rte. Altenhagen, Arbshagen, Barth, Bresewitz, Bodstedt, — Bliesentade, Bartelshagen, Bartelshagen adl., Buschen⸗ hagen, Balkenkoppel, Bussts⸗ Batevitz, Bisdorf, Carnin, I. Cummerow, Cummerow⸗Heide, Piwitz, Pabitz, 1 Frauendorf, Fahrenkamp, Flemendorf, Gädkenhagen, Glöwitz, Groß Kordshagen Gr. und Kl. Mohrdorf, Hermanne hagen⸗ Heide, Hohendorf, Kronsberg, Kindshagen, Küstrow, Kenz, Kinnbackenhagen, Klausvorf, Löbnitz, Lüdershagen, Langen⸗ hanshagen, Lassentin, Langendorf, Wend, Martenshagen, Michaelisdorf, Manschenhagen, Neuendorf⸗Heide, Nisporf, Pruchten. Pramort, Prerow, Nubitz, Redebas, Sundische Wiese, Spoldershagen, Saatel, Starkomw, Seeha en, Neu und Alt Stoltendorf, Velgast, Wieck, Mobbelkow, iepkenhagen, Wüstenhagen, Werdor, Zingst und Zipke für allgemein ver⸗
rklären. 1 1] “ gegen diesen Antrag können bis zum 1. Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3984 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 3. November 1919. Der Reichsarbeitsminister.
9
E1141“ 8 entralverband der Handlungsgehilfen, briebs Groß Berlin, der Verband der Büro⸗ angestelilten Deutschlands, Ortsgruppe Groß Berlin, der Gewerkschaftsbund der Angesteilten, Ortsver⸗ band Groß Berlin, der Gewerkschaftsbund kauf⸗ männischer Angestelltenverbände, Sitz Berlin, und 1 der Bund CEoqöö und Ingenieure en beantragt, den zwischen ihnen, egens gen An estellten und Beamten, dem Deut⸗ chen Verkmeisterverband, dem Deutschnationalen Handlungsgehilfenverband, dem kaufmännischen Verein von 1858, dem Deutschen Privatbeamten verein, dem Verband der weiblichen Handels⸗ und ZBüroangestellten E. V., dem Verband der Deutschen Kaufleute, dem Verband Deutscher Handlungs⸗ ehilfen und dem Arbeitgeberverband der chemi⸗ schen Industrie, Sektion I, am 19. September 1919 ab⸗ geschlossenen Parisvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen und technifchen Angestellten der chemischen Industrie gemäß § 2 der Verord⸗ nung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin sowie die Orte: Adlershof, Cöpenick, Erkner, Friedrichshagen, Grünau, Königs⸗ wusterhausen, Rudow, Spandau und Wildau für allgemein ablich zu erklären. 1 I 1“ gegen diesen Antrag können bis zum 30. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3882 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luijenstraße 33, zu richten. Berlin, den 8. November 1919. Der Reichsarbeitsminister. Schlicke. 88
2
Bekanntmachung.
rbeitgeber⸗Verband für kaufmännische b an Handelskammerbetirt Bonn e. V., der Zewerischastsbund kaufmaͤnnischer Angestellten⸗ Verbände, Ortsausschuß Bonn, und der Reichs⸗ verband Deutscher Angestellten, Ortsgruppe Zonn, haben beantragt, den zwischen ihnen am 31. Auguft 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gene 18 und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angeste lten im Einzelhandel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Bonn für allgemem verbindlich zu erklären. .“ Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer T B. 3993 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 8. November 1919. Der Reichsarbeitsminister Schlick
Betanntmachnne.
8 er Kaufmännische Verein von 1858 Hamburg, WEEEI1181“*“ für Nordbayern in Nürnberg, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Werkmesterver⸗
hand und der Arbeitgebervereinigung in Weißen⸗ burg in Bayern am 7. Juli 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vpertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten in Handel und 8 Felass gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918. Rieichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Weißen⸗ 88 in Bayern und dnchseigen bei Weißenburg in Bayern
är allgemein verbindlich zu erklären.
8 Ebnwendungen gegen diesen Antrog können his zum 30. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer T. B. R. 3763 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luifen⸗ straße 33, zu richten. C“
Berlin, den 8. November 1919. b 8 Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
n’nene
ekanntmachung.
