v11“ “ 8 8 Das Tarifregister und die r 1 b 9 r ministerium Bersin NXW. G, Luisenstraß. 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. 1. 1 Arbestgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 26. August 1919. Der Registerführer.
Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 26. August 1919 ist auf Blatt 83 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Deutschen Transportarbeiterverband, Bezirk Groß Berlin, und dem Arbeitgeberverband im Einzel⸗ handel Groß Berlin am 12. März 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die Handelehilfsarbeiter und Arbeiterinnen im Einzelhandel wüd gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) für Betriebe des Einzelhandels, die mindestens zwanzig kaufmännische und gewerbliche Angestellte beschäftiten, im Gebiet des Zweckoerbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichteit beginnt mit dem 1. September 1919.
Der Reichsarbeitsminister. b Schlicke.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßiven Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 26. August 1919. 8 Der Registerführer.
2
Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 26. August 1919 ist auf Blatt 82 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband des Großhandels Augsburg, dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer, Angestellten⸗ verbände, Ortsausschuß Aigsburg, und dem Zeͤmralverband der Handlungsgehilfen, Ortegruppe Augsburg, am 4. Juni 1919 abgeschlossene Tarisfvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angest lten im Lebensmittelaroßhandel wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadt⸗ bezirk Augsburg für allemein verbindlich erklärt. Die allge⸗ meine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. September 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstr. 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
-
am 27. Mai 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur
Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456)
Hohenlimbur
in der Metallindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadt⸗
zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Einzelhandel gemäß § 2 der Perordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 1456) für den Stadtbezirk Luckenwalde für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären. Einwendunzen gegen diesen Antrag können his zum 15. September 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 2196 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. v11X4“ Berlin, den 27. August 1919.
Bekanntmachung. Das Ortskartell der vereinigten Angestellten⸗ verbände in Schwelm hat beantragt, den zwischen ihm selbst und dem Fabrikantenverein in Schwelm i. W. r Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännsschen und technischen Angestellten in der Industrie gemäß § 2 der
für den Stadtbezirk Schwelm und die Gemeinde Langerfeld für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. September 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1736 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 18 Berlin, den 27. August 1919. Der Reichsarbeitsmintster.
Schlicke. 8 Bekanntmachung. 1“ Deutsche Metallarbeiterverband, Ver⸗ waltungsstelle Hohenlimburg, hat beantragt, den zwischen ihm, dem christlichen Metallarbeiter⸗ verband Deutschlands, dem Gewerkverein Deutscher Metallarbeiter und dem Arbeitgeberverein. zu g am 29. März 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ Arbeitsbedingungen
E--2
vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und
bezirk Hohenlimburg i. Westf. für allgemein verbindlich zu erklären. 8
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. September 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 7239 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 27. August 1919.
6 Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
———
Bekanntmachung. 1 Der Deutsche Metallarbeiterverband München
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erk ärung des Reichsarbeilsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗
stattung der Kosten verlangen. 8 christlichen
den 26. August 1919. Der Registerführer. Pfeiffer. — Bekanntmachung.
Der Zentralverband der Handlungsgehilfen Ortsgruppe Trier, hat beantragt, den zwischen ihm,
Berlin
dem Arbeitgeberverband E. V, Trier, den An⸗
gestellien des Katholischen Kaufmännischen Vereins „Harmonia“, Trier, dem Deutschnationalen Hand⸗ lungsgehilfenverband, Ortsgruppe Trier,“ dem Deutschen Werkmeisterverband, Bezirksverein Trier, dem Deutschen Technikerverband, Zweigverwaltung Trier, der Vereinigung der Trierer Rechtsanwalts⸗ Büroangestellten und der ““ der Druckerei⸗ und Zeitungsangestellten in Trier am 27. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalis⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und fechnischen Angestellten eirschließlich der Bürokräfte der Ver⸗ waltungsbetrieve, ausschließlich der Bankangestellien, gemäß § 2
der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzol. S.
die eingemei deten Varorte
1456) für den Stadtbezirk Trier, für all⸗
und die Bürgermeistereien Ehrang, Ruwer und Conz gemein verbindlich zu erklären. 1 8 Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Septen ber 4919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1681 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin straße 33, zu richten. Berlin, den 27. August 1919. Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
Bekanntmachung.
