4
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis
I. B. R. 4055 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
1
straße 33, zu richten. 8 Berlin, den 23. Oktober 1919.
Der Reichsarbeitsministe 8 Schlicke. —
Bekanntmachung. Der Kaufmännische Verein Zoppot, der Deutsch⸗
8
nationale Handlungsgehilfen⸗Verband und der Ver⸗
band der weiblichen Handels⸗ und Büroangestellten haben beantragt, den zwischen ihnen am 10. Oktober 1919 abgeschlossenen Fefsinrr zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellien
im Groß⸗ und Kleinhandel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadt⸗;
88
hezirk Zoppot Wpr. für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4032 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 29. Oktober 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Schlicke. 8
8 Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband für das Baugewerbe zu Bromberg und Umgegend, der Reichsverband des Deutschen Tiefbaugewerbes, Ortsgruppe Bromberg, und der Deutsche Bauarbeiterverband haben beantragt, den zwischen ihnen abgeschlossenen, am 1. April 1919 in Kraft getretenen Tarifvertrag (Lohn⸗ und Arbeitstarif) zur Rege⸗ lung der Lohn⸗ und Arbeitsbebingungen der gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Bromberg, Schleusenau, Jägerhof, Prinzenthal, Schwedenhöhe, Schleusendorf, Schöndorf, Beelitz, Mäüllershof, Gr. und Kl. Bartelsee, Schönhagen, Karlsdorf, Hohenhoim, Schröttersdorf, Bleichfelde, Jagdschütz und Brahnau für allge⸗ mein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. November 1919 Bchche werden und sind unter Nummer I. B. R. 3570 an das straße 33, zu richten.
Berlin, den 29. Oktober 1919.
Der Reichsarbeitsminister.
eichsarbeitsministerium, Berlin, Lulsen⸗
Bekanntmachung. Die Vereinigung der land⸗ und forstwirtschaft⸗ lichen Arbeitgeberverbände für die Provinz Sachsen und Anhalt, der Deutsche Landarbeiterverband und der Zentralverband der Land⸗, Forst⸗ und Wein⸗ bergsarbeiter Deutschlands haben beantragt, den zwischen ihnen am 1. August 1919 abgeschlossenen Rahmentarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den landwirtschaftlichen Betrieben gemäß § 2, der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Provinz Sachsen und des Freistaats Anhalt für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. November 1919 ev. werden und sind unter Nummer I. B. R. 3115 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
. 8
Berlin, den 29. Oktober 19—1u9. Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
—.,
Zu der Deutschen Arzneitaxe 1919 wird binnen kurzem ein vierter Nachkrag im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin SW. 68, Zimmerstraße 94, erscheinen; er ist zum Preise von 1,00 ℳ für das Stück durch den Buch⸗ handel zu beziehen. 86
Bekanntmachung. 3 Auf Grund der Vexordnung des Bundesrats vom 23 September 915, betreffend die Fernhallung vessen e se n pom andel (RGBl. S. 603), haben wir dem Fleischermeister Paul Knape in Zerbst, Langestraße, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Fleisch und Fleischwaren sowie fencche mittelbare oder unmittelbare Beieiligung an einem olchen Handel wegen Unzuperlässigkeit bis auf weiteres untersagt. erbst, den 27. Oktober 1919.
Der Magistrat. Cassier.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 210 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 7115 eine Verordnung, betreffend Abänberung der Verordnung zur Behebung des Arbeitermangels in der Land⸗ wirtschaft vom 16. März 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 310), vom 28. Oktober 1919, und unter 1.
zum
5
8 einer dauernden Beschränkung zu belasten. Berlin, den 25. Oktober 1919. Namens der Preußischen Staatsregierung. Der Minister Der Minister für Handel und Gewerbe. der öffentlichen Arbeiten. J. A.: von Meyeren. J. A.: Kirschstein.
—. —
Finanzministerium.
Rentmeister bei der Kreiskasse in Hersfeld ernannt worden. Versetzt sind die Rentmeister bei staatlichen Kreiskassen Beurmann von Kölleda nach Wittenberg,
Bublitz nach Trebnitz, Meinecke von Angermünde nach Harburg
Steinecke von von Pr. Stargard nach Soest, König von Putzig
Schmalkalden, Klawe von Culm nach Weilburg, 86 Graudenz nach Kiel,
Syke, Tosch von Kosten nach Berlin, Kreiskasse
Hildesheim, Neitz!e von Schubia nach Steitin, Peplow von Strelno nach Coesfeld, Harms von Wirsitz nach Breslau, Kreiskasse I, Slottko von Wongrowitz nach Emden und Knothe von Znin nach Glogau.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Berginspektor Hackert vom Bergrevier Lünen ist zum ordentlichen Professor an der Bergakademie in Clausthal ernannt worden.
Justizministerium.
Dem Oberlandesgerichtsrat Dr. Frese in Frankfurt a. M. ist die nachgesuchte Dienstentlassung erteilt.
