1919 / 221 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Sep 1919 18:00:01 GMT) scan diff

9. Im § 17 „Erhebung der Gebühren“ ist zu ersetzen unter III „10“ durch „20“, unter IV „50 ₰“ durch „1 ℳ“ und „2“ durch „5“.

Im § 21 „Erstattung und Nachzahlung von Gebühren“ ist

unter IV zu ersetzen „20“ durch „40“.

11. Im § 22 „Berichtigungstelegramme“ letzter Absatz 50 ₰“ durch „1 ℳ“,

unter V beide Male „20“ durch „30“.

Im § 23 „Telegrammabschriften“ ist unter II am Schlusse, nach Aenderung des Punktes in einen Strichpunkt, hinzuzufügen: „auf Verlangen hat der Antragsteller einen angemessenen Betrag im voraus zu hinterlegen“.

Vorstehende Aenderungen treten am 1. Oktober 1919 in Kraft.

Berlin, den 26. September 1919.

10. ist zu ersetzen unter I,

Der Reichspostminister. S NN

8 Berichtigung. 1 Bei Veröffentlichung der Liste der im Rechnungsjahr 1918

für kraftlos erklärten Reichsschuldverschreibungen

und Reichsschatzanweisungen in Nr. 193 des Deutschen Reichsanzeigers vom 26. August 1919 steht unter I. 5prozentige Anleihe des Deutschen Reichs

von 1914 Lit. G zu 1000

Es muß jedoch heißen: Lit. G zu 100 ℳ.

Berlin, den 22. September 1919. Reichsschuldenverwaltung.

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Bekanntmachung

der Verordnung über die Verwendung

ehrerlöses aus den Häuten von Schlachtvieh und

Schlachtpferden vom 23. September 1919 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1714).

Auf Grund des § 2 der Verordnung über die Ver⸗ wendung des Mehrerlöses aus den Häuten von Schlachtvieh und Schlachtpferden vom 23, September 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1714 werden für die Zeit bis zum 14. Olsober 1919 einschließ⸗ lich folgende Sätze als Mehrerlös sür den Zentner Lebend⸗

Rhinder, ausgenommen Kälber. .

8 Kälber w“ .

Schafe k111141422*“*“ einschließlich Fohlen, Esel, Maulliere

ꝛu

7959 60 Pferde 11616162121221 Hiernach betragen der Häutezuschlag, der an Vieyhalter zu bezahlen ist, und der Anteil, der das Reich abzuführen ist, auf den Zentner Lebendgewicht bei: Rindern, ausgenommen Kälber „je 18 „%, Kälbern. 11A1“ 25 S“ 20 Pferden einschließlich Fohlen, Esel. Maul⸗ tieren und Maulesen 7 Berlin, den 26. September 1919. Die Reichzsfleischstelle, Verwaltungsabtellung. Der Vorsitzende: von Ostertag.

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Bekonntmachung der Relchsbekleidungsstelle über die Aufhebung der Zwangsbewirtschaftung von Sonnenvorhängen und ähnlichen Gegenständen.

Vom 27. September 1919.

Auf Grund der Bundesratsverordnung über Befugnisse

der Reichsbekleidungsstelle vom 22. März 1917 (Reichs⸗

Gesetzbl. 1917 S. 257) wird folgendes bestimmt:

§ 1.

Die Bekanntmachung der Reichsbekleidungstelle über Beschlag⸗ nahme, Bestandsaufnahme und Enteignung von Sonnenvorhängen und ähnlichen Gegenständen vom 25. Juli 1918 wird aufgehoben.

Die weitere Durchführung der bereits in geschäftlicher Behand⸗ lung befindlichen Fälle wird hierdurch nicht berührt.

2. Die Bekanntmachung tritt 8 dem 1. Oktober 1919 in Kraft. Berlin, den 27. September 1919. 8 Reichsbekleidungsstele. Dr. Haase lau, Oberregierungsrat. Bekanntmachung.

Die am 12. Dezember 1917 für die Kommanditbeteiligung des französischen Staatsangehörigen S. Aboucaja, Paris, an der Firma M. J. Emden Söhne, Hamburg, angeordnele Liquidation ist beendet.

Hamburg, den 24. September 1919. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe Garrels. 1

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 189 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 7067 eine Verordnung, betreffend die Verwalltung der Grunderwerbsteuer, vom 23. September 1919, unter

Nr. 7068 eine Bekanntmachung über Aufhebung der Be⸗ wirtschaftung von Kautschuk, Guttapercha, Balata, Altgummi, Regenerat, Gummibereifungen und Asbest, vom 20. September 1919, unter 1

Nr. 7069 eine Bekauntmachung, betreffend Aufhebung von Verboten der Verwendung von pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten, vom 22. September 1919, unter

Nr. 7070 eine Verordnung über die Verwendung des Mehr⸗ erlöses aus den Häuten von Schlachtvieh und Schlachtpferden, vom 23. September 1919, und unter 8

Nr. 7071 eine Verordnung über die Preise für Margarine, vom 23. September 1919. Berlin, den 25. September 1919.

Postzeitungsamt. Krüer.

Preußen.

