1919 / 215 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Sep 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Wohlfahrtspflege. vCC111444“ Baustoffen“. Der Eintritt ist jedermann gestattet. Die en 1u6“ 1““ 58* Prbeitsvern Der Kohlenverband Groß Berlin hat unter dem erteagsstee 88. Hktohst. Mihen . u ür den Bergbau. 18. September d. J folgende Bekanntmachung erlassen: dunft er e die⸗ ““ des bn. ns, Fohetherenge 4³, E L st E VB E t I U E Teil hüe. e der 1“ zhigen ganz wesent P. 3 nac. Grund der Bekanntmachung des Reich⸗kommissars für die A11“ zu haben sind. 1— eit eine Frage der Vermehrung der Belegschaft. Diese stößt auf Kohlenverteilung vom 30. März 1918 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 78 ; ; 1 . 8 Fe.Ibleten. die vor allem in dem Mangel an geeigneten in Verbindung mit der Anordnung der Landeszentralbehörden in ighhn Fettki Th gE Vrant 8 1 n nterkünften, in übertriebenen Versprechungen bei den Anwerbungen 21. August 1917 wird für das Gebiet des Kohlenverbandes Groß hte V 2 8nz Ir . 85 Ee Franz oer ke 82 un ren en und in dem Neben⸗ und Durcheinander aller mit der Beschaffung von Berlin, nämlich die Stadtkreise Berlin, Charlottenburg, Neukölln, Bels ond We 8 1“ vveen er an der Hand farbit . 1” ““ Arbeitzkräften sich befassenden, berufenen und unberufenen Stellen be⸗ Berlin⸗Schöneberg, Berlin⸗Lichtenberg, Berlin⸗Wilmersdorf sowie ZNöu“ dos tle reiche Ala 2. . G 5 8 . Fündet liegen. So ist z. B. die Belegschaft im rheinisch⸗westfälischen die Landkreise Teliow und Niederbarnim, folgendes bestimmt: gel Se S 1 8 d 82 S.. 9 s dhenr. morgen sor 1 3 3 Berlin, Sonnabend den 20. September Steinkohlen bezirk im letzten Sommer von 430 000 auf rund 410 000 § . § 25 Absatz 2 der NVe rordnun g ũ b er d te s Prgf sce Frans Ca⸗ 8. Vork den . ten. Am Mo 8. eh s 8E 7 1h wüts kann zurückgegangen, die Fluktuation in den Belegschaften ist unge⸗ Kohlenverteilung für Hausbrand, Kleingewerbe 889 8 E 8 oevfe 8 . E“ bis n . 8 euer. Ander erseits bleiben zahlreiche anerkannt gute Unterkünfte Wund und Landwirtschaft in Groß Berlin vom 6. März 1919 ““ eon 8n E eehes für Mittwoch und Freit - . 2 . . 8 ee unbesetzt, weil sie bei der mangelhaften Orranisation der erhält folgende Fassung: I 885 anigesagt. Außerh 8 Tabaksteuergesetz. FI. Für Kautabak in Rollen oder Stangen im Kleinverkaufs⸗ rbeitsvermittlung den Arbeitsnachweisen nicht bekannt werden. Um Die Ofenkarte wird in folgenden Gruppen ausgegeben: Vi . stätt 8 8 g Line Wfeder gSeng. des Vortrags D. 8 Vom 12. S tember 19 8 preise solche O0C zu vermeiden, muß die Arbeitsvermittlung für heizb. Zimmer oder Küche über 8 Zentner ierwaldstättersee und der Gotthard“ zu kleinen Preisen statt. bm ö 11. bis zu 20 Pfennig das Stück 15 Mark für tausen I g. 28 Fi Se; 96 8 8 1““ C11“ 1“ 9 48 Revigen⸗ Bar aanztrkatt dot zi. Peteng deogen ghhlen aab -. . . . . . 0. Desscu, 18, Sepiember, (. T. B.) Ein verstangu Die verfasfanggehende Deusche Natonalversommlung hat . 6 2 Unterkünfte nach einheitlichen Gesichtspunkten erfolgt, die Arbeits⸗ loses Junker⸗Flugzeug stellte eine neue Höhenwel das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichs⸗ 4. 85 nachweise, die Arbeitskräfte für den Bergbau vermitteln mehr als 4 1 . 40 1 b eleh; ist ge sa 1 1 1 88 G rats hiermit verkündet wird: 5 100 6 wollen, über die Verhältnisse genau und zuverlässig unter⸗ § 5. Der § 1 der Bekanntmachung des Kohlenberbandes von 6750 m. Bei seinem Flug, dem als sachverständiger Guta 6. de 2 2 8 . 7 elang chun d0 2 8 1 JA 3 b 8 5 95 3 ½ 8. . vo⸗ ¹ 00 b richtet werden und das Neben⸗ und Durcheinander der Groß Berlin vom 26. August 1919 Nr. L. 3714/19 wird außer Deutschen Versuchsanstalt für Luftfahrt der Diplomingent 4. Allgemeine Vorschriften. v ftabak 8. verschiedenen Stellen ausgeschaltet wird. Dadurch würde Kraft gesetzt. Gsell beiwohnte, war das Metallflugzeug mit einem 185 pferdig 8 § 1. 1 F. Für Schnupfta ak im Kleinverkaufspreise f Ilesämnte 1 5 sichere . 1 § 3. Der § 26 Absatz 1 der Verordnung über die Kohlenver⸗ öhenmotor der Bayerischen Motorenwerke ausgerüstet. Gevyenstand der Besteuerung. 