alle, daß die Eisenbahner kums verscherzt der Konflikt is zum
sich die Sympathien des Publi⸗ hätten, und verlangen, daß äußersten ausgekämpft werde. — Man erwartete, wie das Reutersche Büro“ weiter mitteilt, daß in den Kohlenbergwerken von Südwales gestern überall der Betriebeingestellt werden würde. Tausende von Arbeitern der Eisenindustrie sind bereits erwerbslos. Nach ver⸗ schiedenen Punkten von Südwales sind Truppen entsandt worden. Im Bezirk von Middlesborough feiern 20 000 Stahl⸗ arbeiter. — Der Generalsekretär des Maschinisten⸗ und Heizer⸗Verbandes Bromley erklärte, er rechne mit einer Streik⸗ dauer von sechs Wochen. Die Esamt⸗ Webwaren⸗ industrie in Lancashire ist infolge des Eisenbahnerstreiks ernftlich bedroht. In Leeds haben zwei große Stahlfabriken schließen müssen. Der Führer der Bergarbelter Smillie hat erklärt, daß in zwei bis ge⸗ Tagen infolge des Eisenbahnerstreiks 90 vH der Bergarbeiter zur Arbeitseinstellung gezwungen sein würden.
Das „Reutersche Büro“ meldet aus New York, daß, obwohl die ausständigen Arbeiter der tahlindustrie nicht in dem Umfange die Arbeit wieder aufgenommen haben, wie es die Gesellschaften vorausgesehen hatten, eine An zahl von E in Pittsburg und anderen Bezirken wieder arbeiten.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Nachweisung über den Stand von Viehseuchen in Deutsch Oesterreich am 17. September 1919.
(Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.) —— .— — M f aul⸗
Rotz und
Schweine⸗ Rotlauf
en der Klauen⸗ (Schweine⸗- seuche seuch) Schweine
Zahl der verseuchten
* 5= gꝓA
Gemeinden
Gemeinden Gemeinden
Gemeinden
— Nr. des Sperrgebiets
22₰
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S Izburg 8 eiermark.
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8—
22
86
„ 22 ⸗2 2.* 18
Die periodische Nachweisung über den Stand pon “
ist für Ungarn seit dem 23. Juli und für Kroatien⸗Slavonien seit
em 17. Juli 1918 in der bisherigen Augfertigung — ungarisch⸗deutsch
— nicht eingegangen, ebenso fehlen die Angaben für die übrigen öster⸗ reichischen Länder.
0 8 2
0
2 2
EeLELeSILILIL=SSel
Zusammen Gemeinden (Gehöfte): „ - Rotz 5 (5), Maul⸗ und Klauenseuche 80 (479), Schweinepest Schweineseuche) 48 (82), Rotlauf der Schweine 110 (181). „Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe und Beschäl⸗ seuche der Zuchtpferde sind nicht aufgetreten.
Theater und Musik.
Die vollständige Besetzung von Hans Pfitzners musftkalischer Legende „Palestrina“, die am 11. Oktober unter der Spielleitang des Dichterkomponisten erstmalig im Opern⸗ bause gegeben wird, lautet wie folgt: Pabst: Pen. Knüpfer, Morone: Heinrich Schlusnus, Novagerio: al⸗ demar Henke, Madruscht: Paul Knüpfer, Boromeo: Karl Armster und Benett Challis als Gast, Lothringen: vom Scheidt als Gast und Cornelis Bronsgeest, Abdisu: Julius Lieban als Gast, Brus von Müglitz: Louis van de Sande und Rudolf Krasg, Lung: Eduard Habich, Budoja: Kurt Sommer, Theophilus: Emil Lücke, Avosmediano: Benett Challis als Gast und Hans Wilhelm Bachmann als Gast, Palestrina: Joseph Mann und Ernst Kraus, Jahino: Birgit Engell und Maria Gerhart, Silla: Elfriede Marherr und Marie Escher, Lukrezia: Karin Branzell und Annemarie Birkenström, Ercole Severolus: Heybert Stock und Hermann Kapellsänger: die Herren Habich, Bachmann jun., Reinfeld, Lücke, van de Sande; Meister der Tonkunst: die Herren Henke, Sommer, Lücke, Habich, Spangenberg, Krasa, van de Sande, Erbrodt, Stock; Engel: die Damen Gerhart, Hansa, Exner. Mustkalischer Leiter ist Dr. Fritz Stiedry.
