1919 / 266 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Nov 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Beianntimachung.

Der Gewerkschaftsbund der Angestellten in Beuthen O. S. bat beautragt, den zwischen ihm, dem

Verband der Centralheizungsindustrie e. V., Gruppe

Oberschlesien, der Arbeitsgemeinschaft freier An⸗ gestelltenverbände, Bezirkskartell Oberschlesien, und dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ange⸗ stelltenverbände, Landesausschuß Oberschlesien,

am 25. September 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet

Renelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kauf⸗ männischen und technischen Angestellten in den Gewerbe⸗ betrieben der Zentralheizungsindustrie gemäß § 2 der Verord⸗ nung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für

Oberschlesien (Reg⸗Bezuk Oppeln) für allgemein verbindlich zu 1. B. R. 4332 an das Reichzarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

1. Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4334 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 8. November 1919. Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.

8 ö““

Bekanntmachung.

Der Deutschnationale Handlungsgehilfen Ver⸗

band, Ortsgruppe Michelstadt, und die Vereinigung der Industriellen im Kreise Erbach haben beantragt, den zwischen ihnen am 22.

Odenwald für allgemein verbindlich zu erklären.

Einweydungen gegen diesen Antrag können bis zum

30. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer

I. B R. 4392 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 8. November 191919. Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.

Der Deutsche Metallarbeiter⸗Verband, Verwal⸗ tungsstelle Breslau, hat bear tragt, den zwischen ihm und der Firma Sirowatky & Hübner, Breslau III, am 1. August 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Rege⸗ lung der Lohn⸗ und Arbeitsvedingungen für die Feilenarbeiter im Feilenhauergewerbde gemäß § 2 der Verordnung vom B. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadt⸗ kreis Breslau für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antag können bis zum 30. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3188 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 8. November 1919. Der Reichsarbeitsminister. .“

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband des Handels für Görlitz und Umgebung E. V. und der Verband der Fabrik⸗ arbeiter Deutschlands haven beantragt, den zwischen ihnen am 21. Oktober 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbebdingungen der Putzarbeiterinnen in den Putzgeschäften gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Pe⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Görlitz sowie die Gemeinden Moys, Leschwttz, G. Biesnitz, Kiein Biesnitz und Reuschwalde für allgemein verbindlich zu erklären. b

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 30. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer IJ. B. R. 4503 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 8. November 1919.

Reichsarbeitsministe Schlicke,

r.

Bekanntmachung.

Der Zentralverband deutscher Arbeitgeber in den Transport⸗, Handels⸗ und Verkehrsgewerben, ihm und dem

Berlin, hat beantragt, den zwischen Deutschen Transport⸗Arbeiterverband, Gauverwal⸗

tung

und Kohtengeschäften gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl.. S. 1456) für den Stadtbezirk Weißwasser O. L. für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 30. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4130 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 8. November 1919.

Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.

8 e11““

Bekanntmachung.

Der Ortsverband der Arbeitgeber der Pelz⸗ waren⸗ und Mützenbranche zu Dresden und der Deutsche Kürschnerverband Filiale Dresden haben

beantragt, den zwischen ihnen am 1. April 1919 abgeschlossenen

Tarifvertrag neb Nacherag vom 22. Juli 1919 zur Regelung

der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen der gewerblichen Arbeiter in der Peizwaren⸗ und Mützenbranche gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet d Kreishauptmannschaft Dresden für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 30 November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. B. 4282 an das Reichsarbeitsministerium, Bertin, Luisenstraße 33, zu richten. Berlin, den 8. Nopember 1919.

Der Reichsarbeitsminister. Schlicke

8

Schlesien, am 12. September 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitshedin⸗ gungen für die gewerblichen Arbeiter in den Speditions⸗, Fuhr⸗

vom 14 Juli 1919 bekannt

Bekanntmachung.

Der Bezirksverband der Landwirte in der

Amteshauptmannschaft

n Land⸗ und Weinbergsarbeiter Deutschlands aben beantragt, den zwischen ihnen am 8. August 1919

abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und

Arbeitebedingungen der landwirtschaftlichen Arbeiter in land⸗ wirtschaftlichen Betriehen gemäß §8 2 der Verordnung vom

17.8Gö Löbau für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 30. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer

straße 33, zu richten. Berlin, den 8. November 1919. DDer Reichsarbeitsminister. Schlicke.

*

Hdekunnewnr..

