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Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband der Pelzbranche für
und der Hamhurg, Der
Nordwest⸗Deutsschland, Si
dwest⸗D. 8 itz Ham bur Deutsche Kürschner⸗Verhand, Zahlhelke
haben beantragt, den zwischen ihnen aberschiosser en, am 1. Augu
1919 in Kraft getretenen Tarifvertrag zur Reg 1 Lohn⸗ und Arbeite bedingungen der 4vnag seer geaandet gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Pesebbl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Hamburg, lona und Wandsbek für allaemein verbindlich zu erklären. fabriken und Spinnerei bis zum 8
Einwendungen gegen diesen Antr önn O endungen geg Antrag können 20. November 1919 erhoben werden und sind unter Numme
straße 33, zu richten. Berlin, den 29. Oktober 1919.
Der Reichsarbeitsminister Schlicke.
Bekanntmachung.
Der Zentralverband der
vertrag zur Regelung der
(Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Geviet der Städt burg, Altona und Wandsbek für allgemein verbindii g eer
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis ob 1 e. L.. er nuas binb unter n 9. B. R. 35 an das Reichsarbeitsministeri 2 Luisenstraße 33, zu richten. 8 heen “ Berrlin, den 29. Oktober 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Schlicke,
Bekanntmachung.
Unier dem 30 Oktober 1919 ist auf Blatt 210 des Tarif⸗
registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ geslelltenven bände in Berlin und dem Verhano von Arbeit⸗ gebern zu Prenzlau, die kaufmännische Angestellte beschäftigen,
um 16. April 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die aufmännischen Angestellten wero gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Vezember 1918 (Reichs⸗esetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Prenzlau für allgemein verbindlich erklärt. Die Ugemeine Verhindlichkeit beginnt mit dem 1. September 1919. Der RNeichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarffregister und die Registerakten können im Reichsarbei ministerium, Berlin NW. 6, Lurler ua 33/34, Zimmer 70 8 bogheita. der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der b- I⸗ dac.sreee waßh. verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags Erstattung der Kosten verlangen. riii ait
Berlin, üt 30. Oktober 1919.
Der Registerführer. Pfeiffen
—
Bekanntmachung. .
Unter dem 30. Oktober 1919 ist auf Blatt 211 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Deu schen Bauarbeiterverband Kattowitz, dem Zentralverband der Zimmerer, Verwaltungsstelle Kattowit, dem Zentralverbard christlicher Bauarbeiter Deutschlands, Ver⸗ wallungsstelle Kattowitz, und dem Arbeitgeberoerband für das Haugewerbe im oberschlesischen Industriebezirk in Kattowitz am 19. April 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen im Baugewerbe wird gemaß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt⸗ und Landkreise Kat’owitz, Königshütte, Beuthen, Gleiwitz, Hindenburg. Tarno⸗ witz und Pleß für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. August 1919.
Der Reichsarbeilsminister. J. V.: Geib. b
„Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berin NW. 6, Luisenstraße 33,34, Zimmer 70 v, während der reg zmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Ar eitgeber und Arbei nehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifpertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 30. Oktober 1919.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Zekanntmachung.
Unter dem 30. Oktober 1919 ist auf Blatt 212 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Deutschen Transportarbeiter⸗Verband, Ortsvewaltung Würzvurg, dem Christlichen Transportarbeiter⸗ verband, Ortsverwatung Würzburg, und dem Würzburger Arveitgeberverband für Handel, Gewerbe und Industrie am 18. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeusbedingungen der Handelshilfsarbeiter wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456, sfür den Stadtbezirk Würzburg fur allgemein verbindlich erklärt. Die allgememe Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. September 1919.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib. 18
„Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Barlin NWV. 6, Luisenstraße 33 34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbertnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Ertlärung des Recchsarbeitsministerivms verbindlich ist, können von den Vertragsparteten einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 86
Berlin, den 30. Oktober 1919.
Der Registerführer.
Handlungsgehilfen Bezirk Hamburg, hat beantragt, 35 malaen „nl en, dem Arveitgeververhand ges Einzelhandels Sitz Hamburg, E. V. am 28. August 1919 abgeschlossenen Tarisf⸗ 8 Gehalts⸗ und Anstellungsbe⸗ dingungen der kaufmännischen Angestellten im Schuhwaren⸗ handel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918
nutmachung.
Unter dem 30. Oktober 1919 Tarisgegisters eingetragen morden: zwischen dem Verhond
allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Juli 1919. Der Reichsarbeitsminister. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten während der regelmäaäßigen Dienststunden eingesehen werden.
der Ertlärung des Reichsarbeitsminifteriums verbindlich ist, kö von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tari Erstattung der Kosten verlangen. 8 1
Berlin, den 30. Oktober 1919. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 2. Oktober 1919 i 3 Tarifregisters eingetragen worden: st auf Blatt 180 des
den Kreis Dessou in Dessau und dem Deutschen Landarbeiter⸗
geschlossene Tarifvertrag zur Regelung der L 7
.“ die in Pe iste se Flbens. ersonen nebst dem am 19. April 1919 dazu vereinbarten
Nachtreg werden gemäß § 2 der b vom 23. De⸗
Kreises Dessau fur all emein verbindtich erklärt. Verbindlichkeit beginn mit dem 10. Oktober 1919. b Der Reichsarbeitemintster.