Die Preußische Staatsregierung hat den Geheimen

Justizrat Bitta aus Breslau zum Präsidenten der Regierung in Oppeln und den Oberregierungsrat Springorum aus Wiesbaden zum Präsidenten der Regierung in Cassel, Kdden Landrat Dr. von Wülfing aus Dinslaten, in Aurich, zum Oberregierungsrat und

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des

den Dr. Gotthard Epstein,

almerode,

z. Zt.

den Kasseninspektor Rechnungsrat Reh in Berlin zum Regierungsrat ernannt.

Der in die erste Pfarrstelle in Flatow berufene Pfarrer Schaper aus Stettin und Dr.⸗Ing. Schwarze aus Berlin.

Lemke, bisher in Garnsee, der Pastor prim. Voß in Katto⸗ witz, der Pastor Schmula in Laurahütte, der Pfarrer Meinhof an St. Laurentius in Halle a. S. und der Pfarrer D. Pasche in Dieskau sind zu Superintendemnten ernannt

Ministerium des

Der Oberregierungsrat von Wülfing ist bis auf weiteres mit der Verwaltung der Stelle des Oberregierungsrats bei dem Herrn Regierungspräsidenten in Aurich beauftragt. 8

Justizministerium.

Der vortragende Rat im Justizministerium, Geheime Oberjustizrat HSumbert ist unter Belassung des Charakters als Geheimer Oberjustizrat mit dem Range der Räte zweiter Klasse zum Landgerichtspräsidenten in Landsberg a. W. ernannt.

Den Amtsgerichtsräten, Geheimen Justizräten Malmros in Limburg und Hortmann in Coesfeld ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt.

Aus dem Justizdienste sind geschieden: der Amts⸗ gerichtsrat Dr. Belzer in Sigmaringen infolge seiner Ernennung zum Präsidenten der Regierung daselbst und der Landrichter Dr. Graetz in Gleiwitz infolge seiner Er⸗ nennung zum Regierungsrat und Uebernahme in die allgemeine Staatsverwaltung.

Versetzt sind: der Amtsrichter Dr. Weber in Magdeburg als Landrichter nach Hagen i. W., der Landrichter Doempke in Graudenz nach Danzig, der Amtsrichter Junghans in Frankfurt a. M. nach Cassel, der Amtsgerichtzrat Albers in Dülken nach Rheydt und der Amtzrichter Stockmann in Magdeburg nach Nordhausen.

Der zum Amtsrichter in Neisse ernannte Staatsanwalt Faulhaber ist an das Amtsgericht in Breslau versetzt.

ZBu Amtsrichtern sind ernannt: die Gerichtsassessoren Otto Franke in Ellville und Dr. Ernst Wagner in Frank⸗ furt a. M.

Der Gerichtsassessor Freiherr von Steinaecker

Staatsanwalt in Ratibor ernannt.

Dem Notar Verch in Vandsburg ist der Amtssitz in Gollnow angewiesen.

Zu Notaren sind ernannt: die Rechtsanmwälte Dr. Heiko Heikes, Dr. Walter Knoblauch und Dr. Julius Nußbaum in Berlin⸗Wilmersdorf, Justizräte Dr. Emanuel Cohn, Hugo Grünberger, Dr. Ernst Mamroth, Salo Mendelsohn, Dr. Wilhelm Weiß sowie die Rechtsanwälte Dr. Leopold Friedensburg, Hermann Gerstenberg, Walter Kamm, Dr. Walter Schmidt, Dr. Johannes Strzybny und Walter Tietz in Breslau, Kurt Berger und Martin Lentschütz in Hindenburg i. O. Schl., Dr. Hugo Neumann in Oels, Harry Wolff in Oppeln, Gottfried Wiesche in Duderstadt, Dr. Franz Brink⸗ mann in Gladbeck, Ernst Stellke in Goldap, Bonifatius Langowski in Danzig, Erich Bandow in Elbing, Felix Kopicki in Konitz, Eduard Deesen in Halberstadt und Erich Hornburg in Franzburg. 1.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: Siber bei den Landgerichten I, II und III in Berlin, Dr. Warschauer bei dem Amisgericht und dem Land⸗ gericht in Posen, Obbarius bei dem Amtsgericht in Groß⸗ Günther bei dem Amtsgericht in Lunen, Dr. Herold bei dem Amtsgericht in Recklinghausen, Verch bei dem Amtsgericht in Vandsburg, Doerffer bei dem Amts⸗ gericht in Kempen i. P. und Justizrat Herrendörfer bei dem Amtsgericht in Swinemünde.