Im Schauspielbause wird morgen „Peer Gynt“ mit den Damen Conrad, Arend, Schön, Steinsieck, Ebinger und den Herren Clewing, Boettcher, Werner, von Ledebur und Leffler in den Haupt⸗ rollen gegeben. Spielleiter ist Dr. Reinhard Bruck, mufikellscher Leiter: Herr Etthofen. Anfang 6 ½ Uhr.
Das Blüthner⸗Orchester ist von einer erfolgreichen Konzertreise durch Ostdeutschland (17 Städte) zurückgekehrt und be⸗ ginnt seine Tätigkeit am 5. Oktober mit dem 1. Sonntags⸗ konzert unter der Leitung von Paul Scheinpflug. 1“““
Mannigfaltiges.
Der Kohlenverband Groß Berlin hat unter dem 1. Ok⸗ tober 1919 folgende Bekanntmachung über Festsetzung von Brikettpreisen erlassen:
Unter Aufhebung der in der E des Kohlenver⸗ bandes Groß Berlin vom 3. Sestember 1919 — J.⸗Nr. L. 3802/19 — festesetzten Verkaufspreise für Briketts werden auf Grund der Be⸗ kanntmachung des Bundesrats über Errichtung von EE15 stellen und die Versorgungsregelung vom 25. September/4. No⸗ vember 1915 (Reichsgesetzblatt S. 607 und 728) in Verbindung mit der Anordnung der Landeszentralbehörden über die Errichtung des Kohlenverbands Groß Berlin vom 21. August 1917 für die Stadt⸗ kreise Berlin, Charlottenburg, Neukölln, Berlin⸗Schöneberg, Berlin⸗ Lichtenberg, Berlin⸗Wilmersdorf sowie die folgenden Orte der Land⸗ kreise Teltow und Niederbarnim:
I. im Gebiet des Kreises Niederbarnim:
Berlin⸗Buchholz, Berlin⸗Reinickendorf, Berlin⸗Friedrichsfelde, Berlin⸗Rosenthal, Berlin⸗Heinersdorf, Berlin⸗Stralau, Berlin⸗Hohenschönhausen, Berlin⸗Tegel, Berlin⸗Niederschönhausen, Fb Berlin⸗Oberschöneweide, Berlin⸗Witt!
enau, Verlin⸗Pankow, Gutsbezirk Schönhol⸗
JI. im Gebiet des Kreises Teltow Berlin⸗Grunewald, Berlin⸗Tempelhof, Berlin⸗Schmargendorf, BerlinKariendorf, Berlin⸗Dahlem (Gut), Berlin⸗Marienfelde, Berlin⸗Friedenau, Berlin⸗Niederschöneweide, Berlin⸗Steglitz, Berlin⸗Johannisthal, 1 Berlin⸗Lichterfelde, Berlin⸗Britz, Berlin⸗Zehlendorf, Berlin⸗Treptow,
Berlin⸗Lankwitz, Grunewald⸗Forst (Gut), mit Genehmigung der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin die Preise für Briketts wie folgt fortgesetzt: § 1. Preise für Küchen⸗ und Ofenbrand. Es dürfen folgende Preise nicht überschritten werden: a) bei Selbstabholung ab Lager 5,05 je Zent b) bei Abwerfen a. dem Straßendamm
vor dem Grundstück des Verbrauchers .„ 5,45 „
c) bei Abwerfen auf dem hof⸗ h1ue
d) bei Lieferung frei Erdgeschoß oder Keller „
8
11“ § 2. reise für Brikettlieferungen an das Klein⸗ gewerbe sowie für Zentralheizungs⸗ und Warm⸗ wasserbereitungsanlagen in Fuhren nicht unter 30 Zentnern. Es dürfen folgende Preise nicht überschritten werden: 8 bei Selbstabholung ab Lager ℳ 5,05 je Zentner, b) bei Abwerfen auf dem Straßendamm vor dem Grundstück des Verbrauchers „ 5,40 „ 8
9 bei Abwerfen 89 e““ 8 d) bei Lieferung frei Erdgeschoß oder Keller „ 5,55 „ 4
§ 3. Der Kohlenhändler ist verpflichtet, den Verbrauchern an derjenigen Abgabestelle, an der sie in die Kundenliste eingetragen sins⸗ 22 Briketts auf Verlangen zur Selbstabholung zur Verfügung zu stellen.
§ 4. Die Kohlenstelle Groß Berlin wird ermächtigt, für das Gebiet der Landkreise Teltow und Niederbarnim mit Zustimmung des zuständigen Landratsamts für einzelne Stadt⸗ und Landgemeinden auf deren Antrag eine von der Preisfestsetzung der §§ 1 und 2 dieser Bekanntmachung abweichende Preisfestsetzung zu treffen.
