ihnen am 4. Inni 1919 abgeschlessenen Tarifbertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeissve ingungen in der Tapeten⸗ und Buntglaspapierfabrikation nebst dem Nachtrag, betr. die Ortskiesseneintelung, vom 20. September 1919 gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl S. 1456) sfür das Gebiet des Deutschen Reichs für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 30 Novemher 1919 erhoben werden und sind unter Nummer
I. B. R 3566 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
straße 38, zu richten. Berlin, den 3. November 1919.
“ Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
Bekanntmachung.
Der Zentralverband der Film⸗ und Kino⸗An⸗ gebörigen Heutschlands (Deutsche Filmgewerkschaft) in Berlin hat beantragt, den zwischen ihm und dem Verein der Lichtbildertheater beritzer Groß Berlin und Provinz Brandenburg (E. V.) am 2. September 1919 abgeschlossenen Tarifvertraa zur Regelung der Loh⸗ und Arbeiltebedinungen der Vo führer in Lichtbeldthe tern gemöß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 19.8 (Reichs⸗ Zesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckoerbvandes Groß Berlin für all zemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antraa können bis zum 25 Nooermher 1919 erhoben werden und sind unier Nummer I. B. R 3567 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 3. November 1919.
Der Reichsarbeitsminister
ö“
Die und Spielwaren⸗Grossisten und der Zen ralverband der Handlungsgehilfen, Ortsgruppe Berlin, haben beantiaat den zwischen ihnn am 15 September 1919 ab⸗ geschlessenen Tarifvertrag nebst dem Nacht ag vom 20 September 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und An⸗ stellung bedingungen der kauf män ischen Angestellten im Karz-⸗, Galanterie⸗ und Spielwaengroßhandel gemäß § 2 der Ver⸗ ordnug vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckoerbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B R. 3622 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 3 November 1919.
Der Reichsarbeitsminister.
“
1 Bekanntmachuüng. 8
Der Arbeitgeberverband des Einzelhandels, Sitz Hamburg in Hamburg, und der Verband der Optikergehilfen Deutschlands E. V. 1b Sieglitz huben beantrogt, den zvischen ihnen am 12. August 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Ge⸗ halts⸗ und Anstellungsbedingungen über die kaufmännischen
und gewerblichen Angestellten des Optikerhandels gemäß § 2 der
für das Gebiet der Stadt Hamburg für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25 Nooember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer
I. B R. 3959 an as Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
straße 33, zu richten. Berlin, den 3 November 1919. Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
8 Bekanntmachung.
Die Photographeninnung für den Regierungs⸗ bezirk Hildesheim in Hildesheim hat beantcaot, den zwischen ihr und dem Gehülfenausschuß der Photo⸗ rapheninnung für den Negierungsbezirk Hildes⸗ seim am 2. J li 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur
Vereiniaung der Berliner Kurz⸗ Galanterie⸗
in Berlin⸗
kegelung der Lohn⸗ und Arbeitebedingangen im Photographen⸗
gewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezemver 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S 1456) für das Gebiet des Regierungs⸗ bezirks Hildesheim für allgemein verbiadlich zu erklären.
Emwen ungen gegen diesen Antrag können bis zum 20 November 1919 erhoben werden und sind unier Nummer I. B R. 3996 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Lusen⸗ strabe 33, zu richten. Berlin, den 3. November 1919. Der Reichzarbeitsrinister.
Schlicke.
b
Bekanntmachung.
Die Interessengemeinschaft der Angestellten⸗ verbände und Verei e in Würzburg hat beantragt, den zwischen ihr und dem Würzburger Abeitgeber⸗ verband für Handel, Gewerbe und Industrie am 21. Juni 19,/19 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Abstellungsbedingungen für die kausmännischen Angenellien im G oß)andel und in der Jaduftrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (KReichs Gesetzbl. S. 1456) sfür dos Gebiet der Stadt Würzbarg und ein⸗ gemeindeien Voro te für allgemein verbindlich zu ertlären.
Ei wendungen gegen diesen Antrag können bis zum
Bekanntmachung.
Der Zent ralverband der Handlungs gehilfen, der VBerband deutscher Handlungsgehilfen, der Verband sunger Drogisten Deutsch ands, Ortsverein Mann⸗ heim, der Reichsverband deutscher Angzestellten, Ortsgruppe Mannheim, die Vereinigung ann⸗ heimer Angesteilten⸗Ausschüsse und der Arbeitzeber⸗ Verband des Einzelhandels in Mannheim haben beantragt, den zwischen ihnen am 5. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anst llangs⸗ bedingungen für die Angestelleen im Kleinhandel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S 1456) für die Gemarkung der Stidt Mannheim einschließ⸗ lich der eingemeindeten Vororte Neckarau, Rheinau, Ferdar heim, Waldhof, Käferthat und Sandhofen mit Scharhof für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendunnen gegen diesen Antrag können bis zum 25. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3935 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten 1“
Berlin, den 3. November 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
Bekanntmachung. 1
Der Arbeitgeberverband für Binnenschiffahrt und verwandte
Gewerbe E. V. in Hamburg hat beant agt, den zvischen dem Arbeitgeberverband für Binnenschiffahrt und verwandie Gewerbe E. V., Frehbe Weichsel, Pregel und Memel, Sitz Königs⸗ erg,
Sektion Binnenschiffer der ÖOstdeutschen Wasser⸗
meindeverband zur Selbstverwaltung seiner Angelegenheiten nach Maßgabe der Vorschristen der Provinzalordnung vom 29. Juni 1875 (Gesetzsammt. S. 335) und der sie ergänzenden Gesetze.
