bisher vorgesehen war (Reichsfinanzminister Erzberger: das ist rin Mikverständnis!). Der Redner verwahrt sich in längeren Aus⸗ ührungen dagegen, daß ein Mißverständnis vorliegen soll. Ich warne Sie, der neuen Organisation so hochgeschraubte Hoffnungen entgegen⸗ zubringen, wie sie die Reichsfinanzverwaltung zu erwecken sucht. Schwerwiegende sachliche Gründe spu chen gegen die neue Organisation. (Eebh. Beifall rechts, Widerspruch links.) 1“
Reicksfinanzminister Erzberger: Der Vorredner hat einen wunderbaren Kampf gegen Windmühlen ausgefochten. Alle seine drei Hauptgründe gegen unsere Vorschläge sind hinfällig, kein einziges neues Argument ist vorgebracht worden. Durch die Reichsabgaben⸗ ordnung wird die Reichsverfassung nicht geändert, sondern einfach ihr Artikel 14 ausgeführt. Gewiß hat die Reichsregierung seit dem ver⸗ gangenen November ihre Auffassung geändert, aber zwischen November und August liegen 9 Monate Entwicklung der deutschen Nation, und die Regerung ist nicht so petrefakt, um sich nicht neuen Verhältnissen anpassen zu können. Daß die Regierung nicht bewiesen hat, daß die von ihr vorgeschlagene neue Organisation besser ist als die frühere, trifft zu, denn das kann man nicht beweisen. Wotl aber haben immer die Reaktionäre aller Zeiten und aller Länder mit dem „immer bangsam voran“ operiert. Der Standpunkt, daß die Einzelstaaten leichter das geeignete Beamtenmaterial finden würden, ist doch über⸗ wunden. Wie beim Genernalstabsprinzip, das sich als das richtigste bemüährt hat, werden auch für die Steuerverwaltung die besten Kräfte aus ganz Deutschland heraus⸗ und zusammengeholt werden. Gewiß wird mit der Vorlacge cin großer Schritt zum Einheitsstaat getan, gaber nicht aus politischen, sondern aus tatsächlichen Gründen. Die ungeheuere Verschiebung der steuerlichen Verhältnisse in Deutschland zrischen Reich und Einzelstaaten ist ein durchsschlagender, sachlicher Grund für die Neuorganssation. Durch diese neue Reichsorganisation kann in den Eingelstaaten gar nichts in Unordnung kommen. Der größte Teil der Einzelstaaten geht mit der Reichsverfassung wöllig einig; mit Preußen werden die Verhandlungen alsbald nach der Rück⸗ kehr der Reichsregierung nach Berlin aufgenommen werden. Die vier süddeutschen Staaten und Sachsen werden schon in nächster Zeit die Landesfinanzämter einrichten, auch die Personen sind schon designiert. Bei den Verhandlungen haben unsere Wünsche durchweg das größte Entgegenkommen gefunden. Gerade die Schilderungen der thüringischen Kleinstaaten sind ein mächtiger Anstoß zum Abschluß der neuen Organisation gewesen. Die Gliedstaagten sind nicht „umgefallen“, sondern sie haben mit drei Ausnahmen sich nach sehr eingehender uhnd gewissenhafter Prüfung auf unseren Standpunkt gestellt. Die ganze deulsche Industrie hat keinen sehnlickeren Wunsch als eine reichseigene Steuerverwaltung. Derselbe Wunsch ist u. a. von dem Verein der Standesherren, die doch wirklich Pvakliker und keine Theoretiker sind, zum Ausdmuck gebracht worden. Für die guten Ratschläge des Vor⸗ wedners wegen der Auswahl guler Beamter bin ich dankbar, aber sie tommen zu spät. Daß wir uns einbilden, durch sechswöchige Steuer⸗ kurse ein ausgebildetes Beamtenpersonal zu bekommen, ist doch eine fast lächerliche Unterstellung. Es handelt sich jetzt um ein Uebergange⸗ stadium, dazu sind Praktiker in weitem Umyfange herangezogen; Pro⸗ fessoren und Nationckökonomen brauchen wir zur Mitarbeit für die Ausarbeitung von Richtlinien. Es handelt sich also um ganz getrennte Arbeitsgebiete. Den § 451 habe ich nicht preisgegeben, auch brauchte der preußische Finanzminester nicht herbeoitelegraphiert zu werden, er weöne chnebin zu einer Konferenz hierhergekommen; er hat auch nicht im Ausschuß gegen mich polemisiert. Nie und nimmer habe ich gesage, daß die Kleinstaaten und die Gemeinden 25 % der Einkommen⸗ steuer erhalten sollten, sondern ich habe gesagt: Von dem