1919 / 186 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 18 Aug 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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8G“ 2. Italienische Nachlässe. Nachlaß der Witwe Johanna Louise Norbeck.

c) Sonstige Vermögensgegenstände. 1. Britische Vermögens⸗ Eigentümer. gegenstände.

Borbestaͤnde, Forderungen, Wechsel W. S. Wolff & Karpeles, und Wertpapiere sowie Waren⸗ London. vorräte.

Barbestände. Friedrich Wilhelm Uhlhorn,

. Hamburg. Barbestände. Rebecca Lakser. Bankguthaben und Wertpapiere. Southern, Car⸗ dif & Reinbeck. 3 Französische Ver⸗ 1 mögensgegenstände. Forderungen, Wertpaptere sowie Be⸗ teeiligungen.

3. Amerikanische Ver⸗ mögensgegenstände. Barbestände, Bank⸗ und Postscheck⸗ guthaben, Wertpapiere, Forde⸗ sowie Warenvporräte. 1 Hamburg, den 12. August 1919. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe ee“*“

Société françgaise d'Exploi⸗ tation des Produits Liano- soff, Paris.

Die amerik. Gesellschaft Moline Plow Co. in Moline, Illinois.

——

““ Bekanntmachung. Dem Bäckermeister Benjamin Kusterer und dessen Ehefrau, Johanna geb. Gänzle, in Pforzheim, Obene Au 34, wird gemäß § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, § 1 der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 14. Oktober 1915 der Handel mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt. Pforzheim, den 8. August 1919. Bezirköͤamt. Naumann.

Die von hente ah zur Ausgabe gelangende Num mer 153 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 6983 eine Vero oaung über die Vereidigung der öffent⸗ lichen Beamten, vom 14 August 1919, unter 8

Nr 6984 eine Bekanntmachung, betreffend die Anzeige⸗ pflicht für die Gehirn⸗Rückenmarkentzündung und die Gehirn⸗ entzündung der Pferde, vom 7. August 1919, unter

Nr. 6985 eine Verordnung über die Preise für Phosphor⸗ säuredüngemittel, vom 9. August 1919, unter

Nr. 6986 eine Verordnung über die Bildung einer Preis⸗ ausgleichstelle für Thomasphosphatmehl, vom 9. August 1919, unter

Nr. 6987 eine Pekonntmachung zu der Verordnung des Bundesrats ühber künstliche Dngemittel vom 3. August 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 999), vom 9. August 1919, unter

Nr. 6988 eine Verordnung über künsiliche Düngemittel, vom 9 August 1919, und unter

Nr. 6989 eine Verordnung über die Preise für Stickstoff⸗ düngemittel, vom 9. August 1919. Berlin, den 15. August 1919.

Postzeitungsamt.

Krüer

Prenßen.

Die Preußische Staatsregierung bat auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (G⸗S. S. 195 ,den Regierungsrat Draeger in Koblenz zum Mit⸗ glied des Bezirksausschusses in Trier und zum Stelloertreter des Reaierungspräsidenten im Vorsitz dieser Behörde mit dem Titel Verwaltungsgerichtsdirektor auf Lebenszeit ernannt.

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Die Preußische Staatsregierung hat genehmiat, daß der Regierungspräsident Dr. Momm in Trier in gleicher Amts⸗ eigenschaft an die Regierung in Wiesbaden versetzt wird.

Erlaß der Preußischen Staatsregierung, betreffend Anwovonna. des vereinfachten En!⸗ eignungsverfohrens bei der Erweiterung des Nork⸗

äd bes Südfriedhofs in Bonn.

1 Vom 23. Juni 1919.

Auf Grund des § 1 der Verordnung, betreffend ein ver⸗ einfachtes Enteignungs versahren, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Nachträge vom 27 März 1915 (Gesetzsamml. S. 57), vom 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) und vom 15. Auaäust 1918 Gesetzsamml. S. 144) wird bestimmt, daß das vereinfachte nteignungsverfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung bei der Ausübung des der Stadt Bonn durch Urkunde vom 26. Mai 1919 zur Erweiterung des Nord⸗ und des Sudfried⸗ hofs verliehenen Enteignungsrechts Anwendung zu finden hat.

Berlin, den 23 Juni 1919.

Die Preußische Staatsregierung.

Fischbeck. Braun. Haenisch.

Heine. Reinhardt. am Zehnhoff.

Oeser. Stegerwald.

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Hirsch. Südekum.

Erlaß der Preußischen Staatsregierung,

betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗ eignungs versahrens durch die Stadtgemeinvde Cöln zum Bau und Betriebe einer Verlängerung ihrer Kleinbahn Cöln —Deutz Porz von Porz bis Zündorf.

Vom 10. Juli 1919.

Der Stadtgemeinde Cöln, der die Genehmigung zum Bau und Betriebe einer Verlängerung ihrer Kleinbahn Cöln— Deutz Porz von Porz bis Zündorf erteilt worden ist, ist durch einen auf Grund Königlicher Ermächtigung ergangenen Erlaß des Staatsministeriums vom 21. Februar 1916 das Enteignungs⸗ recht zur Eatziehung und dauernden Beschränkung des für diese B in Anspruch zu nehmenden Grundeigentums verliehen worden. .

