zwischen ihnen am 15. 2 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten in der Industrie und im Großhandel gemäß § 2 der Verorbnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Schmölln S⸗A. für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3697 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. ““ “
Berlin, den 23. Oktober 1919.
Bektanntmachung.
Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ange⸗ stelltenverbände, Sitz Berlin, hat beantragt, den iestlchen dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestellten⸗Verbände, Sitz Berlin, Ortsausschuß Wittenberge, dem Kaufmännischen Verein von 1886 und dem Schutzverein für Handel und Gewerbe E. V. (Rabattspar⸗Verem) Wittenberge am 26. Seplember 1919. abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kanfmännischen Angestellten gemüöß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Wittenberge für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3810 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ ktraße 33, zu richten. “
Berlin, den 25. Oktober 1919.
Der Reichsarbeitsminister.
Bekanntmachung
Die Bäckerinnung zu Wittenberg (Bezirk Halle) hat beantragt, den zwischen ihr und der Gesellen⸗ vereinigung der Bäcker und Konditoren zu Witten⸗ berg geschlossenen und am 1. Oktober 1919 in Kraft ge⸗ rretenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeils⸗ bedingungen der gewerblichen Arbeiter im Bäcker⸗ und Konditorgewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Geseßbl. S. 1456) für den Innungsbezirk Wittenberg für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
15. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer
I. B. R. 3855 an vas Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. ö111“ Berlin, bden 25. Oklober 1919. Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
Bekanntmachung.
Der Reichsverband deutscher Angestellten, Sitz Cöln, Bezirksgeschäfisstelle Breslau, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Verein Ziegenhalser Kauf⸗ leute, dem kath. Verband der weiblichen kauf⸗ männischen Angestellten und Beamtinnen Deutsch⸗ lands und dem Reichsverband deutscher Angestellten E. V., Ortsgrupe Ziegenhals, am 9. September 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehasts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten in der Industrie, dem Groß⸗ und dem Kleinhandel einschließlich der Warenein⸗ und Verkaussgenossenschaften, der Konsumvereine und des Sanatoriums gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Amts⸗ gerichtsbezirk Ziegenhals für allgemein verbindlich zu erkläten.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Novem ber 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3904 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 25. Oktober 1919. 8
Der Reichsarbeitsminister. 1 1X“X“
Bekanntmachung.
Die Fuhrherrn⸗Innung für den Stadt⸗ und Land⸗ kreis Essen hat beantragt, den zwischen ihr und dem Deutschen Transportarbeiter⸗Verband. Ortsverwal⸗ tung Essen (Ruhr), am 3. Oklober 1919 abgeschlessenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeusbe⸗ vingungen der gewerblichen Arbeiter im Fuhrgewerbe gemäß § 2 der Verorduung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl.
.1456) fsr das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Essen für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können hbis zum 15. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4056 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
Berlin, den 25. Oktober 1919.
Der Reichsarbeitsminister.
Schlicke.
8 —
Bekanntmachung.
Bezirks⸗Arbeiigeber⸗Verband
im Sachsen, der Reichs⸗ verband für das iefbaugewerbe, Bezirks⸗ gruppe VIII, und der Bund der technischen An⸗ gestellten und Beamten Gau für den Freistaat Sachsen, haben beantragt, den zwischen ihnen am 25. August 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der sechnischen Angestellten im Baugewerbe gemäß 8§ 2 der Versrdnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaats Sachsen für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I B. R. 3678 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 25. Oktober 1919.
Der Reichsarbeitsmini chlicke. ng
Der sfür das
Baugewerbe
stelltenverbände,
“ 1““
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband der chemischen Industrie Deutschlands, Sektion Va, und der Gewerkschafts⸗
1
vund Kaufmännischer Angestelltenverbände, Landes⸗
ausschuß Sachsen, haben beantragt, den zwischen ihnen am 9. September 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten der chemischen Industrie gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Amtshauptmannschaft Leipzig für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bie zum
15. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer
————;—
I. B. R. 3744 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
straße 33, zu richten. Berlin, den 25. Oktober 1919. Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband der Industrie Handelskammerbezirks Karlsruhe e. V. und der Deutschnationale Handlungsgehilfenverband haben
beantragt, den zwischen ihnen, dem Handels⸗ und Ge⸗
werbeverein Bühl, dem Bund der technischen An⸗ gestellten und Beamten, dem Heutschen Wertmeister⸗ verband und dem Verband der weiblichen Handels⸗ und Bureauangestellten am 15. September 1919 abge⸗ schlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die männischen und technischen Betrieben gemäß § 2 der Verord⸗ nung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzblatt Selte 1456) für den Amtsbezuk Bühl sür allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können his zum 15. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3851 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 25. Oktober 1919.
