1919 / 207 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Sep 1919 18:00:01 GMT) scan diff

* —2———éqI‚num nö—6—ööhnanee

1 übor Einfuhr

der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 21. August 1919

S. 1449) und auf Grund der G des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917 (Reiche⸗Gesetzbl.

S. 167) bestimme ich:

Kohle, Lieferzeit, Einfuhrhafen, Preise und Zahlungsbedingungen zu

Kohlenverteilung erhältlich.

nehmigung in Verbindung mit dem Reichswirtschaftsminister.

des entscheiden piese in Gemeinschaft mit dem Rei mimister über ihre Weitergeltung.

Bekanntmachung ausländischer Kohle auf dem Wasser⸗ weg und ihre Verteilung.

Vom 8. September 1919. 84

Auf Grund der §88 47 und 65 in Verbindung mit § 125

(Reichs⸗Gesetzbl. Bekanntmachung über Regelung

Die Einfuhr ausländischer Kohle auf dem Wasserwege bedarf Genehmigung des Reichskommissars für die Kohlenverteilung. 4

§ 2

Anträge auf Einfuhrgenehmigung sind an den Reichskommissar

für die Kohlenverteilung, Abteilung Einfuhr, in Berlin, Kurfürsten⸗ straße 117, zu richten. Sie haben neben dem Antrag auf Genehmi⸗ gung der Einfuhr Angaben über Herkunftsland, Art und Menge der Reichskommissar für die

enthalten. Antragsformulare sind beim

§ 3 Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung erteilt die Ge⸗ Die Erteilung hat auf dem schnellsten Wege zu erfolgen. 8 § 4 SPSbe Gzenehmigußfg darf nur erteilt werden: '271. Kohlenhändlern, die schon vor dem 1. August 1914 aus⸗ ländische Kohle eingeführt haben, 3 1 2. sonstigen Kohlenhändlern und Kohlenhändlerverbänden, für deren Zulassung wichtige Gründe sprechen, 86 3. Verbrauchern der im § 5 Ziffer 3 bezeichneten Art. Die Genehmigun unter der Verpflichtung erteilt, folgende Bestimmungen innezuhalten: 1 bg PG nee Eisenbahn durch die Beförderung der Kohle nicht er⸗ heblich in Anspruch zu nehmen, 2. die Kohle unmittelbar an den Verbraucher

und zu liefern, 1 v ““ 3. die Kohle nur an Gas⸗, Wasser⸗ und Elektrizitätswerke

und an solche industrielle Verbraucher zu verkaufen und zu liefern, die die Kohle überwiegend zur Herstellung von Ausfuhrwaren verwenden, dagegen nicht an industrielle Ver⸗ braucher, die sie vorwiegend zur Herstellung von Inlands⸗

waren verwenden. Der Reichstommißsar für die Kohlenverteilung kann aus wichtigen

Gründen Ausnahmen bewilligen.

§ 6 Wer die Einfuhrgenehmigung erhalten hat, ist verpflichtet, dem Reichskommissar für die Kohlenperteilung unverzüglich 1. nach Abschluß eines Vertrags auf Lieferung ausländischer Kohle auf dem Wasserwege nach Deutschland die Mengen

u melden, 8* Eintteffen des Telegramms den Abgang des Dampfers

zu melden, 1 nach Eintreffen des Konnossements eine Ausfertigung vor⸗

ulegen, Löschung des Dampfers eine Liste über die Verteilung der Kohle auf die Verbraucher einzureichen, bei Weiter⸗ beförderung der Kohle mit Kähnen die Aufteilung auf die Kähne und nach Löschung Keser die Verteilung auf die Verbraucher zu melden, schließlich, wenn ein Teil der Brennstoffe auf Lager genommen wird, dies in der Liste und Meldung zu vermerken und dann wöchentlich den Ver⸗ sand vom Lager unter Angabe der Mengen und der Ver⸗ braucher zu melden.

§ 7 Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung hat dem Ein⸗ führenden nach Empfang der Meldung über den Abgang des Dampfers einen Einfuhrschein auszuhändigen. Der Einführende hat den Schein der Zollbehörde des deutschen Löschhafens vorzulegen. Die Zollbehörde darf den Dampfer oder Kahn nur gegen Vorlegung des Einfuhrscheins zur Löschung freigeben. 8,8 Jeder Verbraucher der Kohle hat unverzüglich nach ihrem Empfange dem Reichskommissar für die Kohlenverteilung die Mengen der Kohle, den liefernden Händler, die Nummer des Einfuhrscheins des Händlers und den Namen des Dampfers oder Kahns, mit dem die Kohle nach Deutschland befördert worden ist, zu melden. Der liefernde Händler ist verpflichtet, den Verbraucher auf diese Melde⸗ pflicht hinzuweisen und ihm die zur Meldung erforderlichen Angaben zu machen. 1 Die Meldepflicht nach den monatlichen Bekanntmachungen des Reichskommissars für die Kohlenverteilung über die Meldepflicht der ewerblichen Kohlenverbraucher mittels der Kohlenmeldekarte wird erdurch nicht berührt.

1“

Wer den Verpflichtunger aus § 5 Ziffer 1 bis 3, §,6 Ziffer 4

oder § 8 vorsätzlich zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem

Fabre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer ieser Strafen bestraft. 6 b

Strafe kann auf Einziehang der Kohle erkannt

Unterschied,

zu verkaufen

Neben der werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne ob sie dem Täter gehört oder nicht.

§ 10 1 Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung

in Kraft. Nach Bildung des Reichskohlenrats und des Reichskoblenver⸗ chowirts

chafts⸗

den 8. September 1919. Der Reichswirtschaftsminister. 1 Schmidt.

