1919 / 242 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Oct 1919 18:00:01 GMT) scan diff

1 auf Ihren Beri ng jetzt nicht unternehmen ine, und in der es heißt, daf Präsident Wilson noch mie vor zu emer Aktion ermutigt werden möchte, die von uns gern angenommen würde. Wenn er allein den Schritt nicht tun möchte, sollte er sich mit dem Papst, mit dem König von Spanien und den europäischen Neutralen in Verbindung setzen. Darauf erwiderten Sie: Das gebe nicht, nach amerikanischer Anschauung könne eine gemeinsame Attion nicht zustande kommen. Schließlich muß ich noch Mitteilung machen von einem Pripatbrief des Staatssekretärs Jagsw an Sie vom 20. November, in dem es heißt, daß wir den Friedenstendenzen des Fräsidenten Wilson nach wie vor sympathisch gegenüberständen. Naturlich kürften diese Tendenzen aber nicht auf konkrete Vorschläge binauslaufen, weil sie für uns nicht gunstig sein könnten. Hierauf schckten Sie am 24. November ein Teiegramm zurück, das äußerft ist und in dem es so wörteich heißt: „Wilson beauftragte L House, mir streng vertraulich zu sagen, daß er möglichst bald einen Friedensschritt tun wolle, vermutlich zwischen jetzt und Neujahr. Er machte indessen zur Bevingung, daß bei uns möglichst wenig vom Frieden gesprochen würde und daß wir keine neuen U Boct⸗ tontroversen auftommen ließen, um eine vorzeitige Ablehnung durch ünsere Feinde zu verhindern.- Das war also unmittelbar vor unserer Friedensaktion vom 12. Dezember! 8 Graf v. Bernstorff: Ich habe diese Instruktionen immer mit dem Obersten House besprochen und erwartet, daß die Friedensaktion im Laufe des Dezembers erfolgen werde. Ich habe bis zuletzt ge⸗ glaubt, daß wir nicht wünschten, daß Wilson sich in die Verhand⸗ dungen über territorigle Fragen einmische, daß wir vielmehr einer zmeiten Konferenz zustimmten, die zwischen jämtlichen Staaten der Welt statfinden solle und in der uber Völkerbund, Freiheit der Meere, Schiedsgericht usw. verhandelt werden solle, während die erritorialen Fragen unter den Kriegführenden allein geregelt werden sellen. Wilson hat niemals verlangt, an der Friedenskonferenz teil⸗ unehmen, er hat aber geglaubt, daß es nicht ohne ihn zu Friedens⸗ verhandlungen kommen würde. Abgeordneter Dr. Sinzheimer: In der Instruktion Staatssekretärs Zimmermann vom 26. November heißt es, man wörde eine Friedensaktion Wilsons vorziehen, sie teiegraphierten zurück, diese Friedensaktion stehe bevor. Abg. Dr. Spa hu. Is st House vom Wortlaut Ihrer Instruktion in Kenntnis gesetzt worden, so daß er sich ein eigenes bilden konnte, ob in Berlin eine Schwenkung ein Graf von Bernstorff: Er ist fortlaufend von mir unterrichtet worden, aber nicht in dem Sinne, daß wir nicht mehr Friedens⸗ verhandlungen wünschten. Das habe ich ihm niemals mitgeteilt.

v.B Ng [191 si do 8 7 18 Abg. r Wortlaut ist dem Obersten House nicht

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Dr. Spahn: De mitgeteilt worden?

Graf von Bernstorff: Nein.

Abg. Katzenstein: das deutsche Frie igebot vom 12. Dezember von der amerikanischen Regierung als eine Unterstützung „der als eine Gefährdung Ihrer Friedensaktion aufgefaßt worden?

Graf von Bernst orff: Es wurde als Gefährdung angefeben, das hat mir Oberst House im Auftrage des Präsidenten gesagt, weil es ols Schwäche unsererseits ausgelegt würde. lbg. Dr. Sinzheimer: Botschafter Gerard soll es aber als ine ausgezeichnete Aktion bezeichnet haben.

8 Graf von Bernstorff: Gerard war zu jener Zeit doch in Amerika.

Preofessor Dr. Bonn: Wann haben Sie Mitteilung davon er halten, daß unsererseits ein Friedensschritt stattfinden werde?

Grafvon Bernstorff: Bei den Akten liegen zwei Telegramme, das eine vom 16. November.

Professor Dr. Bonn: Sie hatten also keine Zeit, in Berlin verauf aufmerksam zu machen, daß ein Friedensangebot unsererseits ftr die amerikanische Aktion sehr störend empfunden werde. b Graf von Bernstorft: Soweit ich mich entsinne, hatte ich keine Zeit mehr, zu telegraphieren.

Abg. Dr. Cohn: Am 22. November ist ein Telegramm des Staats'efretä s von Jagow an Sie ergangen, wonach ein Friedens angebot der Zentralmächte in Aussicht stebe.

Abg. Dr. Sinzheimer: Dieses Telegramm ist als ganz ge⸗ belen und nur zu perfönlicher Kenntnisnahme für den Botschafter bezeichnet worden. Darin wird zur Bedingung gemacht, daß möglichst wenig von der Friedensvermittlung gesprochen werde. Soll das heißen, daß überhaupt nicht von der Anbahnung eines Friedens gesprochen werde oder nur nicht von den Wilsonichen Vermittlungen.

Graf von Bernstorff: Auch aus anderen Berichten und Lelegrammen von mir geht hervor, daß die Amerikaner immer auf dein Standpunkt standen, eine Friedensvermittlung könne nur gelingen in einem Augenblick, wo Deutschland stark sei, infolgedessen mußte immer wieder Einfluß üben darauf, daß bei uns weder in der Fresse noch von der Regierung irgendwie vom Frieden gesprochen

urde, denn sonst würde immer eine Wilsonsche Friedensvermittlung gestört werden.

Abg. Katzenstein: Die Auskunft des Grafen von Bernstorff ist deshalb besonbers interesfant, weil bisher die Meinung geherrscht hat,

chen Friedensangebote mit der Aufzählung deutscher Er⸗ jeie bei den feindlichen Mächten abschreckend gewirkt haben. In Amerita soll die Auffassung anders gewesen sein.

Graf von Bernstorff: Ich kann mich genau entsinnen, auf Grund einer Unterhaltung mit House, daß er es bedauerte, daß wir eonnen Friedensschritt getan hätten, er befürchte, daß die Wilsonschen Maßnahmen dadurch gestört würden, Wilson werde aber vielleicht trotzdem noch weitere Schritte tun.

Abg. Dr. Sinsheimer: sprochen, daß ohne tonkrete Friedensbedingungen erfolgt sei, nur zu dem Zwecke,

unbeschränkten U⸗Bootkrieg führen zu können.