§ 5. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Be⸗ kanntmachungen sowie gegen Anordnungen, welche die Kohlenstelle Groß Berlin in Gemäßheit des § 4 dieser Bekanntmachu erläßt, unterliegen der Bestrafung gemäß 17 Ziffer 2 der Bekannt⸗ machung des Bundesrats über die Errichtung von Preisprüfungs⸗ stellen und die Versorgungsregelung vom 25. September/4. No⸗ vember 1915.
§ 6. Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Ver⸗ öffentlichung in Kraft.
Ferner hat die Kohlenstelle Groß Berlin unter dem 1. Oktober 1919 nachstehende Bekanntmachung über Fest⸗ setzung von Brikettpreisen in den Landkreisen Teltow und Niederbarnim erlassen:
Unter Aufhebung der in der Bekanntmachung der Kohlenstelle Groß Berlin vom 3. September 1919 — J.⸗Nr. L. 3803/19 — fest⸗ gesetzten Verkaufspreise für Briketts wird auf Grund des §4 der Be⸗ kanntmachung des Kohlenverbandes Groß Berlin vom 1. Oktober 1919 für das Gebiet der Kreise Niederbarnim und Teltow mit Aus⸗ nahme der in letztgenannter Bekanntmachung aufgeführten Orte 9 folgendes bestimmt:
§ 1. Preise für Küchen⸗ und Ofenbrand. Es dürfen folgende Preise nicht überschritten werden: a) bei Selbstabholung ab Lager ℳ 4,80 je Zentner, 5) bei Abwerfen auf dem Straßendamm „ 5,15 „ 8 c) bei Abwerfen auf dem Hofe „ 5,25 „ 8 d) bei Lieferung frei Erdgeschoß oder Keller „ 5,30 8 4 Für die Preisfeststellung ist maßgebend der Sh der geschäftlichen Niederlassung des Kohlenhändlers (nicht der 2 ohnsitz des Ver⸗
brauchers). § 2. Preise für Brikettlieferungen an das Klein⸗ gewerbe sowie für Zentralheizungs⸗ und Warm⸗ wasserbereitungsanlagen in Fuhren nicht unter 30 Zentnern. Es dürfen folgende Preise nicht überschritten werden: a) bei Selbstabholung ab Lager 4,80 je Zentner, 5 bei Abwerfen auf dem Straßendamm E 8 c) bei Abwerfen auf dem Hose . „ 5,25 „ 5 d) bei Lieferung frei Erdgeschoß oder Keller „ 5,30 „ . § 3. Der Kohlenhändler ist verpflichtet, den Verbrauchern an derjenigen Abgabestelle, an der sie in die Kundenliste eingetragen sind, “ auf Verlangen zur Selbstabholung zur Verfügung zu ellen. § 4. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Be⸗ kanntmachung unterliegen der Bestrafung gemäß § 5 der Bekannt⸗ machung des Kohlenverbandes Groß Berlin vom 1. Oktober 1919.
8 88 5 Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. . 1
*) I. im Gebiet des Kreises Niederbarnim: Berlin⸗Buchholz, Berlin⸗Reinickendorz, Berlin⸗Friedrichsfelde, Berlin⸗Rosenthal, Berlin⸗Heinersdorf, Berlin⸗Stralau, Berlin⸗Hohenschönhausen, Berlin⸗Tegel, Berlin⸗Niederschönbausen, Berlin⸗Weißensee, Berlin⸗Oberschöneweide, Berlin⸗Wittenau, Berlin⸗Pankow, Gutsbezirk Schönholz. II. im Gebiet des Kreises Teltow: . Berlin⸗Grunewald, Berlin⸗Tempelhof, Berlin⸗Schmargendorf, Berlin⸗Mariendorf, Berlin⸗Dahlem (Gut), Berlin⸗Marienfelde, Berlin⸗Friedenau, Berlin⸗Niederschöneweide, Berlin⸗Steglitz, Berlin⸗Johannisthal. Berlin⸗Lichterfelde, Berlin⸗Britz, Berlin⸗Zehlendorf. Berlin⸗Treptow, Bexlin⸗Lankwitz, Grunewald⸗Forst (Gut). In der gestrigen Sitzung der Berliner Stadtver⸗ ordneten wurde zunächst ein Antrag der Stadtv. Weyl und Genossen, betreffs Abänderung der Baupläne der A. E. G.⸗ Schnellbahn Gesundbrunnen⸗Neukölln erörtert. Der Antrag wurde nach dem Vorschlag des vorberatenden Ausschusses ab⸗ gelehnt. Von sozialdemokratischer Seite war ferner folgender An⸗ trag eingebracht worden: „Den Magistrat zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, daß die Schulkinder auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten ohne weiteres vom Religionsunterricht befreit werden und daß durch die Lehrer keinerlei Beeinflussung der Eltern der Kinder versucht wird.