Schlicke. Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗
ministerium, Berum NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, wä der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
von den Pertrageparteien einen Abdruck des Tarifve stattung der Kosten verlangen. sbenroge
Berlin, den 2. November 1919. 1 8 8 Der Rezgisterführer. Pfeiffer⸗ 8.
Preußen.
Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungsrat Niermann bei dem Oberpräsidium der Provinz Brandenburg zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung ernannt.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
s sind verliehen planmäßige Stellen unter Uebernahme der Beamten aus dem Reichseisenbahndtenst in den preußischen Staatsdienst:
für Mitglieder der Eisenbahndirektionen: den Bauräten Dr⸗Ing. Hermann Jordan in Breslau und Winkelhaus in Mainz; sür Vorstände der Eisenbahnwerkstättenämter: dem Regierungshaumeister des Maschinenvaufachs Kretschmer in
E. en von A’beit ebern 3 *½½ 14 1 t. Sächsischen Texlilindustrie, der Tarifkommission für die 2* zugunsten des allgemeinen und gleichen Wahlrechts beseitigt. Während
fabrit’n und Spinnereien in Großer hai Deutsch fabri in en in zer hain, dem Deutschen Textil⸗ 3s iterverband und dem Gewerkverein Deutscher Tertilarveiter nech H.D) am 23. Mai 1919 abgesch ossene Tarifvertraa zur Negeiung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den Tuch⸗
und eien wird gemäß § 2 der V nun om 23. Dezember 1918 “ S. 14567 für ung
I. B. R 2702 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Lujsen⸗ Ortsbezirk Großenhain für allgemein verbindlich erklärt. Die
, 1 foͤnnen i .„ arbeitt ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, 5Sgs.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge
Der zwischen dem Verband ländlicher Arbeitgeber für verband, Gau Anhalt, in Cölhen am 26. Februar 1919 ab⸗ der Landwirtschaft beschäftiaten
zemrer 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) sür das Gebiet des Die allgemeine
Arbeitgeder und Arbeitnehmer, fuͤr die der Tarifvertrag inf der Erklärung des Reichearbeitsministerjums ve xpinüe 5 dösalge
8
Gemeinde waren, desto größer war das Stimmgewi
. z gewicht der vbersten Klassen urd desto piutokratischer wirkte dis Wahlrecht. Diese Einrichtung des alten Staates wurde des halb nach der Revolution
im ubrigen Preußen die Wahlen nach dem neuen Richte bereits stattgesunden baben, sind in Oberschlesien die Gem⸗ indevertretungen nach dem olten Recht zusammengesetzt. Dieses wirkt um so unerträglicher, als die gewerbliche Entwicklung dort selbit die Unterschiede zwischen Arm und Reich besonders getördert hat und als bieher namentlich in Gemeinden mit Berg⸗ und Hüttenwerfen die erste und zweite Klasse der Wärler beinahe ausschlieplich von den Eigentümern, Unternehmern und Leitern dieser Werke gebildet wurden, die dann voꝛ sich aus zwei Drittel der Gemeindeverordneten wählten. Nachdem nunmehr in Oberschlesien Ruhe und Ordnung wieder eingetehrt sind, kann die Preußische Regierung nicht mehr länger zögern, die aus mehrfachen Gründen zuletzt infolge des Aufstandes verschobenen Gemeindewahlen abhalten zu lassen.
Dies ist umso mehr geboten, als die Gemeindewahlen die Vor⸗ aussetzung für die mittelbaren Kreis⸗ und Provinziallandtagswahlen bilden, insbesondere die neue oberschlesische Provinzialverfassung erst auf Grund diese: Wahlen poll ins Leben treten kan7..
Durch die Vornahme der Gemeindewahlen wird auch den Inter⸗ essen des polnisch sprechenden Teils der Bepölkerung, Rechnun ge⸗ tragen. Es ist bekannt, daß die polnischen Elen ente in ber⸗
schlesien gerade unter dein ärmeren Volksteile zu finden sind; es ist deshalb klar, daß das Festhalten an dem veralteten Wahlrecht und den so zusammengesetzten Kommunalvertretur gen eine Zurücksetzung gerade dieses Volksteils bilden würde. Dazur, daß die Wahlen in voller Freiheit zur Durchführung gelangen werden, ist jede Gewähr gegeben. Namentlich hat die Re⸗ gierung zugunsten der oderschlesischen Flüchtlinge angeordnet, daß sie nach ihrer Rücktehr an ihren Wohnsiz auf Antrag auch noch nach⸗ träglich in die Wählerlisten aufgenommen werden.
Was endlich den „riedensvertrag betrifft, so ist demselben, namentlich auch der Anlage zu Artikel 88, kein Grund zu entnehmen,
daß der Preußische Staat an der Ausübung seines souveränen Rechtes,
die Verwaltung in dem künftigen Abstimmungse gebiet bis zum Intraft⸗
treten des Friedens durchzulühren, gehindert oder daß die Vornahme der Wahlen der Zuständigkeit des internationalen Ausschusses irgendwie vorbehalien wäre.
