1919 / 172 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Aug 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Eine Abgabe im Wege des Landabsatzes über diese angegebene Quote von 5 vH hinaus bedarf der Genehmigung der Ueb rwachungs⸗ stelle für Ammoniakdünger und phosphorsäurehaltige Düngemittel.

5) Jedes Erzeugerwerk ist verpflichtet, abgesehen von den vor⸗ erwähnten für Landabsatz freigegebenen 5 vd weitere 5 pd seiner Gesamterzeugung zurückzuhalten. Ueber diese Mengen (Reserve) verfügt die Ueberwachungsstelee für Ammoniakdünger und phosphor⸗ säurehaltige Düngemittel Berlin W. 9, Leipziger Platz 7.

6) Dem Erz'uger von Thomasphosphatmehl kann für die ihm gehörigen von ihm selbst bewittschafteten Grundstücke auf be⸗ sonderen Antrag von der Ueberwachungsstelle für Ammoniakdünger und phosphorsäurehaltige Düngemittel ein Teil der Thomasmehl⸗ erzeugung 8. werden (Selstverbrauch). In diesem Antrag sind Größe, Lage, Kulturzustand und Eigentumsverhältnisse der Ländereien in behördlich beglaubigter Form anzugeben. Nur Acker⸗ (Garten⸗)Land, Wiesen und Weiden können berücksichtigt werden, nicht aber z. B. Wald⸗ und Parkanlagen. Für verpachtetes Land oder für Grundstücke, die nicht im grundbuchmäßigen Eigen⸗ tum des Erzeugers stehen, kann eine Freigabe nicht erfolgen. Als Höchstmengen können für den Morgen 2 Zentner Thomas⸗ mehl im Jahre bewilligt werden.

7) Die Abgabe von Thomasphosphbatmehl darf, auch soweit Landabsatz in Frage kommt, in keinem Falle von irgendwelcher Gegenlieferung, insbesondere nicht von der Gegenlieferung von Lebens⸗ mitteln oder der Verpflichtung zur Abnahme anderer Waren oder sonstigen Gegenverpflichtungen abhängig gemacht werden. Jeder Versuch, auch die verschleierte Einwirkung der Er⸗ zeuger oder Abnehmer, Geschäfte dieser Art abzuschließen, z. B. Lebens⸗ oder Futtermittel als Gegenlieferung zu erhalten oder zu leisten (Tauschhandel), ist ebenso wie jede auf derartigen bende; abzielende ösfentliche Ankündigung ver⸗

oten.

8) Den Händlern und Genossenschaften, die Thomasmehl be⸗ ziehen, sind seitens der Erzeugerwerke die Rabattsätze des

Jahres 1913 bis zum Höchstsatze von 30 für. 10 000 kg einzu⸗ räumen. Bei der Abgabe des Thomasmehls seitens der Händler und Genossenschaften an Weiterverkäufer sind denselben ebenfalls die im Jahre 1913 im Handel mit inländischem Thomasmehl ge⸗ bräuchlichen Rabatsätze zu gewähren. Jedes Erzeugerwerk und jeder Weiterverkäufer ist verpflichtet, bei Abgabe des Thomasmehls seine Abnehmer von den für sie in Betracht kommenden Bestim⸗ mungen dieser Verordnung in Kenntnis zu setzen. 9) Die Ueberwachungsstelle für Ammoniakdünger und phosphor⸗ fäurehaltige Düngemittel ist berechtigt, durch Beauftragte, die mit einem von der Ueberwachungsstelle auszustelleden Ausweis zu ver⸗ sehen sind, die Geschäftsbücher der Erzeugerwerke und Weiterverkäufer einsehen zu lassen, um sowohl die Erzeugung als auch den Absatz an Ammoniakdünger bei jedem Erzeugerwerk und jedem Händler jeder⸗ zeit nachzuprüfen, insbesondere auch festzustellen, ob tatsächlich die Ab⸗ 2ae nach den vorstehend genannten Gesichtspunkten erfolgt ist.

10) Der Verbraucher ist von dem Lieferanten des Thomas⸗ mehls darauf aufmerksam zu machen, daß er das ihm gelieferte Thomasmehl nur in eigener Wirtschaft verwenden und es ins⸗ besondere nicht zu irgendwelchem Tauschverkehr (vergl. oben Ziffer 6) benutzen darf.

11) Jeweils bis zum 10. jeden Monats ist seitens jedes ein⸗ zelnen Erzeugerwerkes über die Höhe der Erzeugung von Thomas⸗ phosphatmehl und deren Verwendung im vorhergehenden Monat dem nachstehend abgedruckten Vordruck gemäß zu berichten, und zwar sind diese Berichte der Ueberwachungsstelle für Ammoniakdünger und phosphorsäurehaltige Düngemittel auf entsprechendem Formular zu erstatten.

12) Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen ziehen die in § 2 der eingangs erwähnten Verordnung vom 3. Juni 1918 RGBl. S. 474) vorgesehenen Strafen nach sich, werden also mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehn⸗

ausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

Berlin, den 1. August 1919.

Ueberwachungsstelle für Ammoniakdünger und phosphorsäurehaltige Tüngemittel.

