1919 / 281 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Dec 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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die Vor⸗

Für die Berechnung des Diensteinkommens gelten

schriften des 8 36 letzter Absatz des Mannschaftsversorgungsgesetzes

entsprechend. 8

Die Bewilligung von Beträgen gemäß § 4 sowie das als zuständige Versorgungsamt sind aus dem Militärpaß u ersehen.

Wenn von vornherein feststeht, daß die Dienstleistung im Zivil⸗ bienst einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten wird, dder die vorüͤbergehende Heranziehung zum aktiven Mililärdienst sich

nicht auf ei en vollen Kalendermonat erstreckt, so hat die Mitteilung an die Regelungsstelle zu unterbleiben. 1 Die Versorgungsämter haben Abschrift der ihnen zugehenden Mitteilungen im Falle eines Anspruchs auf militärische Versorgungs⸗ ebührnisse der fuͤr letztere zuständigen Pensionsregelungsbehörde zu

übersenden und ihr auch von dem Erlöschen des Bezugs aus § 4

Mitteilung zu machen. Bevor gemäß § 10 Nr. 2 die oberste Militärverwaltungsbehörde einem Kapitulanten eine Stelle anträgt, ist dieser unter genauer Darlegung der Anstellungs⸗, Beschäftigungs⸗, Gehalts⸗, Beförderungs⸗ und Pensionsaussichten zu befragen, vürde. Eine verneinende Antwort hat der Kapitulant eingehend zu begründen. Zuständig zur Erteilung der im § 10 Ziffer 5 und §11 Ziffer 1 vorgesehenen Genehm gung ist die oberste Militärverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen.

ELE111 Die gesamten Ausgaben aus dem Kapitulantenentschädigungsgesetze

allen den laufenden Pensionsfonds zur Last.

Zu § 19. Die Vorteile dieser Vorschrift follen in erster Linie zugute kommen 1

a. den Kapitulanten, die infolge von Kriegsgefangenschaft oder Internierung erst nach dem im § 1 vorgesehenen Zeitpunkt ausscheiden können,

b. den in den Abwicklungsstellen der alten Wehrmacht und in den bisherigen sic e wree die in den Geschäfts⸗ bereich von Zivilbehörden übergegangen sind, verwendeten

Kapitulanten. Für sie können die Vergünstigungen des Kapitulantenentschädi⸗ gungsgesetzes in Kraft treten mit dem Zeitpunkt der Heimkehr aus der Kriegsgefangenschaft oder aus der Internierung, der endgültigen Entlassung aus den Abwicklungsstellen oder mit dem Zeitpunkt, an dem die Fivilbehörde sich darüber entscheidet, ob sie in eine plan⸗ mäßige Stelle übernommen werden oder nicht. Ferner können beim Vorliegen besonderer Härten die jungen Kapitulanten, die nicht unter das Kapitulantenentschädigungsgesetz fallen, durch den Reichswehrminister im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen in gewissen Grenzen entschädigt werden. Berlin, den 4. Dezember 1919. Die Reichsregierung. Bauer.

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Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Beschlagnahme von Pulver und Sprengstoffen.

Vom 3. Dezember 1919. 8

Auf Grund der die wirlschaftliche Demobilmachung be⸗

treffen den Befugnisse wird nach Maßgabe des Erlasses, be⸗ treffend Auflösung des Reichsministeriums für wirts aftliche Demobilmachung, vom 26. April 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 438) folgendes bestimmt: 1

In der Uebersichtstafel zu der Bekanntmachung Nr. Ch. I. 1/3. 16. FEKRa, betreffend Bestandserhebung und Beschlagnahme von Chemi⸗

kalien und ihre Behandlung, vom 1. März 1916 fällt die Klasse g fort.

§ 2.

Die Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 1919

ab in Kraft. 1 Berlin, den 3. Dezember 19190. Der Reichswirtschaftsminister.

Bekanntmachung.

Der Deutsche Transportarbeiter⸗Verband, Be⸗

zirk Groß Berlin, und der Groß Berliner Arbeit⸗ geberverband des Großhandels haben beantragt, den zwischen ihnen abgeschlossenen, am 1. Oktober 1919 in Kraft getretenen Tarifvertrag in Abänderung des allgemein ver⸗ Pindlichen, auf Blatt 129 des Tarifregisters eingetragenen, am 28. April 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbebingungen der im Textilgroßhandel be⸗

schäftigten männlichen und weiblichen Pache. Hausdiener,

Stadtfahrer, Lagerdiener, Bürodiener, Kassenboten, Fahrstuhl⸗ ührer, Portiers, Lauf⸗ und vvae gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456), für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für all⸗ gemein verbindlich zu erkrären. 8 Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4543 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin,

Luisenstraße 33, zu richten.

