1919 / 253 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Nov 1919 18:00:01 GMT) scan diff

4) Nr. 234 741 vom 21. Februar 1912

über 3000,—, Iltd. auf Herrn Ferhard,

Haupt in Oelde t. Westf. ,3) Nr. 246 449 vom 22. Februar 1913 üder 3000,—, Itd. auf Herrn Bernhard Rffeidt. Besitzer in Pötschendorf dei Rasteuburg, Ostpreußen. 6) Hinterlegungsschein vom 10. Juli 1907 m Vers.⸗Schein Nr. 151 008, Itd. auf Heren Wilheim Schweckeandieck in eichliugen b. Kölleda in Thüringen. Wir fordern die Inhaber dieser Scheine auf, innerhalb zweier Monate ihre Rechte bei uns anzumelden und die Scheine vorzulegen, widrigenfalls wir die Scheine für kraftlos erklären und den Versiche⸗ rungsnehmern je eine Ersatzurkunde aus⸗ stellen werden.

8 Stuttgart, den 30. Oktober 1919. Gtuttgarter Lebensversicherungsbank a. G. (Alte Stuttgarter]. Heudach, Stv. Naegele.

176361] Aufgebot.

Der Schlossermeister Fritz Hirsch aus Gensburg hai das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen, am 29. Aprtl 1918 von der Kasernenverwaltung des Reserve⸗ lazaretts in Sensburg auf ihn ausgestellten weißen Schecks Nr. 00 121 lautenb ber 336,95 zahlbar bei der Stadt⸗ sparkasse in Sensburg beantragt. Der Inbaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Januar 1920, Mittaas 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 41, anberaumten Aufg botstermin seine Rechte aentumelden und den Scheck vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlozerklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.

Sensburg, den 26. September 1919. Das Amtsgericht. Abt. 2.

(gei.) Schulz. 1 Ausgefertigt:

Sensburg, den 28. Oktober 1919.

(L. S.) (Unterschrift), Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Abt. 2.

[76875]

Das Amtegericht Holzminden hat beute folgendes Aufgebot erlassen: Der Acker⸗ gehilfe Wilhelm Kiene in Lütgenade hat das Aufgebot der verloren gegangenen Schuldurkunde vom 1. April 1878 über die im Grundbuche von Lütgenade Bd. 1 Bl. 26 auf der Anbauerstelle Nr. 26 für den Kaufmann Friedrich Meier zu Bevern eingetragene Hopothek von 1800 be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkande wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Mai 1920, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte auzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls ihre Kraftloserklärung er⸗ folgen wird.

olzminden, den 18. Oktober 1919.

Der Gerichtsschreiber des Amtegerichts.

[76874] Nufgebot.

1) Der Wagrer Heinrich Eckert III, Sohn, 2) der Bauer Johannes

ckert III, beide in Spielberg, haben das Aufgebot der unbekannten Gläubiger ber im Grundbuch von Spielberg Bd. VI Art. 44 Abt. III Nr. 2 und Bd. VIII Art. 47 Abt III Nr. 12 eingetragenen Hypothek: 100 Tlr. Darlehn, vom 9. De⸗ zember 1846 au zu 5 % verzinzlich und gegen dretmonatige Kündigung rückzahlbar, *. G. des Pfarrers Goebels in Spielberg nach Schuleverschreibung vom 9. Dezember 1846, beantragt. Der Gläubiger wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Janunaxr 1920, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 1, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden, widrigenfalls er mit seinem Rechte aus⸗ geschlossen wird.

Wächtersbach, den 10. Oktober 1919.

Das Amtsgericht. 8

[76402] Beschluß.

Der Berawerteeig atnner des durch öffentliche Bekanntmachung in den Braun⸗ schweigtschen Anzeigen vom 4. Februar 1919 Nr. 37 zn einer Grubenfeld abgade von sährlich 903 nach Maßgabe des vom 13. Juni 1917 Nr. 38

ab 1. Julk 1919 veranlagten Gruben⸗ feldes Vorette ist der Bergdehörde nicht bekannt. Das Grubenfeld liegt in der Gemarkung Grasleben und ist auf Grund der Mutung vom 18 November 1873 am 13. Junt 1874 in der Größe von 1 805 981 qm zur Gewinnung der in dlesem Felde vorkommenden Steinkohle verlieben worden. Es wird beschlesser, nach Maßgabe der §§ 8 und 9 des vor⸗ genam ten Gesetzes das Verfahren auf Aufbebung des Bergwerkseigentums an dem vorbezeichneten Grubenfelde einzu⸗ leiten. Der Bergwerkseigentümer wird hiermit aufgefordert, binven einer Aus⸗

schiußfrist von drei Monaten, vom Tage der Veröffentlichurg dieses Be⸗ schlusses in Reichsanzeiger, den Braunschweizlschen Anzeigen und der Braunschweigischen Landegleitung an ge⸗ rechvet, die Eintragung oder Umschrelbung des vorgedachten Grubenfeldes auf seinen Namen im Grundbuch auf seine Koften herheizuführen oder die Einleitung des im

§ 27 des Braunschweigischen Ausführungs⸗ g setzes zur Reichsgrunbbuchordnung vor⸗ geschriebenen Versabrens nachzuweisen, widrigenfalls er Ansprüche aus dem Berg⸗

werkzegentum an dem vorbezeschaesen Grubenfelde nicht mehr geltend machen

kann. Desgleichen werden die dinglich

Berechtigten aufgefordert, ihre Ansprüche an dem vorgenannten Grubenfelde binnen

der vorstehend genzunten Fei bei

der Bergbehörde anzumelden, widrigenfalls ihre Anspruche ausgeschlossen werden. Braunschweig, den 7. Okrober 1919. Braunschw. Kammer, Direktion der Bergwerke.

176390] Beschluß.

Der Bergwerkseigentümer des durch böffentliche Bekanntmachung in den Braun⸗ schweigischen Anzetgen vom 20. März 1919 Nr. 65 zu einer Grubenfeldabgabe von

rungsgesetzes 1

Reschsgrundbuckhocdnurg

vorzeschriebenen Verfah ens nachzuweisen,

widrigenfalls er Ansprüche aus dem Berg⸗

werkseigentum an dem vorbeteichueten rubenfelde nicht mehr geltend machen nn.

Desgleichen werden die dinglich Be⸗ rechtigten aufgefordert, Ihre Ansprüche an dem vorgenannten Grubenfelde binnen der vorstehend genaunten Frist bei der Bergbehörde anzumelden, widrigenfalls ihre Ansprüche autgeschlossen werden.

