Bekannimachung.
Der Zentralverband der Bäcker und Kon⸗ ditoren, Bezirksleitung Magdeburg, und die Bäcker⸗ innung zu Dessau haben beantragt, den zwischen ihnen am 4. November 1919 abgeschlossenen Kollektivvertrag mit Bezug auf den für allgemein verbindlich erklärten, auf Blatt 7 des Tarifregisters eingetragenen Tarifvertrag vom 26 März 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsverhältnisse der in
Bäckereien und Konditoreien beschäftigten Bäcker, Konditoren
und Hilfsarbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Dessau für allge mein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Ancrag 25. Dezember 1919 erhoben merden uand
sind unter
Nummer I. B. R. 5107 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin,
Luisenstraße 33, zu richten.
Der Antrag auf Verbindlichkeitserklärung des am 14 August 19¹19 abgeschlossenen Nachtrages zu dem Tarifoertrage vom 26. März 1919, veröffentlicht in Nr. 226 des „Deutschen Reichsatteiners“ vom 3. Oktober 1919, ist durch den am 4. November 1919 abgeschlossenen Kollektivvertrag gegen⸗ standslos geworden. W“
erlin, den 1. Dezember 1919. Der Reichsarbeitsminister.
J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Deutsche Transportarbeiter⸗Verband, Be⸗ zir! roß Berlin, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Verband der Berliner Kohlengroßhändler E. VP. am 10 Oktober 1919 vereinbarten Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen, auf Blatt 238 des Tartfregisters eingetragenen, am 12. Mai 1919 abneschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die im Kohlenhandels⸗ gewerbe beschäftiaten gewerblichen Arbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzhl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckoerbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4131 II. Ang. an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Beerlm,, den 2. Dezember 1919. Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bussfs.
Die von heute ab sur Ausgabe gelangende Nummer 234 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 7164 eine Verordnung über Branntwein, vom 5. De⸗ zember 1919, unter
Nr. 7165 eine Verordnung zur Abänderung der Verordnung über Kaffreersatzmittel, vom 6. Dezember 1919, und unter
Nr. 7166 die Kaffeeersatzmittelverordaung, vom 6. De⸗ zember 1919.
Berlin, den 8. Dezember 1919.
Postzeitungsamt. Krüer.
8
Preußen.
Die Preußische Staatsregierung hat den Abteilungs⸗ dirigenten, Geheimen Oberregierungsrat Dr. Jahnke zum
im Ministerium für Wessenschaft, Kunst uno Volksbildung ernannt. 8
Finanzministerium.
Zu besetzen sind: die Katasterämter Oebisfelde.
Idstein und
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Berahauptmann Schantz in Dortmund ist zum Vor⸗ sitzenden des Berggewerbegerichts m Dortmund ernannt worden.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der Dr. phil. Theodor Roemer in Langenstein ist zum ordentlichen Professor Universität Halle Wittenberg,
der bisherige außerordentliche Professor an der Univer⸗ sität in Straßburg Dr. Ludwig zum außerordentlichen Pro⸗ fessor in der philosophischen Fakultät der Universität in Göttingen und
der bisherige Privaldozent in der philosophischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität in Berlin, Professor Pr. Günther zum außerordentlichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden.
8
Bekanntmachung. Das auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver⸗ ässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603) gegen die 1““ Marie Knebel, geb. Lartz, in Berlin, Ruppiner Straße 20, erlassene Verbot des Handels mit Gegensländen des täglichen Bedarfs (Reichsanzeiger Nr. 103, Amtsblatt Potsdam Stück 19) wird hiermit zurückge⸗ nommen. Berlin, den 2. Dezember 1919. Landespolizeiamt beim Staaiskommissar für Volksernährung. “ “ V.: Dr. Bahmann. CI6
—
Bekanntmachung.
Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RG S. 603)
habe ich dem Schankwirt Fritz Gramberg in Berlin,
Friedrichstraße 120, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel⸗
mit F des täglichen Bedarfs wegen Un⸗ zuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin O. 27, den 6. Dezember 1919. Landespolizeiamt beim Stgatskommissar für Volksernährung. J. A.: Dr. Böhmert.
