1919 / 250 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 Oct 1919 18:00:01 GMT) scan diff

der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. ““ S. 1456) für den Stadtkreis Stendal für allgemein verbindlich

zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Noovember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer

I. B. R. 3482 an das Reichsarbeitsministerium, straße 33, zu richten. v11“ Berlin, den 21. Oktober 1919. Der Reichzurbeits mihister Schlicke.

Bekanntmachung.

Die Arbeitsgemeinschaft der

Berlin, Luisen⸗

Angestellten⸗

verbänhe zu Iserlohn hat beantragt, den zwischen ihr,

dem Fabrikantenverein für zu Iserlohn

Iserlohn und Umgegend und dem Arbeitgeberverbande für;

Handels⸗ und verwandte Betriebe zu Iserlohn am 21. August 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen

und technischen Angestellten in Handels⸗ und Industriebetriehen.

gemäß § 2 der

allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen 10. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3424 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 1 Berlin, den 21. Oktober 1919. Der Reichgarbeitsminister. 8 Bekanntmachung.

Der Reichsverband Deutscher Angestellten E, V., Ortsgruppe Werl, hat beantragt, den zwischen ihm und

am 380. August 1919 abgeschlosenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungabedingungen der kauf⸗ männischen Angestellten im Klelnhandel gemäß § 2 der Ver⸗ rdnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) ür das Gebliet der Stadt und des Amtes Werl gar allgemein verbindlich zu erklären. 8 Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 0. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer. I. B. K. 3421 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 1“ Berlin, den 21. Oktober 1919. Der Reichsarbeilsminister. Schlicke.

Bekanntmachung.

anwalts⸗ und Notariats⸗Bürobeamten⸗Verbandes hat beantragt, den zwischen dem Anwaltsverein im Landgerichtsbezirk Zwickaun und dem Deutschen Rechtsanwalts⸗ und Notariats⸗Bürobeamten⸗Ver⸗ band zu Leipzig, Ortsgruppe Zwickau, am 28. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Unstellungsbedingungen der Anwaltsangestellten gemäß § 2 der Berordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456

ür den Landgerichtsbezirk Zwickau für allgemein verbindlich

u erklären. 1 b Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 0. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer .B. R. 3417 on das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ stra e 33, zu richten. Berlin, den 21. Oktober 1919. 8 Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.

Bekanntmachung.

Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ange⸗ Interessenverband der Textilwarengeschäfte für Weißenfels E. V. und der Verein der Kolonial⸗ warenhändler E. V. zu Weißenfels haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Verband der Büro⸗

angestellten Deutschlands, Ortsgruppe Weißenfels, Rehme und Gohfeld⸗Mennigchüffen für allgemein verbindlich zu

am 29. August 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehaits⸗ und Anstellungsbedingungen der kauf⸗ männischen Angestellten im Handel gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Geblet der Stadt Weißenfeis a. S. für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären. 1

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. November 1919 erhohben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3420 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. X“

Berlin, den 21. Oktober 1919. 8 Der Reichsarheiteminister. Schlicke. 8

6.82 Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Iserlohn für

Antrag können hbis zum Nassau, Hessen und angrenzende Gebiete E. V. und

Der Kreisverein Zwickau des Deutschen Rechts⸗ d Anst für die käufmänzeschen Angestellten des Handels (Groß⸗ und

Bekanntmachung.

Die Bezirksgruppe Mann heim des bandes des Deutschen Großhandels und die stelle der vereinigten

(verbindlich zu erklären. 1 Einwendungen gegen diesen Antrag

8

können bis zum 10. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R 3418 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

straße 33, zu richten. Berlin, den 22 Oktober 1919.

6 DDer Reichsarbeitsminister.

Schlicke.

Bekanntmachung. Der Verband der Metallindustriellen für Hessen⸗

——

der Deutsche Metallarbeiter⸗Verband, Verwaltungs⸗ stelle Frankfurt a. M., haben beantragt, den zwischen ihnen am 2. Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst Kollektiv⸗ abkommen vom 15. Juni 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und

handwerksmäßigen Betriebe) gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadt⸗ kreis Frankfurt a. M. und den Ort Fechenheim für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

straße 33, zu richten. 1— Berlin, den 23. Oktober 1919. .“ Der Reichsarbeits minister. Schlicke.

—.

GS

Der Verband selbständiger Kaufleute und De⸗ tailisten Durlach, der Deutsch⸗Nationale Handlungs⸗ gehilfen⸗Verband, der Kaufmännische Verein von 1858 Hamburg, der Zentralverband der Handlungs⸗ gehilfen, der Kaufmännische Verein für weibliche Angestelte e. VP. und der Katholische Geschäfts⸗ gehilfinnen⸗ und Beamtinnen⸗Verein haben beantragt, den zwischen ihnen am 28. Juli 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen

Kleinhandels), mit Ausnahme des Versicherungs⸗ und Bank⸗

für allgemein verbindlich zu erklären

8

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer

schaftsbund kaufmännischer Angestellten⸗Verbände,

I. B. R. 3481 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. öC4“ Berlin, den 26. Oktober 191i9. 1“ Der Reichsarbeits minister. Schlicke.

