1919 / 172 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Aug 1919 18:00:01 GMT) scan diff

edoch, nachdem der Abg. Katzenstein sich dagegen erklärt hat, durch Auszählung mit 171 gegen 143 Stimmen abgelehnt.

Auf Antrag Spahn wird ferner die Bestimmung,

daß bis zum Erlaß eines Reichsgesetzes die bisherigen Staats⸗

lettangen bestehen bleiben, gestrichen. Im übrigen wurd der Abschnitt nach den Beschlüssen zweiter Lesung angenommen.

Um 1 ¼ Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung auf

nachmittag 3 Uhr.

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Nachmittagssitzung.

Um 3 Uhr wird die Sitzung wieder eröffnet. Beratung wird fortgesetzt mit Abschnitt 4: Bildung und Schule (Art. 139 bis 147). werden gemeinsam zur Beratung gestellt. Unterstaatssekretär Schulz: Zwischen den drei großen Parteien ist eine Verständigung über die Schulfrage zustande gekommen. Ueber Sinn und Tragweite dieser Verständigung habe ich im Auftrage der Regierung und der Antragsteller folgendes zu erklären: Ueber den Grundgedanken des Artikels 143, wonach sich auf einer für alle ge⸗ meinsamen Grundschule das mittlere und höhere Schulwesen organisch aufbauen soll, sind sich die drei Parteien einig. Ein nunmehr von den drei Parteien beantragter veuer Absatz schafft vemgegenüber die von dieser Norm abweichenden Schulformen. Als solche werden an⸗ gesehen die Volksschulen bestimmter religtöser Bekenntnisse und die rein weltlichen Schulen, in denen Religionsunterricht überhaupt nicht erteilt wird. Diese Schulen sollen innerhalb der Gemeinden errichtet werden können, wenn bestimnite Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen sind: 1) ein ordnungsmäßiger Antrag. einer ausreichenden Zahl ven Erziehungsberechtigten der Minderheit und 2) die Auftechterhaltung eines geprdneten Schul⸗ betriebs. Sind diese Voraus etzungen erfüllt, so muß dem Antrag statigegeben werden. Wer als Erziehungsberechtigter anzusehen ist, wieviele zu einem Antrag notwendig sind, wievtel Schulen einzu⸗ richten sind und in welcher organisatorischen Form, das soll die Landesgesetzgebung regeln, aber nicht nach eigenem Ermessen, sondern nach Richtliaien, die durch ein Reichsgesetz aufzustellen sind. Dieses Reichsgesetz soll nach dem übereinstimmenden Wunsche der drei Parteien und der Regierung baldigst, möglichst noch im La fe des nächsten Winters, erlassen werden. Bis zum Erlaß dieses Gefetzes soll es bei der bestehenden Nechtslage bleiben. Parteien und Regierung sind sich auch darin einig, daß bei der reichsgesutlichen Regelung 8 olche Landesteile, in denen Schulen aller Bekenntnisse (Simultan⸗ schulen), durch Gesetz und Ueberlieferung eingebürgert sind, besonders herücksichtigt werden sollen. Zur Frage, der Privatschulen ist zwischen dem Zentrum und uns eine Verständigung zustande gekommen, die Demoktaten haben sich dieser Verständigung nicht angeschlossen. Aber dorin sind sich alle drei Parteien einig, daß kein Mißbrauch mit Errichtung von Privatschulen getrieben werden darf; deshalb ist die Mäglichkeit der Zulassung von Privatschulen an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, um die Möglichkeit, aus den Privatschulen Standes⸗ und Kastenschulen zu machen, zu bescitigen, haben wir eine schärfere Fassung gewählt, indem es jetzt heißt, daß durch iese Schulen „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhält⸗ nissen der Eltern nicht gefördert wird“. Die bisherige Fassung, wonach diese Schulen im Falle der Erhebung von Schulgeld durch Abstufung auch minbderbemittelten Volksschichten zugänglich gemacht werden sollen, ließ die Möglichkeit offen, daß solche Schulen nur ein paac Schüler unentgelttich am Unterricht teilnehenen ließen, um formell die vorgeschriebene Bedingung zu erfüllen, tatsächlich aber sie zu umgehen. Der Resolution Beuermann, wonach für den Fall, daß infolge des Auf⸗ und Ausbaues der staatlichen Schulen piivate Schulen der Auflösung verfallen oder schwere wirrtschaftliche Schädigungen erleiden, die Gewährung einer angemessenen Ent⸗ schädigung vorgesehen wird, steht die Regierung wohlwollend gegenüber. Der Grundsatz, daß private Vorschulen, wie es jetzt heißt, „aufzuheben sind“, wird dadurch nicht berührt. Anderer⸗ iis sinz sich Regierung und Antragsteller darüber einig, daß gogische Versacheschulen, soweit es sich wirklich um ernstbafte und wertvolle ersieberische Persuche handelt, auch künftig genehmigt werden sollen. Besondere Schulen, 1. B. solche für Handel und Gewerbe, für Stenographie, für Tanzen usw., fallen unter diese Bestimmungen nur, soweit sie öffentliche Schulen sind; soweit das nicht der Fall ist, verbleibt es für sie bei dem bestehenden Rechte. In Artikel 145 haben wir die Volkswirtschaftslehre als besonderen Lehrgegenstand gestrichen, aber nur deshalb, weil er sich aus den beiden anderen Fächern. Staatsbürgerkunde und Arbeitsunterricht, ganz von selbst ergibt. In Artikel 146 soll nach unserem Antrag die Teilnahme am Religionsunterricht demjenigen überlassen werden, „der über die religiöse Erziehung des Kindes zu bestimmen hat“. Diese Fassung ist präziser als die ursprüngliche, wonach hierfür die Willens⸗ erklärung der „Erziehungsberechtigten“ maßgebend sein soll. Diese Fassung rechnet nicht mit der Tatsache, daß z. B. die Berufs⸗ vormundschafter nicht zugleich auch diejenigen sind, die über die religiöse Ecziehung der Kinder zu bestimmen haben. Endlich sind sich Reierung und antragstellende Parteien noch über den im Art. 140 festgelegtnn Begriff der „Lehrer⸗ bildung“ einig, und zwar dahin, daß darunter nur die Bildung der Lehrer an Volksschulen mittleren und höberen Schulen zu verstehen ist, nicht die Bildung von gewerblichen und besonderen Fachlehrern; ein Handwerksmeister z. B., der an einer Fachschule Unterricht erteilt, ist nicht ein Lehrer im Sinne des Artikels 140. Bei der im Artikel 141 vorgesehenen Schulaufsicht durch fachmännisch vorgebildete Beamte handelt es sich natürlich nur um die technische Aufsicht im eigentlichen und engeren Sinne des Wortes; de Tätigkeit von Ministern und Geheimräten wird dodurch nicht berührt. Ich schließe mit dem Wunsche, daß die getroffenen Vereinbarungen unserm Schulwesen zum Segen gercichen mögen. Sie werden gewiß nicht aslen Wünschen gerecht; aber es geht nun mal nicht anders; wir müssen in solchen Fragen gegenseitige Duldung üben und unsere Eigenart achten. Möge auf dieser Grundlage unser Volk zusammen⸗ geführt werden im Sinne der Licbe zur Heimat, im Sinne des Geistes des deutschen Volkstums, im Sinne der Pflege und Stärkung des Willens zur staatlichen Gemeinschaft. (Beisall.)