Die deutsche Regierung hegt keinen Zweifel, daß unter diesen Umständen die alliierten und ossoziterten Hauptmächte ihre ursprüng⸗ lichen Bedenten ee en die Abhaltung der Wahlen in Oberschlesien um so eher zurückstellen werden, aus es die ertä te Absicht der Mächte 12 den demokratischen Grundsätzen durch den Frieden den Weg zu ebnen.
*
2
Die Abwicklungsarbeiten de Reich kolonial⸗
ministeriums sind nuch einer Meldung des „Wolffschen
Telegraphenbüros“ nunmehr durch Kabinettsbeschluß dem Wieder⸗ aufbaumivister Dr. Geßler unterst llt worden.
Aus diesem Antasse verabschiedete sich am gestrigen Frei⸗ tag der seitherige Chef der Kosonialverwaltung, Reichsverkehrs⸗ minister Dr. Bell, im Großen Sitzungssaale des Kolonial⸗ ministeriums von der Beamtenschaft. Er warf in einer warm⸗ herzigen Ausprache, aus der die innere Bewegung herausklang, einen Rückblick auf die hinter uns liegenden schweren neun Monate, die uns den vorläufigen Verlust unseres deutschen Kolonialbesitzes gebracht haben, und gab der festen Zuversicht Ausdruck, daß der deutsch⸗koloniale Gedanke nicht sterben, daß vieimehr bald der Ta
liches und kulturelles Recht an einem Teile des überseuischen Besitzes der Welt wiederfinden würden. Der Minssterial⸗ dicekkor Dr. Meyer⸗Gerhard sprach dem scheidenden Minister den Dank für sein jederzeit betätigtes lebvendiges Interesse an der kolonialen Sache und an den persönlichen Angelegenheiten der kolonialen Beamtenschaft aus und richtete an ihn die Bitte, er möge auch weiterhin im Kabinett die gerechte Eat⸗ schäbigung der Kolonialdeutschen und die berufliche Sicher⸗ stellung unseres kolonialen Beamtenkörpers, namentlich der kolontalen Außenbeamten, mit aller Entschiedenheit vertreten. Dr. Bell gab dieses Versprechen av. Zum Schluß richtete der Wiederaufbauminister Dr. Geßler einige Worte an den
Arneberg (Westf.); für Regierungsbaumeister: dem Regierungs⸗ baumeister des Eisenbahnbaufachs Rasch in Ma⸗odeburg.
Errnannt sind: zum Eisenbahnverkehrsinspe klor: die Eisen⸗ bahnverkehrskontrolleure Friedrich Lübrke, bisher in Brom⸗ berg, unter Versepung nach Schneigemüht und unter Ueber⸗ tragung der Stellung des Vorstands des Eisenbahnverkehrs⸗ amts daselbst und Felix Allweins in Düren unter Ueber⸗ tragung der Stellung des Vorstands des Eisenbahnverkehrs⸗ amts daselbst;
zum Eisenbahnrechnungsdirektor: der Eisenbahnrechnungs⸗ revisor Edmund Hussack aus Berlin unter Uebertragung der Stellung des Cisenboharechnungsdirekters bei der Eisenbahn⸗ direktion in Müaster (Westf .
Versetzt sind; der Geheime Baurat Bockholt, bisher in Posen, als Mitglied der Eisenbahndirekton nach Mainz, die Regierungsbaumreister des Eisenbahnbaufachs Tänig es, bisher in Saaifeld, zum Eisenbahnbetriebsamt 1 nach Erfurt, und Zoller, bisher in Neurode, als Vorstand der Eisenbahn⸗ bauableilung nach Glogau. Versetzt sino ferner: der Baurat Tillich von Dirschau nach Stettin an die Regierung und die Regierungsbaumeister Kiesow von Dirschau nach Kolberg und Wilhelm Drescher von Hohensalza noch Goslar. Der Regierungs⸗ und Baurat, Geheime Baurat Isphor⸗ ding in Aachen ist in den Ruhestand getreten. Dem Regierungs baumeister Kunz in Groß⸗Strehlitz ist die machgesuchte Entlassung aus dem Staalsdienste erteilt worden.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Der Reichsrat trat heute zu einer Vollsitzung zusammen;
eine Sitzung ab.
— —
Auf die Anfrage des Obersten Rates aen der ober⸗ schlesischenc⸗Gemeinderatswahlen ist in Paris laut
wortnote überreicht worden:
Die Nachricht, daß die Preußische Regierung bionen kurzem, und zwar am 9. November 1919 die Gemeindewahlen in Oberschiesien vorzunehmen gedenkt, trifft zu.