Auf Grund der Verorbnung vom 11. Seplember 1914 (Gesetzsamml. S. 159) nebst den abändernden Verordnungen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57), 8 1915 (Gesetzsamml. S. 141), 10. April 1918 (Gesetzsamml. S. 41)

gerichtsrat Foitzick aus Oppeln in Breslau, der Landrfchter

Dr. Willweber in Soldau an das Amisgericht Berlin⸗Wedding,

25. Sepiember

und vom 15. August 1918 (Gesetzsamml. S. 144) wird hiermit bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften dieser Verordnungen bei dem Bau der vorerwähnten Kleinbahnstrecke Anwendung findet. Berlin den 10. Juli 1919. Die Preußische Stoatsregierung. Hitsch. FischbeckF. Braun. Haenisch. ekum. Heine. Reinhardt. am Zehahoff. Stegerwald.

Errlaß ber Preußischen Staatsregierung, betreffend die Anwendung des vereinfachten Ent⸗ ignungsverfahrens beim Bou der Privatanschluß⸗ bahn in der Stadt Bunzlou von der Kleinbahn bis 8 zur Niedermühlstraße.

Vom 25. Juli 1919.

Der Kleinbahn⸗Aktiengesellschaft Bunzlau Modlau in Bunzlau ist auf ihren Antrag durch Erlaß vom 24. Juni 1919 zum Bau der ihr genehmigten Privaotonschlubbahn im Weich⸗ bilde der Stoht Bunzlau von der Kleinbahn bis zur Nieder⸗ mühlstraße des Enteignungsrecht verliehen worden. Auf Grund der Verordnung, beuefferd ein vereinfachtes Enteignungs⸗ verfohren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Be⸗ schäftigung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) und der diese abändernden Ver⸗ ordnungen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57), vom 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141), vom 10. April 1918 (Gesetzsamm! S. 41) 5. August 1918

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und vom 15 (Gesetzsamml. S. 144) wird hierdurch bestimmt, doß das ver⸗ einfachte Enteignun gsverfahren nach den Vorschriften dieser Verordnungen auf das vorbezeichnete Unternehmen Anwendung findet. Berlin, den 25. Juli 1919. Die Preußische Staatsregieꝛ ung. Fischbeck. Braun. Haenisch. Heine. Reinharlt. am Zehnhoff.

Oeser.

Hirsch. Südekum.

Stegerwald.

Finanzministerium. Dem Oberzollinspektor, Regierungsrat Klusemann in Itzehoe ist die Stelle eines Mitglieds der Oberzolldirektion Magdeburg verliehen worden. 8

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Der Geheime Oberjustizrot und vortragende Rat im Justiz⸗ ministermm Hagemann scheidet infolge seiner Ernennung zum Reichsgerichterat aus dem preußischen Justizdienst aus.

Ferner ist der Kammergerichtsat Triebel infolge seiner Ernennung zum Reichsgerichtsrat aus dem preußischen Justiz⸗ dienst geschfeden. b

Dem Senatspräsidenten bei dem Kammergericht, Geheimen Oberjustizrat Brennecke ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt.

Der Senatspräsident, Geheime Oberjustizrat Viezens in Posen ist an das Kammergericht versetzt.

Versetzt sind ferner: der Kammergerichtsrat Dr. Kalthoff als Oberlandesgerichtsrat nach Hamm und der Oberlandes⸗ gerichtsrat Dr. Wilhelm in Posen nach Naumburg a. S.

Zu Oberlandesgerichteräten sind ernannt: der Lond⸗

Dr. Frese aus Dösseldorf in Fraonkfurt a. M., die Land⸗ gerichtsräte Dr. Eberhard aus Essen. Dr. Kaul aus Bochum und Schauer aus Dortmund in Hamm.

Dem Landgerichtspräsidenten, Geheimen Oberjustizrat Stamer in Landsberg a. W. ist die nachgesuchte Dienst⸗ entlassung mit Ruhegehalt erteilt.

Versetzt sind: der Landgerichtspräsident Dr. Engel in Ostrowo nach Prenzlau, die Landgerichtedirektoren: Ruhl in Cassel nach Frankfurt a. M., Wenckenbach in Gleiwitz nach Duͤsseldorf, Dr. Springer in Graudenz nach Königsberg i. Pr. und Gerstein in Saarbrücken nach Halberstadt.

Zu Landgerichtsdireksoren sind ernannt: die Landgerichts⸗ räte Dr. Rothe aus Cassel in Frantfurt a. O., Heinisch aus Beuthen i. O. Schl. bei dem Landgericht daselbst. Mostert aus Düsseldorf bei dem Landgericht daselbst, Schrader aus Duisburg bei dem Landgericht daselbst, der Oberlandes⸗ gerichtsrat Dr. Hertz in Frankfurt a. M., der Landgerichtsrot Haasemann in Aurich und der Landrichter Brühl in Franksurt a. M. bei dem Landgericht in Franksurt a. M., die Landgerichtsräte Neddermann aus Lüuneburg in Kiel, Heyne aus Thorn in Bartenstein, Hoffmann aus Halle a. S. in Magdeburg und der Amtsgerichtsrat Hagen aus Grätz in Naumburg a. S.

