1919 / 240 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Oct 1919 18:00:01 GMT) scan diff

8 7 handlungsgehilfenvetband, Leipzig, Kreisverein Bayern, haben beantragt, den zwischen ihnen am 3. August 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der Angestellten in Buch⸗, Kunst⸗, Musikalien⸗, Zeitschriften⸗ und Verlagshandelsbetrieben gemãͤß 5 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistagts Bayern rechts des Rheins für allgemein verbindlich zu erklären Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Oktober 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3042 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, senstraße 33, zu richten. Berlin, den 13. Oktober 1919.

Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.

Bekanntmachung. .

Die Bezirksgruppe Leipzig des Sächsisch⸗ Thüringischen Brauereivereins G. m. b. H. in Leipzig, der Gewerkschaftsbund kaufmännischer An gestellten⸗ verbände, Landesausschuß Sachsen, und der Zentral⸗ verband der Handlungsgehilfen, Bezirk Leipzig, See beantragt, den zwischen ihnen und dem Verein der aufmännischen Brauereibeamten von Leipzig und der Umgegend (E. P.) am 11. Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten im Brauerei⸗

werbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für die Stadtbezir ke Leipzig, Groß Zschocher und Lützschena für allgemein verbindlich zu artlären.

Einwendungen gegen diesen Antra können bis zum 31. Okiober 1919 erhoben werden und sind unter Nummer 1 p. B. 2432 an des Reichsarbeitsministerium, Berlin Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 15. Oktober 1919.

b Der Reichsarbeitsminister.

Wlüide.

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Bekanntmachung

Der Gewerkschaftsbund estelltenverbände, Ortsausschuß Heidelberg, und bie Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenvervände, Bezirk Heidelberg, haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Allgemeinen Arbeitgeberverband für die Kreise Heidelberg und Mosbach e. V. am 24. Juli 1919 Ieegteshen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Austellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten in kaufmännischen und technischen Betrieben gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Heidelberg für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Oktober 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3046 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Verlin, den 13. Oktober 1919. 16 Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.

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——,

Bekanntmachung.

Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ange⸗ stelltenverbände, rtsausschuß Heidelberg, und die Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten verbände, Bezirk Heidelberg, haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Allgemeinen Arbeitgeberverband für die Kreise Heidelberg und Mosbach am 24. Juli 1919 ab⸗ geschlessenen Tarifvertrag zur 5 der Gehalts⸗ und Anstellungabedingungen der 1v bes schen Angestellten in den kaufmännischen Betrieben des Groß⸗ und Kleinhandels gemãß

der Verrordrung vom 23 Dezember 1918 Reichs⸗Gesetz⸗ blatt S. 1456) für den Stadtbezirt Heidelberg für allgemein verbindlich zu erklären. 8 8

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Oktober 1919 erhober werden und sind unter Nummer I. B. R 3045 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 13. Oktober 1919.

Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.

g

Bekanntmachung.

Der Verband Lübeckischer Kleinhandels⸗Vereine hat beantragt, den zwischen ihm und dem Deutschen Transportarbeiterver and, Ortsverwaltung Lübeck, am 2. August 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbetabed ngungen der gewerblichen Arbeiter im Kleinhandel gemäß 88 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetbi. S. 1456) für den Stabtbezirk Lübeck

fuͤr allgemein verbindlich zu erklären. 1 Finwendungen gegen diesen Antra können bis zum

31. Oktober 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 2438 an das Reichsarbeitzminlsterium, Berlin, Luisen⸗ stvaße 33, zu richten. b Berlin, den 13. Oktober 1919. .“ r Reichsarbeitsministor.

Bekanntmachung.

Der Gewerkschaftsbund der kaufmännischen An⸗ gestelltenverbände, Orts ausschuß Lübeck, hat beantragt, en zwischen ihm, den vertragschließen den Geld⸗ nstituten und Banliers in Lübeck und der Kom⸗

Periode gilt der Zeitraum bis zum 31. Dezember 1919.

kaufmännischer An⸗

Berlin, den 1. Oktober 1919.

gesellschaft zu

mission des Deutschen Bankbeamten⸗Vereins e. V., ve Lübeck, am 20. Juni 1919 abgeschlossenen

barifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der Beankangestellten Aeuen § 2 der Ver⸗

ordnung vom B. Deßember 1918 (Reichs⸗Gesetbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Lübeck und für Le eeneie 89.

r allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag könnon bis Femn 31. Oktober 1919 erbosben werden und sind unter Rummer I. B. R. 3102 an das Neichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 13. Oktober 1919.

Der Reichearbeitsminister. Schlicke.

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Bekanntmachung

Nr. HF. 10, betreffend Absatz von Waren aus Kokosfaser und Kokosgarnen.

Mit Zustimmung der Reichsstelle für Textilwirtschaft wird auf Grund der Verordnung über wirtschafiliche Maß⸗

kanntmachung über die Befugnisse der Reichsstelle für Tertil⸗ wirtschaft und der Reichswirtschaftsstellen vom gleichen Tage

(Reichs⸗Gesetzbl. S. 175) folgendes angeordnet:

1 Die kokosverarbeitenden Beiriebe, welche mechanisch⸗ oder hand⸗ erzeugte Läufer, Teppiche und Matten herstellen, werden im Absatz ihrer aus oder Kotosgarn hergestellten Erzeugnisse der Menge nach auf halbjährlich höchtnens *. vH ihres seinerzeitigen durchschnitklichen halbjährlichen Friedensabsatzes beschränkt. Als erste

§ 2.

