1919 / 217 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Sep 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Unter dem 18. September 1919 ist lauf Blatt 122 des

Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Deutschen Landarbeiterverband in Strelitz und dem Verband Mecklenburg⸗Strelitzer Land⸗und Forstwirte, Neubranden burg, am 18 /20. Juni 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und eitsbe Arbeiter wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Stargard in Mecklenburg⸗Strelitz mit Ausnahme der Städte Friedland, Neubrandenburg, Woldegk, Stargard, Feldberg, Neustrelitz, Wesenberg, Mirow, Strelitz (Alt) und Fürstenberg für allgemein Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit

Arbeitsbedingungen der landwirtschaftlichen

verbindlich erklärt. dem 1. Oktober 1919.

Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits. Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, o

ministerium, Berlin NW. 1 während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, kännen von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗

stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 18. September 11tutdn’‚ag. Der Registerführer. Pfeiffer.

——

Bekanntmachung.

Unter dem 18. September 1919 ist auf Blatt 125 des

Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ortsausschuß Lübeck, der

Angestellten⸗Verbände, Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten⸗Verbände in Lübeck, dem Lüdeckischen Detaillisten⸗Verein E. V., dem Verein der Holzhändler und Sägemühlen⸗ besitzer Lübecks und Umgegend, dem Verein Lübecker Spediteure E. V., der Vereinigung Lübecker Schiffs⸗ makler und Schiffsagenten E. V., der Freien Ver⸗ einigung der Kohlenhändler Lübecks, der Firma Rudolph Karstadt, dem Verein der Weinhändler E. V. zu Lübeck, dem Reedereiverein zu Lübeck, der EE“ der Eisenwarenhändler Lübecks und der Firma YNoye & Schweighoffer om 16. Juni 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung des Arbeitsver⸗ hältnisses der kaufmännischen Angestellten wird gemäß 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Bezirk der Stadt Läbeck für allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Oktober 1919.

Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Verfragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 18. September 1919.

1„. 3 8 Der Registerführer. Pfeiffer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 185 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 7058 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Postscheckordnung vom 22. Mai 1914. Vom 18. September 1919. Berlin, den 20. Septemb er 1919.

Postzeitungsamt. Krüer.

Preußen. Die Preußische Staatsregierung hat den Reglerungsrat

Dr. Lenoir in Hoyerswerda zum Landrat ernannt.

8

Der Gesellschaft für Kraftübertragung G. m. b. H. in Berlin wird auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 874 (Gesetzsamml. S 221) hiermit das Recht verliehen, zum Bau einer elektrischen Doppelfreileitung von Gröbers (Saalkreis) nach einem im Netze der städtischen Elektrizitäts⸗ merke in Leipzig zu errichtenden Schalthause das erforderliche Grundeigentum im Saalkreise und im Kreise Merseburg im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies 8 usreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf taatliche Grundstücke und staattiche Rechte an fremden Grund⸗ tücken findet dies Recht keine Anwendung.

Berlin, den 2. September 1919.

Namens der Preußischen Staatsregierung: Fischbeck. Heine. Braun. Oeser.

Ministerium des Innern.

Dem Landrat Dr. Lenoir ist das Landratsamt im Kreise Hoyerswerda übertragen worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der Fabrikdirektor Ludwig Noé in Aschersleben ist zum ordentlichen Professor an der Technischen Hochschule zu Danzig ernannt worden. 9

8

Söhne, Henle Hahn in GCassel, lassene Handelsverbot wird hiermit aufgehoben. Cassel, den 18. September 1919.

Der Polizeipräsident. J. V.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Jobann Paganini und seiner Ehe⸗ frau, Emma geb. Bluhm, hier, Fischmarkt 24, wird der durch Bescheuß vom 8. März 1919 untersagte Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere die Abgabe von Speisen und Getränken in der Schankwirtschaft gemäß § 2 der Bundesrats⸗ bekanntmachung vom 23. September 1915 zur Fernbaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel wieder gestattet.

Danzig, den 17. September 1919.

Der komm. Polizeipräsident. Früngel.

Bekanntmachung.

Die Ehefrau Josef Kloft hierselbst, Oberdorfstr. 57, habe ich zum Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln sowie Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs wieder zugelassen.

Essen, den 26. August 1919.

Städtische Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Helm.

Bekanntmachung.

Die am 13. Juni d. J. gegen den Metzger Peter Bach in Schlebusch, Hauptstraße 42, auf Grund der Bundesrats⸗ verordnung vom 23. September 1915 ausgesprochene Untersagung des Handels mit Lebens⸗ und Futtermitteln wird mit Wirkung vom 15. September 1919 aufgeboben. Die Kosten für die Ver⸗ öffentlichung gehen zu Lasten des Betroffenen. 8

Opladen, den 11. September 1919. 11“

Der Vorsitzende des Kreisaueschusses des Landkreises Solingen. J. V.: Dr. Kramer, Regierungsassessor.

