““ 1“ 11“ 8 116“ 8. 111“ “ “ “ “ v1“ 1111A“ “ 8* “ 1— 8 8 8 4 1“ 18 no 8 n Zy angkver nac ausschließlich für den landwirt⸗ unter der Firma Landwirtschaftlicher die Zeichnenden zur Firma der Genossen⸗ Wetzlar. 152148] nommene Zrwang⸗ “ schaftl'chen 2,21 v.. 8,3 58 gin 2, vaussvereiune Gm b H. schast bre Nomene⸗unterschrift beifügen. In unser Benossenschaftsregister Ne. 37 kräftigen Beschluß vom 22 Tog be⸗ * 4) Maschtnen, Geräte und andere Gegen⸗ zu Rbeineberg mit dem Sitze zu Rbeins⸗] Die öffentlichen Bekonntmachungen er⸗ ist heute bei der Genossenschaft Groß⸗ stä tgt ist, ““ stände des landwirtschaftlichen Betriebs berg eingetragen worden. Gegenstand geben im Landwirtschaftlichen Genossen⸗ Altenstäbtener Spar und Darlehus⸗ Pofen, den 1 nn ichr 1 zu beschaffen und zur Benützung zu über⸗ ist: Versorgung der Mitalieder mit allen schaftsblatt zu Neuwied. Das Geschäfis⸗ kassennerein eingetr. Sen. mait unb. Das Amtsgericht. lassen. Die Willenserklärungen des Vor⸗ Artikeln ibres Wirtschaftsbedarfs, Absatz jahr läuft vom 1. April bis 31. März. Hakzpfl cht in Eroßaltensäbtrn folge⸗ Kochlitz, Sachsen. [52085] stands erfolgen durch mindestens drei Nor⸗ und Verwertung sämtlscher ländlichen Er⸗ Die Haftsumme beträgt 100 ℳ für jeden des eingetragen worden: Das Konkursverfabren über das Ver-. standsmitglieder; sie zeichnen in der Weise, zeuanisse, Urbernahme von Komwissions⸗ erworbenen eschäftsantetl. Mit mehr! — Landwirt Georg Krauskopf in Eroß⸗Imögen des Fabrikanten Otto Ludwig daß sie der Firma ihre Namenzunterschrift geschäften jeder Art. Schriftliche Willens. als 50 Geschäftsanteilen kann sich ein altenstädten ist aus dem Norstand aus⸗ zuitheim Rchard Haaf in Ruche itz. beifügen. Die Bekanntmachungen der Ge⸗ erklärungen sind für die Genossenschaft Mitgited nicht betelligen. Die Vorstands⸗ geschirden und an dessen Stelle Georg aflein gen Indabers der Fuma Richard nossenschaft erfolgen in der für die Firmen⸗ verbindlich, wenn zwei Vorstandsmitglieder mitalteder der Genessenschaft sind: 1) der Hartmwann, Haus Nr. 2, gewählt. Hanf in Rochlitz, wird hierdurch auf⸗ zeichnung vorgeschriebenen Form im „Ge⸗ si⸗ abgegeben und der Fiema der Genossen⸗ Bauer Ernst Krüger, 2) der Bauer Fritz Wetzlar, den 22. Juli 1919. sgehoben, nachdem der im Vergleiche
nossenschafter“ in Regensburg. schaft ibre eigenhändige Unterschrift hinzu⸗] Gorenschwege, 3) der Bauer Rudolf Goden⸗ te⸗rmine vom 29. Juli 1919 angenommene
2) Am 13. August 1919 wurde ein⸗
getragen: Ellenbacher Spar⸗ und Darlehenskassen⸗Verein, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haoftpfl’cht in Ellenbach. Die Satzurg ist errichtet am 2. August 1919. Gegenstand des Unternehmens ist die Beschaffung der zu Darlehen und Krediten an de Mitglieder erforderlichen Geldmsttel und die Schaffung weiterer Einrichtungen zur Förderung der wirt⸗ schaftlichen Lage der Mit lieder, ins⸗ besondere 1) der gemeinschaftliche Bezug von Wirtschaftsbedürfaissen; 2) die Her⸗ stellung und der Absatz der Erze ugniße des lar dwirtschaftlichen Betriebs und des ländlichen Gemwerbefleißes auf gemeinschaft⸗ liche Rechnung; 3) die Beschaffung von Maschinen und sonnigen Gebrauchsgegen⸗ ständen auf gemeinschaftliche Rechung zur mietweisen Ueberlassung an die Mit⸗ glteder. Die Willenserklärungen des Vor⸗ stands erfolgen durch drei seiner Mit⸗ glieder, darunter den Vorsteher oder dessen Stellvertreter; sie zeichnen in der Weise, daß sie zur Firma des Vereins oder zur Benennuog des Vorstands ihre Namens⸗ unterschrift beifugen. Die Bekannt⸗ machengen der Genossenschaft erfolgen in der für die Firmenzeichnung vorgeschriebenen Form im Raiffesenboten des Revisions⸗ verbandes in Nürnberg. Vorstandzmit⸗ glieder sind: die Landwirte Peter Bock in Ellenbach. Vorsteher, Ardreas Lämmer⸗ mann in Ellenbhach, Norsteherstellvertreter, Jobhann Ertel in Leutenhach, Heinrich Beck in Weiher, Jobann Dissler in Ellenbach. Die Einsicht der Liste der Genoffen ist wäbrend der Diennstunden des Gerichts jedem gestattet.