Dder Verein Braunschweiger Metallindustrieller hat deantragt, den zwischen ihm, dem Gewerkschafts⸗ bund kaußmännischer Angestellter, der Arbeite⸗ emeinschaft der freien Angestelltenverbände und P. Arbeitsgemeinschaft der Privatangestelltenver⸗ bände am 12. August 1919 abgeschtossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anste ungsbedingungen der sfaufmännischen und technischen Angestellten in der Metall⸗ industrie gemäß § 2 der Vexordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Siadt Braun⸗ schweig und die Vororte Rühme, Bienrode, Querum, Glies⸗ marode, Riddagsbausen, Nautheim, Rüningen, Broitzem, Melve⸗
*
5
uhlendorf, straße 33, zu richten. 16 Aerlin, den 8. November 1919.
für das Schneidergewerbe C. V., Sitz München, und
der Deutsche “ . Avei 1 — wischen ihnen am 18. 1 191 3
beee zur Regelung der Arbeitsbedin⸗ düngemitlei, vom 12. November 1919, und unter
zungen der Zuschneider aß
geschäften des Schneidergewerbes gemäß § 2 der Verordnung
vom 23. Dezember 1918
Gebiet des Deutschen Reiches für allgemein
erklären.
30 November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer Schlicke. 1.
Luisenstraße 33, zu richten. 6
dem Hünd der 8* Luxuswaffenbronche in Suhl und Zella⸗Mehlis
abgeschlossenen L1“ 9* Rezetung 8 Loxn⸗ und Arbeitsbedingungen im Büchsenmachergewerbe gemäß; Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadtbezirke Suhl allgemein verbindlich zu erklären.
30. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer 8 “ 1nee Reichsarbeitsministerium, Berlmi, Luisen⸗ hat Pieußen von dieser Ermä Snenne Gehrauch gemacht und traße 33, zu richten.
der Iööö“ treffend2
verkeh sministers vom 1 S. 1877) erläßt die Schiffohrtsabteilung führungsbestimmung:
— Gesetzbl.
Einwendungen gegen diesen Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 217
Antrag können bis zum
Nummer 217 unter Nr. 7129 eine Bekanntmachung, betreffend das 1“ woappen und den Reichsadler, vom 11. November 1919, un Der Reichsarbeitsminister. 8 unter Eöö“ Schlicke. N betreffend Verwer
30 Nooember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer und 21s des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten
B. R. 4404 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ b
r. 7130 eine Verordnung, uge der Binnenschiffahrt für Lebensmitlel und vom 7. November 1919; Nummer 218 unter Nr. 7131 eine Verordnung über Kartoffeln,
I vehö Verordnung über die Preise für Stickstoff⸗
Bekanntmachung. 8
Der Allgemeine Deutsche Arbeitgeber⸗Verband 1 be.
Nr. 7133 eine Veroronung, betreffend Aenderung der “ die Bildung “ ETöbö far Reichs⸗ 2. 1456) für das Stickstoffoüngemiitel vom 13 März 1919 (Reichs Besetzor g 85eh füach zu S. 88 bezw. 12. Juli 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 643), vom
12. Nooember 1919. Berlin, den 13. November 1919. Postzeitungsamt. Krüer.
und Direktricen in Schneidermaß⸗
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
B. R. 4041 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin,
Berlin, den 9. November 1919. 8 Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
Preußen.
Di eeußische Staaisregierung hat den Regierungsrat Dr. Feer Prereh Düsseldorf zum Polizeidirektor in Essen und
den Schultechnischen Mitarbeiter beim Prooinsialschul⸗ kolleium in Koblenz, Studienrat Heinz zum Gymnasial⸗ direktor ernannt.
Bekanntmachung.
