Der Geschiftzanfeil, d. f. die Geschäfts⸗ einlage, mit der sich jeder Genosse be⸗ teiligen kann, wird auf 50 ℳ festgesetzt. Der Betrau kann voll eingezahlt werden; ein Zehntel muß solort beim Beittitt entrichtet werden. Eine Erhöhang der auf den Geschäͤftsanteil zu leistenden Ein⸗ zahlungen unterkiegt dem Beschlusse der Generalversammlung.
An Stelle des verstorberen Vorstands⸗ mitgliedes Franz Flosbach wurde der Ackerer Bernhard Berger in Leuchtenbirken in den Vorstand gewählt.
Wipperfürth, den 2. August 1919.
Das Amtsgericht.
Wurzon. [49286])
Auf Blatt 1 des hiesicen Reichsgenossen⸗ schaftsreasters, den Ländlichen Wirt⸗ schaftsverein zu Kühren, eingetra⸗ gen? Genoffenschaft mit befchräukter Haftpflicht, betreffend, ist heute einge⸗ tragen worden: Die Firma lautet künftig: Ländlicher Wirtschaftsbverein Kühren, ein⸗ getrageve Genossenschaft mit beschränkter Haftpfl’cht zu Wurzen.
Wurzen, am 2. August 1919.
Das Amtsgericht.
Zenlenroda. [49287] Auf Blatt 5 des hiesigen Genossen⸗ schaftzregisters, den Bankverein für Zeulenroda und Umgegead e. G. m. b H. in Liqut. in Zeuleproda betr., ist heute eingetragen worden: Generaldiektor Ka⸗l Baumgärtel, Kar⸗ tonnagenfabrikant Ferdinand Bock und Kaufmann Josef Reinbardt in Zeulenroda haben das Amt als Liquidatoren nseder⸗ gelrgt, und sind an deren Stebhe der Rechts⸗ anwalt Dr. Fritz Bauch in Gera, Bank⸗ dir ktor Albert Köisch und Buchdruckerei. besitzer August Oberreuter sen., beide in Zeuierroda, zu Ltquidatoren bestellt worden. Zenleuroda, den 4. Augyust 19419. Das Amtsgericht.
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Ziesar. [49289)
In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 7, die Lündliche Spar⸗ und Dar⸗ lehnsrasse, e. G. m. b. H. in Görzke betreffend, beute eingetragen: An Stelle des ovusgeschiedenen Hauptlehrers Otio Walkhoff ist der Kaufmann Otto Claus zum Vorstandhzmitgtiede bestellt.
Ziesar, den 12. Julit 1919.
Das Amtrgericht.
9) Musterregister.
(Die ausländischen Muster werder unter Leipzit Nröffentlicht.) Chemnitz. [48899] In das Musterregister ist eingetragen:
Nr. 5817. Firma Withelm Vugel in Chemnitz, ein vperstegelter Umschlag, enthaltend ein Möbelstoffmuster, Fabrik⸗ nummer 18905, Flächenerteugnisse, Schutz⸗ frist 3 Jahre, angemeldet am 12. Juli 1919, Vorm. 29 Uhr.
Nr. 5818. Frma Wilhelm Vogel in Chemnitz, ein versiegelter Umschlag, enthaltend ein Möbelstoffmuster, Fabrik⸗ nummer 18906, Flaͤchenerzeugnisse, Schutz⸗ frist 3 Jahre, angemneldet am 22. Juli 1919, Mittags „½1 Uhr.
Weiter ist einget agen wordern, daß die Firma Wilheim Rogel in Chemunitz⸗ für die u ter Nr. 5790 des Musterregisters om 1 März 1916 geschützten Muster Nrv. 18753, 18756, 18758, 18760, 18761, 18765, 18767 am 12 Jult 1919 Ver⸗ längerung der Schutzfrist um weitere 6 Johre, Nr. 5795 des Musterreglsters am 24 August 1916 geschützten Muster Nr. 18794 Verlängerung der Schutzfrist um weitere 12 Jahre und Nrn. 18787, 18795, 18807, 18809, 18815, 18817, 18818, 18822, 18827 um weitere 6 Jahre angemeldet hat.
Chemnitz, den 8. August 1919.
Das Amtegericht.
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Lödenscheid. [49059]
In das hiesige Musterregister ist fol⸗ gendes eingetragen worden:
Nr. 2444. Firma Lüdenscheider Metallwerke Aft. Ges. vorm. Inlius Fischer & Bosse in Lübenscheiv, 14 Modelle Zeichnungen für Nippsachen, Fahriknummern 1126, 1127, 1129, 1130, 1131, 1132, 1133, 1134, 1135, 1136, 1137, 1138, 1139, 1140, plastische Er⸗
jeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, ange⸗ meldet am 30. Mai 1919, Vormittags 11 Uhr 50 Minuten.
Nr. 2445. Offene Handelsgesell⸗ schaft Julius Bergmaon in Lüden⸗ scheid, 4 Modelle für elektrische Schalter, Fabriknummern 9000, 9001, 9002, 9003, plastische Erzeugniffe, Schutzfrist drei Jabre, angemeldet am 15. Jult 1919, Nachmi taas 12 Uhr 20 Minuten.
Lüdenscheid, den 6. August 1919.
Das Amtsgericht.
M.-Gladbach. [48897] Ins Musterregister ist eingetragen: bei
Nr. 1491, eingetragener Fabrikant Jo⸗
haun Schwarz, in Wirklichkeit Hubert
Krickel aus Raeven: Die am 25. Oktober
1919 ablaufende Schutzfrist ist um fünf
Ieee verlängert. Angemeldet am 6. Juni M.⸗Gladbach, den 26. Jult 1919.
Amtsgericht.
