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Gebiet der Kreishauptmannschaften Chemnitz und Zwickau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbinoölichkeit beginnt mit dem 20. September 1919. 8 Der Reichsarbeitsminister J. A.: Siefart.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. M 1“ 8 84
Berlin, den 15. September 1919.
Der Registerführer. —
Bekanntmachung.
Unter dem 15. September 1919 ist auf Blatt 114 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der sächsischen Textilindustrie und dem Deutschen Textil⸗ arbeiterverband am 16. Juni 1919 abgaeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den Textildruckereien wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Sachsen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 25. September 1919
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Siefart.
Das Farigreqistes und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstzaße 33/34, Zimmer 82, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisfvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Beerlin, den 15. September 1919.
Der Registerführer. Pfeiffer.
— —
Bekanntmachung.
UUnter dem 15. September 1919 ist auf Blatt 110 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Ortsausschuß der kaufmännischen Angestellten zu Ludwigslust, dem Handelsverein zu Ludwigslust, dem Deutschnationalen Handlungs⸗ gehilfenverband, Ortsgruppe Ludwigslust, und dem Zentralverband für Handlungsgehilfen, Orts⸗ gruppe Ludwigslust, am 6. Juni 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) 48. den Stadtbezirk Ludwigslust für allgemein ver⸗ dindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 20. September 1919.
Der Reichsarhbeitsminister. J. A.: Siefart.
as Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 1“.““
Berlin, den 15. September 1919.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Der Verband der Gastwirtsgehilfen, Ortsver⸗ waltung Elbing, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Verein ber Gastwirte am 5. August 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen im Gastwirtsgewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Elbing für allgemein verbindlich zu erklaären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 30. September 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1919 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. “X“
Berlin, den 16. September 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
wird vom Kontoinhaber durch Abbuchen
11111
1 ber die in der 1919 voraussichtlich stattfindenden Prüfungen zum
vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestallten
ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Bezirk der Stadt Grabow i. M. für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.
gemäß § 2 der Ver⸗
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
30. September 1919 erhoben werden undsind unter Nr I. B. R 2574 2 das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu
Berlin, den 16. Sepiember 1919. Der Reichsarbeitsminister Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Postscheckordnung vom 22. Mai 1914. Vom 18. September 1919. Auf Grund des Art. 88 der Verfassung des Deutschen
Reichs vom 11. August 1919 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1383) und des § 10 des Postscheckgesetzes vom 26. März 1914 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 85) wird die Poftscheckordnung vom 22. Mai 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 131) mit Zustimmung des Reichsrats wie folgt ergänzt und geändert:
Im § 2 Abs. IX Unterabs. 2 wird statt der Zahl „20“ die Zahl „50“ gesetzt. Im § 2 wird als Abs. XIVY nachgetragen: „XIV. Für das Ausstellen eines Doppels zum Einlieferungs⸗ schein ist eine Gebühr von 25 Pf. vorauszuentrichten.“ Im § 3 Abs. IV wird die Ziffer „3“ in „4“ geändert und als Ziffer 3 eingefügt:
„3. für das Ausfertigen des Zahlkarten⸗ und besonderen Be⸗ nachrichtigungstelegramms eine Gebühr von je 25 Pf.,“
Im § 4 Abs. V werden statt der Worte „25 Pf. für je 10 Stück“ die Worte „30 Pf. für je 10 Stück“ gesetzt. Im § 7 Abs. VI erhält der letzte Unterabsatz folgende Fassung:
„An Gebühren werden vom Aussteller durch Abbuchung von seinem Konto erhoben:
bei schriftlicher Benachrichtigung 40 Pf., bei telegraphischer Benachrichtigung die Telegrammgebühr und eine Gebühr von 25 Pf. für das Ausfertigen des Telegramms.“ Im § 8 erhält Abs. V folgende Fassung:
„vV. An Gebühren werden vom Aussteller durch Abbuchung
von seinem Konto erhoben:
1. die Telegrammgebühr für das Ueberweisungstelegramm,
2. eine Gebühr von 25 Pf. für das Ausfertigen des Ueber⸗
weisungstelegramms und eintretendenfalls 3. bei schriftlicher Benachrichtigung 40 Pf. 8 4. bei telegraphischer Benachrichtigung die Telegrammgebühr und eine Gebühr von 25 Pf. für das Ausfertigen des Telegramms.“ Im § 9 Abs. IX wird der letzte Satz gestrichen. Im § 9 wird Abs. X gestrichen und als neuer Abs. eingefügt: „X. Verliert der Empfänger eine Zahlungsanweisung, so hat er es der Festinmungspostanstalt mitzuteilen. Diese setzt die Zahlung bis auf weiteres aus. Es ist Sach des Empfängers, den Kontoinhaber zu veranlassen, daß dieser bei dem Postscheckamt die Uebersendung eines Doppels der
Zahlungsanweisung erwirkt. Für das Ausstellen des Doppels von seinem Konto
eine Gebühr von 25 Pf. erhoben.“
Im § 9 Abs. XII Satz 3 wird hinter „Telegrammgebühr“ ein Beistrich gesetzt und dann eingefügt:
„eine Gebühr von 25 Pf. für das Ausfertigen des Telegramms.“ Im § 9 Abs. XII Satz 4 wird zwischen „Telegrammgebühr“ und „gekürzt“ eingefügt: „und eine Gebühr von 25 Pf. für das Ausfertigen des Telegramms“.
