1919 / 187 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Aug 1919 18:00:01 GMT) scan diff

wurde heute in unser Genossenschafte⸗ register folgendes eingetragen:

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ 2 vom 2., Junz 1918 ist die Genossen⸗ schaft in eine solche mit beschränkter Haft⸗ pflicht umgewandelt worden. Der Ge⸗ schäftsanteil wurde durch Beschluß der Generalversammlung vom 18. Mai 1919 auf 200 ℳ, der Mindestbetrag der sofort darauf zu leistenden Einzablung auf 70 ℳ, die Haftsumme auf 600 pro Geschäfts⸗ anteil und die Höchstzahl der Geschäfts⸗ anteile eines Genossen auf 5 festgesetzt.

Nidda, den 30. Juli 1919.

Hessisches Amtsgericht Nibda.

Niesk y. 3 [50586]

In unser Genossenschaftsregister ist beute unter Nr. 40 dle Elektrizitäts⸗Genosseu⸗ schaft Kodersdorf, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, Sitz in Kodersdorf, eingetragen worden.

Gegenstand des Unternehmens ist der Bezug clektrischen Stromes sowie die Her⸗ stellung und Uaterhaltung von elektrischen Vertrilungslestungen und Ahgabe von elektrischem Strom für Beleuchtungs⸗ und Betrlebszwecke.

Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, unterzeichnet von 2 Vorstandsmitgliedern, in dem Land⸗ wirtschaftlichen Genossenschaftsblatt zu Neuwied und dem Neuen ““ An⸗ zeiger. Die Willenserklärung und Zeich⸗ nung für die Genossenschaft erfolgt durch 2 Vorstandsmitglieder. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden der Firma der Genossenschaft ihre Unter⸗ schriften beifügen.

Hes. Geschäftsjahr läuft vom 1. Juli Züuni.

Vorstandemitalieder sind: Adolf Hockner in Kodersdorf, Vorsitzender, Landwirt Richard Hänel in Kodersdorf, Stellvertreter, Landwirt Richard Anders in Kodersdorf.

76, Satzung ist datlert vom 17. Juli

Die Cinsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. 1

Niesky, den 1. August 1919.

Das Amtsgericht.

Laudwirt

Niesgky. [50585]

Ja unser Genossenschaftzregister ist heute bei Nr. 14 der Genossenschaft „Elektrizi⸗ tüts. Verwertungsgenossenschaft e. G. m. 5. H. in See“ folgendes eingetregen worden:

Der Privatier Adolph Holtschke aus Moholz ist aus dem Vorstande ausge⸗ schieden und an seine Stelle der Fleisch⸗ beschauer Heinrich Kähsler in See getreten.

Niesky, den 2. August 1919.

Das Amtsgericht.

Nürnberg. [50916] Genossenschaftsregistere inträge.

b 1) Am 9. August 1919 wurde einge⸗

ragen:

Ein⸗ und Verkaufsgenosseuschaft Nürnberg⸗Fürther Eierhändler ein⸗ getvegene Genossenschaft mit be⸗ schräukter Haftpflicht in Nürnberg. Die Satzung wurde errichtet am 27. Jult 1919. Gegenstand des Untervehmens ist: a. Elnkauf, Lagerung und Preisregulierung von Eiern sowie deren Abgabe an die Mitglieder der Genossenschaft, b. Einkauf, Uebernahme und Verteilung von Nahrungs⸗ mitteln auf gemeinschaftliche Rechnung oder kommissionswelse, c. die wirtschaft⸗ liche Förderung des Handels und die Ver⸗ tretung von dessen Interessen. Die Haft⸗ summe beträgt 5000 für jeden Ge⸗ schäftsanteil. Ein Genosse kann sich mit höchstens fünf Geschäftsanteilen beteiligen. Die Willenserklärungen des Vorstands erfolgen durch mindestens zwei seiner Mit⸗ glieder in der Weise, daß sie der Firma der Genossenschaft ihre Namensunlerschtift beifügen. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen in der für die Firmenzeichnung vorgeschriebenen Form im Fränkischen Kurier und in der Fränklschen Tagespost zu Nürnberg. Vorstandsmit⸗ glieder sind der Großtaufmaun Arthur Scheuerle und die Eierhändler Thomas Kamm und Georg Schuster, alle in Nürn⸗ berg. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Ge⸗ richts jedem gestattet.

2) Konsumverein für Nöthenbach b/Schweinan und Umgegend, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftbflicht in Röthenbach bei Schweinau. Johann Lämmermann und Thomas Stressenreuther sind aus dem Vorstand ausgeschieden. Für sie wurden alg Vorstandomitglieder der Bleistift⸗ arbeiter Leonhard Elb und der Schlosser Georg Schmidt, beide in Röthenbach b. Schweinau, gewählt.

3., Osternoher Spar⸗ und Dar⸗ lehenskassen⸗Veuein eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit undeschränkter Haft⸗ pflicht in Osternohe. Das Verstands⸗ mitglied Peter Singer ist verstorben. Für ihn wurde als Vorsteber der Oekonom Konrad Baumann in Osternohe in den Vorstand gewählt. 9 Nürnberg, den 13. August 1919. Amtsgericht Registergericht.

Ortenberg, Hezsgen. [50917] An Stelle des verstorbenen Vorstanvs⸗ mitglieds Johbannes Schmidt II. wurde Postagent Johannet Peppel I. von Ober Seemen in den Verstand der „Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. zu Ober Seemen“ gewählt. Ortenberg. ben 11. Auaust 1919. Hessisches Amtsgericht.