“ Zu der gleichen Angelegenheit hatte der Stadtv. Cassel nachstehenden Antrag gestellt: „Die Versammlung ersucht den Magistrat, zu veranlassen, daß Schulkinder auf schriftlichen Antra g der Erziehungsberechtigten sofort vom Re⸗ ligionsunterricht befreit werden. Die Versamm⸗ lung hält es hierbei nicht für unzulässig, daß die Lehrkräfte im Zweifelsfalle feststellen, ob der Antrag auf Be⸗ freiung tatsächlich von den Erziehungsberechtigten gestellt ist und daß die Lehrkräfte den Erziehungsberechtigten auf deren Wunsch ihren Rat erteilen.“ Nach längerer erregter Aussprache wurde der sozial⸗ demokratische Antrag angenommen und nach Erledigung einer Reihe kleinerer Vorlagen die Sitzung geschlossen. 8
Besseres Brot. Die schon seit geraumer Zeit vielfach dringend verlangte niedrigere Ausmahlung des Brot⸗ getreides, die ein wohlschmeckenderes und bekömmlicheres Brot
ergibt, wird nach Auskunst der Reichsgetreidestelle von Mitte 8 8
—
Oktoberab verwirklicht werden. Während bisher Roggen und Weizen eine Ausmahlung von 94 vH erfuhren, wird der Roggen nach dem 15. Oktober nur zu 82 vH und der Weizen zu 80 vH ausgemahlen werden. Bei Gerste erfolgt die Herabsetzung bis zu 75 vH. Es ist klar, daß die Folgen der niedrigeren Ausmahlung sich nicht schon vom 16. Oktober ab in Gestalt eines 8. Brotes bemerkbar machen können, vielmehr müssen die vorhandenen und bis zum 15. Oktober entstehenden Mehlbestände zunächst aufgearbeitet werden.
1
Je nach dem Umfange der Vorräte an Mehl von 94 kann in den einzelnen Kommunalverbänden das S Brot erst einige Zeit später von dem Bäcker hergestellt werden. Die wesentliche Qualitäts⸗ verbesserung des Brotes ist natürlich auch auf die Gestehungskosten des Brotes nicht ohne wozu noch der gegen das Vorjahr höhere Getreidepreis, Mahllohn und sonstige Erhöhungen der Un⸗ kosten (Kohlen usw.) treten. Da es nicht möglich ist, die Differenz zwischen dem jetzigen und künftigen Preise gänzlich aus Reichsmitteln zu begleichen, wird sich eine Erhöhung des Brotpreises nicht umgehen lassen. (W. T. B.)
Die Gärtnerlehranstalt Berlin⸗Dahlem ver⸗ anstaltet in der Zeit vom 27. Oktober bis 1. November 1919 einen besonderen Lehrgang für Obstbaumschnitt und Obst, hbaumpflege. Durch Vorträge und praktische Uebungen wird den Teilnehmern (Damen und Herren) Gelegenheit gegeben, ih Wissen und Können auf dem Gebiete des Obstbaus zu mehren. Verzeichnisse mit Angabe der Unterrichtszeit versendet obengenannte Anstalt. An⸗ meldungen sind an den Direktor der Anstalt sofort einzureichen.
Mannheim, 30. September. (W. T. B.) In Ludwigs⸗ hafen a. Rh. sind am 27. September Nachmittags nach Meldung der „Badischen Landeszeitung“ vor der Badischen Anilin⸗ und Soda⸗ fabrik zwei deutsche Zipilpersonen von fran⸗ zösischen Wachtposten erschossen worden. Ein Arbeiter der Anilinfabrik hatte einen patrouillierenden Posten angestoßen, wodurch ein Wortwechsel und eine größere Menschenansammlung entstand. Die Franzosen zogen sich in ihr Wachtlokal zurück und schossen von dort aus in unbeteiligte Leute getötet und einige andere verletzt wurden.
Bremen, 30. September. (W. T. B.) Die Rettungs⸗ station Jersboeft der „Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger“ telegraphiert: Am 29. September von dem See⸗ leichter des Norddeutschen Lloyd Nr. 168, Kapitän Coldjes, mit Kohlen von Emden nach Königsberg bestimmt, gestrandet zwischen Vitte und Rügenwaldermünde, 1“ durch Raketenapparat der Station gerette 8 8 8
Versailles, 30. September. (W. T. B.) Wie „Journal“ aus Metz meldet, hat der Munizipalrat von Metz wegen des Ausstands der städtischen Arbeiter seine Entlassung gegeben.
