1919 / 264 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Nov 1919 18:00:01 GMT) scan diff

lichen Angestellier orgasisanonen, dem Arbeitgeberverband der

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Bekanntmachung.

Unter dem 11. November 1919 ist auf Blatt 232 des Tarif⸗ registers eingetragen wo den:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband des Maurer⸗ und Zimmergewerb s in Magdeburg, dem Vorstand der Zahlstelle des Zentralverbandes der Zimmerer Deutschlands sfür Maade⸗ hurg und dem Vorstand des D.utschen Bauarbeiterverbandes, Bezirksverein Magdeburg, am 27. Mat 1919 abgeschtossene Lohn⸗ und Arbeirstarif mbst den dazu vereinbarten protokollarischen Erklärungen zur Regelung der Lohn⸗ urd A beitsbedingungen im Hochbaugewerbe wud gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) 8 allgemein vervindeich erklärt. Die allgemeine Ver⸗

indlichkeit bvecinnt mit dem 15. Juli 1919 und erstreckt sich auf den Stadt und Landkreis Magoebug und die Oris⸗ und Gemeindevezirke Barleben, Bederitz, Be neckenbeck, Beyendorf, Dahlenwa sleben, Dies dorf, Dodendorf, Evendorf, Groß und Klein Ottersleben, Heyrotheberge, Hohendoveleben, Hohe wars⸗ leben, Jexl ben, Kuahlenverge, Königs born, Louisenthat, Nieoern⸗ dodeleben, O vensteot, Pechau, Rancau, Schnarsleben, Sohlen und Zipkeleven.

Die ollgemeine Verbindlichkeit erfaßt nicht das Arbeits⸗ verälinis solcher Arbeiter, die innerhalb eines Betriebs, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Bauarbeiten beschäfrigt sind.

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geiv.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reiche⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6 Luisenstraße 33,34, Zi:mmer 70 b, währene der regelmäßi en Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die cer Tarifvertrag infolge der ErklärUng des Reichesarbeusministeriums verbindlich ist, können von den Vertra sparteien emen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 1 1 Berlin, den 11. November 1919

Der Registerführer.

Pfeiffer.

8 ekanntmachung.

Unter dem 11. November 1919 ist auf Blatt 228 Tarifregisters ei getragen worden: Der zwischen dem Ortskortell Remscheid der gewerkschaft⸗

des

Eisen⸗ und Metallindustrie von Remscheid und Umgegend E. V, dem Beraischen Großhändlerverein (E. V) zu Remscheid ud dem Kaufmännischen Verein E. V. zu Remscheid am 5. Jult 1919 avbgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Angellungsbedimgungen der kaufmännischen und techaischen Angestellten (ecinschließlich der Meister) in der In⸗ ustrie und dem Großhandel wud gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzvl. S. 1456) für den Stadtkreis Remscherd für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Oktober 1919.

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Xarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗

erbeitsministerium, Berlin NW. 6, 33/34, Zimmer 70 b,

während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Fasesetnüs infolge

der Erklärung des Reichsarbeusministeriums verbindlich ist, können

von den Vertragsparteten einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗

stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 11. November 1919.

Der Registerführer: Pfeiffer.

„Bekanntmachungg.

UMnnter dem 11. November 1919 ist auf Blatt 229/230 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Reichsoerband des Deutschen Tiefbau⸗ gewerbes E. V., Bezirkegruppe VIII, dem Deuischen Bau⸗ arbeiterverband, Bezirksverein Dresden, dem B zirksarbeitgeber⸗ vervand für das Baugewerbe in Sachsen und dem Zentral⸗ ve bar deder Maschinisten. Heizer und verwandten Berufsgenossen Deulschlands, Geschäftsstelle Dresden, am 18. Juni 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Tiefbau⸗ gewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 238. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 456) fur folgende Orte für allemein verbenglich erk ärt: Dresden, Albertsadt, Blasewitz, Briesnitz, Burgstädtel, Bahnwiese, Bühlau, Coschütz, Dobritz, Dörzschen, Gorbitz, Gittersee, Gostritz Hellerau, Hosterwitz, Kemnitz, Keein⸗ p stiß, Kantz, Klotzsche, Kön gewalo, Laubegast, Leubnitz, Leute⸗ w t, Leuben, Loschwit, Mockritz. Neuostra, Niederpoyritz Nieder⸗ Fe Omsewitz, Oberloßnitz, Oberloschw tz. Ockerwitz, P ppritz,