Rheydt, Bz. Düsueldorr. [48894] In unser Masterregister ist eingetragen worden: Nr. 962: Frma Hermann Schött, Altienaesellschaft in Rhendt, 2 ver⸗
Nachlaßkonkurs
schledenen Etiketten mit folcenden Fahrik⸗ nummem: 33609 F, 33610 F, 33612 F, 35597 F, 35598 F, 35600 F, 35685 F, 35686 P., 3568 F, 35749 F, 35752 PF, 35793 F, 35794 F, 35797 F. 35798 F, 35800 F, 35806 F, 35808 F. 35825 F. 35828 F, 35833 F, 35834 F, 35837 F, 35838 PF, 35840 F, 35846 PF, 35818 F, 35853 F, 35856 F. 35857 F, 35858 P, 35881 F, 35882 F, 36021 F, 36024 F, 36037 F, 36038 F. 36040 F. 36041 F, 36012 F, 36044 F. 8608 E, 8609 E, 8610 E, 8611 E, 8612 E, 8613 E, 8614 E, 8615 E, 8616 E, 8241 E, 8842 E, 8893 E, 8894 E, 8896 E, 8897 E, 2898 F, 8916 E, 89t8 E, 8952 E, 8953 E, 8954 E, 8955 E. 8956 E, 8958 E, 8959 E, 8960 PF 8961 E, 8972 E, 8975 E, 8976 F, 8978 F, 8988 E, 9009 E, 9068 E, 9069 E, 9073 E, 9084 E, 9086 P 9102 F, 9103 E, 9167 E, 9177 P, 9178 PF, 34217 PF. 31218 F, 35789 F, 35790 F, 35792 F, 35884 F, 2873 G, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 29. Jult 1919, Vormittags 11,20 Uhr. Rheundt, den 30 Jult 1919. Das Amtsgericht.
Solingen. [48895] In das Musterregister ist eingetragen: Nr. 3783. Sinblwarenfebrikant
Eugen Joest in Solingen, Paket mit
1 Muster für Deckeleinlagen für Etuis
aller Art zꝛur Aufnahme von Ansichtskarten
oder Bildnissen in allen Srößen und Axrs⸗ führungen, offen, Flächer muster, Fabrik⸗ nummer 515, Schutzfrist 3 Jahre, an⸗ gemeldet am 4. Juli 1919, Vormitlags
11 Uhr. 1 Nr. 3784. Fabrikaut Carl Kreks in
Solingen, Patket mit einem Muster für
Raßermesser, dessen Klinge mit einer
alvanisterten Aetzung versehen ist, ver⸗
siegelt, Muster für plastische Erzeugnisse,
Fabriknummer 100, Schutzfrist 3 Jabre,
ancemeldet am 15. Juli 1919, Vormittags
9 Uhr 45 Minuten.
Nr. 3786 Kaufmann Eduard Wüst⸗ hof in Eylingen, Umschlag mit 2 Mustern für Taschenmesserschalen, in beltehiger Farbe oxvpdiert oder galvanisteꝛt, versiegelt, Muster für plastische Erzeug isse, Fahriknummern 4000 und 4000 a, Schut⸗ frist 3 Jahre, angemeldet am 9. Juli 1919, Narmittoage 10 Uhr 30 Minuten.
Nr. 3787. Fabrikaut Erust Kaufmann in Colingen, Paket mit einem Muster für Storch⸗ oder Schnepfenscheren mit Babnen⸗, Dolch oder Frauenscherenblatt, in allen Größen und Breiten, versiegelt, Muster für plastische Erzeuanisse, Fabrik⸗ nummer 11000, Schutzfrist 3 Jabre, an⸗ gemeldet am 19. Juli 1919, Mittags 12 Uhr 30 Minuten.
Nr. 3788. Firma Rudolf Freunud in Solingen, Umschlag mit 13 Mustern für Messerschalen mit eigenartigen Ver⸗ zierungen, geprägt oder damasziert, in allen Größen, Formeu, Farben und Metallen, oxvpdiert, vernickelt, vergoldet, versilbert, verkupfert oder vermessinat, versiegelt, Muster für vlastische Erz ugnisse, Fabrikaummern 15001, 6701, 6702, 1575, 1576, 3301, 3302, 1605, 1606, 83, 901, 3701 und 3101, Schutzfrist 3 Jahre, an⸗ gemeldet am 21. Juli 1919, Vormittags 11 Uhr 30 Minuten.
Nr. 3785. Fabrikant Karl Schwab in Wald, Umschlag mit 1 Paar Mustern für Taschenmesserschalen mit Damaszierung oder Prägung, deren eine das Bild eines Heldengrabes mit Schrift „Der Krieg“ und deren andere das Bild zwrier kreuz⸗ wesse übereinonderliegender, roter Flazgen mit darüberstehender Sonne mit Schrift „Zur Freibeit“ oder auch beide Bilber wie vor auf einer Schale vereinigt, dar⸗ stellt, in allen Größen, verstegelt, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabrik⸗ nummer 1918, Schutzfrist 3 Jahre, ange⸗ meldet am 12. Jult 1919, Vormiltags 11 Uhr 30 Minuten.
Nr. 3799. Fabrikant Hugo Rood in Soliugen, Umschlag mit etnem Muster für ein bobles Eßdesteckhest mit einge⸗ prägter Verzierung aus beljebigem Metall, versilbert, vernickelt oder oxydtert, ver⸗ siegelt, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabriknummer 100, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 25. Jull 1919, Vormiltags 11 Uhr 30 Minuten.
Solingen, den 2. August 1919.
Das Amtsaericht.
Wilsdru ff. [48898] In das Musterregister ist hente unter Nr. 7 eingetragen worden: Wilhelm Mann, Schneidermeister in Pelbzigs⸗ dorf, 1 Muster für Flächenerzeugnisse in einem versiegelten Briefumschlage, Fabrik⸗ numiner 1, angemeldet 31. Jult 1919, Vorm. 89 Uhr, Schutzfrist 3 Jahre.