Der Vorsitzende. Dr. B.

über Erzeugung und Verwendung von Thomasphosphatmeh

111“

In Tonnen.

1“

8 Erzeugung. Lagerbestand am Erzeugung in.

1919.

II. Verwendung.

1) Lieferungen an Stichzeitabnehmeerr. . 1 2) Selbstverbrauch (Ziffer 5 der Verordnung)

3) Landabsatz (Ziffer 4 der Verordnung) hG6““ 4) Abgabe aus Reservebestand (Ziffer 5 der Verordnung) ...

III. Lagerbestand. b Unterschrift des berichtenden Werkes.

An die berwachungsstelle für Ammoniakdünger nd phosphorsäurehaltige Düngemittel 2hS 8 3 3 Berlin W. 9,

Bekanntmachung.

Der Wildhändler W. Binius, Helmstedt, ist zum Handel mit Schokolade und Süßigkeiten aller Art wieder zu⸗ gelassen worden.

Helmstedt, den 21. Juli 1919.

Kreisdirektion. Sallentin.

—.—

Bekanntmachung.

8

er Beschluß vom 26. Juni 1917, durch welch 1 Bsehlusg. laus August Dresel, früheren Mit⸗ inhaher der Firma Dorendorf & Dresel, Hamburg, der Handel mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln sowie mit allen anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs und mit Gegenständen des Kriegsbedarfs auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 untersagt worden war, wird hiermit aufgehoben.

Hamburg, den 25. Juli 1919. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. s Sthamer.

8 8

Ministerium deröffentlichen Arbeiten. Bekanntmachung.

Betrifft: Arbeiter⸗ und Angestelltenausschüsse bei den Privateisenbahnen und Kleinbahnen. Im Einvernehmen mit dem Herrn Minister des Innern

bestimme ich in Ausführung des § 11 Ziffer 4 der Verord⸗ nung über Tarisverträge, Arbeiter⸗ und Angestelltenausschüsse und Schlichtung von Arbestsstreitigkeiten vom 23. Dezember 1918 (R.⸗G.⸗Bl. S. 1436) für die Betriebe, Verwaltungen und Büros der Privateisenbahnen und Kleinbahnen, was folgt:

I. Bei Streitigkeiten über die gesetzliche Notwendigkeit der Er⸗ richtung eines Arbeiter⸗ oder Angestelltenausschusses über die Wahl⸗ beteiligung oder die Wählbarkeit eines Arbeiters oder Angestellten, über die Einrichtung, Zuständigkeit und Geschäftsführung eines Arbeiter⸗ oder Angestelltenausschusses und über alle Streitigkeiten, die sich aus den Wahlen zu den Arbeiter⸗ oder Angestelltenausschüssen ergeben, entscheidet, vorbehaltlich der Vorschriften im III. Abschnitt der Verordnung vom 23. Dezember 1918:

1) bei den Privateisenbahnen,

a. sofern sie nur einen Landespolizeibezirk (Regierungsbezirk) berühren, der Regierungspräsident (im Landespolizeibezirk Berlin der Poltzeipräsident), 3

b. sofein sie mehrere Landespolizeibezirke einer Provinz be⸗ rühren, der vom Oberpräsidenten dieser Provinz bezeichnete Regie⸗ rungspräsident, 8 .

c. sofern sie Landespolizeibezirke verschiedener Provinzen berühren, der von mir im Einvernehmen mit dem Herrn Minister des Innern bezeichnete Regierungspräsident;

NMbeiden kleinhahnen der für die Erteilung der Genehmignng und für die staatliche Be⸗ aufsichtigung der Kleinbahn gemäß § 3 des Kleinbahngesetzes vom 28. Juli 1892 (Gesetzsamml. S. 225) zuständige Regierungspräsident (Poltzeipräsident).

II. Gegen die Entscheidung des in erster Instanz zuständigen Regierungs⸗ (Poltzei.) Präsidenten ist binnen einem Monat nach

ustellung des Bescheides die Beschwerde an den übergeordneten berpräsidenten zulässig. Dieser entscheidet endgültig.

III. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe hinsichtlich der Arbeiter⸗ und Angestelltenausschüsse in gewerblichen Betrieben.

Berlin, den 19. Juli 1919. 1b

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Oeser. 8

Bekanntmachung. 96

Die Verfügung vom 15. Mai 1919, durch welche den Schank⸗ wirtseheleuten Wilhelm Hiese und Franziska Hiese, geb. Krüger, in Berlin, Novalisstr. 13, der Handel mit allen Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs untersagt und die dingliche Schließung ihrer Schankwirtschaft angeordnet worden ist, ist im Rechts⸗ mittelzuge aufgehoben worden.

Berlin, den 23. Juli 1919. Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung.

Bekanntmachung.

Das Handelsverbot vom 18. Januar d. J. gegen die Firma Paul Meißner G. m. b. H. und ihren Geschäfts⸗ führer Paul Meißner in Oberhausen, Rhld., Sedan⸗ straße 59, ist aufgehoben.

Oberhausen, den 24. Juli 1919.

Die städtische Polizeiverwaltung.