alnitz, Prochl’s, RNadebeu! mit Serkowitz, Rähnitz, Rochwittz, Roßthal, Stetzsch, Torna, Wachwitz, Weißer Husch, Wilsch⸗ dorf, Altfranken, Baoisnau, Bannew tz, Birkigt, Hoderitz, Box⸗ dorf. Brabschütz, Luchholz, Lurgk, Borsberg, Cossebaude, Coßzmannsdorf, Cunnersdorf, Pl. Grund, Cunnersdorf bei Schöoönfeid, Coswig sowie der augrenzende Teit von Brockwitz (Industriebezerk) abgrenzend mit Haudelscher Weg, Deuben, Dohlen, Eunschütz, Eichdusch, Gaustritz, Gohlis, Golbtrode, Gompitz, Goppeln, Gönnsdorf, Hausberg, Ka scha, Kein⸗ nauandorf, Kötzschenbroda, Kohlsdorf, Költitz, Krischendorf, Leuteritz, Lindenau, Lockwitz, Merbetz, Mobschatz, üceh.en;, Naundorf, Neunimisch, N ckern, Niederhäßltich, Niederhermsdorf, Nie erlößnitz, Niederpenerwitz, Nöthnitz, Neu Coswig, Ober⸗ Fesis, Oberwartha, . much⸗ Podemus, Potschappel, Neichenberg, Renners dorf, Rippien, Rosentitz, Netzendorf, Rockau, Saalhausen, Sobrigau, Schönfeld, Schullwitz, Uater⸗ weißig, Wahne dorf. Weißig, Welscohufe, Wurgwitz, Zauckcerode, Z dichewi Zölmen, Zschiebge und Zeschendorf. Dee allgemeine zeibindlichken begumt mit dem 15. Oktoher 1919

Die ollgemeine Ve bi dlichkeit erfaßt ncht das Arbeits⸗ verhättnis soscher Arbeiter, die innerhalb eines Betrieb s, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Bauacbeiten beschäftigt sind.

Der Reichsarbeitsminister. . 8 8 J. V.: Geiv.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70%, wahrend der regermaßigen Dienstsrunden eingesehen werden.

Arbeiigeber und Arbeinnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, tönnen von den Vertragsparteien emen Abdruck des Tarisvertrags gegen

Erslat ung der Kosten verlangen. K 8

““

Berlin, den 11. Noyember 1919. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 11 November 1919 ist auf Blatt 231 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗ gewerbes, Ortseryppe Kulsruhe, dem Reichsverbaad des Deutschen Tiefbaugewerbes, Bezirksgruppe XI, dem Deutschen Bauarbeiterverband, Zweigverein Karleruhe, dem Zentral⸗ verband christlicher Bauarbeiter Deutschlands, dem Zentral⸗ verband der Maschinisten und Heizer vnd verwandten Berufs⸗ genossen Deut chlands und den diesem angeschtossenen Bezirks⸗ vereinen und Zahlst llen in Karlsrahe im Inni 1919 abges.⸗ lossene Tarifvertrag zur Negelung der Lobn⸗ und Arbeits be⸗ dingungen der gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe wird gemäß § 2 der Veroronung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗ Gesetzb! S. 1456) für das Gebiet der Amtsbezuke Kar'’s⸗ ruhe, Du lach, Etinagen, Pforzoeim, Rastalt, Baden⸗Baden, Ger sbach Bauchsal, Oberkirch, Bretten, Eppingen, Achern und Hühl für allgemein veromndlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt mit dem 15. Oktober 1919.

Die allgemeine Verbind ichken ersaßt nicht das Arbeits⸗ verhaltnis solcher Arbeiter, die mnertalb ein 8 Betriebes, der nich Baubetrieb ist, dauernd mit Bauarbeiten beschäftigt sind. Der Reichsarbeitsminister.

J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berin NW. 6, Lutsenstraße 33,34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Tienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarffvertrag infolge der Ertlärung des Reichsarbeiteministeriums verbindlich ist, können von den Vertrageparteien einen Abdruck des Tarifpertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. , den 11. November 1919 8

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 12. November 1919 ist auf Tarifcegisiers eingetragen worden:

Der zwischen der Ortsgreppe Leipzig des Reichsverhandes des Deutschen Tiesbaugewerbes, Brezurisgruppe VIII, in L ipzig, dem Deutschen Bauaroeiterverbano und dem Zeutral⸗ verbaad der Maschmisten, Heizer und verwandten Berufs⸗ genessen Deut chands am 18 Juni 1919 abgesch ossene Lohn⸗ und Arbeitstarif zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen für das Tiefbaugemebe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (RNeichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Leipzig und der eingemeinde en Vor⸗ orte für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbind⸗ lichkeit beginnt mit dem 15. Juli 1919.

8 Der Reichearbeitsminister.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsmigisterium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmaßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Ertlärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Verlin, den 12. November 191 9.

Der Registerführer. Pfeiffer. 8

Blatt 233 des

1ö11166“3““

Unier dem 12. November 1919 ist auf Blatt 234 des Tarif⸗ registers eingemagen worden: 1

Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten⸗ verbä de, Ortskartell Pforzheim, der Arbeitsgemeinschaft kauf⸗ mäunischer Angestelltenverbände, dem Arbeitgeberverband fur Psorzheim und Umpeburg E. V., dem Verband selbstän iger Kaufleute und Gewervetreibenden, Ortsgruppe Pforzheim, E. V, sowie der Verein gung der Beüihe der Pforzh umer Maschmen⸗ sabriken und mechanischer Wertstälten am 24. Mai 1919 ab⸗ geschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Aagestellien im Keihandel und ter Schmuckwarenindustrie sowie der rechni⸗ schen Angestellen wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Amtsbezirke Pfoczneim für allgemein verbindlich erttärt. Die allgememe Perbinclichkeit beginnt mit dem 1. August 1919.

