1919 / 259 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Nov 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Miltit, Manna, Nössige, Ockrilla, Piskomitz bei Taubenheim, § 1. Meldepflicht und Zeitpunkt der Meldung. § 5. Meldestellen. 8 wilverw 8 BW 1 Porschnitz, Pauschütz Pinnewitz, Planitz, Roitzschen, Robschütz, 1. Zu melden sind alle im Bergbaubetrieb gewonnenen ein⸗ I. Meldungen sind zu erstatten: 1 EEö 8 5, 1. 2 (im besetzten Gebiet bei der 1 § 16 8 Seeliastadt, Sönitz, Schönewitz, Soppen, Schänitz, Stroischen, beimischen wie eingeführten Kohlen uand die daraus hergestellten 1. an den Reichstommissar für die Kohlenverteilung in Berlin, in Cöln, siebe § 6 ghür den rheinischen Braunloblenbergbau Diese Bek⸗ d EE“ Menschen, die zum Teil sei hren d Tronitz, Weitzschen, Wunschwhitz⸗ Wuhsen, Niederstöß witz, Verkokungs⸗ Brikentierungs⸗ oder sonstigen festen Produkte, einschließ⸗ und zwar in zwei Ausfertigungen; für ein Heft zu 5 Karten be Hegen, eine Gebühr von 0 40 Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 1919 in Kraft. fangenschaft 84 8— 6 seit langen Jahren das bittere Los der Ge⸗ Leippen, Herzosswalde, Steinbach bei Mohorn, Blankenstein, lich brennbarer fester Abfallprodukte jeglicher Art, sei es, daß sie 2. an die für den Beiriebsort des Meldepflichtigen zuständige, III und IV sind Hefte zu 6 Für Bezirte gemäß § 5, Berlin, 6. November 1919. inter seit A nhöre ee⸗ Eindruck verfehlen. Der zweite See,ve.,e.vase vnoe⸗ hönberg, Groitzsch, P mert, ans dem Bergwerksvetriehb oder aus anderen Quellen stammen. an Stelle der Kohlenabteilung der bisberigen Kriegsamtsstele ge⸗ 980 vorgesehee. oh . arten Pmen eies Webohe 1os .6 . 8. tbehru nven zer ges sseokeiten ner dait keiner Hess 26 Alt⸗ und Neutanneberg, Rotschönberg, Groitzsch. Berne, Burk⸗ 2. Brennstoffe dürfen im Januar nur bezogen wer en, wanen gesehen. Arch die etwa noch weiter erforderlichen Der Reichskommissar für die Kohlenverteilunng. Gesongenen 1nbe Hnhes Lagern Frankreichs zurückoleibenden . ——qS . . - glücklicheren, aus amerikanischer, belgischer

“] ; 5 3. tretene Zi⸗ oilverwaltunasste e(Kohlenwirtschaftsstelle, Demobilmachungs⸗ 8 Meldekarten isi 9 hardtswalde, Schmiedewalde, Barnitz, Neu Nössige, Lösten, der gewerbliche Verbraucher bezüglich dieser Brennstoffe den Be⸗ stell⸗, Landeskohlenstelle, Landeswirtschaftsamt usw.), 5, 19 und ‧, § 5, II und 9 *) sind dort für . Stutz. und englischer Gefangenschaft der Freiheit 8 8 glischer C sschaft der Freiheit zurückgeführten Kameraden

1 8 5 8 Löoöten, für Freistaat 0,10 das Stü⸗ ältr Diera, Golk, Großkagen, Ikowitz, Kleinkagen, Löbsal, Muzchütz, stimmungen der vorliegenden Bekanntmachung im Dezember pünktlich⸗Sachsen siehe Ziffer III; . 8 Stück erhältlich. an sich votbeisten ·r 8 Berücksichtigung der Herkunft der meldepflichtigen 8 oder in verschierenen Teilen des gleichen eiziehen sehen müssen, ohne seloft auch nur einen