Graf von Bernstorff: Dies bezog sich nur auf die liche Meinyng in Amerika, nicht auf die Ansicht der Regierung. „Ffentliche Meinung war, bevor die deutschen Meldungen kamen, chon längst durch Telegramme aus London sehr stark beeinflußt. Es war nicht möglich, unsere Nachrichten dann noch in die Presse zu bringen.

Abg. Dr. Sinzheimer: Unser Friedensangebot vom 12. De⸗ zember war also als Durchkreuzung der amerikanischen Pläne an⸗ zusebhen?

Graf von Bernstorff: „Durchkreuzung“ möchte ich sagen, aber als Erschwerung. Mit dem Obersten House habe ich über unser Friedensangebot nicht gesprochen, da das Telegramm aus⸗ schheßlich für mich persönlich bestimmt war. Darin stand auch, das weitere hänge von der mtlitärischen Lage ab. 3 dem 12. und 18 Dezember aber habe ich mit House über das deutsche Friedens⸗ angebot gesprochen.

Abg. Dr. Cohn: Haben S auf amerikanischer Seite mit dem aus Mestigegründen unzufrieden se 2 1— storff: Ich habe den Eindruck gehabt, daß die amecrifanische Regicrung ziemlich enttäuscht war, weil ihr dadurch die Möglichkeit, den ersten Schritt zu tun, genommen wurde.

Professor Dr. Bonn: Oberst House hat Ihnen gesagt, ein deutsches Friedensangebot werde als Schwäche aufgesaßt werden?

Graf von Bernstorff: Einmal hat er mir gesagt, daß die Friedensaklion Wilsens gestört würde dadurch, bei der Entente die Auffassung bestände, daß wir das Friedensangebot nicht gemacht

Frieden nicht so nötig brauchten

. Sn

228 56 35 82 4 2 Sie haben sich doch dahin ausge⸗

unser Angebot nicht ernst genommen werde, weil es

öffent⸗ Die

nicht

ie den Eindruck gehabt, daß man Friedensangebot vom 12. Dezember

Grafk don Beru

daß haben würden, wenn wir den (Bewegung)

Ahg. Dr. Cohn: Erinnern Ste sich, daß Sie zu Ihrer persön⸗ cken Information vom Staatssekretär von Jagow die Mitteilung erbalten haben, daß man im Hinblick auf Ihre Unterhaltung mit Wilson oder House in eine Fricdensaktion eingetreten jei, daß aber es päöter abgelehni worden sei, im Moment die Attion weiter zu

Bexnstorff: Ich habe immer nur darauf hinge⸗ eine Friedensvermittlung Wilsons jeden Tag zu er⸗ Abg. Dr. Sinzheimer: Wir sind bei der heutigen Ver⸗ nehmung bis zum 12. Dezember gekommen. Ich stelle somit als Ergebnis der heutigen Sitzung fest: Haben Sie die Instrutktion in dem Sinne aufgefaßt, daß Sie den Präsidenten Wilson oder Oberst House ermuntern oder beeinflussen sollten, eine Friedensaktion zu unseren Gunsten zu unternehmen?

Graf von Bernstorff: Ja. (Bewegung.) 8 Abg. Dr. Sin zheimer: War Wilson bereit, diesen Wünschen Rechnung zu tragen?

Graf von Bernstorff: Ja. Abg. Dr. Sinzheimer: War innerhalb dieses Rahmens, der Ihnen gesteckt war, Wilson bereit, auf eine Friedenskonferenz mit internationaler Grundlage einzugehen, auch ohne konkrete Friedens⸗ vorschläge unsererfeits?

Graf von Bernstorff: (Bewegung.)

Darauf wird die Vernehmung abgebrochen. Fortsetzung Mitt⸗ woch, 22. Oktober, vormittags 10 Uhr. 8

Schluß 12 ½ Uhr.

Ia 812.

Mannigfaltiges. 8 8

1. Der Kohlenverband Groß Berlin hat unter dem 18. Oktober 1919 folgende Verordnung über die Kunden⸗ listen erlassen:

Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlenverteilung vom 30. März 1918 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 78) in Verbindung mit der Anordnung der Landeszentralbehörden vom 21. August 1917 wird für das Gcehiet des Kohlenverbandes Groß Berlin, nämlich die Stadtkreise Berlin, Charlottenhurg, Neu⸗ kölln, Berlin⸗Schöneberg, Berlin⸗Lichtenberg, Berlin Wilmersdorf sowie die Landkreise Teltow und Niederbarnim zur Regelung der Ofenbrandkundenliste, Gewerbekundenliste, Be⸗ hördenkunden iiste folgendes bestimmt:

.41. Die Verordnung des Kohlenverbandes Groß Berlin über die Kohlenverteilung für Hausbrand, Kleingewerbe und Landwirt⸗ schaft in Groß Berlin vom 6. März 1919 („Deutscher Reichs⸗ anzeiger“ Nr. 60) wird, wie folgt, abgeändert:

1) Ofenbrandkundenliste. An Stelle des § 21 Abs. 2 rritt folgende Bestimmung: Braunkohlenbriketts dürfen gegen Koch⸗, Ofen⸗ oder Sonderkarten unter gleichzeitiger Vorlegung des von der Gemeinde ansgestellten Ausweises nur an solche Verbraucher abgegeben und von ihnen entnommen werden, die in der Kund en⸗ liste des Kohlenhändlers für Küchen⸗ und Ofenbrand (Ofen brandkundenliste) eingetragen sind. Für die Ent⸗ nahme aller anderen Arten von Kohlen gegen Kohlen⸗ oder Sonder⸗ karten sind die Verbraucher in der Wahl der Bezugsstellen nicht be⸗ schränkt. Unberührt bleiben die Bestimmungen der §§ 62 bis 72 dieser Verordnung. 8

2. Behörheikynd nliste. In den § 59 wired fol⸗ gender Absatz 2 ringefügt: Braunkohlenbritetts dürfen gegen Bezugsschein für Ofenbrand nur an solche Verbdraucher abgegeben und von ihnen entnommen werden, die in der Kundenliste des Kohlenhändlers für Ofenbrand von Behörden (Behördenkunden⸗ Ii sto)

3. Gewerbekundenliste. wird folgender Absatz 2 eingefügt: Braunkohlenbrike ürfen gegen Gewerbetohlenkarten nur an solche Verbrauchern abgegeben und von ihnen entnom nwerden, die in der Kundenliste des Kohlenhändlers für Ge⸗ v“ (Gewerbekundenliste) eingetragen sind. 8

4. Die §§ 41, 43—46 werden aufgehoben. An Stelle des § 42 tritt folgende Bestimmung: An Verbrauc er, die Braunkohlenbriketts gegen Koch⸗, Ofen⸗ oder Sonderkarten, Gewerbekohlenkarten oder Behördenbezugsscheine für Ofenbrand (rosa Bezugsscheine) ab Lager⸗ stelle beziehen, dürfen nur an derjenigen Lagerstelle des Kohlenhändlers Briketts abgegeben und von ihnen entnommen werden, bei welcher die Eintragung in die Kundenliste erfolgt ist.