Berrlin, den 1. Dezember 1919.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung. 8

Der Deutsche Transportarbeiter⸗Verband, Be⸗ zirk Groß⸗Berlin, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Verein der Glasreinigungsinstitute Groß⸗ Berlins am 15. Okiober 1919 abgeschlo hCöö“ in Abänderung des für allgemein verbindlich erklärten 8 Blatt 163 des Tarifregisters eingetragenen, am 21. März 1919 abgeschlossenen Tarifvertrags zur Regelung der Lohn⸗ und

Arbeitsbedingungen der in den Reinigungsbetrieben tätigen P. und Messingputzer gemäß §8 2 der Verordnung vom

23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet

1 8n Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

20. Drzember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer

I. B. R. 4595 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

straße 33, zu richten. b Berlin, den 1. Dezember 1919. Der Reichsarbeitsministe J. A.: Dr. Busse.

Seeschlepper und Seeleichter (einschließlich Bergungsfahrzeuge)

des Tarifregisters eingetragenen Tarifvertrag vom 28 März 4

P. un Nummer I. B. R. 4961 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, ob er die Stelle annehmen

Berlin, den 1. Dezember 1919.

Bekanntmachung.

Der Zentralverein Deutscher Rheder e. V. in Hamburg hat beantragt, den zwischen ihm, dem Zentral⸗ verband der Maschinisten und Heizer sowie Berufs⸗ genossen Deutschlands und dem Deutschen Trans⸗ portarbeiterverband, Reichsabteilung Seeleute, am 27. Oktober 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen fuͤr die Besatzungen der Deutschen

im Anschluß an den allgemein verbindlich erklärten, auf Bl. 29

1919 gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für allgemein verbindlich zu erklären. Einwenbungen gegen diesen Antrag können bis zum Dezember 1919 erhoben werden und sind unter

Luisenstraße 33, zu richten.

Der Reichsarbeitsminister. J. A. Pr. Busse.

Bekanntmachung.

8 1.“

Der Arbeitgeberverband für das Baugewerbe Lühbben N. L. und Umgebung E. V. hat beantragt, den wischen ihm, dem Deutschen Bauarbeiterverband, ere Lübben, und dem Zentralverband der Zimmerer und verwandten Berufs genossen, Zahl⸗

bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Ratibor, Dr. Schlieter bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in

Bromberg, Dr. Rosenbaum in Adlershof bei dem Amts⸗ gericht in Cöpenick, Müller bei dem Amtsgericht in Ebers⸗ walde, Schmitt bei dem Amtsgericht in St. Wendel,

Kirschbaum bei dem Amisgericht in Karthaus (Westpr.) und

Tonn bei dem Amtsgericht in Hohensalza. Mit der Löschung des Justizrats Koeber und des Rechts⸗ anwalts Tonn in der Rechtsanwaltsliste ist zugleich ihr Amt

als Notar erloschen.

In die Liste der Rechtsanwälte siad eingetragen die Rechtsanwälte: Rischmüller vom Landgericht in Kiel bei dem Oberlandesgerichte daselbst, Burtin aus Cöpenick bei dem Landgericht I in Berlin, Dr. Wiede vom Amtsgericht in Berlin⸗Schöneberg zugleich bei dem Landgerichte II in Berlin, Dr. Leo Pünnel aus Metz bei dem Landgericht in Saarbrücken, Dr. Werner Hertzer aus Straßburg i. E. bei dem Landgericht in Erfurt, Dr. Glaß vom Kammergerichte bei dem Amtsgericht in Neukölln und dem Landgerichte II in Berlin, der frühere Rechtsanwalt Schwarzwald bei dem Amts⸗ gericht in Vreden (Bez. Münster) mit dem Wohnsitz in Stadtlohn die Gerichtsassessoren: Dr. Kagermann bei dem Landgericht I in Berlin, Dr. Franz Velder bei dem Landgericht III in Berlin, Dr. Hantke bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Brieg, Blume bei dem Amtsgericht in Lauenburg a. E.,

ochstetter bei dem Amtsgericht in Treptow a. Toll., die halchcte Gerichtsassessoren: Herbert Bry bei dem Landgericht I

in Berlin, Felix Rosenbluͤth bei dem Landgericht III in

Berlin und Dr. Kurt Bungard bei dem Amtsgericht und dem Laadgericht in Cöln.

stelle Lübben, am 2. Juli 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur „Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für; die Orte Lübben, Biebersdorf, Briesen, Burglehn, Groß und Klein Lubolz, Hartmannsdorf, Neuendorf, Neuzauche, Niewitz, Radensdorf, Steinkirchen, Straupitz, Treppendorf und Schlepzig für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 58410 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 3 8 8 2. Dezember 1919.

