Bekanntmachung. 1 em Handelsmann Alois Löffl in Plauen Handel mit Holz,
worden. Plauen, 23. Oktober 1919. Der Rat der Stadt Plauen.
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1 DJJJ 8 Dem Fleischermeister Otto Wönne, hier, Mohren⸗ straße 6/8, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 603 ff.) der Handel mit Vieh und Fleisch jeder Art sowie die Herstellung von Fleischwaren und der Handel mit solchen wegen Un⸗ zuverlässigkeit untersagt worden. Gpotha, den 17. Oktober 1919. Der Stadtrat.
Facilides.
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Liebetrau.
Preußen 8
Die Preußische Staatsregierung hat den zum 1. Oktober d. J. in den Rahestand getretenen Direktor des Pravinzlal⸗ schulkollegiums in Cassel, Oberregierungsrat Dr. Paehler und den zu demselben Zeitpunkt in den Ruhestand getretenen Provinzialschulrat, Geheimen Negierungsrat Dr. Kaiser in Casse! zu Ehrenmitgliedern des Provinzialschulkollegiums in Cassel ernannt.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Beim Ministerium für Handel und Gewerbe ist der Berg⸗ akabemiesekretär Küch zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator ernannt worden.
Der Berginspektor Bergrat Grevel ist zum Bergrevler⸗ beamten für das Bergrevier Ost⸗Recklinghausen ernannt worden.
Der hisherige Oberlehrer Lutze in Königsberg i. Pr. ist zum staatlichen Baugewerkschuldirektor ernannt worden. Ihm ist bie Stelle des Direktors ber Staatlichen Baugewerkschule in Königsberg i. Pr. übertragen worbden.
Der bisherige Oberlehrer Professor Frommer in Burte⸗ hude ist zum staagtlichen Baugewerkschulbtrektor ernannt worden. Ihm ist die Stells des Direktors der Staatlichen Baugewerk⸗ schule in Buxtehude übertragen worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen 8 und Forsten.
Der bisherige Seehandlungsbuchhalter Gustav Claus ist zum Bankinspektor ernannt. Ihm ist die planmäßige Stelle eines banktechnischen Revisors hbeim Polizeipräsidium, hier, vom 1. Oktober 1919 ab endgültig überlragen worden.
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1 Oberfoͤrsterstelle Harsefeld im Regierungs⸗ bezirk Stabe ist zum 1. Januar 1900 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 15. November eingehen.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst Öund Volksbildung.
Der bisherige Kensistorialsekretär Kurt Opitz 6 zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung ernannt worden. Der bisherige Privatdozent in der philosophischen Fakultät der Universität in Bonn, Professor Dr. Wanner ist zum außerordentlichen Prosessor in derselben Fakultät und der Pfarrer Kortheuer in Wiesbaden, zum Konsistorialrat und Mitglied des Evangelischen Konsistoriums in Wiesbaden im Nebenamt ernannt worden.
Die Wahl des Oberlehrers Dr. Kräutlein am Jahn⸗ Nealgymnasium in Berlin⸗Lichtenberg zum Direktor dieser An⸗ stalt ist bestätigt worden.
Haupitverwalklung der Staatsschulden.
Ende September 1919 waren eingetragen im preußischen Staatsschuldbuch 84 596 Konten im Gesamtbetrage von 3 619 874 400 ℳ,
im Reichsschuldbuch 1 329 844 Konten im Gesamtbetrage von 19 070 352 200 ℳ Hauptverwaltung der Staatsschulden und Reichsschuldenverwaltung.
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Bekanntmachung.
Die Immatrikulationen bei der hiesigen Land⸗ wirtschaftlichen Hochschule für das kommende Winterhalb⸗ jahr beginnen am 15. Oktober und dauern bis zum 6. November.
Zur Immatrikulation sind beizubringen:
1. Schulabgangszeugnis (Zeugnisse in fremden Sprachen sind in Urschrift und in beglaubigter Uebersetzung vorzulegen);
2. seitens der Geodäsie⸗Studierenden ein Zeugnis über eine mindestens einjährige Weschäftigung bei einem vereideten preußischen Landmesser sowie die vorgeschriebenen Probearbeiten; 1
3. ein polizeiliches Führungszeugnis vom letzten Aufenthaltsort. Falls Schulahgang unmittelbar voraufgegangen ist oder ein Abgangs⸗ zeugnis einer Hochschule ꝛc. vom letzten Halbjahr (Ziff. 5) vorliegt, bedarf es in der Regel keines polizeilichen Führungsattestes. Bei Reichsausländern ist in der Regel ein Paß neueren — ums oder Heimatschein und dergl. an Stelle des polizeilichen Fütrungszeug⸗ nisses ausreichend;
4. die elterliche oder vormundliche schriftliche Einwilligung zum Besuch der Hochschule, falls der Aufzunehmende noch minder⸗ jährig ist;
8 alls der Aufzunehmende schon andere Hochschulen, Universi⸗ täten ꝛc. besucht hat, die Abgangszeugnisse (Exmatrikel) von diesen;
6. die Zeugnisse über die praktische Tätigkeit.
Nach dem 6. November eingehende Anträge auf Immatrikulation werden nur ausnahmsweise und bei ausreichender Entschuldigung ge⸗ nehmigt.
Berlin, den 12. Oktober 1919.