§ 2. Vom 1. Apri! ürfen Braunkohlen⸗Briketts für Küchen⸗ und Ofenbrand, werbebetriebe, Ofenbeheizung von Behörden nur an solche 2 er abgegeben und von ihnen ent⸗ nommen werrden, die in die zum 1. April 1920 in K tretende Ofenbrand⸗Kundenliste, Gewerbe⸗K Behörden⸗Kundenliste eingetragen sind.

1 April 1920 düirsen Prauntohlenbr

Küchen⸗ und Ofenbrand auf Koch⸗, und Gonderkarten nur anf Grund der be⸗ stehen den Kundenliste abgegeben unde

werden.

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SoegrHrancBh Verbro lch

§ 3. Kohlenhändler im Sin ne dieser Verordnung ist jeder, der im rechtmäßigen Besitze einer von der Kohlenstelle Groß Berlin aus⸗ gestellten Händlerstammkarte ist, die zurzeit noch Geltung hat.

8 § 4. Kohlenbändler, die am Tage des Inkrafttretens dieser Verordnung eine Lagerstelle haben, dürfen eine Ofenbrand⸗ kunden iste, eine Gewerbekundenliste und eine Behördenkundenliste zur Eintragung der Verbraucher aus⸗ legen, jedoch nur an Lagerstellen, an denen sie am vorbezeichneten Tage oder früher Kohlen ab egeben haben. Kohlenhändler, die am Tage des Inkrafttretens dieser Verwdnung keine Lagerstelle haben, dürfen eine Gewerbekundenliste und eine Behörden⸗ kundenliste auslegen, jedoch nur zur Eintragung von Inhabern von Gewerbekohlenkarten oder Zehördenbezugsscheinen für Ofenbrand, soweit an jeden einzelnen nach Maßgabe der jeweils freigegebenen Mengen Originalwaggons abgegeben werden können. Die Auslegung dieser Kundenlisten hat an der Haupt⸗ geschäftsstelle zu erfolgen. Die Kohlenstelle Groß Berlin ist er⸗ mächtigt, auf Antrag eine abweichende Regelung zu treffen. Der Antrag muß bis zum 29. Oktober 1919 durch eingeschriebenen Brief zur Post gegeben sein. Personen, denen zur Zeit des Inkrafttretens dieser Verordnung der Handel mit Kohlen im Gebiete des Kohlen⸗ verbandes Groß Berlin durch die Kvhlenstelle Groß Berlin unter⸗ sagt ist, kann die Genehmigung zur Auslegung der Kundenlisten nach Mafßgabe dieser Verordnung auf Antrag durch die Kohlenstelle Groß Berlin erteilt werden. Der Antrag muß durch eingeschriebenen Urief mit der Aufschrift Kohlenstelle Groß Berlin, Rechtsabteilung bis zum 29. Oktober 1919 zur Post gegeben sein. Personen, die nach dem 1. November 1919 zum Kohlenhandel zugelassen werden, dürfen Köundenlisten nur mit Genehmigung der Kohlenstelle Groß Berlin auslegen.

§ 5. Der Kohlenhändler darf nicht mehr Verbraucher in seine Kundenlisten aufnehmen, als er auf Grund seiner Betriebsein⸗ richtungen zu versorgen imstande ist. Ergeben die Eintragungen in die Kundenlisten eines Kohlenhändlers, daß der Jahresabsatz an Briketts insgesamt 3000 Zentner voraussichtlich nicht erreichen wird, so kann der Kohlenhändler unter Einziehung der Kundenlisen von der Brikettabgabe auf Koch⸗, Ofen⸗ und Sonderkarten, G⸗werbe⸗

kohlenkarten und Behördenbezugsscheine für Ofenbrand ausgeschlossen

werden.

11“ Ofenbrand⸗ und Gewerbekundenliste.

Die Auslegung der Ofenbrand⸗ und der Ge⸗

werbekundenlisten heginnt am 15. November 1919 1919. Beide Listen sind

7 1 9

8 1

en h und endet am 25. November getrennt auszulegen. In dieser Zeit hat der Kohlenhändler Anträge auf Eintragungen an jeder Cintragungsstelle, an der er eine Kunden⸗ liste auslegt an allen Werktagen mindestens in der Zeit 2 bis 6 Uhr Nachmittags entgegenzunehmen. Die Auslegung der Kunden⸗

vhn

rfolgen? verfolgen? b 8

listen ist durch einen von der Straße aus deutlich sichtbaren Aushang

kenntlich zu machen. Für die Aufstellung der Kundenlisten für den Ausbang sind von dem Kohlenhändler die von der Kohlen⸗ stelle Groß Berlin herausgegebenen Vordrucke zu henutzen. Die Vor⸗ drucke sind sorgfältig mit Tiate anszzufüllen. 7. Der Verbraucher bar die Eintragung in

die für ihn in Betracht kommende Kundenliste in der Zeit vom 15. November 1919 bis 25. November 191 vornehmen zu lassen. Die Eintragung in die Ofen brand⸗Kundenliste erfolgt auf Grund einer granblauen Bescheinigung, die sich wie bisber aus einer für den Kohlenbändler bestimmten Grundkarte und einem für den Verhraucher bestimmten Ausweis zu⸗ sommemietzt, unter gleichzeitiger Vorlegung der Kech⸗ und Ofenkarten. Die Eimragung in die Gewerbekundenliste erfolgt auf Grund einer gleichartigen braunen Bescheingung. Die Zusendung der Be⸗ scheinigung erfolgt ohne besonderen Antrag für die Ofenbrandkunden⸗ liste durch die Gemeinde (Kommunalverhand), für die Gewerbekunden⸗ iste durch die Kohlenstelle Groß Berlin.

§ 8. Der Koblenhändler darf Eintragungen von NVerbrauchern in die Kundenlisten nur gegen Vorlegung der im § 7 Absatz 2 be⸗ zeichneten Unterlagen ausführen.

