1919 / 216 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Sep 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Verordnung, betreffend die Abänderung der Verordnung vom

24. Januar 1919 über die Ausdehnung des Gesetzes,

betreffend die Fürsorge für Beamte infolge von Betriebsunfällen, vom 2. Juni 1902 aus Anlaß der gegenwärtigen Unruhen.

Vom 7. August 1919.

Die Verordnung der Preußischen Regierung über die Ausdehnung des Gesetzes, betreffend die Fürsorge für Beamte infolge von Betriebsunfällen, vom 2. Juni 1902 aus Anlaß

er gegenwärtigen Unruhen vom 24. Januar 1919 (Gesetz⸗ samml. S. 18) wird in Ausführung des Beschlusses der ver⸗ fassunggebenden Preußischen Landesversammlung vom 19. Juli 1919 hiermit wie folgt obgeändert: 8 Der letzte Satz: „Welche Unruhen unter dieses Gesetz allen, bestimmt nach Ort und Zeit die Preußische Regierung“ ist zu streichen. Berlin, den 7. August 1919.

Die Preußische Staatsregierung. *

Südekum. Heine. Reinhardt. am Zehnhoff. Oeser.

““

11I1 Aufhebung der Ortsschulinspektionen.

Vom 18. Juli 1919.

Die verfassunggebende Preußische Landesversammlung hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

betreffend die

§ 1. Das Amt des Lokalschulinspektors wird aufgehoben. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erlischt die Amtébefugnis der bisherigen Tokalschulinspektoren.

§ 2.

Die Schulaufsichtsbehörden sind befugt, die bisher den Lokal⸗ schulinspektoren obliegenden Geschäfte soweit sie nicht wegfallen können, und die mit dem Amte als Lokalschulinspektor nach gesetzlicher Vorschrift oder durch Verwaltungsanordnung allgemein oder im einzelnen Falle verbundenen Geschäfte anderweit auf B einzelne Fachleute zu übertragen.

Dieses Gesetz tritt mit Oktober 1919 in Kraft. Berlin, den 18. Juli 1919. Die Preußische Staatsregierung. 8 Fischbeck. Braun. Haenisch. Heine. Reinhardt. Oeser.

—.—

Eisenbahnanleihegese Vom 9. September 1919.

Die verfassunggebende Preußische Landesversammlung folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Hirsch. Südekum.

2

9 1. G 1 (1) Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Erweiterung, Ver⸗ vollständigung und besseren Ausrüstung des Staatseisenbahnnetzes sowie zur Beteiligung des Staates an dem Bau von Kleinbahnen die folgenden Beträge, zu verwenden:

I. zur Herstellungdesdritten und vierten Gleises auf der Strecke Berlin Luckenwalde, weitere Kosten. b 6 500 000 Mark;

II. zur Deckung der Mehrkosten für— bereits genehmigte Bauaus⸗ führungen, und zwar: der Eisenbahn von Obe- hausen⸗West nachohen- budberg einschl. einer neuen Eisenbahnbrücke über den Rhein bei Ruhrort

der Eisenbahn von Mans⸗ feld nach Wippra .. der Eisenbahn von Liblar nach dem Ahrtal (Dernau) . des dritten und vierten Gleises auf der Strecke Hamm i. Westf. Wun⸗ 1161“*“ des zweiten Gleises auf der Strecke Osberg⸗ hausen (b. Ründeroth) Dieringhausen ein⸗ schließlich Verlegung der Strecke auf einen eigenen Bahnkörber .1 580 000 der Verbindungsbahn 850 000 8

bei Gießen. 8 zusammen 89 330 000 Mark; öII(((s(ungg

8 kähigkeit des Bahnnetzes:

1. Ausrüstung vorhandener

0 2 89 2 86 . 2. 8 .

15 000 000 Mark, 2 300 000

30 000 000

39 600000

örden oder

Cottbus, Hopmann in Gemünd,

Güterzugfahrzeuge mit der Kunze ⸗Knorr⸗ Bremse, weitere Kosten 2. örtliche Einrichtungen für die Betriebsführung mit der Kunze⸗Knorr⸗ Bremse, weitere Kosten

ö“ 111“

3 000 000 6 zusammen 12 300 000 Mark;

V. zur weiteren G ng des Baues von Kleinbahnen 5 000 000

insgesamt 113 130 000 Mark.

0s Fonds zu IV wird der Landes⸗ chaft abgelegt werden.

§ 2.

(1) Die Staatsresierung wird ermaͤchtigt, zur Deckung der Mittel für die im § 1 vorgesehenen Bauausführungen und Be⸗ schaffungen usw. im Betrage von 113 130 000 Staatsschuld⸗ verschreibungen auszugeben. 8 1

(2) An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schatzanweisungen oder Wechsel ausgegeben werden. In den Schatz⸗ anweisungen ist der Fälligkeitstermin anzugeben. Die Wechsel werden von der Hauptverwaltung der Staatsschulden mittels Unterschrift zweier Mitglieder ausgestellt. 8

(3) S deeeeilsre een, Schatzanweisungen, etwa zugehörige Zinsscheine und echsel köonnen sämtlich oder teilweise auf aus⸗ Uändische oder auch nach einem bestimmten Wertverhältnisse gleich⸗ zeitig auf in⸗ und ausländische Währungen sowie im Auslande zahlbar gestellt werden. S 589 Schaßanweisungen und Wechsel können wiederholt ausgegeben werden. b

2

(2) Ueber die 1 versammlung alljührlich Rechen

dem

95) Die Mittel zur Einlösung von Schatzanweisungen und

1 8 . 1b 1 Wechseln können durch A sgabe von Schatzenweisungen und Wechseln

oder von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage beschafft werden.