Mit der Löschung des Rechtsanwalts Dr. Herold in Recklinghausen in der Rechtsanwaltsliste ist zugleich das Amt als Notar erloschen.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen die Rechts⸗ anwälte: Schauer aus Dortmund bei dem Kammergericht, Dr. Marxheimer vom Ovberlandesgericht in Frankfurt a. M. bei dem Landgericht daselbst, Prange vom Bezirksgericht Kribi (Kamerun) bei dem Amtsgericht in Berlin⸗Lichterfelde und dem Landgericht II in Berlin, Wallfisch aus Kaltowitz bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Breslau, Dr. Koppel aus Frankfurt a. M. bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Bochum, Verch aus Vandsburg bei dem Amtsgericht in Gollnow, die früheren Rechts⸗ anwälte: Dr. Bernhard Jonas bei dem Landgericht in

Frankfurt a. M. und Justizrat Emmrich bei dem mtsgericht in Suhl, die Gerichtsassessoren: Dr. Otto Krause, Dr. Rudolf Schröder und Dr. Walter Siegel bei dem Landgericht I in Berlin, Otto Damm und Dr. Franz Fränkel bei dem Landgericht in Frankfurt a. M., Konrad Richter bei dem Amtsgericht in Neukölln und dem Landgericht II in Berlin mit dem Wohnsitz in Berlin⸗ Treptow, Dr. gericht in Cottbus, t d n und dem Landgericht in Göltingen, Dr. Theodor Müller bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cöln, Dr. Pesta⸗ chowsky bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Halberstadt, Dr. Hans Radwanski bei dem Amtsgericht in Pleß, Tappen bei dem Amtsgericht in Goslar, Wolpers bei dem Amtsgericht in Uelzen, Karl Feddersen bei dem Amtsgericht in Niebüll, die früheren Gerichtsassessoren: Dr. Fritz Marcus bei dem Landgericht I in Berlin und Kurt Meyer bei dem Landgericht in Frankfurt a. M.

Zu Gerichtsassessoren sind ernannt: die Keferendare Peltret, Remak und Berthold Auerbach im Be⸗ zirk des Kammergerichts, Waldera und Georg Nolte im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Breslau, Dr. Driesch im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Walter Born im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Fran furt a. M., Franz Krause im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Marienwerder und Dr. Rudolf Ulrich im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Naumburg a. S.

Aus dem Justizdienste sind geschieden: die Gerichts⸗ assessoren Legationsrat Dr. Köcher infolge seiner Ernennung zum ersten Sekretär bei der Gesandtschaft in Bern sowie Heinrich Hammer und Gustav Stoll infolge ihrer Er⸗ nennung zu Regierungsassessoren und Uebernahme in die Ver⸗ waltung der direkten Steuern. 1

Dem Gerichtsassessor Dr. Mox gesuchte Entlassung aus dem Justizdienst erteilt.

2 2

Renkert bei dem Amtsgericht und dem Land⸗

Friedrich Jacobi bei dem Amtsgericht t Ge. ü d Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb

Ministerium deröffentlichen Arbeiten.

Mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Referenten bei den Eisenbahnabteilungen des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten sind beauftragt die Regierungs⸗ und Bauräte

Der Regierungs⸗ und Baurat Proske, Vorstand des Eisenbahnwerkstättenamts 25b in Berlin, ist mit der Wahr⸗ nehmung der Geschäfte eines Mitglieds der Eisenbahndirektion Berlin beauftragt.

Versetzt sind: Der Regierungs⸗ und Baurat, Geheime Baurat May von Bromberg nach Breslau an das Ober⸗ präsidium (Oderstrombauverwaltung), der Baurat Ahlefeld von Bromberg nach Hannover an die Wasserstraßendirektion, die Regierungsbaumeister Braun von Berlin nach Insterburg, Ecke von Konitz nach Landsberg a. W., Konrad Pfeiffer von Czarnikau nach Berlin (Bereich der Verwaltung der Berliner Wasserstraßen) und Suckel von Bromberg nach Hannover an die Wasserstraßendirektion.

Ministerium für Volkswohlfahrt.

Das bisherige außerplanmäßige wissenschaftliche Mitglied der Landesanstalt für Wasserhygiene in Berlin⸗Dahlem Dr. Stooff ist zum planmäßigen wissenschaftlichen Mitglied der Anstalt ernannt worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und En Er I8918 8 Die Wahl des Oberlehrers Dr. Heinrich Beisenherz an dem Gymnasium nebst Realgymnasium in Münster zum Direktor des Realgymnasiums in Gelsenkirchen und die Wahl des Realprogymnastaldirektors Dr. Theodor Saarmann in

Lünen zum Direktor des Realgymnasiums i. E. in Lünen ist

bestätigt worden.

Evangelischer Oberkirchenrat.

Dem in die Oberpfarrstelle an der St. Marienkirche in Köslin berufenen Superintendenten Liz. Meyer, bisher in Greifenberg i. Pomm., ist das horalamt der Diözese Köslin, den Superintendenten Lemke in Flatow das Ephoral⸗

amt der Diözese Flatow, Voß in Kattowitz daß Ephoralamt ist zum

der Diözese Pleß, Schmula in Laurahütte das Ephoralamt der Diözese Gleiwitz, Meinhoff in Halle a. S. das Ephoralamt der Diözese Halle⸗Stadt und D. Pasche in 1h. das Ephoralamt der Diözese Halle⸗Land I übertragen

Bekanntmachung.

Die diesseitige Anordnung vom 6. Mai 1919, durch welche de Kaufmann Wilhelm Peterson, hierselbst, Flämische Straße 5, sowie seiner Ehefrau und seinen Kindern der Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln untersagt worden ist, wird hiermit zurückgenommen. Dem Genannten ist die sofortige Wiederauf⸗ nahme seines Handelsbetriebes in dem früheren Umfange gestattet.

