1919 / 171 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Jul 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Tagespaufe von wenigen Tagen Abgeordnete verhaften lassen nten.

Abg. Dr. Cohn (U. Goz.) bedauert gleichfalls die Unklarheit des Wortes „Tagung“ und bemerkt ferner, daß er einen Antrag, die Immunität auch auf die Mitglieder der Gemeindeparlamente auszu⸗ dehnen, nur deshalb nicht stelle, weil er nicht die geschäftsordnungs⸗ mäßlige Unterstützungszahl finde.

Reichskommissar Dr. Preuß lehnt eine bindende Erklärung darüber, wie die Gerichte entscheiden werden, ab. Es werde aber eine gewisse Bedeutung für die Gerichte haben, wenn alle Faktoren darin einig seien, daß unter „Tagung“ die Sitzungsperiode ge⸗ 1g. sei.

bg. Haußmann (Dem.) stellt hiernach fest, daß alle gesetz⸗ gebenden Kaktoren dieser Meinung seien und glaubt, daß die Gerichte nach diesem Willen des Gesetzgebers verfahren werden.

Die Abgg. Dr. Cohn (U. Scz) und Schultz⸗Bromberg (D. Nat) weisen darauf hin, daß die Gerichte nicht nach den Motiven eines Gesetzes, sondern nur nach dem Wortlaut urteilen.

Aba. Katzenstein (Soz) bringt einen neuen Antrag ein, das Wort „Tagung“ durch „Sitzungsperiode“ zu ersetzen.

Dieser Antrag wird angenommen und mit dieser Aenderung Artikel 37.

Im Art. 38 war in der zweiten Lesung bezüglich des Rechtes der Abgeordneten zur Zeugnisverweigerung eine Be⸗ fimmung dahin angenommen, daß die Abgeordneten durch Zwangsmittel nicht ongehalten werden dürfen, Beweismittel üuͤber eine Untersuchung auszuliefern, und daß schriftliche Mit⸗ teilimgen zwischen einem Beschuldigten und einem Abgeordneten der Beschlagnahme nicht unterliegen, falls sie in den Händen des Abgeordneten sind und dieser nicht einer Teilnahme, Be⸗ günstigung oder Hehlerei verdächtig ist.

Aog. Dr. Kahl (D. VB.) beantragt die Wiederherstellung der Regierungsvorlage mit der Fassung, daß in Beziehung auf Be⸗ schlagnahme von Schrifistücken die Abgeordneten den Personen aleich⸗ stehen, die ein „gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht haben. Er be⸗ merkt zur Begründung, daß der Beschluß zweiter Lesung in der Eile auf einen Antrag Ablaß gefaßt sei. Die Bestimmung stehe ebenso in der Strafprozeßordnung. Es sei aber nicht angängig, in der Ver⸗ fassung stehen zu lossen, daß die Abgeordneten als Teilnehmer orer Begünstiger eines Verbrechens in Frage kommen können. Außerdem könne man auch nicht jede Untersuchung der Wohnung eines Ab⸗ g'ordneten ausschließen, dann dürfte sie auch nicht stattfinden, wenn ein Verbrecher darin versteckt sei. Die Wohnung eines Abgeordneten könne nicht cin allgemeines Asyl für Verbrecher werden.

6 G heimrat Zweigert stimmt namens der Reichsjustizverwaltung dem Antrag Kahl zu, der nicht nur juristisch präzisiert sei, sondern auch dem guten Geschmack entspreche.

Art. 38 wird mit dem Antrage Kahl angenommen.

Die Art 39 und 40 werden nach dem Beschluß zweiter Lesung angenommen.

Um 2 Uhr wird die Weiterberatung auf Nachmittags 4 Uhr vertagt.

Nachmittagssitzung. Am Regierungslische: Bauer, Dr. Preuß und Schlicke. Präsident Fehrenbach eröffnet die Sitzung 4 Uhr 30 Minuten. . Die dritte Beratung über den Verfassungs⸗

entwurf wird beim dritten Abschnitt, Artikel 41 bis 60, über Reichspräsident und Reichsregierung, fortgesetzt. Der Amtseid (Art. 42) erhält die Fassung: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des dentschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Gesetze des Reichs wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“

- Auf Antrag Dr. Haas (Dem.) werden die Artikel 48 und 49 (bewaffnetes Vorgehen des Reichspräsidenten gegen ein Land, das die ihm nach der Reichsverfassung obliegenden Pflichten nicht erfüllt, und gegen Störungen der öffemlichen Sicherheit) zufammengefaßt mit der Aenderung, daß der Reichs⸗ wäsident vor bewaffnetem Vorgehen gegen ein Land den Reichstag verständigen muß. Im übrigen gelangt der Ab⸗ schnitt unverändert zur Annahme.

Im vierten Abschnitt (Der Reichstaa), Artikel 62, wird auf Antrag Haußmann die Bestimmung gestrichen, daß, wenn gemäß Artikel 18 in einem Lande eine Gebiets⸗ änderung vollzogen worden ist, das Stimmrecht im Reichsrat durch Reichsgesetz neu geordnet werden soll. Es bleibt also lediglich bei der allgemeinen Bestimmung, daß die Stimmen⸗ zohl nach jeder allagemeinen Volkszählung durch den Reichs⸗ rat neu festgestellt werden soll. Im übrigen wird der Abschnitt Art. 61 bis 68 unverändert angenommen. Im Abschnitt 5 (Reichsgesetzgebung) werden die Artikel 74 und 76 (Volksentscheid und Verfassungsänderung), da neue Anträge in Vorbereitung sind, zurückgestellt. Im übrigen wird der Abschnitt (Art. 59 —-77) unverändert an⸗ genommen. Im Akschnitt 6 (Reichsverwaltung) wird Artikel 79 im Hinbitck auf die Pestimmung des Friedens⸗ vertrags nach einem Antrag Dr. Spahn (3.) in folgender Fassung angenommen: „Die Verteidigung des Reichs ist Reichs⸗ sache. Die Wehrverfassung des deutschen Volkes wird unter Berücksichtigung der besonderen landsmonnschaftlichen Eigen⸗ arten durch ein Reichsgesetz einheitlich geregelt.“ Dem Artikel 91 (Die Neichsregierung erläßt mit Zustimmung des Reichsrats die Verordnungen, die den Bau, den Betriev und den Verkehr der Eisenbahnen regeln) will ein Antrag Ablaß (Dem.) hinzufügen: „Sie kann diese Befugnis mit Zustimmung des Reichsrats auf den Reichsverkehrsminister übertragen.“

Stzaatstommissar Dr. Preuß hält es für bedenklich, Amt und Stellung des Reichsverkehrsministers schon im vorweg festzulegen. Man könne nicht wissen, wie die Dinge sich organisatorisch gestalten würden, und es wäre vielleicht besser, statt „dem Verkehrsminist er“ zu sagen „dem zuständigen Reichsminister“.