Der Reichsarbeitsminister.
Schlicke.
öy—
Bekanntmachung. 8
Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ange⸗ Landesausschuß Thüringen, hat beantragt, den zwischen dem Kaufmännischen Arbeit⸗ geberverband für den Bezirk der Handelskammer Meiningen und dem Gewerkschaftsbund kauf⸗ männischer Angestelltenverbände,
kaufmännischen Angestellten (Handlungsgehilfen) gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezjember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Hardeles kammerbezirk Meiningen für all⸗
gemeim verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
5. November 1919 erboben werden und sind unter Nummer 15. November 1919 ert erde d sind unter Nummer
I. B. R. 3857 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 25. Oktober 1919. Der Reichsarbeitsminister.
Schlicke.
—..—
Bekanntmachung.
Der Anhaltische Arbeitgeberverband, Fach⸗ gruppe Sägereibetriebe, und der Deutsche Holz⸗ arbeiterverband, Zahlstelle Dessau, haben beantragt, den zwischen ihnen am 7. Oklober 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den Sögewerksbetrieben und den mit ihnen verbundenen, auch selbständig weiter verarbeitenden Holzbetrieben gemäß Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freivautes Anhalt auesschließlich des Kreises Ballernstedt für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Novem ber 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3853 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. ö
Berlin, den 25. Oktober 1919.
““ Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
—.—
Bekanntmachung. Der Beschluß, durch welchen dem Gemüsehändler Wil⸗
helm Heinrich Maak, Bachstraße 121 hchptr., in 1I
der Handel mit Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund der Bekanntmachung vem 23. September 1915 zur Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen untersagt war, ist aufgehoben worden. 1 Hamburg, den 30. Oktober 1919. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. 1
Stahmer.
———
Bekanntmachung. Der Metzger Jean Krämer in Watzenborn⸗Stein⸗ berg wurde durch Beschluß des Kreisaus schusses des Kreises Gießen als unzuverlässige Person vom Handel mit Vieh, Fleisch und Fleischwaren ausgeschlossen. Gießen, den 28. Oktober 1919. HGHeessisches Kreisamt Gießen. J. V.: Welcker.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 211. des Reichs⸗Gesetzblatis enthält unter Nr. 7117 eine Verordnung über die Erhebung eines durch Aenderung der Höchstpreise für Häute, Felle ergebenden Zwischengewinns, vom 30. Oklober 1919. in, den 1. November 1919.
Angestellten in den kauf⸗
Preußen.
Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungsassessor
Swart in Heydekeug zum Landrat und
den Studienrat Dr. May in Neustadt O. Schl. zum Gymnasialdirektor ernannt.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Gewerberat Tornier in Hobensolza ist nach Breslau versetzt und mit der Unterstützung des Gewerbeinspektors für Breslau⸗Land beauftragt worden.
Der Gewerbeassessor Schwertner in Duisburg ist nach Bonn versetzt und mit der Verwaliung der Gewerbeinspektio Bonn beauftragt worden. “ vd6“
Ministerium des Innern.
Dem Landrat Dr. Swart ist das Landratsamt im Kreise Heydekrug übertragen worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Oherförsterstelle Kuhbrück im Regierunas⸗ bezirk Breslau ist zum 1. Januar 1920 zu besetzen Be⸗ werbungen müssen bis zum 20. November 1919 hier eingehen.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
b
Der bisherige ordentliche Honorarprofessor in der theo⸗ logischen Fakultät der Universitat in Göttingen D. Dr. Rahlfs ist zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät und
der akademische Musikbirektor an der Universität in Kiel Dr. Stein zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät derselben Universität ernannt worden.
Dem Gymnasialdirektor Dr. May ist die Direktion des Hindenburggymnasiums in Beuthen O. Schl. über ragen worden. —
“
Bekanntmachung.
Meine Anordnung vom 3. Mai 1919. durch welche dem Kohlenhändler Gustav Koch in Goslar der Handel mit Brenn⸗ stoffen bis auf weiteres wegen Unzuverlässigkeit untersagt wurde, hebe ich auf.
Goslar, 21. Oktober 1919.
Städtische Polizeiverwaltung. Klinge.
—.—
Bekanntmachung.
b lte Ortsausschuß Meiningen, am 18. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehatts⸗ und Anstellungsbedingungen 8 die
Dem Metzger Karl Kellner in Lüdinghausen ist unter Aufhebung meiner Verfügung vom 22. Juli d. J. Nr. 4086 I der Handel mit Lebensmitteln jeglicher Art, insbesondere mit Fleisch⸗ waren wieder gestattet worden. A““
Lüdinghausen, den 23. Oktober 1919.