Der Rektor der Landwirtschaftlichen Hochschule. Auhagen.
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.“ Bekanntmachung.
Das gegen die Ehefrau Pau! Rost, Berlinerstraße 82 2, unterm 22. Februar d. J. erlassene Handelesverbot habe ich heute zurückgenommen.
Barmen, den 24. Oktober 1919.
Die Polizeiverwaltung. J. NV.:
Dr. Markull.
ist der s Kohlen und Briketts auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 untersagt
Stelle eingetroffen. V He hielten der Ausschuß des Reichsrats und
Bekanntmaochung.
Die Verfügung, durch welche den Schankwirten Ablerund Feitsch, Inhabern des Pschorrhauses in Gharlottenburg, Tauentzienstr. 13, der Handel mit Gegen⸗ vr. des 8 Bedarfs untersagt worden ist, wird
termit aufgehoben. — Die Untersagungsverfügung gegen den Schankwirt Meisel bleibt bestehen. Berlin, den 10. Oktober 1919. Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung.
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Bekanntmachung.
8
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger
Personen vom Handel vom 23. September 1915 (³GBl. S. 603) habe ich der Schankwirtin Gertrud Berlin, Mo⸗ rensttaße 53, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des untersagt. zur Einschränkung des Fleisch⸗ und Fettverbrauchs vom 28. Oktober 1915 (4oGBl. S. 714) die dingliche Schließung ihrer Schankwirtschaft „Mohrenschloß“, ebenda, ange⸗ ordnet. Berlin O. 27, den 23. Oktober 1919.
Landespolizeiamt beim Staatskonunissar für Volksernährung. “ J. A.: Dr. Böhmert.
b Bekanntmachung. Dem Schuhmacher August Hegemann — in B ommern ist gemäß § 1 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 über die Fernhaltung unzuverlassiger Personen vom Handel, R Bl. S. 603, und Ziffer 1 der Ausführungs⸗ bestimmungen zu dieser Verordnung vom 27. September 1915 die Ansübung des Handelsgewerbes mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Schuh⸗ waren aller Art, bis auf weiteres untersagt. Die Repara⸗ turwerkstatt wird hierdurch nicht berührt. Hagen, den 23. Oktober 1919. Der Landrat: von Trebra.
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Bekanntmachung.
Gemäß § 1 der Reichsverordnung vom 23. September 1915 ordne ich hiermit die Schließung der Metzgerei Heinrich Knippschild, PHenriettenstraße 14 a, wegen Unzu⸗ verlässink ltt des Inhabers an. Dje Schließung erfolgt ab Samstag, den 25. Oktober d. J. Gleichzeitig wird dem Knippschild jeglicher Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln sowle allen sonstigen Gegenstaͤnden des täglichen Be⸗
darfs und jede Vermittlertätigkeit hierzu untersagt.
— Die durch das Verfahren ent sehenden Kosten, insbesondere die Ge⸗ bühren für die vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung fallen dem von der Anordnung Betroffenen zur Last. Hamborn a. Rh, den 23. Oktober 1919. 3 Der Bürgermelster. Der Beigeordnete: Mülhens.
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Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reichsgesetzbl. S. 60 3), und der dazu ergangenen Aus führungsbestimmungen vom 27. September 1915 ist d. b Philipp Kuhn in Kirn der Handel, mit Gemüse, Dbst und Südf rüchten wegen Unzuverlässigkeit in diesen Be⸗ trieben untersagt. — Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reichsanzeiger und amtlichen Kreis⸗ blatt sind von der Betroff enen zu tragen. “
Kreuznach, den 18. Oktober 1919.
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Bekanntmachung. Auf Grund der Bundeszatsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RG Bl. S. 603), und der dazu ergangenen Ausführungsbestunmung
des Ministers für Handel und Gewerhe vom 27. September 1915 ich dem Metzgermeister Wilhelm Sachser in
habe 1 Dhünn durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitieln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuver⸗ lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Untersagung wirkt nach § 2 der genannten Bundesratsverordnung für das Reichsgebtet. Lennep, den 21. Oktober 1919. b Der Landrat. Hentzen.
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„Bekanntmachung. 8
Dem Materialwarenhaändler Karl Läsecke in Quedlinburg. Gildschaft Nr. 11, ist gemäß § 71 der Reichs⸗
getreideordnung für die Ernte 1919 vom 18. Juni 1919 in Ver⸗ bindung mit der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 S. 603) wegen Unzuverlässigkeit der Verkauf von
rot und Mehl vom 28. d. M. ab auf die Dauer von 4 Wochen
untersagt. — Die Kosten dieser Bekanntmachung trägt ꝛc. Läsecke.
O dlinburg, den 24. Oktober 1919. Die Polizeiverwaltung. Boisly.
Nichtamtliches. 1
Mit Wirkung vom 27,. Oktober, 12 Uhr Mittags, Reichspräsident auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung in den Bezielen Kreis Schleusingen, Landkreis Ohrdruf, Stadt Zella⸗Mehlis wegen Waffendiebstähle, Gewalttätig⸗ keiten und anderer ungesühnter ungesetzlicher Handlungen den Ausnahmezustand verhängt. Truppen sind an Ort und
beeeö
erkehr, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Ver⸗
kehr und für Rechnungswesen owie die vereinigten Ausschüsse 18 1s sch Wäünsche hätten.
für Handel und Verkehr und für Justizwesen Sitzungen.