Tie Zahl der Mitglieder der Vertretungen (Provinziallandtage) der neu gebildeten Provinzen bestimmt sich nach en im § 10 der Piovinzialordnung vom 29. Juni 1875 für die Provinz Schiesien gegebe en Vorschriften.
E⸗ bleiben jedoch die auf Grund des Gesetzes vom 16. Joli 1919 (Gesetzsamml. S. 129) zu wähsenden Mitglieder des Provinzial⸗ landtags der Provinz Schlesien bis zum Ablauf ihrer Wahlpo⸗riode (§ 19 der Provinzialordnung) dergestalt in Wirksamkert, daß die Abgeordneten der zu dem Regierunesbezirk Opveln gehörigen Kreise die Vertretung der Provinz Okerschlesien, die Abgeordneten der zu den Regierungbbezirken Breslau und Liegnitz gehörigen Kreise die Vertretung der Provinz Niederschlesien mit den sich aus § 5 er⸗ gebenden Einschränkungen bilden. .
§ 5.
Die Bildung der neuen Provinialverhände in finanzieller und Feenese Hinsicht tritt mit dem 1. April 1920 mit folgenden
aßnahmen en:
1. Die Rechte und Pflichten des bisherigen Provinzialverbandes Schlesien gehen auf die neuen Provinzialverbände von Ober⸗ und Niederschlesien nach näherer Bestimmung eines unbeschadet aller Powatrechte Dritter unter Genehmigung des Staatsministeriums zwischen den Vertzetern Oberschlesiens einerseits und den Vertretern Niederschlestens anderseits — § 4 Abs. 3 — zu treffenden Ab⸗ kommens ü er. 8
2. Bis zum Zustandekommen dieses Abkommens oder des im § 1 bezeichneten Gesetzes wird die Provinzialverwalturng und Ver⸗ tretung der beiden neuen Proveinzialverbände, cie Verteetung jedoch nur, soweit sie den Provinzialhaushalt berührt, durch die bisherigen O gane der ungeteilten Provinz Schlesien als Treuh änder unter möglichster rechungsmäßiger Trennung der beiden Verwal ungen
westergefohrt. Bei der Povinzialverwaltung ist ein Provinzialbeirat
aus je drei Vertretern von Over⸗ und Niederschlesien zu bilden. dem Deutschen Transportarbeiterverband,
straßen, und dem Zentralverband der Maschinisten
und Heizer Deutschlands Sitz Berlin, am 13. Oktober
1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arveitsbedingungen für die Schesssmaonn chaften gemäß
§ 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl.
S. 1456) auf den deutschen Stromgebiesen zwischen Danzig und Memel für allgemein voerbindlich zu erklären.
Einwenbungen gegen diesen Antraag können bis zum
M25 November 1919 erhoben werden und si d unter Nuammer 1. n. R 4200 an Luisenstraße 33 zu richten.
das Reichsarbeitsministerium, Beclin,
Berlin, den 3. November 1919. Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
—
“ der Reichswirtschaftsstelle für Seide Nr. S. 20
über Aufhebung der Bekanntmachung Nr. S 10 1. März 1919.
Mit Zustimmung der Reichsstelle für Textilwirtschaft wird auf Grund der Verordnung über wirtschaftliche Maßnahmen für die Uebergangswirtschaft auf dem Textilgebiet vom 1. Februar 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 174) und der Bekannt⸗ machung über die Befugnisse der Reichsstelle für Textilwirt⸗ schaft und der Reichswirischaftsstellen vom gleichen Tage (Reichs⸗G'setzbl. S. 175) folgendes angeordnet:
§ 1. Die Bekanntmachung der Reichswirtschaftsstelle für Seide Nr. S 10 über Beschlagnahme und Bestandserhebung von Seidengarnen vom 1. März 1919 (Reichsanzeiger Nr. 51) wird aufgehoben.
vom
Berlin, den 10. November 1919. b Reichswirtschaftsstelle sür Seide. Der Vorsitzenoe: Abr. Frowein.
Preußenu.
Die Preuß'sche Staotsregierung hat den Reaierungsrat
Dr. Quaatz, Mitglied der Eisenbahndtrektion in Cölv, zum
Geh men Regierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium
der öffentlichen Arbeiten ernannt.
betreffend die Errichtung einer Provinz Ober⸗
8 schlesten. 8 Vom 14. Oktober 1919.
folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
nn——
25. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer
I B. R. 2436 an das Reichsarbeiteministerium, Berlin, Lulsen⸗ straße 33, zu richten. “ Berlin, den 3 November 1910. Der Reschsarbeiteminister. 8 Schlicke.