Abg. Hofmann. Ludwigshaten (Zentr.): Die Erziehungs chule muß über die Lernschule gestellt werden; die Konfessionsschule als Erziehungsschule ist unser Ideal; hier hoffen wir wewiteres Gebiet zu erobern.

Abg. Schiffer (Dem.): Der von meinem Vorredner in seinen Schlußansführungen in Aussicht gestellte Eroberungs⸗ feldzug für die Konfessionsschule unterscheidet sich eigentlich von dem Geist der Toleranz, den der Unterstaatssekretär als kennz ichnend für das Kompromiß hervorgehoben hat. Wir glauben, daß die Gegensätze in der Schulfrage durch das Kompromiß im Pergleich mit dem Beratungsergebnis der zweiten Lesung’, soweit abgemildert sind, daß uns das Zusammengehen ermöglicht worden ist; nicht nur aus sachlichen Gründen, sondern in erster, Ligte aus politischen Gründen haben wir uns zu dem Kom⸗ promiß bereit gefunden. Nachdem sowohl die Parteien der Rechten als auch die Unabhängigen ihre Ablehnung der Verfassung in Aus⸗ sicht gestellt haben, glaubten wir alles tun zu müssen zur Zusammen⸗ fassung der Kräfte, die sich schöpferisch an einer friedlichen, positiven Entwicklung unseres politischen Lebens beteiligen wollen. Die Grund⸗ lage für eine ruhige Entwicklung zu verbreitern, das ist für uns der ausschlaggebende Gedanke gewesen. (Lebh. Beifall.)

Abg. D. Mumm (D. Nat.): Das wesentliche ist immer die Lehrversönlichkeit, eist in zweiter Lmnie kommt das Programm. (Zustimmung.) Eine wesentliche Verbesserung gegenüber der zweiten Lesung erblicken wir in der Wendung des Kompromißantrags, daß die Erziehung im „Geiste des deutschen Volks“ erfolgen soll. Un⸗ erwünscht ist es, daß der Antrag dann noch den Zusatz enthält: „und

Die

Die Artikel

der Völkerversöhnung“. Wir haben den Eindruck, daß darunter etwas verstanden wird, was mit der Menschlichkeit, mit den Si⸗ tuationen, wie K nun einmal sind, getragen werden muß, nicht übereinstimmt. Der Redner begründet ferner den Antrag Beuer⸗ mann (D. V.) und Genossen, wonach zur Auflösung kommenden oder schwere wirtschaftliche Schädigungen erleidenden Privatschulen auf Grund des demnächst herauskommenden Reichsschulgesetzes eine an⸗ gemessene Entschädigung gewährt werden soll.

Abg. Dr. Runkel (D. V.) bedauert, daß seine Partet zu der Beratungen über die Schulfrage nicht zugezogen worden ist. Die Nationalversammlung hat in dieser Frage hin⸗ und hergeschwankt, trotzdem die deutsche Lehrerschaft zu ein einheitlichen Auffassung gekommen war. Der Redner begründet ferner die Entschließung: Wir begrüßen, daß die Schule fortan Arbeitsschule sein soll, weil das für die Kinder einen wesentlichen Vorteil bedeutet. Wir begrüßen ferner, daß einige wichꝛige Lehrerwünsche, wie die einheitliche Aus⸗ bildung der Lehrerschaft, Fachaufsicht und volle Beamtenqualität, Entgegenkommen gefunden haden. Wir bedauern aber, daß die Einheitsschule zu Fall gebracht ist und darüber hinaus noch die Gefahr besteht, daß die Staatsschule in die Brüche geht und zur Parteischule werden könnte. (Beifall bei der D. Vp.)

Unterstaatssekreär Schulz: Wir verurtellen stets, wie wir es auch früher getan haben, wenn in der Schule die Gerühle Andersdenkender verletzt werden. Die bedauerliche Schärfe des Satzes, der heutige Tag sei der Sterbetag der Einheitsschule, beruht auf einem falschen Schluß. Wir wmollen lediglich die Einheitsschule des sozialen Gedankens im Fhöse zur nationalen Einheitsschule, das heißt, wir wollen einen nach sozialen Rücksichten aufgebauten, orgoni⸗ satorisch⸗technischen eg zur Einheitsschule schaffen, der allerrings den Unterschied der Konfessionen unberührt läßt. Diese Schule wird durch die Verfassung all⸗rdings noch nicht gewähr⸗ leistet, aber doch wenigstens angebahnt. Dazu brauchen wir einst⸗ weilen Geduld, um die gemeinsame Schule gemeinsam aufzubauen. In der Staatsschule einer staatlichen Organisation, die auf der Demokratie aufgebaut ist, muß auch der Erziehungsberechtigte den maßgebenden Einfluß auf die Erziehung der Jugend erhalten. Sie wird dadurch keine ““ Die Staatsschule wie früher war für die Schule selbst eine Gefahr. Die neue Schule erfüllt ja, wie allseitig anerkannt ist, eine ganze Reihe von Forderungen der Lehrerschaft.

Abg. Kunert (U. Soz.): Das neue Kompromiß ist nicht ge⸗ eignet, uns zu einer anderen Stellungnahme zu veranlassen. Es zer⸗ reißt rettungslos die künftige Einheits⸗ oder Arbeitsschule. Diese steht nun einmal in unversöhnlichem Gegensatz zur Katechismusschule. In dem Kampf zwischen pädagogischem Fortschritt und kirchlicher Bevormundung stellt sich der Unterstaatssekretär auf die Seite der schwärzesten Reakrion. Seinem Ehrgeiz bringt er damit ein Opfer, macht aber zugleich Fiasko wie noch nie. Die Lebrerkreise sagen: Die Schule ist verraten und verkauft. Die Bourgeoisie hat in der Schule stets ein Machtmittel zur Unterdrückung des Proletariats ge⸗ sehen. Somit fällt auf die Mehrheitssozialisten eine schwere Ver⸗ antworlung, die sich rächen wird.

Abg. Gröber (Zentr.); Der Abg. Hoffmann hat nicht im Auftrage unserer Fraktson und ohne Kenntnis der Beschlüsse der Fraktion gesprochen. (Hört! Hört!) Wir erblicken in dem Kom⸗ promiß ein Friedenswerk, das überflüssige und gefährliche Kämpfe auf dem Schulgebiet vermeiden kann. Der Augenblick ist nicht geeignet, Kampfrufe ertönen zu lassen und Eroberungen zu betreiben. Wir sind in der Mehrheit der Fraktion überzeugt, daß alles dazu angetan ist, friedlich zusammenzuarbeiten in gemeinsamem friedlichen Weitbewerb zu eirer guten Schulung unserer deulschen Jugend zum Besten des Vaterlandes. (Beif. i. Zentr.)