Versetzt sind: der Landgerichtsrat Kohlbach und der Landrichter Cohn in Thorn sowie der Landrichter Jacobi in Lissa in P. nach Halle a. S., der Landgerichtsrat Dr. Truppner in Thorn nach Torgau, die Landgerichte⸗ räle Lehrs vom Landgericht I in Berlin und Grofebert in Graudenz nach Greifswald, der Amtsrichter Klee⸗ in Bromberg als Landrichter nach Frankfurt a. M., der Amtsrichter Dr. Longear in Berent als Landrichter nach Elbing, der Landrichter Bialonski in Thorn nach Stargard i. P., der Amtsrichter Sperber in Neuenburg (Westpr.) als Landrichter nach Stolp, der Amtsgerichtsrat Aronstein in Duisburg⸗Ruhrort nach Berlin⸗Schöneberg, der Amtsrichter

der Amtsrichter Reinicke in Bentschen nach Schwiebus, der Amtsgerichtsrat Schmiedicke in Bentschen nach Züllichau, der Amtsrichter Runge in Samter nach Jauer, der Amts⸗ richter Kollender in Stepenitz nach Sprottau, der Amts⸗ richter Schwarz in Tarnowitz nach Wohlau, der Landrichter Jürgens in Essen als Amtsrichter nach Cassel, der Amts⸗ richter Freytug in Tuchel nach Bad Wildungen, der Amts⸗ richter Mühlenfeld in Czersk nach Geestemünde, der Amts⸗ richter Dr. Thieme in Kulm nach Harburg, der Amtsrichter Mierzinsky in Marggrabowa nach Sulingen, der Amts⸗ gerichtsrat Remy in Hermesteil nach Berncastel⸗Cues, der Amtsrichter Dr. Embs in Charlottenburg nach Königswinter, der Amtsgerichtsrat Dr. Schroeder in Gemünd (Eifel)

richt daselbst, der Landgerichtsrat Wilimzig in Lyck als Amtsgerichtsrat nach Stendal, der Amtsgerichtsrat Dr. Bauer in Filehne nach Wittenberg und der Amtsrichter Dr. Pom⸗ merening in Schwetz nach Bergen a. R.

Der Amtsrichter Dr. Martius in Crefeld ist infolge seiner Ernennung zum ständigen Hilfsarbeiter im Auswärtigen Amt unter Beitegung der Amtsbezeichnung als Legationsrat aus dem Justizdienste geschieden.

Den Amtsrichtern Berger in Krossen a. O. und von Lindeiner genannt von Wildau in Muskau ist die nachgesuchte Dienstentlassung erteilt.

Zu Landrichtern sind ernannt: der Staatsanwalt Wage⸗ mann aus Frankfurt a. M. in Stolp und der Gerichtsassessor Dr. Ludwig Fuchs in Stargard i. P.

Zu Amtzsrichtern sind ernannt: der Staatsanwalt Tietze ous Bochum in Schmiedeberg (Riesengeb), die Gerichtsassessoren Janitzky in Lindow, Riesen in Syke, Leißner in Gröniagen, Tr. Theissen in St. Goar, Storbeck in Kemberg und Dr. Stegner in Querfurt.

Dem Staatsanwaltschaftsrat Dr. Glatzer in Gnesen ist die nachgesuchte Dienstentlassung erteilt.

Der Staateanwalt Dr. Fieker in Graudenz ist nech Schneidemühl versetzt.

Der Staatsanwalt Lautz in Duisburg ist infolge seiner Ernennung zum ständigen Hilfsarbeiter im Auswärtigen Amt unter Beilegung der Amtsbezeichnung als Legationsrat aus dem Justizdienst geschieden.

Der Gerichtsassessor Schwidden ist zum Staatsanwalt in Cöln ernannt.

Dem Notar Dr. Friedrich Eckard in Lügumkloster ist der Amtssitz in Toftlund angewiesen. Zu Notaren sind ernannt: die Rechtsanwätte Bernhard Cohn, Dr. Erwin Fröhlich, Dr. Ludwig Herrnstadt und Erich Neumann in Gleswitz, Dr. Martin Pfeiffer in Hirschbera, Edvard Schoenhals in Rotenburg a. F., Otto Haarbeck in Mettmann, Friedrich Veltmann in Idstein, Robert Bosing in Niederlahnstein, Justigräte Withbelm Laaff, Dr. Fritz Bickel, Dr. Oskar Gessert und Moritz Marxheimer in Wiesbaden, Bernhard Backmann in Ahlen, Clemens Sierp in Brakel, Dr. Heinrich Engeling in Minden (Westf.), Otto Neuhaus in. Recklinghausen, Dr. Hermann Schlichtherle in Witten, Ernst Schattauer in Gumbinnen, Botho Genée in Graudenz, Dr. Karl Mende in Bitterfeld, Karl Klemm in Mühl⸗ hausen t. Th., Richard Kramer in Stendat, Rudolf Hißbach und Dr. Walter Stuht in Bergen auf. Rügen, Justizräte Franz Klütz und Dr. Ernst Waldow in Stettin sowle Dr. Wilhelm Graßhoff in Stralsund.

