1“ u“ 8
gegen diesen Antrag können bis mm 25 Oktober 1919 erhoben werden und sind unter Nammer I. B. R. 3381 an das Reichsarbeitsministerium, Berlmi, Luisen⸗
]
Der Reichsarbeitsminister. Schlicke. 8 8 .““ 2 1 Bekanntmachung. Der Schlesifche Hausfrauenbund, der Ostdeutsche Landesverband des Katholischen Frauenbundes Dentschlands, Geschäftsstelle Breslau, der Zentral⸗ verband der Hausangestellten Deutschlands, die Hausfrauenabteilung des Vereins Frauenwohl, der Reichsverband weiblicher Hausangestellten, Orts⸗ ruppe Breslau, der Jüdische Frauenbund und der erufsverband der katholischen weiblichen Haus⸗ angestellten in Breslau haben beantragt, den zwischen ihnen am 4 Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der weiblichen Hausangestellten (Hausgehilfinnen und Tagesgehilfinnen) gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Tezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Breslau für allgemein verbindlich zu erklären. 1 Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Oktober 1919 erhoben werden und sind unter Nummer 1. B. R. 3228 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 8 “ 1 Berlin, den 13. Oktober 1919.
v11616“ annimachung.
Der Zentralverband Deutscher Kartonnagen⸗ abrikanten, Landesverband Schlesien und die Iaseme des Buchbinder⸗Verbandes, Bezirk Schlesien und Posen, haben beantragt, den zwischen ihnen am 19. August 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter in der Kartonnagenindustrie gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) 8 shs das Gebiet der Provinz Schlesien für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären. 8
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Oktober 1919 erhoben werden und sind unter Nr. I. B. R. 3124 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. 1 “
Berlin, den 13. Oktober 1919.
Der Reichsarbeilsminister. Schlicke.
—
Bekanntmachung.
Der Reichsverband des Tiefbaugewerbes E. V. in Berlin hat beantragt, den zwischen dem Reichs verband des Deuischen Tiefbaugewerbes Bezirksgruppe N.
Sitz Hannover, dem Nordwestdeutschen Arbeitgeber⸗
Verband für das Baugewerbe zu Hannover, dem Deutschen Bauarbeiterverband, Bezirksleitung Han⸗ nover, dem Zentralverband der Maschinisten und Heizer sowie verwandten Berufsgenossen Deutsch⸗ lands, Zahlstelle Hannover⸗Linden, und dem Zen⸗ tralverband christlicher Bauarbeiter Deutschlands, Bezirk Hannover, abgeschlossenen, vom 23. Mai 1919 ab aülaigen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ hedingungen der gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Baustrecken des Mittel⸗ landkanals von Hannover bis Peine und für die Zweigstrecke von Sehnde bis Hildesheim für allgemein verdindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis sum 25. Oklober 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R 2468 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berrlin, den 13. Oktober 1919.
Der Reichsarbeitsminist 8 Schlicke.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband für Dortmund und Um⸗ gegend (Eisen⸗ und Metallindustrie), die Arbeits⸗ gemeinschaft freier Angestelltenverbände, Orts⸗ kartell Dortmund, der Gewertschaftsbund kauf⸗ männischer Angestellten⸗Verbände, die Vereinigung deutscher Privatbeamten⸗ und Angestelltenverbände und der Reichsverband Deutscher Angestellten der christlichen Gewerkschaften, Ortsgruppe Dortmund, haben beantragt, die zwischen ihnen am 14. August 1919 ab⸗ geschlossene Tarifvereinbarung zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der Angestellten in der Eisen⸗ und Metallindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt⸗
und Landkreise Dortmund und Hörde für allgemein verbindlich
zu erklären. 8 Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Oktober 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 2872 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. Berlin, den 13. Oktober 1919. Der Reichsarbeitsminister. Schlicke. 1
“ 8 8 3“ EE 1“ v11111“ Schuhwarenhändler für Duisburg und Umgegend Berlin, e. V. am 11. Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur
.31 Oktober 1919 erhoben werden und sind unter Nummer
Regelung der Gehalt⸗ und Austellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Schuhwarenhandel gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Duisburg und die Vororte Dui burg⸗Ruhrort und Duisburg⸗Meiderich für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
I. B R. 3149 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
straße 38, zu richten.
Berlin, den 13. Oktober 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
Bekanntmachung.