Der Reichsarbeitsminister J. A.: Dr. Busse.

8

vekanntmachung.

im Bezirk des

Zu Gerichtsassessoren sind ernannt die Referendare:

Seihertz, Dr. Samuel, Dr. rer. pol. Hilbert, Dr. Erwin Loewenfeld im Bezirk des Kammergerichts, Dr. Hans

Horowitz, Dr. Quitt, Dr. Schieb im Bezirk des Ober⸗ landesgerichts zu Breslau, Dr. Gildemeister im Be⸗ zirk des Oberlandesgerichts zu Celle, Dr. Lehmacher, Dr. jur. et rer. pol. Wilhelm S im 8S des Oberlandesgerichts zu Cöln, Dr. Wilhelm Baehr, Starck, Georg Hagemann, Dr. Kröner, Dr. Erckens Oberlandesgerichts zu Düsseldorf, Rückert, Dr. Se im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Frankfurt a. M., Rudolf Meyer im des Ober⸗ sanbesgerichts zu Hamm, Lemberg im Bezirke des Ober⸗ landesgerichts zu Kiel, Co randa im Bezirke des Oberlandes⸗ gerichts zu Königsberg i. Pr. und Luckow, Erich Mohr, Parey im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Naumburg a. S.

Aus dem Justlzdienst sind geschieden die Gerichtsassessoren:

Der Verein Deutscher Chromo⸗ und Buntpapier⸗ fabrikanten E. V., der Verband der Fabrikarbeiter

Deutschlands, Sitz Hannover, der EE gemeine Staatsverwa

schristlicher Fabrik⸗ und Transportarbeiter Deutsch⸗ lands, Sitz Aschaffenburg, und der Gewerkverein Deutscher Fabrik⸗ und Handarbeiter H.⸗D., Sitz Berlin, haben beantragt, den zwischen ihnen am 23. Juli 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Arbeiter in den Beirieben der Bunt⸗, Chromo⸗ und Metallpapierfabrikation gemäß § 2 der Vex⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für 2 Gebiet des Deutschen Reiches für allgemein verbindlich zu erklären.

9 Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer 1. B. R. 4687 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 8

Berlin, den 2. Dezember 1919. Der Reichsarbeitsminister. 1 J. A.: Dr. Sitzler.

Prenßen. Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungsassessor

in Coesfeld zu Landräten ernannt.

Die Preußische Staatsregierung hat ouf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (G.S. S. 195) den Regierungsrat Richter in Stettin zum Stell⸗

auf die Dauer seines Hauptamts am Sttze des Bezirksaus⸗ schusses ernannt.

wmrenen,

Finanzministerium.

Der bisherige Bürovorsteher bei der Preußischen Zentral⸗ genossenschaftskasse Rechnungsrat Drucker ist zum Abteilungs⸗ vorsteher bei dieser Kasse ernannt worden.

Ministerium des Innernr. Dem Landrat Dr. Spiritus ist das Landratsamt im Kreise Westprignitz,

dem Landrat vom Hove das Landratsamt im Kreise Coesfeld übertragen worden. 8

Justizministerium.

Dem Kammergerichtsrat, Geheimen Justizrat Dr. Ritter und dem Amtsgerichtsrat, Geheimen Justizrgt Weferling. in Magdeburg ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhe⸗ gehalt, dem Landrichter Dr. ZIimmermann in Cöln die nach⸗ gesuchte Dienstentlassung erteilt. 1 ersetzt sind: der Amtsgerichtsrat Commans in Cöln nach Ahrweiler, der Landrichter Dr. Isay in Elberfeld nach Cöln und der Amtsrichter Dr. Nolte in Ahrweiler nach Cöln.