Die englische Regierung hat nach einer Meldung des
„Wolffschen Tele raphenbüros“ durch ihre Waffenstillstands⸗
omm ssion
mitteilen lassen, daß die Heimschaffung der in englischer Gewalt befindlichen
eutschen Kriegsgefangenen
Uin nächster Zeit restlos durchgeführt werde. Vor allem werde,
“ in
it Gege täglichen Be⸗ darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb Gleichzeitig habe ich auf Grund der Bekanntmachung all 1418 d. 8 ¹ WI“; 2 wird dem Reichskommissar für die hesetzten Gebiete je ein Ver⸗ treter des Fraesischmn Ministers für Handel und Gewerbe und 9
enfee
oronung beraten werden. Entwurf schon im Sommer den beteiligten Gutsbezirken zur Aeußerung ihrer Wünsche und Einwendun⸗
September
at der
Friedensvertrag r Handel
heiten Tschits
dem Wunsche ber deutschen Regierung entsprochend, die Ent⸗ lassung der in den Abstimmungsgebieten Beheimateten mit größtmöglicher Beschleunigung betrieben. .“
In Gegenwart des Reichskommissars von Stark gestern in Koblenz eine Besprechung zwischen dem befhen kohlenkommissar, Geheimrat Studt⸗Berlin und der Kohlen⸗ unterkommission der interalltierten Rheinlands⸗ kommission unter dem Vorsitz des amerikanischen Mitglieds der Kommission, Neyes, statt. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, wurden die verschiedenen Möglichleiten besprochen, wie dem besetzten Gebiet, insbesondere dem infolge des Ausfalls der Saarkohle schlecht versorgten füdlichen Teil, in der Kohlenversorgung geholfen werden könnte. Die interallüerte Kommission nahm die deutschen Varschläge wohlwollend zur Kenntnis und wird sich über die Maßnahmen schlüssin werden. Zur Herstellung einer ständigen Verbindung zwischen der inter⸗ alliierten Ugterkommission und den zuständigen deutschen Stellen
des Reichskohlenkommissars beigegeben werden.
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Die Lage im Stettiner Hafen infolge der Schiffs⸗ sperre ist slaut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ unverändert. Die Arbheitslofigkeit nimmt zu, ebenso steigen die Verluste der Reedereien, die die Mannschaften der siill⸗ liegenden Schiffe entlohnen und verpflegen müssen. An⸗ sichten über die Wirkung der Milderung der Blockade durch Freigabe des Verkehrs innerhalb der Hoheitsge vwässer sind ge⸗
teilt, da die Schiffe sich auch bei diesem Verkehr leicht einer
Beschlagnahme aussetzen könnten. Immerhin soll der Verkehr nach Danzig, Königsberg und Memel wiederaufgenommen werden,
c eine große Ecleichterung der Kohlenversorgung mitsich bringen wird. durch diese Grleichterungen nicht berührt.
Dagegen wird der Verkehr nach den neutralen Ländern ie Schwierigkeiten in dieser Hinsicht sind unverändert. Der Eingang von neutralen Schiffen ist nach wie vor sehr spärlich; so kommen gegenwärlig nur zwei Heringsdampfer möchentlich an, während sonst G bis 7 einliefen, so daß in der Versorgung mit Heringen demnächst eine Stockung “ falls die Sperre nicht bald wieder
Preußen. 6 Der Gesetzentwurf Groß Berlin, der mrzeit dem
Staatesministerium vorliegt, soll, wie „Wolßs Telegraphen⸗
büco“ meldet, nach dessen Wünschen in der Landesversamm⸗ lung zusammen mit dem Entwurfe der neuen Städte⸗ In seiner ersten Form war der
Gemeinden und
d der Stellungnahme der Gemeinden wurde er im Ministerium des Innern überarbeitet und teilmeise geändert. Eine nochmalige Einholung gut⸗ achtlicher Aeußerungen der Gemeinden vor der Einbringung des revidierten Entwurfs in der Landesversammlung ist nicht möglich, da sie das Zustandekommen des Gesetzgebungswerks erheblich verzögern würde. Die Gemeinden haben vor und
gen zugesandt worden; auf Grund
der Frau während der Beratung des Entwurfs in der Landesversamm⸗
lung Gelegenheit, zu ihm erneut Stellung zu nehmen.
—V—
Oldenburg.
Bei der vorgestrigen Wahl zur Landesversammlung
in Birkenfeld erhielten, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ melbdet, die durch Wahlvorschlag vereinigten Parteien (Demakraten, Z ntrum, Deutsche Volkepartei, Bauernbund, Mehrheits⸗ so jalisten) usammen 13 004 Stimmen, die Liste der Re⸗ glerungspartei 1822 Stimmen, die unabhaͤngige sozlal⸗ demokratische Partei 47 Stimmen. Auf die vereinigten Poriesen entfallen somit 23, auf die Regierungspartei nur zwei Sitze in der Landesvertretung. Die republikanische Regierung hat somit eine vernichtende Niederlage erlilten.
