1919 / 194 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Aug 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Der Deutsche Metallarbeiterverband, Bezirk VIII, in Frankfurta. Main hat in Abänderung der in Nummer 160 des Deutschen Reichsanzeigers vom 18. Juli 1919 erfolgten Bekanntmachung, betreffend Verbindlichkeitserklärung des Kollektivabkommens und Tarifoertrags vom 15. Juni 1919 für die Metallindustrie im Gebiet der Städte Frankfurt (Main), FHeneh v. d. Höhe, Oberursel und Cronberg beantragt, das ollektivabkommen und den Tarifvertrag für den Stadt⸗ und Landkreis Frankfurt a. M. und die Orte Mainkur und Fechenheim für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. September 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1607 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstr 33, zu richten. Berlin, den 23. August 1919. Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.

Bekanntmachung.

Der Verband der Tapeziergehilfen Deutschlands, s Karlsruhe, der Verband der Sattler und ortefeuiller Deutschlands, Verwaltungsstelle Karlsruhe, und die Innung des Sattler⸗, Tapezier⸗

und Dekorationsgewerbes Karlsruhe haben beantragt,

den zwischen ihnen abgeschlossenen, am 1. Mai 1919 in Kraft

getretenen Arbeitsvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeltsbedingungen im Sattler⸗, Tapezier⸗ und Dekorations⸗ gewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918

(Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Karlsruhe für

allgemein verbindlich zu erklären. 8 Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. September 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1616 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 23. August 1919. Der Reichsarbeitsminister. 8

Schlicke. Bekanntmachung. g

Die auf Grund der Bundesratsverordnungen vom 26. No⸗ vember 1914, 22. Dezember 1914, 10. Februar 1916 und 13. Dezember 1917 angeordnete Zwangsverwaltung der nach⸗

stehend verzeichneten britischen, französischen und amerlkanischen Vermögensgegenstände ist aufgehoben.

Dereihnis. a) Grundstücke. 1. Britische Grundstücke.

Klosterstieg 2 Adolphstr. 22 Eidelstedterweg 30 Gneftr. 27

Eigner. Francis Gerard Baker Alfred W. Barber Thomas Douglas

George Hagan, Albert Peter Hagan und Clara Isabel 8 Hagan, verehelichte Lind, in sstr. 2 und C. Schomburgk Erben Sachsenstr. 49 und Wendenstr. 90, Salomon Jacobs. 98 und 100 2. Amerikanische Grund⸗

stücke. Spaldingstr. 64768, 70, 70 a, 70 b G. Sontowski & Isidore Heller

Erben Reinbeckerweg 32, Ber⸗ edorf Geschwister Mc. Cann.

b) Firmen. 1., Enalische. 8

Hamburger Kohlenkontor William F. Mac Kenzie, Hamburg, und deas sonstige Vermögen des Inhabers dieser FrrmaMU.

c) Nachlässe. 1. Französische. Nachlaß der in Lockstedt verstorbenen Schwestern Franckendahl. d) Sonstige Vermögensgegenstände. 1. Britische Vermögens⸗ gegenstände.

Geschäftsanteille

8 Eigentümer. Beteiligung der brit. Firma Harris Bros & Co. in Lon⸗ don an der Firma Henry P. Newman Mandschurische G. m. b. H. in Ham⸗ urg Hypothek Brit. Staatsangehörige Frau 8 6 Martha Bock, geb. Hirsekorn ““ 81 öö Brüderstr. 17/19,

Aktien der Continentalen Rhederei Bei Kriegsausbruch Houlder A.⸗G., Hamburg, und die Erträage Bros & Co., Ltd. London. daraus

2. Französische Vermö⸗

gensgegenstände.

Aktien der Continentalen Rhederei Bei Kriegsausbruch Les Fils de A.⸗G., Hamburg, und die Erträge H. Fouquet, Marseille, R. &

daraus J. M. Favre Froͤres in b ze 8 Marfeille. 3. Amerikanische Vermö⸗ gensgegenstände. Forderungen und Wertpapiere

1““ 11““

Rudolf Pollitz in Denver, Colorado

Aktien an der Firma Ruberoidwerke The Standard Paint Company, A.⸗G., Hamburg New York 8

Hypotheken, Wertpapiere,Sparkassen⸗ Der amerik. Staatsangehörige guthaben Carl Gerhard Roosen in

G Minneapolis. Hamburg, den 22. August 1919.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewer .“ Sthamer. ö

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Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 160 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter:

Nr. 7002 eine Verordnung, betreffend Gebühren für Zeugen und Sachverständige, vom 21. August 1919, und unter

Nr. 7003 eine Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung über den Verkehr mit Opium vom 15. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1447), vom 20. August 1919.

Berlin, den 25. August 1919. 1. Postzeitungsamt. Krüer.

8

Frederic William Hagan, Henry

schwächung zur Einziehung bestimmt.

Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungsrat Klein in Merzig und den Bürgermeister Dr. Eichler in Cottbus zu Landräten ernannt.

Dem Reichsfiskus, vertreten durch den Reichsschatz⸗ minister, wird auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) hiermit das Recht verliehen,

1) zum Bau einer zweiten Hochspannungsleitung von Zschornewitz im Kreise Bitterfeld nach Piesteritz im

Kreise Wittenberg und

2) zum Bau einer Hochspannungsleitumg von Zschornewitz nach Bitterfeld

das erforderliche Grundeigentum nötigensalls im Wege der

Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit

einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf staatliche

Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grundstücken

findet dies Recht keine Anwendung.

Berlin, den 15. August 1919.

Namens der Preußischen Staatsregierung. FischbeckF. Heine. Braun. Oeser.

Süeeeeeee

Finanzministerium.

Mit der Senatskommission für die Reichs⸗ und auswärtigen Angelegenheiten in Hamburg habe ich bezüglich der Behandlung der Renten aus einer noch ungeteilten Erbschaftsmasse eines vor dem 1. Januar 1900 gestorbenen, zuletzt in Hamburg wohnhaft gewesenen Erblassers und aus einer der hamburgischen Vermögenssteuer unterliegenden Stiftung bei der Staatssteuerverwaltung in Preußen und in Hamburg eine Vereinbarung getroffen dahingehend, daß in den Fällen, in denen die Personen, die

1. aus einer ungeteilten Erbschaftsmasse, deren Erblasser vor dem 1. Januar 1900 gestorben ist und in Ham⸗ Sh letzten Wohnsitz gehabt hat, Renten beziehen, oder die 2. auf Renten aus einem Stiftungsvermögen ins⸗ besondere Familienstiftung —, welches der ham⸗ burgischen Vermögenssteuer unterliegt, einen Rechts⸗ manspruch haben, in Preußen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und daher der preußischen Ergänzungssteuer unterliegen, die Ergänzungssteuer von dem Kapitalwert der Renten und die hamburgische Vermögenssteuer von dem Kapltal der ungeteilten oder der Stiftung nur je zur Hälfte erhoben werden. v“ Berlin, den 19. August 1919.

Der Finanzminister. J. A.: Fernow. 8

8 An die sämtlichen Regierungen und an die Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin.

Abschrift erhalten Euer Hochwohlgeboren zur gefälligen Kenntnisnahme. Berlin, den 19. August 1919.

Der Finanzminister. J. A.: Fernow.

An die sämtlichen Herren Vorsitzenden

der Einkommenssteuer⸗ berufungskommission.

gn Ministerium des Innern. Der bisherige Regierungspräsident in Gumbinnen. Graf Lambsdorff, ist zum Reichs⸗ und Staatskommissar für das abzutretende Memelgebiet bestellt worden. Dem Landrat Klein ist das Landratsamt im Kreise Merzig und dem Landrat Eichler das Landratsamt im Land⸗ kreise Cottbus übertragen worden.

Das Meningokokken⸗,Genickstarre“⸗Serum mit der Kontrollnummer 23, geschrieben: „Dreiundzwanzig“, aus der Chemischen Fabrik E. Merck in Darmstadt ist wegen Ab⸗

Bekanntmachung.

Dem Händler Daniel van der Knaap, geboren am 10. April 1881 in Schiedam in Holland, wohnhaft in Schiedom, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen vom heutigen Tage ab wieder gestattet.

Frankfurt a. M., den 22. August 1919.

Der Polizeipräsident. J. A.: Dr. Neuber.

aaEemaßng9 8 Grund der Bekanntmachung zur Ferühaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Schankwirt Adolf Lieban in Berlin⸗ Schöneberg, Eisenacherstr. 58, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin, den 19. August 1919. Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. N. W. 1. G

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Bekanntmachung. Der Firma Wwe. B. Danzig & Sohn, Cöln, Gilbach⸗

straße 18, sowie deren Inhabern, Wwe. B. Danzig, geb.

Steinhardt, und Walter Danzig, Cöln, beide Gilbach⸗ straße 18, wird auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, der Handel mit Gegenständen des ktäglichen Be⸗ darfs, namentlich auch mit Lebens⸗ und Futtermitteln jeder Art sowie mit Tabakwaren, Seife und Textil⸗ waren untersagt. Die Kosten vorstehender Bekanntmachung haben die Beteiligten zu tragen. 8

Cöln, den 18. August 1919. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billstein.

Bekanntmachung.

Den Handelsleuten Franz Hecking, Frau Olga Kestin und Frau Wilhelmine Lehmann, sämtlich von hier, ist auf Grund

1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl.