Die Arbeitsgemeinschaft der Privatangestellten⸗ Verbände des Siegerlandes hat beantragt, die zwischen ihr und dem Arbeitgeberverband der Siegerländer V
1 1
Gruben und Hütten, Abteilung eisen⸗ und stahl⸗ industrielle sowie metallgewerbliche Betriebe am 2. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvereinbarung zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die Angestellten in den eisen⸗ und stahlindust iellen sowie metall⸗ gewerblichen Betrieben gemäß § 2 der Verordnung vom 33. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für allgemein verbindlich zu erklären für den Kreis Siegen und den Teil des westlich angrenzenden Kreises Altenkirchen, der um⸗ grenit wird: im Süden von der Sieg von Niederschelden bis Wissen s. Sieg, einschließlich der Orte Kirchen und Betzdorf, im Westen von der Bahnlinie von Wissen bis Morsbach, im Norden von einer geraden Linie von Morsbach nach Freuden⸗ burg gzawendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Oktober 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3059 an das Reichzarbeitsministerium, Verlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 13 Oklober 1919. 8 Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
Bekanntmachung.
Gewerkschaftsbund kaufmännischer
Der gestellten⸗Verbände, Ortsgruppe Itzehoe, und
Goldap, in die Kreistierarztstelle in tierarzt tierarztstelle in . üh Wreschen in die Kreistierarztstelle in Labiau, der Kreistierarzt Goldmann in Fulda in die Kreistierarztstelle in Ziegenhain, der Kceistierarzt tierarztstelle in Briesen in Westpreußen 1 d Marienberg im Ooerwesterwaldkreise, der Kreistierarzt Do⸗ brick in in Sorau, der Keistierarzt Dr. Guthke in
Wirtschaftsbund für Handel, Gewerbe und In⸗ dustrie für den Kreis Steinburg, Ortsgruppe Itzehoe, haben beantragt, den zwischen ihnen am 31. Mai 1919 abge⸗ schlossenen TVarifoertrag zur Regelung der Gehalts⸗ Anstellangsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Groß⸗ und Kleinhandel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbi. S. 1456) für den Stadt⸗ bezirk Itehoe für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Okiober 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 2823 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 13. Oktober 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
— —
Bekanntmachung. Durch Beschluß des Kreitaus schusses des Kreises Gießen vom 25. August 1919 ist die Wiederzulassung des Metz ermeisters Heinrich Schmidt X. von Lich zum Handel mit Vieh, Fleisch und Fleischwaren genehmigt worden. Gießen, den 10. Oktober 1919. Hessisches Kreibgamt Gießen. Langermann.
b Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird hiermit dem Gastwirt Friedrich Hermann Kolbe in Chemnitz, Hain⸗ straße 28, der Handel mit Lebensmitteln, insbefondere die Abgabe von Speisen und Getranken im Gastwirts⸗ gewerbe, unter Schließung der von ihm betrebenen Gast⸗ wirtschaft und Auf rlegung der Kosten des Verfahrens wegen Unzuverlä sigkeit in bezug auf einen derartigen Gewerbebetrieb im Reichsgebet untersagt.
Chemnitz, den 11. Oktober 1919.
Der Rat der Stadt Chemnitz. Gewerbeamt. Dr. Hüppner, Bürgermeister.
b—
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 200 des Reichs⸗Gesetzblaits enthäͤlt unter 1““
Nr. 7091 eine Bekanntmachung über Aufhebung der Brennstoffhöchstpreise vom 4. Oktober 1919.
Berlin, den 15. Oktober 1919.
Postzeitungsamt. Krüer.
Preußen.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Es sind versetzt: der Kreistierarzt Veterinärrat Dr. Ach illes in Wernigerode in die Kieistierarztstelle in Charlottenburg, der (Kieistierarzt Veterinärrat Jacobi in Pleschen in die Kreis⸗ tierarztstelle I in Berlin, der Kreistierarzt V terinärrat Kayser in Preußisch Stargard in die Kreistierarzistelle in Bergheim, Bez. Cöln, der Kreistierarzt Veterinärrat Haake in Culm in die Kreistierarztstelle in Worhis, der Kreistierarzt Vsterinärrat Uhl in Konitz in die Kreistierarzistelle in Neustadt a. Rüben⸗ berge, der Kreistierarzt Ohlmann in Witzenhausen in die
Bekanntmachung.