Osterode, Ostpr. 19ĩ20587] In unser Genossenschaflsregister ist bei Nr. 7 Lievdemühler Darlehne⸗ kassenverein C. G. m. u. H. zu Liebemfhl beute eingetragen worden, daß an Stelle des verstorbenen Vorstands⸗ mitglieds Settau⸗Bieberswalde der Stell⸗ machermeister Gottlieb Meike in Biebers⸗ walde tritt; stellvertretender Vorsitzender ist Rentier Gniffke. Liebemühbl. Osterode, O.⸗Pr., den 23. Juni 1919. Amtsgericht.

Reichenbach, Voztl. [50918]

Im hiesigen Reichsgenossenschaftaregister ist beute auf dem den Vorschuß⸗ und Sparverein in Reichenbach, ein⸗ Füeeseee Genossenschaft mit ba⸗ chränkter Haftyflicht betreffenden Blatte 1 eingetragen worden: Theodor Mittag ist nicht mehr Mitglied des Vor⸗ siande. Der Baumelster Max Steudel in Reichenbach ist Mitalited des Vorstands. Anmetsgericht Reichenbach, em 12. August 1919.

Saarbrüeken. [50588]

Im hiesigen Genossenschaftsregister 39 ist bei dem Dudweiler Spar⸗ und Darlehnskassenverein, eingetragene Senossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Dudweiller elngetragen worden: Aus dem Vorstande sind ausgeschieden: Kappler, Johann, Maschinenwärter, Wey⸗ and, Peter, Bergmann, Vockenberg, Carl, Maschinenführer, alle in Dudweiler. Neugewählt sind: 1) Nlikolaus Mann, Bergmann, 2) Fischer, Johann, Maurer⸗ meister, 3) Philippi, Matthias, Berg⸗ mann, alle in Dudweiler. Snarbrücken, den 4. Jult 1919.

Das Amtsgericht.

Schorndorr. [50919] In das Genossenschaftsregister ist beute beidem Darlehenskassenverein Schorn⸗ bach, e. G. m. n. H., in Schornbach eingetragen worden: In der Generalversammlung vom 28. Junl 1919 wurden an Stelle der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder Zim⸗ mermann Immanuel Käser, Vereinsvor⸗ steher, und Bauer Goltlieb Bürk als Vorstandsmitglieder neu gewäblt: Schultheiß Zipperle in Schornbach, Vereinsvorsteher, Gottlob Möß, Bauer daselbst. Schorndorf, den 11. Auagust 1919.

Amtsgericht. Mandry.

Spandau. 50920] In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 53 die Genossenschaft Eigen⸗ hrim Siemensstadt, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, Epandau, eingetragen worden.

Verschaffung gesunder, zweckmäßig ein⸗ gerichteter Wohnungen für Minder⸗ bemittelte zu billtgen Preisen. Die Haft⸗ Üeihs beträgt 500 ℳ. Die böchste Zabl er Geschäftsanteile 10. Den Vorsland bilden: Karl Vogel, Oberingenieur, Spandau, Rudolf Enkel, Jagenitur, Spandau, Hermann Goetsch, Ingenieur, Charlottenburg, Karl Robrahn, Werk⸗ meister, Spandau, Georg Ewinger, Mechaniker, Spandau.

Das Statut ist am 9. Juli 1919 er⸗ richtet. Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma in der Spandauer Zeitung und dem Volksblatt für Spandau und Ost⸗ havelland. Die Willencerklärungen des Vorstands erfolgen 2 Mitalieder. Die Einsicht in das Ge⸗ fflenschaftsregtste ist jedem Genossen ge⸗

atte Spandaun, den 6. August 1919.

Das Amtsgericht.

Stolzenau. [50589] In das Genosseaschaftsregister ist bei der Genossenschaft „Landwirtscheftliche Vezugs⸗ und Absatzgenossenschaft Landesbergen eingetrngene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftvflicht“ in Landesbergen heute folgendes einge⸗ tragen worden: Der Landwirt Fr. Buch bolz, Nr. 61 in Landesbergen, ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seine Stelle der Vollmeier Ludwig Backhaus, Nr. 149 in Landesbergen, getreten.

Stolzeuau, den 3. August 1919.

Das Amtsgericht. Striegau. [50921]

In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 37 Glektrizitätsgenoffenschaft e. G. m. b. H. Bertholdsdorf (Kreis Striegau) eingetragen worden:

Albert Sauer ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seiner Stelle der Stellenbesitzer August Bensch, Bertholds⸗ dorf, in den Vorstand gewählt.

Amtsgericht Striegau, den 9. Auzust 1919.

Trachenberg, schles. [50922] In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 13 eingetragenen Land⸗ wirtschaftlichen Bezugs⸗ und Absatz⸗ genossenschaft für Powitzlo und Um. geqgend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Paftpflicht in Pa⸗ mitzko ferresen worden: Nach voll. ständiger Verteilung des Genossenschafts⸗ vermögens ist die Vollmacht der Liqui⸗ datoren erloschen.

Amtsgericht Trachenberg, 12. 8. 1919.