— —
1
Aus der Provinz Schlesien werden die beiden Provinzen Ober⸗ schlesien und Nied rschlesien gebildet.
Der Povinz Obe schesien werden bis zu gesehenen endgült’gen Regelung die Kreise des Regierungebezirks Oppeln, der Provinz Niederschlesien mit der gleichen Maßgabe die Kreise der Regierunge bezu ke Breslau und Liegnitz zugewiesen.
Unmittelbar nach Erledigun des Frieden vertrags von Versailles vorgesehenen Volksabstimmung hat die Staatsregierung der Landesversammlung eine Gesetzes⸗ . über die endgültige Abgrenzung der beiden Provinzen zu machen. 8
§ 2.
Die Einrichtung der erforderlichen B hörden für die Staats⸗ verwaltung näherer Vorschrift der bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen und der Festsetzungen im Staatshaushaltsplane.
Bis zur erfolgten Ein ichtung bieiben die gegenwärtigen staat⸗ lichen Organe der Provinz Schlesien für beide neuen Provinzen in Wirksamkeit. 1
§ 3. Dem Oberpräsidenten wird ein Beirat von sechs Personen zur Seite gestellt, den das Staatsministerium unter Berücksichtiaung der
Den Parovinzialbeirat für Oberschlesien bestellt der gemäß § 3 gebildete Beirat aus seiner Mitte. Dem Provinzialbeirat ist Einsicht in die laufende Verwaltung zu geben. Er ist bei den wichtigeten Ver⸗ waltungs maßnahmen zu hören.
3. Kommt binn n sechs Monaten nach der im § 1 Abf. 3, vor⸗ gesebenen endgültigen Ab renzung der beiden Provinzen das Ueber⸗ einkommen nicht zustande, so erfolgt die Regelung durch Gesetz. —
§ 6. „ Die auf die Ausführung oder Unterstützung von Landstraßen be⸗ züglichen Veipflichtungen des Staates, in welche der Provinzialverband
von Schlesien nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 8. Ju i 1875
(Gesetzsamml. S. 497) eingetceten ist, werden nach dem im § 2 des
gedachten Gesetzes bez ichneten Maßstabe verkeilt.
§. 7.
Das Gesetz tritt mit der Verkündung in Kraft. Berlin, den 14. Oktober 1919.
Die Preußische Staatsregierung.
Hirsch. Fischbeck. Braun. Haenisch.
Heine. am Zehnhoff. Oeser.
Südekum. Stegerwald.
Verordnung über Erhöhung der Eisenbahnfahrkosten bei Dienst⸗ reisen der Staatsbeamten. 8
Vom 27. Oktober 1919.
Auf Grund des Artikel III des Gesetzes über Erhöhung
der Eisenvahnfahrkosten bei Dienstreisen der Staatsbeamten
vom 9. August 1918 (Gesetzsamml. S. 143) verordnet die
Staatsregierung, was folgt:
Artikel I. Bei Dienstreisen, die vor dem 1. Oktober 1919 angetreten worden
sind, erhalten die Beamten an Fahrkosten für die während der Zeit vom 1. April bis zum 30. September 1919 einschließlich zurück⸗ gelegten Eisenhahn⸗ oder Sch ffsfahrten an Stelle der im § 3 Abs. 1
der im Abs. 3 vor⸗
§ 2. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung samml. G. 15)) in der Fassang des Gesetzes vom
Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Keichs⸗Gesetzbl. S 1456) in K aft.
Nr. 1 und Abs. 4 des Reisekostengesetzes vom 26. Juli 1910 de 9. August 1918
(Gesetzsamml. S. 143) vorgesehenen Fahrkostensätze im Falle des § 3 Abs. 1 Nr. 1a Halbsatz 1.. 20 Pfennig, Nr. 1b Halbsatz 1.. 19
Halbsatz 2. 7
““ I 16 . 7 beXX“ . 7
Artikel II.
Bei Dienstreisen, bie nach dem 30. Seplember 1919 angetreten werden, erhalten die Beamten an Fahrkesten für die nach diesem Zeitpunkte zurückgese ten Eisenbahn. oder Schiffsf hrten a“ Stelle
der im § 3 Abj. 1 Nr. 1 und Abs. 4 a. a. O. vorgesehenen Fahr⸗
kostensätze im Falle des § 3 Abs. 1 Nr. 1 a Halbsatz 1. 30 Pfennig, 89 Halosatz 2. 15 Nr. 1 b G“ 8 15 4“” 16111144AX“A“ Das glesche gilt bei Dienstreisen, die vor dem 1. Ottoher 1919 angetreten worden sind, fur Eisenbahn⸗ oder Schiffsfahrten, die
Die verfassunggebende Preußische Landesversammlung hat diesem Taze oder später zurückgelegt werden
Berlin, den 27. Oktober 1919. 1 Die Preuß sche Staatsregierung. Hirsch. Fischbeck. Braun. Haenisch. Südekum. Heine. am Zehnhoff. Oeser. Stegerwald
—. —
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen
E11“
der in der Anlage zu Artikel 88
müssen bis zum 25. November eingehen.
in den neu gebildeten Provinzen (§ 1) erfolgt nach
schaftlichen Fakullät
in Ober'chlesien bestehenden Parteibildungen zusammensetzt. Die
Beiralsmitglieder müssen in Oberschlesten geboren sein oder dort bveen Jahre gewohnt haben. Sie verwalten ihr Amt ehrenamtlich.