(6) Schuldverschreibungen, Schotzanweisungen und Wechsel, die zur Einlösung fällig, werdender Schatzanweisungen oder Wechsel be⸗ stimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staatsschulden auf An⸗ ordnung des Finanzministers vierzehn Tage vor der Fälligkeit zur Verfügung zu halten. b

oder Wechsel aufhört. . (7) Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu

welchem Zins⸗ oder Diskontsatze, zu welchen Bedingungen der

Kündigung oder mit welcher Umlaufszeit sowie zu welchen Kursen die

Schuldverschreibungen, Schatzanweisungen und Wechsel ausgegeben

werden sollen bestimmt der Finanzminister. Ebenso bleibt ihm im

Falle des Abs. 3 die Festsetzung des Wertlverhältnisses sowie der

näheren Bedingungen für Zahlungen im Ausland überlassen.

.(68) Im übrigen sind wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konsolidation preußischer Staatsanleihen (Gesetzsamml. S. 1197),

des Gesetzes vom 8. März 1897, betreffend die Tilgung von Staats⸗

schulden (Gesetzsamml. S. 43), und des Gesetzes vom 3. Mai 1903, betreffend die Bildung eines Ausgleichsfonds für die Eisenbahn⸗ verwaltung (Gesetzsamml. S. 155), anzuwenden. 1

§ 3.

(1) Jede Verfügung der Staatsregierung über die im § 1 unter

1 bis II! bezeichneten Eisenbahnen und Eisenbahnteile durch Ver⸗ äußerung bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zustimmung der Landes⸗ versammlung.

8. (2) Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf die beweglichen Bestandteile und Zubehörungen dieser Eisenbahnen und Eisenbahn⸗ teile und auf die unbeweglichen insoweit nicht, als sie nach der Er⸗ klärung des Ministers der öffentlichen Arbeiten für den Betrieb der betreffenden Eisenvahnen entbehrlich sind.

4. Dieses Gesetz tritt am 1 seiner Verkündung in Kraft. Berlin, den 9. September 1919. . Die Preußische Staatsregierung. 1 Hirsch. Südekum. Heine. Reinhardt. Oeser.

Ministerium des Innern.

Der bisherige ständige Hilfsarbeiter bei der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse Dr. Karl Keller ist zum Mitgliede des Preußischen Statistischen Landesamts in Berlin mit der Amtsbezeichnung Regierungs⸗ und Volkswirtschaftsrat ernannt worden.

Justizministerium.

Versetzt sind: der Landgerichtspräsident, Geheime Ober⸗ justizrat Hanne mann in Konitz nach Stargard i. P, der Landgerichtsdirektor Jennrich in Duisburg nach Magdeburg, der Amtsrichter Dr. Jonas in Halle a. S. als Landrichter an das Landgericht III in Berlin, der Amtsgerichtsrat Lichtenstein in Guben und der Amtsrichter Dr. Haeger in Angerburg an das Amtsgericht Berlin⸗Mitte, der Amts⸗ richter Bewersdorff in Pölitz nach Cottbus.

Den Landgerichtsdirektoren, Geheimen Justizräten Selle in Breslau, Dr. Schneider in Trier und dem Landgerichts⸗ rat, Geheimen Justizrat Trewendt in Posen ist die nach⸗ gesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt.

Zu Amtsrichtern sind ernannt: der Staatsanwalt Arndts aus Düsseldorf in Coesfeld, die Gerichtsassessoren Dr. Berwin bei dem Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Fritz Landsberg bei dem Amtsgericht in Berlin⸗Schöneberg, Trieglaff in Ludwig Laymann in Königstein, Karl Reese in Hagen i. W., Dr. Kopp in Siegen und Höndorf in Sömmerda.

Der zum Amtsrichter ernannte Gerichtsassessor Riesen ist aufgefordert, sein Amt nicht bei dem Amtsgericht in Syke, sondern bei dem Amtsgericht in Duderstadt anzutreien.

Der zum Amtsrichter in Königshütte ernaunte Gerichts⸗ assessor Gierich ist nach Tarnowitz versetzt.

Der Erste Staatsanwalt Kudicke in Konitz ist an die Staatsanwaltschaft des Landgerichts in Königsberg i. Pr. versetzt.

Dem Ersten Staatsanwalt Bertog in Magdeburg, den Stäaatsanwaltschaftsräten Kleinjung in Saarbrücken und Tummeley in Duisburg, dem evangelischen Gefängnis⸗ geistlichen Goetze in Frankfurt a. M⸗Preungenheim und dem evangelischen Strafanstal' sgeistlichen Benner in Rawitsch ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erieilt.

Der Staatsanwalt Dr. Vogels in Aachen ist nach Cöln versetzt.

Dem Notar Monath in Karthaus ist der Amtssitz in Piegenhof angewiesen.

Zu Notaren sind ernannt: die Rechtsanwälte Dr. Leopold Becker in Königs⸗Wusterhausen, Dr. Hans Sgaslik in Militsch, Wilhelm Gittler in Myelowitz, Johann Golla in Rosdzin (Amtsgerichtsbezirk Myslowitz), Justizrat Felix Landsberger in Oels, Jasper Tammena in Emden,

riedrich Vistor in Lingen, Justizrat Karl Semler und Paul Huber in Bielefeld, Wilhelm von Berswordt⸗ Wallrabe in Herford, Dr. Friedrich Bremer in Höxter, Ferdinand Schmülling in Herten (Amtsgerichtsbezirk Recklinghausen), Rudolf Kay in Heide, Maximilian Siehr in Insterburg, Hugo Bernsdorff und Karl Werme in Lötzen, Max Baumann in Danzig, Dr. Hellmuth Godau in Graudenz, Justizrat Miecislas Stenzel in Thorn, Otto Bindewald und in Naumburg a. S., Dr.

immer in Kolberg, Dr. Max

zustizrat Siegfried Flamme in Stettin.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechis⸗ anwälte: Götting und Dr. Neuhaus dei dem Kummer⸗ gerichte, Dr. Neustadt bei d in Berlin, Petrich bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Beuthen i. O. Schl., Adolf Becker bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Wiesbaden, bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Thorn, Dr. Duszynski bei dem Aintsgericht und dem Landgericht in Bromberg, Büscher bei dem Amtsgericht in Berlin⸗Pankow, Nitsche bei dem Amtsgericht in Ziegenhals, Dr. Thyssen bei dem Amlsgericht in Bensberg, Neuhaus bei dem Amts⸗ gericht in Solingen, Kuehn bei dem Amtsgericht in Kaukehmen und Monath bei dem Amtsgericht in Karthaus.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen die Rechts⸗ anwälte: Kischner vom Amtsgericht Berlin⸗Mitte bei dem

