1919 / 202 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Sep 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Die Deutsche Regiernna hat ihren Vertreter in Versailles beauftraat, dem Ministerpräsidenten Clemenceau auf die Note über die Verfassungsbestimmungen hinsichtlich Deunisch Oesterreichs laut „W. T. B.“ die nachstehende Antmolt zu übergeben:

Die alliierten und assoziterten Regierungen sehen nach ihrer Note vom 2. d. M. die Vorschrift des Artikels 61, Abs. 2 der deutschen Reid sverfassunn über das Recht der Teilnahme Deutsch⸗Oesterreichs am Reichsrat als eine förmliche Verletzung der Bestimmungen des Artikels 80 des Friedensvertrags an und fordern deshalb von der Deutschen Reglerung, daß sie innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen die gehörigen Maß ahmen trifft, um diese Verletzung durch Kraftloserklärung des Arti els 61 Abj. 2 zu beseitigen. Die Deutsche Regierung erklärt hierzu folgendes:

Die deutsche Friedensdelegalion in Versailles hat in ihren den Vertretern der alliierten und assoztierten Regierungen am 29. Mai d. J. überreichten Bemerkungen zu den Friedens⸗ bedingungen bei Erörterung des Artikels 80 der Bedingungen darauf hingewiesen, daß Deutschland nie die Absicht gehabt habe, noch haben werde, die deutsch⸗österreichische Grenze gewaltsam zu verschieben, daß es aber nicht die Verpflichtung übernehmen könne,

einem etwaigen Wunsche der Bevölkerung Oöesterreichs nach Wiederhberstellung des staatlichen Zusammenhanges mit dem deut⸗ schen Stammlande zu widersetzen. Die alliierten und assoziierten Regierungen haben in ihrer Antwort vom 16. Juni d. J. hierauf erwidert, daß sie von dem deutschen Verzicht auf eine gewaltsame Verschiebung der deutsche⸗österreichischen Grenze Kenntnis nähmen. Deutscherseits ist hiernach angenommen worden, daß es den Be⸗ stimmungen des Artikels 80 der Friedensbedingungen, der in seinem Schlußsatz ausdrücklich auf die künftige Möglichkeit einer mit Zu⸗ stimmung des Völkerbundes erfolgenden Aenderung der staatlichen Selbständiokeit Oesterreichs hinweist, nicht widerspreche, wenn diese Möglichkeit durch eine friedliche, dem Grund⸗ satz des Selbstbestimmungsrechts der Völker entsprechende Annäherung zwischen den beiden Ländern vorbereitet werde. Aus diesem Hrunde ist in die deutsche Reichsverfassung die Vorschrift des Artikels 61 Abs. 2 aufgenommen worden. Sie regelt in ihrem ersten Satze das Stimmrecht Deutsch⸗Oesterreichs im deutschen Reichsrate lediglich für den Fall, daß der Anschluß des Landes an das Deutsche Reich erfolat, ohne damit den Tatsachen, von denen ein solcher Anschluß abhängt, in irgendeiner Weise vor⸗ zugreifen. In dem zweiten Satze der Vorschrift wird den Ver⸗ tretern Deutsch⸗Oesterreichs bis zum Zeitpunkte des Anschlusses eine beratende Stimme im Reichsrat zugestanden. Auch hier⸗ durch sollte weder die Selbständigkeit Deutsch⸗Oesterreichs

och die von Deutschland im Friedensvertrage anerkannte Voraus⸗ setzung einer Abänderung dieser Selbständigkeit berührt werden. Denn die Vorschrift stellt die Ausübung des Rechtes zur Teilnahme an den Sitzungen des Reichsrats in das freie Ermessen Deutsch⸗ Oesterreichs und bindet das Land weder in staatsrechtlicher noch in völkerrechtlicher Beziehung.

Trotz dieses Sachverhalts halten die alliierten und asso⸗ ziterten Regierungen die Zulassung dentsch⸗öösterreichischer Ver⸗ treter zum Reichsrat für unvereinbar mit der im Ar⸗ tikel 80 des Friedensvertrags gewährleisteten Unabhängig⸗

beit des Landes, weil diese Zulassong das Land den das Deutsche Reich bildenden Ländern gleichstelle, weil sie ein politisches Band wischen Deutschland und Oesterreich schaffe und weil sie eine gemeinsame vpolitische Betätigung der beiden Länder zur Folge habe. Diese Auffassung der alliierten und assoziterten Regierungen läßt eine Auslegung des Artzkels 80 des Friedensvertrags erfennen, die von der dentscherseits bisher vertretenen Auslegung abweicht. Deutsch⸗ land sieht sich gegenüber der Note der alliierten und assoziierten Mächte vom 2. Septembet nicht in der Lage, seinen bis⸗ berigen Standpunkt in dieser Frage aufrechtzuer⸗ halten. Dadurch wird jedoch eine Aenderung des Wort⸗ lauts der deutschen Reichsverfassung nicht erforderlich. Die alliierten und assoziierten Regierungen haben in ihrer Note hereits auf den Artikel 178 der Verfassung hingewiesen, der schlechthin vorschreibt, daß die Bestimmungen des Friedensvertrags durch die Verfassung nicht berührt werden. Dieser Ariikel verdankt seine Aufnahme dem Bestreben, jeden etwa hervortretenden Wider⸗ spruch zwischen den Vorschriften der Verfassung und den in ihrer Tragweite vielfach zweifelhaften Bestimmungen des Friedensvertrags unter allen Umständen auszuschließen. Der Vorbehalt des Artikels erstreckt seine Wirkung auf alle Vorschriften der Verfassung, mithin auf die erwähnte Vorschrift des Artikels 61 Abs. 2. Wenn daher die Vorschrift des Artikels 61 Abs. 2, für sich genommen, mit einer Bestimmung des Friedensvertrags in Widerspruch steht, so ergibt sich üfct 8 weiteres, daß diese Vorschrift insoweit der Wirksamkeit entbehrt.