—
8 Oesterreich. 8 Nach einer Melbung des „Telegraphen⸗Korrespandenz⸗ büros“ hat der Staatskanzter Dr. Renner einer Abordnung, die die Besetzung des an Deutsch⸗Oesterreich fallenden Gebietes non Deutsch⸗Westungarn im Einnernehmen mit dem Verbande und die Auslieferung von Bela Kun und Genossen an die ungarische Regierung, beziehungsweise deren Ausweisun fig. derte, erklärt, aus wichtigen Gründen der äußeren 8e itik tönne derzeit an einen Einmarsch in Deutsch Westungarn nicht gedacht werden. Er wisse jedoch, daß binnen ar kurzer sseift
die Uebernahme des Landes durch Deutsch⸗Oesterreich erfolgen werde.
Der Oberst Cunningham habe ihm erklärt, daß Ungarn den ihm vorgelegten Friedensvertrag, in dem Deutsch⸗ Westungarn. Deutsch⸗Oesterreich zugesprochen werde, annehmen werde und müsse. In ein bis zwei Monaten werde Deutsch⸗ Oesterreich tatsächlich im Besitz von Heutsch⸗Westungarn sein.
— Die „Meraner Zeitung“ berichtet zu der Wieder⸗ einführung der deutschen Ortsnamen in Südtirol, daß das italienische Generalkommando nur bepzüglich der Namen von 24 Stationen die boppelsprachige *
gründet halte. 1
Tschecho⸗Slowakei.
Laut Meldung des „Wolffschen
ben 79, Norwegen und Pänemark lowakische Republik anerkannt.
Telcgtere gar⸗ e Tschecho⸗
Südslawien.
Nach Meldungen des „Walffschen Telegraphenbüros“ ent⸗ peicht es nicht den Tatsachen, daß die südflawische Friedens⸗ delegation in Paris schon jetzt ermächtigt worden sei, den von St. Germain zu unter⸗ Der Entschluß zur Unterzeichnung werde davon ab⸗
e nachträglichen Bemühungen der in betreff der südslawischen
zeichnen. hängen, welchen Erfolg Delegation beim Fünferrat in Pa
Großbritannien und Irland.
Der Staatssekretär für ausmwärtige Angelegenheiton Lord Curzon hat an den Volkskommissar für auswärlige Angelegen⸗ erin ein Radsotelegramm gerichtet, in dem er erklärt, daß die 1NIL47.R412 in Dorpat am 25. Oktober nicht stattfinden könne, da Operationen gegen
nnung für be⸗
die dentsch⸗russischen Trunpen die volle Aufmerksamkeit der Regierung erfordern. Das Datum des Zusammentritts der Konferenz wurde auf den 2. Dezember festgesetzt.
— Einer Mitteilung der litauischen Delegation in London zufolge ist der britische Generalmajor Crozier von der litauischen Regierung zum Generalmajor im litouischen General⸗ ßab ernannt worden. Andere höhere britische Offiziere ver⸗ schiedener Waffengattungen reisen demnaͤchst nach Litauen, um Generalmajor Crozter bei der Ausstellung des litauischen Heeres zu unterstützen.
— Der „Westminster Gazatte“ Churchill auf Mansion⸗House gegebenen Essen, daß bei Unterzeichnung des usprünglichen Dreihundvertrages Italien die Bedingung stellte, daß es unter keinen Umständen in einen Krieg mit Groß⸗ britannien hineingezogen werden dürfe.
— Nach dem „Sunday Expreß“ ist eine neue Gruppe von Parlamentariern gebildet worden, deren bedeutendstes Mitglied Lord Robert Cecll ist. Sie fordern, daß der P emier⸗ inister wieter im Uoterhanse anwesend sein und die Parla⸗ sentsmitglieder 1b Bezug auf die Arbeit des Parlaments
ihre Freiheit zurückerhalten müssen.
se Sozialistische Vereinigung des Seinedeparte⸗ menis hat es vorgestern, wie „Wolffs Telegraphenbürs“ meldet, mit 6680 gegen 338 Stimmen bei 54 Suimmenthal⸗ turgen abgelehnt, die vier von der Kandidatenliste ausge⸗ schlossenen rechtestehenden Sozialisten, die die letzten Kriegs⸗ kredite hewilligt haben, lrotzdem auf die Liste zu setzen. Die ausgeschlossenen Kandrdaten traten mit ihren Freunden vorgestern in einer Sitzung zusammen, jedoch weiß man noch
zufolge erkläcte Lord
1— .
wnicht, ob es zur Spaltung ober schließlich bioß zur Aufstehung
einiger besonderer Listen Fommen wird.
— Der in Straßburg zusammengetretene Kongreß der Radikalen und Radikaisozialisten vom Niederrhein hat einstimmig beschlossen, dem Ministe präsidenten Clemencegu den Kammersitz anzubieten, den Gambetta vor dem Jahre 1871 innehatte. 1
Luxemburg. 1 Nach dem Wahlergebnis in den Hauptsächlichsten Ge⸗ meinden wird, wie „Havas⸗Reuter“ meldet, die neue Kammer sich zusammensetzen aus 22 Katholiken, 13 Sozialisten, 7 Radi⸗ kalen, 4 Mitgliedern der nalionalen Unabhängigkeitspartei un 2 Mitgliedern der unabhängigen Volksparterx.