Die Berufsvereinigung und Deutsche Trans portarbeiterverhand haben beautragt, den zwischen ihnen und dem allgemeinen Arbeit⸗ geberverband zu Bromberg E. V. (Unterverband für das Transport⸗, Handels⸗ und Verkehrsgewerbe) am 12. Juli 1919
abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und j Arbeitsbebingungen fuͤr die Transport⸗ und Handelshilfsarbeiter 23. Dezember 1918 (Reichs⸗
emäß § 2 der Verordnung vom Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtvezirk Bromberg und die ein⸗ gemeindeten Vovorte für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwen ungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. September 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I B. B. 1617 an das Reichsarbeitsministerium, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 27. August 1919. 8 8
Der Reichsarbeitsminister. Schlicke. .—q
Vekanntmachung.
Der Gewerkschäaftsbund kaufmänni scher 8 Ange⸗ S en
und der in
Sitz Berlin, hat beantragt, zwischen seiner Orlsgruppe Luckenwalde Arbeitgebergemeinschaft des Einzelhandels
Luckenwalde am 6. Mai 1919 abgeschlossenen Tarifver
stelltes verbände,
Luisen⸗
der
Berlin,
hat beantragt, den zwischen der Arbeitgeberkommission des elektrotechnischen Installationsgewerbes, dem I Metallarbeiterverband, Ortsverwaltung München, und ihm selbst am 5. April 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Retelung der Arheitshedingungen. der Elektromonteure und Hilfsmonteure (Helfer) im elektrotechnischen Installattonsgewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für die Kreise Ober⸗ bayern, Niederbayern, Schwaben und Neuburg für allgemein verbindlich zu erklären. 1
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. September 1919 erhoben werden und sind unter Nummer 1. B. 1619 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 26. August 1919. Der Reichsarbeitsminister.
Schlicke.
Bekanntmachung. Unter dem 27. August 1919 ist auf Blatt 84 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft Zwickauer Arbeit⸗
geberverbände, dem Zentralve band der Handlungsgehilfen, Sitz Berlin, Gau Sachsen, und dem Gewerkschaftsbund kauf⸗ männischer Angestelltenverbände, Ortsgruppe Zwickau, am 1. April 1919 abschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen An⸗ gestellten in Betrieben des Detailhandels einschli⸗lich der Warenhäuser von Konsumgenossenschaften, soweit sie nicht in Spezialgeschäften der Lebensmittel⸗ und Drogenbranche be⸗
einbarken Aenderung des § 26 des Tartfvertrages, wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für den Stadibezirk Zwickau und die einge⸗ meindeten Vororte für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. September 1919. Der Reichsarbeitsminister Schlicke. G Das Tarifregister und die Re isterakten können im Reichsarbeits⸗ ministerivm Berlin N W. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingeseben werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichscrbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsvparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kasten verlangen. den 27. August. 1919. Der Registerführer. Pfeiffer.
Berlin,
Bekanntmachung
über Ausgabe von G Inhaber.
von heute wurde genehmigt,
Mit Mizisterialentschl. 4 proz.
die Stadtgemeinde Forchheim bungen auf den Inhaber im Mark in Stücken zu 100, 200, in Verkehr bringt. . München, 29. August 1919. B. Staotsministerium des Innern.
schäftigt sind, einschließlich der unter dem 18. Juni 1919 ver⸗
Schuldverschreibungen auf den
daß Schuldverschrei⸗ Gesamtbetrage von 1 Million 500, 1000, 2000 und 5000 ℳ
Der am 7. April 1890 in Wehr, Bezirksamt Schopfheim⸗ geborene, in Basel wohnhafte Heinrich Schäuhle ist durch Beschluß des badischen Ministeriums des Innern vom 27. August 1919 auf Grund des § 27 Abs. 1 des Reichs⸗ und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 (Reichs⸗ Gesetzbl. Seite 583) in Verbindung mit § 1 der Kasserlichen Verordnung, die Rückkehr der Deutschen im Ausland betr., vom 26. Februar 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. Seite 211) der badischen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt worden. 1 “ Bekanntmachung, “ betreffend bezugsscheinfreien Verkehr mit kleinen Mengen von Aetzalkalien, Soda und Pottasche.
