Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertrageparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 6. November 1919. Der Registerführer: Pfeiffer.
„ .
Bekanntmachung. 1 Unter dem 6. November 1919 ist auf Blatt 218 des Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Arbeitgeberverband für die Landwitt⸗ schaft im Kreise Elbing und bem Deutschen Landarbeiterverband
für den Landkreis Elbing am 19. Mai 1919 abgeschlossene Arbeits⸗
Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und bedingungen der landwirtschaftlichen Arbeiter wird gemäß 8. 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Londkreises Elbing östlich der Nogat und dem Amtsbezirk Zeyer für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Oktober 1919. ““ Der Reichsarbeitsminister. 5 J. V.: Geib. Das Tarifregister und die Registerakten können im
während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗
stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 6. November 1919. Der Registerführer: Pfeiffer.
— —
Bekanntmachung.
Unter dem 6. November 1919 ist auf Blatt 219 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: “
Der zwischen dem Verein der Arbeitgeber von Thorn und Umgegend, dem Deutschnationalen Handlungsgehilfenverband, Ortsgruppe Thorn, dem Kaufmännischen Verein von 1858 in Hamburg, dem Kaufmännischen Verband für weibliche An⸗ gestellte, Ortsgruppe Thorn, liche Angestellte in Handel und Gewerbe, Verband weiblicher kausm. Angestellten und dem Zentralverband
dem polnischen Verein für weib: dem katholischen
für die der Tarifvertrag infolge
Das Tarifregister and die Regtsterakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 6. November 1919.
Bekanntmachung.
registers eingetragen worden:; Der zwischen dem Wirtschaftsverband der Landwirte des
Keeises Leobschüt, der Katholischen Gewerkschaäft der Land⸗ ar
arbeiter im Verbande Sitz Berlin, dem Deutschen Landarbeiter⸗
der landwirtschaftlichen Arbeiter wird gemäß § 2 der Ver⸗
der Handlungsgehilfen Deutschlands, Ortsgruppe Thorn, am
„August 1919 abgeschlosse Parifvertr ur Regelung 1 4. August 1919 abgeschlossene Tarifvertrag z gelungt Groß⸗ und Kleinhandel wird gemäß § 2 der Verordnung vom
der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmänni⸗
schen Angestellten im Groß⸗ und Kleinhandel und in der In⸗ dustrie (mit Ausnahme deis Bank⸗ und Versicherungsgewerbes)
wird gemäß 8§ 2 (Reichs⸗Gesetzbi. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Thorn. und der eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich er⸗ klärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 10. Ok⸗
tober 1919. Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifreaister und die Registexakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. — der regelmäßigen Dienststunden 8ssehhen werden.
Arbeitgeber und E
n
der Erktärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, knnen⸗
von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen
Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 6. November 1919. Der Registerführer. Pfeiffer.
— —
Zekanntmachung. UHInter dem 6. November 1919 ist auf Blatt 214 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: *
der Verordnung vom 23. Dezember 1918.
der Erklärung des Reichsarbestsmini 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während
ür die der Tarisvertrag infolge.
Landarbeiteroverband am 18. Augnst Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedin⸗
Her zwischen dem Cölner Wäscherei⸗Verband E. V. in
Cöln⸗Lindenthal, dem Fabrikarbelter⸗Verband, dem Verband der
Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter und dem Zentral⸗
verband christlicher Fahrik⸗ und Transportarbeiter Cöln am
2. Mai 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der
Lohn⸗ und Arbeiisbebingungen im Wäschereigewerbe wird gemäß 8§ 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für die Stadt Cöln und die eingemeindeten Vo orte fuͤr allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bauolichkeit beginnt mit dem 1. August 1919.