10 Abs. III wird statt der Zahl „20“ die et19.
Im § 10 wird als Abs. IV nachgetragen: 8
„Iv. Die Kosten der Anstellung umfangreicher Nach⸗ forschungen, die von der Post nicht verschuldet sind, hat der Antragsteller zu erstatten. Ihre ungefähre Höhe ist ihm vor Einleitung der Nachforschungen bekanntzugeben; auf Verlangen hat er auf dem Konto einen Teil seines Guthabens für Ab⸗ hebungen sperren zu lassen oder einen angemessenen Betrag im voraus zu hinterlegen.“ Die Aenderungen treten am 1. Oktober 1919 in Kraft. Verlin, den 18. September 1919. v
Der Reichspostminister. In Vertretung: Teucke. Uebersicht Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember
je von heute ab zur Ausgabe gelangende Num Neichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 7054 das Tabak euergesetz, vom 12. September 1919.
Berlin, 18. September 1919. Postzeitungsamt. Krüer.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 184 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter G
Nr. 7055 eine Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Regelung des Fleischverbrauchs und den Handel mit
Schweinen, vom 15. September 1919, unter
Nr. 7056 eine Verordnung, betreffend die Nichtigkeits⸗ erklärung von Verträgen durch das Reichswirtschaftsgericht, vom 18. September 1919, und unter
Ne. 7057 eine Bekanntmachung über das Verfahren vor dem Reichswirtschaftsgericht in den in der Verordnung, be⸗ treffend die Nichtigkeitserklärung von Verträgen durch das Reichswirtschaftsgericht, vom 18. September 1919 (Reichs Gesetzbl. S. 1700) bezeichneten Fällen, vom 18. September 1919.
Berlin, 19. September 1919.
Postzeitungsamt. Krüer.
Preußen. Ministerium für Landwirtschaft, Domäne und Forsten. Die Oberförsterstelle Bremervörde im Regierungs ezirk Stade ist zum 1. Januar 1920 zu besetzen; Bewerbungen üssen bis zum 20. Oktober eingehen.
Bekanntmachung,
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich der Schankwirtin Frau Grete Katz zu Berlin, Turmstr. 43, durch Verfügung vom heutigen Tage den Hande mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin, den 2. September 1919.
Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung.
J. V.: Dr. Falck. 1
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung u uverlässiger S vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) zabe ich der Schankwirtin Frau Klara Borgmann in Berlin, Mohrenstraße 50, und dem Schankwirt Josef Sikora in Ber lin, Gleditschstraße 15 (Mohren⸗Büfett), durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrie untersagt.
Berlin, den 9. September 1919.
Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung.
J. V.: Dr. Falck.
——
Bekanntmachung. Dem Metzger Heinrich Angelbort in Herbern ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (-RGBl. S. 603) und der hierzu ergangenen Ausführungsanweisung vom 27. September 1915 der Handel mit Lebensmitteln jeg⸗ licher Art, insbesondere mit Fleischwaren, wegen Un⸗ zuverlässigkeit untersagt worden. Lüdinghausen, den 16. September 1919.
Der Landrat. Graf von Westphalen.
—ö—
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
In der am 19. September 1919 unter dem Vorsitz des Reichsministers Erzberger abgehaltenen Vollsitzung des Reichsrats wurde den Ergänzungen zu den Entwürfen der Haushalte des Reiche präsidenten, des Reichsministeriums, des EE““ der Reichskanzlei, des Reichsfinanzministeriums und der Reichsjustizverwaltung für das Rechnungsjahr 1919 zugestimmt.
Ministern festgestellt wurde.