Der Beirat ist in Franen allgemeiner Natur, insbesondere in Fragen der Kirchen⸗ und Schulverfassung. so eie zu der Besetzung der Stellen des Obe präsidenten, des Regierungsprasidenten und der Leiter der staatlich n Pori e’v'rwaltungen gutachtlich zu hören. Seine Tätigk it erlischt mit dem Eclaß anderer Provinzialstatuten.
Jede der neuen Provinzen Oberschlesien und Niederschlesien bilder einen mit den Rechten einer Körperschaft ausgestatteten Ge⸗
und Forsten.
Die Oberförsterstelle Oberzell im Regierunagsbe irk Cassel ist zum 1. Januar 1920 zu besetzen.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst b
Der bisherige Privatdozent, Professor Dr. Madelung in Göttingen ist zum ordemlichen Professor in der philosophischen Fakuttät de Uaiversität in Kiel,
der außerorgentliche Honorarprofessor in der rechlswissen⸗ Fakullät der Umwersität in Franksurt a. M Dr. Cahn, Magistratssyadikus, zum ordentlichen Honorarprofessor in de selben Fakultät,
der Rechisanwalt Dr. H Sin zheimer in Feankfart a. M. un o dentlichen Honorarprof ssor in der rechtsw ssenschaftlichen 8K der vtee- Ugiversität, ddeer au ero dentliche Pa f ssor in der medizinischen Fakultät der U ive sität Halle⸗Witle. berg, G.ens (enh cts Dr. Oberst zum ordentlichen Honorarprofessor in derselben Fakultät und
der bi herige Prioatdozent in der philosophischen Fakuttät
daer Friedrich Wilheims⸗Universität in Berlin. P güeser Dr.
Ritter von Guttenberg zum außerordemlichen Pro
essör in
derselben Fakultät ernannt worden.
Bewerbungen
Der ordentliche Professor an der Technischen Hochschule in
Verlia Blunck ist zum Prooinzalkonservator der j Brandenbu g bestellt 8v8 8ie „ Der ordentische Professor Dr. Schmieden zu Halle a. S. ist in gleicher Eigenschaft in die medizin sche Fakultät der Universität zu Frankfurt a. Main versetzt worden.
—
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des § 46 des Kommunalabgabegesetzes vom 14. Juli 1893 (G⸗S. S. 152) wird hiermit zur öffent⸗ lichen Ke ntuls gebracht, daß das im lauf nden Jahre kommu⸗ nalabgabepflichtige Reineinkommen der Freien Grunder Eisenbahn Aktiengesellschaft aus dem Betriebsjahre 1918 auf 102 000 ℳ festgestellt worden ist.
Frankfurt (Main), den 4 November 1919.
Der Eisenbahnkommissar. J. V.: Lüttke.
Bekanntmachung.
Die Ehefrau des Wilhelm Arnold hierselbst, Gänse⸗
markt 24 habe ich zum Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs wieder zugelassen.
Essen, den 21. Oktober 1919. Städtische Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Helm.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
In der am 8. November unter dem Vorsitz des Reichs⸗
ustizministers Schiffer angehaltenen Vollsitzung des Reichsrats wurde dem Entwurf einer Verordnung über Sondergerichle w gen Schleichhandel und Preistreibereien (Wuchergerichte) zugestimmt.
Zur Beseitigung von vielfach herrschenden Unklarheiten über vie Ostseesperre wird laut Meldug des „Wo ffschen Telegropher büros“ amtlich bekannt gemacht:
1) Innerhalb der deutschen Hobeitsgewässer (3 Seemeilengrenze) ist die Fahrt für alle deutschen Schiffe freigegeben.
2) Außerhalb der 3 Seemeilengrenze dürfen nur Leichter ohne ausdrückliche Fahrterlaubnis der alltierten Marinewaffenstillstands⸗ kommi sion (Panac), jedoch nur zwischen deutschen Häfen verkehren.
3) Alle anderen deutschen Schiffe müssen für jede einzelne Fahrt außerhalb der deutschen Hoheitengewässer die Genehmigung der autierten Marinecwaffenstillstandskommission einholen.
4) Alle diesbezüglichen Gesuche sind zu richten: Für staatliche ahrzeuge an das Kommando der Marinestation der Ostsee in Kiel, ur im Privatbesitz el- Fabrzeuge an den Reedereiverband in damburg, Baumwoll 3. Diese Stellen leiten die Gesuche an die
Seetransportabteilung der Admiralirät, die die Ausstellung der erforderlichen Fahrtausweise b.i der alliierten Marinewaffenstillstands⸗ kommission beantragt.
