HMlnter dem 11. November 1919 ist auf Blatt 232 des Tarif⸗ registers eingetragen wo den:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband des Maurer⸗ und
Zimmergewerb s in Magdeburg, dem Vorstand der Zahlstelle des Zentralverbandes der Zimmerer Deutschlands sür Maade⸗ burg undo dem Vorstand des Dö utschen Bauarbeite verbandes, Bezirksverein Magdeburg, am 27. Mat 1919 abgeschiossene Lohn⸗ und Arbeitstarif mbst den dazu vereinbarten protokollarischen Erklärungen zur Regelung der Lohn⸗ und
A beitsbedingungen im Hochbaugewerbe wud gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) für allgemein veroindeich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkteit becinnt mit dem 15. Juli 1919 und ersteeckt sich auf den Stadt und Landkreis Magoebug und die Oris⸗ und Gemeindevezirke Barleben, Bederitz, Benneckenbeck, Beyendorf, Dahlenwa sleben, Diesdorf, Dodendorf, Eoendorf, Groß und Klein Otteresleben, Heyrotheberge, Hohendoveleben, Hohe wars⸗
l=-ben, Jexl ben, Kahlenverge, Könige born, Louisenthal, Nieoern⸗ dodeleben, O vensteot, Pechau, Rancau, Schnarsleben, Sohlen und Zipkeleven.
Die ollgemeine Verbindlichkeit erfaßt nicht das Arbeits⸗ verbälinis solcher Arbeiter, die innerhalb eines Betriebs, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Bauarbeiten beschäftigt sind.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geiv.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reiche⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6 Luisenstraße 33,34, Zimmer 70 pb, vährend der regelmäßi en Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die cer Tarifvertrag infolge er Erklärung des Reichsarbeusministeriums verbindlich ist, köͤnnen von den Vertra sparteien emen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 11. November 1919.
Der Registerführer.
8 Bekanntmachung.
Unier dem 11. November 1919 ist auf Blatt 228 des Tarsftegisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Ortskartell Remscheid der gewerkschaft⸗ lichen Angestellier organisatonen, dem Arxbeitgeberverband ter Eis n⸗ und Metallindustrie von Remscheid und Umgegend E. V, dem Beraischen Großhändlerverein (E. V) zu Remscheid md dem Kaufmännischen Verein E. V. zu Remscheid am 5. Jiurt 1919 avbgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Annellungsbedmgungen der kaufmännischen und techaischen Angestellten (einschließlich der Meister) in der In⸗ dustrie und dem Großhandel wud gemäß § 2 der Verordnung
om 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzvl. S. 1456) für den Stadtkreis Remscheid für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit begimnt mit dem 1. Oktober 1919. n““”“
Ia8 K: Geib. 8
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs arbeiteministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmaßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arheitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifyertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeusministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteten einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗
sttattung der Kosten verlangen. Beerlin, den 11. November 1919. Der Registerführer: Pfeiffer.
— —
‚Bekanntmachung. 8
Unter dem 11. November 1919 ist auf Blatt 229/230 des
arifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Reichsoerband des Deutschen Tiefbau⸗ gewerbee E. V., Bezirksgruppe VIII, dem Deutschen Bau⸗ arbeiterver band, Bezirksverein Dresden, dem B zirksarbeitgeber⸗ vervand für das Baugewerbe in Sachsen und dem Zentral⸗ verbardder Maschinisten. Heizer und verwandten Berufsgenossen Deulschlands, Geschäftsstelle Dresden, am 18. Juni 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Tiefbau⸗ gewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Geietzbl. S. 1456) fur folgende Orte für all emein verbenzlich erk ärt: Dresden, Albertstadt, Blasewitz, Biseonit, Burastädtel, Bahnwiese, Bühlau, Coschütz, Dobritz, Dörzschen, Gorbitz, Gittersee, Gostritz Hellerau, Hosterwitz, Kemnitz, Keein⸗ p stit, Kaitz, Klotzsche, Kön gswalo, Lauvegast, Leubnitz, Leute⸗ w t, Leuben, Loschwit, Mockritz. Neuostra, Niederpoyritz Nieder⸗ seoli, Omsewitz, Oberlößnitz, Oberloschw tz. Ockerwitz, P ppritz, Pillnitz, Procls, Nadebeut mit Serkowitz, Rähnitz, Rochwitz, Roßthal, Stetzsch, Torna, Wachwitz, Weißer Hirsch, Wilsch⸗ dorf, Artfranken, Baoisnau, Bannewitz, Birkigt, Hoderitz, Box⸗ dorf. Brabschütz, Suchholz, Burgk, Borsberg. Cossebaude, Coßmannsdorf, Cunnersdorf, Pl. Grund, Cunnersdorf bei Schönfeld, Coswig sowie der augrenzende Teit von Brockwitz (Industriebez’rk) abgrenzend mit Haudelscher Weg, Deuben, Dohlen, Eilschütz, Eichbusch, Gaustritz, Gohlis, Golbtrode, Gompitz, Goppeln, Gönn dorf, Hamsberg, Ka scha, Kein⸗ naudorf, Kötzschenbroda, Kohlsdorf, Kötitz, Krischendorf, Leuteritz, Lindenau, Lockwitz, Merbitz, Mobschatz, 2e2 Fechene⸗ Naundorf, Neunimisch, N ckern, Niederhäßlich, Niederhermsdorf, Nie erlößnitz, Niederpenerwitz, Nöthnitz, Neu Coswig, Ober⸗ pestercitz, Oberwartha, Pennrich, Podemus, Potschappel, Neichenberg, Rennersdorf, Rippien, Rosentitz, Netzendorf, Rockau, Saalhausen, Sobrigau, Schönseld, Sch ullwitz, Uater⸗ weißig, Wahne dorf, Wesßig, Welschufe, Wurgwitz, Zauckerode, Zitzschewig, Zöumen, Zschiebge und Zeschendorf. Dee allgemeine Verbindlichken begumt mit dem 15. Oktoher 1919
Die ollgemeine Ve bi. dlichkeit erfaßt ncht das Arbeits⸗ verhältnis soscher Arbeiter, dee innerhalb eines Betri⸗bes, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Bauasbeiten beschäftigt sind.