In Preußen galt für die Gemeindewahlen bis zu der Revolution das sogenannte Dreiklassenwahlrecht, nach dem die Wählter gemäß
den 9 in drei Klassen eingeteitt wurden, von denen jede Klasse ein Drittel de ter wähl
EI
im Anschluß an diese hielt der Ausschuß für Jastizwesen preußen und Posen verschwänden.
scheidenden Mivister und an die versammelte Beamtenschaft, die er bitte, ihm volles Vertrauen, nicht so sehr als ihrem Chef, sondern als einem Kollegen entgegenzubringen, der stets für ihre Interessen und für die Wachhaliung ver kolonialen Idee in Deutschland seiage ganze Krast einsetzen werde. Die tiare und feste Zusage des vneuen Ministers hat die koloniale Beamtenschaft, deren schwere Zutunftssorgen bei Auflösung der Kolonialverwaltung auch der Außenstehende nachfahlen wird, mit Beruhigung und lebhaftem Danke erfüllt. —
Die interalliierte Marine Waffenstillstandskommission hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zusolge Freifahrt für Leichter an der deutschen Küste, jedoch nur sür den wechselseitigen Verkehr zwischen deutschen Häfen zugenanden. Diese zwar nur geringe Milderung der über den deutschen Schiffsoe kehr in der Ostsee verhängten Sperre ist von Wichii keit fuͤr die Kohlenversorgung ostpreußischer Häfen.
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In einer Konferenz von Vertretern der Gemeinden des Saargebiets sind, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, die anläßlich des Aufruh’s im Saarbrücker Bezirk am 7./8. Oklober angerichteten Plünderungagsverluste und Schäden auf mindestens 17 Millionen Mark berechnet worden. Hie zu kommen noch Beträge, die Verletzte und Hinterbliebene verlangen.
Preußen.
In einigen Blättern hat die Nachricht Aufnahme ge⸗
funden, das Ministerium des Innern habe beschlossen, die nach dem Friedensvertrage bei Preusteen verbleibenden Reste der Provyinzen Posen und Weupreußen unter die benach⸗ barien Provinzen aufzuteilen, sobaß damit die Namen West⸗ Wie „Wolffs Tele⸗ raphenbüro“ muteilt, legt dte Staatsregierung den größten ert auf die Feststellung, daß diese Meldung falsch ist.
Richtig ist, daß der Staatstommissar für Verwaltungs⸗ ni . 19. 1 1 2mß einen äh. lichen Gedanten zur Enörterun tellt hat. Die Meldung des „Wolffschen Teiegrapher büros“ folgende Ant⸗ Staatsregiekung steht diesem Ge h 2
kommende Neuordnung der Verwauung
Sie hat im
Gegenteil mit der Bildung eines Verwaltungsvezirks Schneide⸗ mühl bereits den Weg beschritten, den sie zu gehen gedenkt. Ueber diese verwaltunge mäzt e Regelung hinaus liegt in der Absicht des Ministeriums des Janern eine kommunale Zu⸗ eensa An der Restbezirke durch Bildung eines Provinzialver
Je stärker mit der preußischen Geschichte auf das entste verkaüpften, ehr⸗
andes Posen⸗Westpreußen, um diese
9 desbalb die Unterschiede in der Steuerbelastung der Wähler in ist auf Blatt 213 des ches
kommen werde, an dem auch wir unser politisches, wirtsc aft⸗
Betriebs der Werften bedeuten, den Wiederaufbau der Seeschinahrt cuf
mürdigen Namen zu erhalten, und dem im beutschen Herzen,
tief wurzelnden heiligen Gedanken der Ostmark den gebührenden Ausdruck zu geben.
Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, hat die preu⸗ szische Staatsregierung dem Vernehmen nach im Reichs⸗ rat einen Antrag auf Abänderung der Verordnung vom 20 November 1917, betreffend die Malzkontingente der Bierbrauereien, gestellt. Die preußische Regterung beantragt darin die Festsetzung eines einheulchen Kontingents von 15 % des Friedensverbrauchs an Malz für die Bauereien aller Bundesstaaten, während das Konti gent für die in Bayern reyts des Rheins geleg nen Brauereien 15 %, dagegen für alle übrigen Brauereien nur 10 % betrug. Mil diesem Antrag wird den berechtigten Beschwerden der außerbayerischen Brauereien Rechnung getragen.
Den Provinzialschulkollegien hat das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung laut Meldung des „Woffschen Telegraphenbüros“ forgende Ver⸗ fugung zugehen lassen:
So wünschenswert es an sich wäre, die Schuljugend auf die große Bedeurung des 9. November nachdrücknich hinzuweisen, erscheint es doch bei der Ge panntheit der pol tischen Lase, bet der G. paltenheit der politischen Jugendbewegung und vor allem bei der unzweideutigen Stellungnahme der Nationalversammlung, dee eine
Feier durch Beschluß vom 15. April d. J. aus rücklich abgelehnt hat, nicht zweckmoͤßig, eine allgemeine Anordnung über eine besondere
Veranstartung in den höheren Schulen ergehen zu lassen.
8 Bluayern. 8
Die christlichen Gewerkschaften Münchens haben dem „Wo ffschen Telegraphenbüro“ zufolge die Arbeitsruhe für Souvaveno und die Revolutionsfeier, wie sie von den Be⸗ iriebsräten und den sozialdemokralischen Parteien beschlossen wurde, entschieden abgelehst und perlangen von ihren Mit⸗ gliedern auf der ganzen Linie zur Arbeit zu erscheinen. Auch das Münchener Arbeitgeberkartell hat die Ange⸗ tellten und Arbeiter aufgefordert, heute zur Arbeit zu er⸗ füenigns Für versäumte Arbvertszeit werbe der Arheitslohn nicht ausbvezahlt werden. Die Betrieboräte der Straßen⸗ bahn haben beschlossen, den Straßenbahnverkehr am Soan⸗ abend ftillzulegen.
