1919 / 267 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Nov 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Einwendungen 85 diesen Antrag können bis zum 10. Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4378 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 13. November 1919. Der RNeichsarbeitsminister. J. A.: Sitzler.

1 8—

Bekanntmachung.

Unter dem 14. November 1919 ist auf Blatt 236 des Tarifregisters eingetragen worden: 8 Der zwischen dem Zentralverband Deutscher Arbeitgeber in den Transport⸗, Handels⸗ und Verkehrsgewerben, Orts⸗ verband Berlin, und dem Deutschen Trausportarbeiterverband, Eau III, am 15. Mai 1919 abgeschlossene Tarifvertrag

zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Arbeiter

im Speditions⸗ und Fuhrgewerbe wird gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) för den Stadtbezirk Cottbus für allgemein verbindlich er⸗ närt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Sep⸗ tember 1919. 3 ““ Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

ae Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ 1

ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

4

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 14. November 1919.

Bekanntmachung.

Unter dem 14. November 1919 ist auf Blatt 241 des

Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband der Pelzwaren⸗ brauche zu Berlin und dem Verein selbständiger Kürschner Pelzbranche) für Berlin und Umgegend abgeschlossene, am 15. Mai 1919 in Kraft getretene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Kürschner in der Pelz⸗ warenbranche (Kürschnergewerbe) wird gemäß 8. 2 der Ver⸗ vordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Berlin⸗Schöneberg, Berlin⸗Neukölln, Charlottenburg, Steglitz, Friedenau und Wilmersdorf ü85 allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Oktober 1919.

Der Reichgarbeitsminister. J. V.: Geib. öG

ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstrg der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

von den Vertrageparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗

stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 14. November 1919. Der Registerführer. Pfeiffe

———

Bekanntmachung.

Nnter dem 14. November 1919 ist auf Blatt 288 des Tarif⸗

gisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Deutschen Transportarbeiterverband,

Bezirk Groß Berlin, und dem Verband der Berliner Kohlen⸗ großhändler E. V. am 12. Mai 1919 abgeschlossene Tarif⸗

vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedinaungen für die im Kohlenhandelsgewerbe beschäftigten gewerblichen Arbeiter

wird gemöß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbands Groß Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Oktober 1919. Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib. b

Das Tarifregister und die Registerakten können grbeileministerium, Berlin NW. 6, Lutsenstraße 33/34, Zimmer 70 b, wöhrend der regelmäßigen Dien stunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verhindlich ist, können

on den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Frhakkung der Kosten verlangen. Berl i 14. November 1919.

Der Registerführer. Pfe

—.—

Bekanntmachung.

Unter dem 14. Oktober 1919 ist auf Bla FTarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen der Vereinigung der Industriellen von Küstrin und Umgegend, dem Bund der technischen Angestellten

und Beamten, Ortsverwaltung Küstrin, und dem Deutschen Werkmeister⸗Verband, Ortsgruppe Küstrin, am 30. Juli 1919

abges 2* Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗

Werkmeister in hande sgewerblichen und in en Betrieben

mäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918

zbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Küstrin 85 allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit deginnt mit dem 10. Oktober 1919.

8 Der Reichsarbeitsminister.

88 Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichz⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6 Luifenstraße 33/34, Zimmer 70 b, veerend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. 1 Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können 8 den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvartrags gegen Ettattung der Kosten verlangen. 8 Beulin, den 14. Oktober 1911.

Der Registerführer. Pfeiffer.

8 Bekanntmachung.

her Deutsche Landarbeiterverband, Gau Stettin, er Landwirischaftliche Zweigverein Greifen⸗ agen i. Pomm. haben beantragt, den zwischen ihnen und

straße 33, zu richten.

im Reichs⸗

tt 240 des

3 der Arbeitn ehmergruppe im Pommerschen Landbund; am 5. August 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für landwirtschaft⸗

liche Arbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember

1918 (KReichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises

Greifenhagen für allgemein verbindlich zu erklären. . Einwendungen gegen diesen Antrag fömen bis zum

I. B. R. 4386 an das Neichsarbeilsministerium, Berlin, Luisen⸗ Berlin, den 14. November 1919.

Der Reichsarbeitsminister.

3. A.: Dr. Hausmann.

Bekanntmachung.