——V

Bekanntmachung.

Der geschäftsführende Ausschuß der Arbeit⸗ gebervereine von Bad Oeynhausen und Umgegend hat beantragt, den zwischen ihm und dem Gewerk⸗

ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456)

8

Bekanntmachung.

beantragt, den zwischen ihm, dem Deutschen Transport⸗ arbeiter⸗Verband, Ortsverwaltung Berlin, und der

Fuhrherrninnung zu Berlin am 22. August 1919 abge⸗

Feh Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und rbeitsbedingungen im Beerdigungs⸗ und Luruß fuhr ewerbe emäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Gesetzbl. S. 1456) für die Orte Berlin, Charlottenburg,

Wilmersdorf, Schmargendorf, Friedenau, Steglitz, Lichterfelde,

Schöneberg, Südende, Tempelhof, Neukölln, Treptow. Ober⸗

und Niederschöneweide, Friedrichsfelde, Lichtenberg, Hohen⸗

schönhausen, Wei enfee Heinersdorf, Pankow, Nieder⸗ schönhausen, Reinickendorf und Plötzensee für allgemein ver⸗

bindlich zu erklären. 5

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. November 1919 erhoben werben und sind unter Nummer IJ. B. R. 3500 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Lussen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 22. Oktober 1919.

Der Reichsarbeitsminister. A1I1u“ deg

b

1 nnisch Ortsausschuß stellten⸗Verbände, Landegausschuß Thüringen, der abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗

ber Orissari itbde ebeitseber in den Militärtarifs für Eisenbahnen, vom 21. Oktober 1919, und unter Transport⸗, Handels⸗ und Verkehrsgewerben hat 28 Okiober 1919.

Bad Oeynhausen, am 11. Juni 1919

und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Großhandel und in der Industrie gemäß § 2 der Ver⸗

für das Gebiet der Stadt Brid Oey hausen und des Amtes

erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B R. 3311 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten Berlin, den 29. Oktober 1919. Der Reichsarbeitsminister

3 Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 208 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 7112 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung des

Nr. 7113 eine Verordnung über Fleischversorgung, vom

Berlin, den 29. Oktober 1919. Postzeimngsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 209 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 7114 eine Bekanntmachung, belreffend Aenderung der Anlage C zur Eisenbahnverkehrsordnung, vom 28. Oktober 1919. Berlin, den 30. Oktober 1919.

Postzeitungsamt. Krüer.

Preußen.

Finanzministerium. Das Katasteramt Naum burg ist zu besetzen.

entralver⸗ Zentral⸗ Angestellten⸗Verbände in Mannheim haben durch den Demobilmachungskommissar in Mannheim beantragt, den zwischen ihnen am 15. Juli, 31. Juli und 9. August 1919 abaeschlossenen Tarifvertrag zur Rege⸗ lung der Gehalts⸗ und Aastellungsbedingungen der Angestellten im Großhandel gemäß § ˙2, der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Mann⸗ heim einschließlich der eingemeindeten Vororte für allgemein

Arbeitsbedingungen in der Metallindustrie (ausschließlich der

10. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer dem Verein für Handel und Gewerbe E. V. in Werl I. B. R. 3840 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

gewerbes, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918. AReichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Durlach

eines

89 8

1u Bekanntmachung. 8 Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Geschäftsführer Alfred Schumann in Berlin, Invalidenstraße Nr. 119, durch Verfügung vom heutigen Tage den 11“ Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen nzuverlössigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Gleichzeitig ist auf Grund des § 8 der Bekanntmachung zur Ein⸗ schränkung des Fleisch⸗ und Fettverbrauchs vom 28. Ohober 1915 (RGBl. S. 714) die dingliche Schließung der Schank⸗ wirtschaft „Lutherdiele „in Charlottenburg, Lutherstraße NI. 29, angeordnet worden. Bertin, den 26. Oktober 1919. 8

Landespolizeiamt. J. A.: Dr. Böhmert.

Auf Grund der Verordnung vom 23. September 1911 (RGBl. S. 603) über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel ist der Witwe Abraham Simon in Bruttig der

worden. Cochem, den 11. Oktober 1919. Der Landrat. von Lettow⸗Vorbeck.

9* Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Heinrich Breithor in Crefeld, Süd⸗ wall 67, habe, ich den Handel mit Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuver⸗ lässigkeit untersagt. Die Kosten der Bekanntmachung trägt der Beschuldigte.

Crefeld, den 10. Oktober 1919.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Printzen.

Bekanntmachung. Wegen dargetaner Unzuverlässigkeit im Handelsbetriebe ist die Schließung des Gewerbebetriebes des Dir ktors Michael Mos⸗ kowitz gen. Alexandroff in Kattowitz angeordnet wordet. 1““ Kattowitz, den 25. Oktober 1919. Der Polizeidirektor. Schwendy.

Bekanntmachung. Wegen dargetaner Unzuverlässigkeit im Handelsbetrieb ist die Schließung des Schantwirtschaftsbetriebs des Theaterdirektors Paul Bansmann in straße 17, angeordnet worden. 1 Kattowitz, den 25. Oktober 1919. G Der Polizeidirektor. Schwendy.

