beauftragen. diesem Beschlusse erkt Nationalversammlung Abgeordneten
chsregierung ließ ihre Zustimmung zu ären. Mit der Berichterstattung an die zbeauftragte der Verfassungsausschuß den Dr. Sinzheimer (Soz.).
Statistik und Volkswirtschaft.
Arbeitsstreitigkeiten.
Zur Lage des Ausstands in Oberschlesien meldet 1 hinzugekommen
ind fünf Gruben
as Eintreten des Schlaglicht mit der Ausstandsbewegung Han thener Reviern fast gleichzeitig die polnischen
Dom browka, Scharley, Birk lla⸗Hütte.
Rybniker Reviers. Hultschiner
Aus dem Beu⸗ et: Nach 2 Uhr setzten vorgestern Putschbestrebungen in Hohenlinde, x enhain und ganz besonders Die Ortschaften gingen an zum größten Teil geholt waren, wieder genommen. Auch n den Vormittagsstunden noch in polnischer ht aber jede Stunde zu erwarten. t augenblicklich im Gange in der Aus dem Kattowitzer Bezirk
unsere Truppen gingen vor in Bisher gesichert ist die Lin'’e Augenblicklich besteht keine Verbindung i
egung d in Hand gehen. vird hierzu gemeld
nachdem Verstärkungen heran Dombrowka war gestern ir Hand, seine Entsetzung ste größere Unternehmung is Schomberg, Julienhütte, Karf. — wird gemeldet: Tichau ist entsetzt, Richtung Nikolai, Tichau, Poprotzan. bis zum Kanal südlich von Paprotzan. südlich Groß Chelm, Richtung Alt und Neu Berun. Berun bei Jedlin wurde ü⸗ Ueber weitere Putsche in der Nähe von Kattow In Zalenze sollten die Polizeiwachen Anschlag wurde verhindert. spartakistische e wurde auch hier verhindert. Zum Ausstand der Hamburger Bankbeamten teilt mit, daß, wie der Allgemeine Verband der deutschen von der Zentralstelle Fer Hamburger Bankbeamten swilligen weiter gesunken ist. 1 d der gesamten Bankbeamten in den Banken ute (Dienstag) Vormittags 10 Uhr, sollten die Ver⸗ lungen vor dem von dem Reichsarbeit chtungsausschuß beginnen. Im ganzen Oberelsaß ist nach einer von lten Havasmeldung aus Mülhausen von der Arbeiterschaft, der allgemeine Auosstand n Mülhausen hat die Straßenbahn den Am Sonntagmorgen setzte auch das elektri sche Die öffentlichen Betriebe sind durch den Ausstand
Verbindun ebenso keine Eine Schildwache südlich von Neu berrumpelt. Nur der Wachhabende entkam. folgende Meldungen vor: überrumpelt werden. Der schütz fanden Das Aeußerst
In Bogut⸗
Ansammlungen
der „Vorwärts“ Bankbeamten t, die Zahl der Arbeit zurzeit nur noch 8 ½ vH
gministerium berufenen
innend mit dem gestrigen Tage, erklärt worden. Betrieb eingestellt.
ebenfalls lahme Entlassung eines Straßenbahners sind, wie der „Vor⸗ wärts“ erfährt, am Sonntag die Angestellte n sämtlicher ailänder Straßenbahnen in den Ausstand getreten. Wie das Pressebüro „Radio“ aus New folge des Aus geschlossen.
— YVork meldet, sind in⸗ standes der Schauspieler jetzt 19 Theater
Kunst und Wissenschaft.
jur Bakker, Schriftführer des Amsterdamer Rembrandt⸗ at das gesamte urkundliche Material über Rem⸗ randts Konkurs vom juristisch⸗kaufmännischen Standpunkt einer erneuten gründlichen Durchsicht unterzogen Nachforschungen kürzlich in Els worüber M. D. Henkel in — Rembrandts Konkurs war d wöhnlichen Sinne bolländischen Recht kein Bankerotteur. daß Rembrandts
und das Ergebnis seiner eviers Maandschrift veröffentlicht, der Seemannschaften „Kunstchronik“ be⸗ anach kein Bankerott im ge⸗ ch dem damals geltenden Man nahm bisher immer an, Antrag auf
und Rembrandt na
etwas wie
Rembrandts seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachgekommen wäre. Bakker weist nun nach, daß von einem eigentlichen Fallissement keine Rede sein kann. zwar rückständig mit seinen Bezahlungen, denen er verpflichtet war, Rückzahlungen vo eschossene Steuern u. dgl., waren nicht, wie das im modernen Ge⸗ chäfteleben der Fall ist, an einen be Ein Aufschub der Zahlungen bedeute Rembtandt suchte bei dem Hohen Ra wohltat des „boedelafstand“ (cossio bonor Das war kein Bankerott; vor allem kle keine Schuldhaft damit v
Rembrandt aber die Zablungen, zu n geliehenem Geld, vor⸗
stimmten Zeitpunkt gebunden. te kein Einstellen t im Haag um die Rechts⸗ um, cession de biens) nach. bte ihm kein Makel an, und es war 1 erbunden. Der Schuldner leistete damit Ver⸗ zicht auf seine gesamte feste und bewegliche Habe zugunsten seiner nur soviel behalten, als zur Befriedigung seines Dieser Rechtswohltat konnten chuldner teilhaftig werden. Rembrandt such damit, daß er See in solche Schwierig⸗ ich sei, seine Gläubiger zu be⸗ Durch diesen Schritt wurde das für Rembrandt so e und langwierige Verfahren eingeleitet, das zur schließ⸗ seines ganzen Hab und Guts ge⸗ also nach fünf Jahren, Der Stein war somit endlich einmal Außer beweglichem Besitz, den sein , und dem Wohnhaus in der Jodenbhreestraat, das sein Eigentum war, besaß Rembrandt bei der Anmeldung seines Konkurses auch einiges Barvermögen, und zwar etwas mehr als olventenkammer niedergelegt werden Die erste Versteigerung von Rembrandts Sammlungen nach der Konkurserklärung, im d die zweite im Herbst des nächsten Jahres, 1658, der Verkauf seines H uses erfolgte erst im Januar 1659. Die Auktion seiner Kunstschätze war e Meister; doch er hat ihn, dem Schicksal stellte, sondern voll Vertrauen in eine bes der merkwürdigen Radierung „Der Phönix“ ausgedrückt sehen:
Glaͤubiger; er durfte Lebensunterhalts unbedingt nötig war. nur unglückliche und ehrliche Se⸗ begründete sein Anfang Juli 1656 eingerei infolge von Verlusten im Handel und, zur keiten geraten sei, daß es ihm unmögl friedigen. — s
Zwangsversteigerung
führt hat und das erst im seinen endguͤltigen Abschluß gefunden hat. ins Rollen gebracht, aber von Rembrandt selbst, der reinen Tisch machen wollte. Inventar beschreibt
2000 Fl., die sofort bei der Ins
ud erst ungefähr anderthalb Jahr Dezember 1657, un
i harter Schlag für den wie so vieles andere, verwunden. nicht kleinmütig und verzagt, sere Zukunft, will Jan Voth in von 1658 (B. 110) wie sich über der von ihrem Sockel gestürzten Figur im Vordergrund der sagenhafte Vogel aus seiner Asche erhebt, hier allerdings ein recht kümmerliches, kaum flügge gewordenes, aber trotzdem recht selbstbewußt seinen Kopf erhebendes und überlegen dreinschauendes Tier, so fühlte Rembrandt trotz seines tiefen Falles noch genug jugendliche Schwungkraft in sich, die ihn wieder aufwärts tragen sollte, hoch hinaus über die
verwundert Barvermögen Remblrandts
kleinere Gläubiger
gezahlt, solange dies möglich war, so daß, wer war, leer ausging, wenn das aus dem Verkauf der Geld erschöpft war. allmäbliche Befriedigung der Gläubt ersten Hauptgläubiger, der das Gl. Zwangsverkaufs be meister und damali brandt 1653, also vor fünf zinslichen Vorschuß von ungef Natürlich kann
zuletzt gekommen Masse erzielte ersteigerungen nahm dann die er ihren Fortgang. ck hatte, aus dem Erlös des riedigt zu werden (1658), war der frühere Bürger⸗ tadtschulze Dr. Cornelis Witsen, der Rem⸗ Jahren, ganz uneigennüötzig einen unver⸗ ähr 4000 Fl. für die Dauer eines Jahres keinen Vorwurf
zurückverlangte.