Der elsaß⸗lothringische Landgerichtsdirektor, Geheime Justiz⸗ rat Verkoyen aus Straßburg i. E. ist zum Landgerichts⸗ direktor in Cöln ernannt
Dem Landgerichterat, Geheimen Justizrat Wedekind in 8 ist die nachgesuchte Dienstennossung mit Ruhegehalt ertei
f Der Landrichter Mattheus in gerichjevat ernannt. 1 Versetzt sind: der Amtsgerichtsrat Wessels in Gelsen⸗ kirchen nach Recklinghausen und der Landrichter Linde mann in Eiberfeld nach Düsseldorf.
Der Gerichtsassessor Dr. Conzen ist zum Amtsrichter in Cöln⸗Mülheim a. Rh. ernannt.
Dem Notar, Justizrat Goldberg in Marburg ist die Entlassung aus dem Amte erteilt.
Dem Notar Genschmer in Lobsens ist der Amtssitz in
Hanau ist zum Land⸗
Neustettin angewiesen.
Zu Notaren sind ernannt: die Rechtsanwälte Hans Glaser in Brieg, Justizrat Dr. Franz Malkmus in Hanau, Dr. Heinrich Achenbach in Bruchhausen, Dr. Karl Schüler in Achendorf (Amtsgerichtsbezirk Papenburg), Ernst Sayn in Hachenburg, Emil Wern in Sigmaringen, Karl Westerm ann in Buer, Justizrat Dr. Klemens Fahle, Dr. Albert Hertz. Dr. Anton Hoeltzenbein und Dr. Wil⸗ helm Meyer in Münster i. W., Erich Kuehn in Skaisgirren, Walter Wegner in Flatomw, Justizrat Johannes Neumann in Neustadt (Westpr.), Heßdoerffer in Schlochau und Erich Schiemann in Zoppot.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: Dr. Paul Glaß bei dem Kammergericht, Dr. Brock bei dem Oberlandesgericht in Posen, Dr. Breitenfeld, Breme und Dr. Heitzer bei dem Landgericht I in Berlin, Dr. Hecht bei dem Landgericht II in Berlin, Justizrat Eugen Lustig bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Gleiwitz, Hauschilat bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Osnabrück, Amfaldern bei dem Amtsgericht und dem Land⸗ v in M⸗Gladbach, Dr. Ritter bei dem Amtsgericht und em Landgericht in Altona, Dr. von Swinarski bei dem Amtsgericht m Hohensalza und Genschmer bei dem Amts⸗ gericht in Lobsens. ·
Mit der Löschung des Rechtsanwalts, Justizrats Lustig in Gleiwitz in der Rechtsanwaltsliste ist zugleich sein Amt als Notar erloschen.
„Nr. 7116 eine Verordnung über Höchstpreise für Nähr⸗ mittel, vom 28. Oktober 1919. .
Berlin, den 31. Oktober 1919. Postzeitungsamt.
8
Preußen.
Der in die Oberpfarrstelle in Arnswalde berufene bis⸗ herige Archidiakonus Wiese daselbst ist zum Superintendenten ernannt worden.
—..—
Dem Georgs⸗Marien⸗Bergwerks⸗ und Hütten⸗ verein in Osnabrück wird auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Peletsamml⸗ S. 221) hiermit das Recht ver⸗ liehen, die für die geplanten Erweiterungsanlagen der Georgs⸗ marienhütte erforderlichen, in der Gemarkung Oesede, Kreis Iburg, gelegenen Grundstücke
2 des Hofbesitzers Johann Friedrich Möller — Grund⸗
Band I, Blatt 2, Kartenblatt 2 Parzelle Nr. 259/99,
8 89
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen die Rechts⸗ anwälte: Dr. Kaiser aus Metz bei dem Oberlandesgericht in Hamm, Manheim aus Posen bei dem Landgericht 1 in Berlin, Hübner vom Amtsgericht in Berlin⸗Schöneberg gleich bei dem Landgericht II in Berlin mit dem Wohnsitz in
erlin⸗Südende, Schöppe vom Amtsgericht Berlin⸗Tempel⸗ hof zugleich bei dem Landgericht II in Berlin mit dem Wohnsitz in Lichtenrade, Pick vom Amtsgericht in Berlin Schöneberg zugleich bei dem Landgericht I in Berlin, Walter Simon vom Landgericht III in Berlin zugleich bel dem Amtsgericht in Charlottenburg, Genschmer aus Lobsens bei dem Amts⸗ gericht in Neustettin, der frühere Rechtsanwalt, Geheime Justizrat Rausnitz bei dem Landgericht II in Berlin, die Gerichtsassessoren: Seemann bei dem Oberlandesgericht in Frankfurta. M., Friedrich Brinkmann beidem Oberlandesgericht in Hamm, Dr. Stück bei dem Oberlandesgericht in Jena, Dr. Ernst Asch, Gollnick, Dr. Eherhard Henke, Dr. Georg.