—xIFng

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässi

Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs Gesetzbl. S. 603) habe ich dem Milchhändler Magnus Wölten in Bramfeld durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel :mit Milch und den daraus gewonnenen Erzeug⸗ nissen wegen Unzuverlässigkeit in hezug aaf diesen Handelsteil

untersagt. Die Kosten der Veröffentlichung hat W. zu tragen.

Wandsbek, den 27. Oktober 1919. Der kommissarische Landrat des Kreifes Stormarn. Knutzen.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 45 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter: 1 Nr. 11 812 das Gesetz zur Ergänzung der Gesetze, be⸗ treffend die Sergf g Regelung des Staatshaushalts für das Rechnungsjahr 1919, vom 1. April und 4. Juat 1919 (Besetzsamml. S. 59 und 89), vom 15. Oktober 1919. Berlin, den 29. Oktaber 1919.

Gesetzsammlungsamt. Kr gaer.

ANichtamtkiches.

Deutsches Reich.

Die Reichsregierung hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, in der gestrigen Kabinettssitzung mit Rücksicht darauf, daß die Abtransporte aus dem Baltikum bisher ungenügend sind und das Verhalten zahlreicher Truppenteile zu den schä fsten Maßnahmen zwingt, den Beschluß gefaßt, daß

v Druppen, die nicht bis zum 11. Nopember

sie deutsche Grenze passiert haben, als fahnen⸗ flüchtig erklärt werden. Sie verlie en die deutsche Staats⸗ angehörigkeit und damit auch selbstverständlich alle Vessorgungs⸗

In ber am 30. Oktober unter dem Vorsitz des Reichs⸗ ministers Dr. David abgehaltenen Vollsitzung des Reichs⸗ rats wurde dem von der Deutschen Nalionalversammlung an⸗ genommenen Entwurf, betreffend Feststellung des Reichshaus⸗ JAlbsslxne⸗ für das Rechnungsjahr 1919, dem Entwurf einer .Ergänzung des Besoldungsgestzes sowie den Entwürfen esetzes über die Eisenbahnaufsicht und eines Gesetzes betreffend die vorläufige Regelung der Luftfahrt, in erster und zweiter Lesung zugestimmt.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sitzung. v“

Die deutsche Regierung hat en e gc

des „Wolff⸗ schen Telegraphenbüros“ folgende Note zur Ost

eeblockade

in Paris überreichen lassen:

Die interalliierte Marinekommission hat der deutsch n Marine⸗

kommission am 10. Okiober folgenden Funkspruch übermittelt:

„Infolge des Angriffs auf Riga werden alle Feeifahrterlaub⸗ nisse für Schiffe in der Ostsee vorübergehend außer Wirkung gesetzt. Schiffe, die sich in See in der Ostiee befinden, sind zurück⸗ zurufen und keinen anderen Schiffen ist die Eclaubnis zu geben, in See zu fahren, solange diese Außerkraftsetzung dauert. Heutsche Schiffe, die in der Ostsee in Sce befindlich angetroffen werden, sind der Beschlagnahme dusch die Alltierten unterwocfsn, Minen⸗ räumboote sind zurückzurufen.“

Das Ersuchen der deutschen Marinekommission um Bestätigung,

daß die deutsche Schiffahrt in deutschen Küstengewässern nicht behindert werden würde, wurde von der Jateralliierten Marinekommission am

14. wie folgt beantwortet:

„Die Außerkraftsetzung der Freifahrt f

Handel mit Fleisch und Fleischwaren untersagt

Kattowitz, Ouer⸗

litärischen Maßregeln widersprechen würden.“

deutsche Schlffe schließt die territorialen Gewässer ein.“ Erst durch

Funkspruch vom 26. ist die Sperre für diese Gewässer aufgehoben worden. Nach den der deutschen Regierung zugegangenen Metteilungen besinden sich auf der Reede von Reval acht deutsche Schiffe, welche von englischen Seestreitkrästen zum größten Teil in estnischen Hoheits⸗ ewässern angehalten und dort eingebracht worden sind, im

übrigen an der Ausfahrt aus dem dortigen Hafen verhindert

wurden. Schlepper mit zwet Leschtern und einer La ung von 1400 Tonnen Koble, der auf der Reede von Pillau auf der Fahrt nach Königsberg angehalten wurde. Mehrere Segler wurden in der Nähe der dänischen Küste festgehalten. Sämtliche Schiffe hatten die erforderliche Fahrt⸗ erlaubnis der interalliierten Marinekommission und waren teils vor Ausbruch der Sperre durch die Kommission, teils zu einem Zöit⸗ punkte ausgefahren, der zum Teil schon wegen Mangels an funken⸗ telegraphischer Einrichtung eine rechtzeitige Warnung an sie unmöglich machte. Im übrigen hbat die Maßnahme zu einer sehr schweren Schädigung deutschen Wirtschaftslebens ge⸗ führt. Zahlreiche deutsche Schiffe liegen in den deutschen Ostseehäfen fest, unentbehrliche Rohstoffe (Erze usw.) und Lebensmittel, namentlich Fleisch und die in Daͤnemark gekauften Kartoffeln können, was bei der aͤußerst ungünstigen Kartoffelernte sehr bedenklich ist, auch mangels der Möglichkeit, deutschen Frachtraum für sie zur Ver⸗ fügung zu stellen, nicht der Wirtschaft zugeführt werden. Erstreckung der Sperre auf die Fischeret, die innerhalb der Küstengewaͤsser nur in ganz beschränktem Umfange möglich und wenig erglebig ist, entsteht nicht nur ein sehr empfindlicher Ausfall an Nahrungemitteln für die