Absatz III der unter vorstehender Ueberschrift am 31. Ok⸗ tober 1918 veröffentlichten Bekanntmachung der Zentralstelle für Aetzalkalien und Soda wird wie folgt abgeändert:
1) Händler, welche von der Zentralstelle für Aetzalkalien ar.d Soda zur Belieferung von Pottaschekleinhändlern zugelassen werden, dürfen an ein und denfelben Kleinhändler monatlich bis 5 Kilo Pottasche zum Absatz bringen, insgesamt an Kleinhäneler aber nur so viel, als ihnen von der Zentralstelle für diesen Zweck freigegeben
ird.
2) Pottaschekleinhändler dürfen monatlich insgesamt bis 5 Kilo in kleinen Einzelmengen an Selbstverbraucher bezugsscheinfrei zum Absatz bringen.
Berlin, den 30. August 1919. Zentralstelle für Aetzalkalien und Soda. 3 J. V.: Ungewitter.
——
Bekanntmachung.
Dem Fabrikanten Otto Rudolpbh, dem durch die Bekannt⸗ machung des Stadtrats vom 2. August 1918 mit Fleisch, Fleischwaren und anderen in Fleischereien zum Verkauf gelangeden Gegenständen untersagt worden war, wird die Wiederaufnahme seines Betriebes gestattet. b 8 “ Gotha, den 26. August 1919.
Der Stadtrat.
——
Bekanntmachung. schermeister Armin Horn in Friedrichs⸗
*
Liebetrau.
Dem Fle
i haide bei Ronneburg, dem die Verfügung des Landratsamts
vom 20. Mai d. J. den Handel mit Fleisch und Wurst⸗ woren untersagte, wird dieser Handel vom heutigen Tage ab wieder gestattet. 1 Ronneburg S.⸗A., den 29. August 1919.
Das Landratsamt. Lemke.
—.—
Bekanntmachung. Der Kreisausschuß des Kreises Gießen hat durch Beschluß vom 25. August 1919 den Metzger Johann Wißner von Rüddings⸗ hausen als unzuverlässige Person vom Handel mit Fleisch und Fleischwaren auogeschloec’-c. . gießen, den 28. August 1919. “ Hess. Kreisamt Gießen. J. V.: Welcker
1 Bekanntmachung. Dem Metzger August Süßenguth in Neustadt, Sa.⸗Cobg., ist wegen Unzuverlässigkeit im Fleischhandelsg werbe der Handel mit Fleisch und Fleischwaren unter⸗ sagt worden. 8 * 2 8 Neustadt, Sa⸗Cobg, den 26. August 1919. Der Stadtrat. Förster i. V.
Preußen. Finanzministerium. Dem Regierungsrat Mack in Hannover ist die Stelle eines Vorstandes bei dem Stempel⸗ und Erbschaftssteueramt in Berlin verliehen worden. b
Ministerium des Innern.
Der Regierungsassessor Dr. Hermann Badt in Bees ca, zurzeit in Beclin, ist zum Regierungsrat ernannt. r Landwirtschaft, Domänen und Forsten. “
Die Oberförsterstellen Reichensachsen (Cassel) und Hadamar (Wiesbaden) sind zum 1. November d. J zu be⸗ setzen, Bewerbungen müssen bis zum 25. September eingehen, ferner sind die Oberförsterstellen Altenplathow, Dingel⸗ stedt, Heteborn und Lödderitz (Magdeburg) zum 1 Ja⸗ nuar 1920 zu besetzen; Bewerbungen müssen bis zum 1. Ot⸗ tober 1919 eingehen.
Ministerium füs
BPeianniimaäachunngg
Das am 29. April 1919 gegen den Schlachtermeister August Teppe in Springe von mir erlassene Verbot des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfe wird hiermit aufgehoben.
Springe, den 27. August 1919.
“ Der Landrat. von Laer.
“
Bekanntmachung.
Der gegen den Restaurateur E. Rechenberg, Cöln, Hohenzollernring 10, auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. 9. 15, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen von⸗ Handel, ergangene Beschluß vom 13. Mai 1919 auf Untersagung des Handels mit Lebensmitteln aller Art, namentlich mit Speisen, wird aufgehoben. — Die Kosten dieser Veröffent⸗ lichung hat Rechenberg zu tragen.
Cöln, den 27. August 1919.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billstei
—
8 Bekanntmachung. 1“]
Wir heben unsere Anordnung vom 214. Juli 1919. betr. die Schließung des Gewerbebetriebes des Fleischermeisters Gustav Rinke in Görlitz, Löbauerstr. 16, auf. Der Handel
stattet. Görlitz, den 13. August 1919. Die Polizeiverwaltung.