homann, Curt Kallmann und Dr. Ulrich Löwe bei dem Landgericht I in Berlin, Eugen Cohn bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Königsberg i. Pr., Scholle bei dem
b b) der Witwe Anna Gerding, geb. Leimbrink — Grundbu 15. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer Band I Blatt 3 Kartenblatt 2. Nabellen Nr. 260 502
418/60 ac., 435/61 und 437/63 ꝛc. nötigenfalls im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit
Der Regierungssekretär Reddmann in Potsdam ist zum
jeu⸗ 2 Marski von
Wreschen nach Jüterbog, Piske von Neutomischel nach Cassel, Peil e a 8e nach Fhneng, Goetz von Schwetz nach r. Holland, Kock von Pleschen nach Schwerin a. W. 18 ver ö. 8 1
von Hohensalza nach 88n Fhas 8g rke 89 vred. su Regierungsassessoren und der Gerichtsassessor Dr. Vorster
nach Saarlouis, Willems von Merseburg nach Bielefeld,
Janowskit von Posen nach Mersehurg, Helbing von Kolmar nach Lauban, Piske von Kempen nach Gardelegen, Simon von
bei dem Landgericht I in Berlin.
Wilczek
bard
Bezirk des Oberlandesgerichts zu Düsseldorf, Kaleve,
. Oberlandesgerichts zu Naumburg a. S.
nahme in die landwirtschaftliche Verwaltung unter Ernennung
nfolge seiner Uebernahme in die allgemeine Staatsverwaltung unter Ernennung zum Regierunagsassessor.
Den Gerichtsassessoren Dr. Kurt Beck, Fixson, Grauen⸗ horst, Dr. Grüter, Haccius, Oskar Hoffm ann, Kraetke
Lange von Ostromo nach Grimmen, Schulz von cs und Dr. Lamm ist die nachgesuchte Entlassung aue dem Justiz⸗ nach Franzburg, Meyer von Karthaus nach Norbhausen, von Streit von Birnbaum nach Querfurt, Hohlwein von Dirschau nach Kolberg, Wilcke von Hadersleben nach Linden, 5teine Franzburg nach Bleckede, Strahl von Neu⸗ stadt, Wpr., nach Berlin, Kreiskasse Niederbarnim II, Witt nach ein von . jel, von Broecker von Konitz nach Luckau, Böhm von Thorn nach Greifswald, Steffen von Straß⸗ burg nach Oznabrück, Böhnke von Tuchel nach Halbeistadt, Htller von Jarotschin nach Trier, Henkel von veamag nach
ieder⸗ barnim I, Walter von Krotoschin nach Homburg v. d. H., Orpky von Schmiegel nach Peine, Senftleben von Schrimm nach Minden, Blech von Schroda nach Freystadt, Marowski von Bromberg nach Geestemünde, Zindler von Mogilno nach
dienst erteilt. 1
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
„Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der Eisenbahnobersekretär Suder zum Geheimen erxpedierenden Sekretär und Kalkulator ernannt worden.
Ministerium für ISait. und Volksbildung. Der bhisherige außerordentliche Professor ehisehen Fakultät Fr
Kunst
bentliche † in der philo⸗ der Universität in Bonn Dr. Theodor
der bisherige beauftragte Dozent in der wirtschafts⸗ und sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität in Frankfurt. a. M. Professor Dr. Klumker zum außerordentlichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden. die Architekten Professor Wilhelm Kreis und Professor Friebrich Becker, die Maler Professor Ludwig Heupej⸗ Siegen und Professor Ernst Au f
hauer Professor Hubert Ne hhen sind zu ordentlichen Lehrern an der Kunstakademie in Düsseldorf ernannt worden.
Eyvangelischer Oberkirchenrat.
Dem Superintendenten Wiese in Arnswalde is de Ephoralamt der Dliözese Arnswalde übertragen worden.
Verordnung.
Auf Grund allgemeiner Anordnung des Landesfleischamts wird hiermit unsere Verordnung vom 21. Oktober d. J., be⸗ treffend Verbot des An⸗ und Verkaufs von Zucht⸗ und Nutzvieh usw. aufgehoben.
Der Handel mit Zucht⸗ und Nutzvieh wird unter IN“ der bis zum 21. Oktober d. J. geltenden Bestimmungen wieder freigegeben.. ““
Berlin, den 2. November 1919. ““
Preußische Provinzial⸗ Fleischstelle für die Provinz Brandenburg und den Stadtbezirk Bexlin. Der Vorsitzende: Gosling, Regierungsrat.
Bekanntmachung. “ Dem Mühlenbesitzer Kluge in Klein Krichen i in Aufhebung meiner Anordnung vom 27. September 8 19 2ℳ blattinserat Nr. 1407), das Mahlem ꝛc. von Getreide bis auf weiteres wieder gestattet. — Die Kosten dieser Bekannt⸗ machung hat der Genannte zu tragen. Lüben i. Schlesien, den 27. Oktober 1919. 1 Der Landrat. Frhr. von Stosch. Bekanntmachung. 1 Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverle ersonen vom Handel vom 23. September 1915 Fecel Egs abe ich dem Schankwirt Otto Hausmann in Halensee, Joachim⸗Friedrich⸗Straße 42, durch Vérfügung vom heutigen Tage den Handel de des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieh untersagt, Berlin C. 27, den 27. Oktober 1919. 3 ELELandespolizeiamt. J. A.: Dr. Böhmert.