Gesamtbedarf rvon 25 Milliarden entfalle 75 % auf das Reich, 10 % auf die Länder, 15 % auf die Gemeinden. Einen Verteilungsschlüssel für die Einkommensteuer habe ich nie gemacht, weil er noch gar nicht besteht. Wie soll denn die Reichseinkommensteuer 24 Milliarden erbringen? Das wäre ja schon der Gesamtbedarf! Den Gesamtbedarf für die Länder und Gemeinden habe ich wiederholt auf 6,2 Milliarden an⸗ gegeben. § 451 ist auch nicht der Kaufpreis für die Einzelstaaten; sie sind nicht gekauft worden; § 451 gibt ihnen nur die Garantie einer Entschädigung für ihren Verzicht. Das Reich hat doch nicht bloß für sich allein zu sorgen, sondern es muß sich auch um die Finanzen der Länder und Gemeinden bekümmern. Gerade weil die Organisation vorweggenommen werden mußte, hat § 451 in dem Gesetz eine Stelle gefkunden. Ein Landesbesteuerungsgesetz wird den Anteil der Länder und Gemeinden an den reichseigenen Steuern regeln; es wird be⸗ stimmen, welche Steuern den Ländern und Gemeinden überlassen bleiben, es wird weiter einen Lastenausgleich und schließlich die Be⸗ schaffung von Ausgleichsfonds Seeat müssen. Mit diesem Landes⸗ besteuerungsgesetz wird alles erfüllt werden, was im § 451 enthalten ist. Bis dahin nehmen Sie den § 451 an: er hindert nichts, bietet ober den Ländern eine Garantie. Nachdem die Einzelstaaten so große Opfer gebracht haben, soll auch die Nationalversammlung ein Opfer bringen.
Ab. Dr. Blunck (Dem.): Meine polit schen Freunde stellen sich vorbchaltlos auf den Boden der Vorlage, durch die in viel ent⸗ scheidenderer Weise als durch irgend ein anderes Gesetz der Grund⸗ stein gu einem Gebäude für ein einiges und einheitliches deutsches Reich gelegt wird. Nur auf dieser Grundlage können wir die un⸗ geheuren Lasten tragen, die uns aufgebürdet worden sind, und können wir zu einer Gesundung unseres ganzen Finanzsystems gelangen. Dazu gehört aber auch das Vertrauen unserer Bevölkerung in unser Wollen und Können, und von diesem Standpunkte aus hätte ich es lieber gesehen, wenn der Reichsfinanzminister gestern das Wort vom Staats⸗ bankerott lieber nicht gesprvochen hätte. (Sehr richtig! und lebhafte Zustimmung.) In der Frage, ob dieser Entwurf eine Verfassungs⸗ anderung bedeutet, steht die ganz überwiegende Mehrheit meiner Freunde auf dem Standpunkt, daß diese Frage zu verneinen ist. Wir beantragen erstens, daß die Bildung der großen Landesfinanzbezirke durch Reichsgesetz erfolgen soll, wobei natürlich die bisherigen Landes⸗ grenzen möglichst zu berücksichtigen sein würden; gweitens halten wir es sür unbedingt notwendig, gesetzlich festzulegen, daß an die Spitze dieser Landesfinanzämter nicht Beamte der allgemeinen politischen Verwaltung gestellt werden dürfen. Der Reichsfinanzminister hat einen warmen Appell an uns gerichtet, wir möchten dem § 46, durch den den Ländern ein bestimmter Anteil am Ertrag der Reichs einkommensteuer sichergestellt werden soll, zustimmen. Ich bedauere, ihm diesen Gefallen nicht tun zu können. In einem Schreiben, das der preußische Finanzminister unter dem 18. August an zahkreiche Mit⸗ plieder der Nationalversammlung gerichtet hat, verwahrt er sich in scharfen Ausdrücken dagegen, daß der Ausschuß die Bestimmung be⸗ seitigt hat, wonach eine Aenderung der Vorschrift des § 46 nur auf dem Wege der Verfassungsänderunag vorgenommen werden kann. Der Reichsfinanzminister hat vollkommen recht, wenn er gzur Begründung seines Gesetzes ausführt, daß, so lange den Ländern noch wichtige Kulturaufgaben überlassen seien, auch dafür gesorat werden muß, daß sie finanziell dazu in die Lage gesetzt werden: aber ich halte es für ein Armutszeugnis gegen uns selber, wenn wir deswegen eine der⸗ artige Bestimmung in das Gesetz hineinbringen und uns damit für eine spätere endgültige organische und vernünftige Regelung in ge⸗ wissem Sinne die Hände binden. (Beifall bei den Demokraten.) Wir bitten also, den ganzen § 46 zu streichen.