Amtsgericht Wilsdruff, am 2. Aug. 19.
11) Konkurse. Bad galazuflen. [48905] Ueber das Vermögen des verstorbenen Zahnarztes Karl Schley in Bad Salzuslen ist am 9. August 1919 der eröffnet. Verwalter: Komwissionär J. Dormagen in Bad Salmfl’n. Anmelrefrist bis 1. September 1919. Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin den 8. Sep⸗ tember 1919, Vormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 1. Sep⸗ tember 1919.
Bad Salzuflen, den 9. Auqgust 1919. Der Gerschteschreiber des L ppischen
35805 F, 35826 F, 35836 F, 35845 F,. 35854 F, 35860 F, 36022 F.
—
siegelte Umschläge, enthaltend je 50 Muster Zigarrenausstatkungen und ver⸗
1“
Amtsgerichts. I.
1.“ ““ *
6
Rerlin-Schöneberg. [48881] Uerber das Vermögen der Firma Vatierhapbelsgesenschaft mit be⸗
35750 F. †schränkter Haftung in Berlin, Zweig⸗ 35796 F, nieder kassung Berlin⸗ESteglitz. Kniep⸗
hofstraß- 4, wird heute, am 6. August 1919, Nachmittazs 1 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Der Kaufmann Walther Scubert in Berlin⸗Halensen, Bornim⸗ straße 19, wird zum Konkursverwalter er⸗ nannt. Konkursforderungen sind bis zum 10, September 1919 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschluß⸗ fafsung über die Beibehaltung des er⸗ nannten oder die Wahl einen anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein⸗ tretendenfamlls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 2. Feptember 1919, Vor⸗ mittags 11 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 23. September 1919. Vormittan 8 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 58, Termin anberaumt. Offener rei mit Anzeigepflicht bis zum 31. August Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin⸗Schüneberg. Abt. 9.
Bremern. [48902] U ber das Vermögen des Karussell⸗ besihers Fritz Grambart in Bremen, Nordstraße Nr. 118/122, ist heute der Konkurs eröffnet. Verwalter: Rechts⸗ anwalt Dr. Hans Hevmonn in Bremen. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 15. Oktober 1919 einschließlich. Anmelde⸗ frist bis zum 15. Oktober 1919 ein⸗ schließlich. Erste Gläubigerversammlung: 4. September 1919, WVormittags 11 Ubr, allgemeiner Prüfungstermin: 13. Nevtmier 1919, Vormittags 11 Uhr, im Gerichtshause bierselbst, I. Obergeschoß, Zimmer Nr. 84 (Ein⸗ gang Ostertorstraße). Bremen, den 9. August 1919. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: Rasch, Gerichtssekretär.
Leipaslg. [48906⸗
Ueber das Vermägen der Emilie Anguste verm. Haring in Leipzig, Scharnborst⸗ straße 32, Inbaberin eines Cementdtelen⸗ und Betonbalkenfabrikattonsgeschäfts unter der Firma Otto Haring in Leipiig, Scharnhorststroße 32, mit Fabrikationt⸗ beltirb in Großstädeln, wirh hrute, am 7. August 1919, Vormittags 9½11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Rechtsenwalt Dr. Roydt in Leipzig. An⸗ meldefrist bis zum 28. August 1919. Wahl⸗ und Prüfungstermin am 10. Septem ber 1919, Vormittags 11 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 6. Sep⸗ tember 1919.
Amtsgericht Leipzig, Abt. II A;, den 7. August 1919. Leonberg. [48903] Ueber das Vermögen des verh. Den⸗ tisten Egon Hartmann in Lzonberg wird heute, am 1. August 1919, Nach⸗ mittags 4 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Leonberg wird zum Konkursverwalter er⸗ nannt. Konkursforderungen Und bis zum 20. August 1919 bei dem Gerichte anzu⸗ melden. Es wird zur Beschlußfaffung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Perwalters sywie über die Bestehlung eines Gläubigerauz⸗ süusses und eintretendenfalls über die in §§ 132, 134 der Konkmsordnung be⸗ teichneten Gegenstände auf Samslag, den 80. Augut 1919, Vormittaes 10 ½ Uhr, und zur Prüfung der ange⸗ meldeten Forder mgen ebenfalls auf Saus⸗ tag, den 30. Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin an⸗ beraumt. Allen Personen, welche ein: zur Konkurtmasse gehörige Sache in Besit haben oder zur Konkursmasss etwas schuldig find, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder
von dem Besitze der Sache und von den 88re F für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An⸗ spruch nehmen, dem Konkurzverwalter bis zum 20. A“gust 1919 Anzeige zu machen.
Amtegericht in Lronberg, Württ.
Egelhaaf, A.⸗R.
Loburg. [48910]
Ueber das Vermögen des Pächter« tiner Kantine in Mlrengrabom. Otto Schröder, wohnkbalt in Maadeburg, Harrenbergstraße 11, ist am 8. August 1919, Mittage 1 Uhr, das Konkuarsvyer⸗ fahren eröffnet. Konkursverwalter: Bücher⸗ revisor Permann Häusler in Burg b. M. Offener Avest und Anzeigefrist bis zum 30. August 1919. Anmeldefrist für Konkursfer eungen bis zumn 7. Oktober 1919. Erste Gräubltoerversammlung am 5 September 1919. Vormittags 10 Uhr. Termin zur Müfung der Fonkursforderungen am 20. Oktober 1919, Vormittags 10 Uhr.
Der Gerickhtsschreiber des Amtsgerichts Loburg.
Magdeburg. [48911] Ueber das Vermögen des Schveider⸗ meisters Paul Gottschalk in Magde⸗ burg, Schillermwaße 13, ist am 9. August 1919, Vormittags 11 Uhr 40 Min., das Konkursverfahren eröffnet und der offene Arrest erlassen worden. Konkursverwalter: Kaufmann Wilhelm Schumann, hier, Königstraße 59. Anmelde⸗ und Anzeigefrist bis zum 29. Auoust 1919. Erste Gläubiger⸗
versammlung am 29. August 1919,
Der Rechtsanwalt Dr. Roih in
August 1919,
zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt.