DOer Landrat. Graf von Westphal
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RSBl. S. 603) und der dazu erlassenen Aus ührungsbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 (Min.⸗Bl. S. 246), habe ich durch Verfügung vom heutigen Toge der Handelsfrau Ltina Naumann in Teuchern, Bahn⸗ straße 7, die Wiederaufnahme des ihr durch meine Vereügung vom 14. Mai 1919 untersagten Handels mit Lebens⸗ und Genuß⸗
Antragstellerin zu tragen. Weißenfels, den 30. Oktober 1919. ODer Landrat. Hartels.
—. ——
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver⸗
§ 2 der
und Leder sich
lässger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (=RE Vl. S. 603) habe ich dem Handler Wladislaus Joachimczyt, Berlin, Schönwalderstraße 14, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen
8 Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb untersagt.
Berlin, den 24. Oktober 1919.
iamt beim Staatskommissar für Volksernährung.
Landespoliz F. A.: Wodtke.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 habe ich der Milch⸗ händlerin Johanna Becker, geb. Töpel, in Cgssel, Frantfurter Straße Nr. 159, en Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ mitteln (Milch) sowie jegliche mittelbare oder unmtttelbare Be⸗ teiligung an einem soschen Handel wegen Unzuverlässt bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Cassel, 29. Otktober 1919.
der Polizeipräsident. J. V.: Haack.
8 68.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (R⁴RGBl. S. 603), ist dem Händler Bernhard Wittenberg von hier der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie jede mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen
Handelsbetrieb vom 31. Oktober 1919 ab untersagt. Greisswald, den 24. Oktober 1919. Deiei Polizeidirektion. Burmann.
Bekanntmachung.
1 Dem Schlachtermeister Louis Meyer in Melle, Grooͤnen⸗
bergerstraße, nebst seinem Sohne Willi Meyer daselbst abe ich die Ausübung des Viehhandels⸗ und
Fleischergewerbes auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 über die Fernhaltung unzuverlässiger
Personen vom Handel untersagt. — Dies Veibot hat den Ver⸗
betrieb ohne weiteres zur Folge. Melle, den 16. Oktober 1919.
mitteln gestattet. — Die Kosten dieser Bekanntmachung hat die
gkeit in
lust des Wandergewerbescheins in bezug auf den untersagten Handels⸗
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer der Prenßischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 11 813 das Gesetz, betreffend die Bereitstellung von
Geldmitteln zur Deckung für eine den unmitlelbaren Staats⸗
heamten und Volksschullehrpersonen, den unmilkelbaren Staats⸗ beamten und Volksschullehrpersonen im Ruhestande, den Hinter⸗ bliebenen von unmittelbaren Staatsbeamten und Vollsschul⸗ lehrpersonen sowie den im Staatsbienste beschäftlgten Lohn⸗ angestellten höherer Ordnung und Lohnempfängern zu ge⸗ einmalige Beschaffungsbeihilfe vom 2. Oktober 1919
Nr. 11 814 eine Verordnung, betreffend vorläufige Aende⸗
rungen von Gerichtsbezirken anläßlich Friedensvertrags, vom 29. Oktober 1919. Berlin, den 1. November 1919. Gesetzsammlungsamt. Krüer.
der Ausführung des
Richtamiliches.
Deutsches Reich.
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Handel und Verkehr und für Jusitswesen somie der Ausschuß für Handel und Verkehr hielten heute Sigungen. “
—.—
Die deutsche Regierung hat am 3. Novenber auf den Fun kspruch der inte allierten Marinekom mission vom 17. Ottober und auf die gleichlautende Note des Vorsitzenden des Obersten Rates der alliierten und assoziterten Mächte, betreffend Ver⸗ äußerung deutscher Handelsschiffe an nieder⸗ ländische Reedereien, laut Meldung des „Wolffschen Tele⸗ graphenbüros“ geantwortet: 1 .
Nach Artikel 33 des Waffenstillstandsabkommens soll irgend⸗ welche Ueberführung deutscher Handelsschiffe jeder Art unter irgend⸗ eine neutrale Flagge nach Unterzeichnung des Waffenstihstands nicht stattfinden. In den spaͤteren Abkommen ist lediglich davon die Rede, daß die gesamte deutsche Handeleflotte unter die Kontrolle und den Schutz der alliierten und assoziierten Mächte gestellt werden soll. Da die Schisfe „Braunschweig“, „Denderah“, „Nassau“, „Johann Heinrich Burchhardt“ und „William Oewald“ bereils in den Jahren 1915 und 1916 — und zwar als im Bau befindlich — rechtsverbind⸗ lich an niederländische Schiffahrtsgesellschaften üͤbereignet worden und fom t Bestandteile einer neutralen Handelsflotte geworden sind, fi det der Anspruch der Alliierten auf Herausgabe der Schiffe in diesen Bestimmungen keine Grundlage.