1
„Friedensvertrags zm diesen in ihrer Tragmeite nicht ohne
iteres klaren, unzweideutigen Bestimmungen gehört, zeigen die Aus⸗
ffassung der alliierten und assoziierten Regierungen abweichende zlegung des Artikels begründet hat. Nach einem allgemein an⸗ unnten Rechtsg undsatze dürfen Bestimmungen, die eine Beschränkung zmentarer Grundrechte bedeuten, nicht in erweiterndem Sinne aus⸗ egt werden. Deutschland konnte nicht voraussehen, daß abweichend n dieser Regel das Selbstbestimmungsrecht der Völter, welches seine eaner so oft als einen der Grundpfeiler ihrer Friedensbedingungen keichnet hatten, gerade für Deutschland und Oesterreich noch mehr etukt werhen sollte, als der Wortlaut des Artikels 80 es zunächst kennen ließ.
Außerdem haben die alliierten und assoziferten Regierungen bei ren Bemerkungen über den Artikel 178 der Verfassung außer acht sassen, daß es sich bei der Verfassung eines Staates um ein Gesetz andelt, das seiner Natur nach Vorschriften von grundsätzlichem und itlich unbeschränktem Charakter enthält. Es entspricht durchaus
üblichen Formen der Gesetzgebung, wenn in einem solchen grundgesetz allgemeine Normen aufgestellt, dabei aber im Hinblick bereits vorliegende oder vorauszusehende Sonderfälle Ausnahmen aibehalten werden. Derartige Ausnahmen von der allgemeinen egel heben diese Regel selbst keineswegs auf, zumal wenn die Aus⸗ ahmen, wie dies bei den in Betracht ommenden Bestimmungen des riedensvertrags zutrifft, sich auf bestimmte Einzelfälle beziehen oder itlich beschränkt sind oder selbst eine spätere Abänderung vorsehen. bie Aufnahme des Artikels 178 in die deutsche Verfassung stellt da⸗ 5 8 Kunstgriff, sondern eine wohlbegründete notwendige Maß⸗ ahme dar.
Es sind hiernach irrige Voraussetzungen, welche die alliierten id assoziierten Regierungen zu der mit den ausdrücklichen Er⸗ ütungen der deutschen Regierung im Widerspruch stehenden Schluß⸗ lgerung gebracht haben, daß mit dem Artikel 61 Abs. 2 eine ertragsverletzung beabsichtigt gewesen sei. Die deutsche Regierung eist diese Unterstellung mit aller Schärfe zurück. Sie kann auch
en ironischen, den internationalen Gepflogenheiten nicht entsprechenden don, mit dem die Note der alliierten und assoziierten Regierungen eerlliche Erklärungen der deutschen Regierung behandeln zu dürfen ubt, nicht stillschweigend hinnehmen. Die Tatsache, daß Deutschland en Krieg verloren hat, gibt seinen Gegnern nicht das Recht, sich iner Sprache zu bedienen, die den Zweck haben soll, Deutschland vor ler Welt, zu verletzen. Die deut che Regierung wird den alliierten ind assoziierten Regterungen auf diesem Wege nicht folgen. Die derbeikührung eines wirklichen Friedenszustandes kann aber durch jeses Vorgehen der alltierten und assozilerten Mächte nur erschwert
Der Entwurf eines Gesetzes über den vorbereitenden eichswirtschaftsrat, der bereits durch eine Mitteilung des wirtschaftsministers Schmidt in der Nationalversammlung gekündigt worden ist, ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ nitteilt, inzwischen fertiggestellt worden und wird in den nächsten
tagen den Gegenstand von Besprechungen der zuständigen Bis zur Schaffung des in der Verfassung;
Rtessorts bilden. porgesehenen endgültigen Reichswirtschaftsrats ist für den vor⸗ hereitenden Reichswirtschaftsrat ein weitgehendes Mitwirkungs⸗
bei der Gesetzgebung und beim Erlaß gewisser grund⸗
egender Verordnungen vorgesehen. In seiner Zusammensetzung piecd der vorbereitende Reichswirtschaftsrat den Interessen aller Polkskreise, sowohl der produzierenden wie der konsumierenden, usgiebig Rechnung tragen und nach dem Grundsatz der Gleich⸗ Rrechtigung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammen⸗
Im Reichskolonjalministerium fand gestern eine Sitzung statt, in der unter dem Vorsitz des Reichsministers Dr. Bell die end⸗ üültige Fassung des Entwurfs eines Entschädigungs⸗ gesetzes für die Kolonialdeutschen mit den beteiligten
Der Entwurf wird nunmehr den esetzgebenden Körperschaften unterbreitet weriden.
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Bayern. Das Urteil gegen die wegen des Geiselmordes zum
Tohe Verurteilten ist dem „Wo ssschen Telegraphenbüro“ zu⸗
foige gestern nachmittag im Strafgefängnis Stadelheim voll⸗ streckt worden. Zwischenfälle haben sich nicht ereignet.