Weinsberg. 5092 In das Genossenschaftsregister wurde eingetragen bei: 3 1) Baugenoffenschaft Weinsberg e. G. m. b. H. in üee9 In der Generalversammlung vom 13. Juli 1919 wurden an Stelle des Georg Spüth,

Schlossermeisters, Ernst Wüst, Heil⸗ anstal bwärters, d drich Bib

Der Gegenstand des Unternebmenz ist die

durch mindestens

. 8

1 Glasermeisters, in Weinsberg, als Vor standsmitglieder gewählt: Georg Lorenz, Fabrikant in Wensberg, als Vorsitzender, 2 Postsekretär in Weinsberg, als Kassier, Karl Vogel, Kaufmann in Weinsberg, als riftfübrer. 2) Darxlehenskassenverein Weins⸗ berg e. S. m. u. H. in Weinsberg: In der Generalversammlung vom 14.April 1819 wurde an Stelle des ausgeschiedenen Wilhelm Trautwein, Gemeinderats, der Gerbereibesitzer Christian Trautwein in Weinsberg in den Vorstand gewäblt. Das Vorstandsmitalted Wilhelm Gratb, Küfer⸗ meister in Weinsberg, ist Stellvertreter des Vereinzsvorstehers. Den 11. August 1919. Amtsgericht Welnsberg. Oberamtsrichter Schmid.

Waonnigsen, Deiater. [50590]

Im hiesigen Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 5 eingetragenen Ge⸗ nossenschaft Haushaltgverein Barsing⸗ hausen und Umgegend eingetraaene Gengssenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Barsiughaufen, heute ein⸗ getragen:

Aus dem Vorstand ist ausgeschieden Christian Sch ader und an dessen Stelle Heinrich Hölscher in Barsinghausen in den Vorstand gewählt.

Wenuigsen, den 2. April 1919.

Das Amtggericht. I.

Wennigsen. Deister. [50591] In das hiesige Genossenschaftzregister ist heute hei der unter Nr. 2 eingetragenen Wenossenschaft Spar⸗ und Vorschuß⸗ Verein am Deister, eingetragene Benossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, in Barsinghausen eingetrogen: Aus dem Vorstande ist ausgeschieden Geheimrat Schlößer und an dessen Stelle der Bergrat Dobbelstein in Barsingbausen als Vorsitzender in den Vorstand gewählt. Wenniasen, den 29. April 1919. Das Amtsgericht; I.

Wennigsen. Deister. [5059²2]

In das hiesige Genossenschaftsreagister ist heute bei der unter Nr. 1 eingetragenen Genossenschaft Consum⸗Berein „Glück⸗ auf“, eingetragene Geuossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Barfing⸗ haufen eingetragen: Der Vorsitzende des Vorstands, Ge⸗ heimer Bergrat Schlößer in Barsing⸗ bausen, ist aus dem Vorstand ausge⸗ schieden. An seiner Stelle ist Beragrat Dobbelstein in Barsinghausen zum Vor⸗ sitzenden und Berginspektor Rosenberg in Barsingbausfen zum Stellvertreter des Vorsitzenden ernannt. .“

Wennigfen, den 9. Mai 1919

Das Amtsgericht. I. 8

Wongrowlitz. [50924]

In unser Genossenschaftsregister ist beute bei der Wenossenschaft Peutsche Molkereigenossenschaft Neubriefen, E. G. m. b. H. in Neubriesen (Nr 36 des Registers) eingetragen worden: Die Genossenschaft ist durch die Beschlüsse der Gene alversammlung vom 15. Juni 1919 und vom 22. Juni 1919 aufgelöst. Zu L' quidatoren sind bestellt: der Landwert Adolf Haas, der Ansiedler Steinbrenner und der Molkereiverwalter Ernst Werner, sämtlich in Neubriesen.

Wongrowitz, den 10. Juli 1919.

Das Amtesgericht.

Wusterhbanansen, Dosse. 50925] In unser Genossenschaftsregister ist ein⸗ Füürsai am 12. August 1919 nnter r. 27: Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht zu Friedrichs⸗ dorf. Statut vom 29. Juli 1919. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist der Betrieb eines Spar⸗ und Darlehnskassengeschäfts zum Zwecke: 1) der Gewährung von Dar⸗ lehen an die Genossen für ihren Geschäfte⸗ und Wirtschaftsbetrleb. 2) der Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Spar⸗ sinns. 3) des gemeinsamen Elnkaufs land⸗ wirtschaftlicher Bedarfsartikel. Vorstands⸗ mitglieder sind: Zimmermeister Hinrich von Essen in Groß Derschau, Lehrer Ernst Hamisch und Landwirt Hermann Peterzs in Friedrichsdorf. Bekanntmachungen er⸗ folgen unter der Firma der Genosfenschaft in der „Landwirtschaftlichen Genossen⸗ schaftszeitung für die Provinz Branden⸗ burg“. Willenserklärungen erfolgen durch 2 Vorstandtmitglieder; die Zeichnung ge⸗ schieht, indem 2 Vorstandsmitglieder ihre Namenzunterschrift der Firma der Ge⸗ vnossenschaft beifügen. Die Einsicht der Liste der Geneossen ist während der Dienst⸗ stunden des Gerichts jedem gestattet. öö a. D., den 12. August

Das Amtsgericht.

Zanow. [50926] In unser Genossenschaftsregister ist bei der Ländlichen Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Panknin, e. G. m. b. H. zu Panknin Nr. 11 des Registers eingetragen worden: Die Vertretungs⸗ befugnis der stellvertretenden Vorstands⸗ mitglieder Gustav Plath und Max Neitzke st erloschen. Amtsgericht Zanow. Zoltz. 150594] Im Genossenschaftsregister ist unter Nr. 34 bei dem Einkaufsverein der Kolonialwarenhündler Zeitz und u gend, eingetragene Genassen⸗ schaft mit beschränkter Saftpflicht in Zeis⸗ heute eingetragen: Der Kaufmann eonst Hartschlag ist .“ der

ausgeschieden und

Kaufmann Ernst Heyne

Zeitz getreten; außerdem ist der Kaufmann Roberr Näther begace ern als drittes Vorstandsmitglied estellt. Zeitz, den 13, August 1919. 6 Das Amtegericht.