Brannschweig, den 7. Oktober 1919.

jährlich 921 nach Maßgabe des Ge⸗ setzes vom 13. Junt 1917 Nr. 38 ab 1. Jult 1919 veranlagten Grubenfeldes Kuxburg ist der Bergbehörde nicht be⸗ kannt. Das Grubenfeld liegt in der Ge⸗ markung Timmenrode und ist auf Grund der Mutung vom 7. November 1876 am 8. Junt 1877 in der Größe von 1 841 780 qm lur Gewionung der in diesem Felde vor⸗ kommenden Steinkohle verliehen worden. Es wird beschlossen, nach Maßgabe der 58 8 und 9 des vorgenannten Gesetzes das Verfahren auf Aufhebung des GBerg⸗ werkseige tams an dem vorbezeichneten Grubenfeide einzuleiten. Der Bergwerks⸗ eigentümer wird hiermit aufgefordert, dinnen einer Ausschlußirist von 3 Monaten vom Tage der Veröffent⸗ lichung dieses Beschlusses in dem Reiche, anzeiger, den Braunschweigischen Anzeigen und der Braunschwesgischen Landeszeitung an gerechnet, die Eintragung oder Um⸗ schreibung des vorgedachten Grubenfeldes auf seiven Namen im Geundbuch auf seine Kosten herbeizuführen oder die Einleitung des im § 27 des Braunschweigischen Aus⸗ führungegesetzes zur Reichsgrundbuch⸗ ordnung vorgeschriebenen Verfahrens nach⸗ zuweisen, widrigenfalls er Ansprüche aus dem Bergwerkreigentum an dem vor⸗ bezrichneten Grubenfelde nicht mehr geltend maczen kaun. Desgleichen werden die dinglich Berechtiten aufgefordert, ihre Ansprüche an dem vorgsnannten Gruben⸗ felde vinnen ber varstehend genannten Feist bei der B rgbehörde anzumelden, 1. ihre Ansprüche ausgeschlossen werden.

Braunschweia, den 7. Oktober 1919. Braunschw. Kammer. Direktion der Bergwerke.

(L S.) Herwig.

[76389] Beschluß.

Der Beragwerkseigentümer des durch öffentliche Bekanntmachung in den Braun⸗ schweigtschen Anzeigen vom 6. März 1919 Nr. 53 mu einer Grubenfeldabgabe von jährlich 888 nach Maßgabe des Gesetz 8 vom 13. Juni 1917 Nr. 38 ab

Antonie ist der Berubehörde nicht bekannt Das Grubenfeld leat in den Gemarkungen Hasselfelde und Trautenstein und ist auf

am 30. September 1873 in der Gröze von 1 775 436 am zur Gewinnung des in diesem Felde vorkommenden Elsonsteins verltehen worden. Er wird beschlossen, nach Maßgabe der §§ 8 und 9 des vor⸗

kannt.

genannten Gesetzes das Verfah en auf Aföebung des Bergwerkseigentums aa dem vorbezeichneten Grubenfelde einzu⸗ lelten. Der Bergwerkseigentümer wird bi'rmit aufgefordert, binnen einer Aus⸗ schlußfrist von 3 Monaten, vam Tage der Veröffentlichung dieses Beschlusses in dem Reichsanzeiger, den Braunschweigischen Anzeigen und der Braunschweinischen Landeszeitung an gerechnet, die Eintragung oder Umschreibung des vorgedachten Geuben⸗ felder auf seinen Namen im Grundbuch auf seine Kosten berbeizuführen oder die Ein⸗ leitung des im § 27 des Braunschweigischen Ausführungsgezetzes zur Reichsgrundbuch⸗ ordrung vorgeschrtebenen Verfadrenz nach⸗ zuweisen, widrigenfalls er Ansprüche aus dem Bergwerkseigentum an dem vor⸗ beseichneten Grubenfelde nicht mehr geltend machen kann. Desgleichen werden die dirg’sch Berechliaten aufgefordert, ihre An⸗ sprüche an dem vorgenannten Grubenfelde binnen der vorstehend genannten Frist dei der Berabehörde anzumelden, widrigen⸗ falls ihre Ansprüche ausgeschlossen werden.

Braunnschweig, den 7. Oktober 1919.

Braunschw. K Direktion der Bergw (L. S.) Herwig.

[76393] Beschluß.

Der Bergwerkseigentümer des durch öͤffentliche Bekanntmachung in den Braun⸗ schweigischen Anzeigen vom 15. Februar 1919 Nr. 37 zu einer Grubenfeldabgabe von jährlich 406,25 nach Maßgabe des Ges tzes vom 13. Junt 1917 Nr. 33 ab 1. Juli 1919 veranlagten Grubenfelbden Ferdinand ist der Berabehörde nicht be⸗ Das Grubenfeld liegt in der Ge⸗ markung Catjenfiedt und ist auf Grund der Mutung vom 11. September 1876 am 23. November 1876 in der Größe von 1 824 721 qm zur Gewinnung der in diesem Felde vorkommenden Braunkohle verliehen worden. Es wird beschlessen, nach Maßgabe der §§ 8 und 9 des vorgenannten Gesetzes das Verfahren auf Aufhebung des Bergwerkseigentums an dem vorbezeichneten Gruben felde ein⸗ zuleiten. Der Bergwerkseigentümer wird biermit aufgefordert, binnen einer Ausschlußsrist von 38 Mongten, vom Tage der Veröffentlichung dieses Beschlusses in dem Reichsanzeiger, den Brauns weiatschn Anzeigen und der Braunschwelgischen Landeszeitung an ge⸗ rechnet, die Eintragung oder Umschreibung des vorgedachten Grubenfeldes auf seinen Namen im Grundbuch auf seine Kosten ren oder die Einleitun

1. Juli 1919 veranlagten Grubenfeldes

Grund der Mutung vom 23. April 1873]

Braunschweigische Kammer. Direktion der Bergwerke. (L. S.) Herwig.

Brschluß.

Der Berawerkseigentümer des durch öffentliche Bekanntmachung in den Braun⸗ schweigischen Anzeigen vom 15. Februar 1919 Nr. 37 zu einer Grubenseldabgabe von jährlich 460,50 nach Maßgabe des Gesetzes vom 13. Junt 1917 Nr. 38 ah 1. Ju:t 1919 veranlagten Grubenfeldes Glücksstern ist der Bergbehöerde nicht be⸗ kannt. Daz Grubenfeld lirat in den Ge⸗ markungen von Sautngen, Uefingen, Broi⸗ stedt und Vallstedt und ist auf Grund der Mutung vom 29. Januar 1874 am 12. September 1874 in der Größe von 1841 780 dam zur Gewinnunz der in iejem Felde vorkommenden Braunlohle verliehen worden. Es wird beschlossen, nach Moßgabe der §§ 8 und 9 des vorgenannten Gesetzes das Verfahren auf Aufhebung des Bergwerkseigentums an dem vorbezeichneten Grubenfelde ein⸗ zulelten. Der Bergwerkseigentümer wird hiermit aufgeforbert, binnen einer Aus⸗ schlußkrist von 3 Monaten vom Tage der Veröffentlichung dieses Beschlusses in zem Reichsanzeiger, den Braunschweigischen Anzeigen und der Braunschweigischen Landeszeitung an gerechnet, die Eintragung oder Umschreibung des vorgedachten Grubenfeldes auf seinen Namen im Grund⸗ buch auf seine Kosten herbeiführen oder die Einleitung des im § 27 des Braun⸗ schweigischen Ausführungsgesrtzes zur Rrichsgrundbuchordnung vorgeschriebenen Verfahrens nachzuweisen, widrigenfalls er Aniprüche aus dem Bergwerkseigentum an dem vorbezeichneten Grubenfelde nicht mehr geltend machen kaun. Desggleichen werden die dtrg s Berechtigten auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche an dem vor⸗ genannten Grubenfelde bianen der vor⸗ steohend genaunten Frist bei der Berg⸗ behörde anzumelden, widrigenfalls ihre Ausprüche ausgeschlossen werden. Brauuschweig. den 7. Oktober 1919. Braunschw. Kammer, Diiektion der Bergwerke (IL. 8.) Herwih.