5) Der Fährverkehr zwischen Deutschland einerseits und Däne⸗ mark und Schweden andererseits ist erlaubt.
—
Zwischen den deuischen und polnischen Delegierten
ist am 9. Noo mber Vormittags ein Uebereinkommen über die vorläufige Belassung der in den Abtretungs⸗
8 rätigen deutschen Beamten in ihrer bis⸗
erigen Amtstätigkeit abgeschlossen worden. Das Ueber⸗ inkommen sichert laut Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗ bür. 8“ den deutschen Beamten in den abzutretenden Gebieten die unjehinderte Weiterarbeit an ihren bisherigen Dienstorten für eine Zeit von mindestens zwei Monaten nach Iakraft⸗ treten des Friedensvertrags, soweit nicht die polnische Reuie⸗ rung auf ihre Dienste ausdrück ich verzichtet. Diese deutschen
Beamten genießen den vollen Schutz der polnischen Regierung. Der Ve trag gibt alle Gewähr dafür, daß sie während d eser Zeit in ihren Beamtenrechten geschützt sind. Die polnische Reg erung
hat ferner auf de ihr nach dem Friedensvertrag zuste enve Liqut⸗
daion oder Zurück al ung des Vermögens dieser Beamten ver⸗
schtet. In diesem Punkt ist jedoch ein Unterscheed zu machen zwischen enjeuigen Beamten, die wän rend der Ueberleitungszeit im Dienst ver bleiben, und solchen, die dies nicht tun. Das Vermögen der erstgenannten unterliegt überhaupt nicht der L quidation; be⸗ zü lich des Vermögens derjenigen Beamten, die keiven Dienst während der Ueberleitungszeit leiten wollen, ist Befreiung des beweglichen Vermögens von allen Einareffen seitens der Regierung vereinbart.
ebührenfrei mit unehmen,
ihrer L'quldationsbefug is über das unbewegliche Vermögen
Gebrauch zu machen nicht beabsichtigt. Den Beamten werden ihre Ehefrauen sowie die am
15 Oktober 1919 zu ihrem Hausstand gehörenden Familien⸗ angehörigen urd das am gleschen Tage zu ihrem Hausstand
gehörende Personal gleichgestelt. Zugunsten der Ruhecehalts⸗ und Wartegeldempfänger, der Wutwen und minderjährigen
Ki der verstorbener Beamter ve zichtet die pol ische R gierung
auf die ihr zuste hei de Befuanis zur Zurückhaltung und Liqut⸗ dation deutscher Vermögensteile insoweit, als es sich um das bewegliche Vermögen dieser Pe sonen handelt. Die Be⸗ stimmu gen des Ubereinkommens finden sinngemäße An⸗ wend ug auf Geistliche, Religio sdiener und Kirchenbeamte, auf Vo kosschullehrer sowie auf mittelbare Staatsbeamte und Argestellte bei Reiche⸗, Staats⸗ und Kommunalbehörden. Zur Reuwelung der Geval'’sverhättn sse ist Vo sorge getroffen, daß die Beamten wohrend der Zeit ihrer Dienstleistung die gleiche Behandlung erfahren, wie die polnischen Beamten selbst.
. Besonere Bessimmungen sind für das Gebiet der Rechls⸗ pflege und der Justizvermaltung vorgesehen, die der besonderen Siellung ihrer Beamten R chnung nagen. En Schlußprotokoll, das dem Vertrag beigefügt ist, sichert die dentschen Beamten noch ausdrückich vor Eingriffen in ihre persönliche Freiheit, bestimmt ferner die Nochahlung gewisser G haltst ile und b⸗⸗ hält die Regelung der Rechte miltelbarer Staatsbeamten aus ihren Anstellungsverhältnissen besonderen Abmachungen vor.
Partei 2336 Stimmen, Meohrheitssozialisten 1962, Unabhängige 1212, Volkepartei 684
systematische Wiederaufbau.
Diese Beomten haben das echt, während einer Abzugefrist von 3 Monaten ihre Habe sie haben ferrner das Recht auf eihändigen Verkauf ihres unbeweglichen Vermögens wah end der Frist eines Jahres, soweit die pol ische Regierung von
MNiach dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ ist aus Illowo, Kreis Fiatow, folgendes Telegramm an das Auswärtige Amt ein egansgen:
Im Augenbeick der höchsten Not richten die zahlreich bier ver⸗ sammelten deutschen Männer und Frauen an die hohe Staats⸗ regierung die oringende Bitte, ob es nicht vielleicht dech noch mög⸗ lich ist, das drohende Unheil der Artretung unserer geliebten Heimat an vas Polnische Reich zu verhindern. Es ist uns zu Ohren gekommen, daß die polnische Regierung bereit ist, auf dem Wege des Austausches das Verbleiben von üb rwiegend deutschen Gemeinden beim Deutschen Reich zu gestatten. Sollte dies der Fall sein, möchten wir dringend birten, daß auch unsere Gemeinde be⸗ rücksichtigt wird. 463 Deut che stehen wir gegenüber 108 Polen, nur wenige Ki ometer von der Grenze, würden wir immer ein fremder Splitter im polnischen Staate bleiben. Wir bitten nochmale, für das Verbleiben der urdeutschen Gemeinde Illowo beim Deutschen Vaterlande sich einsetzen zu wollen.