Der Deutsche Metallarbeiter⸗Verband, Verwal⸗ ungsstelle Suhl und Umgegend, hat beantragt, den wischen ihm und der Kommission der Arbeitgeber
——
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Bekanntmachung. 1““ Nachdem der Reichswirtschaftsminister am 30. Augu . Nachhens 113 der Thoahrugabvestimmung vom 21. August 1919 zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 23. März 1919 den Ländern seine Zustimmung zur Errichtung von Stellen erklärt hat, welche die ihm nach den Vorschriften dieser Bestimmungen obliegenden Aufgaben wahrnehmen sollen,
§ 2 der und Zella⸗Mehlis für
diesen Antrag können bis zum
Einwendungen gegen
13 derartige unter dem Namen „Kohlenwirtschafts⸗ tellen“ errichtet. b K L“ Sie haben ihre Sitze in Königsberg, Stettin mit Neben⸗ stelle in Schneidemühl, Danzig (bis auf weiteres), Berlin ( in den Mark n), Magdeburg, Hannover, Püsfelderf, 8, Peaheh “ 8. M., Hagen mit Nebenste e Siegen, Hierzu treten noch die in Hamburg und Bremen für diese 1 — beiden Länder vorgesehenen Stellen, wesche Teile preußi chen schiffahrt für Lebensmittel und Kohle. Gebietes mätbewirlschaften, is. ö68 18 ; 8 lonwir telle 89 Gebie Auf Grund der 88 3 und 5 der Perordnung des Neicha⸗ S 1. Veverntir Ni8 Nbg. Aufgabe der Kohlenwirtschaftsstellen ist es, Wünsche und 8 Anträge der Verbraucher innerhalb ihrer Bezirke ent⸗ ggegenzunehmen und an zuständiger. 68 . Artikell. bringen. Sie sind außerdem besugt, unter ugru zung Die Verordnung des Reichsverkehrsministers vom 7. November der vom RNeichskohlenverbonde festgesetzten Prennsiof 1919 (R.⸗G.⸗Bl. S. 1877) tritt am heutigen⸗Tage in Kraft. verkauf⸗preise Kleiavertaufepreistn fesage en, ” 1 9. 1 8 Apvtikel: (Gemeinden hierzu anzuhalten. ie Steller p .“ dü uf hrehgbenn ihres Bezirkes über brennstoffwirtschaftliche Vrleabi⸗ Frhegejgang bier “ dlane Verhältnisse und von den Händlern über ihre Lagerbestände veutsch wässern beheimateten Binnenfahrzeuge auf res Ve 2 5 . 5 andencsEraneperie ei für “ die X“ der Fedlenwheishaftshelen i an 1 7 volchzin esse Ve venbun inden, de n Loen⸗ n 3 w eg 8 † bi 8 8 ö“ Fung 8n hiermit vorläufig erteilt. weite es die Aufgabe ob, nach Vorschriften, bie von den dazu tbehält sich die Schiffahrtsabteilung ausdrücklich vor, diese be *O ⸗ganen der Kohlenwirtschaft herausgegeben werden, 1g0ce elnet scher e. ee. ddrücicheläͤllen zu berufenen Organe industriellen Verbraucher Henehmigung jeder Zeit allgemein oder in nzelfällen z auf eine angemessene Versorgang der 1 bvafrielen d 8 ucher wüerrefesg ti innerhalb ihres Bezirks mit Kohlen hinzuwir 1nees Auscleich unter enzeinen Verbrauchern zu sorgen. Ebenso pfli usaleich unter den einzeinen B zu sorg hesen dis 872 6 I“ “ 1 Ialag durch sie die Verleitung von Clehtt geh “ 2 62 1V1A“ die einzelnen Verbraucher. Anßerdem haben ür Berlin 13. November 1819. Reichsverkehrsmi nisterium lichste Ersparnis und möglichst wirtschaftliche Ausnutzung der Schiffahrtsableilung beim Reichsverke r .
kennstoffe hinzuwirken. Ulderup. Kohibawirischaftsstellen unterstehen der bei 1 Ministerium für Handel uad Gewerbe eingerichteten Preußt chen Landeskoblenstelle Berlin W. 9, Leipzigerstraße 2. Durch 88 wird die Ahgrenzung der Bezirke der einzelnen Stellen bekannt⸗ gegeben werden. Berlin, den 12. Nvvember 1919. Der Minister fär Handel und Gewerbe. Fischbeck.
Berlin, den 8. November 1919. Der Reichsarhei sminister. 8 Schlicke.
Ausführungsbestimmung *† zur Verordnung, be⸗ erwendung der Fahrzeuge der Binnen⸗
Bekanntmachung. 1 ie Verarbeitung von Auf Grund der Verordnung über die Verar vor en Obst vom 23. Januar 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 46 ff.) wird bestimmt: 8 bsatz 2 der Bekanntmachung vom 20. März 19¹⁸ CIö hinter dem Worte „Wiesenchampignons 3 8 9n Wenle „Sellerie, Blumenkohl und Gurten“ ein⸗ Ministerium om geschaltet. 8 1 hö der Tierärztlichen 1 Verkündung im D rofessor Dr. Schöttler an der Tierärztlich R ide Hehgrzan ““ b Hochsüuie enhetan ist die Verwaltung der Kreistierarzistelle 8 Beriin den 5. November 1919. des Kreises Niederbarnim im Nebenamt übertragen worden. eichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungsabteilung. W vyon LTilly. —
Ministerium für Wi senschaft, Kunst e und Ur. Zet 1n
Dem Gymnastaldirektor Heinz ist die Direktion des Gymnasiams in Mörs übertragen worden.