Als Friedensabsatz gilt die Menge, welche dem von der Reichs⸗ wirtschaftsstelle für Hartfaser (Unterausschuß für Kokos) festgesetzten Jahresumsatz des Kalenderjahres 1913 entspricht. Dabei wird je 1,— des Umsatzwertes 1913 einer Gewichtsmenge von 1 Kilo

Fertigware gleichgesetzt. § 3.

Die in das Ausland ausgeführten Fit en unterliegen nicht der Absatzbeschränkung des § 1. Die Ausfuhr der Fertigwaren ist nachzuweisen.

5 4. Jeder Betrieb gemäß § 1 hat über Ein⸗ und Ausgang an Roh⸗ stoffen, Garnen und Fertigwaren Buch zu führen.

§ b. 1 Jeder Betrieb hat bis zum 10. eines jeden Monats an die Feis eeeirsitegege für Hantsases, Berlin SW. 11, Hedemann⸗ straße 6, Erdgeschoß, auf vorgeschriebenen T. die geforderten Angaben über den Vormonat zu machen. Die Meldeformulare sind bei der RWstelle für Hartfaser anzufordern.

§ 6.

Die Reichsstelle für Textilwirtschaft und die Rei wirtschafts⸗ stelle für Hartfaser sind jederzeit berechtigt, ohne vorherig? Mitteilung durch ihre Beauftragten die oir halbmng der vorstehenden Bestim⸗ mungen in Gemäßheit von Bekanntmachung 80 der Reichsstelle für Textilwirischaft vom 19. März 1919 zu überwachen und nach⸗ zuprüfen.

Im Falle von Zuwiderhandlungen findet die Strafporschrift gemäß § 3 der Verordnung vom 1. Februar 1919 * Anwendung.

§ 8. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 20. Oktober 1919

in Kraft. L2

*) 8,3 der Verordnung über wirtschaftliche Maßnahmen auf dem Textilgebiet vom 1. 2. 1919 lautet:

schswirtschaftsstelle für Hartfaser. . Kirchert.

Mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Gelbdstrafe bis

zu 15 000,— oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer den auf Grund dieser Perordnung erlassenen Anordnungen uwiderhandelt. Die Strafverfolaung tritt nur auf Antrag erjenigen Stelle ein, die die Anordnung erlassen hat.

——V

Den Kaliwerken Großherzog von Sachsen Aktien⸗ Weimar ist die Genehmigung zur Aus⸗ gabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von sieben Millionen Mark erteilt worden. Die Schulboverschreibungen, für die hypothekarische Sicherheit gewährt wird, sind in Stücken zu je 1000 auszufertigen, mit 4 ½ % jährlich am 1. März und am 1. Sepiember zu ver⸗ zinsen und mit einem Aufgeld von 3 % das Stück zu ückzu ahlen. Die Schulbverschreibungen sind bis zum 1. März 1925 un⸗ lündbar. Von da ab erfolgt die Tilgung im Wege der Aus⸗ losung. Jaͤhrlich sind mindestens 20 % des ursprünglichen Ge⸗ samtnennbetrags zu illgen. Auch sollen die infolge der Rück⸗ zahlung ersparten Ziasen zur Verstärkung der Tilgung benutzt werden. Die Schulbverschreibengen können vom 1. März 1925 ab mit Zmonatiger Frist gekündigt werden. Weimar, den 16. Oktober 1919. Freistaat Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. 8 Ministerium des Innern. 8 Baudert.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 201 des RNeichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 7092 das Gesetz zur Ergänzung des Mannschafts⸗ versorgungsgesetzes vom 31. Mai 1906 S. 593), des Offisterpensionsgesetzes vom 31. Mai 1906 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 565) und des Militärhinterbliebenengesetzes vom 17. Mai 1907 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 214), vom 4. Oktober 1919, unter

Nr. 7093 einen Erlaß, betreffend die Erhebung erhöhter

Zuschls e zu den Kanalabgaben und Schlepplöhnen für den Kaiser ZWühelm⸗Kanal, vom 15. Oktober 1919, unter Nr. 7004 eine Verorbnung über den Verkehr mit Zucker, vom 14. Oktober 1919, unter

Nr. 7095 Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Zucker, vom 14. Oktober 1919, und unter

Nr. 7096 eine Bekanntmachung über Fece ehn der Be⸗ kanntmachung über die Regelung der Ein⸗ und usfuhr vom 3. September 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1515), vom 13 Ok tober 1919. 88

Berlin, den 17. Oktober 1919.

Postzeitungsamt. Krüer.

Prenußen.

Die preußische Staatsregierung hat durch Beschluß vom

22. September 1919 dem Regierungs⸗ und Baurat, Geheimen

Baurat Professor Dr. Steinbrecht in Marienburg die am

13. Juni 1881 gestiftete Medaille für hervorragende Verdienste

um das vaterländische Hauwesen in künstlerischer und wissen⸗ scha Begiehung in Gold verliehen.

ministerium Dr. Himmel

beigelegt worden.

delegiert ist.