Vorm. 10 ½ Uhr. Prüfungstermin am 12. Srptember
1919, Vorm. 11 Uhr.
Magdeburg, den 9. Auqust 1919. Das Amtsgericht A. Abteilung 8.
Berlin. [48887]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Ratzeber und Ney⸗ grünbungen Werlans⸗Gefellchaft m. b. H. in Werling. Effererstr. 2 (früber Hornstraße 11), ist zur Abnahme der Schlußecchnung des Verwalters, zur Erbebung von Einwendungen cegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung iu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußsassung der Gäubiger über die niüt verwertbaren Vermögenestücke, der Schlußtermin auf den 1. September 1919, Vorwittags 11 Uhrn, vor dem Amtsgericht hierselbst, Neue Friedrichftr. 13,14, III. Stackwerk. Zimmer 102/104, bestimmt. — 81 N. 76. 15.
Berlin, den 5. August 1919.
Der Gerschtsschreiber des Amtsgerichts
Berlin⸗Mitte, Abt. 81.
—
Charlottenburg. [48885] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Tegeler & Eo. in Berlin⸗Wilmers⸗ bovf, Sigmaringerstr. 12, wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 21. März 1919 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 21. März 1919 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Charlottenburg, des 4. August 1919. Der Gerichtesche ser hes Amtsgerichte.
Cöln. [48888]
Das Kon’ursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma „Kraft“ Nährmittel⸗ fabrik Gesellschaft mit beschränkter Hsfturg zu NRadenkirchen wird neoch Abbaltung des Schlußtermins hierdurch aufgeboben.
Cöln, den 5. August 1919.
Des Amtsgericht. Abt. 64.
Daudersantadt. Beschluß. [48890] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma I. M. Dunkel in Durerstabt und ihres alleinigen Jahabers, Kaufmanns Jose Dunkel baseldst, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Duberstad“’, den 5. Auaust 1919. Das Amtsagericht.
Dülken. [48907]
In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Bäckermeisterns Josef Schul⸗ meister zu Tülken ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwaltert, zur E⸗ hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichsigenden Forderungen und zur Beschlußiafsung der Gläubiger über die vnict verweitbaren Rermögentstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Ge⸗ stattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Fitehchseg deg Gläudlaerausschusses der Schlußtermin auf den 21. Mueust 1919. Voymitt ag ³ 1¼ Uhr, vor dem Amtsgerichte hierselbtt, Zimmer Nr. 3, hestimmt.
Tüken, den 28. Fuli 1919.
Das Amtzlgericht.
Elsrlerh. Beschlaß. [48901] In dem Konkursverfahren ühber daos Vermögen des Scheeideemeiters und Kaufmauns Rmalf Pavans in Gls⸗ fleth stcht Tawin en wr Plankiger⸗ vecsamalurg zwecks Beschlußfassung über die Verwertung der nicht beizutrelbenden Forderungen auf Fonnerstag, den 4 September 1919, Bormittags 9 Uhe, vor dem Amtsgericht Elsfletb. Glefleth, den 31. Jalt 191 Amtsgericht.
Glei witz. 146ũ4N48908]
In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Karl Raimund Wiener⸗ Bäckerei Gesenschaft mit hechränkter Hastpflicht in Pleiwitz ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, ba Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeschnis der hei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Flänbiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie nur Anbhörung der Glänbiser sber die Eestattung der Anslagen und die Ge⸗ wädrung einer Vergüsung au die Mit. alieder des Gläadbtgerausschusses der Schlyßztermin auf den 2 SFeptember 1919, Bormittags 11 Ukr, vor dem Amtsgerichte hierselbst, Zimmer Nr. 241, bestimmt. Die Vergütung des Verwalters ist bei einer Aktivmasse von 4944,77 ℳ auf 600 ℳ und seine erstattungsfähigen Fuslagen auf 6 65 ℳ festgesetzt worden. Amtsgericht Gleiwitz, den 5. August 1919.
Glogan. [48909]
In dem Konkurzverfahren über das Vermögen des Zimmermeisters Georg Knappe in Qusritz ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vor⸗ schlags zu einem Zwanasvergleiche Vergleichs⸗ termin auf den 29. uft 1919, Vormittags 10 Uhr. vor dem Amts⸗ gericht in Glogau — Zimmer Nr. 39 — anbersumt. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses find auf der Gerichtsschreiheret dus Konkurs⸗ gerichts zur Einsicht der Beteiligten nieder⸗
gelegt.
Fiogan, den 7. August 1919. Amtzsgericht. Itzehkoe. [48882]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des versto benen Viehhändlers
Friedrich Voß in Itzehoe wird nach
111X1““ 1 “
fulstzuschlag von zjehn
erfol ler Abiltung des Schlußtermins
hiernach aafgeboben Itzehoe, den 28. Juli 1919. Das Amtsgericht. Abt. 2.
Hönigsee, Tmür. [48883] mögen der Glassabrik „Gertendhütt“, Beiehschaft mit beschränkter Hastung in Künigseen, wird noch Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. 8 Königtee, den 5. August 1919. Schwarzbhurs. Amtsgericht.
Leanber g. [49904]
Durch Beschluß vom 6 Auauft 1919 ist das Konkureverfebren über den Nachlaß des Albert Nöckle, Metzgers und Wirts
termins aufgehoben worden. Amtsnericht Leonberg.
Münehen. Amssgericht München, Fonkursgeriche.