——
Bekanntmachung. —
Dem Viehhandler Otto Warnatz hier, Alberstraße 19, ist
durch Anordnung vom heurigen Tage gemäß der Bundesratsperordnung
pon WE1 j98 558 7 4 l mit Vieh feglicher rt sowie mi e und eischwaren w .
lässigkeit untersagt worden. 8 8 En W
Forst (Lausitz), den 30. Oktober 1919. —
Die Poltzeitverwaltung. Gründer, Obetbür
——
Ich babe die Mühle des Müllermeisters Ernst
öhricht in S warzau w 1 8 V h5n be12z ,mg 1“ Unzuverlässigkelt auf einen
Lüben in Schlesi'n, den 27. Oktober 1919. Der Landrat. Frhr. von Stosch.
KNicchtamtliches.
Deutsches Reich.
Die Reichsregierung hat an die Truppen imn Baltikum, die sich weigern, dem Befehl 5 Rückkehr Folge zu leiften, laut Meloung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ olgende ness. Maznhn gesandt:
Die Reichsregierung hat gegen die noch in ltik b Truppen, die sich bds genhe 87 gern, I
1 notgedrungen die schärfsten Maßnahmen ausgesprochen: Jeder, der
1“
Amtsgericht und dem Landgericht in Danzig, Dr. Kurt Eberi bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Halberstadt, Dr. Bruno Danziger bei dem Amtsgericht in Neumarkt, die früheren Gerichtsassessoren Dr. Gurau und Conrad Kaiser
Zu Gerichtzassessoren sind ernannt: die Referendare Bayr⸗ hofjer, Coßmann, Ebelt, Dr. Schätzel, Dr. Kager⸗ mann, Dr. Erwin Graf, Barnaß im Bezirk des Kammer⸗ gerichts, Stumpe, Dr. Gerhard Dütschke, Magen, Dr. im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Breslau, Kahmann, Dallwig, Walter Bodenbender im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Cassel, Clemens Hoffmann, Bern⸗
dard Heuer im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Celle, Dr. Eigel im Bezirk des Oberlondes gerichts zu Cöln, Schug im
Tornau, Föhring, Marlin Schrader im Bezirk des
Aus dem Justizdienste sind geschieden: die Gerichtsassessoren Friedrich Meyer und Dr. Offenberg infolge ihrer Ueber⸗
4
ngs ist zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät und
eeser sowie der Bilb⸗
Koenig in Verlin, 3. Vorsihen eh⸗ mann in Villingen; als Schriftführer: Reg.⸗ und Forstrat
icht am 11. November die deutsche Grenze überschritten hat, wird 18 Fsrellcctis und seiner deutschen Staatsangehörigkeit für per⸗ astig erklärt. 8 3
Die Reichsregierung weiß, daß die verwerflichsten Irreführungen angewandt worden sind, um die Truppen im Baltikum von der Rück⸗ kehr abzuhalten und um weitere Peeresangehörige herheizulocken. Man hat ihnen gesagt, die Reichsregierung musse ja unter dem Druck der Forderungen der Entente sich den Anschein geben, als arbeite sie mit allen Mitteln auf eine Rühanung, Lettlands und Litauens hin.
m Grunde aber sei sie mit dem Vorgehen, wie es die Eiserne
kvision und andere Verbände betreiben, vollkommen einverstanden. Das ist eine Lüge! Es gibt nur eine einzige Politik der Reichs⸗ regierung in den Ostfragen, und die heißt: Heraus aus dem Baltikum! Alles andere siedt sie als eine verbrecherische Abenteurerpolitik an, die jetzt schon das ganze deutsche Volk in die schlimmsten Be⸗ drohnisse geführt bat und drauf und dran ist, weitere unendliche Schwierigkeiten und Gefahren herbeizubeschwören. Deshalb hat sie zu den letzten, unerbittlichsten Mitteln gegriffen, um die Irregefühtten und Verleiteten in letzter Stunde zur Besinnung zu bringen: indem sie jeden für fahnenfluchtig und in kürzestem Verfahren seiner deuischen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt, der nicht spätestens bis zum 11. November auf deutschen Boden zurückgekehrt ist. Das bedeutet, daß jeder, der die Rückkehr verweigert, 1 sorgungsansprüche in Deutschland verlustig geht. Er bekommt weder militärische Bezüge irgendwelcher Art noch Invaliden⸗ und Altersrenten, und er hat keine Ansprüche auf Unterstützung, wenn er verwundet oder krank wird. Wenn er nach Deutschland zurückkehren will, gilt er als Landfremder und wird wegen Fahnenflucht bestraft. Im Ausland ist er den Maßnahmen der fremden Regierungen preis⸗ gegeben, ohne daß eine Regierung sich seiner annimmt. Auch seine
tetzige oder zukünftige Frau und seine Kinder sind keine Deutschen
mehr, oder werden es nicht. Auch sie verlieren den Anspruch auf irgendeine Fürsorge von deutscher Seite.