Grosßstädte des Binnenlandes und des mehrere tausend Zentner täglich umfassenden Ertrages des Oftseefischfanges, sondern auch schwer e Schiden allein

für die Fischer ibevölkerung, die ohne Familienangehörige . 15 000 K pfe umfaßt. Durch bloße Freigabe an die Schiffahrt in

den Territorialgewässern können diese Schädigungen nicht wiedergut⸗

gemacht werden. Vor allem wird diese Beschränkung auch die Heranführung der zur Vermeidung des völligen Zusammenbruchs des

Wirtschaftslebvens in. Osipreußen notwend’gen Kohle mengen Fffent.

üsten. gewässer herbeigeführte völlige Unmöglichke t, die schwer übe lasteten auff maßregeln zu verhängen.

b

den Nachweis erbracht, daß sie mit allen Mitteln bestrebt ist, den

lich erschweren. Hier hat die durch die Sperre auch der Bahnen auf dem Wasserwege zu unterstützen, sogar bereits zur Einstellung des Betriebs des Elektrizitätswerkes in Königsberg ge⸗ führt, wo auch Gas⸗ und Wasserwerk mit Stillegung bedroht ist.

Die dentsche Regierung hat in ihren Roten, insbesondere in. denen vom 3. und 16. Oktober zur Frage der Räumung des Baltikums

Rückzug ihrer Troppen aus dem Baltikum und aus Litauen mit

größter Energie durchzuführen. Die alliterten und assoziterten Regie⸗ rungen haben in ihrer Note vom 10. Oktober die Z reckmäßigkeit der dieserhalb von der deutschen Regierung eingeleiteten Maßnahmen aus⸗ drücklich anerkanvt. Auch haben sie den Vorschlag angenommen, allijerte Vertreter zu entsenden, um von den getroffenen Maßregeln nähere Kenntnis sa nehmen und etwaigenfalls ander weitige Vorschsäge zu machen. Indem die deutsche Rezierung im übrigen auf ihre Stellungnahme im einzelnen in der Note vom 16. Oktober Bezug nimmt, weist sie darauf hin, daf an den Unternehmungen bei Riga, die als äußerer Anlaß für die ro 7

kommission angeführt worden sind, die deutschen militärischen Stellen unbeteitigt sind. Spfern etwa unter westrussischem Befehl stehende frühere deutsche Truppen daran teilgenommen haben sollten, kann die deutsche R⸗gierung nur wiederholen, daß sie ihrerseits alles versucht hat, um dies zu verhindern. Wenn trotz dieser Sachlage eine Sperre gegen die deutsche Schiffahrt und weite deutsche Küstenstriche verhängt und dabei sogar zeitwe se über die nach anerkannten völkerrechtlichen

Grundsätzen Deutschland zustehende Gebie shoheit über selne Küsten⸗

gewässer hinweggegangen wurde, so muß die deutsche Regierung gezen

diese ungerechtfertigten Vergeltungsmaßnahmen, durch die zahlsose an 1

den Vorgängen im Baltikum gänzlich unbeteiligte Deutsche schwer geschädigt werden, nunmehr feierlichst vor aller Welt Verwahrung einlenen. s6 Die deutsche Regierung hat von Ihrer Mitteilung vom 27. Kenn tnis genommen, daß die interalliierte Marine⸗Waffenstillstands⸗ kommission angewiesen worden ist, alle Maßnahmen zu teeffen, um den hiesigen Varstellungen, die sich keineswegs auf Fischerboote und sonstige kleine Fahrzeuge beschränkt haben, zu entsprechen. jedoch feststellen, dn

von der genannten Marinekommission keinerlei Mitteilungen, weder binsichtlich der in ihrer Nole Fischerei, noch hinsichtlich der nicht den neutralen Ländern, zugegangen sind. Andererseits vermag die deutsche Regierung, worauf von der deutschen Friedensdelegation von vornh rein hingewiesen worden ist, irgendwelche militäͤrischen

Gründe für den Fortbestand der drückenden Einsch änkungen nicht zu

erkennen. Höchstens für eine Absperrung der Küfte von der deutschen Grenze bis zur südlichen Grenze Finnlands, nicht aber für die Stillegung der gesamten deutschen Ostseeschiffahrt außerhab der deutschen Küstengewässer, könnten Gründe militälischer Art angewendet werden. Die deutsche Regierung ersucht daher die allilerten und assozi erten Regierungen nochmals dringend, die M Fmnahme, die bei ihrer Anordnung ousdrücklich als vorübergehend bezeichnet worden 16 nunmehr völlig aufzuheben und Anordnungen zu treffen, daß alle fest⸗ gehaltenen Schiffe, die sich zur Zeit ihrer Festhaltung in Unkenntnig der angeordneten Sperrung befunden haben, ihren Eigentümern zurück⸗ gegeben werden