Am 7. Auautt 1919 wurd⸗ dag unterm 25 Oktober 1913 über das Vermögen des Rausmauns Anton Mayr. Inhaher der Firma Caspor Haber Nuchf. Arton Mayr, Meiß⸗, Woll⸗ und Surzwareugeschäft in München er⸗ öffnete Konkutsverfahbren als durch Schluß⸗ vertellung beendet aufgehoben. Vergütung un Aeslagen des Konkursverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses wurden auf die aus dem Schlußtermins⸗ protokoll ersichtlichen Seträge festgesetzt.
München, den 8 August 1919.
Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Nordenham. [48889]
In dem Ko kuarsverfaßren über das Ver⸗ mögen des Händlers Levi Leeuwarden zu Serfeld wird der Prüsungstermin wegen Verbinber ung des Verwalters vom 21. Fygust 1919 verlegt auf Donners⸗ tag, den I1I. Eeptember 1919,
[48900]
Nordenbam, den 31. Juli 1919. Amtogericht Butjadingen. Abt. I. Veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber.
woldenberg. [48884] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Getreibehändlers Albert Jesse⸗Marienwalde ist zur Abnahme der EFchlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung u berücksichtigenden Forderungen und zur B. felaß affung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstück⸗ sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Frstattung der Auslagen und die Ge⸗ währung einer Veigütung an die Mit⸗ des Gcläubigersusschusses der Schluß⸗ teermin auf den 29. August 1919, Vormittags 11 Uhr, vor hdem Amts⸗ gericht Woldenberg, N. M., bestimmt. Woldenberg, den 28. Juli 1919. Der Eerichteschreiber des Amtsgerichts.
Waoarmg. [48891] Das Tonkursverfabren über das Ver⸗
mögen der Firma Metahwarenfabrik
Gesrg Jäger & Co. G. m. b. H.
in Worms wird nach erfolgter Abhaltung
des Echlußtermins hierdurch aufgehoben. Worms, den 1. Angust 1919.
Hessisches Amtegericht.
12) Taris⸗ und. Fahrplanbekannte⸗ machungen der Eisen⸗
[48898] Gemeinschaftliches Peft C Ib (Stationstariftefelu ufmw.), Tsv. 200. Mit Gültigkeit vom 14. August 1919 ob werden die im Verkehr mit den Babn⸗ böfen der Meppen⸗Haselü ner Eisenbahn zu erhebhenden Frachtzuschlöge erböbt. Näheres enrbält die am 14. August 1919 erscheinende Nummer des Tarifanzeigers. Has alsbaldige Ionkrfafttreten der Er⸗ höhungen gründet sich auf die vorüber⸗ gehende Aenderung des § 6 der Eisen⸗ bahnverkehrso dnung (R.⸗G.⸗Bl. 1914, S. 455). Auskunst geben die beteiligten Güterabfertigungen sowte das Auskunfts⸗ büro, bier, Bahnhof Aleranberplotz Berlin, den 8. Auaufr 1919. Eisenbahndirektivn.
[48912]
Betrifft“ Güterverkehr zwlschen den frauzösischen Eitenvahnen (Nord⸗, Oft., Paris⸗Lvyon⸗Minelmeer⸗, Midi⸗ Priser⸗Bürtetn⸗ und Staatsbahrn) etversseits und den deutschan Eisen⸗ gahzen des von den Allliernten be⸗ senten Rheingebiets anderseits.
Festienung eines Zuschlags zu den Lieserfristen Insolge arß rgewöhalicher Verkehrsverhältnisse wird auft Grund des § 6 Abs. (3) Z ffer 2 der Aussührungs⸗ bdestimmungen zu Artikel 14 des Inteér⸗ nationalen Usbereh kommens über den Glsenhahnfrochtverkehr mit Fenehmtigung der Aufsicterebörde für alle Güter sowie für lebende Tiere, lie auf den deutschen Eisenbahnen zur Auf⸗ und Ahgabe ge⸗ langen oder diese durchlaufen, mit sofortiger Gülttgkeit bis arf Witerrf einen Lieter⸗ Tagen sestgesetzt. Cöln, den 8. Pugust 1919. Eisenbahn⸗
direktion, auch beteiligten Verwaltungen.
48ü
Das Konkursverfabren über das Vet⸗
in Eltingen, nach Abhaltung des Schluß⸗
Vorm. 10 Uhr. —
Anluf Grund des 8 1 des Gesetzes über die vereinfachte
ves hahnen.
G Kündigung gemäß §§ 1, 4 soll der andere Teil gehört werden.
ö
8
Der Bezuzryrris betrügt niertrizährct Abs hestanstalten nehmen Hestellung ant 8e eecin Ddan Fostanstalten uunn Zeitnuganertricben ser 2.
12 ℳ.
Amrigenpafa sürn rn Kanzz d
— 18
1 ℳ, Ansr 8 gespaltenen Ein ben mer, em bern *
andh bia Grschästsstelz 8W. 48, Wilhelzssreahr a.
Giahrins Naummesn bogos 22 x.
Inhalt des amtlichen Teiles: 8 Deutsches Reich.
Verordnung, betreffend die Ablösung der dem Reiche durch die Inanspruchnahme von Grundstücken und Geväuden sowie Leistungen Dritter erwachsenen Verpflichtungen.
Verordnung über die Ermächtigung des Staatenausschusses zur Anordnung von Münzprägungen.
Verordnung, betressend Abänderung der Verordnungen über Beschäftigung Schwerbeschädigter, vom 9. Januar, 1. Fe⸗ bruar, 11. März, 10. April und 14. Juni 1919.
Bekanntmachungen, betreffend Tarifverträge.
Bekanntmachung, betreffend Meldepflicht für gewerbliche Ver⸗ braucher von mindestens 10 t Kohle, Koks und Briketts monatlich im September 1919.
Bekanntm., betr. Löschung einer Kennmarke im Kennmarkenregister.
Handelsverbot.
Anzeige, betr. Ausgabe der Nrn. 140 und 150 des Reichs⸗Gesetzbl.
Preußen. 11““
Frnennungen und sonstige Personalveränderungen.