2 5 1 (Ober⸗ und Nieder⸗ Mischwitz, Naundörfel, Nieschüp, Käbschütz, nachgekommen ist. 3. an die unter Be Hat ein Meldepflichtiger Betriebe an perschiedenen Orten 8 1 schwachen Ausblick ie C. Niederlommatzsch, Naundorf, Nimtitz, Oberlommatzsch, Pröda, 3. Brennstoffe dürfen im Januar an einen meldepflichtigen Brennstoffe zuständige Amt ihe Verteilungsstelle (siehe § 5, VI und VII, . Betrieb die Meldungen gesondert erf Ortes, so müssen für jeden. Bekanntmachung. Das Werk 88 8 9 8* 5 ibrer Befreiung zu erhalten. Priesa, Schieritz, Seilitz, Seebschütz, Sornitz, Wölkisch, Zadel⸗ Verbraucher unmittelbar oder mittelbar nur abgegeben werden, wenn [owie §.6). Bestellt der Meldepflichtige Brennstoffe aus den Ge⸗ 3. Jeder Meldepflichti 8 9 erfolgen. . 5 Dnurch Entschließung des württembergische . ist an vielen Ta nve een Fermenseruns an Seele und Körper und Zehren für allgemein verbindlich zu erklären. dem Lieferer (Händter) im Dezember die ordnungsmäßige Meldekarte bieten mehrerer ümtlicher Verteilungsstellen, so sind an alle diese Verbrauchergruppe (Vord ge hat die für ihn in Frage kommende des In 4. Noy⸗ 8 temberg schen Ministeriums hs gu, v2 en in den seit Abschluß des Waffenstillstandes hren für allge 1 hieten mehrerer umtlicher Verteilungostellen, se, fer. b gruppe (Vorderseite der Karte) d de. nern vom 4. November 1919 ist der S vergangenen Monaten in täglicher Erwartuug des Fri lender Finwendungen gegen diesen Antrag können lis zum für diese Brennstoffe vorgelegen hat. Amtlichen Vertetlungsstellen Meldekarten einzusenden; zu machen. Falls ein M der Karte) durch Durchkreuzen kenntlich Eßlingen di er Stadtgemeinde worde, d. forbert sücher Sresee 1h CTinwendungen g0 8 3 nverb d bedarf sind in der en Vertekungestelen eeldepflichtigen. Bestellt der Melde⸗ bmacken. Falls ein Meldepflichtiger nach der Art se 888 e staatliche Genehmign ij ne nide ordert mtt sebem Taß. seics Opfer. h 25. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer Zeit 4. eben 1eh 919 nbt d e er f ots IIr. ; gde⸗ E“ ., der .2 hann Betriebes zu mehreren Verbrauchergrurpen 1 v zu 4 vom Hundert verzinsliche Sch F rteilt worden, mt eigenen Augen davon überzeug v 8181ae . I ' Iew 1⸗ zeit vom 1. bis spitestens 5. Dezember 1919 erneut zu erstatten. „pflichtige bei mehreren Lieferern, so ist an seden Lieferer eine be⸗ ebend, E11“ 3 gehört, i S 1 1 Schuldver SSis G 3 hen konnte, braucht nur die Bri f. B K. 3997 an das Reichzarbeitsministerium, Verlin, Lulsen⸗ *0 5. In jedem Mönat darf nur eine einzige Meldung erfolgen; 12 Meldekarte zu richten. Bestellt er bei einem Liererer Brenn. 8 Betriebes. welcher Herhrauchergruhpe der wesentlichste Tei seines auf den Inhaber im Betrag von 1 Million teihangen der Gefangenen zu jesen, aus denenein exgreffender Weise 5 srraße 33, zu richten. v111“ b e leeitrenanen basf zan - sope esere un mhnfig ebiehen, so hat er diesem Lieferer so Haneecar ö1- Reichskohienkommissar eine Ver⸗ in 1000 Stücke Buchstabe II N. 2 bec I 18 s e Hoffenaoen spricht. Man darf sich über die un⸗ nos herlin, den 8. November 1210. 3 . piel Karten einzureichen, wie Herkunftsgebiete in Frage kommen. Es ist unzulassig, mehrere Verben, 82 bat er diese zu durchkreuzen. kehr zu bringen. 8 n Ver⸗ Fenanger eüscn e die diese Zurückhaltung der Ge⸗ § 2. Meldepflichtige Personen. Für die von einem im Auslande wohnenden Lieferer unmit elbar be⸗ 1 brauchergruppen zu durchkreuzen. Stutt ugenen in Frankreich süer das Schicksal des deutschen Volkes mit sich Der I“ . 1. Zur allmonatlichen Meldung verpflichtet sind alle gewerblichen jog nen böhmischen Kohlen sind die Meldekarten nicht an den aus⸗ § 8. Meldung im Falle d uttgart, den 4. November 1919. 1— fens 88 vnreten Feehr runfcen. die sich jetzt in Deutsch Schlicke. 18 r3 natche Ne nen. 4 hene Pe aödischen Lieserer, sondern (soweit es sich um nicht in Baver b im Falle der Annahmeverw 3 Ministerium de nd befinden und Gelegenheit haben, die Stimmung im Lande: 8 8 . Verbraucher (natürliche und juristische Personen), welche im Jahres⸗ ländis en erer, son bern owe 8 ich um 8- m gayern ge⸗ der Meld 1 3 er eigerung 1 28 Innern. 8 mitteln, können s 16. . r ng im Lande zu er⸗ b dur 'schnutt oder bei nicht dauernd mit Kohle usw. arbeitenden Be⸗ bügene . 8 den Fohlenanglesch Derchen sgehse. lhenn ein ee .. öö Lieferer. 