In der Liste der Rechtsanmwälte sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: Dr. Heikes bei dem Kammergericht, Kunst bei dem Oberlandesgericht in Breslan, Dr. Bantetzko bei dem Land⸗ gericht in Oppeln, Dr. Krüger bei dem Landgericht in Hildesheim, Ehrlich bei dem Landgericht“ in Magdeburg, Dr. Koppel bei dem Amtspericht und dem Landgericht in Frankfurt a. M., Dr. Herrmann bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Tilsit, Dr. Lasinski bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Schneidemühl, Kirschner bei dem Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Dr. Brassat bei dem Amtsgericht in Oranienburg, Boette bei dem Amtsgericht in Ziegenhain, Schöttler in Herten bei dem Amtsgericht in Recklinghausen, Geisthoff bei dem Amtsgericht in Kamen, Dr. Eckard bei dem Amtsgericht in Lügumkloster, Dr. Gwoener bei dem

Amtsgericht in Dingelstädt (Eichsfeld) und Iunstizrat Schultz

bei dem Amtsgericht in Wollstein.

Mit der Löschung des Rechtsanwalts Schöttler in Herten in der Rechtsanwaltsliste ist zugleich sem Amt a’'s Notar erloschen.

„In die Liste der Rechtsanmwälte sind eingetragen die Rechtsanmwälte: Brinkmann aus Nordhausen bei dem Land⸗ gericht I in Berlin, Mehlberg in Berlin⸗Pankow, Dr. Hertzberg und Dr. Hubert in Spandau zugleich bei dem Landgericht III in Berlin, Dr. Aßmann vom Kammer⸗ gericht bei dem Landgericht III in Berlin, Dr. Heikes vom Kammergericht bei dem Amtsgericht in Charlottenburg und dem Landgericht III in Berlin mit dem Wohnsitz in Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, Geisthoff aus Kamen bei dem Amtsgericht in Duisburg⸗ Ruhrort und dm Landgericht in Duisburg, Stempel aos Braunfels hei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Wies⸗ baden, Heinrich Müller aus Recklinghausen bei dem Amts⸗ gericht und dem Landgericht in Bochnum, Dr. Becker aus Neumarkt bei dem Amtsgericht in Königswusterhausen, Dr. Steines vom Landgericht in Trier zugleich bei dem Amts⸗ gerichte daselbst, Zellner aus Kreuzburg i. O. Schl. bei dem Amtsgericht in Weilburg Dr. Eckard aus Lünumkloster bei dem Amtsgericht in Toftlund, Hartmann aus Prtzig bei dem Amtsgericht in Heydekrug, Rohde aus Graudenz bei dem Aimtsgericht in Greifenhagen; die Gerichtsgssessoren: Dr. Karl Siebert bei dm Oberlandesgericht in Cassel, Dr. Eichelbaum und Wolfsohn bei dem Landgericht I in Berlin, August Bender bei dem Landgericht in Dusseldorf, Dr. Kolski bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Duis⸗ burg, Doeckel und Draken bei dem Amtsgericht und dem Land⸗ gericht in M.⸗Gladbach, Kasel bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Essen, Risse bei dem Amts gericht und dem Landgericht in Hagen i. W., Mox Busch bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Stetun, Karl Lohmann bei dem Amtsgericht in Minden (Westf.), Schmülling bei dem Amts⸗ gericht in Recklinghausen mit dem Wohnsitz in Herten, Dr. Eckstorff bei dem Amtsgericht in Wittenberg, Dr. Reiling bei dem Amtsgericht in Zeitz; die früheren Gerichtsassessoren: Dr. Hans Wolff bei dem Landgericht I in Berlin und Erich Boldt bei dem Landgericht III in Berlin.

Zu Gerichtsassessoren sind ernannt: die Referendare Gollnick, Dr. Otio Cohn und Marthe im Bezirk des Kammergerichts, Halpert und Schimmelpfennig im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Breslau, Rödiger im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Cassel, Dr. Kurt Zirkler, Friedberg, Dr. Pratje und Silomon im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Celle, Dr. von Horstig im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Cöln, Schöbel, Kirschkamp und Paul Mültker im Bezirk des Oberlandes⸗ gerichts zu Düsseldorf, Fenner von Fenneberg und Dr. Morgenthau im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Frank⸗ furt a. M., Sager und Moritz Weinberg im Bezirk des

nach Sinzig, der Amtsrichter Fischer in Zyuin nach Velbert, der Amtsrichter Dr. Hillenkamp in Recklinghausen nach Hagen t. W., der Amtsgerichtsrat Piglosiewicz in Neuen⸗ burg (Westpr.) nach Elbing, der Landgerichtsrat Dr. Stein⸗ brecht in Magdeburg als Amtsgerichtsrat an das Amlsge⸗

Oberlandesgerichts zu Hamm, Dr. Paarmann und Baland * im Bezirk des Oberlandeesgerichts zu Kiel, Dr. Hans Rei⸗

mann im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Marienwerder,

Willi Lange und Dr. Albrecht Voigt im Bezuk des Ober⸗ landesgerichts zu Naumburg a. S. 1“““

Der Gerichtsassessor Radeke ist infolge seiner Ueber⸗ nahme in die Verwaltung der direkten Steuern aus dem Justiz⸗ dienste geschieden.