Ryßland. Unter dem 24. Oktober wird der „Agence Havas“ zu⸗
folg: gemeldet, daß trotz des Eingreifens neuer bolschewistischer Truppen der Vormarsch auf Si. Petersburg fortbauere. Auf dem rechten Flügel sei Jenora genommen Und die Statien Nicolai, 20 Meilen von Peters burg, erreicht. Auf dem linken Flügel habe bis zu der Station Lifsinow vorgedrungen werden kännen. Gegenangriffe seien nordöstlich von Zarskeje Selo abgewiesen. Auch „Nieuws van den Dag“ meldet, daß einem Bericht aus Neval zufolge eine neue durch Tanks und schwere Geschuüͤtze unter⸗
stützte Offensive des Generals Judenitsch gegen Peters⸗ 9
burg begonnen habe.
Die „Times“ vom 25. d. M. meldet über die Lage an der Petersburger Front:
Der Heeresberlcht der Bolschewisten vom 21. meldet die Wieder⸗ einnahme von Zarsfoje Selo und Pawlowsk, 15 beziehungsweise 17 Meilen südlich St. Petersburg, durch die Bolschewistien. — Am 22., an dem Tage, an dem die Gegenoffensive der Roten Truppen begann, berichtete Judenitsch, daß seine Truppen über Pawlowsk hinaus vorgedrungen seien und die Bahnverbindung Moskau— St. Petersburg bei Sachlin abgeschnitten hätten. In Gegend Krasnaja Gorka wütet ein erbitterter Kampf. Die Estländer greifen, unterstötzt durch finnische Freiwillige, diese Festung von der Land⸗ feite an, während biitische Kriegsschiffe sie von der Seeseite bombardieren.
Dem oben genannten Blatt wird ferner aus Helsing⸗ fors vom 26. gemeldet: —
An der Front wütet von nördlich Krasnoje Sselo über Zarskoje Sselo und Ischora bis nach Lisinp, fünf Meilen füdlich des Kreuzungs⸗ punktes Tosno der Nikolauseisenhahn, eine heftige Feldschlacht. Lisino wurde von den weißen Truppen genommen. Judenitsch hat am meisten unter dem Mangel an Tranzportmitteln zu leiden.
— Die Aufstandsbewegung der ukrainischen Bauern im Rücken Denikins nimmt laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ an Ausdehnung zu. Aus verschiedenen Gebicten, besonders aus der Gegend von Trypilje (bei Kiew), Nischyn (Geuvernement Tschernigow) und Ronodan (Geuvernement Poltawa) werden Kämpfe zwischen Aufstaͤndischen und risischen Freiwilligen gemeldet. Die Stedt Jelisawetrad (Gouvernement Cherson) ist von den Aufständischen besetzt worden.
Die Bolschewisten melden drahtlos von der Front gegen Koltschak, daß sie Tobolsk wiebergenommen haben.
Litatten. “
Die Verhandlumgen zwischen dem General v. Eberhardt und der litauischen Regierung uͤber Schaffung einer neutralen Zone längs der für den Abtransport der deutschen Truppen im Baltikum zu benntzenden Eisenbshnlinie haben laut Meldung des „Wolfsschen Teleꝛgraphenbüros“ dazu geführt, daß sich die litauische Regierung mit der von deuischer Seite vorgeschlagenen neutralen Zone einver standen erklärt hat. Das innerhalb der neutralen Jone gelegene Gleisdreieck bei Wielze, das zur Auf⸗ rechterhaltung der Verbindung mit der Bolschewistenfront für die litauische Armee von großer Bedeutung ist, wird durch litauische Infanteriepostierungen in Höchststärke einer Kompagnie gesichert werben.
Zu der angskündigten allgemeinen Arbeiteranasperrung in Spanien am 3 November melbet der „Daily Expreß“, daß die Regierung die konstitutionellen Garantien für ganz Spanien aufgehoben hait. “
Amerika.
Der Präsident Wilson hat nach einer Reutermeldung eine vom Kabinett gutgeheißene Erklärung veroͤffentlicht, in der der beabsichtigte Streik der Braunkohlenarbeiter sür ungesetzlich erklärt wirb und die Beamten aufgefordert werden, die Streikankündigungen zurückzuziehen, widrigenfolls Mistel gefunden würden, um die Nation zu schützen.
Konferenz, die den Frleden in der Jndustrie herbeiführen soll.
Amerika sich das Recht vorbehält, selbst zu bestimmen,
einem zu Ehren des Geverals Diaz im
Das Kabinelt beschoß die Einberufung einer neuen industriellen 1 zur Erreichung der nach der Bevoöͤlkerungszahl gehotenen Truppenzahl
— Die „Timas“ meldet aus Mashingkon, daß fum ersten
Mal seit Beginn der Senatsdebatten ernstlich von der Mäglich⸗
jeit gesprochen wird, daß Amerika weder ratisizieren noch dem Völkerbund beitreten wird. Die Möglichteit, daß die Ablehnung des Vertrags von den Anhängern Wilsons aus zsehen werde, ist zwar erstaunlich, aber die Ursache dafür ist in ger Gegnerschaft der Mehrheit von Senatoren gezen die Vorbehalte zu suchen. Der demokratische Senator Reed hat einen neuen Vorbehalt vorgeschlagen des Inhalts, daß welche Fragen seine Ehre und seine Lebensinteressen benerachneiche Derartige Angelegenheiten würden dem Urteil des Nates oder der Versammlung des Vökerbundes oder irgend einer anderen Vertretung des Bundes nicht unterliegen, noch auch der Ent⸗ scheidung oder irgend welchen Anträgen irgend einer anderen Macht.