2 24 91 8gr Mark das Kilogr. fͤr ein Kilogr. geste un erreicht, daß die alle beleiligten Arbeitgeber teilung für Hausbrand, Kleingewerbe und Landwirtschaft in Groß ; 5 8 8 1) Von den zum Verbrauch i ,68 8 . 8 12* und „Arbeitnehmer gleichmäßig verärgernden Fehlvermittlungen Berlin vom 6. März 1919 wird dahin abgeändert, daß an Stelle der 8 19. Se 8. T. B.) Die Blätter meh wird eine in dee Uhranch, in P“ I 580 8 9 28 8 88 Miadeftmaß üceschränt⸗ perden Pies li godurch möslic, Mone rmegr, dis 120 Zentner Kohlen“ die Worte „mehr als S8,c 8 1.“ 8. in Tipolcza⸗ nach den nachstehenden Vorschriften erhoben. uer) 8 . 9† 2 8 für die einzelnen Bergbaubezirke je eine Zentralstelle unter pari⸗ entner Kohlen“ treten. 2 Juden. (2) Der Steuer nnterliegt auch das 58 8 8 28 tätischer Mitwirkung der zuständigen Arbeitgeber⸗ und Arbeitnehmer⸗ § 4. Der § 31 der Verordnung über die Kohlenverteilung für Se Gvurden. 3 .“ en getöte 8 und 30 schwer te brauche durch den Raucher im Bnlauch 1g”b 4 verbände eingerichtet wird, welche die Verantwortung für die Hausbrand, Kleingewerbe und Landwirtschaft in Groß Berlin vom festg stenlt eae b Imt sich ausgeplün de,r t. Der amtl Für 31 rett t 1 Aus cen Vermittlung übernimmt, den gesamten einschlägigen Ver⸗ 6. März 1919 wird zu 2, 52, 8 und 10a dahin abgeändert, daß an Ds 8 Sh ca 8 fr si Hrauf mehrere Millionen Kronen, 1 8* B ; f § 2. 4 Zigare earSf d mtt Ausnahme des zur gewerblichen 5 G BI verer 8 und G Worte „sieben heizbaren Zimmern“ die Worte „fünf heiz⸗ fir Juden sa ajten 1h 8 2 folagten . She a 2 ee 28 i und dem Verpackungs⸗ 1e“*“ iese bei der Anwerbung und Auswa er Arbeitskräfte baren Zimmern“ treten. G 1 organisierte; 8 Z“ zwange. unterstützt. Die Mittel, die für die Durchführung einer der⸗ § 5. Der § 76 der Verordnung über die Kohlenverteilung für rungen. Das zur Aufrechterhaltung der Ordnung befohlene Mil Tabakerzeugnisse, die im Herstellungsbetrieb, in Tabaksteu (2) Für Tabakerzeugnisse, bei d s zweifelhaft ist, z lche die G 1b 8 S dn er d b . in . g be 1 T rzeugnisse, n H 1 in T erl (2) Für T zeugnisse, bei denen es zweifelhaft ist, zu welcher artigen Orz anisation benötigt werden, stehen zu den Vorteilen, Hausbrand, Kleingewerbe und Landwirtschaft in Groß Berlin vom E “““ 18 8 Personen v 44) oder im Zollgewahrsame zur Vornahme von Abteilung des Abs. 1 sie gehören, stellt der Reichöminister der Finanzen die hieraus für die Kohlenförderung und damit für das gesamte Wirt⸗ 6. März 1919 erhält als zweiten Absatz folgende Bestimmungen: SSeee Dir needegd ö. anten der dortig V verwendet, oder die unter Steueraufsicht ausgeführt, vergällt oder die für ihre steuerliche Behandlung maßgebenden Grundsätze fest. schaftsleben entstehen, in gar keinem Verhältnis, insbesondere wenn Diie Abschnitte der Gewerbekohlenkarten werden vor der reten t und ei 1u ah Mödve wurde auf das grausam vernichtet worden sind, sowie Muster von tabaksteuerpflichtigen Er⸗ .(3) Für Tabakerzeugnisse der Abteilungen A, B und E kann der man hedenkt, daß durch vermehrte Kohlenförderung eine entsprechende Ausgabe mit einem Prägestempel der Kohlenstelle Groß Berlin stürzten sich deinene 8 ges vergewaltigt. 2 Mädqhe zeugnissen, deren Verwendung zum Genusse durch besondere Vor⸗ Reichsminister der Finanzen Höchstgrenzen des Gewicht; oder der Verminderung der Arbeitslosigkeit im Winter erreicht wird. Ueber versehen. Die Abgabe und Entnahme von Kohlen auf un⸗ 5 ändung zu entgehen, in den Brunnen. kehrungen unmöglich gemacht ist, bleiben von der Steuer 5) und Länge des Tabakstranges für ein Stück sestsetzen und auordnen, daß einen derartigen Plan finden zurzeit Verhandlungen mit dem Verband gestempelte Abschnitte darf nicht erfolgen. Die z. Zt. des dem Verpackungszwange 14) befreiit. jeder diese Grenzen überschreitende Teil des Erzeugnisses für die deutscher Arbeitsnachweise und dem Reichsarbeitsministerium statt, Inkrafttretens dieser Verordnung gültigen ungestempelten Wien, 20. September. (W. T. B.) Auf Grund des M. § 3 Ee“ als ein besonderes Stück gilt. schlusses des Kabinettsrats erließ gestern das Staatsamt für Han 88 vh „(4) Als Feinschnitt gilt der Tabak, der feiner als eindreiviert 9 erwendung und Besteuerung von Tabak.⸗ Miillimeter geschnitten ist. ersatzstoffen. 1 (5) Unverarbeiteter Robtabak, schwarzer Krauser und Karotten,