Der Reichgarbeitsminister. 3. V.: Geib. Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarheits⸗
ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
4“
Arbeitgeber, und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 6. November 1919. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung. Unter dem 6. November 1919 ist auf Blatt 216 des
Tarifregisters eingetragen worden: 8
Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft des Bamberger Kleinhandels, dem Deutschngtionalen Handlunagsgehilfenverband
e Hrtggruppe Bamberg, dem Deutschen . auf⸗
rein e. V. Berlin, Zweigverein Bamberg, dem männischen Verein von 1858 Hamburg, Bamberg, dem Kaufmännischen Verein „Merkur“ Nüernberg, Bamberg, Drtsgruppe Bamberg, dem Verband Deutscher Handlungs⸗ gehilfen Leipzig, Kreisverein Bamberg, dem Verband Reisender Kaufleute Leipzig, Ortsgruppe Bamberg, dem Verein der eutschen Kaufleute Berlin, Ortsverein Zamberg, und dem Zentraloerband der Handlungsgehilfen Berlin, Bezirk Bam⸗
rg, am 28. Mai 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung Anstellungabedingungen der kaumangischen Angestellten des Bamberger Kleinhndels wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗
der Gehealle und
Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Bamberg und die Gemeinde Gaustadt für allgemein verbindlich erkläct.
Der Reichsarbeitsminister. 8 : Geib.
ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Kreis Leobschütz für allgemein verbindlich erklärt. Die
allgemeine Verbindlichteit beginnt mit dem 1. November 1919. Reichs⸗
arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b,
Der Reichsarbeitsminister. “ 8 888 18 Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗
während der regelmaͤßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen
von den Erstattung der Kosten verlangen. “
Berlin, den 7. November 1919. SDer Registerführer. Pfeiffer.
—.—
Bekanntmachung. 1
Unter dem 7. November 1919 ist auf Blatt 226 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: 1—
Der zwischen der Interess t Verbände des Kreises Neurode i. Schl. und dem Arbeitgeber⸗
verband des Kreises Neurode am 6. Juni 1919 abgeschlossene
Tarifvertrag zur Regelung des Arbeitsverhältnisses der kaufmännischen, technischen und ZBüroangestellien in Industrie (mit Ausnchme des Bergbaues und der Textilindustrie), in
23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet
2
Der Reichsarbeitsminister.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während
der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge b teriums verbindlich ist, können
von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗
stattung der Kosten verlangen. “ 11“
Berltin, den 7. November 1919. “
— Der Regkfterführer. Pfeiffer.
— —
HekanntmaecheanS.
Unter dem 7. November 1919 ist auf Blatt 225 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: “
Der zwischen dem land⸗, forst⸗ und teichwirtschaftlichen
Arbeitgeberverband für den K eis Grünberg i. Schlesien E. V.,
dem Schlesischen Landarbeiterverband und dem Deutschen
1919 abgeschlossene
ungen der landwirtschaftlichen Arbeiter wird gemäß § 2 der
gerordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456)
uür den Kreis G ünberg i. Schl. für allgemein verbindlich er⸗ 1 1 füs den. Kreis G ünberg i. Schl sh allgemen Fbiüddch von den E“ einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗
stattung der Ko
lärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Ok⸗ tober 1919. 1 Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Re isterakten können im Reichsarbeits⸗ ministerinm, Berlin N W. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingasehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklaͤrung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsvparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 7. November 1919.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung. .“
UMnter dem 7. November 1919 ist auf Blatt 221. des Tarif⸗ . Stadt Reichenbach i. V. und der eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit
registers eingetragen worden: Der zwischen dem Deuts Verband, Geschäftsstelee Magdeburg, der Vereinigung der selbständigen Gewerbetreibenden und freien Berufe in Staß⸗ rt Leopoldshall, dem Gewerkschaftsbund der kaufmännischen ngestelltenverbände, dem Verein Deutscher Handlungsgehilfen, dem Kaufmännischen Verein von 1858 und dem Verband der
weiblichen Handels⸗ und Büroangestellten am 26. Juni 1919. Hen, zur Regelung der Gehalts⸗
abgeschlossene Tarifvertrag und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten in Staßfurt⸗Leopoldshall wird gemäß § 2 der Verordnung
vom 23. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) für den
Ortsgruppe dem Reichsverband Deutscher Angestellten, Cöln,
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich
Bezirk des Ortes Staßfurt Leopoldshall für allgemein verbind⸗
lich erklärt.