Zzeitz. . [50595] Im Genossenschaftsregister ist unter Nr. 52 bei der Ländlichen Spar⸗ und Darlehnskasse Naundorf und Um⸗ gegend, eingetragene Genosseuschaft mit beschräukter Haftpflicht in Naun⸗ vorf, heute eingetragen: Die Frau Hulda Etzold in Naundorf ist aus dem Vor⸗ stand ausgeschieden und an iöre Stelle Rentner Theodor Pfeiffer in Naundorf getreten. Zeitz, den 13. August 191t9. Das Amtagericht. 6

.

Zeitz. [50593]

In das Genossenschaftgregister ist heute eingetragen: Nr. 56 Ländliche und Darlehnskasse Kayhna und Um⸗ gegend, eingetragene Benossenschaft mit beschränrter Daftpflicht, mit dem Sitze in Kahna. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist: Betrieb eines Spvar⸗ und Darlehnskassengeschäfts zum Zwecke: a. der Gewährung von Darlehnen an die Ee⸗ nossen für ihren Geschäfts⸗ und Wirt⸗ schaftsbetrieb, b. der Erleichterung der Geldanlage und Förderung des Svarsinns. Die Haftsumme beträgt 200 ℳ. Die höchste Zahl der Geschäftsanteile, auf die sich ein Genosse beteiligen kann, beträgt 100. Mitglieder des Vorstands sind der Kauf⸗ mann Otto Fuchs, der Lehrer Emil Hedicke und der Tieroperateur Ernst Schüler, sämt⸗ lich in Kavna. Das Statut datiert vom 1. März 1919. Die Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft im Zeitzer Preiher, beim Eingehen dieses Blattes im Deutschen Reichzanzeiger. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. April und läuft bis 31. März. Die Willenserklarangen des Vorstands erfolgen durch zwei Vor⸗ standsmitglieder, die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Namens⸗ unterschrift beifügen. Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.

Zeitz, den 13. Auaust 1919.

Das Amtsgericht.

9) Musterregister.

(Die ansländischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.) Altena, Westr. [50929] In unser Musterregister ist heute bei den unter Nr. 119 für die Firma Couls⸗ man z& Cv., Werdohl, eingetragenen 4 Musterausführungen von Verzierungen auf Menagegestellen, indbesondere auf den Platten, und bei dem unter Nr. 121 für dieselbe Firma eingetragenen Muster von Topfgriffen in verschiedenen Größen ver⸗ merkt worden, daß die Verlängerung der Schutzfrist auf weitere 5 Jahre ange⸗

meldet ist. 16 9 8 ht Altena, Westf., 9. August

Haspe. 50930]

In das Musterregister ist unter Nr. 147 eingetragen: Firma Friedr. Wisb. Lohmann, Altenvördr, 4 Sargariffe, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabrik⸗ nummer 25/719, Sckutzfrist 15 Jahre, ö am 25. Juli 1919, Vorm.

r. Haspe, den 1. August 1919. Das Amtsasricht.

Oberweissbach. [50931] Im hies. Musterreglster ist eingetragen: Nr. 362. Firma Ernst Wilhelm jun. in Oberweißbach, ein versiegeltes VYa⸗ kethen mit einem Muster ven einer Röhreuflasche mit Fuß mit eingeschliffenem Stabstopfen aus weißem und farbigem Flas für Parfümerie⸗ und sonstige Zwecke, Geschäfts⸗Nr. 200, plastisches Erzeugnis, Schutzfrist 6 Jahre, angemeldet amn 21. Juli 1919, Vormittaas 10 ½ Ubr.

Oberweißbach, den 12. August 1919.

Schwarzb. Amtsgericht.

11) Konkurse.

Ferlin-Zchöneberg. [50933] Ueber den Nachlaß des am 24. Avril 1919 verstorbenen, zuletzt in Berlin⸗ Schöneberg, Lindauerstr. 10 wohnhast gewesenen Apothekers Brung Senger ist heute am 11. August 1919, Vor⸗ mittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Konkursverwalter August Belter in Berlin W. 30, Haberlandstr. 3, ist zum Konkursverwalter ernannt. Ken⸗ kursforderungen sind bis zum 9. Sep⸗ tember 1919 hei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Bei⸗ behaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 9. Seytember 1919, Vor⸗ mittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 16. September 1919, Vormittaas 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, ö 58, Termin anberaumt. Offener rrest mit Anzeigepflicht bis zum 6. Sep⸗ tember 1919. Amtsgericht in eee veyr.

ax⸗

Berlin-Lichterfelde. [50992] Beschluß.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Paul Herr⸗ mann, alleinigen Inhabers der Firma Otto Sasse in Berlin⸗Lichterfelde wird, nachdem der in dem Vergleichs. termin vom 26. Juli 1919 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Be⸗ schluß vom 26. Juli 1919 bestätigt ist,

hierdurch aufgehoben. Berlin⸗Lichterfelde, den 12. August 1919, Das Amtsgericht. Rothe. 2 Ausgefertigt: 188 eichtesseiges den 13. August

K 0 rth 3 Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Abt. 7. M.-Sladbach. [50934] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Bürgermeisters Frarz Schuhmacher aus Korschenbroich wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termin; bierdurch aufgehoben. M.⸗Gladbach, den 1. August 1919. Amtsgericht. 4.