Dies gibt die Reichsregierung densenigen noch einmal aufs ein⸗ dringlichste zu bedenken, die im Baltikum stehen oder in das Baltikum wollen und die trüben Aussichten nicht achten, die ihr Tun für das Paterland und für sie selbst nach sich ehen muß. Der Au enblick ist näber, als sie glauben, da sie in dem schweren nordischen Winter ohne Zufuhren, ohne Munition, ohne Verbandszeug der Wut der erbitterten Truppen jener Länder hilflos ausgesetzt sein werden.
Noch einmal, 89 das Schlimmste kommt: Heraus aus dem Baltitum! Zurück in die Heimat!
Bauer. Schiffer. Bell. David. Erzberger. Geßler. Giesberts. Koch. Dr. Mayer. Müller. Noske. Schlicke. Schmidt.
—
Der Oberbefehlshaber Noske hat folgende Verordnung erla
en;
Auf Grund des Belagerungszustandsgesetzes vom 4. 6. 51 wird ev. 8 fin⸗ den Elabenrrin Spandau und die
für den Landespolizeibezirk Ver Landkreise Teltow und Niederbarnim folgendes verordnet: Jede Unterstützung der im Baltikum befindlichen Re⸗ gierungen und Truppen, insbesondere durch Anwerbung, Lieferung von Materlab⸗ Waffen und Lebensmitteln sowie durch Hropaganda, ist verboten. . Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft, soweit nach den bestehenden Gesetzen nicht eine höhere Strafe in Betracht ko'mtit. ’ 8 1
6“ Nachdem der Reichspräsident es funden hatte, über die Kreise Schleusingen, Ohrdruf, Stadt Zella⸗Mehlis gemäß Arktlkel 48 der Reichsverfassung den Ausnahmezustand zu verhängen, hat er die Ausführung dem Reichswehrminister übertragen. Un⸗ verzüglich, nachoem vom Reichswehrminister die Meldung er⸗ folgte, daß das Erforderliche veranlaßt worden sei, hat der
11“
1 115. räsident der Nationalversammlung die nach der
rfassung erforderliche Mitteilung gemacht.
N V. sind der Deutschen Regierung Nachrichten zugegangen, daß im Saargebiet Gerüchte verbreitet werden, wonach die Deutsche Regierung an die französische mit dem Anerbieten herangetreten sei, das Saar⸗ gebiet schon 7 gegen Ueberlassung entsprechenden Kolonial⸗ besitzes endgültig on Frankreich abzutreten. Das „Wolffsche Teiegraphenburo“ ist zu der Feststellung ermächtigt, daß seibst⸗
Von zuverlässiger Seite
seiner sämtlichen Ver⸗
7 1
1 1 1 1
8
Faaß⸗Berlin. Der Reichsforstwirtschaftsrot setzt sich zusammen aus 77 Vertretern der Staats⸗, Gemeinde⸗ und Privatforsten, der Forstlehranstalten und der Waldarbeiter. Zur Verhandlung gelangten mehrere Vorlagen geschästlicher Natur und die Re⸗ gelung des Holzeinschlages im 1919/20. Ferner wurde die staatliche Beeinflussung der Be⸗ wirtschaftung nicht im öffentlichen Besitz ehender Waldungen besprochen, wobei besonders die Hebung ihrer Erträge Berück⸗ sichtigung fand. ““ Die Zündholzindustrie⸗Gesellschaft m. b. g. gibt bekannt, daß trotz des gesetzlich sestgelegten Höchstpreises von 1,30 ℳ füͤr ein Paket = 10 Schachteln Zündhölzer in⸗ ländischer oder ausländischer Erzeugung den Verbrauchern immer noch höhere Preise abverlangt werden. Die Ver⸗ braucher können sich gegen derartige Ausbeutung nur schützen, wenn sie t Zaßtängh eines Preises über 1,30. ℳ glatt ver⸗ weigern und die Verkäufer zur Anzeige bringen. Die nieressenvertretung der deuischen Zündholzindustrie, die Zünd⸗ olzindustrie⸗Gesellschaft m. b. H. in Berlin W. 50 (Kurfürsten⸗ damm. 229) verfolgt alle ihr gemeldeten Fälle auf gericht⸗ lichem Wege. 2 Ein Nationalverband deutscher Gewerkschaften, Sitz Berlin, ist vom Deutschen Arbeiterbund (Abteilung In⸗ dustriearbeiter, Bergarbeiter u. a.), dem Deutschen Land⸗ arbeiterbund, dem Bund der Bäcker⸗
steht in Aussicht. Die Geschäftsstelle befindet sich in Berlin SW. 11 (Königgrätzer⸗ straße 94). Obmann des Arbeitsausschusses ist Gewerkschofts⸗ vorsitzender Heß. Der Nationalverband bezweckt die Ausbreitung und Stärkung der eine wirtschaftsfriedliche Arbeitsvolksgemein⸗ schaft erstrebenden Gewerischaften Deutschlands.