S. 603) der Handel mit Lebensmitteln, insbesondere mit Eiern, wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Die Kosten dieser Bekanntmachung haben die Genannten zu tragen. Herzberg (Elster), den 23. August 1919. Der kommissarische Landrat. von Pappenhei

8 Bekanntmachung.

Dem Schankwirt Hermann Sonnabend, hier, Lastadien⸗ straße 6, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Per⸗ sonen vom Handel vom 23. September 1915 der Handel mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere die Abgabe von Speisen und Getränken im Gastwirtschafts⸗ gewerbe, wegen Ausschanks von Trintbranntwein, der aus Brennspiritus hergestellt war, untersagt woreen.

Königsberg i. Pr., den 19. August 1919. 8 Der kommissarische Polizeipräsident. J. V.: Nitsch, Polizeiassessor

Richtamtliches.

8 Deutsches Reich.

Der ständige Ausschuß für auswärtige Ange⸗ legenheiten hielt gestern in Anwesenheit des Reichsministers des Aeußern im Auswärtigen Amt seine erste Sitzung ab. Nachdem der Reichsminister über die wichtigsten schwebenden politischen Fragen Bericht erstattet hatte, wurden allgemeine a der auswärtigen Politik besprochen. Die Verhand⸗

lungen waren nicht öffentlich.

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Zu der Frage des Notenumtauschs gibt das Reichs⸗

finanzministerium bekannt:

Ueber die Durchführung des Gesetzes gegen die Kapital⸗ flucht haben in den letzten Tagen Besprechungen mit einem roßen Kreis von Sachverständigen stattgesunden. Nach dem rgebnis dieser Beratungen beabsichtigt der Reichsminister der Finanzen nicht, den Umtausch des deutschen Papiergelds vor⸗ zuschreiben. Eine Abstempelung der Banknoten usw. ist überhaupt nie in Frage gekommen. 9

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Ueber eine Gehorsamsverweigerung deutscher, im Baltikum stehender Truppenteile wird durch „W T. B.“ folgendes gemeldet: Die lettländische Regierung hatte den im Baltikum im Kampfe gegen den Bolschewismus stehenden Truppen Bürgerrecht zwecks Ansiedlung versprochen. Dieses Versprechen wurde gebrochen. Die deutsche Regierung hat gegenüber dieser Stellungnahme der lettländischen Regierung die Zurückziehung der Troppen angeordnet. Der Kommission, die die Truppen im Interesse ihrer Forderung einer Ansiedlung zur Regierung gesandt hatten, wurde wohlwollende Erwägung zugesagt. Die Truppen, die aus dem Bericht der Kommission und aus der Tatsache der fortlaufenden Abbeförderung von Truppen erkannten, daß ihr Streben nach Aufrechterhaltung ihrer Rechte

und Bekämpfung des Bolschewismus außerhalb der Grenzen

Deutschlands nicht Unterstützung fand, wollen sich nicht auf⸗ lösen lassen und haben durch ihre Vertreter am Sonntag solgenden Beschluß gefaßt: 1

„Wir sämtliche in Kurland stehende Truppen sind fest entschlossen, unter allen Umständen unsere mit unserem Blute wohlerworbenen, durch Vertrag verbrieften Rechte auf Bürgerrecht und Siedlung in Lettland auftechtzuerhalten. In felsenfestem Vertrauen zu unseren Führern bitten wir diese, mit uns auszuharren und nicht zuzulassen, daß wir um unsere Zukunft betrogen werden. Wir bitten einstimmig Herrn Major Bischof, diese unsere Bitte unserem Oberbefehlshaber Herrn Grafen von der Goltz vorzutragen. 1

Im Namen der Delegiertenversammlung gez. Pionier Engell, 2. Pionierkompagnie der Eisernen Division.“

In Ausführung dieses Beschlusses wurden folgende

Telegramme abgesandt: ] An Oberpräsident Winnig: Sämtliche reichsdeutsche Truppen, durch ihre Abgeordneten heute in Mitau vertreten, haben beschlossen, hier im Lande zu bleiben. Sie wollen Erfüllung der Versprechen des Bürgerrechts und der Ansiedlung, haben ihre Führer um Unterstützung gebeten und sind bereit, weiter als Vorposten die Heimat, besonders Ostpreußen, vor Bolschewismus zu schützen. Wir vitten, weiterhin wie früher als Reichskommissar unsere Rechte zu vertreten und unsere Zukunft auf eigener Scholle im ⸗Baltenlande sicherstellen zu helfen. Für die Delegiertenversammlung gez. Pionier Engell.

An Reichspräsidenten Ebert, Reichskanzler Bauer, Nationalversammlung und Reichswehrminister Noske:

Sämtliche reichsdeutsche Truppen, durch ihre Abgeordneten heute hier in Mitau vertreten, haben beschlossen, hier im Lande zu bleiben. Sie wollen Erfüllung der Versprechen des Bürgerrechts und der An⸗ siedlung, haben ihre Führer um Unterstützung gebeten und sind bereit, weiter als Vorposten die Heimat, besonders Ostpreußen, vor Bolschewismus zu schützen. Wir bitten und erwarten, daß die Re⸗ gierung von Erwägungen und Erörterungen, die unserer Kommission in Aussicht gestellt sind, unverzüglich zur Wahrung unserer Rechte übergeht und durch die Tat beweist, daß ihr die versprochene S.ßhaft⸗ machung des Soldaten auf eigener Scholle ernst ist.