Den Gerichtsassessoren Dr. Behnisch, Dr. Brandes, Dr. Cobliner, Gischkom, Dr. Siegfrird Lemin, Willy Pagel, Tecklenburg, Dr. Voltmuth, Alfred Wolff und Dr. Zierold ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst erteitt.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen 1 und Forsten.

An Stelle des bisherigen Oberpräsidenten von Batocki st der kommissarische Oberpräsident Winnig in Königsberg i Pr. für die Dauer seines dortigen Hauptamts zum Staats⸗ kommissar und Generallandschaftspräsidenten bei der Ost⸗ preußischen Landschaft bis auf weiteres ernannt worden.

Die Oberförsterstelle Westerhof im Regierungs⸗ bezirk Hildesheim ist zum 1. Otiober 1919 zu besetzen. Be⸗ werbungen müssen bis zum 1. September eingehen

Hanhelsverbot.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Schankwirt Fritz Röwer in Berlin, Mittel⸗ straße 61, durch Verfügung vom heutigen Tage den Hande! mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuver⸗ lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 4. August 1919.

Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volssernährung.

8V Sre Felct.

Beiekniimachung. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), ka en wir dem Händler Friedrich Krüger in Dortmund, Bornstraße Nr. 222, durch Verfügung vom heuticen Tage den Handel mil Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglrchen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieh unter⸗ sagt. Die Untenagung wirkt für das Reichsgebiet. Die Kosten der amtlichen Bekanntwachung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von dem Bettoffenen zu tragen. Dortmund, den 11. August 1919. Lebersmittelpolizeiamt. J. A.: Schwarz.

DDsmachung.

Dem Althändler Max Sinasohn hterselbst ist durch Ver⸗ fügung vom heutigen Tage der An⸗ und Verkauf von Häuten und Fellen wegen Unzuperlässi keit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb untersagt.

Rathenow, den 11 August 1919.

Die Polizeiverwaltung.

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Bekanntmachung.

Dem Kaufmann August Scheller, in Wernigerode, Breitestraße 67, wohnhaft, ist der Handel mit Gegenstän de n des täglichen Bedarss, insbesondere N.a hrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen wegen, Unzuverlässigkeit von uns untersagt worden. Die Kosten für die Bekanntmachung hat Kaufmann Scheller zu tragen. 8

Wernigerode, den 13. August 1919.

Die Polizeiverwaltung.

Lindner.

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Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872. (Gesetzsamml. S. 357) sind bekannt gemacht: 8

1) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 8. November. 1918, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Stodt Düsseldorf für den Bau einer Privatanschluß⸗ bahn vom Bahnhof Düsseldorf⸗Derendorf nach dem Luftschiffhafen Lohausen, durch das Amtsblatt der Regierung in Düsseldorf Ni. 49 S. 406, ausgegeben am 7. Dezember 1918;

2) der Eflaß der Preußischen Staatsregierung vom 24 April 1919 betreffend die Genehmigung der ECrrichtung der Westpreußischen Stadtschaft, durch die Amtsblätter

der Regicrung in Danzig Nr. 28 Sonderbeilage, ausgegeben am 12. Juli 1919, und

der Regierung in Marienwerder Nr. 28 Sonderbeilage, aus⸗ gegeben am 12. Juli 1919;

3) der Erla der Preußischen Staatsregierung vom 5 Mai 1919, betreffend die Genehmigung des Beschlusses des Engeren Aus⸗ schusses der Pommerschen Landschaft vom 28. März 1919 über Aende⸗ rung des Statuts der Landschaftlichen Bank, durch die Umtsblätter

der Regierung in Sterfin Nr. 26 S. 182, ausgegeben am 28. Juni 1 919, der Regierung in Köslin Nr. 25 S. 109, ausgegeben am 21. Juni 1919, und der Regierung in Stralfund Nr. 25 S. 106, ausgegeben am 21. Juni 1919;

4) der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 26. Mai 1919, betrecgfend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt Bonn zur Erwesterung des Nord⸗ und des Südfriedhofs, durch das Amtsblatt der Regierung in Cöln Nr. 24. S. 171, ausgegeben am 14. Juni 1919;

5) der Erlaß der Preußischen Staatsregi⸗rung vom 9. Juni 1919, betreffend die Genehmigung der von dem 55. Generallandtag der Ostpreußischen Landschaft beschlossenen Nachträge zur Ostpreußischen Landschaftsordnung und zu den Abschätzungsgrundsätzen der Ostpreußi⸗ schen Landschaft, durch die Amtsblätter

der Regierung in Königsberg Nr. 25 S. 231, ausgegeben am 21. Juni 1919, 8 der Regierung in Gumbinnen Nr. 25 S. 174, ausgegeben am 21. Juni 1919, der Reglerung in Allenstein Nr. 26 S. 184, 28. Juni 1919, und der Regierung in Marienwerder Nr. 25 S. 177, ausgegeben 3 am 21. Juni 4919 1 6) der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 24. Juni 1919, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Klein⸗ bahn⸗Atktiengesellschaft Bunzlau⸗Modlau in Bunzlau für den Bau und Betrieb einer Privatanschlußbahn im Weichbilde der Stadt Bunzlau, durch das Amtsblatt der Regierung in Liegnitz Nr. 28 S. 220, ausgegeben am 12. Juli 1919.