Abg. Katzenstein (Soz.) bringt diese Anregung als Antrag ein.

Der Antrag Ablaß (Dem.) wird mit dem Antrag Katzenstein (Soz.) angenommen und mit einem Zusatz der ganze Artikel 91, der Abschnitt „Reichaverwaltung“, die Artikel bis 100a werden in der Fassung der zweiten Lesung angenommen. Ariikel 88 wird zurückgestellt. Der folgende Abschnitt betrifft die Rechtepflege. Aus Artikel 101, dessen Bestimmungen umgestellt werden und besondere Be⸗ füschsng erhalten, enstehen so zwei Artikel, dessen erster die

AUnabhängigkeit der Richter und dessen zweiter die Ausübuna der Gerichtsbarkeit durch die Länder ausspricht. Artikel 103 bestimmt u. a. „die militärischen Ehrengerichte sind aufge⸗ hoben“. Ein Antrag Arnstadt und Genossen beantragt, diesen Satz zu streichen.

„Abg. Dr. v. Delbrück begründet den Antrag kurz mit einem Hinweis auf die Ausführungen des preußischen Kriegsministers in der

zweiten Lesung.

111““

Preußischer Kriegsminister Reinhard: Eine Bestimmung der Art gehört nicht in die Verfassung und verbaut manchen Weg des Wiederaufbaues. Irgend etwas derartiges brauchen wir später doch wieder für den Aufban des Heeres. Bei dem kommenden Reichsheeresgesetz wäre in aller Ruhe zu beraten, in welcher Form die künftige Gestaltung des Offizierkorcs und Hcerwesens erfolgen soll. Gerade aus den Kreisen, die die Bestimmung durchgesetzt haben, erhalte ich und der Reichswehrminister, in dessen Namen ich bier auch spreche, käglich Aufforderungen zu scharfem Eingreifen gegen diese oder jene Persönlichkeit. Gleichzeitig nehmen Sie (uns die Mittel dazu; auch technisch gehört eine solche Bestimmung nicht in die Verfassung. Die alte Form des Disziplinarwesens kann nicht aufrechterhalten werden, aber an der neuen wollen wir zusammen beraten und mitarbeiten.

Abg. Dr. Spahn (Zentr.): Als Berichterstatter über diesen Abschnitt kann ich feststellen, daß uns von Vertrauensleuten ver⸗ schiedenster Formationen bekundet worden ist, die Soldaten hätten Vertrauen zur Militärjustiz seit der Verordnung von 1918.

Abg. Dr. Waldstein (Dem.): Wir beraten über die Militärehrengerichte. Nach des preußischen Kriegsministers soll es solche gar nicht mehr geben. Wie ist denn eigentlich der jetzige Zustand?

Preußischer Kriegsminister Reinhard: Ein Vakuum entsteht nicht, da augenblicklich eine Ehrengerichtsbarkeit nicht besteht. Ich will nur für die Zukust vorbauen und warnen, daß sie uns nicht verbaut wird.

Abg. Gröber (Zentr.): Ein Vakuum tritt tatsächlich nicht ein, wenn die Ehreugerichte bereits nicht mehr funktionären. Wenn der Mnister betont, eine Disziplinarordnung für Offiziere haben zu müssen, so hat er recht. Die Diszivlinarbestimmungen laufen selbst⸗ verständlich neben den Militärgerichten nebenher. Sie haben aber mit der Chrengerichtsbarkeit nichts zu tun. In Zukunft sollen die Militärehrengerichte nicht wiederkommen. Sie sind keine Einrichtung, die uns Segen gebracht hat.

Abg. Dr. Waldstein (Dem). Wenn das Haus beschließt, daß die Ebrengengerichte aufgehoben sind, so tritt lediglich die Rechts⸗ wirkung ein, daß sie auch rechtlich beseitigt werden, nechdem sie tatsächlich bereits verschwunden sind. Die Regelung in der Zukunft bleibt offen, in welcher Weise die disziplinarische Militärgewalt aus⸗ gebaut werden soll.

Abg. Dr. Graf zu Dohna (D. V.): Danach ist der Satz also vollkommen überflüssig. Somit erscheint die Bestimmung als Aus⸗ druck einer ganz bestimmten Tendenz. (Unruhe links.) In dem Augenblick, wo Sie Standgerichte annehmen, sehen Sie in dem Militärehrengericht ein Ausnahmegesetz. Es schafft nur Sonder⸗ recht, das ist ein großer Unterschied. Das Militärehrengericht steht auf derselben Stufe wie Jugend⸗ oder Kaufmannsgerichte. (Wider⸗ spruch und Unruhe links.) Die Versammlung hat es jederzeit in der Hand, die Gegenstände durch ein Gesetz zu regeln, es scheint fast so, als waren Sie sich (nach links) einer einfachen Mehrheit im künftigen Reichstage nicht sicher. 1

Abg. Davidsohn (U. Soz.): Es fragt sich, ob wir entgegen der bisherigen Rechtsordnung nicht Recht schaffen sollen. Man gebe uns Ehrengerichte für sämtliche Soldaten und Unteroffiziere, dann werden wir mit uns reden lassen. Neulich noch hat der Kriegsminister die Offiziere in den Himmel gehoben, während er die Mannschaften herunterzog, als ob es unter ihnen nicht auch treue, ehrliche Männer gegeben hätte. Die Jugend⸗ und Kaufmangggerichte hatten Klassen⸗ justiz. Wir bleiben bei dem bisherigen Beschluß, mit dem wir Gott sei Dank endlich einmal durchgekommen sind.

Der Artikel wird in der Fassung der zweiten Lesung angenommen. Artikel 104 wird nach einem Antrag Haußmann (Dem.) in der abgeänderten Form folgender⸗ maßen angenommen: „Die Militärgerichtsbarkeit ist aufzuheben außer für Kriegszeiten und an Bord der Kriegeschiffe“.