In dieser schweren Zeit handelt

Abg. Katzenstein (Soz.):

es sich nicht darum, schulpolitische Kämpfe zu entfachen, sondern zum Frieden auf diesem Gebiete zu gelargen. Wenn eine ungünstigere Lage für die Prisvatschule befürchtet wird, so ist allerdings die öffent⸗ liche Schule das Ziel unseres Str bens. Darum soll aber nitt die berechtigte Privatschule durch chikansse Auslegung zerstört werden. Was Perr Runkel als nationale Schule bezeichnet, ist viel mehr Parteischule als das, was nach unserem Willen in Zukunft kommen soll. Diese christlich⸗nationale Einheitsschule ist in Wahrrdeit die alt nationalliberale Parteischule. Die Angriffe des Abg. Kunert geger unsere Partei sind unberechtigt. Wir können die moralische Last, die er uns aufwaͤlzt, mit gutem Gewissen tragen. Das Ergebnis des Kompromisses wird es bei einigem guten Willen ermöglichen, auf dem Boden der gemeinsamen Arbeit und des all⸗ gemeinen Volkswohls die Schule weiter zu entfalten. Abg. Dr. Luppe (Dem.): Der Abg. Runkel wird die Lehrer⸗ schaft nicht für seine Partei mobil machen. Die Einheitsschule des Herrn Runkel ist nur ein Zerrbild der Simultanschule. Aus rein sachlichen Gründen stimmen wir für das Kompromiß. Bezüglich der Privatschulen sind wir nicht zur Verständigung gelangt. Die Hoheit des Staates über die Privatschulen muß unbedingt gewahrt bleiben. der Staat muß selbst entscheiden, ob er die Genehmigung erteilen will oder nicht. Wir haben demgemäß die unklare Fassung zu ändern beantragt.

Darauf wird die Debatte geschlossen.

Der Abschnitt 4 (Bildung und Schule) wird in der Fassung der Kompromißanträge angenommen, ebenso die Resolution Beuermann (3.), betreffend Eutschädigung für Frsee; 8 Privaischulen. Bei Art. 45 Abs. 1, wonach in allen Schulen sittliche Bildung, staatsbürgerliche Gesinnung, persön⸗ lche und berufliche Tüchtigkeit im Geiste des deutschen Volks⸗ tums und der Völkerversöhnung zu erstreben ist, wird auf Antrag des Abg. Mumm (D. Nat.) über das Wort „Völkerverföhnung“ gesondert abgestimmt; für die Streichung des Wortes erheben sich nur die Deutschnationalen und einige Mitaglieder der deutschen Volkspartei. (Gelächter und lärmende Zurufe bei den Soz.: Krlegshetzer! Kriegsgewinnler!)

Es folgt der fünfte Abschnitt der Grundrechte, Art. 148 bis 162 über das Wirtschaftsleben.

„Im Artikel 150 (Eigentum) wird auf Antrag Dr. Heinze (D. V.) u. Gen. dem Absatz über Enteignung der Ao⸗ satz hinzugefügt:

„Wegen der Höhe der Entschädigung ist im Streitfalle der Rechtsweg bei den ordentlichen Gerichten offen zu halten, soweit Reichsgesetze nichts anderes bestimmen.“

Abg. Hue (Soz.) spricht gegen den Antrag Spahn (Zentr.) u. Gen. in dem Artikel 152 (Verteilung und Nutzung des Bodensz, den letzten Satz zu ändern in: „Prwate Regale sind im Wege der Gesetzgebung auf den Staat zu überführen“. Diese Aenderung würde die Sozialisierung verschleppen. Der Redner empfiehlt dagegen den Antrag Auer (Soz.) u. Gen.: „Alle Bodenschätze und alle wirtschaftlich nutzbaren Naturkräfte sind in Gemeineigentum zu überführen. Private Regale und Mutungen sind auf den Staat zu übertragen. Das Nähere bestimmt die Gesetzgebung“. Dese Regelung würte nicht nur den Forderungen der Sozialdemokraten entsprechen, sondern darüber hinaus den Wünschen der Bodenreformer und weiter bürgerlicher Kreise entgegen⸗ kommen. Was die Mutter Natur in die Erde hineingelegt hat, gehört dem Volke. (Lebhafter Beifall links.)

Abg. Gothein (Dem.) wendet sich gegen den Antrag Auer. Die Herren, die ihn unterschrieben haben, sind sich nicht einmal über den Begriff „Mutung“ klar gewesen. In der vorgelegten Fassung ist der Satz vollkommener Unsinn; im übrigen verlangt der Antrag einen scharfen Eingriff in privatrechtliche Beziehungen, der der Gewährleistung des Eigentums durch die Verfassung widerspricht. Vor der Annahme des Antrages ist aufs dringlichste zu warnen. Man soll sich auch hüten, durch Werbearbeit für solche Gedanken die Unternehmungslust zu schwächen. (Widerspruch bei den Sozial⸗

demokraten.) Auch die Sozialisierungskommission hat vor der

Uebernahme des Bergbaues durch den Staat gewarnt. Geben Sirs den unausgereiften Plänen des Antrages Auer keine Folge. (Led⸗ 6 85 8₰ p falls den Ant

g. Dr. Philipp (D. Nat.) bekämpft ebenfalls den Antrag Auer und kitt für de nerhne 4 Antrags Arnstadt (D. Nat.) und Genossen auf Streichung des Satzes des Entwurfs über die „privaten Regale und Mutungsrechte“ ein. 7.

„Abg. Dr. Cohn (II. Soz.): Wir stimmen für den Antrag der Mehrheitssozialisten. Den gegen die Fassung vorgebrachten Be⸗ 88. kann durch das in dem Antrage verlangte Gesetz entsprochen werden.

Ab. Hue (Soz.) verweist ebenfalls auf die Sondergesetzgebung. Das Wort „Mutungen“ des Antrags Auer wird auf Antrag Katzen⸗ stein (Soz.) in „Bergwerksverleihungen“ geändert. 1

Die Abstimmung über den Antrag Auer ist zweifelhaft und wird durch Auszählung (Hammelsprung) vorgenommen. Dabei ergibt sich die Ablehnung des Antrages mit 170 gegen 152 Stimmen. Das Ergebnis wird mit stürmischen Pfuirufen bei den Sozjaidemokralen aufgenommen. Rechts ertönen Bravarufe. Einzelne sozialdemokratische Abgeordnete sprechen in größter Erregung auf demokratische Abgeordnete ein. Es entsteht großer Lärm.

„Nräsident Fehrenbach rügt das Pfuirufen bei den Ab⸗ stimmungen und bittet dringend um Ruhe.