J. A.: Dunchkel.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich der Schankwirtin Berta Dietrich, geb. Gericke, zu Berlin, Bornholmerstr. 82, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 22. Juli 1919. olizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. öi

8 Bekanntmachung. b Dem Schlachtermeister und Viehhändler Heeschen, hier, Großflecken 30, ist die Ausübung des Schlachterei⸗ gewerbes und des Viehhandels auf Grund der Ver⸗ ordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 untersagt worden. Neumünster, den 18. Juli 1919. Die Polizeibehörde. J. A.: Dr. Scholtissek.

A.

11“

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 babe ich den Kaufleuten David und Nathan Meyer, in Firma J. Meyer in Neuenburg (Westpreußen), ieglichen Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art sowie jede mittelbare und unmittelbare Beteiligung an solchem Handel wegen Unzuverlässigkeit versagt. Die Kosten haben die Genannten zu tragen.

Schwetz, den 25. Juli 1919.

Der komm. Landrat.

Fra⸗

eaennitmachung.

Dem Schuhfabrikanten Emil Kretzschmar in We ißen⸗ fels, Naumburgerstraße 9, haben wir auf Grund der Bekannt⸗ machung des Bundesrats vom 23. September 1915 sowie der hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 27. September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) die weitere Ausübung des Geschäfts⸗ betriebs in der gewerbsmäßigen Herstellung von Schuhwaren wegen Unzuverläfsigkeit bis auf weiteres für das gesamte Reichsgebiet untersagt. Die Kosten der Bekannt⸗ machung sind von dem Betroffenen zu erstatten.

Weißenfels, den 23. Juli 1919. Die Polizeiverwaltung. Daehn.

Deutsches Reich.

Der Staatenausschuß versammelte sich heute zu eine Vollsitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse fütß Verkehr ein

Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und

Der österreichische Staatskanzler Renner hat folgend Begrüßungstelegramm an den Reichsminister des Ar wärtigen Hermann Müller gerichtet:

Herr Reichsminister!

Durch den Willen der Nationalversammlung mit der Leit unserer auswärtigen Angelegenheiten betraut, begrüße ich Sie Sachverwalter des Reiches, dem Deutsch⸗Oesterreich durch Volks und Geschichte am nächsten steht, erinnere Sie an die Tage un vieljährigen persönlichen Freundschaft und spreche die Hoffnung daß diese der Aufrichtigkeit und Innigkeit der Beziehungen b Slaaten förderlich sein werde. Renner.

Der Reichsminister des Auswärtigen hat Weimar mit folgendem Telegramm geantwortet: Herr Staatskanzler! 1 Durch das Vertrauen der deutsch⸗österreichischen Nationc sammlung wurden Sie in einer für die deutsche Nation so schn lichen Zeit mit der Leitung der auswärtigen Angelegenheiten Deut, Oesterreichs betraut. Die langjährige Freundschaft, die uns sch⸗

zuversichtlich, jetzt, wo das Schicksal gleich schwer auf den Völker beider Staaten lastet, nur dienlich sein, wenn es gilt, die innige

nach außen zu vertreten die Ehre haben. 6 Hermann Müller, Minister des Auswärtigen.

8 ——

Das von der Reichsregierung in Aussicht gestellte Weißbuc

über die Vorgeschichte des Waffenstillstands ist gester ausgegeben worden. kunden, nämlich sämtliche amtlichen Aktenstücke aus der Zeit vo 14. August bis zum 11. November 1918, die sich auf d Friedensangebot vom 3. Oktober und auf das Waffenstillstank abkommen vom 11. November beziehen.

8 Die „Havas“Meldung, wonach Deutschland den von de Alliierten vorgeschlagenen Uebergang der Souveränit über die abzutretenden Ostgebiete an Polen dur eine Note des Freiherrn von Lersner angenommen habe, i wie von zuständiger Stelle dem „Wolffschen Telegraphenbür mitgeteilt wird, nicht nur vollkommen aus der Luft g griffen, sondern erscheint auch dem Sinne nach u verständlich. Die rechtliche Stellung der abzutretenden Ge biete ist durch den Friedensvertrag geregelt. Es liegt kei Grund für Deutschland vor, schon jetzt die Souveränitä hierüber aufzugeben. Diesbezügliche Verhandlungen sind selbs verständlich nicht gepflogen worden. Die deutsche Regierun hat lediglich von der Entente die Eröffnung direkter vo bereitender Verhandlungen mit den Polen über Verwaltung und Räumungsfragen angeregt, und die alliierten u;