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erEnE 8

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Regierungsrat Fellinger in Berlin ist zum G sainen Regierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium ür Handel und Gewerbe ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen v.. zund Forsten. Der veterinäriechnische Hilfsarbeiter im Landwirtschafts⸗ ist zum Kreistierarzt ernannt.

Die Oberförsterstelle Hameln im Regierungsbezirk

Hannover sst zum 1. Januar 1920 zu besetzen. Bewerbungen

müssen bis zum 15. November eingehen. nahmen für die Uebergangswirtschaft auf dem Textilgebiet vom 1. Februar 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 174) und der Be⸗

Ministerium für Volkswohlf

Der Kreisarzt Dr. Zillessen in Trier ist und Medizinalrat ernannt und der dortigen Regierung wiesen worden.

Der Kreisarzt Dr. Ostermann in Oschersleben ist zum Regierungs⸗ und Medizinalrat ernannt und der Regierung in Magdeburg überwiesen worden.

Dem Dozenten der Akademie für praktische Medizin in Düsseldorf Dr. med. Molineus ist das Prädikat Professor

—— —.—

Bekanntmachung.

In Neubearbeitung ist fertiggestellt und an die amt⸗ lichen Verkaufsstellen von Kartenwerken der Preußischen Landes⸗ aufnahme übergeben worden:

Karte des Deutschen Reiches 1: 100 000, Ausgabe A, C u. D Nr. 102 Wormditt. .

Alle Bestellungen auf Karten sind an diejenige amtliche Verkaufsstelle von Kartenwerken der vereus schen Landesauf⸗ nahme zu richten, in deren Bezirk sich der Be teller befindet.

Berlin, den 17. Oktober 1919.

Landesaufnahme. S. A. Kelleig.

J“ Hekanntmachungg. Der Firma Benno urd Hugo Waldmann in Los

lau O. S. ist auf Grund der Bekanntmachung zur Fsrnha eg unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1911 (R.⸗G. Bl. S. 603) der Handel mit Leder und Leder⸗ waren mit dem heutigen Tage untersagt worden.

Rybnik O. S., den 7. Oktober 1919. Der Landrat. Dr. Lukaschek.

Bekanntmachung. Dem Kaufmonn Johs. Hansen in Kspl. Garding ist auf Grund der Bundesratsverorbnung vom 23. September 1915, betr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reichs⸗ Gefetzbl. S. 603), der Handel mit Wolle untersagt. Die Kosten, insbesondere auch die der öͤffentlichen Bekanntmachung, fallen dem Betroffenen zur Last. v““ Tönning, den 13. Oktober 19119. b Der Landrat des Kreises Eidersted. J. V.: Reeder, Kreisdeputierter.

NRichtamtliches. Deutsches Reich. 8

Das Kabinett beschäftigte sich vorgestern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, mit dem Telegramm, das der bis⸗ herige Truppenbefehlshaber im Baltikum Graf von der Goltz an den russischen Führer Bermondt gesandt hat. Die

Reichsregierung mißbilligt dieses ihrer Politik gänzlich zu⸗

widerlaufende Telegramm aufs schärfste und sieht von einem Verfahren gegen den General, der seit Freitag in Berlin weilt, nur wegen des Umstandes ab, weil dieser bereits sein Ab⸗ schledsgesuch eingereicht hat.

Nach einer Mitteilung des Reichskommissars

und Einfuhrbewilligung ist zur Beschleunigung des Geschäfts⸗ ganges eine weitere Dezentralisation in seinem Geschäftsbereich eingetreten. Außer den bereits bestehenden Außenhandelsstellen und Außenhandelsnebenstellen sind nunmehr auch die Zentral⸗ stellen für Ausfuhrbewilligung mit der selbständigen Bearbeitung von Ausfuhranträgen nach den ihnen vom Reichskanzler gegebenen Grundsätzen beauftragt worden. Im Geschäftsbereich des Reichskommissqis selbst werden nur noch die Ausfuhrantrüge auf Lebens⸗, Futter⸗ und Genuß⸗ mittel, Reise⸗ und Umzugsgut, Austauschsachen und größere Sammelaufträge bearbeitet, sowie die gesamten Einsuhranträge, soweit die 8S nicht an andere Stellen bereits früher

Die Aufsicht über die Zentralstellen und die Bearbeitung von Beschwerden über die von diesen getroffen en Entscheidungen steht dem Reichskommissar zu. Ein Verzeichnis der Zentralstellen und das ihrer Zußtndigkeit unterliegende Geschäftsgebiet wird demnächst zur Bekanntgabe an die interessierten Stellen, Handelskammern, Landwirtschafts⸗ kammern usw. herausgegeben werden.