Die Angestelltenvertretung für den Bezirk der Ortsarbeitsgemeinschaft Duis burg hat beantragt, den zwischen der Arbeitsgemeinschaft freier An⸗ gestellten⸗Lerbünde, dem Gewerkschaftsbund kauf⸗ männischer Angestellten⸗Verbände, dem Reichs⸗ verband Deutscher Angestellten, dem Kaufm. Verein für weibliche Angestellte und dem Verein der
Kreistierarztstelle in Blumenthal, Bezirk Stade, der Kreis⸗ tierarzt Veterinärrat Stephan in Schlildberg in die Kreistierarztstelle in Ilfeld, der Keistierarzt Veterinärrat Bury in Berent b
Kreistierarzt Veterinärrat Bludau in Mozilno in die 2. Kreis⸗ tierarztstelle in Koblenz, der Kreistierarzt Veierinärrat Vel⸗ melage in Eupen in die Kreistierarztstelle in Lathen, Kreis Aschendorf,
Palonen vom Handel vom 23. September 1915 (=GBl. S. 603)
Berlin und dem chankwirt Anton und Friedrichstraße 246, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen
Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
in die Kreistierarzistelle in Bambauer in Schmiegel Witzenhausen, der Keeis⸗ Neutomischel in die Kceis⸗ der K eistierarzt Brühn in
Artilleriestraße 13 II, der Kreistierarzt
Hasselmann in Quedlinburg,
Dr. Bohtz in Putziz in die 2. Kceis⸗ in Merseburg, der Kreistierarzt Kußmann in die Kressteerarzistelle in Witkovo, zurzeit stellvertretender Kreistierarzt endgültia in de Kceistierarztstelle in Sorau, Bromberg in die Kreistier⸗ arztstelle in Wernigerode, der Kreistierarzt Menzel in Tuchel in die Kreistierarzistelle in Langenschwalbach im Untertaunus⸗ kreise, der Kreistierarzt Dr. Lucks in Memel in hie Kreistier⸗ a zistelle in Heiligenbeil, der Kreistierarzt Raether in Koschmin, zurzeit stellvertretender Kceistierarzt in Ziegenhain, in die Kreistierarztstelle in Glowitz, Landkreis Stop der Kreistierarzt Dr. Otto in Wirsitz in die Kreistierarztstelle in Fulda, der Kreistierarzt Dr. Hollandt in Wongrowitz in die Kreietierarztstelle des Stadikreises Königsberg, der Kreistier⸗ arzt Dr. Gasse in Krotoschin in dee Kreistierarzistelle in Rummelsbura in Pommern, der Kreistierarztassistnt Dr. Kabitz in Gollub, zurzeit stelloertretender Kreistierarzt in Preußisch Eylau, unter Ernennung zum Kreistierarzt in die Kreistierarztstelle zu Goldberg. Es ist ernannt: der Kreistierarztassistent Dr. Turnowski
zum Kceistierarzt in Braunsberg. 86 8
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (-GBl. S. 603) habe ich dem Schankwirt Stephan Clavadetscher in Charlottenburg, Jrwoachimsthalerstr. 9, durch Werfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarss wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin, den 8. Oktober 1919. Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung.
J. A.: Wodtte.
1“
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger
Anton Grünfelds Weinstuben G. m. b. H. in
abe ich der 9 Grünfeld in Berlin,
des täglichen Bedarfs wegen Berlin, den 8. Oktober 1919.
Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. J. A.: Wodtke
Bekanntmachung.
der Bekanntmacheng zur Fernhaltung unzuverlässiger Fersones vom Handel vom 23. September 1915 (RG Bl. S. 603) st der Kohlenhandlung Ernst Schilbe (Inhaber Ferdinand Hoffma 5 der Handel mit Kohlen mit Wirkung vom 25. Oktober 1919 ab wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt worden.
Frankfurt a. Oder, den 16. Oktober 1919. Die Polizeiverwaltung. Dr. Trautmann.
“ 8
8 Bekanntmachung.
ist durch Verfigung vom heutigen Tage auf Grund der Verordnung
des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Haudel
vom 23. September 1915 der Handel mit Lebensmitteln
und sonstigen Gegenständen destäglichen Bedarfs
wegen Herstellung und Abgabe von Schnaps aus Beennspiritus
untersagt worden. Königsberg, den 7. Oktober 1919.
Der kommissarische Polizeipräfident: Lübbring.
8 2 8
Bekanntmachung. Dem Kaufmann Heinrich Lammermann und dem Häͤndler Welhelm Lammermann aus Lübbecke, Haber⸗ 8* Nr. 12, ist wegen Unzuv räässigkeit der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art so vie rohen Naturerzeugnissen, auf vom 23. September 1915 untersagt worden. Lübbecke, den 11. Oktober 1919. 8
Der Landrat. von Borries.
1 —
in die Kreistie arztstelle VII in Berlin, der
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.) Richtamtliches.
Deutsches Reich.