Die Arbeitsgemeinschaft der vereinigten Gast⸗

Hirlaver bünd⸗ Darmstadts hat beantragt, den zwischen der Gauwirte⸗Innung Darmstadt und der Arbeits⸗ gemeinschaft der gostwirtschaftlichen Angestellten⸗ verbände am 20. Aprol 1919 abgeschlossenen Tarif⸗

vertra Lo⸗ Arbei ttni

Juli 1919 abgeschlossenen rtrag zur Regelung der Loon⸗ und Arbeitsverhältnisse der Tarifvertrag zur v. der G⸗dglis⸗ nh bebingungen der kaufmännischen Angestellten in der Industrie verwaltun zarmstod

gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ E

Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Erbach im

Kellner und den zwischen der freien Gastwirte Innung, Sitz Darmstadt, dem Verband der Gastwirtsgehilfen, Orts⸗ Deutschen Kellnerbund, Bezirksverein Darmstadt am 28. Jult 1919 abgeschlossenen Beesttche eghne zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗

verhälmisse des männlichen und weiblichen Hilfspersonals im Gastwirtsgewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 1456) für den Staotbezirtk

Darmsadt für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 30. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3594 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 1

Berlin, den 8. November 1919.

Der Reichsarbeitsminister.

Schlicke.

Bekanntmachung.

Der Bezirksverband der Landwirte in der Amtshauptmannschaft Löbau E. V., der Allgemeine Schweizerbund E. V., Sitz Leipzig, und der All⸗ gemeine Stall⸗Schweizerbund E. V., Sitz Plauen, haben beantragt, den zwischen ihnen am 11. Juli 1919 ab⸗ geschlossenen PVarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeusbedingungen für Oberschweizer, Freischweizer, Unter⸗ schweizer und Lehrschweizer in landwirtschaftlichen Betrieben gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Geviet der Amtshauptmannschaft Löbau für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 30. November 1919] erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4333 an das Reichsarbettsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 8. November 1919.

Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.

pekanntmachung.

Der Deutsche Textilarbeiterverband, Zahlstelle Plauen i. V., hat beantragt, den zwischen ihm und der Vogtländischen Fabrikantenschutzgemeinschaft e. V., Sitz Plauen i. VL, und dem Verein der Lohn⸗ maschinenbesitzer e. V., Sitz Plauen, am 8. September 1919 abgeschlessenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerblig en Hersteller von Sp tzen. Stickereien, Weißwarenkonfeklion, Spitzenkonfektion in den Betrieben, welche Spitzen und Stickereien auf Automaten⸗, Schifschen⸗ und Handmascht en auf eigene Rechnung oder im Loohn herstellen, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Amtshauptmaonschaften Plauen, Oetenitz, Zwickau, Auerbach, Schwarzenberg, Annabern, des Bezirks Oberfranken und der Orte Greiz, Weida, Gera, Tanna, Schleiz und der übrigen Ortschaften der preußischen Enklave im Vogtlande für allge⸗ mein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag koͤnnen bis zum 30 November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4242 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

8

straße 33, zu richten.

Berlin, den 8. November 1919.

Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband des Einzelhandels, Sitz Hamburg, hat es den zwischen ihm und dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenver⸗ bände am 22. September 1919 abgeschlossenen Tarifver⸗

trag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen

der kaufmännischen Angestellten im Einzelhandel gewäß § 2 Berlin W. 50, Geisbergitraße 41, zuständig.

der Verordnung vom 23 Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzol. S. 1456) für die Stadi Cuxhapen für allgemein verbindlich zu erklären. .

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. November 1919 erhoben werden und sind unter Nammer I. B. R. 4121 an das Reichsarbeitsmimsfterium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten

Berlin, den 8. November 1919.

Der Reichsarbeitsminister.

Schlicke.

———

Bekanntmachung. Der in Nummer 156 des „Deutschen Reichsanzeigers“

10. April 1919 abgeschlossenen Tarifoertrag zur Regelung

Löbau E. V., der Deutsche Lanbarbeiterverband und der Zentralverband der

Stadtbezirk erklären, ist zurückgezogen worden.

Sicherung der Volksernährung vom 22. gegebene Antrag, den am

der Gehalts⸗ und Austellungsbedingungen für die kauf⸗ männischen Angestellten im Zeitungsagewerbe für das Gebiet der Stadt München für allgemein verbindlich

zu erklären, ist gegenstandslos geworden.

Berlin, den 12. November 1919.

Der Reichsarbeits minister. J. V.: Geib.