Der Nest des Abschnittes (bis Artikel 106) wird in der Fassung der zweiten Lesung angenommen.

Zu dem vorher ausgesetzten Artikel 88, der des Post⸗ und Telegraphenwesen behandelt, wird auf Antrag Hauß⸗ mann ein Zusatz beschlossen, wonach die Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats die Verordnungen erläßt, welche Grundsätze und Gebühren sür die Benutzung der Verkehrs⸗ einrichtungen festsetzen, und wonach mit Zustimmung des Reichsrats die Reichsregierung einen Beirat in Angelegen⸗ heiten des Post⸗, Telegraphen⸗ und Fernsprechverkehrs errichtet.

Es folgt der zweite Hauptteil: „Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen.“

Der erste Abschnitt, Artikel 108 bis 117, handelt von der Einzelperson.

Abg. Koch⸗Cassel (Dem.): Meine Fraktion hat in der zweiten Lesung wesentliche Bedenken gegen die Grundrechte in der Ausschuß⸗ fassung gehabt, für welche die nötige Klarheit in der kurzen Zeit der Beratung nicht gefunden werden konnte. Die Grundrechte sind nichts anderes als der Versuch, im Wege verkürzter Gesetz⸗ gebung die wichtigsten Materien unseres Rechtslebens neu zu ordnen. Das konnte nicht gelingen. Auch zwischen der zweiten und dritten Lesung ist Klarheit über die Tragweite der Grundrechte nicht geschafen, es ist noch heute unklar, ob sie bestebendes Recht aufheben oder die Gesetzgebung für die Zukunft in neue Bahnen lenken oder nur allgemeine Wahrheiten aussprechen wollen. Wir verzichten heute auf den Versuch, die Grundrechte noch wesentlich ab⸗ zuändern, stellen aber fest, 8 nach unserer Meinung die Grund⸗ rechte keine Quelle der Rechtsfindung, sondern der Rechtsver⸗ wirrung sind.

Im Artikel 108 (Gleichheilt vor dem Gesetz), wonach u. a. öffentlich⸗rechtliche Vorteile oder Nachteile der Geburt oder des Standes nicht bestehen, wird auf Antrag des Abge⸗ ordneten Spahn die Aenderung beschlossen, daß sie „aufzuheben sind“. Ein Antrag Auer (Soz.), wonach sie „aufgeboben sind“ sowie ein Antrag Heinze auf Streichung der ganzen Bestim⸗ mung, werden abgelehnt. Die Bestimmung des Art. 108, wonach Adelsbezeichnungen nur als Teil des Namens gelten und nicht mehr verliehen werden dürfen, wird, entgegen einem Antrage der Deutschnationalen und der deutschen Volks⸗ partei auf Streichung, aufrecht erhalten.

Zu dem Art. 113. der die persönliche Freiheit behandelt, beantragen die Abgg. Loebe (Soz.) und Dr. Ablaß (Dem.) eine Entschließung, worin die Reichsregierung ersucht wird, alsbald einen Gesetzentwurf uber die Reform des Strafrechts und des Strafvollzugs mit dem Ziel einer Beseitigung der Todesstrafe dem Reichstage vorzulegen.

Die Abgg. Dr Sinzheimer (Soz.), Dr. Ablaß (Dem.) und Dr. Kahl (D. V.) beantragen eine Entschließung, die Regierung zu ersuchen, alsbald einen Gesetzentwurf vorzulegen, nach dem in allen Fällen, in denen das Gesetz ausschließlich die Todesstrafe vorsieht, mildernde Umstände zugelassen werden und wahlweise neben der Todesstrafe die Verhängung einer Freiheitsstrafe zulässig ist.

Abg. Dr. Kahl (D. P.): Ich bin Gegner der Beseitigung der Todesstrafe, sehe aber den einzigen zutreffenden Einwand gegen die Todesstrafe in iorer Unheilbarkeit. Dee halb wollen wir unter Um⸗ ständen auch mildernde Umstände zulassen. Mord und Todschlag unterscheiden sich dadurch, daß der eine mit Ueberlegung, der andere ohne Ueberlegung ausgeführt ist. Die psychologischen Grenzen da⸗ zwischen sind außerordentlich flüssig, deshalb müssen wir dem Richter mildernde Umstände an die Hand geben, wie unsere Entschließung empfiehlt,

Abg. Dr. Taucher (gentr.) erklärt, daß seine Freunde zur größten Kelle die Todesstrafe als äußerstes Abwehr⸗ und lschrechengs mittel gegen die größten Verbrechen immer für notwendig halten (Sehr richtig! im Zentr.) Namen lich jetzt, wo die schwersten Ein riffe in das Rechisleben zu den Alltäglichkeiten gehören. Aber di Art der Verhängung der Todesstrafe bedarf einer Aenderung. Sein Freunde stimmten deshalb der ersten Entschließung nicht zu, wohf aber der zweiten. Se b

Abg. Loebe (Soz.): Wir finden leider für einen Antrag au Abschaffung der Eosder. keine Mehrheit, wiederholen deshald aber unsern Antrag, in einem besonderen Gesetz die Todesstrafe d’ heres,

g. 3 .Soz.) wird mit seiner Partei mange 11“ 2 1 für beide Entschließungen stimment Ein Antrag der Deutschnationalen, in der ersteren, Entschließung die Worte „mit dem Ziel einer Beseiligung de⸗ Todesstrafe“ zu streichen, wird abgelehnt. Beide Entschließungen werden angenommen.

Artikel 114 erhält auf Antrag Auer (Soz.) die Fassung

„Die Wohnung jedes Deutschen ist für ihn eine Freistätte und unverletzlich. deeerhen sind nur auf Grund von Gesetzen ulässig.“ 1 sscnn übrigen wird der erste Abschnitt der Grund Y rechte unverändert angenommen. 1

888 folgt die Beratung des zweiten Abschnitts den Grundrechte Artikel 118 bis 131. Artikel 118, Abt. I erhält auf Antrag Spahn (Zentr.) die Fassung: „Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Ver⸗ fossung. Sie beruht auf der Gleichberechtigung der beiden Geschlechter.“ Ueber Art. 119 (Erziehungsrecht der Eltern) entspinnt sich eine längere Aussprache.