76395] WBeschluß.

Der Bergwerkseigentümer des durch öffenilich; Bekaunntmachung in den Braun⸗ schweinischen Anzeigen vom 11. Februar 19 :9 Ne. 38 in einer Gruabenfeldabgabe von säbrlich 321 nach Maßgabe des Gesctzes vom 13. Iuni 1917 Nr. 38 ab 1. Jult 1919 peranlacten Grubenfeldes Anna ist der Bergbehörde nicht bekannt. Das Grubenfeld liegt in der Gemarkung Gahrdorf und ist auf Grund der Mutung vom 7. Januar 1874 am 17. August 1874 in der Größe von 1841 780 qm zur Ge⸗ winnung der in diesem Felde vorkommenden Steiakohle verlieben worden. Ez wied beschlossen, nach Maßgabe der §§ 8 und 9

auf Aufhebung des Bergwerkseigentums an dem vorbezeichneten Grubenfelhe einu⸗ leiten. Der Bergwerkseigentümer wird biermit aufgefordert, binnen einer Aus⸗ schlaßfrist von 3 Monaten, vom Tage der Verösffentlichung dieses Beschlusses in dem Reichsanzelger, den Braunschweigischen Anzeigen und der Braunschweigischen Landeszeitung an gerechnet, die Eintragung oder Umschreibung des vorgedachten Grubenfeldes auf seinen Namen im Grund⸗ buch auf seine Kosten berbeizuführen oder die Einleltung des im § 27 des Braun⸗ schweigischen Ausführungsgesetes zur Reichsgrundbuchordnung vorgeschriebenen Verfahrens nachzuweisen, widrigenfalls er Anspruͤche aus dem Bergwerkseigentum an der vorbezeschneten Grubenfelde nicht mehr geltend machen kann. Desgleichen werden die dinglich Berechtigten aufgefordert, ihre Ansprüche an dem vorgenannten Gruben⸗ felde binnen der vorstehend genaunnten Frist bet der Berabehörde anzumelden, 1 ihre Ansprüche ausgeschlossen werden.

Braunschweig. den 7. Oktober 1919,

Braunschw. Kammer, Direktion der Bergwerke. (L. S.) Herwig.

[76387] Veschluß. Der Berawerkseigentümer des durch öffentliche Bekanntmachung in den Braun. schweigischen Arzeigen vom 29. März 1919 Nr. 13 zu einer Grubenfeldabgabe von jährlich 904,50 nach Maßgabe dee Ge⸗ sotzes vom 13. Juvi 1917 Nr. 38 ab 1. Jult 1919 veranlogten Grubenfeldes Wildstein ist der Berghehörde nicht he⸗ kannt. Das Grubenfeld liegt in der Ge⸗ markung Tresedura und ist auf Grund der Matung vom 23. Auguft 1869 am 26. November 1869 in der Größ: von 4 808 953,34 qm zur Gewinnung des in diesem Felde vorkommenden Eisensteins verltehen worden. Es wird beschlossen, nach Maggabe der §§ 8 und 9 des vor⸗ genannten Gesetzes das Verfahren auf Aufhebung des Bergwerkseigentums an

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g des 6 Braunschweigtschen Ausfh⸗”

dem vorhezeichneten Erndenfesde einzu⸗!

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des vorgenannten Gesetzes das Verfabren

en. Der Bergwerkseigentümer wird hiermit aufgefordert, binnen einer Aus⸗ schlußfrin von 3 Monaten vom Tage der Veröffentlichung dieses Beschlusses in dem Reichsanzeiger, den Brauns⸗weigischen Znzeigen und der Baunsch wetgischen Landeszeitung an gerechnet, die Eintragung oder Umschreibung des vorgedachten Grubenfeldes auf seinen Namen im Grund⸗ buch auf seine Kosten herbeizuführen oder die Einleitung des im § 27 des Braun⸗ schweig schen Nutführungsgesetzes zur Reichsgrundbuchordnung vorgeschriebenen Verfahrens nachzuweisen, widrigenfalls er Ansprüche aus dem Berawerkzeigentum an dem vorbezeichneten Gruben felde nicht mehr geltend machen kann. Desgleichen werden die dinglich Berechtigten aufgefor⸗ dert, ihre Aaspruche an dem vorgenannten Grubenfelde binnen der vorstehend ge⸗ vannten Frist bet der Bergbebörde an⸗ zumelden, widrigenfalls ibre Ansprüche ausgeschlossen werden.

Braunschweig, den 8. Oktober 1919.

Braunschw. Kammer‧, Direktion der Bergwerke. L. S.) Herwig.

——

[75388] Geschluß.

Der Bergwerkseigentümer des durch öffentliche Bekanntmachung in den Braun⸗ chweigischen Aazeigen vom 16. April 1919 Nr. 83 zu einer Srubenfeldabgabe von jährlich 247,50 nach Maßzabe b.g Gesetzes vom 12. Juni 1917 Nr. 38 ab 1. Juli 1919 veranlagten Grubenfeldes Kurx ist der Bergbehörde nicht bekannt. Das Gruben feld liegt in ter Gemarkung Helmstedt und ist auf Hrund der Matung vom 18. Juni 1873 am 10 Februar 1875 in der Größe von 495 000 qm zur Gewinnung des in diesem Felde vorkommenden Eisensteins verliehen worden. Es wied beschlossen, nach Maß⸗ gabe der §8 8 und 9 des vorgenannten Gesetzes das Verfahren auf Aufhebung des Bergwerkseigentums an dem vor⸗ bezeichneten Srubenfelde emzul-sten. Der Bergwerkseigentümer wird hiermit auf⸗ gefordert, bianen einer Nusschlußtrist von 3 Monaten, vom Tage der Ver⸗ öffentlichung dieses Beschlusses in dem Reichsanzeiger, den Braunschwetgischen Anzeigen und der Braunschweigischen Landeszeitung an gerechnet, die Eintragung der Umschreibung des vorgedachten Gruben⸗ feldes auf seinen Namen im Grundbuck auf seine Kosten herbeizuführen oder die Einleituag des im § 27 des Braun⸗ schwel ischen Ausführungogesetzes zur Reichs⸗ grundbuchordnurg vorgeschriebenen Ver⸗ fahrens nachzuweisen, widrigensalls er An⸗ sprüche auz dem Bergwerkseigentum an dem vorbezeichneten Grubenfelde nicht mehr geltend machen kann. Desgleichen werden die dinglich Berechtlgten aufgefordert, thre Ansprüche an dem vorgenannten Gruben⸗ felde binnen der vorstehend geuannten Fsist bet der Berghehörde anzumelden, widrigenfalls ihre Ansprüche ausgeschlossen werden.

Braunschweig, den 8. Oktober 1919

Braunschw. Kammer, Direktion der Bergwerke.

