1919 / 273 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 Nov 1919 18:00:01 GMT) scan diff

d) die Bekanntmachung des 1. Mai 1919, betreffend Lamm⸗ und Ziegenfellen 6) die Bekanntmachung des 1. Mat 1919, betreffend häuten und Roßhäuten (Reichsanzeiger Nr. 100).

2

Reichsanzeiger Nr. 700),

Rückständige Beträge werden wie Gemeindeabgaben beigetrieben

und an die Reichslederstelle abgeführt. § 3.

Diese Verordnung tritt mik dem Tage ihrer Verkündung in

Berlin, den 26. November 1919. Der Reichswirtschafisminister. WW“ Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Bundesratsverordnunge

über die Regelung des Verkehrs mit Web⸗, Wirk⸗ 10. Juni/23. Dezember 1916

nd Strickwaren von Reichs⸗Gesetzbl. S. 1420) und über Befugnisse de

8 8

Reichsbekleidungsstelle vom 22. März 1917 (Reichs⸗

Vom 27. November 1919.

bruar 1919 (Reichs Gesetzbl. S. 174), der

Gesetzbl. S. 257) wird folgendes bestimmt:

8 8 8

deres bestimmt ist, außer Kraft.

„In denjenigen Kommunalverbänden, die auf Grund der Bekannt achung der Reichsbekleidungastelle,

9 aunzoesoer 8 z9 2 2. ¹ arr, e.,rne. 1 anzeiger Nr. 690 vom 25. März 1919), die ausschließliche Durchführung

des Erwerbs, der Bearbeitung und Veräußerung getragener Kleidungs⸗

und Wäschestücke beibehalten haben, dürfen werden:

unndd Stellen, 2) von anderen Personen an die von dem Kommunalverhand zugelassenen Personen und Stellen, nd nur die von dem Kommunalverband zugelassenen Personen un Stellen dürfen getragene erwetben.

(Reichsanzeiger Nr. 82 vom 5. April 1917) bebalten ihre Wirksam⸗

keit hinsichtlich aller durch behördliche Maßnahmen bereits eingeleiteten

Verfahren. 1 8

3

Die auf Grund des § 4 der

28. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1427) der Reichsbekleidungs⸗ stelle auferlegte Verpflichtung, die Bestände an getragenen Kleidungs⸗ und Wäscheftücken, die den Kommunalverbänden bei Außerkeantttreken des § 9 a der Bundesratsverordnung über die Regelung des Verkehre mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaten vom 10. Junt 23. Dezember 1916 noch verblelben, auf Antrag zum Selbsikostenpreis zu übernehmen wird aufrecht erhalten. 1 5. Die Abwickelungestelle der Reichsbekleidungsstelle hat die der Reichsbekleidungsstelle nach § 4 obliegenden Aufgaben zu erfüllen, die bereits eingeleiteten Verfahren im Sinne des § 3 durchzuführen . unsd 85* noch laufenden Geschäfte der Reichsbekleidungsstelle abzu⸗ wickeln.

§ 6. Die Bekanntmachung der Reichebekleidungsstelle über das Verbot der nkündigung und Abhaltung von Ausverkäufen vom 12. April 1819 (Reichtanzeiger Nr. 85 vom 12. April 1919) bleibt in Kraft.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Dezember 1919 in Kraft. Berlin, den 27. November 1919. Der Reichswirtschaftsminister. Schmidt.

—.—.—

Bekanntmachuüng.

Der Deutschs Transportarbeiter⸗Verband, Bezirk Groh⸗Berlin, und der Zweckverband Berliner Frucht⸗ großhändler, Geschäftsstelle Berlin, haben beantragt,

den zwischen ihnen, der Amtlichen Obst⸗ und Gemüse⸗ verteilung Groß⸗Berlin G. m. b. H. und der Firma Emil Janicke, Berlin, am 1. Okiober 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Negelung der Lohn⸗ und Arbeilsbedingungen der Markthallenarbeiter im Südfruchtgroßhandel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl.

S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß⸗Berlin für

allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag 15. Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer 1. R. 4207 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 338, zu richten. Berlin, den 20. November 1919. Der RNeichsarbeitsminister. J. A.: Haus mann.

Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Angestellten, Bezirk Groß⸗Berlin, hat beantragt, dand der Büroangesteliten Deutschlands,

ruppe Groß⸗Berlin er Privathandelslehrer und ⸗lehrerinnen) und dem Verband deuischer Privathandelsschulen, Orts⸗ gruppe Tarifvertrag zur bedingungen der Privathandelslehrer und lehrerinnen gemäß 82² der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. 5. 1456) 85 das Geblet des Zweckverbandes Groß⸗Berlin⸗ für allgemein verbindlich zu erklären. h

Orts⸗

Reichswirtschafteministeriums vom Höchstpreise von Kalb⸗, Schaf,

Reichswirischaftsministerklums vom Höchstpreise von rohen Großvieh⸗

Auf Grund der Verordnung der Reichsregierung uͤber wirischaftliche Maßnahmen auf dem Textilgebiet vom 1. Fe⸗ vnxas eel. 88 21 der Ver⸗ bnung vom 10. Juni / 23. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1420) und 4 der Verordnung vom 22. März 1917 (Reichs⸗