In der am 16. Oktober unter dem Vorsitz des Reichs ministe s Dr. David abgehaltenen Vollsitzung des Reichs⸗ rats wurde dem Entwurf einer Verordnung über Teuerungs⸗ zuschläge zu den Tagegeldern und Reisekosten der Schöffen und Geschworenen zugestimmt, ferner wurden zu Mitgliedern des Beirats für das Auswanderungswesen für die Dauer der bis zum 31. März 1920 laufenden Wah periode folgende Personen hinzugewählt: 1) F. Baltrusch, Geschäfts⸗ führer des Gesamtverbandes der christ ichen Gewerkschaften Deutschlands in Berlin, 2) Geheimrat Dr Cuno, General⸗ direktor der Hamburg⸗Amerika⸗Linie in Hamburg, 3) Wilhelm Jansson, Redakteur des heö der General⸗ 1 P
kommission der Gewerkschaften Deutschlands in Berlin, 4) Nudolf Klein, Kassierer des Verbands der deutschen Ge⸗ werkvereine (Hi sch⸗Duncker) in Berlin, Generalkonsul der Republik Paraguay in Hambur Neuberholz bei Büchen. 8 b
5) Wiengreen, zurzeit in
der Kreistierarzt Schlieper in Kosten, zurzeit in
Dem Fräulein Ella Mackuth, hier, Samitter⸗Allee 96,100,
Grund der Bundesratsverordnung
W“
Dem Vertreter des Marschalls Foch ist gestern laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende Note, betreffend die Näumung des Baltikums und Ne übergeben verea⸗
ie alliierten und assoziierten Regierungen haben die deutsche Regierung zum ersten Mal in ihrer Mitteilung vom 18. Juni . Räumun des Baltikums und Litauens au fordern lassen, nachdem sie noch im Mai ausdrücklich verlangt und ungeachtet des Protestes der deutschen Regierung darauf bestanden hatten, daß die deutschen Truppen von dort nicht zurückgezogen werden sollten. Seit⸗ dem ist die deutsche Regierung die Zurückziehung der Truppen durchzufohren. alle ihr zu Gebote stehenden Mittel angewandt, Widerstand der Truppenteile zu brechen, die ihnen von der lertischen Regierung versprochene Einbürgerungsrecht und die erhoffte Ansicdelungsmöglichkeit gebracht sahen. Sie hat schließlich den widersetzlichen Truppen den Sold, den Provia t und die sonstigen Zufuhren gesperrt und ihnen sogar die bereits erworbenen Ansprüche auf spätere Versorgung entzogen. Sie hat Maßregeln ge⸗ troffen, um jeden etwaigen Versuch von Munitions⸗ oder Mann⸗ schaftsnachschüben zu unterbinden und hat zu diesem Zwecke den ge⸗ samten Persenenperkehr nach dem Baltikum gesperrt und die Ueber⸗ wachung aller Grenzstationen durch besondere Beauftrogt“ a’ ge⸗ ordnet. Dis alles zeigt, daß die deutsche Regierung k ine Veran⸗ lossung gegeben hat, so einschneidende Maßnahmen zu ergreifen, wie sie in den Noten der abiierten und assoziierten Regierungen vorgesehen
nd.
Die deutsche Regierung hat auch nicht abgelehnt, den General von der Goitz aus dem Baltikum abzuberufen, sie hat vielmehr ledig⸗ lich darauf hingewiesen, daß es sich um eine innere deutsche An⸗ Hei handele. Tatsächlich ist Graf von der Goltz damals ab⸗
erufen worden. Erst die bald nach seiner Abreise erfolgte Meuterei der Eiernen Division veranlaßte ihn aus eigenem Entschluß, nach Mitau E1“ Diese vorübergehende Rückkehr wurde auch nur des halb geduldet, weil Graf Goltz noch am ehesten den un⸗ zufriedenen Truppen gegenüber genügende Autortät zu haben schien, um sie zur Befolgung des Abmarschbefehls zu bestimmen. der Truppen ist denn auch damals seinen Anordnungen gefolgt. Als auch sein Einfluß zu versagen begann, ist Graf von der Golttz end⸗ gültig abberufen und nach Berlin befohlen worden.
Sie hat den deutschen Soldaten strengstens verboten, in russische Fürat ies einzutreten, und mit denjenigen, die dies trotzdem getan aben, jede Verbindung abgebrochen. Es befindet sich bei den
russischen Kampftruppen im Baltikum kein einziger deutscher Soldat, über den die deuische Regierung noch eine Befehlsgewalt ausüben könnte. An der Offen sive des Generals Bermont sind keine deutschem ma 6 Die politischen und mil särischen Pläne des Generals Awalow⸗Bermont werden in keiner Weise gebilligt. D utschland hegt weder gegen das lettländische noch
Kommando unterstehende Truppen beteiligt.
gegen das russische Volk irgendwedche kriegerischen Absichten.
Die deutsche Regierung nimmt gern davon Kenntnis, daß die
allijerten und assoziterten Regierungen eine interallijerte Kommission nach den balrischen Provinzen entsenden wollen. Kommission sobald als möglich abreisen und zur Besprechung mit
den hiesigen Stellen einen kurzen Aufenthalt in Berlin nehmen zu; lassen. Die Kommission wird sich durch ihr eigenes Urteil überzeugen,
baß die gegen die deutsche Regierung erhobenen Vorwürfe ni⸗ f. recht erhalten werden können. 1 g erh 8 ö Die Deutsche Friedensdelegation in Versallles ist laut Meldung des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ beauflragt worden, wegen der über die deutsche Schiffahrt in der Ostsee verhängten Sperre, insbesondere wegen ihrer Aus⸗ dehnung auf die Territorialgewässer, unter Hinweis auf die
durch die Maoßnahmen herbeigeführten verhängnisvollen wirt⸗ schaftlichen Folgen dringende
Entente zu erheben.