Allerdings ist der Deutschen Regierung bekannt geworden, daß die Britische Regierung sich in einer Zukulordepesche an ihre Ver⸗
zreter bei den neutzalen Regierungen vom 7. November 1918 auf den
Standpuakt gestellt hat, eine während des Krieges erfolgte Ueber⸗ ragung feindlicher Tonnage zu Eigentum oder unter Flagge von Neutralen nicht anerkennen zu können. Einen Rechtsgrund für diese Stellungnahme hat weder die Britische Regierung noch die inter⸗ alliierte Marinekommission angegeben. Kich aus der jetzigen Note der interalliierten Marinekommission vermag die Deutsche Regierung einen derartigen Rechtagrund nscht zu entnehmen. Der Wortlaut des Artikels 57 der Londoner D klaration stelt dagegen den Grundsatz auf, daß ein bona fide-Verkauf auch nach Ausbruch der Feindseligkeiten wirksam ist. Dieser Grundsatz entsprach auch der früheren Praxis der britischen Mrisongerichte, wie sich aus Nr. 7 des Memoranbums ergibt, welches der Londoner Seekriegsrechts⸗Konferenz durch die britischen Vertreter vorgelegt wurde. Es ist auch kein einziger Fall bekannt, in dem ein Kriegführender die Ungültigkeit der Veraußerung eines noch im Bau befindlichen Schiffes geltend gewacht bätte.
Nach den der Deutschen Regierung über die Veräußerung der Schiffe bekanntgewordenen Einzelheiten bestehen hier keine Zweifes, daß es sich um eine Veräußerung bvona fidde handelt. Die Deutsche Regicrung stellt den alliterten und assoziterten Regierungen aubeim, sich wegen etwa gewünschter Auskunft über Einzelheiten an die Nieder⸗ ländische Regierung zu wenden.
Daß die Deutsche Regierung in § 7 der Anlage III zu Art. 244 des Friedensvertraget anerkannt haben sollte, daß deutsche Schiffe, die während des Krieges ohne Zustimmung der Allnierten auf neutrale
Flaagge übertagen worden sind, ohne weiteres als deutsche Schiffe
an uehen sind, muß die Deutsche Regierung entschieden hestreiten. Ene derartine Auslegung würde jener Betimmung Zwang antun; nach ihrem klaren Wortlaut ist ihr Sinn vielmehr der, daß Schiffe der bezeichneten Art, obwohl sie keine deutschen Schiffe mebhr sind, durch die von Deutschland zu ergreifenden Maßnahmen wieder in voll 8 deutsches Eigentum zurückgebracht werden sollen. Nur wenn dies geschehen kann und erst nachdem dies gescheben ist, wülden sie den alliierten und assoziierten Mäͤchten übergeben werden können.
Jedenfalls darf die Deutsche Regierung beanspruchen, daß zu⸗ nächst das Jakrafttreten des Frirdensvertrags abgewartet wird und daß alsdaun die Wiererautmachungskommission gemäß dem erwähnten §, 7 die Maßnahmen zur Erlangung des vollen Eigentums angibt, die sie glaubt, angeben zu können.
Diese Kommission wird nur sosche Maßnabmen angeben können, mit welchen die Niederländische Regierung einverstanden ist. Ohne der Niederländischen Regierung wird es der Deutschen Regierung auch späterhin nicht möglich sein, Forderungen wie die in der Note der interalliierten Marinekommission zu 1—5 aufgeführten zu erfüllen. G b
Da die Deutsche Regierung bei ihrem Verhalten lediglich von dem Gedanken geleitet wird, den Rechten der beteiligten Neutralen die gebührende Rücksicht zu schenken, erklärt sie sich bereit, sich einer auf Grurd eines Uebereinkommens zwischen den alliierten und asso⸗ ziierten Regierungen und der Niederländischen Regierung getroffenen schiedsrichterlichen Entscheirung über die nationale Zugehoͤrigkeit der 5 Schiffe und die Gültigkeit der Uebereignung auch dann zu unter⸗
—
werfen, wenn sie von der hiesigen Stellungnahme abweichen sollte.