1. September 1919. 5
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten koͤnnen im Reichs⸗ aebeuszinisgecame Berlin NW. 6 Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b,
wahrend der regelmäßl en Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge ist, können
vöon den Vertragsparteten einen Abdruck des Tarifvertrags gegen
Erstattung der Kosten verlangen.
Die allgemeine Verbindlichkeit-beginnt mit dem 15. Oktober 1919. †
Berlin, den 7. November 1919. 8 Der Registerführer. Pfeiffer. 8
ngnnnee
Arbeitgeberverband der Transport⸗,
engemeinschaft der Angestellten⸗ 1
verband der Handlungsgehilsen, Reichsoerband Deutscher Angestellten dem Gewerkschaftsbund der Angestellien und dem Arheitgeber⸗
verband des Großhandels Augsburg am 10. September 1919
Verbindlichkeit beginn mit dem 15. Oktober 1919.
nationalen Handlungsgehilfen⸗
Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem
Bekanntmachung. 7. November 1919 ist auf Blatt
Der zwischen dem Deutschen Transportarbeiterverband, Verwaltungsstelle Bielefeld, und dem Verhand der Bielefelder
Unter dem 220 des
Tarifregisters eingetragen worden:
Herrenkleiderfabrikanten abgeschiossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die Hilfs⸗
arbeiter in der Herrenkleiderfabrikation wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Bielefeld für allgemein verbindlich erklärt.
w Die allgemeine Verbindlichkeit begimnt mit dem 30. Oktober 1919. Unter dem 7. November 1919 ist auf Blatt 227 des Tarif⸗
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 ,
8 1 1G 2 während der regelmäßigen Dienststunden einge 8 verband und dem Verband kath. erwerbstätiger Frauen und brc regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden Mädchen Deutschlands am 11. August 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge 8
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen
Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 7. November 1919. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung. Unter dem 7. November 1919 ist auf Blatt 224 des
. Tarifregisters eingetragen. worden: arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, kregüh 8 m
Der zwischen dem Deutschen Transportarbeiterverband, Ortsverwaltung Frankfurt a. M., und dem Südwestdeutschen Handels⸗ und Verkehrs⸗ gewerbe E. V., am 19. August 1919 vereinbarte Nachtrag zu dem für allgemein verbindlich erktärten, auf Blatt 40 des Tarff⸗ registers eingetragene Tarifvertrag vom 24. April 1919 für die im Speditions⸗ und Fuhrgewerbe tätigen Fuhrleute, Mitfahrer und sonstigen Arbeiter wird gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) gleichfalls für den Stadtbeziek Frankfurt a. M. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit
dem 15. Oktober 1919.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsaxbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Lutsenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
gn den Se einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ 2 8 u ten v ngen.
des Kreises Neurode i. Schl. für allgemein verbindlich erklärt. ermms pererftrn ger ngh Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. August 1919.
Berlin, den 7. November 1919. “ Der Registerführer. Pfeiffer.
“
Bekanntmachung.
Unter dem 7. November 1919 ist auf Blatt 222 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗
gestellten⸗Verbände, Ortsent ga Augsburg, dem Zentral⸗
Ortsgruppe Augsburg, dem
Ortsgruppe Augsburg,
abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und
Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Großhandel wird gemäß §.2 der Perordnun zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für
as Stadtgebiet Augsburg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ minsisterium. Berlin N W. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden..—
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
ten verlangen. Berlin, den 7. November 1919. Der Rezgisterführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 7. Novemher 1919 ist auf Blatt 223 des Tarif⸗
registers eingetragen worden: Der zwischen dem Handelsschutz⸗
8 Reichenbach und Umgegend (E. V.), dem . er Handlungsgehilfen, Gau Sachsen, und dem Reichenbacher Ausschuß der Privatangestellten am 5. Juli 1919 ncg An len⸗ Tarifverfrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs bedingungen der Angestellten im Detailhandel einschließlich der Putzgeschäfte wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der
beginnt mit dem 1. September 1919. Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib. 8. Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70b,
während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 7. November 1919. Der Registerführer. Pfeiffer.