1 8 Bekanntmachu, ng. 1

Der in Nr. 166 des „Deutschen Reichsanzeigers“ vom

25. Juli 1919 bekannt gemachte Ant ag, den Tarifvertrag vom 28. Mai 1919 für dae Uhrmachergewerbe im Augsburg für allgemein verbindlich zu

Berlin, den 12. November 1919.

Der Reichsarbeitsminist 3 VU.: Geib.

——öy—

Dalaanimsönanga

Der Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textil⸗Industrie in Chemnitz, der Sr, i die Säͤchsische Textil⸗Industrie und der Deutsche Textil⸗Arbeitervervand haͤben beantragt, den zwischen ihnen am 28. Mata919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die in den Betrieben der Posamentenindustrie beschäftigten Arbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Chemnitz und der Amts⸗ haupimannschaften Annaberg, Chemnit, Flöha und Marien⸗ berg für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

5. Dezember 1919 erhoben weroen und sind unter Nummer

I. B. R 3383 an das Reichsarbeitsministerium, Ber straße 33, zu richten. sterium, Berlin, Luisen⸗

Berlin, den 13. November 1919.

Der Reichsarbeilsminister, J. A.: Dr. Sitzler.

Nach Verfügung des Reichskommissars für Aus⸗ und fuhrbewilligung R. K. Exp. 19 141 von 1 sind in g8 Verfügung vom 12. Nooember 1918 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr 270 vom 14. Nosember 1918), betreffend Ausfuhrerleichterungen fur Waren des Ab⸗ schnitts XVIIIC des Zolltarifs unter 2 (Verbotsliste), mit sofortiger Wirkung aufzunehmen: .

Eisenbahngüterwagen aus Nr. 914a des Statistischen Warenverzeichnisses. Berlin, den 17. Nooember 1919.

Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Keim.

—n

Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle

über die Aufhebung der Bewirtschaftung von Näh⸗ fäden, Strick⸗ und Stopfgarnen.

Vom 18. November 1919. Auf Grund der Bundesratsverordnung über Befugnisse

der Reichsvekleidungsstelle vom 22. März 1917 (Reiche⸗Gesetzbl.

S. 257) wird folgendes bestimmi:

§ 1. Es treten außer Kraft:

1. Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle über Verteilung von Baumwoll ähfaͤden an Verarbeitungsbetriebe größeren Umfanges vom 18. Ma 1918 (Reichsanzeiger Nr. 116 vom 18. Mai 1918),

2. Bekanntmachung der Reichsbekleidangsstelle über Vert ilung von Nähfäden, Snick, und Stopfgarnen durch die Kommunal⸗ 2 vom 10. August 1918 (Reichsanzeiger Nr. 189 vom 12. August

18),

3. Bekanntmachung der Reichsbekleidungestelle, Fn . Preise für Baumwollnähfäden sowie baumwollene Strick⸗ und Stoffvarne vom 1. Fevruar 1919 (Reichsanzeiger Nr. 28 vom 3. Februar 1919) sowie die Abänderungsbekanntmachung n vom 18. Februar 1919 (R ichsanzeiger Nr. al vom 18. Februar 1919) und vom 10. Mat 19¹9 (Reichsanzeiger Nr. 108 vom 13. Mai 1919).

4. a) Bedingungen für Faoritanten voa Baumwollrähfäden vom

1919 (Reichsanzeiger Nr. 28 vom 3. Februgr 1919).

Bedingungen für Fabrikanten von baumwollenen Strick⸗ und Stopsgarnen vom 1. Februar 1919 (Reichsanzeiger Nr. 28 vom 3. Februar 1919,,

Verkaufsbedingungen für Abnehmer von Fabrikanten von Baumwollnäbfäden und baumwollenen Strück⸗ und 1topf⸗ arnen vom 1. Februar 1919 (Reichsanzeiger Nr. 28 vom 8 Februar 1919).

Die aus den Verteilungen herrührenden Näbsäden, Strick⸗ und

Stopigarne werden den zurzeit Verfügungsberechtigten freigegeben. Anspruche auf Lieferung bestehen nicht mehr.

Die auf Grund des der Reichsbekleidungsstelle gemäß den Be⸗ dingungen für Faorikanten von Baumwollnähfäden sowie baum⸗ wollenen Strick⸗ und Stopfgarnen vom 1. Februer 1919 Zister 1 zustehenden Räcgrifforechts schon erteilten Aufträge sind auszuführen. Bis zur Durchführung bleiben hinsichtlich dieser Aufträge die Be⸗

stimmungen des § 1 Ziffer 3 und 4 dieser Bekanntmachung in Kraft.

§ 3.