Der Streichungsantrag Arnstadt wird ebenfalls abgelehnt. Der Antrag Spahn wird mit großer Mehrheit angenommen. Zu dem Artikel liegt ferner folgende Entschließung Spahn (Z.) u. Gen. vor:

„Die Regierung um baldige Vorlage elnes Gesetzentwurfes zu ersuchen, wonach die auf Mutung beruhenden, noch nicht zur Ausnutzung gelangten Bergwerksberechtigungen alsbald auf ihren Entstehungsgrund und ihre wirtschaftliche Bedeutung mit dem Ziele zu prüfen sind, sie in die Hand des Reiches zu bringen.“ Die Annahme der Entschließung erfolgt ohne Aus⸗ sprache mit großer Mehrheit. Artikel 158 erhält auf Antrag Spahn (Zentr.) die Fassung: „Zur Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit, zum Schutz der Mutterschaft und zur Vorbeuge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Schwäche und Wechselfällen des Lebens schafft das Reich ein umfassendes Versicherungswesen unter maßgebender Mitwirkung der Ver⸗ sicherten.“ Zu Artikel 162 (Nätesystem) bemerkt

Abg. Schneider Sachsen (Dem.) Die Angestellten legen Wert darauf, daß Ihnen die Möglichkeit einer Sondervertretung ihrer Inte essen gegeben wird. Gewiß gibt es zwischen den Angestellten und den Arbeitern vieles gemeinsame. (Zurufe b. d. Soz.: Na also!) Die gemeinsame Vertretung gemeinsamer Ang⸗legenheiten wollen wir ig auch gar nicht verhindern. Aber die AÄngestellten müssen doch ein Recht darauf haben, ihre besonderen Angelegenheiten unter sich zu regeln. (Zuruf: Extrawurst!)

Abg. Dr. Delbrück (D. Nat.): Wir haben unsere Anträge aus der zweiten Lesung noch einmal eingebracht, einmal, um unsere grundsätzliche Stellung zu dieser wichtigen Frage zum Ausdruck zu bringen und dann, um in der Frage der Vertretung der Angestellten Klarheit zu schaffen. Wir sind der Meinung, daß neben den Arbeiter⸗ ausschüssen besondere Angestelltenausschüsse errichtet werdengmüssen.

Abg. Andre (Zentr.): In der Verfassung muß zum Ausdruck ebracht werden, daß die Angestellten, soweit es sich um reine Ange⸗ telltenfragen handelt, neben der Arbeitervertretung ihre besondere Juteressenvertretung haben müssen. Wenn wir diesen Boden ver⸗ lassen, vernichten wir wohlerworben“⸗ Rechte der Angestellten, die sie jetzt schon in den Angestelltenausschüssen haben.

Abg. Könen (UI. Soz.): Wir werden dem Kompromiß, das zwischen den Mehrheitsparteien in dieser Frage abgeschlossen ist, nicht zustimmen. Die Mehrheitsparteien wollen damit nicht das Nätesystem verankern, sondern den Kapitalismus (sehr richtig! b. d. U. Soz.) Eben hat ja der Kapitalismus bei der Abstimmung über die Mutungsrechte wieder einen Triumph gefelert. Man will die Arbeiter nach dem Wort vom Zuckerbrot und von der Peitsche behandeln. Weil sie das Zuckerbrot nicht essen wollen, will man sie mit der Peitsche des Belagerungszustands in das Joch des Kapitalis⸗ mus spannen. (Sehr richtig! b. d. U. Soz) Einstens waren es die Junker, die in dieser Weise gegen die Arbeiter vorgingen, heute sind es sogenannte Arbeiterführer, die diese traurige Rolle übernehmen. Von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit haben die Leute keine Spur. 1

„Nräsident Fehrenbach: Herr Abgeordneter, die Beratung des Artikels 162 ist kein passender Anlaß, hier eine kommunistische Festrede zu halten. (Große Heiterkeit bei den Mehrheitsparteien; Unruhe, lärmende Zurufe: Unerhört! bei den U.⸗Soz.)

Abg. Könen (fortfahrend): Der Arbeiter wird heute nach dem Rezept behandelt: „Willst du nicht dem Kapitalismus zu Diensten sein, so schlage ich dir den Schädel ein“. Aber das revolutionäre Proletarjat (ironische Rufe: hu, hu! und Heiterkeit) wird sich aus den Fesseln befreien, und dazu verlangen wir die Durch⸗ ührung eines streng sozialistischen Rätesystems. Das Proletariat ist entschlossen, sich das Rätesystem zu schaffen, das es braucht, um die Revolution voranzutreiben (Beifall b. d. U.⸗Soz., Gelächter, Unruhe und Schlußrufe b. d. Soz.), und dann wird es aufwärts und vorwärts gehen trotz ihres Geheuls. Dte Arbeiter, die im Schützen⸗ graben haben bluten müssen, die die Fetzen ihrer Kameraden sich Sah die Ohren fliegen lassen müssen, werden ihnen das nie vergessen.

Prͤsident Fehrenbach: Das gebört nicht zur Sache. Ich rufe Sie nunmehr zur Sache. (Unruhe b. d. U.⸗Soz. Frau Zietz ruft: Das ist zur Sache!)

Abg. Könen (sortfahrend): Die Empörung, die Entrüstung, der Zorn der Arbeiter ballt sich zusammen zu einer lodernden Flamme den Hasses gegen Sie.

Präsident Fehrenbach: Ich rufe Sie zum zweiten Male zur Sache und mache Sie aufmerksam, daß Ihnen beim dritten Male ohne Debatte durch das Haus das Wort entzogen werden kann.

Abg. Könen (fortfahrend): Große wirtschaftliche Organi⸗ sationen der Arbeiter (Redner verliest die Liste derselben) haben sich schon zusammengeschlossen, um gegen dieses Gesetz Front zu machen. Dieses Gesetz wie überhaupt alle Bestrebungen zur Wiederaufrichtung der kapitalistischen Privatherrschaft werden fortgeschwemmt werden durch diese Bewegung, und an ihre Stelle wird treten die Diktatur 1 durch die Weltrevolution. (Beifall bei den . Soz.

Abg. Cohn (zur Geschästsordnung): Mit seiner Bemerkung, es sei hier niat der Platz, eine kommunistische Festrede zu halten, hat der Präsident eine Kritik an der Rede meines Fraktionsgenossen geübt, die ihm nicht zusteht (Sehr richtig! b. d. U. Soz.) Das ist keine Geschäftsleitung, sondern eine schlecht aufgeklärte Despotie. (Sehr richtig! bei d. U. Soz.)

Präsident Fehrenbach: Der Präsident hat über die Ordnung des Hauses zu wachen. Was der Akg. Könen sagte, gehörte nicht zur Sache, und ich hätte ihn schon vorher zur Ordnung rufen können. Ich habe das nicht getan, sondern ich habe die mildernde Form gewählt, um ihn darauf aufmerksam zu machen, daß sein Auftreten nicht der Ordnung des Hauses entspricht. Im übrigen habe ich die Geschäfte des Hauses zu leiten und nehme irgend einen Tadel in . auf meine Geschäftsführung nicht entgeten. (Lebhaftes Bravo!

Abg. Geyer (U. Soz.): Wir protestieren nur gegen die ironis höhnische Art, in der der Präsident die Ausführungen unscres Frak⸗ tionsgenossen kritistert hat. Das ist keine Unparteilichkeit mehr. (Sehr richtig! b. d. U. Soz) 8 Präsident Fehrenbach: Ob partelisch oder unparteiisch, darüber wird Herr Geyer nicht allein zu entscheiden haben, sondern nur das Haus, und ich sehe eventuell dem Urteil des Hauses ent⸗

gegen. Sie haben nur das Recht, sich gegen den Präsidenten zu

und in Angelegenheiten, die nur einen Teil angehen, getrennt beraten

wenden, wenn er einen Ordnungsruf erkeilt hat dann können Sie an das Plenum apellieren, sonst steht Ihnen das Recht der Kritik an seiner Geschäftskührung nicht zu. (Abg. Geyer: Zur Geschäfts⸗ ordnung!) Ich erteile Ihnen das Wort zur Geschäftsordnung nicht mehr.