1 Heymann. gelassen haben, ee rs 52 8. Zweifel 5 1 scnit 2 ebs 2 w , zwa er Aufschrift: stohle ; 4 1 zur Annab ine . iegsge nns inn sche 19 der ee 8 rw . Für Betet be die in Bavern li gen, find diese Melkekarten mit der⸗ Mesdekarte bereit findet, so hat er neben der si 52 Fernahne. seiner 11“ Kriegsgefangenen hinaus im ganzen deutschen Volke bedenceice f⸗ 1000 kg = 20 Ztr.) monatlich verbrauchen, auch wenn sie im Land- Fi⸗ 2 8. gen, nnd 22 18 t d bestimmten Melbdekarte 2 er für den Reichskommissar Der Gewerk bitterung über die Hinauszögerung der § 1 de Er⸗ u“ den zwischen der Tarifarbeits⸗ absatz beziehen. Meldepflichttn sind auch Betriebe, denen die .a Ha an die Amtliche Verteilungsstelle München 6⁰) Reichskommissar in X“ Eeh. bestimmte dem a. Kyffh. ist ’I i in Göllingen Fücene aufs aͤußerste gefgtegen ist. . 898 gemeinschaft des Gewerkschaftsbundes Deutscher Brennstoffeufuhr Hper 88 —88. Fnh 8. em leglucßerdem sst eine besondere fünfte Meldekarte mit der Aufschrift in dem anzugeben ist, warum die Meldelarte E nehmigung zur 818,”n September 1919 die Ge⸗ altung der französischen Regierung, die es als eine geansame Härte kaufmn. Angests Uten⸗Verbände Fulda und dem williger Einschränkung ihrer renn of zufu 8 berjen 18 ve . NAaslänbetaßle. on der ggaleich Hrecden pon den engen weitergegeben wurde und welcher Lieferer vorgeschla eieferer bun 11 Gesamtbet on Teilschuldverschrei⸗ . nicht vernehen. Die Sorge, die Deutschland nicht zur Arbeitg eb erverband Fulda am 13. Mai 1919 ab⸗ 18 80 attch verreuchen, im Buechsinin naräg vetzenuasehaben Verbrauchern zu senden, die nicht in Bayern ihre Verbrauchgstelle § 9. Weitergabe der Meld d S dcas 1 Maih nach —— 88 8 .se eabne e. . ees E sa cenaeß, I“ 6 sich esTkonat 69 Menat eschlossenen Kollektivvertrag zur Regelung der Ge⸗ s(siet „Juni 1231,5 di. Verriebe des R ichs, der Bundesstaaten, haben und böhmische Koble, sei es allein oder neben deutscher Kohle, 1. veldungen durchdie Lieferer. mit genehmigten N ingu e Stücke aufgedruckien, Sie deutiche tiegte ung, fürchier diele Gntvickeleng wiss nöe Hench 0ss zinsiellungsbedingum ag ier kaufinänschen An⸗ Arhe 8 59 Auch die Zenicksrpericaten und tBaadesstaateg, von einem deutschen vreferer bezieden⸗ er 12 dekrfsgteferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in LSe eeeus aeedectan e g n. Sts nr en IAea t di, eer Genalchen en Geseneelseh eeünecwns halts⸗ un stellungs gung A ommunen, öffentlich⸗rech lichen Kör) 1 z 1 1 ; ; 1 der dazu besti S gen ist, hat in e Schuloverschreibung⸗ be Si lichz itig die innere Gest 3 7 8 8 2 . 2 ,1 2— v. 41 8 9 88 9 muifko 88 2 5 est mmten Spalte de V 2 4 3 8 rei ungen, für die h 2 ch S 1 3 er G 8 undung des Volkskön 5 8 t Fel der Industrie gemäß 8 2 der Verordnun Gatanstalten, Wersten, Straßenbahnen) sind meldepflichtig Für die von einem im Auslande wohnenden Lieferer unmittelbar Fum r Vorderseite der Karte die e heit bestell 8 3 ypothekarische Sicher⸗ schaftliche Krisen i Fj pers durch schwerste wirt⸗ 8. Seiener b 8. a zbe des Verbrauchs: Lieferer bestimmte Meldekarte an die „Einfuhrabteilung, Berlin W. ·62, Hauptlieferer gelangt e serer weiterzugeben, bis sie zu dem 412 8 eburg oder deren Ordre ausgegeben künstlich off⸗ * r schwersten Wunden der Stabdt Fulda für allgemein verbindlich zu erklären, ist auf die Höhe des Verbrauchg: Kurf irstenstr. 117“, zu sender b „Hauptlieferer“ gelangt. Hauptlieferer ist das lief sie zu dem und sind durch Indossament üb Si .“ sten gehalten wird, vermag nach all dem Sch va 8 G —22]]) die Staatzeisenbahnen; Knurf irstenstr. „zu Koksanstalt, Brikettfabrik. das liefernde Werk (Zeche, Stü 5. dossament übertragbar. Sie werden in es erdulden mußte und noch erd Schweren, was zurückaezogen worden. 2 die Frachsmarine für ihre Bunkerkohlen; 11. Außerdem haben Meldepflichtige, deren Verbrauchsstelle im eeö fabrik) oder, wenn und soweit es einem Dritten Stücken zu 5000, 2000, 1000 und 500 fertiat, mit diese neue Bel zn erdulden muß, in der Tat nicht mehr Berlin, den 5. November 1919. 8 88 TEö“ g. ö1ö“ nSs viebie⸗ der Rofsnischen Kohlendamdels, und bezerzfeeüsch Hefndelenrmc) den Vertrieb seiner Prodühlsen aihrot. c in halbjährlichen, am 2. Faant⸗ 85 Kähmung ve Hhenss S“ e ec englich is eaer p liegt, eine besondere Meldekarte an den „Koh⸗ enausgleich, Mann eim“ 2. Fall W“ 1 Uigen Raten verzinst und mit ei 8 eigenen Best Sae eqss 1 r seinen 2. Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte aufge. 1 uad mit einem Zuschlage von 3 Proz. san gestand, sondern auch für seine Mitarbeit an dem gemein⸗ einer Meldekarte aufge. planmäßig zurückgezahlt. Die Anleihe ist bis zum 30. Paah samen Wisderaufbau der durch den Krieg zerstörten maferiesten und