Grund der Bestimmungen vom 29. Dezember 1911 I 8530,

72 Ministerium für Han und Gewerbe.

Der Bergiaspekibe Grorge vom Bergrevier Celle ist als Hütteninspettor an das Hüttenamt zu Clausthal versetz

Bekanntmachung. Auf Grund des § 112 der Reichsversicherungsordnung bestimme ich: Die Oberbergämter in Halle a. S., Clausthal, Dortmund und Bonn werden ermächtigt, die im § 173 Abs. 2 der Reichs⸗ versicherungsordnung in der Fassung des § 6 Abs. 2 der Ver⸗ ordnung über Krankenversicherung vom 3. Februar 1919 (Reichs Gesetzbl. S. 191) dem Versicherungsamt (Beschluß⸗ ausschuß) zugewiesene Entscheidung über Anträge auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht, soweit im Bergbau beschäftigte Personen in Frage kommen, den Vorständen derjenigen Knappschaftsvereine und Knapp⸗ schaftskrankenkassen ihrer Bezirke zu übertragen, denen auf III 8581 (Ministerialblatt der Handels⸗ und Gewerbe⸗ verwaltung 1912 S. 5) die Vorbereitung der Anträge auf die Leistungen der Invaliden⸗ und Hinterbliebenenversicherung über⸗ tragen ist. Berlin, den 4. September 1919. Der Minister für Handel und Gewerb 2. N. Voelkel.

G“ 8 —. 8

Die am 1. Oktober 1919 fällig werdenden Zins⸗ scheine der preußischen Staatsschuld und der Reichs⸗ sch 22. September ab eingelöst. Die am 1. Oktober 1919 fälligen Zinsen der in das preußische Staatsschuldbuch und in das Reichsschuld⸗ buch eingetragenen Forderungen werden durch die Post, durch Gutschrift auf Reichsbankgirokonto, bei der Staatsschulden⸗ tilgungskasse und bei der Reichsbankhauptkasse vom 17. Sep⸗ tember ab, bei den Zahlsteller außerhalb Berlins vom 22. Sep⸗ tember ab gezahlt. Berlin, den 5. September 1919. 2 Hauptverwaltung der Staatsschulden und Reichsschuldenverwaltung.

114X4*X*“ Dem Wirt und Kolonialwarenhändler Friedrich Pieper,

Einer Meldung des „Wolffschen Tesegre phenbüros“ zufol is in Versailles nachstehende Note, betreffend die polnische

unverantwortlicher schlesischen Vorgä

aufzureizen. Die deutsche Regierung wenn sie

sicher zu sein,

Meinung in ihrem Lande hinzuwirken.

scher Banden ausgesetzt stoßen unvermutet über die Grenze deutschen Mannschaften Verluste zu wieder zurück. Grenzverletzungen hinreißen lassen, besonders hervorhebt. Hier genügt es nicht, der Grenze es dringend erforderlich, versehen.

den Eindruck erwecken, daß die polnis

Verbindung mit

ist, in Oberschlesien die Ruhe

Bekanntmachung über bte N.

wohnhaft in Sterkrade, Neumühlstraße Nr. 4, wird mit dem beutigen Tage der Handel mit Seife und Kautabak wieder gestattet. Die Kosten, insbesondere auch die der öffentlichen Bekanntmachung, fallen dem Betroffenen zur Last. Sterkrade, den 5. September 1919.

J. V.: Der Beigeordnete.

Die Polizeiverwaltung. J. Dr. Heuser.

ö

Dem Bäckermeister Albert Daberkow in Go 11 n ow (Schifferstraße Nr. 2) ist der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ mitteln aller Art, wegen Unzuverlässigkeit gemäß § 1 der Be⸗ kanntmachung zur Ferahaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (7GBl. S. 603) untersagt worden. Gollnow, den 28. August 1919. g’ Die Polizeiverwaltung. J. V.: B. Schenk.

——

Bekanntmachung. Dem Milchhändler G. Heinsohn in Wedel ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Seplember 1915 R. G. Bl. S. 603 der Handel mit Lebensmitteln, ins⸗ besondere mit Milch, wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Die Kosten dieser Bekanntmachung hat der Genannte zu tragen. Pinneberg, den 5. September 1919. Der stellvertretende Landrat. Wuthenow.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 38 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

rungen von Gerichtsbezirken anläßlich der Ausführung des Friedensvertrags, vom 4. September 1919. Berlin, den 9. September 1919.

Gesetzsammlungsamt. Krüer.

8

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Richtamliches.

Deutsches Reich.

Am 7. Septe

getreten war, in voller korperlicher und

Preußen. 86

Die Preußische Staatsregierung hat den Gerichtaassefsor

Dr. Sichmann in Verlin zum Regierungsrat ernamnt.

—.

Das der Stadtgemeinde Barmen durch Lleracehen

teignungsrecht, d. durch Beschluß des

verlängert worden ist, wird hierdurch n als auf weit

3 Jahre verlängert.

Berlin, den 31. August 1919.

Im Namen der Preußischen Staatsregierung:

Der Minister des Innern, 1u“

Minister der öffentlichen Arbeiten ndel uund Gewerbe, ast, Domänen und Forsten.

E1“

rlaß vom 7. September 1911 für Zwecke der städtischen liehen. 1 auf die Dauer von 5 Jahren verliehene n Staats⸗ ministeriums vom 6. September 1916 auf weitere 3 Jahre 8d2. itere sozialen

sein 70. Lebensjahr. Exzellenz

6. Juli 1901 als Leiter der

und demnächst im Reichsarbeitsministerium gewirkt. unter dem 1. Januar 1912 Wirklicher Geheimer

hat in den verschiedenste

Unterstaatssekretär Dr. Caspar Dienste

Stellungen dem Reiche ausgezeichnete

Gesetzgebung, insbesondere gestelltenversicherung, gehabt. seinem Amte scheiden sehen,

seines stets liebenswürdigen Wesens allgemein hochgeschä

wurde. Die wärmsten Wünsche der Regierung, denen sich a

begleiten ihn in den wohlverdienten Ruh

Heine.

and.