11u†.†“
J. A.: Neubert.
J. V.: Wallis.
7
mit Fleisch⸗ und “ ist ihm wieder ge:
Gemäß §1
Bekanntmachung. “ „Wir haben unsere Verfügung vom 24. Juli 12 9 Nr. I P. 2856,19 betr. Untersagung der Abgabe von Speisen an Lischgäste durch die Pensionsinhaberin Deargarethe Stiehler in Görlitz, Berliner Straße 63, a u f Görlitz, den 18. August 1919. Die Polizeiverwaltung.
3 J. V.: Wallis.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 betr. die Fe inhaltung unzuver lã . r P; 7G 7 —2E mber 8 „ (R.⸗G.⸗Bl. S. 694) zuverlässiger Persenen vom
Röthig in Dortmund, Nordstr. 9, und seiner Tochter
Margarete durch Verfugung vom heutigen Tage den Handel
mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonsti
de alle nstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzader. lässigkeit in bezug. auf diesen Handelsbetrie untersagt. Die Untersagung gilt für das Reichsgebiet. — Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im amt⸗
lichen Kreisblatt sind von den Betroffenen zu tragen. ““
Dortmund, den 28. August 1919. Lebensmittel⸗Polizeiamt. J.
——
A.: Schwarz.
vSvekanntmachung. 6“
em Milchhändler Willy Müller in Merse Annenstraße Nr. 33 ist die Ausübung seines ““ b triebes als Milchverkäufer vom 1. September ds. Is ab bis Vun bee e un rsagt. — Gleichzeitig wird ttaesetzt, daß der von der Anordnung Be ie Kos Ver⸗ öffentlichung zu tragen hat. u6“ Merseburg, den 29. August 1919.
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Mose ba
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratéverordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel Reichs Gesetzbl. Seite 603) habe ich dem Pferdemetzger Clemens Daub 8 6a6 9 deng erfügagg, 8 heutigen Lage den Handel
it rdefleisch und Pferdewurst wegen Unzuverlässig⸗ keit in bezug auf dieses Gewerbe un tersagt. 8 Neuwied, den 14 August 1919.
Die Polizeiverwaltung. Der Bürgermeister: Dr. G eppert.
—
Bekanntmachung. G
der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässig
8 ntme 2 ung unzuverlässige Personen vom Handel mit Gegenständen des täglichen Bevarfs 2 September 1915 (RGBl. 1915 Nr. 129 S 603) ist der Ehe⸗ Auguste Meyer, geb. Grunder, in Bad Lauter⸗ 1“ H., der Handel mit Lebensmitteln aler Art insbesondere mit Grünwaren, untersagt. 8 Bekanntmachung trägt Frau Meyer. Osterode a. H., den 26. August 1919.
Der kom. Landrat. J. V.: Köster, Kreissekretär.
Abgereist:
Seine Erzellenz der P äsident des Reichsbankdirek Wirkliche Geheime Rat Dr. Havenstein mit L
Nichtamtliches.