Nach den V
araus machen,
1““
Witsen mag im übrigen ein v enscen spembllcber Herr gewesen sein, wie uns wenigstens sein Bildnis auf dem großen van der Helstschen Regentenbildnis von 1665 im Ryksmuseum glauben nacht; gegenüber, Rembrandt licß er in diesem Falle edlere Regungen nicht walten. Auch verschiedene andere Gläubiger wurden dann befriedigt, u. a. ein gewisser Isaaca van Hersbeecqg, der eine Forderung von elwas mehr als 4000 Fl. an Rembrandt batte. die schon erfolgte Auszahlung dieser Summe erhob jedoch der inzwischen zum Vormund von Rembrandts Sohn Titus ernannte Louys Crayers Einspruch. Da Rembrandt infolge von Saskias Testament nur die Nutznießung von dem ihrem Sohne Titus zukommenden Teil ihres Vermögens, d. h. von der Hälfte, hatte, so gebhörte Titus natürlich mit zu Rembrandts Gläubigern, und eine Forderungen hatten sogar vor den anderen den Vorrang. Das war juristisch ganz einwandfrei, wenn es auch in seinen Konsequenzen für unser Gefühl nicht ganz billtg erscheint, daß dadurch, daß dem jungen Titus nach jahrelangem Prozessieren die Summe, die dieser Hersbeecg unter Vorbehalt empfangen hatten schließlich im Jahre 1665 vom Gerichte zugewiesen wurde, mittelbar Rembrandt, der Vater, wieder in den Genuß des Geldes gestellt wurde. Denn was Titus an Betriebs⸗ oder anderem Material mehr besaß, kam dem Vater Rembrandt natürlich zuaute. Im Dezember 1660 hatten nämlich Titus, Hendrickje Stoffels, Rembrandts Haushälterin, und Rembrandt eine Ueber⸗ einkunft geschlossen, wonach Titus und Hendrickj“ ihren im Jahre 1658, also im kritischsten Jahre von Rembrandis finanzieller Lage, egründeten Ku sthandel in Gemeinschaft mit Rembrandt weiter fort⸗ etzen wollten; das dazu benötigte Kapital gaben Titus und Hendrickje. Rembrardt stellte nur seine Erfahrung und seine Arbeitskraft zur Ver⸗ fügung, er erhielt dafür freie Kost und Wohnung von beiden zugesichert, hatte aber sonst juristisch keinen Anteil an dem Geschäft. Denn in den Jahren nach seiner „Cessio bonorum“ war er auch ihr beider Schuldner geworden, und auf diese Weise sollte er seine Schulden an sie zurück⸗ erstatten. In seinem eigenen wohlverstandenen Interesse ließ sich also Rembrandt von beiden ausbeuten; ihm selbst gehörte nichts; deshalb konnte er auch nicht mehr haftbar gemacht werden für frühere Schulden, was sonst, ohne diese Vereinbarung, wenn Rembrandt also selbst seine Arbeiten verkauft und von dem Erlös gelebt hätte, der Fall gewesen waͤre. Das Gesetz bestimmte zwar ausdrücklich, daß, wenn jemand nach „Güterverzicht“ wieder zu Mitt⸗In kommen sollte, er verpflichtet wäre, was er mehr hatte, als zum Leben nötig war, an seine Gläubiger zu entrichten. Dieser Verpflichtung entzog sich Rembrandt durch diese „freiwillige Armut“. So konnte später Isaacg van Hersbeecq seine Forderung gegen den juristisch mitteflosen Rembrandt nicht mehr geltend machen. Und es unterliegt doch wohl keinem Zweifel, daß dite mit Titus und Hendrickje geschlossene Uebereinkunft auch den Zweck hatte, Rembrandt vor weiteren Verfolgungen sicherzusteleen. Im Dezember 1660 hatte Rembrandt diese Uebereinkunft getroffen. Sein wirtschaftliches Dasein war hiermit auf etne neue, sichere Grundlage gestellt; ein wohltätiges Gefühl der Ruhe muß jetzt über ihn ge⸗ kommen sein; das Alte war abgetan, eine neue Zukunft schien sich ihm zu eröffnen, zwar keine große und glänzende, nur eine bescheidene, stille. Im Zusammenhang mit der Abwicklung der Geschäfte — am 16. Dezember 1660 hatte die Insolventenkaminer die Sache liquidiert — schneidet Bakker dann auch die Frage von Rembrandts ausländischer Reise an, die ihn über Belgien und vieleeicht Nordfrankreich nach England gesührt hat.