Arbeitsminister Schlicke: Das kommende Gesetz wird Arbeiter und Angestellte in besondere Gruppen teilen, die für alle sie selbst berührenden Fragen zuständig sind. Die Betriebsräte aber sind an wirtschaftlichen Fragen beteiligt, die die Einstellung, Kündigung usw. beide in gleichem Maße berühren. Solche Bestimmungen sollen durch Gesetz geregelt werden, in die Verfassung gehören sie eigentlich nicht.

Abg. Dr. Prauns (Zentr.): Zu den hier berührten Fragen hat die Zentrumsfraktion sehr ausführlich Stellung genommen und u. a. auch die Erklärung des Ministers herbeigeführt, daß sowohl die Arbeiter wie die Angestellten getrennte Wahlen vornehmen sollen

und beschließen. Den berechtigten Ansprüchen der Angestellten wird somit Rechnung getragen, Betriebsräte können nicht in Gruppen ge⸗ schieden werden; denn sie haben das gesamte Unternehmen zu begut⸗ achten und dessen Gesamtinteressen wahrzunehmen. Der Betriebsrat muß deshalb einheitlich sein, wenn er auch zwei Kammern ent⸗ halten kann.

Abg. Dr. Sinzheimer (Soz.): Alle Gruppen des Reichs⸗ wirtschaftsrats müssen das Recht haben, sich, wenn die ven ihnen eingebrachten Vorlagen im Reichstage beraten werden, dort vertreten zu lassen. Ein einheitliches Arbeitsrecht ist nötig. Deshbalb ist zu vermeiden, namentlich durch so spät eingebrachte Anträge diese Ein⸗ heitlichkeit zu stören. .

Reichskommissar Dr. Preuß: Es kommt nicht darauf an, ob der Reichswirtschaftsrat sich durch ein oder mehrere Mitglieder im Reichstage vertreten läßt; wichtig ist nur, daß die Beschlüsse des Reichswirtschaftsrats durch Vermittlung der Regierung an den Reichstag kommen.

Abg. Dr. Nau mann (Dem.): Die Angestellten können tat⸗ söchlich nicht mit den Arbeitern in eine Reihe gestellt werden. Der Artikel bringt aber etwas ganz Neues, ist gewissermaßen ein ganz vor⸗ geschobener Posten der neuen Zeit, so daß sich aus ihm eine Unmenge Probieme ergeben. Bedeutet er einen Einbau in das bisherige wirt⸗ schaftliche System oder dessen vollkommene Abänderung? Wir wissen es nicht, das Urteil hängt von dem praktischen Ersolge ab, den er etwa später hat. Die prinzipiellen neuen Punkte, die in dem Artikel ent⸗ halten sind, verlangen, daß wir ihn schärfer durcharbeiten auf den Ge⸗ sichtspunkt hin, ob er für später eine größere Menge Kulturgüter her⸗ vorruft als das bisberige System. Wir müssen alles herausholen, aus Boden und Arbeijskraft, und dazu brauchen wir personliche Verantwortlichkeit. Anscheinend hat der Uebergang zum Rätesystem die Verantwortung nicht erhöht. (Sehr richtig!) Wir müssen des⸗ halb zur Verantwortlichkeit erziehen, und das vermag dieser Artikel. Der Arbeiter soll aber nicht verkennen, daß die Leitung eines wirt⸗ schaftlichen Unternehmens viel Arbeit und Energie erfordert. Darauf kemmt es an, zu wissen, was ein Volk, das durch den Zusammen⸗ bruch einer alten Herrschaft traditionslos geworden ist, eigentlich will. Mit der Verfassung ist ein großer Schritt dahin getan, und allen, die dabei mit tätig gewesen sind, gebührt unser Dank. Wir haben ein tüchtiges Stück Entwicklung des deutschen Volks damit geschaffen. (Beifall bei den Demokraten.)

Em Schlußantrag wird angenommen.

Art. 162 Absatz 4 erhält auf Antrag Spahn folgende Fassung: „Sozialpolitische und wirtschaftspolitische Gesetz⸗ entwürfe von grundlegender Bedeutung sollen von der Reichs⸗ reglerung vor ihrer Einbrinaung dem Neichs wietschaftarat zur Begutachtung vorgelegt werden. Der Reichswirtschaftsrat hat das Recht, selbst solche Gesetzesvorlagen zu brantragen. Stimmt ihnen die Reichsregierung nicht zu, so hat sie trotzdem die Vorlage unter Darlegung ihres Standpunktes im Reichstag einzubringen. Der Reichswirischaftsrat kann die Vorlage durch eines seiner Mitglieder vor dem Reichstag vertreten lassen.“ Die übrigen Abänderungsanträge zu dem Art. 162 werden abgelehnt. Es folgen die „Uebergangs⸗ und Schluß⸗ bestimmungen“ (Artikel 163 bis 173).

Die Abgg. Dr. Kahl (D. V.) und Philipp (D. Nat.) treten für den Antrag Heinze (D. Nat.) u. Gen. auf Streichung des Art. 164 ein, der die Familien von ehemaligen deutschen Landes⸗ herren von der Wahl zum Reichspräsidenten ausschließt.

Abg. Dr. Cohn (U. Soz.) widerspricht dem Antrag Heinze.

Es ist namentliche Abstimmung beantragt, diese ergibt die Streichung des Art. 164 mit 198 gegen 141 Stimmen (Gr. Unxuhe links).

Zur Annahme gelangt auf Antrag Spahn (Zentr.) ein Art. 169a: „Bis zum Erlaß eines Reichsgesetzes gemäß Artikel 135 bleiben die bisherigen auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religisnegesellschaften bestehen.“ Ferner wird auf Antrag Löbe⸗Gröber⸗Schiffer ein Artikel 169a angenommen: „Bis zum Erlaß des in Artikel 143 Absatz 2 vongesehenen Reichsgesetzes bleibe es bei der bestehenden 2 ohtslce Das Gesetz hat Gebiete des Reichs, in denen eine nach Bekenntnissen nicht getrennte Schule gesetzlich besteht, besonders zu berück⸗ sichtigen.“

Abgelehnt wird ein Antrag Arnstadt und Gen. zum Artikel 172 (Zusammentritt des ersten Reichstags): „Die Wahlen zum nächsten Reichstag finden spätestens am 28. Ja⸗ nuar 1920 statt“, gegen die Stimmen der Rechten und Unab⸗ hängigen. Auf Antrag Loebe, Hoch, Gröber, Dr. Spahn gelangt ein Artikel 172 a zur Annahme, der als Artikel 170 a⸗ eingerelht wird urd bestimmt: „Alle öffentlichen Beoamten und Angehörigen der Wehrmacht sind auf diese Verfassung zu ver⸗ eidigen. Das Nähere wird durch Verordnung des Reichspräsi⸗ denten bestimmt.“ Reichsregierungskommissar Dr. Preuß hat dazu die Erklärung abgegeben, daß durch diesen Artikel die Be⸗ stimmungen über die staatsbügerliche Freiheit der Beamten (Artikel 128) nicht geändert werden. Zu Artikel 173 (Ver⸗ abschiedung der Verfassung) gibt Abg.