Kiel, den 23. September 1919.

Der Vorsitzende der Handelserlaubnisstelle. Dr. Pauly⸗

Hekanni maöchun g.,

Die diesseitige Anordnung vom 6. Mai 1919, durch welche dem Kaufmann Friedrich Jaacks hierselbst, Lerchenstraße 18, sowie seiner Chefrau und seinen Kindern der Handel mit Ledens⸗ und Futtermitteln untersagt worden ist, wird hiermit zurückgenommen. Dem Genannten ist die sofofortige Wiederaufnahme seines Handelsbetriebes in dem früheren Umfange gestattet. Kiel, den 23. September 1919.

Der Vorsitzende der Handelserlaubnisstelle.

Dr. Pauly.

Bekanntmachung.

Dem Fischhändler Franz Winkel hierselbst, Wilhelminen straße 1, ist die Wiederaufnahme seines Handelsbetriebes ia dem früheren Umfange gestattet worden.

Kiel, den 23. September 1919. Städtische Polizeibehörde. Dr. Paulyv.

1

;; Das gegen den Kar Schuhgeschäfts „Chasalla“, Lichterfelde, Ringstraße 65, am 22. April des Handels mit Gegenständen des täglichen Bei⸗

mit Schuhwaren, ist wieder aufgehoben. Stettin, den 19. September 1919. Der komm. Polizeipräsident. Fenner.

April 1919 erlassene Verbot ifs, insbesonde

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) habe ich dem Geschäftsführer Fritz Marks in Berlin⸗ Schöneberg. Culmbacherstr. 7, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen

untersagt. Berlin, den 20. September 1919. Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung J. A.: Wodtke.

88 öA111A“

LAuf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915,

etr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), haben wir dem Händler Emil Wort⸗ mann, Dortmund, Bergmannstr. 9, und seiner Ehefrau, Elisabeth geb. Ries, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter⸗ sagt ie Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von dem Betroffenen zu zahlen⸗

Fraenkel ist die nach⸗ tember 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel,

Dortmund, den 19. September 1919. 8 Lebensmittel⸗Polizeiamt. Schwarz.

Bekanntmachung. Dem Händler Peter Kohrs, Töpferstraße 14, hier, ist der Handelsbetrieb auf Grund der Verordnung vom 23. Sep⸗

S8 8

Kaufmann Curt Brühl hier, Inhaber des Kleine Domstraße 21, z. Zt. in Verlin⸗

untersagt worden. Der Betroffene hat die Kosten für die im

1 1 der vorgenannten Verordnung vorgeschriebenen öffentlichen Be⸗ 2 Seete rat etatzaedk khn 8

untmachungen zu tragen. Flensburg, den 20. September 1919.

Die Polizeiverwaltung. Abt. 1. J. V. Merten.

8

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 41 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 11 802 eine Verordnung, betreffend vorläufige Aende⸗ rungen von Gerichtsbezirken anläßlich der Ausführung des Friedensvertrags, vom 14. September 1919, und Nr. 11 803 einen Erlaß der Preußischen Staatsregierung, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der Herstellung einer zweiten Hochspannungsleitung von schornewitz im Kreise Bitterfeld nach Piesteritz im Kreise ittenberg und einer Hochspannungsleiiung von Zschornewitz nach Bitterfeld durch den Reichsfiskus, vom 9. September 1919. Berlin, den 25. September 1919.

Gesetzsammlungsamt. Krüer.

ANiichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Reichsrat trat heute zu einer Sitzung zusammen; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen und für Justizwesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Rechnungswesen, für Handel und Verkehr und für Eisenhahnen, Post und Telegraphen Sitzungen.

Der Reichspräsident Ebert und der Reichswehrminister Noske begrüßten gestern im Durchgangslager Göttingen die heimgekehrten Kriegsgefangenen. Der Präsident Ebert hielt eine Ansprache, in der er den Heimgekehrten für ihre treuen Dienste und ihr topferes Ausharren dankte. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, führte er in seiner Rede weiter folgendes aus:

Die junge deutsche Republik, zu der sich das alte Reich in ö und bitterem Kampf umgestaltet hat, braucht jede ent⸗ schlossene und ausdauernde Kraft, wenn sie wieder zu einer wahr⸗ haften, schützenden und nährenden Heimat werden soll. Aber neben dem Tagewerk, an das die bittere Not der Volksgemeinschaft ruft, steht in dem neugestalteten Deutschland ein zweites: die Freiheit in der Freiheit. Freiheit der Gesinnung, volle staatsbürgerliche Gleich⸗ berechtigung verbürgen die neue Verfassung. Wie immer man zu Einzelfragen steht: verteidigen Sie vom ersten Tage im alten Vater⸗ lande ab das gleiche Recht für alle als das Bollwerk gegen jede Diktatur. Wenn⸗ Sie den Segen kameradschaftlichen Zusammen⸗ haltens, den Sie durch harte Jahre schätzen gelernt haben, mit hineintragen in unser zerklüftetes Volk, dann dürfen wir in Ihnen die Vorkämpfer der höchsten Freiheit sehen: der Freiheit, die Achtung vor der Ansicht und Ueberzeugung der Nächsten hat und auch im politischen Gegner den Landsmann und Schicksalsgenossen Wirken wir alle in diesem Sinne, dann muß es wieder in Deutsch⸗ land vorwärts und aufwärts gehen, trotz alledem.