§ 9. In die Ofenbrand⸗ und in die Gewerbekundenliste ist ein⸗ zutragen: laufende Nummer der Eintragung, Name und Wohnueg des einzutragenden Verbrauchers; ferner in die Ofenbrandkundenline: die nach der Grundkarte auf den einzelnen Verbraucher entfallende Kohlenmenge in Zentnern, getrennt nach Ofen⸗, Koch⸗ und Sonder⸗ karten, und in die Gewerbekundentiste: die nach der Grundkarte auf den einzelnen Verbraucher entfallende monatliche Kohlenmenge in Zentnern, Art des gewerblichen Betriebes. Weichen die Mengen⸗ angaben der Grundkarte von denen der Koch⸗ und Ofenkarten ab, so ist die Mengenangabe der Koch⸗ und Ofenkarten maßgebend. Der Kohlenhändler hat alsdann die Mengenangabe der Grundkarte und des Ausweises mit roter Tinte abzuändern.

§ 10. Nach Eintragung des Verbrauchers in die Kundenliste hat der Kohlenhändler auf der Grundkarte und auf dem Ausweis zu vermerken: 1. seinen Namen, 2. die Abgabestelle, 3. die Nummer der Eintragung, außerdem auf der Grundtarte 4. die Nummer der Händlerstammkarte. Der Kohlenhändler hat alsdann den Ausweis nach Abtrennung der Grundkarte dem Verbraucher auszuhändigen. Der Ausweis ist von dem Verbraucher sorgfältig aufzubewahren, ebenso von dem Kohlenhändler die Grund⸗ karle bis zu ihrer Absendung an die Kohlenstele Groß Berlin. § 11. Nach Schluß der Auslegungefrist 6) hat der Kohlenhändler unverzüglich, spätestens aber bis zum 5. Dezember 1919, der Kohlen stelle Groß Berlin für jede Eintragungsstelle gesondert eine Abschrift der Kundenlisten unter Benutzung der von der Kohlenstelle Groß Berlin hierfür berausgegebenen Vordrucke postgeldfrei einzusenden. Die Vordrucke sind sorgfältig auszufüllen. Zugleich mit den Ab⸗ schriften der Kundenlisten hat der Kohlenhändler einzureichen: 1. für jede Eintragungsstelle gesondert die von der Kohlenstelle Groß Berlin als Vordruck herausgegebene vom Kohlenhändler ordnungsgemäß ausgefüllte, zusammengerechnete und unterschriebene Zusammenstellung der Kundenlisteneintragungen, 2. für jede Eintragungsstelle gesondert die Grundkarten geordnet nach den laufenden Nummern der Kunden⸗ listeneintragungen.

§ 12. Behördenkundenliste. Die Bestimmungen der §§ 6, 7 Abs. 1 und § 11 Abs. 1 und Abs. 2 Ziffer 1 finden guf die Behördenkundenliste entsprechende Anwendung. Der Kohlenhändler darf die Eintragung von Verbrauchern in die Behördenkundenliste nur gegen Vorlegung des Ofenbrandbezugsscheins für das Heizjahr 1919/20 vornebmen. Einzutragen ist: 1) Laufende Numm r der Eintragung, 2) Name und Wohnung des einzutragenden Verbrauchers, 3) die nach dem Ofenbrandbezugsschein auf den einzelnen Verbraucher entfallende Brikettmenge in Zentnern.

§ 13. Abänderungen der Kundenlisten. Hie Kohlenstelle Groß Berlin ist ermächtigt, die durch die Eintragungen in die Ofenbrand⸗, die Gewerbe⸗ und die Behördenkundentiste geschaffene Verteilung der Verbraucher auf die einzelnen Kohlen⸗ händler jeder eit abzuändern und noch nicht eingetragene Verbraucher einem Kohlenhäaͤndler zuzuteilen. Eintragungen und Löschungen in der Kundenliste sind nur auf. An⸗ weisung der Kohlenstelle Groß Berlin zulässig.

§ 14. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Ver⸗ ordnung oder gegen Anordnungen, welche die Kohlenstelle Groß Berlin auf Grund dieser Verordnung crläßt, werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10 000 oder mit einer dieser Snasen bestraft. Die Kohlenstelle Gioß Berlin lann im Einvernehmen mit dem Vorstande des uständigen Kommunal⸗ verbandes Kohlenhändlern, die gegen die Verordnung verstoßen, den Fortbetrieb des Handels untersngen. § 15. Diese Verordnung kritt mit dem Tage ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Räeichsanzeiger in Kraft. Ausgenommen bleiben die Bestimmungen § 1 Ziffer 2 und 3, welche am 1. April 1920 in Kraft treten. Die Fr auengruppe des Deut schen Osfizierbundes hat eine Vertreterinnentagung für den 21. und 22. Ok⸗ tober nach Berlin in das Landeshaus der Provinz Brandenhurg einberufen, die aus allen Teilen des Reichs, sogar aus Ostpreußen, beschickt war. Nach herzlichen Begrüßungsworten des Bundes⸗ präsidenten Generallentnants Scheüch, die der Franen⸗ arbeit im D. O. B. warmes Lob spendeten, eroöffteie vie W 1. berichtet, die Vorsitzende Frau von B9% nin die Tagung und erteilte der Leiterin der Frauengruppe Fil. Althaus das Wort zu einleitenden Ausführungen. Der Vormittag des gestrigen ersten Tages war der weiblichen Berufs⸗ wahl und Berufsberatung gewidmet. Der Nachmittag brachte ein⸗ gehende Berichte über alle Zweige der Fürsorge: auch die Zusammen⸗ arbeit mit anderen Verbänden wurde berührt. Rege Aussprache bekundete das Interesse der Anwesenden an den angeschnittenen lebenswichtigen Fragen. Ein geselliges Beisammensein schloß den ersten arbei fördernden Tag.

d (W. T. B.) In der u gliederversammlung des Bremer der V Generaldirektor

Bremen, 21. Oktober. ordentlichen Mitgl Reedervereins besprach Vorsitzende, Heineken, in großen Zügen die politische und wirtchaftliche Entwicklung bis auf den letzten Tag, soweit dadarch die deussche Reederei in Mitleidenschaft gezonen wird. Seiner Ansicht vach ist das deutsche Volk in seiner Allgemeinheit auch heute noch nicht dr die wirtschaftlichen Folgen des Krieges im klaren. Einen kleinen Vo⸗ geschmack davon gibt die jetzige Bleockade der Ostsee. Gleichwohl heif es heute, sich mit den gegebenen Verhältvissen abzufinden. Arheiten und nicht verzweifeln, das ist die einzige Parole, mit der wire ganz allmählich wieder zu einer Gesundung unserer zerrütteten Wirtschaft kommen tönnen. Kein übertriebener Pessimismus auf der einen, aber auch kein Verlassen auf die recht unwahrscheinliche Hilfe durch das Ausland auf der anderen Seite muß hierbei Richtschnur sein. Dann wird auch dereinst der Tag weieder kommen, an dem deutsche Schiffe wie ehedem unsere Flagge über ferne Meere tragen. Nach einigen weiteren Ausführungen des Vorsitzenden über die gegenwärtig im Vordergrund des Interesses stehenden Mannschaftsfragen wurden auch die übrigen Formalien der Tagesordnung in der üblichen Form er⸗ ledigt. Die turnusmäßig ausscheidenden Vorstandsmitglieder des Bremer Reedervereins, die Herren Direktor Nolze und Direktor Stavelfeld, wurden wiedergewählt. Für den verstorbenen Senator Wessel wurde eine Neuwahl nicht vorgenommen.