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beschafft wird; 1 1 b 8 9 (siehe auch § 6, 8a) zu senden, auch wenn sie keine Produkte der führten Brennstoff 8 G Brennstoffe von mehreren Vorlieferern bezi f isti te en Vorlieferern bezieht, so gibr er 1924 unkündbar, von da ab erfolgt; Feistigen, Werte so notwendi b b gt ihre Tilgung nach Maß⸗ Krie notwendig bedarf. In der Zurückhaltung d gsgefangenen, die in ihrer Folge weit über die Grenzen des

8 Der Reichsarbei'sminister. deweerebesitzer für ihren Bedarf an Bunkerkohle sowie Schlicke. d) Sehiste elis en fürnssrfe, 1“ ieanx. Rheinischen Kohlenhandels⸗ und Reederei esellschaft verwenden. Diese nicht die urschriftliche Meldekarte wei 2 e) Zechenb sitzer, soweit sie selbst erzeugte Kohlen, Koks und besondere sechste Meldekarte ist in den feldekartenbeften enthalten, auf so viel neue Meldekarten,⸗ meiteh sondern verteilt deren Inhalt gabe des § 5 der Anleihedingungen Briket 82 tatkohle und zur Aufrechterhaltung ihres die bei den betreffenden süddeutschen Zivilverwaltungssteslen. nach Hetz rten, wie Vorlieferer in Frage kommen. stadt Sege. Landes hinaus eicht, erblickt die 3 8 8 Briketts als Deputa 5 g 1 tztere hat er an die einzel Vorlief Rudolstadt, d 3 icht, erblickt die deutsche Regieru Be kann m a ch un g. 8 Grubenbetrierh (Z chenselbsiverbrauch) oder zum Betriebe § h, I, 2 oder ihren Unterstellen erhältlich sind. 3 Mengen d 1 4 1 nze nen orlieferer weiterzugeben. Die adt, den 5. November 1919. fahr, sie hält es ih or; ng eine schwere Ge⸗ rubenetriecz (Zechenselbsiverbrauch) oder zum Betriebe 8 9, 119. Meldepflichtige Verbraucher des besetzten Gebiets haben eine gen der neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen zusammen nicht Schwarzburgi ini ierl een dsern Pflicht. berauf müt kiefttem Ernst und 8. jschen dem Rei hand eigener Kokereien 1mit oder ohne Nebenproduktenanlagen) II1. Meldepflich Verbrauche G jaben 2 mehr ergeben, als di 1 ürfen zufammen nicht warzburgisches Ministerium, Abteil . feierlich vor aller Welt hinzuweise 88 Der Antrag, den zwis chen em eichsv ex anl! oder Prikettfabriken verwenden (verkoken brikettieren) 1 7- Meldekarte an die mtliche Verteilungsstelle für den Rheinischen karte hat: 7 2 der urschriftlichen Karte. Jede neue Melde⸗ 8 111“ W 7 le ung des Innern. Die deutsche Re jeru 0 2 m. Deutscher Angestellten, Ortsgruppe Fulda, und der wenn diese Werke in unmittelbarem Auschluß an die dem. Braunkohlenbergbau, Cöln, Unter⸗Sachsenhausen 5—7, zu senden, ¹a. die auf di machen: “* Tarif⸗ Arbeitsgemeinschaft ves Gewerksch aftsbundes feeiben Zechenbesitzer gehörige Zechenanlage errichtet sind; auch wenn sie keine Braunkohlenbriketis oder Rohbraunkohlen aus 8 dis 8 die Karte entfallende Menge,“ G Seit der Unterzeichnung des Friedensvert kausmännischer Angestelltenverbände von Fulda h Nie landwirzschaftlichen Frege Birzebe, d. h. solche Betriebe, dem rheinischen Bezirk verwenden. 1 schetliche Karzen verteilten Restmengen der ur Bekannt seinem Inkrafttreten hat sich die de ee Frag⸗ und schon vor (Lsefarbeitsgemeinschaft der kaufm. Angestellten⸗ die landwire heflichem Zusammenhang bc e. nwiet IV. Meldevflichtige, deren Verbrauchsstelle im Freistaat Sachsen gen 88 karte ghit Nennung der Lieferer und der von 6 ntümachung. Grenzen des Möglichen bemüht, den 1 Regierung bis an die Gewerksch aften Fu lda) und der Vereinigun g Fuldaer 8 schaftlichen Betrieb von dessen Jnhaber geführt werden, liegt, haben mit Ausnahme der Elettrizitäts⸗, Gas⸗ und Wasserwerke, Hie Einzelmengen, und Sorten zu enthalten. Die auf Grund der Bundetratsverordnun en 5 zu entsprechen. Sie hat sich 2 r. Friedensbedingungen Handelsgeschäfte am 4. Jun 1919 abgeschlossenen Tariff oveit sie nicht Gegenstand eines selbständigen gewerblichen 8 e 8 8,5, 15 2, nnndige G. e und EEEEEE“ v“ ö“ Füstzet 13 10. Februar 1916 und 13 Pegepseengc⸗ 8 8b nessten hen Entgegenkomwen beref . -r el G 6 slund Unt d an. ren Betri Swerbeauftichrseite . sch iftliche i. . zma zu versehen. Die geordnete Zwangsp. 1 - 1 S6 autorisierter französischer Seite ihren vrege vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungse Unternehmens sind; 8 Die von d. zctschen Landeskohl bezw. durch dessen Unt ursch iftliche Karte ist bis zum 1. April 1920 sorgfältig e Zwangsverwaltung über das der amerik tösischer Seite ihren Vertretern ausdrücklich ve ;. Fteglle dibar S Batwirtschaften, Gasthöfe, Badeanstalten, Die von dem Sächsischen Landeskohlenamt bezw. durch dessen Unter⸗ zum 1. April 1920 sorgfältig Staatsangehörigen Ff. kerikanischen sichert worden war, daß ein solches Ente zusdrücklich ver⸗ edingungen der kaufmännischen Angestellten im Einzerhandel 8) VB Gastwirischaften. ventauser, Strafanstalten verteilungsstellen ausgegebenen Meldekartenhefte enthalten dement. . ufzubewahren. Staatsangehörigen Forence Fifh gehörige Grundstück, N her Heimbeförderun in solches Entgegenkommen auf die Frage C % Secfanstalten fprechernd t Melrekarien. ⸗Giektthstäts⸗⸗ Has. ugh Masserwerk ä1141414X4X4X4X“X“X“ Vidc, Rener der gelchee-enig ge de sage egeenngee en⸗ choss Gesetbl. S. 1456) für den Staztdezirk Fulda faͤr allgemein so vest sie dem Bedarf der in dem Versorgungsbezirk (Ge’ melden dem Landeskohlenamt unmittelbar mit einer Meldekarte. . Peimehden Lieserer böhmische Kohlen berieht, hat die bet Hamburg, den 7. November 1919. , zu können, daß die Ktanzbsisch Regi en deutsche Regierung erwarten verbindlich zu erklären, ist zurückgezogen worden. soeit sie dem .eeginwohner oder (tomnmugalperband) „eNe Sͤmtliche eldebarfän sind gleichlautend auszuföllen. Auch Melggkatien nicht an den onsländischen Feeferer, sondern, fallg ee scch Die Deputation für Handel, Schiffahrt und die nure noch vom Stantpuett, der BMenchltgen das heserean Berlin, den 5 Novyember 1919 wohnenden oder sich vorübergehend aufhaltenden Bevölkerung wenn mehr’ re Karten an verschiedene Amtliche Verteilungsstellen oder um 2. keldekarten handelt, die von in Bayern gelegenen Betri ich B ö— iffahrt Gewerbe. werden kann, in einem entgegenk 8 de enschlichkeit aus behandelt gibüin easn 1 8 diene 8 verschiedene Lieferer zu richten sind, müssen sämtliche Karten in allen .“ berrühren, an die Amtliche Verteilungsstelle München 6, ir ens 11111X““ ’— gefangenen der Heimat löͤst und die Kriege⸗ Teilen genau gleich lauten. Dies bezieht sich auch auf die Be⸗ falls an den Kohlenausgleich Dresden 6,) zu senden. 2 8 8 ae ttatatt ezatsseiBehtsest 8 zeichnung der Sorten und Mengen und die Namen der Lieferer, 8 sich um andere als böhmische Auslandsbrennstoffe, so sind 8” 8 1 nsca häszeget ckäbes ge ebenso auf etwalge beigefügte Bemerkungen. Karten an die „Einfuhrabtei 5 Bekanntmachung. 8 8