Für die Delegiertenversammlung gez. Pionier Engell.

Die Führer haben in Erkenntnis der Stimmung der Truppen und der Berechtigung ihrer Forderungen die vorgesetzten militärischen Dienststellen gebeten, die Interessen der Soldaten voll zu wahren. Alle treibt vor allem die schwere Sorge, daß nach der Räumung Lettlands die Heimat ganz unmittelbar vom Einbruch des Bolsche⸗ wismus bedroht wird.

Hierzu wird dem „W. T. B.“ von zuständiger Seite ge⸗ meldet: Die Reichsregierung hat noch vor kurzem, als der lettische Gesandte Schreiner sein Beglaubigungsschreiben über⸗ reichte, die lettische Regierung auf die Gefahren aufmerksam gemacht, die entstehen könnten, wenn die im Baltikum stehenden Truppen dem Befehl der Regierung entgegen jene Gegenden nicht verlassen wollten, in denen sie sich anzusiedeln hofften, weil ihnen durch Vertrag vom 29. Dezember 1918 das letlische Einbürgerungsrecht versprochen war. Damit hat die deutsche Regierung das Versprechen erfüllt, das sie den Truppen⸗ deputationen gegeben hatte, welche in Weimar vorstellig ge⸗ worden waren und die Stimmung der Truppen geschildert hatten. Im übrigen ist die Reichsregierung verpflichtet, den Friedensvertrag zu erfüllen, und sie muß deshalb mit allem Nachdruck 28 bestehen bleiben, daß die Räumung des Baltikums schleunigst erfolgt. Der Schutz Ostpreußens gegen etwaige Einfälle bolschewistischer Banden hat an der Reichsgrenze zu geschehen. Hierfür wird in der nötigen Weise Vorsorge getroffen werden. Im Zusammenhang mit

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Räumung des Baltikums war auch die Rückverlegung 6. Reservekorps angeordnet, und der Kommandierende ses Korps, Graf von der Goltz, hatte Befehl, nicht mehr h Mitau zurückzukehren. Als Graf von der Goltz am August von der Gehorsamsverweigerung eines Teiss der ppen erfuhr, hielt er sich verpflichtet, auf eigene Verant⸗ stung nach Mitau zurückzukehren, um seinen Einfluß auf Truppen geltend zu machen. Infolge der Unruhen kam es der in Mitau auch zu Zusammenstößen mit lettischem Militär, bei zwei lettische Kompagnien entwaffnet und die lettische mmandantur geplündert wurde. Graf von der Goltz hat in sem Schreiben an den lettischen Oberbefehlshaber dies ge⸗ billigt, sein Bedauern ausgesprochen, eine eingehende Unter⸗ hung versprochen und angeordnet, daß die weggenommenen ffen wieder zusammengebracht würden. Graf von der Goltz weiter einen Korpsbefehl an die Trupven erlassen, in dem Widersetzung der Truppen gegen den Befehl der Regierung nißbilligt wird.

Die Regierung hat Verständnis für die Mißstimmung,

unter den Freiwilligen herrscht, die sich nur deshalb an⸗

tben ließen, weil sie auf Ansiedlung im Baltikum hofften, er sie hat nicht die Machtmittel, die Wünsche der Truppen ersüllen. Die Regierung erwartet von den im Baltikum nmandierenden Truppenfuͤhrern, daß sie die Truppen über verhängnisvollen Folgen ihrer Disziplinlosigkeit aufklären zum Gehorsam zurückbringen werden.

——

Zur Durchführung der Verminderung des Heeres auf und des Friedensvertrages sind künstighin Neuan⸗ rbungen und Neueinstellungen in die Reichswehr rboten. Für zurückkehrende Kriegsgefangene und die bei swicklungsstellen zurückgehaltenen Kapitulanten wird eine Pimmte Anzahl von Unteroffizier⸗ und Mannschaftestellen gehalten werden. Es empfiehlt sich, wie „W. T. B.“ führt, daher nicht, zum Zwecke der Meldung noch kost⸗ lige Reisen zu Werbestellen oder Truppenteilen zu unter⸗ imen, da sie ohne Erfolg sein werden.

Preußen.

Die nach Oberschlesien gereiste Entente⸗ nmission traf laut Meldung des „W. T. B.“ gestern mittag im Stabsquartier der 117. Infanteriedtvision 2 Reichswehrbrigade) in Gleiwitz ein. Der Divisions⸗ rmandeur, General Hoefer begrüßte die Kommission und igte nach ihren Wünschen. Der Führer der Kommission, erstkeutnant Tidbury, bat um die Genehmigung, im Ge⸗ ie der Division zu reisen, um persönliche Eindruücke zu ge⸗ nen. Diese Genehmigung wurde erteilt. Sodann nahm erste 1““ der Division, Hauptmann Gall Woͤrt.