8 8

Die Wiederanknüpfung der deutsch⸗polnischen Verhandlungen ist gestern erfolgt. Nachdem der Unter⸗ staatssekretär Dr. von Wröblewski bereits am Vormittag den Herrn Reichsminister besucht hatte, fand nachmittags im Auswärtigen Amt eine im kleinen Kreise statt, an der von polnischer Seite außer Dr. von Wröblewski die Ab⸗ geordneten Dr. Diamand und Korfanty teilnahmen. Nach den Vereinbarungen, die in dieser Vorbesprechung über den Gang der Verhandlungen getroffen wurden, ist laut Meldung des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ zunächst beabsichtigt, die Fragen der Amnestie sowie des Aus⸗ tausches von Internierten und Kriegsgefangenen zum Abschluß zu bringen. Die polnischen Delegierten sagten insbesondere zu, daß die Heimkehr der aus Oberschlesien ver⸗ schleppten Deulschen sofort durch Vermittlung der fremden Militärmissionen ins Werk gesetzt werden soll, und stellten fest, daß sämtliche noch in Polen zurückgehaltenen Deutschen sich körperlich in einem guten Zustande befinden, so daß irgendwelche Besorgnisse über ihr Schicksal unbegründet sind.

An die Verhandlungen über die Amnestie soll sich eine Erörterung aller übrigen noch schwebenden Frogen schließen. Es besteht die Absicht, in möglichst kurzer Zeit ein Ueberein⸗ kommen in den Hauptpunkten herbeizuführen und die Einzel⸗ heiten späteren Beratungen vorzubehalt

Die Reichszentralstelle für Kriegs⸗ und Zivilgefangene teilt dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge mit, daß die japanische Regierung emäß einer Entscheidung der Petser Konferenz den Vorschlag gemacht hat, die deutschen

riegsgefangenen in die Heimat zu entlassen, ohne die Ankunft einer mit dem Abtransport beaguftragten deutschen Kommission abzumwarten. Die Bereitwilligkeit der schweizerischen Gesandtschaft in Tokio, alles Erforderliche zu veranlassen, läßt eine glatte Abwicklung des Abtransports erhoffen. Es besteht ferner Hoffnung, daß der Dampfer „Roon“, der die Besatzungen der in Nieder ländisch⸗Indien ausgelieferten deutschen Schiffe abholen soll, gleichzeitig die in Ahmednagar (Vorder⸗ Indien) v1 Deutschen mitbringt, soweit Platz

t

Preußen.

Der Justizminister hat unterm 20. September eine allgemeine Verfüͤgung über Bekämpfung von Mißständen im Grundstückshandel erlassen, die folgendes besagt:

Im Grundstückshandel haben sich insofern Mißstände heraus⸗ gebildet, als die Erwerber unbebauter Grundstücke häufig über die Ausnutzbarkeit, insbesondere die Bebaubarkeit des von ihnen erworbenen Grundstücks ungenügend unterrichtet sind und durch ihre Unkenntnis der in Betracht kommenden Verhältnisse wirtschaftlichen Schaden erleiden. Zur Bekämpfung dieser Mißstände wird es bei⸗ tragen, wenn die Käufer bei gerichtlicher oder notarieller Beur⸗ kundung von Kaufverträgen über unbebaute Grundstücke von dem beurkundenden Beamten darauf hingewiesen werden, daß sie sich, um späterem Schaden vorzubeugen, vor Abschluß des Vertrags über di für die Ausnutzbarkeit des Grundstücks

2 86 öff ntlich⸗rechtlichen Verhältnisse, insbesondere über das Vorhandensein eines scfrzecbünice Bebauungsplans, über noch zu zahlende Anlieger⸗ beiträge, über die Abtretung von Straßenland, über die Erteilung der Bauerlaubnis und Ansiedlungsgenehmigung amtliche Aufklärung beim

sieht.

Amts⸗ oder Gemeindevorstand oder bei der Kreisaufsichtsbehörde ver⸗ Den Gerichtsbehörden und Notaren wird deshalb

schaffen müssen. 2 3 I empsohlen, in geeigneten Fällen einen solchen Hinweis vorzunehmen.

g estrigen Sitzun

Das Gesamtministerium hat in seiner auf den 6. Oktober einzu⸗

beschlossen, berufen.

v1““ Im Auftrage einer Volksversammlung, die vorgestern im Wiener Rathaus abgehalten wurde, begab sich gestern der