Amsterdam, 30. September. (W. T. B.) Nach Meldung des „Telegraaf“ ist der Hydepark in Lond on, der als Depot für Motorlastwagen benutzt wird, jetzt für das Publikum vollständig geschlossen. Die Häfen von Cardi ff, Swanseg und Newport sind blockiert. In York ist der Verkehr vollständig lahmgelegt. Der in England vorhandene Leben 8⸗ tt 3 Ivorrat reicht für etwa 14 Tage. (Vgl. Arbeitsstreitig⸗
eiten.
(Forisetzung des Nichtamtlichen in der Erten auäuund Zweiten Beilage.)
Theater.
Opernhaus. (unter den Linden.) Donnerstag: 198. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Dienst. und Freiplätze — aufgehoben. Unter persönlicher Leitung des Komponisten: appelkopf. (Berliner Fassung von „Mpenkönig und Menschenfeind“.) Oper in drei Auf⸗ zügen nach F. Raimund von Richard Batka. Musik von Leo Blech. Spielleitung: Hermann Bachmann. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Donnerst.⸗210. Dauer⸗ hezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Peer Gynt von Henrik Ibsen. (In zehn Bildern.) 1 freier Ueber⸗ tragung für die deutsche Bühne gestaltet von Dietrich Eckart. Musik von Edward Grieg. Musikalische Leitung: Heinz Etthofen. Spiel⸗ leitung: Dr. Reinhard Bruck. Anfang 6 ½ Uhr.
Freitag: Opernhaus. 199. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ und Frviplätze sind aufgehoben. Salome. Drama in einem Aufzuge nach Oskar Wildes gleichnamiger Dichtung in deutscher Ueber⸗ setzung von Hedwig Lachmann. Musik von Richard Strauß. Anfang 8 Uhr.
Schauspielhaus. 211. Dauerbezugsvorstellung. Freiplätze sind aufgehoben. Coriolan. Historisches Drama in fünf Aufzügen (14 Verwandlungen) von William Shakespeare. Spiel⸗ leitung: Dr. Reinhard Bruck. Anfang 7 Uhr. 8
Dienst⸗ und
Familiennachrichten.
bt: Frl. Irmgard von Blankensee mit Hrn. Rittmeister
es. Lutz Kuhlenkampf (Zipkow — Bremen). — Frl. Elisabeth von Deuster mit Hrn. Leutnant d. Res. Dr. Wolfgang Frhrn. von Gersdorff (Sternberg in Unterfranken—Berlin). — Frl. Ilse Langner mit Hrn. Studienassessor Dr. Hans Koebsell (Breslau —Ratibor). 1
Gestorben: Hr. Major Hugo Schneider (Frankfurt a. O.). — Hr. Geh. Sanitätsrat, Oberstabsarzt d. Res. Dr. Carl Michalke (Ziegenhals).
Beim Ausbleiben oder bei verspüteter Lieferun einer Nummer wollen sich die Postbezieher stets 8 298 den Briefträger oder die zuständige Bestell⸗Post⸗ anstalt wenden. Erst wenn Nachlieferung und Aufklärung nicht in angemessener Frist erfolgen, wende man sich unter Angabe der bereits unternommenen Schritte an die Geschäfts stelle des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“. .“
““
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der G tsstelle,
8. V.: Rechnungsrat Reyher in ven 8 8
Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Reyher) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlaagsanstalt. Berlin. Wilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen .“ seinschließlich Börsenbeilage)
8 8
die Menge hinein, wodurch zwei gänzlich
über Bezirkseinteilung und Sitze der Landesfinanzämter.
* Auf Grund des § 4 des Gesetzes über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. September 1919 (NGBl. S. 1591) werden im Einvernehmen mit den beteiligten Ländern die Bezirke und die Sitze der Landesfinanzämter wie folgt bestimmt:
1A4“ chen Reichsanzeiger und Preußi
Berlin, Mittwoch, den 1. Oktober
Amtliches.
Deutsches Reich. Pekanntmachuvbng 8
Vom 29. September 1919.
Bezeichnung des Landesfinanzamts
V Sitz
Gebiet des Landesfinanzamts des Landesfinanzamts
Königsberg Steltin
[Oppeln Breslau
Unterweser
Oldenbur
8
Magdeburg
Leipzig München
Nürnberg
22
23 Stuttgart
24 Karlsruhe 25] Darmstadt
Die Bezirke der Landesfinanzämter erstrecken sich auf alle innerhalb ihrer Grenzen liegenden Ge⸗ bietsteile; auch soweit sie vorstehend nicht ausdrücklich genannt sind.