G ““ Dem Händler Emil Lohre, Klingelhollstraße 66 wohnhaft, ist durch Verfügung der Polizeiverwaltung vom 31. August 1919 jeder Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs, einschl. Schlacht⸗ und anderen Pferden, wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Die Kosten dieser Be⸗ kanntmachung fallen Lohre zur Last. Barmen, den 13. September 1919.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Hagemeyer.

9b*

Bekanntmachung.

Der Ehefrau Otto Prinz, Bartholomäusstraße 6 wohn⸗ haft, ist durch Verfügung der Polizeiverwaltung vom 24. August 1919 jeder Handel mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln sowje sämtlichen sonstigen Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Die Kosten dieser Bekanntmachung fallen Frau Prinz zur Last. Barmen, den 15. September 1919.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Hagemeyer.

Bekanntmachung. „Dem Uhrmacher und Händler Paul Albring in Merk⸗ linde habe ich auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) den Handel mit Lebens⸗ mitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt. Dortmund, den 20. September 1919.

Der Landrat. J. V.: Plaas.

. Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesratverordnung vom 23. September 1915 habe ich der Ehefrau Wilhelm Arnold, Essen, Gänse⸗ markt 24, den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art und Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie die Vermittlertätigkeit hierfür untersagt. Essen, den 26. August 1919.

Städtische Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Helm

85

Bekanntmachung.

Der Frau Emma Becker, Ehefrau des Gastwirts Becker aus Hainrode, Inhaberin des Wandergewerbescheins Nr. 3061. zum Handel mit Lebensmitteln, die frei sind, wird wegen Un⸗ zuverlassigkeit die Handelserlaubnis bis auf weiteres entzogen des Bundesrats vom 23. September 1915, RGBl S. 603). Genannte Person ist nicht mehr berechtigt, den Aufkauf der vorbezeichneten Sachen vorzunehmen. 1

Sangerhausen, den 3. September 1919.

Der Landrat. von Spankeren.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 603) habe ich dem Metzgermeister Michael Störzel, hier, Zietenring 5, durch Verfügung vom heutigen Tage die Aus⸗ übung des Metzgerei⸗ und Viehhandelsbetriebes unter Auferlegung der Kosten des Verfahrens wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Wiesbaden, den 2. September 1919. Deer Polizeidirektor: Thon.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 39/40 der Preußischen Gesetzsammlung enthalten

Nummer 39 unter

Nr. 11797 das Gesetz, betreffend die Aufhebung der Ortsschulinspektionen, vom 18. Juli 1919 und unter

Nr. 11 798 das Eisenbahnanleihegesetz, vom tember 1919;

Nummer 40 unter

Bekanntmachung. 2

Dem Kaufmann Heinrich Grosse und seiner Ehefrau

in Buer i. W., Hochstraße 31, ist die Ausübung der

Tätigkeit in der Lebensmittelbranche ab 1. Oktober

1919 wieder gestattet worden. Die Bekanntmachungskosten

tragen die Betroffenen. Buer i. W., den 17. September 1919.

Die Polizeiverwaltung. Ruhr, Hürgermeister.

wärtigen Unruhen, vom 7. August 1919, unter

bei dem Bau einer elektrischen Hochspannungsleitung durch das Peerssss ehee werk Massow, 8 8 8 8

Nr. 11 799 eine Verordnung, betreffend die Abänderung der Verordnung vom 24. Januar 1919 über die Ausdehnung des Gesetzes, betreffend die Fürsorge für Beamte infolge von Betriebsunfällen, vom 2. Juni 1902 aus Anlaß der gegen⸗

Nr. 11 800 einen Erlaß der Preußischen Staatsregierung, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens

vom 1919, und unter

Das am 26. Mai d. J. veßfn den Inhaber der Firma Hahn Wolfgagerstraße Nr. 17, er⸗

1“

betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens beim Bau einer Starkstromleitung von dem städtischen Elek⸗ trizitätswerk Erkelenz nach der Kohlenzeche Sophie⸗Jacoba bei Hückelhoven, vom 26. August 1919.

Berlin, den 20. September 1919.

Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Eisen⸗ bahnen, Post und Telegraphen, sür das Landheer und die Festungen und für Rechnungswesen hielten heute Sitzung.

Die Verordnung, laut der es verboten ist, ausländische Wertpapiere nach dem Auslande auszuführen oder an eine im Ausland ansässige Person zu veräußern oder zu verpfänden, ist dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge in ihrer Wirk⸗ samkeit bis zum 30. November 1919 verlängert worden.

Preußen.