Der Reichsarbeitsminister. V.: Geib.

Das und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗

ministerium, Berliu NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b,

während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisveruag infolge der Ertlärung des Reicksarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparleen einen Abdruck des Tarifpertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 12. November 1919.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Druckberichtigung.

In der Bekanntmachung vom 13. Oktober 1919 über Ergaänzung der Bekanntmachung über die Regelung der Ein⸗ und Ausfuhr vom 3. September 1919 (in 2³9 des Reichanzeigers) muß es in Zeile 6 statt „22. Mai 1919. heißen: „22. Mat 19160.. 1 ““

Preußen.

Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungsrat Hoffmann in Bromverg zuond Oberregeerungsrat sowie den Repierungsrat Delrus in Gelnhausen und

den Regicrungsrat Kramer in Osterode, Ostpr., zu Land⸗

räten ernannt.

Die Preußische Staatsregierung hat auf Grund des 8 28 des Landerverwatlungsgesetzes vom 30. Jult 1883 (⸗S. S. 195) den vei dr Regierung in Potebam beschäftiaten Gerichtsassessor von Oertzen zum Stelloertreter des zweiten

Dem Steinwerk Koschenberg, vorm. Alfred Roscher, Regierungsbaumeister, G. m b. H. in Koschen⸗ berg bei Senfte berg wird auf Gund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) hiermit das Recht verliehen, das dem Mesiker George Welk und seiner E efrau Christiane geb. Peischick gehörige, im Grundbuch G oßkoschen Band 5 Blatt 198, Kartenbeatt 1, Abschnitt 509/426 verzeich⸗ nete, in der Gemarkung Großkoschen, Kreis Kalau, gelegene Grundstück, das für die Fortsetzong des Betriebs des Seein⸗ werks am Koschenberg erforderlich ist, nötigenfalls im Wege der Enteiagnung zu erwerben, oder soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Berlin, den 5. November 1919. Namens der Preußischen Staatsregierung: Der Mininer Der Minister für Handel und Gewerbe der öffentlichen Arbeiten. J. A.: v. Meyeren. J. A.: Kirschstein.

Ministerium des Innern.

Der Gerichtsassessor Richard Krüger in Allenstein ist zum Regierangsrat ernannt worden.

Der Oberregierungsrat Hoffmann ist dem Regierungs⸗ präsid nten in Schneidemüht zugeteilt worden.

Dem Londeat Deltus ist das Landratsamt im Kreise Gelnhausen und dem Landrat Kramer das Lanoratsamt im Kreise Osteroce, Ostpr., übertragen worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Die Mitglieder des Oberlandeskulturamts, Geheimen Ober⸗ justizräte Bornemann, Delius und Ortmann hieeselbst, der Generalkommissionspräsident, Wuk icher Geheimer Ober⸗ regierungsrai Ascher in Münster 1. W, die M tglieder der Landesk ltu ämtern, Geheimen Regierungsräte Rauch uad Magraun in Cassel, Wa dhecker in Düsseldorf, Klamka, Delius und Eggeling in Han ober, Meyer und Kreyher in Königsverg i. Pr., Carlson und Orto m Munster i W. und der Ooerregierungerat des Lendeskultaramts Bahrendt in Hanpnover sino auf Grund des § 32 des Ges tzes ürer Landes kutturb hörden vom 3. Juni 1919 (Gesetzsamml. S. 101) vom 1. November 1919 ab in den einstweil gen Ruhestand verseszt wo den Die Miitäranwärter Groitzsch, Letzien und Hoff⸗ mann sind za Geheimen Kanleisetretären im Ministerium für Landwirtschaft, Domanen und Forsten ernannt woroen. Die Kreistierarzistelle in Overnoorf, Kreis Neu⸗ haus, ist unter Rücknahme der am 8 Oktober angcoroneten Versetzung des Kceistierarztes Ruppert dem Kreistierarzt Dr. Liebert zu Stargard in Pommern übertragen worden. Die Oberförsterstelle Neumünster im Regeerungsbezirk Schleswig ist zum 1. Februar k. J. und die Obersörsten stelle Monschau im Regierungsbezirk Aachen zum 1. Aptil 1920 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 15. Dezember 1919 eingehen. .

Ministerium fuͤr Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Der bisherige Privatdozent Professor Dr. Schoenborn in Heidelberg 9 zum ordenllichen Professor in der rechis⸗ und staatswisser schaftlichen Fakultät der Universiät in Kiel, der bisherige auß.rordentliche Professor in der rechts⸗ und staatswissenschaftlichen Fakultät der Uatversität in Geeifs⸗ wald Dr. Coenders ist zum oroentlichen Professor in der⸗ selben Fakattät, der bisherige außerordentliche Professor Dr. Laewen in Leipzig zum ordentlichen P ofessor in der mesdizinischen Fak⸗liät der Uawersirät in Marvurg, 8 die bisherigen auße ordent ichen Professoren in der philo⸗ sopzischen Fakultät der Unwersilät in Marburg Dr. Thiel und Dr. Stengel sind zu ordentlichen Professoren in der⸗ jelben Fakunät, 1 der ürch tekt Dipl. Ing. Veil in Ulm a. D. ist zum ordentlichen Prof ssor an der Technischen Hochschule in Aachen ernannt worden. 3 b Der ordentliche Professor Dr. Koeniger in Braunsberg ist in gieicher Eigenschaft in die katholisch⸗zgeologische Faluntä der Universität in Bona versetzt woroen.