ee leischereigeschäft des Fleischermeisters Hermann Binder in 8 Gebeae Keße Nr. 44, wird bis auf weiteres gei schlossen. Zugleich wird dem Genannten jeglicher Han 9 mit Fleisch⸗ und Wurstwaren auf Gruad der g machung zur Fernhaltung “ v 88 Haee 5 vware. 8 8 23 September 1915 bis auf weiteres unter F“ 1144“ G neffene hat die Kosten dieses Verfahrens und der Veröffentlichung e 1ge. Aachenerstraße 970, am 17. Jan zar igis Hac zu tragen. 8 Grund der Bundesratsverordnung vom 23 S 19 5,
Gera, den 11. November 1919. Fernhaltung eeö d. TEETEöö’ is
1 Poli f Untersagung des Han els mit n .
1 88 11“ klans 8 — Die Kosten der Veröffentlichung des Beschlusses sind von Klein zu tragen.
Cöln, den 31. Oktober 1919. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billstein.
.“ Bekanntmachung. 1 und Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläfsiger
Bekanntmachung.
Dr. Tr
G“ Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, 1e eräsgltane vee. Hechener vom Handen geengs, 5. 603), in Verbindung mi. e usführung verordnung vom Gesamtministertum vom 12. Dkiober n b hiermit dem Fleischermeister Guido Hoffmann in 1 1. . S.⸗A., der Handel mit jeglichem Fle s Fleischwaren sowie jegliche mittelbare oder un⸗ mittelbare Beteiligung an einem solchen Handel weßen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb bis auf n8⸗ 22 untersagt. — Die Kosten des Verfahrens hat der ( 25 tragen. . Altenburg, den 4. November 1919. Landratsamt. J. A.: Kluge.
Personen vom Handel vom 23. September 1915 (5GBl. S. 603) habe ich den Schankwirten Jo se⸗ Freischmidt in I Halensee, Markgraf Albrechtstr. 4, und Arno Gö 2 in Berlin, Taubenstr. 8/9, dusch Verfügung vom heutigen Png. den Handel mir Gegenständen des taglichen darfs wegen Unzuversässigkeit in bezug auf diesen gan 1 betrieb untersagt. Gleichzeitig habe ich auf Grund der Bekannt⸗
de, Lehndorf, Oelper, Schapen, Kl. Stöckheim und Gr. Stöck⸗ heim für allgemein verbindlich zu erklären. 1 “
8
machung zur Einschränkung des Fleisch⸗ und Fettverbrauchs vom
rüstung, Unterbringung, Bewaffnung usw. zuzumessen.
28. Oktpßer 1915 (RGBl. S. 714) die dingliche Schließung en⸗
Schankwirtschaft der Genannten, „Taub
o ß“*, Taubenstr. 8,9, angeordnet. Berlin, den 1. November 1919. Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Schankwirt Bruno Marotz in Berlin
Wilmersdorf, Babelsbergerstr. 42, 8 heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. 1 b
Berlin, den 1. November 1919. andespolizeiamt heim Staatskommissar für Volksernährung.
F. A.: Dr. Böhmert.
nnengen
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver⸗ lässiger Fe vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich der Malepartus G m. b. H. in Char⸗ lottenburg, Kurfürstendamm 22, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuperläfsigkeit in bezug auf diesen betrieb untersagt. Beerllin, den 8. November 1919. “ Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. “ J. A.: Dr. Böhmert. ““
mweeememng
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) abe ich dem Schankwirt Paul Hildebrandt in Char⸗
lottenburg, Friedbergstraße 30, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverläfsigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb untersagt. Berlin O. 27, den 8. November 1919. Landespolizeiamt beim Staatskommissar isßßhhmnert.
u“
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 48 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 11 817 einen Beschluß der Preußischen Staatsregierung, betrefsend die Zuständigkeit des Ministeriums für Volkswohl⸗ fahrt, vom 7. November 1919. Berlin, den 12. November 1919.
Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Deutsches Reich.