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Schlicke. 21 2v 27. 7,53 z b 64135 8 EEEE1“ 8 S Den V EE1““ VI. Fär Gaskoks ist die unter Absatz I Ziffer 3 genannte, an zu senden. Die Karten Selna e Seeh Fhc 1- efürstenstraße 117, Der Viktualienhändl 3 1 rwaltung „. 8 2 24. 8 9: 8 7I. ĩ 5 er Ab 2 1 1 5 S Sr 84 Slandische i 2 2 ü ;⸗ 1“ kua en n Koblenverteilung kinn uͤber die Meldepflicht abweichend von dieser die vr. Perteilungsstelle zu richtende Meldekarte an die Adresse: der Aufschrift „Auslandskohle“ zu 8e en Lieferungen sind mit. Nürnberg, Schranke 3 wurde * 8 1 Preusten. 8 1 8 verordnung vom 23. September 1915 über die Das Gesamtresultat der oberschlesischen G 1 haltung unsuber⸗ meinderatswahlen (Stadtverordneten) läßt sich dem Woiß⸗. 2

Der Reichsarbeitsminister. 8 8 3. Ob hiernach ein Verbraucher meldepflichtig ist, bestimmt im

ekanntmachung. „Aen 8 9 3 9 Bestimmung entscheiden. b „Gaskoksabteilung, Berlin W. 62, Karfürstenstr. 117“˙, zu senden. F 10. u G.“

Die Arbeitsgemeinschaft häuslicher Arbeitgeber 3. Inhalt der Meldun VII. Für andere als böhmische Auslandskohle ist die unter nzulässigkeit von Doppelmeldungen lässiger Personen vom Handel, der Handel mi

beim städtischen Arbeitsamt in Erfurt, der Reichs⸗ 111“ Alsatz 1 Zeffer 3 genannte, an die Amtliche Verteilungsstelle u Meldungen derselben Bedarfsmenge bei mehreren Liefere ü ständen des täglichen Bedarfs S. Gegen⸗ schen Telegraphenbüro“ zufolge daht

verbaud der katholischen weiblichen Hausangestellten, 1. Die Angaben haben in Tonnen. = 1000 kg zu erfolgen und richtende Meldekarte an die „Einfuhrabteilung Berlin W. 62, Kur⸗ verboten. in sind Lebensmitteln aller Art, untersagt nsbesondere⸗Zeutrum und Mehrheitssen 18 ahin zusammenfassen, da

der Reichsverband weiblicher Angestellten, Orts⸗ sind viteeeseser Aercssenangabe des Lheserenteohie Bra Riescren-— fürstenstr. 117“, zu senden... I Igenatmnehrhttam 8 Nurnberg, den 21. Oktober 1919. 1 verzeichnen haben 1e ea n-9 .n e67 F.

rfurt 8 tskar zu“ 8 (S; ohle, S ohlenbriketts, Braunkohle, Braunkohlen⸗ 8 1 b. 8 8 1 C eb un 79 54 8 7- f1 e 9 b eu, 8 2 brhkt E“ ö. ““ has. Gaskoks), Herkunft anch C der 8 § 6. Amtliche Verteilungs 8 zl. Abgabe S Bezug von Snsaedn k““ 8 1“ Der Stadkrat. Treu. 1 1 in den See . nIr⸗ 2 1. 2B29; e J111“ sichen Verteilungsstellen mit der genauen Bezeichnung gemäß §. 6 Amtliche Vertellungsstellen sind: näßigen Monatsmeldekarte 1, 1 d 2) 5 ordnungs⸗ 3 8 .“ 1 W⸗ gung betrug zumeist 60 Prozent, selt 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag (Arbeitsvertrag und Haus⸗ lichen Berteilung w. and E miliche Vertellungs, 2 Nije der Eenehoant dekarte 1, 1 und 2) hedürfen der Anweisung oder 8 8 In Myslowe rug zumen Prozent, selten darüber. 9ge 8 EE“ 3.1ʒS z. B. Gebiete rechts der Elbe, Sachsen, Ruhrgebiet usw.) und Sorte 1. Für St einkohle*) aus Ober⸗ und Nieder⸗ der Genehmigung derjenigen Amtlichen Verteilungsstelle (siehe § 6) 1t 8 In Myslowitz wurden gewählt 16 Polen und 14 Deuts angestelltenordnung) zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ 8. . Stück⸗ Schl kohle bezw. Grob⸗, Perlkoks usw.) zu trennen. 7 b aus deren Bezirk dieser Bez⸗ ä ungsstelle (siehe § 6) †FKattowitz 33 4 4 Deutsche, in bedingungen für Hausangestellte gemäß § 2 der Verordnung 11“ 85 restee. nc. Verteilungsstelle für schlesische Steinkohle in der Amtüichen Ieeveee etest, Fie gen sol. Hehen die Gntscheidung Die von heute ab zur Ausgabe gelan und 1ab gad 88 Snndes . in Beuthen 39 Peutsche

vom 8 enaen; vec S. 1n9 für den *e) Transportart der im Vormonat bezogenen Mengen Berlin W. 8, Untec den Linden 32. zulässig. Die Genehmigung des Reichs⸗Gesetzblatts enthgtt Nummer 214 Köniashütte 31 Deutsche 8. Puscht, und 8 8 8. 5 Stadtbezirk Erfurt für allgemein verbindlich zu erklären (siehe Abs. 2), 2. Für Ruhrkohle*): 1 ömsweise 1 Nr. 7122 eine Ve Unter 7 Deulsche EEEII111““ 2 1 aurahütte

Jheaah n. Eö“ 8 NUI16“ ür die Aßga 1 Nr. 7122 rordnun etre V Deutsche und 6 Polen -