Die 8 zratl 4 ½ Die Bundesratsverordnungen über die Regelung des Verkehrs mit Weh,, Wirk⸗ und Strickwaren vom 10. Juni/23. Dezember 1916 Reichs⸗Gesetzhl. S. 1420) und fber Befugnisse der Reichsbekleidungs⸗ stelle vom 22. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 257) sowie die dazr gangenen Bestimmungen treten, soweit im Nachfolgenden nichts

8 ngastelle, betreffend die Bewirtschaftung ragener Kleibungs⸗ und Wäschestücke vom 26. März 1919 (Reichs⸗

. A.. 8 8 bis zu anderweiter Re E⸗ 10)5 0 8 [MA SaA⸗8 513 !: I 2 E1““ 12 lung getragene Kleidungs⸗ und Wäschestücke entgeltlich nur veräußert 918 (Reichs⸗Gesetzbl. S 1456) für das Gebiet

1) von den von dem Kommunalverband zugelassenen Personen

Kleidungs⸗ und Wäschestücke gewerbsmäßig;

Die Bundesratsverordnung uüͤber Befugnisse der Reichsbek Bundesratsve Befugai Reichsbekleidungs⸗ stelle vom 22. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 257) und die Be⸗ anntmachung der Reichsbekleidungsstelle über Beschlagnahmen und Enteignungen durch die Reichsbekleidungsstelle vom 4. April 1917

4. Bekanntmachung des Reichskanzlers über den Verkehr mwit getragenen Kleidungs⸗ und Wäschestucken vom

können bis zum

den zwischen dem Ver⸗

(als Vertreter des Vereins

Groß⸗Berlin, am 18. Juni 1919 abgeschlossenen Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Dezember 1919 erhoben werden und sind unker Nummer I. B. R, 4267 an das Reichsacbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 20. November 1919.

Der Reichzarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Bekanntmachung.

Die Arbeitsgemeinschaft ländlicher Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Provinz Brandenburg hat beantragt, den zwischen dem Deutschen Landarbeiter⸗ verbaud, dem Zentralverband der Land⸗, Forst⸗ und Weinberggarbeiter Deutschlands und dem Land⸗ Arbeitgeberverband, Friedeberg N/⸗M. am 28. Junli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Loon⸗

und Arbeitsbedinaungen der Arbeiter und Handwerker in land⸗

wirtschaftlichen Betriehen gemäß § 2 der Verordnung vom

23. De⸗zember 1918 (Reichs⸗Besetzbl. S. 1456) für das Gebiet

des Kreises Friedeberg N/M. für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer 1. B. R. 4886 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 20. November 1919. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.

n

8 2.

Bekanntmachung.

Der Fabrikantenverein der Wollenindustrie Schwiebus, Zütlichau und Güntersberg und der Textilarbeiterverband, Gau XIII, haben beantragt, den zwischen dem Norhostdeutschen Textilarbeitgeber⸗ verband E. V., dem Deutschen Textilarbeiternerband Gau XIII und dem Verband der Deutschen Gewerk⸗ vereine: Gewerlverein der Deutschen Textilarbeiter

(Hirsch⸗Duncker) am 4. Oktober 19 19 abgeschlossenen Tarif⸗ g. vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Arbeiter in der T riilindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom Dezember

*

der Orte Schwiebus, Züllichau und Güntersberg für allgemein verbindlich zu erklären. 1 Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Dezember 1919 echohen werden und sind unter Nummer I. B. B. 4758 an das Reich⸗arbeitsministerium Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 20. November 1919. 8 Der Reichsarbeitsminister.

Bekanntimachung

Der Deutsche Dransportarbeiter⸗Verband, Ver⸗ waltungsstelle Breslau, hat beantragt, bie zwischen ihm und dem Verein Beeslauer!

Handelzvertreter E. B., dem Verein

Breelauer Herren Garderoben⸗Yetatllisten E. B., dem Reichs⸗ verband für Herten⸗ und Knebenbekleidung E. V. Düsseldorf, Ortsgruppe Breslau, dem Verein der Schuhwarenhändler Breslaus und Umgegend E. P., dem Arbeitgeberverband für das Schneidergewerbe, dem Stammverein zum Schutze des Handels und Gewerbes 8. V., dem Verband der Webwaren⸗ Großhändler, dem Arbeitgeber⸗Verband der Herren⸗ und Knabenkleider⸗Fabrikanten Deulschlands E. V., Ortsgruppe

ihnen am 21. Oktober 1919 abzeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die Haus⸗ diener, Laufburschen, Lagerarbeiter und Packerinnen im Gros⸗ und Kleinhandel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Danzig für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer

straße 33, zu richten. . Berlin, den 20 November 1919. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Betanntmachung.

Der Reichsverband deutscher Angestellten, Orts⸗ gruppe Warendorf, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Verein der Gewerbetreibenden des Kreises Warendorf am 13. Septemvber 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten im Klein⸗ und Großhandel und in der Inoustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzol. S. 1456) für das ee des Kceises Warendorf für allgemeln verbindlich zu er⸗

lären

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Vezember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4683 an bas Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luiseu⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 20. November 1919.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler

Bekanntmachung.