Preuß. Geheimrat Schwarz: Namens der preußischen Regie⸗ rung bitte ich Sie, den Antrag auß Streichung des Paragraphen 46 abzulehnen und im Gegenteil, dem Antrag Herold entsprechend, die Bestimmung wiederherzustellen, wonach eine Aenderung des Para⸗ graphen 46 nur auf dem Wege der Verfassungsänderung vorgenommen werden kann. Die preußische Finanzverwaltung befürchtet im Ein⸗ klang mit der preußischen Landesversammlung von der Einführung einer Reichseinkommanstemer für die gedeihliche Fortentwicklung der preußischen Staatsfinanzen unerträgliche und verhängnisvolle Folgen, wenn Preußen nicht durch die Vorsckrift des Paragraphen 46 und insbesondere durch eine verfassungsmäßige Behandlung derselben die Sicherheit erhielte, sein eigenes finanzielles Leben aufrechtzuerhalten und seine kulturellen Aufgaben weiter erfüllen zu können. Es kann bienbei nicht von Mißtranen, und es kann nockt weniger von einem Trinkgeld die Rede sein. Preußen würde, falls die Nationalversamm⸗
Verfassung Einspruch im Reichsrat zu erheben (hört, hört!), und wir haben Grund zu der Annahme, daß es dabei die Mehrheit des Reichs⸗ rats auf seiner Seite hoaben würde. (Hört, hört!) Die unmittelbare Folge eines solchen Einspruchs wäre die Ummöglichkeit, den Plan des Reichsfinanzministers auf Uebernahme der direkten Steuergesetz⸗ gebung auf das Reich bis zum 1. Oktober durchzuführen. Die preußische Regierung würde nur mit äußerstem Widerstreben von dem Mittel des Einspruchs im Reichisrat Gebrauch machen, würde sich aber im Falle der Ablehnung des Antrages Herold außerstande schen, anders zu verfahren. (Hört, hört!)
Abg. Dr. Wirth (Zentr.): Im Gegensatz zu der eben gehörten Erklärung Preußens bringen wir dem Gesetz kein Mißtrauen ent⸗ gegen und betrachten es anderseits auch nicht als Trinkgald. Preußen hat ja segar erklärt, es weide sich unter Umständen im Interesse seiner Gemeinden genötigt sehen, aus politischen Gründen von der Verfassungsbestimmung Gebrauch zu machen und gegen etwaige Be⸗ schlüsse der Nationalversammlung in dieser Richtung Einspruch zu erheben. (Hört, hört! Bewegung.) In Süddeutschland denkt man anders, in Süddeutschland wird man für die Reichssteuergesetze kein Verständnis haben, wenn man auf Grund der ausgezeichneten Ver⸗ anlagung des Südens größere Opfer zu bringen hätte als der Norden. Wir würdigen deshalb das Vorgehen Erzbergers, selbst wenn wir mit Sckhierzen von unserer Selbständigkeit Abschied nehmen müssem Der ganze Streit wird übrigens doch nur erst entschieden, nwenn das Landesbesteuerungsgesetz der Nationalversammlung vorgelegt wird. Dann wird sich auch eine verfassungsmäßige Mehrheit erzielen lassen. Der Ausgleichsfonds des Finanzministers wird Härten vermeiden helfen. Auch die Hochschulen müssen dann umlernen; sie müssen sich mehr auf praktische Forschungen legen. Vereinheitlichung läßt sich auch mit Dezentralisation verbinden. Süddeutschland ist durch den Krieg abgeschreckt. Niemals hat man dort so bittere Worte gehört wie zu der Zeit, wo in Berlimwalles in Kriegswirtschaft zentralisiert war. (Sehr richtig!) Nicht mit Freude begrüßen wir das Gesetz, aber wir bringen das Opfer, um die Rettung des Reiches zu ermög⸗ lichen. Wenn es nicht gelingt, die Finanzen des Reiches zu retten, dann ist die Revolution auch in dem Punkte erwüngt, wo unsere gemeinsame Arbeit einen sozialen Fortschritt für das ganze deutsche Volk herbeiführen könnte. 1 1
Abg. Dr. von Delbrück (D. Nat.): Bei dieser Gelegenheit wird auf das alte Preußen gescholten von Leuten, die nicht unterrichte: sind. Die Steuerveranlagung Preußens ist auch vom Auslande als gewaltiger Fortschritt anerkannt worden. Die Vorwürfe einer ober⸗ flächlichen und ungerechten Veranlaaung sind angesichts des Schweißes und der Zuverlässigkeit der preußischen Steuerveranlagungsbeamten unhaltbar. (Sehr richtig! rechts.) Der Reichsfinanzminister hat mit der Fixigkeit, mit der er sich Ueberzeugungen bildet — auch auf Gebieten, die ihm fremd sind —, behauptet, die Vorlage bedeute keine Verfassungsänderung. Das trifft nicht zu, denn verfassungsgemäß müßte die Erhebung der direkten Steuern bei den Gliedstaaten bleiben. Das sei zur Warnung gesagt. Wenn das Reich die Bundes⸗ staaten auf einen Anteil an den Steuern verweist, muß dieser auch feststehen, damit die Einzelstaaten einen Etat aufstellen und ihren kulturpolitischen Aufgaben gerecht werden können. Die Annahme des Gesetzes ist uns nur möglich, wenn zu den Paragraphen 451 und 46, der auch eine Verfassungsänderung bedeutet, der Antrag Herold angenommen wird. (Beifall rechts.)