8 —.—
Der interalliierte Oberste Rat hat vor einigen Tagen eine Anfrage wegen der bevorstehenden Gemeinde⸗ ratswahlen in Oberschlesien an die deutsche Regierung gelangen lassen. Da es sich hier um eine rein preußische An⸗ gelegenheit handelt, hat die Reichsregierung sich mit dem preu⸗ Fischen Staatsministerium ins Benehmen gesetzt. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, dürfte die Antwort der deutschen Regierung in den näöchsten Togen zu erwarten sein. Die Ge⸗ meinderatswahlen sind auf den 9. November anberaumt worden. Die Melduug einer Telegraphenagentur aus Genf, daß eine deuische Antwortnote bereits abgegangen sei, entspricht nicht den Tatsachen.
— —
Der Vereinigung für Sigatswissenschaftliche Fortbildung ist vom Reiche finanzminister vie Leitung des Lehrganges zur Ausbildung von Finanzbeamten in Berlin übertragen worden. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, liegt die Führung in den Händen bes Geheimen Regierungsrats und ordentlichen Professo s an der Berliner Universität Dr. Sering. An dem Steuerkurs nehmen nur die zugelossenen Bewerber
werden soll. In diesem Kursus werden die theoretischen Grund⸗ lagen gegeben. In einem zweiten Teil, der sich unmittelbar an werden den Teilnehmern
die theoretische Schulung anschließt,
7
die praktischen Grundlagen vermitelt. Für die theoretische
Ausbilvung sind von der Staatswissenschaftlichen Vereinigung 1 auf⸗
gewonnen: Pofessor Dr. Jastrow, Professor Dr. Erich mann, Professor Dr. Leitner, Dr. E. H. Meyer, Geheimer Regierungsrat Norden, Nechtsanwalt Dr. Nußbaum, Professor Dr. Prion, Rechtsanwalt Dr. Rosendorff, Dr. Sagawe, Ge⸗ heimer Regierungsrat Professor Dr. Sombart und Geheimer Regierungsrat Professor Dr. Triepel. Der Kursus dürfte sich auf inagesamt 4 Monate erstrecken.
.2. diesen Fachvorlesungen werden jeden Donmerstag⸗ abend akademische Vorträge gehalten, die den Hörern die Ver⸗ bältn isse von Deutschlands Volks⸗ und Finanzwirtschaft nach dem Friedensschluß klar legen sollen. Den ersten Vortrag hält Geh. Regierungsrat Professor Dr. Sering. Für diese Abende sind ferner u. a. bis jetzt gewonnen: Geh. Regierungsrat Prosessor Dr. Herkner, Minister a. D. Köth, Dipl.⸗Ingenieur Helmig, Unterstoatssekretäc im Reichs finanzministerinm Moesle,
der Prorektor der Universttͤt Berlin Professor Seeberg.
Oesterreich.
Beratungen beendet. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, wurde einstimmig eine von Friedrich Adler beantragte Ent⸗ chließung angenommen, in der die Stellungnahme der sozlalistischen Partei zur Internationale umschrieben wird. Unter Warnung vor übereilten Schritten auf internationalem Gebtet wird der Parteivorstand ermächtigt, den Genfer Kongreß zu beschicken, und gleichzeitig beauftragt, das Brüsseler Büro zu ersuchen, daß dieser Kongreß mindestens ein halbes Jahr ver⸗ tagt werde, da dadurch die Gewähr der fruchtbaren Arbeit be⸗ deutend gesteigert würde. Der Parteitag nahm ferner eine Sympathiekundgebung für das vom Imperialismus bedrängte Sowjet⸗Rupland an Kundgebungen gegen die Ausschrei⸗ tungen des weißen Terrors in Ungarn und für die Befreiung der Kriegsgefangenen. Frankreich.
Der griechische Ministerpräsident Weniselos ist aus London in Paris eingetcoffen. 1b
— Der Ober ste Rat hat der „Agence Havas“ zufolge be⸗ schlossen, an die rumänische Regierung ein Telegramm zu senden, um sie zu ersuchen, auf die Note der Alliterten vom 12. Oktober zu antworten. Der Rat genehmigte den Text eines zwi chen den alliierten und assozlierten Mächten und Griechenland abzuschließenden Vertrags, beiressend den Schutz der Minderheiten, und beschloß ferner, das interalllierte Komitee für Militärtransporte aufzuheben.
Der „Eclatr“ erklärt die Meldung, daß die abschlägige
der Friedenskonferenz gutgeheißen worden sei, ür unwahr. Velgien.