erklärt unter dem Vorbehalt, daß Vertreter der alliierten un assoziierten Regierungen an den Beratungen teilnehmen. D Verhandlungen dürften in den nächsten Tagen in Berle beginnen. Die Entente hat auf die deutscherseits am 11. un 12. Juli in Versailles gestellten Forderungen wegen Ausführur des Abkommens über die militärische Besetzung d rheinischen Gebiete laut Meldung des „Wolffschen Tel graphenbüros“ in einem auf alle Einzelheiten der deutsche Denkschrift eingehenden umfangreichen Schriftstück geantwortes das in einer Reihe von wesentlichen Punkten dem deutsche Standpunkt Rechnung trägt; gleichzeitig erklärten sie die vier Besetzungsmächte bereit, die Verhandlungen übe andere Punkte, so namentlich über Art und Umfang de Beitreibungen, fortzusetzen. Zur Erörterung der sich hieraus ergebenden Fragen h der Vorsitzende der deutschen Kommission für das Rheinlan Abkommen, Unterstaatssekretär Dr. Lewald, die beteiligt Regierungen und die Mitalieder des parlamentarischen Beirat des von der Entente anerkannten Reichskommissars für die setzten rheinischen Gebiete, auf Freitag, den 1. August, in d Reichsministerium des Innern, in Berlin, eingeladen. J Anschluß daran werden die Verhandlungen im Laufe d nächsten Woche in Versailles wieder aufgenommen werden.

——

Einem Wunsche der rheinischen Abgeordneten entsprechen wird der parlamentarische Beirat des Reichskommi sars für die besetzten Rheingebiete nicht in Berli sondern in Cöln am Sonntag, dem 3. August, im Reg rungsgebäude zusammentreten.

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, tauchen in polnischen Presse in letzter Zeit immer wieder Nachrichten ü eine angebliche deutsche militärische Unterstützu der Sowjetarmee in Rußland und ein deutsch⸗russisch Bündnis auf. Besonders die Regierungs⸗ und Heereszeitu „Rzad i. Wojsko“ gefällt sich darin, Nachrichten aus unbedi sicherer Dunele zu bringen, daß das militärische Zusamm arbeiten der Deutschen mit der bolschewistischen Armee im größere Dimensionen annimmt. Das Blatt weiß von E ditionen deutscher Offiziere und Unteroffiziere zu berichten, für die Ausbildung der Sowjetarmee bestimmt seien ünd ve steigt sich sogar zu der Behauptung, daß ein bisher gehei gehaltenes deutsch⸗russisches Bündnis demnächst amtlich v öffentlicht würde.

werden, daß sie, vor allem aber die aus „unbedingt sicher Quelle“ stammenden Meldungen des. „Rzad i. Wojsk skrupellose Erfindungen und darauf berechnet 1 Deutschland nicht nur vor der Entente, sondern auch vor de nichtbolschewistischen Elementen Rußlands bloßzustellen und eine etwaige Verständigung mit diesen unter allen U. ständen von vornherein zu hintertreiben. Es ist zu hofft, daß durch diese Klarstellung ollen Nachrichten über angebli deutsche militärische Unterstützung der Bolschewisten oder Bündnis zwischen Deutschland und der Sopfjetregierung Grundlage entzogen wird

seit der Zeit vor dem Kriege persönlich verbindet, wird, so hoffe i.

Beziehungen zwischen den beiden Staaten aufrechtzuerhalten, die wi

Es enthält auf 130 Seiten 110 Ua

assozijerten Regierungen haben ihr Einverständnis hierns’”

abgereist, um Bevollmächtigten zu erörtern.

Zu all diesen Nachrichten muß ein für allemal festgest

In den Kreisen der Angehörigen der deutschen Kriegs⸗ gefangenen macht sich eine steigende Uaruhe darüher be⸗ merkbar, daß die Gefangenen noch immer nicht zurückkehren. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, wird diese Unruhe von gewisser Seite noch verstärkt, indem man durchblicken läßt, daß die deutsche Regierung Schuld daran trage, daß unsere unglücklichen Landsleute sich noch immer in den Händen der Gegner befinden Auffassungen dieser Art muß entschieden entgegengetreten werden, denn es bedarf keiner näheren Dar⸗

16] legung, daß die Gefangenen so rasch wie möglich der Heimat

wiedergegeben werden müssen.

Zum besseren Verständnis der Nerzögerung, die eingetreten ist und an der die deutsche Regierung vollständig schuldlos ist, sei fest⸗ gestellt: Artikel 214 des von der deutschen Reg'erung unters Lriebenen und ratifi ierten Friedensvertrages besagt: „Die Heimschaffung der Kriegsgefangenen und Zivilinternierten soll nach Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages so bald wie möglich stattfinden und mit der größten Beschleunigung durchgeführt werden.“

Der Friedensvertrag tritt bestimmungsgemäß erst dann in Kraft, wenn er durch Deutschland einerseits und drei der alliierten und asso⸗ ziierten. Hauptmächte andererseits ratifiziert worden ist. Mit der Durchführung der einzelnen Bestimmungen über die Heimführung der Gefangenen kann sonach erst begonnen werden, nachdem der Ge⸗ samtvertrag Rechtskraft erhalten hat.

Zur Vorberestung der Durchführung des Abtransportes der deutschen Kriegsgefangenen sind die alliterten und assoziierten Mächte in zwei besonderen Noten der deutschen Regierung vom 28. Juni und 21. Juli gebeten worden, die am 20. Mai von dem Präsidenten der Friedensdelegation bereits zugesagte Einsetzung der erforderlichen Kommissionen, wie es Artikel 215 vorsi⸗ ht, zu veranlassen. Eine zusagende Antwort ist bisber noch nichterfolgt. Denn die Gegner stützen sich darauf, daß formell der Friede noch nicht in Kraft getreten ist.