Abg. Wurm (II. Soz.): Die Debatte ist nur noch ein Streit um Worte; der Streit über Paragraph 451 ist tatsächlich vom Zaune gebrochen. Das Gesetz muß jetzt verabschiedet werden. Die Be⸗ hördenorganisation muß ab 1. Oktober ins Leben treten können. Da sollen uns kleine partikularistische Quisquilien nicht hindern, das Gesetz mit dem uns von Preußen aufgezwungenen Diktatfrieden zu verabschieden. Wir werden deshalb für den Antrag Herold stimmen.
Damit schließt die Generaldebatte.
In der Spezialdiskussion wird der Antrag Blun ck auf Errichtung der Landesfinanzämter durch Reichs⸗ gesetz abgelehnt, nachdem sich Reichsfinanzminister Erzberger dagegen erklärt hat. Ein § 5, der u. a. bestimmt, daß der Präsident und die Leiter der Abteilungen des Landesfinanz⸗ amts im Einvernehmen mit der obersten Landesfinanzbehörde ernannt werden sollen, wird das Wort „Einvernehmen“ nach dem Antrage Blunck in „Benehmen“ geändert. Der weitere Antrag Blunck hinsichtlich der Nichtberufung politischer Be⸗ amter an die Spitze der Landerfinanzämter wird abgelehnt.
In § 17 wird hinsichtlich der Ernennung der Vorsteher der Finanzämter, die nach der Vorlage im Einvernehmen mit den obersten Landesfinanzbehörden erfolgen soll, ebenfalls das Wort „Einvernehmen“ in „Benehmen“ geändert.
Zu § 46 (Vorlage § 451) liegt außer dem Antrage Blunck auf Streichung des ganzen Paragraphen der Antrag Herold vor, den vom Ausschuß gestrichenen Schlußsatz der Vor⸗ lage wiederherzustellen und demgemäß als vierten Absatz hin⸗ zuzufügen: „Eine Aenderung dieser Vorschriften kann nur unter den Voraussetzungen erfolgen, die nach der Reichsver⸗ fassung für Verfassungsänderungen vorgesehen sind.“
Abg. Herold (Zentr.) empfiehlt seinen Antrag und tritt der vom Abg. Blunck vertretenen Mißtrauenstheorie ausführlich entgegen. Abg. Dr. Blunck (Dem.) macht nochmals auf die weittragenden Konsequenzen aufmerksam, die die Annahme des § 46 für das Reich haben würde. Es wäre von der Nationalversammlung unverantwort⸗ lich, die Ausschußvorschläge anzunehmen.
Abg. Keil (Soz.): Nach unserer Auffassung ist § 46 hier nicht an seinem Platz, er gehört überhaupt nicht in das Gesetz. Aber die Machtposition der Einzelstaaten bei der in wenigen Monaten doch notwendig werdenden Neugestaltung wird ganz die gleiche sein, ob die Sicherung nach dem Antrage Herold in dem Gesetz steht oder nicht. Aber angesichts der Hartnäckigkeit der Regierung und angesichts der Gefahr, daß das ganze bedeutsame Reformwerk scheitern könnte, sind wir berekt, dem Antrag Herold zuzustimmen.
In der Abstimmung gelangt der Antrag Herold und mit diesem § 46 zur Annahme.
Es folgt die dritte Lesung des Entwurfs. In der allgemeinen Besprechung wird das Wort nicht gewünscht. In der Einzelberatung erklärt
Abg. Leicht (Bayer. V.): Bis zum Beweis des Gegenteils können wir die Notwendigkeit, das gesamte Finanzwesen zu zentrali⸗ sieren und zur Reichssache zu machen, nicht anerkennen. Wir erblicken vielmehr in der Zentralisierung die Zerbrechung des Rückgrats der Bestandsfähigkeit der Länder und Gemeinden, eine finanzielle Ent⸗ mündigung und unerträgliche Bevormundung ihres kulturellen und wirtschaftlichen Eigenlebens und werden deshalb gegen den Entwurf stimmen.