ausgegeben am

fänger

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Am Freitag fand in Weimar unter dem Vorsitz des Stellver⸗ treters des Reichskanzlers, Reichsministers der Finanzen Erz⸗ berger, die erste öffentliche Vollsitzung des Reichsrats statt. Laut Meldung des „W. T. B.“ hatten die 24 deutschen Länder ihre Vertreter benannt, so daß sofort die Bildung des Reichsrals erfolgen konnte, der zunächst die für die Fort⸗ führung der Geschäfte erforderlichen vorläufigen Beschlüsse faßte. Sodann wurde den Emwürfen einer Verordnung über die Erhebung eines durch Aenderung der Grundpreise für Häute, Felle und Leder sich ergebenden Zwischenge⸗ winns, eines Gesetzes über das Arbeitsentgelt der Emp⸗ von Militärversorgungsgebührnissen, der Aus⸗ fühtungsbessimmungen zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft, eines Gesetzes über Enteignungen und Ent⸗ schädigungen aus Anlaß des Friedensvertrags zwischen Deutsch⸗ land und den alliierten und ossoztierten Mächten, eines Gesetzes, betreffend einen Anleihekredit für das Rechnungsjahr 1919, einer Verordnung, betreffend Gebühren für Zeugen und Sach⸗ verständige, einer Verordnung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, zugestimmt. 8

In der am Sonnabend unter dem Vorsitz des Reiche⸗ ministers Dr. Bell abgehaltenen Vollsitzung des Reichs⸗ rats wurde lart „W. T. B.“ dem Entwurfe eines Ausführungs⸗ gesetzes zum Friedensvertrag zugestimmt.

In einer zweiten, on demselben Tage unter dem Vorsitz des Reichsarbeitsministers Schlicke abgehaltenen Voll⸗ sitzung des Reichsrats wurde nach derselben Quelle dem Eatwurf eines Gesetzes über Betriebsräte und dem vom volks⸗ wirtschaftlichen Ausschuß der Nationalversammlung beschlossenen Entwurf einer Verordnung über Oelfrüchte und daraus ge⸗ wonnene Erzeugnisse zugestimmt.

Heute hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verlehr und für Justizwesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für

Rechnungswesen Sitzungen.

Der „Zentralrat der Deutschen Sozialistischen Republik“, gez. Cohen, teilt mit:

Für die Neuwahl der Arbeitkrräte der deutschen Republik baben die Vollzugsausschüsse mancher Orte bereits mit Vorarbeiten begonnen. Der Attionsausschuß des Zentralrats hat inzwischen eine Wahlordnung fertiggestellt, die in einer am 21. August stastfindenden Gesamtsitzung des Zentralrats verahschiedet und sodann veröffentlicht werden soll. Die Grundlage dieser Wahlordnung bilden die vom 2. Rätekongreß gefaßten Beschlüsse, wonach die Wahlen der Arbeiterräte nach Betrieben und auf berufsständischer Grundlage stattzufinden haben. Der Zentraltat macht daher darauf aufmerksam, daß in den Wahlgebieten, in denen, wie in Berlin, die Vorarbeiten bereits in Angreff genommen sind, diese Grundlagen maßgebend sein müssen. Die Vornahme der Wahl selber kann nur nach der oben angekündigten, vom Zentralrat demnächst zu erlassenden Wahlordnung stattfinden.

Die Verhandlungen mit den polnischen Dele⸗ gierten nehmen, wie „W. T. B.“ mitteilt, einen hefriedigenden Verlauf. Verschiedene Unterkommissionen haben ihre Arbeiten bereils begonnen, die Verhandlungen der Kommission für In⸗ ternierte und Kriegsgefangevne sind so gut wie beendet; in allen Hauptfragen ist hier vollkommene Uebereinstimmung erzielt worden, besonders darüber, daß für alle aus Anlaß der natio⸗ nalen Erhebungen begangenen Vergeh n, mit Ausnahme der gemeinen Verbrechen, beiderseits eine Amnestie erlassen wird, sowie daß die Internierten ausnahmslos zu entlassen sind. Die genaue Durchführung dieses Abkommens wird von einer gemischten Kommisston unter neutralem Vorsitz überwacht werden. In der Uaterkommission für die Schulfragen bestand für die deutschen Vertreter hauptsächlich die Pflicht, die darauf bezüglichen Wünsche der deutschen Bevölkerung der Abtretungs⸗ bezirke zur Geltung zu bringen. In wichtigen Fragen ist auch hier Einvernehmen erzielt worden, besonders hat es sich ge⸗ zeigt, daß im polnischen Elementarschulwesen die deutschen Wünsche Berücksichtigung gefunden haben. Die kicchlichen Fragen sind bis zum Eintreffen polnischer Sachverständiger zurückgestellt worden. In den Wirtschaftsfragen sind einzelne allgemeine Angelegenheiten besprochen woeden; die Beratungen werden fortgesetzt. Die Kommission für staatsrechtliche Fragen ist gestern zum erstenmal zu einer Generaldiskussion zusammengetreten.