Der Deutsche Arbeitgeberbund für das Bau⸗ gewerbe, Ortsgruppe Oppeln, der Deutsche Bau-⸗

arbeiter⸗Verband, Bezirisverein Oppeln, der Zen⸗ tralverband der Zimmerer und verwandten Berufs⸗ genossen Deutschlands, Gau Oberschlesien, und der Zentralverband christlicher Bauarbeiter Deutsch⸗ kands, Verwaltungsstelle Oppeln, haben beantragt, den

zwischen ihnen am 30. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifver⸗ trag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeilsbedingungen für

die gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe gemoß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und. Landkreises Oppeln für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4579 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 14. November 1919. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.

Bekanntmachung. Unter dem 14. November 1919 ist auf Blatt 237 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen der polnischen Berufsvereinigung, dem Deutschen Tranzportarbeiterverband und dem Allgemeinen Arbeugeberverband zu Bromberg E. V. (Unterverband für das Trans port⸗, Handels⸗ und Verkehrsgewerbe) am 12. Juli 1919

abgeschlossene Tarisvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die Transport⸗ und Handelshilfsarbeiter;

im Transport⸗, Handels⸗ und Verkehrsaewerbe wird gemäß

der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. b

.1456) für den Stadtbezirk Bromberg und die eingemeinbeten

Voroarte für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗

Das Tarifregister und die Registeratten können im Reichsarbeits⸗ sase 33/34, Zimmer 70 b, während

vindlichkeit beginnt mit dem 1. September 1919. Der Reichsarbeitsminister.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, 1 39 6 Reichskommissariats zur

den zerstörten Gebieten, vom Berlin, den 1

während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

von den. Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 14. November 1919. Der Registerführer. Pfeiffer.

——V

BGekanntmachung.

Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Ange⸗

stellten⸗Verbände, Ortsgruppe Bochum, hat beantragt,

den zwischen ihm und dem Verein der Hrauereien von Bochum und Umgegend E. V. zu Bochum am

9. Juli 1919 abgeschlessenen Tarifvertrag. zur Regelung der Gehabs⸗ und Anstellungsbevingungen der kaufmännischen An⸗ genellten im Brauereigewerbe gemäß § 2 der Verordnung

vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Handelskammerbezirt Bochum für allgemein verbindlich zu

ertlären. 1 Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

10. Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer

I. B. R. 4358 an das Reichsarbettsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 14. November 1919. v Der Reichsarbeiteminister J. A.: Dr. Hausmann.

——

Bekanntmachung. 8 8

Unter dem 14. November 1919 ist auf Blatt 239 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Bruchsaler An⸗

gestellien⸗Verbände und der Handelsgenossenschaft Bruchsal am

23. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmänmmischen

Angestellten im Groß⸗ und Kleinhandel mit Ausnahme des Versicherungs⸗ und Bankgewerbes wird gemäß § 2 der Ver⸗

und Anstellungsbedingungen der technischen Angestecgen und ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) dustrie

fur den Stadtbezirk Bruchsal für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit veginnt mit dem 10. Oktober 1919.

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗

ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. b Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

tten verlangen. * Berlin, den 14. November 1919. Der Registerführer. Pfeiffer.

2

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er. stattung der Kof 85

Bekanntmachung. 8 Unter dem 14. November 1910 ist auf Blait 235 des Tarif⸗

registes eingetragen worden: Der zwischen dem Zentralverband der Hasdhungagee Sitz Berlin, Bezirk Hamburg, dem Gewerk

Bekanntmachung.

r gegen den Kaufmann Theo Bücker, Cöln, Panta⸗ 11 9, sowie den Geschäftsführer Heinrich Wiedemeyer, Hobe Straße 16, auf Grund der Bundesratsverordnung vom 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen ergangene Beschluß vom 26. Mai 1919 auf Unter⸗ soaung des Handels mit Lebensmitteln aller Art, namentlich Speisen, wird aufgehoben. haben die Beteiligten zu tragen.

Cöln, den 31. Oktober 1919.