Die Deutsche Reci ne erklärt demnach, daß die Vorschrift des Artikel 61 Abs. 2 der Versassung so lange kraftlos bleibt, daß inebesondere eine Zulassung von Vertretern Deutsch⸗Oesterreichs zum Reichsrat so lange nicht erfolgen kann, als nicht der Kat des Völker⸗ bundes gemäß Artikel 80 des Friedensvertrags einer Abänderung der staatsrechtlichen Perhältnisse Deutsch⸗Oesterreichs zustimmt.

Obwohl die Angelegenheit mit der vorstehenden Erklärung dem Wunsche der alliierten und assoziierten Regierungen entsprechend erledi t wird, sieht sich die Deutsche Regierung doch noch zu folgenden grund⸗ sätzlichen Bemerkungen veranlaßt: Die Deutsche Regierung hat nach ihrer Ansicht keinen Anlaß dazu gegeben, das Verlangen nach Aufklärung vermeintlicher Widersprüche der deutschen Verfassung mit dem Friedensvertrag in einer derart schroffen Form zu stellen, wie dies in der Note der alliierten und assoziierten Regierungen geschehen ist. Wenn diese Regierungen für den Fall einer Ahlehnung ihrer Forderung mit einer Ausdehnung der Besetzung drohen und sich hierfür auf den Artikel 429 des Friedensvertrags berufen, so mus darauf hingewiesen werden, daß der Friedensvertrag ganz abgesehen davon, daß die alliierten und assoziierten Regierungen ihn bisher nicht ratifiziert haben und daher ihre Ansprüche vom Rechtsstandpunkt aus überhaupt nicht darauf gründen können für eine solche Maßnahme keine Stütze bietet. Der Artikel 429 sieht zwar unter gewissen Umständen eine längere Dauer, aber keine örtliche Ausdehnung der Besetzung vor. Die Deutsche Regierung kann daher in der Androhung einer der⸗ artigen Maßnahme nur einen tiefbedauerlichen Gew altakt sehen.

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Wie s. Zt. in der Presse bekanntgegeben wurde, hat die Deutsche Regierung den ollitenten und assoziierten Regierungen am 24. Juli d. J. eine Note wegen des zwangsweisen Verkaufs der in ihrem Machtbereich befindlichen, im Eigentum von Deutschen stehenden Hausein⸗ richtungen Familienandenken, Kleidungs⸗ und Wäschestücken und ähnlichen Sachen überreichen lassen. Es wurde darin zur Beruhigung der beteiligten Deutschen um die Zusicherung ersucht, daß Gegenstände der bezeichneten Art von den im Friedensvertrage vorgesehenen Liquidations⸗ maßnahmen verschont bleiben sollten. Die gegnerischen Re⸗ gierungen haben die deutsche Note nunmehr beantwortet und erklärt, daß sie nicht die Absicht haben, persönliche Effekten oder Andenken von geringerem Wert (des effets personnels ou des souvenirs de peu de valeur) zu liquidieren.

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Nach Mitteilungen aus Oberschlesien sollen wieder Be⸗ strebungen im Gange sein, welche darauf

oberen Teil des Kreises Glatz abzutrennen und dafür Gebietsteile des Kreises Ratibor, welche im Friedensvertrage der Tschecho⸗Slowakei zugesprochen sind, oder auch Teile des sogenannten Braunauer Ländchens (Sudetenland) einzutauschen. Wie „W. T. B“ von zuständiger Stelle erfährt, denkt weder die Reichsregierung noch die preußische Staatsregierung daran, Teile der Grafschaft Glatz an die tschecho⸗slowakische Republik abzutreten. Solche Verhandlungen sind nie gepflogen worden. Ebensowenig wird an einen Austausch gedacht.

1“ Die lettländische Regierung in Riaa, der lettländische Geschäftsträger in Berlin und die lettische Presse leuanen, daß am 29. Dezember 1918 in Riga zwischen dem deutschen Ge⸗ sandten und der lettländischen Regierung ein Vertrag geschlossen worden ist, demzufolge die deutschen Kurlandkämpfer das lettische Bürgerrecht und damit das Recht auf Siedlung erworben haben. Die Regierung, der Geschäfts⸗ träger und die Presse Lettlands entzellen damit die Tatsachen. Der genannte Vertrag, der in Riga abgeschlossen wurde, lautet, wie „W. T. B.“ mitteilt, wörtl ich: Riga, den 29. Dezember 1918. Vertrag zwischen dem Bevollmächtigten des Deutschen Reichs und der provisorischen lettländischen Regierung.

1. Die provisorische lettländische Regierung erklärt sich bereit, allen fremdstaatlichen Heeresangehörigen, die mindestens vier Wochen im Verbande von Freiwilligenformationen beim Kampfe für die Be⸗ freiung des Gebiets des lettländischen Staats von den Bolschewiki tätig gewesen sind, auf ihren Antrag das volle Staatsbürgerrecht des lettischen Staats zu gewähren.

2. Die deutsch⸗baltischen Angehörigen des lettländischen Staats erhalten das Recht, in die reichsdeutschen Freiwilligenverbände ein⸗ zutreten. Andererseits bestehen für die Dauer des Feldzugs keine Bedenken gegen Verwendung reichsdeutscher Offiziere und Unter⸗ offiziere im Verbande der deutsch⸗baltischen Kompagnien der Landes⸗ wehr als Instrukteure.

3. Das im Vertrage vom 7. Dezember den deutschen Balten zugestandene Recht zur Bildung von sieben nationalen Kompagnien und zwei Batterien im Verbande der Landeswehr wird seitens der provisorischen Regierung ausdrücklich garantiert, auch wenn § 2 der vorliegenden Abmachungen zur vorübergehenden Auflösung der deutsch⸗baltischen Verbände füͤhren sollte. Bei einer Erhöhung der Zahl der lettischen Kompagnien der Landeswehr tritt eine entsprechende Erhöhung der Zahl der deutschen Kompagnien ein.

4. Die in Ausführung von § 1 notwendigen Listen über Zu⸗ und Abgänge von Freiwilligen werden der provisorischen Regierung min⸗ destens einmal wöchentlich übersandt. Es wird auf Grund dieser Listen zwischen den Vertragschließenden festgesetzt werden, welche deutschen Staatsangehörigen sich das Staatsbürgerrecht gemäß § 1 erworben haben.

August Winnig, deutscher Gesandter in Riaga. K. Ulmanis, Ministerpräsident, Fr. Paegel, J. Sanlits.