Die Zeit zwischen den einzelnen Kommissionsverhandlungen wird durch Festsetzung der Protokolle, Formulierung der ge⸗ faßten Beschfüsse und Beratungen zwischen dea beteiligten deutschen Behörden ausgefüllt. Seitens der deutschen Ressorts werden zu den Vorbesprechungen und den Kommissionssitzungen jegelmäßig Vertreter der betreffenden Gebiete hinzugezagen. Ihr Kreis kann mit Rücksicht auf den vertraulichen Charakter der Verhandlungen naturgemäß nur beschränkt sein. Die in Berlin weilenden Ententemifsionen werden regelmäßig von den Sitzungen benachrichtigt; bei einzelnen Verhandlungen sind Vertreter zugegen gewesen. Es ist anzunehmen, daß die Verhandlungen noch eine geraume Zeit in Anspruch nehmen werden.

Zu der von Verliner Blättern gebrachten und von einem Teil der Presse offenbar mißverstandenen Meldung von einer angeblichen Herabsetzung der an die Entente von Deutsch⸗ land zu liefernden Kohlenmenge wird dem „W. T. B.“ mitgeteilt: 4

Es ist selbstverständlich, das die Vertreter der deutschen Regierung in Versailles unablässig bemüht sind, gerade in dieser für das deutsche Wirtschaftsleben so ungeheuer wichtigen Frage den Vertretern der Entente klar zu machen, was seitens der deutschen Regierung mehrfach ausdrücklich betont worden ist, daß nämlich die in dem Friedens⸗ vertrag festgesetzte jährliche Kohlenrate von Deutschland unmöglich geliefert werden kann. rungen ist jetzt auch eingesehen worden, daß Deutschland mindestens gegenwärtig das geforderte Quantum nicht liefern kann, und es schweben zurzeit naturgemäß sehr kompltzierte Verhandlungen über einen für be de Teile annehmbaren Kompromiß, der es der deutschen Regierung ermöglichen soll, wenigstens für die nächste Zeit durch Lieferung einer geringeren Rate die für die deutsche Heimat unbedinat notwendige Kohlenmenge zu bebalten. Die deutsche Regte⸗ rung ist sich bewußt, daß die Kohlennot auch in Frankreich sehr ernst in. Sie versucht daher zu einer Grundlage zu kommen, die unsere

dringende Notlage berücksichtigt und zugleich den Juteressen der Gegner

Seitens der alliierten und assoziierten⸗Regie⸗

lungen, mit offenen Karten und tun alles, um den Gegnern unsere Not⸗ lage völlig klar zu legen. Eine zahlenmäßige Festlegung ist noch nicht erfolgt, und die Forderungen, die die Gegner zurzeit noch in Versailles erheben, bedrohen unser gesamtes Wirtschaftsleben immer noch mit den schwersten Gefahren; selbst die in der „B. Z gebrachte Nachricht von einer Herabsetzung auf 13 Million Tonnen würde keine Erleichterung bedenten, da auch diese Menge unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht geliefert werden kann und die schwersten Folgen für alle Verbraucherkreise, Industrie und Haus⸗ brand im kommenden Winter unausbleiblich wären. Es müußte daher das von der „B. Z.“ berichtete Zugeständnis als völlig unzureichend deutscherseits bezeichnet und eine weitere Herab⸗ setzung der Lieferungen mit allen Mitteln erstrebt werden. Die in letzter Zeit in der Oeffentlichkeit verbreiteten Hinweise auf die uns bevorstehenden Kohlennöte würden auch bei den von der B. B. be⸗ haupteten Lieferungsmengen ihre volle Berechtigung behalten, so daß vor Hoffnungen auf eine „Erleichterung“ nicht dringend genug gewarnt werden kann. Von irgendeinem Verhalten der Entente, da als Nachgiebigkeit gegenüber den Friedensbedingungen angesehen werden könnte, ist bisher nichts festzunellen. Eine vernünftige Basis für befriedigende Verhagdlungen ist nur dann gegeben, wenn die deutschen Kohlenvergwerke ihre Förderung ganz erheblich steigern und es so unsern Vörtretein in Versilles ermöglichen, durch das Angebot einer Linigermaßen beträchtlichen Kohlenmenge die Milderung anderer harter Bedingungen zu versuchen. Die Ereignisse der letzten Zeit, besonders in den Kohlenbezirken, haben mit erschreckender Deutlichke t gezeigt, daß die deutschen Arbeiter selbst am meisten darunfer leiden, wenn sie durch fortgesetzte Streiks das gesamte deutsche Wirtschaftsleben ruinieren und dem Deutschen Reich das zurzeit einzige Mittel zu Kompromißverhandlungen mit der Entente nehmen. b