von denen zu erhoffen ist, daß sie möglichst bald zu einem günstigen Abschnitte der Gewerbekohlenkarten behalten bis zum 31. Ok⸗ es Kahe Ergebnis führen. tober 1919 ihre Gültigkeit.“ und Industrie eine Verordnung, wonach vom 21. September All. § 6. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Be⸗ ab der Personenverkehrder elektrischen Straßen üoffe bü. kanntmachung werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit bahnen im Gemeindegebiet Wiens eingestellt wird. De Na w8. (1) Tabakersatzstoffe dürfen bei der Herstellung von Tahakerzeug, die an Kleinhändler abgegeben werden, unterliegen nach näherer Be⸗ nissen sowie von Waren, die ohne Mitverwendung von Tabak bereitet stimmung des Reichsministers der Finanzen der Versteuerung wie sind und als Ersatz für Tabakerzeugnisse in den Handel gebracht Pfeifentabak und wie Schnupftabak. . (6) Der Reichsminister der Finanzen bestimmt für die Zeit bis

Geldstrafe bis zu 10 000 oder mit einer dieser Strafen bestraft. ordnung enthält ferner die Acht⸗Uhr⸗Sperre für Gasthaus des Reichsministers der Finanzen verwendet werden. Bei der Her⸗ zum 31. Dezember 1923 jeweils für halbjährige, mit dem 1. Januar

Theater und Musik. § 7. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffent. Kaffeehäuser, Konzertsäle, Variets sowie die Acht⸗Uhr⸗Sperre 8 6 Haustore sämtlicher Häuser. Die Abendblätter stellen feft. daß

stellung von Zigarren dürfen Tabakersatzstoffe nicht verwendet werden. und 1. Juli beginnende Zeitabschnitte die nach den regelmäßigen

Tabakerzeugnisse und tabakähnliche Waren, zu deren Herstellung nicht Abgabesätzen des Abs. 1 unter B zu versteuernde Gesamtmenge der

Im Opernhause werden morgen, Sonntag, Die Meister⸗ lichung in Kraft. singer von Nürnberg“, mit den Damen Schwarz von Scheele⸗ 8 Laufe des heutigen Tages sich die Kohlenkrise nicht ge Einreise ins besetzte amerikanische Gebiet. bessert, eher verschlechtert hat. Sollte in absehbarer Zeit ni zugelassene Tabakersatzstoffe verwendet worden sind, dürfen nicht in im Inland hergestellten Zigaretten. Diese Menge wird auf die ein⸗ den Verkehr gebracht werden. zelnen Betriebe nach Maßgabe der Mengen verteilt, die von ihnen

Müller und den Herren Hutt, Bohnen, Kaüpfer, enke, Habich, 1 C 1 8 8 8 8 1

Schlusnus, Krasa, Bachmann und Lücke besetzt, aufgesührt. Entlassene Heeresangehörige des Jahrgangs 1899 und aus Gefangen⸗ eine wesentliche Bed. der Kohlenversorgung Wiens eintrete wäre nicht nur der Betrieb der Gaswerke, sondern auch der Eise

(2) Tabakersatzstoffe unterliegen nach näherer Bestimmung des auf Grund von Art. III des Gesetzes über Erhöhung der Tabak⸗

Reichsministers der Finanzen einer Abgabe von 100 Mark für einen abgaben vom 12. Juni 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 507) zum einfache

Mustkalischer Leiter ist Dr. Stiedryu, Anfang 4 Uhr. Am schaft zurückgekehrte entlassene Heeresangehörige können über Limburg ür der Montag wird „Tiefland“ mit den Damen Hafgren⸗Waag, Escher, Niedererbach ohne Quarantäne auf Grund ihrer Entlassungs⸗ bahnen ernstlich gefährdet. Dophelzentner in verarbeitungsreifem Zustand. Kriegsaufschlag versteuert werden durften. Der Reichsminsster der (3) Der Reichsrat kann Vorschriften über den Handel mit Finanzen kann zur Vermeidung von Härten für einzelne Betriebe die.