Jahrbuch des deutschen Rechts, begründet von Dr. Hugo Neumann, herausgegeben von Dr. Franz Schlegel⸗ berger, Geheimem Regierungsrat und vortragendem Rat im Reichsjustizministerium, und Dr. Theodor von Olshaufen „ Geheimem Kriegsrat und vortragendem Rat im Kriegsministerium. 17. Jahrgang: Bericht über das Jahr 1918. VIII und 618 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geh. 30, geb. 40 ℳ. — Das Jahrbuch, das der Fortentwicklung des deutschen Rechts im Sinne deutscher Rechtseinheit und dem Zufammen⸗ wirken von Wissenschaft und Praxis im ganzen Reicke durch zuver⸗ bicig. Berichterstattung über die Ergebnisse des Schrifttums und der Rechtsprechung auf allen wichtigen Gebieten der Zivilrechtepflege dienen will, unterrichtet in dem jetzt vorliegenden 17. Jahrgang über die bedeutsame Literatur und Rechtsprechung des Jahres 1918 zu folsenden Gesetzen: Bürgerliches Gesetzbuch nebst Einführungs⸗ gesetz dazu, Reichshaftpflichtgesetz, Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, Handelsgesetzbuch, seerechtliche Nebengesetze und Binnenschiffahrtsgesetz, Post⸗, Telegraphen, und Fernsprechrecht, Ge⸗ setz gegen den unlauteren Wettbewerb, Börsen, esetz, Gesetze über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und üöber die Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften, Wechselordnung, Scheckgesetz, gesetz, Gesetz zum Schutze der Warenbezeichnungen, Gesetz über den Schutz von Gebrauchsmustern, internationaler Urheberrechtsschutz, Gese über das Urbeberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst, Kunstschutzgesetz, Gesetz über das Verlagsrecht, Gesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen, Gesetz über den Versicherungsvertrag, Gerichtsverfassun, sgesetz, Zivilprozeßordnung, Gesetz über die Zwangs⸗ versteigerung und die Zwangsverwaltung, Konkursordnung, An⸗ fechtungsgesetz, Reichsgesetz über die Angel genheiten der fre willigen Gerichtsbarkeit, Personenstandsgesetz und Grundbuchordnung. Wie kisher geben Mitarbeiter von anerkannter Sachkunde, der Legal⸗ ordnung folgend, in knapper Form zunächst den wesentlichen Inhalt der Literatur von wissenschaftlichem Werte, die den genannten Gesetzen oder Abschnitten, einzelnen Vorschriften derselben gewidmet ist, wieder und berichten dann über die zu den Einzelbestimmungen ergangene und veröffentlichte Rechtsprechung des Reichsgerichts vollständig, über die der Oberlandesgerichte unter Ausscheidung des Minderwichtigen und über die sonstige einschlägige Rechtsprechung unter Auswahl des Wesentlichsten. Der nach dem Text der Gesetze geordnete Stoff ist auch innerhalb der Paragraphen systematisch gegliedert, die Uebersicht durch vorangesetzte Stichwörter erleichtert. Auch er⸗ gänzende msahc. Landesgesetze und die zu ihnen ergangenen Ent⸗ scheidungen nebst darauf bezüglicher Literatur sind berücksichtigt. Vor den einzelnen Gesetzesstoffen oder Paragraphengruppen sind die sie betreffenden größeren Werke und Abhandlungen nach ihren Titeln zusammengestellt, und dieser Literaturübersicht ist vielfach noch eine Vorbemerkung vorausgeschickt, die die grundlegenden Arbeiten oder Entscheidungen hervorhebt und auf wichtige Streitfragen verweist. Der neue Jahrgang und die vor ihm während des Kiieges erschienenen Bände des Jahrbuchs lassen mit voller Deutlichkeit erkennen, inwieweit unser im Frieden geschaffenes Zivilrecht auch in den Stürmen des Weltkrieges Maß und Richtung geben konnte, und in welcher Hinsicht nicht bewährte Bestimmungen oder überholte Auffassungen der Nach⸗ prüfung oder Umgestaltung bedürfen.
Privateigentum im besetzten und unbesetzten Feindesland, unter besonderer Berücksichtigung der Pra ris des Weltkrieges. Von Dr. Franz cholz, Kammergerichtsrat. XIV und 309 Seiten. Berlin, Verlag von Otto Liebmann. Geh. 22, geb. 25 ℳ. — Dieses Werk behandelt bisher als Neuland an⸗ gesehene, für das Völkerrecht und Privatrecht wie für dos Wirt⸗ schaftsleben wichtige Gebiete. Im ersten Teil stellt der Verfasser die Rechtslage des Privateigentums im besetzten Feindesland unter Berücksichtigung des Wirtschaftskrieges dar, beleuchtet das in den besetzten feindlichen Gebieten geübte, weit über den durch Art. 52 der Haager Landkriegsordnung gezogenen Rabmen hinaus⸗ gegangene Beute⸗ und Requisitionsrecht, die Beschlagnahme von Kciegsmitteln, die Eingriffe im Rahmen der Landesverwaltung, das Kriegsnotstande⸗, das Kriegsnotwehrrecht und die Repressalien. Diese gegen das bisherige kontinentale Völkerrecht erweiterten Eingriffe in das Privateigentum waren die notwendige Reaktion gegen den Wirt⸗ chaftskrieg der Ententestaaten, deren Kriegsgesetzgebung gegen das ermögen feindlicher Staatsangehöriger in der Geschichte einzig da⸗ stehend und von der größten Tragweite für die durch sie geschädigten deutschen Vermögen ist. Sie erfährt im zweiten Teil des Werkes eine zutreffende Würdigung. ier behandelt der Verfasser
““
Feindesland, mit anderen Worten: die Eingriffe in das Privat⸗ eigentum der Angehörigen der Gegenparkei im eigenen Gebiete eines kriegführenden Staates, zeichnet zunächst die vermögensrechtlichen Grundzüge des Fremdenrechts im Frieden und schließt daran eine Darstellung der vermögensrechtlichen Behandlung der Angehörigen feindlicher Staaten, in der vor allem die Kriegsgesetzgebung von England, Frankreich, Italien, Rußland, den Vereinigten Staaten von Amerika und Belgien verwertet ist. Der un⸗ glückliche Ausgang des Weltkrieges bat die praktische Be⸗ deutung der behandelten Fragen nicht gemindert, 8 erhöht; 7denn brennend ist die Frage, ob Deutschland dem feindlichen Privateigentum gegenüber völterrechtswidrig gehandelt hat, und wichtig ist es zu wissen, 8 von Anfang an ein völkerrechts⸗ widriger Krieg gegen das deutsche Privateigentum von Deutschlands Gegnern entfesselt worden ist. Das Werk stellt sich als eine wert⸗ volle Bereicherung der Kriegsliteratur dar. Wer⸗ Ssesandang. für Schäden geltend zu machen hat, wird in ihm Belehrung und Auf⸗ schluß finden. Haftung der Gemeinden für Revolutions⸗ schäden. Eine historische und systematische Darstellung des Problems von Friedrich Caro, Gerichtsassessor. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Preis mit Teuerungszuschlag 3,30 ℳ — Der Verfasser dieser Schrift hat als juristischer Dezernent für Tumult⸗ sachen beim Magistrat der Stadt Berlin sich eingehend mit den Fragen der Haftung von Gemeinden für Revolutionsschäden be⸗ schäftigt und bietet nun eine die Ergebnisse der Rechtslehre und Rechtsprechung berücksichtigende, interessante und lehrreiche Abhand⸗ lung, die in unserer bewegten Zeit weit über den Kreis der un⸗ mittelbar Beteiligten hinaus Beachtung verdient und bei der Führung von Prozessen wegen Revolutionsschäden wertvolle Dienste zu leiste vermag. 8
Mannigfaltiges.