Es ist zu bemerken, daß dieser Vertrag vom gegenwärtigen Ministerpräsidenten Ulmanis unterzeichnet worden ist, der heute den moralischen Mut aufbringt, diesen Vertrag zu brechen.

Aus den verschiedenen Pressemeldungen über die dem⸗ nächst in Berlin zu erwartende Ententekommission geht hervor, daß über deren Zwecke und Befugnisse vielfach in der Oecffentlichkeit Unklarheit besteht. Zur Klarstellung wird laut „W. T. B.“ folgendes bemerkt:

Die angekündigte Ententekommission ist auf Ersuchen der Deutschen Regierung entsandt worden zu dem Zweck, um bereits vor Inkrafttreten des Friedensvertrags eine Reihe von Zweifeln über die Ausführung der Bestimmungen des Friedensvertrags über Heer, Marine und Luftschiffahrt zu beseitigen und für die von der Deutschen Regterung in diesem Zusammenhange zu treffenden Maßnahmen die erforderlichen Grundlogen auf dem Wege der Ver⸗ einbarung zu schaffen. Wenn einzelne Mitglieder der jetzt erwarteten Ententekommission der für die Zeit nach Inkrafttreten des Friedens⸗ vertrages vorgesehenen Kontrollkommission entnommen sind, so kann dies aus sachlichen Gründen nur zweckmäßig sein, bedeutet aber keineswegs, daß es sich jetzt bereits um den Beginn der Arbeiten der Kontrollkommission handelt. Vielmehr besteht darüber auf keiner Seite Zweifel, daß von der Tusübung einer Kontrolltätigkeit seitens der demnächst eintreffenden Kommission keine Rede sein kann. 11““

Vielfach werden Nachfragen über vermißte Marine⸗ angehörige und deren Nachlaß sowie Ersuchen um Ausstellung militärdienstlicher Bescheinigungen und anderer Urkunden an das Zentralnachweisbüro des Kriegsministeriums gerichtet. Hier⸗ durch entstehen erhebliche Verzögerungen in der Bearbeitung und Unzuträglichkeiten für das Publikum. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß für Marineangehörige ein besonderes Zentralnachweisbüro der Marine besteht, das sich in Berlin, Mathälkirchstraße 9, befindet. An dieses sind An⸗ fragen und Zuschriften, betreffend Marineangehörige, unmittelbar zu richten.

Der Geschäflsführende Ausschuß der Reichswirtschaftsstelle für Baumwolle hat am 20. August 1919 aus verschiedenen zwingenden Gründen einen rascheren Abbau der Zwangs⸗ wirtschaft in Baumwolle beschlossen.

Auf Grund dieses Beschlusses sollen die am 31. August 1919 in den Spinnere en und im Privatbesitz vorhandenen unverarbeiteten und in Verarbeitung besindlichen beschlagnahmten Baumwollspinnstoffe den Eignern auf Antrag freigegeben werden. Voraussetzung für die Freigabe ist, daß der Antragsteller für jedes Kilo des frei⸗ zugebenden Spinnstoffes eine Abgabe zahlt, die ungefähr dem Unter⸗ schied zwischen dem Höchstpreis und dem Tagespreis gleichkommt. Die Abgaben werden von einer Kommission festgesetzt. Beschlag⸗ nahmte Baumwollgarne bleiben nach wie vorbe⸗ schlagnahmt. Sie werden wie bisher durch die Garnver⸗ wertungsstelle Berlin, Krausenstraße 17/18, den in Frage kommenden Verbrauchern für die Notstandsbeschäftigung zu⸗ geteilt. Das Reichswirtschaftsministerium hat diesem Be⸗ schluß zugestimmt. Der. Geschäftsführende Ausschuß der Reichswirtschaftsstelle für Baumwolle hat weiter beschlossen, daß das Erträgnis der vorerwähnten Abgabe in erster Linie zur Gewährung eines Ausgleichs an diejentgen Garnverbraucher dienen soll, die infolge der eingangs erwähnten Spinnstofffreigabe die ihnen für die zweite Garnausschüttung zustehenden Garnmengen ganz oder teilweise nicht mehr erhalten können. In zweiter Linie sollen aus dem Ertrögnis der Abgabe an solche Industriezweige Zuwendungen erfolgen, für die bisher Spezialtontingente an Baumwollgarnen be⸗ standen haben. Diese Zuwendungen sollen nur insoweit erfolgen, als damit die Verbilligung von Verbrauchsgegenständen des Volksbedarfs erreichbar und geboten erscheint. Der Rest soll dem Reich zur Ver⸗ billigung von im Inlande hergestellten Baumwollwaren des Volks⸗ bedarfs zur Verfügung gestellt werden. Die Zustimmung des Reichs⸗ wirtschaftsministeriums zu den Vorschlägen über die Verteilung der Abgabe steht noch aus. 8

Gegenüber der Behauptung, daß die Mittel zur Be⸗

affung von billigen Schuhwaren aus Ueberschüssen

der Reichslederstelle beschafft werden könnten, wird dem „W. T. B.“ von unterrichteter Seite bemerkt:

Die hohen Preise für Häute, Felle und Leder sind eine Folge der Aufhebung der Lederzwangswirtschaft, die von den Vertretern der Lederinteressenten fast einmütig gefordert worden ist. Die Nationalversammlung, üie sich der Forderung der Lederinter⸗

essenten anschloß, hat die Aufhebung der Lederzwangswirtschaft

in einem ausdrücklichen Beschluß davon abhängig gemacht, daß gleichzeitig von den Preiserhöhungen, die den Gerbereien, Häute⸗ und Lederhandlungen sowie Leder verarbeitenden Betri ben unverdient zufielen, 60 Prozent Konjunkturgewinn durch die Reichslederstelle zu⸗ gunsten des Reiches zum Zwecke der Verbilligung von Schuhwerk für die minderbemittelte Bevölkerung eingezogen werden.

während der Lederzwangswirtschaft beschlagnahmten Leder; sie hat keine Ueberschüsse erzielt, vielmehr sich die zur Bestreitung ihrer Un⸗ kosten notwendigen Beträge lediglich durch Einziehung von Gebühren für die Freigabe der beschlagnahmten Leder verschafft.