Unter dem Vorsitz des Reichspräsidenten fand gestern eine schtige Besprechung über die wirtschaftliche Lage des zukünftigen Heeres und der Reichsmarine sowie der augenblicklichen Wehrmacht statt, zu der der Reichspräsident
in seiner Eigenschaft als oberster Befehlehaber den Reichs⸗
kanzler, den Reichsfinanzmintster, den Reichswehrminister sowie den Chef der Heeresleitung und den Chef dobei hinsichtlich der zukünftigen Wehrmacht vollkommene Uxeb reinstimmung in folgenden Punkten: Für den Mannschaftsstand ist der Dienst in der Reichs⸗ wehr und in der Reichsmarine 4 † als Lebensberuf anzusehen, da der Reichswehrmann bezw. der N marine sich zwar für 12 Jahre verpflichtet, dann aber in einem
andcren Beruf seinen Lebensunterhalt suchen muß. Der Reichswehr⸗
mann ist daber einerseits während seiner Dienstzeit auskömmlich zu entlohnen, andererseits beim Uebergang in den bürgerlichen Beruf vom Reiche zu unterstützen. Diese Unterstützung ist als eine erdiente Entschädigung für die während der 12jährigen Militärdienstzeit ent⸗ angene Gelegenheit zum Hocharbeiten in einem bürgerlichen Beruf anzusehen. Die Entlovnung während der Dienstzeit besteht aus Be⸗ zügen in Geld oder in Natur. 38 Die Geldbezüge des Wehrmanns in Heer und Marine sollen zusammen mit dem Geldwert der Naturalbezüge ungefähr dem durchschn ttlichen Arbeiterlohn entsprechen. Dabei wird dem Dienstalter der Wehrleute durch Abstufungen derart Rechnung etragen werden, daß die jung eintretenden Freiwilligen sich mit Hepöt chen Arbeltern, die dienstälteren Wehrleute mit älteren rbeitern vergleichen können.
Der Schwerpunkt der Entlohnung ist auf die Natural⸗ bezüge zu legen. Diese sollen bestehen in zweckmäßiger Dienst⸗
etleidung und guter Ausgehbekleidung; in auskömmlicher, gesunder Ernährung und Unterbringung, in ärztlicher Behandlung, in Sicher⸗ stellung gegen Berufsunfälle; ferner in einem abge uften Fort⸗ bi dungsunterricht mit Lehr⸗ und Bildungsmitteln; endlich in einer sachverständig geleiteten Sportpflege mit Ausrüstungsgegenständen, Geräten’ und Plätzen.
Die Unterstützung beim Uebergang in den bürgerlichen Beruf nach vollendeter Dienstzeit wird bestehen:
1. in einer zweckentsprechenden Vorbildung während der Dienstzeit, in einer Dienstprämie, . in einer Anwartschaft auf Anstellung im Gemeinde⸗, Landes⸗ oder Reichsdienst oder als Ersatz dafür in einer Berufsbeihilfe in Geld oder Natur zum Erlangen einer Erwerbsstellung im Stadt⸗ oder Landdienst.
Für die Offiziere und die ihnen Gleichgestellten ist der Dienst in der Reichswehr und der Reichsmarine als Lebens⸗ beruf zu betrachten, da sie sich auf 25 Lebensjahre zu verpflichten haben. Sie können daber am Schlusse ihrer Verpflichtung nicht lediglich mit einer Unterstützung für den Uebergang in einen bürger⸗ lichen Beruf entlassen werden, sondern müssen sich durch ihre Dienste einen Anspruch auf Versorgung erwerben, sodaß am Ende ihrer Ver⸗ pflichtung, soweit sie nicht länger im Reichswehrdienst bleiben und damit höhere Versorgungsansprüche erwerben, ihnen eine Pension oder eine Abfindung oder eine Anwartschaft auf Anstellung im Ge⸗ meinde⸗, Landes⸗ oder Reichsdienst oder eine Berufsbeihilfe in Geid oder Natur zur Erlangung einer Erwerbsstellung in Stadt oder Land gewährt wird. Es wird beabsichtigt, dem Offtzier gleichfalls
einen Teil seiner Bezüge in Natur in Gestalt von Bekleidung, Aus⸗
Zwischen den Bezügen der Reichswehr und der Sicher⸗
Handels⸗8 8 Schweiz eingehende Nachrichten, daß dort eine Werbearbeit in
. der Admiralität be⸗ rufen hatte. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, herrschte
atrose oder Heizer der Reichs⸗
8 anstehen und dauernd erhalten bleiben muß.
der Deuppe werden folgende Maßnahmen beschlossen:
weitere 200 ℳ erhalten werden. empfängern, die verheiratet sind und getrennten Haushalt führen müssen, ein Löhnungszuschuß gewährt werden.
verfügte Anrechnung der Reichswehrzulage bei Auszahlung der
8 Beschaffungsbeihilfe hat die Finanzverwaltung verzichtet.
Die Ausführungsbestimmungen für diese Ver⸗ besserungen sind in Kürze sn erwarten.
Die Kampfzulage 1 allen Reichswehrtruppen bis zum April 1920 gesichert.