Der Reichsarbeitsminister. 111“ J. V.: Geio. Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 700, wahrend der regermaßigen Dienststunden eingesehen werden.
Wbeitgeber und Arbeimnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, tönnen von den Vertrapgsparteien emen Abdruck des Tarisvertrags gegen
8
8
Ermat ung der Kosten perlangen. Berlin, den 11. November 1919. E Der Registerführer. Pfeiffer.
₰
Bekanntmachung.
Unter dem 11 November 1919 ist auf Blatt 231 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tiesbau⸗ gewerbes, Orts ruppe Kulsruhe, dem Reichsverbaad des Deutschen Tiefbaugewerbes, Bezirksgruppe XI, dem Deutschen Bauarbeiterverband, Zweigverein Karleruhe, dem Zentral⸗ verband christlicher Bauarbeiter Deutschlands, dem Zentral⸗ verband der Maschinisten und Heizer und verwandten Berufs⸗ genossen Deut chtands und den diesem angeschtossenen Bezirks⸗ vereinen und Zahlst len in Karlsrahe im Juni 1919 abges’ lossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbheits be⸗ dingungen der gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe wird gemäß § 2 der Veroronung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗ Gesetzbl! S. 1456) für das Gebiet der Amtsbezuke Kar’s⸗ ruhe, Dur lach, Etingen, Pforzoeim. Rastalt, Paden⸗Baden, Geresbach Beuchsal, Oberkirch, Bretten, Eppingen, Achern und Hühl für allgemein veroimndlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt mit dem 15. Oktober 1919.
Die allgemeine Verbind ichken ersaßt nicht das Arbeits⸗ verhältnis solcher Arbeiter, die innerkalb ein 8 Betriebes, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Bauarbeiten beschäftigt sind.
Der Reichsarbeitsminister.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäß gen Tiensistunden eingeschen werden.
Arbeigeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Ertlärung des Reichsarbeiteministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗ stattung der⸗ Kosten verlangen. 8
Berlin, den 11. November 1919.
Der Registerführer. Pfeiffer.
———
Bekanntmachung.
Unter dem 12. November 1919 ist auf Blatt 233 des Tarifcegisters eingetragen worden:
Der zwischen der Ortsgreppe Leipzig des Reichsverbandes des Deutschen Tiesbau ewerbes, Brzirksgruppe VIII, in L ipsig, dem Deutschen Bauaroriterverbano und dem Zeutral⸗ verbaad der Maschmisten, Heizer und verwandten Beruss⸗ genessen Deut chands am 18 Juni 1919 abgesch ossene Lohn⸗ und Arbeitstarif zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen für das Tiefbaugemerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzol. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Leipzig und der eingemeinde en Vorn⸗ orte für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbind⸗ lichkeit beginnt mit dem 15. Juli 1919. Der Reichearbritsminister.
. J. V.: Geib.
Das VTarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsmigisterium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmaßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Ertlärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 12. November 191 9.
Der Registerführer. Pfeiffer.
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L X“
Unier dem 12. November 1919 ist auf Blatt 234 des Tarif⸗ registers eingelragen worden: .
Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten⸗ verbä de, Ortskartell Pforzberm, der Arbeitegemeinschaft kauf⸗ männischer Angestelltenverbände, dem Arbeitgeberverband fur Plorzheim und Umeburg E. V., dem Verband selbstän iger Kaufleute und Gewervetreibenden, Ortsgruppe Pforzheim, E. V, sowie der Verein gung der Benißa der Pforzh umer Maschmen⸗ sjahriken und mechanischer Wertstälten am 24. Mai 1919 ab⸗ geschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Aagestellien im Keinhandel und ter Schmuckwarenindustrie sowie der ꝛechni⸗ schen Angestellꝛen wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzb!. S. 1456) für das Gebiet des Amtsbezirke Pforzheim für allgemein verbindlich ertlärt. Die allgememe Perbinlichkeit beginnt mit dem 1. August 1919.
Der Reichsarbeitsminister.