Der Bund der Baugeschäfte von Bremen und Umgegend E. V., der Heutsche Zauarbeiterverband, Zweigverein Bremen, und die Zahlstelle des Zentral⸗ verbandes der Zimmerer und verwandten Berufs⸗ genossen Deutschlands für Bremen und Umgegend haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Arbeit⸗ qeber⸗Bezirksverband für das Unterweser⸗ und Ems⸗ Gebiet am 15. April 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerb⸗ lichen Arbeiter im Baugewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesesbi. S. 1456) für die Stadt⸗ und Gemeindebezirke Bremen, Osolebshausen, Granbke, Grambkermoor, Burg, Dunge, Lesumbrook, Büren Mittels⸗ büren, Niederbüren, Blockland, Wasserhorst, Wummensiede, Niederblockland, Borgfeld, Warf, Zutendiek, Timmerslon, Veren⸗ moor, Katre pel, Oberneuland, Rockwinkel, H denberg, Blockoiek, Osterholz, Tennever, Schevemoor, Ellen, Ellenerbrook, Hilges⸗ kamp, Horn, Oberblockland, Lehe, Vahr, Achterdiek, Sebalds⸗ brück (rechtes Habenhausen, Arsten, Kattenturm, Neuenland, Huchting, Kirchhuchting,

Weserufer), Hemelingen, Arbergen und Stuhr für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen 10. Dezember 1919 erhoben I. B. R. 3048 an das Luisenstraße 33, zu richten. Berlin, den 20. November 1919.

8 Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Sitzler.

diesen Antrag können bis zum werden und sind unter Nummer Reichsarbeitsministerium, Berlin,

Breslau, dem Verband der Großhändter in Textil- waren, dem Verein Ostdeutscher Holzyändler und Holz⸗ inbustr eller, Zweigverein Mittelschlesien, der Ein⸗ und Verkaufsgenossenschaft Breslauer Kolonialwarenhänd er [E. G. m. b. H, dem Verein Schlesischer Grossisten von Tabakfabrikaten, dem Verein Breslauer Detaillisten E. V., der Interessengemeinschaft der schlesischen Versicherungs B rufs⸗ vereingungen, dem Verein Breslauer Wäscht⸗ und Schürzen⸗ Fabrikanten E. V, dem Perein Breslauer Colonial varen⸗ V Großhändler, dem Verein Breslauer Damen⸗ und chen⸗ mäntel⸗Fabeikanten, der Vereinigung der Breslauer Polster⸗ materialtenhändler, der Bezirksgruppe Breslau des Verbandes der Großhändler in Trikotagen, Strick⸗, Wirk⸗ und Woll⸗ waren E V., dem Schlesischen Landesverband der Kürschner und Pelzwarenfabrikanten, dem Schiffahrts⸗Verein zu Breslau, dem Verband deulscher Terxtilgeschäfte E. V, Bezirksgruppe IV (Schlesien und Posen), dem Schlesischen Bezirksverband des Verbandes deutscher Färbereien, dem Reiche⸗ verband deutscher Feinkostkaufleute E. V., Ortsgruppe Breslau, dem Breslauer Buchhändter⸗Verein, dem Verband deutschtr Blumengeschäftsinhaber, dem Arheitgeberverband des gesamten Breslauer Damenschneidergewerbes, der VPereinigung der Zigarrenhersteller, dem Verband deutscher Wäschegeschäfte und Wäschehersteller E. V., Ortsgruppe Breslau, dem Verein der Saal⸗ und Konzertlokal⸗Jahaber von Breslau und Umgegend F. V. und dem Verein der schlefischen Schuh⸗ und Schäfte⸗ Fabrikanten am 28. Juli 1919 vereinvarten Ergänzungen zu dem mit dem 15. Jult 1919 für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag vom 14 April 1919 („Reichsanzeiger“ Nr. 153 vom 10. Juli 1919) zur Regelung der Arbeitsoer⸗ hältnisse der Handelshilfs⸗Arbeiter und „Arbeiterinnen gemä § 2 der Verordnung vom 23. Dezenber 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Breslau für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Anirag können bis zum 10. Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3748 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 20. November 1919.

Reichsarbeitsminister.

h Bekanntmachung

Der Bund ber Arbeitgeberverbände im Handels⸗ gewerbe für Danzig und Umgegend, der Deutsche Transportarbeiter⸗Verband, Oriszverwaltung Dan⸗ zig, und der Christliche Pransyportarbeiter⸗Verband, Orisverwaltung Danzig, haben beantragt, den zwischen