Deutsches Reich
“ Die seit Wochen in Veisailles rten V Die hen in Versailles geführten Verhandlu über die nach ben Friedensbedingungen an die
.“ 1“
gen
zu liefernden Kohsen sind, wie zu einem gewissen Gheaeh nach Kohlenlieferungen his zu etwa 43 Mill onen Tonnen 1 Jahre verpfl chtet. Von Anbeginn der Ver handlungen ist seits brtont wo den, daß bei der augenblicklichen Wirtschafts⸗ und laze in Deutschsjand, die im Winter zu ei er schweren Kohlenkrise fuhren müsse, eine Lieferung in diesem Umfaunge zu den verhänenisvollsten Folgen führen würde ja daß nach dem setz gen Sland der Förderung Deulschland uüͤberha: pt nicht in der Lage ei, Kohlen in irgendwie nennens werten Mengen aus⸗ e ‚Die Gegens⸗ ite hat sodann unter der Voraussetzung aß mit den Kohlenlieferungen sofort und nicht erst, wie im Friedensverirag vorgeschrieben ist, 30 Tage nach vessen In⸗ ttten. begonnen werde, ihre Forderungen zunächst auf 88 de llio en Tonnen jährlich ermäßigt. Die deufschen terhän dler haben dem gegerüber immer wieder betont, daß selbst wenn mit den Kohlenlirferungen gleich begonnen würde, durchaus keine Sicherheit dafür bestehe, daß in den kritischen Zelten des kommenden Winters die verlangten Lieferungen aufrechtzuerhalten seien. Es müsse daher unter allen Umständen Deutschland eine Mindestmenge belassen werden, und nur hei einer etmwaigen Mehrsörderung könne eine Lieferung an die Entente in Betracht kommen. Diesen Stand⸗ punkt Ri der Entente zur Geltung zu bringen, ist bei den Verhandlungen leider nicht gelungen. Es murde abgelehnt eine V reinbahrung zu treffen, die den nötigen Eigenverbrauch 1 Deutschlands sicherstellen mwürde. Die Entente bat vielmeh 8 ihre Forderungen endgülti ie fol gen endgültig, wie folgt, for muliert: a hat in den uächsten sechs Monaten, beginnend vom üe.et er Pflichtlieferung, an die Entente insgesamt Kohlen⸗ zu, 19 die einer Jahreslieferung von 20 Millionen 89 71S. Steigt die Gesamt 6 derung Deutschlands “ gegenwärtigen Stand von etwa 108 Mislionen Tonnen alich, so sind von der Mehrförderung bis zu 128 Millionen Tonnen . Naüen pirüber hinaus 50 Prozent zu liefern, bis das Höchstmaß 8 gecn deehaegen vatgesebenen IE““ erreicht . Fällt samtförderung unter 108 Millione onn b Mechnung tragen. Diese Grundlage soll jedoch nur bsarn e haben, wenn Deutschland mit den Kohlen lieferungen Fana Trotz der außerordentlich schweren Bebenken, die deutscher⸗ s 81 gegen diese Forderung der Entente mit Rücksicht Fer ansere Whbchgsicnage 1h..n. hat sich die deutsche ier 9 elle zufolge entschlossen je den Lieferungen zu begianen. Sie hat se. chan 8 ne trauen darauf verstanden, daß die Eniente nicht auf den Lieferungen in der verlanaten Höhe bestehen wird wenn nach⸗ weislich die Wirtschaftelage Deutschlam ds dadurch erschüttert
„W. T
B.“ mitteilt, jetzt Abschluß gekommen.
Bekanntlich ist
Entente
dem Wortlaut der Friedensbedingungen zu
wurden unter Mitwirkung eines Ponzerzuges abgewiesen. Gpotzschakowitz wurde nach Feuervorbereitung durch Minenwerfer die
gehoben.
andel haben wir dem Kaufmann LE
Die Kosten dieser
meldet:
ööö“
G werden würde. Im gegerwärtigen Augenblick war eine andere Lösung der schwierigen Froge nicht zu erzielen. Deut cherseits darf deshalb an die Einsicht aller Beteiligten, ins⸗
Eisenbahnen appelliert we den, daß sie alles tun, was in ihren
Kräften steht, damit durch eine Erhöhung der Förderungeziff 1 der Föärderungesziffer und durch eine raschere Produktion von B 8 ööö
uns die Möglichkeit gegeben wird, der Entente
liefern, daß das deutsche Volk den ernsten Willen hat, den Friedensvertrag loyal durd zuführen. Auf der anderen Seite darf aber Deutschtand erwarten, daß die Entente die Bedeutung unseres Entgegenkommens in der Kohlenlieferung nach Gebühr .e g- * Le der “ Verhandlungen in Versailles den berechtigten finanziellen und wirtschaftli Wüns Deutschlands Rechnung trapen wird. W“
den Beweis zu
1“
In Sachen der Paßkontrolle ist an die deutsche Wa standskommission von der britischen Waffenstillstandskommission in Köln eine Mitteilung gelangt als Antwort auf eine deulsche Note, in der Kontrollerleichterungen in Reisholz be⸗ antragt wurden. Kontrolle: 1) 8 alle Passagiere keil in Reisholz zu verlassen, damit die Passe und Abteile rũ - 0 1. a 8 . 4 Abee eprüft
werden. Es ist ganz unmöglich die Durchsuchung eines 1A“ Han bmene wenn den Passagieren erlaubt wird, in den Aöoteilen zu 2) es kann keine Rede davon sein, daß dadurch, dß d gieren gestattet würde, im Zuge zu bléiben, Zeit . Pesla⸗ Einrichtung imn eine Bequemlichkeit für die Passagiere;
3) Nachtsch⸗ el züge we den, falls sie nicht zu überfüllt sind, durch⸗ sucht, während die Reisenden in ihren Abteilen bleiben.