8 J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlm NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Taritvert ag infolge der Ertlärung des Reicksarbeitsministeriums verbindlich ist, köͤnnen von den Vertragsparleien einen Abdruck des Tarifpertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 12. November 1919.
Der Registerführer.
———ö
Pfeiffer.
In der Bekanntmachung vom 13. Oktober 1919 über Ergaänzung der Bekanntmachung über die Regelung der Ein⸗ und Ausfuhr vom 3. September 1919 (in 239 des Reichanzeigers) muß es in Zeile 6 statt „22. Mai 1919“ heißen: „22. Mai 1916“. 8
Preußen.
Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungsrat Hoffmann in Bromverg zond Oberregeerungsrat sowie
den Renierungerat Delius in Gelnhausen und
den Regierungsrat Kramer in Osterode, Ostpr., zu Land⸗
9
räten ernannt. 8 ““ 8 8
des Landerverwatlungsgesetzes vom 30. Jult 1883 (G⸗S. S. 195) den vei der Regierung in Potebam beschäftiaten Gerichtsassessor von Oertzen zum Stellvertreter des zweiten
seines Hauptamts am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.
Dem Steinwerk Koschenberg, vorm. Alfred Roscher, Regierungsbaumeister, G. m b. H. in Koschen⸗ berg bei Senfte berg wird auf Gund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) hiermit das Recht verliehen, das dem M siker George Welk und seiner E efrau Christiane geb. Perschick gehörige, im Grundbuch G oßkoschen Band 5 Wlaatt 198, Kartenbeatt 1, Abschnitt 509/426 verzeich⸗ nete, in der Gemarkung Großkoschen, Kreis Kalau, gelegene Grundstück, das für die Forisetzong des Betriebs des Stein⸗ werks am Koschenberg erfonderlich ist, nötigenfalls im Wege der Enteiagnung zu erwerben, oder soweit dies ausseicht,
2
mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Berlin, den 5. November 1919. 1 Namens der Preußischen Staatsregierung: Der Mininer Der Minister für Handel und Gewerbe. der öffentlichen Arbeiten. J. A.: v. Meyeren. 8 eschstein Ministerium des Innern.
Der Gerichtsassessor Richad Krüger in Allenstein ist zum Regierangsrat ernannt worden.
Der Oberregierungerat Hoffmann ist dem Regierungs⸗ präsid nten in Schneidemühr zugeteilt worden.
Dem Londeat Delius ist das Landratsamt im Kreise
Kreise Osterooe, Ostpr., ücgenragen worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Mitglieder des Oberlandeskulturamts, Geheimen Ober⸗ justizräle Bornemann, Delius und Ortmann hie selbst, der Generalkommissionspräsident, Wuk icher Geheimer Ober⸗ renierungerai Ascher in Münster i. W, die M tglieder der Laudeskeltu ämter, Geheimen Regierungsräte Rauch uad Magraun in Cassel, Wardhecker in Düsseldorf, Klamka, Delius und Esggeling i Han ober, Meyer und Kreyher
und der Ooerregierungsrat des Lendeskultaramts Bahrendt
versest wo den
Die Micitäranwärter Groitzsch, Letzien und Hoff⸗ mann sind za Geheimen Kan leisetretären im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ernannt woroen.
Die Kreistierarzistelle in Overnoorf, Kreis Neu⸗ haus, ist unter Rücknahme der am 8 Oktober angcoroneten Verietzung des Kceistierarztes Ruppert dem Kreistierarzt Dr. Liebert zu Stargard in Pommern übertragen worden.
Die Oberförnerstelle Neumünster im Regierungsbezirk
Monschau im Regierungsbezirk Aüachen zum 1. Aptil 1920 eingehen. —
Ministerium fuür Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Der bisherige Privatdozent Professor Dr. Schoenborn in Heidelberg ist zum ordentlichen Professor in der rechis⸗ und staatswissen schaftlichen Fakultät der Umwersi ät in Kiel,
selben Fakattät,
der bisherige außerordentliche Professor Dr. Laewen in Leipzig zum ordentlichen Pofessor in der medizinischen Fak⸗ltät der Uawersirät in Marvuig, . 8
die bisherigen auße ordent ichen Professoren in der philo⸗ soprischen Fakulzät der Uatversilät in Marburg Dr. Thiel und Dr. Stengel sind zu ordentlichen Professoren in der⸗ selben Fakuntät,
der Urch tekt Dipl.⸗Ing. Veil in Ulm a. D. ist zum ordentlichen Prof ssor an der Technischen Hochschule in Aachen ernannt worden. 8
Der ordentliche Professor Dr. Koeniger in Braunsberg ist in gieicher Eigenschaft in die katholisch⸗zheologische Faluntät der Universität in Bona versetzt woroen. b
Bekanntmachung. Das unterm 19. März 1918 gegen den Händler Hugo Clarenvach in Grafrath, Hauprstraße 27, erlassene Verbot des Handels mit Lebers⸗ und Futtermitteln aller Art sowi“ rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen wird hiermit zurückgenommen.
Die Preußische Staatsregierung hat auf Grund des § 28
Gräfrath, den 28. Oktober 1919. Die Polizeiverwaltung. Der Bürgermeister: Bartlau.