Ohne weitere Erörterung wird hierauf das Gesetz in der Einzelberatung und schließlich im ganzen mit großer Mehr⸗ heit angenommen. Hierauf vertagt sich das Haus. Nächste Sitzung Mittwoch 9 Uhr. 1. Beratung des Erb⸗ schaftssteuergesetzes, des Anleihekredits für 1919, des Aus⸗ führungsgesetzes zum Friedensvertrag, des Gesetzes über Ent⸗ eignung und Entschädigungen aus Anlaß des Friedensver⸗ trages, Wahl eines Untersuchungsausschusses von 28 Mit⸗ gliedern, Beratung der Entschließung der Abgeordneten Löbe, Gröber und Genossen, betreffend Befreiung der deutscher Kriegsgefangenen, Beratung des Antrages Löbe, Gröber und Genossen auf Zahlung von 300 000 Mark an das Deutsche Nationaltheater in Weimar, 1. Beratung des Gesetzent⸗ wurfs, betreffend Betriebsräte.
lung sich den hier vorgetragenen Erwägungen verschließen sollte, sich
Schluß 9 ½ Uhr.
v LT1ö.“
vorbehalten müssen, auf Gvund der Bestimmung des Artikels ℳ der
“ 1“ Parlamentuarische Nuchrichten.
Der Haushaltungsausschuß der Nationalver⸗ sammlung hielt gestern, wie „W. T. B.“ aus Weimar meldet, eine Sitzung, in der zunächst der Reichsfinanz⸗ minister die Vorlage einer neuen Reichsanleihe von 9 Milliarden begründete. Der Weg der Aufbringung wurde dabei eingehend behandelt. Von einer freien Anleihe soll im gegenwärtigen Augenblick abgesehen werden, eber.so von einer Zwangsanleihe, da bei einer solchen die Ver⸗ hältnisse der Einzelnen nicht genügend berücksichtigt werden könnten. Den Vorschlägen einer Anzahl von Bankdirektoren folgend, soll eine Prämienanleihe, Stück zu 1000 ℳ mit Abschnitten zu 100 ℳ und 2 Prozent Zimen ausgegeben werden. 100 ℳ sollen mit 110 ℳ zurückgezahlt und die An⸗ leibe in 30 Jahren getllgt werden. Die Stücke der Prämien⸗ anleihe sollen steuerlich begünstigt werden, damit so ein be⸗ sonderer Vorzug und Anreiz für die neue Anleihe geschaffen werde. Minister Erzberger wünschte weiter Genehmigung der
Mittel für die in Aussicht genommene Beamtenentschul⸗
dung (1000 ℳ für Verheiralete, 600 ℳ für Unverheiratete) und besprach weiter Hilfsmaßnahmen für die Auslandsdeutschen. Der Wiederaufbau der Handelsflotte durch die Reeder⸗ vercinigung soll gefördert werden. Das Geies üb
aufbau der Handelsflotte werde dadurch hinfällig.
Verkehrswesen. Die Waffenstillstandskommission teilt mit:
Die neue Regelung über den Verkehr zwischen
dem besetzten und unbesetzten Gebiete erfolgt nach Beschluß der interalliierten Konferenz in Wiesbaden am 9. August folgendermaßen:
1) Deutsche oder ehemalige Feinde und Neutrale, wohnhaft im unbesetzten Deutschland, erhalten Einreiseerlaubnis für das besetzte Gebiet vermittels eines deutschen Passes, der mit einem Visum der alliierten Militärbehöe de der Besatzungs⸗ armee versehen ist.
Angehörige der Alliierten können im unbesetzten Deutschland einreisen mit einem Erlaubnisschein, der durch die alliierte Militärbehörde der besetzten Zone ihres Einreiseorts ausgestellt 1 18 einem Visum von der deutschen Zivilbehörde ver⸗ sehen ist. Für Deutsche und ehemalige Feinde und Neutrale, die si b vom besetzten ins unbesetzte Deutschland begeben wollen, genügt ein Ausweis der militärischen Behörde der Besatzungsarmee. Beiderseits der Grenzen sollen Paßbüros eingerichtet werden, und zwar militärische der alltierten Armee im besetzten, bürger⸗ liche im unbesetzten Deutschland. Ihre Einrichtung ist für die genannten Städte geplant: —
im besetzten Deutschland: belgische Zone: Neuß; englisch⸗ Zene: Cöln; amerikanische Zone: Koblenz; französische Zone: Nainz, Ludwigshafen, Landau;
im unbesetzten Deutschland: belgische und englische Zone:
Düsseldorf; amerik nische Zone: Limburg; französische Zone:
Frankfurt, Mannheim, Karlsruhe.
Zwischen den entsprechenden Stellen im besetzten und un⸗ besetzten Deutschland wird zum Zwecke der Paßübermittlung eine Automobilverbindung eingerichter werden.
Reisen von deutschen aktiven Militärpersonen in das besetzte Deutschland haben im Zivil zu erfolgen.