—.—,——

[76391] Beschluß.

Der Vergweikseigertümer des durch öffentliche Bekanntmachung in den Braun⸗ schweigischen Anzeigen vom 9. April 1919 Nr. 82 zu einer Grubenfeldabgabe von jäbrlich 450,50 nach Maßgabe des Ge⸗ setzes vom 13. Juni 1917 Nr. 38 ab 1. Juli 1919 veranlagten Grudenseldes Lousse ist der Bergbehörde nicht bekannt. Das Gruhenfeld liegt in den Gemarkungen Vechelde, Wahle und Köchingen und ist aut Grund der Muturng vom 19. August 1873 am 2,. Oktober 1873 in der Größ⸗ von 1 841 780 am zur Gewinnung der in diesem Felde vorkommenben Baunkohle verlieben worden. Es wird beschlossen, nach Maßgabe der §5 8 und 9 des vor⸗ genannten Gesetzes das Verfahren auf Aufbebung des Bergwerkseigentums an dem vorbezeichneten Grubenfelde einzuleiten. Der Bergwerkseigentümer wird hierzmit aufgefordert, binnen etrer Ausschlußfrist von 3 Monaten vom Tage der Veröffent⸗ lichung dieses Beschlusses in dem Reichs⸗ anzeiger, der Braunschweigischen Avzeigen und der Braunschweigischen Landeszeitung an gerechnet, die Eintraaung oder Um. scheeibung des vorgedachten Grubenfeldes auf seinen Namen im Grundbuch auf seine Kosten berbetzufuͤhren oder die Einlestung des im § 27 des Braunschweigischen Aus⸗ führungsgesetzes zur Reichsgrundbuch ordnung vorgeschriebenen Verfabrens nach⸗ zuweisen, widrigenfahs er Ansprüche aus dem Bergwerkseigentum an dem vor⸗

machen kann. Desgleichen werden dir⸗

dinglich Berechtigten aufgefordert, ihre

Ansprüche an dem vorgenannten Gruben⸗

felde binnen der vorstehend genavuten

Frist bei der Bergbehörde anzumelden,

widrigenfalls ihre Ansprüche ausgeschlossen

werden.

Braunschweig, den 8. Oktober 1919.

Braunschw. Kammer, Dorektion der Bergwerke (L S.) Herwig.

[76403 Beschluß.

Der Bergwerksei enkümer des durch

öffentliche Bekanntmachung in den Braun.

bezeschneten Grubenfelde nicht mehr geltend! sch

feld Hegt in der Gemarkung Allenbrat und ist au! Grund der Mutung vom 23. August 1869 am 26. November 1869 in der Größe von 1 638 653 qm zur Ge⸗ winnung des in diesem Felde vorkommen⸗ den Eisensteins verlieben worden. Es wied beschlossen, nach Maßgabe der §85 8 und 9 des vorgenannten Gesetzes das Verfahren auf Aufhehung des Bergwerks⸗ eigentums an dem vorbezeichneten Gruben⸗ felde einzuleiten. Der Bergwerkzeigen⸗ tümer wird hiermit aufgefordert, binnen einer Ausschlußkeist vox 3 Monaten vom Tage der Veröffentlichung dieses Beschlufses in dem Re chsanzeiger, den Braunschweigischen Anzeigen und der Braunschweigischen Landeszeitung an ge⸗ rechnet, die Eiatragung orer Umschreibung des vorgedachten Grubenfeldes auf seinen Namen im Grundbuch auf seine Kosten berbeizuführen oder dis Einleltung des im § 27 des Braunschweigischen Ausführungs⸗ gesetzes zur Reichsgrundbucho dnung vor⸗ geschriebenen Vafahrens nachzuweisen, widrigenfalls er Ansprüche aus dem Berg⸗ werkseigentum an dem vorbezeichne ten Brubenfelde nicht mehr geltend machen kann. Desgleichen werden die dinglich Berechtigten aufgefordert, ihre Ansprüch an dem vorgenannten Grubenfelde biune der vorstehend genaunten Frist b. der Bergbehörde anzumelden, widrigenfalls ihre Ansprüche autgeschlossen werden. Braunschweig. den 8. Oksober 1919. Braunschw. Kammer,

Direktion der Bergwerke.

(L. S.) Herwig.

[76400] Brschluß. Der Bezgwerkseigentuͤmer des durch öffentliche Bekanntmachung in den Brauu⸗ schwelgischen Anjeigen vom 9. April 1919 Nr. 82 zu einer Grubenfeldabgabe von fährlich 921 nach Maßgabe des Gesetzes vom 13. Juni 1917 Nr. 38 ab 1. Juli 1919 veranlaaten Grubenfeldes Julius ist der Bergbehörde nicht bekannt. Das Grubenfeld liegt in der Gemarkung Hasselfelde und ist auf Grund der Mutung vom 1. März 1873 am 26. Juli1873 in der Größe von 1 841 780 qm zur Gewinnung des in diesem Felde vorkommenden Eisen⸗ steins verliehen worden. Es wirh be⸗ schlossen, nach Maßgabe der §§ 8 und 9 des vorgenannten Gesetzes das Verfahren auf Aufhebung des Beragwerkseigentums an dem vorbezeichneten Grubenfelde ein⸗ zuleiten. Der Bergwerkseigentümer wird hiermit aufgefordert, Hinnen einer Aus⸗ schlußfrist von 3 Monaten, vom Tage der Veröffentlichung dieses Beschlusses in dem Reichsanzeiger, den Braunschweigi⸗ schen Anzeigen und der Braunschweigischen Landeszeitung an gerechnet, die Eintragung oder Umschreibung des vorgedachten Gruben⸗ feldes auf seinen Namen im Grundbuch auf seine Kosten herbeizuführen oder die Einleitung des im § 27 des Braunschwei⸗ gischen Ausführungsgesetzts zur Reichs⸗ geundbuchordnung vorgeschriebenen Ver⸗ fahrens nachzuweisen, widrigenfalls er Aasplüche aus dem Bergwerkeeigentum an dem vorbezeichneten Grubenfelde nicht mehr geltend machen kann. Desgleichen werden die dinglich Berechtigten autge⸗ fordert, ihre Ansprüche an dem vorge⸗ narnten Grubenselde binnen der vor⸗ stehend genannten Frist bei der Berg⸗ behörde anzumelden, widrigenfalls ihre Anspsüche ausgeschlossen werden,

Brannschweig, den 22. Oktober 1919.

Braunschw. Kammer, Direktion der Bergwerle. (L. S.) Herwig. 8

[76396] Beschlust.