Die Reichszentralstelle für Kriegs⸗ und Zivilgefangene teilt daß nach einer inoffiziellen mündlichen Meldung der eng⸗ lischen Waffenstillstandskommission an den Chef der Unter⸗ kommission für Kriegsgefangene bei der Waffenstillstands⸗ kommission in Düsseldorf die Transporte der deutschen Kriegsgefangenen aus den englischen Lagern in Nordfrankreich und Flandern am 20. Oktober be⸗ endet sein werden. Vom 22. Oktober ab werden etwa 13 Tage lang tägliche Transporte in Stärke von 2000 Mann

mit,

aus den in England befinolichen Lagern über Dover— Calais

eintreffen und nach Deutschland weitergeleitet werden.

„Unter Aufhebung der früheren Bestimmungen für die Pfalg wird folgendes bekanntgegeben:

ntlassene Heeresangehörige, die in der Pfalz aus⸗

gehsben sind und vort wohnen oder ihre Angehörigen dort haben und

Lstillzulegen, die für Bedeutung ist.

fangener eine Zentralauskunfts⸗ und

höfe Berlins

ie auf einen in der Pfalz lingonden Ort ausgestellte Entlassungs⸗ apiere besitzen, können einreisen. Sie melden sich auf dent Ab⸗ bnitt 5 der neutralen Zone Paßstelle Mannheim, Schloß und

erden von dort dem französischen Quarantänelager zugeführt, in dem

eeine dreitägige Quarantäne durchzumachen haben. Zivilpersonen, die für dauernden Aufenthalt einreisen ollen, haben einen Reisepaß mit ausgefülltem Antragsformular an en Abschnitt 5 der neutralen Zone in Karlsruhe, Schloß, oder an essen Paßstelle in Mannheim, Schloß, einzusenden. Dem Anlrags⸗ vormular ist eine Bestätigung des Bürgermeisteramtes des Zielorts heizufügen, daß der Eineene keine Hindernisse im Wege stehen. Bivilpersonen, die zum vorübergehenden Aufenthalt einreisen wollen, aben ihren Paß mit beigefügtem Antragsformular dem Abschnitt 5 er neutralen Zone in Karlsruhe oder bet dessen Paßstelle in Mann⸗ heim, Schloß, einzureichen. Höchstgültigkeitsdauer des Aufenthalts mit einer oder mehrmaliger Reile beträgt 3 Monate. Aktive Militärpersonen können noch nicht einreisen. Es schweben Verhandlungen, um deren Einreise zu ermöglichen. Die Pässe erhalten das französische Visum und werden den Gesuchtellern mit der Post als portopflichtige Dienstsache einge⸗ schrieten zurückgesandt. Versandfertiger Briefumschlag ist dem Antrag beizufügen. Es wird dringend geraten, die Einreisegenehmigung am ezigen Aufenthaltsort abzuwarten. Einreisende haben sich innerhalb Stunden beim französischen Kontrolloffizier des Pfälzer Bezirks zu

Iden. Die Antragsformulare sind bei den Bezirksämtern erbältlich. ise können Muster vom Abschnitt 5 der neutralen Zone beziehen.

Wie das Reichswirischaftsministerium dem „Wolffschen segraphenbüro“ zufolge mitteilt, muß ein Teil des im Oktober zur Verteilung kommenden Petroleums zu etwas er öhten Freisen abgegeben werden. Die alten billigen Bestände geichen zur weiteren Verteilung nicht mehr aus. Die in⸗ wischen eingeführten Mengen aber haben sich infolge des Fallens unserer Valuta wesentlich teurer gestaltet. Es darf edoch das Liter Petroleum bei vom Lager oder Laden des Vertänfers ab 1,80 Mark, bei Lieferung in das Haus des Verkäufers 1,85 Mark nicht übersteigen. Durch Abschluß von weiteren Vertrügen ist inzwischen die Einfuhr vwon Petroleum in dem Mes gesichert worden, daß der dringendste Bedarf für den Winter wird befriedigt werden können. Die ersten Petroleum⸗Tankschiffe werden voraussichtlich in kurzer Zeit von Amerika abgehen, so daß sich gegen Ende Oktober aller Wahrscheinlichkeit nach eine Erleichterung in der Petroleumwirschaft bemerkvar machen wird.

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Preußen .“

Gogen das Verhalten der belgischen Besatzung in Orten in der Nähe des Rheins auf der linken Seite des Flußes hat ein Proteststreit begonnen. Wie „Wolffs Lelegraphenbüro“ berichtet, sind bisher die Belegschaften von vier Bergwerken an dem Streik beteiligt, ferner alle Beamten und Arbeiter des Kruppschen Werkes Rheinhausen, das bis auf

ldie Verrichtung der Notstandsarbeiten stilliegt. Einige Straßen⸗

bahnlinien haben den Betrieb eingestellt, die Geschäftshäuser und Gastwirtschaften sind geschlossen, nur die Lebensmillelgeschäfte geöffnet. In einer Versammlung der Streikenden wurde be⸗ kanntgegeben, daß auch die Eisenbahner und die Postbeamten sich dem Streik anschließen; die Zahl der Streikenden beträgt 20 000. Ihre Forderungen sind: freier Verkehr mit dem übrigen Deutschland. Entfernung der Besatzungstruppen aus