Berlin, den 29. September 1919.
Brandenburg⸗Berlin
Mecklenburg⸗
Dresden 1
Provinz Ostpreußen, von Westpreußen die an Ost⸗ preußen grenzenden deutschbleibenden Gebietsteile. Provinz Pommern, von den Provinzen Westpreußen und Posen die deutschbleibenden Teile westlich der künftigen polnischen Grenze nach Süden hin bis ein⸗
schließlich des Kreifes Filehne.
Regierungsbezirk Oppeln.
Ragierungsbezirke Breslau und Liegnitz, von der Provinz Posen die deutschbleibenden Teile des Kreises Fraustadt.
Berlin und Provinz Brandenburg, von der Provinz Posen die deutschbleibenden Teile der Kreise Schwerin, Meseritz und Bomst.
Mecklenburg⸗Schwerin, Mecklenburg⸗Strelitz, Freie und Hansestadt Lübeck, oldenburgische Provinz Lübeck.
Königsberg Stettin
Oppeln Breslau
Berlin
Lübeck Schwerin l(abge⸗ zweigte Abtei⸗ lung I für Lübeck, oldenburgischePro⸗ vinz Lübeck und Natzeburg inLübeck) 3 .“ 86
Hamburg Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Gebiet von
ö. Cuxhaven. Gemeinschaftliche Abteilung III mit
Ziffer 8. Provinz Schleswig Holstein. Gemeinschaftliche Ab⸗ Hafenstädte Bremer⸗
teilung III mit een 7.
Stadt⸗ und Landgebiet Bremen. haven und Vegesack. Gemeinschaftliche Abteilung III mit Ziffer 10.
Oldenburg außer den Provinzen Birkenfeld und Lübeck. Wilhelmshaven. Gemeinschaftliche Abteilung III mit Ziffer 9.
Provinz Hannover (außer Wilhelmshaven), Braun⸗
schweig, Schaumburg⸗Lippe, Waldeck⸗Pyrmont.
11 8 88 11““ 8
8
Bremen Oldenburg
Hannover (abge⸗ zweigte Abtei⸗ lung la für Braun- schweig und den Regtierungsbezirk “ in
raunschweig) “
Münster Provinz Westfalen, Lippe.
Düsseldorf Von der Rheinprovinz der Regierungsbezirk Düsseldorf.
Cöln Von der Rheinprovinz die Regierungsbezirke Cöln,
Aachen, Trier und Koblenz, oldenburgische Provinz Birkenfeld.
Provinz Hessen⸗Nassau außer dem Kreise Schmalkalden; von der Rheinprovinz der Kreis Wetzlar, Freistaat Waldeck (Arolsen). 8
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach, Sachsen⸗Meiningen, Sachsen⸗Altenburg, Sachsen⸗Coburg⸗Gotha, Schwarz⸗ burg⸗Sondershausen, Schwarzburg⸗Rudolstadt und heug, 8 Kreise Schmalkalden, Schleusingen und Ziegenrück.
Provinz Sachsen außer den Kreisen Schleusingen und Ziegenrück; Anhalt.
Kreishauptmannschaften Dresden, Bautzen, Amls⸗ E Oschatz, Döbeln, Flöha, Marien⸗
urg.
Der übrige Teil von Sachsen.
Negierungsbezirke Schwaben und Neuburg, Ober⸗ bayern, Niederbayern.
Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberpfalz und Regens⸗ burg sowie Oberfranken.
Regierungsbezirke Rheinpfalz und Unterfranken.
Württemberg, die Hohenzollern⸗Sigmaringischen Lande.
Baden.
Hessen.
Cassel
Rudolstadt
Magdeburg Dresden Leipzig München Nürnberg Würzburg Stuttgarr
Karlsruhe Darmstadt
Der Reichsminister der Finanzen. Erzberger. 8
Auf Grund des § 8 des Gesetzes über Landeskulturbehörden vom 3. Juni 1919 — Gesetzsamml. S. 101 — werden die nachstehend bezeichneten Kulturämter errichtet. Diese Einteilung ritt mit dem heutigen Tage in Kraft.
Berlin, den 1. Oktober 1919.
Preußen. Bekanntmachung.
*
g
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Braun.
Nr. des Kulturamts
Bezirk des Kulturamts Bemerkung
1. 2.
3. 4.