Verordnung, betreffend die Preise für Schlachtschafe.
Aufhebungen von Handelsverboten. — Handelsverbot.
Anntliches. Dentsches Reich.
Verordnung,
betreffend die Ablösung der dem Reiche durch die
Inanspruchnahme von Grundstücken und Gebäuden
sowie Leistungen Dritter erwachsenen Verpflich⸗ tungen (Vertragsablösungsverordnung). 8
Vom 8. August 1919.
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Form der Gesetzgebung für die Zwecke der Uebergangswirtschaft vom 17. April 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 394) wird von dem Reichsministerium mit Zustimmung des Staatenausschusses und des von der verfassunggebenden Deutschen Nation versammlung gewählten Ausschusses folgendes verordnet:
§ 1.
Werden Grundstücke, die von der Heeres⸗ oder Marineverwaltung gemietet oder gepachtet sind, entbehrlich, so kann das Neichsschatz⸗ ministerium das Miet⸗ oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist (§§ 565, 595 BGB.) kündigen. Das Reichsschatz⸗ ministerium entscheidet, ob das Grundstück entbehrlich ist.
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Hat jemand dem Fiskus unentgeltlich, leihweise oder gegen eine Anerkennungsgebühr ein Grundstück zu dem Zwecke überlassen, daß darauf Einrichtungen für die Heeres- oder Marincyerwaltung ge⸗ schaffen werden, so kann das Reichsschatzministerium die getroffenen Vereinbarungen außer Kraft setzen, wenn nach seinem Ermessen die 1“ der Einrichtung oder ihr Weiterbetrieb nicht mehr mög⸗ ich ist.
Ifst ein Vertrag über den Erwerb oder die Benutzung eines
Grundstücks oder Gebäudes für die Heeres⸗ oder Marineverwaltung
noch nicht zum Abschluß gekommen, oder ist die zur Rechtsgültigkeit
des Vertrags erforderliche oder doch beiderscits vorausgesente Ge⸗
nehmigung einer vorgesetzten Behörde noch nicht erteilt, so kann das
Reichsschatzministerium von den bisherigen Vereinbarungen zurücktreten. § 4.
Hat sich die Heeres⸗ oder Marineverwaltung ouf bestimmte oder unbestimmte Zeit zum Bezug entgeltlicher wiederkehrender Leistungen im Interesse eines Grundstücks verpflichtet, so kann das Reichsschatz⸗ ministerium mit vierzehntägiger Kündigungsfrist von dem Vertrage zurücktreten, wenn sich nach seinem Ermessen die der Negelung der Bezugspflicht zugrunde gelegten Verhältnisse geändert haben.
Die Entscheidungen des Reichsschatzministeriums in den Fällen er §§ 2, 3 erfolgen durch Erklärung gegenüber dem anderen Telile. Vor der Abgabe der Erklärung und vor der Vornahme einer
§ 6.
In den Fällen der §§ 1 bis 4 kann das Reichswirtschaftsgericht andern Teile auf seinen Antrag aus Billigkeitsgründen eine Entschädigung zuerkennen, soweit dies unter Berücksichtigung der allgemeinen Finanzlage des Reichs mit einer entsprechenden Ver⸗ teilung der Lasten des Krieges in Eiklang zu bringen ist; ent⸗ gangener Gewinn darf bei Bemessung der Entschädigung nicht berück⸗ sichtigt werden. .
Der Antrag auf Gewährung einer Entschädigung ist innerhalb einer Ausschlußfrist von sechs Monaten nach Empfang der Kündigung sümaß 8§§ 1, 4 oder der im § 5 bezeichneten Erklärung beim Reichs⸗ chatzministerium einzureichen. 8
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Ist bei der Uebernahme eines Grundstücks durch die Heeres⸗ nder Marineverwaltung vereinbart worden, daß nach Ablauf der Be⸗ nutzungszeit der frühere Zustand des Grundstücks wiederherzustellen sei, so kann das Reichsschatzministerium diese Verpflichtung außer Kraft setzen, wenn nach seinem Ermessen der Eigentümer des Grund⸗
stücks oder der sonst in Anspruch Genommene kein erhebliches Interesse an der Erfüllung dieser Verpflichtung nachwesst. “
Berlin, Mittwoch, d
Postscheckkonto: Berlin 41 821.
Die gleiche Befugnis hat das Reichsschatzministerium, wenn die; Kosten der Wiederherstellung außer Verhältnis zum Werte des Grund⸗ stücks stehen.
Ueber den Wegfall der Wiederherstellungspflicht entscheidet auf Einspruch des Eigentümers das Reichswirtschaftsgericht. Der Ein⸗ spruch ist bei diesem innerhalb eines Monats nach Empfang der seitens des Reichsschatzministeriums gemäß Abs. 1 und 2 abzugebenden Er⸗ klärung der Außerkraftsetzung einzulegen.
Stellt das Reichswirtschaftsgericht die Wiederherstellungspflicht der Heeres⸗ oder Marineverwaltung fest, so kann das Reicheschatz⸗ ministerium von dem anderen Teile verlangen, daß dieser die Wieder⸗ herstellung gegen eine Vergütung übernehme. Ueber Streitigkeiten Peäshn der Höhe der Vergütung entscheidet das Reichswirtschafts⸗ gericht.
Im Falle des Abs. 2 kann das Reichswirtschaftsgericht dem Eigentümer eine Entschädigung zuerkennen.
§ 6 gilt entsprechend.
§ 8
Ist von der Heeres, oder Marineverwaltung ein Grundstück oder Gebäude nach dem Kriegsleistungsgesetz oder in formloser Weise in Anspruch genommen worden und liegt die Weiterl enutzung im öffent⸗ lichen Interesse, so kann das Reichsschatzministerium das Recht zur Benutzung bis auf höchstens zwei Jahre nach Friedensschluß in An⸗ spruch nehmen. Wird die Benutzung ohne eine solche Fristsetzung oder über die ursprünglich festgesetzte Frist hinaus fortgesetzt, so hat das Reichsschatzministerium auf Antrag des anderen Teils die Dauer der weiteren Benutzung mit der Beschränkung auf den oben erwähnten Zeitraum von zwei Jahren festzusetzen.