Der Bergwerkseigentümer des dulch öffentliche Bekanntmachung in den Braun⸗ schweigischen Anzeigen vom 17. Apꝛil 1919 Nr. 84 zu einer Grubenfeldabgabe pon jährlich 921 nach Maßgabe des Ge⸗ setzes vom 13. Junt 1917 Nr. 58 ab 1. Jult 1919 veranlagten Grubenfeldes Schwefelkiesgrube Klein Schöppenftedt ist der Bergbehörde nicht bekannt. Das Gruhenfeld lieat in den Gemaikungen Moöͤnche Schöppenstedt und Hötzum und ist auf Grund der Mutung vom 24. Fe⸗ druar 1902 am 19. Jult 1902 in der Größe von 1 841 780 qm zur Gewinnung der in diesem Felde vorkommenden Eisen⸗ und Schwefelerze verliehen worden. Es wird beschlossen, nach Maßgabe der 8 und 9 des vorgenannten Gesetzes das Ver⸗ fahren auf Aufbebung des Beragwerks⸗ eigentums an dem vorbezeichneten Gruben⸗ felde einzuleiten. Der Bergwerkseigen⸗ tümer wird hiermit aufgefordert, binuem einer Ausschlußfrict von 3 Monaien, vom Tage der Veröffentlichung dieses Be⸗ schlusses in dem Relchsanzeiger, den Braun⸗ schweigischen Anzeigen und der Braun⸗ weigischen Landeszeitung an gerechnet, die Eintragung oder Umschreibung deg vor⸗ gedachten rudenfeldes auf seinen Namen im Grundbuch auf seine Kosten herbetzu⸗ führen oder die Einleitung des im § 27 des Braunschweigischen Ausführungsgesetzes zur Reichsarundb-chordnung vorgeschrie⸗ benen Verfahrens nochzuweisen, widrtgen⸗ falls er Ansprüche aus dem Bergwerks⸗ etzentum an dem vorbezeichneten Gruben⸗ sjelde nicht mehr geltend machen kann. Desgleichen werden die dinglich Berech⸗ tigten aufgefordert, ihre Ansprüche an dem vorgenannten Grubenfelde binnen der vorstehend genaunten Frist bei der Bergbehörde anzumelden, widꝛigenfalls

schweigtschen Anzeigen vom 29. März 1919 Nr. 73 zu einer Gruben feldabgabe von jihrlich 819,50 nach Maßaabe des Gesetzes vom 13. Juni 1917 Nr. 38 ab 1. Juli 1919 veran⸗

ihre Ansprüche ausgeschlossen werden. Braunschweig, den 22. Oksober 1919. Braunschw. Kammer, Direktion der Bergwerke. Herwig.

lagten Grubenfeldes Schöneburg ist der Bergbehörde nicht bekannt. Das Gruben,

8

176398]

zum Deutschen Ne

No. 253.

1. Untersuchungssachen. Aufgebote, Verlu

4 Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften⸗

t⸗ und Fundsachen, Zustellungen n. der 8. Verkäufe, Verpa tungen, Verdingungen 2

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Anßerdem woird auf

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Anzeigenpreis für den

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den Anzeigenpreis ein Teuernngszuschlag von 80 v. H. erhoben.

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Bankausweise.

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Erwerhs⸗ und Wirtschaftsgenossonschaften. Niederlassung ꝛc. von Unfall⸗ und Imnvaliditäts⸗ ꝛc. Bersicheung.

Rechtsanwälten.

Verschiedene Bakanntmachungen. 8

2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[76399] Weschluß.

Der Bergwerkseigentümer des durch öffentliche Bekanntmachung in den Braun⸗ schweigischen Anzeigen vom 9. April 1919 Nr. 82 zu einer Grubenfeldabgabe von jäbrlich 921 % nach Maßgabe des Ge⸗ setzes vom 13. Juni 1917 Nr. 38 ab 1. Juli 1919 veranlasten Grubenfeldes Meta ist der Bergbehörde nicht bekannt. Das Grubenfelb legt in den Gemarkungen Hasselfelde und Wensefurth und ist auf Grund ver Mutung vom 14 Jult 1873 am 6. Dezember 1873 in der Eröße von 1 841 780 qm zur Gewinnung des in diesem Felde vorkommenden Mansanerzes verliehen worden. nach Maßgahe der §§ 8 und 9 des vor⸗ genaunnten Gesetzes das Verfahren auf Rufhebung des Wergwerkseigentums an dem vorbezeichneten Grubenfelde einzulelten. Der Bergwarkseigentümer wird hierm t aufgekordert, binnen einer Ausschluß⸗ srist von 3 Moaren vom Tage der Veröffentlichang dieses Beschl sses in dem Reichsanzeiger, den Braunschweigischen Anzeigen und der Braunschweigi'chen Landeszestung an ger’chaet, die Eintragung oder Umschreihung des vongedachten Grubenfelbdes auf seinen Namen im Grundduch⸗ auf seine Kosten herbeizuführen oder die Ewlestung des im § 27 des B raunschwet ischen Ausführungsgesetzes zur Reichsgrundbuchordnung vorgeschriebenen Verfah ens nachzuweisen, widrigenfalls er Ansprüche aus dem Bergwerkzeigentum an dem vorbezeichneten Grubenfelde vicht mehr geltesd machen kann. Desgleichen werzen die dinglich Berechtigten arf⸗ gefordert, ihre An prüche an dem vor⸗ geranntin Grubenfelde binnen der vor⸗ stehend genonnten Frist bei der Berg⸗ behörde anzumeiden, widrigenfalls ihre Ansprüche ausgesch osses werdern.

Breaunschwrig, den 22 Oktober 1919.

Brauyschw Kammer, Direkziog ver Bergwerke.

(L. S.) Herwig..

VBesch uß.

Der Bergwerkseigentümer des durch öffentliche Beka ntmachurg in den Braun⸗ schweigischen Anzetgen vom 9. April 1919 Nr. 82 zu einer Grubenfeldabgabe von jährlich 921 nach Maßgabe des Ge⸗ setzes vom 13 Junt 1917 Nr. 38 ab 1. Jult 1919 veranlagten Grubenfeldes Ferdinands Silbergrube am Wagnerskopf ist der Bergbebörde nicht bekannt. Das Grubenfeid liegt in den Gemarkungen Zarge und Wieda und ist auf Grund der Mutung vom 14. Oksober 1873 am 21. Augyvst 1874 in der Göße von 1,841 779 am zur Gewinnung der in diesem Filde vo kommenden Kupfer⸗ und Schwefelerze verliehen worden. Es wid beschlossen, voch Maßgabe der §8 8 und 9 des vorgsnannten Gesetzes das Berfahren auf Aufhebung des Bergwerkseigentums an dem vorbezeichneten Grubenfelde ein⸗ zukeiten. Der Bergwerkseigentümer wird hiermit aufgefordert, Hinnen einer Kus⸗ schlußsrist von 3 Monagten vom Tage der Veröffentlichung dieses Beschlusses in dem Reichsanzeiger, den Braunschweigi⸗ schen Anzeigen und der Braunschweigtschen Fandeszeitung an gerechnet, die Eintragung oder Umschreibung des vorgedachten Gruben⸗ seldes auf seinen Namen im Grundbuch auf seine Kosten herbeitzuvführen ober die Einleitung des im § 27 des Braun⸗ schweigischen Föhefäp;unheg⸗ . zur Rrichsgrundbuchordnung vporgeschriebenen Verfahrent nachzuweisen, nisecee anc er Ansprüche aus dem Bergwersseigertuvm an dem vorbezeichneten Grubenfelde nicht mehr geltend machen kann. Desgleichen werden die dinglich Berechttaten asfge⸗ fordert, ihre Ansprüche an dem vorge⸗ nannten Grubenfelde dinnen der vor⸗ stehend genennten Frist bei der Berg⸗ behörde anzumelden, widrigenfalls ihre Anspröche ausggeschlossen werden.