————
Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, besagen aus der
dem Sinne bemerkoar ist, die Schweiz vom Eintritt in den Völkerbund abzuhalten. Auch tritt die Behauptung auf, daß diese dem Völkerbund entgegenarbeitende Propaganda von deuischer Seite gefördert werde. Die deutsche Regierung legt Wert darauf zu erklären, daß sie jebver Bewegung fern steht, die den Eintritt der Schweiz in den Malkerbund zu ver⸗ hindern sucht. Die deutsche Regierung steht nach wie vor auf dem Standpunkt, daß der Ausbau des Völkerbundes durch den Beitritt der ihm zur Zeit noch nicht angehörenden Regierungen gefördert werden muß. 11“ 16
8 1“ MNach einer der Waffenstillstandskommission in Düsseldorf zugegangenen Benachrichtigung hat General Foch angeordnet, daß die Heimführung des Feldmarschalls von Mackensen sofort in die Wege geleitet werden soll. Der Leiter der alliierten Wrffenstillstandskommission in Düsseldorf, General Nudant, ist gebeten worden, darauf hinzuwirken, daß der Feldmarschall auf kürzesten Wegen, das heißt eventuell über einen italienschen afen nach der Heimat zurückgeführt werden möchte. Nudant hat versprochen, sich in diesem Siane bei dem Marschall Foch einzusetzen.
neAenn,
Unsere Gegner behaupten, deutsche Truppen hätten am Tage der Erstürmung von Dixm uiden (10. Navember 1914 Nachmittags) im Westen der Stadt nahe der Ner auf einer aufgeschütteten Straße 40 französische Mariefüsiliere als Deckang gegen das feindliche Feuer aufgestellt, während die deutsche Abteitung hinter der Straßenböschung versteckt 1 sei. Ferner hätten die Deutschen am folgenden Tage (11. No⸗ vember 1914) bei Tagesanbruch französische Gefangene ge⸗ zwungen, dort, wo die Eisenbahn am Kirchhof von Dixmuiden vorbeiführt, Schützengräben aufzuwerfen. Mitkämpfer, die als Zeugen etwas zur Sache bekunden können, werden geb⸗ten, ihre Angaben zunächst schriftlich der Kom mission Schücking Berlin, Prinz Albrechtstraße 9, einzusenden.
7
erönn
Pressemeldungen der letzten Tage haben zu der frre⸗ führenden Auffassung geführt, als ob die Schaffung einer Zoll⸗ grenze zwischen dem besetzten und dem unbesetzten Gebiet beab⸗ sichtigt sei. Demgegenüber wird nochmals ausd’ücklich fest⸗ gestellt, daß es nur eine Zollgrenze gibt, die mit der Grenze des Deutschen Reichs zusammenfällt. Zwischen dem besetzten und dem unbesetzten Geviet besteht keine Zoll⸗ grenze; der dort geschaffene Auffanggürtel hat lediglich den Zweck, Verschiebungen von Lebensmitteln und einigen anderen
Waren, die noch der Zwangswirtschaft unterliegen, zu verhindern.
Preußhen.
Aus Anlaß zahlreicher neuerdings ergangener Anfragen hat der Minister für Wissenschaft, Kunr und Volksbildung
[Haenisch lant Meldung des „Wolssschen Telegraphenbüros“
an die Provinzialschulkollegien und ⸗Regierungen folgende Verfügung erlassen: 8 Nach der einhelligen Auffassung der Preußischen Staatsregierung ist die Schuljugend, die zu staatsvürgerlichem Verständnis erst heran⸗ gebildet werden muß, vor unfruchtbarem Zwist, sind Erziehung und nterricht vor daraus sich ergebenden tiefgreifenden Störungen zu bewahren. Das gesamte Schutleben muß daher von politischen Streirigkeiten aller Art frei gehalten werden.
Daraus folgt:
1) Die Schule Schuljugend keinerlei Förderung gewähren.
2) Die Lehrer müssen jede mittelbare oder unmittelbare Be⸗ einflussung ihrer Schüler nach irgendeiner parteipolitischen Richtung hin streng vermeiden.
3) Die Schüler haben sich innerhalb der Schule aller politischen Streitigkeiten und jeder herausfordernden Betonung ihres
E“ (z. B. durch Tragen von Abzeichen) zu enthalten.
Die Provinzialf bulkollegien und ⸗Regierungen wollen die Leiter
nach mit Weisung versehen. 1
Bayern.