Er schilderte die Entwicklung des polnischen Aufstandes und die ie militärische Lage. Der Vortragende bewies an der Hand rreicher Dokumente, daß der Aufstand ein rein polnischer und kein

nakistischer gewesen ist. Kommandeur Nornig von der litärischen Polizeistelle in Gleiwitz erläuterte eingehend die Zu⸗

mmensetzung der Polska organisatio Wojenna. Alsdann schilderte uptmann Mebes von der 11. In anteriedivision die Rosenberger gänge im Juni dieses Jahres.

Nach der Besprechung, die reichlich eine Stunde dauerte, ir die Kommission unter Führung des Hauptmanns lammer vom Generalkommando des VI. Armeekorps er Beuthen nach Neudeck. Am Nachmittag traf die Kom⸗ sion in Hindenburg ein und verhandelte dort mit Ver⸗ tern aller deutschen und polnischen Parteien, um die Ur⸗ Fen des Aufruhrs festzustellen. Auch die Streikenden ichten ihre Beschwerden vor. Die Kommission begab sich n nach Lipine, wo wiederum die Vertreter aller Parteien einer Konferenz geladen waren. Sodann fuhren die kren nach der Godullahütte und der Schlesiengrube. s Vertreter des Staatskommissars Hörsing begleitet die mmission der Arbeitersekretär Brisch aus Hindenburg. ute wird der weitere oberschlesische Industriebezirk ber eist. rKommission sind zwei Dolmetscher beigegeben.

„W. T. B.“ meldet aus Breslau: Nachdem im ober⸗ sesischen Industriegebiet wieder Ruhe und Ordnung gekehrt sind, die Arbeit in den Gruben und Hütten⸗ ken zum größten Teil wieder aufgenommen ist, nunmehr e Gefahr mehr besteht, daß die Arbeitswilligen durch vristische Akte von der Arbeit abgehalten werden, und ch das tatkräftige Eingreifen der Reichswehrtruppen †Aufstand der polnischen Insurgenten und Spartakisten dergeschlagen ist, hat der Reichs⸗ und Staatskommissar für lesien und Westposen im Einvernehmen mit dem komman⸗ nenden General des 6. Armeekorps den am 18. August 1919 kündeten verschärften Belagerungszustand auf⸗ hoben, der über Oberschlesien mit Ausnahme der Kreise wischütz, Neustadt, Neisse, Grottkau und Falkenberg verhängt den war. Es treten somit wieder die Bestimmungen des jagerungszustandes in Kraft, die vor dem 18. August 1919 zolten haben.

Das Generalkommando Berlin teilt laut „W. T. B.“ Ulich mit: Nach einer Mitteilung der interalliterten Waffen⸗ Ujandskommission sind Leichenüberführungen noch nicht nubt worden. Es muß daher abgewartet werden, bis eine herweitige Entscheidung der alliierten Regierungen ergangen

Die zu erwartende Entscheidung wird in derselben Weise

fentlicht werden. Anträge an das Kriegsministerium bezw. die Generalkommandas sind bis dahin zwecklos.

——

Ueber Kohlenförderung und Transportfrage d dem „W. T. B.“ mitgeteilt:

„In letzꝛer Zeit wird vielfach aus Bergarbeiterkreisen in resse die Ansicht vertreten, eine Steigerung der Kohlen⸗ verung habe deshalb keinen Zweck, weil der Abtransport (Kohlen infolge des Mangels von Transportmitteln un⸗ Nich sei. Es wird vor allem darauf hingewiesen, daß die dorderten Kohlen wegen Nichtgestellung der Wagen auf Halde kürzt werden müssen und daß infolgedessen große Kohlen⸗ ugen auf den Halden lagern.

Demgegenüber muß festgeftellt werden, daß die Halden⸗ ünde in Wirklichkeit nicht so groß sind, wie man nach sen Darstellungen annehmen sollte. Im Ruhrrevier lagerten ul. Juli d. J. 467 000 t auf den Halden, davon waren 8000 t Steinkohle, 340000 t Koks und 3000 t Briketts.!

Der Steinkohlenbestand stellt das Ergebnis eines halben Förder⸗ tags dar und bildet die allernotwendigste Reserve für die

Gruben selbst. Ein Vergleich mit den Haldenbeständen im

Vorjahr, wo sie Ende Februar 1918 im Ruhrrevier etwa 3 ½ Mill. t betrugen, beweist, daß der heutige Haldenbestand relativ sehr gering ist. ;

In Oberschlesien betrug der Kahlenbestand Ende Juli d. J. 556 000 t gegen 260 000 t Ende Juni; zwar erklärt sich das Anwachsen aus den Schwierigkeiten des Abtransports, die jedoch eine Folge des jüngsten Eisenbahnerstreiks sind.