Das Reichsschatzministerium hat bei seinen Entscheidungen für die Weiterbenutzung eine Entschädigung zu bestimmen, deren Höhe sich unter Berücksichtigung der ortsüblichen Miet⸗ und Pachtpreise zur Zeit der Fortsetzung der Benutzung nach den besonderen Ver⸗ hältnissen des Falles bemißt.
Der § 6 findet entsprechende Anwendung.
Gegen die vom Reichsschatzministerium festgesetzte Entschädigung kann der Bezugsberechtigte beim Reichswirtschaftsgericht Einspruch einlegen. 1“ a
§ 7 Abs. 3 gilt entsprechend.
Sind vom Fiskus Miet⸗ oder Pachiverträge abgeschlossen worden, die seitens des Vermieters oder Verpächters vor dem 1. Oktober 1921 gekündigt werden können, so ist das Reichsschatzministerium im Falle der Kündigung befugt, durch Erklärung gegenüber dem anderen Teile das Vertragsverhältnis längstens bis zu obigem Zeitpunkt fort⸗ zusetzen, wenn anderenfalls dem Fiskus durch einen Umzug und die Miete neuer Räume erhebriche Mehrkosten erwachsen würden. Be⸗ züglich der Erklärung gilt § 5, bezüglich der Entscheidung gilt § 8 Abs. 2 bis 5 entsprechend.
§ 10.
Sind Grundstücke oder Gebäude vom Fiskus für Zwecke der Heeres⸗ und Marineverwaltung miet⸗, pacht⸗ oder leihweise, gegen eine Anerkennungsgebühr, auf Grund des Kriegsleistungsgesetzes oder formlos in Anspruch genommen worden und werden sie dauernd entbehrlich, so kann jeder Teil auf Lösung des Rechtsverhältnisses besteben.
Die Liegenschaften werden in dem Zustand zurückgegeben, in dem sie sich zur Zeit der Lösung des Rechtsverhältnisses befinden. Sind die Grundstücke vom Fiskus überbaut, oder sind die Gebäude erweitert, oder sind sonstwie wesentliche Verbesserungen an dem Grundstück vor⸗ genommen worden, so hat der Eigentümer für den Mehrwert eine angemessene Entschädigung zu leisten. G
Ertlärt sich der Eigentümer mit der vom Reichsschatzministerium geforderten Entschädigung nicht innerhalb einer bei ihrer Festsetzung zu bestimmenden Frist einverstanden, so geht durch Erklärung des Reichsschatzministeriums gegenüber dem Eigentümer das Grundstück in das Eigentum des Fiskus über; der Fiskus hat dem bisherigen Eigentümer die in Anspruch genommenen Grundstücke und Gebäude angemessen zu vergüten. 1
Gegen die vom Reichsschatzministerium getroffene Entscheidung über die Vergütung steht dem Eigentümer das Einspruchsrecht gemäß § 7 Abs. 3 beim Reichswirtschaftsgerichte zu.
Etwaige verträͤgliche Abmachungen, die eine Loslösung vom Vertrag und einen Eigentumserwerb an den Grundstücken durch den Fiskus vorsehen, werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht berührt.
§ 11.
§
Sind dem Fiskus Grundstücke für Zwecke der Heeres⸗ oder Marineverwaltung dergestalt unentgeltlich überlassen worden, daß bei Nichterfüllung dieser Zwecke die Rückgabe der Grundstücke erfolgen soll, so kann der frühere Eigentümer das Grundstück nicht 8— zurückfordeyn, wenn seit der Uebereignung dreißig Jahre verstrichen sind. Diese Frist vermindert sich auf zehn Jahre, wenn nach der Ueb⸗reignung an den Fiskus die Grundstücke überbaut, vorhandene Gebäude erweitert, andere Grundstücke hinzuerworben oder sonst wesentliche Verbesserungen an dem Grundstück vorgenommen worden sind.
Sind noch nicht dreißig oder zehn Jahre verstrichen, so kann der frühere Eigentümer nur gegen Erstattung der vom Fiskus für die Grundstücke gemachten Aufwendungen, soweit sie deren Wert erhöhen, Rückgabe der Grundstücke verlangen, sofern die Geundstücke für den vorausgesetzten Zweck nicht mehr gebraucht werden.
Bietet der frühere Eigentümer im Falle einer Berechtigung zur Rückforderung dem Fiskus die von dem Reichsschatzministerium für
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die Verbesserungen sestgesetzte Entschädigung nicht innerhalb einer bei
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der Festsetzung zu bestunmenden Frift ordnungsgemäß an, so erlischt sein Anspruch auf Rückgabe. Das Reichswirtschaftsgericht kann ihm auf Antrag in diesem Falle aus Billigkeitsgründen eine Entschädigung zuerkennen; die Vorschriften des § 6 finden entsprechende Anwendung.
Läßt sich eine zuverlässige Schätzung der dem früheren Eigentümer
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wertung der Gesamtheit der Grundstücke oder eines größeren Teil verselben geschritten ist, so kann das Reichswirtschaftsgericht auf Antrag
des Reichsschatzministeriums oder des früheren Eigemümers die Ent⸗
scheidung über die Höhe der Entschädigung aussetzen; die Aussetzungs⸗ frist darf den Zeitraum von zwei Jahren seit dem Erlöschen des Rückgabeanspruchs nicht überschreiten.