Nach Eingang der Meldung über die Verhaftung des
Beauftragten der deutschen Gesandischaft in Riga
ist von der deutschen Regierung bei der lettlä dischen Gesandt⸗
schaft in Berlin um uvmgehende Aufk ärung über diesen Fall
gebeten und, vorousgesetzt, daß sich die Nachricht beßälgt, gegen die wiederho’te Verletzung des Exterritortalitätsrechts nachdrücklicher Einspruch erhoben worden mit dem g'eichzeitigen Hinmeis, daß die deut che Regierung, wenn diese
völke rechtswidrige Moßnahme nicht umgehend zu ückgenommen
werde, entsprechende Gegenmaßregeln ergreifen müsse.
—
Die deutschen Dampfer „Westholm“, „Barmen“, „Anna“, „Kaifer“ und „Lucus“ sind dem „Wolffschen Tele⸗ graphenbüro“ zufolge auf der Ostsee angehalten und nach Reval eingebracht worden.
G“
Wie bekannt, wurden der General Liman von Sanders,
der General Kreß von Kressenstein und Graf von der
Schulenburg von den Alliierten interniert, ais sie sich auf dem Wege von der Türkei nach der Heimat befanden. Erst nach wiederholten Protesten der deutschen Regierung wurden sie schließlich heimbesördert. Auf eine an die Alliierten ge⸗ richtete Anfrage über die Gründe ihrer vertragswidrigen Zurückhaltung ist nunmehr eine französische Antwortnote ein⸗ falaufen,, ie der es dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zu⸗ solge heißt:
Die Zurückhaltung des Generals Liman von Sanders in Malta hat ihren Grund in der gegen ihn eröffneten Untersuchung bezüglich der Verantwortlichkeit an den Verfolgungen und Ver⸗ schleppungen, deren Opfer die Griechen Kleinasiens im Jahre 1917 gewesen sin d. Diee Untersuchung hat nur schwere Vermutungen für die persönliche und direkte Verantwortlichkeit des Generals erbracht. Aus diesem Grunde ist er nach Abschluß der gegen ihn eröffneten Untersuchung in Freih it gesetzt worden, und zwar ohne daß eine weitere Anklage gegen ihn hinsichtlich der Plünderung und Zerstörung des Hauses des französischen Konsularagenten in Gallipoli aufrecht⸗ erhalten worden wäre.
Der General Kreß von Kressenstein wurde wegen des. von ihm tatsächlich ausgeübten Kammandos im Kaukasus vorläufig zurückbehalten. Aus disem Grunde kamen die Erleichterungen für die Heimbeförderung deutscher Persönlichkeiten, die einen diplomatischen Posten bekleideten, nicht in Frage.
Was den Grafen von der Schulenburg betrifft, so wurde
er auf das ausdrückl’che Gesuch des Oberkommissars von Konstanti⸗ nopel zurückgehalten. General Kreß von Kressenstein sowie Graf von der Schulenburg sind übrigens gleichzeitig mit den deutschen
ruppen in der Tür ei in Urbereinstimmung mit dem sowohl mit
Deutschland als mit der Türkei abgeschlos befördert worden.
Die Akten der Zentrale für Kriegergräberfürsorge in der Türkei sind auf dem Heimtransport ve loren gegangen. Um eine weiltere Fürsorge für die in der Türkei liegen den
Kriegeragräber und Nachsorschungen nach dem Ver⸗ bleib der m der Türkei Vermißten durchführen zu können,
unablässig bemüht gewesen, Sie hat um den sich um das
Ein Teil
Inzwischen hat General von Eberhardt als sein Nachfolger den Befehl übernommen.
Die deutsche Regferung hat keine neue Regierung in jenen Ge⸗ bieten anertannt, noch mit einer solchen irgendwelche Verbindung.
Sie bittet, diese
Vorstellungen bei der
senen Waffenstillstande heim-
— 8 3
werden alle Angehörigen aufgefordert, dem Zentral Nachweise⸗
Büro des Kriegsministeriums, Gräberabteilung, Berlin (Doro⸗
theenstr. 48), den Verlust nach folgendem Muster mitzuteiten:
Verlust in der Türkei. Dienstgrad (bei türkischem Dienstgrad mit Zusatz kaiserl osmanisch) — Zuname — Vorname — Truppenteil — Ersatztrappenteil — Er⸗ kennu gsmarke — Angabe ob gefallen, gestorben oder vermißt — Ort und Tog des Verlustes — Grablage (wenn möglich wit Skizze, die zurückgesandt wird) — Geburtsort — Geburtslag — Agdresse der Angehörigen.
Oesterreich.