Abgeordnete Dr. Ursin zum Staatssekretär des Innern und

überreichte eine von der Volksversammlung gefaßte Entschließung, betreffend die Abschiebung der Fremden, die das deutsch⸗ österreichische Staatsbürgerrecht nicht besitzen. Der Staats⸗ sekretär erklärte, der „Parlamentskorrespondenz“ zufolge, daß die Verordnung der österreichischen Landesregierung vom 9. September, betreffend Abschiebung der Fremden, angesichts der bestehenden großen Nahrungs⸗, Kohlen⸗ und Wohnungsnot tatsächlich durchgeführt werden wird. Der von der Ver⸗ sammlung gewünschte Termin am 5. Oktober könne jedoch nicht eingehalten werden. 8

Großbritannien und Irland. Dem „Reuterschen Büro“ zufolge ist ein Weißbuch ver⸗

öffentlicht worden, das die Bedingungen enthält, unter denen der Handel mit gewissen Ländern erlaubt i

Fraukreich. 8 1“

Der Oberste Rat hat dem „Reuterschen Büro“ zufolge beschlossen, seine juristischen Ratgeber zu befragen, ob sich eine annehmbare Formel finden lasse, der zufolge eine friedliche Blockade des bolschewistischen Rußlands zur Anwendung ge⸗ bracht werden könne. Es wird öö daß die Aktion der blockierenden Mächte darin bestehen soll, die Schiffe vor einer Ueberschreitung der verbotenen Zone zu warnen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, genehmigte der Fünferrat einen Vertragsentwurf, den die österreichischen Nach⸗ folgestaaten untereinander abschließen sollen, um ihre Be⸗ ziehungen, betreffend Handel, Transit und Verlehr zu Wasser und zu Lande, zu regeln. Der Rat stellte auch die Antwort fest die auf den deutschen Protest, betreffend die Maßnahmen

er belgischen Autoritäten in den Bezirken Eupen und Malmedy, gegeben werden soll. Ferner beschästigte sich der Rat mit einer Note des Marschalls Foch des Inhalts, daß am Ende jedes Quartals durch interalliierte Kontrollkommissionen der Effektivstand des deutschen Heeres für das nächste Quartal festgesetzt werden soll. In der vorgestrigen Sitzung der Kammer ergriff in der orisetzung der Verhandlungen über die Ratifizierung des Friedensvertrags der Ministerpräsident Clemenceau das Wort zu nachstehenden Ausführungen.

Er verwahrte sich, laut Bericht des „Wolffschen Telegraphen⸗ büros“, zuerst gegen den Vorwurf, der ihm am Tage vorher gemacht wurde, die Beratung über den Friedensvertrag verzögert und unnötig verlängert zu haben. Nachdem einige seiner Kollegen nunmehr ge⸗ sprochen, wolle er der Kammer und in Anbetracht der bevorstehenden Neuwahlen auch dem Lande die erforderlichen Aufklärungen geben. Man habe gesagt, durch den Krieg sei eine Revolution eröffnet worden. Er stimme dem zu. Der Friedensvertrag, der mit Deutschland abgeschlossen worden sei, leite diese Welt⸗ revolution ein; dem Friedensvertrage könne nachgerühmt werden, daß er Dinge geregelt habe wie kaum ein anderer Vertrag. Er habe Frankreich die beiden entrissenen Provinzen wiedergebracht. Das sei schon etwas, und wenn jemand nur das allein Frankreich gebracht hätte, mit welcher Freude wäre es aufgenommen worden! Der Fünferrat habe den Sieg benutzt, um selbst Völker zu befreien, die sich nicht geschlagen hätten. Man gebe schließlich Dänemark Schleszwig wieder, man erweise Norwegen für Spitzbergen Dienste und man stehe auch im Begriff, Schweden in der Frage der Aalandsinseln, die die baltischen Provinzen beunruhige, entgegenzukommen. Der Vertrag habe ferner eine Reihe kleinerer Staaten gegründet. Es sei nicht wahr, wie man behauptet habe, daß diese schlecht behandelt worden seien. Wenn man eines Tages alles werde erfahren können, werde man anders darüber urteilen. Da man eine Befreiungsrevolution habe machen wollen, habe man im Orient auch die Minderheiten, die oft niedergedrückt worden seien, schützen müssen. Er gebe zu, daß ihm die Aussprache in der französischen Kammer manche Unvollkommen⸗ heiten des Vertrages gezeigt hätte, die er vorher nicht gekannt habe. Es gebe aber auch andere Unvollkommenheiten, von denen man selt⸗ samerweise nicht gesprochen habe. Daraus ersehe man, daß es sich um ein Werk handle, das unvollständig und zum Teil auch oberflächlich sein müͤsse in Anbetracht der Umstände, unter denen es gemacht worden sei. Er rühme sich, derjenige gewesen zu sein, der die inter⸗ nationale Arbeitergesetzgebung durch den Vertrag sichergestellt habe. Der Vertrag könne natürlich im einzelnen erörtert und kritisiert werden. Er bilde jaber einen Block, ein Ganzes, über das die Kammer abzustimmen habe, ohne es im Einzelnen abzuändern. Man habe sich nun, anstatt das Ganze zu kritisieren, auf einzelne Fragen geworfen. Er gebe zu, daß die Erörterung über die finanziellen Klauseln, obzwar sehr unangenehm, doch von Nutzen gewesen sei. Aber man habe dadurch den Blick über das Ganze verloren. Das Ganze müsse man ins Auge fassen; denn dieser Krieg und dieser Frieden seien ein Krieg und ein Frieden der menschlichen Solidarität, wie die Welt ein gleiches nicht gesehen habe. Er sei der Ansicht, es handle sich um einen guten Vertrag. Er habe die Lage von 1871 miterlebt, er habe manchmal an die Reisen von Thiers gedacht, der um Freundschaft gebettelt habe, und dem man überall nur Mitleid entgegengebracht habe. dem gefolgt seien, und selbstverständlich auch an die 5 Kriegs⸗ drohungen während dieser Zeit, namentlich an die erste, die sich 1875 vollzogen habe, weil Bismarck gefunden habe, Frankreich erhebe sich u rasch. Vor etwa 10 Jahren habe er in Karlsbad einen be⸗ 15 englischen Staatsmann getroffen, der ihn gefragt hätte, ob die Franzosen nicht durch ihre Revanchegedanken eines Tages einen Krieg hervorrufen würden. Er habe den Versuch gemacht, diesen Staatsmann vom Gegenteil zu überzeugen, und als der Krieg aus⸗

