1919 / 172 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Aug 1919 18:00:01 GMT) scan diff

8 .

8 Sr

[45541]

Rechtzanwalt Zellmer in Berlin, whd be⸗ nüglic der ihm gestohlenen 15 Aktien der Allgemeigen Versicherungs⸗Aktien Gesell⸗ schaft⸗Wüñhrlma zu Maadeburg Nr. 175 1 6189, 6465, 6466, 646 ,83 3,3899, 3816, 1748, 3617, 265 2, 2141, 2142, 2143, 2144 die Zahlungssperre vor der Euleitung des Aufgeboisoerfahrens vereügt und an die Versicherungsgesellschaft Wilhelma das Verbot erlassen, eine Leistung an einen anderen Jahaber der Aktien als den An⸗ tragsteller zu bewirken, insbesondere neue Zinsscheine oder Erneuerungsscheine aus⸗ zugeben. Magdeburg, den 25. Juli 1919. Das Amtsgericht A Abteilung 8.

[454511]

„Die Zahlungssperre vom 22. Januar 1918. über die 5 % Reichsschuloverschreibungen von 1917 Lt. G Nrn. 11 315 756 und 11 315 757 über je 100 ist aufgehoben worden.

Berlin, den 16. Juni 1919.

Amtsgertcht Betlin⸗Mitte. Abtellung 154.

[15739]

Die unter dem 8. März 1919 aus der bee entlassene 5 % Deutsche Reichsschuldverschreibung von 1916 Lit. B 8 199 390 lautet über 2000 (nicht 200)

art.

Berlin, den 24. Juli 1919.

Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 154.

[454511. Zahlungssperre.

Auf Antrag des Tapezierers Friedrich Henn in Heidelberg, Heumarkt, wird der Reichsscholdenverwaltung in Berlin be⸗ treffs der angehlich abhanden ge⸗ kommenen Schaldverschreibung der 5 peo⸗ zentigen Kriegsanleihe des Deutschen Reichs Nr. 10 985 330 über 500 ver⸗ boten, an einen anderen Inhaber als den obengenannten Antragsteller eine Lei⸗ stung zu dewirken, insbesondere neue Zins⸗ scheine oder einen Erneuerungsschein aus⸗ zugeben. Die Sache ist zor Fetiensache erklärt. 84. F. 732. 19.

Berlin, den 25. Juli 1919. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 34.

[4553221 Zahlungssperre.

Auf Antrag des Oekonomierats Johann Baptist Bauer in Landsberg ag. L. wird bezüglich der diesem abhanden gekommenen 4 %K igen Pfan briefe der Baverischm Ver⸗ einsbank in München, Nr. 56 483 und 57 898 zu je 500 an die Ausstellerin und an die m den Ur⸗ kunden bezeichneten Zahlstellen das Verhot erlassen, an die Inhaber der Papiere eine Leistung zu bewirken, im besonderen neue Zinsscheine oder Erneuerungsscheine aus zugeben. 6

München, den 24. Juli 1919.

Amtsgericht. 11“

[1551451 DBekanntmachung. 8 Abhanden gekommen: Qt. 5 % Reichs⸗ anleihe Ne. 1 737001 1682 367, 2/5000 ℳ. Berlin, 30. *19. 1 Der Polizeiprätbent. Abt. IV. E.⸗D. Wp 294/19. b

[455421 Bekanntmachung. Gestohlen am 23. Juli d. Js. Reichs⸗⸗

anleibe I Nr. 15 979 zu 2000 ℳ.

VI Nr. 3 317 055 m 2000 und

Nr. 12 141 201 zu 1000 ℳ. Dieselben

werden für den Verkehr gesperrt. Blu.⸗Schöneberg, den 30. Juli 1919.

Der Polizeipräsident.

[45546] Bekanntmachnung zu K. J. I. U. 7099/19. In Verlust geraten sind seit 17. 7. 19. die Zinsscheinbogen zu: 5 % Deutsche Kriegsanleihe m. Cps. ver 1. 7. 20 ff. 1 von 1915 St. 1 zu 500 Nr. 1 540 207, von 1916 St 1 zu 500 Nr. 4815839, von 1917 St. 7,u 1000 Nr. 10 988 718/19 11 715 452/56, 8 St. 18 zu 500 Nr. 6 706 905 6759 211 6760213 6 767 345/48 6 794 590

6 954 030 6 989 790/93 7 228 348 7299 112

7 697 393 7 891 795 7 896 416, St. 32 zu 200 „tr. 6 755 082/8 3 6 796 584 6 756 674 6 757 868 6 758 462 6 757 079/80 6 774 535/758 7 114 543 7 158 404 7 547 106 7 564 637 8 082 257 3 172 860 8 173 013 8173 020 8 174 382/83 8176660/61 8178701 8 179677 8 202 353 3 213 821/25, St. 43 zu 100 Nr. 8 580 709/15 3581 520/24 8581 736 8 581 737 8869014 9739 103 9 744 221 9 779 309 10 319723/24 10 844 829 10˙845 744 10 872 946 10 874 153 10 876 156 10 873 591 10 881 825 10 883 588 10 907 593 10 952 961 11 040 284/88 11 112 819 11 112 820/21 11 153 450 54. Breslau. den 30. Jult 1919. * Der Poliz⸗ipräsident. 8 Kriminalpolizelinspektion. J. A.: Vogel.