In der Nationalversammlung ist die Vorlage, die
die Staatsregierung zur Verpfändung, Veräußerung und Ausfuhr von Gegenständen kulturellen Wertes aus Staatsbesitz
entgegenstehen, laut Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗ büros“ endgültig angenommen worden. — Von der Regierung ist eine Vorlage eingebracht worden, durch welche die geltenden strafrechtlichen Vorschriften über Hochverrat und verwandte Delikte aufgehoben und St afbestimmungen zum Schutz der neuen Verfassung erlossen werden. An Stelle des Verbrechens des Hochverrats tritt das Verbrechen des Volksverrats. Ein besonderer Abschnitt handelt von Straf⸗ bestimmungen gegen den Volkswillen. Das ferner ein⸗ gebr chte Gesetz über die Staatsform bestimmt: deutschen Alpenlande in ihrer durch den Staatsvertrag von St. Germain bestimmten Abgrenzung sind eine demo⸗ kratische Republik unter dem Namen Republik Oesterreich. Alle öffentlichen Gewalten in der Republik Oesterreich gehen vom Volke aus und werden von ihm eingesetzt. Die Staats⸗ sprache ist unbeschadet der den sprachlichen Minderheiten gesetz⸗ lich eingeräumten Rechte die deutsche Sprache. Geeichzeitig
die Staats⸗ und Regierungsform, wonach Deutch Oesterreich ein Bestandteit des Heutschen Reiches ist, aufgehoben.
1b Ungarn.
Die ungarische Bürgerpartei, die unter Führung Lovaszys stehende Unabhängigkeits⸗ und 111“ 1 liberale Gruppe der nalionalen Arbeitspartei und die Achtund⸗ vierzigerpartei haben sich dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge vorgestern unter dem Namen Nationale Landes⸗ partei vereinigt. Die ein liberales und demokratisches Pro⸗ gramm verkündende neue Partei will mit den anderen lÜiberalen Parteien zusammengehen und auch sonst an den christlichen Block Annäherung suchen. Die Partei wünscht baldigste Ein⸗ berufung der Natsonalversammlung, Einleitung von Friedens⸗ verhandlungen und die Anbahnung eines guten Ver hältn’sses
mit der Entente und den Nachbarstaaten. Sie fordert die Be⸗
strafung der schulrigen Bolschewisten und Garantien gegen
neue Umsturzbewegung.
Großbritannien und Irland. .“
Die Finanzlage verursacht immer größere Sorgen.
Die Statistek der Ausgoben und Einnahmen in der vorigen
Woche wird von der „Times“ als äußest beunruhigend be⸗
zeichnet. Die Aus ben betragen 26 967 313 Pfund, die Ein⸗
nahmen 15 196 179 Pfund. Das genannte Blatt fordert die
Errichtung eines staatlichen Ausschusses aus unparteisschen Sach⸗
verständigen, der innerhalb einer festgesetzten Zeit über die Finanzlage des Landes Bericht zu erstatten ha “
Frankreich.
Der Oberste Rat hat der „Agence Havas“ zufolge den Entwurf der Note gebilligt, die an die de utsche Regierung ge⸗
richtet werden wird, und in der die Auslieferung der deutschen Schiffe an die Alliierten und Assoziierten ge⸗ fordert wird, die während des Krieges an niederländische Schiffahrtsgesellschaften abgetreten worden sind, und die sich jetzt in deutschen Häfen befinden. Der Verlauf wird für nichtig und ungült g erklart. Nuch einem Radiotelegramm aus Horsea hat der Oberste Rat bezüglich des Gebietes von (Memel eine Antwort auf die Note der deutschen Delegation entworfen, worin er es ablehnt, mit Deutschland diese Frage zu Rerörtern, da Deutschland durch den Friedensvertrag von sailles auf seine Rechte über dieses Gebiet verzichtet habe.
— Die dentsche Friedensdelegation ist gestern von
Versailles nach Paris übergesiedelt.
— In der Kammer ersuchte Briand zu beschließen,
zuerst die Gemeindewahlen anzusetzen und die Kammer⸗ wahlen an den Schluß zu gtellen. Der Ministerpräsident Clemenceau erwiderte, da Briands sehr verschieden sei. Er teile dessen Pessimismus nicht. Er habe in den verwüsteten Gebieten nur den patrioti⸗
schen und guten Gest Frankreichs gefm den Unter den Völkern
Europas sei das französische Volk dasjenige, welches sich am besten gehalten habe. Auf das Land vertraue er. Das Land müsse jetzt sprechen. Urteil. Die Kammer verwarf gemäß dem Ersuchen der Re⸗ gierung mit 234 gegen 132 Stimmen den Entwurf der Kom⸗ mission der Kammer und setzte die Wahlen auf den 16 No⸗
vember fest. Die Arbeitsperiode endet am 7. Dezember. Die
mächste Legielaturperiode läuft mit dem 31. Mai 1924 ab.
am 24. Dezember und der Senat am 11. Januar 1920 ge⸗ wählt. Die 132 Abgeordneten, die gegen die Priorität der Kammerwahlen stimmten, sind folgende: 67 unifizierte Sozialisten, 9 republikanisch⸗ Sozialisten, 46 Radikale, 10 aus verschiedenen linksstehenden Gruppen.