Zu Notaren sind ernannt: die Rechtsanwälte Hans Glogauer in Greiffenberg i, Schl., Salln) Hamburger in Pleß, Dr. Otto Hillenbrand in Neuwied, Wilhelm Vagedes in Ahaus, Guido Holtz in Kray, Amtsgerichtsbezirk Steele, Karl Feddersen in Niebüll, Hermann Schmitz in Tilsit, Kurt Schultz in Artern und Alfred Daugart in Sömmerda.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: FC bei dem Oberlandesgericht in Breslau, Dr. Haase bei dem Oberlandesgericht in Posen, Willy Krüger bei den Landgerichten I, II und III in Berlin, Justizrat Koeher bei dem Amtsgerscht in Neukölln und dem Lindgericht II in Berlin, Dr. Kasperkowitz bei dem Amts⸗ gericht und dem Landgericht in Beuthen i. O.⸗Schl., Spitz

Dr. Spiritus in Perleberg und den Regierungsrat vom Hove 1

vertreter des ersten Milgliedes des Besirksausschusses in Stettin

Dr. Otto Schniewind infolge seiner Ernennung zum Pe⸗ gierungsrat und ständigen Hilfsarbeiter im Reichsschah⸗ ministerium, Kurtzig infolge seiner Uebernahme in die all⸗ unter Ernennung zum Regierungsrat, Dr. Walter Schmidtinfolge seiner Uebernahme in die allgemeine Staatsverwaltung unter Ernennung zum Regierungsassessor, Windel infolge seiner Uebernahme in den Reichsdienst unter Verleihung einer planmäßigen Hilfsarbeiterstelle im Aus⸗ wärtigen Amt, Windels infolge seiner Uebernahme in den Reichsdienst unter Verleihung einer planmäßigen Vizekonsul⸗ stelle und Romann infolge seiner Ernennung zum besoldeten Stadtrat der Stadt Thorn. ’1 Den Gerichtsassessoren Dr. Everling, Wilhelm Heine und Dr. Janson ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst erteilt.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst Gund Volksbildung.

Der Regierungsbaumeister a. D. Dr. Krischen in Berlin⸗ Friedenau 1” zum ordentlichen Professor an der Technischen Hochschule in Aachen und 1

der Oberlehrer a. D., Professor Dr. Wellmann in Pots⸗ dam zum ordentlichen in der philosophischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität in Berlin ernannt worden.

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Bekanntmachung. emäß § 46 des Kommungalabgabengesetzes vom 14. Juli 18958 8. 8. 152) wird zur zffenülichen Kenntnis gebracht, daß ber im laufenden Steuerjahr zu den Kommunalabgaven einschätzboace Reinertrag aus dem Beiriebsjahre 1918/19 bei der Niederlausitzer Eisenbahn auf 232 525 festgesetzt worden ist.

Halle (Saale), den 5. Dezember 1919.

Der Eisenbahnkommissar.

J. V.: Scheringer.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Paul Kutzke, Berlin, Münzstraße 16, habe ich die Wiederaufnahme des durch Verfügung vom 14. Mai 1919 (Reichsanzeiger Nr. 114, Amtsblatt der Regierung

hotsdam Stück 21) untersagten Handels mit allen Gegenständen des äglichen Bedarfs auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesratsverord⸗ nung vom 23. September 1915 (7GBl. S. 603) durch Verfügung vonmn heutigen Tage gestattet. Berlin, den 29. November 1919. Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. . K. Ir. Bahmann.

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Bekanntmachung.

Dem Kohlenhändler Robert Koschel, Berlin, Artillerie⸗ straße 28, habe ich die Wiederaufnahme des durch Verfügung vom 2. April 1917 (Reichsanzeiger Nr. 85) (Amtsblatt der Regterung Potsdam Stück 15) untersagten Handels mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs, insbesondere mit Heiz⸗ und Leuchtstoffen, auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915 (RGBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet.

Berlin, den 1. Dezember 1919.

Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung.

J. A.: Dr. Bahmann.

Bekanntmachung.

Die Ehefrau des Julius Frohwein, hier, Bruchstr. 32 wohnhaft, habe ich zum Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs wieder zugelassen.

Essen, den 24. November 1919.

Städt. Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Helm.

16“ Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 23. Sep⸗ tember 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen

om Handel (RGBl. S. 603), habe ich dem Konditor Gerhard Merckelbagh in Aachen, Büchel Nr. 10, durch Verfügung

vom heutigen Tage die Verabfolgung von Getränken

und Speisen jeglicher Art, namentlich auch von Back⸗ und

Konditorwaren, in Gast⸗ und Schankwirtschaften, isbesondere in seinen gesamten Ausschankräumen in dem Hause Büchel Nr. 10 wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt. Aachen, den 1. Dezember 1919. Der Polizeipräsident. von Cossel.

——

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger

E““

e vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S 603)

be ich dem Schankwirt Paul Heinrich in Charlotten⸗ burg, Lutherstraße 31/32, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter⸗ sagt. HGleichzeitig habe 69 Einschränkung des Fleisch⸗ und Fettverbrauchs vom 28. Oktober 1915

wirtschaftdes Genannten (Auguste dortselbst angeordnet.