4
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 215 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 7125 eine Verordnung über die Bereitstellung von Räumen und Naturalquartieren für Grenzzollbehörden und Grenzzollbeamte vom 30. Okiober 1919 und unter 1
Nr. 7126 eine Verordnung, betreffend die Verwaltung der Grunderwerbsteuer, vom 6. November 1919.
Berlin, den 10. November 1919.
Postzeitungsamt. Krüer.
vom 23. De⸗
Bekanntmachung.
Unter Bezugnohme auf den in Nr. 250 des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ für 1919 bekanntgegebenen Beschluß der Reichsregierung vom 30. Oktober d. J. werden hiermit die im Baltikum 2 im russischen Militär⸗ dienst stehenden preußischen Staatsangehörigen aufgefordert, unverzüglich unter Rückkehr in das Reichsgebiet aus jenem Dienst auszutreten, widrigen falls se auf Grund des § 28 des Reiche⸗ und Staats⸗ angehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 (Reichs Gesetzbl. S. 583) der preußischen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt werden. 1“ Berlin, den 11. November 1919. ““ Der Preußische Minister des Innern. J. A.: von Jarotz 8
1
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der bisherige ordentliche Honorarprofessor Dr. Driesch au die übrigen
in Heidelberg ist zum ordenttichen Professor in der wirtschafts⸗
und sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität in Cöln
ernannt worden. 8
Vom 1. Dezember 1919 ab dürfen nach 8 1 der Ver⸗
tober waren, dürfen ohne ausdröckliche Fahrterlaubnis der alliierten Marine⸗Waffenstillstandskommission für ef einzelne Reise außerhalb
ist, nach einer Meldung des „Wolffschen in der Nacht zum 11. November verschieden.
der Gemeinderatswahlen
Zu der Bekanntmachung vom 8. ovember Ostseesperre wird laut Meldung des „Wolffschen Tele⸗
graphenbüros“ amtlich ergänzend gemeldet:
1) Die Ostseesperre besteht noch fort, so daß sich also deutsche Schiffe, die den Bestimmungen zuwiderhandeln, der Fortnahme . alliierte Seestreitkräfte aussetzen. .
2) Nur diejenigen Leichter, die bereits vor dem 10. Ok⸗ im Besitz von generellen Fahrtausweisen
der Dreimeilengrenze zwischen deutschen Hafen “
82
Der Kardinal von Hartmann, Erzbischof von Cöln, elegraphenbüros“
———
„Die nunmehr vorliegenden amtlichen Wahlergebnisse in Oberschlesien ergeben, laut Meldung des „Wolfsschen Telegraphenbüros“, folgendes
Bild: Im Kreise Hindenburg betrug die Wahlbeteiligung durch⸗
Beuthen.
ordnung über Maßnahmen gegen die Kapitor flucht vom 24. Ok⸗
zur Rückzahlung fälligen Stücke der preußischen Staatsschuld, der Reichsschuld und der Schuß ebietsschuld nur solchen Banken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften zur Einlösung übergeben werden, bei benen das ganze Wertpapier oder der Zinsbogen mit dem Erneuerungsscheine hinterlegt oder die im Besitz eines mit einem Stückeverzeichnis versehenen urkundlichen
Nachweises über die anderweitige Aufbewahrung des Wert⸗ tages der Republit mit einer Ansprache, in der er die unuber⸗
papiers sind. 8 Die nicht zu den Banken gehörenden amtlichen Einlösungs⸗ stellen duͤrfen nach § 3 der vorgenannten Verordnung die Zigs⸗
scheine und die zur Rückzahlung fälligen Stücke außer von den
8. 2 8
schnittlich 66 vH. Hiervon entfollen auf die Polen 64 vH und arteien 36 v;. Im Landkreise Beuthen
betrug der Durchschnittsprozentsatz der Wahlbeteiligung 65 vH.