8

86

8 Bekannimachunt.

Der Arbeitgeberverband im Einzelhundel Kölns E. V. der Zentralverband der Handlungsgehelfen, Sitz Berlin, Bezirk Cöln, der Re schsverband deutscher Angestellten, Ortsgruppe Cöln, der Gewerkschafts⸗

bund kaufmännischer Angestelltenvervände, Octs⸗

ausschuß Cöln, und der Gewerkschaftsbund der An⸗ gestellten haben beantragt, bie zwischen ihnen am 30. Okiober 1919 gettoffene Vereinbarung (als Zusatz zu dem allgemein verbindlich erklärten, auf Blatt 167 885 Tarifregisters einge⸗ tragenen Tarifvertrag vom 31. Mai 1919) zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellangsvedingungen für die kaufmäannischen Angestellten im Einzelhandel mit Ausnahme des Lebensmittel⸗ Einzelhandels, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezenber 1918 (Reichs⸗Gesetzöl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt⸗ gemeinde Cöln mit den eingemeindeten Vororten Altebarg, Arnoldshöhe, Bayental, Bickenvorf, Bocklemünd, Braunsfeld, Brück, Buchheim, Deckstein Dellbrück, Deutz, Dünnwald, Ehrenfeld, Flittard, Höhenberg, Höhenhaus, Holweide, Kalk, Klettenberg, Komar, Kriel, Lind, Lindenthal, Longerich, Mangt feid, Marienburg, Melaten, Mengenich. Merheim (ILrh.) Merheim (rhr.), Mülheim, Müngersdorf, Niehl, Nipyes, Ossen⸗ dorf, Ostheim, Poll, Raderberg, Rodertal, R Stammheim, Sülz, Vingst, Volkhover d allgemein verbinblich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis 10. Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 5070 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 1 88 Berlin, den 22. Noveinber 191909. Der Reichzarbeitsministsr. . A.: Pe. Sitler.

Bekanntmachung.

Die Gauleitung des Deutschen Lundarbeiterver⸗ bandes Neustrelitz hat beantrazt, den zwischen ihr und dem Verband Mecklenburg⸗Strelitzer Land⸗ und Forst⸗ wirte in Neubrandenburg am 19. September 1919 abge⸗ schlossenen Erganzungstarifvertrag zum Tarifoertrage vom 18./20. Juni 1919, der mit Wirkung vom 1. Oktoder 1919 für algemein verbindlich erklärt worden ist, zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbediagungen in der Landwirtschaft gemäß § 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Stargard in Mecklen⸗ burg⸗Strelitz (mit Ausnahme der S ädte Fiedland, Neu⸗ brandenburg. Woldegk, Stargard, Feldberg, Neustrelitz, Wesen⸗ berg. Mirow, Strelitz (Alt) und Fäüestenberg) für allgemeln verbindlich zu erklären.

8

I. B. R. 4684 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

Iobengenannten Verordnung vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung

Brok⸗ und Mittelhuchiing, Rablinghausen, Lankenau, Strom, Seehausen, Hasenbüren Einkes

8 e 8 Einwendun en gegen diesen Antrag können bis zum 15 Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Nr. I. B. R. 3648 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstr. 33, zu richten. 1 Berlin, den 20. November 1919.

Der Reichsarbeitsminister J. A.: Dr. Hausmann.

8 1 Preußen. Ministerium für Wissenschaft, und Volksbildung. „Der bisherige außerordentliche Professor in der medi⸗ Fakultät der Universität in Götlingen Dr. Göppert

st zum ordentlichen Prosessor in derselben Fakultät ernannt worden. 1“

Kunst

Bekanntmachung.

Dem Lehrer a. D. Johannes Stockhausen sowie dessen Ehefrau, Wilhelmine gerorene Köther gt. Freitag, beide in Osterfeld, Ziegelstraße 58, wohnhaft, ist auf Grund der Bundes⸗ 1 ratsverordnung vom 23. September 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 603) und der Ausführungsanweisung vom 27. Sevtember 1915 der; Handel mit Lebensmitjeln und sonstigen Gegen⸗ 1 ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt worden. Die Eheleute Stockhausen haben die 1 das Verfahren verursachten baren Auslagen, insbesondere die Gebühren für die im § 1 der

zu erstatten. Recklinghausen, den 21. Novemder 1919. Der Landrat. Dr. Klausener.

Bekanntmachung.

Den Eheleuten Metzger Bernhard Heinrich, Weanerstraße 4, und dem Metzger einrich May, Bredder. straße 47, ist durch Verfügung der P⸗ fizeiverwaltuug jeder Handel mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln und sämtlichen sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Die Kosten dieser Bekanntmachung haben die Betroffenen zu tragen.

Barmen, den 12. November 1919. 1 Die Poltzeiverwaltung. J. V.: Dr. Markull.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der deutschen Renterung ist laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ in Paris am 25. November, Abends 8 Uhr, folgende Note des Ministerpräsidenten C lemenceau zugestellt worden, die infolge telegraphischer Störung am 26. Abends in Berlin eingegangen ist:

Paris, den 22. November 1919. Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 21. November zu bestätigen, worin mitgeteilt wird, daß Herr v. Simson zu Besprechungen mit der deutschen Regierung über die Art und Weise der Inkraftsetzung des Vertrages nach Berlin abgereist ist, und daß für die zu schließenden Abkommen die Zustimmung der deutschen Nationalversammlung erforderlich ist. Nach dieser Mit⸗ teilung muß ich bezweifeln, daß die Unterzeichnung des Ratifikations⸗ protokolls des Friedensvertrages u deren Vornahme sich die alliierten und assoziierten Regierun en für den 1. Dezember vorbereitet haben) an diesem Tage stattfinden kann, und zwar infolge der Haltung der deutschen Regierung, die sich schon seit dem 1. November im Besitze der Note der Verbündeten und des ihr beigefügten Proto- kolls befindet. Eine solche Verzögexung der Rat⸗fikation des Ver⸗ trags wäre um so bedauerlicher, als sie Zweifel an der Aufrihti keit der Absichten Deutschlands binsichtlich der Erfüllung seiner Verpflich⸗ tungen aus dem Waffenstillstande und aus dem Friedensvertrage wachrufen könnte. Es dürfte aber im allgemeinen Interesse und vor; allem im Iunteresse des deutschen Volkes liegen, daß eine schnelle In- kraftsetzung des Vertrags den Frieden und alle für die ganze Welt damit verbundenen Moͤglichkeiten der Wieveraufrichtung zurückbringt. Die Unterzeschnung des Ratifikationsprotokolls ist insbesondere für den Zeitounkt der Rückkehr der Kriegsgefangenen nach Deutschland

maßgebend. 1

Ich lege in dieser Hinsicht besonderen Wert darauf, die in Ihrem gestrigen Schreiben wiederholte unrich ise Behauptung zurückzuweisen, daß die französische Regierung ein 8 ersprechen gegeben und nicht gehalten babe. Die Wahrbeit ist ganz anders: Am 28. August hat der Oberste Rat den Entwurf einer Erklärung über die Kriegs⸗ gefangenen gutgeheißen, wonach der Zeitpunkt der eiegüc. des öö soweit die Heimschaffung der Kriegsgefangenen in

etracht kommt, vordatiert werden und die Heimschaffung sofort beginnen sollte. Dieser Beschluß ist sofort ausgeführt worden und die Heimschaffung der Kriegsgefangenen hat begonnen. Demgemäß sind die von der britischen, amerikanischen und belgischen Armee gemachten Gefangenen in voller Uebereinstimmung mit der französischen Regierung na Deutschland zurückgeführt worden. Aber die Entscheidung besagte weiter, daß die Fortsetzung dieser wohl⸗ wollenden Politik davon e; - solle, daß die deutsche Regierung und das deutsche Volk alle ihnen obliegenden Verpflichtungen er⸗ füllen. Die Mitteilung der alliierten und assoziterten Regierungen eigt einmal, mit welcher Geduld die Allierten darauf gewartet aben, daß Deutschland seine Verpflichtungen erfüllt und stellt ferner fest, daß diese Verpflichtungen von ihm in einer gewissen Anzahl sehr wichtiger Püntt⸗ röblich verletzt worden sind.

Die Folge hiervon konnte nur der Beschluß sein, sich streng an die Bestimmungen des Friedensvertrages zu halten, der die Heimkehr der Kriegsgefangenen mit der Inkraftsetzung des Friedensvertrage verknüpft. Die deutsche Regierung bat es in der Hand, daß binnen einer Frist von acht Tagen die endgültige Ratifikat on unterzeichnet wird und die Gefangenen in ihre Heimat zurückkehren. Es ist dazu nur erforderlich, daß sich die Vertreter der Verhündeten und Deutsch⸗ lands über die Art und Weise der praktischen Durchführung der die Gebiete im Osten betreffenden Bestimmungen verständigen, und daß das der Mitteilung vom 1. November beigefügte Protokoll, das die vollständige Ausführung der Bestimmungen des Waffenstillstands so⸗ wie die Strafen für dessen Verletzung festsett, ohne neue Einwen⸗ dungen unterzeichnet wird.

Genehmigen Sie, usw. G. Clemenceau.

die dor deet

Heimbeförderung der deutschen Kriegs⸗ und Zivilgefangenen mit

deutsche eeen scheut keine Mühe und Kosten, um den tranzport der russi

russischen Kriegsgefangenen schweben zurzeit

Nachschrift. Den 24. November 1919. Nach der Abfassung des gegenwärligen Schreibens, dessen Absendung sich nur durch die Abwesenheit des Prasidenten der Friedenskonferenz verzögert hat, ist durch Ihr Schreiben vom 23. No emher eine neue Tatsache zur Kenntmis des Obersten Rats gebracht worden: Nach Herrn

von Simson sind auch die deutschen Sachverständigen abgereist,

Zu dem parteipolitischen Kompromiß über das Be⸗ wishrenses0s hat vorgestern das Präsidium des Reichs⸗ verbandes der deutschen Iednsr s Saen. E 5 Laut Meldung des „Woiffschen Telegraphen üros“ wurde ein⸗ reise der Deiegierten lebhaft überrascht. Er kann darin vir em mätig das a kuͤnzigte Krompromiß der Regterungsparlesen