Berlin O. 27, den 29. November 1919.

(R-RGBl. S. 714) die dingliche Schließung der Schank.

iktoriafäle Orpheum)

auf Grund der Bekanntmachung zur

Landespolizeiam beim Staatskommissar für Volksernährung.

Dr. Böhmert.

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1112143“ Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässigern Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Schlächermeister August Jpers, Berlin⸗Wilmers⸗ dorj, Regensburgerstr. 25 8, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 1. Dezember 1919.

Landespolizeiamt beim Staatskommisfar für Volksernährung J. A.: Dr. Bahmann.

vrereeerrceenen

vhhnnngg. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläfsige

abe ich dem Schankwirt William Müller in Berlin⸗ chöneberg, öö 3, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ betrieb untersagt. Gleichzeitig habe ich auf Grund der Bekannt⸗ machung zur grssrankung des Fleisch⸗ und Fettherh uch vom 28. Oktoßer 1915 (RGBl. S. 714) die dingliche Schli 8 g der Schankwirtschaft des Genannten, Aschaffenburger⸗ 8 straße 17 („Austernmüller“), angeordnet.

Berlin, den 2. Dezember 1919.

Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. 8 J. A.: Dr. Böhmert.

E. vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603)

Michtamtliches.

Deutsches Reich.

In der am 6. Dezember 1919 unter dem Vorsitze des

Reichsministers Dr. David abgehaltenen Vollsitzung des Reichsrats wurde den Entwürfen eines Gesetzes, betreffend

Aenderung des Bankgesetzes vom 14. März 1875, und einer

Verordnung über die Aenderung des Gesetzes, betreffend Höchst⸗ preise, vom 4. August 1914 zugestimmt. b

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8 Aus Anlaß der über die Scapa Flow⸗Besatzungen nach Zeitongsnachrichten verhängten Hungerstrafen ist, wie Wolsss Telegraphenbüro“ mitteilt, die Schweiz als deutsche Schutzmacht in England gebeten worden, Erkundigungen ein⸗ zuziehen und, falls der Sachverhalt zutreffen sollle, nach⸗ drücklichst Einspruch gegen die gröbliche Verletzung der Grundsätze der Menschlichkeit bei der Britischen Regierung zu veranlassen. gäerzsis t. die Schweiz gebeten worden, die nach üͤbereinstimmenden Nachrichten aus den Kreisen der An⸗ gehörigen der Besatzungen hierher gelangten Beschwerden über onstige inhumane Behandlung an Ort und Stelle prüfen und ach Möglichkeit abstellen zu lassen. b

Das „Wolffsche Telegraphenbüro“ berichtet aus Kiel:

Am Freitag vormittag wurde auf der Ostseestation der englische Dampfer „Santa Elena“ mit Kriegsgefangenen gemeldet. Als der Dampfer in der Holtenauer Schleuse ankerte, kam die Meldung, daß ein Mann von

atrouille, die dabei drei bis vier Schüsse abgegeben habe, ver⸗ olgt worden sei. Der Kommandeur der Ostseestation ließ darauf ie Schleuse durch Reichswehr besetzen. Die Kieler Polizei ging an Bord, um die Angelegenheit zu untersuchen. Die auf dem

Dampfer befindlichen Leute glaubten, daß sie nach Danzig verschleppt angenenlager auf

werden sollten; sie waren in England aus dem Gef

Bord gegangen und von einer englischen

viele Tausende von Arbeitern brotlos machen und auf die Straße

schaftlichen Bedrängnissen beigestanden. Deutsch⸗Oesterreich und die Stadt Wien haben diese Hilfsbereitschaft nicht 852 Der Krieg ist beendet, länger als ein Jahr ruhen die Waffen, aber die Ernährungssorgen haben sich in ganz Europa eher noch verschärft. Deutsch⸗Oesterreich zumal ist durch die Zertrümmerung des Wirtschaftsgebiets, dem es angehort hat, durch seine Abtrennung von allen überlieferten Bezugs⸗ und Absatzgebieten und durch seine völlige Vereinsamung in die ent⸗ setzlichste Wirtschaftsnot geraten. Die Wirkungen dieser Isolierung sind jetzt mit⸗plötzlicher Gewalt über die Republik Oesterreich herein⸗ gebrochen, und unser Volk leidet beispiellose Entbehrungen, die es aus eigener Kraft unmöglich überwinden tann. A e Kunde von unseren Leiden hat das deutsche selbst schwer heimgesucht ist, sofort mit einem 9 Att der Sympathie und Solidarität geantwortet. Es hat spontan den Beschluß gefaßt, ungeachtet seiner eigenen kargen Voreäte und unter freiwilliger Einschränkung der eigenen schmalen Ration, ein entsagungsvolles Opfer für die Stammesbrüder an der Donau zu bringen. Aber mehr noch, in jedem Kommunalverband, in