Nr. 11 796 eine Verordnung, betreffend vorläufige Aende⸗

mber vollendete der Unterstaats sekretär im

öne ersned.,n 1e e n8 vi E z 5 p 8 r, m 1. September in den Ruh estand über⸗ B .

nachbem er mit de p Se Frische russischer Kriegsgefangener

Dr. Caspar hat seit dem stelle Preußen am 24. August 1919 folgendes Schreiben zu⸗

sozialpolitischen Abteilung des damaligen Reichsamts des Innern und seit dem 1. Oktober

1917 als Unterstaatssekretär im Reichswirtschaftsminister ium Bereits

wurde ihm der Charakter als Rat mit dem Prädikat Exzellenz ver⸗

eleistet. Hervorragenden Anteil hat er nament lich an dem Aufbau der der Arbeiter⸗ und An⸗

Nur ungern hat man ihn aus da er sowohl in den amtlichen Kreisen als auch in der Arbeiterschaft wegen seiner umfassenden Kenntnisse und Erfahrungen, nicht, minder aber auch wegen seiner von jeder Voreingenommenheit freien Sachlichkeit und

die ihn in seinem Amtsleben gekannt hagens anschließen dürften,

Gebieten stammen:

Regierung sowie der übrigen alliterten und assoziierten es als eine ernste Pflicht der polnischen Regierung bezeichnet, diesem Treiben entgegen⸗ zutreten und mit allen Kräften auf eine Beruhigung der öffentlichen

und stärkere deutsche Kräfte erscheinen, ebenso schnell Es bedarf der ganzen Selbstbeherrschung der deutschen Truppen, daß sie sich nicht in der Verfolgung solcher Banden zu

was das zuständige Generalkommando in einer amtlichen Mitteilung vom 2. September

Agitation in Oberschlesien, überreicht worden: Mit lebhafter Sorge verfolgt die deutsche Reg olnischer Seite aus Anlaß der ober⸗ gegen Deutschland seit nunmehr 14 Tagen mit unverminderter Stärke in Wort und Schrift betriebene Hetze. So⸗ wohl maßlose Artitel und Aufrufe in der Presse wie die in zabl⸗ reichen Volksversammlungen an allen größeren Ort ens haltenen Reden über die Ereignisse und Verhältnisse in Oberschlesien sind geeignet, die breiten Massen des polnischen Volks in eine gefährliche Erregung zu versetzen und sie zu Gewalttaten Unverhüllt wird bewaffnetes Einschreiten, also der

Krieg, gefordert und zur Bildung von Freischaren aufgerufen. glaubt der Zustimmung der polnischen

gierung die von

Orten Polens ge⸗

Regierungen

Eine fortgesetzte Quelle der Beunruhigung liegt in dem Um⸗ stande, daß die in der Nähe der Grenze zum Schutze der Ortschaften und zahlreichen industriellen Niederlassungen stehenden deutschen Truppen fortgesetzten ö

ind.

seitens polni⸗

Diese Banden vor, fügen den ziehen sich, sobald über die Grenze

deutsche

daß die polnischen, an

befindlichen Sia h6 nntgtic, Hretzen bbüelgehf n 8 1 daß diese Streitkräfte für eine scharfe Ab⸗ uld werden von den bekannten amtlichen Einlösestellen vom sperrung der Grenze gegen 85 Uebertritt von Banden sorgen und daß sie vérhindern, daß sich diese Banden mit Waffen und Munition Eine Fortdauer der jetzigen, auf die Dauer sowohl für die Truppen wie für die Grenzbevölkerung unerträglichen Zustände würde

1 Ueberfälle mit Wissen und Duldung der polnischen Militärbehörden erfolgen.

Die deutsche Regierung möchte schließlich auch diese Gelegenheit benutzen, um mit Nachdruck darauf hinzuweisen, daß sie in enger der preußischen Regierung aus Rücksichten des all⸗ gemeinen Friedens und des öffentlichen Wohls mit Erfolg bemüht und Ordnung und damit die Fort⸗ hrung der Arbeit und Produktion zu sichern.

Die Friedensabteilung des Auswärtigen Amts veröffent⸗ licht laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende ückgabe von Gegenständen, die aus den von deutschen Truppen besetzt gewesenen

Die Waffenstillstandsvereinbarungen verpflichten Deutschland be⸗

kanntlich zur Rückgabe bestimmter

Gelder, Wertpapiere, Kunstgegenstände, Maschinen usw. besetzten Gebieten nach Deutschland ver⸗

von deutschen Truppen xer bracht worden sind. Der Artikel 238 des diese Verpflichtung auf Gegenstände aller

Arten von Gegenständen, wie

die aus den

riedensvertrages dehnt rt aus, die aus den

besetzten Gebieren fortgenommen oder daselbst beschlagnahmt oder

Bekanntmachung. ¹sequestiert worden sind und auf deutschem . 1 1 Verfahren soll von dem im Friedensvertrag vorge⸗

können. Das

G

ebiet festgestellt werden

sebenen Wieder utmachungsausschuß bestimmt werden; bis zur Ein⸗

führung dieses Verfahrens soll die

als die Verpflichtung zur Rückgabe an treten des Friedensvertrags begründet

Verfahren. beweglicher Sachen anderer Art, wie von Hauseinrichtungsgegenständen, und Geldern, möglichst zu beschleunigen.

-

wird. Tieren und Maschinen erfolgt in einem bereits geregelten besonderen

Kunstgegenständen, Personen, die im Besitz solcher Sachen sind, die sich aber aus irgendeinem Grunde im Zweifel darüber befinden, ob sie gegebenenfalls den rechtswirksamen Erwerb des Eigentums

Rückgabe nach Maßgabe der Waffenstillstandsvereinbarungen fortgesetzt werden.