—8x—
5
Preußen.
1 1
„Wolffschen Telegraphenbüros“ für die bevorstehenden Ge⸗ äö“ in Oberschlesien angeordnet, daß auch die anläßlich der letzten Unruhen Oberschlesier bei ihrer jetzigen Rückkehr auf ihren Kere noch nachträglich bis zum Wahltage, den 9 November, in die Wählerlisten einzutragen sind, sofern sie nach den allgemeinen gesetzlichen
Vorschriften wahlberechtigt sein würden. Dabei soll die gesetz⸗ 8 e. ae. des sechsmonatigen Wohnsitzes als Pule angesehen werden, sofern der betreffende Flüchtling bei seiner Rückkehr seinen Wohnsitz in derselben
ür erforderlich be⸗ Landkreis
verständlich an dieser schamlosen Behauptung kein wahres
Wort ist. Die Deutlsche Regierung vertraut darauf, daß der⸗ gesunde Sinn der Deulschen im Saargebiet selbst die Möglich⸗
keit eines solchen Planes nicht in Betracht zieht. Deutsch⸗
land vergißt das Saarbecken nicht und ist überzeugt davon, daß das Saargebiet auch in diesen schweren Zeiten sein Dentschtum hochhalten und seine Zugehörigkeit zum Mutter⸗ lande stets betonen wird.
——
Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ werden nach einee Mitteilung der interallierten Marinekommission (Panac) Freigeleitscheine nunmehr außer für bänische auch für die übrigen Ostseehäfen auf Antrag bewilligt werden, sofern die Schiffe sich n cht mit militärischen Operationen
befassen. Es empfiehit sich, bei den bekannten Stellen für jede einzelne Fahrt die erforderlichen Anträge zwecks Weitergabe an
Panac zu siellen. 3
6 Wegen des Zusammenstoßes zwischen litauischen und deutschen Truppen bei Symsaicie, wovei sechs
1 reichsdeutsche Soldaten von litauischen Truppen getötet worden sind, sind bei der litauischen Regierung Vorstellungen er⸗
hoben, ein energisches Einschreiten gegen die Schuldigen
und eine gründliche Aufklärung des Sachverhalts gefordert:
worden. Außerdem ist der hiesige litauische Vertreter um Unter⸗ stützung dieser Schritte bei seiner Regierung gebeten. 8 s
——
Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, ist an Stelle des Werftdirekiors Regenbogen, der verhindert ist, an der Juternationalen Arbeitskonferens in Wastington teil⸗
timmt worden.
. der Kommerzienrat Hans Vogel aus Chemnitz be⸗
Die Abreise der deutschen Delegation wird nur dann er⸗
können, wenn sich die noch vorhandenen Passageschwierig⸗
eiten beseitigen lassen.
8 Am 29. Oktober wurde in einer Sitzung im Herrenhaus der Reichsforstwirtschaftsrat konstüuiert. Die Versamm⸗ lung war vom Reichswirlschaftsministerium einberufen und wurde von dem Abteilungasdirigenten Dr. Hermes eröffnet. * den Vorstand wurden laut Meloung des „Wolffschen kelegraphenbüros“ gewählt: 1. Vorsitzender Fchr. von Hermann auf Wam in München, 2. Vorsitzenber: Landforstmeister Dr. Vorsitzender: Buürgermeister Leh⸗
Borggreve⸗Berlm, Hegemeister
elte⸗Dobrilugk und Fritz krafttreten des Friedensvertrags
bis zum Wahltage behall, in der er vor seiner
Bayern.
Vom Reichswehr⸗Gruppenkommando 4 wird im Einver⸗ ständnis mit dem Mimsterrate zu der Bekanntmachung vom 31. Oktober 1919, betr. Revolutionsfeiern, nach einer amt⸗ lichen Meldung der „Korrespondenz Hoffmann“, erläuternd verfügt:
1. Der Abschluß der Feiern hat am 9. November oder an anderen Tagen spätestens dis Eintritt der gesetzlich eintretenden Polizeiftunde zu erfolgen. G 1 6 9- An hg scron bisber bestandenen Verbote von Versamm⸗ lungen unter freiem Himmel und Demonstrationszügen wird nichts geändert,
0 8 Die Versammlungsgenehmigungen sind von den bekannt⸗ gegebenen Militärstellen einzuholen⸗
Großbritannien und Irland.
Der Schah von Persien ist am Freitag nachmittag in London eingetroffen und vom König auf dem Bahnhof emp⸗ sangen worden. Bei dem zu Ehren des Schahs in der Guild⸗ hall gegebenen Festmahl erklärte Lord der Zweck des englisch⸗persischen Abkommens bestehe darin, dem Schah zu helfen, Frieden und Ordnung im Lande aufrecht zu erhalten. In seiner Antwort führte der Schah aus, daß er gekommen sei, um England näher kennen zu lernen, und einige Industrie⸗ zeniren des Landes besuchen werde.