Wiesbaden. [50987] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Witwe Berts Peerlein zu Wiesbaden wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch auf.⸗ gehoben. Wiesbaden, den 9. August 1919. Das Amtsgericht. Abteilung 17.

Zehdenick. [50935] In dem Konkurzverfahren über den Nachlaß des am 17. Oktober 1918 zu VBergsdorf verstorbenen Pfarrers Emil Gwehrends ist zur Prüfung der nach⸗ träglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 10. September 1919, Mittags 12 Uhr, vor dem Amtegericht in Zehdenick anberaumt.

Zehdenick. den 8. August 1919. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Zeila-Mehlis. [50936] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Ecksteinwerk G. m. b. H. in . wird nach erfolgter Ab⸗ 68 des Schlußtermins hierdurch auf⸗ geboben. Zella⸗Mehlis, den 15. August 1919. Amtegericht. 1.

12) Tarif⸗ und. 8 Fahrplanbekannt⸗ machungen der Eisen⸗ bahnen.

150939]

Güterverkehr mit Deutschösterreich und varüber 881ℳ gelegenen Eisen⸗ ahnen.

„Mit Wirkung vom 1. August 1919 ist für den unmittelbaren Verkehr von allen deutschen Stationen mit direkten Fracht⸗ briefen nach Stationen in Deutschösterreich und darüber hinaus die Fracht für den Durchlauf bis zur deutsch⸗österreichischen Grenze einschließlich der Nebengebühren zu frankteren. Dse für die Umbehandlung dewählte deutsch⸗österreichische Grenzstation ist vom Versender im Frachtbrief vor⸗ zuschreiben. Frachtbriefe ohne diese Vor⸗

scheift werden zurückgewiesen. Nachnahmen aller Art (einschließlich Stempelgebühren, deutsche Zollabferti⸗ gungsgebübren und sonstige Nebengebühren aller Art) sind ausgeschlossen.

Für den unmittelbaren Verkehr mit Deutschösterreich und weiter kommen die folgenden baverischen Grenzstationen in Betzacht: Passau, Simbach, Salzburg, Kufstein, Mittenwald Landesgrenze, Schellenbera Landesgrenze, Griesen Landes⸗ grenze, Gfronten⸗Steinach Landesgrenze, Linbau⸗Reutin und Lindau Stadt.

Berlin, den 15. Jult 1919.

Eisenbahndirattion Berlin namens

der deutschen Eisfenhahnverwaltungen.

937]

emeinschaftliches Heft C. 1 b (Sta⸗ nornStaviftafeln usw.) Tw. 200.

Mit Gültigkeit vom 18. Oktober 1912 ab werden die Gebühren für die Ueber⸗ fübrung zwischen Mochbern und Breslau Viehhaf sowie zwischen Maltsch vnd Maltsch Hafen erhöht. Näheres enfbält die am 21. August 1919 erschelnende Nummer des Tar f⸗ und Verkebrsanzeigers. Kuskunft geben auch die deteiligten Güter⸗ obfertigungen sowte das Auskunftsbüro, bier, Bahnhof Alexanderplatz. Berlin, den 13. August 1919. 8 1 Eisenbahndirektion.

[50942]% Staants⸗ und Vrivatbahn⸗Tiertarif. (Tfv. 1504) Mit sofortiger Gültigkrit sind auf Seite 29 und 38 die Stationen Honrath, Immekeppel und Obersteeg nebst Anmer⸗ kung am Fuße der Seite zu streichen. Elberfeld, den 14. August 1919 Eisenbahndirektton.

—.— —— 8

[509388 Brkanntmachung. 8 Ausnahmttarif für Eisenerz und Manganerz aus dem besfetzten fean⸗ züsischen Minettegehiet (Becken von Brien und Longwy) nach oberschlefi⸗ schen Hochofenstationen. (Nr. 242 Tsv.) Vorstehend näher bezeichneter Tarif wird

Kattowitz, den 12. A

von sofort ab aufgehoben. ust 1919. Eisenbahndirektion.

N

Der Hezugspreis beträgt nierteljährlich 12 ℳ.

Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zritungsvertrieben für Helbstabholer auch die Geschäftsstele SW. 43, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Uummern kosten 25. Pf.

zuschlag

Inzeigenpreis für den Ranm einer 5 gespaltenen Einhrits- zrilr 1 ℳ, einer 3 gespaltrurn Einheitszeile 1,50 ℳ. Außerdem wird auf den

Anzeigenpreis Lein Ceuerungs⸗

n; 1 2 exk 8 uon 20 v. H. erhoben. Anzeigen nimmt an:

die Geschüftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigerz, Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

1’

R

Berlin, Dienstag, den 19. August, Abendsz.

IFrAmmmr.

——

2.

Reichsbankgirokento.

Inhalt des auntlichen Teiles. Deutsches Reich. Reichssiedlungsgesetz.

Bekanntmachungen, betreffend Tarifverträge. Bekanntmachung der Verteilungsstelle für die Kaliindustrie über die Gewährung einer endgültigen Beteiligungsziffer. Bekanntmachung, betreffend Aufhebung einer Zwangsverwaltung.

Handelsverbot. Kun Be . Ausgabe Reichs⸗Gesetzblatts. Phveutzete

Ecnennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung, betreffend Erzeugerpreis für Frühzwiebeln. Aufhebungen von Handelsverboten.

Kandelsverbote. üAhrden,

der Nummer 154 des

Deutsches Reich Reichssiedlungsgesetz. Vom 11. August 1919.