Nürnberg, den 16. August 1919 Amtsgericht — Registergericht. olpe. 152134]
In unser Genossenschaftsr’ gister ist beute unter Nr. 21 beim Rüblinghauser Elek⸗ trizitätsverrcin e. G. m. b. H. zu Rüblinghausen, Kreis Olpe, folgendes eingetragen worden:
„Die Haftsumme ist von 20 ℳ auf 300 ℳ durch Beschluß der General⸗ versommlung vom 13. Juli 1919 erhöht.“
Olpe, den 11. August 1919.
Das Amtsgericht.
Patschkau. [52135]
Im Genossenschaftsregister ist heute dte durch die Satzung vom 16. Junt 1919 unter der Firma „Etukauföverein der Kolonialwzrenhäudler Patschkau, eingetragene Wenofsfenschaft uit ve⸗ schränkter Haftpflicht“ mit dem S tze zu Paitschkau errschtete Genossenschart eingetragen worden. Gegenstand des Uaternehmens ist der Einkauf von Waren auf gemeinschaftliche Rechnung und deren Abgabe zum Handelsbetriebe an die Mit⸗ glieder; die Errichtung dem Kolonial⸗ warenhandel dienender Aalagen und Be⸗ triebe zur Fördezung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder; Förde⸗ rung der Inte efsen des Klänhandels. Die Haftsumme beträgt 500 ℳ. Die höchste Zahl der Geschäftsanteile beträgt 10. Die Mitglieder des Vorstands sind Kaufmonn Theodor Grötschel, Kaufmann Max Hahn, Kaufmann Alois Jäschke, sämtlich in Patschkau. Bekanntmachungen ersolgen durch das Passchkauer Wochenblatt in der Form, daß dem Namen (Firma) die Unterschrifun von mindestens zwei Vor⸗ standsmitgliedern beigefügt werden. Die Zeichnung geschicht in der Wetse, daß die Zeichnenden zu der Firma des Vereins ihre Namensunterschrift binzusügen; zur Rechtsverbindlichkeit ist die Zeichnung oder die Erklärung zweier Vorstandsmitglieder erforderlich. Die Einsicht in die Genossen⸗ liste ist in den Dienststunden des Gerichts jrdem gestattet. Amtsgericht Patschkau, 14. 8. 1919.
Ratibor. [52136]
Im Genossenschaftsregister wurde am 9. 8. 1919 bei Nr. 36 Spar⸗ und Dar⸗ lehuskassenverein e. G. m. u. H. zu Twoskan eingetragen: Anton Kwasnitza und Michael Pawellek sind aus dem Vor⸗
stande ausgescht⸗den und an ihre Stelle
gefügt baben.
Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden jedem gestattet. 8911I (Mark), den 11. August
8
Das Amtsgagericht. 8
Riedlingen. [52139) Heute wurde in das Genossenschafts register elngetragen: Schloß mühle Utten⸗ weiler, eingetragene Genossenschaft
mit beschräunkter Haftpflicht, mit dem
Sitz in Utteuweiler Das Statut vom 27. Juli 1919 enthält folgende Be⸗ stimmungen: Der Zweck der Genossenschaft ist der Erwerb und Betrieb der seitbertigen Schloßmühle.
Organe der Genossenschaft sind der Vorstand, der Aussichtsrat und die Generalversammlung.
Rechtsverbindliche Willengerklärung und Zeichnung für die Genossenschaft erfolgen durch den Vorstehber oder seinen Stell, vertreter und zwei weitere Mitglieder des Vorstands. Die Zreichnung erfolgt, indem der Firma die Unterschriften der Zeichnenden hinzugefügt werden.
Die Bekanntmochungen der Genossen⸗ schaft erfolgen unter der Firma derselben und gezeichet burch den Vorsteher bezw den Vorsitzenden des Aufsichtsrats im Amtsblatt des Oberamtsbezirks.
Die Haftsumme eines Mitglieds be⸗ trägt: 500 ℳ.
Die höchste Zahl der Geschäftsantelle für ein Mitglied beträgt 20.
Mitglieder des Po stonds sind: Konrad Bammert, Bauer in Uttenweiler, Vor⸗ steher; Ulrich Marqvart, Bauer in Utten⸗ weiler, Stehlvertreier; Josef Rau, Buck⸗ balier in Uttenweiler, Rechner; Konrad Münst, Schultheiß in Ahlen, O.⸗A. Biberach, Georg Nusser, Bauer in Büisch⸗ manuthausen, Goe. Betzenweiler.
Die Einsicht ver Liste der Genossen ist wihrend der Geschäftsstunden des Gerichzs jedermann gestattet.
Den 19. Auoust 1919.
Württ. Amtsgericht Riedlingen. Amtzrichter Vetter.
Rosenberg, Westpr. [52140]
Die Rosenberger Schneidergenossen⸗ schaft E. G. m. b. H. in Rosenberg W. Pr. ist durch Beschluß der General hessctgxleg vom 22. Juni 1919 auf⸗ gelög.
Liquldatoren sind die Vorstandsmitgliedern Kaoblauch und Glawe — Gn.⸗R. 17 —; dies ist am 16. 8. 19 ins Gencossensch.⸗ Regsster eingeiragen. 1 Rosenberg W. Pe., den 16. August
1919 1 1 Pr. Amtsgericht.
Rostock, HMecklv. [52141]
In das hiesige Genossen schaftsregister ist heute die Genossenschaft Elektrizitätg⸗ und Maschinengenossenschaft Vogts⸗ hagen, eisgetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Vogtohagen, eingemagen worden.