Der Wirtschaftsausschuß für die Freie Stadt Danzig hat an den Obersten Rat in Paris laut Meldung d8 el tseheg Telegraphenbüros“ folgendes Telegramm gesandt:

Secrétariat permanent du Conseil des Alliés, Paris.

für das Gebiet der Freien Stadt Danzig die Abtrennung vom Deut⸗ schen Reich und für seine Bewohner den Verlust der deutschen Staats⸗ angehörigkeit, ohne daß gleichzeitig die Konstituierung der Freien Stadt Danzig erfolgt. Der gesetzlose Zustand in der Zwischenzeit kann nur den völligen Zusammenbruch des Wirtschaftslebens herbeiführen. Der Aufbau der Freien Stadt Danzig muß in Rücksicht auf ihren internationalen Charakter auf durchaus sicheren Grundlagen erfolgen. Daher muß der von den alliierten Mächten einzusetzende Oberkommissar im Augenblick des Inkrafttretens des Friedens⸗ vertegges in Danzig sein, um die schwierigen Bestimmungen des Artikels 103 und 104 seiner schleunigen Erledigung entgegenzuführen und so einer grenzenlosen Verwirrung vorzubeugen. Wir bitten den Obersten Rat dringend, die Konstituierung der Freien Stadt Danzig und die Entsendung des Oberkommissars unverzüglich in die Wege zu leiten und erbitten eine rasche Entscheidung, zumal Danzig unter den Schutz des Völkerbundes gestellt ist. MWirtschaftsausschuß für die Freie Stadt Danzig. Kommerzienrat Wieler.

Bayern.

Eine Versammlung von Angehörigen der demokratischen und der sozialdemokratischen Partei sowie der bayerischen und der deutschen Volkspartei in Bad Dürkheim beschloß nach⸗ stehende Protestkundgebung gegen die Ablösungs⸗ bestrebungen in der deutschen Pfalz, die dem Reichs⸗ präsidenten übersandt wurde:

Einmütig erneuern heute Hunderte in und außerhalb des Saales der Winzergenossenschaft zu Bad Dürtheim versammelte Angehörige aller politischen Parteien das Gelöbnis zum Reiche und zu Bayern. Wie in den Tagen des Glücks, so halten sie auch in den Tagen der Not dem Vaterlande und der Heimat die Treue und legen Ver⸗ wahrung ein gegen das Treiben weniger Gewissenloser oder Ver⸗ fhheter welche die Lande links des Rheins vom Reiche zu trennen uchen.

11““ 8 g

Oesterreich. Der Staatskanzler Renner hat nach dem „Telegraphen Korrespondenzbüro“ in einer Unterredung mit einer Abordnung des Tschechisch⸗Slowakischen Nationalausschusses wegen Errichtung tschechischer Schulen in Wien fest⸗ gestellt, daß er irgendeinen Zusammenhang dieser Frage mit der Kohlenversorgung Wiens nicht zugeben könne. Dar⸗ auf wurde vereinbart, diese Fragen einem am Donnerstag zu⸗ sammentretenden Untersuchungsausschuß vorzulegen, an dem auch Vertreter des Tschechisch⸗Slowakischen Nationalas chusses teilnehmen.

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8 4 8

Tschecho⸗Slowakei.

Das Prager Staatsblatt berichtet über den Inhalt des in Paris für die Tschecho⸗Slowakische Republik beschlossenen Gesetzes über den Schutz der Minderheiten. Nach diesem Gesetz erhalten die deutschen Minderheiten in der Tschecho⸗ Slowakei volle Autonomie auf den Gebieten des Schulwesens, der kulturellen Angelegenheiten und der sozialen Fürso ge. Die Kosten hierfür werden aus Steuererträgnissen gedeckt, für welche die Minderheiten Steuerhoheit erhalten. Die Schulautonomie gilt sowohl für Volksschulen wie für Mittel⸗ und Hochschulen. Vor Gericht ist die deutsche Sprache in den von deutschen Minderheiten bewohnten Gebieten der tschechischen Sprache vollkommen gleichberechtigt. Den Minderheiten wird ein Beschwerderecht an einen internationalen Gerichtshof einge⸗ räumt, dem zugleich die Exekutive seiner Beschlüsse zusteht. Das diesbezügliche Gesetz duͤrfte demnächst d.

sammlung zugehen. Frankreich.

„Der Oberste Rat hat einer Reutermeldung zufolge dem Bericht der Sonderkommission für Teschen zugestimmt. In dem Bericht wird empfohlen, die Volksabstimmung in drei Monaten stattfinden zu lassen. Nach dem „Echo de Paris“ hat der Oberste Rat in der galizischen Frage beschlossen, daß Galizien, da dessen Bevölkerung nur zu vierzig Prozent aus Polen bestehe, als autonome Provinz durch ein inter⸗ nationales Statut einstweilen Polen angegliedert werden solle, daß aber später eine Volksabstimmung endgültig über das Schicksal Galiziens entscheiden werde. Galizien solle vorläufig

durch einen Generalgouverneur, den die Reaterung in Warschau Fhedae⸗ verwaltet werden, einen Landtag und eine Verfassung erhalten.

Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ hat

Uhlher⸗ von Lersner gestern nachmittag im Trianon⸗Palast⸗

23. August

EE 55

assoziierten Regierungen vereinbarte

otel in geschlossener Sitzung das mit den alliierten und Protokoll b f

* 8

111““ Nr. 11 801 einen Erlaß der Preußischen Staatsregierung,

6

Die Artikel 100, 102 und 505 des Friedensvertrages bestinm men

Fiume bezwecken.

rtikel 61 der deutschen Reichsverfassung unterzeichnet. Luf seiten der Alltierten unterzeichneten für Frankreich der Botschafter Jules Cambon, für England Sir Eyre Crowe, ür Amerika der Unterstaatssekretär Polk, für Italien der Minister Scialoja, für Japan der Botschafter Matsui.