Löbe (Soz.) im Auftrage seiner Partei eine Erklärung ab, wonach verschiedene Abstimmungen im letzten Beratungsabschnitt, im besonderen die Abstimmung über die Bergwerksfrage, die Wirtschafts⸗ räte und die Wahl der Landesherren, die Erscheinung eines gegen die Sozialdemokraten stimmenden bürgerlichen Blocks gezeitigt hätten. Die erwähnten Abstimmungsergebnisse erwecken bei den Soial⸗ demokraten die schwersten Bedenken gegen die Annahme der Ver⸗ fassung. Sie erteilten ihre Zustimmung zu der Verfassung nur in dem Vertrauen darauf, daß die lebendige Entwicklung stärker sein wird, als die ihr entgegenstehenden papiernen Hindernisse. (Lebhafter Beifall b. d. Soz., demonstrativer Beifall b. d. Rechten.)

Abg. Dr. Schiffer (Dem.): Der Abg. Löbe hat von einem Block der bürgerlichen Parteien gesprochen. Ich stelle fest, daß ein solcher Zusammenschluß der bürgerlichen Parteien in keinem Stadium der Beratungen stattgefunden hat. *

Abg. Dr. Löbe (Soz.): Ich erkläre ausdrücklich, daß ich nicht die Behauptung aufstellen will, als habe eine Ahbrede staktgefunden; um so bestimmter halte ich die Auffassung aufrecht, daß namentlich bei den erwähnten drei Gegenständen ein Block der bürgerlichen

stimmen die Deutschnationale Volkspartei, die Deutsche Volks⸗ partei und die Unabhängige sozialdemokratische Partei.

Präsident Fehrenbach: Das Verfassungswerk ist also an⸗ ene. (Lebhafter Beifall.) Das Wort hat der Herr Minister⸗ präsident.

Ministerpräsident Bauer: Meine Damen und Herren! Durch Ihre eben beendete Abstimmung ist die Verfassung der deutschen Re⸗ publik in Recht und Gültigkeit getreten. Sie ist die wahre Geburts⸗ urkunde des Staatswesens, das von nun an Form und Träger des deutschen Volkswesens bilden soll. Eine neue Zeit beginnt, möge es auch eine bessere sein. Heute setzen wer den ersten Fuß wieder auf festen Boden nach einem fast fünfjährigen Marsch durch das Meer von Blut, Haß und Entbehrung. Wir gehören zusammen, welcher Partei und welchen Anschauungen wir auch angehoͤren, und zusammen müssen wir das neue staatliche Leben beginnen. Nicht einmal in dieser feier⸗ lichen Stunde können wir den tiefen Riß zu verhüllen suchen, der durch unser Volk geht. Kriegs⸗ und Friedenserlebnisse haben uns auseinandergebracht. Wir stehen in parteipolitischer Gegnerschaft. Aber es ist mir Pflicht und Bedürfnis, heute auch einmal von dem anderen zu sprechen. Wir sind auch Landsleute, Blutsverwandte, Deutsche. (Lebhafter Beifall.) Wir stehen in einer unlösbaren Schick⸗ salsgemeinschaft, wir könnten gar nicht auseinander, selbst wenn wir wollten, selbst wenn uns der Friedensvertrag nicht wie eine unlösbare Fessel aneinander schmiedete. Heate haben Sie in voller Freihei einen neuen unlösbaren Vertrag geschlossen. Das Volk hat ihn durch Sie geschlossen mit sich selbst in freier Abwägung der Rechte und Pflichten. Aus den Händen des Volkes haben Sie Ihr Mandat empfangen, in seine Hände legen Sie nun das politische Gesetzbuch der Republik. Es ist mein und Ihrer aller inbrünstiger Wunsch, daß es die Grundlage des neuen Aufstiegs für die einzelnen und für die Gesamtheit sein möge. Ich glaube an Deutschland und Sie alle müssen an seinen unvergänglichen Stern glauben, sonst hätten wir es nicht unternehmen können, in diesen trüben Tagen des Zusammenbruchs ein Werk des Aufbaues durchzu⸗ führen. (Beifall.) In diesem Augenblick steigt die Fahne der neuen Republik am Mast dieses Hauses empor, das ist ein äußeres, manchem schmerzliches Zeichen der neuen Zeit. (Sehr wahr!) Wie unter der neuen Fahne gekämpft und gearbeitet wiid, welche Gesinnung das neue Banner führen wird, darauf kommt es an. Wir alle müssen die Fahnenträger der Zukunft sein und unser Bestes tun, um den neuen Farben eine ftriedvolle Geschichte der Gesittung und Versöhnung zu erringen. (Beifall.) Das Bild der Reichsfarben muß mehr sein als ein Symbol, es kann mehr sein, möge es sein das Signal für die glüͤckliche Fahrt in die wieder⸗ eröffnete Welt hinein. (Beifall.)