88 88

sicherren in Verlust geraten.

H 9

Serie 18 Lit. C.

45502]

[brand, Tischler in⸗Halle, ausgeste

sicherungsschein Nr. 230 092 ist abhanden⸗ gekommen. Wir fordern denjenigen, in dessen Besitz dieser Versicherungsschein sich eiwa [besindet, hbierdurch auf, sich innerhalb.

Aufgebot. Unsire Sperrbekanntmachung 13. Juni d. Zs. über der Frau Frida

Gritzkahier entwendete Kriegsanletbe wd

für die Nummern 1 139 667 bis 1 139 670 aufgehoben. 8 Lit. C Nr. 1 139 666 über 1000 bleibt die Sperre bestehen. Mühnrose, den 30. Juli 1919. Die Polizeiverwaltung.

[40497]

Der von uns am 31. Dezember 1914 auf das Leben des Herrn Otkar Polnauer Ingenteur, früher in Gubea, jept in Wesei am Rhein, Breiter Weg 35, ausgestellte Versicherungsschein Nr. 137791 über 7500 ist abhanden gekommen.

Wir fordern hiermit auf, etwaige An⸗ sprüche innerhalb zweier Monate del

uns geltend zu machen, andernfalls der

Versicherungsschein für nichtig erklärt und eine Ersatzurkunde ausgestellt wird. Berlin, den 14. Mai 1919. Deutsche Lebensversicherungs⸗Bank, Aktien⸗Gesellschaft in Berlin.

J. Friedrichs. .

[45462] Policenaufgebot. Die auf den Namen des Herrn Friedrich Wilhelm Erich Küster, Lehrer in Grund, lautende Versicherungspalice Nr. 273 007 ist na⸗ch Aazesge des Ver⸗ es wird gemäß § 9 der Allgemeinen Versicherungsdedin⸗ gungen mit dem Bemerken bekanntgemacht, daß nach fruchtlosem Ablaufe einer Frist von 3 Monaten nach dem Erscheinen dieses Inserats die genannte Police für kraftlos erklärt und an Stelle derselben eine neue Police ausgefertigt werden wird. Berlin, den 29. Jult 1919. Friedrich Wilhelm Lebens⸗Versicherungs⸗Aktiengesellschaft. Die Direktion. “;

[45750]

Die auf den Namen der Annz Maier in Warthausen laufende Versicherungs⸗ police Nr. 319 092 ist nach Anzeige des Buters der Versichmten in Waloif ge⸗ raten. Dies wird gena § 10 der Al⸗ emsinen Versicherungsbedingungen mit dem ssmerken bekannsgemacht, daß nach frucht⸗ losem Ablaufe einer Frift von Daect Monaten nach dem Erscheiven dieses In⸗ serats die gmannte Holice für kraftlos

erklärt und an Stalls derselben eine neue, Palice antgefatigt werden wird.

Berlin, 30. Jult 1919. Friedrich Wilhelm

Lebens⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft.

Die Direktion.

Aufgebot. Der von uns unter dem 4 Oktober 1918 auf das Lehen des Herm Feeng Hilde⸗

2 Monaten, vom Vage des Erscheigens dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei uns

zu melden, widrigenfalls der Versicherungs⸗ schein gemäß § 20 der in ihm abgedruckten

Bedingungen für kraftlos erklärt und durch eine neue Urkunde ersetzt werden wird. Cöln, den 20. Juli 1919.

Concordia 3

Cölnische Lebens⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft.

[45751] Aufgebot.

Der von uns erteilte Versicherungsschein Nr. 188 142 Lit. A I über urspzünglich 5000,— ( tzt 329,— püänien⸗

freie) Versicherungssumme, auf das Leben

der Berst Maria Treurlein in Graf n⸗ rheinfeld lautend, ist angeblich abhanden gekommen. Alle Personen, welche Ansprüche aus dieser Versicherung zu haben glauben,

werden hiermtt aufgefordert, sie inner⸗

halb 2 Monaten, vom Lage der Ver⸗ öffentlichung dieses Aufgebets an ge⸗ rechnet, unter Vorlage der Pollc⸗, bei uns geltend zu nachen. Meldet sich nie⸗ mand, so werden wir den Versicherungs⸗ schein für kraftlo; erklären.

(Eyfurt, den 22. Juli 1919.

Die Versicherungsgesellschaft Thuringia,

Abteilung für Lebeusversicherung.