Preußen. Zur Volksabstimmung in Süd⸗Ostpreußen.

Nach dem Friedensvertrag soll durch Volksabstimmung entschieden werden, ob der Regierungsbezirk Allenstein und der Kreis Oletzko bei Deutschland bleiben oder an Polen fallen sollen. Stimmberechtigt sind alle über 20 Jahre alten Personen beiderlei Geschlechts, die entweder im Abstimmungsgebiet ansässig oder in ihm geboren sind. Die Zahl der letzteren ist bei der starken Abwanderung aus diesen Gebieten in den letzten 30 Jahren außerordentlich hoch und dürfte 60 000 überschreiten. Von verschiedenen Stellen im Reich ist die Frage der Rückführung der Stimmberechtigten in ihre Heimar für die Abstimmung in der Tagespresse erörtert worden, zahlreiche Körperschaften sind auch bereits an die praftische Ausführung herangegangen. Diese Bestrebungen müssen alle zusammengefaßt und vereinheit⸗ licht werden, da nur eine geschlossene einheitliche Organisation imstande sein kann, das Problem zu lösen. Diese Stelle ist bereits vorhanden in der Bezirksstelle Allennein des ostdeutschen Heimatdienstes, die seit Wochen nach einem großangelegten Plan die Arbeit aufgenommen hat. Sie arbeitet zusammen mit den großen Verbänden der Masuren im rheinisch⸗westfälischen Industriebezirk, wo neun Zehntel aller

gungen, die sich mit der Lösung der Ostfragen beschäftigen, insbesondere dem Deutschen Schutzbund für Grenz⸗ und Aus⸗ landsdeutsche. Die Beförbderung soll kostenlos erfolgen, außerdem sollen Unterkunft und Verpflegung sichergestellt werden, eine angemessene Entschädigung für diejenigen, die durch die Abstimmung Ausfälle in ihrem Einkommen haben, ist in Aussicht genommen. G

Es ist, wie „W. T. B.“ hervorhebt, für das Gelingen der Sache unbedingt notwendig, daß alle am Werk mitarbeiten⸗ den Kräfte der Arbeit der Bezirksstelle Allenstein angegliedert werden. Insbesondere ist es erforderlich, daß ihrer Abteilung „Volksabstimmung“ alle Anschriften der im Abstimmungsgebiet Geborenen zugeführt werden, um der von ihr angelegten Kartei aller Abstimmungsberechtigten, die die Grundlage aller weiteren Maßnahmen bilden muß, eingegliedert zu werden. Alle An⸗ schriften sind zu richten an: Bezirksstelle Allenstein des Ostdeusschen Heimatdienstes, Abteilung Volksabstimmung, in

der Bezirksstelle bei der Deutschen Bank in Allenstein.

laut Meldung des „W. T. B.“ vom 5. d. M. mit:

Beim oberschlesischen Aufstand nach Polen verschleppte Offiziere melden nach der Rückkehr, daß sie nach ihrer Gefangennahme von den regulären polnischen Truppen übernommen und in die polnischen Militärgefangenenlager gebracht wurden. Die polnischen Kommandobehörden haben sich also hier⸗ durch der Beteiligung am Aufstand schuldig gemacht. Unsere Offiziere und Mannschaften wurden angeblich als Internierte, in Wirklichkeit wie Gefangene behandelt. Die Unterbringung erfolgte in völlig verschmutzten und verlausten Baracken, meist ohne Decken und Strohsäcke. Die Verpflegung war ungenügend und un⸗ beschreiblich schlecht. Die Mannschaften hatten keine Bewegungs⸗ freiheit; Bekleidung, Ausrüstung und Decken wurden thnen zum größten Teil fortgenommen. Es kam vor, daß Offiziere und Mann⸗ schaften geschlagen wurden. Nur dem energischen Eingreifen der Amerikaner ist es zu danken, daß trotz des Widerstandes der Polen die Gefangenen aus ihrer unwürdigen Lage befreit wurden.

Die „Schlesische Zeitung“ meldet unter dem 4. September aus Kattomitz: 3

Gegen 300 verschleppte deutsche Einwohner trafen gestern wieder in Kattowitz ein. Während ihrer vierzehntägigen Gefangenschaft haben sie eine schwere körperliche und seelische Leidens⸗ zeit durchgemacht. Ihre Befreiung ist dem energischen Eintreten der amerikanischen Kommtssion zuzuschreiben, die seit Freitag in Krakau weilt. Die Zurückgekehrten befinden sich in jämmerlicher Verfassung. Sie sind halbverhungert und ihrer Kleidung und Wertsachen größten⸗ teils beraubt. Sie wurden schwer mißhandelt und stehen unter schwerster seelischer Depression. Die Gendarmen und Polizeswacht⸗ meister, fünfzehn an der Zahl, steckten in völlig zerrissenen polnischen Uniformen. Dem Gemeindevorsteher Schidlo⸗Eichenau waren die Zähne herausgeschlagen.

Oesterreich. 8 8

Aus dem Inhalt des dem Staatskanzler Dr. Renner überreichten Begleitschreibens Clemenceaus zum Friedensvertrag teilt das „Wiener Telegr. Korr.⸗Büro“ solgendes mit:

Clemenceau weist zu Beginn die Einwendung der deutsch⸗öster⸗ reichischen Detegation, daß Deutsch⸗Oesterreich nicht als feindlicher Staat betrachtet werden dürfe, mit der Begründung zurück, daß das österreichische Volk die Politik seiner Machthaber, welche durch das Ultimatum an Serbien und die Nichtannahme der Genugtuung seitens dieses Staates geradezu einen Weg einschlugen, der zum Welikriege führte, nicht nur nicht bekämpft, sondern diesen Krieg stürmisch begrüßt habe. Angesichts so vieler offenkundiger Beweise müsse das österreichische Volk gezwungen werden, seinen vollen Anteil an den Verantwortlichkeiten auf sich zu nehmen. Das Begleitschreiben weist sodann darauf hin, daß die Politik der ehe⸗ maligen Habsburger die Hegemonie des deutschen und magyarischen Volks über die Mehrheit der Einwohner der österr ichisch⸗ ungarischen Monarchie aufrechterhalten sollte. Auf den Einwand der Delevation g gen die Bestimmungen, die die Beziehungen Oesterreichs zu den neugegründeten Staaten auf din Gebieten der alten Monarchie regeln, betont der Begleitbrief, daß die Schwäche, unter der Oesterreich zu leiden haben wird, nicht eine Folge der Bestimmungen des Vertrages ist, sondern vielmehr der Politik der Vorherrschaft entspricht, die das österreichische Volk gegenüber