8 „London, 21. Oktober. (W. T. B.) Nach einer Reuter⸗ meldung wurden gestern infolge des Cinsturzes einer Förder⸗ maschine in dem Levant⸗Berawerk in der Föhr vo Pezance 40 Bergarbeiter getötet und zahlreiche andere

Unterx uchunge, achen. Aufgebote, Ve

Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften⸗

1. 2. rlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl⸗ Verkäufe, Verpachtungen, ꝛc.

Berlin, Mittwoch den

Offentli Anzei entlicher zeiger. Anzetgenprets ur den Raum einer 5 gesvaltenen Ptuhettszetle 1 Mr. Anserdem wird aus den Anzeigenpreis ein Tenernuqszuschlag born 80 v. H erhaßen

—-—

9. Bankausweise. 10. Verschiedene

21) Untersuchungs⸗ sachen. 2

[721631 FSahnersluch gerklärung.

In der Untersuchungssache gegen den Unteroffister Heinrich Schleß vom Pion.⸗ Ers.⸗Btl. 28 wegen Fahnen flacht wird auf Grund der §8 69 ff. des Mtl.⸗Straf⸗Ges.⸗ Buchs sowie der §5§ 356, 360 der Mil.⸗ Strafgerichts⸗Ordng der Beschuldigte hier⸗ durch für fahagenflüchtig erklärt. Abwickelungsstelle des Berichts der früh.

5. Division. IIIg 51/1917.

[72161]

Die Fabhnenfluchtserklärung des Berichts der 8. Landwehrdivesoa Abt. III Nr 7678 vom 7. Dezember 1917 gegen den Wehr⸗ mann Hermann Falke der 1 Komp. 2J.⸗R. 111 wird gemäß § 362 M.⸗St.⸗ G.⸗O aufgeheben.

Freiburg i. S, den 15. Oktober 1919. Hericht des Apflösungsstabs 56 (29. Division).

9

[72162]

Lie gegen folgende Personen verfügte Fahner fluchtserklärungen, Vermögens⸗ beschlacnahmen sowie Haftbefehle, werden hiermit aufgehoben:

1) Wilhelm Pattung, geb. 5. II. 80 in Ladenburg, Verfg. v. 10. 7. 16.

2) Josef Wurzler, geb. 25. 5. 76 in Sasbach, Verfg v. 12. II. 16.

3) Alfred Weuger. geb. 16. 1. 82 in Br vag. Verfg. v 12. II. 16.

4) Max Schweickert, geb. 3. 10. 95 in Stuttgart, Verfg. v. 12. II. 16.

5) Sduzro F aak, g⸗b. 5. 9. 81 in Badeu⸗Baden. Verfg. v 10. 7. 16.

6) Albert Tröger, geb. 15. 2. 86 in Geuf, Verfg. v. 10. 7. 16.

9 Frienis Easner, geb. 22. 12. 73 in Neustadt, Ve fg. v 10. 7. 16.

3) Karl Gerlach. (eb. 28. 11. 77 in Horrheim, Verfg. v. 16. 5. 16.

Freibneg t B. den 3. 10. 1919.

Gericht des Auflöfungsstabes 56.

[72 522]

Die Fabnenfluchtserklärung des Gerichts der Landwehri spektion Karlsrube vom 7. März 1916 gegen den am 25. III. 1890 in Pforzheim geboreren Landstu mmann Gustov Kohien, II. Loöstr.⸗Jaf.⸗Btl. Lörrach, ist aufgehoben.

Karnloörmhe, den 14. Oktober 1919.

Gericht der 28. Division.

2) Aufgebote, Ver⸗ zust⸗und Fundsachen Zustellungenn dergl

[72164] Swaegerwerftegegnas. Im Wege der Zwanasvollstreckung soll am 12 Jaunuar 1920, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Brunnen⸗ latz, Zimmer Nr. 30, I Treppe, ver⸗ teigert werden das im Grundbuche von Berlin (Wedding) Band 35 Blatt 789

(eingetragene Eigentümer am 27. April

1917, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks Rentier August Matzkv und Kaufmann Ernst Simmel als Mit⸗ eigentümer je zur Hältte) eingetragene

rundstück in Berlin, Müllerstraße 40 a, enthaltend a Vordeswohnhaus mit Hof, b. Querwohrgebäude mit Anbau rechts und Hof, c Querfabrikg⸗bäude mit Vor⸗ und Rückflägel rechts und Hof, Karten⸗ blatt 22, Parzelle 1764/138, 11 a 39 am roß, Grundsteuermutterrolle und Gebäude euerrole Nr. 4794, Nutzungswert

Berlin, den 3. Oktober 19190. Amtsgericht Berlin⸗Wedding.

[7168335 Aufgebot.

Der Molkereibesitzer H. Schäkel in Frille Nr. 69 bat das Aufgebot der an. eblich verloren gegangenen Inhaberaktie B

r. 657 der Mindener Schleppschifffahrts⸗ Gesellschaft in Minden über 1000 beantragt. Der Inhaber der Aktie wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Juni 1920. Mittags 12 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 13, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Aktie vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung er⸗ folgen wird.

Minden, den 11. Oktober 1919.

Das Amtsgericht. 1 71685] Nusgrbot.

Die Babette Wägelein, Witwe in Ingel⸗ fingen, hat das Aufgehot der nachst⸗henden auf den Inbaber lautenden und nicht au den Namen ungeschriebenen Württ Staateschuldverschrethu g eit. R Nr. 34 255

1. November und zu 3 ½ % verzinslich, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Samstag, den 8. Mat 1920. Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, vor dem Amtsgericht Stattgart Stadt, Archivstraße 15, Zimmer 28, anberaumten desen . seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Den 13. Okrober 1919.

Amtsgericht Statrgart Stadt. (L. S.) Amtsgerichtssekretär Mayer.

[72298] Aufgebot.