Der Oberbürgermeiste

zur Regelung des Arbeitsverhält⸗ Angestellten im Einzelhandel mit Maschinen,

geschlossene Tarifvertrag nisses der kaufmännischen Werkzeugen,

öhren, Haus⸗ und Küchengeräten, Glas und § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918

4 für die Städte Hamburg, Altona k für allgemein verbindlich erklärt. ll⸗ dlichkeit beginnt mit dem 1. Oktober 1919. Der Reichsarbeitsministe

J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 8, während enststunden eingesehen werden.

d Arbeitnehmer, für die Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können teien einen Abdruck des T

Eisenwaren, Artikeln, R wird gemäß (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) und Wandsbe 10. Dezember 1919 erhoben werden und find unter Nummer

23. September vom Handel,

Die Kost Veröffentlichung

Bekanntmachung. 88 Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung u 8 pom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) m Händler Josef Wassing in Breden durch Ver⸗ beutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln Art wegen Unzuverlässigkeit in diesem Handelsbetriebe sten fallen dem ꝛc. Wassing zur Last.

der regelmäßigen Di 8 88 Arbeitgeber un nzuverlässiger der Erklärung des von Vertragsparteien Erstattung der Kosten verlaäͤngen. den 14. November 1919.

Der Registerführer.

der Tarifvertrag infolge Personen vom Handel habe ich de arifvertrags gegen fügung vom untersagt. Die Ko

Ahaus, den 14. November 1919.

Der Landrat.

Pfeiffer.

Frhr. von Schorlemer⸗Alst.

Bekanntmachung.

8 Beschluß des Kreisausschusses des Kreises Gießen vom tober 1919 wurde der Metzger und Gastwirt Karl Döll II gen zum Handel mit Fleisch und Fleischwaren

wieder zugelassen. Gijeßen, den 28. Oktober 1919. 8 sen. J. V.: Welcker.

Bekanntmachung. 8 nann Gustav Haniß in Holzweißig sch wegen Ueberschreitung der Höchstpreise den Handel mit Ohst und Südfrüchten untersagt. Die Kosten dieser Bekanntmachung sind von dem Betroffenen zu tragen. 5. November 1919.

Freiherr von Bodenhauser

Gemüse,

Bitterfeld, den

t Gie 8 Hessisches Kreisamt Gieß Der Landrat.

Bekanntmachung. Gemäß § 1 Abfatz 1 der Reichek 15 zur Fernhaltung unzuverlä mit § 1 der hierzu ergangenen Sächsischen vom 9. Oktober 1915 ist dem Handelemann misch und dessen Ehefrau Stanislawa psinka, hier, Thiemestraße 26 wohnhaft, egenständen des täglichen Bedarfs, nämlich Öund Genußmitteln ch sowie Seifen und Wasch⸗ agt worden.

Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) über die Fernhaltung unzuverlässiger Persorn it dem Balthasar Sax in Masburg der Handel mit Fleisch und Fleischwaren untersagt worden. 1 Cochem, den 16. Oktober 1919.

Der Landrat. von Lettow⸗Vorbeck

kanzlerbekanntmachung vom 23. September 19 ssiger Personen vom Handel in Verbindung Ausführungsverordnung Albert Otto Zehmisch, geb. er Handel mit allen Lebens⸗ Tabak und Tabakwaren mitteln bis auf weiteres unters

Crimmitschau, den 17. November 1919. Der Stadtrat Gewerbeamt. Dr. Lange.

vom Hoaondel

einschlie

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann, früheren Kellner IJosef Küsters feld, Gahlingspfad 8, habe ich den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln sowie mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit untersagt und das von ihm zu Crefeld, Dreikönigenstraße 89, betriebene Kolonial⸗ Tabakgrößhandelsgeschäft geschlossen. Die Kosten dieser Veröffentlichung fallen Küstert zur Last.

Crefeld, den 3. November 1919.

Die Polizeiverwaltung.

waren⸗ und

te ab zur Ausgabe gelangenden Nummern

Die von heu Reichs⸗Gesetzblatis enthalten:

221 und 222 des Nummer 221 unter

Nr. 7137 eine Verordnung zur Au über den Absatz von Karpfen und Sch 1919, und unter Nr. 7138 eine Bekann Zuwendung von Reichsmittein an Deutsche Ausland, vom 15. November 1919;

Nummer 222 unter

7139 eine Verordnung, betreffend Errichtung eines Ausführung von Aufbauarbeiten in 8. November 1919. 66

8. November 1919. Postzeitungsamt. Krüer.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Printzen.

9 hhebung der Verordnung

eien, vom 14. November Bekanntmachung.