Gegenstand des Unternehmens ist: Be⸗ nutzung von elektrischer Eunergte und die Lemeinschaftliche Anlage, Unterhaltung und der Betrieb von landwirtschaftlichen Me⸗ schtnen und Geräten. Die Haftsumme beträgt 100 ℳ (cinhundert Mark). Die höchstzulässige Zahl der Geschäftsantetle eines Mitglieds beträgt 50 (fünfzig) Die Bekanntmachungen der Geuossenschaft erfolgen unter ihrer Firma, gezeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern, in dem Land⸗ wirischaftlichen Genossenschaftsblatte in Neuwied vnd beim Eingehen dseses Blattes bis zur nächsten Generalversammlung im Deutschen Reichsanzeiger. Das Geschaͤfts⸗ jahr läuft vom 1. April bis 31. März. Die Willenserklärungen und Zeichnungen für die Genossenschaft mussen durch min⸗ destens zwei Vorstandsmitglieder erfolgen, wenn sie Dritten gegenüber Rechtsverbind⸗ lichteit haben sollen. Sie geschehen in der Weise, daß die Zeichnenden zur Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift betfügen. Vorstandsmitglieder sind Erb⸗ vpächter Wilhelm Röbcke, Erbpächter
der Bauer Josef Drobny und der Bauer Anton Sch won getreten. Amtsggericht Ratibor.
Reichenstein. 152137] Bei der unter Nr. 4 unseres Genossen⸗ schaftsregisters eingetragenen Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Ge⸗ nofsenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Hemmersdorf, ist heute folgends eingetragen worden: ghie Bekanntmachungen erfolgen in der Schlesischen landwirtschaftlichen Fevossen⸗ schaftszestung in Preglau mir der Maß⸗ gabe, daß beim Eingehen dieses Blattes dis zur nächsten Generalversammlung, in welcher ein anderes Blatt zu bestimmen ist, der Deutsche Reichsanzelger tritt. Reichenstein, den 11. August 1919. Amtsgericht.
Rheinaberg, HMark. [52138] In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 8 die durch Statut vom
Wilhelm Rieck und Gastwirt Karl Kleist, sämtlich zu Vogishagen. Die Satzung vom 16. Juli 1919 befindet sich in I1] der Register⸗kten.
Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den EEX des Gerichts jedem gestattet.
Rostock, den 14. August 1919. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
Starzard, Hecklp. [52 142] In das Gen ossenschaftsregister ist heute die Elektrizitäts⸗ und Maschinenge⸗ nossinschaft Bargensborf, einge⸗ tragene Senossenschaft mit beschränkter Hastpflicht, in Bargensdorf eingetragen. Ahre Satzung ist vom 1. März 1919. Gegenstand des Unternehmens ist Be⸗ nutzung und Verteilung von Fece . Energie und die gemeinschaftliche Anlage, Unterhaltung und der Betried von land⸗ wirtschaftlichen Maschinen und Geräten. Die Willenserklärungen des Vorstands er⸗ folgen durch mindestens 2 Mitglieder.
Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß
schwege, sämtlich in Bargensdorf.
Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. veegeeinh (Mecklb.), den 18. August
19. Mecklb.⸗Strelitzsches Amtsgericht.
Steitin. [52143]
In das Genossenschaftsregister ist beute bel Nr. 56 („Eleksrizitäts⸗ und Ma⸗ schinengennssenschaft Harnimslow e. G. m. b H.“ in Barnimslow) einge⸗ tragen: Karl Hoppenrath ist auz dem Norstand ausgeschteden; Pastor Gerhard Seeliger in Barnimslow ist zum Vor⸗ standsmitglied gewäblt.
Stettin, den 16. August 1919.
Das Amtsgericht Abt. 5.
Stolberg, Rhcinl. [52144]
Ia das Genossenschaftsregister ist bei dem Zweifaller Consumverein, e. G. un. 5. H. in Zweifall eingetragen: Das Vorstandemitglied Peter Bruno Willems ist gestorben, an seine Stelle ist der An⸗ streichermeister Paul Hütten in Rott in den Vorstand gewählt. Stolberg (Rh d.), 12. August 1919.
Amtsgericht.
Stolberg, Kheinl.
Im Genosenschaftsregister ist ber der Rohstoffaenossenschaft der Schuh⸗ macher. e. G. m. h. H. in Stolders (Rhld.) berichtigend eingetragen, daß das veugewählte Vorstandsmitglied Heinrich Weber nicht Schuhmachermeister, sondern Geschäftsführer ines Schuhwarenge⸗ schäfts ist.
Stolberg (Rhleo), 13. August 1919.
Amtzgericht.
Trebnitz, Schles. [52145]
In unser Genossenschaftsreginer — Wareneinkaufzverein E. G. m. b. H. Trebnitz — wurde heute unter Nr. 48 eingetragen: Der Kaufmann Paul Veith ist aus dem Vorstand ausgeschieden und an seine Stelle der Kaufmann Emil Strauß in den Vorstand gewählt. Als weitetes Mitglied ist der Kaufmann Fetedrich Schwartzkopff in den Vorstand sewählt. Amtsgericht Trebnitz t. Schles.,
18. 8. 19. SaesterKas.
Uerdingen. 168186 In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 18 eingetragen wyrden die Ge⸗ nossenschaft unter der Firma Bezuns⸗ und AKbsatzgenosseuschaft selbst. Bäcker und Condltoren des Landkrrifes Cre⸗ feldb und uühderer Umgezeub Uer, dingen eingetragene Genosseuschaft mit beschränkter Haftpflicht in Uer⸗ dingen. Gegenstand des Unternehmens: Die Förderung des Erwerb und der Wirt⸗ schaft ihrer Mitglieder, insbesondere durch den gemeinschaftlichen Einkauf, die Her⸗ stellung und den Verkauf der zum Betriebr des Bäcker⸗, des Konvditorgewerbes und verwandter Gewerbe erforderlichen Roh⸗ stoffe, halb⸗ und gamfertiger Waren sowie der Maschinen, Geräte und sonstigen Be⸗ darfeartikel. Vorstandemitaglieder sind: 1) Carl Josef Ploenes, Bäckermeister in Urroingen, I. Vorsitzender,
2) Hermarn Schav, Bäͤckermeister in Fischeln, steuverte. Vorütender,
3) Jean Frauenrath, Bäckermeister in Anrath.