Davon emtfallen auf die Polen 55 bis 90 vH, im Durchschnitt 78 vH. Die Wahlbeteiligung und die abgegebene Stimmen⸗
zahl im Kreise Kattowitz enisprechen ungefähr der im Kreise Im Kreise Tarnowitz war dis Wahlbeteiligung im Durchschnitt 50 vH. Auf die Polen enlfallen 89 vH und auf
Oesterreich. In dem gestrigen Kabinettsrat begrüßte der Staats⸗ kanzler Dr. Renner das Kabinett anläßlich des ersten Jahres⸗
sehbare, von dem Kabinett während dieses Jahres geleistete
Banken nur von solchen Personen zur Einlösung annehmen,
die ein vom Finanzamt bestätigtes, die betreffende Stücknummer enthalter des Verzeichnis über die Anmeldung ihres Besitzes an Wertpapieren vorlegen. Die Einlösung der am 2. Januar 1920 fälligen Zinscheenn der preußischen Staatsschuld, der eichsschuld und der Schutzgebietsschuld beginnt bei
Die am 2. Januar 1920 fälligen Zinsen der in das Preußische Staatsschuldbuch und in das Reichsschuldbuch ein⸗ getragenen Forderungen werden durch schrift auf Reichsbankgirokonto, bei der Staats schuldentilgungs⸗ kasse und bei der Reichsbankhauptkasse vom 18. Dezember d. J. ab, bei den Zahlstellen außerhalb Berlins vom 21. Dezember Berlin, den 4 November 1919.
1 Hauptverwaltung der Staͤatzschulden und RNeiichsschuldenverwaltung 1
Bekanntmachung.
Gemäß 8 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (GS. S. 152) wird hiermit zur öͤffentlichen Kenntnis gebracht, daß im laufenden Steuerjahre ein zu den Kommunal⸗
abgaben einschätzbarer Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1918,19
bei der Nauendorf⸗Gerlebogker Eisenbahn bezüglich
ihrer preußischen Strecke nicht erzielt worden ist. Magdeburg, den 7. November 1919. SDder Eisenbahnkommissar.
vqq ““ Auf Erund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vem rom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich der Oriainal Bauerndiele und „bar G. m. m. H. in Berlin, Jägerstraße 69, und dem Schankwirt Paul Gruttke in Berlin, Neue Feiedeichstaoe 49, vürch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mir Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb untersagt. Gleichzeitig habe ich auf Grund der Bekannt⸗ machung zur Einschränkung des Fleisch⸗ 28. Oktober 1915 (-GBl. S. 714) die veh Schließung der Schankwirtschaft der Genannten, Jägerstraße 69, an⸗ geordnet. 11“ 8 Berlin, den 28. Oktober 1919. “ 8 Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. 1 FJ. A. Dr. Böhmert
88 b1“
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver⸗ lässiger Pafonen vom Handel, vom 25. September 1915 (RGBl. S. 603) Jabe ich dem Schankwirt Paul Baumert in Borgs⸗ dorf, Bahnhofstr. 3, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen vcuberleah in becg auf diesen Handelsbetrieb unter⸗ sagt. Gleichzeitig ist auf Grund des § 8 der Bekanntmachung zur Einschränkung des Fleisch und Fettverbrauchs vom 28. Oktober 1915 (RGBl. S. 714) die dingliche Schließung der von ihm geleiteten Schank⸗und Speisewirtschaft in Berlin, Tiergartenstraße 17, angeordnet worden.
Berlin, den 3. November 1919. 9
LSandespolizeiamt beim Staatskommissar für Dr. Falck.
8
Deutsches Reich.
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.
—
oll⸗ und sschuß
8 8 8
und Fettverbrauchs vom
Arbeit hervorhob. Die Kraft dazu habe dem Kabinett die Tatsache verliehen, daß es vom Vertrauen der Volksvertretung und damit des ganzen Volkes getragen sei.