14“ 8 “ ““ Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenhüros“ hat die Nordwestarmee Preobraschenskaja und Gaischina genommen. Die Bolschewisten le sten nur schwachen Wider⸗ stand. Der Angriff schreitet gut fort, doch wird mit zäher Verteidigung Petersbu gs gerechnet. Die „Times“ meldet von der Ostfront vom 12. Oktober, daß die Rote Armee in Ost⸗Turkestan umzingelt und gezwungen worden sei, sich bedingungs b
los wurden 33 000 Gefangene gemacht.
Däuemark. Eine nordische Minister; melbungen zufolge, im Laufe kommenden Monats in Kopen⸗
zum Zweck der Lebe smittelbeschaffung er⸗ mächtigt, soweit nicht Begimmungen des Friedens vertrages
Die
in Mvoabit,
Ver⸗
sein Standpunkt von demjenigen
Er erwarte mit Vertrauen sein 1 färs erste Abstand zu nehmen.
Bürobilfskräfte Die G meinderäte werden am 30. November, die Generalräte 1
zusammenkunftwird, Blätter⸗
hacgen abgehalten werden, auf der die Stellung der nordischen Reiche zum Völkerbund erörtert werden soll. Ueber die Stehungnahme der drei nordischen Reiche zur Ententenote, betreffend die Erklärung der Blockade gegenüher Sowjet⸗ Nußland, finden zurzeit zwischen den drei Regierungen Verhandlungen statt.
Norwegen.
Der norwegische Minister des Auswärtigen Ihlen er⸗ klärte, wie „Wolffs Telegraphe büro“ milteilt, einer Unter⸗ redung emem Vertreter der „Nationalt dende“, daß die Ge⸗ rüchte über eine Einverleibung der Murmanküste in Nor⸗ wegen vollstämdig aus der Lust gegriffen seien Norwegen habe nicht den Wunsch, diesen Köstenstreifen zu er⸗ werben. Auch die Vermutung, doß Normwegen vom Obersten Rat ein Kolonialgebiet in Deutsch Ostafrika angeboten worden sei, entbehre jeder Grundlage. 1
Amerika.
Das amerikanische Staatsdepartement hat der „New York Times“ zufolge wegen der Besitznahme von 12 Oeltankdampfern, die amerik misches Eigentum sind, aber englischen, na zösischen und belgischen Reedern zugewiesen worden waren, bei der brilischen Regiernng durch die Waffen⸗ stillstandskommissian Einspruch ervoben. Die Schiffe, die einen Wert von vier Millio en Pfund Sterling haben, waren früher deutsches Eigentum und an die Standard Oilkompagnie verkauft
worden. Asien.
Wie die „Tribune de Genène“ aus amtlicher Quelle er⸗ fährt, ist die Provinz Aserbeidschan im Aufstande gegen die Regierung in Teheran begriffen. Die Umuhen haben ihre Ursache in dem persisch⸗englischen Abkommen. Der Generalgouverneur von Täbris ist von den Insurgenten ab:
gesetzt worden.
werden das Gesetz vom 12. März 1919 über die Staatsform und die Artikel des Gesetzes vom 12 November 1918 über
Parlamentarische Nachrichten.
Der 6. Ausschuß der Deutschen Nati sammlung (Volkswirtschaft) hat, wie „W. T. B.“
nalver⸗ berichtet,
[folgenden Antrag der Abgeordneten Hermann (Württemberg), Irl
(Oberbayern) und Käppler einstimmig angenommen: Die National⸗ versammlung wolle beschließen, die Reichsregierung zu ersuchen: 1) Handlungen, welche gegen die zurzeit bestehenden Vorschriften über den Verkehr mit Leim, Knochen und Leimleder gerichtet
sind, unna sichtlich zu bestrafen; 2) in eine erneute Prüfung darüber
einzutreten, ob die festgesetz en Preise für Lederleim und Leimleder den heutigen Eczeugungskosten entsp echen; 3) eine Aufhebung der Vor⸗ schriften und sonstigen Bewirtschaftungsmaßnahmen über den Verkehr mit Knochen, Leimleder und Leim eintreten zu lassen, sobald eine die Interessen aller Beteiligten sicher ellende freie Bewirtschaftungsform unter Kontrolle des Reichswirtschaftsministeriums gewährleistet ist; 4) bis zur Erreichung dieses Zieles eine gründliche Vereinfachung der bestehenden Vermittlungsorgantsationen zwecks möglichst 1.. w zwischen Erzeugern und Verbrauchern schleunigst herbei⸗ zuführen.
Statistik und Volkswirtschaft.
Arbeitsstreitigkeiten.