Unter dem Namen Interessenvertretung ehe⸗ maliger Südwestafrikaner hat sich in Berlin eine Vereinigung gebildet, die, laut Meldung des „W. T. B.“, bereits mit dem Reichskolonialamt in Verbindung getreten ist und dort 188 ihre Bestrebungen Entgegenkommen gefunden hat. Das Bestreben der Vereinigung ist bis zur gesetzlichen Regelung der berechtigten Wünsche der aus Südwest ausgewfesenen Deutschen darauf gerichtet, ihren Mitgli dern durch Erwirkung angemessener Vorschüsse zu helfen. Es legt auf der Hand, daß die Interessen der einzelnen um so wirksamer gewahrt werden können, je mehr sie sich zusammenschließen. Dies auch schon deshalb, weil die Vereinigung die Erfahrungen aller zusammenfaßt und jedem einzelnen zur Aufstellung richtiger und durch die erforderlichen Beweismittel (Zeugen usw.) unterstützter Schadensmeldungen behilflich ist. Die Vereimgung übernimmt auch die Interessenwahrnehmung nicht in Berlin aufhältlicher Suüdwester. Für die in Berlin anwesenden Interessenten finden an jedem Donnerslag, Abends 8 Uhr, im Askanischen Hof, Könngarätzerstr. 21,
Zusammenkünfte statt. Die Geschäftsstelle befindet sich Berlin W. 9, Linkstr. 40, bei Rechtsanwalt Dr. Haber. “
Breslau, 18. August. (W. T. B.) Die Magistrats⸗ kommission beschloß wegen der Kohlennot laut „8 Uhr⸗ Abendblatt“ vom Dienstag ab den Abendverbrauch von Gas und elektrischem Strom durch die Gastwirtschaften, Theater, Kinos, Konzerte und Tanzlokale von 9 Uhr Abends ab zu untersagen, ferner bei Ausbleiben weiterer Kohlensendungen vom Mittwoch ab den Verkehr auf der Straßenbahn still⸗ zulegen, vom Donnerstag ab die Stromabgabe für groß⸗ und kleingewerbliche Betriebe um die Hälfte zu kürzen, sowie gleichzeitig von 11 Uhe Abends bis 4 ½ Uhr früh die Gas⸗ zufuhr und den elektrischen Strom in vollem Umfange zu sperren.
FSr h n g. 18. August. (W. T. B.) Der norwegische Dampfer „Alfred Nobel“ ist heute vormittag aus New
1 Rotterdam,
York mit 2746 Säcken Amerikapost hier eingetroffen.
Gleiwitz, 18. August. (W. T. B.) Im Kreise Pleß
wurden beute an einer einzigen Stehe 13 scheußlich zuge⸗
richtete Leichen deutscher Soldaten einer überfallenen Feldwache gefunden. Meldungen üher Greueltaten der Auf⸗ rührer laufen von allen Seiten ein. Die Bevölkerung bittet um Schutz, da sie Plünderungen auch der Ernte fürchtet. Alle Vor⸗ kehrungen sind militärischerseits getroffen worden.
Leipzig, 18. August. (W. T. B.) Das Meßamt für die Mustermessen in Leipzig hatte den Reichspräsidenten Ebert unter besonderem Hinweis auf die große Bedeutung der Leipziger Messen für unser gesamtes Wirtschaftsleben gebeten, der bevorstehenden Herbstmesse vom 31. August bis 6. Sep⸗ tember einen Besuch abzustatten. Darauf hat der Reichspräsident dem Meßamt mitteilen lassen, daß er der Einladung, wenn es die
Umstände irgend gestatten, gern Folge leisten werde.
18. August. (W. T. B.) Laut „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ ist der Dampfer „St. Denis“ mit 372 verwundeten —deutschen kriegsgefangenen Offizieren und Mannschaften aus England in Rotterdam eingetroffen. Die Weiterreise nach Deutschland erfolgt mittels Lazarettzuges. .“
Bern, 18. August. (W. T. B.) Nach einer Meldung des „Temps“ aus Maubeuge hat im Anorwald vorgestern eine zweite Explosion des Schießbedarfslagers statt⸗ gefnnden, der abermals acht deutsche Kriegsgefangene zum Opfer fielen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Familiennachrichten. 1
Verlobt: Frl. Marie Fäger mit hen. Oberlehrer Fritz Strebe
(Guben — Frankfurt a. O.). — Frl. Maud Gadow mit Hrn. Korvettenkapitän Reinhold Gadow (Beln.⸗Wilmersdorf — Kfel). Verehelicht: Hr. Pastor Karl Hüttig mit Frl. Gertrud Anderson (Karoschke bei Obernigk).
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenbura,
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle, Rechnungsrat Mengerinn in Berlin. .
Verlag der Geschäftsstelle (Mengerina) in Berlin. 4 Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt. DBerlin. Wilbelmstraße 32. 4 Fünf Beilagen [einschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 63
die kriegsrechtliche Lage des ivateigentums im
unbesetzten
! am Eclke und Zmeits
zum
No. 187.
———
Dentsche Nationalversammlung in Weimar. 82. Sitzung vom Montag, 18. August 1919. (Bericht von Wolffs Telegraphenbüro.)
Am Regierungstische: die Reichsminister Erzberger, Dr. David, Müller, Noske, Dr. Bell.
Präsident Fehrenbach eröffnet die Sitzung um 10 Uhr 25 Minuten.
Als u Punkt steht auf der Tagesordnung die erste und zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über einen Anleihekreditfürdas Jahr 1919. Dadurch soll der Reichsfinanzminister ermächtigt werden, zur Bestreitung einmaliger außerordentlicher Ausgaben 9 Mil⸗ liarden Mark im Wege des Kredits flüssig zu machen, den
einzelnen Reichsverwaltungen die aus Anlaß des Krieges
und der Demobilmachung erforderlichen Teilbeträge bis zur Höhe von 7 Milliarden zu überweisen sowie 2 Milliarden Mark für Leistungen aus dem Friedensvertrage zu verwenden.