Werner Bruns

Landgericht II in Berlin mit dem Wohnsitz in Berlin⸗Lichten⸗

berg, Rieß aus Naumburg a. S. bei dem Amtsgericht und Landgericht in Saarbrücken, Neuhaus aus Solingen bei

V 1 ten. Die Verzinsung oder Umlaufsteit der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeitpunkte beginnen, mit dem die Verzinsung oder Uwlaufs eit der einzulösenden Schatzanweisungen

Kammergerichts, Mandowskr

gerichts zu Cöln, Dr. Arthur Meyer im Bezirk

Feilchenfeld und Leo

Paul Lüdtke und Dr. Gustav Borck in Schlawe und

den Landgerichten I, II und III.

Dr. Krzyzankiewicz

dem Amisgericht und dem Landgericht in Magdeburg, Petrich

us Beuthen i. O. Schl. bei dem Amtsgericht in Friedeberg g. Queis, Dr. Daudt aus Hayingen in Lothringen bei dem Amtsgericht in Braunfels, Monath aus Karthaus bei dem Amtsgericht in Tiegenhof, der frühere Rechtsanwalt, Justizrat Reitz bei dem Amlsgericht in Bad Oeynhausen, die Gerichts⸗ afsessoren: Sichel bei dem Kammergericht, Gumpel und Dr. Siegbert Lewy bei dem Landgericht I in Berlin, Dr. Selckmann bei dem Landgericht in Prenzlau, Rautenberg bei dem Landgericht in Kiel, Voß bei dem

Amtsgericht in Berlin⸗Pankow und dem Landgericht III in

Berlin, Josef Schmitz bei dem Amtsgericht und dem Land⸗ gericht in Cöln, Dr. Dahmen bei dem Amtsgericht und dem Lanpgericht in Tüsseldorf, Höhne bei dem Amtsgericht in Verlu⸗Lichtenverg, Kehrl bei dem Amtsgeracht in Jüterbog, Dr. Hecker bei dem Amtegericht in Wetzlar und der

e;

frühere Gerichtsassefsor Chmielewski bei dem Landgericht

in Posen.

Zu Gerichtsassessoren sind ernannt: die Referendare Dr. Eule, Walter Lorenz, Dr. Devrient, Dr. Walter Hoff⸗ mann, Paul Kempner und Zießler im Bezuk des 21 im Bezirk des Oberlandes⸗ zu Breslau, Max Simon im Bezirk des Oberlandes⸗

3 irk des Ober⸗ landesgerichts zu Frankfurt a. M., Hemming und Dr. Hugo Stern im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Hamm, Fr. Dwenger, r. Johannes Köhler und Rahmann im Bezirk des Overlandesgerichts zu Kiel, Bernbard Müller im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Königsberg i. Pr., Fritz Radtke und Kurt Hartmann im Bezick des Ober⸗ landesgerichts zu Marienwerder, Walter Schmidt und Ernst Körner im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Naumburg a. S., Hochstetter, Dr. Felix Wunderlich und Dr. Ernst Hart⸗ wig im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Stettin.

Der Gerichtsassessor Hassenstein ist infolge seiner Er⸗ nennung zum Regierungsgassessor und Uebernahme in die all⸗ gemeine Staatsverwattung aus dem Justizdienst geschieden.

Den Gerichtsassessoren Dr. Albert Hahn, Dr. von Rintelen, Schraermeyer und Steinert ist die nach⸗ gesuchte Entlassung aus dem Justizdienst erteilt. .

Der Privatdozent Dr. Buß ist als Gerichtsassessor in den Justizdienst wieder aufgenommen.

gerichts

8 E1“

Bekanntmachung.

Auf Grund des der Provinzial⸗Feischstelle nach der An⸗ ordnung der Landeszentralb hörden vom 27. Dezember 1917 zustehenden Ueberwachungsrechtes über den Handel und Kauf von Nutz⸗ und Zuchtvieh wird hiermit angeordnet:

1.

Jede Veräußerung von ne hen. Kälbern, Schafen und Schweinen im Tauschwege ist verboten. Es dürfen nur An⸗ und Verkäufe vor⸗ genommen werden. 8

Der Verkäufer von Rindern, Kälbern, Schafen Fowie Schweinen über 50 Pfund ist verpflichtet, sich von dem Käufer eine polizeiliche Bescheinigung vorlegen zu lassen, als welcher hervorgeht, daß der Käufer zum Ankauf einer bestimmten Zahl Tiere zu Nurzwecken be⸗ rechtigt ist. Diese Bescheinigung wird ersetzt durch eine etwa erteilte Ein⸗ oder Ausfuhrgenehmigung.

Inhaber der Ausweiskarfe des Brandenburg⸗Berliner Vieh⸗ handelsverbandes mit ver Aufschrist „Viehhändser“ sind berechtigt, beim Ankauf von Nutz⸗ und Zuchtvieh an Stelle der polizeilichen Bescheinigung ihre Ausweistarte dem Verkäufer vorzulegen, und sind verpflichtet, über jeben Ankauf einen Kausschein aus dem vom Brandenburg⸗Berliner Viehhandelsverband zu beziehenden Kauf⸗ scheinheft auszustellen. Der weiße Kaufschein ist dem Ver⸗ käufer zu Aberlassen, dieser ist verpflichten, den Kauf⸗ schein als Beleg für den Verkanf zu verlangen und ein Jahr lang aufzubewahren. Verkäufer und Viehhändler müssen den Kauf⸗ schein in dem Durchschreibheft des Viehhändlers eigenhändig unter⸗ zeichnen. Der Viehhändler hat den gelben Schein binnen 2 Tagen dem Brandenburg⸗Berliner Viehhandelsverband einzusenden und den roten Kaufschein als Belegblatt im Kausscheinheft zu belassen.