Die hiernach zu bewirkende Rückerstattung ist von der deutschen Waffenstillstandskommission bereitz in großem Umfang durchgeführt worden. Es liegt aber im deutschen Interesse, sie mit größtmög⸗ lichster Beschleunigung zu Ende zu bringen, und zwar auch insoweit, sich erst mit dem Inkraft⸗

Die Rückgabe von

Es handelt sich aunmehr darum, auch die Rücklieferung namentlich die Rücklieferung

Wertpapieren

einwandfrei nachweisen können, und die deshalb auf die Erörterung

zur Vermeidung späterer Weiterungen

der Frage einer etwaigen Entschädigung verzichten wollen, werden 8 und Unannehmlichkeiten gut

tun, die alsbaldige Rückgabe der Sachen zu ermöglichen.

An die

Beteiligten ergeht demnach folgende oringende Aufforderung: 1) Wer Gegenstände der bezeichneten Art (mit Ausnahme von Tieren und Maschinen) besitzt, wird aufgefordert, diese Gegenstände

Belgien beauftragt. 2) Bei der Ablieferung sind

der Name nicht bekannt ist, c. des früheren Besitzers dienen können.

liefernden Perfon erfolgen.

Restitution beauftragten Stellen werden

stelle auf Wunsch eine Bes Auskunft erteilt.

gestellt:

dem Seewege zu schaffen,

Staatsangehörigen, die Arbeitskommando angehören. stützen zu können, für n/ sorgen, ersucht die Deutschland befindlichen Russen,

Um si

Interalliierte

lager geführt werden, Name, russischer Kriegsgefangener (Moltkestr. 1), schriftlich anzugeben. erwünscht.

bt Einzelheiten bittet, sie keine

kann, da die Zahl derjenigen, die heimke

ist im Vergleich zu dem zur Verfügung

führung der Rücklieferung, soweit möglich, mitzuteilen: 8. Zeit der Inbesitznahme, b. der Name des früheren Besitzers oder, falls ht alle Umstände, die zur Ermittelung

3) Die Ablieferung kann ohne Angabe Die Angabe des Namens ist aber wegen der etwa notwendigen Rückfragen dringend erwünscht. Die mit der hinsichtlich der Namen der abliefernden Personen zur Verschwiegenheit verpflichtet.

4) Ueber die Ablieferung der Gegenstände ist von der Restitutions⸗ einigung auszustellen.

5) Wegen näherer Einzelheiten wird von der Restitutionsstelle

rücksichtigung bei dem Abtransport erhalten keinem in ihrem Bemühen unter Unterkunft während des Abtransports zu Kommission die den Wunsch haben, nach der Heimat zurückzukehren und nicht in den Listen deutscher Gefangenen Beruf und Sereshe auch die russische

Heimaksadresse der Interalltierten Kommission (Personalabteilung) 3 Persönliche Vorstellung ist nicht

bis zum 15. Dezember d. J. an die Deutsche Restitutions⸗ stelle in Frankfurt a. M., Gutleutstraße 8, abzuliefern. Diese Stelle ist mit der Rückführung der Sachen

der Restitutionsstelle zur Durch⸗

nach Frankreich und

Ort und

des Namens der ab⸗

Die Interalliierte Kommission für die haffu 1 Hehm schafsane

hat der

Während die Interalliierte Kommiffion bemüht ist, für die Heimschaffung russischer Kriegsgefangener Transportmöglichkeiten auf haf hat sie inzwischen viele Gesuche um Be⸗

von solchen russischen Gefangenenlager oder

alle jetzt in

ür die Heimschaffun Berlin NW. 4

Die Interalliierte Kommission wünscht darüber keinen Meües aufkommen zu lassen, daß, sie um Angabe oben erwähn

ewähr dafür übernehmen kann, zu

lle, welchem Zeitpuntt die Heimkehr einer bestimmten Person stattfinden

8 wollen, eine sehr große

ehenden Schiffsraum.

8 Preußen.

gesetzes vom 4. den Marken f Glücksspiels, erlassen:

Das öffentliche Glücksspiel sowie das Glücksspiel in Vereinen,

insbesondere in Klubs, ist verboten. Dem Klub gleichzuachten ist jede

Vereinigung von Personen, bei der Eintrittsgeln eitgli itra

. E sgelder, Mitgliederbeiträge,

Foigl. ode⸗ Kerengfder wenn auch in verschleietter Form z. B. 18b

harderobegeld, Aufschlag zu Speisen und Getränk⸗ r für8

Jenuas Feh. eetag 3 peis nd Getränken oder für Be⸗ uwiderhandlungen werden an Veranstaltern, Teilneh

e sen 2öö benutzten Räume bestraft. 8

hten Gefängnisstrafe könn Räãume izeili

schls 8 dmerden strafe können diese Räume polizeilich ge⸗ zie Verordnung tritt mit dem 14. September in Kraft

Verordnung vom 19. Mai wird mit dem 14. September

Die preußische Staatsregierung hat si ie „W Telegrapher büro“ von zuständiger Wenh 6 9. enh sehen, den zahlreichen in letzter Zeit an sie gerichteten dringenden Bitten und Anträgen auf Gemwährung einer Vorschußzahlung auf das nächstfällig werdende Gehalt der Beamten stattzugeben. Dementsprechend sind die einzelnen Behörden von den über⸗

geordneten Ministerien ermächtigt worden auf Antr leten Mi rch ntrag den planmäßigen Beamten auf die am 1. Oktober d. J. fälligen

Dienstbezüge einen Vorschuß in Höhe eines M ge. chu onats⸗ betrages, mindestens aber 500 ℳ, und den außerplanmäßigen

Beamten und Lohnangestellten höherer Ordnung die am 1. Ok⸗ tober oder 30. September d. J. fälligen Dienstbezüge schon

jetzt zu zahlen.