— Das „Neue Wiener Tagblait“ erfährt, daß die Wiener Staatsanwaltschaft entschieden habe, den Kommunisten Dr.
Levien nicht wegen Hochverrates, der ein politisches Verbrechen sei, wohl aber wegen Ermordung der Geiseln als eines ge⸗
die Post, durch Gut⸗
g
des ersteren nicht vügeage wird. D
den amllichen Einlösungsstelen am 22. Dezember d. JZ. zustisz und für Aeußeres
meinen Verbrechens auszuliefern, B daß er wegen
Staatsämter für üten nun das Münchener Aus⸗ Ueserungsbegehren zu beantworten. Wie der „Morgen“ von unterrichteter Seite erfährt, ist das Auslieferungsbegehren der bayerischen Regierung von der Regierung abschlägig beschieden. Levien werde aber nicht in Freiheit gesetzt, sondern in Karlstein bei Waildhofen interniert werden. 8 “
Einer Reutermeldung zufolge berichtet der „Daily Herald“,
15*
die polnische Regierung beabsichtige, alle kriegführenden
ö in Rußland aufzufordern, die Feindseligkeiten am
25. November einzustellen und Delegierte nach Warschau zu.
entsenden, die über den sofortigen allgemeinen Frieden beraten sollen. Die Großmächte sind ebenfalls aufgesordert worden, Delegierte zu entsenden, um an der Konferenz, die am 15. De⸗ zember statifinden soll, teilzunehmtehn.
Nach einer Meldung der „Times“ ist die Mitteilung
Clemenceaus an die südslawischen Delegierten, daß sie
den bulgarischen Friedensvertrag nicht unterzeichnen dürften, wenn sie nicht erst den österreichischen Vertrag unter⸗ zeichneten, von der Belgrader Presse mit Protest aufgenommen worden. Einige dieser Blätter fordern die Regierung auf, lieber auf die Vorteile des bulgarischen Friedensvertrags zu verzichten, als diese Bedingungen anzunehmen.
— Das „Südflawische Preßbüro“ meldet, daß die Regie⸗ rung demnächst zur Liquidierung deutscher Unter⸗ nehmungen auf dem Gebiete des südslawischen Staats .d werde. Die Verhandlungen werden auf Grund der
estimmungen des Friedensvertrags mit Deutschland erfolgen.
Großbritannien und Irland.
Der Koͤnig Georg erinnerte in seinem Trinkspruch bei dem Festmahl im Buckingham⸗Palast, wie die „Agence Havas“ berichtet, an die Bemühungen seines Vaters und des Vorgängers des Präsidenten Poincaré, durch ein gemeinsames Bündnis zwischen “ und England der Welt den Frieden u erhalten. Großoritannien werde dieses auf dem Schlacht⸗ felde erprodte Bündnis auch weiter bewahren und sei gewiß, daß Frankreich es in diesem Bestreben unterstützen werde. Als Beweis für diesen seinen ernsten Willen habe England das französisch⸗englische Defensiobündnis unterzeichnet, das Frankreich Phen einen eiwaigen neuen Angriff seines alten Feindes
icherheit geben solle; Er hoffe weiter, daß der Völkerbund den Weltfrieden sichern und es allen Nationen ermöglichen werde, einer neuen Blüte entgegenzugehen.
— Der französische Minister des Aeußern Pichon hatte gestern, obiger Quelle zufolge, mit Lord Curzon eine Unter⸗ redung über die schwebenden politischen Fragen. Er besprach sich auch mit dem König und mit mehreren anderen Mit⸗ gliedern des Kabinetts. Vorgestern hatte Pichon eine lange und wichtige Zusammenkunft mit Lloyd George.