Die verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Zustimmung des Staatenausschusses hiermit verkündet wird:

Siedlungsunteruehmungen.

Die Bundesstaaten sind verpflichtet, wo gemeinnützige Siedlungs⸗ üanternehmungen nicht vorhanden sind, solche zu begruͤnden zur Schaffung neuer Ansiedlungen sowie zur Hebung bestehender Klein⸗ Falagn doch böchstens auf die Größe einer selbständigen Acker⸗ nahrung, soweit das dazu erforderliche Land auf Grund der Be⸗ stimmungen dieses Gesetzes beschafft werden kann. Der Geschäfts⸗ bezirk der Unternehmungen (Anstedlungsbezirk) wird durch die Landes⸗ zentralbehörden bestimmt. Als Siedlungsunternehmungen im Sinne dieser Vorschriften können von den Landeszentralbehört en auch öffent⸗ liche Behörden oder Anstalten bezeichnet werden. 8

An der Aufsicht über das Siedlungswesen sind Vertrauensleute der Ansiedler und der alten Besitzer mit beschließender Stimme nach näberer Bestimmung der Bundesstaaten zu beteiligen. Dieser Be⸗ teiligung an der Aufsicht bedarf es nicht, soweit solche Vertrauens⸗ leute in den Aufsichtsrat der einzelnen Siedlungsunternehmungen

1 werden. ; I Bereitstellung.

a) von Staatsdomänen.

Staatsdomänen sind bei Ablauf des Pachtvertrags dem gemein⸗ nützigen Siedlungsunternehmen 1) zu höchstens dem Ertragswert zum Kaufe anzubieten, soweit nicht ihre Erhaltung im Staatsbesitze für Unterrichts⸗, Versuchs⸗ oder andere Zwecke öffentlicher oder volks⸗ wirtschaftlicher Art notwendig ist. Bei der Schätzung des Wertes sollen vorübergehende Wertsteigerungen, die auf außerordentliche Ver⸗ hältnisse des Krieges zurückzuführen sind, nicht berücksichtigt werden.

bb) von Moor⸗ und Oedland.

emeinnützige Siedlungsunternehmen ist berechtigt, unbewirt⸗ schafce⸗ 1 im bige⸗ der dauernden Brennkultur oder zur Torf⸗ nutzung verwendetes Moorland oder anderes Oedland für Besiedluongs⸗ zwecke im Enteignungsweg in Anspruch zu nehmen. Wenn der Eigen⸗ tümer sich verpflichtet, innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist eine seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechende Fläche in Kulturland umzuwandeln, kann die Enteignung dieser Fläche erst stattfinden, wenn die Frift nicht gewahrt wird.

Als Entschädigung ist der kapitalisierte Reinertrag zu gewähren, den das Land im unvberbesserten Zustand hat. Die Enteignungs⸗ behörde kann dann eine höhere Entschädigung festsetzen, wenn be⸗ sondere Verhältnisse dies als angemessen erscheinen lassen. Der Rechtsweg gegen die Festsetzung der Entschädigung ist ausgeschlossen. Im übrigen bleibt die Regelung der Enteignung, einschließlich der Rechtsbehelfe gegen die Festsetzung der Entschädigung, den Bundes⸗ staaten vorbehalten.

Vorkaufsrecht des Siedlungsunternehgens.

§ 4. 11“ innützige Siedlungsunternehmen hat ein Vorkaufsrecht auf 85 G Pige S belegenen landwirtschaftlichen Grundstücke im Umfang von 25 Hektar aufwärts oder Teile von solchen Grund⸗ sticken. Das Vorkaufsrecht kann durch Bestimmung der Landes⸗ zentralbehörde auf kleinere Grundstücke ausgedehnt werden.

Das Vorkaufsrecht hat den Vorrang vor allen anderen einge⸗ tragenen und gesetzlichen Vorkaufsrechten. Es bedarf der Eintragung

in das Grundbuch nicht. § 6

Das Vorkaufsrecht kann ausgeübt werden, sobald der Eigentümer

mit einem Dritten einen Kausvertrag über die im § 4 bezeichneten

Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer das Grundstück an eine Körpers aft des öffentlichen Rechtes, an seinen Ehegatten oder an eine Person vertauft hat, die mit ihm in gerader Linie oder bis zum dritten Grade der Seitenlinie verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert ist. Soweit landwirtschaftlich genutzte Grundstücke (einschließlich Staatsdomänen) von gemeinnützigen Siedlungsgesellschaften zum Zwecke der Ansiedlung übernommen werden, haben die Vorkaufsrecht für ein bei der Verteilung etwa übrig bleibendes 98 gut oder für Parzellen, die geeignet sind, Inventar und sonstiges Be⸗ triebskapital des zur Siedlung übergebenen landwirtschaftlichen Grund⸗ stücks möglichst zu verwerten. 67 1.

ie Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts beträgt drei Wochen von 81 8 an . der Vorkaufsberechtigte die Mitteilung des Eigentümers oder des Dritten von dem Inhalt des zwischen ihnen geschlossenen Vertrags empfangen hat. Ist das Grundstück oder der veräußerte Teil größer als 200 Hektar, so beträgt die Frist echs Wochen. . eeeneteilung des Eigentümers oder des Dritten wird durch die Mitteilung des Grundbuchamts ersetzt. Der Vorkaufeberechtigte ist befugt, innerhalb der Frist das Grundstück oder den veräußerten Teil zu besichtigen. Wird er von dem Eigentümer oder dem Dritten an der Ausübung dieses Rechtes gehindert, so läuft die Frist von dem Tage ab, an dem das Hindernis

ällt. fortfa 8 3.

as Vorkaufsrecht sind die 505 bis 509, § 510 Abs. 1,

8 192n- Naf Vor enec sin 1102 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend 1e Das Vorkaufsrecht erstreckt sich auch auf

nitverkaufte Zubehör. 8 G der Käczer eine Nebenleistung übernommen, die nicht in Geld zu schätzen ist, so hat der Eigentümer dem Vorkaufsberechtigten gegenuͤber keinen Anspruch auf die Erfüllung dieser Nebenleistung und der Vertragsstrafen, die zu ihrer Erfüllung ausbedungen sind.