Vergehen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden auf Grund des § 17 der Verordnung vom 15. September 1915 (REBl. S. 692) und § 15 der Bekanntmachung über die Fleischversorgung vom 27. März 1916 (RGBl. S. 199) sowie auf Grund der Anordnung der Landeszentralbehörden vom 27. Dezember 1917 (Regierungsamtsblat Potsdam und Frankfurt, a. O. 1918 (Stück 1) bestraft.

Vieh, welches entgegen diesen Vorschriften an⸗ und verkauft ist, unterliegt der Beschlagnahme und ist dem Brandenburg⸗Berliner

Viechhandelsverband zum Schlachtviehhöchstpreise zur Verwertung zu

überweisen. § 5.

Viehhändlern, welche sich gegen diese Bestimmung vergehen, ist

außerdem die Ausweiskarte des Blandenburg⸗Berliner Viehhandels⸗

verbandes zu entziehen.

Die Bekanntmachung tritt 8,822 September 1919 in Kraft. Berlin, den 18. September 1919. Preubische Provinzial⸗Fleischstelle für die Provinz Brandenburg und den Stadtbezirk Berlin. Der Vorsitzende: J. V.: Kieckhaefer.

Angekommen: Der Präsident des Reichsbankdirektori Wirkliche Geheime Rat Dr. Havenstein vom Urlaub.

Richtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsminister des Aeußern Müller N. F. von Lersner laut Meldung des „Wolffschen elegraphenbüros“ um Ueberreichung folgender Note, be⸗ treffend das Memelgebiet, gebeten: 1 Vertreter des Memelgebictes, das nach Teil III Abschnitt X. des Friedensvertrages den alliierten und assoztierten Hauptmächten überlassen werden soll, sind wiederholt bei der deutschen Regierung mit der Bitte vorstellig geworden, eine baldige Enrscheidung über ihr zukünftiges staats⸗ und völkerrechtliches Schicksal herbeizusführen. Während die überwiegende Mehrzahl der Bevölkerung keinerle Aenderung des Vesigen Zostandes wünscht, auf jeden Fall aber die Entscheidung des Volkes selbst über die Staatszugehörigkeit nach dem Grundsatze des Selbstbestimmungerechtes fordert, empfinden alle Be⸗ wohner des Memelgebietes den gegenwartigen Zustand der Unsicherheit als lästig und schadlich zugleich. Das wirtschaftliche Leben des auf

von polnischer

empfangen worden ist, gekehrt.

Cs wird die Eisenbahnen, die Wasserstraßen, das

6 hat den

b regen Handel angewiesenen Gebietes leidet auf das empfind⸗ sich ie: die Unmnternehmungslust ist gelänmt, die nationalen und sozialen Gegensätze verschärfen sich. Für die Regierung selbst er beeser Lage namhafte ver, alrungstechnische Schwierigkeiten.

Allen diesen Nachteilen

gebiet abhelfen,

Am 19. d. M. hat der Reichswehrminister Noske, wie

„Wolffs Telegraphenbüres“ mitteilt, den Chef der Reichswehr⸗ befehlsstelle „Preußen“, Obersten Reinhard, und den Chef der Aodmiralität,

Deutschen Reiches vereidigt.

Am Nachmittag des 20. d. M.

erfolgte die gleiche Vereidigung aller Offiziere und Beamten

es zukünftigen Reichswehrministeriums sowie des Offizier⸗ labes des Reichswehrgruppenkommandos I durch den Chef der Reichswehrbefehlsstelle „Preußen“, Obersten Reinhard.

Der EE“ Schmidt ist, wie „Wolffs

Telegraphenbüro“ meldet, auf seinen Wunsch von dem von ihm mitverwalteten Amt eines preußischen ommissars für Volksernährung wegen Arbeitgüber⸗ jastung entbunden worden. Zu seinem Nachfolger ist der Unterstaatssekretär im Reichswirtschaftsministerwum Peters bestellt worden, der bisher schon hei der Tätigkeit des preußischen Staatskommissars hervorragend beteiligt war. Die sachlich erwünschte Fühlung mit dem Reichswirtschaftsministerium bleibt somit erhalten, irgendein Systemwechsel tritt nicht ein. 1 Der niederländische Gesandte Baron Gevers ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen. 1 Die Aufhebung der Seifenrationierung hat in Industrie⸗ kreisen vielfach zu der irrtümlichen Auffassung gefuhrt, daß nunmehr auch die für technische Zwecke benotigten Seifenmengen ohne weiteres im freien Handel bezogen werden könnten. Diese Annahme ist jedoch nicht zurreffend, da die Versorgung mit Seifen, welche für technische Zwecke geeignet sind, nach wie vor sehr knapp ist. Dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge

können infolgedessen Seifen zu technischen Zwecken wie

bisher nur gegen Bezugsschein abgegeben werden. Die erforderlichen Mengen sind von den Kleinbetrieben, welche nich mehr als neun Arbeiter beschäftigen, bei der zuständigen Oris⸗ behörde zu beantragen, während Betriebe mit 10 und mehr Arbeilern ihre Anträge an die Seifen⸗Hers ellung⸗ und Ver⸗ triebs⸗Gesellschaft, Berlin W. 30 (Hohenstaufenstraße 33), zu richten haben.