— In der Sitzung des Unterhauses vom 29. Oktober teilte der Erste Lord der Admiralität laut Meldung des Wolffschen Telegraphenbüros“ mit, daß seit dem Waffen⸗ sillstand im östlichen Teile der Ostsee Schiffe, nämlich zwei leichte Kreuzer, zwei Torpedobools⸗ erstörer, ein U⸗Boot, drei Küstenmolorboote und zwei Mmen⸗ ache zerstört oder beschädigt worden sind. Auf eine nfrage Lord Robert Cecils erklärte der Unterstaatssekretär Harmsworth, man hoffe, 85 der Friedens vertrag von Versailles am 11. Novemver, dem Jahrestage des Waffen⸗ stillstands, in Wirksamkeit treten könne.
rage hat nach dem „ Aeegsbedesn Es wird
haben, darüber zu beschließen, ob sie diesem Parlament bei⸗ neten will oder nicht. Diese Grasschaften werden ein selb⸗ sändiges Gebiet mit Verwaltungsbehörden, die sie selbst wählen, bilden. waltungsbehörden dieser selbständigen Gebiete unterstehen aber der von dem Lord⸗Leutnant und dem irischen Geheimen Rate u ernennenden obersten Behörde. Die Befugnisse des irischen
arlaments werden, sohald die Verhältnisse es gestatten, un⸗ efähr dieselben sein, wie die der Parlamente der Dominions. ine Ausnahme werden die Zäölle machen, die unter der Kon⸗ trolle der für ganz Irland zu ernennenden Obersten Behörde
stehen werden. Frankreich.
Der Fünferrat beschäftigte sich in der vorgestrigen Vor⸗ mittagesitzung unter Clemenceaus Vorsitz wiederum mit Maß⸗ nahmen, um den Friedensvertrag von Versailles in Kraft zu setzen. In Anwesenheit des Marschalls Foch wurde dem „Woifsschen Telegrophenbüro“ zufolge beschlossen, durch eine Kote die deutsche Regierung aufzufordern, in kürzester Frist Vertreter nach Paris zu entsenden, die gemeinsam mit denen der alliierten Mächte und des interalliterten General⸗ stabs die einzelnen Maßnahmen beraten sollen, die sofort nach dem Inkrofitreten des Friedensvertrags von Versaelles getroffen werden müssen. Auch soll die deutsche Regierung vor In⸗
laufennen Wirtschaftsjahr
und Konditorgehilfen und dem Zentralverband Seemännischer Berufsvereine ge⸗ vbildet. Der Anschluß weiterer Vereine
“ Der Minister des Innern hat noch einer Mitteilung des
Gemeinde nimmt und Flucht wohnte.
10 englische
— Die Fesis rugze Fcn lon⸗ für die irische
Manchester Guardian“ folgenden Plan ein Parlament für ganz Irland er⸗ richtet werden, aber jede einzelne Grafschaft wird das Recht
Sowohl das irische Parlament als die Ver⸗
ein Protokoll unter⸗
zeichnen, in dem sie erklärt, daß die noch nicht völlig erfüllien Waffenstillstandsbedingungen erfüllt werden müßten. In der Nachmittage sitzung beschloß der Fünferrat, von Deutschland als Ersatz für den den Alliierten durch die Ver⸗ nichtung der Schiffe in Scapa Flow ugefügten Schaden eine gewisse Anzahl leschter Kriegsschiffe, Schwimm⸗ docks, Kräne und anderer zum Material der Flotte gehöriger Gegenstände zu verlangen. Nach einigen Abendblättern will man 400 000 Tonnen Schiffsraum als Ersatz beanspruchen. Der Füaferkat r sich vorgestern serner mit den bulgarischen egenvorschlägen auf den Friedensvertragsentwurf. Die von den Ausschüssen vorgelegte Antwort wurde dem „Matin“ zufolge gut⸗ geheißen. Sie sei im ganzen ablehnend; es 6 nament⸗ lich entschieden worden, an den territorialen Klauseln nichts zu ändern, nur in finanzieller Hinsicht seien einige Aenderungen beschlossen worden, die jedoch an dem Grundsatz der Wiedergut⸗ machung nichts ändern würden. Auch das bulgarische Ver⸗ langen hinsichtlich bes Statuts für die Minderheiten sei genau
—
wie bei Serbien und Rumänien abgelehnt worden. Die Note werde Montag der bulgarischen Friedensdelegation überreicht werden, die 14 Tage Zeit zur Beantwortung habe. 1 Nach dem „Echo de Paris“ hat der Oberste Rat vor zwei Tagen an die rumänische und an die serbische Regierung eine bestimmt Note gerichtet, die sie auffordert, den Vertrag von St. Germain mit den in Frage kommenden Klauseln zu unterzeichnen, dagegen den bulgarlschen Vertrag vorerst noch nicht. — Der Arbeitsminister Claveille stellt nach einer Be⸗ sichtigung in den verwüsteten Gebieten dem „Petit Parisien“ zufolge fest, daß beträchtliche Anstrengungen für die Wiederinstandsetzung des Netzes der Nordbahn ge⸗ macht worden sind. Am 1. November 1919 sind die Linien in ihrem ganzen Umfange wieder hergestellt, auf allen Bahnhöfen ist der Dienst wieder aufgenommen und 40 Prozent der Arbeiten für Jastandsetzung der Depots sind durchgeführt worden. Von 48 000 Kilometern zerstörter Straßen sind 12 000, von 3178 wieder zu erbauenden Brücken sind seit dem Waffenstillstand 873 Holzbrücken und 1117 Eisenbrücken, davon 1120 sehr
— nnemmn
große, wieder hergestellt worden.