Braunschweig, den 22. Oktober 1919.

Brgunschw. Kammer, Direktion der Bergwerke. . ) gswigg [76401] Beschluß.

Der Bergwerkseigentümer des durch

öffentlich; Bekanntwachung in den Braun⸗ saweigischen Anzeigen vom 9. Apil 1919 Nr. 82 zu einer Gruhenfeldabgabe von

jäbrlich 921 nach Maßgabe des Ge⸗ seßzes vom 13. Junt 1917 Nr. 38 ab 1. Jult 1919 veraulagten Grubenfelbes

elene ist der Bergberörde nicht bekannt. as Greubenfeld liegt in den Bemarkungen Hasselfelde und Wendefunth und ist auf Grund der Musung vom 1. März 1873

[am 26. Jult 1873 in der Größe von 11 841 780 qam zur Eewinnung des in

Es wird beschlossen,

Ansprüche ausgeschlossen werden.

diesem Felde vorkommenden Eisenveins verltehen worden. Es wird beschlossen, nach Maßgabe der §§ 8 und 9 des vor⸗ genannten Gesetzes das Verfahren auf Auf hebung des Bergwerkseigentums au dem vorbezeichneten Grubenfelde einzuleite⸗. Der Bergwerkseigemümer wird hiermit aufgefordert. binnen einer Musschluß⸗ frist von 3 Monagten, vom Tage der Veröffentlichung dieses Beschlufses in dem Reichsanzeiger, den Braneschweasfice Anzeigen und der Braunschweigtschen Landeszeitung an gerechnet, die Eintragung oder Umschretbung des vorgedachten Gruben⸗ feldes auf seinen Namen im Grundbuch auf seise Kosten herbeizuführen oder die Einleitung des im § 27 des Braun⸗ schweizischen ANueführungsgesetzes zu⸗ Reichsgrundbuchordnung vorgeschriebenen Verfahrens nachzuwetsen, widrigenfalls er Ansprüche aus dem Bergwerkseigentum an dem vorbezeichneten Grubenfelde nicht mehr geltend machen kann. Desgleichen werden die dHsit⸗ Berechtigten aufge⸗ sordert, ihre Ausprüche an dem vor⸗ genannten Wrubenfelde hinnen der vor⸗ stehend genaunten Frist bet der Berg⸗ behörde aszumelden, widrigenfalls ihre

Branmschꝛnet, den 22. Oktober 1919. Braunschw. Kammer, Dhektion der Bergwerke. (L. S.) Herwiag..

[76397] Beschlnß

Der Bergwerisigentümer des durch öffentliche Bekanntmachunz in den Braun⸗ schweigtichen Anzeigen vom 9. April 1919 Nr. 82 zu einer Fruhenfeldabgebe von jührlich 921 nach Maßgabe des Ge⸗ setzes vom 13. Jum 1917 Nr. 38 ab 1. Jult 1919 veranlagten Grubenfeldes Ferdinand am Kupferberge ist der Serß behöede nicht bekannt. Has Grubenfeld litegt in den Gemarku gen Teautenstein und Stirge und ist auf Grund der Mutung vom 14 Okteber 1873 am 3. November 1874 in der Groͤße von 1 841 780 zur Hewinnung der in diesem Felde vor⸗ kom menden Kupfer und Sch vefelerze bver⸗ liehen worden. Es wird beschlossen, nach M ßgabe der §§ 8 und 9 des vor⸗ aenannten Gesetzes das Verfahren auf Authebung des Bergwe kreigentums ar dem vo bezeichneten Gruberf’lde ei⸗zu⸗ leiten. Der Bergwerkseigenkümer wied hierwit aufgefordert, binnen ecimer Ams⸗ ich ußseist von 3 Monaten, vom Tage der Verzffentlichang dieses Beschl⸗sses in dem Reichs⸗nzeiger, den Braunschweigtschen Anzeigen und der Braunschweigischen Landesz itung an gerechner, die Eintragung oder Umscheeibungg des vorgedachten Grabenseldes auf seinen Namen im Grundbhuch auf seine Kosten herbeizuführen oder die Einlettung des im § 27 des Braur schweigischem Ausführungsgef⸗tzes zur Reichsgrundbuchordnung vorge schriebenen Verfahrens nachzuweisen, widrigenfalls er Ansprüche aus dem Bergwerkseigentum an dem vorbezeschneten Grubenftelde nichn mehr geltend machen kann. Desgleichen werden die dingiech Berechtigten auf nefordert, ibre Ansprüche an dem vor⸗ genannten Grubenselbe binnen der vor⸗ stehend genannten Frist bei der Berg⸗ b⸗börde anzumelden, widrigenfalls ihre Ansprüche ausgeschtossen werden.

Braunschweig. den 22 Oktober 1919.

Braunschw. Kammer, Direktton der Berwerke. (L. S.) Herwig.

76872] Eufgebvwt.

Der Räuchereibesitzer Hermann Kunde in Danzig, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Behn in Dömitz hat das Aufgebot des Grundschulsbriefes vom 2 2². Seplember 1902 über die für Frau Wilhelmine Preyer, geb Schnobel, in Dömitz auf dem Erundbuchblatt 2111 Flurbuch Abt. II Nr. 137 8, des Garten⸗ grundstüͤcks in Dömitz in Abt. III Fol. 1 eingetragene und ihm abhgetretene, zu vier vom Hundert verzinsliche Grundschald

von 2400 (Zweita sendyterhunvert Mark);

beantrast. Der J haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 27 Februar 1920, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gesicht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechle anzumelden und die Urkunde vozzulegen, widrigenfalles die Kraftloserklärung der Uekunde erfolgen wird. TDömitz, den 30. Oktober 1919. Meckiba. Nmw tsaericht.

(768737 Aufgebbt.

Der Ränchereibesitzer Hermann Kunde in Danzig, votreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Behn in Pömitz, hat das

liche Grundschald von 1200 (Eintausend⸗ zweihundert) Mark beantragt. Der J haber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf ven 27. Febrnar 1920, Vormittags 9 ½ Utr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht

n⸗

die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Eigftlb erNfärung der Urkunde erfolgen wird. Tömitz, den 30. Oktober 1919. Mecklb. Amtsgericht.

[73837] Oeffeutliche Aufforberung zur Rn

gemäß 6 2258 B B.⸗ B. Wie vorgenellt und soweit nöttg be⸗ schetnigt, ist die am 6 Juli 1919 ver⸗ storhene Catdarine Eleonore Ide Thalen in Qldenburg, Tochter des am 24. Januar 1848 pe storbenen Amtseinnehmers Thalen n Hooksiel und dessen Ehefrau geb Schetter, von den Nachkommen ihrer väterüichen und mütterlichen Großelten als gesetzlichen E ben je zur Hälfte baabt.

Von den zur Erbschoft von bäterlicher Seite berufenen Persenen sind bekannt:

1) der Oberstabsarzt a. D. Dr. Hein⸗ rich Thalen in Westerstede,

2) die ledise Maaodalene Thalen das.