Bekanntmachung.

Das unterm 19. März 1918 gegen den Händler Hugo Clarenbach in Grafrath, Hauprstraße 27, erlassene Verbot des Handels mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art sowie“ nohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen wird hiermit zurückgenommen.

Gräfrath, den 28. Oktober 1919.

Die Polizeiverwaltung. Der Bürgermeister: Bartlau.

Bekanntmachung.

Der Milchhändlerin Margarethe Oestmann, geb. Rübte, Altona, Palmaille 108, ist auf Grund der Be⸗ kanntmachung zur Fernhaltung unzuverlälsiger Personen vom Handel vom 23. Septemoer 1915 (RGHl. S. 603) der Handel mit Gegenständen des läglichen Bedarfs, insvesondere mit Milch, wegen Uazuverlässigkeit untersagt worden.

Altona, den 12. November 1919. . 8

Das Polizeiamt. Dr. Görlitz.

Bekanntmachung.

betreffend die Ferahallung unzuverlässiger Personen vom Hande habe ich der Handerin Chefrau des Emanuel Graßhoff von hier, Germanenstr. Nr. 9, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs, mebesondere mit Brorwaren, wegen Unzu erlässigkeit in bezug auf diesen Pandelebetrieb untersagt. Die Konen der Veröffentlichung dieser Betanntmachung in den vorgeschriebenen amtlichen Blättern tragt Graßhoff. Gelsenkirchen, den 7. November 1919. . Der Oberbürgermeister. J. V.: Sprenger. 8 Bekanntmachung. Dem Händler August Ehrhorn in Wulfsen ist auf Grund der Bekanmmachung des Reichskanzlers vom 23. September 1915 der Han el mit Lebens⸗ und Futtermittein unlersagt worden. ““

Mitgneds pes Bezirksauesch sses in Potsdam auf die Dauer seines Hauptamts am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.

Winsen a. d. Luhe, den 23. Oktober 1919. A11““ Der Landrat. Ecker.

—y

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September z0. 8

8 während die Bedingungen, unter denen diese Wahlen stattgesunden

1

Bekanntmachung.

Der Ehefrau Katharina Röhr in Schierhorn st auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. Sep⸗ ember 1915 der Handel mit ALebens⸗ und Futter⸗ mitteln untersagt worden.

Winsen a. d. Luhe, den 23. Oktober 1919. Der Landrat. Ecker.

Deutsches Reich.

MAnläßlich der Kundgebungen, die die Bevälkerung Berlins in aroßen Versammlungen gegen die Zurück⸗ haltung der deutschen Kriegsgefangenen in Frank⸗ reich am gestrigen Sonntag veanstaltete, hat der Reichs⸗ kanzler dem „Wo ffschea Telegzapbenbüro“ zufolge im Namen der Reichsregierung an die Bevölterung Berlins nach⸗ siehenden Aufruf gerichtet:

Heute wird in dreißig großen Versammlnngen das Volk in Berlin seiner kriegsgefangenen Brüder gedenken und noch einmal den Arpell an die ganze Menschbeit richten, ihre Leiden abkürzen zu belfen. Die Reicheregierung sieht in dieser gewaltigen Volkskund⸗ F die beste Unterstützung ihrer pflichtmäßigen Bemühungen, ie jetzte und schl'mmste Kriegserbschaft, die Gefangenen versklapung, erdlich aus der Welt zu schaffen. Die Reichsregierung hat bis jetzt keine Gelegenheit vorüber gehen lassen, um von Frankreich die E tlassung zu fordern; sie hat sich zu den weitesten ugeständnissen bereitfinden lassen, sie hat jeden ihr zugänglichen Weg nicht zum Herzen, sondenn zum Verstand und zu den Interessen der franösischen Re⸗ gierung heschritten, sie hat jede Bedi gung im Rohmen der Leistungs⸗ fähigkeit Deutschlands erfült. Auch fernerhin wird sie sich in diesen Be⸗ mür ungen durch teine Erschwerung irre machen lassen und bei jeder Ver⸗ handlung als erste ausschlaggebende Bedingungstellen: Freilassung unserer Kriegsgefangenen. Die eintge Volksstimme, die diese Fordetung zu der ihren gemacht hat, wird den Anstrengungen der Reichsregierung den Nachdruck eines elementaren Voltsbegehrens geben. Die Zurück⸗ behaltung der Kriegsgefangenen ist der heilige Schmerz der ganzen Volksfamilie. Kein Familienzwist, kein Parteizant darf sich ein⸗ mischen. Einig müssen wir den Ruf nach Geechtigkeit erheben, die wir die Leiden einig Mann für Mann und Frau für Frau ge ragen haben In dieser Auffassung weiß sich die Reichsregierung mit dem Geiste der Protestversammlung eines Sinnes.