Der Freiherr von Lersner hat ferner dem Minister des Lichon eine Note übergeben, in der gegen die

Neußern

Waltung des Majors Bastiani Einspruch erboben wird, der

mnläßlich von Unruhen in Birkenfeld versucht hatte, in iesem Lande eine unabhängige rheinische Republik ausrufen zu ssen.

Die Alliierten haben sich über die vorläufige Ver⸗ eilung der deutschen Petroleumschiffe der „Nieder⸗ andischen Telegraphenagentur“ zufolge geeinigt. Frankreich ol 230 000 Tonnen totes Gewicht erhalten, Belgien 12 000 und Italien 6000 Tonnen. Großbritanvien erhält drei Viertel nd die Vereinigten Staaten ein Viertel der übrig bleibenden

Schiffe. Rußland.

Dar „Helsingfors Sanomat“ erfährt, daß die Friedens⸗ bderhandlungen unter Beteiligung aller Randstaaten

vierzehn Tagen in Dorpat beginnen werden.

Nach einer Flugpostmeldung des Ukrainischen Presse⸗ dienstes aus Kamenetz Podolsk sind die Versuche der Ukrainer, mit Denikin eine Demarkationslinie zu vereinbaren, an Deni⸗ ins Forderung einer bedingungslosen Unterstellung ukrai⸗ scher Truppen unter seinen Befehl gescheitert. Jafolge träftiger Verteidigungsmaßnahmen der Ukrainer ist es an werschiedenen Berührungopunkten, wie bei Tyraspo!l am Dnjestr und bei Bjelaja Zerkow zu heftigen Kämpfen ge⸗ kommen. Diese Kämpfe beeinflussen den nach nicht abgeschlossenen eldzug gegen die Bolschewiken in der Ukraine. Die südliche Polschewikenarmee, die früher am Dnjestr und bei Odessa⸗ jand und infolge der Einnahme von Kiew zwischen Petljuras nd Denikins Truppen eingeschlossen war, angeblich üher 40 000 Mann stark, marschiert jetzt, die Lage ausnützend, über Skwira Bjelaja Zerkow in der Richtung auf Kiew und kann üchstens für die Armee Denikins bei Kiew bedrohlich werden.

Italien. Die italienische Regierung hat den Kommandanten der 8. Armee Robilant seines Postens enthoben, weil er nicht nechtzeitig Maßregeln zur Abwehr des Handstreiches auf Fiume

eergriffen hat, und an seiner Stelle den Admiral Cagni mit dem

Kommando über die gegen Fiume operierenden Streitkräfte betraut. Dieser hat aber die Uebernahme des Kommandos ab⸗ gelehnt. Als Grund wird dem „Wolfsschen Telegraphen⸗ büro“ zufolge angegeben, doß es sich nicht um eine einfache militärische Mission, die er als Soldat hätte über⸗ nehmen können, gehandelt habe, sondern um eine politissche Aklion, für die nach seiner Ueberzeugung jede Möglichkeit des Gelingens fehle.

Die Lage wird obiger Quelle zufolge für die Regierung

immer verwickelter. Aus Rücksicht auf die Stmmung im Volke

und im Heere selbst darf sie zu energischen Maßnahmen kaum schreiten. Andererseits wird sie von Offizieren der jetzt aus Fiume abziehenden englischen Besatzungstruppen des geheimen Einverständnisses mit d'Annunzio beschuldigt, was auf die Haltung der selbst einer Annexion von Fiume durch Italien anscheinend nicht unfreundlich gegenüber stehenden Re⸗ cierungen von England und Frankreich einen ungünstigen eliffluß ausübt. Die Ohnmacht der Regierung zeigt sich auch in der Sabotage aller Maßnahmen, die die Blockade von Täglich passieren trotz militärischer Ab⸗ sperrung Scharen von Freiwilligen auf dem Pege nach Fiume den Absperrungsgürtel. Sechs Kompagnien der Brigade Ffo⸗

renz, die nach Fiume gesandt worden waren, haben ihre Ein⸗ bbeit verlassen und sind vorgestern in die Stadt eingezogen. Ein

Brigadegeneral aus einer Stadt, deren Name nicht genannt wird,

Phat d'Annunzio mitgeteilt, daß seine Brigade bereit sei, auf

den ersten Ruf zu seiner Unterstützung nach Fiume zu mar⸗

schieren. Trotz der Blockade wird Fiume von venezianischen

Häfen aus mit allem Nötigen versorgt. In einem Aufruf

an die Venezianer, den der „Corriere della Sera“ widergibt, be⸗

jeichnet d'Annunzio sich als obersten Führer sämtlicher Truppen und Schiffe in Fiume und fordert die Venezianer auf, sich ihm anzuschließen und das Joch der italienischen Regierung abzuschütteln. Eine ähnliche Aufforderung hat er auch an die Gesinnungsgenosien in der Lombardei gerichtet.

VBelgien. Der König, die Königin und der Prinz Leopold sind gestern von Ostende nach Amerika abgereist.

Griechenland.