Für die Erledigung der noch schwebenden Angelegenheiten aus den g mäß § 1 aufgehobenen Bekanntmachungen und Bedingungen ist nach der am 30. November 1919 erfolgenden Auflösung der Reichs⸗ betleidungsstelle die Abwicklungsstell, der Reichsbekletdungostelle,

§ 4. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Berlin, den 18. November 1919. Reeichsbekleidungsstelle. Dr. Hgaselau.

Verordnung zur Aufhebun

Karpfen und Schleien. Vom 14. November 1919,

Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Mai 1916 (Reichs⸗

Gesetzbl. S. 401) vezw. 18. August 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 823)

wird verordnet:

er Verordnung über den Absatz von

Die Verordnung üͤber den Absatz von Karpfen und Schlelen vom 8. Arngust 1916 (Reichs⸗Ge esbl. S. 925) trüt mit de 18 November 1919 außer Kraft. 1““

Berlin, den 14. November 1919. Der Reichswirtschaftsminister. J. U.: Dr. Peters. 8

Preußen. Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungsrat

Werther in Schleswig zum Landrat ernannt.

——

Finanzministerium. b

Die bisherigen Regierungsräte Hoßfeld und Wapen hensch sind zu Geheimen Finanzräten und vortragenden Näten im Finanzministerium ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe. Der Geheime Bergrat Schantz, bisher technisches Mit⸗

glied des Obe bergamts in Dortmund ist zum Berghauptmann und Oberbergratsdirettor ernannt worden.

Ministerium des Innern.

Dem Landrat Werther ist das Landratsamt im Kreise Schleswig übertragen worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst

und Volksbildung.

Der bisherige Prorekior Dr. Friedrich Meyer in Delitzsch ist zum Seminardirektor ernannt worden; ihm ist als 129 das Direktorat des Lehrerseminars in Stade ver⸗ iehen worden.

5 Bekanntmachung.

Gemäß 8 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli

1893 (G⸗S. S. 152) wird hiermu zur öfsentlichen Kennnis

gebracht, daß im laufenden Steuer jahre ein zu den KFommunal- La ö1I1“ schaft für vollständige Freiheit und Unparteilichkeit bei den Wahlen

abgaben einschätzbarer Remertrag aus dem Betriebsjahr

1918,/19 bei der Brandenburgischen Städtebahn Att.⸗

Ges. nicht erzielt worden ist. 8 Magsdeburg, den 10. November 1919.

Der Eisenbahnkommissa Sommer.

Richtamtliches.

Deuntsches Reich.

Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, der Ausschuß 8 die Beratung des Entwurfs der neuen Geschäftsordnung owie der Ausschaß für Rechnungswesen Sitzungen. 8

2

An die Schweizerische Gesandtschaft in Berlin als die Vertretung deutscher Interessen ist laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenburos“ folgende Verbalnote ge⸗ richtet worden:

Das Auswärtige Amt bittet die Schweizer Gesandtschaft um ihre Vermittlung, damit die Schweizerischen Gesandtschaften in London und in Ee die britische und die franzöhnsche Regierung mit tun⸗ lichster Beschleunigung davon in Kenntnis setzen, daß eingelaufenen Nachrichten zufolge deutsche Kriegsgefangene in englischen und in französischen Gefangenenlagern, srotz ollen Wirerstrebens, pielfach ge⸗ wungen worden sind, in die polnische Armee einzutreten. Die deutsche

egierung legt gegen dieses Vorgehen nachdrücklichste Verwahrung ein und bittet, dusch Vermittung der Schweizerischen Gesandischaft in Paris bei der franzesischen Regierung darauf zu dringen, daß an die Lagerkommandanten ein strenges Verbot der Duldung oder Be⸗ günstigung solcher Zwangswerbun en ergeht.

Ferner darf die Bitte ausgesprochen werden, daß die Schweize⸗ rische Vertretung in Warschau cas Vorstehende so beschleunigt wie möplich zur Kenntnis der polnischen bringt. In der An ahme, daß die in Rede nehenden Maßnahmen seitens der pol⸗ nischen Werbeorgane ohne Wissen und Willen der polnischen Re⸗ gierung getroffen worden sind, „laubt die deutsche Regierung, umso⸗ mehr erwarten zu können, daß den bezeichneten Organen die zwangs⸗ weise Einstellung deutscher Kriegsgefangener nachdrücklichst untersagt wird, und daß die von ihnen aus demn Kreise der Gefangenen ange⸗ worbenen Mannschaften, soweit auf sie nach der anzustellenden Unter⸗

suchung ein Zwang ausgeübt worden ist, unverzüglich aus dem Ver⸗

bande des polnischen Heeres entlassen werden.