— Der Senatsausschuß für auswärtige An⸗ gelegenheiten hat dem „Nieuwe Courant“ zufolge die Vor⸗ behalte bezüglich Aegyotens und Iclauds abgelehnt.
„— Die internationale Handelskonferenz in Atlantic City nahm, ehe sie auseinanderging, dem „Reuterschen Büro“ zufolge eine Entschließung an wird, daß die Regierungsbesch änkung für den Ankauf von Schiffen sobald wie möglich aufhöre. Der Gauverneur des Federal Reserve Board Harding sagte, die Regierung
könne ohne eine äußerst schädliche Preissteigerung mit ihren
Darlehen an fremde Lä der nicht fortfahren. Er sei überzeugt. daß die Finanzierung Eugropas, soweit Amerika in Betracht komme, der privaten Jaitialive und dem Uniernehmungsgeist einzelner überlassen werden würde.
— Der Präsident der Nepublik Uruguay hat der „Times“ zufolge am 26. den Friedensvertrag mit Deutschland unterzeichnet und ein Dekret erlassen, durch das die politischen Beziehungen zu Deutschland wiedechergestellt werden.
Parlamentarische Nachrichten.
Der beutschen Nationalversammlung hat der Reichswirischaftsminister den Entwurf einer Ver⸗ ordnung, betreffend Abänderung der Verordnung über die schtedsgerichtliche Erhöhung von Preisen bei der Lieferung von elektrischer Arbeit, Gas und Leitungswasser vom 1. Februar 1919, mit Begründung zur Beschiußfassung zugehen lassen.
der Haushaltsausschuß der deutschen National⸗ versammlung bekfaßte sich in seiner gestrigen Sitzung mit dem Haushaltsplan für das RNReichswehrministerium. Wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, teilte der Reichswehrminister Noske mit, da der jetzt vorltegende Etat nicht den der zukünftigen Reichswehr darstelle, sondern lediglich den Etat für die Uebergangszeit. Am 1. April 1920 würden wir erst dazu übergehen, den Ekat aufzust llen, der die künftige Reichswehr umfassen wird. Trotz der geringen Zahl der uns verbliehenen Truppen hoffe er doch, daß die Möglichkeit besteht, einen mllitärischen Apparat von gewisser Bedeutung herzustellen. Es bestehe kein Grund zu vertraulichen Verhandlungen, wir hätten nichts zu verbergen; auch in bezug auf die Einwohnerwehren gebe es nichts zu verheimlichen. Auf Anfragen bemerkte der Minister, daß die Bedürfnisse des Heeres und die der Marine viel zu verschieden seien, als daß sie von einer Stelle aus bearbeitet werden könnten. Bei den
Ausgaben für das verringerte Heer sei in Betracht zu ziehen, daß die
bearbeitenden Stellen vorhanden sein müßten, möge das Heer nun größer oder kleiner sein. Die Ausgaben seien also trotz der Ver⸗ ringerung der Truppenzahl groß. Weiter wies der Minister auf die Knappheit an verfügbaren höheren Offtzieren hin. Es müßte darauf Bedacht genommen werden, abgeklärte, ruhige Führer in ihnen zu haben. Bet der Beurteilung des vorliegenden Ertats dürfe man nücht vergessen, daß zum größten TLeil feindliches Diktat vorliege. Wir hätten uns an die Vorschriften der Entente zu halten, die unerträglich demütigend und entwürdigend seten.
Ueber die Zusammensetzung des Nebergangs⸗ es wurden seitens des Wehrministeriums folgende Mitteilungen gemacht:
Innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Friedens⸗ vertrags muß die Iststärke des deutschen Heeres auf 200 000 Mann, am 1. April 1920 auf 100 000 Mann zursckgeführt sein. Das Heer von 100 000 Mann darf nicht mehr als sieben Infanterie⸗ und drei Kavalleried visionen umfassen. (Art. 160 und 163 des Friedens⸗ vertrags.)
Den zu bildenden sieben Infanteriedivisionen des Heeres von 100 000 Mann entsprechend, ist das Reichsgebiet seit dem 1. Oktober 1919 bereits in sieben Wehrkreise elngeteilt. Die Wehrkreise werden die territorialen Ergänzungsbezirke der Divisionen sein. Auf die Wehrkrei kommandos sind die Befugnisse der Generalkommandos übergegangen. Die Generalkommandos haben mit dem 1. Oktober 1919 zu besteben aufgehört. — Für die drei Kavalleriedivisionen sind Territorialbezirke nicht vorgesehen, da die Kavallerie als leicht⸗ bewegliche Truppe über das ganze Reich verteilt werden muß.
Die Wehrkreise sind:
I. Ostpreußen (Wehrkreiskommando Königsberg),
Pniegee Schleswig⸗Holstein, Mecklenburg (Wehrkrels⸗ ommando Stettin), Posen
Schtesien, Berlin), Provinz und Freistaat Sachsen, ein Teil von Thüringen (Wehrkreiskommando Dresden), Württemberg (Wehrkreis⸗
Brandenburg, (Wehrkreiskommando
Thüringen, Hessen, Baden, kommando Stuttgart),
VI. Heansver Westfalen, Rheinland (Wehrkreiskommando
Münster),
VII. Bayern (Wehrkreiskommando München).
Die Geschäfte des Wehrkreiskommandos werden bis zum 1. April 1920 von einem der Brigadestäbe des Kreises wahrgenommen. Der betreffende Stab . zu diesem Zwecke verstärkt. Nur im Wehr⸗ kreise III ist ein besonderer Stab gebildet und im Wehrkreise VII. nimmet die Geschafte datz Reichswehrgruppenkommando IV wahr. Die Wehrkreiskommandos sind vom 1. April 1920 ab die Divistonsstäbe des endgültigen Friedensheeres.