(ven Arbeitsstätten, strenge Verfolgung der geschehenen Ueber⸗ lgriffe, Freilassung der aus politischen Gründen Verhafteten,

hesjere Lebensmittelversorgung und Beseitigung des Schieber⸗ tüums. Vorgestern haben sich die Rheinschiffer mit den Streikenden solidarisch erklärt und drohen, für den Fall, daß gegen sie mit Gewalt vorgegangen wird, die Rheinschiffahrt

die Kohlenlieferung der Entente rößler

Ein Sonbderfall gibt Veranlassung, auf den Beschluß

lder Landesversammlung vom 2. Oktober hinzuweiseg,

durch ben bestimmt ist, daß den Staatsarbeitern die zweite

[Hälste der Beschaffungsbeihilfe nicht gezahlt werden darf, [wean die Arbeitstätigkett bis zum Zahltermin durch andere (Günde als durch Krankheit unterbrochen wird. daß sie an solche Arbeiter nicht

Daraus folgt, ausgezahlt werden kann, die

sich an einem Streil beteiligen. Dieser Beschluß der Landes⸗

[versammlung ist Gesetz geworden, bindet also sämtliche Staats⸗ verwaltungen.

Keine Verwaltung ist ber hge davon abzu⸗ weichen. Daneben steht nach wie vor die Vors rift der Staais⸗ regierung, daß Loͤhne für Streiklage nicht gezahlt werden dürfen.

—V

Die Kommandanlur Verlin hat für Weiterleitung ersprengter Heeresangehöriger und Kriegsge⸗ Weiterleitungaestelle ein⸗ Sie sieht mit sämtlichen Auskunftsfellen der Bahn⸗ und sämtlichen Militärbehörden Berlins in Ver⸗ bindung. Heeresangehörige und Kriegsgefangene, die nicht so⸗ fort weitergeleitet werden können, werden von der Komman⸗ dantur aus untergebracht, verpflegt und gelöhnt. Die Zentral⸗ auskunfts⸗ und Eiterlenümgsstele befindet sich Platz am Zeug⸗ haus Nr. 1, Telephon: Zentrum 208—211, 1316 und 1317, und ist von 9 Uhr Vormiltags bis 7 Uhr Abends geöffnet.

gerichtet.

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Bei der Uebernahme der Amtoe hafg er Sozialisierungs⸗ kommission erklärte der neugewählte Präsident Ellenbogen, wie „Wolffs Telegraphenbür 0“ berichtet, daß infolge der Ver⸗ wüstung der gesamten Wirtschaft und der Adhängigkeit Oester⸗ reichs vom Auslande die Sozialisierung nur innerhalb gewisser Grenzen werde fortgesetzt werden können. Sie werde sich hauptsächlich auf vier Gebiete beschränken: die Produkliong⸗ zeige, in welchen durch die bisherige gebundene Wirtschaft ein großes Chaos entstanden sei, wo man also wieder von vorn beginnen müßte, ferner die Gebiete, wo infolge der Zer⸗ rweißung des früheren Wirtschaftsgebietes eine Probuktion größtenteils fehle, drittens die Gebiete, die infolge ihrer Eigen⸗ art einer staatlichen Monopolisterung und endlich das weite Feid der kriegsärarischen Be riebe und der ehemals habsburg⸗lothringischen Vermögen.

Die „Reichspost“ und die „Arbeiterzeitung“ veröffent⸗ lichen die 1““ zwischen der Christlich⸗ sozialen Vereinigung und dem Sozialdemokratischen Verbande, welche die Grundsätze der neuen Koalition bilden. Zezüglich der auswärtigen Politit heißt es in diesen Ver⸗ einbarungen .

Die Retierung muß den festen Willen zeigen, den Friedens⸗ vertrag loyal durchzuführen. Sie muß alles unterlassen, was den Vorwurf begrüͤnden könnte, daß Deutsch⸗Oesterreich seine nationalen Ziele, den Anschluß an Deutschland und die Wiedervereinigung mit den losgerissenen deutschen Gebieten, durch Ränke oder Gewalt ohne Zustimmung des Völkerbundes zu erreichen versuchen wolle. Auch sonst werden die Parteien bemüht sein, Kundgebungen zu unterlassen, welche die Republik in auswärtige Schwierigkeiten verwickeln könnten. hit allen Nachbarstaaten sind möglicst gute Bez ehungen anzustreben. Einmengung in die inneren Angelegenheiten der Nachbarstaaten ist zu vermeiden. Staatzrechtliche Verhindungen mit den Nachbarstaaten werden nicht angestrebt. Das nächste Ziel der auswärtigen Politik muß’ sein, Handelsverträge abzuschließen, wobei anzustreben ist, daß das System der Konventionglverträge möglichst hald überwunden und der freie Handel mit dem Ausland wieder hergestellt werde. Aus den Vereinbarungen ist ferner bezüglich der Er⸗ nährungsfrage, der Sozialisierung und der Sozial⸗ politik folgendes hervorzuheben: „In der Ernäbrungsfrage verpflichten sich beide Parteien, ihren vollen Einfluß auf die ihnen nahestehenden Bevölkerungskreise aufzu⸗ bieten, um das Bewußt ein zu stärken, daß alle Teile des Staats zu⸗ sammen helfen müssen, wenn eine Ernährungskatastrophe vermieden werden soll. Ein selbständiger Verkehr der Länder mit dem Auslande in den Versorgungsfragen ist nur mit Zustimmung der Staats⸗ regierung statthaft. Uever die Sozialisterung wird vereinbart, daß die Soztallsierungskommission nech gewisse Fragen zu erledigen hat. Das seinerzeit oufgestellte Sozialisierungsprogramm bleibt in Geltung, wobei jedoch anerkannt werden muß, daß Zeit und Umstände seiner Verwirklichung nach der finanziellen und kreditpolitischen Lage bestimmt werden müssen. In der Sozialpolitik wurde u. a. die endgültige Festlegung des Achtstundentages verei bart unter Zu⸗ lassung von Ueberstunden in Zeiten, die eine besondere Anspannung der wirtschaftlichen Kräfte verlangen.