Von den Versammlungen wurden zwei Entschließun⸗ en angenommen. Ja der ersten Entschließung, die durch Funk⸗ pruch an die Völker der Erde verbrerten

gesagt, daß der Oberste Rar seine Verpflichtungen nicht erfüllt

Süe nhengiegsc Abschluß des warteten die deutschen Gefangeen in Frankreich vergebens au die Bekanrtgabe des Datums ihres Ablransportes. 3 Winter bringe den Gefangenen und deren Angehörigen den

seelischen und körperlichen an nhah und Tod. Trotzdem

verlange die französische Presse die Zurückhaltung der Ge⸗ fangenen als sar d, und der Oberste Nat drohe mit Zwanags⸗ maßnahmen. Das deutsche Volk fordere die gesamte Mensch⸗ heit auf, sich zu vereinigen zu dem Ruf sofortiger Heim⸗ sendung aller Gefangenen dieses Krieges. schließung verlangt ein energisches Vorgehen der National⸗ versammlung sür die Heimsen dung der deutschen Gefangenen sowie Anweisung der Regierung an die nach Paris zu ent⸗ sendenden Vertreter, doß für die Zurückhaltung der Gefan genen einschließlich der Internierun von Scapa Flow alle Zwangs⸗ maßnahmen ausgeschlossen sind, daß der Abtransport um⸗ gebend beginne und mit großmöglichster Beschleunspung be⸗ endet werde.

Der deutschen Delegation in Paris hat der Oberste Rat

laut Meldung des „Woiffschen Tel graphenbüros“ solgende Note übr die Gemeinderatswahlen in Oberschlesien vom 13 November 1919 übersandt:

Auf die von den alltierten und assozkierten Hauptmächten vo

30. Oktober gestellte Frage hat die deutsche bs on am 7. Ro⸗ vember geantwortet, daß om 9. November die Gemeinderals⸗ wahlen in Oberschlesien abgehalten werden würden. Sie hat gleichzeitig die Gründe dargelegt, aus denen die preußische Re⸗ sierung über die Bemerkungen der genannten Mächte inweaggehen zu sollen glaubte. Wenn man sich an den Buchstaben des Versailler Vertrags hält, so ist es un⸗ bestreitbur, daß der Preußische St⸗ot bie zum Inkrafttreten des Friedensvertrages die Verwaltung in dem oberschlesisa en Abstimmungs⸗ gebiet aueüben tann. Aber es erregt Verwunderung, daß die Preußische Regierung mit der A haltung der Wablen gewoartet hat, wo das Inkrafttreten des Vertrages, wie die Regierun hat wissen müssen, nahe bevorsteht. In der Tat werden, wie sich ncht bezweifeln läßt, die unter solchen Umständen vorgenommenen Wahlen, welche die erste Befragung des Volkes seit der Unterzeichnung des Friedensvertrages darstellen, durch die bestehenden natio⸗ na en Parteien dahin auegelegt werden, daß sie über die Stärke dieser Parteien Anhaltspunkte liefern, die man als maßgeblich für den vorauesichtlichen Ausfall der Voltsabstimmu’g verwerten wird. Es ist wahrscheinlich, daß diese Wahlen zum Vorwande einer Treiberei dienen werden, um die Ab⸗ stimmung ücer das tünftige Schicksal die es La des zu bee nflussen,

haben, weit entfernt sind, den Bedingurgen zu gleiche Vornahme der Volksabstim mung e e w Umnänden sehen sich die alllierlen und assoztierten Mächte gezwungen die deuische Regterung wissen zu lassen, da betrachten, ie vor dem Intrafttreien des Friedens und gegen ihre begründene Auffassung in Oberschlesien veranstalteten Gemeindewahlen als nichtig und nicht geschehen zu ertlären. Die inter⸗ nationale Kommilsion wird veranlaßt werden, bei der Uebernahme ihres Dienstes enisprechende Maßnahmen zu ergreifen.

2

Der Begleiter der Ententekommission für dos Baltikum, Admiral Hopmann, hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zu⸗ oige die Mutei ung erhalten, oat der Füͤhrer der zussischen Westarmee, Awalow⸗Bermondt, sich mit seiner ganzen

werden soll, wird Waffenstillstandes

Ein neuer

Die zweite Ent⸗

b’s zu dem Augenblick 1

sie es als ihr Recht

Die in Aussicht genommene Einschrnkung des

Vert eiung in Kowno ist gleichzeitig darch eführt worden.

1 Hierdurch wird der Benand der deutschen Vertr tung in Kowno

etwa um die Hälfte verringert. Die technischen Nebenstellen werden ganz zurüuckgezogen.