ebrochen war, habe dieser Staatsmann erkannt, daß er recht gehabt ee. daß nämlich Deutschland die Ursache des Unheils sei, das über die Welt gekommen sei. Clemenceau sagte weiter, es habe in Frankreich einen Augenblick gegeben, da hätte man mit einer

artei kämpfen müssen, die einem Kompromiß mit geneigt gewesen wäre. Er wolle nicht sagen, dc man geneigt ge⸗ wesen sei, sich zu unterwerfen, aber man habe ich auf die scheef⸗ Ebene begeben. Er meine damit die Verhandlungen mit Deutschland über den Kongo. Er verurtelle nicht die Verhandlungen an sich, sondern die Art, wie sie geführt worden seien. Seine Ansicht sei, daß der deutsche wirtschaftliche und militärische Eingriff, namentlich aber der wirtschaft⸗ liche, mit soviel Erfolg geführt worden seien, daß, wenn Deutschland nicht den Krieg erklärt hätte, die Welt germanisiert wäre. Man habe anfänglich

esagt, der Krieg könne nur kurz sein, die Vorbereitung sei ungenügend ge⸗ 8 ne 1 6 gesag 901 8 geegfemech und die Polizeibeamten getötet und schließlich fast die ganze

89 auch 1870 habe man derartiges erklärt aber unter dem Kaiserreich habe es keine parlamentarische Kontrolle gegeben. Zwischen 1871 und

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1914 aber habe man fie gecakt, und trotzdem sei man überrasch worden. Dies alles sage er, damit man von der Erfahrung lerne und damit Frankreich sich so organisiere, daß etwas derartiges sich nicht mehr ereignen könne. Man habe vor einigen Tagen behauptet, daß man früher Konventionen abgeschlossen hätte, die den Eintritt Englands in den Krieg automatisch sichergestellt hätten. Der Minister des Aeußern Pichon habe das schon demen⸗ tiert. Er wolle nun heute den Beweis liefern, wie weit entfernt England von den Gedanken gewesen wäre, die beherrscht hätten. (Clemenceau verlas den bekannten Brief ir Edward Greys an den englischen v in Paris vom 22. November 1912.) Außer diesem Brief und seinem Inhalt habe keine andere Abmachung bestanden. Es hätten also militärische Kon⸗ ventionen bestanden, die die Regierungen nicht verpflichteten, und am 1. August 1914 habe der König von England erklärt, daß sein Land nicht geneigt sei, in den Kampf einzutreten. Drei Tage später aller⸗ dings, als die Deutschen in Belgien eingebrochen seien, habe sich die Lage geändert und englische Truppen seien in Calais gelandet worden. Er sage das, um begreiflich zu machen, daß der Geistes⸗ zustand der französischen Alliijerten nicht notwendigerweise der gleiche sei, wie der Frankreichs. Was solle man ferner von Amerika sagen? Ein Jahr nach der Lusitaniaaffäre sei es noch nicht Kriegsteilnehmer gewesen. Es sei aber trotzdem zur rechten Zeit gekommen und Amerika habe Frankreich Dienste geleistet, die es niemals vergessen könne. Er zähle auf Amerika auch jetzt im Frieden, wenn es auch keinen ge⸗ schriebenen Vertrag gäbe. Amerika sei es gewesen, das in Paris den Völkerbund zum Siege geführt habe, allerdings nicht unter den Be⸗ dingungen, die Wilson gewünscht habe, denn er sei verpflichtet ge⸗ wesen, sich seiner Regierung und seinem Volk anzupassen. Aber sein fester Wille und seine menschlichen Gefühle hätten dem Völkerbund eine Aktion gesichert, so daß man sagen könne, der Völkerbund sei der der eine neue Welt öffnen müsse. Clemenceau erklärte ferner noch, wie die „Agence Havas“ meldet, die militärischen Sicherheiten des Friedensvertrags für Frankreich nicht besonders betonen zu wollen, machte aber darauf aufmerksam, daß der Völkerbund noch nicht über Streitkräfte 8 Uebrigens würde er sich weigern, auch nur einen Mann herzugeben, um etwa Deutsch⸗ land gegen die Polen zu schützen. Der Wert einer Grenzlinie be⸗ stimme sich nach dem Volke, das dahinter wohne, und nach der Politik, die es treibe. Frankreich habe jetzt eine gute Grenze; hätte man sie bis an den Rhein vorgeschoben, so würde man dort deutsches Gebiet vor und hinter sich haben. In der gestrigen Vormittagssitzung der Kammer wurde über die provisorischen Haushaltskredite verhandelt. Bei diesem Anlaß brachten die Sozialdemokraten die Frage der Unterstützung von Denikin und Koltschak zur Sprache. Der Minister des Aeußern Pichon sagte: Ueber die Ausgaben in Rußland könne er keine Angaben machen; es gebe gemeinsame Ausgaben mit England und gemeinsame Aus⸗ mit Amerika und schließlich Ausgaben, die Frankreich allein estreite. Pichon erklärte, am 1. November werde es keinen französi⸗ schen Soldaten mehr in Archangelsk geben. Im Augenblick unter⸗ halte Frankreich in Sibirien 900 Soldaten, die gemeinsam mit einem Kontingent von Tschechoslowaken die Transsibirische Eisenbahn be⸗ wachten, Die Kosten für diese Truppen werde die tschechoslowakische Republik Frankreich zurückerstatten. Koltschak und Denikin hätten kein Geld von Frankreich erhalten, wohl aber Munition und Kriegs⸗ material. Wenn Frankreich die Blockade Rußlands aufrechterhalte, so beweise es damit, daß es die Absicht habe, die Sowjetregierung mit allen Mitteln zu bekämpfen.