Die Rückführung der Truppen deutscher Nationa⸗ lität aus dem Baltikum wird, wie „Wolffs Telegraphen⸗

büro“ mitteilt, in die Wege geleitet. General v. Eberhard ist in Mitau eingetroffen. Der Abzug der Truppen ist zonen⸗

beabsichtigt. Durch die schweizerische Gesandtschaft in Washington ist mitgeieilt worden, daß die znternalionale Arbeits⸗ konserenz in Washington bereits Ende dieses Monats auseinandergeht und es demnach zwecklos sein würde, daß die deutschen Delegierten noch abreisen. Die deutsche Dele⸗ gation, die bereits nach Gothenburg abgereist war, ist darauf im Auftrage der Reichsregterung durch ei Telegramm gebeten worden, von der Weiterreise Abstand zu nehmen. Die Dele⸗ gation kehrt daher zurück.

Auf Einladung des Reichsverkehrsministeriums fanden sich vorgesern, wie „Wolffs Telegaphenböro“ mitteilt, die Vertieter der großen Organisationen der Beamten und Arbeiter aller deutschen Staatseisenbahn⸗Ver⸗ waltungen mit Vertretern der beteiligten Läuder im Reichstagsgebäude zu einer Beratung varuber zu⸗ sammen, auf welche Weise diese Organisationen bei der Losung der Frage der Ueverführung der Staat⸗eisenbahnver⸗ waltungen auf das Reuich peteiligt werden können. Den Vorsitz

rte der Reichsverkehsmmer Dr. Bell und der Unter⸗

staatssekretär im Reichsvertehrsministerium, Stieler. Das

klärungen Clerks Stellung nahm.

ten m Rücktritt Friedrichs zu, worauf der Kultus⸗ £t 1 sümmien dem Ruüͤckt itt F tauf der srakius⸗ Seine unterzeichnet werden soll,

und beauftragt wurde, ein EEEE 1 schlossen, Weniselos mitzuteilen, daß er den bereits von der

te des Kabinetts von der2 setzung

Reichsverkehrsministerium will die praklische Erfahrung und Müumbeit der Beamten und Arbeiter nutzbar verwerten: Es wu de Einigkelt erzielt, einen Hauptausschuß von 25 Vertretern

von Beamten und Arbeitern aller Staatseisenbahnen zu bilden,

aus dem ein engerer Arbeite ausschuß besiellt wird. Sonder⸗ fragen werden im Unterausschuß verhandelt werden.

——ö

um 20. und 21. November hat Reichspostminister Gies⸗ Zum 8 post Sie Waggons deutscher Kartoffeln gegen Kompensation zu

berts die Oberpostdirektoren des Reiche postgeviets zu einer Konferenz über wichtige Betriebs⸗ und Personal⸗ fragen, die zum Teil mit den bestehenden Verkehrsschwierig⸗ keiten zusammenhängen, nach Berlin berusen. Anschließend findet am 22. November unter Beteiligung der Oberpost⸗ direktoren eind Sitzung des bisherigen Verkehrsbeirate im Reiche postministerium statt. An beiden Veranstaltungen nehmen auch Vertreler der bayerischen und württembergischen Post⸗ verwauung teil.

Empfänger von Militärversorgungsgebührnissen (Pensionen, Renten und Pinterbliebenenbezügen) werden an die pünküliche Abholung ihrer Gebührnisse am kommenden Haupt⸗ zaͤhltage 29. November erinnert. pünkiliche Abhebung der Beträge u bedingt Lage sind, werden dringend ersucht, unter allen Umnänden die Beträge spätestens noch im Fälligkeitsmonat Monat De⸗ zember abzuheben. 1

1u. *

Ungarn. . Vorgestern fand in Budapest eine interparteiliche

Konferenz statt, in welcher Sie George Clerk eine umfang⸗ reiche Erklärung verlas, die betonte, daß sich die Entenie in

die inneren Angelegenheiten des Landes nicht einmischen wolle, aber Drohungen über den Fall entheelt, daß die gegenwärtige Regierung den Wünschen der E tente nicht nackoomme. Dem „Ungarischen Korrespondenzbüro“ zufolge füh te Ceerk aus; Die einstweilige Regierung, mit der die Alltierten die Ver⸗ handlungen eröffnen würden, müße alle vitalen und materiellen Interessen des Landes in gleichmäßiger Weise umsassen und Bürg⸗

bieten. Die Alltierten hätten nicht den Wunsch, Ungarn eine Re⸗ gierung aufzuerlegen, die dem allgemeinen Willen des ungarischen Voikes entgegengesetzt sei. Das Land habe eine Regierung, die von den Alltierten uncht anerkannt sei weil sie zum Reichsverweser ein Mitglied der habsburgischen Dynastie berufen habe. Trotz des Rucktrittes dieses Reichsverweiers sei das Haupt der Regierung, das ihn berufen habe, noch im Amte und mache sich dadurch zum