Der Ministerrat hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge beschlossen, eine Gesetzesvorlage zur Wiederauf⸗ nahme der Handelsbeziehungen mit Deutschland und Oesterreich der könsglichen Sanktion zu unterbreiten. Vor dem Kriege gemachte Bestellungen, die nicht zur Aus⸗ efriss gelangten, werden dadurch nicht berührt. Die Be⸗ chlagnahme des Besitzes feindlicher Untertanen bleibt aufrecht. Die Handelsbeziehungen, die Post⸗ und Telegraphenverbin⸗ dungen mit Deutschland und Oesterreich werden nach Ver⸗

öffentlichung der Gesetzesvorlage sofort wieder in Wirksamkeit

3gg den

treten. 1 Armenien. Das armenische Parlament hat „Nieuws van den Tag“ fast allen ausländischen Parlamenten mitgeteilt, daß die armenische Republik gezwungen sei, alle Männer zu mobilisieren, um das Land vor den Türken, Kurden und Tataren zu retten. In dem Bericht wird gesagt, daß die Hilfe der Allilierten vollständig unzureichend sei, um rmenien vor einer Katastrophe zu bewahren, und an das Rechtsbewußtsein aller Länder appelliert.

Amerika. 8

Der amerikanische Staatssekretär Lansing stellt nach einer

Meldung des „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ die Behaup⸗ tung Bullitts in Abrede, daß er gegen den Friedens⸗ vertrag gewesen sei. Er habe auf sofortige Ratifikation des Friedensvertrages ohne Abänderung oder Vorbehalte gedrungen.

Der Pekinger Korrespondent der „Times“ meldet, daß Besorgnis wegen des Verhaltens der zahlreichen unbezahlten chinesischen Truppen herrsche. Ein kleiner Aufruhr in zunan sei iwar unterdrückt worden aber die Unzufriedenheit

unter den Truppen sei überall so groß, daß neue Zwischenfälle 2

unvermeidlich seien. Es bestehe Grund zu der Annahme, daß die militärischen Behörden die unangenehmen Nachrichten ver⸗ schweiger. Die Regierung werde von den Besehlshabern in der Prooinz mit Bitten um Geld überschwemmt. Räuberbanden zögen plündernd umher. Es werde nichts gegen sie unter⸗ nommen, da der Milttärgcuverneur behaupte, ohne Geld keine Truppenbewegungen stattfinden lassen zu können. Im Aus⸗ lande könne die Regierung kein Geld auftreiben.

Afrika.

In einer Rede in einer nationalen Versammlung in Kapstadt antmwortete der General Hertzog auf den Aufruf Smuts' zur Einigkeit und sagte dem „Reuterschen Büro“ zu⸗ folge, die Nationalisten wünschten alle die schließliche Un⸗ abhängigkeit von Großbritannien und könnten mit Smuts nicht zusammen arbeiten, wenn dieses das Aufgeben ihres Zieles bedeute.

Parlamentarische Nachrichten.

Die nächste Sitzung der deutschen Nationalver⸗ sammlung findet in Berlin am Dienstag, dem 30. September, Nachmit'ags 3 Uhr, statt. Auf der Tagesordnung stehen kleine Anfragen und die erste Beramng des Gesetzentwurfs über die durch innere Unruhen verursachten Schäden. Die Räume des Reichstagsgebäudes sind nunmehr zum Empfang der Ab⸗ geordneten wieder hergerichtet, so daß in dieser Hinsicht für die Förderung der Arbeit des Parlaments gesorgt it.