Statut vom 19. Juli 1919.
Die Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genessenschaft und, wenn sie vom Aufsichtsrat ergehen, unter dessen Benennung in der Niederrheinischen Vorks⸗ zeitung in Crefeld.
Die Willenserklärungen des Vorstands erfolgen durch mindestens zwei Mitgalieder. Die Zeichnung geschiebt, indem zwei Mit⸗ glieder der Ftrma ihre Namensunterschriften beifügen.
Die Einsicht ber Liste der Genossen ist während der Sprechstunden des Gerichts, Vorm. 11—1 Uhr, jedem gestattet.
Durch Beschluß der Generolyersamm⸗ lung vom 21. Juli 1919 ist die Zahl der Vorstandsmitglieder auf fünf erhoͤht.
Neugewählt wurden:
1) Der Bäckermeister Paul Hüiten in
Uerdingen,
2) 1 Bäckermeister Hubert Wieler in
ank.
§ 17 Abs. 2 und § 20 der Statuten sind geändert.
Uerdingen, den 5. August 1919.
Das Amtsgericht.
Welzheim. [52147] Im Genossenschaftsregister Bd. I1 Bl. 25 wurde heute bei den Darlehenskessen⸗ verein Lorch e. G. m. u. H. in Lorch eingetragen: Die Generalversammlung vom 21. 4 1919 wählte an Stelle des ausgetzetenen Vorstendsmitglieds Hermann Wohlfarth den Jakob Zeitter, Mechagtkermeister in Lorch, in den Vorstand, zugleich als Vor⸗ steherstellvertreter. Den 16. August 1919. “ Amtsgericht Welzheim. M
152333]
Landgerichtsrat Becht.
Das Amtsgericht. Wetalar. v 1 In unser Genessenschaftsregister Nr. 52.
heimer Spar⸗ und Darlehnskasseu⸗ verein eingeir. Ben. mit unb. Hast⸗
tragen worden:
und Jagob Bill 16., beide in Naupheim,
Vorstand gewählt worden. 1 Wetzlar, den 15. August 1919. Das Amtsgericht.
Wongrowitz. [52 ¹50]
In uaser Genossenschaftsregister ist beute bei der Genossenschaft Deutscher Spaxv- und Darlehnskaffenverein e-. G. m. u. P. in Hobhenhrim — Nr. 38 des Reg. — eingelragen worden: Der Wortlaut des Statuts ist geändert. Statut in der neuen Fassung vom 7. April 1919. Gegenstand des Unternehmens ist die Beschaffung vder zu Darlehnen und Krediten an rie Mitgliebder erforderlichen Geldmiitel und die Schaffung weilerer Einrichtungen zur Förderung der wirt⸗ schaftlichen Lage der Mitglieder, insde⸗ sondere gemeinschaftlicher Bemg von Be⸗ dürfnissen des landwirtschaftlichen Be⸗ triebes, Herstellung und Absatz der Er⸗ zeugnifse des landwirtschaftlichen Betriebes und des ländlichen Gewerbefleißes auf ge⸗ meinschaftliche Rechnung sowie Beschaffung von lardwittschaftlichen Maschinen und sonstigen landwirtschaftlichen Gebrauchs⸗ gegenänden auf gemeinschastliche Rechvung zur mietweisen Ueberlaffung an die Mit. glieder.
Die öffentlichen Rekanntmachungen er⸗ folgen im Posener Rarffeisen⸗Boten,
Wongrowitz den 19. Junt 1919.
Das Amtsgericht.
Wongzgrowihz. [52151]
In unser Genossenschaftsregister ist am 3. Juli 1919 bei der Lernp'er Molkerei G. 6. m. u. H. in Lekno (Nr. 16 des Reg) eingetragen worden: Der Landwirt Friedrich Blase aus Brüderhausen ist aus dem Vorstand ausgeschi⸗den und an seine Stelle der Landwirt Heinrich Lunte in Brüderhausen getreten.
Wongromitz. den 19. Juli 1919.
Das Amtegericht.
Unn ndb
11) Konkurse.
Gerlin-schöneberg. [52081] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Josez Glückstein ia Berlin⸗Schöme⸗ derp. Nollenvorfftr. 22 a, wird heute, am 19. August 1919, Vormfttags 11 Uhr, das Konkursverfabren eröffnet. Der Kon⸗ kursberwalter Augost Belter in Berlin W. 30, Haberlandstraße 3, wird zum Konkursbverwalter ernannt. Konkurs⸗ forderungen sind bis zum 20. Sep⸗ tember 1919 hei dem Gericht anzumelbden. Es wird zur Beschlußfassung über die Bei⸗ behaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschussez und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 16. Sevtember 1919, Bor⸗ mittags 11 ½ Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 30. September 1919, Bormiltags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 58, Termin anberaumt,. Offener Arrest mir Anzeigepflicht bis zum 14. Sep⸗ tembder 1919. Das Amtsgericht ““ Aht. 9.
Rlankenese. [52082]
Ueber das Vermögen der Gastwirte Heinrich Kröger in Blankenesfe und VPaul Kroöger in Eülldorf ist am 15. August 1919, Nachmittags 3 Uhr, ker Konkurs eröffnet. Verwalter: Rechts⸗ anwalt Dr. Bielenberg in Blankenese. Anmeldefeist bis 15. September 1919. Erste Gläubigerverseommlunt am §. Sep⸗ tember 1919, Vormittags 9 Uhr. Allgemeiner Prüfungetermin am 29. Sep⸗ tember 1919, Vormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigefrift bis 8. September 1919.