Abg. Dr. Ablaß (Dem.) führt zu den Anträgen der Sozial⸗ demokraten auf rechtliche Gleichstellung der unehelichen Kinder mit den ehelichen aus, daß damit in der Praxis eine Besserstellung der unebelichen Kinder vor den ebelichen und eine außerordentliche Ver⸗ wirrung der Familienverhältnisse erzielt würde. (Zustimmung.)

Abg. Dr. Cohn (U. Soz.) widerspricht dieser Behauptung. Wenn wirklich eine Besserstellung der unehelichen Kinder die Folge der vorliegenden sonialdemokratischen Anträge wäre, so wäre das ein schwacher Ausgleich für das den unehelichen zugefügte tausend⸗

jährige Unrecht. 8 läh Großer Lärm entsteht im Hause, als nach kurzen Ausführungen

der Abgeordneten Frau Schuch (Soz.) mit Beziehung auf die starke Peteiligung S5 Frauen Aussprache auf der Rechten die Bemerkung faͤllt: wehe, wenn sie losgelassen.

Unter Ablehnung des Antrages der Mehrheitssozialisten, daß das uneheliche Kind den Namen des Vaters tragen und recht⸗ lich gleichstehen soll, und eines Antrages der Unabhängigen, doß das uneheliche Kind dem ehelichen gleichstehen soll,, ferner unter Ablehnung eines Antrages der Deutschnationalen Volkspartei auf Wiederherstellung der ursprünglichen Fassung des Entwurfes, gelangt Artikel 119 im Wortlaut der zweiten Beratung zur Annahme. Auf Antrag Spahn (Zentr.) wird der zweite Satz des Artikels 119, der die unehelichen Kinder betrifft, zu einem besonderen Artikel 119a..

Im übrigen wird der Abschnitt (Artikel 118 bis 131) unverändert angenommen. Hierauf wird die Weiter⸗ beratung auf Donnerstag 9 ½ Uhr vertagt. 8* 1

Schluß 8 Uhr. 8 18

Handel und Gewerbee.

In der heutigen Sitzung des Zentralausschusses der Reichsbank berichtete der Vorsitzende, Präsident des Reichsbankdirektoriums Dr. WWETT an der Hand der

Uebersicht über die Lage der Reichsbank im letzten Monat.

Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 23. Juld 1919 betrugen (+ und im Vergleich zur Vorwoche):

Aktiva. 1919 1918 1917

1 131 533 000 2 467 876 000 2475 391 000 (s— 1 365 000) (— 319 000) (— 48 979 000)

1 111 757 000] 2 347 080 000] 2 401 481 000

(— 1 311 000) (+ 139 000) (— 56 236 000)

8 844 925 000 1 743 627 000 506 609 000 (s— 86 127 000) (— 24 731 000) (+ 61 346 000) 4 192 000 4 632 000 4 845 000 (+ 763 000) (— 747 000) (s— 1 511 000)

Metallbestand“*). 8 darunter Gold.

Reichs⸗ u. Darlehns⸗ kassenscheine.

Noten and. Banken

Wechsel, Schecks u. diskontierte Reichs⸗ schatzanweisungen. 28 589 066 000 14 942 845 000 10 589 654 000

(s— 1410266000) (—273 390 000) 14 156 030 000)

11 587 000 6 354 000 9 431 000

(+ 4 931 000) (— 2 821 000) (+ 100 000) 140 352 0000 122 174 000 121 289 000 (+ 8884 000) (+ 3 481 000) (4 3 721 000) 2 073 961 000] 1 853 604 000 1 196 947 000 (s— 272 395 000) (— 30 318 000) (— 60 085 000)

180 000 000 180 000 000 (unverändert) (unverändert) Reservefondds.. 99 496 000 94 828 000 90 137 000

(unverändert) (unverändert) (unverändert, umlaufende Noten . 29 345 861 000 12 383 682 000 8 629 559 000 (s— 250 495 000) (— 87 289 000) (— 11 103 000 sonstige tägl. fällige

erbindlichkeiten. 8 170 764 000 7 751 840 000 5 482 451 000 (s— 1472137000) (s— 158 844 000) (s— 147 464 000) sonstige Passiva..

2 999 495 000 730 762 000 522 019 000 (s— 32 943 000), (s— 82 712 000) (— 25 739 000) *) Bestand an fessssg deutschen Gelde und an Gold in Hehe oder ausländischen Münzen, das Kilogramm fein zu 2784 erechnet. 8 1

Lombardforderungen

Effektenn..

sonstige Aktiven.. assipa.

(unverändert)

90 8

Aufruf und Einziehung der Reichsbanknoten zu 50 vom 20. Oktober 1918. Die Reichsbank ruft nur⸗ mehr durch die im Anzeigenteil abgedruckte Bekanntmachung ihre 50 ℳ⸗Noten mit dem Datum vom 20. 10. 1918 auf. Die Besitzer werden aufgefordert, diese Noten bis zum 10. September 1919 bei einer Dienststelle der Reichsbank in Zahlung zu geben oder gegen andere gesetzliche Zahlungsmittel umzutauschen. Mit dem 10. September verliert die aufgerufene Note ihre Eigenschaft als gesetzliches⸗Zahlungsmittel, was zur Folge hat, daß nach diesem Tage niemand mehr verpflichtet ist, die 50 ℳ⸗Noten vom 20. Oktober 1918 anzunehmen. Es empfiehlt sich deshalb, schleunigst alle 50 ℳ⸗Noten dieser Ausgabe bei einer Reichsbankanstalt, öffentlichen Kasse, Bank, Sparkasse oder Geldinstitut in Zahlung zu geben oder umzutauschen. Versäumt man den Termin vom 10. September 1919, so kann man die Noten nur noch bei der Reichsbankhauptkasse in Berlin

1b

enommen werden.