Hansa, Birkenström, von Schesle⸗Müller und den Herren Kraus, papiere einreisen, wenn diese folgenden Vermerk der deutschen Sanitäts⸗ behörden tragen: „Entlaust und frei von ansteckenden⸗Krantheiten“ Brüssel, 19. September. (W. T. B.) Aus einer u Tabakersatzstoffen erlassen. nach den regelmäßigen Abgabesätzen des Abs. 1 unter B zu versteuernde (4) Bei Erzeugnissen, die aus Tabakersatzstoffen allein oder aus Menge an Zigaretten anderweitig festsetzen. Die darüber hinaus ve

Schwarz, Stock, Bachmann, Krasa in den Hauptrollen gegeben. 2 era bezw. „Aus der Gefangenschaft entlassen, entlaust und frei von an⸗ „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ gemeldeten Anfrage an Tabak unter Mitverwendung von Ersatzstoffen hergestellt sind, ist steuerten Zigaretten aus inländischen Betrieben unterliegen, soweit

Dirigent ist der Kapellmeister Otto Urack. Anfang 7 Uhr. 8 8 Ro Im Schauspielhause geht morgen, Nachmittags 2 Uhr, steckenden Krankheiten“. (W. T. B.) Kolonialminister geht hervor, daß ein belgischer⸗Beamt’

dies nach näherer Bestimmung des Reichsministers der Finanzen auf die Mehrversteuerung mehr als 15 vom Hundert beträgt, neben de

den Packungen in einer dem Verbraucher erkennbaren Weise an⸗- Tabaksteuer einem besonderen Tabaksteueraufschlag, der bis zum

als 3. Volksvorstellung zu ermäßigten Preisen „Minno von Barn⸗ —— im Kongo von einer Rundreise im Innern des Landes, zwel helm“ mit den Damen Steinsieck. Neff, Ebinger und den Herren Mühl⸗ Bautechnische Vorträge und Uebungen. Der Eintreibung von Steuern, ungefähr hundert St euesl hofer, Kraußneck, Vespermann, Clewing, Patry in den Hauptrollen in-— Verein deutscher Ingenieure veranstaltet in seinem Hause pflichtige, die er sein „Jagdwild“ nannte, als Gefan ger Szene. Abends wird „Coriolan“ mit den Damen Straub, Neff, Schön in den Monaten Oktober 1919 bis Januar 1920 eine Reihe von mitbrachte. Das Gefängnis, in das er die Eingeborenen sperrte, w und den Herren Sommerstorff, Mühlhofer, Kraußneck, Leffler, Pohl, Vorträgen, in denen den Angehörigen der Bauberufe und sonstigen so klein, daß bis zum nächsten Morgen 40 der Gefangene ugeben 31. D ber 1920 hundert nbert, im . te 1921 fünf von Ledebur besetzt, unter der Spielleitung Dr. Reinhard Brucks Interessenten Gelegenheit gegeben wird, sich ohne Störung ihrer den Erstickungstod fanden. Dem Beamten ist nicht zug 5 Fede es, dab katfa tzstos b tellte 31 g1 ezem 84 d 5 cab b im 1u“ 1921 fünfund⸗ 8 wiederholt. Ansang 7 Uhr. Für Montag ist „Die Braut von Berufstätigkeit über den Stand der Baufechnik und die damit geschehen. Aufdenn Erfatzst f” - Zigarette hat den siebzig 1988 gi- 8 u 188 vom Hundert und im Messina“ mit den Damen Sussin, Schön und den Herren Mühl⸗ zusammenhängenden Fragen zu unterrichten. Das Programm umfaßt von Ers gftoßeat e⸗ estellte 5 939 n unter Mitverwendung e 8 sinbanbhwerntig en Hundert der für die Zigaretten zu Amsterdam, 19. September. (W T. B.) Das „Reutersch stoffen gestellte Zigarette den Aufdruck Mischware zu ich 8 en aksteuer beträg Tabakähnliche Waren sind wi gni (1) Die Tabaksteuer wird bei den Tabakerzeugnissen 5 Abs. 1 us Fnd zwte Fababeszelgnisse zu ve st e. Abte son⸗ A bis F) nach dem Kleinverkaufspreise Als

hofer, Ehrle, Kraußneck und Boettcher in den Hauptrollen angesetzt. über 150 Einzelvorträge, für die angesehene Fachleute gewonnen sind. Spielleiter ist Dr. Reinhard Bruck. Anfang 7 Uhr. Den Vorträgen, die durch Lichtbilder, Modelle, Zeichnungen und Büro“ meldet aus New York, daß der spanische Gampfe üb 1 Kleinverkaufspreis gilt der Preis, zu dem die tabaksteuerpflichtige