Zu dem Vorwurf einiger Blätter, daß die bayerische Re⸗ gierung gegenüber den politischen Gefangenen schwächliche Nach⸗
sicht walten lasse, wird amtlich gemeldet, daß die Justizoer⸗
waltung sofort energische Schritte getan hat, um die Verhältnisse im Stadelheimer Gefängnis zu untersuchen und schnellstens Abhilse zu schaffen.
Wie die Blätter melden, ist der Metzger Lindner, der
lnach seinem Attentat auf den früheren Minister Auer von München nach Wien geflüchtet war, den bayerischen Behörden ausgeliefert worden. 8u86.
unzwer 1 t b d'Annunzio nicht feindlich gesinnt ist, wünscht brungen, womit die Deutsche Regierung ihre ursprüngliche, von der 3
1 8
d' Annunzio verlassen. Die Presse, die den baldigen Abschluß des Zwischenfalls, da er, wie der „Corriere della Sera“ bemerkt, eine unhaltbare innen⸗ und außenpolitische Lage geschaffen habe.
Großbritannien und Irland.
Auf einem zu Ehren des in London auwesenden persischen Ministers des Aeußern gegebenen Festmahl erklärte Lord Curzon, wie der „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ be⸗ richtet, daß das Abkommen zwischen England und ersien keineswegs ein englisches Protektorat über ersien bedeute. England wolle Persien weder anglisieren noch indisieren. Das Abkommen mit Persien stehe auch nicht in Widerspruch mit dem Völkerbundsvertrage. England und Persien würden sich streng an die Artikel 10 und 20 des Völkerbundsvertkages halten. Sowie der Friedens⸗ vertrag ratifiziert sei und der Rat des Völkerbundes seine Arbeit begonnen habe, würden beide Reglerungen dem Rate ihr Abkommen uuterbreiten.
Frankreich.
Nach dem von der „Agence Havas“ verbreiteten diplo⸗ matischen Situationsbericht hörte der Oberst e Rat den Be⸗ richt des Generals Hughes über die Lage der baltischen Länder an. General Hughes erklärte, daß die Bevölkerung dieser Länder durch die Gegenwart der deutschen . ge⸗ drückt sei, und daß letztere in den baltischen Provinzen die politische Basis für eine deutsche Intervention in Rußland
bildeten. Die deutschen Truvpen unterstützten die baltischen
Barone und leisteten den Reaktonären, die die örtlichen Re⸗ gierungen gebildet hätten, Hilfe gegen die Sozialisten. Die deutschen Soldaten hätten sich in diesen Ländern, welche zur Kommunisierung wie berufen seien, nievergelassen und seien so eigentlich Agenten des deutschen Einflusses geworden. ie gegenwärtige Lage stelle sowohl eine militärische wie eine politische Gefahr dar. Deutschland könne, wenn es wolle, sich bei senen Truppen in den baltischen Ländern vollkommen Gehorsam verschaffen und die Leute des Generals von der Goltz zurückrufen.
— Die Uebergabe der Friedensbedingungen an die bulgarische Delegation hat gestern vormiltag im Ministerium des Aeußern stattgefunden. Die bulgarischen Delegierten haben 20 Tage Zeit, um ihre Bemerkungen vor⸗ zubringen.
— Naͤch einer Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗ büros“ wird eine französische Division in Stärke von 10 000 Mann nach Armenien gesandt. Sie soll in Alexan⸗ drette landen, um den Bezirk von Adana an der Bagdadbahn zu besetzen.
— Der Senat besprach am Donnerstag ein Projekt be⸗ züglich der Liq uidation der Güter, die während des Krieges von Sequestrationsmaßnahmen betroffen worden waren. Der Justizrat de Nail erklärte obiger Quelle zufolge:
Seit 1914 wurden von Frankreich 15 820 Sequestrationen aus⸗ gesprochen. Die sequestrierken Güter stellen einen Wert von 1 ½ Milliarden dar. Ferner erfolgten 165 883 Anmeldungen von feind⸗ lichen Gütern und Werten Um Besitz von Franzosen. Auch das stellt ein bedeutendes Pfand für die Gutmachung der von Deutschland ver⸗ ursachten Schäden in den Händen der Franzosen dar. Die Deutschen haben seit langer Zeit die in Deutschland befindlichen französischen Güter realistert. Wir sind im Gegenteil dem Prinzip des konserva⸗ torischen Sequesters kreu geblieben. Die Lage hätte erfordert, daß wir die deuts en Güter liquidierten. Die feindliche Haltung während des Krieges und heute, wo wir einen siegreichen Frieden hab ingt uns die Liquidation der deutschen Güter gebieterisch auf.
Der Senat nahm den Entwurf an.