Reichsminister des Innern Dr. David: Meine Damen Herren! Ein großes Werk, groß nach seiner Bedeutung und nach dem Maß der Arbeit, die an ihm geleistet wurde, haben Sie zum Abschluß gebracht, und da gebührt ein Wort des Dankes den Männern, die in erster Reihe an dem Zustandekommen mitgearbeitet haben. Die Mitglieder des Verfassungtausschusses, die Vertreter der Landesregierung und der Reichsregierung duürfen gewiß sein, daß, so kritisch teilweise auch die Mitwelt vielleicht urteilt doch eine sachlich urteilende Nachwelt eine gerechte Würdigung ihrer Arbeit ausspr chen wird. Besonderer Dank und Anerkennung gebührt dem Verfasser des Entwurfs, meinem Amtsvorgänger Herrn Dr. Preuß. (Lebhafter Beifall.) Er mag den heutigen Tag als einen persönlichen Ehrentag ansehen (Beifall), als den Tag, wo die üb raus sachkundige und pflichteifrige Arbeit, die er an dieses Werk esetzt hat, einer glucklichen Vollendung entgegengegangen ist. Im der Reichsregierung spreche ich ihm den Dank aus. (Leb⸗ hafte Zustimmung.) Gestatten Sie mir noch ein paar Worte der sachlichen Würdigung dieses Werkes. Mit der Veradschiedung der Verfassung hat die Nationalversammlung die zweite große Auf⸗ gabe, die ihr gestellt war, gelöst. Die erste war die Herstellung des Friedens. Erst mit Beendigung des Krieges wurde die Vor⸗ aussetzung geschaffen, um den Frieden auch im Innern zu schaffen. Diesem Ziel eines inneren Friedens soll das Verfassungswerk in erster Linie dienen. Es sei ein Friedenswerk im besten Sinne des Wortes. Das innere pelitische Leben unseres Volkes hat mit ihm neue feste Rechtsnormen gefunden. An Stelle des in den Tagen der Revolution rasch zusammengezimmerten Notbaues tritt, nun ein wohldurchdachter staatsrechtlich festgefügter Neubau. In seinen Mauern soll das nationale Dasein unseres Volkes wieder größere Ruhe gewinnen, soll das Volk wieder zu geordneten Davidlebensfrohem Wirken gelangen. Die neue Verfassung findet scharfe Kritiker auf der Rechte dieses Hauses und der äußersten Linken, aber auch ihnen wird die neue Verfassung gerecht. Sie hindert sie nicht, ihre politischen Aufgaben zu vertreten, sie gibt ihnen die Möglichkeit, auf legalem Wege die Umgestaltung ihrer Sinne zu erreichen, vorausgesetzt, daß sie die erforderliche Mebrheit des Volkes für ihre Anschauungen gewinnen. Damit entfällt jede Notwendigkeit politischer Gewaltsmethoden. Der Wille des Volkes ist das oberste Gesetz. Wer den Willen des Volkes für seine politische Auffassung und Ziele gewinnt, der gewinnt das Recht, das Steuer des Reichs zu führen. Die Bahn ist frei für jede gesetzliche friedliche Entwicklung. Das ist der Hauptwert einer echten Demwokratie. In dem Maße, wie dieser Hauptwert von uns erkannt wird, wird sich die neue Verfassung bewähren als der stärkste Hort des inneren Friedens. (Beifall.) Wohl wird ein⸗ geworfen, daß die politische Demokratie nur Schein sei, solange wirtschaftliche Abhängigkeit Millionen Besitzloser hindert, ihren politischen Willen zur Kenntnis zu bringen. Man verweist auf den Gegensatz zwischen Kapital⸗ und Arbeiterinteressen, man weist darauf hin, wie hieraus der wirtschaftliche Kampf entspringe, der den wirt⸗ lichen inneren Frieden ausschließe. Niemand kann die Augen ver⸗ schließen vor dieser Quelle schärfster politischer Gegensätze, aber auch hier soll die neue Verfassung den Weg zum Frieden bahnen, nicht nur die politische, auch die wirtschaftliche Demokratie ist in ihr verankert. Das wirtschaftliche Organisationssystem wird den feindlichen Gegen⸗ satz zwischen Kavital und Arbeit überwinden. Damit entfällt auch das Faustrecht als wirtschaftliches Kampfmittel. Das deutsche Volk hat als erstes den Wegweiser zum sozialen Frieden in seine Grundrechte aufgenommen. Im Kriege hat sich eine Flut von ehrenkräukenden Angriffen auf den deutschen Namen ergossen. Die neue Verfassung wird nicht nur uns mit Selbstvertrauen und Stolz erfüllen, sie zeugt auch von deutschem Wesen und deutschem Können. Wir laden die forschenden Geister der Welt ein, dieses Werk zu prüfen. Nirgends in der Welt ist die Demokratie konsequenter durchgeführt als in dieser Verfassung. Wir haben das demokratischste Wahlrecht und wir haben zum ersten Male die volle staatsbürgerliche Gleichberechtigung der Frau. Die deutsche Republik ist fortan die demokratischste Demokratie der Welt. Möge das neuzeitlich errichtete Haus dazu beitragen, das Gefühl der nationalen Zusammengehörigkeit bei allen seinen B wohnern zu stärken. (Beifall.) Möge es überall den Willen der Zusammengehörigkeit mit dem Mutterlande nähren, soweit die deutsche Zunge klingt. (Beifall.) Die Not des Krieges, die schwere nachfolgende Zeit haben den Lebenswillen des deutschen Volkes nicht gebrochen. Möge dieser Wille stärker werden durch diese Not, stärker als zuvor im Wirken und Aufstieg unseres Volkes und in der Arbeit für die höchsten nationalen und Menschheitsgüter der Kultur. (Lebhafter Beifall.)

Präsident Fehrenbach: Wir stehen am Schlusse des wichtigsten Werkes der Verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung, auf das wir Gottes Segen hier herabwünschen. (Beifall.) Es ist schon in normaler Zeit eine schwere Aufgabe, einem Volke eine Verfassung zu geben wie schwer ist die Arbeit uns geworden! Mehr als vier Jahre des heftigsten Ringens, eines Ringens mit unbändiger Kraftanstrengung und riesigen Opfern, eines

und

Parteien vorhanden war.

Artikel 173 gelanat danach zur Annahme. Die Gesamt⸗ abstimmung über die Verfassung erfolgt namentlich. Sie ergibt die Annahme der Verfassung mit 262

gegen 75 Stimmen, bei einer Stimmenthaltung. Dagegen

Kampfes, der die physischen und moralischen Kräfte des Volkes aufzehrte und es schließlich den Händen unserer Feinde überließ und am Ende dieses Ringens der Zusammenbruch einer Jahrhunderte alten, für unüberwindlich gehaltenen Ordnung. Das Schaffen neuer ungewohnter Formen der öffentlichen Gewalt,

Kräfte.

die schwer um die allgemeine Anerkennung m ringen hatte. Das Reich unterlag dem unbarmherzigen Machtwillen seiner Feinde, iin vielen seiner Teile von feindlichen Truppen besetzt, im Innem gestört durch Einwirkungen der Not, des ve. und moralischen Sterbens. Unter solchen Verhältnissen auf ganz neuer Grund⸗ lage einem Volk eine Verfassung zu gcben, ist eine ungeheure Aufgabe, und das ist uns in verhältnismäßig kurzer Zeit gelungen. Das ist eine staunenswerte Leistung; anzuerkennen sind Verdienste aller Mitarbeiter, in erster Linie des Ministers Dr. Preuß. Als er sein Amt als Reichsminister aufgegeben hatte, widmete er seinem Werk weiter mit Ausdauer und Liebe die emsigste Arbeitskraft. Ich nenne dann den Verfassungsausschuß und seinen ausgezeichneten Vorsitzenden Haußmann. Mit bewunderungswerter Schaffensfreudigkeit hat er die Verfassung auf den vielen Gebieten, auf denen sie sich bewegt, vorbereitet. Ich nenn aber auch die Nationalversammlung selbst. Sie hat in zweiter Lesung in gründlicher erschöpfender Beratung sie durchgearbeitet und in dritter Lesung mit dem Willen zur Tat in kürzester Frist abgeschlossn. Das Werk ist nicht vollkommen und hat auch nicht die Zustimmung aller Mitglider des Hauses, aber mit besonderer Genugtuung stelle ich fest, daß alle Parteien in diesem henf ohne Unterschied sich um die bestmögliche Gestaltung des Ver⸗ assungswerkes bemühten (sehr wahr!) so doß trotz der Vielgestaltigkeit unseres Parteilebens, trotz der Verschiedenheit der politischen Auf⸗ fassungen und Weltanschauungen in ganz ruhigen und sachlichen Ver handlungen und ehrlichem Streben ein Werk zustande kam, das zwar die Zeichen des Kompromisses an sich trägt, aber von der übergroßen Mehrheit des Volkes als ein Werk politischer Weisheit, soztaler Gerechtigkeit und religiösen Friedens gewürdigt werden wird. Das deutsche Volk ist so das freieste Volk der Erde. Seine Geschicke sind ihm selbst anvertraut. Die politische Gewalt hat die durch die allgemeinsten und freiesten Wahlen zustande gekommene Volks⸗ vertretung und in ganz besonders wichtigen Fällen das Volk selbst. Die Grundlagen für freie Betätigung aller im Volk schlummernden Kraͤfte sind gelegt. Möge in dleser Feierstunde unser deutsches Volk sich erfüllen mit dem Geist der Ordnung und der Arbeit, damit es sich aus schwerer Not wieder emporarbeite zu geordneten und befriedigenden Zuständen. Möge es übergehen wieder zu den Werken des Friedens und die ihm verliehene Freiheit ausnutzen in weiser Selbstzucht, immer bedacht auf das Wohl des Ganzen, aber in ungehemmter Entfaltung aller gesunden Möge unser Volk wie in vergangenen Tagen im vereinten Vaterlande unter der Sonne der Freiheit aus Sorge und Not den Weg finden zu lichten Höhen, wo die Liebe zum Nächsten die menschlichen Gegensätze regelt, wo im edelsten Wettbewerb alle Kräfte angespannt sind für Bildung, Wohlfahrt und Gesittung. Das ist in der Geburtsstunde der Verfassung unser Wunsch für unser Vater⸗ land! (Starker Beifall, Bewegung, der Beifall wiederholt sich.) Schluß 9 Uhr. Nächste Sitzung Freitag, Vormitta