Zeichen dafür erblicken, daß Deutschland die Vereinbarungen, die dem 8 eee. Wirtschafts⸗ 8 9 der Ratifikali jeb als schwerste Gefährdung des deutschen Wirtschaf endgültigen Austausch der Rartifikationsurkunde des Friedensvertrages Die ernsten und begründeten Bedenken

notwendigerweise vorausgehen müssen, noch weiter verzögern will. lebens bezeichnet. Diese Tatsache hat seht bedauerliche Zweifel an den Abzichten der der deuischen Arbeitgeber, vor allem gegen den Zwang zur deutschen Regterung bervorgerufen. Der Oberste Rat wünscht binnen Bilanzvorlegung, gegen den Eintritt det Betriebsräte ztn kürze ter Frist ia dieser Hinsicht Kiarheit zu erbalten, und überläßt den Aufsichtsrat und gegen das Mitbestimmungsrecht bei der deutschen Regierung die volle Verantwortung für die von ihr ver⸗ Einstellungen und Entlassungen müssen unbedinat berück⸗ ursachte Verzögerung der Weederherstellung des Friedenszustandes. sichtigt werden. In dem angekstadigten Gesetz über ob gatorische G. Clemeneeau. Schiedsgerichte konn de Fadee. nesn 2 88* 1 6 für die Gefahren des RKompromis es erblicken. * Versuch, . b obiger Quelle zufolge von maß⸗ die Interessen der kleinen Betriebe unter Opferung der größeren 8 1u““] 3 Betriebe von den Gesamtinteressen der Inzustrie abzusondern, Das vorliegende Schreiben hat sich mit der Antwort auf die wird mit aller Entschiedenheit zurückgewiesen. Die Industrie Kriegsgefangenennote gekreust. Es zeigt, daß der französischen Re⸗ ist i 3 Abl Aviah 888 Bilan vorkegun solidarisch Der gierung, im schroffen Gegensatz zu den Behauptungen in der Kriegs- ist in der eöhanag e M aens 3 a. Ag⸗ efangenennote der Entente, nun doch eingefallen ist, daß sie am Reichsverband be hloß, seine itg ieder . Deze . 8. August Versprechungen über die Heimsendung einer gememsamen Protestkundgebung nach Berlin zusammen der Kriegsgefangenen vor der Ratifikation gemacht hat. zurufen. Wenn sie nun die Zurückziehung dieses Versprechens,

die sie niemals stillschweigend vornehmen, sondern wenigstens der deutschen 125 . 1 9 b 1 Regierung mitteilen mußte, mit der Nichteinhaltung deutscher Ver⸗- Gestern empfing dem Ersuchen der Bundesleitung ent⸗

. 1 ’. Ffnr Hoir 4 Peichs⸗ ichtungen erkläten will, so fragt es sich, um welche nicht ein. sprechend der Reichskanzler Bauer in Gegenwart des Keich vscaen en ZFedingu 68 n 48 hier banhche konn, Dabei ministers des Jauern Koch, des Geh. Oberreglerungsrats muß alles ausscheiden, was vor dem 18. September liegt, den an Isenbart und der Geheimen Regierungsräte Faolkenberg diesem Tag ist dem deutschen Vertreter in Paris noch mitgeteilt und Wever eine Abordnung des Deutschen Beamten⸗ worden, die Kriegs efangenenfrage sei erledigt, die Transporte nach bundes, bestehend aus dem Vorsitzenden Lange, Direitor Deutschland würden von jetzt ab ununterbrochen laufen. Damit fällt Remmers, M. d. N., Oberpostinspektor Dr. Tapfer, Chef⸗ vor allem die angebliche Schuld in der Scapa Flow⸗Sache weg. redakteur Winters, Verbandzvorsitende Kolshora, Stations⸗

ebenso wie die baltische Frage ausscheiden muß, da der Bericht der 8 S. S t 8 Ze Kiestel stebent schaffner Tänzer Verbandssekretär Lenz, Gemeindeobersekretär unter Führung des Generals Niessel stehenden ommission noch nicht Gurschmidt. Die Vertreter des Deulschen Beamtenbund

vorliegt. Es bleiben also die spärlichen, bei dem beispiellosen Umfang NDDIeq11n1“ 88 der laut Waffenstillstand zu erfüllenden Leistungen kaum ins Gewicht schilberten in eindringlicher Weise die unhaltbar geworz wirtschaftliche Lage der Beamten, die so trost⸗

fallenden Rückstände, die wahrlich nicht als Vorwand fuͤr den Wider⸗ . 3 ruf einer von Frankreich gegen erhebliche deutsche Leistungen vertraglich los gewo den sei, daß noch vor der zum 1. April 1920 in Aussicht gestellten esoldungsreform eine erheb⸗

übernommenen Verpflichtung dienen können.

Nun wird in der neuen Note die Freilassung der G fangenen liche Aufbesserung der Bezüge unbedingt gefordert werden innerhalb von acht Tagen in Aussicht gestellt, wenn Deutschland ohne müsse. Der Reichskanzier erwiderte dem „Wolffschen neue Einwendungen unterzeichnet. Die Kriensgefangenen sollen also Telegraphenbäro“ zufolge, daß die große Notiage der ee deffanft ween, ünd das üeüsh Nns ehtaag ge,Fer. Heamtenschaft aner annt werde, und baß er bereit sei, im