Abg. Dr. Hugenberg (D. Nat.): Zur Eeschäftsordnung: Als wir der heutigen Tagesordnung am Sonnabend zugestimmt haben, mußten wir annehmen, daß sich damals bereits die Vorlage in unserer Hand befand. Der Irrtum ist entschuldbar, da es unmöglich ist, zu wissen, welche Gesetzesvorlagen dem Hause zugegangen sind. (Lebh. Widerspruch.) Wie wenig die Vorlagen dem Hause bekannt sind, ist aus einem Vorfall in der Sonnabendsitzung zu entnehmen. In einem Paragraphen des Grunderwerbssteuergesetzes war eine Zeile ausgefallen, wodurch der Paragraph völlig unsinnig geworden war. Trotzdem wäre der Paragraph in dieser unmöglichen Fassung angenommen worden, weil weder die Regierung moch der Pwäsident, noch irgend ein Mitglied des Hauses den Fehler bemerkt hätte, wenn nicht loyalerweise ein Mitalied der Opposition auf den Irrium aufmerksam gemacht hätte. (Große Unruhe links.) Die Vorlage ist uns erst Sonntagmorgen zu⸗ gegangen, sie konnte also gemäß § 18, wonach eine Vorlage frühestens am dritten Tage nach ihrer Bekanntgabe auf die Tagesordnung gesetzt werden darf, heute nicht zur Bevatung gestellt werden. In der letzten Zeit sind ja manche Gesetze mit einer Oberflächlichkeit beraten worden, Mahrheit dieses Verfahren mit ihrer Würde vereinbaren kann, dann sollte sie wenigstens beschlußfahig hier vertreten sein. Das ist in den letzten Tagen nicht der Fall gewesen. Dagegen haben wir bisher mit Rücksicht auf die Geschäftslage keinen Einspruch erhoben, setzen uns dafür aber in zunehmendem Maße Vorwürfe unseror Währerschaft agus, daß wir nicht wenigstens für eine gründlicke Erledigung der Ge⸗
ni⸗
die einentlich der W
* 1
setzentwürfe sorgen, wenn wir sie sochlich nicht beeinf! zußen können. Die Kritik der Bevölkerung gegen das hier beliebte Verfahren ist sehr schanf und spielt bereits auf einen Ort an, in dem wir, uns befinden. Ferner spricht man von fabrikmäßiger Ware. Die täglich aufs neue vorgelegten Gesetzentwürfe haben eine weitgehende Ermüdung der Naticnalversammlung herbeigeführt und reranlaßt, daß die Besckluß⸗ unfähigkeit chronisch geworden ist. Wir baben den Eindruck, daß durch die überstürzte Art der Voulegung die Gründlichkeit der Behandlung sogar vermieden werden soll. Das lönnen wir nicht mehr mitmachen und beantragen Absetzung dieser Vorlage. (Lesh. Beifall rechts; große Unruhe links.) . 8 “ “ 6
Präsident Fehrenb. : Durch die Begründung dos Antrages ist es dem Hause sicher schwer geworden, ihn anzunchmen. Ich bitte aber doch, dem Vorschlage stattzugeben.
Reichsfinamminister Erzberger: Wenn Sie dem Antrag statigeben, machen Sie es dem Reichsfinanzministerium unmöglich, ordnungsmäßia Gelder auszugeben
3 G ben. Wir geraten dann vor den Staats⸗ bankerott. (Große Bewegung, lebh. Unruhe rechts.) Die
versammlung möge jetzt wenigstens die erste Lesung vornehmen und das Gesetz an den Ausschuß verweisen; dann bleibt für gründliche Beratung des Gesetzes genügend Zeit. 1
Abg. Schultz⸗Bromberg (D. Nat.) widerspricht dem Vorschlage
des Reichsfinanzministers. Präsident Fehrenb. : Zur Abkürznug der Aussprache möchte ich darauf hinweisen, deß mir die Antragsteller mitgeteilt haben, sie . üb. 1 ; 5 Aee würden keine Schwierigkeiten machen, wenn ihnen Geleg⸗ nhet zur Vor⸗ keratung des Gesetzes gegeben werde. An dieser Versicherung hat die Art der Begründung des Antrages allerdings Zweifel erweckt. (Zu⸗ stimmung links.) “ 1 “ Reichsfinanzminister Erzberger dringt noch einmal auf Er⸗ ledigung der ersten Lesung. 8 8 Fietung. Dr. Hein ze (D. V.): Wir verlangen ebenfalls Absetzung der Vorlage. Wir sind in der letzten Zeit mit Gesetzescoragen unet⸗ schüttet worden, von denen die Mehrheitsparteien sehr genaue Kenntnis hatten, während die Minderheitsparteien davon nicht unterrichtet waren. Dadurch hat man uns in einen Nachteil gebracht. Wir müssen ver⸗ langen, daß uns Gelegenheit gegeben wird, die Vovloge in gründlicher Weise zu durchdenken und zu beraten. (Beifall rechts; Unpuhe lints.) Abg. Dr. Dernburg (Dem.): Es ist zuzugchen, daß das Hauz in der letzten Zeit schwer zu arbeiten hatte. Um so dankenswerter ist es daß es sich seine Arbcitefreude Ceweohrt hat. Es ist unverantwort⸗ lich, daß der Abgeordnete Dr. Hugenberg davon gesprochen hat, hier
werde Theater getrieben.
*
(Lebh. Beifall links, Lärm rechts.) Die Vorlage ist nicht kompliziert; jeder Kenner des Etats weiß, daß sie vollauf begründet ist. Wenn wir fetzt eine ganz küurze Lesung vor⸗ nehmem ist durchaus die Möglichkeit zu einer gründlichen Beratung im Ausschuß gegeben. Die Rechte macht hier ganz einfach einen Ver⸗ such zur Störung des Geschäfts. (Cebch. Beifall links, Widerspruch rechts.)