Das Reichsministerium für Wiederaufbau, das durch Erlaß vom 7. November errichtet worden ist, hat als Auf abe die Auesführung der Deutschland durch den Friedens⸗ vertrag auferlegten wirtschaft ichen Wiederautmachung über⸗ tragen erhalten. Dazu gehart in erster Linie der Wieder⸗ oufbau der zerszörten Geb'ete von Nordfrankreich und Belgien. Dem „Woifssschen Tel grophenböro“ zufolge wird für diese Zwecke beim Ministerium ein Reichskommissariat zur Ausführung von Aufbauarbeiten in den zerörten Gebieten gebildet. Die Weeder. utmachurq umfaßt ferner die Lieferung von Tieren Maschimnen, Wiederaufbausto en, Kohlen und Nebenp odukten, Facbstoffen und anderen chemischen Erzeugnissen, die Rücklieferung der in dem feüher besetzten Gebiete beschagnahmten Tiere und sonstigen Ge eastände sowie den Ersatz von Handetsschiffen und Fischereifahrz ugen und die Adaabe von schl ppern. Weiterhin sino dem Mmisterium die Ao⸗ wickelunn der deutschen Liquidatione“, dee Ausgleichung der Vorkriegsschulden, gemätz den Vorschriften des Feie⸗ densvertrags, die Entschädigung der Auslandsdeunschen und die Ausgleichung der K iegsschäden der deu schen Reedereien übertragen worden. Zu dem neuen Ministerium trut ein Teil der Beamten des Reichswirtschaftsmmisteriums über, die bisher mit den Geschäften der Wieoergurmachung befaßt waren. b 7

Die Schiffahrtssachen werden weiter von der Schiffahrts⸗ abteilung des Reichswurschaftsminiteriums bearbe tet, die in⸗ soweit als Abteilung des Rechsministeriums für Wiederaufvau sungiert. Zur Wahrnehmung ter sonstigen Geschäfte werden einstweilen Stellen des Reichskoo zalmiaisteriums heran e ogen, dessen Leiung in die Hände des Reichsministers für Wieder⸗ ausbau übergegangen ist. 8

„Von zuͤstärdiger Stelle wird dem „Wolfsschen Telegraphen⸗ o“ mit eicit, daß in oer Kohlenversorgung eue schwer⸗ wie ende Enischeicung get offen worden ist. Trotz aller He⸗ mühungen, die Vokräte der Eiserbahnen an Dienstkohle zu ei⸗ hönen, brachten die letzten Wochen weitere Verminderungen der Bestände. Einzelne Essenvahndireknonen haben kaum noch für drer Tage Vorräte. Im Durchschnitt sinkt der Vorrat in jecer Woche um einen Tagesverhrauch. Abgesehen davon, daß sich euf diese Weise nur voch ein ganz unwirvschaft⸗ licher Betrieb sühren läßt, muß dieser Zustand unsehl⸗ bar zum Zusammenbruch führen. Bricht aber der Eisenbahnverkehr zusammen, so hört auch die allgemeine Kohlen⸗ und Lebensmitteloersorgung auf. Vor dieser fun⸗ damentalen Gefahr muß im Augenblick alles andere zurücktreien. Um ihr zu begegnen, haben sich die verantwortlichen Stellen der Regierung zu einem Gewalt⸗ miltel entschlossen. Die Cisenbahnen werden in den nächsten Tagen an aller erster Stelle beliefert werden, bis sie wieder emige Vorräte haben. Es wird verucht, die lebenewichtigen Betriebe hierunter möglichst wenig leiden zu lassen. Die übrigen Verbraucher, die Industrie, ins⸗ besondere die Großeisenndustrie und der Hausbrand, werden stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Schwere Schäden V werden im Gefolge dieser Maßnahme nicht ausbleiben. Sie sämtliw zu vermeiden, ist abver bei der jeßigen Lage nicht mehr moglich. Im Augendlick mössen wir alle Kräfte zusammen⸗ halten, um die schagerste Gefahr, den Zusammenbruch des Eisenvahnbetriebs, abzuwenden, ohne Rüöcksicht auf den Schoͤden der dadurch an anderen Stellen entstehen kann. Ist deese Hauptg fahr behoben, so können wir heffen, auch der anderen Gefahr Herr zu werden und den inzwischen anderwärts ent⸗ standenen Schaden wieder gutzumachen.