—
Für die Erteilung einer Genehmigung zum Vertrieb
von Deuckschriften im besetzten Gebiet is, wie die deuische Waffer st llstandskommission mitteilt, allein die GCom- mission interalliée des territoires rhénans in Kablenz zu ständig. Darauf bezügliche Ant äge müssen unter B ffügung
einiger Exemplare der betreffenden Scheift unmittelbar dorthin
gerichtet werden. Preußen. 8
„Der Minister für Wisse schaft, Kunst und veröff antlicht laut „W. T. B.“ folgende Bekanntmachung:
Die bestehende Ueberfüllun des Le . Lehrerinnenberufes, 8 F 18
n 1 die sich in den nächsten sleigern wird, macht eine erhebliche Enschränkung bei der Aufnahme in die Praparon, en⸗ und Praparandinnenanstalten nötig. So be⸗ dauerlich es auch ist, daß dadurch viesen der Zugang zu genannten Beruf verschlossen wird, liegt es doch im wohlverstandenen Interesse der Schüler und Schülerinnen, daß sie von dem Eintritt in einen Beruf ferngehalten werden, in dem sie nach Lage der Ver⸗ hältnisse e ne Rehe von Jahren auf Anstellung warken müßten. Die erwähnte Ueberfüllung wird auch auf die Anstellung der Schülerinnen der städtischen und privaten 1 anstalten einwirken; es muß damit gerechnet werden Schülerinnen vorläufig im Volksschuldienst Verwendung finden tönnen.
daß diese nur zum geringen Teil
Das Generalkommando des
In der Nacht vom 31. August zum 1. S ptember griffen pol⸗
V V
nische Banden unsere Postierungen bei Golkowitz an. Sie Feldwache
auf polnischem Gebiet auf estellt waren Fen “ Gotzschalkowitz Gegenstoß zurückgeworfen. Versuche von Auführern, die Bahnbrück nördlich Taxnowitz fowie Fe niprech⸗ und Lichtorähte in Antonien⸗ hütte zu zerstören, wurden vereitelt. Am 26. v. Mts. wurden, wie „W. T. B.“ me iedi 4m 26. h. Mts. wurden, wie „W. T. B.“ meldet, in Dzieditz angeblich als Vergeltung für die Beschäͤdigung einer Briket fabrik geblich a ng feichä digung einer Briket fabr durch deutsche Geschoce, Zoll⸗ und TTT1131“ genommen und teiiweise unter Miß andlunge a6 1““ s. gen nach Polen
„ von Banden angegoriffen. eingedrungener Feind wurde durch
Bayern. „Die „Korrespondenz Hofsmann“ präsident Hoffmann
meldet: und der Präsident des
und an das Bürgermeisteramt in Ludwigshafen je ein Schreiben gerichtet, in dem den Beamten des Ludwias⸗ hafener Ha ptpostomtes für ihr voter ändisches Verhalten der herzlichte Dank des Vaterlandes asg sprochen wird In dem Schreiben an das Bürgermeisteramt Lu wigehafen wi d dieses gebeten, der Bevö kerung den wärmsten Dank für die fuzchtlese Hastung und dos tapfere Bekenntmis zu Staot und Reich cuszusprechen. Zugleich wird die Hoffnung ausgebrückt daß aus dieser glänzend bewährten G sinnun⸗ weiteren
standen werden zum Wohle des teuren Vat e. 3 aierlande 1 Ehre der schwer he mgesuchten Pfalz. des und zur 8 Nach einer weiteren Meldung derselben Korrespondenz hat der Ministerpräsident wegen der schweren Vorfälle in Ludwigs⸗
hafen und wegen der Erregung in der Pfalz den General
Fayolle in Kaisers autern, den Vorgesetter 41,½ 1 2 7 DDUrH en des Förard, um eine Unterredung ersucht. ses Generals
Sachsen. Ueber den weiteren Verlauf des Besuchs des Reichs⸗
präsidenten und des Reichswehrministers in Dresben
meldet „W. T. B.“ unter dem gestrigen Tage:
Im Ministerigigebäude richtete der Minister Ublig im Beisein
der übrigen Minister und der Beamten der Minis 2 tretung des beurlaubten Ministerpräsidenten eine Begrü an den Reichspräsitoenten Ebert, der mt warmen Worien dankte und besonders hervorhob, daß das sächsische Volk und seine Reg erung treu zum Reich und seiner Einhelt sränden. Zum Schluß sagte den Reich präsident, wenn alle Berufsstände sich zu entschlossen r Arbeit zusammenfünden, so würde auch das Wirtschaftsleben ba diger Ge⸗ sundung und das Reich einer besseren Zukunft entge engehen. Gegen Mittag erfolgte im Krattwagen eine Führt nach Pillnitz woselbst eine Besichtigung des Schlosses und der Anlagen fünt sand⸗ Von Fellnh aus fuhren die Herren mit einem Sonderdampfer nach Meißen zur Besichtigung der staatlichen Porzellanmanu aktur.