Vertreter von Grundsätzen, die die Allkierten für immer mit dem

Namen der Habsburger und Hohenzollern verknüpfen würden. Darum könnten die Alliterten die bestehende Regierung nicht anerkennen. Die Bedeutung der von den Alliierten gewünschten Aenderung liege darin, daß eine Regierung, die schon durch ihre Zusammensetzung in der Lage sei, den großen Strom des in Ungarn vor⸗ handenen politischen Gefühls zu ändern, baldigst die Wahlen durchführen solle, die Ungarn instandsetzen sollten, der ganzen Welt zu sagen, welche Regierungesform es wünsche. „Wenn die Hand“, fuhr Ceerk fort, „die ich ausgestreckt habe, nicht ergriffen wird, dann verlasse ich Budapest in der sorgenvollen Erkenntnis, daß Ungarn sein eigenes Schicksal herauszufordern trachtet. Dann bedeutet das, daß auch alle Beziehungen der Alliterten mit Ungarn aufhören, denn die Alliterten können das Verhalten Ungarns nur dahin auslegen, daß das Land den Frieden nicht benötigt und der Ansicht ist, es könne ohne Hilfe der Entente wieder aufgerichtet werden.“

Am Nachmittag fand unter dem Vorsitz des Minister⸗ präsidenten Friedrich ein Ministerrat stalt, der zu den Er⸗ Die Kabineitsmitglieder minister Huszar zum Ministerpräsidenten bestimmt zu bilden. Sobald die Namensli Entente gutgeheißen wird, wird der Ministerpräsident Friedrich die neue Regierung ernennen und selbst zurücktreten. Falls die Wahlen zu dem anberaumten Termin nicht stattfinden, ist die Regierung verpflichtet, die Macht in die Hand Friedrichs zurückulegen. Nach Schluß des Ministerrates fand Abends noch eine Konferenz der Parteien statt, in der den Parteifuüͤhrern zur Kenntnis gebracht wurde, daß der Vertreter der Entente nichts dagegen einzuwenden habe, wenn an die Spitze der Repierung der bisherige Kultusmmister Huszar

trete. Tschecho⸗Slowakei.

Im Einlauf der vorgesirigen Sitzung der National⸗ versammlung befand sich ein Regierungsgesetzentwurf, einen weiteren Kredit von 30 Millionen Kronen zur Deckung der mit der Durchführung der Friedensverträge ver⸗ bundenen notwendigen Kosten zu bewilligen. In dem Mo⸗ sivenbericht heißt es, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zu⸗ solge, eine der Folgen der Friedensverträge, die mit der gröbten Beschleunigung durchgeführt werden müsse, sei die Besetzung jener Gebiete des ehemaligen Deutscen Reichs, die der tschecho⸗stowakischen Republik zufallen sollen. Die

militärische Besetzung dieser Gebiete sowie die Einführung

weise auf den Bahnlinien über Laugszargen und Bajohren der Ziorlverwaltung werde mit einem bedeutenaem Aufwand

verbunden sein. Mit Rücksicht auf die ungewöhnliche Dringlich⸗ keit der Angelegen heit beantragte die Regierung, daß der Eat⸗ wurf dem Fnanzausschusse mit 28 stünoiger Frist vorgelegt werde. Die Regierung legte ferner oer Nationalversammlung einen Gsetzentwurf vor, wonach die Kriegssteuer auf höhere Gewinne der Gesellschaften und högere Einkünfte Einzelner aus dem Jahre 1919 erweitert wird. Die Bestimmungen des Gesetzes vom 16. Februar 1918, beireffend die Kriegssteuer, geben mit der bexeits ver⸗ offentlichten Ausnahme auch für das Jahr 1919.