— Aus der Erörterung der Kammer über die Rati⸗ fizierung des Friedensvertrags teilt „Wolffs Telegraphenbüro“ noch folgendes mit:
Der Sozialist Longuet behauptete, Lloyd George habe Unter⸗ händler und namentlich Bullitt mit Friedensvorschlägen der englischen und amerikanischen Regierung nach Sowjetrußland geschickt. Der Ministerpräsident Clemenceau wiederholte verschiedene Male, daß Lloyd George weder ihm persönlich noch bei der Friedens⸗ konferenz von diesen Friedensvorschlägen etwas mitgeteilt habe. Longuet sprach dann von den russischen G genvorschlägen, deren Wesen er auseinandersetzte. Er sagte, Loyd George habe seine An⸗ sichten geändert und die Verhandlungen nicht weiter verfolgt. Eine englische Mitteilung besage, daß England von dieser Intervention in Rußland abstehe. Longuet wies sodann auf die Notwendigkeit hin, die Beziehungen zu Sowjetrußland wieder aufzunehmen, worauf der Minister Pichon erklärte, daß Frankreich dies nicht könne.
Schweiz.
im allgemeinen
“
8 88½ 8
Die Frage, ob Amerika nach den Bestimmungen des Völker⸗ bundsverttazes verpflichtet sei, seinem Lande, das Mitglied des Bundes sei, bei der Unterdrückung eines Aufstandes seiner Unter⸗ tanen oder eines unterworfenen Volkes zu helfen, verneinte Wilson. Auf die Frage, ob Amerika, wenn es Mitglied des Völkerbundes sei⸗ unabhängig von den anderen Mitgliecern des Bundes eine Re⸗ gierung anerkennen würde, deren Volk seine Unabhängigkeit von einem Mitgliede des Bundes zu erhalten trachte oder chon erhalten habe, antwortete Wilson, das unabhängige orgehen der amerikanischen Regierung in derartigen Fällen werde durch den Völkerbund keineswegs beschränkt oder be⸗ hindert. Die dritte Frage, ob nach den Bestimmungen des Völker⸗ bundsvertrags nur die Nationen und Völker, von denen im Friedens⸗ vertrag die Rede ist, das Recht auf Selbstbestimmung haben, oder ob der Völkerbund die Befugnis hat, auch anderen Nationen oder Völkern dieselben Vorrechte zu gewähren, beantwortete Wilson dahin, es sei für die Friedenskonferenz nicht möglich gewesen, be⸗ züglich des Selbstbestimmungsrechts anderer Nationen als der, die zu den besiegten Kaiserreichen gehörten, eine Ent⸗ scheidung zu treffen. Der Artikel 11 des Völkerbundsvertrags sehe aber die Errichtung eines Forums vor, vor dem alle das Selbst⸗ bestimmungsrecht betreffen en Fragen, die den Weltfrieden und das
gute Einvernehmen der Nationen stören könnten, zur Sprache gebracht
werden können. Aue die vierte Frage, warum die irische Frage von der Friedenskonferenz nicht behandelt sei, und welches ihr Standpunkt bezüglich des Selbstbestimmungsrechts Irlands wäre, erwiderte Wiülson. Die irische Frage sei in der Friedenskonferenz nicht behandelt, weil die Konferenz nicht befugt Fragen zu beraten, die keinen Bezug auf die Nationen der geschlagenen Kaiserreiche hätten. Sein Standpunkt bezüglich des Selbstbestimmungsrechts Irlands komme in Artikel 11 des Völker⸗ bundsvertrages zum Ausdruck, für den er sich besonders interessiert habe, weil es ihm im Interesse des Friedens und der Freiheit der Welt notwendig geschienen hätte, ein Forum zu errichten, vor das alle Nationen jede Frage, die mit dem Frieden und der Freiheit der Welt zusammenhinge, bringen könnten.
— Nach einer von „Reuter“ verbreiteten Meldung aus San Juan del Sur ist der Anführer der Revolutionäre in Hon⸗ duras, General Cutiencz, in Tegucigalpa eingetroffen und hat von dort aus telegraphisch mitgeteilt, daß die Revolution einen vollen Erfolg davongetragen hat.
gewesen sei, über derartige
Nach einer in den englischen Blättern veröffentlichten Reutermeldung aus Peking hat die bolschewistische Armee in Sibirien eine ernste Niederlage erlitten. Ein großer Teil der in Sibirien anwesenden roten Truppen war gegen die Armee Denikin verwendet worden. Andere werden mit der Einbringung der Ernte in den eroberten Distrikten Sibiriens beschäftiät. Koltschak, der davon erfahren hatte, ordnete den Vormarsch an, der nur auf schwachen Wider tand stieß. Acht rote Regimenter wurden vernichtet.
Afrika.