Der Staatshaushaltsausschuß der preußischen Landesversammlung begann gestern die Beratung des Haushalts des Landwirtschaftsministeriums für 1919. Nach Bewilligung der Einnahmen äußerte sich der B ericht⸗ erstatter eingehend über die Zwangswirtschaft, die die individuelle Natur des Produzenten unterbinde und bei dem Mangel an Transport⸗ gelegenheiten die Versorgung behindere. Außerdem bestehe zurzeit kein richliges Verhältnis zwischen den Unkosten und dem Preise der Erzeugnisse. Die Arbeitsleistung gehe zurück, und dadurch werde die Gesamtproduktion ebenfalls beeinträchtigt. Die Herstellung von Arbeiterwohnungen sei erheblich erschwert. Die Zwangsablieferungen hätten den Viehstand dezimiert, so daß auch unsere Fleischversorgung gefährdet sei. Auch bestehe zwischen den Fleischviehpreisen und den Nutzviehpreisen eine viel zu große Kluft. Eine regel⸗ rechte Versoragung der Landwirtschaft mit S. und Düngemitteln sei unbedingt notwendig. Auf eine erhebliche Einfuhr sei wegen unserer augenblicklichen Valutaverhältnisse nicht zu rechnen, auch hätten wir leider keine Gegenwerte zur Erleichterung der Ein⸗ fuhr. Schließlich beanstandete der Berichterstatter einen Erlaß des Ministers über die Staatsaufsicht bei Anstellung und Entlassung von Beamten der Landwirtschaftskammern und kritisierte ferner die Ver⸗ ordnung vom 2. September, betreffend Sicherstellung der landwirt⸗ schaftlichen Arbeiten, nach der Tarisverträge gefordert werden und, falls sie nicht zustande kommen, die öffentliche Bewirt⸗ schaftung eintreten soll. Von sozialdemokratischer Seite wurde an der Zwangswirtschaft festgehalten. Ausführlich ant⸗ wortete der Landwirtschaftsminister Braun: Heute könne man mit Ruhe und Sachlichkeit landwirtschaftfsche Fragen erörtern, da von dem Protektionismus der früheren Zei en abgese en werden müsse, weil die Valuta solche Preisverhältnisse mit sich bringe, daß Zollfragen aus der Erörterung ausscheiden könnten. Die Statistik erscheine heute nicht mehr als zuverlässig. Wäre sie zutreffend, so müßte nach den Angaben die Wirtschaft längst zusammengebrochen sein. Das Ministerium lasse sich die Förderung des Abschlusses von Tarisverträgen angelegen sein, und man könne heute schon sagen, daß 80 % der landwirtschaftlichen Arbeiterschaft unter dem Kollektivarbeitsvertrag arbeite, eine Leistung, die gegenüber den Verhältnissen im gewerblichen Leben außerordentlich be⸗ achtenswert erscheine. Der Erlaß vom 2. September sei dringend notwendig gewesen. Es habe sich nicht darum gehandelt, einen Arbeits⸗ zwang auszuüben, sondern darum, die Ernteerträgnisse vor dem Ver⸗ derben zu bewahren und dadurch die Allgemeinheit vor Schaden zu behüten. Das sei der Sinn der Verordnung, und das Ergebnis sei durchaus erfreulicher Natur. Der Verordnung über Geltendmachung der Staatsaufsicht bei Anstellung und Entlassung von Angestellten der Lanswirtschaftskammern lägen bestimmte Beschwerden und Klagen zugrunde, so daß das Aufsichtsrecht des Staates habe betätigt werden müssen. Ein Vertreter der Deutschen Volkspartei trat für freie Wirtschaft ein, verlangte aber Richtpreise und scharfe Anwendung der Wuchergesetze. Der Staatskommissar für Volksernährung warnte dringend vorübereilten Schritten bei Auf⸗ hbebung der Zwangswirtschaft. Wir hätten ja nur noch einen Teil davon; Hafer, Obst, Gemüse, Eier, Hülsenfrüchte, Fische und dergl. seien

ängst freigegeben, und es dürfe nicht vergessen werden, daß das, was früher die Blockade bewirkt babe, jetzt durch die Valuta ebenso hervor⸗ gerufen werde, nämlich die Absperrung vom Ausland. Damit ergebe sich die Notwendigkeit, daß wir uns im wesentlichen aus eigenen Mitteln ernähren. Es bestehe die Gefahr, daß, wenn bei Brotgetreide, Fleisch und Kartoffeln die freie Wirtschaft eingeführt werde, gewisse Leute sich im vollsten Umfange eindecken würden, andere aber Mangel leiden müßten. Von demokratischer Seite wurde betont, daß nicht nur unsere Kriegsmacht, sondern auch unsere Volkswirtschaft im Kriege zu⸗ sammengebrochen sei, daß mit dem Wiederaufbau am Fundament an⸗ gefangen werden müsse und dieses Fundament der gesamten Volkswirt⸗ schaft eben die Landwirtschaft sei. Auch der demokrat sche Abgeordnete war der Ansicht, daß die Zwangswirtschaft nach Möglichkeit zu beseitigen sei. Sie habe in den landwirtschaftlichen Betrieben, besonders in den kleinen, außerordentlichen Widerspruch hervorgerufen, und daran schei⸗ terten durchweg die besten Maßnahmen der Staatsregierung. Mit allem Nachdruck müsse darauf hingewiesen werden, daß vor allen Dingen ge⸗ arbeitet werde und daß diejenigen, die nicht arbeiten wollen, auch keine Erwerbslosenunterstützung erhielten. Man solle rücksichtslos den Grundsatz zur Anwendung bringen: „Wer nicht arbeiten will, der mag verhungern“. Die deutsche Landwirtschaft vermöge gegenwärtig noch nicht ohne auswärtige Arbeiter auszukommen. Es sei aber das erstrebenswerte Ziel, daß der deutsche Boden nur von deutschen Arbeitern bebaut werde. Auch die deutschen Demokraten seien grundsätzlich für Aufteilung von Großgrundbesitz, um den Land⸗ hunger zu stillen. Dabei solte man aber nicht vergessen, daß durch die heutigen Verhältnisse dieser Hunger künstlich hervorgerufen sei, und daß einmal der Tag kommen könne, an dem das Begehren nach Land wieder aufhöͤren werde. Dann habe man vielleicht etwas