[45463] Nusforderung, zvei verlorene Versitzerungsscheive betreffend. Die von unserer Gesellschaft auf das Leben von Ertke Koch in Cöln ausge⸗

fertigten Versicherungsscheine Nr. 309 582 vom 28. Januar 1915 und Nr. 310 372 vom 13. Juni 1916 sind angeblich auf der Bohastreck⸗ zwischen Cöln und Heidel⸗

berg in Verlust geratnU. Wir machen

dies hiermit bekannt, daß, wenn späteste’ s

binnen 2 Monaten ein Berechtigter sich bei uns nicht meldet, die fraglichen Dokumente für kraftlos erklärt werden. Halle a. G, den 28. Jult 1919. „Iduna“, Lebens⸗, Pensions⸗ und Leibrenten⸗

nen

Policenausgebot. 4

te Ver⸗

[45749] Aufgebot. Der Lebensversicherungsschein Nr. 223514, den wir am 24. April 1912 für Herrn

Hermgyn Kahn, Vjebhändler in Mülbeim

a. d. Ruhr, ausgefertigt haben, soll abhanden gekommen sein. Wir fordern den etwaigen Inhader auf, sich unter Vorlegung des Ver⸗ sicherungsscheins binaen zwei Monaten von heute ab bei uns zu melden. Meldet sich ntemand, so werden wir den Versiche⸗ rungeschein für kraftlos erklären. Leipzig, den 31. Jult 1919. Teutonia Veeeeeng attiengesenchaft

1 in Leipꝛig. Dr. Bischoff. Z. V.: Schömer.

[45464] Aufgebot. Der von uns unterm 20. Januar 1914

auf das Leben des Lokomotivheizers Emil

Hermann Fischer in Güsten unten Nr. 193 578 auegefertigte Versicherungs

schein über % 1000,— ist abhanden ge⸗

kommen. Wir fordern denjenigen, in dessen Besitz dieser Versicherungsschein sit etwa besindet, hierdurch auf, sich inner⸗

lhatb 2 Monaten bei uns zu melden,

andernfalls der Versicherungsschein gemaäß § 19 der in ihm äabgedruckten Bedingungen für nichtig erklärt und durch etne Neu⸗

ausfertigung ersetzt werden wird.

Lühbeck, den 29. Juli 1919. Deutsche Sh ellschaft

n eck. Jul. Bsttcher. Kaden.

[45452]

Der Lehrer Ernst Grabau in Garlipp hat das Aufgevot des auf den Namen Fritz Schütze in Garlipp ausgestellten Abrechnungsbuches Nr. 7866 der Stänti schen Sparkasse der Altmark su Bismark mit einem Bestande von 797,96 be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefazdert, spätestens in dem auf den 16. Kebrnar 1920, Vormittage 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Getichl, Zimmer 5, anberaumten Aufgerdotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widtigenfalls die Kraftloz⸗ erklärung der Urkande erfolgen wird.

Sismerk, den 15. Jutt 1919.

Das Amtsgericht.

[45533]

folgendes Aufgebot eslessen. Die Witwe des Waldarbetters Wil⸗

Fen

helm Hahne, Jolanne gev. Fefsel, iu lo

Allrode, hat das Aufgebot des ver

gegangenen Hypothekenbrisfes vom 22. Wril

1911 übar eie für sis auf dem Grundhesitz des Landwirts August Hahne in Alliodr (Grundbuch von Alleode Band 1 Blatt 51 und Forstgemarkung von Allrode Band 1 Blatt 43) an 10 bezw. 3. Stalle zur Sicher⸗

theit für eine Forderung von 1300 tin⸗ getragene Hypothek heantrggt. Der In⸗

haber der Urkunde wird aufgefordert, spa⸗ testens in dem auf den 25. März 1920. Vaemsittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zuchneten Cericht anberaumten Aufgebots.

Ueckunde vorzulegen, eeec der Urkunde erfolgen wird.

Hasselfelde, den 18. Juli 1919.

Der Gerichtsschrelber des Amtsgerichts.

[45465] Aufgehot. Der Kaufmann Karl Bender zu Freus⸗

burgermühle hat das Aufgebot des Hypo⸗

thekenbriefes über daz für den Rentnen Gustav Frockhaus sen. in Frensburgermühle im Grundduch von Kirchen Bd. 14 Bl. 532 in Abt. III unter Nr. 1 cingetragene Dallehn von 4500 beantrogt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert,

spätestens in dem auf der 13. Fröbrnar

1920. Vormittags 9 Uhe, vor dem unterzeichnetes Fericht anberzumten Auf⸗

gebotstermine seine Rechte anzum lden und

de Urkunde vorzulegen, widri enfalls die Kraftloserkläͤrung der Urkunde erfolgen wird. F. 6/19. 1. Kirchen, den 25. Juli 1919. Amtsgericht.

Fufgebot.

[45466]

Ti⸗ Erben der Eheleute Heinrich Müler und Mathilde geb. T ümmer, ze tlebens 1) Frau Alire

in Remscheid, namlich: geborene Mäller, Ehefrau des Fabrikanten FriedriVch Dienes za Remscheid, Gabels⸗ bergerftraße 2, 2) Ewald Müller, Fabri⸗

kant z2 Remscheid, Kremenhollerstraße 42,

3) Frau Adele geborene Müller, Edefrau res Remscheid, Alveestraße 43, 4) Frau Ma⸗ thilde geborene Müller, Ehefrau des Taufmanns Adolf Repyel, zu Remscheid, Kipp osfsteoße 1, 5) Ernst Müller, Fa⸗ briklaat zu Remscheid, Keemenholler⸗ straße 32, haben das Au gebot des Lypo⸗ thekenriefs zu der für die Erblasser im Hrundbuch Rw scheid Band 106 Blatt 4223 Abteilang III Ne. 1 eingetragenen Hypo⸗