1s Rußland.

as ebüro Radio“ meldet aus Horsea, Truppen Denikins nördlich Kursk Fortschritte machen. Zwei rote Armeen sind geschlagen und zahlreiche e gemacht worden. In der Gegend von Kiew üben die Bolschewisten einen Druck aus. 8 W LD“ Im Ministerium des Aeußern wurde gestern eine Sitzung abgehalten, in der der Minister Wedel⸗Jarlsburg dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge erklärte, es könne bereits gesagt werden, daß Norwegen die volle Souveränität über 8 ergen erhalten werde, jedoch derart, daß allen Nationen das Recht erteilt wird, unter Berücksichtigung der von der norwegischen Regierung ausgearbeiteten Gesetze und Verord⸗ nungen dort geschästliche Unternehmungen zu unterhalten. Es sei für die wirtschaftliche Selbständigkeit Norwegens von größter Bedeutung, in Zeiten, in denen die Zufuhr von Kohlen aus dem Ausland verhindert wäre, auf Spitzbergen Gruben zu haben. Militärisch sei mit der Uebernahme kein Risiko ver⸗ bunden, da die Verwendung Spitzbergens in militärischem

Interesse verboten wäre. b

Lettland. b Die estnische verfassunggebende Versammlung hat das Landwirtschaftsgesetz in zweiter Lesung ange⸗ nommen.

„— Die Vertreter der Volkspartei, der Minister des Aus⸗ wärtigen Poska und der Justizminister Jakson, sind aus der estnischen Regierung ausgeschieden. Ihre Demission be⸗ ruht nach der Parteizeitung auf Unstimmigkeiten wegen des Landwirtschaftsgesetzes, nach weitverbreiteter Meinung jedoch 5 Meinungsverschiedenheiten über den Frieden mit Sowjet⸗ rußland.

Amerika.

* Der Präsident Wilson hat nach einer Meldung der „Chicago Tribune“ Italien eine Antwort in der Fiume⸗ bün ge zugehen lassen, in der er sich kategorisch weigert, den orschlag Tittonis, daß Fiume iüalienisch werden solle und daß über Hafen zu internationalisieren sei, überhaupt in Betracht zu ziehen. Dem „Pressebüro Radio“ zufolge hat der Abgeordnete

Er habe auch an die 50 Jahre gedacht, dee Rodenburg im amerikanischen Repräsentantenhause eine Ent⸗

schließung eingebracht, in der der Gerichtsausschuß aufgefordert wird, die Gerüchte über die Annahme von Geschenken durch Wilson zu untersuchen und sich eine Liste der vom Präsidenten in Europa angenommenen Geschenke zu verschaffen. Rodenburg begründet die Entschließung damit, daß der gute Ruf des Präsidenten durch diese Gerüchte, wenn sie unbegründet seien, in ungerechter Weise lei 1

Die Mohammedaner in Bombay haben den „Nieuws van den Dag“ zufolge gegen die geplante Zerstückelung der Türkei und gegen die Verleihung des Mandats über asiatische Provinzen an Eude Mächte Ein⸗ spruch erhoben. Eine in Athen aus Smyrna eingetroffene Meldung b daß englische Truppen die Stadt Karahissar besetzt, die türkische Behörde abgesetzt und den Vormarsch auf Usuk begonnen haben.

Die „Times“ meldet aus Bombay, daß in Hodeida die

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Stadt besetzt haben.

Eingeborenen das britische Hospital gestürmt, die Wachen Ein halbes Bataillon Brahmanen und

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