Hat auf Grund eines Miet⸗ oder Pachtvertrags von unbestimmter Dauer der Vermieter oder Verpächter sich zur Errichtung von bau⸗ lichen Anlagen oder zur Vornahme von Einrichtungen irgendwelcher Art auf dem Grundstück auf seine Kosten unter der Bedingung ver⸗ pflichtet, daß der Fiskus an den fraglichen Anlagen oder Einrichtungen keine Rechte erwerben soll, so kann das Reichsschatzministerium, wenn die im Laufe der Zeit gezahlten Miet⸗ oder Pachtzinsen den Wert des Grundstücks einschließlich der darauf errichteten Bauten oder der Einrichtungen übersteigen, beim Reichswirtschaftsgerichte beantragen, daß das Grundstück dem Fiskus zum Schätzungswert überlassen wird, und daß auf die hiernach zu zahlende Kauflumme die Miet⸗ und Pachtpreise, soweit sie das ortsübliche Maß übersteigen, angerechnet werden.
Dieser Anspruch des Reichsschatzministeriums richtet sich gegen den Eigentümer des Grundstücks, auch wenn er nicht der Vermieter obder Verpäͤchter ist. 88
13.
Sind auf Grundstücken eines Dritten auf Kosten oder zu Lasten der Heeres⸗ oder Marineverwaltung bauliche Anlagen errichtet oder vorhandene Anlagen ausgebaut worden, so kann das Reichsschatz⸗ ministerium, selbst wenn diese Anlagen auch nach Friedensschluß während eines bestimmten Zeitraums ganz oder teilweise zur Ver⸗ fügung des Fiskus stehen sollten, unter Aufgabe des Benutzungsrechts verlangen, daß der Grundstückceigentümer für die Anlagen eine nach billigem Ermessen durch das Reichswirtschaftsgericht festzusetzende Entswädigung leistet. Auf die Entschädigung kommen die ortsüblichen
Mier.⸗ und Pachtpreise für derartige Anlagen sowie eine angemessene
Summe für die Bauleitung in Anrechnung. Ist der Eigentümer zur Leistung dieser Entschäbigung binnen einer vom Reichsschatzministertum festzusetzenden Frist nicht bereit, so geht durch Erklärung des Reichs⸗ schatzministeriums gegenüber dem Eigentümer das Eigentum an den Grundstücken nebst den darauf befindlichen Anlagen auf den Fiskus über. Das Reichswirtschaftsgericht setzt alsdann die seitens des Fiekus dem Eigentümer zu zahlende Vergütung unter Berücksichtigung
der Vorschriften des § 6 fest. 1b
Der Eigentümer bedarf der Genehmigung des Reichsschatz⸗ ministeriums zur Herstellung gleichartiger oder ähnlicher Anlagen waͤhrend der nächsten zehn Jahre. Die Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn nicht die bereits vorhandenen Anlagen ohne unver⸗ G Mehrkosten an Stelle neuer Anlagen verwendet werden können. Dem Eigentümer steht innerhalb eines Monats ein Ein⸗ spruch gegen die ablehnende Entscheidung des Reichsschatzministeriums an das Reichswirtschaftsgericht zu.
§ 14. 1
Will der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem aus Mitteln oder im Interesse des Fiskus bauliche Anlagen errichtet oder vor⸗ handene bauliche Anlagen ausgebaut oder sonstige erhebliche Ver⸗ besserungen vorgenommen worden sind, das Grundstück veräußern, dinglich belasten oder darauf wesentliche Aenderungen vornehmen, so bedarf er hierzu der Genehmigung des Reichsschatzministeriums.
Weist der Eigentümer nach, daß er durch die Versagung der Genehmigung wesentlich wirtschaftliche Nachteile erleidet, so kann auf seinen Antrag das Reichswirtschaftsgericht dee Fhe ht des Reichs⸗ schatzministeriums aufheben oder seine Dauer alf höchstens zwei Jahre beschränken. 8
Handelt der Eigentümer den Vorschriften des Abs. 1 zuwider, so haftet er dem Fiskus für allen aus seiner Zuwiderhandlung ent⸗ stehenden Schaden. Er kann auch auf Antrag des Reichsschatz⸗ ministeriums durch das Neichswirtschaftsgericht der ihm aus der Ver⸗ fügungstellung seines Grundstücks dem Fiskus gegenüber abzuleitenden Ansprüche für verlustig erklärt werden. Neben dem Eigentümer haftet dem Fiskus auch der neue Erwerber des Grundstücks, und zwar als Gesamtschuldner. 1
Das Reichsschatzministerium ist behufs Sicherung seiner Rechte befugt, eine Vormerlung ins Grundbuch eintragen zu lassen.
§ 15.
Das Reichswirtschaftsministerium wird ermächligt, nähere Aus⸗ führungsbestimmungen für die Tätigkeit des nach dieser Verordnung zuständigen Reichswirtschaftsgerichts zu erlassen.
Die Vorschriften des Reichsgesetzes vom 25. Mat 1873 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 137), betreffend die Rechtsverbältnisse der zum dienstlichen Gebrauch einer Reichsverwaltung bestimmten Gegenstände, werden durch die Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt.
§ 17.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auf die Ablösung der der bayerischen Heeresverwaltung durch die Inanspruchnahme von Grund⸗ stücken und Gebäuden sowie Leistungen Dritter erwachsenen Ver⸗ pflichtungen mit der Maßgabe Anwendung, daß vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung an die Stelle des Reichsschatzministeriums das Bayerische Staatsministerium der Finanzen teitt.
Die Frage, inwieweit die aus Kriegsfbnds oder aus der Quote beschafften Grundstücke Eigentum oder 8 des Reichs oder Baverns sind und in welcher Art und Weise die Verwertung -der Grundstücke und die Vereinnahmung und Verrechnung der Erlöse vorzunehmen ist, wird durch diese Verordnung nicht berührt.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Weimar, den 8. August 1919. Das Reichsministerium.
zukommenden Entschädigung erst dann vornehmen, wenn zur Ver⸗
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