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum b) Bestand am Anfang des Vormonats, Amtliche Verteilungsstelle fär Ruhrkohle, Essen, Frau⸗ des Fe die Abgabe und den Bezug von Brennstoffen, welche für wirtschaftlichen Benutzund vüen betr ffend Verbot der un⸗ und 15 Deutsche. ttsee Hindenbig dagegen 21 Polen 20. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer Zusuhr im Vormonat, s Bertha⸗Krupp⸗Straße 4. . dfesege. der Rheinischen Kohlenhandels⸗ und Reederei⸗Ges. 2. November 1919 Eisenbahngüterwagen, vom 1 I. B. R. 3696 an das Reichsarbeilsministerium, Berlin, Luisen⸗ Bestand zu Beginn des laufenden Monats J+†. 3. Für Steinkohle⸗) außs dem Aagchener Revier: . 11“ Mannheim) bestimmt sind, tritt hinsichtlich Nr. 7123 eine Bek 1.“ 8

WI“ 88 8 ) Verbrauch im Vormonat, Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Rutäloh 1 2 saß 1 erforderlichen Anweisung oder Genehmigung für von Weinbaub 10⁄ ekanntmachung, betreffend die Bildung 8 Hamburg. Aachen). Kuhrkohle an die Stelle der Amtlichen Verteilungsstelle in Essen der Nr. 7 11 vom 4. November 1919 und unter g. b c. 7124 eine Bekanntmachung. betreffend die Ver⸗ g - nat 8 nif des „Wolffschen Tele⸗

8 8 Ersuchen ge⸗

liegen eines besonders wichtigen Grundes erteilt.

8—*

straße 33, zu richten. 8 Bedaif v⸗ 1 i Reviel Cohrscheib (Bez

8 Bedarf für den lausenden Monat, Uachener Reviets in Kohlscheid (Bez. 1 1 1

Berrlin, den 31. Okiober 1919. g) vrnuesich, iger Bedarf für den folgenden Monat 4. Für die Steinkoh tet 8 ℳ8g Saarrevier, T“ ee la der P Der Reichzarbeitsminister. (siebe Abf. 3). Lothringen und der bayerischen Pfalz: 8. er Anf 38, 1 lletzter Satz) und § 10 wird hingewi ängerung der Prioritätsfristen in Norn

LI1“ 8 Spalte 32 zu melden durch die im Ametliche Kohlenverteilungsstelle für das Saarrevier in hürfeüi⸗ Ftastigeegec iches ns s zwei 1919. vom 6. November richtet, im Interesse der Zukunft des hamburgischen Außen⸗

es Platzhaͤndlers aus Mengen, die bereits bei ihm FvF els 8. Forderung der Entente auf Aus⸗

v““ b lieferung der Schwimmdocks usw. mit allem Nachdruck

chlicke. 2. Die Trausportart 88 in 1 nn 6 Eetlh tezlenzerte nu enden in Anführungszeichen angegebenen Ab⸗ ürzungen bei Bezu Saarbrücken 3, Kaiserstr. 27 I. 8 . nvabjatz⸗ 5. Für die Braunkohlet) aus dem Gebiet rechts E“ Verbraucher sind auch zulässig, wenn neben Heꝛst rständnis der Parte ; wenn ne der Parteien die Genehmigung der Zivilver⸗ entgegenzutreten und die Annahme der Forderung zu verweigern.

fuhrenweise ab Zeche: „Landabjatz“; E 1 A“X“ tmachung. g vom Platzhändler oder dem Aushalfenden: mit Ausnahme von sächsischer Braun⸗ Pektane eee e S.. 1.. . b 8 8 . „Platz“; 12 J. 8 8 1 b e9 Eis 8589. 9, 1, 2 rliegt. Sollen zu solchen Aushilfs⸗ 6 1 Die Bekanntmachung in Nr. 225 des Deutschen mit der Vollbahn ab Zeche: „Bahn’ ; Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts 8 engen sen bahnwagen benutzt werden, so bedirf die Lieferung 88 Die Handelskommer Hambur at an da Reichsanzzigers vom 2. Oktober 1919, betreffend n dh 8 Hesb 6 F . 5 .“ as een 8S hle †) AE der zuständigen Amtlichen Verieilungs, (Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilageg) ve-eeeeen. der und da lchacestenar⸗ rifvortrag vom 27. Mai 1919 zur Regelun der mit der Vollhahn ab Schiff: „Um chlagez b- 3. Haubtli 1 mininerium ein Telegramm gerichtet, in de . I xxö gewerblich e ester in 1 Whtn ““ Haae Feeegegger; n ber ib. ZZI“ 1 E1. Ch ch ehe 4 enne dn 1X“*“*“ 8 11 8 Personenvegtehrespetre geplanten L. eit 9 8 mi dem Se zw. Sch un Kle ahn: „Sch f : 88 8 8 1 8 18 veab 18 A. urch en Hän er we 58 3 1 b E l᷑eeam 2 2 1 v s r Rüpeah ee 9 8 2 des Tiefbaugewerbes im Gebiet der Bahnbaustrecke durch Ketten, Seilbahn, Verbindungsgleis und sonstige b Aantliche Vetteilungsstelle für den mitteldeutschen Braun⸗ her See en emäß 8, 9, 1 zugegangenen Söö E““ 1 1een lehrs dringendst wider⸗ Birkenwerder —Borgsdorf (bei Berlin) ist, infolge eigene Transportanlagen unmitteibar ab Grube: fohtenber bau in Hasle a. S., Maͤgdeburger Str. 66. 11 nen anderen Händler Uiefern.¹) Auf letzteren findet in⸗ schaftsgebieten bereite das Vorgehen eine auf anderen Wirt⸗ urücksthung des Antrags auf all emeine Verbändlichkeits⸗ „Eigentr.“. . Für Braunkohle †) aus den Freistaaten ben Falle die Bestimmung, daß ihm die ordnungsmäßi e M wer. 8 134v Sgebieten bereits erkennbare Besserng im Keime ersticke. Sachfen und Sachsen⸗ Altenburg sowie für böh⸗ b dehrt gtee. muß 1, 1 und 2)) keine nwen uüna ke 8 Insbesondere müsse eine genügende Besfoörberungsmöglichken auf 8 genünt die einschlägige Mitteilung des Hauptlieferers. Deutsches Reich. der Strecke Hamburg—Berlin geboten werden.