In Beantwoꝛtung einer Anfrage über die Lage der tschecho⸗slowakisch⸗sibirischen Armee erklärte der Ministerpräsident Tusan vorgestern:

Die Armee hätte nach ausdrücklicher Erklärung des Präsidenten Masaryvk, der sie geschaffen habe, oloß die Aufgabe gehabt, während

des Krieges im Falle des Bedarfs den Deutschen und Oesterre chern 2 6 ausdrücklich mit, daß die russische Norowestarmee beim

Widerstand zu leisten. In die inneren Angelegenheiten Rußlands härte sie sich nicht einzumischen. „Aus einer Depesche, die ich heute erhalten habe“, erklärte der Ministerpräsident weiter, „ist zu entnehmen, daß die Verhandlungen mit der amerikantschen Re⸗ gierung über den notwendigen Schiffsraum zum Heimtranspert der Armee bereits brendigt sind. Die Lage der sibi ischen Armee ist ungefähr folgende: Ein Drittel ist in der Nähe von Wladiwostok konzentriert. Der Hauptteil, das Zentrum, und das Kommando, befinder 8 egenwartig in Irkutsk. Ein Teil ist gerade auf cem Marsche n ladiwostok. Die Armee hat Befehl, so

Für die glatte Ab⸗ wicklung des Rentenzahlgeschäfts bei den Postanstalten ist die notwendig. Empsänger, die zur Abholung am Hauptzahltae nicht in der

schnell wie möalich nah Osten zu marschieren. Ein Weg nach Westen ist unmöglich. Die Armee müßte sich entweder durwschlagen oder mit den Polschewitt verhandeln, was beides undurchführbar ist. Die ischecho⸗slowakisch⸗sibirische Armee darf nicht mehr in weitere Kämpfe gezogen werden.“ 8 Am Montag hat sich eine Kommission, bestehend aus Vertretern des Ackerbaumenisteriums, des Landeskultur⸗ rats, der staatlichen Getreideanstalt und des Kompensationsamts nach Berlin begeben, um über die Lieferung von 1250

verhandeln. Großbritannien und Irland.

Der Bericht des Untersuchungsausschusses über das Dardanellenunternehmen, der am Montag ver⸗ öffentlicht worden ist, erkärt dem „Wolffschen Telegraphen⸗ büro“ zufolge, daß das Unternehmen nicht genügend studiert worden sei, und daß man sich üvber gewisse Schwierigketen keine Rechenschaft gegeben habe. Der Bericht schließt mit der Feststellung, daß die Entschließung Kitcheners, die Dardanellen sofort zu räumen, die einzige Maßnahme gewesen sei, die den

„dortigen Umneständen habe entsprechen tönnen.

Im Unterhaus begann am Montag die Besprechung der auswärtigen Angelegenheiten.

Laut Bericht des oben genannten Telegraphenbüros war Lord Cecil der Ansicht, daß die im amerikanischen Senat angenommenen Vorbehalte um Friedensvertrag beinahe einer Ablehnung des Ver⸗ trags gleichtämen. Der Völkerbund müsse aber gleichwohl, selbst ohne die Mitwirtung der Vereinigten Staaten, zu wirken beginnen Cecil brandmartte die Tyrannei des Bolschewismus und sprach die Hoffnung aus, daß Denitin und Koltschak darauf verzichten würden nach Moskau zu marschieren, und daß sich ihre Anstrengu gen in der Richtung einer festen Regierung in dem besetzten Gebiet bewegen würden. Henderson erklärte, daß die Arb iter⸗ partei gegen jedes Eingreifen in Rußland sei. Der Premierministe Lloyd George trat für eine Politik der Nichtintervention i

Rußland ein und erklärte, er fürchte, daß man in diesem Lanpe, i

dem jede Macht, die dort einmarschiere, eine Katastrophe erwarte, gefährnche Abenteuer erleben würde. Lloyd Geoörge sellt fest, daß kein Redner den Bolschewismus vberteidigte, der die Verneinung der Freiheit sei. Nach welcher Rich⸗ tung man sich auch wende, um eine Lösung zu finden, man sehe immer mitien in den Nebel henein. Keine der Parteien willige in eine Einstellung der Fei dieligkeiten ein. Der Redner er⸗ klärte es für unwahr, daß er Rußland Bedingungen gestellt und die Avsicht habe, vLord Landsdowne dorthin zu entsenden. Srankreich, Japan und die Vereinigten Staaten richteten ihre Anstrengun en gegen den russischen Bolschewismus, aber die Anstrengungen Großbritanniens üverträfen diejenigen dieser Mächte. Man habe von einem Bericht in der Presse gesprochen, nach dem ein Uebereinktommen zwischen der fianzösischen und der britischen Regierung zustande gekommen sei. Es handle sich nicht um ein Abkommen, sondern um Richtlinien, damit eine gleichmäßige Politik befolgt werden könne. Lloyd George betonte weiter, indem er die Grunde des bolschewistischen Forrschriltes ertlärte, in mili⸗ tärischer Hinsicht herrsche in Rußland zwischen den Gegnern des Bolschewismus keine Einigkeit. Die baltischen Provinzen müßten von den Deutschen gesäubert werden. Man dürfe den Randstaaten die Verantworlung für die Ordnung in Rußland nicht aufladen und sich auch nicht in Abenteuer stürzen. Balfour ertzärte, zwischen Frank⸗ reich und Großbritannien könne in der syrischen Frage keine Rivalität bestehen. In Aegypten könne Großbritannien keine seiner Verant⸗ wortlichkeiten aufgeben.