Ungarn.

Eine vorgestern veröffentlichte Regierungsperordnung ver⸗ fünt dem „Ungarischen Korrespondenzbüreau“ zufolge zur Sicherung einer einheittichen Leitung der infolge des Aufhörens der Monarchie entstehenden finanziellen und wirtschaftlichen Fragen die. Organisierung eines ungarischen Liquidierungsamtes zur Durchführung des Friedensvertrages unter der Leitung des Ministers des Aeußern. Aufgabe des Amtes ist es besonders, 5 Uebereinkommen vorzubereiten, die hinsichtlich der Auf⸗ eilung des Staatsvermögens, des im Inlande und im Aus⸗ lande befindlichen gemeinsomen Vermögens oder der Hofgüter und Fonds nolwendig sind, ferner für die Wiedergutmachungs⸗ kommission die notwendigen Aufklärungen, Daten und Aus⸗

weise anzuschaffen.

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8 Großbritannien und Irland.

Nach einer Reutermeldung ist der General Allenby als Nuchfolger von Sir Reginald Wingate zum Oberkommissar in Aegypten ernannt worden.

Wie „Nieuws van den Dag“ melden, hat amtlichen Angaben zufölge Großbritannien während des Krieges infolge feindlicher Operationen im ganzen 2479 Schiffe mit einem Gesamtinhalt von 7 759 090 Tonnen eingebüßt. Hierbei gingen 14 287 Menschenleben verloren. I16“ Premierminister Lloyd George hielt am Freitag in Sheffield eine Rede, in der er dem „Wolffschen Tele⸗ graphenbüro“ zufolge u. a. sagte:

Die Verzögerung in der Unterzeichnung des Friedens mit der Türkei ist der Tatsache zuzuschreiben, daß man noch nicht weiß, ob Amerika bereit ist, einen Teil der Lasten der Zivilisation außerhalb der Vereinigten Staaten auf sich zu nehmen. Wir haben

die Amerikaner gebeten, uns bei dieser Aufgabe beizustehen. Weder

wir noch Frankreich konnten das Ganze übernehmen. Wir nähern uns der Grenze unserer Kräfte, und es wäre unklug von uns, darüber hinauszugehen. Es wäre auch unklug von uns, abzurüsten, ehe das türkische Problem erledigt ist. Lloyd George betonte ferner, daß jetzt, nachdem England mit seinem gewaltigsten Feinde Frieden geschlossen habe, die Zeit gekommen sei, wieder ernstlich an die Arbeit zu gehen. Es müsse produttiver gearbeitet werden, als je zuvor. Die Lasten, die England zu tragen habe, seien schwerer als vor dem Kriege, und die Not sei gestiegen. Vor dem Kriege habe die nationale Schuld 635 Millionen Pfund Sterling betragen, jetzt betrage sie etwa 8 Milliarden. Die Welt habe Bedürfnis an den wichtigsten Handelsartikeln, bezüglich der Nachfrage sei nichts zu befürchten. Wohl aber sei es fragnch, ob England seinen ihm zu⸗ kom menden Anteil an der Befriedigung des Bedarfs einnehme. Während des Krieges habe man die Wichtigkeit des Transportwesens fͤr den Sieg einsehen gelernt. Das jetzt herrschende System der Konkurrenz ohne zentrale Leitung führe unvermeidlich zur Verz ttelung der Kräfte. Es sei höchst wichtig, dem zuvorzutommen. England habe den amerikanischen Standard in der Benutzung der Maschinen und in der Oekonomisierung der Erzeugung noch nicht annähernd erreicht. 1 8 Frankreich.

Der Oberste Rat der Alliierten genehmigte vorgestern der „Agence Haves“ zufolge den Bericht des redaklionellen Ausschusses, belreffend die Aufnahme gewisser juristischer Be⸗ stim mungen in den mit Ungarn abzuschließenden Friedens⸗ vertrag, die dem Verlangen Italiens entsprechend den Verzicht Ungarns auf die Güter der ebemaligen österreichisch⸗ungarischen Monarchie 8ag auf die Ungarn ein Annecht hatte und die Italien abgetreten wurden. Der Oberste Rat verfügte über die In⸗ krafisetzung des de ngs und bestimmte, in welcher Stärke die zu er⸗ olgende Besetzung von berschlesien, Schleswigund Memel

ich die einzelnen alllierten Truppen vorgenommen werden oll. Er regelte die militärischen Maßnahmen in bezug auf die

äumung dieser Gebiete durch die deutschen Truppen und deren sofortige Besetzung durch die Alltierten, die im Augenblick des Inkrafttretens des Vertrages zu trefsen sind. Der Rat setzte die Form der Niederlegungsprotokolle und der Ratlfikation fest, die erst erfolgen soll, wenn die vorgesehenen militärischen Maß⸗ nahmen ausgeführt werden können.