Für die Besserung der augenblicklichen wirischaftlichen Lage
8 Die öö 8 durch eine Abendkost im Tenanes ahmen der verfügbaren Verpflegungsmittel verbessert und dazu das gehende Autonomie für Deutsch⸗Südtirol beschließen 895 Herbstiungsged Aüsbecens Zur Peschaffong von geh . f sch⸗S 1
5 890 000 Anzügen für die Reichswehr werden die notwendigen durch Verfügung vom Mittel flüssig gemacht. Die Geldb⸗züge werden für verheiratete Soldaten bezw. Matrosen oder Heizer dadurch verbessert, daß sie C rmee eine Beschaffungsbeibilfe von 200 ℳ und ferner für jedes Kind werden laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros Außerdem soll den Löhnungse⸗
st schon durch den laufenden Etat
General
darf parteipolitischen Bestrebungen unter der
und Leiterinnen der sämtlichen ihnen unterstellten Lehranstalten hier⸗ 1
wehrmacht von mindestens 100 000 Mann und eine Reichs⸗ — Dem „Tiroler Volksblatt“ zufolge erklärte der General⸗ marine von 15 000 Mann in bester Zusammensetzung und gani⸗ Ausstattung zur Erhaltung des Bestandes und des Ansehens sation der Italiener in Bozen „Circolo coneordia die des Reiches und seiner inneren Ordnung und Sicherheit allen anderen Neuschöpfungen, wie z. B. Sicherheitspolizei u. ä., vor⸗
kommissar Creooro einer Abordnung der neuen Organi⸗
Bolzano“ gegenüber deren Bestrebungen, aus Deutsch Südtirol und dem Trentino eine einzige Provinz zu schaffen, daß diese Frage nur vom Parlament gelöst werden könne. Die lünftige Zusommensetzung der italienischen Kammer mit dem wahr⸗ scheinlichen Ueberwiegen der italienischen Volkspartei und der Sozialdemokraten lasse erwarten, daß die Kammer eine weit⸗
werde. Ungarn. ungarischen
Die Truppen der Nationalarmee
heute vormittaag in Budapest einziehen. Den Verein⸗ barungen gemäß werden die königlich rumänischen Truppen
Auf die bisber Morgens zwischen 4 und 7 Uhr den Ofener Stadtteil räumen;
bis 11 Uhr Vormittags nimmt die Nationalarmee auch von dem Pester Staditell Besitz. Sonnabend wird die ungarische Nationalarmee bereits an der Rakoser Grenze stehen. Der feierliche Einzug des Oberkommandanten Nikolaus von Horthy erfolgt Sonntag vormittag. Der Fürstprimas Kardinal Csernoch wird auf dem Parlamentsplatze ein Hochamt zelebrieren.
Polen.
Der Ministerrat hat, Krakauer Blättern zufolge, in Oberschlesiim den Abgeordneten Korfanty, in Ostschlesien den Abgeordneten Kunicky mit der Aufsicht in Volks⸗ abstimmungsangelegenheiten betraut.
Großbritannien und Irland.
Der Premierminister Lloyd George erklärte vorgestern, wie der „Telegraaf“ meldet, einer Aborbnnng von Parlamenis⸗ mitgliedern, daß die politischen Bedenken gegen den Bau eines Kanaltunnels beseitigt und daß alle Minister dafür seien. Das Kabinett hat das Kriegsamt aufge⸗ “ eine Denkschrift üͤber die militärische Seite dieser
rage vorzulegen.
Im Unterhause teilte Lloyd George mit, daß in nächster Zeit eine internationale Konferenz von Ministern der alllierten und assoziierten Mächte die noch ungelösten Fragen, darunter die russische Frage, besprechen werde.
Frankreich.
Der Oberste Rat genehmigte gestern dem „Wolffschen Tesegraphenbüro“ zufolge den Entwu einer Note, betreffend die Gemeinderatswahlen in Oberschlesien, die un⸗ verzüglich an Herrn von Lersner gesandt werden wird. In der Note wird mitgeteilt, 1 die Wahlen von den alliierten und assoziierten ächten für null und nichtig erklärt werden. Der Rat setzte sodann die Prüfung der Antwort auf die rumänische Note fort. Die Alliierten sind entschlossen, von der rumänischen Regierung mit der größten Bestimmtheit eine endgültige Antwort auf alle in der letzten Note des Obersten Rates gestellten Fragen zu fordern. Der rumänischen Regierung wird eine Frist von
ungefähr 8 Tagen zur Beantwortung gestellt werden. Nach der „Presse de Paris“ wurde die Sitzung des Obersten Rats in dem Augenblick aufgehoben, als Antonescu und General Coanda im Quay d’'Orsay ein am 6. Novemder aufgegebenes und am 12. November in Paris angekommenes Telegramm der rumänischen Regierung übergaben, nach dem Rumänsen bereit ist, den Friedensvertrag von St. Germain vollständig zu unterzeichnen, ohne die Vorbehalte bezüglich der Minderheiten aufrecht zu erhalten, jedoch verlangt, diesen Artikel vor seiner Anwendung einer in freundschaftlicher Weise durchzuführenden Prüfung zu unterziehen. Da der Rat über diese Mitleilung nicht mehr beschließen konnte, haben Clemenceau und der britische Bevollmächtigte Clewe im Verlaufe des Nachmittags Antonescu und Coanda empfangen.