Württemberg.
Das Staatsministerium hat nach einer Meldung des „Wolssschen Telegraphenbüros“ beschlossen, die Reichs⸗ regierung auf das dringendste zu ersuchen, sie möge
1) das gesamte Verkehrswesen mit sofortiger Wirkung einer mit weitgehenden Vollmachten ausgestatteten Zentralbetriebs⸗ leitung unterstellen;
2 “ kreffen, daß auch nach dem 15. Noyember durch geeignete Einschränkungen des Personenverkehrs die Flussigkeit und vö “ des Gütervertehrs auf allen deutschen
isenbahnen gesichert ist; 3) 8. “ an Sonntagen auf allen deutschen Eisen⸗ bahnen bis auf weiteres untersagen;
4) die Benutzung von Personenkraftwagen nur an Werktagen und nur gegen besondere behörodliche Erlaubnis zulassen;
5) eine besondere Ueberwachung zur Sicherstellung regelmäßiger ausreichender Kohlentransporte auf dem Rhein und durch die Bahn nach Süddeutschland einrichten;
6) eine weitere Einschränkung des Verbrauches an Gas und elektrischem Strom für das ganze Reich einheitlich durchführen und ebenso eine einheitliche Sperrnunde für alle öffentlichen Lokale vor⸗ schreiben, die nicht nach 10 Uhr Abends liegen soll.
Die Bevölkerung Süddeutschlands vermöge die ihr auf⸗
ezwungenen überaus ha ten Einsch änkungen fernerhin nur
n zu tragen, wenn sie Gewißheit hat, daß die für den Kohlenbezug günstiger liegenden Reichestellen denselben Ein⸗ schränkungen unterworfen sind.
Der Verein Hamburger Reeder hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgendes Telegramm an die Reichsregierung gesandt:
Die im zweiten Protokoll zum Friedensvertrag von der Entente niedergelegten Forderungen bedeuten mit der verlangen Auslieferung von Schwimmdocks und Krän n nicht nur für die zunächst davon be⸗ troffenen Werften, sondern auch für die deutsche Sceschiffahrt eine sch ere Gesährdung, mit der Abgabe von Seehaggern eine Bedrohung des g samten bdeutschen. Seehasenverkehrs. Die Wegnahme der Scheepper würde, soweit Seeschlepper in Frage kommen, auch die Seeleichter in Mitleidenschaft ziehen und damit den für unser Wiuitschafts⸗ leben unentbehrlichen Küstenverkehr lahmlegen, Pie unausbleibliche Folge die er Auslieferung wären zahlreiche Arbeiter ntlassungen in den Werft⸗, Schlepp⸗, Seeschifsahrls⸗ und Hasenbetrieoen. Wer bitten daher dringlichst, den mit nichts zu veetsgegegofn Forderungen der Ent nie, die den Wiederaufbau der deurschen Wirtschaft völlig zur Unmöglichkett machen würden, den alleräußersten Widerstand ent⸗ gegegenzusetzen und die Durchführung mit allen Mitteln zu verhüten.
Auch der Deutsche Seefahrtsausschuß hat sich im gleichen Sinne telegraphisch an die Reichsregierung gewandt. Die Hamburger Handelskammer hat folgendes Schreiben an das Auswärtige Amt gerichtet: 1 Die Forderung der jüngsten Ententenote wegen Auslieferung von Schwimmdocks, Kränen, Cchüppem und Baggern erscheint der Handels⸗ kammer als unannehmbar; ihre Erfüllung wü de die Einstellung des
Jahre hinaus lahmlegen und die Instandhaltung des Fahrwassers der Elbe unmöglich machen. Hamburgs Stellung als Hafen⸗ und Handelsplatz würde da urch im höchsten Grade gefährdet und damit die Fort⸗ ührung der Wirtschaft Deutschlanns für absehbare Zeit ausgeschlossen ein. Im allgemeinen Interesse des Reichs und mit Rucksicht auf die be⸗ onderen Interessen Hamburgs muß schärfster Widerspruch erhoben werden gegen den Versuch zer Feinde, noch kurz vor Inkrafttreten des Friedens unter nich igen Vorwänden weitere vernichtende Schläge gegen Deutschland zu führen.
Der König von England hat dem „Reuterschen Büro“ zufolge ein Schreiben an alle seine Vörker gerichtet, in 5— er sie auffordert, am 11. November um 11 Uhr Vor⸗ müttags, der Stunde, in der der Waffenstillstand unerzeichnet wurde, jede gewohnte Tätigkeit alle Arbeu, jeden Laut, alle Bewegung, jedes Geschäft und Vergyügen zwei Minuten lang einzustellen, in Erin erung an die große Befreiung vom Welt⸗ gemetzel und zur ehrfurchtsvollen E innerung an de ruhm⸗ reichen Toder opfer, die dies erreicht haben. Der Minsster des Innern teilt mu, daß Mabnahmen getroffen worden sind, um alle Züge anzuhalten. Die Polizei wird jeden Verlehr auf der
Long laut
belalschen Neutralität, alfo bei Eindringen der A'mee in Belgien,
— Auf eine Anfrage hat der Erste Lord der Admiralität Meldung des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ erklärt, daß die britische Regierung die Verantwortlichkeit für; die Versenkung der deutschen Flotte in Scapa Flow nicht übernehmen könne urd daß die Frage der Blockade noch dem Obersten Rat zur Prütung unterbreitet werde.