Rußland.
Aus dem Hauptquartier des Generals Judenitsch wird dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufalgs gemeldet: — Ier bolschewistische Gegenangriff westlich von Kratnoje Selo kann als gänzlich beendigt angesehen werden. Wir haben die Offen⸗ sive wieder eröffnet und einige wichtige Punkte eingenommen. Wißtzkoie, 6 km östlich von Krasnoje Selo, wurde beseßt. Wir machten 2000 Gefanz e. Der Vormarsch dauert an. Auf dem linken Flügel südlich Sarskoje Pawlowek ist die Lage unverändert. Die Gesamizahl der von der Nordwestarme seit Beginn der Offen⸗ ive am 10. Oktober gemachten Gefangenen betauft sich auf 50 000 Lann. Trotzdem versügen die Bolschewisten gegenüber Judenitsch noch über eine zweimal stärkere Armee.
Unter dem 27. Oktober wird von der „Agence Havas“ gemeldet, daß die Armee Denikins auf dem rechten Flügel einen Erfolg über sieben bolschewistische Divisionen davonge⸗ tragen, dabei ungsfähr 8000 Gefangene gemacht und zahlreiche Kanonen erbeutet hat. Auf dem linken Flügel wurden die Bolschewisten von Petljura geschlagen. Im Zentrum hat die Armee Denikins auf der Linie Briansk-—- Elete (2) die Offensive ergriffen. Briansk, der letzte Stützpunkt vor Moskau, ist ge⸗ räumt. 8
Die „Times“ berichtet aus Omsk, daß sich die weißen Truppen unter dem Druck einer großen bolschewistischen Uebermacht zurückziehen. Die Bolschewistenführer scheinen die Absicht zu haben, ihr Hauptquartier in Zentralasten aufzu⸗ schlagen, wenn Europa für sie verloren geht.
Lettland.
Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegrophenbüros“ haben Polen, Lettland und Litauen ein Abkommen über die Bekämpfung der Truppen des Generals Ber⸗ mondt abgeschlossen. Ein Vertrag zwischen Lettland und Estland kam nicht zustande. “
Finnland.
Die Minister der nordwestrussischen Regierung, Lianosom und Margulies, hatten in Heistagfors Besprechungen mit dem Reichspräsidenten Stahlberg und den finnischen Ministern Vennola, Holsti und dem General Enckell. Die Konferenz gilt der ecventuellen miltärischen Hife Finnlandz.
Der Stabschef der russischen Murman⸗Armee, Oberst Archipow, ist zu Besprechungen mit der finnischen Militär⸗ leitung über gemeinschaftliche Operationen an der bolschewistischen Front in Helsingfors eingetroffen.
Der Chef der britischen Militärmission, General March, ist nach Björkö zu Beratungen mit dem Chef der eunglischen Flotte, Admiral Covau, gereist und wird nicht nach Helsingfors zurückkehren. Dem zum Chef der Ententemission in Finnland ernannten französischen General Niessel ist der Chef der englischen Abteilung, General Turner, unterstellt worben. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, ist die Ad⸗ lösung des englischen Generals und die Unterstellung der eng⸗ lischen deg unter den französischen Chef auf Meinungs⸗ verschiedenheiten Englands und Frankreichs in der baitischen Politik zurückzuführen, woraus gefolgert wird, daß die Rand⸗ staatenpolikik eine Aenderung im zussischen Sinne er⸗ fahren wird.
Der General Mannerheim erklärt in einem offenen Brief an den Präsidenten Stahlberg, daß Finnlands Stunde gekommen sei, Petershurg zu . und die Räte⸗ herrschaft zu stürzen. Die gesamte Kusturmenschheit richte ihre Blicke auf Finnland und erwarte, däß die funge Nauon dench eine mutige Tat die Wertschätzung aller Völker ge⸗ winne.
Italien.
Der „Corriere della Sera“ meldet die Verlobung der Prinzessin Elisabeth von Rumänien, die sich zurzeit in Lugano aufhält, mit dem Prinzen Georg von Griechenland.
Amerika.
Der Präsident Wilson hat dem „Nieuwe Courant“, zu⸗ folge das Krankenbett verlassen und das belgische Königs⸗ paar kurz begrüßt.
— Laut Meldung des „Preßbüros Radio“ brachte der Senator Lodge im amerikanischen Senat den schriftlichen 1 Antrag ein, daß der 12. November als Zeitpuatt für die
endgultige Abstimmung über den Friedensvertrag