Der südafrikanische Justizminister Dewet hat der „Times“ zufolge wichtige Erklärungen darüber gegeben, wie die Regierung über das feindliche Eigentum, das sich augenblicklich in Händen des Kurators der Union befindet, ver⸗ fügen wird. Der gesamte Wert dieses Eigentums beträgt un⸗ gefähr 12 ½ Millionen Pfund Sterling. Die Regierung hat die Absicht, den Deutschen, die beim Ausbruch des Krieges in der Union ansässig waren, ihren Besitz so bald wie möglich zurückzu⸗ geben. Der Wert dieses Eigentums beträgt ungefähr 1 ¼ Million Pfund Sterling. Abzüglich der Forderungen, die alliierte Untertanen in der Unkon an deutsche Untertanen stellen, und die höchstens eine Million Pfund Sterling betragen, werden noch Besitztümer im Werte von 10 Millionen übrig bleiben, die Deutschen, die in Deutschland ansässig sind, gehören. Das Parlament muß noch beschließen, wie über dieses Eigentum zu verfügen ist. Dewet erklärte, die Friedensbedingungen seien in diesem Punkte nicht so klar, wie es wünschenswert wäre.
Parlamentarische Nachrichten. Der 16. Ausschuß der preußischen Landesver
sammlung beriet am Donnerstag über bie oberschlesische
Frage und den Gesetzentwurf über die Erweite⸗ rung der Selbständigkeit der Provinzialverbände. „W. T. B.“ berichtet darüber:
Die vorgestern in einem Teile der Presse gemachten Mitteilungen über beschleunigte Gewährung einer Autonomie an Oberschlesien, Bildung einer Provinz Oberschlesien, eines Landesrates und eines Dreimännerkollegiums erregten in der gesamten Kommission Aufsehen und Verwunderung. Es wurde festgestellt, daß diese Mitteilungen aus der Reichskanzlei stammten und zurückzuführen sind auf Aeußerungen des Reichsfinanzministers Erzberger zu Vertretern
85 Presfs Der F Hi508 Mnd. 83 Zeimgtef des 8 8— 3 8 . G nnern Heine nahmen ar egen diese ethode, e resse zu Zeitpunkt der Prüfung 1 Den alllierten und affofiterten Regierungen ist laut Telegrophenbüro“ meldet, mit dem von der Kommissionsmehr⸗ informieren, Stellung, die sich lecdes immer wiederhole und nur zum 1 Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ von dem 8 8 8 hheit gestellten Antrag auf Verschiebung der Behandlung des dem Bestreben zu erklären sei, Preußen vor vollendete Tatsachen
Seesteuermann. v Vertreter in Versailles folgende Note übermittelt Oesterreich. Eintritts der Schweiz in den Völkerbund bis die Lage sich 3 8E6““ L noch
“ rden: ; . z; 8 L“ 68 8ent⸗ n spruchreif. ei der Beratung wurde ein in der Form
Hamburg. Septbr. 29. Geestemünde.. 2. „Die deutsche Regierung stimmt mit der in der Note der 8 einer Wahlerversammlung n Wien erklärte der Ab⸗ völlig geklärt habe und Feige, daß die Hauptbeteiligten des Prneben wurss eingebrachter Untrag des II in Flensburg. ibhr. 2. “ 8 10. alliierten und assoztterten Regierungen vom 11. September dar⸗ geordnete Schürf bezüglich der großdeutschen Vereini⸗ Friedensvertrags tatsächlich dem Völkerbund beitreten. Der zweiter Lefung besprochen. 1, betreffend die Teilung 3 Stralsund. 8 23. Bremen. “ gelegten Auffassung überein, daß, soweit die deutsche Ver⸗ gung laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“: sie Bundesrat unterstützte den Antrag der Minderheit, in der Provinz Schlesien in eine Provinz Oberschlesien und 18 Altona.. 3 Hamburg. 11. fassung und der Friedensvertrag miteinander in Wider⸗ werde mit allen Mitteln an der Aufrechterhaltung des im Ver⸗ nächsten Woche die Verhandlungen über den Eiatritt zu be⸗ Provinz Niederschlesien, wurde angenommen. Bei der weiterer Danzig. . . 11. Hamburg. 18. spruch stehen, die Verfassung nicht vorgehen kann. Sie hat bereits fassungsgesetze festgelegten demokratischen und republikanischen ginnen, da die Verschiebung im Auslande einen ungünstigen Beratung ergab sich aber Uebereinstimmung darüber, daß die technisch Schiffer auf großer Fahrt. erklärt, daß sie in Konsequenz dieses Standpunkts und indem sie die Charakters des Freistaats festhalten, und auch, wenn der Eindruck machen müsse. Der Mehrheitsantrag wurde mit 98 Durchführang der übrigen Paragraphen des Zentrumsantrags un⸗
Friedensvertrag dies ausdrücklich verbiete, werde sie auf einen geaen 58 Stimmen angenommen und die Verschiebung der
Oktbr. 1. Stetin. . von den alliierten und assoztierten Regierungen verlangte Auslegung 1 möͤglich sei, da die Vermögensauseinandersetzung zwischen den beiden 6. Geestemünde .Dezbr. 2. des Artikels 80 des Friedensvertrags annimmt, den Artikel 61 Abs. 2 künftigen Anschluß an das beutsche Volk und die deutsche Völkerbundsfrage beschlossen. Provinzteilen in dieser Weise sich nicht regeln lasse. Es wurde deshalb Voltsrepublik hinarbeiten. Damit erkläre sich auch, daß die 88 6 ettland.