8
““ 1X“ Der Nräsident der Natio alversümmlung hat den „ ausschuß auf den 5. Setpember, die
besondere auch der Arbeiter in den Bergwerken und bei den
In der Mitteilung heißt es hinsichtlich der
gewöhnlicher Züge ersucht werden, das
Volksbildung
dem Lehrerinnenbildungs⸗
VI. Armeekorps
Minister⸗ bay rischen Landtages haben an die Oberpostdirektion in
aß c 8 äbl nung auch die weiteren Kämpfe der reschstreuen pfälzischen Bevölkerung lüglich ber v
84 auf den 6ü enen. einberufen. Die Tagesordnung eider Sirungen bildet die Beschlußfassung über den T von St. Germain. “
Großbritannien und Irland.
Laut „Telegraaf“ erklärte der Verfreter des britischen Auswärtigen Amts bei einem am 25 August von der zion stischen Organisation in London gegebenen Essen, daß er zu der Mitteilung ermächtigt sei, daß England Maßnahmen zur Gründung eines jüdischen Staates in Palästina ergreifen werde, sobald es das Mandat über Palänina er alten habe. Der Vertreter des britischen Kriege mini e iums erklätte, er hoffe die Zioniten würden niemals das Opfer ve gessen, das England für Palästina gebracht habe.
“
Frankreich.
. WBö 1“ Der vom Obersten Rat angenommene Text des Friedensvertrages mit Oesterreich enthält nach ei er „Havas⸗Melvung“ in territorialer Hinsicht keine wesentlichen Aenderungen. Das Begleitschreiben stellt den G undsatz der Verantwortlichkeit Oesterreichs an diesem Kriege auf und ver⸗ weist auf das Enistehen des Konfliktes sowie auf die Role die dabei die Habsburger spielten. Dies sei der einzige Gend, warum die Alliierten mit Oesterreich nicht ben gleichen Ver⸗ trag schliegen könnten wie mit den anderen, aus der Doppel⸗ monarchie entstandenen Staaten. Dagegen seien sich die Alllierten der Tatsache bewußt, daß sie Oesterreich angesichts seiner territoriolen Auedehnung und geringen Bevölke ung, die faum 6 Millionen erreicht, in ökonomischer und finanzieller Hinsicht helfen müßten. 1 „Excelsior“ meldet daß die mit dem Wiederaufbau der befreiten Gebiete beschäftigten Krieas⸗ gefangenen nicht vor dem 9. Sepiember abreisen werden. Die Regierung habe die Schaffung von Anwerhest llen für spanische, po tugiesische und italienische Arbeitsk äfte ig Hendane und Modane geprüft. Die fremden Arbestakräfte sollen die französischen nur vervollstä digen. Es wurde, um ihren Weltbewerb zu vermeiden, beschloss n, daß die fran⸗ zösische Arbeitergesetzgebung streng auf sie anzuwenden sei. Fäür die österreichischen und deutschen Arbeiter prüft man ein Kompensationssystem, vermöge dessen der Grundsatz der ge⸗ schuldeten rechtmäßigen Wiedergutmachung gewahrt wird.
Auf dem Kongreß der Sozialisten des Seine⸗ departements wurde eine Entschlißung angenommen, in de der Kongreß sich gegen ein Zusammengehen mit den bürger⸗ lichen Parteien bei den kommenden Wahlen ausspricht. Die Frage, ob die Abgeordneten, die die letzten Kriegskredite be⸗ willigt haben, nicht mehr Kandidaten der Partei sein können,
blieb offen. Rußland.