Bekanntmachung.
Der Milchhändlerin Margarethe Oestmann, geb. Rübte, Altona, Palmaille 108, ist auf Grund der Be⸗ kanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Septemoer 1915 (RGHl. S. 603) der Handel mit Gegenständen des läglichen Bedarfs, insvesondere mit Milch, wegen Unzuverlässigkeit untersagt worde .
Altona, den 12. Nopembec 1919. b Das Polizeiamt. Dr. Görlitz.
““ Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 betreffend die Ferahalrtung unzuverlässiger Personen vom Handel habe ich der Händlerin Ehefrau des Emanuel Graßhoff von hier, Getmanenstr. Nr. 9, durch Verfügung vom heurigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs, insbesondere mit Brorwaren, wegen Unzu erlässigkeit in bezug auf diesen Honde lebetrieb untersagt. — Die Kouen der Veröffentlichung dieser Betannrmachung in den vorgeschriebenen amtlichen Blättern tragt Graßhoff. Gelsenkirchen, den 7. November 1919.
Der Oberbürgermeifter. J. V.: Sprenger.
Bekanntmachung. Dem Händler August Ehrhorn in Wulfsen ist auf Grund der Bekanmmachung odes Reichskanzlers vom 23. September 1915 der Han el mit Lebens⸗ und Futtermittein
Mitghieds des Bezirksauesch sses in Potsdam auf die Dauer
untersagt worden. Winsen a. d. Luhe, den 23. Oktober 1919. 88 Der Landrat. Ecker.
—
Gelnhausen und dem Landrat Kramer das Lanoratsamt im
in Königsberg i. Pr., Carlson und Oiro in Munster it W. in Hannover sino auf Grund des § 32 des Ges tzes ürer
Landeskutturb hörden vom 3 Juni 1919 (Gesetzsamml. S. 101) 8 vom 1. November 1919 acb in den einstweil gen Ruhestand
Schleswig ist zum 1. Februar k. J. und die Ober sörste stelle
zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 15. Dezember 1919
der biesherige auß rordentliche Professor in der rechts⸗ 89 und staatswissenschaftlichen Fakultät der Untversität in Geeifse⸗ wald Dr. Coenders ist zum orventlichen Professor in der⸗
na en Parteien
Bekanntmachung.
Der Ehefrau Katharina Röhr in Schierhorn ist auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. Sep⸗ tember 1915 der Handel mit Lebens⸗ und Futter⸗ mitteln untersagt worden. “
Winsen a. d. Luhe, den 23. Oktober 1919.
Der Landrat. Ecker.
Deutsches Reich.
Anläßlich der Kundgebungen, die die Beväölkerung Berlins in aroßen Versammlungen gegen die Zurück⸗ haltung der deutschen Kriegsgefangenen in Fronk⸗ reich am gestrigen Sonntag rev anstaltete, hat der Reichs⸗ kanzler dem „Wo ffschen Telegrapbenbüro“ zufolge im Namen der Reichsregierung an die Bevölkerung Berlins nach⸗ siehenden Aufruf gerichtet:
Heute wird in dreißig großen Versammlungen das Volk in Beriin seiner kriegsgefangenen Brüder gedenken und noch einmal den Arpell an die canze Menschbeit richten, ihre Leiden abkürzen zu belfen. Die Reicheregierung sieht in dieser gewaltigen Volkskund⸗ gebung die beste Unterstützung shrer pflichtmäßigen Bemühungen, die letzte und schle'mmste Kriegserbschaft, die Gefangenen versklavung, erdlich aus der Welt zu schaffen. Die Reichsregierung bat bis jetzt keine Gelegenheit vorüber gehen lassen, um von Frankreich die E tlassung zu fordern; sie hat sich zu den weitesten Zugeständnissen bereitfinden lassen, sie hat jeden ihr zugänglichen Weg nicht zum Herzen, sondeen zum Verstand und zu den Interessen der französischen Re⸗ gierung heschritten, sie hat jede Bedi gung im Rohmen der Leistungs⸗ fähigkeit Deutschlands erfüllt. Auch fernerhin wird sie sich in diesen Be⸗ mül ungen durch keine Erschwerung irre machen lassen und bei jeder Ver⸗ handlung als erste ausschlaggebende Bedingung stellen: Freilassung unserer Kriegsgefangenen. Die einige Volksstimme, die diese Fordetung zu der ihren gemacht hat, wird den Anstrengungen der Reichsregierung den Nachdruck eines elementaren Voltsbegehrens geben. Die Zurück⸗ behaltung der Kriegsgefangenen ist der heilige Schmerz der ganzen Volksfamilie. Kein Familienzwist, kein Parteizaut darf sich ein⸗ mischen. Einig müssen wir den Ruf nach Gesechtigkeit erheben, die wir die Leiden einig Mann für Mann und Frau für Frau geragen haben In dieser Auffassung weiß sich die Reichsregierung mit dem Geiste der Protestversammlung eines Sinnes.