Die Liste von Deutschen, deren Bestrafung die belgische Regierung fordern wird, enthält dem Telegraaf“ zufolge die Namen von Personen, die der eporiation von Beigiern und der schlechten Behandlung non Belgiern in den Lagern, der Püünderungen und des Dieb⸗ hüßhts keschuldigt werden oder beigische Zürger erschießen ließen, ober junge Leute, die die Grenze äberschritten, dem Feinde auslieferten.
Schweiz.
Ministerpräsidenten Clemenckau der Schweizerischen Depeschen⸗ nahmen zwischen Rußland und der Schweiz übereinstimmen.
Türkei.
Krise zwischen dem Sultan und dem Kabinett wahrschein⸗ lich sei und daß die Unionisten den Zweck versolgten, den Sultan zu ennhronen und ihn durch den Prinzen Mehmed Selim Effendi zu ersetzen, für unwahr.
wendet sich auch gegen die Telegramme, die das griechische Patriarchat in Armenien nach dem Qugi d’'Orsay gerichtet
hat und in denen über Ermordungen und Plünderungen gegen Es erklärt diese Nach⸗
die Christen des Reichs geklagt werde. richten gleichfalls für unwahr. Die türkische Regierung könne bezeugen, daß Ordnung und Sicherheit im ganzen türkischen Reich herrschen. 1 Lettland.
Unter englischem Vorsitz haben zwischen der lettischen
und estnischen Regierung Verhandlungen stattgefunden, die
laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ nunmehr zu
einem Vertrage zwischen Letiland und Estland unter folgenden 8 9814 . 8 einer ansehnlichen Zunahme von 30 vH ist der Schweinebestand im
Bedingungen geführt haben: 1) Lettland tritt den Kreis Walt und Teile des Kreises Walmar bedingungslos an Estland ab, 9 die Letten haben bie estnischen Hilsstruppen zu vepftegene donner über. Ais Gegenleistung haben die Esten die Letten an der Rigaer Meldungen bedürfen d Bestätigung. Amerika. Der amerikanische Regierunaskommissar in Deutschland,
Ellis Loring Dresel ist zum amerikanischen Geschäftsträger
in Berlin ernannt worden. — Die Führer der republikanischen und der demokratischen
Fraktion des amerikanischen Senats haben dem „Echo de 3 sch w sich „Ech worden, während die zur Milchgewinnung gehaltenen Ziegen sich noch
ris“ zufolge jetzt über ein Programm der anzunehmenden orbehalte zum Friedensvertrag geeinigt, um seine einstimmige Ratifizierung zu erzielen. Hüchcock, der die Regierung im Senat vertritt, erklärte, er könne der Abmachung erst nach Zustimmung bes Präsibenten Wilson seine Genehmigung erteilen. — Die „Times“ melden, daß die Beziehungen zwischen Peru und Chile gespannt sind. An der Grenze werden Truppen zusammengezogen.
Afrika. 4 Der „Daily Expreß“ berichtet aus Kairo vom 1. d. M., bdaß es zu neuen ernsten Unruhen gekommen ist. Ver⸗
teil, denen die erste Vorbildung für ihren neuen Beruf vermiltelt 1 schiedene Läden in den besseren Stabtvierteln wurden ge⸗
—
Der sozialistische Parteitag in Wien hat gestern seine
agentur zufolge mitleilen lassen, daß olle vorgeschlagenen Maß⸗ sti — — essern. volltändig mit dem tatsächlich bestehenden Zustand und in welche Höhe eine weitere Verm’ derung des Rindviehbestandes
Das ürkische Pressebüro erflärt die Nachricht, daß eine v I.
Das Pressebüro ist dabei, daß diese Abnahme zum Schaden der heimischen Schafzucht
nicht nur die jüngeren
eventuelle Kriegsbeute fällt den Esten zu, 4) der Oberbefehl über die lettisch⸗estnischen Truppen geht an den General Lai⸗
Neetegen Truppen zu unterstützen. Diese
er Quelle zufolge jedoch noch weiterer - 9 “] verhaͤltnismäßig gering.
plündert. Die Menge mußte mit Maschinengewehren aus⸗ einandergetrieben werden, wobei es Tote gab. Der „Times“ zufolge drohen auch Unruhen unter den Studenten in Kairo. Die ägyplische radikale Presse fordert zu Ungehorsam und zu Widersetzlichkeiten gegen die Behörden auf. “
Statistit und Volkswirtschaft.