erklärnag gegenstandslos geworden. Erfolgte die Lieferung auf verschledene Transportarten, 8 sst U 2 eriin den 3Ler iecce dasam L für die 8 Teühmengen geirengt anzußeben. üi Anzugeb u . gr. 1 enh (u5 g EAEE“ 4. Die nachträgliche Meldung der gemäß Ziffer 2 1 Der Reichsarbeitsminister. 3. Als Monat⸗bedarf Spalte 9 der Meloekarte) st anzugeben Kohlenausgleich Dresden, Linienkommandantur E, Dresden. findenden Lieferungen ist in § 3a geregelt. ister 1 un 8 statt⸗ 1 Der Aubschuß des Reichsrats für Rechnungswesen sowie 1 1 e vereinigten Ausschüsse 18 mn 1 1 8 1 3 Aussch ür Zoll⸗ und § 12. Anfragen und Anträge. Justizwesen und für Fiegh. e.. 18. afüc

Schlicke. .““ die an sich zur Führung des Betriebs bendtigte Brennstoffmenge, Fürrheinische Braunkohle ) . leichgültig, ob dieselbe aus dem etwa vorhandenen Bestand orer aus F Pnnflich V rteilungsstelle für den rheinischen Braunkohlen⸗ Anfragen und Anträge, di Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmach ff 1 V frnen - unntmachung betreffen, sind, gsenzouten 5 ,1 eiet, nichis anderes bestimunk ist, an den Reshercmlenseen 88 büronnn Telegraphen⸗Korrespondent⸗ 8 die von der „Korrespondenz Herzog“ geb achte Nach⸗

S b neuen Lieferungen gedeckt werden soll. Etwaige Lieferrückstände 1 f 86 dürfen nicht dede Bedarfsanmeldunge ün estellt werden., v. e 8 Penobec Bn 8n LV 5/7. †. der 8 die laut amtlicher Verfügung von der Be ieferung ganz ausgeschlossen ber Weste 7 ö d de istaat Hessen: hlenverteilung, Berlin . . 8 p sind, haben als Bedarf Null anzugeben; solche, die von der Be⸗ em -As.N. EIS Freistaat Hez. ged eschofs ung, Berlin, zu richten. Die Deutsche e” Dle Bekanntmachung, betveffend 89 Faeifverfras ieferung über eine bestimmte Breunstoffmenge oder quote hinaus Kohlens zsgleich Mannbeim, en; —— Fedgescheg. § 13. Verwend des „Wolffs 8 wee Paris laut Meldung richt, daß der Republik, Oesterrei vom 1. Juni 1919 zwischen dem Deutschen Lano⸗ ausgeschlossen sind, haben nur diese als Nedars anzumeloen. 9. Für Stein⸗“) und Braunkohle †) aus dem ndung von gewerblichen Kohlen ace schen Telegraphenbüros“ folgende Rote über⸗ Kredit von 300 bt 11“ Bielefeld, dem ausgeschlossen und buchmaͤßiger Errechnung, rechtsrheinischen Bayern und für böhmische, nal gs ist verbote Zwecke. reichen lassen: vrn worden sei ehee 500 Millionen Francs eingeräumt ; oten, Brennstoffe, die für den 1 Herr Präsident! 1

. Betrieb eines gewerb⸗ Am Die deutsch⸗österreichischen Unterbehörden sind angewiesen

arbeiterderband, Gau Westfalen, in 24. Der Bestand ist nicht nur auf Gr w entralverband der Forst⸗, Land⸗ und Weinbergs⸗ n tatsächlicher Feltstellung zu melden. Badera Finsge eenhsege sat 8 im rechts 8. s Frbeiter Deutschlands und dem Land⸗ und Forst⸗ sondern tatsäch icher Feitstellung 1 b Amtliche Verteilungsstelle für seeeehee imn rechts⸗ 8. sind, ohne Genehmigung des Reichs⸗ 29. August d. J. wurde durch eine amtliche Veröffent wirtschaftlichen Arbeitgeberverband in den Kreisen § 3a. Aushilfslieferungen. 10 Brpenh ] und seiner zugeben oder zu ve Henden ns.e hg oder faͤr Pausbvandzwecke ab⸗ negane xr ee Havas mitzeteilt, daß die alierfen vnd ase Aiedigaftischen Ra ETTTö11““ 1““ 11“ S * v 11A1““ b gg en. Siehe jedoch § 32, ¹. ö 8 Regierungen sich entschlossen hätten, den Zeitpunkt des Inkraft⸗ weise Sperren im Sinne des § 17 der III. Voll —* vH. Ffeg 1 b 1 8 tens ded Friedensvertrages, soweit er den Rücktransport der deutsch anweisung des deutsch⸗österreichi eenn b 4. Strafen. Kriegsgefangenen betrifft, vorzudatieren. Hinzugefügt war daß die vom 14. April Figb 116““ , daß die 14. Apr 9 über die Anmeldung und Kontrolle ge⸗