A1“ ö“ Die Pressestelle des Reichs⸗ und Staatskommissars

8

für Schlesten und Westposen meldet dem „Wolffschen

Telegraphenbüro“ zusolge:

Die Produktion im oberschlesischen Steinkohtenrevier ist an⸗ dauernd im Steigen. Die letzten Förderzisfern betrugen durch⸗ schnittlich täglich 94 800 Tonnen. Die Einstellung der flüch⸗ tigen Arbeiter nimmt ihren Fortgang. Infolge des Aufruhrs sind etwa noch 3000 oberschlesische Industriearbeiter über die Grenze geflüchtet. Von diesen sind gut 25 bis 30 vHh schon zurück⸗ gekehrt. In einer Wiener Meldung werden auf Grund eines Berichts des tschecho⸗skowakischen Pressebüros die polnischen Forde⸗ wngen für eine Wiederaufnahme der polnisch⸗deutschen Ver⸗ hanolungen in „Berlin bekannt gegeben. Nach diesen Forderungen werden die oberschlesischen Flüchtlinge auf 25 000 angegeben. Die

eire

[Höbe dieser Zahl ist weit übertrieben und läßt die Vermutung zu,

dieser irreführenden Noriz den Versuch unternehmen wollen, auerlei Arbeitslose, die mit den Flüchtlingen nichts zu tun haben, auf diese Weise nach Oberschlesien abzustoßen. Die weiteren Seire gestellten Forderungen be⸗ bürsen keiner näheren Crörterung. Sie sind nur bei reeller Gegen⸗ seitigkeit durchführbar. Von einer Aufhebung des Belagerungszustands in Oberschlesien kann nur dann die Rede sein, wenn Gewaͤhr für dauernde Ruhe und Ordnung gegeben ist, d. h. wenn eine Gewähr besteht, daß polmische und sparlakistische Wühlereien nicht ungehindert betrieben werden können.

daß die Polen unt

ͤ Der, Kölnischen Zeitung“ wird aut Birkenfeld vom 18. d. M. geschrieben, daß die Meldung, die Regierung Zöller sei wieder durch die alte Regierung ersetzt worden, jeder Grund⸗ lage entbehre. Die Kommission, die vom General Mangin sei inzwischen ohne Ergebnis zuruͤck⸗ bleibe bis zu

1“

Die revolntionäre Regierung Zöller den vorgeschriebenen Neuwahlen am Ruder.

Das Reichsverkehrsministerium. 8

Die Reichsversassung bringt die jahrzehntelang geforderte Einheit auf dem Gebiet des Verkehrswesens. Die Staatzeisen bahnen und die deutschen Wasserstraßen, soweit sie dem allgemeinen Verkehr dienen, gehen spätestens am 1. April 1921 auf das Reich über. Der Reichspräsident hat deshalb schon vor einigen Monaten den Reichs⸗ minister Dr. Bell zum Reicheverkehrsminister ernannt und mit der Bildung eines Reichsverkehrsministertums betraut. In diesem follen sämtliche dem Reich auf dem Gebiete des Verkehrs obliegenden Aufgaben, mit Ausnahme der Postangelegen heiten, vereinigt werden. Luft⸗ und Kraft⸗ fahrwesen umfassen. Am 1. Oktober d. J. wird die neue Zentral⸗ behörde in Wirksamkeit treten.

Auf dem Gebiet des Eisenbahnwesens und der Wasserstraßen sind die Aufgaben des gang der Eisenbahnen und Wasserstraßen auf das Reich, dem 1. April 1921, beschränkt. Es drängt sich bei den augenblicklichen Verkehrs⸗

wierigkeiten, die neben der Kohlennot uns mit der größten Sorge vor dem kommenden Winter erfüllen müssen, der Gedanke auf, ob es nicht richtig sein wuͤrde, dem Reich schon jetzt die Regelung der gesamten Eisenbahn⸗ und Wassertransportverhältnisse zu über⸗ tragen. Mehrfach ist gerade in den letzten Wochen nach dem Reichsverkehrsminister als demjenigen gerufen worden, der mit tarker Hand versuchen sollte, eine Lösung aus den Wirrnissen dieser ransportkalamität zu finden. Indessen darf nicht außer acht gelassen werden, daß die Gründe des mannigfachen Versagens unserer Eisenbahnen in erster „Linie in der Herabwirtschaftung des technischen Apparats, insbesondere des Fuhrparks und in ee geringer gewordenen Leistungen des Personals, liegen. Die in und wieder laut werdende Befürchtung, daß die Eisenbahn⸗ verwaltungen der Länder, seitdem ihnen die Uebernahme seitens des Reichs evorsteht, nicht mehr mit dem nötigen Nachdruck sich der Bekämpfung er Verkehrsnot widmen, ist haltlos. Insbesondere die preußische Staatseisenbahnverwaltung, die als größtes Eisenbahnunternehmen

r die Hebung der Transportnot in erster Linie in Betracht Lommt,

ergeben sich aus

wuͤrde eine möglichst baldige Stellung⸗ ahme der alltierten und assozlterten Hauptmächte über das Memel⸗ die den Wünschen der Bevölkerung Rechnung trüge.

Admiral von Trotha, auf die Verfassung des

Staats⸗

Reiches bis zum Ueber⸗

läßt kein Mittel unversucht, um die Leisungsfähigkeit ihres Fuhr⸗

parks, auf die es im Augenblick an erster Stelle anke mmi, zu erhöhen. Ihr sind aber dabei, wie allen anderen staatlichen und privaten Unternehmern, durch die geringe Brreitsleistung in den Re⸗ paraturwerkstätten und Fabriten die Hände gehunden. Was sodann die Organisationsstage angeht, so ist der Glaube verbreitet, daß es an einer zusemmenhängenden Stelle fehle, die die gesamte Betriebe⸗ und Verkehrsfrage regeln soll. Diese Ansicht beruht auf einem Irrtum, denn die Zusammenfassung des Bahn⸗ betriebs innerhalb aller deutschen Linien ist zurzeit durch die beim preußischen Ministerirm der öffentlichen Arbeiten einge⸗