ändlerin Valeska Podsiadly von hier ist der mit Lebensmitteln wegen Unzuverlässigkeit im lsbetriebe auf Grund der Verordnung vom 23. Juli 1915

untersagt worden. Die Kost Königshütt

tmachung, betreffend Verfahren für für Schäden im en der Veröffentlichung trägt

* O. S., den 15. November 1919. Die Polizeiverwaltung. Werner

Bekanntmachung.

Nachdem der Gastwirt Adolf Schubert

u wiederholten Malen die Polizeistunde über seinem Lokal geduldet hat, dadurch seine Unzuverläfsigkeit Geschäftsbetrieb bewiesen hat, wird ihm nunmehr auf

8 Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 der Geschäftsbetrieb einer Gastwirtschaft untersagt und sein Schanklokal Richterstraße, Ecke Kaiserstraße, für jeden

Betrieb geschlossen.

Königshütte O. S., den 17. November 1919.

Die Polizeiverwaltung. Werne

Richterstr. 1, chtitten und Glücks⸗

Grund der

Preußen.

Ministerium für Landwirtschaft, Do und Forsten.

d ernannt worden die Hegemeister: ter Uebertragung der rger in Kobenbach unter Ueber⸗ erath, Nielen in Nergena Renierförsterstelle der Ober⸗ Horbruch unter Uebertkagung Weidhäuser in Marien örsterstelle Walbeck.

enschaft, Kunst

Zu Revierförstern sin Hoffmann in Geißlitz un e Mönchswald, Lichtenbe g der Revlerförsterstelle .Nord unter Uebertragung der örsterei Kleve, Schuster in Revierförsterstelle Hinzerath, vorn unter Uebertragung der Revierf

Bekanntmachung. Dem Händler Gustav Lackhoff in Dre

auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. d der hierzu ergangenen Ausführungsanweisung 915 der Handel mit Lebensmitteln der Viehhandel, wegen Unzuverlässigkeit

evierförster⸗ nsteinfurt ist September 1915 (KRGBl. S. 603) un [vom 27. September 1 er Art, auch untersagt worden. Lüdinghausen, den 13. November 1919.

1 Der Landrat. Gr on Wes Ministerium ür Wis drat. Graf von Westphalen. Bekanntmachung. Auf Grund ber Bekanntmachung zur F vom 23. September 1915 ( mann Wilhelm Kluge in Pyritz, Stettiner Tage den Handel mit untersagt.

ernhaltung unzuverläfsiger

Der Rektor Segler aus Jastrow ist zum Kreisschul⸗ RGBl. S. 603)

inspektor ernannt worden. Personen vom H 8 habe ich dem Kauf Tor, durch Verfügung Gegenständen des Pyritz, den 8. November 1919.

Der Landrat.

vom heutigen

Bekanntmachung. täglichen Bedarfs

des Kommunalabgabengesetzes vom 14 2) wird zur öffentlichen Kenntnis ebracht, zu den Kommunalabgaben Betriebsjahre 1918 bel der hn⸗Gesellschaft auf 14

Gemäß 8 46 1893 (G.⸗S. S. 15 daß der im lauf einschätzbare Reinertrag aus Dahme⸗Uckroer Eisenba festgesetzt worden ist.

Halle (Saale),

Sommer.

enden Steuerjahr

etzung des Amtlichen in der Ersten Bellage.]

u.·. Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

versammelte sich heut gten Auss wesen und für Rechnun ndel und Verkehr, die vereinigten Aus⸗ Justizwesen sowie Verkehr und für Rech⸗

den 18. November 1919.

Der Eisenhbahnkommissar. J. V.: Scherin ger.

einer Voll⸗

Der Reichsrat für Handel

vorher hielten die vereini und Verkehr, für Zoll⸗ und Steuer wesen, die vereinigten Ausschüsse Rechnungswesen und schüsse für Handel und vereinigten Ausschüsse f nungswesen Sitzungen ab.

Bekanntmachung. ber 1917 gegen die hier, Wellingho

die Kolontalwaren⸗ ferstraße 22, erlassene egenständen des täglichen Bedarfs, ins⸗ wiro hiermit aufgehoben.