Die in der Note erwähnte Mitteilung des Herrn Clemenceau vom 27. Oktober lautete: „Die alliterten und assoziierten Mächte

rhaben Ihte Vorstellungen hinsichtlich der Schiffahrt der Fischerboote

und anderer kleinerer Fahrzeuge dentscher Nationalität in der Ostsee geprüft. Sie haben die interalliterte Marine⸗Waffenstillstandskommission angewiesen, alle Maßnahmen zu treffen, um den Vorstellungen der deutschen Regierung nach Möglichkeit und insoweit Genüge zu tun, als derartige Maßnahmen nicht den als unumgänglich wachte en mi⸗

Die deutsche Regierung hat in Paris folgende Antwortnote, die Blockade Rußlands betreffend, wie „Wolffs Telegraphenbürs“ meldet, überreichen lassen:

Auf die dortige Note Nr. 1849 G vom 25. Oktober beehrt sich die deutsche Regierung nachstehendes zu erwidern:

Die deutsche Regierung hat ständig durch Wort und Tat be⸗ wiesen, daß sie sich der schweren Gefahren voll bewußt ist, die eine Ausbrestung des Bolschewismus für Kultur und Wirtschaftsleben aller Völker bedeutet. Die deutsche Regierung hat selbst im eigenen Lande nicht unerhebliche kommunistische Bewegungen erlebt und mit Erfolg bekämpft. va und die Ausbreitung bolschewistischer Strömungen eigene Erfahrung u sammeln, auf Grund deren sie es für ihre Pflicht hält, darauf Uimuweisen, daß ihr die von den alliierten und assozijerten Re⸗ jerungen vorgeschlagenen Maßnahmen gegen das bolschewistische Kußlaad den gewollten Zwecken nicht zu entsprechen scheinen.

Das deutsche Volk hat in den letzten Jahren die Wirkungen der Hungerblockade in ihrer ganzen Furchtbarkeit gespürt, es 8 daäß unter ihr in erster Linie Kinder und Greise, Frauen und Kranke, also an der Kiiegsführung Unbeteiligte, in grausamster Weise ge⸗ litten haben. verfassung der Bevölkerung in zersetzendem Sinne gewirkt und die vncecunschen Bewegungen nur gefördert hat, 889- sie zu hemmen. Es steht zu befürchten, daß sich diese Erfahrungen in Rußland wiederholen würden. Zwangsmaßnahmen von außen gelten in Ruß⸗ land immer als Werkzenge der Reakrion, die von den demokratischen Elementen des Lundes bekanntlich noch mehr gefürchtet wird als der Bolschewismus. So werden gerade die demoktat;schen Kräfte, das stärkste Element im Kampfe gegen den Bolschewismus, von ihrem Ziele abgelenkt und gelähamt. v“

Kaßnahme der interalltierten Marine⸗

Sie muß bisher, abgesehen von dem eingangs erwähnten Funkspruch vom 26. und der auf besondere Anfrage erfolgten Wieder⸗ zulassung der Minenräumarbeiten, den zuständigen deutschen Stellen

vom 27. besonders erwähnten erwähnten Zufuhren aus

Andere Schiffe werden in Libau festgehalten, darunter ein

i Stro , die tiefer in die Arbeiter⸗ Die antibolschewistische Strömung 8. e.ee.

kreise hinein erstreckt, als es nach außen b

nicht durch wirtschaftliche Absperrung, sondern vielmehr dadurch ge⸗ stärkt, daß sich der daniederliege den russischen Volkswirtschaft die Kussicht auf baldige Hilfe eröffnet. derher . des für den ruhigen Wied rauͤfbau Europas so notwen igen Kontakts mit den anderen Völkern läßt sich eine Angleichung des politischen Lebens in Rußland an die europäischen Demotratien erhoffen. Hierzu kommt, daß sowohl nach allgemeinen völkerrechtlichen Grund⸗

sätzen wie auch intbesondere nach der Satzung des künftigen Bölker⸗

*

8 *

Durch die . die in Betracht kommenden

8

Bedeutung sein würde,

bundes im vorliegenden Falle die Voraussetzungen für die Verhängung einer wirtschaftlichen Blockade nicht gegeben sein dürften.