[thek von 15 500 mit Nebenleistungen

benntragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätetena in dem a’f den

Dozne tag, bden 11 März 1920,

termine zu melden, Lodeserklärung erfolgen wird. An ale,

25. Juli 1919 folgendes Aufgebot lassen: Auf Antrag der Anna Emklie Feurich Ww.,

. 27. Jult 1873 zu Jonsdorf, Kro. Baatzen, Das Amisgericht Hasslfelde hat heute

Possagier an Bord des Lloyddampfens e eites Friedri

Spruch 8 14. Juli 1909 in der Nacht ver dem Be⸗

termin seine Rechte anzumelden und die bee seines Ver widrigenfalls dis

Füber Leben und Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, die Aufforderung, spate⸗

HBernhard Louis Hotand⸗Merten, g⸗⸗ [boren em

Kaufwanns Karl Otto Arnz, zu

Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens; in dem auf den 25. Februar 1920, Vormittags 10 Uthr, vor dem unter⸗ jeichneten Gericht, Neue Friedrichstraßte 13/14, III. Stockwerk, Zimmer 106/108, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergebt die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen. Di⸗ Sache ist zur Feriensache erkzärt. 81. F. 724. 19. Berlin, den 22, Juli 1919. Amtsgericht Berlin. Mitte. Abt. 84.

45456] Eusfgebot.

Der August Meidinger, Bauer und Weingärtner in Neipverg, hat beantrogt, ote verschollenen Geschwiter seines verst. Vaters namens 1) Gattlieb Meidigger, geb. 21. Janvar 1827, 2) Christine Katharine Meiringer, geb. 28 Dezember 1833, beide zꝛuletzt wohnhaft in Neipperg, im Jahre 1853 nach No damerika aus⸗ gewandeit und seit über 25 Jahren ver⸗ schsllen, für tot zu erklkäcen. Die be⸗ seichneten Verschollenen werden aufge⸗ fordert, sich spätestens in dem auf

Voyvmittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ jeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ widrigenfalls die

welche Auskunft über Leben oer Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergebt die Aufforderunz, spätestens im Aaf⸗ gebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Bracken heim, den 24. Juli 1919. WMürtt. Amtsgericht. Almtsrichter Mieg.

145757] Das Amtsgericht Bremen hat am

er⸗

geb. Schwerdtner, wohn. haft in Jonsdorf b. Zittau, vertreten durch den Bardier Friedri Rohloff, wohnhaft in Bremen, kl. Allee 26, wird der am

geborene und bierelbst zuletzt wohnhaft ge⸗ wesene Kaufmann Friedrich Cswald Feuvich aufgefordert, spätestens in dem hiermit auf Donnersteg, den 12 Febonar 1920, Vormitt 10 Uhr, vor dem Amtsgerichte, im Gerichtshause hierselbst, Zimmer Nr. 84, anberaumten Auf,ebots⸗ termine sich zu melden, widrigenfells er für tot erklärt werden soll. Nach den angestellten Ermittlungen wird der Ver⸗ schollene auf der Reise von Penana nach Colombo seit dem 10. Junt 1509 ver⸗ gißt. Der Verschollene befand sich als

* und ist nach dem des Secamts Bremerhaben b.

windens über ord gegavgen und waͤbrschelnlich er⸗ trunken. Nachrichten von dem Leben des Verschollenen sind seitdem nicht eingegangen. Es ergeht daher an alle, welche Auskanft

stens im Aufgebotstermine dem Gerichte Anzeige zu machen. Bremen. den 29. Juli 1919. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerlhts: Behrenus.

[45461] Auf gebo. 88 Der Prozeßagen: Hafar in Steinba b⸗ Hallenberg, der zum Nachlaßpfleger für die Erben des verstordenen Otto Hof⸗ mann, Karl Auausts Sohr in Altersbach, bestellt ist, beantraat, die Kinder der durch Ausschlußurtell des Amtsgerichts Gotha veom 10. Mai 1919 für tot erklärten Karh zrtne Marie Hollsnd⸗Merten, 1) Karl

20. Mat 1859 in der Ent⸗ dindungtanstalt zu Gotha, 2) Emilie Tberese Holland Merten, geroren am 10. Oktober 1864, füe tot zu erklären. Beie Kinder follen kurz nach ihrer Ge⸗ curt wieder gestorben sein. Die beiden genannten Veischollenen werden aufge⸗ fodert, sich späͤte stens in dem auf den 26. März 1920, Vermittagn 11Uhr, vor dem unteczeschaeten Gericht anbe⸗ mwumten Augebotssermin zu melden, widrigenfalls die Todesnklärung erfolgen wird. An alle, welcke Auskunft über Leben und Tod der Veschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf ebotstermine dem Ge⸗ richt Arzeige zu machen. 1.““ Gocha, don 22. Kull 1919. 8

Das Amtsgericht. 7.

[45459] Aufgebot. F. 4/19. 6.