8 Tschecho⸗Slowakei. 1 der ersten Sitzung der Nationalversammlung

noch den Sommerferien betonte gestern der Präsident Tomaschek in der Eröffnungsrede die Bedeutung der Teschener Frage für die Lschecho⸗Slowakei. Dem „Wiener K rres ondenzbürs“ zufolge berief er sich auf den Wilsonschen Erundsatz von der Lebensfähigkeit der Staaten, die für die Tschecho⸗ S'owakei nicht gegeben wäre, falls sie das Kohlenrevier von Teschen verlieren sollte. Die Nationalversammlung, so führte er aus, könne nicht gestatten, doß eine ungünstige Entscheidung der Teschener Frage von den Vertretern der Tschecho Slowakei unterzeichnet würde. Der Ministerpräsident Tusar gab einen Ueberblick die Entwicklung der Teschener Frage und schloß mit der G lärung, doß die Tschecho⸗Ssowakei bei einer ungünstigen Lösung der Argelegenheit ihre Unterschrift verweigern würde. Die Erklärung Tusars wurde vom Hause einstimmig genehmigt, wronf der Präsident Tomaschek erklärte, daß er den Beschluß der Nationalversammlung sofort nach Paris übermitleln werbe.

8 Ungarn.

er Ministerpräsident Friedrich bereisse in Begleitun mehrerer Minister Transdanubien, um die Wähler über sein P ogramm zu unterrichten. In St uhlweißenburg führte e, vor einem zahlreichen Publikum noch dem Bericht des „Ungarischen Telegraphen⸗Korrespondenzbüros“ aus:

Der einzige Weg zur Regenerierung sei die Rückkehr zur christ⸗ lichen Grundlage. Er werde keinerlei Rassen⸗ oder konfessionelle Verfolgung dulden. Die vorgekommenen bedauerlichen Fälle, denen auch Menschen zum Opfer gefallen seien, seien durch den Bolschewismus ausgelöst worden. Das politische Ueber⸗ gewicht Budapests müsse aufhören und eine Dezentralisation

vntit schem chtmaünn 8 See. erfolgen. Die Macht teile er die Nationen die Schuld Deutschlands zu ihren Lasten nehmen müssen. gern m irklichen Arbeitern, doch wolle er keinen sozial ischen ·86 ho⸗ 1 hnen els heivrs lce Wiederherstellungskommission allein Deutschland

Minister, da die Sozialdemokraten die kommunistische Maske erst a das Herannahen der Rumänen niedergelegt hätten. Auf nationaler Grundlage könne sich die industrielle Arbeiterschaft mit der landwirtschaftlichen Bevölkerung verschmelzen. Die Bodenreform müsse auf demokratischer Basis unter Wahrung des Grundsatzes des Privateigentums durchgeführt werden.

In Steinamanger erklärte der Ministerprösident einer Abordnung aus Deutschwestungarn, die Wünsche der Deutschen seien berechtigt und mwürden von der ungarischen Regierung erfuͤllt werden. Die Deputation beriet mit dem Minister der nationalen Minderheiten Bleyer über die praktische Verwirklichung der deutschen Wünsche.

Großbritannien und Irland.

Die Admiralität hat einer Meldung des „Wolffs grophenbüros“ zufolge Befehl erleilt, die Schlachtschiffe der Keimatflotte und die vierte und fünste Zerstörerflotte vom 1. Oktober an auf Reservestärke herabzusetzen. Die 20. Zerstörerflottille wird nach Beendigung ihres Dienstes in

ni 1851 hat der Oberbefehlshaber in gende Verordnung, betreffend Verbot des 1

len hahe der Friedens⸗ 22, Auskunft über die Beschlüsse verlangt, die Seenn. 8 im Laufe des August in der Frage der baltischen Länder gefaßt hat. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, sind sie er Ansicht, daß zur des Kampfes gegen den Bolschewismus und zur Verteidigung ihrer Gebiete es im all⸗ gemeinen nötig wäre, daß diese Staaten unverzüglich politische 2 wirtschaftliche Beziehungen mit den anderen Mächten an⸗ nüpfen, was jedoch unmöglich sei, solange ihre Unabhängigkeit ö 8. herküschen Staaten drücken in dem⸗ iben Schriftsück den Wunsch aus, in naher Völkerbund aufgenommen

In der vorgestrigen Sitzung der Kammer hielt d gen ung der Abgeordnete Louis Dubois, der Berichterstatter des herla der ausschusses, eine lange Rede über die finanziellen Klau⸗ seln des Friedensvertrags.“

Laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ 15 die ungeheuren Schäden, rend des Krieges erleiden mußten. Nach seinen Berechnu hat der Krieg Frankreich 353 ½ Milliarden gekostet. Den Eauugen der besetzten Departements berechnet Dubois auf 134 Milliarden. Diesen Schaden müsse Deutschland ersetzen. Es müsse aber außerdem auch alles zurückerstatten, was es aus den französischen Departements weggeführt und was es requiriert habe. Die Wiederherstellung der verwüsteten Gebiete müsse vor allen anderen Wiederherstellungen gehen. Frankreich müsse immer wieder an die Einsicht und die Gerechtigkeit seiner Alliierten appellieren. Der sozialistische Abg. Bedouce rief dazwischen: „Das ist zu spät. Das steht nicht im Vertrag.“ Dubois erklärte darauf, daß nach dieser Richtung nichts zu befürchten sei. Auf eine Bemerkung des Abg. Franklin Bouillon sagte der Finanzminister Klotz, der Vertrag könne nicht geändert werden. Er habe sicher seine Fehler und seine Vorzüge. Jedoch sei es nur ein Vertrag mit Deutschland. Es handelte sich nicht um ein Abkommen mit Amerika oder England. Ueber die Frage der Priorität der Forderung Frankreichs werde noch diskutiert. Dubois fuhr dann fort und setzte im einzelnen auseinander welche Garantien der Vertrag Frankreich bringe. Er behandelte dabei auch die Frage der von Deutschland auszugebenden Schatzscheine und betonte, daß diese Scheine keinen Geldeswert haben würden, wenn man nicht sicher sei, daß Deutschland am Verfalltag zahlen werde. Damit dies gesichert werden könne, müsse der Völkerbund in Aktion treten. Wenn er die Solidarität aller Allrierten möglich machen könne, dann würden die deutschen Zertifikate sicher Deckung finden. Wenn aber der Völkerbund 8 nur moralisch verpflicht te, dann habe das keinen Wert. Auch die Frankreich zer⸗ störten Schiffe müßten ersetzt werden. Man müsse den Alliterten sagen, daß das unumgänglich nötig wäre, Der Abgeordnete Franklin⸗ Bouillon rier dazwischen: „Wir werden nach dieser Hinsicht Re⸗ ferven machen und beantragen, daß eine derartige Resolution an⸗ genommen wird.“ Dubois behandelte alsdann die Frage der Kohlen⸗ lieferungen. Der Minister Loucheur rief, man habe nicht mehr erlangen können, als im Artikel 237, den vaneh selbst vor⸗ geschlagen habe, zugestanden worden sei. Dubois erklärte weiter, er fände es absolut nicht ungerecht, wenn der deutsche Steuerzahler mehr leisten müsse als der kranzö üsche, und er hoffe, daß eine derartige Maßnahme Deutschland vom Völkerbund aufgenötigt werde. Der Abgeordnete Bedouce wider⸗ sprach, worauf der Finanzminister Klotz erklärte, die Wiedergutmachungskommission verhandele allein mit Deutschland und sei mit starken Machtmitteln ausgestattet. Sie habe sogar das Recht Repressalien auszuühen, die bis zur Verhängung der Blockade gingen. Da zur Kreditgewährung an Deutschland die Einstimmigkeit der Mächte erforderlich sei, würde Frankreich immer in der Lage sein Widerstand zu leisten. Auf die Frage des Abgeordneten Bedouce, wenn Deutschland nun nicht bezahle, sagte der Minister Loucheur: Wenn man eine vollständige Sicherheit hätte haben wollen, dann hätten