Von den Versammlungen wurden zwei Entschließun⸗
en angenommen. Ja der ersten Eutschließung, die durch Funk⸗ pruch an die Völker der Erde verbretet werden soll, wied gesagt, daß der Oberste Rar seine Verpflichtungen nicht ersüllt habe. Znölf Monate nach Abschliuß des Waffensullstandes
warteten die deutschen Gefangen en in Frankreich vergebens auf die Bekanrtgabe des Damms ihres Abtrane portes.
verlange die französische Presse die Zurückhaltung der Ge⸗
fangenen als sard, und der Oberste Rat drohe mit Zwangs⸗
Das deutsche Volk fordere die gesamte Mensch⸗ zu vereinigen zu dem Ruf sofortiger Heim⸗ efangenen dieses Krieges.
maßnahmen.
heit auf, sich
sendung aller versammlung für die Heimsen dung der deutschen Gefangenen sowie Anweisung der Regierung an die nach Parts zu ent⸗
sendenden Vertreter, doß für die Zurückhaltung der Gefangenen einschließlich der Internierun von Scopa Fiow alle Zwangs⸗
endet werde.
laut Meldung des „Woiffschen Tel graphenbüöos“ solgende Note
übr die Gemeinderatswahlen in Oberschlesien vom
13 November 1919 übeisandt:
8 Auf die von den alltierten und assozitierten Hauptmächten vom 30. Oktober gestellte Frage hat die deutsche Delegat on am 7. No⸗
vember geantwortet, daß am 9. November die Gemeinderals⸗ wahlen in Oberschlesien abgehalten werden würden. Sie hat gleichzeitig die Gründe dargelegt, aus denen die preußische Re⸗ ierung über die Bemerkungen der genannten Mächte inweagehen zu sollen glauble. Wenn man sich an den Buchstoben des Versailler Vertrags hält, so ist es un⸗ bestreitber, daß der Preußische St at bie zum Inkrafttreten des Friedensvertrages die Verwaltung in rem oberschlesisa en Abstimmungs⸗
gebiet autüben tann. Aber es erregt Verwunderung, daß die Preußische
Regierung mit der A haltung der Wahlen b6 zu dem Augenblick
gewarlet hat, wo das Inkraf
hat wissen müssen, nahe bevorsteht. In der Tat werden, wie sie
nicht bezweifeln läßt, die unter solchen Umständen vorgenommenen Wahlen, welche die erste Befiagung des Volkes seit der Unterzeichnung natio-
des Friedensvertrages darstellen, durch die bestehenden
- rl dahin auegelegt werden, daß sie über die Stärke dieser Parteien Anhaltspunkte als maßgeblich für den
voraussichtlichen Voltsabstimmurng verwerten wird.
Vornahme der Volksabstimmwung unterliegen muß.
die deutsche Regierung wissen zu lassen, da
sie es als ihr Recht betrachten, ie vor dem Jotrafttrelen des Fri
ehen zu ertlären. Die mter⸗
ihres Dienstes enisprechende Maßnahmen zu ergreifen.
8
Der Begleiter der Ententekommission für dos Baltikum, Admiral Hopmann, hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zu⸗ oige die Mutteieung erhalten, daß der Führer der russischen estarmee, Awalow⸗Bermondt, sich mit seiner ganzen Armee vorgestern Nacht dem Befehl von Eberhard unterstellt hat. Dieser wird alles ver⸗ suchen, die geordnele Rückführung der ehen als reichsdeutschen Truppen zu ermöglichen.
„ Mit Rücksicht auf die in der Nähe Mitaus slatlfindenden Kämpfe sind in den letzten Tagen mehrere Zuge mit Reichs⸗ deulschen und dem großeren Teil des Personals der deutschen Vertreturg von Milau nach Deutschland
abgefahren.
gebliebenen Beomien, zu uckb eiben. J doch muß ziehung der deutschen Vertretung gerechnet werden.
11“
Ein neuer Winter bringe den Gefangenen und deren Angehörigen den seelischen und körperlichen Fereg und Tod. Trotzdem h
maßnahmen ausgeschlossen sind, daß der Abtransport um⸗ zu lassen
gehend beginne und mit großmöglichster Beschleunsgung be⸗
ttreten des Vertrages, wie die vagtsegng
liefern, die man 1E neteehsn nf Es ist wahrscheinlich, da ese Wahlen zum Vorwande einer Treiberei dienen 881” um g. Mle stimmung üver das tünftige Schicksal die es La des zu beenflussen, während die Bedingungen, unter denen diese Wahlen stattgesunden haben, weit entfernt sind, den Bedingurgen zu gleichen, denen die 8 Unter diesen Umnänden sehen sich die alllierlen und assozuerten Mächte gezwungen,
1 vor dem 2 2 riedens und gegen ihre begründere Auffassung in Oberschlesien veranstalteten Gemeindewahlen als nichtig und nicht gesch nationale Kommilsion wird veranlaßt werden, bei der Uebernahme
des Generals
We „Wo ffe Telegraphenbüro“ mitteilt, wird der deulsche Vert eter, Konsul Schmidt, mit den menigen zurück⸗ olauge es die Lage gestattet, in Mitau mit der Möglichkett der Zurück⸗ lassung,
— ö“ 111““; 11““ 111“ 8 8 Die in Aussicht genommene Einschränkung des durch bi Ueberganaszeit b dingt gewesenen Per or albestacds der deutschen Vert eiung in Kowno ist gleichzeitig derch eführt worben.