Das Haus nahm vorgestern in dritter Lesung einstimmig das Auslandergesetz an. In Beantwortung einer Anfrage erklärte Bonar Law, daß die Kosten für die Besetzun der Türkel von den Maͤchten zu tragen seien, die eventue ein Mandat über die betreffenden Gebiete erhalten werden.

Frankreich.

Der Oberste Rat hat der „Agence Havas“ zufolge be⸗ schlossen, daß der Friedensvertrag mit Bulgarien Donnerstag, den 27. November, im Rathaus von Neutlly sur Ferner hat der Rat ve⸗

Konferenz hinsichtiich des prooisorischen Charakters der Be⸗ Smyrnas bekundeten Standpunkt nur bestätigen könne. Schließlich nahm der Rat Kenntnis von einem Telegramm Gerks, welches besagt, daß bei dem Einzug des Admirals Horty in Budapest die Ruhe aoufr echterhalten wurde. Clerk mußte jedoch auf das Energischste gegen die

Ve⸗ haftung mehrerer sozialistischer Führer durch das Militär

Einspruch erhevben.

Nach einer Meldung der „Agence Havas“ bringen die Wahlen den Willen des Landes deutlich zum Ausdruck, den Bestand des Parlaments zu eineuern. Von insgesamt 548 Gewählten sind nur 221 bisherige Abgeoronete, 327 sind neu. Es handelt sich bei dieser Zahl nicht nur um eine Ver⸗

schiebung in der Zusammensetzung der repablikanischen Partei;

sowohl die Verschiebung nach rechts wie nach Uinks ist duterst 7229 Folgende Zuüsammen tellung zeigt die genaue Ver⸗ chiebung auf die einzelnen Parteien berechnet: Unifizierte Sozialisten: Gewählt 54, bisher 31, neu 23. Unavbhä gige Sozialisten: Gewählt 6, bisher 5, neu 1. Repuolikanische Sozialuten: Gewählt 24, bisher 16, neu 8. Sozialiusche Radikale: Gewählt 71, bisher 39, neu 32. Liaks⸗Republkaner: Gewähit 117, bisher 49, neu 68. Verbündete Progressisten: Gewählt 120, bisher 32, neu 88. Action⸗Liberale: Gewählt 73, Seber. 13, neu 58. Konserpative: Gewählt 31, bisher 12, neu 19.

Das Gesamtergebnis der Kammerwahlen in Lothringen ist folgendes: Es erhielten die republikanische Volkspartei 490 688, die sozialdemokratische Partei 213 680 und die republikanische Liga oder Regierungspartei 52 591 Summen. Michin sind acht Kandidaten der republikanischen Volkspartei gewählt, u. a. der Direkior der Lothringer Volkosstimme, Hackspill, General Mandhuy und Guy de Wendel. 8“

Rußland. Der Korrespondent des „Svenska Dagbladet“ in Helsing⸗

fors meldet, g. die Volschewisten langs des Fm schen Meerbusens große

Fortschritte gemacht hätten. Die estnische Nationalarmee soll sich auf eine näher der Grenze gelepene

und leicht zu verteidigende Linie zurückgezogen haben.

Der estnis che Mmister des Aeußern Piip teilt der Presse

Betreten des esnischen Gebietes entwaffnet, beziehunge weise unter estnischem Befehl neu formiert werden würde. Alles deutet darauf hin, daß Estland und Lettland die Liquidierung der antibotschewistischen russischen Tuppen wünschen und die Verteidigung solange als notwendig selber führen wollen.

Bei Verhandlungen zwischen dem Bolschewikioertreter Litwinoff und den Ranodstaalen in Dorpat am 17 und 18. November ist Uebereinmmmmung über den Geisel⸗