kleinen Ersparnissen eine Liebesgabe beizusteuern. Die Reichsver⸗ waltung, deren wirtschaftliche Aufgaben dadurch noch erschwert werden, hat mit der größten Bereitwilligkeit diese Aufgabe werktätiger Bruder⸗ liebe zu organisieren unternommen.

Die Staatsregierung der Republik Oesterreich dankt Ihnen, Herr Minister, sowie allen Ihren Mitarbeitern für die rührende Hilfs⸗ bereitschaft und die aufopfernde Sorge, die Sie unserm Volke ange⸗ deihen lassen und bittet Sie, die Versicherung entgegenzunehmen, daß dieses Liebeswerk unseres teuren Muttervolkes der Regierung, wie dem Volke Oesterreichs unvergeßlich bleiben wird. 1 Empfangen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner kollegialen Wertschätzung und dankbaren Ergebenheit

muenrenö—öö———y—

Zeit in das frühere Generalstabsgebäude am Königs⸗ platz übersiedeln. Es wird daher gebeten, alle Zu⸗ sendungen an das Reichsministerium des Innern vom 9. Dezember 1919 ab zu richten nach Königsplatz 6. ““

8

des Reichsaufsichtsamts

Das Heft ist von dem Verlage⸗ wissenschaftlicher Verleger Waller de Berlin W., Genthinerstraße 38, zu beziehen.

Hamburg.

Der Deutsche Seeschiffahrtstag nach einer Meldung des folgende Kundgebun Die von der Entente neuerdings geforderte Auslieferung

in Hamburg hat

jedem Haushalt vfhen sich Hände, um darüber hinaus aus den eigenen

mehreren Tagen eine revo

Heft 2 des 18. Jahrganges der Veröffentlichungen Am 30. November 86 Klausenburg der Schauplatz blutiger Er⸗ hgar ür Privatversicherung mit eignisse gewesen. Das revolutio 8.

dem Geschäftsbericht des Amtes für 1918 ist soeben erschienen. großer Teil sich aus siebenbürgischen Rumänen rekrutiere, habe

der Firma „Vereinigung de

ruyter n. 8o.K 8 Munition geraubt und dann das Armeroberkommando v

*

„Wolffschen Telegraphenbüros“ 1 t an das Auswärtige Amt gerichtet: Deva herrsche eine starke holschewistische Stimmung. Der Ausbruch der

rats verlangt, Vorkehrungen zu treffen für den Fall, daß vom Selbstbestimmungsrecht Gebrauch gemacht werden sollte. Sämtliche Anträge wurden gegen die Stimmen der Sozial⸗ demokraten mit großer Mehrheit angenommen. Wie das „Korrespondenzbüro“ ferner meldet, erklärten die drei Landeshauptmannstellvertreter von Salzburg gegenüber dem „Salzburger Volksblatt“, daß die Anschluß⸗ entscheidung des Vorarlberger Landtages nicht ohne Wirkung auf Salzburg bleiben werde, allerdings im Sinne des An⸗ schlusses an Bayern bezw. Deutschland. Der Landeshaupt⸗ mannstellvertreter Aehr! schristlich⸗sozial) erklärte, ein An⸗ schluß weiterer Teile Oesterreichs an Deutschland bezw. Bayern werde unverkennbar bedeutenden Schwierigkeiten be⸗ gegnen. Doch werde man, wenn einem Teil die Trennung von Oesterreich bewilligt sei, dies den anderen wohl nicht verweigern können. Der Landeshauptmannstellvertreter Ott (deutsch⸗freiheitlich) sagte die Frage der E—1 von Oesterreich sei noch keineswegs spruchreif. r Landes⸗ hauptmannstellvertreter Preußler (Sozialdemokrat) meinte, die Vorarlberger wollten von Oesterreich loskommen, weil es ihnen schlecht gehe. Die Sozialdemokraten seien prinzipielle Gexgner einer Zersplitterung Oesterreichs. Er halte unausgesetzt an dem Ideal des Zusammenschlusses aller Deutschen fest, der nach seiner Ueberzeugung binnen weniger Monate naturnot⸗ wendig kommen müsse. Ungarn.