Hierdurch wird der Besand der deutschen Vertr tung in Kowno
etwa um die Hälfte verringert.
Die technischen Nebenstellen werden ganz zuruckgezogen. “
Das Reichsministerinm für Wiederaufbau, das
durch Erlaß vom 7. November errichtet morden ist, hat als
Auf abe die Ausführung der Deutschland durch den Friedens⸗ vertrag auferlegten wirtschaft ichen Wiederautmachung über⸗ tragen erbalten. Dazu gehart in erster Linie der Wieder⸗ oufbau der zers'örten Geb'ete von Nordfrankreich und Belgien. Dem „Wosssschen Tel⸗graphenbüro“ zufolge wird für diese Zwecke beim Ministerium ein Reichskommissariat zur Ausführung von Aufbauarbeiten in den zernörten Gebieten gebilbet. Die Weeder, utmachung umfaßt fer; er die Lieferung von Tieren Maschmen, Wiederaufbausto en, Kohlen und Neber p odukten, Farbstoffen und anderen chemischen Erzeugniss’'n, die Rücklieferuag der in dem früher besetzten Gebiete beschagnahmten Tiere und sonstigen Gereastände sowie den Ersatz von Handelsschiffen und Fischereifahrz ugen und die Adaabe von Fluß chiff⸗ schl. ppein. Weiterhin sino dem Mmisterium die Ao⸗ wicketung der deutschen Liquidatione, die Ausgleichung der Vorkriegsschulden, gemätz den Vorschriften des Frie⸗ densvertrags, die Entschädigung der Auslandsdeurschea upd die Ausgleichung der Keiegsschäden der deueschen Reedereien übertragen woroen. Zu dem neuen Ministerium trut ein Teil der Beamten des Reichswirtschaftsmmisteriums über, die bisher mit den Geschäften der Wiecergutmachung befaßt waren. 8
Die Schiffahrtssachen werden weiter von der Schiffahrts⸗ abteilung des Reichswurschaftsminiteriums bearbe tet, die in⸗ soweit als Abteilun, des Reicheministeriums für Wiederaufbau sungiert. Zur Wahrnehmung tder sonsiigen Geschäfte weiden einstweilen Stellen des Reichskoo almiaisteriums heran e ogen, dessen Lriiung in die Hände des Reichsmuisters für Wiedel⸗ ausbau übergegangen ist.
„Von zustärdiger Stelle wird dem „Wolfsschen Telegraphen⸗ bü o“ mitzeicit, daß in ber Kohlenversorgung ene schwer⸗ wie ende Enischeicung get offen worden ist. Trotz aller He⸗ mühungen, die Voeräte der Eiserbahnen an Dienstkohle zu ei⸗ hönen, brachten die letzten Wochen weitere Verminderungen der Bestände. Einzelne Eisenvahndirektonen haben kaum noch für drer Tage Vorräte. Im Dudchschuitt sinkt der Vorrat in jerer Woche um einen Tagesverbrauch. Abgesehen davon, daß sich auf diese Weise nur noch ein ganz unwiruchaft⸗ licher Betrieb sühren läßt, muß dieser Zustand unsehl⸗ ar zum Zusammenbruch führen. Bricht aber der Eisenbahnverkehr zusammen, so hölrt auch die allgemeine Kohlen⸗ und Lebensmitteloersorgung auf. Vor dieser fun⸗
damentalen Gefahr muß im Augenblick alles andere 1 zurücktreten. Die zweite Ent⸗ schließung verlangt ein energisches Vorgehen der National⸗
Um ihr zu begepnen, haben sich die verantwortlichen Stellen der Regierung zu einem Gewalt⸗ miltel entschlossen. Die ECisenbahnen werden in dea nächsten Tagen an aller erster Stelle beliefert werden, bis sie wieder emige Vorräte haben. Es wird verucht, die lebenswichtigen Betriebe hierunter möglichst wenig leiden Die übrigen Verbraucher, die Industrie, ins⸗ besondere die Großeisenindustrie und der Hausbrand, werden stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Schwere Schäden
werden im Gefolge dieser Maßnahme nicht ausbleiben. Sie
Der deutschen Delegation in Paris hat der Oberste Rat
sämtliw zu vermeiden, ist aber bei der jepigen Lage nicht mehr moglich. Im Augenblick muüssen wir alle Krafte zusammen⸗ halten, um die schwerste Gefahr, den Zusammenbruch des Eisenvahnbetriebs, abzuwenden, ohne Rücksicht auf den Schaden, der dadurch an anderen Stellen entstehen kann. Ist diese Hauptgefahr beboben, so können wir heffen, auch der anderen Gefahr Herr zu werden und den inzwischen anderwärts ent⸗ standenen Schaden wieder gutzumachen.