In den letzten Vollsitzungen des Ausschusses zur Prüfung der Arbeitszeit im Bergbau, an denen auch 5 Aerzte des Ruhrbezirks teilnahmen, wurde, wie „W. T. B.“ aus Essen meldet, übereinstimmend festgestellt, daß sich der Gesundheits⸗ zustand im Ruhrbergbau im allgemeinen gebessert und auch die bisher eingetretene Kürzung der Acbeitszeit von 8 ½ aouf 7 Stunden günstig gewirkt hat. Eine sehr lange Aus⸗ sprache enispann sich über die Frage der Nebenbeschäfti⸗ gung der Bergarbeiter, wobei sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer das Wort ergriffen. Besonders erörtert wurde die Frage, ob vom rein ärztlichen Standpunkt aus eine weitere Verkürzung der Schichtzeit notwendig ist. Von seiten der Arbeitnehmer wurde betont, daß eine weitere Verkürzung lebenverlängernd wirken und außerdem eine ge⸗ steigerte Tätigkeit der Bergarbeiter ermöglichen würde. Die Aerzte gaben zu, daß eine weitere Verkürzung unstreitig eine vorteilhafte Wickung haben würde, daß aber diese Forderung mit den ärztlichen Gründen allein nicht belegt werden könne. Im Anschluß daran wurde noch der Wunsch ausgesprochen, daß die Lebensmittelversorgung der Bergarbeiter im Nuhrbezirk, namentlich die Fetwersorgung, gesteigert werde. Sodann wurden wirtschaftliche und technische Gesichtspunkte gestreift.

Zur Aufhebung der Lederzwangswirtschaft. Viel⸗ fach ist die Ansicht verbreitet, daß durch Aufhebung der Be⸗ kanntmachungen, betreffendHöchstpreise und Beschlagnahme von rohen Häuten, Fellen, Leder und Gerbstoffen, die eingeleiteten Enteignungen sowie Strafverfahren hinfällig geworden seien. Diese Ansicht ist, wie dem „W. T. B.“ von amtlicher Seite mitgeteilt wird, unzutreffend. Durch die Auf⸗ hebung der genannten Bekanntmachungen wird die Durchführung der ausgesprochenen Enteignungen m keiner Weise berührt. Es besteht sonach für diejenigen Personen oder Firmen, welche enteignete Gegenstände der bezeichneten Art besitzen, nach wie vor die rechtliche Verpflichtung, den von den zuständigen Stellen über die enteigneten Gegenstände getroffenen Verfügungen nachzu⸗ kommen, widrigenfalls sie sich der Gefahr gerichtlicher Be⸗ strafung aussetzen. Auch die strafrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen die die Lederzwanaswirtschaft betreffenden Bestimmungen wird durch die Aufhebung der genannten Be⸗ kanntmachungen nicht beeinflußt. Nach allgemeinen straf⸗ rechtlichen Grundsätzen kommt eine Niederschlagung von Straf⸗ verfahren für bereits begangene Delikte in den vorliegenden Fällen nicht in Fraae. Bei einer Bespeechung, die kürzlich im Reichswirtschaftsmiaisterium stattfand, ist auch von seiten der Arbeitgeber und Arbeilnehmer ausdrücklich der Wunsch aus⸗ gesprochen worden daß begangene Straftaten durch Aufhebung der Lederzwangs wirtschaft nicht straffrei werden.

Zum Stellvertreter des Reichskommissars für die besetzten rheinischen Gebiete, des Regierungs⸗ präsidenten voa Starck, ist laut „W. T. B.“ der Geheime Regierungsrat und vortcagende Rat im preußischen Ministerium für Kunst, Wissenschaft und Volksbildung Dr. von Brandt bestellt worden.

Preußen.

In Graudenz ist am Freitag die Gründung einer deutschen Zentralarbeits gemeinschaft für das ab⸗ zutretende Westpreußen von den dorthin aus allen in Frage kommenden Kreisen entsandten Vertretern der Chriulich⸗ Demokratischen Partei, der Deutsch⸗Demokratischen und der Sozialdemokratischen Partei vollzogen worden. Die Deutsche Partei hat durch ihre anwesenden Vertreter die grundsätzliche Bereit willigkeit zum Beitritt ebenfalls erklären lassen. Die Arbeitsgemeinschaft soll aus im ganzen zwölf Vertretern der vier in Froge kommenden Parteien bestehen. Die einzelne Partei soll drei Vertreter entsenden. Als Sitz der Zentral⸗ Rarbeitsgemeinschaft wurde einst mmig Graudenz gewählt.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Nationalversammlung ist der Entwurf eines Ge⸗ setzes, betreffend einen Anleihekredit für das Rech⸗ nungsjahr 1919, zugegangen, wonach der Reichsminister der’ Finanzen ermächtigt wird, zur Bestreitung eiamaliger außerordentlicher Ausgaben die Summe von 9 Milliarden im Wege des Kredits flüssig zu machen, den einzelnen Reichs⸗ verwaltungen die aus Anlaß des Krieges und der Demobil⸗ machung erforderlichen Teikbeträge bis zur Höhe von 7 Milliarden Mark zu überweisen sowie 2 Milliarden Mark für Leistungen aus dem Fciedensvertrage zu verwenden. Begründet wied der Entwurf mit der Notwendigkeit, wegen der unmittelbar bevor⸗ estehenden Erschöpfung der Anleihekredite der Reichsregierung weitere außerordentliche Deckungsmittel bereit zu stellen 1

dient. Die deutschen Vertreter spielen hier, wie in allen sonstigen Verhand⸗