Das Theater in der Königgrätzer Straße bereitet sonstiges Anschauungsmaterial ergänzt werden, schließen sich Aus⸗ „Valbanera seit einer Woche in Havanna fälligct Erzeugnisse unter Einrechnung der darauf lastenden Abgaben (§§ 3, 5 und 88) sowie der Verpackungskosten im Kleinhandel an den Verbraucher

gegenwäͤrtig die Uraufführung von Frank Wedekinds „Schloß sprachen an. Die Vorträge werden mit einer Versammlung aller —Es befinden sich zahlreiche Fahrgäste an Bord. abgegeben werden. Bei der Abgabe nach Gewicht ist das Eigengewicht

8

68⁸

8 83 6

g

8 1 2

d

ꝛaugjn

1

n;

3

. 12z;

· auunc

4.22

zadeb uaavah e09 (2

C. vzmo

F

gu v

1 zu

2 19

11““

„ut uaqaoah 15padeb gug 6161 nvnxs waoE g (

uabcebue a2g2ja.; 00. 15

2 2 20

290 98 7

801102 922 2.2ã4001 96172

K 8D.

6

0 2

uauoa; JoccoG;

909 0c. III- 1

9009

90

198 b -uv

A&S70 e 680 288 79 tunmge

8

060 925 22 vnuozg

uU

8

werden sollen (tabakähnliche Waren), nur nach näherer Bestimmung

-

2

non II mag (e bunnucqaz

voGE. invd ucgas

1 2

19

1

0999089

5

19219999089

185

22 bunbyach uore⸗

77

9 *1⅝ 6121601 990 321O! 88

8 768 6184601 999 58

Bom ung

m zang.

1

g

08] 1 61611 2 15 26 20 5

2 2

6 9

pmgavm p 2à2 G

20 †½ rI100 95

7 82

18

aprm Paug

80 80

7 14 σ8 ½

F 0062%à 01%18 966 191109 grr 02 %

2

1 0

01 nus 2 uog uzbunbdpa 229

*2½% 09/˙906 9 .X 701 1

69918702½ unkugm ag91S

b 1 Lvr

86 Pgavm

Wetterstein“ vor. Die Direktoren Meinhard und Bernauer haben Teilnehmer am Freitag, den 3. Oktober, Abends 7 Uhr, im für die Rolle der Leonore Herta von Hagen, eins der führenden Ingenieurhause, Sommerstraße 4a, eröffnet; dort spricht 9 1 8 1““ Mitglieder des Nationaltheiters in München, gewonnen und erfüllen der Geheime Regierungsrat Professor Dr.⸗Ing. Gary über den (Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten

damit einen besonderen Wunsch des verstorbenen Dichters. „Gegenwärtigen Stand der Versorgung mit und Zweiten Beilage.)

Theater. Deutsches Theater. (Direktion: Max Meutsches Künstlertheater. Nürn⸗ Tannhäuser und der Sängerkrieg Theater am MNolle 9 Reinhardt.) Sonntag, Abends 7 Uhr: JZ““ Gardha Nachmittags 8 norsg 4

8 8 bergerstr. 70/71, gegenüber dem Zoologischen Aulf e ( den Linden.) Srhelh F rmst 2. drei Akten von Richard Wagner. 88 Faeeh g Opernhaus (Unter den Linden.) Othello. Garren.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Montag: Die lustigen Weiber von ve Se .

Sonntag: 8c feaaer eggasvorstichäng. und Freitag: Faust, erfter . 8 e. Windsor Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Teil. beleuchtung. Abends 7 ½; hr: Da 8 Operette in vier Bildern nach Ma Die Meistersinger von Nürnberg. Dienstag: Clavigo. Schloß am Wannsce. Lustspiel in drei Manetag. VW dreier Köni ree seae von A. M. Wilach. 89 Oper in drei Akten von Richard Wagner. Mittwoch: Der Kaufmann von Akten von Lothar Schmidt. uö“ u“ 2 sti nige. von Edmond Audran. Musikalische Leitung: Dr. Fritz Stiedry. Benedig. Montag bis Donnerstag: Das Schloß w.8gs Montag und folgende Tage: Die Spielleitung: Hermann Bachmann. An⸗ Donnerstag: Wie es euch gefällt. am Wannsee. 128 Die Walküre. Puppe. fang 4 Uhr. Sonnabend: Und das Licht scheinet Freitag und Sonnabend: Nacht⸗ Fonnabend: Hosfmanns Ersah. „. Müüswoch, Dortnerstag Uns Sonne66. 8 achmittags 3 ¼ Uhr: Die Stütz