Das unterm 24. Novem häͤndleria Amalie Lang, Verbot zum Handel mit besondere Nahrungsmitteln,

Hörde, den 14. November 1919.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeis

für Justizwesen, Verkehr und für

de, whmiht. ür Handel und

ium hat laut Meldung des

Das Reichs wirtschaftsminister dem Reichs⸗

Wolffschen Telegraphenbüros“”“ ür Schlesien und Westpo stellten Gebiete Vollmacht fuhr von Häuten und Fellen, waren (St efel und dergleichen) mit artkeln (z. B. Handtaschen) zu sp Stücke dieser Art,

die aber die werden den Absendern wieder zur Ver⸗

Bekanntmachung. ichard Pabst, Cöln, ratsverord ung vom 23 September Personen vom Handel, er⸗ er 1915 auf Untersagung des smitteln aller Art sowie mit K. d Veröffentlichung hat

und Staats⸗ sen für die ganze Ostgrenze erteilt, jedwede Aus⸗ Leder und Leder⸗ Ausnahme von Luxus⸗ rren. Darunter fallen für die bereits Ausfuhr⸗ e Grenze noch nicht über⸗

Der gegen den Kaufmann R 41, auf Grund der Bundes

betr. Fernhaltur mmissar f

ag unzuverlässiger der ihm unter

vom 27. Septemb Handels mit

Uaufgehoben. Die Kosten de

auch diejenigen eriaubms erreilt wurde, chritten haben. Diese ügung gestellt.

Cöln, den 30. Oktober 1919. chaftsbund kouf⸗ 1 Der Oberbürgermeister. männischer Angestelltenverbände und dem Arbertgeberverband 8 des Emzelhandels, Sitz Hamburg am 1. Juli 1919 ab⸗

Durch einen im amtlichen Teil eser Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ veröffentlichten Erlaß des Reichsministers für Wiederaufbau ist dem Bund der Auslandsdeutschen, Berlin W., Rauchstraße 23, und dem Verband der im Ausland geschädigten Inlandsdeutschen, Berlin W. 35, Poisdamer Straße Nr. 28, auf Grund des § 3 der Bekanntmachung, betreffend Verfahren für die Zuwendung von Reichsmitteln an Deutsche für Schäden im Ausland, vom 15. November d. J, die Berechtigung erteilt worden, Anträge auf Ge⸗ währung von Vorschüssen, Beihilfen und Unter⸗ stützungen für Schäden Deutscher im Ausland aus Anlaß des Krieges entgegenzunehmen und vorzuprüfen. Die genannten Verbände werden in den Tageszeitungen be⸗ kannt machen, wann, wo und in welcher Form die An⸗ meldungen einzureichen sind. Ein Merkblatt hierüber ist in Vorbereitung und wird demnächst zur Verteilung ge⸗ langen. Mit Rücksicht hierauf bitten die Verhände bis zur Herausgabe des Merkblattes Einzelanfragen an ihre Geschäfts⸗ stellen zu unterlassen. Zugleich mit der Veröffentlichung des Merkblattes wird bekanntgemacht werden, wo die Vor⸗ drucke für die neuen Anmeldungen erhältlich sind. Die früheren Ameldungen und das beim Reichskommissar für die Erörterung von Gewalttätiakeiten gegen deutsche 7 ivilpersonen vorliegende Moterial werden bei der Prüfung der Anträge

herangezogen werden. 1

Preußen.

Da sich die Einrichtung der staatlichen Sicher⸗ heitsvolizei in Berlin coußerordentlich bewährt hat, ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, vom Ministerium des Innern die Aufstellung einer ähnlichen Organisation in Ge⸗ dieten Mitteldentschlands beabsschtigt. Die Aufstellung hat bereits auf dem Truppenühungsplatz Jüterbog, Neues Lager, begonnen.

In der vom „Wolfsschen Telegraphenbüro“ verbreiteten Meldung in Nr. 265 des „Reiches⸗ und Staatsanzeigers“ über Verhandlungen zwischen deutschen und französischen Vertretern in Karlsruhe muß es richtig heißen: „Das gesamte deutsche

Wohnungs⸗Mobiliar in Elsaß⸗Lothringen freizugeben.

““

Großbritannien und Irland.