den anderen Nationen eingehalten hat. Der Begleitbrief hebt so⸗ 8811

Die Reichslederstelle war bisher nur Verteilungsstelle für die

Abgewanderten ansässig sein dürften und mit den Vereini⸗

Karlshof bei Rastenburg, Geldsendungen an das Konto

Das Generalkommando des 6. Armeekorps teilt

dann hervor, daß die allijerten und assoziierten Mächte keineswegs den Wunsch haben, die urglöckliche Lage Oesterreichs zu erschweren, weist auf die Aenderungen der wirtschaftlichen Bestimmungen hin, macht Mitteilung von der Zulassung der Reparationskommission, die in Wien tagen wird, und befaßt sich sodann mit der Bestimmung der Grenzen, wobei über Tirol folgendes aus⸗ geführt wiid: Die alliierten und assoziterten Mächte waren von der Tatsoche durchdrungen, daß während langer Jahre das italienische Volk einer absichtlich gegen sein Leben gerichteten Be⸗ drohung ausgesetzt war. Diese Bedrohung ergab sich daraus, doß Oesteneich⸗Ungarn im Besitze vorgeschobener, die italienische Ebene beherrschender Stellungen war. Die assoziierten Mächte berrachten es als beste Lösung, Italien die natürliche Alpen⸗

grenze zuzugesteben, die es seit so langer Zeit fordert. Schließ⸗ lich wird betont, daß der Friedensvertrag in dieser Form unabänderlich ist und die alliierten und assozijerten Mächte von der österreichischen Delegation innerhalb fünf Tagen die Erklärung er⸗ warten, ob sie bereit ist, den Vertrag zu unterfertigen. Wenn eine solche Erklärung innerhalb der oben bezeickneten Frist nicht erfolgt, wird der am 3. 11. 1918 abgeschlossene Waffenstillstand als beendet ds üten 8s 8. 1 und assoziierten Mächte werden alle Maß⸗ nal reffen, die sie für notwendig halten, um ihre Bedi

nhee goeet Bnch asl⸗n g halten, um ihre Bedingungen

Der Ministerpräsident Friedrich erklärte nach Meldung des „Ung. Tel. Kor.⸗Büros“ einer Arbeiterabordnung, die Erfüllung der Wünsche der Arbeiter hinsichtlich der Wieder⸗ aufnahme der Arbeitslosenunterstützung sei sehr schwer, denn alle Fabriken seien in Konkurs. Mit Ausnahme der staatlichen sei keine in Betrieb. Es sei kein Geld vorhanden. Die Banknotenpresse werde die Regierung aber nicht in Be⸗ trieb setzen. Postsparkassengeld werde nur so viel cedruckt, als Zehntausendkronennoten als Deckung einloufen. Der Wunsch nach einer Lohnerhöhung sei eine äußerst schwierige Frage. Der Ministerpräsident mies als Beispiel für die Lage der Fabriken auf die Liptaksche Fabrik hin, deren Arbeiterrat während des Kommunie mus 97 Millionen Schulden machte, um die Arbeiter dieser Fabrik zu beschäftigen. Es sei ein Arbeitslosenfonds seitens des Ministeriums der öͤffentlichen Arbeiten geplant. Hierfür seien jedoch zehn Millionen in gutem Geld notwendig. Uebrigens zeige die Arbeiterschaft keine große Neigung zur Teilnahme an öffentlichen Arbeiten. So seien bei einer Gelegenheit 4300 Arbeiter gesucht wo den. Es hätten sich jedoch insgesomt nur 160 gemeldet. Hinsichtlich der Arbeitslosenunterstützung Staat immer mehr getan, als er eigentlich hätte tun

Großbritannien und Irland.

Das „Algemeen Handelsblad“ meldet aus London, daß der Bergarbeiterverband einstimmig beschlossen hat, den Antrag der Leitung anzunehmen, der dohm geht, die Vorschläge der Regiervng bezüglich der Bergwerke zu ver⸗ mer fen und die Frage der Nationalisierung dem in der nächsten Woche in Glasgow stattsindenden Gewerkschafte kengreß zur Entscheidung vorzulegen. Die Beraarbeiterdelegierten haben beschlossen, bei der nächsten Zusammenkunft des Arbeiter⸗ dreibunds für den in der letzten Konserenz ongenommenen Plan zu stin men, wonach unter den Mitgliedein eine Ab⸗ stimmung öber die direkte Aktion im Zusommenhaong mit der Diensipflicht und dem Austreten in Ruf land abgehalten werden soll. 1b

Den englischen Blättern vom 2. September zufol hat die Regierung die Einschränkung des programms beschlossen. Die Arbeiten an einigen großen Luftschiffen worden eingestellt und mehre re Lufltschiffe und Luftschiffhäfen Organisationen zur Verfügung gestelt, die sich die Förberung der Kandelsluftschiffahrt zum Ziel setzen.

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Frankreich.