8 6 in der Finsteruis. beleuchtung. tzen der Schauspielhans. (Am Gendarmen⸗ g lungen. Gefellschaft. ützen

markt.) Sonntag: Nachmittags: 28a. Kamm er spiele. 8 Kartenreservesatz. Der Dauerbezug, die Sonntag, Nachmittags 2 ½⅞ Uhr: Zu er⸗ 3 veng. Komische Oper. (An der Weiden⸗ p; ör. Zu ermäßigten Preisen: Der per. Wei Birkus Busch. Sonntag: 2 groß

ld

§ 5. Höhe der Steuer.

(1) Die Tabaksteuer beträgt: A. Für Zigarren im Kleinverkaufspreise maßgebend.

1“ 8

2

vaeêtzpnqjanvG 7 211

n

g. 0

I

Pnbuu⸗ „6 zu

. bis zu 8 Pfennig das Stück . .. 8 Mark für tausend Stück

zu 10 Pfennig das Stüͤdh (2) Beim Verkauf etwa gewährte Vergünstigungen, wie Abzüge,

Ausnahmepreise und d ergleichen, bleiben unberücksichtigt. Andere als in Geld bestehende Gegenwerte sind als Bestandteile des Preises

anzusehen. § 7.

Bei Zigarettenpapier 1 Abf. 2) wird die Steuer nach der Zahl der aus ihm herstellbaren Zigarettenhüllen (Hülsen oder Blättchen) bemessen. 58

11) Bei Tabakerzeugnissen, die der Hersteller oder Händler für eigene Zwecke verbraucht, zu ermäßigten Preisen oder unentgeltli abgibt, ist als Kleinverkaufspreis der Preis anzusehen, zu dem sie bei einer Abgabe gegen volles Entgelt in die Hand des Verbrauchels übergehen würden. 8

(2) Tabakerzeugnisse, die der Hersteller an seine Angestellten und Arbeiter als Teil des Lohnes abgibt, sind unter Befreiung vom Ver⸗

οαsCe6 802 2911 —001 019

I 001 608

8 1

100929 6 ¾ z91sr. 1

S18S *

17 a2 2 2

„Fkuvaf unzung

luugurno e 98* 1 112 2 Ju

2pngbuuasd

88 22 72

29 8

8 *

12

unme 2 2 12² p 82X 2

vI 290 92%42‧— 6

u

22lh½ 200 *9 -017 626

pnsbzuuajch 4

60 65 70

75

½ãI ½A 2242 2 2 v„ 2.2 2½2 2 2½2 22122 2 2

nzlunm

tändig vorbehaltenen sowie die Dienst⸗

unnd Freiplätze sind aufgehoben. 3. Volks⸗

vorstellung zu ermäßigten Preisen: Minna von Barnhelm. Anfang 2 Uhr. Abends: 199. Dauerbezugsvorstellung.

mäßigten Prlisen: Der Weibsteufel. Abends 7 Uhr: Unterwegs.

Montag: Frühlings Erwachen.

Dienstag und Sonnabend: Die Büchse der Pandora.

Mittwoch: Unterwegs.

rote Hahn. Abends 7 ½ Uhr: Der

Schöpfer. Ein Schauspiel in vier Auf⸗

zügen von Hans Mäüller. Montag und Donnerstag: Liebe. Dienstag: Pcer Gynt.

dammer Brücke) Sonntag, Nachmittags Borstellungen, Nachmittaas 3 ½ Uhr n

3 ¼½ Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Ab 8 B . Abends 7 Uhr. In beiden Vorstellungen Liebeszauber. Abends 7 ½ Uhr: Das orete

Liebeszauber. Operette in drei Akten . 2 don Birtor b Musik von Oskar Eröffnungs⸗Programm. (Nachmitlag

Jang

önss 2quH L1q uerpeun uh negneg e u uzln

b

hat jeder Erwachsene ein angehöriges Kind

80 90

100 8 300 120 380 150 500

22 ½222 22 2

packungszwange (§§ 14 und 15) zu den niedrigsten Steuersätzen zu versteuern. 89

Steuerpflicht.

2lac pnzlösnussd

(1) Zur Entrichtung der Tabaksteuer ist für im Inland her⸗ Erzeugnisse der Hersteller, für aus dem Ausland eingeführte eer Einbringer verpflichtet.