6 Im Unterhaus wurde laut Bericht des „Wolffschen

Telegraphenbüros“ ein Antrag der Arbeiterpartei, die seit dem Waffenstillstand an Arbeiter gezablten Unterstützungen weiter zu gewähren, mit 217 gegen 123 Stimmen verworfen, dagegen erhalten die beschäftigungslosen, demobilisierten Soldaten, See⸗ leute und Flieger die Unterstützung weiter. In einer schrift⸗ lichen Antwort auf eine diesbezügliche Frage teilte Sir Auckland

Geddes mit, daß sich in England deutscher Besitz im

Werte von 99 766 018 Pfund Sterling in Verwahrung der

Regierung besinde. Der Wert des in eutschland befindlichen

Eigentums von Personen im Vereinigten Königreich betrage

42 692 622 Pfund Sterling. Die Schulden der Personen im

Vereinigten Königreich an Personen in Deutschland belaufen

sich auf 11 884 803 Pfund Sterling, von Personen in Deutsch⸗

sand an Personen im Vereinigten Königreich auf 54 906 238 Pfund Sterling. Den Blättern zufolge sagte der Premierminister Lloyd

George in seiner berelts gemeldeten Rede über Rußland

im Unterhause am 17. d. M. noch, die Anwesenheit von Deutschen in den baltischen Provinzen sei eine große Gefahr. Er erinnerte an die preußische Erhebung gegen Napoleon, die ebenfalls im Osten vorbereitet sei, und erklärte, die Deuischen müßten aus den baltischen Provinzen entfernt werden, sonst sei Europa nicht mehr sicher. Balfour besprach die Zakunft der Tärkei und sagte u. a., das ktürkische Volk habe eine große Vergangenheit, und wenn der Grundsatz des Selbstbestimmungs⸗ rechts ebenso auf die Türkei wie auf die anderen Völker an⸗ gewendet werde, so werde gewiß nach dem Frieden ein türkisches Reich bestehen. Frankreich.

1 8 8

Der Oberste Rat versammelte sich gestern un er dem Vorsitz des Ministers des Arußern Pichon und hörte laut Meldung des „Wolssschen Telegra henbüros“ die polnischen Bevollmächtigten Gransci und Patek, welche die Gründe aus⸗ einändersetzten, die sowohl in polttischer wie in wirtschaftlicher insicht zug unsten einer definitiven Zuteilung von Ostgalizien rechen. Sodann nahm der Oberste Rat einen Bsricht der

jederherstellungskommission entgegen bezüglich der Zuteilung der Handelstonnage der Adria; die Schiffsbesitzer können unter den Alliterten die Flagge auswählen. Schließlich brachte der Oberste Rat die Ansicht zum Ausdruck, daß es wünschenswert erscheine, den Versailler Friedensvertrag am 1. Dezember in Kraft zu setzen.

Rußland.

Nach Meldungen des „Wolffschen Telegraphenbüros“ dauern an der Bolschewistenfront heftige Kämpfe fort. Die Bolschewisten gewannen weiter Gelände.

Der estnische Oberbefehlshaber General Laidoner hat im Hinblick auf die steigende Friedenssehnsucht innerhalb der estnischen Armee einen Tagesbefehl erlassen, in dem er vor der bolschewistischen Agitalion warnt und betont, daß Estland zum Frieden bereit sei, aber nur einen Frieden schließen könne, der Estlands Lebensbedürsnisse sowie seine Zukunft sichere.

Nach der estnischen Zeitung „Tallinnateatafa“ besteht die

Abficht, dem General Mannerheim den Oberbefehl der Nordwestarmee an ubieten.

Wahlveteiligung blieb jedoch weit unter dem Duraschnitt der früheren Wahlen. Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗ büros“ stimmten in Rom von 157 000 Srimmberechtigten nur 46 000, also nicht einmal 30 vH gegen 43 vH im Jahre 1912. Ganz Süditalien und ein großer Teil Mittelttaliens bieten hinsichtlich der Beteiligung das gleiche Bild. In Norditalten dagegen ist sowohl in den Städten wie besonders auf dem Lande eine höhere Fr zu beobachten, doch stimmten auch in Mailand und Turin nur knapp 60 vo.

Der Wahlta ist in ganz Italien ruhig verlaufen, die e

L1““ Niederlande.