Diese Zahlen beweisen, daß die Raumfrage hierbei eine untergeordnete Rolle spielt, daß die Auffassung, eine erhöhte Kohlenförderung wäre angesichts der Transportschwierigkeiten nicht unbedingt notwendig, eine durchaus irrige ist und daß ein weiterer Rückgang der Förderung von katastrophalen Wirkungen für das deutsche Wirtschaftsleben begleitet sein würde.

Amtlich wird durch „W. T. B.“ unter dem 26. August mitgeteilt: Ein Teil der Presse bringt, von gewisser Seite falsch unterrichtet, erneut den Tatsachen nicht entsprechende Darstellungen über Arbeitseinstellungen in der Land⸗ wirtschaft. Es wird dazu festgestellt, daß in vier Amts⸗ bezirken des Kreises Grimmen, die etwa ein Siebentel der Kreisfläche umfassen, eine rein lokale Arbeitseinstellung von durchschnittlich ¼˖ Arbeitstag stattgehabt hat. An dieser Arbeits⸗ einstellung war nur ein Teil der Arbeiter beteiligt. In den Kreisen Greifswald, Franzburg und Kolberg herrscht nach heutiger telephonischer Nachfrage vollkommene Ruhe. Die Landarbeiterverbände sind bei sämtlichen Verhandlungen für strikte Innehaltung der abgeschlossenen Tarifverträge eingetreten und haben in diesem Sinne auf die Arbeiter eingewirkt.

Vorgestern gemeldete Arbeitseinstellungen auf einigen Gütern des Kreises Neustettin, in dem bis vor kurzem als Landrat Herr von Lottin tätig war, haben ihren Grund darin, daß, entgegen mehrfacher amtlicher Anweisung, weder die gemäß der Verordnung vom 23. Dezember 1918 zu bildenden Arbeiterausschüsse errichtet sind, noch ein Tarifvertrag zum Abschluß gelangte. Die Arbeitgeber lehnten grundsätzlich jede Verhandlung ab. Die Hinzuziehung von Militär erfolgte ohne die erforderliche Genehmigung des Landrats und des Arbeits⸗ nachweises. Eine kommissarische Untersuchung des Falles ist veranlaßt. 8

Der Oberbefehlshaber in den Marken, Reichswehr⸗ minister Noske, hat unter dem 26. August folgende Ver⸗ bnuns⸗ betreffend Verbot von Flugblättern, er⸗ assen:

Auf Grund des § 9b des Belagerungszustandsgesetzes wird für den Landespolizeibezirk Berlin, den Stadtkreis Spandau und die Landkreise Teltow und Niederbarnim der Druck und Vertrieb von Flugblättern aller Art verboten. Ausnahmen unterliegen der Ge⸗ nehmigung des Oberkommandos in jedem einzelnen Falle.

Wie „W. T. B.“ erfährt, wendet sich die Verordnung gegen das Ueberhandnehmen der Flugblätter aufhetzenden Inhalts. Die ungeheure moralische und politische Gefahr, die aus diesem Unfug erwächst, begründet die Notwendigkeit dieser Maßregel, die auch im Interesse der öffentlichen Ordnung schon deshalb erforderlich erscheint, weil es wiederholt bei der Verteilung derartiger Flugblärter zu Tumulten und Massen⸗ ausschreitungen gekommen ist. In Zukunft sind also alle Flugblätter vor ihrem Erscheinen dem Oberkommando vor⸗ zulegen, das Flugblätter, die nicht dem Zwecke der Verhetzung dienen, selbstverständlich genehmigen wird.

Unter demselben Datum hat der Oberbefehlshaber nach⸗ stehende Verordnung, betr. Abänderung und Er⸗ gänzung der Verordnung vom 3. März 1919, bekannt⸗ gegeben:

Der Paragraph 3 der Verordnung vom 3. März 1919 erhält folgende Fassung:

Das Neuerscheinen von Tageszeitungen und periodischen Druck⸗ schriften ist verboten. Ausnahmen unterliegen der Genehmigung des Oberkommandos.

„W. T. B.“ bemerkt zu dieser Verordnung:

Bisher war bereits das Neuerscheinen von Tageszeitungen abhängig von der Genehmigung des Oberkommandos. Da in der letzten Zeit Berlin mit einer Fülle von periodischen Druckschriften üͤberschwemmt worden ist, die meist verhetzenden oder unsittlichen Inhalt haben, ist eine Kontrolle auch dieser Zeitschriften notwendig geworden.

Der Oberbefehlshaber Nos ke hat unter dem 26. d. M. nachstehende Verordnung, betreffend den An⸗ und Ver⸗ kauf von Schußwaffen, Munition und Spreng⸗ mitteln, erlassen: .