Teilt im Falle des § 1099 des Gesetzbuchs der Dritte dem Berechtigten den Inhalt des Kaufvertrags mit, so hat dies die im § 7 bestimmte Wirkung.

§ 9. ba

Erwirbt das gemeinnützige Siedlungsunternehmen in Ausübung des Vorfauftrechts 88 Grundstück oder den Teil eines Grundstücks, so erlöschen die eingetragenen Vorkaufsrechte und Vormerkungen, die ein Recht auf Auflassung erhalten sollen 883 des Bürgerlichen 6 buchs). 1 Ge das gemeinnützige Siedlungsunternehmen das Grund⸗ stück oder einen Teil davon innerhalb 10 Jahren nicht für Siedlungs⸗ zwecke, so darf es eine anderweite Veräußerung erst vornehmen, wenn es das Grundstück oder den Grundstücksteil den vergeblich zum Kaufe angeboten hat, deren Rechte gemäß Abs. 1 erloschen sind.

§ 10.

Das Grundbuchamt soll die Eintragung des Eigentumsüberganges

so lange aussetzen, bis ihm die Nichtausübung bes Vorkaufsrechts nachgewiesen wird.

8 .

Die Vorschriften der §§ 5 bis 10 sind sinngemäß anzuwenden auf andere Blchrter die 8 die Veräußerung eines Grundstücks gegen Entgelt gerichtet sind, auf die Uebereignung im Wege der Zwangsversteigerung und auf die freihändige Veräußerung durch 8 Konkursverwalter. Der Zuschlag darf nicht vor Ablauf der im 8 7 Abf. 1 bezeichneten Frift ertetlt werden, es sei denn, daß der Vor⸗ kaufsberechtigte sein Recht vorher ausgeübt oder dem Vollstreckungs⸗ gerichte gegenüber erklärt hat, es nicht ausüben zu wollen.

Landlieferungsverbände.

In den Ansiedlungsbezirken, deren landwirtschaftliche Nutzfläche nach der landwiltfchaftkichen Betriebszählung von 1907 zu mehr als 10 vom Hundert auf die Güter von 100 und mehr Hektar landwirt⸗ schaftlicher Nutzflaͤche (große Güter) entfällt, sind die Eigentümer dieser großen Eüter zu Landlieferungsverhänden zusammenzuschließen; die Landlieferungsverbände sind rechtsfähig. Die landwirtschaftliche Nutzfläche der Staatsdomänen wird nur für die Ermittlung des Hundertsatzes mitgezählt. Die näheren Bestimmungen erlassen die Bundesstaaten.

Die Landeszentralbehörden können die Aufgaben der Land⸗

ohne Mitwirkung des Siedlungsunternehmens an Ansiedler veräußert oder mit dem Rechte des Kaufes zu einem von der Aufsichtsbehord genehmigten Preise verpachtet ist. § 14.

Der Landlieferungsverband hat an Stelle des gemeinnützigen Siedlungsunternehmens 1) das Vorkaufsrecht auf alle großen Güter seines Bezirkes. Er muß das Vorkaufsrecht auf Verlangen des gemeinnützigen Siedlungsunternehmens ausüben; die Ausübeng des Vorkaufsrechts kann er dem gemeinnützigen Siedlungsunternehmen mit dessen Zustimmung allgemein oder für den einzelnen Fall über

tragege, das Vorkaufsrecht gelten die Vorschriften der 88 5 bis 1

entsprechend. § 15.

Wo ein dringendes, auf andere Weise, insbesondere nach den Vorschriften der §§ 2, 3, 4, 13, 14, nicht zweckmäßig zu befriedigendes Bedürfnis nach besiedlungsfähigem Lande befteht, hat der Land⸗ lieferungsverband das Recht, geeignetes Siedlungsland aus dem Be⸗ sitzstand der großen Güter 12) gegen angemessene Entschädigung im Wege der Enteignung in Anspruch zu nehmen. Wert⸗ steigerungen, die auf . rordentliche Verhältnisse des Krieges zurück⸗ zuführen sind, dürfen bei Festsetzung der Entschädigung nicht berück⸗ sichtigt werden. 8 W“ 8 Ueber die En eignung, ihre wirtschaftliche Zweckmäßigkeit und die Höhe der Entschädigung entscheidet ein ständiger Ausschuß, der aus einem von der Landeszentralbehörde zu bestimmenden Vorsitzenden und je einem E“ Landlieferungsverbandes und des Siedlungs unternehmens besteht. 2

Im nens bestehte, die Regelung der Enteignung einschließlich de Rechtsbehelfe gegen die Festsetzung der Entschädigung den Bundes⸗ staaten vorbehalten. 5 16