Das Amtsgericht Hamburg hat beute folgendes Aufgehot erlassen: Der Ober⸗ gärtner Robert Hansmann in Braunfeis a. d. Lahn, vertreten durch den diesigen Rechtsanwalt Dr. Max Levy, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung der 4 % Hypoth kerpfandbr’efe der Hypo⸗ thekerbank in Hamburg, Serie 504 Nr. 091 168 Lt. A über 2000 ℳ, Serte 480 Nr. 117 627 Lit B über 1000 ℳ, Serie 505 Nr. 145 162 uft. D über 300 ℳ, Serie 515 Nr. 038 432 Lit. F. über 100 und Serie 534 Nr. 043 916 Lit F über 100 ℳ. D'e resp. Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, ihre Rechte bei der Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts in Hamdurg, Abeilung ür Aufgebotssachen, Dammthorwall 37, I. Stock, Zimmer Nr. 131, spätestens aber in dem auf Freitag, den 30. Rprit 1920, Vormittags 11 ½ Uhr, an⸗ beraumten Aufgebotstermin, H amdurg. Stalhof, Kaiser Wilhelm Straße Nr. 70, I. Stock (2 Treppen), Zimmer Nr. 24, anzumelden und die Ürkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Hamburg, den 19 Auaust 1919.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[722299] Aufgevbot.

Das Amtsgericht Hamdurg hat heut⸗ folgendes Aufg bot erlassen: Die Erben der verstorbenen Wetme Meriec Auguste Wilbelmme Theobvoca Feck, geb Meyver, nämlich deren Söhne: 1) der .v. Wilhelm Fick in Hamburg, Aomtralitzt⸗ straße 2, und 2) der Kaufmaun Max Alrich Heinrich Fick in Windhuk, letzterer dertreten durch seinen Gene albevoll- mͤchtigten, den Ant agsteller zu 1), dieter vertreten durch die diesigen Rochtsanwälte Dr. P. Oppenheimer, Emil Behrens und Dr. Ev. Beith, haben das Aufgebot be⸗ antragt zur Kraftloserklärung der Obli⸗ gationen der 3 % Hamburelschen Pämien⸗ anleihe von 1866 Serte 336 Nr. 1 und Serie 1050 Nr. 24 über se 50 Taler oder 125 Kmant. Die resv. Ja⸗ haber der Urkunden werden aufgefordert, bre Rechte bei der Ge ichtss vr tberei des Amtsgerchtz in Hamburg, Abtei⸗ (ung für Aafaebotssachen, Dmmthorwall Nr. 37, I. Stock, Zimmer Nr. 131, spä⸗ testens aber in dem auf Freitag, den 820. April 1920, Vormittags 11 Uhe, anberaumten Aufgebotstermin, Stathof, Kaiser⸗Wuhelm⸗Straße Nr. 70, 1. Stock (2 Treppen), Zimmer Nr. 24, amumelden und die Urkunden vo zalegen, widrigenfalls die Kraftloserklarung der Urkunden erfolgen wird.

Hamzurg. den 29. August 1919.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. [72165] 1

In dem Verfahren der Zihlungssperre über die 5 % Deutsche Reichsschuldver⸗ schreibungen von 1915 Lit. B Nr. 1 233 706 über 2000 und Lit. O Nr. 4 993 457 über 1000 ist an Stelle des Garnisonverwaltungsdirektors Schu⸗ peltus die Oderpostdirektion in Königs⸗ berg i. Pr. getreten, zu deren Gunften die Zahlungssperre von jetzt ab wirkt. 154. F. 658. 19.

GBerlin, den 9. Oktober 1919. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 154.

72417]

Dem Bäckermeister Hermann Dollen⸗ berg in Rössing bei Barnten ist der Mantel zu uns. 4 %igen Hvvpotheken. Pfaäandbrief Serie XXrV Abt. 41, Lit. D Nr. 6038 über 1000 entwendet worden. Unter Hinweis aaf § 367 des Fe; nssese wird dies diermit bekannt⸗ emacht.

3 Berlin, den 20. Oktober 1919.

Preußisce Boden. Credit⸗Actien⸗Bank.

eyer. Klamroth.

Erledigung.

72413] uz. 236 v. 15. 10. 19 unter

Im Reichsa

[69918 gesperrte Reichsanl. ist ermittelt. Wp. 399/19.

Werlin, den 21. 10. 19. Der Polizeipräsidenr. Abt. IV. G.⸗D.

[7241421 Bekaunntmachung.

[72415] Abhanden gekommen: Dt. 5 % Reichz⸗ anlethe 2 743 634, 10 079 324 = 2/100. Bertin, den 21. 10. 19. Wp. 411/19. Der Polizeipräsident. Abt. IV. E.⸗D.

[724465 Betanmmschang.

Auf Grund des § 367 des Haandels⸗

seh wird bekaunt gemacht, daß die Fertvapiersendung § 2000 5 % Chicago Burlirgton Bonds, verl. ver 1. 10. 19, 2/1000

NlK. 851 u. 1270

in Verlust geraten ist.

Hamburg, den 20. Oftober 1919.

Die Polneibehörde.

[724165 Bekanatmachang.

Die Vertustmeldung der unten er⸗ wähnten Aktieahriefe der Hroßen Nor⸗ dischen T legraͤphen⸗Gsellschaft, A. G. Kopenbagen, Daänemark, wird hiermit G“ Ltt. A Nr. 5393 5394 9446

openhagen, den 16 Oktober 1919.

Die in Nondische Telegrapzea⸗

esellschaft, A.⸗S. Der Vorßand. Kay Suenson. P. Michelsen. H Rotbe.

[72168] Aufgebst.

Die auf den Namen des Herrn Dr. phil. Johannes Stanjeck Direkt'onsbeamter in Braunschweig, lautepden Urku den:

1) Pol ce Nr. 229 883 vom 24. 2. 1910,

2) Versi berungzscheine Nr. 235 7894 und

kr. 235 809 vom 10. 11. 1911

sind nach Anzeige des Herra Dr. Sta jeck in Verlust geraten. Es wird dies gemäß den Versicherungsbedingungen mit dem Be⸗ merken bekanntgemacht, daß nach frucht losem Ablaufe einer Frist nach (Er⸗ scheinen dieses Jaserats 1) von 2 Mo aaten die Versicherungssch ne Nr. 235 764 und 239 809, 2) von 3 Monagien die

Polier Nr. 229 883 für kraftlos erklärt und an Seelle derselben neue Urkunden ausgefertigt werden werden. VBerlin, den 20 Okrober 1919. Friedrich Wilhelm Lebensversicherungs⸗Akttengesellschaft

[72169]

Der von uns am 15. Januar 1909 ausgestellte Versicherangsschein Nr. 164 398 auf den Namen Richard Koch in Jachen ist abbmden gekommen. Es werden alle, welche Ansprüche an diese Urkunde zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, diese bei Vermetdung des Ver⸗ sustes aller Rechte binnen 2 Mo⸗ aaten bei uns geltend zu machen.