Aba. Schult⸗ Bromberg D. Nat.); Wenn die erste Lesung überhaupt Sinn haben soll, müssen die Parteien doch einen unter⸗ richteten Redner vorschichen können; dazu haben wir aber keine Mög⸗ lichkeit gehabt. “ ““ Abg. Dr. Hugenberg (D. Nat.): Reichsfinanzminister, Erz⸗ herger hat hier schweres Geschütz aufgefahren. Er hat behauptet, wir stünden vor dem Bankrott, wenn die Vertagung der Vorlage erfolgen sollte. Davon wird er keinen rubig und killig denkenden Beurteiler übezzeugen können. Wenn die Sache so schlimm stand, dann wäre es auck nötig gewesen, das 8. Dage früher zu sehen. 1 Reichsfinanzminister Erzberger: Die Verhandlungen, die vor der Einbringung des Gesetzentwurfs notwendig gewesen sind, sind erst am Sonnabend zum Abschluß gelangt. Das von den Antvag⸗ stellern geforderte genauere Studium der Vorlage ist werilos, weil ich zur Begründung Ergänzungen zu machen habe, die ich hier nicht machen kann, und die dartun, warum ich in düesem Augenelick die Bevatung der Vorlage verlangen muß. Vorherige Informationen sind keiner Partei gemacht worden. Die Annahme des Antrags Hugenberg würde von schweren, unabwendharen Folgen begleitet werden. Abg. Keil (Soz.): Es ist ganz offenkundig, daß die Rechte der Regienung Schierigkeiten machen will. Die Mehrheitsparteien sind vom Gesetzenhwunf vorher nickt unterrichtet gawesen, wohl aber hat die Rechte genaueste Vorkenninis des Gesetzentwurss über die Ent Iisidigung der Gffiaiere gehabt und in ibrer Presse vorher veröffent⸗ licht. (Zuruf: Deutsche Tageszeitung!) Die Rechte hat nie ein Wort * Pedenkens geäußert, gls die Kriegskreditvorlagen, bei denen es
sich nicht nur um Bewilligung von 10 bis 15 Milliarden Mark han⸗ delte, sondern auch um die Frage: Fortführung des Krieges oder Friedensschluß ohne Erörterung, erledigt wurden. (Lebh. Zustimmung.)
Abg. Geyer⸗Leixzig (lI. Soz): Die Gesetzesvorlagen werden hier tatsächlich in einer beispiellosen Hast eingebracht, vermutlich, damit sich die Fraktionen nicht völlig klar darüber werden können. Zu dieser Hast gesellt der Neichsfinanzminister auch noch den Druck der Drohung mit seiner Demission. Wir werden uns keinerlei Gefahren aussetzen, wenn wir die Beratung dieses Gesetzes um 24 Stunden vertagen. Abg. Schultz⸗Bromberg (D. Ngt.): Es trifft nicht zu, daß uns vorher Gesetzentwürfe bekannt gemacht worden sind. lleber da Offizierentschädigungsgesetz wird die Presse von anderer Seite Infor⸗ mationen erhalten haben. Die früheren Kriegskreditentwürfe und diese Vorlage kann man nicht vergleichen.
9
Der Reichsfinanzminister hat selcist hervorgehoben, daß in seiner Begründung etwas entscheidendes fkohlt. Das müssen wir vor Eintritt in die erste Lesung erfahren. Dadurch wird die Erledigung des Gesetzes vor der Sommerpause nicht in Frage gestellt, so daß der Reichsfinanzminister zu unserem Be⸗ dauern nicht zur Demission zu schreiten brauchs.
Der Antrag der Deutsch nationalen wird gegen die Stimmen der Rechten und der Unabhängigen ab⸗ gelehnt. 8
Es folgt die erste Beratungdes Gesetzesüber einen Anleihekredit für das Jahr 1919.
Reichsfinanzminister Erzberger erklärt unter Hinweis g seine Ausführungen im Verlauf der Geschäftsordnungsaussprache, d
0
esung des Gesetzes und Veuwvpeisung an
er nach Erledigung der ersten L — den Ausschuß dort weitere Mitteilungen zur Begründung machen werde. Abg. Dr. Dernburg (Dem.): Ich beantrage Verweisung der Vorlage an den Ausschuß. Das Haus beschließt dementsprechend.
₰9. Es folgt die zweite Beratung des Gesetzes über die Entschädigung der infolge der Ver⸗ minderung der Wehrmacht auss cheidenden Offiziere. Da die Möglichkeit einer sofortigen dritten Beratung ins Auge gefaßt ist, findet eine Generalbebatte statt. Den Bericht erstattet Abg. Dr. Oberfohren (D. Nat.). Abg. Grünewald (Dem.): Das Gesetz gibt die Gelegenheit, ein Gefühl des Dankes unseren Offizieren auszusprechen. Wir begrüßen es, daß wir ihnen den Uebergang zu einem anderen Berufe somit er⸗ leichtern können. Der Ausschuß hat nicht alles angenommen, was die Vorlage hätte verbessern können, aber er hat doch abgelehnt, was sie verschlechtert hätte. Bedauerlicherweise sind Vorschriften, die der Aus⸗ schuß für das Kapitulantengesetz annahm, für dieses Gesetz gestrichen worden. Wir behalten uns etwaige Anträge vor und werden auch ge⸗ gebenefalls für solche von anderer Seite stimmen. v“ Abg. v. Graefe (D. Nat.): Das Gesetz sollte mit Einmütig⸗ keit angenommen werden, weil es den Dank der Nation für einen Teil der Armee ausspricht. Fehlte solche Einmütigkeit, so könnten sich die übrigen Teile des Heeres zurückgesetzt fühlen. Gegen alle Mißrer⸗ ständnisse ist festzuhalten, daß es sich hier in erster Linie um eine Rechtsfrage handelt. Wir müssen uns völlig klar darüber sein, daß die Ursache des Gesetzes im Friedensvertrage liegt und die Notwendig⸗ keit ist, weshalb der Staat einseitig ein Vertragsverhältnis Mflöst. Der Rechtsgrundsatz gilt allgemein: wer einen Verteag cinseitig auf⸗ zulösen gezwungen ist, muß dafür Entschädigung leisten. Hier muß, gerade weil es sich nur um einen Rechtsanspruch handelt, ein grund⸗ legender Unterschied gemacht werden zwischen den Berufsoffiziereh, die mit dem Staate ein lebenslängliches oder langfristiges Verhältnis eingegangen waren, und den auf Grund der Wehrpflicht für den Krieg einberufenen. Dieser Rechtsstandpunkt muß konsequent durchgeführt werden und ist gegen jede willkürliche Unterbrechung zu schützen. Die Grenze, die nach oben bei den Brigadekommandenren gezogen ist, lockert schon den Grundsatz, ist aber aus verschiedenen Gründen erträglich. Das gilt nicht bei der Grenze nach unten für die jungen Offiziere mit noch nicht zehnjähriger Dienstzeit. Auch daß der Nachweis der Bedürf⸗ tigkeit verlangt wird, ist unerträglich. Bei der Mehrheit wirkte