114““ 8 8 Aus der Rede, die Barthou als Generalberichterstatter bei der Beratung über die Ratifizierung des Friedensvertrages am Dienstag in der Kammer hielt, teilt „W. T. B.“ noch i mit:

arthou stellte die Frage, ob die Regierung in dem Augenblick, als der Woffenstillstand abgeschlossen wurde, von ihrem verfassungs⸗ mäßigen Vorzugsrecht Gebrauch gemacht habe, die Demobilmochurg zu verlangen, um einer Forderurg der Zwilistenmossen zu genügen und der ei mütigen Auffässung des Parsements Rechnung zu tragen. Er frage Clemencecau, ob die Allsierten eingewilligt hätten, den Artikel, der die Verminderung der deutschen Armee innerhalb drei Monaten roch Inkrafttreten des Friedensvertrags verlangt, zu ändern. Zweifelhos bilde die deutsche Armee für Frankreich keine Gefahr mehr. Aber letzteres müsse an Polen denken urd an die Volksabstin mung in den besetztern Gebieten, wo sich gegenwärtig ung heuexliche Dinge abspielen. Barthou stellt sodann den offen⸗ kundigen Widerspruch in bezug auf die Geltungsdauer des französisch⸗ englisch⸗amerikanischen Sonderabkommens fest. Weiter führte der Redner aus, daß es notwendig sei, eine Streitmacht ins Leben, zu rufen, die imstande sei, die ganze Menschheit zu verteidigun. Eine Mehrheit sei entstanden und dränge Frankreich und der ganzen Welt eine neue Politik auf. (Beifall auf allen Bänken.) Die Frage der Verminderung der Rüstungen müsse jedenfahs gelösft werden. Es sei die französische Delegation gewesen, die durch Leon Bourgeois diese Frage vor der Friedenskonferenz aufrollte. Er wünsche, daß die von Frankreich auf⸗ gestellten Thesen in der Frage der Rüstungen und ihrer Beauf⸗ sichtigung den Vorzug erbalten. Ueber Partei und Programme müsse hen 8a. schsne 88 S; Frankreichs den daß dieser Krieg der ar und der Sieg Frankreichs ein Si achurg. (Kofenher Bafcre 9 chs ein Sieg der Wiedergutmachurg. In der weiteren Fortsetzung der Dehatte bedauerte Franklin ouillon, daß das wichtigste Verlangen mit Bezug auf die Grenzen nicht aufrecht erhalten werden konnte und daß die Einheit der Deutschen gestärkt worden set. Er beklagte sich über die u““ figagätgnen und sproch im übrigen die Hoffnung aus, daß Amerika Frankreich angesichts de ich werde untergehen lassen. 1“ ’Z österreichische Delegation hat um eine zwei⸗ tägige Fristverlängerung für die Beantwortung der Friedensbedingungen ersucht. Der Aufschub wird, wie

„Reuter“ meldet, wahrscheinlich zugestanden werden.

Nach einer Reutermeldung aus Paris ist die in h Frage in ein gefährliches Stadium d * der Oberste Rat auf die kürzlich an Rumänien gerichtete

ote keinerlei Antwort erhalten hat, habe er beschlossen, einen Abgesandten (Envoyé) nach Bukarest zu schicken, um der rumänischen Regierung ein befristetes Ultimatum zu überreichen. Sollte Rumänien sich weigern, die Bedingungen es Ultimatums in der angegebenen Frist zu erfüllen, so würden die diplomaltischen Beziehungen zwischen den

Rußland.

Wie „Politiken“ aus bester Quelle erfährt, bessert sich die militärische Lage der Sowjetregierung zusehends. Denikins Vormarsch ist aufgehalten und Kiew wiedergewonnen. Im Osten steht die Rote Armee vor Tobolsk, das bereits ein⸗ Koltschak trifft Vorbereitun

b Kn gen zur Räumung Noch weiter östlich stehen die

genommen Rätetruppen vor

von Tomsk. Wladiwostok.

1s gen wieder aufgenommen Regierung eingebrochten Antrag angenommen, der den Frauen das aklive und passipe Wahlrecht zuerkennt. „Der Ministerpräsident Nitti erklärte in der Kammer über die Untersuchung in der Karfreitaffäre, er werde sich nicht gegen eine Erörterung dieses Gegenstandes auflehnen, wenn eine solche verlangt werden sollte. Jedoch sei es der feste Wunsch der Regierung, daß die Verhandlung in einer Weise ges die mit dem unversehrten Ansehen der italieni

liens überhaupt vereinbar sei.

Die Kammer hat ihre Verhandlu und einen von der

ührt werde, schen Armee und

ung hat sich an die estnische Re⸗ chlägen auf der Grundlage gigkeit des estnischen Staats chlag wurde durch einen Funkspruch „Tilsiter Zeitung“

Sowjetregier gierung mit Frieden der Anerkennung der Unabhän Dieser Vors übermittelt, der nach folgenden Wortlaut hat: Die Sowjetregterung n. blick des siegreichen Vordri von Jambung und Pleskau F daß die estnische Regierung unter dem Druck de satz zum Volkswillen kämpft. Unabhängigkeit Estlands zuges ag Zone und über die Grenzfestsetz ung

einer Meldung der

nacht der estnischen Regierung im Augen⸗ ngens der Noten Armee nach Einnahme riedensvorschläge, da angenommen n D r Entente im Gegen⸗ Als Basis wird die Anerkennung der Besprechungen über eine neutrale sind baldigst erwün

Lettland. Die Ministerkrise in Lettland zen Der Minister des Innern Walters und Kriegs⸗ minister Simonsohn haben den Abschied erhalten. folger des Kriegsministers ist genommen. 1

ist laut „W. T. B.“ Als Nach⸗ Oberst Gompers in Aussicht

In einer Rede im Volksrat erklärte Mi Ulmanis, daß die Lage an der Lettische Truppen mit den Nachbarlän feste Front gegen die Bolschewisten bild en.

Ministerpräsident Front sich gebessert habe. würden eine

Die Litauer haben auf der ganzen Fron D erreicht. Diesseits der Düna halten sich Bolschewisten nur n in den Werken an der Eisen boa

In Südlitauen ist der Waffenstillstand zwischer und Polen bis 4. September verlängert worden.

Amerika.

Meldung des „Nemw⸗York Herald“ hat Wilson dem Senatsausschuß für 1ssan He An⸗ geleg enheiten die Vorlegung der mit Oesterreich, Bulgarien und der habe sich arch geweigert, den Text der Erklärung über die Besetzung des linken Rheinufers, die am 16. Juni zwischen Frankreich, England und Amerika festgestellt worden

hnbrüde bei Dünaburg. a Litauern

Noch einer Washingtoner

Friedensvertragsentwürfe Türkei verweigert. Er

In einer Botschaft an den mexikanis verteidigt Carranza Mexiko gegen die vom von den Vereinigten Staaten gemachten Vorstellungen. Er verteidigt ferner die Neutralität Mexikos währ und betont, daß Mexiko die Monroelehre nich nicht um Aufnahme in den Völke rbund ersuchen werde, da der ür alle Völker und Rassen nicht

chen Kongreß Ausland, besonders

end des Krieges t anerkennen und

Bund die Gleichberechtigung mit sich bringe.