Im Rahmen dieser Einteilung des Reichsgebietes für das end⸗ gültige Friedensheer Flals. auch die Auftellung des Heeres von 200000 Mann (Uebergangsheer). Das Uebergangsheer besteht aus 20 Reichswehrbrigaden. Diese werden aus den bisher bestehenden 43 auf dem Wege der Schaffung neuer Verbaͤnde durch Zusammenlegung aller bisher bestehenden Verbände gebildet. Auf diese Weise werden alle bisher bestehenden Verbände beteiligt, nicht nur einzelne. Die Zusammenlegung erfolgt innerhalb der Wehr⸗ kreise und grundsätzlich im Heimatb zirk der Truppenteile. Ausnahmen sind auf besonders angebrachte Wünsche der Truppen hin und da, wo der Hetmatbezirk 89 1 Frage kam, angeordnet. Von den 20 Brigaden entfallen im all⸗
emeinen auf jeden Wehrkreis 2. Ausnahmen waren noöͤtig aus Pründen der innerpolitischen Lage in den Wehrkreisen III und IV,
in der anempfohlen
berichtet, eine Aenderung i
olge Räumung oder Abtretung nicht mehr in
auch im Wehrkreise VII. Es entfallen auf Wehrkreis III 5, auf Wehrkreis IV 4, auf Wehrkreis VII 3 Reichswehrbrigaden. Die Reichswebrbrigarden unterstehen territorial den Wehrkreis⸗ kommandos, für Truype führung und Ausbiltung den Reichswehr⸗ gruppenkommandos. Reichswehrgruppenkommandos find im Uebergangsheer 4 vorhanden; sie unterstehen dem Reichswehr⸗ minister. Truppenführung und Ausbildung liegt nach dessen We fungen in ihren Häͤnden. In dieser Beziehung unterstehen ionen auch die Wehrkreiskommandos. Es liegen:
Reichs wehrgruppenkommando 1 in Berlin (Wehrkreise
III und IV) Reichswehrgruppenkommando 2 in Cassel (Wehrkreise V und VI), “ 3 in Kolberg (Wehrkreise un ), Meichswehrgruppenkommando 4 in München (Webhrkreis VII) „Jede Reichswehrbrigae zerfällt in Infanterie, Kavallerie,
Artislerie, Pioniere und Hilfswaffen. Das Verhältnis von Infanterie zur Kavallerie, zur Artillerie usw., ferner die Gesamtstärke der ein⸗ zelnen Waffengattungen und die Gesamtmenge der zugestandenen Waffen ist dem Friedensvertrage entsprechend. Es sind grundfätzlich in jeder Brigade folgende Verbände vorhanden: zwei In⸗ fanterieregimenter zu drei Bataillonen, ein Kavallerieregiment zu dre Eskadrons und ei je Maschinengewehrabteilung, ein Pionierbataillo zu zwei Kompagnien, ein Scheinwerserzug oder Beleuchtungstrupp und Brückentrain, eine Nachrichten⸗, eine Kraftfahrerabtetlung, ein S affelstab und eine Sanitätskompagnie. Die unregelmäzige Gliederung einzelner Bregaden eiwiez sich als nötig, weil die Länder Bayern, chsfen, Württemberg, Baden und Hessen ihren Bevölke⸗ rungs ahlen entsprechend beteiligt werden mußten, ferner, um in d drecichen Bezirten Ungerechtigkeiten bei der Herabminderung ermeiden.