Mit Rückwirkung vom 1. Oktober 1919 haben die Höchst⸗ preise für Stickstoffdünger eine wesentliche Erhöhung er⸗ fahren. Diese Preispeigerung war, dem „Wolfsschen Tele⸗ graphenbüro“ zufolge, unum gänglich, wenn man die Stickstoff⸗ industrie nicht notleidend werden und ihre Produktionsfähigkeit noch weiter zurückgehen lassen wollte.
Waͤhrend vor dem Kriege der Stickstoffdünger etwa zur Hälfte aus dem in Kotereiea und Gasanstallen erzeugten Ammoniak hergestellt, zur anderen Hälfte aus dem Ausland in Form ven Chilisoalpeter en gefuhrt nu de, haben sich die Verhält isse im Kriege vollständig geäncert. Die Suck⸗ sioffquelle aus Emsuhr ist versiegt. An ihre Stelle ist die künsrliche Luftsticksooffindustrie getreten, die so erstarkt ist, daß sie die Produkton der Kokereien und Gasanstalten jetzt weit überholt hat. Die neuen Suckstoffabriken, sowohl die Kallstickstoffwer ke, wie die nach dem Versahren der Hochdrucksynthese arbeitenden Anlagen der Badischer, Antlin⸗ und Soda⸗Fabꝛik gebrauchen als Roh⸗ material im wesentlia en nur Kohle, elettrische Energie und Kalk Die Kovle ist bekanntch seu Ausbruch de. Revolunon auf das dreisache, Kalk auf vas dreifache, elektrische Energie auf das sünf⸗ bis zehnfache im Preise pestiegen. Es liegt des⸗ halv tlar auf der Hand, daß auch die Her stellungskonen des Stickstofsdünge’s eine ennprechende Sieigerung erfahren mußten, zumal auch die sonszigen Hufsstoffe, namentlich aber Löhne und Frachten bedeutend in die Höhe gingen. Nach ein⸗ gehender Prüfung der Vertältnisse in den einzelnen Fabriken wurden die neven Verbraucherpreise festgelegt, die sich aus Höchsipreis und Umlage zusammensetzen.
Wie wichtig es ist, die deutschen Stickstoffbetriebe oufrecht⸗ zuerhalten und aus ihnen eine möglichst hohe Produktion der deutschen Voltswatschaft zuzuleiten, geht schon aus der Tansache hervor, daß unter Berücksichttgung der heutigen Valuta der Auslandspreis sfür Sticknoffeünger immer noch etwa das Zweieinharbfache des neuen Höchstpreises betvägt. Stickstoff ist aber für den Landwirt unen tbehrlich und so müßten die enormen Weltmarkipreise beim Versagen der deutschen Pro⸗ duktion eben widerstandelos getragen werden. Denn ötonomischer wäre es immer noch, mit importiertem Stickstoff in Deutsch⸗ land Lebens⸗ und Futtermiltel zu erzeugen, als diese fertigen Produkte aus dem Auslande zu noch unerschwinglücheren Preisen einzufüh. en. s 1
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Wie „Wolffs T legraphenbüro“ mitteilt, besteht Veran⸗ rauf hiv zuweisen, daß das Reichsministerium
ständigen Reicheministerien machungsangelegenheiten ist daher nicht mehr an das Neic 3-.
den 18. Nov moer einberufenen Tagung des
Der christlich⸗ soziale
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r wirtschaftliche Demobilmachung seit dem 1. Mai 8. J. aufgelöst ist. Seine Befu msse sind auf die zu⸗ übergegangen. In D⸗mobil⸗
ministerium sür wu tschaftliche Demobilmachung zu schreiben, sondern on das zuständi e Re cheministerium. Anderenfalls
besteht Gefahr, daß Schreiben verloren gehen.
b “ Der Beginn der vom Reichsministerium des Innern auf ständigen Ausschusses für die Regelung der Schulfragen ist auf Antran mehrerer Länder auf den 27. November 1919 ver⸗ legt worden. 88 88
Schon seit einigen Wochen verhandeln die Vertreter der Reichsdeutschen in Oesterreich mit den zustä digen Stellen in Be lin wegen Lebensmittelversorgung durch das Reich. Wie „Wolffs Telegraph nvüro“ mitieilt haben sie eingeherd die Nor und das Elend, vor dem min diesem Winter nicht nur Wien, sor dern gacz Oesterreich steht, geschlloert und auf die besonders schwierige Stellang der Reichsdeutschen hingewiesen. Die Ernährung der Be⸗ völkerung ist mit den naatlich zugewiesenen Rationen (für Kopf und Woche 1260 g Brot, ¼ Pfd Mehl, ½ Pfd. Reis oder Hülsenfrüchte u. dergl., 120 g Fetistoffe, in zwei bis drei Wochen 1 Pfd. Kartoffeln, ia vier Wochen 100 g Fleisch, und unregelmäßig 2 Pfuno Kohlen für den Tag und Haus⸗ halt) nicht aufrecht zu erhallen und muß allgemein durch Schleichhandelskäufe ergänzt werden. Die Quellen dafür sind aber den Reichsceutschen verschossen. Obwohl die erbetene Beliese ung nur ganz gering zst und nur das Notwendigste siche stellen sollte — die Vorräte in Oesterreich sind bekannt ich erschöpft —, hat das Reichswirtschaftsministertum die Wün che unserer Landsleute abgelehot. Demgegenüber haben sich die Reichsdeuischen in Oesterreich an das Kabineit mit einer Eingabe gewanot mit der Bitte, eine andere Eulsche dung Löen. diese Lebensfrage der Reichsdeutschen in Oesterreich herbei⸗
Preußen.