2

richtete oberste Betriebsleitung sichergestellt. Wünde man diese Stelle

mit ihrem eingespielten Apparat wieder bescitigen oder einer neu zu

gründenden Reichsstelle unterstellen, so käme man wieder zu einer der bedenklichen Ueberorganisationen, an denen wir während des Krieges

gelitten haben und zum Teil noch heute leiden. Aehnliche Gesichts⸗ puntte gelten für die Beschwerden über die mangelhafte Zusammen⸗ fassung des Cisenbahn⸗ und Wasserstraßenverkehrs. Auch hier kann nur durch einen Ausbau der obersten Betriebsleitung, nicht aber durch Schaffung neuer Reichsstellen geholfen werden, denen die unmittel⸗ bare Verfügung über die Betriebemiltel sehlt und die erst nach längerer Zeit arbeitsfähig werden würden. 8 Die Tätigkeit des Reichsverkehrsministeriums auf dem Gebiet der Eisenbahnen besteht bis zum 1. April 1921 einmal in der Auf⸗ saugung dee Reichseisenbahnamtes, dessen Aufsichtstätigkeit in Zutunft; durch das Minister um selbst ausgeübt werden wird, während neue Ausgaben durch die Ausführung des Friedensvertrags und die An⸗ bahnung neuer internationaler Beziel ungen hinzutreten. Es liegt auf der Hand, daß, obgleich der Betried auf den Eisenbahnen durch die Länder geführt wird, diese großen Fragen, die für die Zukunft Deutschlands von ausschlaggebender Bedeutung sind, nicht ohne entscheidende Mitwirkung der Reichsverkehrebehörde gelöst werden können. Daneben gilt es, den Abbau der einzigen bis⸗ herigen Betriebsverwaltung, der Reichseisenbahnen von Elsaß⸗ Lothringen, durchzuführen. Das Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen, das noch Liquidationsarbeiten auszuführen hat, geht deshalb gleichfals am 1. Oklober in dem Reichs⸗ verkehrsministerium auf. Die Hauptaufgabe auf dem Gebiete des Eisenk ahnwesens lie t aber in der Uebernahme der Bahnen seitens des Reichs selbst. Hier sind einmal die Uebernahmeredingungen sestzulegen, wober man bedenken muß, daß es sich um ein Anlagekapital von insgesamt rund 20 Milliarden und um ein Personal von rund einer Million Menschen handelt. Die Aufgabe wird in Ausschüssen gelöst, an denen alle Länder mit Eisenbahnbesitz und das Reich beteiligt sind. Ebenso wichtig ist die Tätigkeit des Reiches hei der Vorberettung der Uebernahmemaßnahmen selbst. Hier muß das Reich zum 1. Apri 1921 alles durchführen, was zur Ueberleitung der Eisenbahnen unbedingt nötig ist, insbesondere sind die durch die Verfassung geforderten Maßnahmen (ECisenbahnfinanzgesetz, Bildung von Beiraten usw.) in die Tat umzusetzen. Schließlich sollen auch die große Neu⸗ organisation der Eisenbahnverwaltung und die Beamtenfragen in Angriff genommen werden. Das Reich wird hierbei die durch den Krieg und die staatliche Umwälzung veränderten politischen und sozialen Verhältnisse in der Weise berücksichtigen, daß es nach den notwendigen Vorbereitungsarbeiten mit den Ländern und den zuständi⸗ gen Organisationen des Personals in Fühlung trilt und mit ihnen zusammen prüft, wie die Personalfragen in der zutünftigen Reichs⸗ verkehrsverwaltung zu ordnen sind. Die verschiedensten großen Pro⸗ bleme (man denke nur an die unbedingt erforderliche Demokratisierung) harren hier der Lösung. Das Reich ist der Auffassung, daß, wenn eine Lösung dieser schwierigen Fragen gefunden werden soll, sie nur mit den Organisationen zu sinden ist. Das gleiche gilt für die große Umbildung des Verkehrswesens, die von den verschiedenen Seiten mehr oder weniger stürmisch gefordert wird. Hier werden auch die berufenen Vertreter von Technik und Wirtschaft in weitestem Sinne

beteiligt werden.

DBie Ueberleitung der Wasserstraßen und See⸗ zeichen auf das Resch ist bei der augenblicklichen Zersplätterung der Verwaltung der deutschen Wasserstraßen eine schwierige Aufgabe. Namentlich in den kleineren Ländern sind die Wasserstraßen vielfach mit anderen Verwaltungen zu einer gemeinschaftlichen Organisation vereinigt. Auch die Grenze zwischen den dem Reich zu übertragenden und den den Ländern zu überlassenden Wasserstraßen ist recht schwierig. Auf die Behandlung der Wasserkräfte und Talsperren mag be⸗ sonders hingewiesen werden. Daß die finanzielle Auseinandersetzung mit dem Reiche gleichfalls nicht leicht werden wird, ergibt sich aus der Ungleichartigkeit der Verhältnisse bei den Wasserstraßen ohne weiteres. Die bevorftehenden Verhandlungen über die internationalen Schiff⸗ fahrtsakte für die deutschen Flüͤsse verlangen naturgemäß eine Be⸗ jeiligung des Reiches, sie koͤnnen nur von einer Stelle nach ein⸗ heitlichen Gesia tspuntten geführt werden. Wie endlich der Wasser⸗ straßenbetrieb und ⸗verkehr zu gestalten und mit dem Eisenbahnverkehr zu einer einheitlichen Befehlsstelle um einen milstärischen Ausdruck zu gebrauchen auszugestalten ist, wird besonders eingehend, und zwar gleichzeitig mit den Erörterungen über die zukünftige Eisenbahn⸗ organijation, geprüft werden. Daß auch bei den gesamten Wasser⸗ fragen Sachverständige aus dem Reichs⸗ und beteiligen sind, braucht nicht besonders betont zu werden.