— Der „Doily Expreß“ teilt amtlich mit, daß die Eng⸗ länder im Einvernäandnis mit den Alliierfen zur Aufrecht⸗ erhaltung der Ordnung Truppen nach den polnischen Bezirten schicken werden, in denen eine Volksabstimmung stattfindet. Die Truppen werden bis Januar dort bleiben.
— Vorgestern ist die Internationale Wirtschafts⸗ konferenz mit der Annahme von drei Entschließungen be⸗ endet worden. In der ersten Entschließung wird der Besorgnis vor der Gefahr einer ausgedehnten Hungersnot Ausdruck gegeben und der Oberne Wirtschaftsrat oufpefordert, er⸗ schoptende Mitieilungen über die wurtschaftliche Lage in den verschiedenen Ländern zu veröffentlichen. Die zweite Ent⸗ schließung verlaagt die Beendigung der gewaltsamen Intervention in Rußland, die dritte die Revision der
wirtschaftlichen Klauseln des Fried
8 Frankreich.
Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ geht aus einer vom Fünferrat cufge ehten Liste heroor, daß von der Friedenskonferenz noch zu regeln sind: die türtische Frage, die russische Frage, der Föiede mit Ungain, die adriaische Frage, de nachträgliche Unterzeichnung des Friedens vertrags durch Südstawien und Rumänien, die Fest⸗ setzung der polnischen Osigrenzen, die Entschedung über das Schicksol von Galizien und besondere Verträge mit Griechen⸗ land, Südflawien und Rumänien über den Schutz der Miinderheiten. Der Fürferrat entschied, daß die erste Zu⸗ sammentunst des Rats des Völkerbunds in Paris statt⸗ finden wied.
— Dr Präsident der österreichischen Delegation hat am Mitiwochabend dem Generalfekretär der Friedenskouferenz Dutasta die Ratifikationsurkunde des Friedensver⸗ trags von St. Germain und einen Brief an den Prösi⸗ denten der Friederskonferenz übergeben, der obiger Quelle zu- solge besagt, daß Oesterreich seine Verfassungsbestimmungen den von den Mächten im Friedensvertrag festgesetzten Gruad⸗ sätzen angepaßt habe. Oesterreich habe vadurch seine äußere Politik den Ansichten der Großmächte untergeordnet und ver⸗ traue vollständig auf ihren Schutz.
— Der Fmanzminister Klotz führte laut Meldung des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ vor der Vereinigung der Finanzpresse aus:
Frantreichs ausländische Schuld Fetzes⸗ nur 30 Mil⸗ liarden, davon entfielen 27 auf England und Amerika, 12 Milliarden habe Frankreich seinen Alliterten während des Krieges geliehen. Da der Friedensvertrag noch nicht in Kraft getreten sei, habe Frankreich von Deutschland noch keine nennenswerte Zahlung erlangt. Weder der englische noch der amerikanische Markt seien bis jetzt Fra kreich geöffnet. Es habe allein die große Aufgabe des Wiederaufbaues beginnen müssen und schon 10 Milliarden den Staatskassen entnommen. Um die Finanzen wieder aufzurichten, hätte man zu neuen Steuern greifen müssen. In diesem Jahre würden sie mehr als 10 Mihiarden einbringen,
und wenn man sie um 50 Prozent erhöhe, sei das Gleichgewicht des ordentlichen Budgets hergennellt. Die Aufgabe des zukünftigen Gesetzgrbers würde vor allen Dingen sein, durch eine giohe An⸗ leihe die schwebende Schuld zu konsolidieren und den Banknoten⸗ umlauf einzuschränken. In der Zeit von 1913 bis 1918 seien die Käufe
nankreichs in England. um 470 Prozent gestiegen, die Vertäufe
rankreichs an England jedoch um 26 Prozent zurück egangen. Der
Amerika habe sich 1913 auf 111 Prozent belaufen, 1915 auf 578 Prozent, 1916 auf 890 Prozent, um im Jahre 1917 die ungeheure Ziffer von 1395 Prozent zu erreichen. Klotz bat die Allierten, in ihrem Urteil über Frankreich Rücksicht auf seine Lage zu nehmen, und erklärte, man habe ihm gesagt, daß er von Deutschland nicht genug verlangt habe und von Deutschland nicht bezahlt wercen werde. Was bätte es aber für einen Zweck gehabt, mehr zu verlangen, wenn man sicher gewesen wäre, nicht bezahlt zu werden?
— Die Gewerkschaft der Eisenbahner von Paris hat nach einer Havasmeldung eine Tagesor nung angenommen, in der die Arbeiter aufgefordert werden, am Freitagnachmittag die Arbeit niederzulegen, um gegen das langsome Fort⸗ schreten der Amnestieangelegenheit und gegen den Eingriff in Rußland Einspruch zu echebtn.