Let and Kiesne, bege hises hn gutsches Wirtschafteleben kaum Einvervehmnen mit dem Reichskabinett und den Regierungen eben kann. Aber mehr noch. Um sie zurückzubekommen, soll eine 1u] 4 1 318 U üHanr Pesiimmung anerkannt werden, wodurch die Entente das Recht hat, der Länder en pruͤfen, g8 und in Beöslden giee 9 hüv auch fernerhin alle militärischen und andere Zwangsmaßnahmen zu Vor⸗ dem Inkrafttreten der neuen Beseidangsor mang eine ergreifen, die sie für angezeigt erachtet. Wer bietet eine Erhöhung der laufenden Teuerungszulage burchgeführt Garantie dafür, daß auch nach Friedensschluß, gerade so werden könne. Inwieweit die von den Vertretern der wie heute, unter diesen Zwangsmaßnahmen nicht auch Beamtenschaft bezauchneten Mäͤngel des Systems der laufen⸗ die Einstellung her Kriegsgefangenentransporte zu verstehen den Teuerungszulagen beseitigt werden können, wird gleich⸗ sein wird? Hamit haͤtte die deutsche Reierung einen letzen zeitig im einzeinen untersucht werden. Auf die Beschwerde wertvollen Teil des dentschen Polksvermögens verschleudert. durch ines Vertreters der B nschaft, daß die Reichsregiecuna

3 versgaustt 1 esj eines Vertreters der Beamtenschaft, daß die Reschsregiernne ihre Zustimmung den Kriegszustand in den Frieden hinein ver⸗ ea G 8— 8 zwaices Nehenabkommen auf längerk und dennoch das Los der Keiegsgefangenen nicht gemildert anscheinend beabsichtige, ein iir Nebena v. 6f

us 6 1 1 33 2 8 5 1 82 9 s Ue Wr gqp Die deutsche Reglerung wird nach all den Erfahrungen in der Kriegs⸗ 8 1“ d Eh fangenenfrage, und nach den zweimal nicht eingehaltenen bindenden anzurechnen, 9 mae den Sach üuternd

Bemerkung des Reichskanzlers der 2 eichsminister des Innern Koch die Erklärung ab, daß er, ohne der Entscheidung der Regierung vorzugreifen, die Versicherung geben könne, daß

ersprechungen das drittemal sich nicht auf solch einen unsicheren

Rechisboden begeben, um so weniger, als gerade heute die Nachricht jedenfalls in bezug auf erworbene Rechte weder Wortlaut noch Sinn der Reichsverfassung verletzt werden würde.

Tagen angekommen waren, um zusammen mit den Kommissionen der Verbündeien alle Fragen der Ausfüyrung des Vertrages hinsichtlich der Arbeit der Verwaltungs⸗, Abstimmungs⸗ und Grenzkommilsionen zu regeln. Den Obersten Rat hat die Ab⸗

aus Paris kommt, Herr Clemenceau habe in einer Ansprache erklärt, daß die deutschen Krjegsgefangenen erst berausgegeben werden sollen, wenn 900 000 deulsche Arbeiter unter genau den gleichen Bedingungen

im Wiederaufbaugebiet eingetroffen seien.

Das Schreiben, das Freiherr von Lersner an den Generalsekretär der Fridenskonferen; Dutasta anläßlich der Abreise des Herrn von Simson gerichtet hat. und auf das in der neuesten franzosischen Note Bezug genommen wird, hat folgenden Wortlaut: H“

Herr Generalsekretär!

Da Eure Erzellenz nicht in der Lage war, mich heute zu empfangen, möchte c nicht verfehlen, Ihnen schriftlich den Grund meines Besuches zu übermitteln. 89

Durch die gestrige Unterredung hat Herr Ministerialdirektor

Die Bewilligung von beträchtlichen Mitteln fü⸗ Notstandsarbeiten durch die gesetzgebenden Körper⸗ schaften des Reiches und der Länder hat in den be⸗ teiligten Kreisen den Eindruck erweckt, als ständen für neu in Angriff zu nehmende Notstandsarbeiten der Gemeinden noch große Zuschußsummen zur Verfügung. Wie „Welffs Telegraphenbüto“ miltelt, ist dies leider nicht mehr der Fall, wenn auch die Zu⸗ schußfrist ganz allgemein bis zum 80. Juni 1920 verlängert wird. ie letzten Wochen haben der zuständigen Zentralstelle eine solche von Simson die Ueberzengung gewonnen, daß er vor weiterer Be⸗ Fülle von Gesuchen gebracht, in denen meist für Arbeiten Unter⸗ ratung über die Inkraftsetzungdes Friedensvertrages mündlich in stützung gefordert wird, die im Vertrauen aaf die allgemeine Berlin der dentschen Regierung berichten muß, um so mehr, als für die Bsag 1n Aaariff genommen sind, daß es schwee halten wird, hiesigen Abmachungen die Zustimmung der Deutschen Nationalver⸗ schon diese Gesuchsteller nicht durch eine Feraetwegsung ent⸗ hesetas nötig ist. Berlin täuschen zu 2n mu e. ernstlich vaoe; . wWec. * . werden, neue Unternehmen zu beginnen, wenn n. üͤr den Ich bin ferner gezwungen, Eurer Erzellenz mitzuteilen, daß ich Einzelfall ; sezzaen Stelle erkeilt . Pdr AvFH bs Eizzelfall eine klare Zuscne der zuständigen Stelle erteilt ist. mit allem Nachdruck dagegen Einspruch erhebe, daß de Fraze der Unter diesen Umständen ist auch mit einer Erhöhnne der bereits Inkrafttreten des Friedenspertrag; erneut in Verbindung gebracht bewelligten Zuschüsse im einzelnen Falle als Ausgleich sür wird. Durch die Erklärung der alliierten und assoz ierten Regierungen die allgemeine Preissteigerung der letzten Monate nicht zu rechnen. Stellt sich daher jetzt die Wirksamkeit des Fonds