verbreitete sich die zehn Departements

Aber Frankreich habe schon alle Mühe gehabt, zu erreichen, daß die ellungskom egenüberstehe un die Schatzscheine für alle Nationen verwalte. 8in Nation habe lange gezögert, weil die Zustimmung zu einer derartigen Bedingung Bedenken hervorgerufen hätte. Frankreich aber habe geglaubt, daß die getroffenen Abmachungen die besten seien, weil sie 30 Jahre bestehen würden und in gewisser Beziebung die während des Krieges abgeschlossene Allianz sicherten. Der Abgeordnete Dubois fuhr fort und sagte, wenn jede interessierte Macht nur allein für die Sicherheit ihrer eigenen Schuld sorgen wolle, dann wäre die gesamte Schuld in Gefahr. Die Schuld sei nur dann gesichert, wenn sie alle Mächte solidarisch garantierten und wenn sie fest⸗ setzten, daß sie dieselbe regelten, wenn Deutschland nicht bezahle. Er beendete seine Rede mit den Worten: „Die alliierte Solidarität das ist die einzige sichere Garantie.“

ö“ Die Aussprache wurde alsdann auf vertagt

Rußland.

Die „Times“ meldet aus Omsk, daß die roten Tobols! besetzt haben. Rote Agenten sind eifrig bestrebt, die Bauern zum Aufstand zu bewegen. Die Sibirier bleiben

der Ostsee ebenfalls auf Reservestäärke herabgesetzt werden. Die neu gebildete Zerstörerflottille und das zweite Geschwader leichter Kreuzer werden mit voller Besatzung der atlantischen Flotte zugeteilt. Die der atlantischen Flolte zugeteilten U⸗Boots⸗ Flottillen werden auf drei herabgesetzt werden. Auf dem Gewerkschaftskongreß in Glasgow wurde die von dem Führer der Bergarbeiter Smillie unterbreitete Eerschsfnag⸗ in der die Verstaatlichung gefordert wird, mit überwältigender Mehrheit angenommen.

Das „Reutersche Büro“ meldet, daß in Fermoy (Irland neue Unruhen ausgebrochen faben 8 2

Frankreich. Gestern vormwittag fand im Schlesse zu Saint Germain die Unterzeichnung des dentsch⸗österreichischen 1 iedensvertraags statt. Bei der Unurzeichnung des Ver⸗ ags hielt der Prästdent der Friedens konferenz Clemence au dem „Telegraphen⸗Korrespondenzbüro“ zufolge nachstehende Ansprache:

Herr Staatskanzler der Republik Oesterreich! Die Verband⸗ lungen sind zum Alschluß gekommen und haben zu einer Verständi⸗ gung über die Bestimmurngen des Vertraßs zwischen den alliüerten und assoziterten Mächten und Oesterreich geführt. Diese Bestimmungen sind in dem hier vorliegenden Text enthalten. Ich habe das Schreiben unterzeichnet, indem ich bezeuge, daf der hier vorliegende Text genau mit dem Ihnen bekannten übereinstimmt. Im Namen der alliierten und assoziierten Mächte bitte ich Sie nunmehr, an die Unterzeichnung zu schreiten.

Hierauf unterfertigte der Staatskanzler Dr. Renner den Vertrag sowie die vorgelegten Protokolle. Nach ihm unter⸗

jedoch der Regierung Koltschak treu. Die Bolschewisten haben in Samara einige neue Heeresgruppen gebildet. Allen bol⸗ schewistischen Behörden ist der Fefehl erteilt worden, Vorbe⸗ reitungen für die Beförderung von Truppen und Material von der unteren Wolga nach Zentralasien zu treffen.

Schweiz.

Der Ausschuß des Nationalrats für den Völker⸗ bund hat nach der „S Depeschenagentur“ mit 21. heggen 4 Stimmen / beschlossen, im Nationalrat den Eintritt in en Völkerbund zu beantragen. Drei Stimmen sprachen sich dafür aus, zurzeit dem Bund nicht beizutreten.