De. Landwirt Wilhelm Heinrich Schlegel von Ravolzhausen bat als Vormund über den verschollenen Fabrikarbeiter Hetnrich Schlegel II von Ravolzhausen beantraqg,

145528]1

Müller in Piegel wird das verfahren zwecks Todeserklärung des an

einhol Aufgeben

Auf Antrag des Gulsbesitzers R 24. April 1872 in Pisgel gebdorenen und daselbst zuletzt wobahaft gewesenen Kellners Friedrich Emil Kirmse eir, geleitet und Aufgebotstermin auf den 20. März 1920, Vormittags 9 u

bestimmt. Es werden aufgefordert a. der Verschollene, sich spätestens im Aus⸗ gebotstermin iu melden, widrigenfallz die Todeterklärung erfolgen wird, b. alle welche Auskunft über Leben oder Tod daes Verschollenen zu ertellen vermögen, sos⸗ testenz im Aufgebotstermine dem Geeich

Anzetge zu machen.

den 19. Jali 1919. Das Amtzgericht.

[45753] Anfaebot.

Her Maurer Johann Porsch von Plech bat den Annag gestellt, den verscholleun Johann Georg Porsch, Maurer, geboren 21. August 1843 zu Ploch, zuletzt wohn⸗ haft in Plech, dessen Ehefrau Maraaretha Porsch, geborene Mever, geboren 13 Jult 1848 zu Neudork, und Sohn Micha‚

Pegau,

Porsch, geboren 2. Deuemder 1887 zu

Plech, für tot zu e kläten. Die Verx⸗ schollenen werden daher autgefordert, sich spätestens in dem auf DToanerstaa, den

26. Februar 1920, Vormittags

10 Uhr, vor dem unterfertigten Gericht, Zimmer Ne. 3, anberaumten Aufgedon⸗

termine zu melden, widrigenfalls die Toöhee,

erklärung erfolgen wird. Ferver ergeht

die Aufforderung an alle, welche Austunst

über Leben oder Tod der Verschollenen zu

erteilen deaa , v. im Aufgebotz⸗

termine dem Gericht Anzeige zu machea.

Pegnitz, den 28. Juli 1919. Amtegericht.

8

[45457] Aufgebot. Der Kaufmann Friedrich Robert Zvvicke in Leip,ig hat beantragt, den am 17. Fe⸗ bruar 1827 in Radeburg geborenen Kirschner Friedrich⸗Julius Z wicker, Sohe b2s am“ 29. Juli 1857 verstorbenen Atziseeinnehmers Johann August Zwicke, früher in Radeburg wohanhaft, und seine

Chefrau, Christiane Hearielte geb. Kecke,

für tot zu erkeären, wail dieser mindesteng seit dem Jahre 1870 ins Ausland ge⸗

angen und über sein Leben oder seinen Lod seit dieser Zeit keine Nachricht eirn⸗ gegangen ist.

Der Verschollene, Föredn Julius Zwicker, wird aufgefordert, sy spätestens in dem auf den 20,. Februar 1920, Vorm 9 Uhr, vor dem Amtz⸗ gericht Radeburg anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigeafalls er fie tot ertlärt werden wird. Alle, weich⸗ Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen geben können, fordert, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Nadeburg. dea 6. Junk 1919. Das Amtsgericht.

s45014] Rufgebot. Der Landw'rt und Maurer Cornrah Hergenröder in Ulmbach hat als Pflezer des abwesenden Aloys Hertgenröder von Rebrdorf besntragt, den verschollena loys Hergeuröder, Johann Friedricht Sabn, geboren in Rebsdorf am 21. Juni 1854, zuletzt wohahaft in Rebe dorf, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wi d aufgefordert, sich spätesteus in den auf den 12. März 1920, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermen zu melden, widrigenfalls die Todezerklärung erfolge wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spätestent im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige in machen. Salmünster, den 23. Juli 1919. Das Amtsgericht. F 4/1 19. [45755] Die Ehefrau, Schimanski, gey. Smigeleki, in Gut Borstel, Kreis Oldesloe, hat beantract, den verschollenen Arbeiter Friebrich Eduan Schimaunski, zuletzt wohnhaft in Krögt⸗ berg b. Segeberg, für tot zu erklärm. Der bezeichnete Verschollene wird aufcge⸗ forderf, sich spätestens in dem auf des 2. März 1920, Vorm. 11 Uh⸗, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschohenen zu erteilen vermögen, ergebt die Acfforderung, spa⸗

Aufgebot.

testens im Aufgebotstermine dem Gericht

Anzeige zu machen. Sigeberg, den 26. Juli 1919. Das Amfegericht.

8

werden aufge⸗

Arbeiterin Ellsabetz

Der Bezugyprein betrügt vierteljährtich 12 ℳ. Alr Postanstalten nchmra Bestellung an; für H den Postanstalteu und Zeitungsvertrirben sür Kelb

anch die Geschästastellr 8W. 4 ½, Wilhelmstratze es. Einzelne Kummern hoston 225 M.

verlin

wrde⸗

Reichsbankg

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

gerordnung, betreffend Fuhrkosten der Reichsbeamten. gekanntmachungen, betreffend Tarifverträge.

Absatzbestimmungen, betreffend Thomasph Aufhebungen von Handelsverboten. 88

Preußen.

osphatmehl.

BBBIEII

emennungen und sonstige Personalveränderungen.

bekanntmachung, betreffend Arbeiter⸗ und bei den Privateisenbahnen und Kleinba

Uufhebungen von Handelsverboten.