1ö1

eistauschen, die eine Einlösung aber auch zum 10. September 1920 vornimmt. Mit letzterem Zeitwponkt er⸗ lisch für die Reichsbank die Einlösungspflecht überhaupt. Um serem Irrtum vorzubeugen, wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es sich bei diesem Aufruf lediglich um zie Reichsbanknoten zu 50,— mit dem Datum des 20. Oktober 1918 handelt, die auf der Porderseite links ein grünes Zierstück und rechts daneben den Aufdruck in einer guadratischen dunkelbraunen Umrahmung tragen. Unberührt om Aufruf bleiben sämtliche übrigen Reichsbanknoten, Reichs⸗ kassenscheine und Darlehnskassenscheine, also auch die anderen suf 50,— lautenden Darlehnskassenscheine und Reichsbank⸗ sten, unter letzteren auch die Ausgabe vom 30. November 1918, deren Aufdruck auf der Vorderseite von einem gewellten Fahmen umgeben ist und deren Rückseite ein freies Mittelfeld ufweist. Alle diese Geldzeichen bleiben gesetzliches Zahlungs⸗ mitel, müssen also von jedermann auch ferner in Zahlung

Die Hauptversammlung der Darlehnskassen, Berlin SW. 19, Jägerstr. 34/36, teilt laut „W. T. B.“ mit, ihr neuerdings Darlehnskassenscheine vorgelegt worden, zie mit Reklamezetteln, vielfach politischen Inhalts, beklebt find⸗ g wird darauf aufmerksam gemacht, daß die öffentlichen assen die Annahme solcher Scheine verweigern mössen, weil es ihnen erschwert oder unmöglich ist, zu prüfen, ib diese Scheine echt sind. Die Eigentümer, denen solche Scheine an den öffentlichen Kassen nicht abgenommen werden, sind alsdann gezwungen, sich an die der Darlehnskassen zu venden, um zu versuchen, Ersatz zu erhalten. Dem Publikum kann daher nur eindringlich geraten werden, die Annahme solcher Scheine zu verweigern, um sich seinerseits gegen Schaden zu sichern.

Die Lüneburger Wachsbleiche, Aktien⸗Ge⸗ sellschaft schlägt vor, 10 vH für die Aktie zu vertcilen.

Vom 1. August 1919 ab werden laut „W. T. B.“ die durch die Saltberings⸗Einfuhr⸗Gesellschaft m. b. H. als Kommissionärin der Reichsfischversorgung eingeführten Salzheringe den Einfuhrfirmen zum Vertrieb überwiesen. Unter Einfuhrfirmen ind die Firmen zu verstehen, die in die Salzberings⸗Einfuhr⸗Gesell⸗

aft aufgenommen worden sind auf Grund des Nachweises, daß sie in den Jabren 1911/13 durchschnittlich jäbrlich mindestens 10 000 füsser Salzheringe direkt aus dem Ausland für eigene Rechnung üngeführt haben. Die Salzherings⸗Einfuhr⸗Gesellschaft stellt den Einfuhrsfirmen nach Maßgabe der Verhältnisse Ware zum Verkauf ur Verfügung. Die betroffenen Firmen verkausen zu den von der Reichefischversorgung festgesetzten und bekanntgegebenen Preisen, sie sich ab Lager Seeplatz verstehen, in der Weise, daß der einzelne Kunde mindestens 33 Faß gleichzeitig kauft und zleichzeitis abnimmt. Die Preise perstehen sich grundsätzlich netto fasse bei Erteilung des Auftrags. Vor oder bei Verkauf haben die firmen ihren Kunden bestimmte Perpflichtungen bezüglich des Weiter⸗ vexkaufs usw. aufzuerlegen, wie sie sich aus den Ueberwachungs⸗ aaßnahmen des Reiches ergeben. Freistellungen werden den Enrfußr. umen erstmalia am 30. Juli gemeldet, sodaß der Verkauf mit dem 1. August 1919 beginnen kann. Die Salzberings⸗Einfuhr⸗Gesellschaft verkehrt grundsätzlich nur mit den Einfuhrfirmen. Abgesehen von den Naßnahmen für einschränkende Festlegung der Verkaufspreise soll sich de Verkehr zwischen den Firmen und Abnehmern vollständig frei ent⸗ viceln. Die Beziehungen, die vor dem Kriege zwischen und Landel bestanden, werden sich dabei wieder einschalten können. die Salzherings⸗Einfuhr⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung teilt

1“ 88 5 8 22* 7

EE11—“] bah 908 i 1919 P

ahn im Jun 19 kaben laut Meldung des „W. T. B.“ gegen das Vorjahr 1 000 000 Dollar, die Reineinnahmen gegen das Vor⸗ jahr 179 000 Dollar zugenommen. ser

Budapest, 20. Juli. (W. T. B.) In einer Note an die

deutscheöbsterreichische Gesandtschaft in Budapest gibt die Ungarländische Räteregierung bekannt, daß die Anmeldefrist für im Befitze ven Ausländern befirdliche Wertpapiere für An⸗ gehörige der europäischen Staaten bis zum 31. August d. J. und für Angehörige der überseeischen Staaten bis zum 30. Sep⸗ tember d. J. verla ngert worden ist. In einer zweiten Note er⸗ klärt die Ungarische Räteregicrung, nicht darauf verzic ten zu können, das Vermögen in Ungarn wohnender Ausländer oder die in aus⸗ ländischen Filialen befindlichen Wertrapiere von den in Ungarn wohnenden Ausländern im Bedarfsfalle in Anspruch zu nehmen; doch würden die Eigentümer vollständig ent⸗ schädigt werden.

In 43. Auflage erscheint Salings Börsen⸗Jahrbuch 1919/20 (geb. 48 ℳ. Verlag für Hörsen⸗ und Finanzliteratur A.⸗G., Berlin W. 35). Das Werk enthält wieder sämtliche an der Berliner Börse gehandelten Werte. Bei den Aktiengesellschaften werden ausführlsche Angaben über Vorstand, Ausscchterat, Geschichte, Betriebsgegenstand, Aktienkapital, Anleihen, Geschäftsjahr, Generalversammlungen, Statuten, Dividenden und Kurse gebracht, anschließend daran die letzte Bilanz. Neben den zahlreichen Aenderungen, die durch die politischen Umwälzungen bedirgt werden und die für die Benutzer des Werkes von großem und bleibendem Wert sind, waren auch in diesem Jahre wiederum eine Reihe junger Aktienemissionen zu berücksichtigen. Im übrigen erscheint das Werk wieder in seiner altbewährten Verfassung mit erweitertem Inhalt. Das Verzeichnis 8 und Aufstchtsratsmitglieder ist gleichfalls darin enthalten.

Berichle von auswärtigen Wertpapiermärkten.