Blankenese. 15. August 1919.
Amtsgericht.
Delmenhorst. [52083) In dem Koakursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmannss venrich Ger⸗ hard Thümler in Stuhr wiͤd nach erfoloter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Delmenhorst, den 11. August 1919. Amtsgericht. I11I1I.
Posen. [52084]
Das Fonkurszverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Ciefan Ceu⸗ towski in Posen, Wilhelmsplatz 81, wird, nachdem der in dem Vergleichs⸗
termine vom 21. März 1919 ange⸗
pflicht in Naunheim folgendes einge⸗ Rozenberg, . 8.
Die Vorstandsmitglieder Ludmig Neeb 6. mögen des Kaufwanns Albeet Kostol in Nosen⸗ scheiden aus, an deren Stelle sind 2 dwig berg O. & ist infolae eines von dem Schäfer 11., Bürgermelter, Jacob Becker 7.,
Landwirt, beide von Naunheim, in den
8 Zwangevergleich durch recheskräftigen Be 52149] feluß vom 29. Juli
1 ⸗ „ de ist. 48 st beute bet der Genose. aft zeanan. Rochlitz, den 14. Auaust 1919.
1919 bestätigt
Das Amisgzericht. 1. [52086] In dem Konkursverfahren über das Ver
Gewerbeschreibers und
Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichsterm n auf den 15. Leptember 1919, Vorm. 10 Uhr, vor dem Amtsgerscht in Rosen⸗ berg H. S. anbetaumt. Der Vergleichs⸗ vorschlag und die Erklärungen des Gläu⸗ bigerausschusses sind auf der Gerichts⸗ schreiberen des Konkursgeichts zur Ein sicht vee Beteiligten niedergrlegt. 8
Amtecericht Rosenberg H. S,
den 18. 8. 19. Schlichting.
12) Taris⸗- und Fahrplanbekannt⸗ machungen der Eisen⸗
Gzaats⸗ und Privatbahntiesverkeh’. Teil 11 — Tfv. 1504.
Die für die Stattonen der Nieder⸗ lausitzer Eisenbahn geltenden bezonderen Desinfektionsaebuͤhren werden mir Gübriag⸗ keit vom 1. Okrober 1919 ab aufgehoben und durch die im Deutschen Eisenbahn⸗ tiertarif, Teil 1 enthaltenen allgemein mgülttgen Desiufektionsgebübren ersetzt. — Näheres enthält die am 21. August 1919 erscheinende Nummer des Tartfanzeigers. Auskunft geben auch die beteiligten Güßer⸗ abfertigungen sowie das Auskunftisbüro, hier, Bahnhof Al⸗xandervlatz.
VBerlin. den 18. August 1919.
Eiseubahndtrentign.
—,—
88
[52099] n. Gemeinschaftliches Heft C 1 b (Etationstarmafeln usfw) —Efv 200, b. Ttagats⸗ und Privatbahn⸗Tier⸗ verkehr. Peil II — Tfv. 1504. wmett Gültigkeit vom 20. August 1919 ab werden die iin Perkehr mit den Bahn⸗ höfen der Löwenberg⸗Lindow⸗Rheinsberger isenbahn gelterden Frachtzuschläge erböht. Naheres enthält die am 21. Auguft 1919 erscheinende Nummer des Karifanzeigers. — Das alsbaldige Inkrafttreien der Er⸗ höhungen gründet sich auf die vo über⸗ gebende Aenderung des § 6 der Eisenbahn⸗ verkehrsordnung (R.⸗G.⸗Bl. 1914, S. 455). Auskunft geben auch die beteiligten Güter⸗ abfert'gungen sowie das Auskunftsbüto, hier, Bahnhof Alexanderplatz. “ Verlin, den 18. August 1919. Eisenbahndtrettion.
152090]
Gemeinschaftliches Hest CI b. (Stationstariftafeln utwm) — Ts 200.
Vom 1. September 1919 ab werden im Verkehr mit fast alen Bahnhöfen der Braunschweigischen Laadeseisendahn Frachtzuschkäge rhoben. Näheres enthält die am 21. August 1919 erscheinende Nuaummer des Tarifanzeigerns. Das als⸗ baldige Inkrafttreten der Tariferhöbungen gründet sich auf die vo übergehende Aende⸗ rung des § 6 der E senbahnverkehrs⸗ ordnung (R.⸗G.⸗Bl. 1914 S, 455). Auskunst geben die beieiligten Güter⸗ abfertigungen sowie das Auskunfisbüro, hier, Bahnhof Alexanderplatz.
Verlin, den 19. August 1919.
Eisenbahndirektion.
[52079]
Am 1. September 1919 wird die 3,03 km lange Verbladungsstrecke bet Hanau Ost, die die Haupthahnsteecken Fried⸗ berg — Henau und Hanau — Asch ffenburg verbindet, in Betrieb genommen. An der Strecke liegen keine Bahnhöfe. Tarff⸗ änderungen treten nicht cein Fär kie neue Strecke gilt die Cisenbaha⸗Bau⸗ und Zetriebzordnung vom 4. 11. 1904 und vie Eisenbahnverkehrsordnung vom 23. 12. 1908. Näberes ist in unserem Verkehrsbüro zu erfahren.
Frankfurt (M.), den 15. August 1919.