81

Angestelltenausschüsse hnen

Amtliches.

Deutsches Reich.

Verordnung,.— Fuhrkosten der Reichsbeamten. Vom 23. Juli 1919.

betreffend

Auf Grund des § 18 des Reichsbeamtengesetzes vom

18. Mai 1907 (Reichs⸗Gesetzbl. S.

245) wird im Ein⸗

ernehmen mit dem Staatenausschusse verordnet, was solgt:

§ 1.

Der § 3 der Verordnung, betreffend die T agegelder, die Fuhr⸗ isten und die Umzugskosten der Reichsbeamten, in der Fassung vom

September 1910. (Reichs⸗Gesetzbl. S. 993) 2918 (Reichs⸗Ges

Die Ziffer 1 des Aes. 1 erhält folgende Fassung: „1. für Wegestrecken, die auf Eisenbahnen Tder Schiffen zurückgelegt werden können, a. die im § 1 unter I bis 1V be⸗ zeichneten Beamten, wenn der Fahrpreis für die erste Wagenklasse bezahlt ist wenn der Fahrpreis für die eerste Schiffsklasse bezahlt ist IiIII 65 b. die unter V bezeichneten Beamten wenn der Fahrpreis inneroalb des Reschsgebiets för die zweite Wagenklasse, außer⸗ halb des Reichsgebiets für die erste Wagenklasse be⸗ zahlt ist 1 wenn der

ahrpreis für die erste Schiffsklasse hezahlt ist 11“”“ die unter VI bezeichneten Beamten, wenn der Fe für die zweite igenklasse oder innerhalb des Reichsgebiets

für die erste Schiffeklasse, außerhalb des Reichsgebiets

für die zweite Schiffsklasse h111AAA“*“ d. die Unterbeamten .....

und vom 31. März etzbl. S. 168) wird, wie folgt, geändert:

innerhalb außerhalb

des Reichsgebiets Mark/ ꝑMark

0,07 0, 06 0,06

0,10 0,07 0,07

Außerdem werden die tatsächlich aufzuwendenden Schnellzugs⸗

zuschläge erstattet.“

II. Im Abs. 3 wird der letzte Teil des Satzes dahin geändert: ..., so erhält er für diesen 0,07 Mark für das Kilometer.“

3 § 2. Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1919 in

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Deriin 8 W. i5,

s. Abends.

1) den Tarifvertrag vom 6. Juni 1919, abgeschlossen zwischen dem Verband von Arbeitgebern der sächsischen weichlosgend ia 68. Deutschen Textilarbeiterverband und dem Verband der Hut⸗ und Filzwarenarbeiter und ⸗arbeiterinnen Deutschlands zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die sächsischen Fabriken, in denen Wollfilz, Wollhaarfilz, Haarfilze in Rollen, Tafeln und Scheiben, Futterschuhe und Walkschuhe hergestellt werden, für das Gebiet des e

2) den Tarifvertrag vom 16. Juni 1919, abgeschlossen zwischen dem Verband von Arbeitgebern der sächsischen Lertilinduftie fs dem Deutschen Textilarbeiterverband zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den Textil⸗Druckereien für das Gebiet des Freistaates Sachsen.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 951 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. 8*

Berlin, den 26. Juli 1919. 8

Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.

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Bekanntmachung.

Der deutsche Buchbinderverband Zahlstelle Berlin und die Vereinigung der Hersteller photo⸗ graphischer Karten in Berlin haben beantragt, den zwischen ihnen am 8. Mai 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den Betrieben dee Hersteller photographischer Karten nebst der am 26 Juni 1919 ‚dazu getroffenen Vereinbarung über die Akkardpresse für Schnittmachen an photographischen Karten, gemäß § 2 der Verbidnung vom 23. De Inber 1918 (Reichs⸗ Gesetzblatt S. 1456) für das Gebiet der Lorvelskammer Berlin einschließlich den Bezirks der früheren Handelskammer Potsdam für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Autrag können bis zum 25. August 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1141 an das Relchsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 29. Juli 19190.

Der Reichsarbeitsminist Schlicke.

——

Bekanntmachung.

Der Verband der Ledertreibriemen⸗Fabrikanten Deutschlands e. V. in Berlin und der Verband der Sattler und Portefeuiller in Berlin habens⸗beantragt, den zwischen ihnen am 21. Mai 1919 obgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitshedingungen in der Ledertreibriemenindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbtatt Seite 1456) für das S des Deutschen Reiches für allgemein verbindlich zu er⸗

ären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. August 1919 erhoben werden und sind unter I. B. R. 991 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. Berrlin, den 29. Juli 1919.

Der Brandenburger Fabrikanten⸗Verein in Brandenburg (Havel) hat beantragt, den zwischen ihm und dem deutschen Metallarbeiterverband am 17. März 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in der Maschinen⸗, Fahrrad⸗

n

und Blechwarenindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom

Postschechkonto: Berlin 41 821.

Angestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Allenstein für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. August 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 895 an das Reichsarbeitsministe-ium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 29. Juli 1919. Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.

.