Wien, 30. Juli. (W. T. B.) Die Börse verliecf sehr fest und unterlag erst zum Schluß einem Drucke von Gewinnsicher⸗ stellungen, die namentlich eine stärkere Abschwächung der Südbahn⸗ werte zur Folge hatten. Die Aufwärtsbeweqgung im ersten Stadium des Verkehrs wurde von den finanziellen Kreisbn hauptsächlich mit der Einleitung mündl cher Verhandlungen zwischen der französischen Regierung und deutsch⸗österreichischen Bevollmächtigten über die Ver⸗ sorgung mit Kohle und über die Verwendung deutsch⸗österreichischer Arbeiter in Frankreich begründet, da man hieraus auf die Möglichkeit mündlicher Verhandlungen auch über den Friedensvertrag schloß. Ferner wirkte auch die Erwartung einer baldigen Entwirrung der ungarischen Krise anregend. Zu den bevorzugten Papieren gehörten in der Kulisse Staatsbahn⸗ urd Alpine Montan⸗Aktien sowie unga⸗ rische Werte und Türkische Lose. Im Schranken gewannen nament⸗ lich einzelne Schiffahrtsaktien einen kräftigen Aufschwung. Der An⸗ lagemarkt war fest, Notenrenten stellten sich um 2 vH höher.

Wien, 30. Juli. (W. T. B.) (Börsenschlußkurse.) Türkische Lose 520,00, Orientbahn —,—, Staatsbohn 1014,00, Südbahn 194,50, Oesterreichische Kredit 583,00, Ungarische Kredit 700,00, Anglobank 375,00, Unionbank 492,00, Bankverein 448,00, Länderbank 512,50, Tabakaktien 2260,00, Alpine Montan 1082,00, Prager Eisen 2795 00, Rima Muranyer 1013,00, Skodawerke 766,00, Salgo Kohlen 1025,00, Brüxer Kohlen —,—, Ealizia 1870,00, Waffen 975 00, Lloydaktien 43,00, Poldihütte 920,00, Daimler 670,00, Oesterreichische Goldrente 118,00, Oesterreichische Kronenrente 81,00, Februarrente 81,00, Maixrente 81,00, Ungarische Goldrente 128,00, Ungarische Kronenrente 72,00.

London, 28. Juli. (W. T. B.) 2 ¾ % Englische Konsols 51 ½, 5 % Argentinier von 1886 97, 4 % Brastlianer von 1889 64,

heinnahmen der Canada Pacifie⸗Eisen⸗

85

Svau. äußere Anleihe 121,50, 5 % Russen von 1906 57,45, 3 %

Russen von 1896 34,00, 4 % Türken unif. 74,95, Suez⸗Kanal 5698, Rio Tinto 1919.

Amsterdam, 30. Juli. (W.T. B.) Wechsel auf Berlin 15,32 ½, Wechsel auf Wien 6,80, Wechsel auf Schweiz 47,47, Wechsel 2₰ Kopenhagen 59,00, Wechsel 2 Stockholm 65,60, Wechsel au New Port 264,00, Wechsel auf London 11,59, Wechsel auf Paris 36,15, Wechsel auf Christiania 63,00. 5 % Niederländische Staatsanleihe von 1915 921⁄16, 3 % Niederländ. Staatsanleihe 59 ½, Königl. Niederländ. Petroleum 785, Holland⸗Amerika⸗Linie 475 ¼ Niederländisch⸗Indische Handelsbank 265 ½, Atchison, Topeka u. Santa

6 102 ½334, Rock Jslond —,—, Southern Pacific 109 ¼, Southern kailway 30 ½1 c, Union Pacific 142 ⅛, Anaconda 169 ½16, United States Steecl Corp. 116 ½, Französisch⸗Englische Anleibe —, Hamburg⸗ Amerika Linie 8 BeFkutens nücder als gestern, Schiffahrts⸗ werte anfangs behauptet, schließlich schwach.

Kopen hagen, 30. Juli. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Hamburg 26,00, do. auf Amsterdam 170,25, do. auf schweiz. Plätze 81,50, do. auf New York 450,00, do. auf London 19,73, do. auf Paris 61,75, do. auf Antwerpen 61,50, do. auf Helsingfors 27,00.

Stockholm, 30. Juli. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Berlin 24,00, do. auf Amsterdam 152,35, do. auf schweiz. Plätze 73,75, do. auf Washington 402,00, do. auf London 17,64, do. auf Paris 55,25, do. auf Brüssel 54,00, do. auf Helsingfors 24,00.

New York, 29. Juli. (Schluß.) (W. T. B.) Nach unregel⸗ mäßiger Eröffnung griff an der Fondsbörse eine entschiedene Ab⸗

schwächung Platz, die ihren Ausgang von Vorstößen der Baissepartei

nahm. Veraonlassung hierzu gab die Annahme, daß der jetzt fällige Quartalsausweis des Stahltrustes unbefriedigend lauten werde. Motor⸗, Stahl⸗ und Ausrüstungsaktien wurden in erheblichen Posten an den Markt geworfen. In der letzten Börsenstunde setzte sich eine Erbolung durch, wobei Tabak⸗ und Spezialwerte die Fuͤhrung übernahmen. Schluß unregelmäßg Umgesetzt wurden 1 180 000 Stück Aktien. Geld: Bchauptet. Geld auf 24 Stunden Durchschnittsrate 6, Geld auf 24 Stunden letztes Darleben 6 ½, Wechsel auf London (60 Tage) 4,34,00, Cable Transfers 4,38,00, Wechsel auf Paris auf Sicht 7,25,00, Silber in Barren 107 ½, 3 % Northern Pacific Bonds —, 4 % Nerein. Staaten Bonds 1925 —, Atchison, Topeka u. Santa 99 ¼, Baltimore u. Ohio 46 ⅛, Canadian Pacisic 170 ½, Chesapeake u. Ohio 64 ⅛, Chicago, Milwaukee u. St. Paul 48 ¾, Denver u. Rio Grande 11, Illinois Central 100 ½, Louisville u. Nashville 115, New York Central 80, Norfolk u. Western 105 ½, Pennsylvania 46, Neading 88 ½, Southern Pacißie 106 ⅛, Union Pacific 130, Anaconda Copper Mining 75 ¼, United States Steecl Corporation 112,

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 29. Juli. (W. T. B.) An der heutigen Woll⸗ auktion wurden 5012 Ballen angeboten. Frine Croßbreds wiesen Tendenz auf, die Preise für die anderen Sorten regten die Kauf⸗ lust an.

Liverpool, 29. Juli. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 4000 Ballen. Einfuhr Ballen, daveon Ballen ameri⸗ kanische Baumwolle. Für Juli 21,36, Oktober 21,48.

Amerikanische und Brasilianische 1 Punkt nierriger.