Wie ein Moskauer Funkspruch meldet, hot dort vor einigen Tagen eine große Versammlung von Chinesen stattgefunden. In dieser Versammlung hat der Chef der Osft⸗ abteilu eg des russischen Kommissariats für ausländische An⸗ gelegenheiten bekanntgegeben, daß die Somjetregierung EC de Juli ein Manifest an das Volk und die Regierung Süd⸗ und Nordchinas gesandt habe mit der Mittei ung, daß die rote Somjeiarmee ihren Ma sch jenseits des Urals gegen den Osten wi der aufgenommen habe um den aöbeitenden Klassen Chinas Hilfe zu brisgen, sowie daß de Sowj tregierung bereit sei, dem chinesischen Volke alles das wiederzugeben, was ihm die Regierung des Zaren genommen habe. Kein russischer Beamter, Priester und k ine sonstige Person soll sich künftig in die inneren Angelegenheiten Chinas mischen, im entgegengesetzten Falle sollen sie vor lzericht gezogen werden Heine andere Macht und kein anderer Gerichtshof solle in China Gettung haben als die chinesische. Die Sowjetregierung misse wohl daß die Enten te alles versuchen werde, um zu ve hindern, daß der Pol Kelange und daß es notwendig sein werde zuerst den Plünden ern, die sich in der Mandschurei und in Sihirien fest⸗ gesetzt hätten, den Garaus zu machen, um dem chinesischen Volke das wiederzugeben, was sie ihm genommen haten 8 eshalo sende die Sowjet egierung zugleich mit dies m M nif st ihre Rote Armee um Sibirien von dem Banduen Koltschak Japan und den Alliterten zu befreien. Dte enalischen Blätter melden, daß einem holschewistischen Communiq é zufolge die Bolschewisten de zig Mile g 10⸗ west ich von Krasneojar eine der Divisionen Deuikins geschlagen und zweitaufend Gefangene gemacht haben, baruner den Dioi⸗ sionsstab Auch in der Gegend von Zarizin und Korsun hästen die Bo Wewisten Ersolge errungen. Die Trugpea sollen sich in Unordnung in Rich ung Znamenka zuruͤck⸗ Die englischen Blätter vom 30 August melden Lenin in einer Rede in Moskau mit Bezug auf die Erei sse ieengadarz 8n te, die ei jig⸗ wirksame Wuffe gegen die 81* es Bolschewismus sei der rote ¹ hne den der Sieg Kolschaks und Denikins sicher 5 vI1G1 — Nach einem Bericht des „Telegraaf“ meldet die Times“ aus He singfors, daß das bolschewistische Zlatt „Prawba“ mit⸗ teilt, die Sowjet Truppen hätten einen Bauernauf ste n 8 der haupisächlich von den Sonalreno ntionüͤren 2 siert gewesen sei. Eine große Anzahl von Meita; er. dieser Partei sei erschossen “
. Lettland.
Das Pressebüro in Kapenhagen meldet, daß lettisnen und litauischen Tiuppen in einem g me samen Angriff vols istische öe samen Angrif olschewistische Truppen aus der S ab EE drowsk vertrieben haben. Nowo Aloxa . heeen liegt 25 km südlich von Dünahurg. Die lettischen und tauischen Truppen erbeuteten zahlreiche Seschütze und ander’ 8
Kriégematerial, ma marsch fort. 7 chten viele Gefangene und setzien den Vor
— Bei einer
. t Parade der Eisernen Division erklär
S Naus Muau meldet, der Graf von her be1 C kche⸗ Anzp ache, alle wüßten, dß er die Weig runzz der T haggsee abzufahren, mißbillige. Er kenne sich nicht an die Shüt⸗ einer B wegung stellen, die gegen seinen B sehl gehe
Sein Pflicht sei es, auf die Schwierigkeiten der Av sie lung 5 Baltikum aufmerksam zu machen. Er hoff: aber, 859 wgland und Deutschla d die Notwendigkeit de V bleibens der Teuppen einsehen mürden. Sonft müsse gehorcht werde
Die Welt sei von der Güte der Truppe zu üb rouzen Wenn alle da⸗ Vaterland liebten, werde ie nene dentsche R pa 18 aufblühen. Mit diesem Ziel vor Au hälten die Sol te jedem Befehl zu folgen. v