Von den besiedlungsfähigen großen Gütern sollen die Land⸗ nhfes eätsesAe e namentlich auch mit Hilfe der Enteignung, in erster Linie erwerben: Güter, die während des Krieges von Personen erworben sind, welche die Landwirtschaft nicht im Hauptberufe be⸗ treiben oder betrieben haben; Güter, die im Laufe der letzten zwanzig Jahre, abgesehen von den Fällen des § 6 Abs. 2, durch entgeltli hes Rechtsneschäft mehrfach den Besitzer gewechselt haben; Güter, die besonders schlecht bewirtschaftet werden; Güter, deren Besitzer sich während des größeren Teiles des Jahres nicht auf der Begüterung aufhalten und sie nicht selbst bewirtschaften, sofern nicht berechtigte Gründe für die Abwesenheit des Besitzers oder dafür vorliegen, daß er die Bewirtschaftung nicht selbst autführt; Güter, die zu Besitzungen von ungewöhnlich großem Umfang gehören. Auch so en die Land⸗ lieferungsverbände vorzugsweise solche Teile der großen Güter, und zwar in sachgemäßer Abgrenzung und mit den dazugehörigen Ge⸗ bäuden, erwerben, die früher selbständige Bauerngüter oder Landstellen waren und in den letzten dreißig Jahren vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes von Eigentümern der großen Güter aufgekauft worden sind. Von dem Erwerbe folcher Güter, die in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht vorbildlich wirken oder für die Entwicklung der Landwirtschaft von hervorragender Bedeutung sind, soll möglichst ab⸗

sehen werden. 8 geseh e 5 17.

Anwärter von Fideikommissen können einer Uebertragung an den Landlieferungsverband nicht widersprechen. Die näheren Bestimmungen über die Verwendung des Kaufpreises oder der Entschädigung treffen die Bundesstaaten. Auf Stammgüter, Lehen und sonstige Grund⸗ stücke, welche auf Grund von Vorschriften gebunden sind, die nach den Artikeln 57, 58, 59 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetz⸗ buch von den Porschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs unberührt bleiben, sowie auf Familienstiftungen sind diese Bestimmungen sinn⸗ gemͤß anzuwenden. 8 . Verhältnis zwischen Landlieferungsverband und Siedlungs⸗ unternehmen.

§ 18.

Das Siedlungsunternehmen ist verpflichtet, dem Landlieferungs⸗ verbande die Grundstücke und ihm den von ihm zu ent⸗ richtenden Erwerbspreis zu zahlen, 1

8 1. wenn der Landlieferungsverband das Grundstück auf Ver⸗ langen des Siedlun 8“ durch Ausübung des Vorkaufsrechts erworben hat; wenn das Siedlungsunternehmen sich sonst mit dem Er⸗ werb und dem Erwerbspreis einverstanden erklärt hat; wenn der Landlieferungsverband das Grundstück durch Ent⸗ eignung erworben hat und das Enteignungsverfahren mit

lieferungsverbände auch auf andere Stellen, insbesondere auf bestehende EE“ Sesnch suffesteßntten oder auf landwirtschaftliche Organisationen (Landschaften usw.), übertragen. Das hat namentlich dann, und zwar auf Kosten des Landlieferungsverbandes, zu geschehen, wenn dieser in der Erfüllung seiner Lieferungspflicht säumig ist.

Der Landlieferungsverband hat auf Verlangen des gemeinnützigen Siedlungsunternehmens zu Siedlungszwecken geeignetes Land aus dem Bestande der großen Güter 12) zu einem angemessenen Preise zu beschaffen. Als angemessener Kaufpreis gilt der gemeine Wert, den das Land im Großbetriebe hat, ohne Rücksicht auf Wertsteigerungen, die auf außerordentliche Verhältnisse des Krieges zurückzuführen sind.

Die Verpflichtung des Landlieferungsverbandes ist erfüllt, sobald ein Drittel der durch die landwirtschaftliche Betriebszählung von 1907 festgestellten gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche der großen Güter (mit Einschluß der Domänen) für Siedlungszwecke bereitgestellt ist oder die landwirtschaftliche Nutzfläche dieser Güter nicht mehr als 10 vom Hundert der gefamten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Ansiedlungsbezirks beträgt.

Nach Ermessen der Aufsichtsbehörde

Grundstücke oder Grundstücksteile abgeschlossen hat.

68” als zur Siedlung s⸗ t

gestellt auch solches Lend aus dem Besitz and der großen Güter,

Zustimmung des Siedlungsunternehmens eingeleitet

worden ist. Reichsarbeitsminister bestimmt, inwieweit dem Erwerbspreis osten zugerechnet werden dürfen. 8 2 8 des Landlieferungsverbandes, die nicht gemäß Abs. 2 dem von dem Siedlungsunternehmen zu zahlenden Preise zu⸗ gerechnet werden, sollen durch Umlagen auf die Verbandsmitglieder aufgebracht werden. Den Umlagemaßstab bestimmt der Landlieferungs⸗ verband. Sind die Aufgaben des Landlieferungsverbandes einer anderen Stelle übertragen 12 Abs. 2), so bestimmt die Landeszentralbehörde

über die Deckung dieser Aufwendungen. Außerordentliche Vermögensabgabe. Sofern Mitalseder des Landlieferungsverbandes 12 Abs. 1) oder einer mit den Aufgaben des Verbandes beauftragten landwirt⸗ schaftlichen Organisation außerordentliche Vermögensabgaben in be⸗ siedlungsfähigem Lande entrichten, kommt das zur Verfügung gestellte und vom Siedlungsunternehmen übernommene Land auf das vom. Verband und an ihn zu Uefernde Drittel 13 Abs. 2) in An⸗ technung. 1