8 Mit Rückwirkung vom 1. Oktober 1919 baben die Höchst⸗ preise für Stickstoffdünger eine wesentliche Er höhung er⸗ fahren. Diese Preispeigerung war, lem „Wolfsschen Telt⸗ graphenbüro“ zufolge, unumgänglich, wenn man die Slickstoff⸗ induhrie nicht notleidend werden und ihre Produktionsfähigkeit noch weiter zurückgehen lassen wollte. Wahrend vor dem Kriege der Stickstoffdünger elwa zur Hälfte aus dem in Kotereien und Gasanstanen erzeugten Ammoniak hergestellt, zur anderen Hälfte aus dem Ausland in Form ven Chilisolpeter en gefuhrt nude, haben sich die Verhält isse im Kriege vollzändig geändert. Die Suck⸗ stoffquelle aus Einsuhr ist versiegt. An ihre Stelle in die künstliche Luftsticksroffindustrie getreten, die so erstarkt ist, daß sie die Produktion der Kokereien und Gasanstalten jetzt weit überholt hat. Die neuen Succkstoffabriken, sowohl die Kaltsticksioffwerke, wie die nach dem Versahren der Hochdrucksynthese arbeutenden Anlagen der Badischen Anilin⸗ und Soda⸗Fabrik gebrauchen als Roh⸗ material im wesentlia en nur Kohle, elettische Energie und Kalk Die Kohle ist bekanntych seu Ausbruch de. Revolunon auf das dreisache, Kalt auf vdas dreifache, elektrische Energie auf das fünf⸗ bis zehnfache im Preije pestiegen. Es liegt des⸗ halv tlar auf der Hand, daß auch die Herstellungskosten des Stickstoffbüngeus eme ennprechende Sieigerung erfahren mußten, zumal auch die sonstigen Hufsstoffe, namentlich aber Löhne und Frachten bedeutend in die Höhe gingen. Nach ein⸗ ge hender Prüfung der Verbältnisse in den einzelnen Fabriken wurden die neven Verbraucherpreise festgelegt, die shs aus Höchsipreis u d Umlage zusammensetzen. Wie wichlig es ist, die deutschen Stickstoffbetriebe oufrecht⸗ zuerhalten und aus ihnen eine möglichst hohe Produktion der

Armee vorgestern Nacht dem Befeyl des Generals von Eberhard unterstellt hat. Dieser wird alles ver⸗

deutschen Voltswatschaft zuzuleiten, zeht schon aus der Talsache hervor, daß unter Berücksichttgung der heutigen Valuta der

uchen, die veordnete Rückführung der ehemals reichsdeulschen uppen zu ermöglichen.

Auslandspreis für Sticknoffrünger immer noch etwa das Zweieinharbfache des neuen Höchstpreises beträgt. Stickstoff ist aber für den Landwirt uner tbehrlich und so müßten die enormen Weltmarkipreise beim Versagen der deutschen Pro⸗

Mit Rücksicht auf die in der Nähe Mitaus slatifindenden Kämpfe sind in den letzten Tagen mehrere Zuge mit Reichs⸗ deurschen und dem großeren Teil des Personals der deutschen Vertretung von Miltau nach Deutschland dogefahren. We „Woffs Telegraphenbüro“ mitteilt, wird er deutsche Vert eter, Konsul Schmidt, mit den menigen zurück⸗ gebliebenen Beomien, olauge es die Lage gestattet, in Mitau um ückb eiben. J doch muß mit der Mözlichken der Zurück⸗ iehung der deutschen Vertretung gerechnet werden.

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duktion eben widerstandslos getragen werden. Denn ötonomischer wäre es immer noch, mit importiertem Slickstoff in Deutsch⸗ land Lebens⸗ und Futtermitel zu erzeugen, als diese fertigen Produkte aus dem Auslande zu noch unerschwinglicheren Preisen einzufüh. en. ““

Wie „Wolffs T legraphenbüro“ mitteilt, besteht Veran⸗

durch die für wirtschaftliche - Ueberganeszeit b dingt gewesenen Per ok albestaeds er deutschen *

Fluß chiff.

Der

ktliche Demobilmachung seit dem 1. Mat 5 J. aufgelöst ist. Seine Befu nsse sind auf die zu⸗ ständigen Reicheministerien übergegangen. In D mobil⸗ machungsangelegenheiten ist daher nicht mehr an das Reic s⸗ ministerium sür wutschaftlich⸗ Demobilmachung zu schreiben, sondern on das zuständi e Re che ministerium. An renfalls besteht Gefahr, daß Schreiben verloren gehen.

Der Beginn der vom Reichsministerium des Innern auf den 18. Nov möer einberufenen Tagung des ständigen Ausschusses für die Regelung der Schulfragen ist auf Antrag mehrerer Länder auf den 27. November 1919 ver⸗ legt worden.

Schon seit einigen Wochen verhandeln die Vertreter der Reichsdeutschen in Oesterreich mit den zustät digen St llen in Be lin wegen Lebensmittelversoraung durch das Reich. Wie „Wolffs Telegraph nvüro“ mitieilt haben sie eingeherd die Nor und das Elend, vor dem i diesem Wanter nicht nur Wien, sor dern garz Oesterreich steht, geschildbert und auf die besonders schwierige Stellung der Reichsdeutschen hingewiesen. Die Ernährung der Be⸗ völkerung itt mit den naatlich zugewiesenen Rationen (für Kopf und Woche 1260 g Brot, ¼ Pfd Mehl, ½ Pfd. Reis oder Hülsenfrüchte u. dergl., 120 g Fetsstoffe, in zwei bis drei Wochen 1 Pfod. Kartoffeln, ia vier Wochen 100 g Fjeisch, und unregelmäßig 2 Pfuno Kohlen sfür den Tag und Haus⸗ haft) nicht aufrecht zu erhalten und muß allgemein durch Schleichhandelskäufe ergänzt werden. Die Quellen dafür sind aber den Reichsdeutschen verscheossen. Obwohl die erbelene Beliese ung vur ganz cgeumg ist und nur das Notwendigste siche stellen sollte die Vorräte in Oesterreich sind bekannt ich erschöpft —, hat das Reichswirtschastsministerium die Wün che unserer Landsteute abgelehat. Demgegenüber haben sich die Reichsdeuischen im Oesterreich an das Kabineit mit eier Emgabe gewanodt mit der Bitte, eine andere Enlsche dung diese Lebensfrage der Reichsdeutschen in Oesterreich herbei⸗ zufuͤhren.