Nach dem „Ungarischen Korrespondenzbüro“ teilte der

Renner. französische Admiral Faion dem Ministerpräsidenten mit, daß

beschlossen worden sei, das Generalsekretariat der inter⸗

Das Reichsministerium des Junern wird in naͤchster nationalen Donaukommission in Budapest zu errichten.

Die interalliierte Kommission bestimmte zum Leiter des

Generalsekretariats einstimmig den französischen Fregattenkapitän

L'’Escaille.

Berlin NW. 40, Der „Magyar Kurir“ berichtet aus Klausenburg, daß in

dem von Rumänen 88 n Teil Siebenbürgens seit utionäre Stimmung herrsche.

as revolutionäre Militär, von dem ein aus dem Pulveriurm und der Zitadelle große Mengen von

Die reichsrumänischen Soldaten hätten eine Salve abgegeben und es sei zu einem heftigen gekommen, der auf beiden Seiten mehrere Opfer gefordert habe. Noch in der⸗ selben Nacht habe sich in Klausenburg ein revolutionärer Soldatenrat gebildet, dessen Leiter Oberleutnant Virgin Salven sei. In Klausenburg, allein seien 1200 siebenbürgische Rumänen wegen revolutionärer Umtriebe verhaftet worden. Auch in

von 400 000 Tonnen schwimmenden Materials würde die vollständige Erdrosselung der deutschen Seeschiffahrt be⸗ deuten. Die Herausgabe der Schwimmdocks und Kräne würde den Wiederaufbau unserer Handelsflotte einfach zur Unmöglichkeit,

allgemeinen Revolution sei eine Frage von

Stunden. 8 8 8 8 Polen. 1““

Nach einer Meldung der „Polnischen Telegraphenagentur“

hat Paderewski seine Demission überreicht. Das Staats⸗

treiben. Die Ablieferung der Seeschlepper, die den gesamten See⸗

leichterbetrieb in Mitleidenschaft ziehen würde, würde die deutschen 1

1

Seehäfen in ihrem Lebensnerv treffen und weiterhin unsere ganze Küstenschiffahrt lahmlegen und Lebensmittel⸗ wie Kohlenversorgung aufs verhängnisvollste schädigen. Die Auslieferung der Bagger würde unweigerlich die Versandung der Zufahrtsstraßen, wie der Häfen selber nach sich ziehen. Angesichts dieser geradezu kata⸗ strophalen Folgen bitten wir, das Ansinnen der Entente unter allen Umständen abzulehnen unter Hinweis darauf, daß die Erfüllung der Forderung unser Wirtschaftslehen einfach vernichten und uns außer⸗ stand setzen würde, unseren durch den Friedensvertrag übernommenen finanziellen Verpflichtungen gegen die Entente nachzukommen.

Oesterreich.

Das Amtsblatt veröffentlicht eine Vollzugsanweisung der Staatsregierung, nach welcher auf Grund des Ge⸗ etzes vom 24. Juli 1917 und gemäß den Bestimmungen des

taatsvertrages von St. Germain das gesamte Aktiv⸗ vermögen des ehemaligen österreichischen Staates

ehemaligen österreichisch⸗ungarischen Monarchie nicht übergingen, in die Verwaltung und Verfügung der österreichischen Regierung übernommen wird.

In der vorgestrigen Sitzung des geerararh sen Landtags, die nahezu den gonzen TDag in Anspruch nahm, wurde die Frage des Selbstbestimmungsrechts Vorarlbergs verhandelt. Ein Antrag des Landesrats besagt dem „Korrespondenzbüro“ zufolge, der Landtag solle von der Staatsregierung in Wien verlangen, daß sie das Selbst⸗ bestimmungsrecht des Landes Vorariberg anerkenne und die Frage des Selbstbestimmungsrechts beim Obersten Rat in Paris beziehungsweise heim Völkerbund anhängig mache. ieser

Grund ihres polnischen Namens ausgesucht worden und befürchteten,

daß sie zwangsweise in die polnische Legion eingereiht werden würden. In diesem Perdacht wurden sie dadurch bestärkt, daß sich an Bord des Dampfers 400 polnische Legionäre befanden, ebenfalls frühere deutsche Kriehsgeseggehe die auf Fge; Druck hin in die Lehion eingetreten waren. Auf Hinweis, daß die Leute sich in deutschen Hoheits⸗ ewässern befänden und daß der Begriff Kriegsgefangene jetzt über⸗ 8 nicht mehr zutreffe, ließen der Kapitän und der englische Offizier, der das Begleitkommando führte, ungefähr 600 Leute, die nicht mehr auf dem Dampfer bleiben wollten, unter Protest frei. Sie wurden vorläufig nach Lockstädt bei Itzehoe in das Durchgangslager gebracht. Unge fähr 50 100 Mann blieben auf dem Dampfer und sind Nach⸗ mittags nach Danzig weitergefahren. Die militärische Besetzung der Schleuse wurde sofort aufgehoben.