Hamburg, den 22. Oktober 1919.

„Janus“ Hamburger Versicherungs⸗

Akuen⸗Besellschaft (früher: Ledens⸗ und P nstons⸗Versiche. eungs⸗Gesellschaft „Jenus“ in Hamburz).

B. A. Werner K. N.: Wulkom 72167 Aulgryor.

D. Leb.⸗Vers⸗Schein Nr. 242 648, d. w. am 10. 8. 1915 für Herrn Hugo Gbist, Perokurist in Freiberg i. Sz, ausgef. hab., soll. abh. gek. sein. Wir ord. d. etwaig. Inh. auf, sich unt. Vorl. des Vers.⸗Scheins btan 2 Mon. von heute ab bei uns zu meld. Meld. sich niem., so werd. wir den Ve⸗s.⸗Schein für kraftl. erkl.

Leipzig, den 20. Oktober 1919. Teutonia Bersicheung atttengeselischaft

n Leipzig.

Dr. Bischoff. J. B.: Schömer. [72166] Anfvuf.

Der von uns ausgestellte Versichsrungs⸗ schein des Herern Carl Hartmann, Schmied in Duisburg, Nr. 72 022 über 2000,— Versicherungssumme wird bei uns als valoren gegangen an⸗ gemeldet. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, innernhalb zwrier Monate, vom Tage der Veröffentlichung dieses Aufrufs ab, seine Rechte bei uns anzumelsen und den Versicherungsschein vorzulegen, widrigenfalls nach Maßgabe der Allgemeinen Versicherungsbedingungen

ie Zahlung der Versicherungssumm: an den Verlierer des Scheins erfolgen wird.

Werlin, den 20 Oktober 1919. Basler Lebenz⸗Versicherungs⸗Gesellschaft.

[72296] Das Mitgliedsbuch Nr. 31 566 und der Versicherungsschein Nr. 58 108, ausge⸗ fertigt für Pans Höpfner, sind abhanden gekommen. Der gegenwärtige Inhaber eieser ÜUrkunden wird hierdurch aufg fordert, eieselben bis spätestens zum 28. De⸗ ember 1919 an die unterzeichnete An⸗ salt einzureichen, andernfalls die Außerkraft⸗ etzung genannter Urkunden erfolgt. Wahlstatt, den 22 Oktober 1919. Wahlstätter Lebensverficherungs⸗Anstalt a. G.

Abhanden gekommen: Ot. 5 % Reichs⸗ anle he Lit. C 15 108 804/13, Lst A 2016 783/4, Lit. E 8 564 138/9, 5 590 112, nt G 13 656 045, 14 231 92 3, 15 075 589, 16 034 216, zit. D 308 016/17.

Berltin, den 21. 10. 19. Wp. 412/19.

über 500 ℳ, ausgestellt anf 17. Juli 1895 mit den Zin mnen Mai;

Des Polieip ästent. Abt. 1V. G6.5

3332,36 für seine von ihm als Be⸗ vollmächtgten vertretene Ehefrau Helene Meier ausgestellten Buches Nr. 18 490, b. des über 556,97 für sein Mündel Afred Wagn’r in Kösen ausgestellten Buches Nr. 3069.

Fräulein Martha Meter aus Naum⸗ burg a. S. hat das Aufgebot des an geblich gestohlenen Sparkassenbuchs der Stadisperkasse in Naumburg a. S. Nr. 12 130 über 2744,27 beantragt Die Inhaver dieser Buüchen werden auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 21. Mai 1920 Voemittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Bericht, Zimmer Nr. 52, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte bei dem Gericht anzumelden und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärnng er⸗ folgen wird. Die Verbindung dieser drei Aufgebote miteinander wird angeordnet. Naunmbhurg a S., den 6 Okrober 1919

Das Amtsgericht.

[71416] Aufgebot. 24. F. 93. 19/3 1) Ber Fabrikant Brodtrecht in Berli⸗ S. 61, Wilmstr. 13, vertreten durch die Rechtsanwälte J⸗R. Svönfeld, De. Hruck und Dr. Oppenbeim, Berlin C. 2, Köatg⸗ straße 34/6, 2) der Kaufmann Albert Friische in Halle a. S., Taubenstr. 25, vertieten dusch den Rechtsanwalt Pr. Fritsche in Beꝛlin S. 42, Oranienstr. 42, haben das Aufgebot folgender Wechsel beantragt:

zu 1) über 300 ℳ, ausgestellt am 25 November 1907, fällig am 2. März 1908, gezogen von dem Maurermeister Fohann Hüfner in Berlin⸗Tecgel auf den Rohrleger Adolf Hüfner, ebenda,

zu 2) a über 180 ℳ, ausgestellt am 10. Oktober 1913, fällig am 15. Januar 1914, b. über 180 ℳ, ausgestellt am 10 Oktober 1913, fällig am 30. Januar 1914, c. über 250 ℳ, ausgestellt am 1. November 913, sällig am 5 Februar 1914, zu 8., bis c gezogen von der An⸗ tragstellerin auf die Firma Bertha Kaitner, Schuhlager in Berlin N 20, Grüntbaler Su 89.

Die Inhaber der Uekunden werden auf. gefordert. spstestens in dem auf Montas, den 24. Mai 1920, Vormtttags 11 Ubr. vor dem unterzeichneten Gerich, im Gerichtsgebäude am Brunnenplatz. Zimmer 28 I, anberaumten Aufgebois⸗ termin ihre Rechte anzumelden und die Uckunden vorzulegen, widrtigenfalls die der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 13. Oktober 1919.

Amtsgericht Berlin⸗Wedding⸗

72303] Rafg⸗vot.

Der Zimmermeiter Christian Lund in Flenchurg, Fürgenstraße 15, als Abwesen⸗ beitepfleger hat beant agt, den ver⸗ sch ll'nen Steuermann Friehrich Bebrend Landt, geb. am 1. Septem ber 1855 zu Fleusburg, zuletzt wohnhaft in Fler sburg, für tot zs erklären. Der bezeichnete Pes. schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 8. Mai 1920, Vos⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschsllenen zu er⸗ spätestens im Aufgebotstermene dem Ce⸗ richt Anzeige zu machee.

Fleusvurg. den 16. Oktober 1919.

Das Amtsgericht. Abt. 1.