Bekanntmachung. Der Deutsche Bauarbeiterverband Kattowitz, der

Zentralverband der Zimmerer, Verwaltungsstelle

Kattowitz, und der Zentralverband christlicher Bau⸗ arbeiter Deutschlands, Verwaltungsstelle Katto⸗ witz, haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Arbeit⸗ geberverband für das Baugewerbe im oberschlesischen Industrie⸗ bezirk in Kattowitz am 1. April 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Hochbaugewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt⸗ und Landkreise Kattowitz, Königshütte, Beuthen, Gleiwitz, Hihdenvasn, Tarnowitz und Pleß für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. August 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 867 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 11“ Berlin, den 30. Juli 191it9g. Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.

AFöAhbsatzbestimmungen, bhbetreffend Thomasphosphatmehl. „Unter Aufhebung der bisher bestehenden Bestimmungen über die Verteilung von Thomasphosphalmehl wird für die Zeit vom 1. August 1919 ab auf Grund des § 1 der Ver⸗ ordnung über phosphorsäurehaltige Düngemittel vom 3. Juni 1918 (NGBl. S. 474), mit der Maßgabe, daß die Lieferungen aus Verkäufen für das Jahr 1918 noch nach den bisher gültigen Absatzbestimmungen für Thomasmehl ausgeführt werden müssen, folgenbes angeordnet:

1) Jedes Erzeugerwerk von Thomasphosphatmehl ist verpflichtet, seine gesamte Erzeugung nach Abzug von den für den ünd⸗ absatz und den auf besonderen Antrag für den Selbstverhrauch freigegebenen Mengen einschließlich der gemäß Ziffer 10 zuxückzu⸗ haltenden Reserpe an alle seine Abnehmer des Jahres 1913, 9* 1 die Zufallsabnchmer anteilmäßtg gleichmäßig zu verteilen.

„,2) Jeder Weiterverkäufer (Händler oder Genossenschaft) ist verpflichtet, das gemäß Ziffer, 1 erhaltene Thomasmehl ebenfalls nur an diejenigen Händler oder Genossenschaften weiter zu liefern, die bereits im Jahre 1913 Thomasmehl oder andere phosphorsäure haltige Düngemittel von ihm bezogen haben, und zwar hat auch hie die Belieferung anteilmäßig gleichmäßig zu erfolgen.

3) Soweit ein Weiterverkäufer das gemäß Ziffer 1 oder Ziffer 2 erhaltene Thomasmehl unter Innehaltung desselben Weges, den das Thomasmehl bei ihm im Jahre 1913 gegangen ist, dem Verbraucher zwecks Verwendung in seiner eigenen Wirtschaft verkauft, ist er nicht mehr verpflichtet, nur noch solche Verbraucher zu beliefern, die 1913 von ihm Thomasmehl bezogen haben, vielmehr kann er das Thomasmehl an jeden Verbraucher aobgeben, soweit dieser ihm die Begsicherung aheib daß er es tat⸗ sächlich nur zum eigenen Verbrauch er t.

Hierbei wird es den an den Verbraucher liefernden Händlern und Genossenschaften zur Pflicht gemacht, sich über den Umfang der Landwirtschaft des Verbrauchers vor Abgabe des Thomasmehls zu unterrichten und alle an ihn herantretenden Verbraucher nur an⸗

1457521 8 nußgehot. seaft. Bei Dienstreisen, die vor dem 1. April 1919 angetreten 2 zesetzbl. S. 1456) für den Stadt⸗ „⸗De Restaurateur Frißz Messzdat n sudzen sind, fällen Eifenhahn⸗ und Schiffsfahrten, die am 1. Arik 553,chember 1918 (Neichs⸗Gesetzbt . 1456) für den Stadt⸗ Eydtkuhnen hat beantraut, den verschollerer ihlg oder später zurückgelegt worden sind, unter die Bestimmung bezirk Brandenburg (Havel) für allgemein veroindlich zu er

Musiker Gottlieb Messidat, zufetzt wobn⸗ße § 1. klären. 8 haft in Stallupönen, für tot zu er“ .1 8 Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

klären. Der bezeichnete Voer chollene wir Weimar, den 23. Juli 1919. 1 20. August 1919 erhoben werden und sind unter Nummer aufgefordert, sich spätestens in vem au Der Reichspräsident. I. B. R. 1019 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ den 17. Februar 3 82s v Ebert. 88 8 straße 33, zu richten.

e HF- een Der Reicheminister der Finanzen Berlin, den 29. Juli 1919.

Gerscht aaberaumten Lusgebotstermin n melden, widrigenfalls die Todeserklärung Erzberger. Der Reichsarbeitsminister. 8 Schlicke.

[455431 Bekarnimachung.

Gestohlen am 17. Juli 1919 Kriegs⸗ anlethe Lit. 6 Nr. 7 929 278 über 1000 der 4. Anleihe und Lit. B Nr. 3 317 291 über 2000 der 6. Anleihe. Nacheicht zu 8438 IV a/19 Kriminalpolizei Charlottenburg.

Charlottenburg, den 26. Juli 1919.

Der Polizeipeäsident. In Vertretung: (Unterschrift.)

[455441 Bekanntmachung.

Abhanden gekommen seit 12. Jull 1919 Heldvurg⸗Aktien Nr. 18 003 über 1000 Nachricht zu 8439 1IV a/19 Kriminalpolizei Charlottenburg.