Auf Grund des § 9 b des Belagerungszustandgesetzes wird für den Landespolizeibezirt Berlin, den Stadtkreis Spandau und die Landkreise Teltow und Niederbarnim folgendes verordnet:

Der An⸗ und Verkauf von Schußwaffen, Munition und Sprengmitteln ist grundsätzlich verboten. Der Verkauf wird zuge⸗ lassen für solche Firmen und Personen, die beim Luxussteueramt zum Handel mit Waffen und Munition angemeldet sind, in fol⸗ genden Ausnahmefällen:

1) im Mhee gan (Lieferung an Wiederverkäufer auch im Aus⸗ lande) nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Oberkommandos in jedem einzelnen Falle. Die Genehmigung ist nicht erforderlich für den Großhandel mit Jagd⸗ und Scheibenwaffen (Schrotflinten, Teschings, Luftgewehre, Büchsen, die mit Jagdstecher oder Jagd⸗ festung versehen sind) sowie dazugehöriger Munition.

2) im freien Handel (Verkauf an Einzelpersonen zum Selbst⸗ gebrauch) a. an Inhaber von Jahresjagdscheinen in bezug auf Jagd⸗ und Scheibenwaffen sowie dazogehöriger Munition, b. an jeden In⸗ haber eines Waffen⸗ und Munitionsbeschaffungsscheins, für dessen Ausfüllung die Ortspolizeibehörde zuständig ist.

Die Erteilung erfolgt nach denselben Grundsätzen wie bei Waffen⸗ scheinen. Der Verkäufer hat den Verkauf auf dem Schein zu ver⸗ merken und ihn der Polizeibehörde, die ihn ausgestellt hat, unverzüglich wieder zuzusenden.

Der Waffenschein berechtigt nur zur Führung der Waffe, und zwar nur denjenigen, für die er ausgestellt ist. Waffenscheine, die vor dem 1. April 1919 ausgestellt sind, verlieren ihre Gültigkeit am 15. 9. 19, die am 1. April 1919 ausgestellten am 30. 9. 19. Die Inhaber haben bis zu diesem Termin die Erneuerung zu bewirken. Die neuen Waffenscheine sind mit dem Lichtbild des Inhabers zu versehen.

Die Verordnung vom 28. 6. und 6. 7. 19 wird aufgehoben. g82f. Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Württemberg. Die im Stuttgarter Rathause versammelten Vertreter

der süddeutschen Städte faßten zur Fhrage der Kohlen⸗

krise einstimmig eine Entschließung, in der sie die derzeitige

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Versorgung der Städte mit Brennstoff für unhaltbar erklären und auf die bald nach Eintritt des Winters infolge Brenn stoffmangels zu erwartenden Uebel aufmerksam machen. Si fordern Bevorzugung gegenüber den in bezug auf die Zufuhr verhältnisse günstiger gestellten Landesteilen und ein Eingreife der obersten Reichsstellen zugunsten einer Verbesserung de Kohlenversorgung Süddeutschlands. Sie wenden sich an die Bergarbeiter in der Erwartung, daß sie die Kohlenförderung mit vermehrtem Rachdruck betreiben. Es wurde beschlossen, eine Abordnung, der auch Arbeitervertreter angehören, nach den mitteldeutschen Kohlengebieten und dem Ruhrbecken zu senden, um mit der Bergarbeiterschaft persönlich Fühlung zu ne hm en. 1“ 6 11“ Braunschweig. 8

In der gestrigen Sitzung der Landesversammlung kam es anläßlich einer Interpellation der Unabhängigen, welche sich gegen die Auffassung des Hauptausschusses richtete, daß nach dem Inkrafttreten der Reichsverfassung der Einspruch des braunschweigischen Landesarbeiterrats gegen die Errichtung von Einwohnerwehren und gegen die Verabschiedung des Staats⸗ haushaltsplanes hinfällig sei, zu einem Zusammenstoß zwischen den unabhängigen Abgeordneten Oertel und Eckardt und dem Vizevräsidenten Behrens. Als der Abgeordnete Eckardt trotz des mit einer Stimme Mehrheit gefaßten Be⸗ schlusses des Hauses, ihn von der weiteren Sitzung aus⸗ zuschließen, sich nicht entfernte, entschied der Aeltestenausschuß, daß der Ausschluß Eckardts auf Grund der vorläufigen Ge⸗ schäftsordnung nicht möglich sei. Auf Grund dieses Beschlusses des Aeltestenausschusses legte der Erste Vizepräsident Behrens sein Amt nieder, worauf die Sitzung geschlossen wurde.

Oesterreich.