Die gesamte deutsche Bevölkerung der Gemeinde und das Gut Illowo, Kreis Flatow. J. A.: Schmechel, Gemeindevorsteher.
Bei der vorgestrigen Gemeinderatswahl (Stadtverord⸗ netenwahl) wurden, wie „Wolffs Telegrapenbüro“ meldet, in Beuthen gewählt: Zentrum 21, polnische Nationolpartei 13, Beamtenpartei 5, Mehrheitesonalisten 5, Demokraten 3, Deutsch⸗ nationale 3, polnische Sozialisten 2, Kommunisten 1 und Un⸗ abhängige 1 Kandedat.
In Gleiwitz wurden abgegeben: für die Deutschnationale Demokraten 2135, Zentrum 7172.
und Polen 4880 Stimmen.
In Kattowitz wurden abgegeben: für die Deutsch⸗ nationale Partei 3809, Demokraten 2127, Zentrum 4282, Mehrheitssozialisten 1406, Keiegsverletzte 403, Wirtschaftlicher Verband 866, Polen 3086 und Unabhängige 1149 Summen.
In den ländlichen Bezirken sind die gewählten Ab⸗ geordneten überwiegend polnischer Nationalität.
Im Kreise Hindenbura fallen, dem „Wa derer“ zu⸗ folge, sämtliche Sitze im südlichen Teile des Kreises den Nationaspo en und sozialistischen Polen zu. In du großen Grubenorten Zaborze, Rida, Biskupitz, Borsiawerk und Bielschowitz waden über zwei Drittel Nationalnoten und sozia istische Polen gewählt. In H denburg selbst fällt die Hälfte der Sitze den Nationa posen zu. Die Höhe des Prosentsatzes der polnischen Stimmen geht auf Kosten der Unabhängigen, der Mehrheits o)ialisten und des Z ntrums, die bedeuteyde Stim nenabnahme verzeichneten, während die Deutschnationale Volkspartei und die Deutsch demokraltische Partei ihre Stimmenzahl behauplelen. .
——V—
Der Senat der Hansestadt Bremen hat, wie „Wolffs Telegraphenbüko“ meldet, unter dem 7. November an den Reichskanzler folgende Kundgebung gerichtet:
Die als Strafe und zur Wiedergutmachung für die Zerstörung der deutschen Flote in Stapa Flow von der Entente geforderte Ab⸗ lieferung von 400 000 Tonnen an Schwimmdocks, Kränen, Schlepyern und Baggern bedeutet den endgültigen Untergang der deutschen See⸗ geltung. Ohne Bag er versanden binnen kurzem die deutschen Ströme, ohne Schwimmdocks, Kräne und Schlepver ist dte Schiffahrt lahmgelegt. Damit ist jede Hoffnung auf Weederaufrichtung des deutschen Wirtschaftslebens zerstört, aller Fleiß und alle Arbeit des deulschen Volkes ve gebens. Unter dem Vorwand: der Bestrafung, die ohne jedes Re cht verhängt werden würde, wird Vernichtung ver⸗ langt. Das drohende Unheil kann nicht durch Neubauten abgewendet werden, denn es wäre längst eingetreten, bevor durch Neubauten Ersatz für die keinen Augenblick entbehrlichen abzuliefernden Werk⸗ zeuge beschafft werden könnte. Der Senat bittet das Reichsministerium inständig, die unerhörten Forderungen der Entente abzulehnen. Er ist durchdrungen von der Ueberzengung, daß sich bei genügender Auf⸗ klärung über den furchtbaren Ernst der Lage das deutsche Volk einig hinter die Reichsregierung stellen wird, wenn sie erklärte: Bis hierher und nicht weiter. .
Die Bremer Handelskammer hat in einem Tele⸗ gramm an den Reichspräsidenten nnd Reichskanzler unter entschiedenstem Einspruch gegen die neuen Forde⸗ rungen der Entente die Erwartung ausgedrückt, daß die Versuche, Deutschland wirtschaftlich zu unterdrücken, unbedingt zurückgewiesen würden. Andernfalls würden die Folgen gleich⸗ bedeutend sem mit der Emordung des deutschen Volks durch Abschnürung aller Wege zum wirtschaftlichen
Oesterreich. 88
Der Untersuchungsausschuß zur Erhebung der militärischen Pflichtverletzungen im Kriege hörte vorgestern Blätte meldungen zufolge die Zeugen in der An⸗ gelegenheit des Zusammenbruchs der Südwepfront und des Waffenstillstands mit Jalien. Als erster erschien der ehe⸗ malige Chef des Generalstabs Arz, der im wesent⸗ lichen dieselben Angaben wie sein Stellvertreter Wald⸗ stätten machte. Nach ihm war der Zusammenbruch der Armee nicht mehr aufzuhalten. Die Italiener nützten die Feist aus, die ihnen durch den Waffenstellstands vert ag zur Forlsetzung ihrer Unternehmungen ermöglicht wurde, und die Armee konnte sich dagegen nicht wehren. Weiter wurden vernommen der Generalstabschef der Isonzoamee Oberst Koerner und der Generalstabschef der Armee in Albanien Oberst Schneider. Damit sind die Zeu enaussagen in dieser Ange egenheit abgeschlossen. Der Erhebungs ausschuß wird der Regierung in vierzehn Tagen Berscht erstatten.