Charlottenburg, den 28 Juli 1919

Der Polizeip äsident. In Vertretung: (Uatenrschrift.)

den rocbezeichneten Verschollenen für tot zm erklaren. Die Töchter des Verschollenen: 1) die Chefrau Konrad Hamburger von Langenselvold, 2) die Ebetran des Phllipp Schmidt von Laͤngenselbold, sind dem An⸗ trage beigetreten. Der Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem vor dem unterzeichveten Gericht auf den 7 Januar 1920, Vormittags 10 Uhr, angesetzten Termin zu melden, Die Frau Wilhelmine Bloch in Klein widrigenfalls seine Todezerklärung erfolgt. Plehnendorf, Danziger Niederung, bei An alle, die Angaben über Leben und Tod 6 8 1 ““ Fentroß, hat beantragt, ihren Ehemann, des Wesedenen machen können, ergeht über Leben oder Tod d 8 Verschollenen iu ““ ““ cen . Fel. J Sbgen die 5 1” 88 bis zu SFe. Bekanntmachung. 8 8 8 Sensbur „Pr., eztichneten Termin 8 e teste 1 ne dem Ge⸗ 8 a chung. 4*

am 1. Ma 0 in Sensburg dem beneichnete dem unterzeichneten p stens im Aufgebotstermine de Arbeitgebern der sächsischen Bekanntm g

uletzt, 1906, wobnbaft in Berlin, Gericht mitzuteilen. t Anzeige zu machen. Der 1 1 ““ 15 bei Voß, seit 1908 ver⸗ aageusetbo d⸗ den 23. Juli 1919. 121,escsg en ücachnen, 17. Juli 1919 Lextilindustrie in Chemnitz und der Deutsche Textil⸗ Der Ortsausschuß der Vereinigten Kaufmänni⸗ schollen, füt tot zu erklären. Der bezeichnetee Aamtsgericht. 8 “; 8 rbeiterverband haben beantragt, die nachstehend angeführten schen Verbände in Allenstein hat beantragt, den zwischen Larifverkräge für die dabei angegebenen Gebiete gemäß ihm und dem Kaufmännischen Verein Allenstein am 4 1“ 8 ““ e. 12 ber Vervrdnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. 18. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung 8 ö S. 1456) für allgemein verbindlich zu erklären: der Gehalts⸗ und Anstellungsbedimgungen der kaufmännischen

1 8 1“ 8 88 E1““ 59,8g b 1e u“ 8 1“ ““ .X“ 1“ 1

14. Nov amnber 1919 Vormitta 11 Uhe, vor dem unteneichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, wiorigeufalls die Kraftlose klärung der Urkunde erfolgen wird. Remscheid, den 18. Juli 1919. Das Amtsgericht. 9

[45460] Aufgebot. 1

Versicherungsgesellschsft a. G. zu Halle a. S. E. Nord.

[45138] Aufruf. 3 Der von uns de e.gg Versicherungs⸗ schein vom 21. Jult 1917 zur Lebensver⸗ sicherung Nr. 272 422 des Herrn Josef Drisch, Kaufmann in Gerolstein, ist nach uns erstatteter Anzeige in Verlust geraten. Besitzer des Versicherungsscheins werden aufgefordert, binnen 2 Monaten ihre etwaigen Rechte bei uns anzumelden und den Versicheruagsscheinvorzulegen, widrigen⸗ falls dieser für kraftlos erklärt wird. Karlsruhe, den 23. Juli 1919. Karlsruher Lebensversicherung auf Gegen⸗ seitigkeit vormals Allgemeine Versorgungs⸗

teilig der ihm zur Verfügung stehenden Menge Thomasmehl möglichst gleichmäßig zu beliefern.

4) Zum Zwecke des Lan dabsatzes, d. h. des Absatzes an Werks⸗ angehörige und an solche Abnehmer, die die Ware persönlich oder durch Gespann ohne Benutzung der Eisenbahn oder der Wasser⸗ wege vom Werk abholen, dürfen bis zu 5 vH der gesamten Erzeugung an Thomasmehl abgegeben werden. In keinem Falle darf dem Einzelnen dieser Verbraucher mehr als 1 Zentner Thomasmehl für den Morgen selbst bewirt⸗ schafteten Acker⸗(Gartten⸗) Landes geliefert /erden. Voraussetzung für diese Abgabe des Thomasmehls im Land absatz ist, daß der Verbraucher eine Bescheinigung des Gemeindevorstehers oder der Ortspolizeibehörde über die Größe des von ihm selbst bewirt⸗ schafteten Acker⸗(Garten⸗)Landes vorlegt. Diese Bescheinigung ist von dem hetreffenden Werk in Empfang zu nehmen und nachdem die gelieferte Menge Thomasmehl sowie der Tag der Lieferung darauf vermerkt ist, aufzubewahren. Die Gemeindevorsteher bezw. Orts⸗ polizeibehörden sollen eine zweite Bescheinigung der vorst henden Art nur ausstellen, wenn der Verlust der ersten glaubhaft nach⸗ gewiesen wird. 8

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erfolgen wi⸗d. An alle, welche Auskunst

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