Der Minister des Innern erklärte dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge in der Zweiten Kammer, daß die Niederlande kein militärisches Bündnis mit Belgien

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schließen werden. Däaänemark. Die Ausführungen des Staatsminiszers Zahle über die norbschleswigsche Frage bei der Etatsberatung des Reichstags lauten nach dem Bericht des „Wolfsschen Tele graphenbüros“, wie folgt: Die dänische wünscht selbstverständlich, daß die zweite Zone so kräftig wie möglich eine dänische Gesinnung an den Tag sege zum Zeugnis der Erhaltung des Dänentums. Dagegen darf man nicht wünschen, daß deutschgesinnte Personen für Dänemark stimmen, lediglich um ökonomische Vorteile zu erreichen. Der helden⸗ mütige Kampf der dänischen Nordschleswiger zwei Menschenalter hindurch ist nicht um derentwillen geführt, deren Wahlspruch ist: Das Vaterland ist da, wo der größte Vorteil ist. Wer auf das Wohl des Vaterlandes bedacht ist, kann nicht ruhig der Zukunft entgegensehen, wenn eine Foße Anzahl von Deutschen mit dänischem ürgerrecht in unser Volk aufgenommen wird. Unsere Bestrebungen, die dänischen Nordschleswiger mit dem Königreich zusammenzuschmelzen, würden dapurch gekreuzt werden. Eine gewisse Ungeduld über ki Valutafrage hat sich geltend gemacht. Dazu möchte ich bemerken: Wenn wir eine Lösung beschlossen hätten, als der Kurs 40 war, wäre eine neue Valutafrage entstanden, als der Kurs später bis 20 fiel, und wenn wir dann wieder eine Lösung beschlossen hätten, würden wir jetzt nochmals eine Frag haben, da der Kurs etwa 12 ist. Infolgedessen ist nichts ver loren dadurch, daß die Ueberlegungen bis jetzt fortgesetzt worden sind. Uebrigens glaube ich Grund zu der Annahme zu haben, daß es bald möglich sein wird, über eine Ordnung einig zu werden. Politik der dänischen Regierung ist von Anfang an darauf ar gegangen, eine Teilung Nordschleswigs nach nati nalen Linien zu erreichen. Seitdem hat die Regierun auf dieser Politik unweigerlich bebarrt trotz aller Versuche, die von anderer Seilt gemacht worden sind, um das dänische Volk zur Wiederausnahme der von allen schon längst vor dem Zusammenbruch Deutschlands aufsgegebenen Eiderpolitik zu verlocken. Dieser Imperialismuz in dänischem Format begann als sogenannte „Flensburg⸗Bewegung“. Diese wurde zu einer Bewegung für die Annexion Flensburgs umgebildet, indem die Leiter der Bewegung behaupteten, daß die alliierten und asso⸗ Mächte keine Abstimmung in Fiensburg zulassen würden. Dieser Berauptung gegenüber mußte die Regierung darauf beharren, daß Dänemark Flensburg nur annehmen könnte, wenn Flensburg seibst sich dafür ausspräche. Wenn spaͤter gewisse Teile der deutschen Bevölterung Südschleswigs den Wunsch nach Einverleibung in Däne⸗ mark äußerten, so gab es einige Dänen, die die Kühnheit hatten, hinier dem Rücken der dänischen Regierung sich zu ürsprechern dieser Wäünsche bei der Friedenskonferenz zu machen und so in Widerspruch mit den gesetzmäßigen Autorisäten und der Vertretung des Landes Dänemark eine Grenze aufzuzwingen versuchten, die gar nicht von dem dänischen Volke gewünscht wurde. Diese Bewegung, die wider den Gedanken des Selbstbestimmungsrechts der Völker auf Grund des Nationalitätsprinzips ist, wurde nieder⸗ geschlagen durch die Sitzung des Reichstags vom 12. Mai d. J., da die Linken, die R ditalen und die Sozialdemokraten auf der schon früher unbeingt festgelegten Politik beharrten. Dänemark hat Grund, den alliierten und assoziterten Mächten dankbar zu sein, weil diese doch bei der ö Entscheidung größeren Wert auf die Auf⸗ sessung des dänischen Volkes gelegt haben. Seit kurzem haben wir eine jereraufnahme der Annexionsbestrebungen in bezug auf Flensburg erlebt. Man fordert, daß die Abstimmung in Flensburg nur dann refpektiert werde, wenn sie zugunsten Dänemarks ausfalle. Man verweist in dieser Beziehung auf eine Auslegung des Artikels 110 im Friedensvertrag über die Grenzregulierung. Dieser Artikel muß nach meiner Meinung in der Weise ausgelegt werden, daß er die Fest⸗ seßung einer auch in praktischer Beziehung günstigen Grenzlinie er⸗ möglicht, sofern eine Entscheidung lüiglich nach der gemeindeweisen Abstimmung vielleicht eine praktisch ganz unmögliche Grenze geben könnte. enn man sich erinnert, daß die Bevölkerung der Stadt Flensburg etwa die Hälfte der gesamten Bevölkerung in der zweiten Zone ausmacht, so kann die Friedenskor ferenz nicht beabsichtigt haben, daß die Abstimmung dieser großen Gemeinde nicht respektiert werden soll. Jedenfalls würde es nach meiner Ansicht für Dänemark sehr verhängnisvoll sein, die Abstimmung in Flensburg