Preußen. 8

Die Gemeinden Schönwalde, Lindebuden und Klein⸗ wöllwitz, Kreis Flatov, haben an das Auswarrige Amt die dringende Bitite gericheet, dahmn wirtea zu wollen daß die G meinden bei Deutschland verbleiben; neben 600 Deutschen seien in den drei Gemeinden nur 120 Polen.

Wie die „Correspondenz Hoffmann“ meldet, wurde d rch Verfügung des Gesam ministeriums nunmehr die Aufhebung des Kriegszustandes in Bayern mit gewissen Ein⸗ schräntun en und mit Wukung ab 1. Dezember ausgesprochen. Gleichgeitig geht die vollziehende Gewalt wieder auf die Zͤwil⸗ verwaltung über.

8 Oesterreich.

Auf dem Parteitag der christlich⸗sozlalen Partei wurde eine Enischließung angenommen, in der die Politik der christlich⸗ozialen Wiener Mandatare gebilligt wurde. Der Parteitag erblicke, so 8e.9f es dem Korrespondenzbüro zufolge in der Entschli ßung, in der mit den soz aldemokratischen Abge⸗ ordneten abgeschlossenen Koaluton eine schwere Belastung der chrinlich⸗soziaten Partei, erkenne jedoch an, daß der Absch rer Koalmon den letzten Versuch darstellte, daß Vaterland vor dem drohenden Untergange zu retten, und daher im Interesse des Staates und des Volkes unver⸗ meidlich gewesen sei. Ferner wurde ein Zusatz⸗ antrag angenommen, nach dem der Patteitag vdie Bestimmung des Frie der vertrages begrüßt, wonach Deutsch⸗ westungarn Deutsch⸗Oesterreich zugesprochen ward. Ernn Zusatzantrag, nach dem der Parteuag erwartet, daß vie chriftlich⸗sozialen Abgeordneten nichts unversucht lassen werden um mit Zustimmung des Vökerbundes den für Oesterreich eine Lebensnot endigkeit bedeutenden Anschluß an das Deutsche Reich und die Wiederereungung mit den losgecissenen deut⸗ schen Gebieten zu erreichen, wurde abgelehnt. In der Aus prache begrü dete der Antra steller Zuck den Aatrag und warf der Parteileuung vor, in der Anschlußfrage eine Schaoke polinik betreven zu haben. Der Stastrat Vaugoin sagte, de christ⸗ lich soziale Partei stehe nach wie vor auf dem Standpunkle, oaß die Verei igung mit Heurschland das Ideal bedeute, welches aber mit Rücksicht auf die realen Bedinsungen sich nicht von heute aaf morgen verwuklichen lasse. In dieser Fraue pelte der Grunosatz: Primum vivere, deinde philosophari. Der Abg. Mataia erklarte, es sei gewaat, mit Ausdeücken wie Schaukelpolitik zu torwmen. Es handle sich nicht um die eigenen ½Wünsche. Es sei ein Kardinalfehler, die Sache so da zustellen, als köente Oesterreich den Abschluß du ch Fr⸗ klä ungen, Entschließungen usw. herbeiführen. Die Ent⸗ schließung Zuck fönne den Anschein erwecken, als obh Oesterreich den Friedensvertrag nicht einhalten wolle. christlich⸗ soziale Parteitag beriet weiter das Programm der Wiener christlich⸗sozialen Partet, we che die Umbildung Oesterreichs m emnen Bundesstaat mit Wien als Haupistaot uno als Sitz der Bundesbehörden sowie

die Zuziehung der Vertreter der Gemeinden Wiens aus beiden

großen Parieien zu den Vorberamungen des Verfassungsent⸗ wurfs fordert. „Sofort nach Inkrafltreten der neuen Ver⸗ fassung sei der bisherige Wiener Gemeinderat aufzulösen und an 1. Gemeindeversammlung zu wählen, die eine der Bur desverfassung angepaßte Stadt⸗ verfassung zu beschließen have. 8e

.n Tschecho⸗Slowakei.

ach einer verspäter einget offenen Nachricht hebt das „Prager Tageblatt“ hervor, daß durch die in 8 1S vom 3. November enthalienen Forderungen es dem Deulschen Reich unmöglich gemacht würde, sem⸗ Verpflichtungen gegen die Tschecho⸗Slowakei über die Berreustellung von Hafenanlagen in Hamburg zu erfüll n. Da⸗ durch würce der tschecho⸗ slowakische Naebersee- verkehr, von dem die Heclung der Valute

wesentlich abhänge, gleich in seinen Anfangen er

lassung, darauf hi zuweisen, daß das Reichsministerium

eine Lebensno. wendigkeit des Staates ins H Auch „Narodni Listy“ und „Tribuna“ weisen dar