Be den gestrigen Verhandlungen im Reichsarbeits⸗ ministerium zur Beilegung des Ausstandes in der Berliner Metallindustrie wurde, wie „W. T. B.“ meldet,
der letzte Vermittlungsvorschlag des Reichsarbeitsministers nochmals eingehend erörtert.
1 Es wurde eine neue Verhandlungsgrundlage in Aussicht genommen. Beide Parteien wollten bis heute abend um 6 Uhr dem Reichsarbeitsminister ihre endgültige Stellungnahme mitteilen. — Zum Ausstand der Maschinisten und Heizer wird mitgeteilt, daß die technische Nothilfe bisher nur in Charlottenburg eingegriffen hat. Das Charlottenburger Elektrizitätswerk arbeit t wieder in vollem Umfange. Die Arbeiter it, Weißensee, Stralau⸗Rum elsburg und Bitterfeld hatten beschlossen, bis zum heuti en Freitag früh um 8 Uhr zunächst weiter zu arbeiten und dann in Betriebsversamm⸗ lungen erneut Stellung zu nehmen. Argesichts dieser Sachlage ist zu hoffen, daß der Groß Berliner Bevörke ung eine schwere Beeinträchtigung der dringendsten Lebensnotwendigkeiten, wie es die Lahmlenung des Verkehrs und die Abschneidung von Licht und Kraft wären erspart bleibt. Sollte wider Erwarten die Einsicht der in allen Betrieben zweifellos vorhandenen arbeitswilligen Mehrheiten durch die Kurzsichtigkeit von Minde heiten ausg schaltet werden so messen die bereitstehenden Abwehrmittel, insbeso dere die technische Nothilfe, unverzüglich einsetzen, um die unab⸗ 8. Folgen einer über das gebotene und be echtigte aß weit hinausgehenden Vertretung von Sonderinteressen der Ge⸗ samtheit fernzuhalten. Alle erforderlichen Maßnahmen werden selbst⸗ verständlich auch von Berliner Magistrat auf das nach⸗ drücklichste gefördert. Auch der Magistrat sieht seine vornehmste flscte darin, das vielgestaltige Leben der Reichshauptstadt im Gunge zu halten. af dem Verhandlungswege zu lösen. Sollten die Ver⸗ han lungen zu einem Ergebnis nicht führen, so werden die erforderlichen Maßnahmen des Oberkommandos die volle Unter⸗ stützung des Magistrats finden. In Neukölln stockte gestern die Gasversorgung. Das Oberkemmando ist von zahlreichen Stellen Neuköllns angegangen worden, die technische Nothilfe ein⸗ reifen zu lassen. Der Magistrat Neukölln hat jedoch ersucht, davon 1 Das Oberkommando wird die Sach⸗ lage weiter verfolgen und gegebenenfalls die notwendigen Maßregeln treffen, damit die Neuköllner Bevölkerung vor Schaden bewahrt bleibt. Zum Ausstand der Groß Berliner städt’schen
ist mitzutetten, daß gestern nachmittag zwischen Stadtverordneten und Vertretern der streikenden Hilfskräfte Bespi chungen stattgefunden haben, die allerdings nicht zu einem festen Beschluß führsen. An den Besprechungen nahmen, wie der „Berl. Lok⸗Anz.“ erfährt, je ein Misglied jeder Fraktion der Stadt⸗ verordnetenversammlung und vier Vertrauensleute der Ausständigen teil. Nach dem Ergehnis dieser Aussprache wurde aber angenommen, daß die Ausständigen heute in großer Zahl die Arbeit wieder auf⸗ nehmen würden. Der Magistrat hält an seinem Standpunkt fest, daß über die erfolgten Bewilligungen hinaus weitere Zugeständnisse unmöglich sind. Hente sollte den weiter im A sstand Verharrenden die Entlassung mitgeteilt werden. Die Zahl der Beverber um die frei
werdenden Stellen ist groß. — Wie zu erwarten war, hat der Ausstand auch auf verschi dene Vororte übergegriffen, do lottenburg und Schöneberg noch gearbeitet. wird gestre kt In Neukölln sind die Friedbofsarbeiter in einen Sym⸗ pathieausstand zugunsten der Bürohilfskräfte eingetreten, sodaß am Miftwich und Donnerstag die angesetzten Beerdigungen nicht statt⸗ finden konnten.
sch wird in Char⸗ et. In Lichtenberg doch ist es möglich, den Betrieb aufrechtzuerhalten.
In Frankfurt a. M. fand, wie „W. T. B.“ berschtet, gestern unter dem Vorsitz des Unterstaatsz kretärs Graef als Beauftragten der Reichs⸗ und Landesregie ung im Eisenbahndirektions⸗ gebäude eine Besyrevhung stait, an der Vertreter der Eisen⸗ bahndirektion, des Polizeipräsidiums, des Verkeh sausschusses und der
Er hat seit Tagen und Wochen versucht, diese Aufaabe