— Im Unterhaus fragte Bottomley, ob die Pszsg. nahme Lloyd Georges auf Rußland in seiner Rede in der Guild Hall am 8. November bedeute, daß man willens sei, mit Lenin und Trotzki Verhandlungen anzuknüpfen. Bonar Law antwortete dem Reuterschen Büro zufolge:
Es bestehe nicht die sofortige Absicht, etwas derartiges zu tun, und es würden keinerlei derartige Schritte unternommen werden, ehe das Haus volle Gelegenheit zur Erörterung gehabt habe. In seiner Rede bhabe Looyd George einfach die Hoffnung ausgedrückt, daß es einen Weg zur Erlangung des Friedens in Rußland geben werde.
Dem „Telegraaf“ zufolge erklärte Bonar Law noch, er könne zwischen der Rede Lloyd Georges und der, die Churchill vor Wochen hielt, und in der er darauf drang, daß gegen die Bolschewisten alle Maßregeln getroffen würden, keinen Unter⸗
George keinen Augenblick daan gedacht habe, Verhandlungen mit den Bolschewisten vorzuschlagen. G6“ ““
übe die
I
sailles geschaffen worden ist.
jes es unmöglich,
ähnlicher Art zeigten sie
Frankreich.
Der Oberste Rat beschäftigte sich vorgestern mit der Lage, die durch die Verhandlungen im amerikanischen Senat über die Ratifizierung des Friedensvertrags von Ver⸗ Der „Temps“ sagt:
Die letzten Abstimmungen ließen in der Tat befürchten, daß ent⸗ weder der Friedensvertran von den Vereinigten Staaten nur mit Einschluß zahlreicher Vorbehalte, die von drei anderen Großmächten vor Inkrafttreten des A angenommen werden müßten, ratifiziert werde, oder daß die Ratifizierung schließlich gänzlich durch eine Koalition der Gegner des Vertrags und der Gegner der Vorbehalte abgelehnt werde. Man müsse deshalb mit der Möglichkeit rechnen, daß das Inkrafttreten des Vertrags ohne die Ratifizierung von Amerika weiterhin hinaus⸗ geschoben werde. Die Bedingung des Artikels 440 des Friedensver⸗ trags, daß drei alllierte Großmächte und Deutschland ratifizieren mecen. um den Friedensvertrag in Kraft zu setzen, sei zwar erfüllt, die veeen, merikas sei also nicht unexrläßlich, aber andererseits
den Friedensvertrag ohne die mnahme der Vereinigten Staaten bei den verschiedenen interalliterten Wiedergut⸗ machungs⸗, Kontroll⸗ und anderen Kommissionen sowie schließlich bei den militärischen Besatzungstruppen auszuführen. Schwierigkeiten für die Tätigkeit des Völkerbunds. Gestern nahm der Oberste Nat von der Antwort der rumänischen Regierung Kenntnis, beschloß eine Note an die serbische Delegalion auf deren Bemerkungen zur Frage der Minderheiten und entschied, den kleinen Mächten eine Ver⸗ tretung in den gemischten Gerichten zur Aburteilung der aus⸗ zulieferuden Deutschen einzuräumen.
Wie die „Liberté“ mitteilt, verlangt Frankreich die Auslieferung von 600 Dentschen auf Grund des Ar⸗ tikeis 228 des Friehensvertrags Die franzöfische Regierun werde in der vom üaferrat eingesetzten Kommission, betreffen die Regelung des Gerichtsverfahrens, dacch den Unterstaats⸗ sekretär für Militärjustiz, Ignaze, vertreten sein. 83
Rußland. 8 frühere Kriegsminister des Kabinetts Kerenski und
Der
Präsident der 3. Duma Gutschkow hat sich nach einer Meldung
des „Matin“ über die Lage in Rußland dahin geäußert, daß er eine Eatscheidung von Denikin erwarte, der über 400 000 Mann und reichliche Munition verfüge. Das Schicksal Judenitsch' hänge davon ab, wie rasch die englische Hilfe ein⸗ setzen könne. Die Rückkehr zu einer liberalen Monarchie und zu einem vorkriegerischen Zarismus halte er für unmöglich. Den baltischen Staaten müsse man die breiteste Autonomie geben, aber sie seien für Großrußland wegen ihrer Reichtümer und wegen ihres Exporthandels unentbehrlich.
— Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, sind in Jekaterinbuxrg eine Anzahl bolschewistischer Kommissare ein⸗ getroffen, die die Uebersiedelung der Zentralleitung in Moskau nach Jekaterinburg für den Fall vorbereiten, daß Moskau durch Denikin unmittelbar bedroht wird.
— Nach einer Meldung aus Riga haben die Letten unter dem Feuerschuß der Ententeflotte den Aa⸗Fluß bei Pinkenhof überschritten. Die russischen Truppen gingen Zurücklassung von Gefangenen und Maschinengewehren
Der „Soir“ meldet 2 dem Zwischenfall in Breskens, wo die von einem belgischen Schiffer gehißte belgische Flagge
eruntergerissen und verbrannt worden war, daß die belgische Regierung beschlossen habe, von den Niederlanden nicht nur
eine Entschädigung für den dem belgischen Schff zugefügten
Schaden zu verlangen, sondern auch eine feierliche Wieder⸗
utmachung fuͤr den der Fahne zugsfügten Schimpf zu serbesa Ein belgisches Torpedoboot soll die Schelde hin⸗ unterfahren, und die Fahne soll von den holländischen Behörden
gegrüßt werden. Schweiz.
Dem schweizerischen Gesandten in den Vereinigten Staaten Dr. Sulzer wurde die nachgefuchte Entlassung unter An⸗ erkennung seiner hervorragenden Verdienste genehmigt. Sein Nachfolger ist Nationalrat Meter in Genf. b — Die Kommission des Bundesrats für die Savoyer Frage hat dem „Wolffschen Tele raphenbüro“ zufolge dem twurfe des Ablöommens mit Frankreich zugestimmt. — Der Nationalrat beschloß in namentlicher Abstimmung mit 105 gegen 49 Stimmen entsprechend dem Antrage des Bundesrats und der Kommissionsmehrheit, die Verhandlun über das Statut des Völkerbundes sofort zu beginnen.
Amerika.
Im amerikanischen Senat führte laut Meldung der „Agence Havas“ der Senator Walz gestern aus, daß der vorgeschlagene Vorbehalt hinsichtlich der gegenseitigen Ge⸗ währleistung von Gebiet und Unabhengig eit die anderen Nationen des Völkerbundes verpflichten würde, den Vereinigten Staaten im Falle eines Angriffs beizustehen, während die Vereinigten Staaten dieser Verpflichtung entgehen würden. Der Senat lehnte in namentlicher Abstimmung mit
48 gegen 36 Stimmen die Ergänzung dieses Vorbehalts durch
den Abänderungsantrag der republikanischen Gruppe ab, die gestern selbst gegen den Vorschlag stimmte. Der Senat ver⸗ warf auch einen Antrag des Senators Borah, nach dem sich die Vereinigten Staaten weigern sollten, sich als durch Arlikel 10 des Vertrags gebunden zu betrachten.
Der „Times“ wird aus Teheran gemeldet, daß eine kleine Abteilung afghanischer Truppen Merw besetzt habe. Andere Abteilungen sollen folgen offenbar in der Absicht, auf russischem Gebiete panislamische Propaganda zu treiben. Eine neue bolschewistische Mission ist an der afghanischen Grenze an⸗
gekommen.
— Nach einer Meldung des „Wolffschen Depeschenbüros“”“ aus Peking ist Tsching YNu Pun von der Partei Tuan zum Ministerpräsidenten ernannt worden.
Sttatistit und Volkswirtschaft. Arbeitsstreitigkeiten. 1 Der Berliner Metallarbeiterausstand ist he⸗
schied finden. In London nehme man allgemein an, daß Lloyd en det. Durch die in den Betrieben vorgenommene Urabstimmung
ist, wie hiesige Blätter melden, die Wiederau Arbeit beschlossen worden. Entsprechend die 11“X“ hat auch der Fünfzehnerausschuß den Ausstand für beendet erklärt.
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