nicht zu respektieren. Bekanntlich ist die große Mehrheit der Be⸗

völkerung Flensburgs deutschsprachig —, sie war es aber auch vor 1864, und damals durfte Fiensburg ganz entschieden als danische Stadt betrachtet werden. Bei den Reichstagswahlen 1867 gabd es bekanntlich noch eine Mehrheit dänischer Stimmen. Wenn jetzt Flensburg sich fretwillig uns anschließt, wollen wir dies mit großer Freude begrüßen, indem wir dann voraussetzen dürfen, daß Flensburg wünscht, wieder eine dänische Stadt zu sein; dag gen ergibt sich das gerade Gegenteil, wenn die Mehrheit der Bepölkerung sich für Deutschland erklärt. Ob Flensburg freiwihig sich uns anschließt oder nicht, ist von größter Bedeutung, wenn wir alle die großen politischen und administrativen Aurgaben erwägen, die Dänemark wegen des Anschlusses eines so be⸗ deutenden deutschsprachigen Elements bevorstehen. Aber eine Annexion Flensburgs, eine Einverleibung in Dänemark gegen den Willen der Bürger würde eine verhängnisoolle Ent⸗ scheidung sein, sowohl unter dem Gesichtspunke der Gerechtigkeit, wie unter dem der polilischen Klugheit. Dänemark würde das Gerechtigkeitsprinzip verletzen, das der Forderung nach Volks⸗ abstimmung zugrunde liegt, und unter politischem Gesichtspunkte würde Dänemark dadurch eben das Argument preisgeben, das wir für die Zutunft festhalten sollten, indem wir die Wiedervereinigung auf den freiwilligen Anschluß der Bevölkerung gründen. Keine Politik würde schwieriger zu verteidigen sein, als erst eine Ab⸗ suummung zu fordern und danach, wenn das Ergebnis icht u unseren Gunsten wäre, diese Abstimmung hintanzusetzen. 1

ʒh einer Meldung des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ haben 101. Mitalieder der Bundesversammlung (86 National⸗ räte und 15 Ständeräte) an den Bundesrat eine Eingabe gerichtet, in der sie der Meinung Ausdruck geben, daß die letzten politischen und wirtschaftlichen Vorgänge in Vor⸗ arlberg die schweizerischen Interessen berührten, die nicht ohne Schutz werden duüͤrsten. Das Vorarlbergische Volk solle anscheinend in der Ausübung seiner Selbstbestimmung behindert werden. Es ergebe sich die Frage, ob nicht die Schweiz auf Grund des Hilferufs des Vorarlbergischen Volka vom 9. vens 1919 als Färsprecher die Angesegenheit vor den Völkerbund bringen solle. Die Sache sei umso ernster, als von dritter Seite Be⸗

mühungen einge etzt hätten, Vorarlberg wirtschaftlich und

polulisch in den Machtbereich eines Großstaats zu ziehen, den das Vorarlbergische Volk gemäß seiner Abstimmung vom Mei 1919 und dem erwähnten Hilferufe nicht anzugehören wünsche. Man brauche nicht sofort an die Aufnahme eines neuen Kantons zu denken, aber eine sichere politische wie wirtschaft⸗ liche Anlehnung an die Schweiz sei für Vorarlberg nötig.

Der Ständerat behandelte gestern die Frage des

Beitritts der Schweiz zum Völkerbund. Der Berichterstatter Isler trat für die Porlage ein, da die

Neutralität der Schweiz nicht gewährleistet sei, wenn sich das Land nicht auf ei mächtige Völkerbundsorgan ation stützen könne⸗