Eiseubahnbirektign. [52091] 8 Eisern⸗Siegener Eifenbahn. Binäentarif. M Mit dem 31. Auqgust 1919 wird der Ausnzhwetarif 1 (Abschn. B S. 13/14
“ 68
und Abschn. FI S. 20 des Tarits) vor⸗
behaltlich der Genehmigung der Aussichts⸗ bebö’de aufgehoben. Das alsbaldige In⸗ krafitieten dieser Tarifänderung aründet sich auf die vorübergehende Fenderung des § 6, der Eiseubahnverkeh sordnung (R.⸗G.⸗Bl. 1914, S. 455). Auskunft erteilt die unterteichnete Direktion. Sirgen, den 18. August 1919. Eisern⸗Siegener Eisenbahn⸗Gesellscha E ha ellionn..
betreffend Abä
Der Grzugspreis beträgt vierteljährlich 12 ℳ. Alle Postanstalten nehmen Brstellung an; für Berlin anzer den Postanstalten und Zritungsvertrieben sür Hrlustabholer auch die Geschäftsstele SW. 46, Wilhelimstrafe 32.
Einzelne Rummern kosten 25 Pf.
zeile
Auterdem wird zuschlag von ie Geschäftastene des Rrichs⸗
Anzrigenpreis für don Naum riner 5 gespaltenen Einheits-
A ℳ, einer 3 gespalteuen Einheitszeile 1,50 ℳ. 8 auf den Anzeigenpreis ein Teurrunge⸗ 20 u. H. erholen. Anzeigen nimmt au: 1 18 — umd Staatsunzriger Berlin 8 W. 48, Wilhelmstraße Nr. 82.
“
Sonnabend, den 23. August, Abend..
N . — 1 ———
Juhalt des amtlichen Teiles. Deutsches MBeich.
Ernennungen ꝛc.
Gesetz, betreffend Abänderung des Gesetzes über der Kohlenwirtschaft, vom 23. März 1919.
Gesetz zur Ergänzung des § 323 der Zivilprozeßordnung.
Verordnung über Oelfrüchte und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Verordnung übeck M Geitendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben.
Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der Vexo dnung über die Emfuhr von liexischen Feiten, vom 30,. Januar 1919.
Bekanntmachungen, betressend Tarifoerträge.
Bekanntmachung zu dem Gesetz über die Zohlung der Zölle in Gold.
Bekanntmachung über die Aufhebung der Beschlagnahme und Meldepflicht von⸗Milchfäure.
Ausführungsbekanntmachung zur Vekanntmachung, betreffend Bestandserhebung der am 15. August d. J. im Inland vor⸗ andenen Vorräte an rohen Häuten und Fellen sowie Leder,.
Bekanntmachung, betreffend Alfhebüng von Vorscheiften über die Herstellung und den Verlehr mit Treibriemen.
belressen d amtliche Abnahmestellen für GSummi⸗ abfälle und Altgummi.
Aufhebung eines Handelsverbots. — Handelsverbote.
Preußen.
E nennungen und sonstige Versonalveränderungen.
Gesetz zur Aenderung des Gesetzes, betreffend die Verwaltung des Staalsschuldenwesens und Bildung einer Staatsschulden⸗ kommission, vom 24. Februar 1850.
8 betreffend Abänderung des Staatsschuldenverwaltungs⸗ gesetzes
Gesetz über die Umbildung des Kommunallandlags der Hohen⸗ zollernschen Lande.
Mititeilung über die nächste Forstreserendarprüfung.
Aushebung eines Handelsverbots. — Handelsvervote.
Erste Beilage.
Bekanntmachung der zu Wohlfahrtszwecken in der Woche vom 10. bis 16. August genehmigten öffentlichen Samm⸗ lungen und Vertriebe von Gegenständen sowie der in derselben Woche abgelaufenen Erlaubniserteilungen.
Amtliches. Deutsches Reich.
Der Herr Reichspräsident hat heute vormittag den neu⸗ ernannten finnischen außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister Dr. Juho Jännes zwecks Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens empfangen.
Der Reichsminisier des Auzwärtigen Hermann Müller war bei dem Empfange zugegen.
vAX“ Gese “ ..
8 nderung des Gesetzes über die Rege⸗ Kohlenwirtschaft vom 23. März 1919
(Reichs⸗Gesetzbl. S. 342).
Vom 20. August 1919.
Die verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Zustimmung des Keichsrats hiermit verkündet wird:
9 1. Das Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 23. März 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 342) weard wie folgt geändert: I. Im § 2 wird als Abs. 2 folgende Vorschrift eingefügt: Der Reichsrat ist ert 1 H
lung der
2
nächtigt, im Einvernehmen mit dem von der Nationalversammlung einzusetzenden Ausschuß die Zahl der Mit⸗ glieder des Reichskohlenrats sowie die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Gruppen abzuändern. Eine Erhöhung der Gesamtzahl auf mehr als 60 Mitglieder ist unzulässig.
1ü1. Der bisherige Abs. 3 des § 2 erhält folgende Fassung:
Der Zeizpunkt für die Errichtung des Reichskohlenrats und der Verbände wird durch die nach § 4 zu erlassenden Vorschriften bestimmt. Als spätester Zeitpunkt darf der 30. September 1919 bestimmt werden.
Dieses Gesetz tritt am Tage der Verkündung mit Wirkung vom
1. Juli 1919 in Kraft.
Weimer, den 20. August 1919.
Reichepräsident.
BPostschechkonto: Berlin 41821.
— 2
—
nn
Gesetz zur Ergänzung des § 323 der Zivilprozeßordnung.
8
Vom 13. August 1919.
r.
Die verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Zustimmung des Staatenausschusses hiermit verkündet wird:
Arttikel 1 „Dem § 323 der Zivilprozeßordnung wird folgender Abs. 4 an⸗ '
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tehender gen finden entsprechende An⸗ wendung auf die Schuldtite, des § 794 Nr. 1, 2 und 5, soweit darin Leistungen der im Abs. 1 bezeichneten Art übernommer worden sind. 1 Artttel 2. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Perkündung in Kraft. Schwarzburg, den 13. August 1919. Der Reichspräsident. Ebert. 8
Der Präsident des Reichsministerjums. Bauer..