9 Uhr. (Anfragen, Interpellationen.) 8

Handel und Gewerbe.

Die ersten kurzen Mitteilungen über dieInternationale Einfuhrmesse in Frankfurt a. M.“, die erstmals vom 1. bis 15. Oktober d. J. stattfinden wird, haben laut Meldung des „W. T. B.“ allenthalben lebhafte Beachtung gefunden. Dies zeigen die zahlreichen bis jetzt vorliegenden Anfragen aus dem Aus⸗ und Inland über die Bedingungen der Einfuhrmesse usw. Das Büro des Messeausschusses hat alle Hände voll zu tun, um die Wünsche nach Auskunft verschiedenster Art zu erfüllen. Es gehört Begeisterung und Tatkraft dazu, in dieser Zeit, in der noch so vieles ungeklärt ist, was man geklärt zu sehen verlangt, ein großes Werk in Angriff zu nehmen, wie es die Einfuhrmesse in Frankfurt darstellt. Um⸗ erfreulicher ist es, daß das Interesse für das Unternehmen, von dem man bestimmt erwarten darf, daß es sich als segensreich für das gesamte deutsche Wirtschaftsleben crweisen wird, so rege und lebendig ist. Aus dem neutralen Ausland liegen sowohl aus der Schweiz und Holland, wie aus den skandinavischen Staaten Nach⸗ richten vor, die erkenven lassen, daß man in diesen Ländern plant, zum Teil schon beschlossen hat, auch von amtlicher Seite die Teilnahme an der Frankfurter Seglehrm ee zu empfehlen. Anfragen werden von der Messeleitung, Festhalle, Frankfurt a. M., beantwortet.

Infolge Eintretens der Regierung hat laut Meldung des „W. T. B.“ aus Düsseldorf der Stahlwerksverband als auf einen Monat verlängert zu gelten.

Wien, ͤ31. Juli. (W. T. B.) Im Gegensatz zur Lebhaftigkeit des Geschäfts in ten letzten Tagen war der Verkehr heute ziemlich begrenzt und verlief im allgemeinen ohne sprunghafte Kursbewegung. Die Stimmung war nicht einheitlich. In der Kulisse waren Alpine Montan⸗Aktien und vorübergehend auch Staatsbahnaktien lebhaft gefragt, wogegen Südbahnwerte angeboten wurden und erheblicher nachgaben. Auch Bankaktien unterlagen einer Abschwächung. Im Schranken setzten Lloydaktien ihre Aufwärtsbewegung um weitere dreihundert Kronen fort. Renten waren für ausländische Rechnung begehrt und gewannen abermals eins vH, Goldrenten stellten sich um zwei bis vier vH höher.

„New York, 29. Juli. (W. T. B.) Nach dem heute ver⸗ öffentlichten Berichte der United States Steel Corpo⸗ ration für das 1I1. Vierteljahr 1919 betragen die Einnahmen 34 321 000 Doll. gegen 33 513 000 Doll. im Vorvierteljahr, 62 557 000 Doll. im ersten Vierteljahr 1918, 90 579 000 Doll. zur gleichen Zeit 1917 und 81 126 000 Doll. zur gleichen Zeit 1916. Der Reingewinn nach Abzug der Zuwendungen an die Tilgungsstocks der Abschreibungen und der Erneuerungen stellt sich auf 23 324 000 Doll. gegen 22 874 000 Dolk. im Vorvierteljahr, 52 399 000 Doll. im II. Vierteljahr 1918, 74 425 000 Doll. im II. Vierteljahr 1917 und 71 380 000 Doll. im 11. Vierteljahr 1916. Auf die Vorzugsaktien wurde der übliche Vierteljahrsanteil von 1 ¾ Doll. erklärt, auf die Stammaktien 1 ¼ Doll. gegen 1 Doll. im Vorvierteljahr. 882 Abzug der Gewinnanteile bleibt ein Ueberschuß von 5 309 000 Do gegen einen Ueberschuß von 4 822 000 Doll. im Vorvierteljahr, 19 017, 000 Doll. im ersten Vierteljahr 1918, 40 965 000 Doll⸗. im Jahre 1917 und 47 964 535 Doll. im Jahre 1916.

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Berichte von auswärtigen Weripapiermärkten.

Wien, 30. Juli. (W. T. B.) Amtliche Notierungen der Deutsch⸗Oesterreic ischen Devisenzentrale: Berlin 245,00 G., 245,50 B., Amsterdam 1470,00 G. 1472,00 B., Zürich 730,00 G., 731,50 B., Kopenhagen 897,00 G., 898,50 B., Stockholm 975,50 G., 977,00 B., Christiania 942,00 G., 943,50 B., Marknoten 243,25 G., 243,85 B.

„Wien, 31. Juli. (W. T. B.) (Börsenschlußkurse.) Türkische Lose 519,50, Orientbahn 1980,00, Staatsbahn 1019,00, Südbahn 187,00, Oesterreichische Kredit 572,00, Ungarische Kredit 700,00, Anglobank 369,00, Unionbank 489,00, Bankverein 445,00, Länderbank 509,50, Tabakaktien 2271,00, Alpine Montan 1099,00, Prager Eisen 2800,00, Rima Muranyver —,—, Skodawerke 770,00, Salgo Kohlen 1035,00, Brüxer Kohlen —,—, Galizia 1855,00, Waffen —,—, Lloydaktien 46,00. Poldihütte 950,00, Datmler 695,90, Oesterreichische Goldrente 122,00, Oesterreichische Kronenrente 81,50, Februarrente 81,50, Mairente 82,00, Ungarische Goldrente 130,00, Ungarische Kronenrente 74,50.

London, 29. Juli. (W. T. B.) 2 ½¾ % Englische Konsols 51 ⅞, 5 % Argentinier von 1886 97, 4 % Brasilianer von 1889 64, 4 % Japaner von 1889 69, 3 % Portugiesen 54, 5 % Russen

von 1906 59 ½m, 4 ½ % Russen von 1909 42 ½, Valtimore and Ohio 53,