Ungarn.
Der Ministerpräsident Friedrich besuchte mit dem Minister des Aeußern G asen Somsich Sir George Clerk, um mit ihm die amtlichen Verhandlungen zu beginnen Abends fand ein Ministerrat statt, der nach dem „Ungavrischen Telegraphen Korrespondenzbüro“ den Bericht des Feastr präsi ewten, daß er den Absichten 1gg George Ckerks ent⸗ sprechend sich mit den Führern der linksseitigen Par⸗ teien zur E gänzung des Kabinetts in Verhande ungen eingelassen habe, genehmigend zur Kenntnis nahm.
— Die Untersuchungsbehö den beschlossen, von der öster⸗ reichischen Regierung die Auslieferung des früheren Volkskommissars Fosef Pogany dringlich zu betreiben, da schwerwiegende Verdachtsmomente vorliegen, daß Pogany nicht nur an der Vorbe eitung der Ermo dung Ti zas teilgenommen, sondern sich auch selbst unter den Moördern befunden habe.
8
Tschecho⸗Slowakei.
Der Ministerrat hat, wie „Venkow“ meldet, be⸗ schlossen, daß alle Minist rien im Verkehr mit den staatlichen Behörden sich ausschließlich der sschechischen, im Verkehr mit den autonomen Behörden jeroch und bei der Erledigung der Eingaben von Parteien der Sprache bedienen sollen, in der die Eingabe verfaßt ist.
— In der S tzung der Nationalversammlung am Freitag wurden dem tschecho slowakischen Preßbüro zufolge die in Versailles und St. Germam abgeschlossenen Friedens⸗ verträge angenommen. Bei dieser Ge eagenheit erariff
der Minister des Arußern Dr. Benes das Wort und führte
in einem längeren Exposé u. a. aus:
Auf der Friedenskonferenz hat das Bewußtsein daß es notwendig sei, das alte System der eu opäischen Polit k durch ein neues zu er⸗ setzen, das Bestreben heroorgerufen, die Liga der N tionen zu gründen, welche sozusagen ein neues System der Weltpolitik wäre, und die verschtedenen Koalitioren und Alliancen verbindern würde. Man muß feststellen, daß die Konferenz nicht das erzierte, was sie wollte, und daß die Ersetzung des alten Blocks dur die neue Liga der Nationen noch nicht so fene erreicht hat, daß sie bereits heute eine feße und klare Grundlage zur Führung der Weltpolitik in der Zukunft s in könnte. Die in der Liga der Nafionen ausgedrückte Idee des neuen politischen europäischen und Welnhystems blieb inzwischen nur ein theoretisches Thema und besitzt bisher nicht Lebensfähigteit. Die ganze auswärtige Politik aller Staaten ohne Ausnahme ist von Erwägungen der inneren Politik beherrscht. Wir sehen bei all den Staaten, die aus der Fiedenskonferenz hervorgingen, fieberhafte Versuche, den Boden für neue Koalitionen und Alltanzen vorzubereiten. Da den Westmächten die Lage in Zentraleuropa ständig unsicher erscheint, herrscht und wird im Westen immer das Be⸗ streben herrschen, in Zentraleurepa ein gewisses neues politisches System zu schaffen, in welchem sich eine solche Konstellation bilden würde, die den Westmächten ein rseits die Sicherheit gegen die Ausbr itung Deutschlands im Osten bieten und andererseits dabin wirken würde, daß überall auf dem Gebiete der inneren Politik normale Verhältnisse eintreten könnten. Der Minister befaßte sich sodann eingehend mit dem Friedensvertrag mit Ungarn, der bereits fertig sei und on dem sich nichts mehr ändern lasse, und schloß mit einem ernsten Apell, die Poli ik des Provinztalismus aufzugeben und sich zu einer höheren eucopälschen Auffassung der auswärtigen Poli ik aufzuschwingen.
— Wie die Parlamentskorrespondenz aus Prag meldet, ist gegen den Führer der Deutschen in Böhmen, Dr. Lodge⸗ mann, ein Verfahren wegen Hochverrats eingeleitet wo den, wil er bei der Feier für die Mär zgefallenen in Kaaden eme Gede krede hielt, die in ein Vaterunser ausklang in welchem angeblich nachstehende Sätze vorkamen: „Vergib uns unsere Schulden und richte Du unsere Peiniger! Erlöse unser Volk aus Nacht und Tod und gib ihm wieder das Reich.“
— Der „Narodni Listy“ bringt eine Pariser Depesche, wonach die legalen Vertreter der tschecho⸗slowakischen Armee in Sibirien den Entschuß gefaßt haben, die Heimkehr zu Lande über den Ural zu bewirken, damit sie in Südrußland sich mit Denitin vereinigen köanen. Das Blatt legt dieser Meldung hohe politische Bedeutung bei, weil damit die Blockade der Entente gegen Sowjetrußland eine außerordentlich wirksame Unter⸗ stützung erhielte. Amerika und Japan bewiesen speziell ein starkes Interesse daran, daß Sibirien nicht völlig von Truppen entblößt werde, weshalb sie bei der geteilten Heimkehr der Tschecho⸗Slowaken über Wladiwostok verharren, d mit ein Teil derselben auch weiterhin im Osten verbleibe. D.e ssbecho⸗ skowakischen Armeeteile von Archangelsk verlangten außerdem Zuschüsse aus Böhmen, die den Sicherheitsdienst gegen die
Bolschewisten zu versehen hätten.