9 Statistik und Volkswirtschaft.

8. Entwicklung der Beschäftigung erwachsener rbeiter in der deutschen Inbuchrie während des Krieges.

Das Statistische Reichsamt hat seine Arbeiten über „Löhne der Arbeiterschaft und während des Krieges“, die es 1917 und 1918 im „Rcichsarbeitsblatt“ veröffentlichte, jetzt fortgesetzt und Femnts In Erweiterung der früheren Darstellung werden im neuesten (August⸗) Heft des „Reichsarbeitsblatts“ Uebersichten über die Bewegung und Zusammensetzung der Arbeiterschaft, nach Ge⸗ schlechtern getrennt, geboten. Ferner wird nunmehr uͤber die Ent⸗ wicklung der Tagesdurchschnittsléöbne vom März 1914 bis September 1918 berichtet, wie sie durch Stichprobenerhebungen der Jahre 1916, 1917 und 1918 für die letzten zwei Wochen der Monate März und September ermittelt sind. Die Erhebungen des Statistischen Reichs⸗

zeichnete die amerikanische, vann die großbritannische Delegation; es folgten die Frapäcsen, gtaliener und Japaner. Der alphabetischen Reihenfolge nach schritten dann die kleineren Staaten an die Unterzeichnung, wobei sich ergab, daß sich weder die rumänischen noch südslawischen Delegierten zur Unterschrift eingefunden hbatten. Sie erwarten Instruktionen ihrer Regierungen. Der Oberste Rat ließ ihnen bis Sonn⸗ abend Zeit, ihre Absichten mitzutosilen.

amts erfaßten 1916: 369, 1917: 374 und 1918: 350 Betriebe aus 12 Gewerbegruppen. Wir entnehmen zunächst den Uebersichten über die Zussgng epunf der Belegschaften einige Angaben von allgemeinerem Interesse uͤber die Entwicklung der Beschäftigung erwachsener männlicher und weihlicher Arbeiter während des Krieges.

In den gleichen 350 Betrieben, die bei allen Erhebungen befragt worden sind, ist die Gesamtzahl der geleisteten Arbeitertage⸗

0 Die Vertreter de Est. 1] Auf Grund des Poragrophen 9 des Belagerungazustands⸗ land und Litauen 285

überschritten

8

15 sti 1 11““ I111“ gestiegen. Wird der Friedensstand der erwachsenen rheiter vom März 1914 gleich 100 gesetzt, so betrug deren Meßziffer im September 1914 73,, im Mäm 1915 26,z, im September 1915 87,9, im März 1916 92,2, im September 1916 97,9. im März 1917 112,8, im S ptember 1917 119,6, im März 1918 122⸗8 und im September 1918 124,1. Sie zeigt nach einem leicht erklärlichen Rückgang in den ersten Wochen des Krieges ein stetiges Anwachsen, das bis September 1916 in ruhigeren Bahnen bewegte, um im Frühjahr 1917 nach Inkraft⸗ treten des Hilfsdienstgesetes und unter den Wirkungen des Hindenburg⸗Programms on plötzlimes Emporschnellen (von 97% zu 112,½) aufzuweisen und sich dann noch weiter, aber nicht mehr in gleich starker Steigerung aufwärts zu bewegen; beträgt doch die Spannung im Jabre 1918 nur noch Punkte! Was aber der ganzen Bewegung den Stempel aufdrückt, ist die gewaltige Zunahme der Frauenarbeit. Stieg die Meßziffer der erwachsenen Arbeiter in den untersuchten Betrieben überhaupt auf nur 124, 1 und die der männlichen Beschäftigten sogar nur auf 106,0, so schnellte sie bei den erwachsenen weiblichen Ar⸗ beitern zum Teil sprunghaft ebenfalls wieder von Sep⸗ tember 1916 zu März 1917 um 43 Punkte bis zum März 1918 auf 244 hinauf, um danach allerdings etwas zurück⸗ zugehen (auf 238,2). Es bedeutet dies den zahlenmäßigen Nachweis dafür, daß ohne die Heranziehung der Frauenarbeit die Leistungen der Heimat auf industriellem, technischem und kaufmänni⸗ schem Gebiete nicht hätten vollbracht werden können. Besonders deutlich tritt der Anteil der Frauenarbeit in folgenden Zahlen zu⸗ tage: Während im März 1914 nur 13, vH aller Arbeitertagewerse auf weibliche Arbeiter entfielen, stieg der Anteil der Frauen im September 1916 auf 25,° vH und erreichte im März 1917 mir 27,1 vH „fast das Doppelte; mit geringen Schwankungen ist er auf diesem Stande bei Durchführung des Hilfsdienstgesetzes und des Hindenburgprogramms bis zum März 1918 geblieben, um dann aller⸗ 1 dings etwas (auf 26,/8 vH im September 1918) zurückzugehen. Betrachtet man die Entwicklung der Beschäftigung in den einzelnen Gewerbegruppen, so ergibt sich, daß nur in 4 von den berücksichtigten 12 Gruppen die Zahl der Be⸗ schaäͤftigten am Kriegsende höher war als zu Beginn nämlich in der Metallindustrie (173,%, wenn der Stand vort März 1914 gleich 100 gesetzt wird), in der Maschinen⸗ industrie (167,), in der elektrischen Industrie 124,7) und in der chemischen Industrie (123,); 2 1a ist dabei, daß die Anfangszahlen nicht alle zu gleicher Zeit 8 ritten worden sind, sondern zuerst in der Mektall⸗ industrie (März 1915), später in de; Maschinenindustrie (Murz 1916)) dann mit einem plötzlichen Ruck in der elektrischen Industrie (September 1916) und erst im September 1917 auch in der chemischen Industrie. Andere G werbegruppen sind wesentlich, zum Teil bis weit unter die Hälfte des Friedensstandes, zurückgegangen, am meisten, aus leicht begreif⸗ lichen Gründen, die Leder⸗ und Gummiindustrie, bei der die Ver⸗ hältniszahl des September 1918 nur 39, betrug; hiexon schließt si die Industrie der Steine und Erden mit 41,6, das Webscisft si⸗ mit 45,5 und das Bekleidungsgewerbe mit 46,1; etwas günstiger steben die Industrie der Holz⸗ und Schnitzstoffe (60,7), das Vervielfälti⸗ gungsgewerbe (63,0), die Papierindustrie (69,6) und die Industrie der Nahrungs⸗ und Genußmittel (mit 89,3). Bemerkenswert ist dabei, daß bei einer größeren Zahl der ver chiedenen Gewerbegruppen der tiefste Stand nicht erst im September 1918, sondern schon früher erreicht war, so insbesondere bei der Leder⸗ und Gummiindustrie und im Webstoffgewerbe im September 1916, bei der Industrie der Holz⸗ und Schnitzstoffe im März 1917, beim Bekleidungsgewerbe im Sep⸗ tember 1917, beim Vervielfältigungsgewerbe im März 1918. Die Maschinenindustrie, die chemische Industrie, die Papierindustrie und die Industrie der Nahrungs⸗ und Genußmittel lassen einen nicht un⸗ wesentlichen Aufschwung sogar noch seit März 1918 erkennen. Von den 12 Gewerbegruppen, denen die befragten Betriebe an⸗ gehören, weisen nicht weniger als 7 gegenüber dem Friedensstande eine Zunahme der Beschäftigung erwa hsener weiblicher Arbeiter auf. Deren Meßziffer betrug im September 1918, wenn der Stand vom März 1914 gleich 100 gesetzt wird, in der Maschinenindustrie mehr als das Vierzigfache, nämlich 4172,8 in der Metallindustrie mehr als das Siebenfach (772,0), in der elek⸗ trischen Industrie fast das Siebenfache (691,) und in der chemischen Industrie mehr als das Fünffache (505,) des Friedensstandes: Steigerungen, wie sie bei der Beschäftigung der Männer auch nicht annähernd zu beobachten sind. Diese Ziffern bestätigen das gewaltige Eindringen weiblicher Hilfskräfte in die wesentlichen Kriegsindustrien. Auch in der Papierindustrie, in der Industrie der Holz⸗ und Schnitzstoffe und in der Nahrungs⸗ und Genußmittal⸗ industrie überstieg der Anteil der Frauenarbeit am Ende der Be⸗ richtszeit den am Ende der Friedenszeit um ein Bane hen Pe Ein Rückgang ist nur in 5 Gewerbegruppen festzustellen, nämlich in der Industrie der Steine und Erden, im Webstoffgewerbe in der Leder⸗ und Gummiindustrie und im Bekleidungs⸗ gewerbe hier überall wohl bedingt durch den Rohstof⸗ mangel) sowie im Vervielfältigungsgewerbe. Beachtenswert 8 daß in der Metallindustrie und in der elektrischen Industrie die Se für September 1918 noch nicht einmal die Höchstziffern dar⸗ Ulen, vielmehr in der Metallindustrie der Höchststand schon im März 1918 mit 840,z, und in der elektrischen Industrie im Sep⸗ tember 1917 mit 972,22 erreicht worden ist, hier also seildem eine 8 Ausschaltung der weiblichen Arbeitskräfte stattfand, sowie daß der chemischen Industrie von März 1915 ab eine ständige Zu⸗ nahme, teilweise sprunghaft, stattgefunden hat, dieser Gewerbezweig also, wie die Maschinenindustrie, bis zum Schluß in steigendem