etan, was einem später leid werden könnt“. Wenn von einer ver⸗ Hältnißmäßig guten Ernte in diesem Jahre die Rede sei, so gelte das doch nicht für alle Teile des Staates. Stellenweise seien die ge⸗ forderten Abgaben von Kartoffeln so groß, daß danach die ganze Ernte von den Grundbesitzern abgegeben werden müßte. Die Preise für Brotkorn seien heute im Verhältnis zu den Unkosten zu gering, der Anbau nicht mehr rentabel. Infolgedessen müßten die Preise erhöht werden, damit die Anbaufläche sich nicht verringere, sondern vergrößert werde. Der Abschluß von Arbeitsverträgen fei unbedingt notwendig, wesentlich aber sei dabei, daß sie auch gehalten werden. Die Land⸗ wirtschaftskammern müßten ganz anders zusammengesetzt werden. So feien z. B. von 84 Mitgliedern einer Landwirtschaftskammer 76 Großgrundbesitzer. Die sämtlichen landwirtschaftlichen Betriebe verschiedenster Größe müßten in der Kammer vertreten sein. Arbeit und noch einmal Arbeit müsse die Parole sein, um unsere Landwirt⸗ schaft wieder gesunden Verhältnissen entgegenzuführen. (W. T. B.)

prüfung, der die folgenden Angaben

prüfung für Marinechronometer wird vom 10 zum 27. März 1920 in der Abteilung IV. abgehalten werden. metern (mit Nummernangabe)

1423. Wettbewerbprüfung für Marinechronometer.

Die Deutsche Seewarte erläßt eine Aufforderung

1 jligung an der 43. Chronometerwettbewerb⸗ SEETE entnommen seien. 1

Die 43. Wettbewerb⸗ November 1919 bis der Deutschen 1.

Tag für die Anmeldung von Chrono⸗ 2 aint der 1. November 1919 und für

er J er 3. November 1919. Instru⸗ der Instrumente d Senne

1. Zeitpunkt der Prüfung.

die Einlieferung . 3 mente, die später angemeldet oder eingeliefert werden, mehr zuͤgelassen werden.

18 n t 2. Bedingungen für die Zulassung. Es seh jedem im Gebiete des Deutschen Reiches ansässigen und Uhrmacher frei, 20 Chronometer „deutscher Arbeit“ zur Leg 5 88 prüfung einzuliefern. Im übrigen können Ehraaan h. dus 5 Ursprungs in unbeschränkter Anrahl eingesandt werden. er 1 einer Firma mehr als 20 Chronometer angemeldet, so 8 der Einlieferung 20 Instrumente für den Wettbewerb um dte be c nungen zu bezeicnen. Die übrigen Chronometer werden g 8n Wettbewerb“ eingestellt. Die Deutsche Seewarte behält sie 8 Epronomzter, die nicht in den letzten zwölf Monaten hereiaig 8 mit neuem Oel versehen 8 sins, soni⸗ solche, die älter a drei Jahre sind, von der Prüfung auszuschließen. „deutscher Arbeit“ sind Instrumente siehen, deren Teile mit Ausnahme von Palladiumspirale und Nickel⸗ stahlunruhe in Deutschland angefertigt sind, und deren Se setzung und Feinstellung (Reglage) von deutschen Uhrmachern erfolgt ist. (Ausländische Ketten und Zugfedern dürfen demnach nicht mehr verwendet werden.) Bei der Anmeldung zum Wettbewerb ist eine ausdrückliche Erklärung darüber abzugeben, daß obige Bedingungen erfüllt sind. Nähere Einzelheiten über 8. Bauart und die Anfertigung sind in einem Fragebogen, der von er Deut'chen Seewarte übersandt wird, anzugeben. Weiter ist 2a. Anmeldung ausdrücklich zu erklären, daßder Einlieferer mit der Vornahme der unten erwähnten Prüfung der t chnischen Ausführung einverstanden ist. Die Einlieferer müssen sich schließlich damit eisverstanden er 8 daß ihre Werkstätten und Arbeitsmittel ohne besondere 827de.. nachrichtigung durch Beamte der Deutschen Seewarte besi 8 werden. Die unten ö“ können zur Be⸗ ichtigung der Werkstätten herangezogen werden. 1 8 Es g mpfiehli sich, das Zifferblatt und den Haupldeckel des Innenkastens mit dem Namen des Einlieferers zdnd mit der Nummer des Chronometers zu versehen. Bei dene Messinggehäuse der karndanischen Aufhängung, dem I 2 schlüssel sowie dem Unterteil und dem Shuüs deie 8 8 Innenkastens genügt die Anbringung einer Nummer. Au e 8 zweckmäßig, auf der Zeigerwelle zum Stellen der Zeiger ein Vierkan anzubringen, zu dem der Aufziehschlüssel paßt. n Weiter empfiehlt es sich, bei dem Innenkasten sämtliche ge eimten Teile, mit Ausschluß der durch Falze ineinandergefügten See. durch Messingschrauben bezw. ⸗stifte (je drei) zu befestigen. Bei 8 Bodenplatten würden diese Schrauben nach außen sichtbar durch ie Stoffbekleidung hindurch zu ziehen sein. Außerdem ist es wün'chens⸗ wert, den Schutzdeckel und den Hauptdeckel in der Weise 88 befestigen, daß sie durch Herausziehen eines durch die des Gelenks hindurchführenden Metallstifts abhnehmbar sind. 8 8 wird weiter empfohlen, an dem metallenen Deckelhalter Lan der unteren Kastenhälfte) statt der Schraube mit Kopf eine solche nhne Kopf zu verwenden. Zur Anfertigung der Kasten sollte nur vo 2 kommen trockenes Holz verwendet werden. Weiter sind die Kasten möglichst mit einer dauerhaften Politur zu versehen; unpolierte Kasten sind nicht zweckmäßig. Endlich wird empfohlen, auf ein gutes Arbeiten der kardanischen Aufhängung und des Feststellhebels (an den oben abgerundet) besondere Aufmerksamkeit zu richten. Die rans beee Aufhängung muß so gearbeitet sein, daß sich das Chronometer bei⸗ Lösung des Feststellhebels vollkommen wagerecht einstellt ³ . Vor Beginn der Temperaturuntersuchung werden sämtliche Chronometer auf ihre technische Ausführung und auf die Erfüllung der oben angegebenen Bedingungen über den deu schen Ursprung hin geprüft. Diese Prüfung erfolgt durch Sachverständige, die von der Deutschen Seewarte einberufen werden. Die Besichtigung findet unter dem Vorsitz des Direktors und unter Teilnahme der Beamten der Abteilung 1V der Deutschen Seewarte statt; das Ergebnis der Besichtigung wird schriftlich niedergelegt. Chronometer, die von 88 Sachverständigen als minderwertig in der te hnischen Ausführung be⸗ zeichnet werden, oder die den Bedingungen üͤber den deutschen Ursprung nicht genügen, werden von der Wettbewerbprüfung ausgeschlossen.