Wegen der Durchfahrt des englischen Dampfers „Santa Elena“ mit deutschen Kriegsgefangenen durch den Rord. Hstfeckanat und des mehrfachen Gebrauchs von Schuß⸗ waffen durch die Besatzung des Dampfers, die sich als Verletzung deutscher und des Waffenstillstands⸗ vertrags darstellen, ist von der deutschen Regierung bei der interallijerten Marinekommission (Panac) nachdrücklich Einspruch erhoben worden.

8.

Der Reichswirtschaftsminister Schmidt hat dem „Wolff⸗ schen Telegraphenbüro“ zufolge nachstehendes Schreiben vom sterreichischen Zr. Renner empfangen:

Die Deutsche Reichsregierung ist in den

Antrag wurde mit 20 gegen 7 Stimmen angenommen. In einem weiteren Antrag wird der Landesrat ermächtigt, das Selbstbestimmungsrecht erforderlichenfalls selbst geltend zu machen. Ferner bestimmt ein Antrag, daß die Gemeinden

Volke spricht.

oberhaupt Pilsudski bot die neue Kabinettsbildung dem Landtagspräsidenten Trampczynski an, der ablehnte, worauf Paderewski die ihm angebotene Kabinettsbildung annahm. Tschecho⸗Slowakei. Der Kong reß dertschecho⸗lowakisch⸗sozialistischen

Partei hat eine Entschließung angenommen, die besagt,

daß die Regierung, wenn sie auf die Unterstützung der tschecho⸗ slowakisch⸗sozialistischen Partei rechnen wolle, 6 Verzug eine Verordnung des Gesamtministeriums erlasse, die nicht nur den Schutz des Rechtes auf Arbeit und der Koalitionsfreiheit ent⸗ sondera auch die Möglichkeit sichern würde, für die Besserung der Existenzbedingungen und der wirtschaftlichen ä“ aller arbeitenden Schichten des Volkes zu mpfen.

Großbritannien und Irland. Der Premierminister Lloyd George hielt am Sonn⸗ abend im Manchester Reform⸗Klub eine Rede, in der er dem „Telegraaf“ zufolge u. a. auf die Erklärung Asquiths

sowie der österreichisch⸗ungarischen Monarchie, das sich auf dem zu sprechen kam, daß die Zeit für die Wiederaufnahme des Gebiete der Republik Oesterreich oder außerhalb derselben auf Parteikampfes gekommen sei. In Amerika habe man gesehen, dem Gebiet solcher Staaten besindet, an die Gebietsteile der

wie durch den zu frühen Wiederbeginn des Parteikampfes

Füiede und Völkerbund in Sefabr gebracht worden seien. Die

Folgen davon müßten auch für England ein warnendes Bei⸗ —— sein. Lloyd George sagte ferner, er sei für den Frei⸗ andel, was lauten Beifall auslöste. Freihandel müsse aber von der Ueberflutung des Marktes mit billigen Waren, dem sogenannten Durnping, unterschieden werden.

Italien.

Anläßlich des letzten weeeaties entwirft der „Corriere della Sera“ ein überaus pessimistisches Bild von der Lage Italiens, indem er von dem gewaltigen Anwachsen des Verbrechertums und dem Erwachen der wildesten Instinkte im Die Gleichheit aller Bürger werde schließlich nur im allgemeinen Tiefstand und Elend erreicht werden. Turati und Treves seien sich dieser furchtbaren Gefahr voll bewußt. Das Blatt sieht die einzig mögliche Rettung in einem

aufzufordern seien, die Stimmlisten stets in Evidenz zu halten, damit eine wenn nötig, sofort durchgeführi 1 werden könne. Außerdem wird in einem Antrag des Landes⸗

Verzicht der kacholischen Volkspartei und der Liberalen, wobei diese von ihren militärischen Machenschaften und jene von übertriebenen Arbeiterforderungen absehen müßten.

zeichnnngsschluß der Spar⸗Prämienanleihe

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schweren Jahren des

unglückseligen Krieges dem alten Oesterreich wiederhalt in dessen wirt⸗