Die deutsche Regierung hat sich unablässig bemüht, einen be⸗ schleunigten Heimtransport der deutschen Kriegs⸗ gefangenen herbeizuführen. Der deutsche Vertreter für die Hauptkommission befindet sich bereits seit geraumer Zeit in Versailles, sodaß in dem Moment, in welchem die gegnerischen Maächte ihre Ver⸗

treter benennen, die Verhandlungen aufgevommen werden können. Eine Möglichkeit, das zu beschleunigen, hatte Deutschland nicht. Deshalb ist, es unberechtigt, der deutschen Regierung eine Schuld heizumessen. Es ist, wie ausdrückl ich festgestellt werden soll, in der Tat kein Weg unversucht geblieben, um das Ziel, die Heimkehr der Kriegsgefangenen, für deren Empfang in der Heimat alles vorbereitet ist, so rasch wie möglich zu erreichen. Was insbesondere die Kriegsgefangenen in Sibirien anbelangt, so muß aus⸗ drücklich festgestellt werden, daß auch hier der Abrransport von der Entscheidung. der allijerten Mächte abhängig ist. „Die Fürsorge für die Kriegsgefangenen vird bis zu ihrer Heimkehr in jeder nur erdenklichen Weise geschehen, selbst⸗ 8 verständlich ohne Rücksicht auf die dadurch entstehenden Kosten. Die Angehörigen der Kriegsgefa genen werden, aut tun, die bier mit⸗ geteilten Tatsachen zu berücksichtigen und Einflüsterurgen kein Gebör zu schenken, die letzten Endes nur gemacht werden, um neuerdings die Möglichkeit zu schaffen, der Regierung und dem Volke Schwierig⸗ keiten zu bereiten. Mit den Angebörigen sehnt auch die Regierung den Moment herbei, an welchem sie die Gefangenen wieder in der Heimat begrüßen kann.

Was die Beteiligung Deutschlands am Wiederaufbau der

erstörten Gebiete anbelangt, so hat die deutsche Regierung nie einen Zweifel darüber gelassen, daß sie auch nach der Richtung hin die im Friedensvertrag eingegangenen Verpflichtungen loval erfollen wird. Mehrere Male ist versucht worden, dieserhalb mit Fronkreich in direkte Verhandlungen einzutreten, leider ohne Erfolg. Bis jetzt ist deutschen Bauuntermehmern noch nicht einmal gestattet worden, die Gebiete zu besichtigen, deren Wiederaufbau von uns vorgenommen werden soll. Am Mittwoch ist eine Kommission nach Versallles die Vorfragen zu dem Wiederaufbau mit französischen ichtig 1 Ehe daran gegangen werden kann, deutsche Arbeiter aufzurufen, sich zur Arbeit in den zerstörten Ge⸗ bieten zu melden, ist es unbedingt erforderlich, daß zunächst einmal die Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen, die Sicherung der persönlichen Freiheit, des ungehinderten Verkehrs mit der Heimat festgelegt werden. Mit der Auslieferung der Gefangenen steht nach dem Friedensvertrag der Wiederaufbau in keiner V erbin dung, sodaß nicht davon die Rede sein kann, daß etwa vielleicht Arbeiter zum Austausch gegen Gefangene angeboten werden können. Ein solches Angebot ist von deutscher Seite nicht gemacht worden und konnte und durfte auch gar nicht gemacht werden. Die deutsche Regierung hat es an Bemühungen für Regelung des Wieder⸗ aufbaus nicht fehlen lassen. Es steht zu hoffen, daß in den nächsten

agen Vorschläge zustande kommen, welche die alsbaldige Aufnahme der Aufbauarbeiten ermöglichen.

Die kürzlich von einigen Tageszeitungen gebrachte Notiz wonach die Frühkartoffelernte in einzelnen Bezirken Deutschlands so reichlich ausgefallen sei, daß vorläufig die Bestimmungen über die Verteilung von Kartoffeln aufgehoben werden mußten und daß eine Unterbringung der auf den Markt gelangten gewaltigen Mengen unmöglich sei, beruht, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, auf einer he⸗ wußten Irreführung der Bervölkerung. Ueber die gesamte „Frühkartoffelernte im Reiche ist seitens der Reichskartoffelstelle versügt worden. Die Liefer⸗ stellen befinden sich seit Anfang Juli im Besitze des Ver⸗

ilungsplanes, haben jedoch bisher nennenswerte Lieferungen nicht zur Durchführung bringen können, weil die Ernte in vollem Umfange noch nicht eingesetzt hat. Irgendwelche Ueber⸗ schüsse sind nirgends vorhanden, da alle Lieferstellen bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit belastet werden mußten, um die Ausfälle auszugleichen, die durch den Verlust der kartoffel⸗ reichsten Gebiete mit 25,2 Prozent des Kartoffelar baues in Preußen entstanden sind.