Rußland.
büro“ zufolge amtlich bekennt, daß der General Judenitsch im Begriff ist. die Fromnllivie zu verkürzen und wahrscheinlich bis in die Lmie Narwa — Peipus ee zuruückgehen wird.
Die „Times“ berichtet, daß die Bolschewisten einen Teil ihrer an der Petersburger Front siehe den Truppen zurückziehen, um sie gegen Denikin zu verwenden. Von einer Fiottendemonstrotion gegen die Bolschewisten ist wenig zu er⸗ warten, da der Finwische Gof bald zufrieren wird.
Nach dem von „Reuter“ vervreiteten Bericht des
britischen Kriegeamts haben an der Donfront starke
Angriffe der Bolschewinen die Kosaken gezwungen, sich auf einer Front von 30 Meilen auf die Khoperlinie zurück⸗ zuziehen. Westlich von Boꝛissoglebsk hat das Zentrum der Kosaken die 25. bolschewistische Division volltändig geschlagen, 4700 Gefangene gemacht und 24 Geschütze sowie 120 Ma⸗ schinengewehre erbeutet.
Laut „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ meldet der „Daily Expreß“ a.s Tokio, daß der Zusammenbuch Koltschats der Korruption unter seinen Rat ebern und der allgemeinen Un⸗ ufciedenheit der sivirischen Vörker mit seiner Regierung zuge⸗ ssrueen werden müsse. 8
Die Hochzeit der Großherzogin mit dem Prinzen Felix von Bourbon⸗Parma hat geern stattgefunden. England hatdie diplomatischen Beziehungen zu dem Großherzogtum wieder aufgenommen. v“
Belgien.
Die belgischen Blätter veröffentlichen eine längere Er⸗ klärung über das von der belgischen Regierung gestellte Verlangen, 1133 Deutsche auszuliefern, um wegen Ver⸗ gehen, die sie auf belgischem Boden begangen haben sollen, ab⸗ geurteilt zu werden. Aus deser Veröffentlichung geht hervor, daß die belgische Regierung auch Mater al aus den Akten geschöpft hat, die die deutsche Verwaltung bei der Räumung von Belg en zurückgelassen hat. Die Anklage baut sich auf drei Kategorien
Straße anhalten.
[von Vergehen auf: 1) Vergehen, begangen bei Verletzung der
“
I11u1“ 8 8 “
sofort erteilen.
Unterschied zwischen den Vertäufen an Amerika und den Käufen in r Verantwortlichkeit der jenigen festzustellen, die Bulgarien in den Krieg gezogen haben.
Die Nordwestarmee gibt dem „Wolffschen Telegraphen⸗
2) Vergehen die begangen wurden wäh end der Okkupation Belgiens und aaläß ich der Räumung, 3) endlich Veraehen zuungunsten der Kriegsgefangenen. Die Liste ist dem Minister für aus⸗ wärltige Angelegenheiten überwiesen worden. Um sie auf⸗ zustellen, sind die Mitglieder der Kammer und des Senats, die Gouverneure der P. ovinzen, die Bischöfe, die Bürgermeister, die Verwalter finanzieller und indvstrieller Unternehmungen, die Präsidenten der Vereinigungen, die sich mit den Kriegs⸗ gefongenen, den Zivilgefangenen und den Deportierten be⸗ schäftiaten, zur Muarbeit aufgeforderlt worden; außerdem ist das Pablikam aufzefordert worden, Müteillungen zu machen. Die Note hebt hbervor, daß die Kagen von Privatpersonen außerordentlich zahlreich gewesen sind. — Der „Soir“ meldet, daß ein belgischer Schiffer, der gegenüber Vlissirgen vor Anter ging und de be gische Faagge hißte, von einer holländischen Menge umringt wurde, die die elgische Fahne herabriß urnd verbrannte. Die hollär dische Portzei weigerte sich, eirzuschreiten. Der Zwischen⸗ fall wiro eine Beschwerde von seiten der Regierung zur Folge
haben. Schweiz,.
Auf Wunsch der Regierung des Fürstentums Lichten⸗ stein wird die Schweiz die ertremm g von deren Interessen überall da übernevmen, wo das Fürhentum keine Auslands⸗ vertretung besitzt, und ferner eine Kommission ernennen, die an Stelle des aufgelösten Verhältnisses mit Oesterreich engere Beziehungen des Fürnenzums mit der Schweiz anknupfen soll.
— Der Bundesrat hat Camille Decoppet zum Direktor des Internationalen Büros des Welipohvereins vom 1. Januar 1920 ab gewählt.