ist diese Frage pon der Jakraftsetzung losgelöst worden. Wenn e- 1 dieses Versprechen nicht mehr Geltung haben sollte, würde jetzt auch als kärzer heraus als bei der Schaffung der Kredite beubsichtigt war, so wird doch dafbc Sorge getragen, doß keine bedenkliche

das jetzige, neu in Aussicht gestellte Versprechen der französischen Regierung der öffentlichen Meinung in Deutschland keine Sicherheit Lücke entsteht. Das Reichsarbeilsministerium wird durch die exEchyießlich möchte ich nicht unterlassen, auf den beiliegenden mehrfach in der Oeffentlichkeit erwähnte Leee n. der Artikel der heutigen „Presse de Paris“ über die Auslieferungsfrage Eewerbzlosenfürsorge zur „produktiven den Stä len für neue hinzuwelsen. Aufgaben der Acheitsschaffung finanzielle Hilfe angedelhen Genehmigen Sie, Herr Generalsekretär, den Ausdruck meiner lassen. Die Ausführungsbestimmungen sind in Kürde zu er⸗ ausgezeichneten Hochachtung. warten. 1 66 8 erste Tagung

Er wird sich daher morgen abend nach

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In dem weiteren Verbleiben der russischen Kriegs⸗ gefangenen in Deutschland findet man verschiedentlich Anlaß zu Angriffen gegen die deutsche Regierung. Diese Angriffe fönnen parteipolitischen Agitationsgründen oder verständlichen humanitären Empfindungen entspringen. Der Sachvoerhalt ist laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ in Wirklich⸗ keit der folgende:

Durch die Waffenstillstandsbedingungen vom 15 Januar 191 9 wurde der deutschen Regierung der Abtransport der russischen Kriegsgefangenen untersagt und eine Interalliierte Kommission zur Heimbeförderung der russischen Kriegsgefangenen nach Berlin entsandt. Diese hat bis um 26. August 1919 Wege für einen solchen Abtransport im 8. in die Peimat durch die neuen östlichen Randstaaten freizumachen versucht. Für die russischen Feiegsgefag nen, die im Sowjetgebiet beheimatet sind, besteht⸗ zurzeit keine Abtransportmöglichkeit. 2 eim⸗ ig von ihrenm btransport der Verhandlungen mit

Die 8 sta Vorbereitung der Reichsschu Reichsschulgesetzgehung wurde

des gandiges Ausschusses 8 lkonferenz und gestern vom Unterstaats⸗ sekretär Schulz im Reichsministerium des Innern eröffnet Wie „Wolffs Telegraphendüro“ berichtet, waren nach der auf der Vorbesprechung im Oktober getroffenen Vereinbarung Ver treter der Kullusministerien der Länder und der drei geößten emeindeverbände Deutschlands anwesend. Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurde für den Ausschuß der Nam Reichsschulausschuß feszgeleg. Als Programm der Lagung wurde vom Vorsitzenden in Aussicht ge⸗ nommen: die Vorberatung des Gesetzes zue Regelung des Art. 146 Abs. 2 der Verfassung, dessen Frataselng für diesen Winter zugesagt worden ist, und die Vorbereitung der Reichsschulkonferenz. Daneben sollen einige andere dringliche Gegenstände behandelt werden. Für die Fee sind nehrere Tage in Aussicht genommen Ueber die bei der reichsgesetzlichen Regelung des Art. 146 Abs. 2 zu beachtenden Grundsätze berichteten Geh. Reg.⸗Rat Gürich vom preußischen Kaltusministerum, Schulrat Haentzschel⸗ Dresden und Gymnasialdirektor Steinhauser⸗Ellwangen. An die drei Berich e schloß sich am Nachmittag eine allgemeine Aussprache, die heute zu Ende geführt werden soll.

schen Kriegsgefangenen, unabhän

Heimatzort, durchzuführen. eber den weiteren

Entente.

Von zuständiger Stelle wird dem „Wolffschen Telegraphen⸗ büro“ mitgeteilt, daß die Nachrichten über eine bevorstehende neue Sperre des gesamten Personenzugverkehrs un⸗ begründet sind. Die Betriebslage hat sich bereits soweit ge⸗ bessert daß eine solche scharfe Maß lahme nicht mehr erforder⸗ lich ist. Sollte sie sich wieder verschlechtern, so würden etwaige neue Sperrmaßnahmen rechtzeitig bekannt gegeben werden 1 I111414A““ b

Das Reichzeisenbahnamt hat unterm 17. November einige Aenderungen der Anlage C zur Eisenbahnverkehrs⸗ ordnung verfügt. Das Rihere geht aus der Bekanntmachung in Nr. 223 des Reichsgesetzblatts hervor.