8

„Es ist die Befürchtung laut geworden, daß die Staats⸗ regierung Arbeiten zum Bau neuer Verkehrswege in Ostpreußen, wie des Masurischen Schiffahrts kanals, neuer⸗ dings einstellen wolle. Diese Befürchtung trifft, wie dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ von unterrichteter Seite mit⸗ geteilt wird, nicht zu. Die vor dem Kriege in Aussicht ge⸗ nommenen Arbeiten sollen planmäßig und mit möglichster Be⸗ schleunigung durchgeführt werden. Wo dies zurzeit noch nicht in dem wünschenswerten Umfange der Fall ist, liegt der Grund auf anderen Gebieten. Auch hier wirken die Hemmungen, die auch im übrigen Deutschland größeren Bauausführungen entgegenstehen: Mangel an Baustoffen, Mangel an Arbeitskräften und übertrieben gestiegene Preise. Aus diesen Gründen konnten auch größere Erd⸗ und Schleusen⸗ arbeiten am Masurischen Kanal noch nicht vergeben werden, während an anderen Anlagen des Kanals plangemäß gearbeitet wird. Wesentlich bestimmend war, daß durch die zuständigen Behörden wiederholt der dringende Wunsch geäußert ist, die ohnehin knappen Arbeitskräfte möchten der Landwirtschaft nicht entzogen ondern ihr möglichst zugeführt werden. Arbeitslose

sind daher in dem vom Masurischen Kanal durchzogenen Ge⸗ biete auch nicht vorbanden und die Arbeiterangebote decken nicht den für die im Betriebe befindlichen Bauten angeforderten Bedarf.

.

iden Staatsregies ungen Coburgs und Bayerns über den An⸗ schluß Coburgs an Bayern stattgefunden. Einer von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten amtlichen Mitteilung zufolge murde eine Uebereinstimmung dahin erzielt, daß das Theater Coburg erhalien bleibt, die Sammlungen in der Form einer Stiftung weiterbestehen und die vorhandenen Gerichte und Schulen beibehalten werden. Außerdem verpflichtet sich Bayern zum Bau zweier kleinerer Bahnen. Zwischen Coburg, dessen Bewohner Franken sind, und Bayern bestehen seit langer Zeit bereits enge wirtschaftliche Beziehungen. Deshalb erklärten sich auch die Parteien des bayerischen Landtags bereit, dem Wunsche Coburgs auf Anschluß an Bayern zuzustimmen. Die endgültige Entscheidung wird nunmehr durch Volksab⸗ stimmung in Coburg getroffen werden.

Der Verfassungsausschuß des Landtages hat mit 15 gegen 13 Stimmen den Beschluß der ersten Lesung auf die völlige Beseitigung des Adelstitels aufgehoben und den wiedereingebrachten Antrag der bürgerlichen Parteien angenommen, nach dem die Adelsbezeichnung künflig nur als Namensbestandteil weitergeführt werden darf.

Oldenburg.

1

Der Lan vorgestern nachmittag zusammengetreten, um zu dem Telegramm der Oldenburgischen Staatsregierung Stellung zu nehmen, nach dem diese sich im Prinzip mit der sofortigen Loslösung Birkenfelds unter Wahrung der verfossungsmäßigen Be⸗ stimmungen einverstanden erklärt. Wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ mitteilt, wurde beschlossen, die in der Sitzung des Landes⸗ ausschusses am 17. Juli ernannte Kommission von vier Mit⸗ gliedern nach Oldenburg zu entsenden, über deren Instruktionen noch nichts bekannt ist.

vI**“ 1““ Laut Meldung des „Korrespondenzbüros“ fordert die Niederösterreichische Landes regierung in einer Be⸗ kanntmachung alle ungarischen Staatsangehörigen, die nicht schon vor dem 1. März 1919 thren ständigen Wohnsitz in Niederösterreich begründeten, auf, bis längstens 5. August 1919 Deutsch⸗Oesterreich zu verlassen.

Im Laufe des gestrigen Tages haben die süd⸗ slawischen Truppen die nördliche Zone des Klogenfurter Beckens geräumt und sich hinter die vom Viererrat festgesetzte Demarkationslinie zurückgezogen. 8 8

Ungarn.

In der gestrigen Sitzung des Deutschen Landes⸗ rates in Budapest wurde ein Manifest an das Inter⸗ nationale Proletariat angenommen, das gegen das Vor⸗ gehen der Friedenskonferenz gegenüber der deutschen Bevölke⸗ rung Ungarns Einspruch erheht. In der Räterepuhlik besitze das über drei Millionen Seclen zählende deutsche Valk Ungorns volles Selbstbestimmungsrecht. Es wolle nicht an die „Kopi⸗ talisten Oesterreichs“ verschachert werden. Das Manifest wendet sich insbesondere an die deutsch⸗österreichischen, schweizer⸗ deutschen und deutsch⸗amerikanischen Genossen sowie an das sozialistische Proletariat Deutschlands.

8

14“

„Niach Meldungen polnischer Blätter aus Lemberg haben die Ukrainer einen Angriff auf die polnischen Truppen am Zbrucz unternommen, der jedoch voll⸗ ständig zurückgeschlagen wurde. Die polnischen Truppen warfen im Gegenangriff den Feind zurück, überschritten den Zbrucz und besetzten bei der Verfolgung Landskron. Eine zuletzt eingegangene Meldung bestätiat, daß die polnischen Truppen gegen Kamenec⸗Podolst vorrücken und daß hre Vorposten den Ort bereits erreicht haben.