Nach einem Londoner Telegramm des „Daily Mail“ aus Kairo, daß der Führer ägyptischen Delegation in Paris, Zaglul Pasch telegraphiert habe, der cmerikanis wärtige Angelegenheiten habe Aeoypten für ung diese Nachricht habe eine große 2 Sonntag hätten in Kairo und Alexandr Kundgebungen stattgesunden. „Daily Expreß“ melde, da

„Temps“ meldet ionalistischen ho, nach Kairo che Senatsausschuß für aus⸗ bhängig erklärt; Zewegung hervorgerufen. Am ien wiederholt Au chterstatter des daß die ögrpische Presse im Ton anmaßender geworden sei, und doß bi⸗ Lage auss neue be⸗ hätten Befehl erhalten,

Auch der 2

unruhigend sei. Englische Soldaten nur hewaffnet auszugehen. „Daily Telegraph“ zufolge

ist in dor Nachricht eingetr London

offen, daß ein Attentat auf den Premier⸗ minister von Aegypten unternommen mwurde. Bomben ouf ihn geworfen. Täter ist festgenommen.

Es wurden Er blieb aber unverletzt;

stik und Volkswirtschaft

Arbeitsstreitigkeiten.

Aus Elberfeld wird dem „W. T. B.“ gemeldet: ei der Druckerei Samuel Lucas das Setzer⸗ und gen in den Ausstand getreten tand der Buchdrucker men größeren Umfang angenommen. kann keine Zeitung erscheinen.

Ortsverein der deutschen Buchdruckereibesitzer g en wegen Kontraktbruchs klagb schiedenen Druckereien wurden die Geht

vor einigen Tagen b Druckereipersonal w war, hat gestern nachmittag der Auss Elberfeld und Bar Außer der sozialistischen Presse verlautet, wird der die Ausständtg

egen Lohnforderungen

ar vorgehen. lfen wegen Arbeitsverweigerung

Der österreichische Ei „W. T. B.⸗ streikenden Südbahner waren gest sammelt, um das Ergebnis der Ve wurde bekannt, daß die Südbah worauf die Forts gitationszüge auf die nicht streikende Süd⸗ e. Nachmittags sollte eine Sitzung des die sich mit dem Streik beschäftigen sollte. r melden, ist der Ausstand bei der Ostbahn, der und der Südbahn beendet. geständnisse gemacht, vielmehr brach der Streik die Provinz ablehnend verhielt. Gestern

senbahnerausstand erfuhr, wie keine weitere Ausdeh ern tagsüber im Südbahnhof ver⸗ rhandlungen abzuwarten. Mittags ¹ 9 tion nicht alle Forderungen erfüllen könne, des Streiks Absendung z bahnstrecke beschlossen Kabinettsrats stattfinden, Wie die Blätte Aspangbah keine besonderen Zu zusammen, weil sich sind in Wien die

alliierten und assoziierten Regierungen und ö

abgebrochen werden.

Theater und Musik.

““ Komische Oper.

Mit einer neuen Operette „Liebeszauber“ von Oskar Straus eröffnete die vom Direktor Charlé bisber mit großem Glück geleitete Komische Oper die Winterspielzeit. Unter den modernen Operettenkomponisten ist Oskar Straus einer der fähigsten; er besitzt neben gediegenem musikalischen Können Phantasie und Geschmack genug, um nicht in die Niederungen jener Kunst⸗ gattung hinabzusteigen. Davon legt auch sein neues Werk Zeugnis ab, zu dem ihm Viktor Leon das Textbuch lieferte. Ein einst auch auf unseren Schausvielbühnen gegebenes Stück „Untreu“ von Roberto Bracco diente dem Verfasser dabei als Vorlage. Die Quintessenz der Handlung ist die, daß ein junger Musiker, der eine schöne Frau mit Liebesanträgen verfolgt, auf ge⸗ schicte Weise dazu gebracht wird, seine Liebe auf die Tochter zu übertragen und dieser zuletzt Herz und Hand fürs Leben zu bieten. „Liebeszauber“ ist der Titel eines Walzers, mit dem sich der genannte junge Musiker einen Namen gemacht hat; und diesen Walzer bleibt uns Straus auch nicht schuldig, hat er doch schon früher bewiesen, daß er sich auf den Stimmungszauber solcher Tanzweisen versteht. Aber der Walzer ist doch nicht das Beste an seiner Musik; feinziselterte rezitatwvische Dialoge, Zwie⸗ gesänge, die einer Oper nicht zur Unehre gereichen würden, geist⸗ voll instrumentierte Begleitungssätze sind dem Musikkenner an⸗ ziehender und wertvoller. Die Aufführung, die der Direktor Charlé mit Geschmack in Szene gesetzt, hat und die am Erstauf⸗ führungsabent der Komponist selbst leitete, läßt alle Vorzüge der neuen Operette hervortreten. Lori Leux, sehr glaubhaft in der weib⸗ lichen Hauptrolle der verführerischen jungen Frau, Poldt Müller und Mizi Delorm in den anderen welblichen Haupt ollen, die Herren Oskar Braun und Gustav Jahrbeck in den beiden Tenorpartien ver halfen dem Werk durch vortreffliche darstellerische und gesanglich Leistungen zu einem vollen, Dauer versprechenden Erfolg.

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Im Oper nhause wird morgen, Sonnabend, „Carmen“ mit den Damen Schwarz, Escher, Sax, Birkenström und den Herren Kirchhoff, Armster, Bachmann, Habich, Sommer und Heinke in den Hauptrollen gegeben. Musikalischer Leiter ist der Generalmusildirektor Leo Blech. Anfang 7 Uhr.

Im Schauspielhause wird morgen „Die Braut von Messina“ aufgeführt. Die Hauptrollen sind mit den Damen Sussin, Schön und den Herren Muüͤhlhofer, Ehrle, Kra neck und Boetlcher befetzt. Spielleiter ist Dr. Reinhard Bruck. Anfang 7 Uhr.