111“ ] 15 1“ 8 22g ece Le nüc 55 bescheffen 8 einüeseben, 8 vetne assenge
. 1 Sr. 1 — Völkerbundsrat einer ent prechenden Aenderung der internationalen Fr ’ 8 se 8 nden soll. Diese Unterkommission sollte gestern ihre Arbeit beginnen.
Hamburg .. 1 . 16. Lage Oesterreichs zugestimmt hat. See hat nichts dagegen einzu⸗ ösatschen zjeder westlichen Orientierunge in der Richtung, Bei der Besprechung der Vorlage über die Erweiterung der Selb⸗
Hape 6 “ u“ wenden, diese Erklärung nunmehr in der Form abzugeben, die in der daß die äußere Politik Oesterreichs von der des deutschen ständigkeit der Provinzialverbände kam es bei dem grund⸗
apenburg... 66 Anlage der Note vom 11. Septomber vorgeschlagen worden ist. Zu Brudervolkes abgelenkt und dem Willen der Großmächte, ins⸗ legenden Paragraphen zu einem Konflikt zwischen dem Zentrum und
Anmerkung: Die Prüfungen können verschoben werden. Meldungen diesem Zwecke hat sie den Unterzeichneten mit der gehörigen Vollmacht besondere Frankreichs unterworfen werden solle, mit aller den Sozialdemokraten. Nach dem § 1 Abs. 1 sollen die Provinzialland⸗
scz gfele Prüfung sind an den Vorsitzenden der Kommission für die See⸗- versehen und ihn angewiesen, mit den Vertretern der alliierten und Schärfe entgegentreten würden. Die Großdeutschen erblickten tage ber chtiot sein, durch Provinzialstatuten über die Regelung solcher
chiffer⸗ und Seesteuermannsprüfungen der betreffenden Seefahrtsschule zu asso iierten Regierungen wegen des Zeitpunkts der Vollziehung der in dieser westlichen Orientierung die Gefahr der Durchführung Fragen der Schulverfassung zu beschließen, die für die Bevölkerung des alten französischen Planes der Donauföderation unter einer
(llawischen Regierung, die sich zum Grabe des gesamten öster⸗
Erklärung in Verbindung zu treten. 8 der einzelnen Provinzen von besonderer Bedeutung sind. Die Sozial⸗ Im übrigen sieht sich die deutsche Regierung genötigt, zu den demokraten beantragten einen Zusatz, nach dem hierbei nur die reichischen Deutschtums gestalten würde. Südslavien. zzufolge griffen vorgestern 150 bis 200 Mann reguläre „ Flettische Truppen, die entgegen den Verabredungen die
Ausführungen der alltierten und assoziterten Regierungen folgendes zu Fragen der Schulverfassung in Betracht kommen sollten, die bemerken: von der Landesgesetzgebung bestimmt worden sind. Begründet Die Unterhaudlungen des Generals Badoglio, die WWEI nn. faser ag e gegr Mir. 8.6 g120, n, neutrale Zone und die Demaxkationslinie überschritten hatten, dieser durch Vermittlung von Bürgern Fiumes mit füdlich der Steaße Riga-— Milau eine deutsche Feldwache
Es ist eine Entstellung des Wortlauts und Sinnes der Aus⸗ wurde dieser Antra! von sozialdemokratischer Seite damit, führungen der deutschen Nole vom 5. September, wenn gesagt wird, daß nach der Fassung der Vorlage die Provinzialver⸗ d'Annunzio eingel schen T 1 lD wach
zio eingeleitet hatte, sind dem „Wolffschen Tele⸗ 8 jesen. Verlust scher Seite ein, grophenbüro“ zufolge bisher an dem Widerstand des letzteren Ver ebes g6gewlesee Verlust auf G Seite
Der Handelsverein E. V., Grabow i. M., die zi 8 ie ve 8 ; 78 die deutsche Regierung wolle die Auffassung vertreten, daß kein waltungen im Rahmen der bestehenden Gesetze völli Arbeitgebervereinigung E. V., Grabow, und der Ge⸗ EE11313“2“ Sr LEE1“ Artikel der Versaftung wie sein klarer Worslaus auch immer sei, frei in cder Auswahl der zu regelnden Fragen sein 8 was viet werkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenver⸗ mit Gegen ständen des täglichen Bedarfs, insbe⸗ mit dem Friedensvertrag im Widerspruch stehen könne, weil in der zu weit ginge. Nachdem dieser Antrag mit den Stimmen der Sozial⸗ bände, Ortsausschuß Grabow i. M., haben beantragt, sondere mit Waschmitteln, mit Wirkung für das Reichs. Verfassung ein anderer Artikel des Inhalts stehe, daß keine ihrer Vor⸗ demokraten, der Demokraten und der Deutschen Volkspartei an⸗ den zwischen ihnen und dem kaufmännischen Verein von gebiet untersagt worden. Seni eh ven Se.g. e Fheien 1 Hlönne.] 8 hägs s. gescheitert. Badoglio, der persönlich nach Fiume reisen Fatereffe ee Ag 1 . 81 F egierung hat vie eutung des in ede e scheitert. , rLsö 8 8 5 ibg. nteresse an der Weiterberatung de esetzentwurfs hätten.