Großbritannien und Irland.

Gestern abend wurde im Oberhaus, wie „Reuter“ meldet, die Zugimmung des Königs zu der Vorlage über den englisch⸗ französischen Vertrag und die Friedensvertrags⸗ G bekannt gegeben, wodurch beide Vorlagen Gesetz werden.

Frankreich. 8

Nach dem diplomatischen Situationsbericht setzte der Oberste Rat der Alliierten die Prüfung des Vertrags mit Bulgarien hinsichtlich der Häsen, der Wasserwege, der Bahnen und gewisser politischer Bestimmungen fort. Die Vertreter der Großmächte nahmen Kenntnis von dem Bericht des Generals Gough über die durch die Tätigkeit der deutschen Truppen des Generals von der Goltz in Litauen geschaffene Lage und beschlossen Maßnahmen, um diesen Zuständen ein Ende zu machen.

Gestern fand in Versailles die erste Besprechung zwischen den deutschen und französischen Sachverständigen über die Ab⸗ gabe von Tieren nach Anlage IV zu Artikel 236 des Friedensvertrags statt. Von den deutschen Kommissaren wurde zu der Frage der Lieferung von Milchkühen dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge ausgeführt, daß es nicht die Absicht der Entente sein könne, auch noch nach dem Krieg die deutschen Kinder durch Entziehung von Milch zu schwächen. Es wurde darauf hingewiesen, daß sich auch bei der Entente selbst gegen die Lieferung von Milchkühen Bedenken erhoben hätten, wie insbesondere aus einer Rede von Lord Cecil Robert im englischen Unterhause hervorgehe. Die deutschen Delegierten erk ärten, sie vertrauten fest darauf, daß die Entente Deutsch⸗ land die Lieferung von Milchkühen aus den deutschen Be⸗ ständen erlassen werde. Sie würden sich dieser Lieferung nur fügen, wenn sie von der Entente tatsächlich dazu gezwungen werden sollten. Der Vertreter der Entente behielt sich eine Antwort auf diese Erklärung vor. In der Frage der Lieferung von Tieren sind eine große Anzahl technischer Einzelheiten zu besthechäs Hierfür ist eine Sitzung für Sonnabend vereinbart worden.

Die bulgarische Friedensdelegation überreichte

2

gestern der Friedenskonferenz ihre erste Note, die die maze⸗

der montenegrinischen Regierung In letzter Zeit haben wiederholt Besprechungen zwischen

svorstand des Fürstentums Birkenfeld ist

sche Frage, die Frage de Thrazien behandelt. Bulgarien vertritt den Standpunkt, daß ihm diese Provinzen nach Wilsons Programm nicht ent⸗ rissen werden dürfen.

Wie die „Morning Post“ meldet, ist in Neuilly ein von verfaßtes Com⸗ muniqué veröffentlicht worden, in dem sie der Friedens⸗ konferenz und den Delegierten der Großmächte ihre Verwunde⸗ rung darüber äußert, daß der Friedensvertrag mit Oesterreich ohne die Teilnahme montenegrinischer Vertreter aufgestellt worden ist. Im Hinblick auf die Tatsache, daß Montenegro während des Krieges ein alltierter Staat gewesen sei und bei dem Friedensschluß vitale Interessen zu schützen habe, erhebt die montenegrinische Regierung nachdrücklich gegen die ungerechte Handlungsweise des Obersten Rats der Alllierten Einspruch.

Der Ministerrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf in der Kammer einzubringen, der bestimmt, daß die Feind⸗ selig keiten offiziell an dem Tage ein Ende nehmen werden, an dem der Friedensvertrag mit Deutschland im „Journal Officiell“ veröffentlicht wird, ohne Rücksicht darauf, ob die übrigen alllierten und assoziierten Mächte den Friedensvertrag zu jener Zeit schon ratifizitert haben.

Vor dem Friedensausschuß der Kammer ver⸗ breitete sich der Frnanzminister Klotz über die finanziellen

Verpflichtungen Deutschlands und sagte laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ erläuternd:

Deutschland schulde Frankreich, England und Amerika alle Summen,

die diese Länder während des Krieges Belgien vorgeschossen hatten.