Mannigfaltiges.

Der Kohlenverband Groß Berlin hat unter dem 3. September folgende Bekanntmachunga erlassen:

Die Bekanntmachung vom 70. März 1919 wird mit Wirkung vom 5. September 1919 aufgehoben. An ihre Stelle treten mit dem gleichen Tage und mit Geltung bis auf weiteres folgende Not⸗ standsbestimmungen für die Stadtkreise Berlin, Charlottenburg, Neukölln, Berlin⸗Schöneberg, Berlin⸗Lichtenberg, Berlin⸗Wilmersdorf sowie die Landkreise Teltow und Niederbarnim in Kraft:

„32 In offenen Verkaufsstehlen. Warenhäusern, Ladengeschäften

und dergleichen ist unbeschadet der Bestimmungen der Bekanntmachung des Kohlenverbandes Groß Berlin über die Gassperrstunden vom 26. Aunust 1919 die Entnahme von Gas oder Elektrizität nur in der Zeit von 9 Uhr Vormittags bis 6 Uhr Abends zulässig. Für Apot: elen ist die Entnahme ohne zeitliche Begrenzung für die Verkaufsstellen von Kohlen und Lebensmitteln sowie für Friseurgeschäfte auch vor 9 Uhr Vormittags und bis 7, Uhr Abends, am Sonnabend bis 8 Uhr Abends gestattet. Bei keinem der vorbezeichneten Abnehmer darf der Verbrauch 50 vH der in dem entsprechenden Kalenderviertel jahr 1916 verwendeten Menge an Gas und Elektrizität übersteigen. Schaufenster⸗ und Außenbeleuchtung jeder Art ist verboten. Sicherheitsbeleuchtung ist nur außer halb der für die Entnahme von Gas oder Elektrizität zu⸗ lässigen Zeit und nur unter Beschränlkung auf das unbedingt not⸗ wendige Maß gestattet. 8 § 2. Für Gastwirtschaften und gastwirtschaftliche Betriebe jeder Art (auch Hotelrestaurants, Kaffees und dergleichen) sowie für Kon⸗ zertsäle, Zirkusunternehmungen und für Vergnügungsstäatten anderer Art, soweit deren Gewerbebelrieb eine besondere Genehmigung nach den g8 33 a— e der Reichsgewerbeordnung erfordert, darf unbeschadet der Bestimmungen der §8§ 3 und 4 Gas und Elektrizität zu Beleuchtungs⸗ wecken nur in Höhe von 35 vH der im entsprechenden Monat des Jahres 1916 verbrauchten Menge entnommen werden. Schaufenster⸗ und Außenbeleuchtung jeder Art ist verboten.

§ 3. In Lichtspieltheatern darf an Wochentagen zu Vorführungs⸗ zwecken Gas und Elektrizität vor 6 ½ Uhr Abends nicht entnommen werden. Der Verbrauch von Gas und Elektrizität darf 35 vH des monatlichen Durchschnittsverbrauchs im 4. Vierteljahr 1916 nicht Außenbeleuchtung jeder Art zu Reklamezwecken ist ver⸗ oten.

§ 4. Für Theater ist der zulässige Verbrauch auf 35 vH monatlichen Durchschnittsverbrauchs 8 4. Vieteljahr 1916 . schränkt. „Nach 10 Uyr Abends ist die Entnahme von Gas und Elektrizität für Vorstellungszwecke unzulässig.

§ 5. In Wohn⸗ und Schlafräumen darf: 1. bei elektrischer Beleuchtung nicht mehr als eine Glühlampe von höchstens 50 Kerzen Leuchtkraft oder 2 Glühlampen in einer Stärke von höchstens 32 Kerzen Leuchtkraft, 2. bei Gasbeleuchtung nicht mehr als eine einzige Flamme für den einzelnen Raum verwendet werden. Elektrische Glühlampen, deren Verwendung hiernach unzulässig ist, müssen aus den Beleuchtungskörpern entfernt werden.

. 6. Für Privathäuser ist der Perbrauch von Gas oder Elek⸗ trizitaͤt zur Beleuchtung von Treppenhäusern nach 8 Uhr Abends nicht zulässig. Die Beleuchtung der Aufgänge zu den Geschäftsräumen öffentlicher Behörden in Privathäusern ist gestattet, solange der Dienst eine solche über 8 Uhr Abends hinaus erfordert. Auf Privat⸗ krankenhäuser, private Unterrichtsanstalten und solche Unternehmungen in Privathäusern, welche für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind findet die Vorschrift des Absatz 1 Satz 1 keine Anwendung. Die Benutzung der automatischen Nachtbeleuchtung bleibt zulässig.

§ 7. Der Betrich von Personenaufzügen in Privathäusern ist untersagt, soweit, dieselhen nicht den Zwecken von Krankenanstalten dienen, welche unter berufsärztlicher Aufsicht

§ 8. Für die Beleuchtung öffentlicher Straßen und Plätze da Gas und Elektrizität nur in Höhe 8 30 985 P hh borderf abgegeben werden, welche zu dem gleichen Zwecke im entsprechenden Monat der Jahre 1813 bzw. 1914 abgegeben worden ist.

8 9. Für den Betrieb von Straßen⸗ und Kleinbahnen darf vpor⸗ behastlich einer abweichenden Regelung durch die Kohlenstelle Groß Berlin Elektrizität zur Personenförderung nach 10 ¾ Uhr Abends nicht entnommen werden.

8 § 10. In besonderen Fällen kann die Kohlenstelle Groß Berlin Ausnahmen von vorstehenden Vorschriften bewilligen oder weitere Einschränkungen festsetzen.

. § 11. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Be⸗ kanntmachung oder gegen Anordnungen, welche die Kohlenstelle Groß Berlin auf Grund des § 10 dieser Bekanntmachung erläßt, werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 19 000 oder mit einer dieser Strafen bestrast. Unberührt bleibt die Befugnis der Kohlenstelle, die Unterbrechung der Gas⸗ und Elektrizitätslieferung anzuordnen. Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag der Kohlenstelle Groß Berlin ein.

erren ideri 7000 Arbeitnehmer fei schneider in den Ausstand getreten