(2) Der Steueranspruch gegen den inländischen Hersteller entsteht mit dem Beginne der Herstellung der Erzeugnisse. Sind mehrere

180 600 200 2 700 250 8 925 300 oEEEE1E1I1I11“ von üöber 300 8

Dienst, und Freiplätze sind auf⸗ Rhx Schövf gehoben. Coriolan. Historisches Drama Donnersta Gespenstersonate. Mittwoch: Der Schöpfer. Straus. Sinpla 8 iter 5† fünf Aufzügen (14 ö“ Freitag: Nja. ö Freitag: Zum ersten Male: Christa, Montag und folgende Tage: Liebes⸗ Rifd len Shipräüssn frri; on William Shakespeare. Spielleitung: die Taute. 1 zauber. 1 2 9 8ggg N Dr. Reinhard Bruck. Anfang 7 Uhr. Sonnabend: Christa, die Taute. Montag und folgende Tage: Dag grosartige Cröffnungs Programm.

zuu⸗ v

mdʒ „ü ⸗C 6161 Un

3 8. ½E22 2 2 2 22 2

K½22I 2 2 2 2 2

24ã Kb2½2 12182 2

Montag: Opernhaus. 188. Dauer⸗ Berliner Theater. Sonntag, Nach⸗

bezugsvorstellung. Dienst⸗ und Felclabe sind aufgehoben. Tiefland. Musildkama in einem Vorspiel und zwei Aufzügen nach A. Guimera von Rudolph Lothar. Musik von Eugen d'Albert. Musikalische Leitung: Otto Urack. Spielleitung: Karl Holy. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 200. Dauerbezugsvor⸗ stellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind auf⸗ gehoben. An Stelle der ursprünglich angekündigten Vorstellung „Judith“: Die Braut von Messina oder Die feindlichen Brüder. Ein Trauerspiel mit Chören in vier Aufzügen von Schiller. Spielleitung: Dr. Reinhard Bruck. Anfand 7 Uhr.

Opernhaus. Dienstag: Die lustigen Weiber von Windsor. Mittwoch: Der Rosenkavalier. Donnerstag: Rigoletto. Freitag: Der Trouba⸗ dour. Sonnabend: Martha. Sonntag: Nachmittags: 1. Volksvor⸗ stellung zu ermäßigten Preisen: Martha. Abends: Carmen.

Schauspielhaus. Dienstag: Peer Gynt. Mittwoch: Coriolan. Donners⸗ tag: Die Journalisten. Freitag: Nathan der Weise. Sonnabend: Coriolan. Sonntag: Nachmittags: 4. Volksvorstellung zu ermäßigten Preisen: Gespenster. Abends: Flachs mann als Erzieher.

11“

mittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Die toͤlle Komteß. Abends 7 ½, Uhr:

Die Dame im Frack. Vaudeville in

3 Akten von Pordes⸗Milo. Gesangstexte von Will Steinberg. Musik von Walter Bromme.

Montag und folgende Tage: Die Dame im Frack.

Theater in der Königgrützer Straße. Sonntag, Nachmittags 3 ¼ Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Musik. Abends 7 Uhr: Kabale und Liebe. Ein bürgerliches Trauerspiel in fünf Akten von Friedrich von Schlller.

Montag, Mittwoch und Freitag: Kabale und Liebe. 8

Dienstag, Donnerstag und Sonnabend: Kameraden.

88

Komödienhaus. Sonntag, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Die fünf Frankfurter. Abends 7 ¾ Uhr: Liselott von der Pfalz. Lust⸗ spiel in drei Akten und einem Norspiel von Rudolf Presber und Leo Walther Stein. .

Montag bis Sonnabend: Liselott von der Pfalz.

8 Theater des Westens. (Station:

Volksbühne. (Theater am Bülow⸗ platz.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: 's Jungfern⸗ 85 Abends 7 ½ Uhr: 's Jungfern⸗ gift.

Montag u. Donnerstag: Der Schwarz⸗ künstler.

Dienstag: 's Jungferngift.

Mittwoch: Maß für Maß.

Freitag: Wilhelm Tell. 6

Sonnabend: Zum ersten Male: Die Bürger von Calais.

8

. I1“

Schillertheater. Charlottenburg. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu er⸗ mäßigten Preisen: Wie es euch gefällt. Abends 7 i Uhr: Alt⸗Heidelberg. Schauspiel in fünf Akten von Wilhelm Meyer⸗Förster.

Montag: Der Bund der Jugend.

Dienstag, Donnerstag und Sonnabend: Flachsmann als Erzieher.

Mittwoch: Der Andere.

Freitag: Zuin ersten Male: Lärm um hts. 8

Deutsche Opernhaus. (Char⸗ Direktion: Georg Hartmann.) Sonntag, Nachmittags 2 ¼ Uhr: Zu ermäßigten

Preisen: Rigoletto. Abends 6 ½ Uhr: Sonnenschein.

Georg Jarno.