Der Viehbestand in Preußen am 1. September 191 Sund die Viehmengen im abzutretenden Gebiete. Die Viehzählung, die am 1. September d. J. stattgefunden hat, ist in den Landesteilen, die nach dem Friedensvertrage abzutreten sind, nicht mehr ausgeführt worden. Der großte Teil hiervon entsällt auf das Abtretungsgebiet in Westpreußen; nur der Gebietsteil, der den künf⸗ 9 Freistaat Danzig bilden soll, war noch in die Erhebung einbezogen. bezählt wurden, wie bisher, Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen und Geflügel. Die Ergebnisse dieser Zählung sind vom Statistischen Landesamt in der „Stat. Korr.“, zu Staatssummen zusammengefaßt, dargestellt und mit denen der vorangegangenen Zählun vom 2. Juni d. J. verglichen. Für das Abtretungsgevie bringen die Tavellen dieser Veröffentlichung einmal die Viehmengen, die bei der Viehzählung vom 2. Juni d. J. ermittelt worden sind, und sodann dte ungefähren Gesamtmengen der einzelnen Vieh⸗ erttnger die für den Stand am 1. September d. J. unter Berück⸗ ichtigung des Zu⸗ oder Abnahmeverhältnisses bei dem Viehstand in den benachbarten Landesteiten während des zurückltegenden Viertel⸗ jahres errechnet worden sind. Diese Zahlen zeigen al b den Vieh⸗ besih der Adtretungsgebiete in Ofipreußen, Westpreußen, Schresien und in der Rheinprovinz an, die nach dem Friedensvertrag Preußen verloren gehen; nicht berücksichrigt ist hierbet der bereits unter polnischer Verwaltung stehende Teil der Provinz Posen, der seit März d. J. von der Zählung ausgeschlossen war.
Die Veroffentlichung des Statistischen Landesamts läßt zunächft bei dem Großdieh erkennen, daß der Pferdebesitz des Abtretus g8⸗ gebiets, das großtenteils auf die Provinz Westpreußen ent ällt, über 260 (00 Stück beträgt, das ist rund der zehnte Teil der Pferdemenge,
8
die Preußen am 2. Junt d. J. besessen hat. Die Zahl der Pferde, die in Preußen mit Ausschluß des Abtretungsgebiets am 1. Sep⸗ tember d. J. durch die Zählung ermittelt wurde, beläuft sich auf nahezu 2 ½ Millionen. Dieser Bestand setzt sich hauptsächlich, näm⸗ lich mit 70 vH, aus 5 Jahre alten und älteten, also arbeitsreifen, in den Wirtschaftsbetrieben tätigen Pferden zusammen; den Rest von über 700 000 Stück bilden Foblen und unter 5 Jahre alte Pferde. Es fällt auf, daß am 2. Juni d. J. 24 000 Pferde mehr vorhanden waren. Diese Verminderung im verflossenen Vierteljabr dürfte zum Teil auf die Abschlachtungen zurückzuführen sein. Sie zeigt, daß trotz der Sorge um die Aufrechterhaltung der Pferdezucht im verkleinerten Preußen Eingriffe in den Pferdebestand nicht ver⸗ mieden werden. Welche writeren Ursachen die Abnahme der Pferde⸗ * im einzelnen bewirtt haben, laßt sich nicht feststellen. Die amt⸗ liche Zusammenstellung laßt nur erkennen, daß den geringen Zunahmen in wenigen inneren Regierungsbezirten große Verminderungen in beinahe saͤmtlichen Bezirten der Grenzprovinzen: Rbei provinz, Hessen⸗ Nassau, Hannover, Schleswig und Ostpreußen gegenüber⸗
stehen; am stärksten ist der Rückgang in den Regierungsbezirken
. Schleswig, Gumbinnen, Münster und Urnsberg. Antwort Wilsons auf den Vorschlag Tittonis bezüglich
Bei dem Rindvieh hat die Septemberzählung im Staats⸗ gebiet ohne die abzutretenden Landeseile einen Bestand von 4,½ Milltonen Kühen, 420 000 Bullen, Stieren und Ocheen, 2,8 Millionen Stück Jungvieh und 1 Million Kälbern ergeben, im anzen nahezu 9 Millionen Stück. Der Bestand weist seit
uni d. J. eine unerhebliche Vermehrung um 6000 Stück (0,06 vH) auf. Durch Aufwuchs hat sich die Menge namentlich des im Ueber⸗ gang zur Großy ehklasse stehenden Jungviehs unter 2 Jahren um 80 000 Köpfe verstärtt; die Bullen, Stiere und Ochsen haben um 2500 und die Kuhe um 15 000 zugenommen. Die für das Ab⸗ tretungsgebiet ermittelte Rindviehzahl beträgt ziemlich 700 000 Stück; darunter befinden sich rund 400 000 Kühe, ein Bestandteil, der etwa den zwöe ften Tell der bei Preußen verbleibenden Menge ausmacht.