Rußland. .
Wie die „Agence Havas“ meldet, haben nach einer De⸗ pesche von Lwow an die „Gazetta Poranna“ die Truppen Denikins die Linie Jampol —- Jurkowska —Braciavy — Corny — Czkofory erreicht und einige Detachements Petljuras ge⸗ fangen genommen. Im Norden sind die ukraiaischen Truppen vollständig geschlagen worden, ein Teil von ihnen ging zu der Armee Denikins über. Petljura ist geflohen. Nach einem drahtlosen bolschewistischen Bericht dagegen haben die roten Truppen die Front Denikins auf einer Breite von 47 Meilen durchbrochen. Einer anderen bolschewitischen Meldung zufolge ist Denikin in der Gegend von Demftriew von 8 .nS.ag ach geschlagen worden und hat den Rückzug an⸗ getreten.
Die „Times“ meldet aus Reval, daß der General 8
zurückgeschlagen und ansehnliche örtliche Erfolge errungen habe Einer weiteren Meldung des gleichen Blattes aus Warschau zufo'ge macht die polnische Gegenoffensive zwischen der Dwina und Beresina gute Fortschriite. Die Polen haben das ganze Gebiet, das die Bolscheꝛwisten ihnen vor drei Wochen abge⸗ nommen haben, wieder erobert.
Die „Associated Preß“ meldet aus Omsk, daß der General Sacharow den General Dietrichs in der Fuͤhrung der Westarmeen abgelöst hat.
Judenitsch die Bolschewisten in der Richtung auf Gdom
Die italienische Regierung hat offiziell die Blockade von Fiume aufgehoben. Die Eisenbahnzüge, die bisher nur bis Mattuglie verkehrten, fahren jetzt bis Fuuime.
Das Ministerium des Aeußern hat dem Landtag den
zugehen lassen. Die Enischeidung über den Fortbestand der ayerischen Gesandtschaft i Berlin wird bei den kommenden Landtagsverhandlungen fallen. ““ 8
Der Präsident der Nationalversammlung hat in Telegrammen an die Könige von Dänemark, Schweden und Norwegen für die Anerkennung der Republik gedankt und der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die Beziehungen
heitepolizei wird in Zukunft ein Ausgleich herbeigeführt werden,
so daß unbegründete Unterschiede verschminden. Es herrscht
bei der Reichsregierung volle Kiarheit darüber, daß eine Reichs⸗! 1 9. 8 8 .“ 18 8 ““ “ 3 8.
Oesterreichs zu den nordischen Ländern dauernd freundschaftlich
sein werden. Der König von Schweden hat vorgestern
mit freundlicher Daakoepesche geantwortet. 1“ “ 1.“ 1““ 8
Entwurf einer Verordnung über die Aufhebung der baye⸗ rischen Gesandtschaften in Dresden und Stuttgart den Vereinigten Staaten gestern nach Brüssel zurückgekehrt.
im Auslande auf.
Belgien. Das belgische Königspaar ist von seiner Reise nach
— Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, beginnen Ende November vor dem Schwurgericht in Brüssel die Verhand⸗
lungen gegen die Mitglieder des Rates von Flandern. Nur zwei Mitglieder, Bondt und Libbrecht, sind in Belgien
geblieben, alle anderen sind geflüchtet; sie werden in Ab⸗ wesenheit abzeurteilt werden. Im ganzen handelt es sich um 88 Personen, die in Serien aogeurteilt werden. An erster Stelle kommen die, die seinerzeit den Besuch in Berlin gemacht haben. 8 werden aber auch die Prozesse gegen die Mitaglieder der wallonischen Regierung bezinnen. Sie finden vor dem Schwurgericht in Namur statt, der Termin ist für den 5. Dezember angesetzt. 23 Personen sind angeklagt, nur 8 sind in Belgien zurückgeblieben, alle anderen halten sich
“