Die Regelung habe einschließlich der Zinsen vor 1926 zu erfolgen und zwar dir kt an die Gläubiger Belgiens. Die Verwüstungen seien nicht leicht zu bewerten gewesen. Auch habe die Prüfung der Forderungen, weil viele Gläubiger Deutschlands vorhanden seien, Schwierigkeiten bereitet. Nach Kiotz belaufen sich die Kriegskostem auf 1005 Milliarden. Wenn auch keiner der Hauptgläubiger bevor⸗ zugt werden solle, habe man trotzdem Privilegien aufstellen müssen und sei zu dem Ergebnis gekommen, daß in erster Linie die Wiederherstellung der besetzten Gebiete und daonn Wieder⸗ gutmachung ds zugefügten Schadens stattfinden müsse. Von der jährlichen Entschädigungssumme, die Deutschland bezahle, werde Frankreich mehr als 50 Prozent erhalten. Hätte man sofortige Zahlung verlangt, so wäre Deutschland ruiniert und dem Bolsche⸗ wismus verfallen gewesen. Der Grundsatz sei deshalb gewesen, Deutschland die Erfüllung seiner Verpflichtungen dadurch zu er⸗ lichen, daß es arbeite. Es sfrage sich nun, wan Deutschland bezaͤhlen könne. Die Reichsbank rerfüge nur noch über eine Milliarde dreihundert Millionen Goldmark. Die mobilen Werte, die Deutschland verfügbar habe, könntem kaum sieben bis acht Milliarden übersteigen, denn viele Werke seien ins Ausland gegangen. Deutschland habe zwar vor dem Kriege dreißig Milliarden ausländische Werte besessen, diese Summe sei aber i

Krieg vermindert worden. Außerdem seien die Werte seiner früheren Verbündeten stark entwertet worden. Die Alliierten hatten sich des

halb der Werte und Güter ben ächtigen müssen, die den Deutschen im Ausland ehören. Es handele hier sich um eine große Summe, deren Höhe man aber noch nicht feststellen könne. Dazu kämen die Handelsschiff« und die Binnenschiffe. Die einzige Regelungsart, die als praktisch erkannt worden sei, sei die Ausgabe von Schatzscheinen, die zugunsten der Wiederherstellungskommission bis 1921 in Bem

auf ihre Höhe festgesetzt werden sollen. Ihr Wert werde selbstver

ständlich davon abhängen, in welcher wirtschaftlichen Lage sich Deutsch

land befinden werde. Die Arbeits⸗ und Sparkraft des deutsche

Volkes gebe aber keine Veranlassung zur Verzweiflung

Rußland. Niach Meldungen des „Wolffschen Telegraphenbüros“ teilen die Bolschewisten die Einnahme von Tscheljabinsk, öst lich vom Ural, mit.

Das Ingermanländische Freikorps, das sich sei Wochen bei Kirsalo, östlich der finnisch⸗russischen Grenze, gegen die Bolschewisten verteidigt, hat einen Vorstoß in der Rich⸗ tung Petersburg unternommen. Die finnländische Regierung stellt kategorisch jeden Zusammenhang mit dem Unternehmen in Abrede.

Der amtliche Bericht des britischen Kriegsamts vom 30. Juli besagt dem „Reuter⸗Bürsv“ zufolge:

Der fortdauernde Vormarsch der Freiwilligen an der Wolga front macht die Lage der Bolschewisten in Astrachan schwierig Die Freiwilligen befinden sich innerhalb fünf Meilen von Semoi⸗ lowka. Auerdem begannen die Freiwilligen auch an der Charkow Poltawa⸗Front vorzurücken. Wenn sie Achtirka nehmen, geben die Bolschewisten zu, daß sie gezwungen werden, das weiter südlich Constantinow zu räumen.

Nach Meldungen des „Secolo“ und des „Corriere 1 Sera“ ist in Paris die Wiedereinführung des inter⸗ alliierten Wirtschaftsrates grundéätzlich beschlossen worden Italien wird darin zwei Vertreter haben, die unverzüglich nach London reisen und dort im Beisein Tittonis über die Lösung der italienische Kohlenfrage beraten werden.

In der gestrigen Sitzung des Internationalen CGe⸗ werkschaftskongresses in Amsterdam wurde bei der Ver⸗ handlung über den Bericht der Statutenkommission gutgeheißen, daß die Autonomie der Gewerkschaftebewegung von jedem an den Internationalen Gewerkschaftsbund angeschlossenen Land verbürgt wird. Als Ziele des Internationalen Gewerkschafts⸗ bundes werden dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge be⸗ zeichnet: 1) Förderung der Interessen und Bestrebungen der an den Bund angeschlossenen Organisationen auf natioraler und internationaler Grundlage, 2) Förderung der nationalen und internationalen Gewerkschaftsbewegung in den nichtangeschlossenen Ländern, 3) Förderung der vereinigten Aktionen in allen Fragen von gemeinsamem Interesse für die Gewerkschafts⸗ verbände, 4) Verhinderung des unehrlichen internationalen Wettbewerbs, 5) Schaffung von Fonds für Förderung oben enchaehn Bestrebungen und anderer Gewerkschaftsinteressen. 8 Fenete hartechssh g en baß die Fffasehs des Internationalen

ewerkschaftsbundes regelmäßig alle zwei Jahre, möglichst im Herbst, stattfinden soll. 8 imet Jahre 1

Belgien. . Die Kammerkommission für auswärtige Ange

legenheiten hat nach einer Meldung des „Wolfsschen Tele⸗ graphenbüros“ gestern den Friedensvertrag ratifiziert.

Dänemark.

In der vorgestrigen Sitzung des Folkethings beantwortete der Minister des Aeußern Scavenius eine L1- den Oppo⸗ itionsparteien eingebrachte Anfrage, welche Aufklärungen die

egierung über die zur Sicherung der Abstimmungs⸗