Für Abgeordnete der besetzten Gebiete werden Personalaus⸗ weise mit dreimonatiger Gültigkeit ausgestellt.
Für Reisen deutscher Beamten ins besetzte Gebiet zur Aus⸗ übung ihres Dienstes sollen vorläufig ausgestellte Spezial⸗ ausweise ausgegeben werden.
Durch Vermittlung der Waäffenstillstandskommission ist umgehend das Notwendige zu veranlassen und das Datum der Einrichtung des bürgerlichen Paßbüros des unbesetzten Deutsch⸗ lands mitzuteilen. 86
Da die Zufuhr von Kohlen aus Oberschlesien infolge des neuerlichen allgemeinen Streiks völlig aufgehört hat, ist, wie die Eisenbahndirektion Breslau mitteilt, mit großer Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, daß der Personen⸗ verkehr im Eisenbahndirektionsbezirk Breslau vom Freitag, den 22. August, ab vorübergehend gänzlich eingestellt werden muß, um den Güterverkehr und vor allem die Beförderung der Lebensmiltel aufrecht zu erhalten.
Theater und Musik.
Alfred Abel tritt zum ersten Male nach den Ferien anläßlich der Neueinstudierung von August Strindbergs „Kameraden“ am kommenden Sonnabend im Theater in der Koͤniggrätzer Straße in der von ihm schon früher gespielten Rolle des Axel auf.
——
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der und Zweiten Beilage.)
rsten
Familiennachrichten.
Iö“ Verlobt: Frl. Friedel von Pelser⸗Berensberg mit Ferrugg na Dr. Alex Czéh (Aachen — Geilenktrchen b. Aachen). — rl. Hildegard von Dincklage mit Hrn. Leutnant d. Res. Ernst Karl Stackmann (Berlin — Berlin⸗Grunewald).
Verehelicht: Hr. Oberst und Militärattache Martin Renner mit Frl. Sophie Charlotte Kleinwert (Haag). — Hr. Ober⸗ leutnant Robert Schoepf, mit Frl. Sibylle Witting (München). — Hr. Hauptmann Irminbert Frhr. von Biedermann mit Frl.
Anna⸗Luise von Ustar (Hannover). Gestorben: Frl. Johanna von Arnim (Sorge, Oberharz) — r. Oberstabsarzt Käte Auburtin, geb. Dinter (Kaindorf). — c. verw. Baurat Anna Müller geb. Wolters (Liegnitz.
8
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburs.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstellse, chnungsrat Mengering in Berlin.
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. 4
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlaasanstalt.
Berlin. Wilbelmstraße 32. F16
Vier Beilagen “ leinschließlich Börsenbeirbage) . und Erste. Zweite und Dritte Zentral⸗Handelsreaister⸗Bzilaad.]
sowie die Inhaltsangabe Nr. 33 zu Nr. 5 des öffentlichen Auzeigers.
Wieder⸗
“ Hrn. Re⸗
Erste Beilage uzeiger und Preußis
Mittwoch, den 20. August
Berlin,
Amtliches. Deutsches Reich. Verzeichnis
der Originalzüchter und Vermehrungsstellen von Wintersaatgetreide im Sinne des § 6 der Verordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Gerste aus der Ernt: 1919 zu Saatzwecken
————
Größe der
mit Origi⸗ . 8 ; — nalsaatgut Wohnort oder Vermehrungsstellen Eisenbahnstation Fruchtart bestandenen
Fläche
Name
und Stand V
Preußen. Provinz Ostpreußen.. Pogauen Pslat Weizen gangsstation Königsberg Bartenstein
866
Kuwert, Gutsbes.
Rhode, Generalland⸗ Tromitten Roggen schaftsrat von Tettau⸗Tolks, Frhr., Kraphaus en
Majoratsbesitzer
Bartenstein Weizen
Provinz Westpreußen. A. Regierungsbezirk Danzig.
Danzig, Sandgrube 22, und Praust Danzig
Weizen bezw. Praust
Westpr. Saatzuchtge⸗ sellschaft m. b. H. mit der Saatzucht⸗ wirtschaft d. Landw.⸗ Kammer für d. Pro⸗ vinz Westpreußen
Vermrhrungsstellen
für Westpr. Saatzucht⸗G. m. b. H.