1858, Ortsgruppe Grabow i. M., dem Deutsch⸗ Dresden, am 18. September 1919. vill, um mit d'Annunzio zu verhandeln, hat inzwischen an 1 Amertka.
e Ofsiziere und Mannschaften d'Annunzios einen Aufruf Der Präsident Wilson hat sich „Times zufolge
gerichtet, in dem er mitteilt, daß die von der Regierung gestellte durch die Auffassung, die de Gegner des Völkerbundes über
Frist zur Rückkehr zu ihren militärischen Einheiten verfallen seine Zweckmäßigkeit bezüglich der irischen Frage verbreiten,
sei und daß die Truppen künftig als Deserteure behandelt veranlaßt gesehen, Fragen, die der Arbeiterrat in San
Francisco an ihn richtete, zu beantworten. v
t . g dahin gekennzeichnet, daß er unter wurde schließlich die Streichung der ganzen Absätze beschlossen und
nationalen Handlungsgehilfenverband E. V., Orts⸗ Der Rat zu Dresden, Gewerbeamt B. J. Artikels 178 der Verfassung 6 1 ders 8e zges
grupye Grabow i. M., und dem Verband für weib⸗ 2 ₰ anderem den Zweck habe, jeden etwa hervortretenden Wider pruch somit der Kernpunkt der ganzen Vorlage ausgeschaltet. Die werden würden. Es haben aber noch keine 100 Mann
— Seesteuermann und Schiffer auf großer Fahrt.
Der Nationalrat beschäftigte sich gestern, wie „Wolffs
ih. 8 8 8 111““
Bekanntmachung.
8 Der Arbeitgeberverband für das Baugewerbe zu Luüͤbben (Niederlausitz) und Umgegend E. V. und der Deutsche Metallarbeiterverband, Bezirksleitung fII. Bezirk, vertreten durch die Zahlstelle Lübben, haben be⸗ antragt, den zwischen ihnen am 25. Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbebingungen fuͤr die Metallindustrie und solche Betriebe, die Metallarbester beschäftigen, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt 885676 und des Orts Steinkirchen für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 30. September 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1916 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 8
Berlin, den 16. September 1919. Der Reichsarbeitsminister. chlicke.
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„Novbr. 26.
Leer.. Hamburg. T ltona .„ 2„ Danzig.
Auf der Konferenz der Randstaaten in Riga, zu der auch der litauische Ministerpräfident und der Handelaminister verspätet eintrafen, wurde nach offizieller Mitteilung eine Einigung
dahin erzielt, kein besonderes gemeinsames Organ für die Staaten der baltischen Entente Cordiale zu schaffen. — Der Sozialistentag in Mitau hat eine Entschließung für den Friedensschluß mit Räte⸗Rußland angenommen. — Einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“
Mee Bekanntmachung. 8 b 9 Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers zur Fern⸗ Bekanntmachung. haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September
1915 ist der Inhaberin der Firma Edmund Scheunerts Witwe, Frau
V.: Dr. Leyser.
is tlaut der Verfc⸗ den in i Trag⸗ I⸗ 1 3. iche Handels⸗ und Büroangestellte E. V., Ortsgruppe zwischen dem Wor rfassung und den in ibrer Trag Kommissionsverhandlungen wurden vorläufig abgebrochen und eine
weite vielfach zweifelhaften Bestimmungen des riedensvertrags Grabow i. M., am 18. August 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ unter allen U auszuschließen. Daß auch 8e Artikel 80
weitere Beratung nicht anberaumt.