New York, 28. Juli. (W. T. B.) Die sichtbaren Vorräte betrugen in der vergangenen Woche: An Weizen 13 245 000 Bushels, an Kanadaweizen 6 095 000 Bushels, an Mais

3 143 000 Bushels. Ney r, 29. Juli. (W. T. B. Schluß.) Baumwolle rnho⸗ Zult. . .)a Ser 33,15,

loko middling 34,25, do. für Juli —,—, do. f

ür September 21,38, für

nit: Die ab 1. August 1919 bis auf Widerruf für die Einfuhr⸗ pmen geltenden Verkaufspreise für Salzheringe sind die folgenden: a. für ein Faß von etwa 105 gg netto 1919er Sloehering 351 ℳ, 1918er Sloebering 296 ℳ, 1918er Vaarhering 261 ℳ, Norweger Hering 176 ℳ; b. für ein Faß von etwa 95 kg netto [191ger Fetthering, größere 351 ℳ, 191 er 38e ℳ, 1918er Fetthering, kleinere 281 ℳ.

sch ab Lager Seeplatz einschlicßlich Gebinde und netto Kasse. Für Altenburg lagernde Ware erhöht sich der Preis

u Breslau u um 9 ℳ.

1917er

Fetthering, mittlere ie Preise versteben Tinto 61 ¼,

Randmines

Paris, 29. Juli. 88,70, 4 % Franz. Anleihe 71,40, 3 % Franz. Rente 60,90, 4 %

4 % Japaner von 1889 69, 3 % Portugiesen 54, 5 % Russen von 1906 59 ½. 4 ½ % Russen von 1909 42 ½, Baltimore and Ohio 53, Canadian Paecific 186, Erie 22 ¾, National Railways of Mexico 10 ¾ Pennsylvania —,—, Southern Pacific 121, United States Steel Corporation 127,

Chartered 23/3., De Beers 24 ½,

(W. T. B.) 5 %

Union Paclfic 151, Anaconda Copper —, Goldsields 2 2⁄10, 3516. Privatdiskont 3 ⅞, Silber 53 ⁄⁄8. Fram. Anleihe

do. in Tanks 9,25, do. prime Western 34,85, Rio Zentrifugal 7,28,

clears 9,50 10,25,

do. für September 33,48, New Orleans loko middling 33,75, Petroleum resined (in Cases) 20,25, do. Stand. white in New York 17,25, Credit Balances at Oil City 4.00, malz

do. Rohe & Brothers 37,00,

Weizen Winter 237 ½, Mehl Spring⸗Wheat Getreidefracht nach Liverpool nom., Kaffrn Rio Nr. 7 loko 23 ⅞, do. für Juli 22,50, do. für Sept. 22,38.

„Untersuchungsfachen. Aufgebote,

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

cbote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ec.

——

Außerdem w

H fe

au

itlicher Anzeiger.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften. vnseser Ie beherermeeseenn Eö“ 8 W“

6. Erwerbs⸗ und

9. Bankausweise.

Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. . 8. Unfall⸗ und Invaliditäts- ꝛc. Versichering. .

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungs⸗ sFhe.

4512727 Stecköbrief.

Segen den unten beschriebenen früberen Oberheizer Ferdinaad Bauer, welcher sich vaborgen bält, ist, eine Gefängnizstrafe von 12 Jahren verhärgt. Es wird er⸗ sucht, ihn ju ve.haften und an die nächste Militärbehörde zum Weitertraneport bier⸗ he arzullefern.

Wilhelmshaven, den 19. Juli 1919.

Gericht II. Marineinspektion. Der Gerichtsherr. .

J. V.: Madlung. Beschreibung: Alter: 27 Jahre, Größe: m 69 cm, Statur: mittel, Haare:

blond, Auwgen: grau, Nase: gew., Mund:

giw., Bart: Schnurrbart, Gesicht: gew.,

Epioche: deutsch. Besondere Keunzelchen: jeide Unterarme tätowiert.

145425] Fahnenfluchtserklärung und Beichlagnahmeverfsigung. In der Untersuchungssache gegen den Unter ahlmeister Kasimir Wachalski von dee preuß. San.⸗Komp. 261, wegen Fabnenflucht, wird auf Grund der 88 69 ff. dos Milttärstrafgesetzbuchs sowie der 356, 160 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig wellärt urd sein im Deutschen Reiche be⸗ indliches Vermögen mit Beschlag helegt. Murienbueg, den 14. Juli 1919. Gericht der 41. Division Zweigstelle. T L. Nr. K 1286/19. Der Gerichtsherr: v. Groddeck. Mausolff, Kriegtsgerichtsrat.

119737) Fahnenfluchtserklärung.

In der Untersuchungssache gegen den

Melketier Eeorg Fritz, 4. Komp. Juf.⸗

Recis. 170, geb. am 5. 1895 in

Hohevsachsen, wegen Fahnenflucht, wird Grund der 68 69 ff. des Militärstraf⸗

cau zesetzbuchs sowie der 55 356, 360 der

Nannheim, Landwirt und Sattler in,

Militärstrafgerichtsordnung der Beschul⸗

18 bierdurch für fahnen flüchtig erkläct. Fastatt. b vuahr.. den 27. Dezember 1916.

Gericht der stellv. 84. Inf.⸗Brigade. [45421] 1) Unieroffisier Camill Kuntz, Res.⸗Inf.⸗ Regt. 228, 2) Wehrmann Robert Riechardt, Bez⸗ Kdo. Altenburg, 3) Landstm. Marion Pulawski, Ers.⸗ Batl. Inf.⸗Regt. 153, b 4) Musketier Wladislaus Roatayski, 5) Landsim. Hermann Kosa, Bez.⸗Kdo.

Torgau,

6) Landstm. Ernst Richard Schmidt, Bez.⸗Kdo. Altenburg, 7) Landstm. Ernst Mruschke, Bez.⸗Kdo. 8) Gefreiter Karl Bley, Res.⸗Inf.⸗

Regt. 228, 9) Sergeant Johannes Kleine, Flieger⸗

8 rs.⸗ 0 7 10) Musketier Fritz Meyer, Landst.⸗

Batl. IV/27, 11) Schütze Karl Fickert, Bez.⸗Kdo. Altenburg, 12) Landstm. Fritz Pommer, Bez.⸗Kdo. Altenburg, sind auf Grund der §§ 69ff. M. St.⸗F.⸗B., §§ 356, 360 M.⸗St.⸗G. O. für fahnen⸗ fluͤchtig erklärt. Torgau, den 29. 7. 1919 Gericht der 8. Division, Amttstelle Torgau.