72323] Aufgebot. 1 8

Der Ehesea Dr. Karl Herdig in Hamburg als gerichtlich bestellter Abwesen⸗ heitspfleger des Hermann Meyer bat mit Genehmsaung des Vormundschaftsgerich s beanttagt, seinen Pfl gebefohlenen, den am 6. August 1859 in Stedorf (Ktrchspiel Dörverden) geborenen Hermann Heinrich Al⸗xander Meyer, zulttzt wohnhast in Geestemünde, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 18. Mat⸗ 1920, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, aunberaumten Avuf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserkiärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Lehen oder Tod des Verschollenen zu ertellen ver. mögen, ergeht die Aufforderung, spätesten⸗ im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Geestemüude. ben 25. September 1919.

Das Amtsgericht. III.

[72300] Aufgrbot.

Das Amtsgericht Hamburg hat heute beschlossen: Auf Antrag des Pflegerg des Verschollenen, nämlich des Carl Proft in Hamburg, Freihafen, Bremerkai, Be⸗ amt nwohnhaus, wird ein Aufgebot dahin

([71415] Aufgebut.

Der Bäckermeiner Karl Meier aus Naumburg a. S. hat das Aufgebot fol⸗ gender ihm angeblich gestoblener Spar⸗ kassenbücher der Stadtsparkasse in Naum⸗ bnag a. S. heantragt:

aà., des über

erlassen: 1) Es wird der am 26 Sep⸗ tember 1847 zu Langenfelde bei Stellingen ale Sohn des Häuerlings Andreas Ludwig Boock und vdessen Ehef’au, Sophia Marg.

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherun

teilen vermögen, ergeht die Aufforderung,

Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

welch x bei der Polfzeibehörde in Ham⸗ burg am 15. April 1904 nach Antwerpen zur Abmeldung gelangte und seildem verschollen ist, hiermit aufgefordert, sich bei der Gerichts⸗ schr⸗iberei des Amtsgerich's in Hamburg, Abteilung für Aufgebotssachen, Damm⸗ thorwall 37, 1. Stock, Zimmer Nr. 131, spätestens aber in dem auf Freitag, den 30. April 1920, Vormtttags 14 ½ Uhr, aaberaumten Aufgebotstermin, Stathof, Dai er⸗Wüuhelm⸗Straße Nr. 70, 1. Stock (2 Treppen), Zimmer Nr. 24, zu malden, widrigenfalls seine Todes⸗ erklärung erfolgen wird. 2) Es werden alle, welche Auskunft über Leven ode Tod des Verschollenen zu criezilen vermögen, biermit aufgeforbert, dem Amtegericht in Hamburg, Abteilung für Kuf gebotssachen, pätestens im Aufgebstslermine Anzetgs mu machen. 8 Hamburg. den 16. September 1919. Der Gerichisschreiber des Amtsgerichts.

[72302] Aufgebot. Der Kanzlist Gustav Pfaff in Idstein ale Pfl'ger für den Nachiaß der am 31. 10. 1918 ledig verst. Johanna Pfen⸗ ving (Pfeunig) von Walsdorf ha: das Arfgedotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ chli Sang von Erben gemäß § 2358 II . G⸗B. beantragat. Die Erden werden daher aufgefordert, ihr Erbrechte spätest-ns in dem auf den 17. Januar 1920, Vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten zericht, Zimmer Nr. 12, anberaumten Aufgebotstermia bei diesem Gericht au⸗ emlden unter Vorlegung oder voerheriger Einsendung der zum Nachwe se des Erb⸗ rechts erforderlichen stan esamtlichen Ur⸗ kunden. Die Erben, dte sich nicht melden, verden von der Erbschaft ausgeschlossen.

Idstein, den 29. Sepiember 1919.

Dr. Bolter mann. Ausgefertigt: (L. 8) Wiegand, Geeichtsschreider des Amtsgerichts.

[72301] Ausfgevns.

Das Amtsgericht Hamburg hat heute olgendes Aufgebot erlassen: Auf Antrag des Nachlaßv walters des verstorbenen Kaefmanns Rcherd Eouard Schrage nämlich des Landrichters Dr. Cul Robert Johannes Meyer in Hambarg, Hayn⸗ graße 32 1, werden alle N chlasagläubiger des am 31. Jauuar 1884 zu Plaaen ge⸗ borenen, zuletzt im Hamdarg, Neubert⸗ 22, wohnbaft gewesenen und am 1. S⸗ptember 1917 als Ersatzreservist der 10. Kompsgnie Reserve⸗Inf.⸗Regte. 266 :m Felbe zu Fladas bei der Sanitäts⸗ kompagrie 27 vestorbenen Kaufmanns Rcharb Eduard Sche ⸗ge aufgeforder hre Forderungen bei der Gerichtsschreib des Amtsgerichts in Hamburg. Abtetlung für 1 fgebotssachen, Dammiborwal 37.I. Stock, Zimmer Nr. 131, spätestens aber in dem auf Freitag, den 12 Dezember 1949, Vormittags 11 ¼ Uhr, an⸗ beraumten Aufgebotstermine, Stalhof Kaiser⸗Welhelm. Straße Nr. 70, I. Siock (2 Treppen), Zimmer Nr. 24, anzumelden. Die Anmeldung einer Forderung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Nachlaßgläu⸗ biger, welche nicht melden, önmen, unheschadet des echtsS, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilg⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berück⸗ sichtigt zu werden, von der Erbin nur inso⸗ weit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Släubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen die Erbin unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht beiroffen.

Hamburg, den 16. September 1919. Der Gerichisschreiber des Amtsgerichts.

72396] Durch Auszschlußurtell des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 17. Oktobßer 1919 ist der Prömiemückgewährungsschein Nr. 41 über 230,10 der Allgemeinen Versich⸗⸗ rungs⸗Akisen⸗Fesellschaft Wilhelma in Magdeburg, Abteilung für Usfallversiche⸗ rung, ausgefertigt für den flingsmacker Adolf Debler in Neustadt b. Coburg, wird für kraftlos erflärt.

Neustadt, S.⸗Cosg., 17. Oktober 1919.

Das Amtsgericht. 2.

[72171] Durch Ausschlußurteil vom 7. Oktober

1919 ist der am 15. Januar 1878 in Kampenau, Kreis Marienburg, geborene saufmann Paul Baasner für tot erklärt worden. Als Todestag ist dee 1. Oktober 1917 festgestellt. 8 Dt.⸗Eylaun, den 7. Oktober 1919. Des Amtsgericht.

[721720 Oeffentliche Zustellung. Die Frau Irene Altmana, geb. Schöz⸗

ühen. Schröder, gebotene P.ivstier Johann Andreas Ernst Bvock (richtiger Bock), 8

iinecht, in Neusalz, Schützenhaus, Prozesz⸗