Die Luft⸗ und Kraftfahrerangelegenheiten sollen schließlich gleichfalls in dem neuen Reichsverkehrsministerium bearbeitet werden. Auf beiden Gebieten handelt es sich viel mehr als bei den Eisenbahnen und Wasserstraßen um Neuland, dessen Barbeitung schwierig ist, aber andererseits besonders lohnend zu werden verspricht, weil beiren Gebieten eine große Zukunft bevorsteht. Das Luftwesen wird seit dem 4. Dezember 1918 durch ein besonderes Reichsluftamt behandelt, das nunmehr unter Erweiterung zu einem Reichsamt für das Luft⸗ und Kraftfahrwesen als 3. Abteilung in das Reichsverkehrs⸗ ministerium eingegliedert werden soll. Die Behandlung der gesamten

auf das Luftverkehrswesen sich beziehenden Fragen sollen durch ein

Luftverkehrsgesetz geregelt werden, dessen Vorbereitungen im Gange sind. Die augenblickliche Zersplitterung des Kraftfahrwesens in den verschiedenen Reichsressorts ersordert dringend eine Zusammen’assung. Gerade hier ist eine Anzahl verkehrswirtschaftlicher und technischer Fragen zu lösen, die nur durch Zusammenlegung aller Arbeiten an einer Stelle erfüllt werden können.

Das Reichsverkehrsministerium wird sich natürlich auf allen Ge⸗ bieten von dem Grundsatz höchster Wirtschaftlichkeit leiten lassen. Dazu nötigt schon die heutige trostlose Finanzlage. Ersparnisse werden sich durch die Zusammenfassung des Verkehrs zweifellos erzielen lassen, auch wenn sie nicht sofort und nicht bei den Au verwaltungen selbst in die Erscheinung treten sollten. aber natürlich in der richtigen Art zu sparen.

Es gilt, überall,

Dem Reichsverkehrsministerium ist eine Riesenaufgabe übertragen. Wiederaufrichtung des

Löst es sie, so kann es in hohem Maße zur

deutschen Wirtschaftslebens beitragen. (W. T. B.

Parlamentarische Nachrichten. Der Haushaltsausschuß der preußischen Landes

versammlung beriet in der Sonnabendsitzung, wie „W. T. B.“ berichtet, zunächst die Zuschläge im Güter⸗ und Tier⸗ verkehr auf den preußischen Eisenbahnen. Die Vorlage wurde ohne wesentliche Erörterung einstimmig gutgeheißen. Angenommen wurde der Haushalt des Herrenhauses, ebenso der des eiwen Ziwilkabinetts, das zwar schon aufgelöst ist, aber im Staatshaushalt wegen der Ausgaben für die Beamten erscheint. Die Vorlage über die Beschaffungszulagen für die Staatsbeamten und ⸗arbeiter konante noch nicht beraten werden, da die Verhandlungen zwischen der preußischen Regierung und der Reichsregierung noch nicht abgeschlossen sind. Am heutigen Montag sollten Besprechungen der Regierung mit Vertretern der Organisationen der Staatsarbeiter über die Zulagen stattsinden.

Erst danach soll die Vorlage an das Haus und den Ausschuß gelangen.

Wirtschaftsleben zu

Ausgaben der Verkehrs⸗

Albrecht⸗Strabe dem Publikum zugänglich ist.

10 bis 8 Uhr geöffnet.

Bei der Beratung des Hausbalts der preußischen Regrerung kritsierten die Hseen ien Dr. von Kries und von Kardorff die hohe Zahr der neuangestellten Hilfs⸗ arbeiter in den Ministerien, die Anstellung und Tät gkoit der Stoatskommissare und brachten Anträge ein, in denen si bestimmte Prüfungen für alle politischen Beamten forderten. Außerdem ver⸗ langten sie eine Nachweisung über die durch Beiordnung von Volks⸗ kommissaren und Unterstaatssekretären entstandenen Kosten. Ferner krinsierten sie die noch andauernde Tätigteit des Zentralrats. Die Vertreter der Regierung wiesen nach, wie ungeheuer die Stoatsgeschäfte angewachsen seien. Die Anzahl der eingehenden Schriftstücke betrage dreimal soviel wie früher, die Zahl der persön⸗ lichen Konferenzen sei ungeheuer gestiegen. Minister und Unter⸗ staatssekretäre hätten keinen Anspruch auf Pension und müßten ihr Gehalt für die Zeit vom Tage des Austritts an zurüͤckzahlen. Es schwebten Erwägungen darüber, ob das letztere für gewisse Fälle geändert und den Hinterbliebenen im Dienst verstorbener Minister und Unterstaatsfetretäre eine Beihilfe gewährt werden könne. Ein neues Staatssekretariat beobachte die Umsturzbestreburgen on links und rechis und sei neuerdings besonders ein⸗ geschritien gegen die Pogromhetze antisemitischer Verbände. Zur Beleuchtung der Gefähllichkeit der partakistischen Propaganda gab der Ministerpräsident Hirsch Kenntnis von einem Zirkular, das einem nach der Tschecho⸗Slowakei reisenden kommunistischen Führer bei seiner Verhaftung durch die sächsischen Behörden abgenommen worden sei. Es werde darin Anweisung zur Gründung se politischer Organisationsgruppen gegeben. Als Zweck werde ezeichnet die Registrierung aller politischen Machtfaktoren, die ein Hindernis der kommunistischen Bewegung seien. Dadurch sei es möglich, die Feir de der Bewegung zu überwachen, sie bei einem Aufstand dingfest zu machen und abzuurteilen. Den Auftrag zur Beseitigung einer solchen Person erhalte die Organisation am Wohnsitz des Betreffenden. Ein eigenmächtiges Handeln sei der Truppe nicht gestattet, zu bestrafen sei. Welcher Genosse die Tat auszuführen habe, ent⸗ scheide das Los, und dieser sei verpfl chtet, das Urteil innerhalb von 24 Stunden auszuführen, wenn er nicht dasselbe Schicksal erleiden wolle. Abg. von Kardorff verlangte, daß der Abg. Adolph Hoffmann auf Rückgabe des widerrechtlich erhobenen Gehalts von 6000 Mark verklagt werde; er verlangte weiter Auskuaft über den Stand der Verhandlungen, betreffend das Kron⸗ vermögen wie über die Mandatsdauer der Landesversammlung. Der Ministerpräsident Hirsch erklärte, daß über das Kronvermögen ein Enlwurf der Kommission vorliege, der das Staatsministerium aber noch nicht beschaͤftigt habe. Seiner persönlichen Ansicht nach seien bei Regelung dieser Frage auch politische Gesichtspunkte mit maßgebend. Die Lande versammlung habe nach der vorläufigen Ver⸗ assung die endgültige Verfassung zu beschliteßen und außerdem Gesetze zu verabschieden, die keinen Aufschub dulden. Dazu gehörten alle Gesetze zur Durchführung der Demokratie, die Provinzial⸗, Stadt⸗, Kreis⸗ und Gemeindeordnungen sowie Gesetze über Groß Berlin, die Ostmark, Wesipreußen und Posen, über die Poltzei⸗ und die Schulverwaltung. Wahrscheinlich habe die Landesversammlung damit bis zur Mitte nächsten Jahres zu tun. Auf die K age egen Adolph Hoffmann habe das Staatsministerium verzichtet. Es sei auch früher schon vorgekommen, daß preußischen Ministern auf ihren Antrag Gehalt und Repräsentations⸗ tosten für das laufende Vierteljahr belassen und ihnen aus dem Gnadenfonds außerdem noch erhebliche Zuschusse bewilligt worden seien. Der Zentralrat sei noch nicht entbehrlich. Er selbst betrachte seine Tätigteit als abgeschlofser wenn das Gesetz über die Betriebs⸗ und Wirtschaftsräte erledigt sei. Damit sei die Reichsregierung einver⸗ standen, und auch die preußische Regierung sei der Ansicht, daß man solche formell nicht zustandigen Einrichtungen, wie es auch die Arbeiterrate seien, zulassen musse, solange die Demokratisierung noch nicht völlig durchgeführt sei. Die Besprechung wird am nächsten Mittwoch fortgesetzt.