mit der Saatzuchtwirtsch. der Landw.⸗ Kammer für die Prov. Westpr.:
Reg.⸗Bez. Danzig: von Belowsche Güterdir., Oslanin
Penner, Gutsbes., Liessau
Reg.⸗Bez. Marienwerder: von Alvenslebensche Gräfl. Gutsverw
Glauchau p Hartingsche Gutsverw. Bielawlen Pelplin Kantz, Domänenpächter, Rakowitz Klein Krug von Koerber, Rittergutsbes., Koerberode Samdin Münchmeyer, Domänenpächter, Adl. Pelplin
Liebenau Wiechmann, Domänenpächter, Rehden Melno, Kleinb. Rehden
B. Regierungsbezirk Marienwerder. Adl. Bruch Christburg Kittnau Boguschau 8 Vermehrungsstelic
für Rittergutsbes. Müller, Kittnau: 3 Albinus, Domänenpächter, Zaskotsch Hohenkirch
Provinz Braundenburg. Zernickow b. Fischerwall
Benau Criewen b. Schwedt a. O. Vermehrungsstellemn für Rittergut Criewen: 8 Dobberzin, Gutsverw. Brdodg. Angermünde Schmidt, Strohwalde, Bez. Halle Strohwalde Vorwerk Topfleben b. Gotha Gotha Hptb. 8 Könkendorf b. Sadenbeck, Prignitz Heiligengrabe Vermehrungsstellen 8 für Oberamtmann Jäger, Könkendorf: Bruhn, Admin. Münchehofe, Prov. Halbe Brandenburg Wilke, Kurt, Bes., Leine, Pomm. Schulze, F., Schilddorf b. Oster⸗ burg, Prov. Sachsen — 8 von Lösch, Rittergutsbes., Gr. Butsch⸗ Butschkau, Laski, kau u. Lorzendorf, Kr. Namslau Buchelsdorf Wilke, Rittergutsbes., Leine yrit Lübnitz b. Belzig (Mark) Belzig Vermehrungsstelle für Rittergutsbes. v. Lochow, K. K., Lübnitz: 1 Andreae, H., Rüxleben, Prov. Sa. Kleinfurra Petkus i. Mark . Pelkus Vermehrungsstellen für Rittergutsbes. F. v. Lochow, Petkus: Ostpreußen: “ fe Höpfner, Böhmenhöfen a. Osib. Böhmenhöfen von Eben⸗Ebenau Saalfeld rovinz Westpreußen: von Plehn, Rittergutsbes., Kopitkowo Schmentau u. Hardenberg Tauche
Lindenberg⸗ Glienicke Schwedt a. O.
Weizen Weizen
Sellistrau Dirschau und Liessau
Weizen
Weizen Weizen Weizen Weizen
Weizen
Culmsee und Glauchau
Weizen
Kühler, Rittergutsbes. Weizen Weize:
Mäüller, Rittergutsbes.
Weizen
Dannenwalde, Roggen Meckl.⸗Str. Benau, N. L. Angermünde
von Arnim, Frhr.
Bohnstedt, Oek.⸗Rar Criewen, Rittergut
Roggen
30,— 6,— 21,50 108,50
Weizen Weizen Weizen Roggen
Roggen 8 Roggen Roggen
IIXA“
Schildt orf⸗ Osterburg
Roggen
8 1““ Roggen von Lochow, K. K., Roggen Rittergutsbes.
Roggen von Lochow, F., Dr., Roggen
Rittergutsbes. 1
Roggen Roggen
Roggen
Brandenburg:
Colsmann⸗Lindenberg, Rittergutsbes., 131,75
146,25
Roggen
auche Colsmann, Rittergutsbes., Lindenberg Roggen Criewen, Rittergut b. Schwedt a. O. von Freier, Rittergutsbes. Gut Hoppenrade Gut Garz Gr. Pankow, Rittergut, mit Retzin und Rohlsdorf “ von Hardenbergsche Gräfl. Guts⸗ verwaltung, Komturei Lietzen von Kalckreuth, Graf, Pächter, Casel von Klitzing, Charlottenhof b. Vietz von Lochow, Rittergutspr., Zieckau dorf, Luckau
Marschalleck, Nittergutsbes., Gr. Gr. Kreutz
Kreutz mit Plessow 1 1 von Wedel⸗Gerzlow Friedeberg, Ostb. von Gerlach, Rittergutsbes., Rohrbeck Rohrbeck N. M.
Petkus, Saatbaugenoffenschaft
Roggen
Roggen Roggen Roggen
Garz Gr. Pankow
Fürstenwalde a. Spree Golßen Vietz Uckro, Drahns⸗
Roggen
Roggen Roggen Roggen
Roggen Roggen
Roggen Roggen
Staatsanzeiger.
1919.