II dem 68 be “ “ EF zwar die . weitaͤlteste (1 bis noch nicht 2 Jahre alte) Jungviehklasse mit In Beantwortung der Note, betr. die Blockade Ses- b gegen Sowjetrußland, hat der Bu desrat dem französischen — durch Kalbungen die Zahl der Kühe ergänzen
1 200 000 Köpfen einen ansehnlichen Aufzuchtsstock dar, allein bis zum nächsten Frühjahr und noch darüber hinaus wird sie kaum erheblich können, um die bis⸗ herige dürftige Milchversorgung der Bevölkerung zu verbessern. Ob
inzwischen noch eintreten wird, hängt von der Entscheidung über die
könftige staatliche Zugehörigkeit der Abstimmungsgebiete ab.
Aehnlich wie bei den Rindern bildet die Zahl der Schafe, die das Abtretungsgebiet aufweist, den eiften Teil der bei Preußen ver⸗ bleibenden Menge: sie beziffert sich auf uͤber 300 000 Stück. Der im Sraatsgebiet ohne die abzutrelenden Landesteile am 1. September
vorhandene Schafbestand beträgt 3,8 Millionen Stück. Es zeigt sich bei ihm in den drei voran egangenen Monaten eine be⸗ trächtliche Verminderung um 235 000 Stück (5,8 vH), und bedauerlich
Tiere, sondern auch die fortpflanzungsreifen, über 1 Jahr alten Schafr mit 100 000 Stuck betroffen hat. Aehnli wie bei den Pierden zeigt sich auch hier, daß die Verminderung sch zwar in fast sämtlichen Regierungsbezuken, am stärksten aber in den renzprovinzen abgesvielt hat; so beträgt sie 51 000 Schafe in den
drei ostpreußischen Bezirken, 32 000 in Schleswig, 23 000 in den Regierungsbezirlen Aurich und Stade, 23 000 in den Bezirken Cassel
und Wiesbaden, während die Abnahme in den Provinzen Sachsen und Pommern an sich und im Verhältnis zu deren reichem Schaf⸗ bestand geringer ist.
Im Unterschied von den ungünstigen Bestandsverhältnissen der erwaͤhnten Vi hgattungen hat die Septemberzählung bei der Schweinezucht einen recht befriedigenden Stand gezeitigt. Dank
Staate ohne das Abtretungsgebiet auf 7, Millionen Stück an⸗ gewachsen; darunter sind, abgesehen von den Zuchtschweinen, etwa 14 Million schlachtreise Tiere und ein Nachwuchs von 4,7 Millionen Laͤufern und Ferkein. Diese Menge weist soar im Vergleich mit der am 1. September 1918 im vollen Staatsgebiet ermittelten Zahl ein Mehr von über 100 000 Stüͤck auf. Dieser Menge gegenuüber erscheint der Schweinebesitz des Abtretungsgebiets, der nach dem Stande vom 1. September d. J. 600 000 Stück betragen dürfte,
Bei der übrigen Kleintierzucht hat die Septemberzählung, insbesondere bei den Kaninchen und sämtlichen Geflügelarten, erheblich angewachsene Bestände gezeitigt. Die Ziegen zahl — 2 Millionen im Staate ohne das Abtretungsgebiet gegenüber 166 000 Stück im “ — hat sich zwar seit Junt d. J. im ganzen um 17 000 Stück verringert, von dieser Abnahme sind jedoch nur die jüngsten Tiere meist durch Abschlachtungen betroffen
um 1000 Stück vermehrt haben.
Die Kaninchen erscheinen im Staate ohne das Abtretungs⸗ gebiet am 1. September d. J. in einer Menge von 6,8 Millionen Stück; sie haben im verflossenen Vterteljahr um fast 2 Millionen zugenommen, was einer Vermehrung um 42 vH entspricht.
Der gesamte Federviehbestand beziffert sich am 1. Sep⸗ tember d. J. trotz der zweifellos sehr zahlreichen bisherigen Ab⸗ 1 auf rund 39 Milli nen Stück (auf das Abtretungsgebiet ommen außerdem 4 Millionen Stück). Die Freeesebte größte Zunahme seit Anfang Juni d. J. um 100 vH weist die Entenzahl auf, die am 1. September d. J. 3,88 Millionen beträgt. Erfreulicherweise zeigen auch die Hühner, deren über 29,8 Millionen (dazu noch rund 400 000 Trut⸗ und Perlhühner) im Staate ohne das Abtretungs⸗ gebiet am 1. September d. J. gezählt worden sind, eine starte