weehen 8 vom 4. enen 1919, ist infolge wurde, der in der U—aeere ee b- K peses hüren uw.): b urückzlehung des Antrags gegenstandslos geworden. nicht angegeben worden war, so ist diese Lieferung in der Dezender⸗ Amil'ce Vert ilungsstelle für die Steinkohlengruben des S.— 1. Juwiderhandlr 8 12 Vorb 1 1 1 v. n Berlin, den 3. November 1919. ““ velnesgee zrot zu unterneichene, Besondere Meidekarten für die]) Baflh und imer Ummbung. Humnover, Brühlstr. 1. 8 88 Verntanandete zree Hekanntm nScs de Seee üg baas ZZ der. abaet Vermögenschaften und die Sicherung der Vermögens shilfslief f äͤssig. . ü 19 ; 8 1 nem 2 it Gell bj 1 stali une cher, en Stij 84 er gens⸗ ¹*Der Reichsarbeitsminister. b u 8 V . Se sr N- . ässis Vormonat aus Bestand oder 8 1. 8 8 86 nn Fe. Nlcedöbkennstoffe stche 85, vIl mit 1 888 I I“X“ bis zu zehntausend Mark oder 2 bzatenf cher Hand befindlichen Kriegsgefangenen nb seit ..SöS. 76 d's Staats gesetzblattes für den Staat Deutsch⸗ Schlicke. Zufüͤhr Breunstoffe abgegeben hat, ohne sie im gleichen Monat ö111“ e 1“ ABPerordnung des Bundes! 14 Fahrlässigkeit gemaß § 5, Abs. 2 der genomn eit ein. Sie hat im allgemeinen einen normalen Verlauf gffer von 1919) auf Guthaben und Depots 1) von 1 § 7. Art der Meldung. m 3000 Mark bestrafr rrats vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis eenee ce nabs d Hasseschen b aus Unfolös des bn. deenche Senpelsgejellchaften, Kommanditgesellschaften und

ssraum nur langsam, die n rsonen ie j 5 „, b Deutschen aus der Gefangenschaft in überseeischen Ländern venh eer Gebietes des -ene. .e..

8 je ni rückerhaltenen Mengen, sofern sie vhescsaerdihen so sind die nicht zurückerhaltener h 1 6. 1 1 5 negesamt 10 t oder mehr betragen, in den Spalten am Fuß der d iche sverbind er 2. Nebe d S 1 8 ätzli aaegrzas ges 1. Die Meldungen, die mit deutlicher rechtsverbindlicher handelns auf veie se te Been Falle des vorsäblichen Zuwider, oder vorbereitet. Die französische Resignng llein vers haben und in Deutsch⸗Oeste . allein versagt den un eutsch⸗Oesterreich keine Betriebsstätt at sich zwar auf das 2) von physischen Personen, die ihrenà E6 ren Wohnsitz außerhalb des

.“ Karte zu melden. Die Mengen dürfen nicht eiwa vorweg abgesetzt Namensunterschrift (Firmenunterschrift) des Meld pflichtigen versehen 1 nstoffe vr neldekarten erstartet die Zuwiderhandlung bezieht, ohne fanfe fchene vevfie dien nüe 8 deutschen Kriegsgefangenen die Freheit. Sie

Bekanntmachung, 1 1 4

1 2 oder als Verbrauch verrech et werden. Diese Meldung bezieht sich sein müssen, dürfen nur auf amtlichen Dezember

betreffend Meldepflicht für gewerbliche Verhraucher auch auf die Rück abe entliebener Brennstoffe. seder Fersesfeüns be e ee Orts⸗ oder bören oder nicht. Drängen der deutschen Regtern

von mindestens 10 t Kohle, Koks und Briketts 3. Der Empfänger oder Rückempfänger der in § 32 behandelten Bezi kskoblenstelle, heim Fehlen einer soschen bei der zuständigen Empfindungen e tspri egierung und die warme, rein menschlichen Gebietes des ehemaligen österreichischen S

monatlich im Dezember 1919. Lieferungen hat diese gemäß § 32! im Hauptteil der Karte rot unter⸗ Kreiswirtschaftsstelle, wenn auch diese fehlt, dei der zustind gen § 15. Wirkung unterlassener Meldung vom Roten Freuu zu dencg ge,ee geice gen Unarnatiealen Fomitees im Inland vicht über Jahresfrist has,eee dns behaen 8

Auf Arund der 68 1, 2, 6 der Verordnung über Rege⸗ strichen zu melden 1— hihsehbe enh e seiner eehless nicht oder nicht 87 Frenasangenen⸗ unmittelbar nach der Ratifikation ves gchesnn dnen, falls Anlaß zur Annaheme vorliegt, daß diese Gese⸗ nügt alsche oder unvollft 1 rankreich beginnen solle. Frankreich hat ratifiziert. Der 8Sg. oder Personen inner halb der letzten 5 Jahre eine die

cwerbssteuerpflicht begründende Tätigkeit in Deutsch⸗Oesterreich

lung des Verkehrs mit Kohle vom 24. II. 1917, der 88 1, 7 § 4. Nachprüfung der Angaben. *) Auch Britetts, Schlammkohle und Koks. hat 5 8 ländige Angaben macht, Friede der Bekanntmachung über die Bestellung eines Reichs⸗ **) Auch Gaskoksgrus, ⸗Lösche und dergleichen Abfallerteugnifse, sowie Be neben der . gemaß 14 zu gewärtigen, daß er von der Friedenszustand für Frankreich ist durch amtliche Erk ärung hergestellt t heeshs g ausgeschlossen wird. und damit der Zeitpunkt für die Erfüllung der Zusage gekommen, ausgeübt haben. Die deutscheösterreichischen Unterbehörden

- 8 . 4 Der Meldepflichtige hat fortlaufend über Zufuhr und Berbrauch lac kommissars für die Kohlenveriellung vom 28 II. 1917 und an Brennstoffen nach gar, Hertanftsge er und Sorte in solcher Kokszrusbrikettt. 1 noch immer ab rt Fesbnun . der 88 1, 2, 3 und 5 der Verordnung über Auskunftspflicht Weise Buch zu füihren, diß ein Vergleich der Buchangen mit den *) Auch Briketts, Naßpreßsteine und Grudekeka. *) Eine Abänd 1 Velt auf die Rickkehr 2 Geealch Regierung und das deutsche wurden meiter angewiesen, Sicherstellungen, die mit vor⸗ vom 12. VII. 1917 wird bestimmt: v“ ederzeit möͤglich rf) Wegen der Meldepflicht in den besegten Gebieten veral. § 5 III. Bestimmung mc FIen Feisen Lieferungsbeziehungen soll durch diese 8e- L-e Angabe über Fuch 1eeneten nicht 8 tehen, ohne Verzug 1 .“ 3 werden kann. Aut niemand können diese Leiden von ü 4 * von ihaen auf Einschreiten der Parte der 400 000 oder aus einem andern Anlaß Kenntni EI“

1“ 8 8 s erhalten.

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