doch wohl eine Animoistät gegen den Offizierstand, wenigstens im Unter⸗ bewußtsein mit. Schiedsgerichte sollten über die Ansprüche der Offiziere entscheiden: auf deren Prüfung durch das Kriegsministerium und Kameraden ist kein Wert zu legen. Wie wir in Preußen einen Land wirtschaftsminister gegen die Landwirtschaft haben, warum soll es da nicht auch einen Kriegsminister aegen das Heer geben? (Unruhe). Der Offizier soll mit Freude seine Pflicht tun; das tut er, wenn er gesetz mäßige Garantien erhält und nicht mit einem sogenannten Wohl⸗ wollen abgefertigt wird. Wir sind für die ursprüngliche Regierungs⸗ vorlage, die wir bereits für ein Kompromiß hielten, im Ausschuß eingetreten. Die Mehrheit bereitete uns eine große Enttäuschung, sie machte ihrer Regierung eine Opposition, von der wir nur wünschen können, wir möchten von ihr lernen. (Sehr richtig! rechts. Unruhe links.) Wir von der Opposition und die Demokraten haben uns für die Regierung scharf ins Zeug gelegt, aber die Regierung hat ihre eigene Vorlage gar nicht so recht vertreten. Furchtbar schnell stellte sie sich auf den Standpunkt, nur noch etwas zu retten, aber Anstrengungen machte sie darum nicht. Schließlich ist es kein Wunder, wenn keiner an ihren Ernst recht glauben will. Die Feststellungen sind den Mehr⸗ heitspartcien sehr peinlich und sie vergessen darüber ihre Vergangenheit; man hörte sogar in der Kommission das Wort: „Ich pfeife auf den Rechtsanspruch!“ (Hört! Hört! rechts. — Unruhe.) Wer so im Glashause sitzt, soll die Agitalion denn doch nicht ausnutzen. Ich hoffe, daß die Regierung mich Lügen strafen und den Kampf aufnehmen wird; sie weiß, daß die Anträge der Deutschnationalen lediglich die Regierungsvorlage als Grundlage haben. Was wir als notwendig bezeichnen, hat die Regierung bei den Verhandlungen selbst als not⸗ wendig bezeichnet, wenn auch ohne Kampf, so doch objektiv. Sie sollte sich durch uns nicht beschämen lassen, und die Mehrheitsparteien sollten ihre cigenen Freunde nicht im Stiche lassen. Nur mit Schamröte denkt man an die Unbilden, die Offiziere und Unterofiziere während der Revoluton erlitten haben, von einem Gesindel, das wirklich eine Schmach für jede Armee war. Unsere Offiziere und Unteroffiziere be⸗ wiesen eine beispiellose Selbstüberwindung, als sie den Groll in diesen Tagen herunterschluckten und sich noch obendrein im Interesse der Ordnung zur. Verfügung einer Regierung stellten, mit deren Auf⸗ sassungen der größte Teil nicht übereinstimmt. Das hat auch Minister Noske anerkannt, indem er sagte, beispiellos stehe diese Selbstüber⸗ windung da; ohne die Offiziere bätten nach der alten Erfahrung auch die besten Soldaten nichts ausgerichtet. Derselbe Minister hat auch offen gesagt, Offiziere darbten jetzt oft viel mehr als Hunderttausende von Arbeitern. So ist es nicht bloß eine moralische Pflicht, sondern ein Gebot politischer Klugheit, wenn in unserem Sinne vorgegangen wird. Schon herrscht in diesen Kreisen eine ungeheure Erhitterung, die auch wirklich berechtigt ist. Durch Annahme unserer Anträge wird eine Einmütigkeit erzielt, die der Welt „zeigt, daß das deutsche Volk und seine Vertreter an allen staatlichen Einrichtungen rücksichtslose Kritik üben, aber doch imstande sind, ihren heißen Dank abzutragen. (Beifall
rechts.) 2 b 8 ¹ Reichswehrminister Moske: Es ist richtig, daß sich sehr viele
Regierung verraten und verlassen sind. Falsch ist die Auffassung, sie
1919.
Anzahl von Kapitulanten geredezu trostlos geht. Und dieser wird durch die Ausführung des Friedensvertrages, der uns die Verringerun
des Heeres vorschreibt, und der von der Regierung ehrlich und leya
durchgeführt wird, noch eine weitere Verschlimmerung erfahren. Wir müssen Zehntausende von Berufsoffizieren entlassen. Vor aller Oeffentlichkeit muß ich feststellen, daß Zweifel daran geäußert worden sind, ob Deutschland den Friedensvertrag loyal durchführen werde, auch in militärischen Fragen, und daß falsche Behauptungen über die Zahl der noch vorhandenen Soldaten aufgestellt worden sind. Namentlich hat die unabhängige sozialdemokratische Presse solche total falschen Be⸗ hauptungen gebracht und damit in Frankreich eine Hauptsorge wach⸗ gerufen, so daß Frankreich sich nicht entschließen kann, uns die deut⸗ schen Kriegsgefangenen zurückzugeben. (Lebhaftes Hört! Hört!) Wei
man befürchtet, sie köͤnnten eine Vermehrung der deutschen Heersmacht werden, von der man sich im Auslande immer noch übertriebene Vor⸗ stellungen macht. Herr von Gracfe handelt nicht politisch klug, wenn
er bei den Offizieren die Meinung zu erwecken sucht, daß sie von der wird auch von sachverständigen Offizieren nicht geteilt, daß das Reich ihnen gegenüber eine besondere Dankespflicht zu erfüllen habe, weil sie sich in den Tagen der Revolution zur Verfügung gestellt hätten, um gemeinsam mit der Regierung Deutschland vor dem Chaos zu be⸗ wahren. Die Offiziere haben damit nicht zuletzt auch ihren eigenen Interessen gedient;’ denn hätten wir eine spartakistische oder unabhängige Regierung, so würde heute nicht über dieses findungsgesetz beraten werden. (Zustimmung.) Die Vorgänge in de Kommission hat Herr von Graefe durchaus tendenziös besprochen. Die Berichterstattung in einzelnen den Rechtsparteien nahestehenden Zeitungen war zum Teil direkt nichtswürdig und hat dadurch zur Frweckung einer unberechtigten 6 in den Reihen 8 Offiziere und Kapitulanten ganz erheblich beigetragen. Der Aus⸗ schuß hat die Vorlage der Regierung geändert, aber von ihre Grundgedanken ist er nicht abgewichen. Es ist ganz indiskutahe den Regierungsparteien zuzumuten, jede Vorlage einfach im Wor laut zu schlucken; auch 1 haben das “ auf Abänderungsvorschläge. Daß nicht alle Wünsche restlos er füllt werden konnten, bedauere ich. Die Frage der