Abg. von Gräfe (D. Nat.) empfahl, heim Wehretat keine Feegedrachte Sparsamkeit walten zu lassen, und stellte folgenden „Die Nationalversammlung wolle beschließen, die Reichsreglerun
u ersuchen, dafür Sorge zu tragen, 1) daß die Gebührnisse de Offiziere, Sanitatsoffiziere usw. der Reichswehr den heutigen Teuerungsverhältnissen durch erhöhte Zulagen angepaß werden, für die Offt iere der unteren Chargen namentlich bedneh⸗ daß ihnen Bekleidung, Unterkunft und Verpfl gung gewährt werden; 2) daß die Gebuhrnisse der Unteroffiziere und Mannschaften derart erhöht werden, 20 die Männer, welche Leben und Gesandheit für die öͤffentliche Sicherheit und Ordnun einsetzen, nicht mit ihrem Einkommen hinter dem schniit der Arbeiter oder gar der Alrbeitslosen stehen; 3) daß die Verpflegung, Bekleidung und A rüstung der Angehoͤrigen der Reichswehr derart verbessert werden, daß nicht z. B. mancherorts nur ein einziger Anzug für jeden Dienst und womöglich auch als Sonntagsanzug zur Ver⸗ fügung steht, daß endlich überall Mäntel ausgegeben werden, und daß das S buhzeug den billigen Ansprüchen gensigt, so daß die Reichswehr, was Verpflegung sowohl wie Bekleidung betrifft, in keiner Weise hinter der Hilfspolizet und den Sicherheitoͤwehren zurücksteht; 4) daß bei der Auszahlung der Entschuldungsgelder an Offfziere und Unteroffiziere unter keinen Umständen die sinnwidrige Anrechnung der Reichswehrzulage in Anwendung kommt; 5) daß den aus der Gefangenschaft zurückkehrenden Off “ und Mannschaften die Ge⸗ Sen; beschleunigt nachgezahlt und die entsprechenden Beförderungen unter sinngemäßer Vordatierung zugebilligt werden.“ 8 Hierauf wurde die Weiterberatung vertagt. 8
Der sich mit den Friedensmöglichkeiten während des Weltkrisges befaffende zweite Unterausschuß des von der deutschen Nationalversammlung eing setzten parlamentarischen Aus schusses für die Untersuchung über die Schuld am Kriege und an seiner Verlängerung wiid seine Tätig keit am Freitag, dem 31. Oktober, mit der Vernehmung des früherer R.ichskanzlers Dr. von Bethmann Helmeg sortsetzen. Da de Sitzungssaal des Herrenhaufes für die Verhandlungen nicht verfügba ist, werden die Sitzungen im Saal 12 des Reichstagsgebändes statt⸗ finden. — Der dritte und der vierte Unterausschuß des parlamentarischen Untersuchungsausschusses haben, wie „W. T. B.“
g ihres Arbeitsplanes vor⸗ genommen, da sich herausgestellt hat, daß die militärischen und B-8 wirtschaftlichen Maßnahmen während des Krieges nicht zu trennen sind. Die Ausschüsse haben ihre Tätigkelt in der Weise geteilt, daß der vierte Unterausschuß die Vorgänge in Belgien, der dritte Unterausschuß diejenigen in den übrigen Ländern untersuchen soll.
Statistik und Volkswirtschaft.
Die Tätigkeit der preußischen Gerichre in den Jahren 15 ½ bis 1918.
Im „Justizministerialblatt für die preußische Gesetzgebung und Rechtspfleg⸗“ (1919, Nr. 38) veröͤffentlicht der Justizminister Ueber⸗ sichten über die Tätigkeit der preußischen (und waldeckischen) Amtsgerichte, der preußis hen Land⸗ und Oberlandesgerichte und der Staatsanwaltschaften bei ihnen für das Jahr 19183. Im Anschluß daran wird eine vergleichende Zusammenstellung der wichtigsten 8 dieser Behörden für die deei Jahre 1916. 1917 und 1918 gegeben. Da für das vergangene Jahr von dem größeren Teil der Justizbehörden des Oberlandesgerichtsbezirks Posen G schäfts⸗ übersi bten nicht zu erlangen waren, sind in dieser Zusammenstellung
erichtsbesirks Posen und der bei ihnen bestehenden Staatsanwalt schaffen für alle drei Jahre fortgelassen.
898 dieser LI Zusammenstellung betrug unter den bei den Amtsgerichten anhängig gewordenen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die Zahl der Mahnsachen im Jahre 1918 555 713 segen 653 302 i. J. 1917 und 966 970 i. J. 1918, die der gewöhnlichen E 306 603 gegen 336 386 und 463 283 in den beiden Vorjahren, Urkundenprotesse fanden 2376 gegen 43251 und 8183 statt, Aufgebotsverfahren 15 719 gegen 16 131 und 14 183, Arreste und einstweilige Verfügungen 16 035 gegen 14 094 und 15 739, Zwangs⸗ versteigerungen von Gegenständen des un⸗ beweglichen Vermögens 7913 gegen 9105 und 12 038, Zwangsverwaltungen 2588 gegen 5787 und 7348; mündliche Verhandlungen erfolgten 529 668 gegen 566 740 und 710 527 in den beiden Vorjahren, darunter kontradiktorische Verhandlungen 341 328 gegen 352 447 und 430 996. Demnach ist bei allen genannten bürgerlichen Rechtsst eirig⸗ keiten mit Ausnahme der Aufgebotsverfahren, deren Zahl im Jahre 1917, und der Arreste und einstweiligen Verfuͤgungeng, deren Zahl im Jahre 1918 zunahm, FeF 1916 ein — zumeist sehr bedeutender — Rückgang eingetreten. Auch die Zahl der eröffneten Konkurs⸗ verfahren sank von 1190 im Jahre 1916 auf 602, im Jahre 1917 und 416 im Jahre 1918. Dagegen hat die Tätigkeit der Amts⸗ gerichte in Angelegenheiten der freiwilligen Ge⸗ richtsbarkeit, was in Kriegsjahren leicht erklärlich ist, stark zugenommen. Sie betraf im Jahre 1915 122 977 (im Vorjahre 1917 100 022, im Jahre 1915 94 3898) gerichtliche Urkunden unter Lebenden und vor dem Gericht getroffene Verfügungen von Todes wegen, 808 306 (gegen 673 223 und 641 691) Eintragungsverfügungen in Grundbuchsachen, 995 394 (gegen 750 595. und 685 037) Eintragungen und Löschungen in Abt ilung II und fII des Grundbuchs eins ließlich der Uebertragungen, 163 998 (gegen
126 338 und 93 536) Verhandlungen vor dem Grundbuchamt, in denen
die Geschäftszahlen der Amts⸗ und Landgerichte des Oberlandese