Großbritannien und Irland.
Auf dem Lordmayorbankett in der Londoner Guild Hall am Fretag sprach der Lordm „vorc die Hoff ung aus, daß der Vöͤlkerbund das Mittel zur Erreichung eines daueryven Friedens sein werde. Hierauf hielt der Premierminister Lloyd George eine Rede, in der er dem „Reuterschen Büro“ zufolge ausführte:
Die Schreckensherrschaft, die während ‚eines halben Jahrhunderts ihren Schatten über Enropa geworfen habe,⸗sei vorbei, aber es be⸗ Fünden noch im ner G fahren. Es seien noch verschiedene Fragen zu lösen. Die erste betreffe die Adria. Er hoffe trotz aller Schwierig⸗ fenen, daß eine Lösung gefunden werde, die den Interessen des italienischen Bundesgenossen g recht werde. Er sei aher andererseits der Ansicht, daß den Nazionalitäten, die sich von dem österr ic ischen Jeche losmachten, um sich auf die Seite der All ierten zu stellen, vor allem von den Italienern, G recht gkeit widerfahren solle. Ueber die wichti sten Grundsätze für eine Rege⸗ lung der türkischen Frtasän bestände unter den Allu rien vollständige U bereinstimmung. Alle seien davon überzeugt, daß die Turken die von Griechen, Arabern und Armeniern bewohnten Ge⸗ biete schlecht verwalt t habe, und dem sei ein Ende gemacht worden. Man habe sich dahin geeinigt, daß die Zugänge zum Schwarzen Meere für, alle Völker frei sein müßten, und daß ihre Be⸗
Grundlagen
wachung nicht länger einer Macht anverttaut werden dürfe, die
das in sie gesetzte Vertrauen entläuschte und diese Zugä ge auf Befehl Preußens für die Alliterten schloß. Was die aaderen auf die Türkei bezüglichen Fragen betreffe, so dürften für die Auf⸗ teilung der Verantworrlichkeiten unter den Alliierten keine un über⸗ wind ichen Schwierigkeiten bestehen. Ueber Rußland könne er nicht mit demselben Vertrauen sprechen. „Wir können“, sagte Lloyd George, „keinen Frieden haben, wenn in Rußland kein Friede ist, und die Auesichten sind nicht günstig. Vor einer Woche haben Aussichten auf eine racche Lösung bestanden. Heute weist aber all s auf einen langen blutigen Kampf hin. Der Angriff auf Petersburg konte nicht durchgesetzt werden und Denikins Vo marsch auf Moskau ist vorläufig aufgehalten. Auch die letzten Nachrichten ous Omsk sind wenig be⸗ nuhigend.“ Der Redner g aubt nicht, daß die bolschewistis chen armeen anz Rußland erobern würden, da die Bauern dem Bolschewismus sein dlich gegenüberstunden. Er habe bereits früher vorhergesagt, daß der Bolschewismus nicht mit dem Schwerte unterdrückt werden könne und daß man zur Wiederher ellung von Frieden und Ordnung in Rußland zu anderen Methoden werde greifen müssen. Er wollte, daß diese Prophezeiung unrichtig gewesen wäre, denn die zivilisier e Welt könne ein chaotisches Rußland nicht dulden. Wenn man von Rußland absehe, so seien die Aussichten gut. Man könne nicht er⸗ warten, in einem veinzigen Jahre zu normalen Zuständen zurück⸗ zukehren. Zwei Dinge seien notwendig, nämlich Arbeit und Vertrauen. Lloyd George sprach dann von der Festigkeit in der Lage Englands im Vergleich zu anderen vändern und sagte, auf Englands Seite sei eine bewundernswerte E holung ersichtlich. Die Arbeiterschwierigkeiten hätten zwar nicht aufgehöret, seien ober weniger drohend als feüher, und das Verhältnis zwischen Kapital und Arb it habe sich gebessert. Er vertraue darauf, daß das britische Volk das zweite Friedensjahr mit neuer Hoffnung beginnen werde, da es einsehe, daß England, wenn es sich seiner Aufgabe mit Liebe widme, nicht nur den Schaden, den der große Krieg angerichtet habe, wieder gutmachen werde, sondern auch in eine Periode des Ge⸗ dei hens eintreten werde, wie es sie nie zuvor gekannt habe.