Wohlfahrtspflege.

„Der gemeinnützige Verein für Rechtsauskunft in Groß Berlin, eine usammenfassung von 11 Auskunfts⸗ stellen 4 in Berlin, je 1 in Charlottenburg und Berlin Schöneberg und 5 in östlichen Vororten und Grenzgemeinden —, die nunmehr eine 12 jährige gemeinsame Wirksamkeit hinter sich haben, hatte nach seinem neuesten Jahresbericht im Geschäftsjahr 1918,19 bei diesen 11 Rechts⸗ auskunftsstellen insgesamt rund 57 000 Besucher zu verzeichnen. Mehr als ein Drittel der Bearbeitungen führte zur Aufertigung von Schriftsätzen. An neuen Rechtsfällen wurden im ganzen 48 408 bearbestet, in den meisten Fällen im mündlichen Verfahren. Die große Mehrzahl der Besucher waren Arbeitnehmer, insbesondere die Angehörigen der Kriegsteilnehmer; aber auch von 8449 felb⸗

es sei denn, daß ein Verräter sofort

ständigen Personen wurde Rat und Hilfe erbeten. Es überwogen

auch in diesem Geschäftsjahre die Frauen und Mädchen, doch stieg in der zweiten Hälfte des Berichtsjahrs die Zahl der männlichen Klienten erheblich. Im Vordergrunde ker Auskünfte standen Miet⸗ fragen, Dienstvertrag und soastige Fragen des Forderungsrechts, ferner solche des Zivilprozeßrechts, des Familienrechts und Mililärange⸗ legenheiten. Angelegenheiten, welche die Sozialversicherung, Gewerbe⸗ ordnung und sonstige Sozialpolitik betreffen, werden meistens durch Inanspruchnahme der gewerkschaftlichen Arbeitersekretariate erledigt. Während der Besuch der gemeinnützigen Rechtsauskunftsstellen von Groß Berlin sich in den .v Jahren . steigerte und dadurch die Notwendigkeit dieser Einrichtungen erwiesen wurde, ist die finanzielle Unterstützung gesunken, so daß der rechnerische Teil des Berichts nach Aufführung von notgedrungenen Mehrausgaben zur Feststellung eines beträchtlichen Fehlbetrages gelangt. Es wäre sehr zu wünschen, daß es gelänge, Wege zur Erhöhung der Betriebsmittel zu finden, damit diese gemeinnützige Einrichtung der minderbemittelten Bevölkerung Groß Berlins erhalten bleiben könnten.

Kunst und Wissenschaft.

Der Generaldirektor der Staatlichen Museen gibt folgende

Besuchsordnung für das Winterhalbjahr 1919 bekannt: Das Alte und Neue Museum, das Kaiser⸗Friedrich⸗ und Kunst⸗ ewerbe⸗Museum, das Museum für Völkerkunde sowie die Sammlung für deutsche Volkskunde sind an den Sonntagen und an den zweiten Tagen der höheren Feste im Oktober bis März von 10 bis 3 Uh geöffnet. Montags bleiben die Museen wegen der Reinigung ge⸗ schlossen; ausgenommen hiervon ist das Museum für Völkerkunde das Montags geöffnet und dafür Dienstags geschlossen wird, damit wochentags stets eines der Museen an der Königgrätzer und Prinz⸗

1 1 An den übrigen Wochentagen werden die Museen um 10 Uhr Morgens geofnet und um 3 Uhr geschlossen.

Die Bibliothek des Kunstgewerbe⸗Museums ist wochentags Am 8b am 1. Weihnachtsfeiertag und am Neujahrnota

bleiben die Museen geschlossen. ““ Der Besuch aller Museen ist unentgeltlich.

Literatur.

Das Jahrbuch des Norddeutschen Lloyds 191 3719 (Kommissionsverlag Franz Leuwer, Bremen, Preis 15 ℳ, zuzüglich 10 % Teuerungszuschlag) gibt in seiner fünften Kriegsa be einen inter⸗ essanten Ueberblick über die Ereignisse des vorigen und des laufenden Jahres bis zur Gegenwart, soweit sie die deutsche Handelzsscheffahrt im allgemelnen und den Norddeutschen Lloyd im besonderen betreffen. Die Wirkungen der Friedensbedingungen au die Seeschiffahrt und andere wirtschaftspolikische Fragen bespricht Generaldirektor Heineken

einem gehalivollen Anssas „Verpangenheit und Zukunft’. Das