Maße auf die Mitarbest der Frauen angewiesen war. Ver⸗

gleicht man die Beschäftigungsziffern der Frauen und Männ miteinander, so zeigt sich, daß die Frauenarbeit nicht gerade - denjenigen Industrien am meisten zugenommen hat, die unter einer starken Abnahme der Männerarbeit zu leiden hatten, daß aber auch die Fenebens der Frauenarbeit nicht parallel ging mit einer ent⸗ sprechenden Zunahme der Männerarbeit. War z. B. die Zunahme der Männerarbeit am größten in der Metallindustrie, so gilt von der Segegett gge für die Maschinenindustrie, und war umgekehrt jie Abnahme der Männerarbeit am erheblichsten in der Leder⸗ und Gummiindustrie, so war gegenüber dem Friedensstand die Beteiligung der Frauenarbeit am geringsten im Bekleidungsgewerbe. Um aus dieser Erscheinung beweiskräftige Schlüsse zu ziehen, müßte sie einer eingehenden Untersuchung, insbesondere auch hinsichtlich der häcb⸗ ni e in den einzelnen Gewerbearten, unterzogen werden

—.-—

Arbeitsstreitigkeiten.

Der Ausstand der Gemeindeangestellten im Seinedepartement (val. Nr. 206 d. Bl.) umfaßt, wie „W. T. B.“ mitteilt, 78 Gemeinden. Der sen hhch uc eordnete Dejante hat in der Kammer eine Interpellation über den Ausstand eingereicht. „Temps“ zufolge werden in den meisten Gemeinden die notwendigsten Dienste durch freiwillige Helfer aufrechterhalten.

Nach einer von „W. T. B.“ übermittelten Reutermeldu Marseille hat der Gewerkscächaftsverband im ment Bouches⸗du⸗Rbône für den 11. September den allgemeinen Ausstand in sämtlichen Betrieben verkündet.

Dem „Telegraaf“ zufolge wird aus New Pork gemeldet die Bergarbeiterkonvention Nfaioser b einen 82 1. November beginnenden Egegen Ausstand zu empfehlen, falls bis dahin keine Einigung erzielt ist. Nach einer Reutermeldung sind die Polizisten von Boston in den

Ausstand getreten. Aus Hammond (Indiana) meldet Reutor

vom 9. d. M.: Im Verlause eines Kampfes zwischen tausend An⸗

werke pon 2 8 Millionen in den letzten Wochen des Friedensmonatz Man 1914 unter Schwankungen auf 2% Millionen im September

estellten der Standard⸗Stahl⸗G 11 L Polizei wurden fünf Aueständiage astötet 48 15 Se 8