— Wie die Genfer „Suisse“ erfährt, beschäftigt sich der Bundesrat mit der „rage der Entschäd gungen für die Kriegsverluste, die Schweizer Bürger erlitten haben. Die Gesamtsumme der bisher angemeldeten Easchadigungsfo derun en betränt 54 Melionen Franken, wobei jedoch fortgesetzt neue Ersatzanp üche besonders von Schweizer Türgern in Fraͤnkreich, argemeldet werden. Wie das Blatt mitteilt, nimmt der Zundes at den Stantpunkt ein, daß für de auf See erlittenen Ver⸗ luste ohre weiteres Dest chland verantwortlich gemacht we den soll; für die Verlyste aaf dem Lende sei Deutschland, das zur Bezahlung der Keiegsschuld verunteilt sei, ebenfalls heranzuziehen. Es besteht nun die Frage, ob die Schweiz nach dem Beispiel der E tente ohne weueres eine R⸗chnung zur Beg eichung auf⸗ stellen kaan. Nach den Juformationen der „Suisse“ wünscht der Bundesrat, daß Fraukreich, in dem die meisten Verluste vorgekommen sind, die schweizerischen Ansprüche ohne weiteres den französischen gleichstelle und sich seinerseits von Deutschland entschädigen lasse. Der Bundesrat bemüht sich durch Ver⸗ müittlung des Schweizer Gesandten in Paris, das stark wiger⸗ strevende französische Mininerium des Aeußern zur Anerkennung dieses Standpunkts zu bewegen.
— Der Bundesrat hat der „Schweizerischen Dep schen⸗ ogentur“ zufolge beschlossen, die vorgesehenen, sofort durch⸗ führbaren Erleichterungen für die Einreise mit Rück⸗ sicht auf die kommende Wintersaison unverzüglich in Kraft treten zu lassen. Die schweizerischen Gesandtschaften und Konsulate können von jetzt ab unvescholtenen Persönlichkeiten die Einreisevewilligung zum befristeten Aufenthalt bei Vor⸗ legung genügender Ausweispapiere ohne weitere Formalitäten Bulgarien. Die Regierung hat die hervorragendsten Mitglieder der Partei Radoslawow verhaften lassen. Die offiziösen Blätter erklären diese Maßnahme durch die Notwendigkeit, die
Die Regierung will Verhandlungen mit den bevpacbarten Staaten emleiten, um de Ausiieferung des
früheren Zaren Ferdinand, Radoslawows und mehrerer Gene⸗
rale zu eneichen.
Amerika.
Der Präsident Wilson hbat eine Proklamation erlassen, in der er den 27. November als Danktag festfetzt und erklärt, das Land sehe mit Vertrauen die Morgenröte einer neuen Zeit anbrechen, wo die Nationen fur ihre Opfer in einer Welt des F. iedens belohat werden würden.
— Laut Meleung des „Pressebüros Radio“ hat der Senator Lodge die vom Senatsausschuß für auswärtige An⸗ gelegenheiten vorgeschlagenen Vorbehalte ingebracht und geforrert, daß die Entscheidung nicht weiter hirausgeschoben wird. Dee „New York Times“ meldet, daß nach Ansicht der führenden Senazoren die Aussichten auf Ranttfikation des Friedens⸗ vertrages infolge der Drohung der Repierungsdemokraten und der epublitanischen Gegner des Friedensvertrages, gegen die Ratisikation zu stimmen, wenn die Vo behalte des Aus⸗ schusses nicht angenommen würden, gering seien. Die von den republikanischen Führern vorgenommene Stimmenzählung habe ergehen, daß 31 Republikaner und 5 Demok aten für Ableh⸗ nung des Frieoensvertrags seien. Die „Times“ meldet, daß der P asident Wilson in einer Unterredung mit dem Senator Hischcock erklärte, er werde sich zufrieden geben, wenn die Vor⸗ vehalte keine ernstliche Schmälerung der Tendenz des Völker⸗ bundes bedeuteten.
— Die 6. Vollsitzung der Internationalen Arbeiter⸗ konferenz beschäftigte sich mit der Frage des Achtstunden⸗ tages oder der 48⸗Stundenwoche.
Laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ legte Mar⸗ joribanks nameng der Arbeitgebver im Gegensatz zu der vom Organisationsausschuß“ ausgearbeiteten Vorlage einen Entwurf vor, der zwar die 48⸗Stundenwoche anerkennt, aber den Auofall an Nahrungsmitteln und Maschinen ausgleichen und die verwüsteten Gegenden so wiederherstellen will, daß die Rückkehr zu normalen Verhältnissen so schnell als möglich erreicht wird. Es sind darin ferner Ausnahmen für Arbeiten der nationalen Verteidigung und 56 Stundoen Arbeitszeit für gewisse Betriebe, ferner Zusatz⸗ stunden, die jedoch 300 im Jahre nicht überschreiten dürfen, vor⸗ gesehen. Die volländischen und ilalienischen A beitgeberver⸗ treter sprachen dagegen. Jouhaux erklä te, die Arbeitergruppe könne unmöglich e nem derartigen Vorschlage zustimmen. Die meisten Arbeiter verlangten außerdem noch einen halben eiertag am Sonn⸗ abend. Dr. Nolens betonte, daß die holländische Delegation gegen jeden Antrag stimmen würde, der nicht dem Grundsatz der 48⸗Stunden⸗ woche Rechnung tragen würde. Gompers sagte, es sei besser. die Konferenz vertage sich, bis der Achtstuncentag völlig angenommen sei. Die amerikanischen Arbeiter verlangten wenigstens den Achtstundentag und den halben Feiertag am Sam tag.
Nach langer Erörterung über verschiedene Anträge wurde beschlossen, sämtliche Abänderungsvorschläge und Anträge eiem Sonderausschuß zu überweisen, der die gesamte Frage des I Achtstundentages und der 48⸗Stundenwoche bearbeiten soll.