Die vorstehenden Bestimmung b
Verordnun über Oelfrüchte und daraus gewonnene Erzeu Vom 16. August 1919.
Auf Erund des Gesetzes über eine vereinsachte Form der Gesrtzgebung für die Zwecke der Uebergangswirtschaft vom 17. April 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 394) wird von dem Reichs⸗ ministerium unter Zustimmung des Reichsrats und des ven der Nationalversammlung gewählten Ausschasses folgendes verordnet:
§ 1,
Erzeuger von Raps, Rübsen, Sonnenblumen, Senf (weißem und braunem), Dotter, Mohn, Lein und Hanf, Ackersenf (Hederich, Ravison) der inländischen Ernte (Oelfrüchte) haben diese an den Reichs⸗ ausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette, G. m. b. H. in
Berlin (R ichsausschuß) zu liefern. Dies gilt nicht: 1. für die zur Bestellung des Landwirtschaftsbetrieks des
Lieferungspflichtigen erforderlichen Vorräte (Saatgut);
2. für die zur Herstellung von Nahrungsmitteln in der Haus⸗ wirtschaft des Lieferungspflichtigen ersorderlichen Mengen.
Hierbei verbleiben den Erzeugern bei einem Besitze
bis 20 Hektar die Oelfruchternte von ½³ Hektar,
von 20 bis 100 Hektar die Oelfruchternte von ¼ Hektar, 9 100 „ 200 „ „ 9 „ 28 11 „ 200 Hektar und darüber die Oelfruchternte von ½ „..
Bei Leinsamen verbleiben ihnen für jede einzelne Wirsschaft von Vorräten bis zu 500 Kilogramm n der Hand desselben Lieferungs⸗ pflichten 50 vom Hunder! dieser Vorräte, mindestens jedoch 30 Kilo⸗ gramm.
Als Erzeuger im Sinne dieser Verordnung gelten nur diejenigen, welche Oelfrüchte für eigene Rechnung anbauen.
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WVer die von ihm Oelfrüchte unter Verzicht auf das
ihm nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 zustehende Recht restlos abliefert, erhält
auf Antrag für den Verbrauch in der eigenen Wirtschaft Oel in folgenden Mengen:
für die ersten 30 Kilogramm Raps, Rübsen oder Mohn 33
vom Hundert der Gewichtsmenge in Oel, für die weiteren Mengen bis 100 Kilogramm 5 vom Hundert der Gewichtsmenge in Oel, für die weiteren Mengen über 100 Kilogramm 1 vom Hundert S 1 4 2 4 9 8 der Gewichtsmenge in Oel bis 150 Kilogramm für die einzeine Wirtschaft. 1
Bei Dotter und Senflaat ermäßigen sich die zustehenden Oel⸗ mengen um ein Viertel, bei Hanfflamen und Sonnenblumenkernen um die Hälfte. Für abgelieferten Ackersenf wird Oel nicht gewährt.
Wer die ihm laut §i Abf. 2 Nr. 2 belassenen 40 vom Hundert Leinsaat ganz oder teilweise abliefert, erhält für die abgelieferte Menge nach seiner Wahl entweder eine Sondervergütung von 18 Mark für 100 Kilogramm oder 25 vom Hundert der Gewichtsmenge in Oel und 70 vom Hundert der Gewichtsmenge in Futterrückständen zum Verbrauch in der eigenen Wirtschaft. Für Leinsaaternten über 500 Kilogramm bestimmt sich die Regelung nach Abs. 1 mit der Maßgabe, daß sich die zustehenden Oelmengen um ein Viertel er⸗ mäßigen.
Für Leinsamen soll Leinöl, für Mohn⸗ und Sonnenblumenkerne Mohnöl, für die übrigen Oelfrüchte Räböl gewährt werden. Die Preise für das Oel sind die folgenden:
für 1 Kilogramm Leinb5. „ 2,60 Mark, Mohkel. O; o““ § 3.
Landwirten oder Vereknigungen von Landwirten, welche selbstge⸗ wonnene Oelfrüchte abliefern, sind auf Antrag für den eigenen Bedarf für je 100 Kilogramm abgelieferter Oelfrüchte bis zu 40 Kiloramm, bei Mohn und Dotter bis zu 50 Kilogramm Fattermittel (Rückstände) zu liefern.
Die übrigen bei der Oelgewinnung anfallenden Rückstände sind der Reichsfuttermittelstelle zur Verfügung zu stellen und unterliegen den Vorschriften der Verordnung uͤber Futtermittel vom 10. Januar
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Reichsbankdiskont zu verzinsen.
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Die den Oelsaaterzeugern auf Grund des §1 zustehenden Mengen an Oelfrüchten und die von ihnen hieraus gewonnenen Erzeugnisse.
das ihnen nach § 2 zustehende Oel und die ihnen nach § 2 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 zustehenden Futtermittel dürfen von ihnen nur in der eigenen Wirtschaft verwandt oder an Famtlienangehörige und an die Angehörigen ihrer Wirtschaft einschließlich 88 Gesindes, der Naturalberechtigten und der in ihrem Betriebe beschäftigten Ange⸗
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stellten und Arbeiter zum eigenen Verbrauch abgegeben werden.
§ 4.