vor die von ihr vertretene Politik der Nichteinmischung in die

inneren Angelegenbeiten Rußlands nicht nur für grundsätzlich be⸗

rechtigt, sondern auch für tatsaͤchlich zweckentsprechend. Daran ändert auch dt. sohgfags nichts, daß die Beteiligung Deutschlands an dem von den alltierten und essozilerten Regierungen geplanten Vorg ben nach Lage der Verhältnisse kanm von politischer und wirtschaftlicher eutund da Rußland zur See 89 üö. dhth.n und assoztierten Regierungen blocktert ist und zu Lande eine gemeinsame dents n russtiche Grenze nach Inkrafttreten des Friedens nicht mehr bestehen wird. 8 Die deutsche Regierung ist bereit, sich an einer Aussprache über sie gebührend werset, zu beteiligen. Sie weird sich allen ihr irgendwie zweamäßig erscheinenden Maßnabmen, die das gemeinsame iel des Schutzes gegen den Bolschewismus erreichen helfen, gern anschließen. Die eutiche Regierung karn jedovch nicht umhin, in ernster Form darauf aufmerksam zu machen, daß 1 Mäaͤchte nur dann 8n tönnte, wenn neben der Erkenntn s des gemeinsamen Interesses auch die ig n der gegenseitiäen Rechte gesichert ist. Daß diese Voraussetzung vor⸗ liegt, kann aber so lange kaum angenommen werden, als die alliierten

und assozsierten Regierungen es für angängig erachten, in demselben T.i nahme an einer Blockade

Augenblick, in dem sie Deutschland zur

auffordern, über deutsche Küsten und deutsche Schiffe selbst Blockade⸗

Der Reichskolonialminister hat dem „Wolffschen Tele⸗ araphenbüro“ zusolge nochstende Versügung, betreffend die Auflösung der Schutztruppen, erlassen:

Die Schutztruppen für Deutsch Ostafrika und Deutsch⸗Südwest⸗ afrika sowie die Landesverteidigungstruppen wer en aufgelöst. Ueber die Auflösung der Schutztruppe für Kamerun folgt weiterer Befehl.

Die Abwicklung der Schutz⸗ und Landesverteidigungsn uppen wird dem Kommando der Schutztruppen übertragen, das nunmehr die Bezeichnung führt „Abwicklungsamt des früheren Kommandos der Schutz rupven im Reichskolon alministerium“.

Die Bestimmungen der Schutztruppenorenung und sonstige Ver⸗ ordnungen bleiben in Kraft. Die bisherigen Diensistegel und ⸗stempel sind weiter zu führen. 6“ ö“ 1

Der Chef der Heeresleitung, Oberst Reinhardt, widmet dem verstorbenen Generalfeldmarschall Grafen von Haeseler im Heeresverordnungsblatt einen Nachruf, in dem es heißt: ELvrotz hohen Alters begleitete er das mit seinem Geiste erfüllte 16. Armeekorps no sich Fo von den Erfolgen seiner Friedensarbeit überzeugen und Freud und Leid mit seinen geliebten Soldaten teilen. Sein leuchtendes Borbild an unermüdlicher, selbstaufopfernder Pflichterfüllung soll auch ferner im Heere fortleben, dag Andenken an den tapferen, selbstlosen

und treuen Mann nicht vergessen werden! Ein am Mistwochabend aus dem englischen Gefangenen⸗

lager Donnington Hall zurückgekehrter Offizier berichtet der „Schlesischen Volkszeitung“: G

streitkräfte von Scapa Flow, Admiral Reuter, ein Kavpitän⸗ leutnant, ein Oberleutnant zur See, drei Londonflieger, ein U⸗Boots⸗

rommandant und sechs der Scapa Flow⸗Mannschaften als Ordonanzen 1 vor ein

zurückgehalten werden. Die Offiziere sollen Gericht gestellt werden. Auch die übrizen etwa 120 Scapa Flow⸗Offiziere werden nicht in die Helmat entlassen, sondern sollen

bis nach Erledigung des Gerichtsverfahrens in Donnington Hall zusammengezogen werden.

Sie war deshalb in der Lage, über die Ursachen

Es weiß auch, daß die Blockade auf die Geistes⸗

Sprache gebracht hat. Eine Antwort auf diese wegen Za⸗ lassung der baldigen Rückkehr der Scapr Flow⸗Leute in die Heimat erhobenen Vorstellungen ist bisher nicht erfolnt. Da die Rückkehr der deutschen Gefangenen ous England im übrigen lanmäßig vonstatten geht und in absehbarer Z it beendet sein wird, teilt man an zuständiger Stelle die ausgesp ochenen Befürchtungen bisher nicht, glaubt vielmehr, den Beteiligten, die, wie so viele unserer Volksgenossen, ihre Angehörigen viel

wird erneut auf diese Angelegenheit gelenkt werden.

Die am 9. Oktober von den Alliterten beschlaanahmten,

„Nr. 160“ des Norddeulschen Lloyd mit ihrem Schlepper „Nereus“ sind Königsberver Blättern zufolge vorgestern nach⸗ mittag in Pillau eingetroffen. Kohlen für Königsberg. Den Schiffen wurde am 28. d. M.

Beschlagnahme aufgehoben sei und aufsuchen dürften.