Der Miinisterpräsident Clemenceau hat an den deutsch⸗österreichischen Bevollmächtigten Eichhoff eine Note erichiet, in der er erklärt, daß nach dem Ergebnis der Unter⸗ nchung die Kohlennot in mangel Mitielemopes auf Mangel material zurückzuführen seien. Der daher beschleß zugreifen und den in Artikel 318 vorgesehenen Sach⸗ verständigenausschuß einzuseten, der aus einem Haupt⸗ und einem Unterausschuß besteht. Der Vorsitzende des Haupt⸗ ausschusses ist der englische Delegierte Sir Frauncis Dent.

In der Kammer erklärte am Freitag der Minister bes Innern, Pam, auf eine Anfrage, er gloube nicht, daß setzt die Zeit sei, sich vor der Kammer über die allgemeine Politik auszusprechen, da das allgemeine Stimmrecht sich valdigst geitend mache und das Volk sich über die Politik der Regierung aus prechen könne. Darauf wandte sich die Kammer

Oberste Rat habe

der Beratung des

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Laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ gab Lefoͤvre im Laufe der Aussprache Einzelheiten er die Schwierigkeiten, dene das kommende Parlament die Stirn bieten müsse. Per inanz⸗ minister Klotz warf dem Redner vor, daß er nur die Passivpen Frankreichs erwähnt habe, doch darüber hinaus, fuhr der Finanzminister

fort, schulden wir noch 30 Milliarden, davon die Halfte den Vereinigten

Staaten. Aber Frankreich verfügt über eine bedeutende aktive Bilanz. rankreich war und ist noch jetzt der größte Kreditgeber der Welt. Vor m Kriege hatte es 49 Mi Uiarden im Auslande angelegt, während des

Krieges gab es verschiedenen Nationen Vorschüsse in Höhe von jirka

13 ½ Milliarden. Auf verschiedene Zwischenrufe von sozalistischer

nung tragen müssen. d'Annunzio Fiume zum Freihafen erklärt hat.

des

Oesterreich und der Kohlen⸗ an Eisenbahn⸗

Gesamtvoranschlags über die Kredite zu.

Seite erklärte der Minister, daß das Land vor dem Kriege nur den vierten Teil seiner Gläubigerguthaben in Rußland gehabt habe, während des Krieges nur den zehnten Teil. Die Kammer, fuhr der Redner fort, kann keinen Augenblick zweifeln, daß die deutschen Schulden eingetrieben werden. Man muß sich im übrigen nicht allzu sehr bei dem aufhalten, was wir England und den Verein gten Staaten schulden. Wir werden uns dessen entledigen auf eine Art und Weise, die uns und unserem Lande nur zur Ehre gereichen wird. Die Finanzlage Frankreichs hat sich im Vergleich zum Voranschlag bedeutend gebessert. Vor dem Kriege betrugen die Einnahmen 4,2 Milliarden bei einem Ausgabenvoranschlag von 5 Milliarden, während 1919 die Einnahmen auf mehr als 10 Milliarden angesetzt werden konnten. Diese Einnahmeerhöbung beweist, daß das Land Zutrauen zu seiner Zukunft haben tann. Die Ausgaben von 1919 werden auf 20,5 Milliarden angesetzt, darin sind einbegriffen die von Deutschland zu bezahlenden Pensionen. Der Militäaͤrhaushalt er⸗ fordert zwei Milliarden wie 1913. Die Dienstzeit wird berkürzt, aber der Unterhalt des einzelnen Mannes wird steigen. Es gibt in Wirtlichkeit fast keinen hvpothekarisch be⸗ lasteten landwirtschaftlichen Boden mehr. Die Bauern und Städter werden Grundbesitze, das ist eine für das soziale Leben sehr bemerkenswerte Tatsache. Die bäuerliche Demokratie, die während des Krieges ihre Pflicht tat, ist der beste Teil des französischen Volkes. Die finanziellen Leistungen des Landes sind umso be⸗ wunderungswürdiger, als Re verwüsteten Gebiete den fünften Teil rer Einnahmen umfaßten und die Demobilisierten ihre Tätigkeit noch nicht wieder aufnehmen konnten. Das Land hat also seine volle wirtschastliche Kraft noch immer nicht wiedererlangt. Der Voranschlag steigt also nicht von 5 auf 25 Milliarden, sondern nur von 10 auf 20 Milliarden. Un⸗ zweifelhaft wird es für den Fiskus genügend sein, wenn 5 oder 6 Milliarden, die auf mehrere Aböschnitte verteilt werden, aufgebracht werden. Die Einverleibung Elsaß⸗Lothringens wird Frankreich eine bedeutende Steigerung seiner Einnahmen bringen. Frankreich kann also allen kommenden Haushaltslasten Genüge leisten und hat den Willen, ihnen zu begegnen. Es wird bald alles aus seinen Reich⸗ tümern herausproduzieren, was möglich ist. (Lebhafter Beifall.) Es ist nicht nötig, neue Quellen zu erschließen. Wir werden allen außerordentlichen Ausgaben nicht mit dem Erschließen neuer fiskalischer Quellen begeanen, sondern entnehmen sie dem Schatz. Der Finanz⸗ minister drückte dem Lande sein Vertrauen aus, daß es Männer in die Kammer wählen werde, die ihrer Pflicht gewachsen seien.