Versorgung von Personen, die durch den Krieg gelitten haben, darf nicht unter dem Gaheh 8 winkel parteipolitischer Propaganda beantwortet werden. Welche Parteigruppicrung auch die Geschäfte des Reiches führt, sie muß sich nach seiner Finanzlage richten. An der Talsache ist nicht 2 deuteln, daß Herr von Graefe in der Kommission gesagt hat, man könne ja ruhig in das Gesetz noch mehr hineinschreiben; man w⸗ doch, daß Deutschland nicht in der Lage sei, das Zugesagte zu erfüllen. (Großer Lärm rechts und erregte Zurufe.) Dat bleibt an Ihnen nach rechts) haften. Ich rufe die ganze Kommission zu Zeugen an. Crh Herr von Graefe inzwischen zugelernt hat, so ist das ja zu begrüßen. Die Regierung darf eine solche Pplitik nicht treibe Was in Aussicht gestellt wird, muß auch fatsächlich gezahlt werden können. Aber auch die Kapitulanten und Offiziete müssen daran denken, daß der Krieg Zehntausende von Existenzen zertrümmert hat daß auch den Kriegsbeschädigten, den Kriegsgefangenen, den Ausland deutschen nicht volle Fnsschgdiguntß zuteil werden kann. Die Ent⸗ täuschten geben jetzt ihrer Mißbilligung zum Teil in Formen Aus⸗ druck, gegen die Protest erhoben werden muß gegen die in einzelnen Fällen sofort eingeschritten werden mußte. In beide Gesetze ist der sogenannte Härteparagraph aufgenommen worden, der dem Finanz⸗ minister und mir die Berechtigung gibt, zur Linderung hervortretender Mängel alles zweckdienliche zu veranlassen. Ich gebe die bündige Erklärung ab, daß davon in der wohlwollendsten und warmherzigsten Weise Gebrauch gemacht werden wird. Die beiden Gesetze werden eine sehr wertvolle Beihilfe für den Versuch tatkräftiger Männer darstellen, sich eine neue Existenz aufzubauen. (Beifall.) 1—
Reichsfinenzminister Erzberger: Ich stimme mit dieser letzten Erklärung vollkommen überein, ganz hesonders wird unser Wohlwollen den sogenannten Kriegsleutnants und der Lösung der Frage der Umzugsgebührnisse gelten. In 1113“ Umfonge 5 ist das Entgegenkommen der Regierung gewährleistet. Die Reich regierung wird alles tun, um das Los der Offiziere und Kapitulante nach Moglichkeit auch trotz der schlechten Finanzlage zu erleichtern. Die Reichsregierung ist von dem größten sozialen Verständnis gegen⸗ über diesen Bevölkerungsklassen getragen und die Ausführung der Gesetze wird zeigen, daß es sich nicht um Worte, sondern um praktische Taten handelt. 11“
Abg. Stücklen (Soz.): Der Gesetzentwurf erfüllt die mora⸗ lisch: Pflicht des Reiches, — eine rechtliche Verpflichtung können wir micht anerkennen. — den Offizieren in der Uebergangszeit zu helsen. Der „Deutsche Offizierbund“ ist gegen die Vorlage Sturm gelaufen. Wir haben einen Depeschensturm erlebt, wie er noch nicht dagewesen ist; freilich hat sich dabei auch eine kleine Unvorsichtigkeit der beteilig⸗ ten Stellen herausgestellt, daß der Deopeschensturm auf Best llung ge⸗ kommen ist. Von der Pflicht einer besonderen Dankbarkeit den Offi⸗ zieren gegenüber konn man nicht sprechen. Gewiß, die Offiziere haben im Kriege ihre Schudigkeit getan mit Ausnahme derer, die in der Etapve und weit vom Schuß angevehme Stellungen bekleidet haben und die leider trotzdem auch unter das Gesetz fallen. Aber die ein⸗ seitige Betonung dieses Gesichtspunktes würde dahin führen, daß den Offizieren wine Belohnung für Krieasdijenste gepeben werden soll. (Sehr richtig! b. d. Soz.) Herr v. Graefe wendet sich dagegen, daß die Uebergangsacbührnisse nach drei, bezw. zwei Jähren nur bei Nach⸗ weis des Bedürfnisses weitergezahlt werden sollem, Unter der Herr⸗ schaft der neuen Steuergesetze wird serer Staaksbürcer seine Ver⸗ mögensverhältnisse off nbaren müssen. Ist es da wirklich so schliüun, renn auch an die Offiziere diese Zumnutung gestellt wird? (Sehr ricktig! b. d. Soz.) In einer der Depeschen, die an die National⸗ versammlung gerichtet worden sind. heißt es. wenn das Gesetz nicht verbessert werde, so treibe man zahlreiche Offiziere in die Reihen der Radikalen, wo sie als Führer willkommen sein würden. Unter dem alten Reaime haben sich die Offiziere kaum rühren dürfen; jetzt in der demokratischen Republik stellen sie Forderungen, die sie früher nientäls zu stellen gewagt haben würden und scheuen selbst vor Drohungen nicht zurück. Demgegenüber muß gesagt werden: selbst wenn Handaranaten von jener Seite in Bewegung gesetzt arerden würden, das Geld, das zur Erfüllung unvernünftiger und unerfüllbarer Forderungen nötig sein würde, würde man damit nicht hervorzaubern können, denn wir dürfen nicht vergessen, daß die Regierung jetzz ein vor dem Bankrott stehendes Deutschland verwaltet. Das Ende vom Liede würde, wenn wir uns auf diesen Weg drängen lassen würden, der Zusammenbruch sein, und dann käme auch für die Offiziere nicht die coldene Freiheit, sondern es käme die Anarchie und im Hintergrund die feindliche Be⸗ setzung; in der Zwischenzeit aber müßten die Offiziere ihr Brot in der Weise verdienen, wie es in Rußland an der Tagesordnung ist, urd davor möchten wir sie auch für die Zukunft bewahren. (Beifall b. d. Soz.) Wenn die Offiziere die Regierung unterstützt haben, so laa das auch in ihrem eigenen Interesse. Wenn setzt mit Drohungen veriert wird, wie ich sie eben oekennzeichnet habe, so wäre das der Standpunkt des modernen Landknechts, der dort seine Dienste zur Verfücung stellt. wo er am besten bezahlt wird. Allerdings, ich unter⸗ stelle das dem Offizierkorvz nicht: ich nehme an, daß es nur einzelne Heißsvorne gibt, die in dieser Weise vorgehen. Bei der Ueberführung der Offiziere in den Ziwildienst, in Reich Staat und Gemeinden, müssen die militärischen Rangverhältnisse völlig ausscheiden: ein Major
1 Offiziere zurzeit ig schlechter Lage befinden, daß es einer beträchtlichem
darf unter keinen Umstägden eine Stells im Zrwildeenst ablehnen, weil