Writere Nachkommen aus der an⸗ gegebvenen Ehe der väterlichen Großeltern, die Erbrechte geltend machen wollen, werden autfg-⸗fo dert, sich spite ens bis zum

10. Dezember 1919

beim unterzeichneten Nachlaßgericht zelden. VI. 342/19.

16. Oktober 1919. 1

Amtsgericht Oidenburg, Abt. I. (76889244

Durch Ausschlußurtel des unterzeichneten Ferichts vom 25. Oktober 1919 jst der Oberleutnant z. S Paul Friedrich Gratt⸗ stehm, . am 21. September 1892 zu Lübeck, für tot erklärt worden. Als Z-itpunkz des Todes ist der 6. März 1918, 12 Uhr Nachmitttage, festgestellt.

Wilhelmshaven, den 25. Oktober 1919.

Amtsgericht.

[76912] Oeffensliche Zugellung.

Die Ehefrau Mathims Spürk, Maria geb Keller, in Aachen, Biemarckstraße 18, Prozeßbevollmächtinter; Rechtsanwalt Pr. Wildt in Aachen, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, 1. Zt. odse bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, auf Grund des § 1565 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Klägerin ladet den Beklasten zu⸗ mündli Verhandlung des Rechtsstrects vor die 2 Zivilkemmer des Landgeriche Aachen auf den 20 Dezember 1919, Bormiztags 9 Uhr, mit der Auftorde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gecichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertrcten zu lassen. . Rachen, den 29. Oftoben 1919.

Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[769191 Oeffeutliche Zustellung. 8

Die Chefrau des Bootsmannsmaaten Paut Voß, gehnrene Riedel, in Rüstringen, Pros ßbevollmächtigter: Jusitzrat Maaß ta Auzich, kiogt gegen ih en Ehemann Friedrich Wilbelm Paul Vaß, früher in Wilbelmshaven, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalls, auf Grund der §§ 1565 und 1568 B. G⸗Be. Die Kläge in ladet den Be⸗ (lrgten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die ertse Zevilkamme deg Landzerichts in Aurich auf den 6. Jannar 1920, Vormitta 8 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt ais Prozeßbevollmäͤchtigten verteten zu lassen

Kurich, den 31. Oktober 1919.

Der Gerichtsschechoer des Landgerichts.

76921]1 Heffeetliche Zagenung.

Die Aebetterin L ise Sanguinette, geb.] Rudolpb, in Alt Glienicke, Köpenicker⸗ straße 33, Prozeßb⸗vollmächtigter: Rochts⸗ walt Dr. F. W P. Scherr, Berlin SW. 61, Tempelhofer Ufer 21, klagt gegen den Musiker Otto Sanguinette. frühe in Adlersbof, Feldherrustraße 27, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Geund der Behnuptung, daß die Klägerin im Januar 1919 bei einem Geschlecht verkehr mit dem Beklagten sich eine Geschlechtskrank⸗ heit zugezogen und letzterer im Junt 1919 zugegeben habe, geschl chtskrank zu seis, wit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schule igen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 10. Zivilkammer des Landgerichts II in Berlin SW. 11, Hall chs Ufer 29/31, Zimmer 12, auf

zu

Aufgebot des Grundschuldbriefes vom 9. Juli 1902 über die für den Ober⸗ telegraphenasst enten Carl Schmidt in

erlin auf dem Gruͤündbuchblett 111 Flurbuch Abt. I Nr 115 des Hausegrund⸗ stücks an der Fritz Reuterstraße in Dömitz in Abt. III Fol. 1 eingetragene und ihm

abgetretene, zu vier vom Hundert verzins⸗

den 14 Feervar 1920 Vormittags 10 Uhr, mit de Asfforbderung, einen hei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum he- der ösfeutlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klags bekannt gemacht. Ber’in, den 29. Oktoder 1919. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts 2.

769241 Oeffentliche Zustellung.

Cassel, Ständeplatz 13, Klägers, Projeß⸗ bevollmächtigter Cassel, klagt gegen seine Ehefrau, Berta anberaumten Aufge. Wagner, geb. Stüͤckrarh, undekaunter ootstermine seine Rechte anzumelden und Aufenthalts, hauptung, die Beklagte babe, als der Kaäger in den Jahren 1915/18 im Felde stand, mit einem anderen Maun ein Ver⸗ hältais gehabt, dieser Zeit mit der Beklagten zusammen geschlafen. sich die Behaase 828 deheheeünesn 8 Kägers ertfernt und ist ihr jetziger Auf⸗ melpung von e enthaltsort unbekannt, mit dem Antz;age,

ie Eh: der Parteien zu scheiden und die Beklagte für den schuldigen Teil zu erklären.

mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zisllkammer des Landgerichts in C⸗ssel auf den 10 Jannar 1920,. Vormittags 9 Uhr, forderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Aswalt zu Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird bieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht. 6

(76926] Oessentliche Zustenung.

Mülheimerstraße 138, Prazetkevallmäch tigter: 8 klagt gegen seine Chefrau Christine, geb. halts, auf mit dem Antrag auf

lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 10. Zivilkammer des Landgerichts in Cöln auf den 14 Jannar 1920, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich zurch einen bei diesem Gerichte Rechtsanwalt als Prozeßbevo vertreten zu lassen.

[78928] Oeffentliche Zustollung. helmstraße 48, Reziugo, zurzeit undekaanten Jufathalts, auf Grund des § 1568 B. S.⸗G., mit scheiden urd die Beklaste für den all in

schuldigen Teil zu erklären. ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗

auf den 20. Dezember 1919. Bon⸗ mitzags 9 Uhr, mir der Aufforderung,

lassenen Anwalt zu bestallen. Zum Zwecke der öffenttichen Zastellung wird dieser

Der Hilfsmonteur Karl Wagner in Rechtsanwalt Brill zu

Beklagte, unter der Be⸗

dieser habe auch während Am 28. Februar 1919 has

Her Kläger ladet die B zur

mit der Auf⸗

estellen.

Cassel, den 29. Oktober 1919. Hoffmeyer, Rechn.⸗Ret, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

Der Franz Bertram in Cöln⸗Kalk,

Rechtsanwalt Dr Svp⸗ver in

Weiden, z. Z'. unbekannten Aufert⸗ Grund 2 1562 B. G⸗R.,

Scheioung der Ebe. Der Kläger ladet die Beklagn zur münd⸗

ugelassenen mächtisten

Cöln, den 22 Oktober 1919. Hilemann, Gerichtsschreiber des Landgerichts. Der Maschinist Per Weinaud in Dutsburg⸗Rubrort, Körig Ledns Wil Prozeßbdevelmächngter: Rechtsanwalt Ma kwitz zu Dun 99. Nagt gegen seine Ebestau Hendrika geb. dem Antrage, die Etze der Parteien zu Deor Klage

te urg

andlung des Rachtsstreitz vor die ivilkammer des Landgerichts in Du

einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗

Auszug der e dekayvtzemacht. uiesburg, den 27 Oktoder 1919. Gerichtsse reiber des Landgerichts.

[769291 Oeffentliche Zustollung.