3. Prüfungsordnung. Die zugelassenen Chronometer werden Prüfeh auf ihren Gangunterschied zwischen dem ersten und zweiten Gangtage der Zugfeder zehn Tage lang bei Imer. temperatur unterfucht Innrumente, die einen größeren Gang⸗ unterschied als 1 500 zeigen, werden von der Wettbewer 2. prüfung ausgeschlossen. Die Chronometer werden alsdann 12 Tage lang in den vier Hauptlagen (XII oben, VI oben, III oben, IX oben) bei 250 Neigung geprüft. Der Unterschied zwischen Flachgang und geneigtem Gang, sowie zwischen den Gängen in entaegengesetzten Neigungen darf den Betrag von 8,00 Sekunden nicht S eeteg. Es wird in Aussicht genommen, diesen Betrag in Zukunft herab⸗ üsetzen. 8 werden die Chronometer allmählich auf 30° Cels. erwärmt und je 8 Tage lang in den Mittel⸗Temperaturen

300 250 200 150 100 5⁰°0 50° 100 15⁰0 200 25⁰0 300 untersucht. Beim Uebergang von einem Prüfungsabschnitt zum die Temperatur allmählich geändert. Schließlich wird die Temperatur wieder bis auf Zimmertemperatur vermindert. Die während des Anfangs⸗ und Schlußabfchnittes erhaltenen Gangwerte bleiben bei der Beurteilung der Chronometer außer Betracht.

4) Beurteilung der Chronometer. Eine Einteilung der geprüften Chronometer in Klassen findet in Zukunft nicht mehr statt. Die Chronometer werden vielmehr lediglich daraufbin be⸗ urteilt, ob sie für Schiffahrtszwecke in jeder Beziehung geeignet sind oder nicht. Diese Beurteilung erfolgt auf Grund der weiter unten erklärten Gütezahlen, für die als Höchstbeträge folgende festgesetzt worden sind:] .

A + 2B + C: 5⁵00 B —: 1.20 0 . 0.015

Diese Größen àA, B und OC werden aus den mittleren täglichen Cncaede 2 Prüfungsabschnitte berechnet. Zur Be⸗ stimmung der Größe A werden die bei gleichen Temperaturen erhaltenen Gänge paarweise zu einem Mittelwerte ver⸗ einigt; der größte Unterschied dieser Mittelwerte wird gleich A gesetzt. Bezeichnet ferner B’ den größten Unterschied der täglichen Gänge in zwei aufeinander folgenden Prüfungsabschnitten, x den Unterschied der Temperatur während dieser beiden Zeitabschnitte und T den Unterschied der höchsten und niedrigsten während der Prüfung überhaupt vorgekommenen mittleren Temperatur eines Prüfungsabschnitts, so ist

82 B = B P 4. 1 ieser Formel sind die algebraischen Vorzeichen von P' und Azu Sn dfletie⸗ L der Ableitung von A und B’' werden die Vor⸗ eichen in dem Sinne: 5 ger PüFenbene bei niedrigerer Temperatur“ gewählt. Endlich erhält man den Wert der Beschleunigung (Akzeleration) C des täglichen Ganges durch Bildung des Unterschiedes der Gänge, die während zweier zur Mitte der Untersuchungszeit symmetrisch gelegener Prü⸗ fungsabschnitte beobachtet wurden, und durch Division dieses Unter⸗

schiedes durch die Anzahl der zwischen der Mitte beider Abschnitte

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„Gangwert bei höherer Temperatur weniger

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