Das Haus nahm den Gesamtsoranschlag über die Kredite und ferner das Gesetz über die Amnestie an.

Rußland.

Nach dem „Reuterbüro“ aus Helsingfors zu⸗ gegangenen amtlichen Meldung hat die russische ] armee Krasnaja Gorka und Zarskoje Sselo ein⸗ genommen. Weiter wird gemeldet, daß Kronstadt am Freitag nachmittag die weiße Flagge gehißt und Peters⸗ urg eine Deputation an den General Judenitsch entsandt hat, um über die Kapitulation zu verhandeln. In Kopen⸗ hagen eingetroffene Telegramme aus Helsingfors melden bereits den Einmarsch Judenitschs in Petersburg. Vom „Wolffschen Telegraphenbüro“ verbreitete Nachrichten von der Petersburger Front besagen dagegen, daß starke Truppenmassen bei Petersburg und bei Gdow am Peipussee zusammenziehen und das Geschwader der Alliierten die bolschewistischen Kriegsschiffe verhindert, den Hafen zu ver⸗ lassen, um sich an der Verteidigung von Petersburg zu be⸗ teiligen.

Nach Helsingforser Telegrammen herrscht unter der Judenitsch und Denikin große Spannung. prozeß in dem bolschewistischen Heere sei allgemein und die bolschewistische Front sei an verschiedenen Punkzen dur chbrochen; die Bolschewisten verfügten nur über beschränkte Reserven, um sie wiederherstellen zu können. Tschitscherin soll den Alliierten dieser Tage ein neues Friedensangebot gemacht haben.

russischen Westarmee zusolge hat der Fürst Awaloff unter Gegenzeichnung des Vorsitzenden des Nats von Westrußland an den litauischen Minister des Aeußern und an die litauische Nationalversammlung in Kowus nach⸗ stehende Note gerichtet:

Raume Schadow Beißagola konzentrieren. Seit eiaiger

dringen beständig Gerüchte zu mir, denen ich nicht glauben kann, daß die litanische Regierung die Absicht hat, meine Truppen anzugreifen. Mein einziges Ziel ist der Kampf gegen den Bolschewismus. hege keinerl i Absichten, den litauischen Staat in seiner freien Ent⸗ wicklung irgendwie zu beeinträchtigen, Der Zentralrat und ich steben Hauf dem Beden der von Wilson proklamierten Prinzipien und er⸗ kennen somit die volle Souveränität des litauischen Volks, über sein Geschick zu bestimmen, an. ansammlungen mitzuteilen, genen unseren gemeinsamen Feind, die

Italien. Ueber neue Verständigungsversuche der Regierung mit d'Annunzio, die nicht aussichtslos sein sollen, berichet „Populo Romano“. Die e Lage in Fume weide kglich 8 Arbeitslofigkeit und Lebensmittelknappheit schwieriger. Die Bevölkerung sehne sich nach der Rücktehr normaler Zustände.

und hoffe, ein Bündnis mit Litauen, Bolschewiken, zu erreichen.

Die „New York Times“ meldet, daß Der Ministerpräsident Nitti hat eine Abordnung

obwohl sie sich gegen die Annexion dieses Gebietes ertlärte der „Agenzia Stesant“ zufolge mitteilte, daß die vereinigten

s deutschen Parteien bereit seien, mit der italienischen Regierung en, dem Friedensvertrag mit Oesterreich vor⸗ loyal mitzuarbeiten.

am Wiederaufbau und der Weiterentwicklung ihres Landes Die Aboronung machte auch spielungen auf die Schaffung einer autonomen Provinz Tirol Nittt sicherie der Abordnung die größte Achtung ihrer nationalen

Rechte und weitestgehenbe Berücksichtigung ihrer Interessen zu daß die vorgebrachten Forderungen die Zu⸗

und erklärte, stimmung der Regierung hätten, die auf die Mitwirkung de Bertreter der oberen Eischtäler hoffe. 8 8

““

Sübslawien. Nach einer Meldung des „Süoslawischen Prefsoüros“ ist

Diesem Wunsche werde d'Annunzio Rech⸗

die Bolschewisten

Moskauer Bevolkerung infolge des Vormarsches der Generale Der Auflösungs⸗

In Helsingfors vorliegenden Nachrichten von der

Ich habe in Erfahrung gebracht, daß sich litauische Truppen imt

Ich

Ich bitte, mir die Gründe der Truppen⸗

deutschen Bundes der Südtiroler empfangen, die,

An⸗

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vorgestern die Verorduung üuber die Ernennung b ²28