Die Gemeinden Schönwalde, Lindebuden und Klein⸗ wöllwitz, Kreis Flatoo haben an das Auswartige Amt die dringenoe Bitte gerichtet, dahmn wirkea zu wolleag, daß die G meinden bei Deutschland verbleiben; neben 600 Deutschen seien in den drei Gemeinden nur 120 Polen.
Bayern.
Wie die „Correspondenz Hoffmann“ meldet, wurde durch Verfügung des Gesam ministeriums nunmehr die Aufhe bung des Kriegszustandes in Bayern mit gewissen Ein⸗ schräntun en und mit Wirkung ab 1. Dezember ausgesprochen. Gleichzeitig geht die vollziehende Gewalt wieder auf die Zewll⸗ verwaltung über.
Oesterreich.
Auf dem Parteitag der christlich⸗sozlalen Partei wurde eine Enischließung angenommen, in der die Politik der christlich⸗ozialen Wiener Mandatare gebelligt wurde. Der Parteitag erblicke, so de. es dem Korrespondenzvüro zufolge in der Entschli ßung, in der mit den soz aldemokratischen Abge⸗ ordneten abgeschlossenen Koaluion eine schwere Belastung der chrinlich⸗soziaten Partei, erkenne jedoch an, daß der Absch uß vrer Koalmion den letzten Versuch harstellte, daß Vaterland vor dem drohenden Untergange zu retten, und daher im Interesse des Staates und des Volkes unver⸗ meidlich gewesen sei. Ferner wurde ein Zusatz⸗ antrag angenommen, nach dem der Parteitag die Bestimmung des Frivder svertrages begrüßt, wonach De utsch⸗ westungarn Deutsch⸗Oesterreich zugesprochen weird. Enn Zusatzantrag, nach dem der Parteuag erwartet, daß vbie chriflich-soz;alen Abgeordneten nichts unversucht lassen werden, um mit Zustimmung des Vörkerbundes den für Oesterreich eine Lebensnotendigkeit bedeutenden Anschluß an das Deutsche Reich und die Wiedervereimgung mit den losgerissenen deut⸗ schen Gebueten zu erreichen, wurd⸗ abgelehnt. In der Ausiprache begrürdete der Antra steller Zuck den Aantrag vad warf der Parteileuung vor, in der Anschloßfrage eine Schaske polirik betrꝛeven zu haben. Der Stadtrat Vaugoin sagte, de christ⸗ lich soziale Partei stehe nach wie vor auf dem Standpunkle, daß die Verei igung mit Oeutschland das Ideal bedeute, welches aber mit Rücksicht auf die realen Bedine ungen sich nicht von heute auf morgen verwirklichen lasse. In dieser Frage pelte der Grundsatz: Primum vivere, deinde philosophari. Der Abg. Mataiag erklarte, es sei gewaqgt, mit Ausdeücken wie Schaukelpolitik zu towmen. Es handle sich nicht um die ö“ Es sei ein Kardinalfehler, die Sache so da zustellen, als körnte Oesterreich den Abschluß du ch er⸗ klä ungen, Entschließungen usw. herbeiführen. Die Ent⸗ schiießung Zuck tönne den Anschein erwecken, als oh Oesterrescch den Friedensvertrag nicht einhalten wolle. Parteutag deriet weiter das Programm der Wiener christlich⸗sozialen Partei, we che die Umbildung Oesterreichs mn emnen Bardeesraat mil Wien als Haupistaot uno als Sitz der Bundesbehörden sowie
die Zuziehung der Vertreter der Gemeinden Wiens aus beiden
großen Parieien zu den Vorberatungen des Verfassungsent⸗ wurfs fordert. Sofort nach Inkrafitreten der neuen Ver⸗ fassung sei der bisherige Wiener Gemeinderat aufzulösen und an seiner Stelle eine konzituieren de Gemeindeversammlung zu wählen, die eine der Bur desverfassung angepapte Stadt⸗ verfassung zu beschließen habe.
Tschecho⸗Slowakei.
Nach einer verspäter einget’ öffenen Nachricht hebt das „Prager Tageblatt“ hervor, daß durch die in der Ententen ote vom 3. Noovember enthalienen Forderungen es dem Deulschen Reich unmöglich gemacht würde, seme Verpflichtungen gegen die Tschecho⸗Slowakei über die Uereustellung von Hafenanlagen in Hamburg zu erfüll n. Da⸗ durch nürce der tschecho⸗ slowakische Uebersee⸗ verkehr, von dem die Heclung der Valutamisere ganz wesentlich abhänge, gleich in seinen Anfängen erdrosselt und eine Lebensno wendigkeit des ben Staates ins Herz getroffen. Auch „Narodni Listy“ und „Tribuna“ weisen darauf hin, daß
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