Der Besitzer hat die vorhandenen Mengen am 1. August jedes Jahres, im Jahre 1919 am 20. August, dem zuständigen Kommunal⸗ verband anzuzeigen. Außerdem sind die nach diesem Zeitpunkt ge⸗ ernteten Mengen am Ersten jeden Monats dem Kommunalverband anzuzeigen. Die Anzeigen sind von dem Kommunalverbande dem Reichsausschuß auf von ihm gelieferten Formularen vorzulegen.
Als Besitzer im Sinne dieser Verordnung gilt auch der mit der Verwaltung der Vorräte von dem Cigentümer betraute Inhaber des
Gewahrsants.
§ 5. K Keichsausschuß hat die Oelfrüchte, die ihm nach § 1 zu sind, abzunehmen und einen angemessenen Preis dafür zu Der Lieferungspflichtige hat dem Reichsausschuß anzuzeigen, von welchem Zeilpunkt ab er zur Lieferung bereit ist. 8 Der Preis für 100 Kilogramm Oelfrüchte inländischer Ernte des Jahres 1919 darf nicht übersteigen: bei Raps (Winter⸗ und Sommer⸗). 85 Mark, Rübsen (Winter⸗ und Sommer⸗) 8. Ackersenf (Hederich, Raveson).. 62 *“ 74 11111A“ 115 X“ 74 k“ 62 Sonnenblumenkernden. 68 o S 111141*“ Der Besitzer von Vorräten ist berechtigt und verpflichtet, die zur Erhaltung und Pflege der Vorrate ersorderlichen Handlungen vor⸗ zunehmen, insbesondere auch die Vorräte ordnungsgemäß zu ver⸗ sichern. Der Kommunaldverband ist verpflichtet, ihn hierbei zu unter⸗ stützen oder, wenn der Besitzer die nötigen Maßnahmen zur Erhaltung der Vorräte verfäumt, sie auf seine Kosten vor⸗unehmen. Die Kosten ind dem Kommunalverbande vom Reichsausschusse zu ersetzen und üuf den an den Lieferungspflichtigen zu zahlenden Preis zu verrechnen. Der Kommunalver band ist ferner verpflichtet, bei ungünstigen Ernte⸗ verhältaissen für Einrichtungen Sorge zu tragen, die eine unverzüg⸗ liche Ablieferung und Bergung der Oelfrüchte ermöglichen.
§ 6.
Die für Oelfrüchte seltgesebaͤn Preise sind Höchstvreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise. Sie verstehen sich für Lieferung fre! nächste Bahnstation des Lieferungspflichtigen.
Der Reichsausschuß hat dem Lieferungepflichtigen unmittelbar nach Ankunft der Oelfrüchte am Empfangsort mitzuteilen, welchen Preis er als angemessen erachtet. Die Zahlung erfolgt binnen vierzehn Tagen nach Abnahme. Dem Lieferungspflichtigen ist das auf der Abgangsstation ordnungsmäßig festgestellte Gewicht der Oelfrüchte zu bezahlen. Die Gewichtsfeststellung ist o dnungsmaßiag, wenn sie bahn⸗ amtlich vorgenommen wird oder wenn sie Angaben über die Art der Gewichtsermittlung, die Sackzahl und das Gewicht der leeren Säcke enthält und diefe Angaben von zwei Zeugen schriftlich bestätigt werden. 8
Unterbleibt die ordnungsmäßige Gewichtsfeststellung vor der Absendung, so ist das am Empfangsort am Lager des Reichsausschusses durch vereidigte Verwieger festzustellende Gewicht für die Bezah ung maßgebend.
Bei Aufgabe von Stückgut ist das bei Auflieserung auf der Abgangsstation amtlich festgestellte Gewicht maßgebend.
Erfolgt die Abnahme der Oelfrüchte nicht binnen zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, von dem ab der Lieferunespflichtige nach seiner Anzeige zur Lieferung bereit ist (§ 5), so ist der Kaufpreis nach Ablauf dieser Frist mit eins vom Hundert über den jeweiligen Für Verwahrung und pflegliche Be⸗ vandlung nach Ablaur der Frist erhält der Lieferungspflichtige eine Vergütung von sechs Mark für je 1000 Kilogramm und je angefangene vier Wochen. Von dem Zeitpunkt ab, von dem die Verzinsung beginnt, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zu⸗ fälltgen Wertminderung auf den Reichsausschuß über. Den Nach⸗ weis des Zustandes der Oelfrüchte im Zeitpunkt des Gefahr⸗ überganges hat der Lieferundspflichtige durch zwei zu diesem Zeitpunkt von einem Beauftrogten des Reichsausschusses gezogene Muster der Oelfrüchte von je mindestens ½ Kilozramm Gewicht, von denen das eine in dichtem Leinenfäckchen, das andere in luftdicht abgeschlossenem
K„FnF 3 2 „5 G 6p 8 H Szoso Muüust. 15 ½ Gefäße verpeckt sein muß, zu führen; er hat diese Muster dem Reichs⸗ ausschaß einzusenden. H“
Das Reichswirtschaflsmwinisterium kann besondere Bestimmungen über die Preise für den Verkauf zu Saatzwecken treffen.
Ueber Streitigkeiten, die sich aus der Lieferung von Oelfrüchten an den Reichsausschuß ergeben, entscheiden endgültig die von den Landeszentralbehörden zu errichtenden Schlichtungsausschüsse. Die Schlichtungsausschüsse hestehen aus einem höheren Beamten als Vor⸗ stzendem, einem Landwirt und einem sachverständigen Händler oder Oelmüller als Beisitzer.
§ 10. 1
Werden Oelfrüchte nicht freiwillig geliefert, so wird das Eigentum an ihnen auf Antrag des Reichsausschusses durch Anordnung der zu⸗ ständigen Behörde auf den Reichsausschuß oder die von ihm be⸗ zeichnete Person übertragen (Enteignung). Die Anordnung ist an
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