I. Bezirk Brieg
Bunzlau Breslau
Danzig Gleiwitz
des Landeskulturamts der Provinz Schlesien in Breslau.
Kreise: Ohlau, Brieg⸗Stadt und Land, Strehlen, Nimptsch, Wird einstweilen vom Reichenhach, Münsterberg, Frankenstein, Neurode, Glatz, Kulturamt Breslau Habelschwerdt, Grottkau. verwaltet.
Kreise: Bunzlau, Lauban, Löwenberg. Wird einstweilen vom
K.⸗A. Görlitz ver⸗
“ v116““ waltet. 8
Kreise: Militsch, Trebnitz, Wohlau, Neumarkt, Breslau⸗ Stadt und Land.
Sämtliche Stadt⸗ und Landkreise der Provinz Wespreußen.
Kreise: Lublinitz, Tarnowitz, Beuthen⸗Stadt und Land, Hindenburg, Kattowitz⸗Stadt und Land, Tost⸗Gleiwitz, Gleiwitz⸗Stadt, Ples, Königshütte⸗Stadt.
Kreise: Glogau, Lüben, Steinau, Guhrau und sämtliche
8 Bezirk des Kulturamts
Kulturamts
2. . 3.
Schweidnitz
Cassel
Stadt⸗ ünd Landkreise der Provinz Posen.
Limburg Marburg⸗
Aachen
I M
Görli Kreise: Hoverswerda, Rothenburg, Görlitz⸗Stadt und Land, 8 1— und Gutsbezirke südlich des Bober). 1 Leobschütz Kreise: Neisse⸗Stadt und Land, Neustadt, Kosel, Leobschütz. 1““ Liegnitz Kreise: Liegnitz⸗Stadt und Land, Goldberg⸗Haynau, Jauer. Wird einstweilen K.⸗A. Görlitz waltet. Wird einstweilen K.⸗A. Breslau waltet. Wird einstweilen K.⸗A. Breslau waltet.
Namslau Kreise: Oels, Groß Wartenberg, Namslau.
Kreise: Kreuzburg, Rosenberg, Oppeln⸗Stadt und Land,
Falkenberg, Groß Strehlitz.
Ratibor Kreise: Nybnik, Ratibor Stadt und Land. “ Sagan Krelse: Sagan (Gemeinden und Gutsbezirke nördlich des Wird einstweilen Bober) *), Sprottau, Freystadt, Grünberg. K. 82 Glogau waltet. Kreise: Schweidnitz⸗Stadt und Land, Striegau, Waldenburg, Wird einstweilen Landeshut, Bolkenhain, Schönau, Hirschberg. 8 18 Breslau waltet.
Oppeln
II. Bezirk des Landeskulturamts der Provinz Hessen⸗Nassau mit Waldeck und Pyrmont in Cassel.
Kreise: Grafschaft Schaumburg, Hofgeismar, Wolfhagen, Cassel⸗Stadt und Land, Fritzlar, Melsungen und das Land Waldeck⸗Pyrmont. 1
Kreise: — Oberwesterwald, Westerburg, Biedenkopf (Amtsgerichtsbezirk Gladenbach).
Kreise: Witzenhausen, Eschwege. 16 b
Kreise: Gersfeld und die Gemeinden und Gutsbezirke des Kreises Fulda östlich der Bahn Frankfurt — Bebra.*)
Kreise: Schlüchtern und die Gemeinden und Gutsbezirke des Kreises Fulda westlich der Bahn Frankfurt— Bebra. )
Kreise: Frankenberg, Biedenkopf (Amtsgerichtsbezirk Batten⸗ berg). 18
Kreise: Rotenburg a. d. F., Hersfeld.
Kreis: Hünfeld. 8 —
Kreise: Hanau⸗Stadt und Land, Gelnhaufen
Kreise: Oberlahn, Unterlahn, Limburg, Unterwesterwald.
Kreife: Marburg (Gemeinden und Gutsbezirke südlich der Ohm und Lahn).*) 8
Krelse. Marburg (Gemeinden und Gutsbezirke nördlich der Ohm und Lahn).*), Biedenkopf (Amtsgerichtsbezirk Biedenkopf).
Kreis: Kirchhain. 1
Kreis: Herrschaft Ghecer
Kreise: Ziegenhain, Homberg. 1
Kreise: St. Goarshausen, Untertaunus, Obertaunus, Rhein⸗ gau, Wiesbaden. Stadt und Land, Höchst a. M., Frank⸗ furt a. M.⸗Stadt, Usingen. u“
Bezirk des Landeskulturamts der Rheinprovinz in Düsseldorf. Kreise: Montjoie, Eupen, Aachen⸗Stadt und Land, Geilen⸗ . kirchen, Heinsberg. 1 Kreis: Adenau. Kreis: Altenkirchen. Kreise: Zell, Berncastel⸗ Cues.