8 8 Beschluß. [45738]

In der Steafsache gegen den Schlosser Heinrich Holthaus aus Grüsmannsheide, Krels Iselohn, wegen gesährlicher Körper⸗ verletzung Aktenzeichen 2 J. 1365/12 der Staatsanwaltschafe in Hagen —, wird der Beschluß der Slraskammer I des Landgerichts Haren vom 30. April 1913 aufgehoben, da durch die Einstellung des Verfahrens in oben bezeichneter die

Gründe füc seine Erlassung nunmehr fort⸗ gefallen sisd. Hoges, W., 5. Juni 1919.

Das Landgericht. Strafkzmmer II. gez. Müller. Kleine. Sießmann. Für richtige Abschrift:

Hagen, 28, 26. Jalt 1919. (L. S.) (Unterschrift), Rechnungsrat.

[45426] Beschluß. ““ Die Fahnenfluchtserklärung gegen den Matiosen Emil Errst Preuß von der 5 Komp. II. Matrosendivision, geb. am 29. Märt 1891 zu Bremerhaven, wird gem. § 362 M.⸗St⸗GF.⸗O. biermit auf⸗ geboben, da die de Fahnenfluchtserklärung vom 29. Juli 1916 zugrunde liegenden Voraussetzungen weggefallen sind. Witheimshaven, den 24. Juli 1919. Gericht der II. Marinemspekiton. Aktenzeichen II. d. 142/16.

E‿

2) Anfgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungenn. dergl.

[44100) Zwangsversteigerung.

Im Wege der Z vangsvollstreckung soll am 21. Oktober 1919, Vormittags 11 Uhr. Neue Friedrichstr. 13/15, III (drittes Stockwerk), Zimmer Nr. 113 115, versteigert werden das in Berlin, Ackerstr. 17, belegene, im Grundbuche vom Oecanien⸗ burgertorbezirke Band 1 Blatt Nr. 14 (eingeteagener Eigentümer am 28. Juni 1919, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: der Kaufmann Robert Schweitzer in Braadenburg a. Havel) ein⸗ getragene Grundstück, bestehend aus: a Vorderwohnhaus mit Seitenflügel rechts, Quergebäude und 2 Höfen, b. 2. Quer⸗

ebäude mit Hof, c. 3. Quergebäude mit of, Nutzungswert 18 270 ℳ, Gebäude⸗

stegerrolle Nr. 13, in der Grundsteuer⸗ mutterrolle nicht nachgewiesen., Grund⸗ stückswert 286 500 ℳ. 85 K. 53. 19. Berlin, den 17. Juli 1919. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Akteilung 85.

[45450]

Zwangsversteigerung. 87. K. 57. 14

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 16. Okiober 1919, Vormittazs 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/15, drittes Stockwerk, Zimmer Nr. 113/115, versteigert werden das in Berlin, Strausbergersir 33, be⸗ legene, im Grundbuch von der Köatgstadt Band 64 Blatt Nr. 3497 (eingetragene Eigenkümer am 30. Juni 1919, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Fräulein Therese Klahm und Fräulein Elisabeth Klahm zu Friedrichshagen, zu gleichen Rechten und Anteilen) eingetragene Grundstück: a. Vorderwohnhaus mit linkem Seitenflügel und unterkellertem Hof, b. Stall und Remise mit Abtritt rechts und quer, Gemarkurg Berlin, Kartenblatt 41, Par⸗ zelle 242/121, 3 a 57 qm groß, Grund⸗ steuermutterrolle Art. 5185, Nutzungswert 9360 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 4948, Grundstückswert 140 000 ℳ.

Bernn, den 17. Juli 1919. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 87.

[45740] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll zm 28. Oktober 1919. Vormittags 10 Uhr, Neue Friedrichstr. 13/15, III Se. Stockwerk), Zimmer Nr. 113 bis 15, versteigert werden das in Berlin⸗ Lichtenberg, Gryphiusstr. 14—15, Ecke Krossenerstr. 35, belegene, im Grundbuche von Berlir⸗Lichten berg⸗Stralau (Berlin) Band 13 Blatt Nr. 352 (eingetragener Eigentümer am 10. Juni 1918, dem Tage der Eintragung des ZSöö“ erks: Otto Stutz zu Westend bei Beelin) ein⸗ geteacgene Grundstück: Eckwohnhars mit lirkem und rechtem Seitenflügel und Hof⸗ raum, Gemarkung Boxhagen⸗Rummels⸗ burg, Kartenblatt 1, Parzelle 1413/29 ꝛc., 13 à 14 qam groß, Grnndsteuermutter⸗

rolle Act. 3354, Nutzungswert 27 340 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 4756, Grundstücks⸗ wert 480 000 ℳ. Daß die bezeichneten Gebäude tatsächlich guz oder zum Teil auf der angegebenen Parzelle stehen, be⸗ ruht nicht auf örtlicher Feststellung de Katasterverwaltung. 85 K. 62. 18 Berlin, den 25. Juli 1919. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85

[45747] Aufgebot. 3 F. 23/19

Die Witwe des Landwirts Conrad Kurz, Anna Gela geb. Schlemmer, in Seigertehausen hat das Aufgebot der 3 prozentigen Schuldverschreibung der Landeskreditkasse Cassel Serie 18 Lit. D Nr. 31 830 über 300 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. März1920, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, hohes Erdgeschoß, Zimmer 48 anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkuade vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der rkunde erfolgen wird.

Cassel, den 18. Jult 1919.

Amtsgericht. Abt. 3.

[ĩ45453] Aufgebot. Der Hauplmann Hildebrandt in Goslar, Z“ppelinstr. 3, hat ras Aafgebot der

Mäntel der von ihm gezeichneten fünf⸗

prozentigen II. Kriegsanleihe von 3000 von 1915 Lit. B Nr. 310 006 1/2000, Lit. C Nr. 1 046 748 1/1000 beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert spätestens in dem auf Donnerstag, den 19 Febꝛzusr 1920, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 12, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird Goslar, den 25. Juli 1919. Das Amtsgericht.

[45455] Auf Antrag des Versicherungsinspektors W. ehe in Berlin⸗Friedenau, ingstraße Nr. 48, vertreten durch den

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