Die „Neue Freie Presse“ veröffenklicht einen Einspruch 8 der schlesischen Gemeinden gegen die Tschechisierung

durch die Behörden. Deutsche Beamte würden aus der Heimat vertrieben und in die Slowakei versetzt, mährend unter die deutsche Bevölkerung Böhmens, Schlesiens und Mährens

tschechische Beamte versetzt würden, die sich in Gegensatz zur Beölkerung stellen.

Ungarn.

aus allen Teilen des Landes und allen Schichten der Be

völkerung zahlreiche Kundgebungen zu, in denen das Mini⸗ sterium aufgefordert wird, auf seinem Platze zu verbleiben. Von französischer Seite sei dem Ministerpräsidenten Friedrich die Aufforderung zugekommen, daß drei Mitalieder der Regie⸗ rung in Paris vor der Friedenskonferenz erscheinen.

Frankreich. Der Oberste Rat der Alliierten beschäftigte sich in seiner vorgestrigen Sitzung eingehend mit dem österreichischen

Friedensvertrag. Die Arbeit sollte in einer auf gestern

vormittag anberaumten Sitzung fortgesetzt werden. Rußzland.

Die Petersburger Presse meldet: Der Kommissar Peters ist nach Moskau versetzt. Koslowsky ist zum Kom⸗ mandanten von Petersburg ernannt. In Tchernigow ist wegen gegenrevolutionärer Bestrebungen der Belagerungs⸗ zustand erklärt. Die Roten Truppen haben Sumy, Igrumen, Sarny, Rowno und Mirgorod geräumt.

Die Ernte der Ukraine wird auf 1 ½ Million. Pud Korn

geschätzt. 8 Belgien.

Wie „W. T. B.“ aus Brüssel meldet, hat der Senat den Friedensvertrag einstimmig angenommen.

Schweiz

8 8 5 . Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz

verwendete sich, wie die „Schweizerische Depeschen⸗Agentur“ aus Bern meldet, in einem Brief vom 22. August beim interalliierten Obersten Rat für eine möglichst rasche Heim⸗

beförderung der Kriegsgefangenen aus den Entente⸗ ländern. Trotz des formellen Grundes, daß der Friedens⸗ vertrag immer noch nicht von drei Großmächten der Alliierten unterzeichnet sei, sollte der darin vorgesehenen Heimschaffung der Kriegsgefangenen nun doch nichts mehr im Wege stehen, und

man müsse schon jetzt die Mittel und Wege dafür prüfen. Das heute vorliegende Problem erscheine infolge der großen Zahl von Kriegs⸗

gefangenen in den Ententeländern, die sich auf die verschiedensten Gegenden, auch außerhalb Europas, verteilen, verwickelter, als seinerzeit die Heimschaffung der alltierten Kriegsgefangenen aus den Zentralstaaten. Wenn die Heimschaffung der beträcht⸗ lichen Menschenmassen sofort nach Inkrafttreten des Vertrags beginnen würde, so würde sie schon vor Eintritt des Winters beendet sein. Deshalb wünsche das Komitee dringend, daß die in Artikel 215 vorgesehene Sonderkommission in den Stand gesetzt werde, ihre Arbeiten sofort zu beginnen, und daß ferner gleichzeitig Kommissionen eingesetzt werden, um mit der österreichischen Delegation zu beraten. Diese Maßnahmen würden beweisen, daß die Entente die Kriegsgefangenen nicht einer weiteren Winterkriegsgefangenschaft aussetzen und An⸗ ordnungen treffen wolle, um die rasche Durchführung einer der Hauptbestimmungen des Friedensvertrags zu ermöglichen.

Finnland.

Die „Times“ meldet aus Helsingfors, daß die Finnen, Est⸗ länder und Russen wahrscheinlich nicht in der Lage sein werden, Petersburg noch vor dem Winter zu besetzen. Die Estländer sind nicht geneigt, vorzumarschieren, bevor die Alliterten ihre Unabhängigkeit förmlich anerkannt haben, während die finnische Mitarbeit zweifelhaft ist, seitdem die fianischen Sozial⸗ demokraten Mannerheim bei den Präsidentschaftswahlen ge⸗ schlagen haben. Man erwartet, daß die Bolschewisten an der Pskow⸗Front einen starken Angriff unternehmen werden, um einen Durchbruch zu versuchen. Augenblicklich wird eine große bolschewistische Truppenmacht an dieser Front zusammengezogen. In Finnland veranstalteten die Bolschewisten eine lebhafte Werbetätigkeit. Große Mengen bolschewistischer Literatur sind über die Grenze gebracht worden. Desgleichen sind zahlreiche Gewehre und Bomben sowie eine große Menge Schießbedarf nach Finnland geschmuggelt worden. Die K spornt die roten Truppen an, an der Petersburger Front einen ent⸗

scheidenden Schlag zu führen. Trotzki ist an der Front sehr

Laut einer Meldung des „Ungarischen Telegraphen⸗Korre⸗ 8 spondenz⸗Büros“ gingen dem zurücktretenden Kabinett Friedrich

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