Die Frau Anna Friederike Hagelßerg, geb. Busch in Prazesben Umschagter: Rech Hanwalt Dr. Richard Seligmann in Frankfurt a. M., klagt gegen thren Ehemann, den Hanplunags⸗ gehllfen Alfred Beorg Wilhelm Hagel⸗ berg fiser in Frankfort a. M, Erisa⸗ berdinstraße 7, jitzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Wrund der Seer heus daß der Beklagte die Klägnin am 5. November 1910 böswillig verlessen und nicht mehr für sie und ihr Kmd gesorgt habe, deß ferner der Beklagte in wder 27 lebe, mit dem Antrage, die am 2. April 1909 vor dem Serdct , in Sehngse eschlossene Ehe der Parteien zu scheiden, 8 Beklagten für dem allein lchuts cher Teil zu exaten und ihm die Kesten des Richtzstreit aufiunerlegen Die Klägerin lader den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivnlkkammer des Landgerichts in Frani⸗ furt a. M., Neuhau GPerschtssiroße 2, Zimmmer 126, auf den 29. Jaunnar 1920,. Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt alz Proießbevollmächtigten vertrelen zu lassen.

Frankkunt a. M, den 28. Okrobe 1919.

Der Gerichreschreider des Landgerichts.

(76933]1 Hesfentliche Zustellung.

Die Frau Anna Marie Deninz, geb.

Albers, Hambusg, Klocksweg 6 I. vertreten

durch Rachtsanwalt Dr. H ß. klagt gaatn ihren Gzemann, den armer Pre Christooh Dening. Duravt⸗Jawa N. S. J. (Nordemerke), au 1568 B. G.⸗B., mit

ibre ih en Unterbalt

hannover, Brandst aß⸗ 8,

des Rechtsstreits aufzuerlegen. Klägerin ladet den See zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Land- gericht in Hamburg, Zivilkammer II (Zivil⸗ justigebäude, Stievekingplatz), auf den 9 Jenuar 1920, Vorminags 9 uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen tng wird dieser Auszug aus der lage bekanntge t.

Pambdurg, den 30. Oktober 1919.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[76422] O ffentliche Zastellung.

In Gachen es etrskeas ge Stanislaus Welgmann in Posen, Proteß⸗ bevollmächttater: Rechtsanwalt Rosen⸗ treter in Pofen, 86 die Ehetrau Agnes Wrigmann, geb Fiebig, in Posen, dest urbekannten A⸗fenthalts, wegen Ehe⸗ scheinung, ist Termin zur mündlichen Ver⸗ handlung auf den 17. Tegzember 1919, Vormittags 10 ¾ Uhr, vor der 4. Zivil⸗ kaumer des Lan gerichts in Posen, Zimmer Nr. 34, bestimmt.

Posen, den 17. Oktober 1919. Der Gerichteschreiber des Landgerichts. Beschluß. In Sachen des Elektrotechnik⸗rs Stanislars Weigmann in Posen, is ß⸗ bevollmaͤchtigter: Rechtsanwalt 8g-- Wetgmann, ebic, in Posen, fitzt unbekannten liche Zustellung der Ladung zum am 17 Dezember 1919 bewilligt. Posen, den 16. Oktober 1919. Landgericht, 4. Iivirkammer.

(76423] Oeffentliche Zustellung. Die Scheeiderin Anna Pochomska, geb.

ner, in Posen, Froße 20/22 P ozeßbevollmäͤchrigter: Reczteanwalt ülbers in Posen, Fagt gegen ihren Ehemann, den Wtrtschaftsbeamten Jozef Pochowski, früher in Pose⸗, j tzt unbekannten Aufentbalts, auf Gu d der Sehaupten,, daß der Beklagte sie bös⸗ willig verlaffen und sih nicht un sie und Kinder gekuümmert, auch nicht für esorat habe, mi dem Antrage, den Bekiegte⸗ koster p flistig zu verurteilen, die häusliche O meinschaft zit der Kägerin wieder derzustellen. Die Kägerin ladet den F1E, zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Landge ichts 12 Pofen auf de 22 Hezember 1919, Vormittags 11 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich derch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt ale Prozeß⸗ dedoll mächt gten p etreren zu I ssen.

Posen, de 77 Okiober 1919.

Der üeea des Lamdgerichts.

uß.

8 In Sachen der Schneiderin Anna Pocheweka, geb. Watner, in P. sen, Kaiser⸗ Wi helastreße 20/22, gegen ihren Ehe⸗ mann, den Wrrschaftsbean sen Jozef eeseh, früher in Pofen, jetzt unne⸗ annten Aufenthaeits, wird die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt. Posen, den 27 Onober 1318. Landgericht, 4. Z billawmer.

(76424] Oeffentliche Zustelung.

In Sachen der Frau Elfriede Hegener in Berli⸗Pankosw, öu” ttoter: Jastizrat Behr in Posen, gegen den In⸗ enieur Karl Hegener, zul tzt hei der ünstlerischen Beratungsstelle der Etappen⸗ inspektion I, jetzt babetone 9. Aufent⸗ halts, wegen Epescheidung, ist Termin zur münzliches Varhendkung auf den 17 De⸗ zembes 1919, Vormittags 10 Uhr, zor der 4. Zivilkammerdes La dgerichts zu Posen Zimmer Nr. 34, anberaumtm.

Posen den 28 Oktoder 1919. 8

Der e ;. des Landgerichts.

Beschtuß.

In Sachen der Frau Elfriede Hegener in Berlin⸗Pankow gegen den Ing nteur Karl Hegener, zuletzt hei der künstlerischen Bezatungfstelle der Ezappenm p⸗ktien I, jetzt ünbekannten Aufenthalts, wird die oöͤffentliche Zastellung der La ung bewihigt.

Poseu, den 27. Oktober 18n8.

Landge icht. 4 Zivilkammer.

[7642 5b Oeffentliche Zaste ung.

In Sachen des Schneiders Adolf Sach⸗ witz in Xonsek, Prozeßbevollmächtigter: Fehte nt Hehr in Pofen, gegen die Ehef au Anna Emilie Pachtwitz, früͤher in nsek, jetzt unbekennten Aufentbalts, wegen Ehe⸗ scheideang ist Termin zur mündlichen Vir⸗ handlung auf den 17. Dazamber 1919, Vormittags 10 Uhr, vor die 4. Z bil⸗ kammer des Landgerichs in ofen, Zimmer 34, bestmmt. 8

Posen, den 27. Oktober 191i9.

Der Ss c eche 7 des Landgerichtg.

güs. F

oem Antrage, die EChe der Parteien auf Grund § 1568 B. G.⸗G. zu scheiden und den Beklagten für den allein schaldigen Teil zu erklären, demselben auch die Kosten

122 8

chlu In Sascen des Ech be⸗ Arolf Sach⸗ witz in Pionsek, Pfoz Fbevollmächt fers Justizrat Behr in Posen, gegen die Ehe⸗ frau Anna Emilie Sachwitz, früher in

ichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.

8

8

treter in Posen, deen die Ehefrau Aanes

ufanthalts, wird die effenk“«. Termin

Kasser⸗Wehelm⸗

8