Name
W“ Wohnort oder Vermehrungsstellen Eisenbahnstation 8 2
Fruchtart
Größe der mit Origi⸗ nalsaatgut bestandenen
Demyertsche Erhen
von Brühlsche Gräfl. Gutsverw. auf nachstehenden Gütern: Beitzsch und Grötzsch Datten Eule Kohlo Kummeltitz Oegeln t 8 Neu aero von Knoblauch⸗Buschor 8 Buschow Prov. Pommern: von Diest, Bes., Zeitlis Feitlitz von Heyden⸗Linden, Stretense bei Anklam Anklam von Oppenfeld, Reinfeld 1 von Oppenfeld, Fideikommißbes., Nadrense b. Tantow Tangermann, F., Dr., Krakow von Wangenheim, Frhr., Kl. Spiegel Prov. Posen: Bardt, Frau, Rittergutsbes., Lubosch Gerstenberg, Rittergutsbes., Gern⸗ heim „ Hoffmeyer, Zlotnik Prov. Schlesien: Tuckermann. Dr., Oberschmardt Bannert, Dr., Oek.⸗Rat, Radstein
Ziezeneff Rosow⸗Tantow
Casekow Kl. Spiegel
Lubosch Nakel
Zlotnik
Schmardt Krobusch, Lonschink, Zülz Krobusch, 8 chink, Keobusch,
ulz Derselbe, Bresnitz Krobusch, Lonschink,
18 8 Zülz Mathis, F. Rittergutsbef, Klein Gramschüt Schwein b. Gramschütz 3 1 Schwarzlose, Rittergutsbes., Trebitsch Kummernick,
Derselbe, Mokran
Derselbe, Schelitz
Polkwitz, Raudten⸗Süd Westmann, Oek.⸗Rat, Greisitz bei Wellersdorf Sagan 8 rov. Sachsen: Bauermesster, Schloß Löbnitz bei Bitterfeld Hölscher, Bürs F ü Kläden, Rittergut, Kläden Kläden Kühne, Amtsrat, Wanzleben und Wanzleben Blumenberg 8 Schurig, Rittergutsbes., Stedten Stedten Prov. Schleswig⸗Holstein: 8 Glinde
Nissen, S., Bes., Glinde Prov. Hannover: Wrede, RMittergutsbes., Ringelheim Ningelheim Derselbe, Söderhof Ringelheim
Ebstorf und Umgebung, Saatbau⸗ Ebstorf verein
Bitterfe lId
Westfalen: “ Päͤchler, Brandenburg t.
Braunschweig: Vibrans, Oek.⸗Rat, Calvörd Stremmen Sarkow b. Friedland
Selchow
Vermehrungsstellen für Pfarrer Schliephacke, Wesblitz: Eickmann, Rittergutsbes., Lützlow,
Post Gramzow 1 Kretzschmar, Wugarten b. Blumenfelde
Stadthagen
Marsch, Amtsrat
Müller, Joh., Ritter⸗ gutsbes.
Neuhauß, Ritterguts⸗ besitzer 1
Schliephacke, Pfarrer
Calvörde Tauche Weichensdorf Selchow
Soldin
Lützlow über Schönermark Friedeberg.
Roggen Roggen Roggen Roggen Roggen Roggen Roggen Roggen
Roggen Roggen
Roggen Roggen
Roggen Roggen
Roggen Roggen
Roggen Roggen Roggen Roggen Roggen
Roggen
Roggen
Roggen Roggen
Roggen Roggen Roggen Roggen Roggen Roggen Roggen
Roggen Roggen
Roggen
Roggen Roggen Roggen
Roggen
Gerste
Gerste
Stadt, N. M.
Bütow 8 Jassener C See
Belgard Bublitz
Thunow Zülshagen Stolp Züllchow Dramburg 8
“ Provinz Pommern. Kl. Guftkomw 1
von Dürckheim, Graf, Jassen Rittergutsbesitzer
Guse, Rittergutsbes. von Joeden, Ritter⸗ gutsbesitzer
von Kameke, Ritter⸗
gutsbesitzer Pegutabesihe Saatzucht G. m. b. H. Pommersche Saatzucht 929. . 86 8 ommersche Saatzu G. m. 1* Pommersche Saatzu
Grumsdor Streckenthin
Dalow
Warsow
77,50 — 69,25 448 18,75 42,75 24,—
159,— 100,—
119,— 103,—
81,— 125,—
142,50 153,50
100,— 103,25 10,25 65,50
24,—
1b Roggen Roggen
Gerste Roggen
Roggen Roggen Roggen Weizen Roggen Weizen
Roggen
Burglehn⸗Dramburg G. m. b. H. 88. .“
Provinz Posen. Kleschewo, Bez. Posen
Vermehrungsstelle für C. Hildebrand, Kleschewo: Dietrich, Karl, Staatsgutspächter, Hain, Krshptmsch. Leipzig
Hildebrand, C., Gute⸗ besitzer
Kieritzsch
1 Provinz Schlesien. ittergutebes. V Breslau, Schwerinstr. 23 b Vermehrungsstellen für Rittergutsbes. Bieler, Breslau: Herrschaft Bankwitz, Kr. Namslau
Herrschaft Gr. Strehlitz, Dep. Kalindw .
Mangschütz, Kr. Brieg b- chow
Gerste