Kreise: Rheinbach, Bonn⸗Stadt und Land.
Kreise: Wipperfürth, Mülheim a. Rh.⸗Stadt und Land,
4½ Cöln⸗Stadt und Land, Bergheim. 1
Kreise: Kempen, Crefeld⸗Stadt und Land, Hamborn⸗Stadt, Duisburg⸗Stadt Oberhausen⸗Stadt, Mülheim a. d. Ruhr⸗ Stadt, Essen⸗Stadt und Land, Mettmann, Elberfeld⸗Stadt, Barmen⸗Stadt, Lennép, Remscheid⸗Stadt, Solingen⸗Stadt und Land, Düsseldorf⸗Stadt und Land, Neuß⸗Stadt und Land, Grevenbroich, München⸗Gladbach⸗Stadr und Land, Rheydt⸗Stadt.
Kreis: Düren 8
Kreise: Euskirchen, Schleiden.
F Je. “
Lreise: Mayen, Cochem.
Kreise: Ahrweiler, Neuwied, Koblenz⸗Stadt und Land.
Kreise: Prüm, Daun, Malmedy. 6
Kreise: St. Goar, Simmern, Kreuznach, Meisenheim
Fßactaringen Kreise: Hebenaegerglche Lande. 1“
Siegbur⸗ Kreis: Siegkreis.
Frier 8 Kreise: Bitburg, Wittlich, Trier⸗Stadt und Land, Saar⸗ burg, Merzig, Saarlouis, Ottweiler, Saarbrücken⸗Stadt und Land.
Kreise: Gummersbach, Waldbröl.
Wesel Kreise: Kleve, Rees, Geldern, Mörs, Dinslaken.
Dillenburg
Eschwege Fulda⸗Ost
Fulda⸗West Frankenberg
Hersfeld Hünfeld Hanau
Land Marburg⸗ Biedenkopf arburg⸗ Kirchh ain Schmalkalden Treysfa Wiesbaden
III.
Adegau
Altenkirchen
Berncastel⸗ Cues
Bonn
Cöln
Düsseldorf
8
Euskirchen Jülich Mayen Neuwied
Simmern St.
Waldbröl
Wetzlar Kreis: Wetzlar.
IV. Bezirk des Landeskulturamts für die Provinzen Brandenburg und Pommern in Franksurt (Hoder) — ö“ Provinz Brandenburg. “ Kreise: Ober⸗ und Niederbarnim, Berlin⸗Stadt, Lichtenberg⸗ nim Stadt, Neukölln⸗Stadt, Eberswalde⸗Stadt.
Berlin⸗Tel⸗ Kreise: Teltow, Charloöttenburg⸗Stadt, Wilmersdorf⸗Stadt, tow Schöneberg⸗Stadt, Potsdam⸗Stadt, Zauch⸗Belzig, Jüter⸗ bog⸗Luckenwalde.
Kreise: Ost⸗ und Weststernberg, Lebus, Beeskow⸗Storkow, Frankfurt (Oder)⸗Stadt. 8 “ und Land, Forst⸗Stadt, Sorau, Krossen,
üllichau.
Kreise: Lübben, Luckau, Kalau, Spremberg, Kottbus⸗Stadt und Land.
6X““
Kreise: Soldin N. M., Königsberg N. M.
16“
Berlin⸗Bar⸗
Frankfurt a. d. Oder Guben
Kottbus
6 e.
Wird einstweilen vom K.⸗A. Guben ver⸗ waltet.
Wird einstweilen vom K.⸗A. Frankfurt a. O. verwaltet.
Wird einstweilen vom K.⸗A. Frankfurt a. O. verwaltet.
Wird einstweilen vom
K.⸗A. Berlin⸗Bar⸗
8 nim verwaltet.
Wird einstweilen vom K.⸗A. Frankfurt a. O. verwaltet.
Wird einstweilen vom K.⸗A. Berlin⸗Teltow verwaltet.
Küstrin Kreise: Landsberg a. d. W.⸗Stadt und Land, Friedeberg N. M., Arnswalde.
Kreise: Ost⸗ und Westhavelland, Spandau⸗Stadt, Branden⸗ burg a. H.⸗Stadt, Ruppin. 4
Landsberg a. d. Warthe
Nauen
reise: Prenzlau, Templin, Angermünde.
Prenzlau
Wittenberge