Ge dfilschen Garten. Kantstraße 12.) onntag, 1I 12 15 3 b matin e Elsa Bereny. Nachmittags 8 Fhe lbr, 0ie,,asige Mitrve. Familiennachrichten. bends 7 ½ Uhr: Die Frau im Hermelin. .. . 5 F Operette in drei Akten von Rudolph 8. e 8.Menh Fchanceirund Ernst Welisch. Musik von Grünberg 8 Schlefn. SFrl⸗ Aerondh Jean Gilbert. Scheller 1.“ Montag und folgende Tage: Die 8 Frau im Hermelin. 8 von Melle mit Hrn. Tbeodor Nut GFen6 . 2 hestorben: Hr. ajor a. D. Helr Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) mann Riemer. Berlin) Ht, Ans Sonnkag, Nachmittags 3 ¾ Uhr Zu er⸗ gerichtsrat i. R. Ernst Koch (Berlin⸗ mäßigten Preisen: 360 Frauen. Uer P8. ein Mädel. Das Extemporale. ustspiel in drei 8 W Akten von Hans Sturm und Mori Verantwortlicher Schriftleiter: Fäͤrher⸗ v1““ J. V.: Weber in Berlin. Montag und folgende Tage: So ein Verantwortlich für den Anzeigenteil: Mädel. PDer Vorsteher der Geschäftsftelle,⸗ Rechnungsrat Mengerina in Bert 2 8 vlag de scs fisstrAe MMM ri29 Chaliatheater. Dresdenerstr. 72/73.) Serlag der Geschäftsstelle (Mence

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu er, D auk der Norddeutschen B ucdrcctn 9-

mäßigten Preisen Polnische irt Verlagsanstalt. Berlin, Wilhelmst

schaft. Abends 7 ½ Uhr: Jungfer Sonnenschein. Operette in drei Akten Sechs Beilagen (einschließlich Börsenbeilage)

von Bernhard Buchbinder. Musik von Montag und hungfer und Erste und Zweite

Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.

991 85

90 2.

190

Jeng

2

82

28 010 18 68 993 16 NFr9 r

0

9

24½

0 091 900 82 928 192

1

znasc pazuuec

00 220 29

rrr 962 2Pb 9

08

Lanx

pbzuuac

2

u

N2 Iunm;⸗

Pnb aussa

mnussdu.

40

9

„mnzuzunzt

—21005

opc

SIIII

8

B. Für Zigaretten im Kleinverkaufspreise bis zu 3 Pfennig das Stück . .10 Mark für taufend Stück zu 4 Pfennig das Stück 14

5 . . 19

32 41ʃ 50 15 8 65

20 : 8 87

25 110

3⁰0 140

40 20:

8 50 8 250 von über 50 300

S

—,JO —- SSSS9SUN

u2½2 2 ½Aa 2 2 2

22222III 2 2 2

2 12 7

C. Für feingeschnittenen Rauchtabak im Kleinverkaufspreise

bis zu 10 Mark das Kilogramm 15 20 30 40 60 6 9 80 8. von über 80

HSn

2

8 v„ 1 8 k 8 . D. Für Pfeifentabak, ausschließlich des unter C. fallenden fein⸗

Mark für ein Kilogramm

7

geschnittenen Tabaks, im Kleinverkaufspreise

von üher 5 bis 6 8 10 10 15 15 20 20

n9SFESb

bis zu 5 Mark das Kilogr. 1 Mark für ein Kilogr.

bis zu drei Monaten gestundet werden.

Betriebe an der Herstellung beteiligt, so geht die Verpflichtung aus

diesem Anspruch auf jeden folgenden an der Herstellung beteiligten Betriebsinhaber über. (3) Bei Aufnahme der Erzeugnisse in ein Tabaksteuerlager 44) geht die Verpflichtung auf den Niederleger über. .“ 1“ § 10. Fälligkeit der Steuer.

Die Tabaksteuer ist zu entrichten, sobald die verpackten Erzeug⸗ nisse aus den Räumen des Herstellungsbetriebs, aus den Tabaksteuer⸗ lagern 44), aus dem Ausland oder dem Zollgewahrsam in den freien Verkehr des Inlands übergehen. . v““

Steuerzeichen. (1) Die Tabaksteuer ist durch Verwendung von Steuerzeichen zu entrichten. 8 (2) Die näheren Bestimmungen über die Wertbeträge der Steuerzeichen, uͤber ihre Form, ihre Anfertigung, ihren Vertrieb und die Art ihrer Verwendung trifft der Reichsminister der Finanzen. Er stellt die Voraussetzungen fest, unter denen für verwendete oder unverwendbar gewordene Steuerzeichen ein Umtausch oder ein Ersatz der gezahlten Steuerbeträge gewährt werden darf. Die Steuerzeichen für Zigarren dürfen kein Merkmal tragen, aus dem der Hersteller

oder die Zigarrenmarke dem Verbraucher erkennbar ist. (3) Steuerzelchen, die nicht in der v Weise ver⸗

en.

wendet worden sind, werden als nicht verwendet anges

§ 12. (1) Die Tabaksteuer ist gegen Sicherheitsleistung für ei bis zu sechs Monaten zu Funae 8 ö“ (2) Die Tabaksteuer kann ahne Sicherheitsleistung für eine Frist

1“