In letzter Zeit sind des öfteren von polnischen Behörden an deutsche Dienststellen in polnischer Sprache abgefaßte Schrift⸗ stuücke gesandt worden, die von den Empfangsstellen infolge ungenüͤgender Kenntnis der polnischen Sorache nicht entziffert und daher auch nicht sachgemäß erledigt werden konnten. Die

polnischen Militärbehörden haben ebenfalls in deutscher Sprache

abgefaßte Korrespondenzen mit dem Bemerken zuröückgewiesen,

daß die Amtssprache polnisch sei

bei der jetzigen allgemeinpolitischen Lage der Abwicklung der Geschäfte nur hinderlich sein köanen, zu vermeiden, ist laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ bei dem deutschen EA““ in Posen Ul. Ludwiki (Lussen⸗ straße 12) im Anschluß an die Deutsche Paßstelle eine besondere Uebersetzungsabteilung eingerichtet worden, bei der die in polnischer Sprache abgefaßten Schriftstücke des behöcdlichen Verkehrs jeder Art aus dem Polnischen ins Deutsche über⸗ tragen werden können; auch werden amtliche Schrifistücke aus dem Deutschen ins Polnische Es werden j doch nur schriftliche Ersuchen berücksicht gt. Den für den Verkehr mit

1 polnischen Behöeden in Beteacht kommenden deutschen Dlenst⸗

Nur von der Wiederherstell ing

Aus allen diesen Gründen hält die deutsche Regierung nach wie

Fragen, deren weltpolitische Bedeutung

ein Zusamm nwirken der

Achtung und loyale Anerkennung

schafte ministers bringen sollten. gerollt werden.

ch auf die Schlachtfelder des Weltkrieges, konnte

nicht

8 *

stellen wird anheimgegeben, sich wegen Uebersetzung von Schreiben an die oben erwähnte Uebersetzungsabteilung zu wenden.

9

Der Minister für Wissenschaft Kunst und Volk bildung Haenisch hat kaut Meldung des „Wolfsschen Telegraphenbü os“ bezüglich der Erteilung des Reifezeugnisses an Kriegs⸗ teilnehmer am 25. Oktober 1919 in Eeweiterung seines Runderlasses vom 9. Februar 1919 folgendes bestimmt: 8 Krie steilnehmern, die mindestens mit dem Zeunis der vor⸗ zeitigen Versetzung nach Unte prima in den Kriegsjahren 1914 bis Ostern 1916 von der Schule aus ins Heer eingetreten und im Heeresdie st derartig schwer verwundet worden oder so schwer erkrankt sind, daß sie nach dem Urteil des zuständigen Lazarettlerters wegen ihres Leidens bisher nicht in der Lage waren, an einem Sonderlehr⸗ gang für die Kriegsreifeprüfung teilzunehmen obder sich durch Privatunterricht darauf vorzubereiten, wird das Reifezeug is oh Ablegung einer Prüfu g zuerkannt. Die gleiche Vergünstigung w denjenigen Kriegsteilnehmern, die nach Ostern 1917 regelrecht nach Unterprima versetzt, von der Schule aus in den Heeresdienst eingetreten

sind und sich in gleicher Lage befinden. Die Aushändigung des Z⸗ug⸗

nisses erfolgt auf Entscheidung des Minist riums durch den Di ekzor den a Kon ihnen besuchten höheren Lehranstalt. Die gleichen Verzünstigungen, wie die vorstehend erwähnten, genieß n di jentagen Kriegsteilnehmer, die in Gefangenschaft geraten sind, und die Zivil⸗ internierten.⸗ 1u““

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Württemberg

Jn. einer Kohlenkonferenz der füddeutschen Minister in Stuttgart wurden dem „Wolffschen Teleg aphen⸗ büro“ zufolge im Hinblick auf die gefährdete Brennstoffoer⸗

sorgung Süddeutschlands gleichmäßige Sparmaßnahmen für

das ganze Reich, wie Verkürzung der Polizeistunde, Ein⸗ schränkung der Beleuchtung der Straßen und Vergnü ungs⸗

jokale, Verbot de- Abgabe von Güterwagen an Private, Be and⸗

lungen mit der Entente wegen Freigabe des Rheinschiffoer⸗ kehrs zar Nachtzeit usw, verlangt. Zur Durchführung der Maßnahmen solle ein Reichsdiktator, wofür Gen’'ral Gröner vorgeschlagen wurde, eingesetzt werden. Die Vertreter der Ministerien waren dafär, daß die Gesandten der dret süd⸗ deutschen Staaten in den nächsten Tagen die Kohlenver⸗ sorgung vor dem Reichskanz'er in Gegenwart des Reichswirt⸗ und Reichskohlenkommissars zur Spra

Außerdem müsse die Frage im Reichsrat auf⸗

Der Staatskanzler Renner hielt in einer Wählerver⸗

sammlung in Wien eine Rede, wobei es zu heftigen Szenen

mit den anwesenden Kommunisten kam. Nach Wiederher stellung der Ruhe erklärte der Staatskanzler nach Blätter meldungen über die Zukunft Oesterreichs:

Wenn uns keine Möglichkeit gegeben wird, zu leben, dann werden die Massen, jeden Widerstand hrechend, den Anschluß an Deutschland stürmisch fordern, von selbst fordern. Das sage ich i vollen Bewußtseiu meiner Verantwortung. Es muß nicht kommen, und ich darf hoffen, daß die Ententemächte ihre Pflis tun werden. Ich habe meine Politik darauf eingerichtet⸗ werden künftiahin Völkerbundpolitik und nicht Anschluß⸗ Revanchepolitik mach n. Heute kann man mit R.e. sagen: Die Welt will zur Ruhe kommen, und unter Fers cheft der vier Ententemächte wird die Freiheit 1

erk hrs wiederhergestellt werden. Durch die Macht des Völker

Im Kriegsgefangenenlager Donnington Hall werden gemäß einer Verfügung der englischen Regiesung der Führer der deutschen S e⸗

Zu dieser Mitteilung der „Schlesischen Volkszeitung“ er⸗ sfährt „Worffs Telegraphenbüro“ an zuständiger Stelle, daß die deutsche Friedensdelegation in Versailles die Angelegenheit⸗ wlederholt, zuletzt Milte Oktober, bei der Entente förmlich zur

zu lange haben entbehren müssen, anraten zu sollen, sich nur noch ein wenig zu gedulden. Die Aufme ksjamkeit der Allüerten nach Libau eingebrachten Bremer Seeleichter Sü. 134“ und Sie bringen et va 1200 t;

in Libau von dem englischen Beehlsharg mitgeteilt, daß die ie ihren Bestimmungsort

Um Unzuträglichkeiten, die

bundes wird der Verkehr von Staat zu Staat wieder ermöglich werden. Wir werden zwar ein kleiner Staat sein, aber wir werd arbeiten und leben können und den fürchterlichen Zusammenbete überwinden. Das ist das Tor, welches die Entente uns offen⸗ gelassen hat. An dem Tage, an dem wir in den Völkerbund ein⸗ treten, werden wir die Freiheit des Verkehrs, die Freiheit des An⸗ schlusses an Deutschland erlangen. 1b . 8 Auf der gestern beaonnenen Handelskammerlazung führle der Staatssekretär Zerdik besüg ich der Kohlenfrage laut Bericht des „Wolfsschen Telegraphen üros“ u. a. aus: Die Kohlenfrage kann nur mit Hilfe der Entente gelöst werden. Wir können nur 12 vH des Bedarfs im eigenen Lande produzieren. Zur Hebung der Produklion im Inlande ist all s getan worden, um noch nicht erschlossene Gr ben aufzuschließen oder bestehende zu Neu⸗ investierungen zu veranlassen. Wir haben immer auf dem Staod⸗ punkt gestanden, daß nur die En ente in der Lage ist, uns zu helfen; wenn sie uns nicht hilft, ist der Zusammenbruch unvermeidlich. Der Hof at Dr Kloß machte ins einzelne gehende Angaben über den Kohlenbedarf aege über den einlangenden Lieferungen und wies darauf hin, daß die Regierung nur für eine gerechte Wrteilung sorgen, aber nur die Entente die nötige Menge Kohle verschaffen könge. h 8 Heute ist der sozialdemokratische Parteitag in Wien zusammengetreten. 8 Großbritannien und Irland.

In der e des Unterhauses vom 28. Okiober erklärte der Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt. Harmsworth laut Bericht des Wolffschen Telegraphenbüros in Beantwortung von Anfragen, daß bisher Antworten der neutralen Re⸗ gierungen und Deutschlands über die faktische Blockade Rußlands nicht eingegangen seien. Die alliierten Kriegsschiffe hätten Anweisung erhalten, Schisfe, die sich auf dem Wege nach Rußland befinden, zu ückzosenden. Die britische Regierung liefere dem Admiral Koltschak augenblicklich weder Vorräte noch Geld⸗ mittel und habe nicht die Absicht, Denikin auf unbeschrän kte Zeit mit Vorräten zu versorgen. Auf eine westere Anfrage erwiderte Long, die beitische Regierung habs die Absicht, die Auslieferung des deutschen Unterseebootekommandenten Kiesewetter gemäß Artikel 228 des Friedensvertrags zu fordern. Die Frage, wie viele feindliche Unterseebootsoffi i re ausgeliefert werden sollten, gegen die Beweise für ungefetzliche Handlungsweise vorliegen, werde noch erwogen. In der vorgestrigen Sitzung des Unterhauses begann die⸗ Aussprache über die Finansen. ESir Austin Chamberlain hob den Wohlstand ds Landes hervor, der durch das unerwartete Steigen der Einkünfte bewiesen werde. Er verurteilte den Gedanken an eine allgemeine Vermögens⸗ abgabe, schlug aber vor, daß ein Ausschuß des Hauses ernannt werde, um die Frage einer besonderen Abgabe von dem im Kriege eiworbenen Vermögen zu erwägen. Chamberlain sagte, eine neue B steuerung, um die zukünftigen Haushalte auszugleichen, sei nicht erforderlich. Desgleichen seien keine neuen Anleihen nach Ablauf fieses Jahres notwendig und nächstes Jahr we de ein beträchtlicher Ueberschuß zur Verm nderung der Schuld verfügbar sein Chamberlain schloß: „Unsere Lasten sind schwer aber unsere Schultern sind breit. Es besteht zwar aller Grund zur Warnung, jedoch keinerlei Anlaß