8 “
können bis zum het effend die Fernhaltung
in der philosophischen Fakultät der
Die geprüft, bevor sie ihre Forderung gestellt haben.
wirtschaftlichen
schaftlichen Lage der deutschen Häfen Rechnung tragen werden.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltun⸗ vhs reg⸗ Bl.
Bekanntmachung.
Dem Milchhändler Karl Legge in Bochum, Maarbrücker⸗ straße 47, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel — RGBs. S. 603 —, der Handel mit egen⸗ ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Milch und Lebensmitteln aller Art, sowie die Vermittler⸗ tätigkeit hierfür wegen Unzuverlässigkeit unter sagt worden.
Bochum, den 5. Dezember 1919.
Die Stadtpolizeiverwaltung. Rau.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603) haben wir dem Kaufmann Julius Pehle, hier, Heiligegartenstr. 11, vom 5. Dezember 1919 ab den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuver⸗ lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. — Die Kosten der amtlichen
Bekanntmachung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und amtlichen Kreisblatt sind von dem Betroffenen zu tragen.
Dortmund, den 29. November 1919. 1 Lebensmittelpolizeiamt. J. A.: Schwarz.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915,
betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Peisonen vom Handel, haben wir der Witwe Johanne Gehring von hier, Wilhelmstraße 10,
durch Verfügung vom 3. Dezember 1919 den Handel mitFleisch⸗
und Fettwaren jeglicher Art und jede Vermittlertätig⸗ reit in bezug auf diesen Handel untersagt. b Gütersloh, den 3. Dezember 1919. Polizeiverwaltung. Tummes. Bekanntmachung. „Dem Kohlenhändler Willi Weber, Loauchstedterstraße 24, hier, ist der Verkauf und die Anfuhr von Kohlen und an derem Heizmaterial vom 8. Dezember d. J. bis einschl. 19. Januar 1920 wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Geeichzeitig wird festgesetzt, daß der von der Pnordnung Betroffene die Koften der Veröffentlichung zu tragen hat. 8 .“ “ Meerseburg, den 8. Dezember 1919. Die Polizeiverwaltung. J. V.:
Michtamtkliches.
v“
Der Präsident der Friedenskonferenz, Clemencean, hat dem Freiherrn von Lersner vorgestern ahend zwei Noten übertelchen lassen, die dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zu⸗
solge in amtlicher Uebersetzung lauten:
Herr Präsident! Der Oberste Rar hat von der mündlichen Mitteilung Kenntnis
genommen, die Sie am 1. Dezember namens der Deutschen Regierung
gemacht haben.
Die Noten vom 1. und 22. November haben die Verantwort⸗ lichkeit der Deutschen Regierung für die Verzögerung der Ratifizierung des Friedensvertrags festgestellt; ihre Schlußfolgerungen bleiben auf⸗ rechterhalten. Die Behauptung eines angeblichen Rechts Deutschlands, zum Ausgleich dafür, daß die amerikanischen Vertreter bis zur Rati⸗ sizierung des Friedensvertrags durch die Vereinigten Staaten in den Kommissionen fehlen, eine Abänderung der Bestimmungen des Feie⸗ densvertrags üher die Auslieferung der Schuldigen und die Rückkehr der Kriegsgefangenen zu fordern, ist nicht begründet.
Nach den Schlußbestimmungen des Friedensvertrags soll dieser
““ 88189 3 in Kraft treten, sobald Deutschland und drei der ahiierten und Ministerialdirektor und Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat assozierten Scc ihn ralifiziert haben. 1
wenn Deutschland versuchen wollte, dieses Inkrafttreten von einer
Es wäͤre vergeblich,
neuen Voraussetzung, nämlich der Teilnahme der amerikanischen Ver⸗ treter gn den Kommissionen, abhängig zu machen. Es trifft nicht zu, daß die deursche Auffassung in dieser Hinsicht am 14. Oktober an⸗ erkannt, worden sei. Ebensowenig trifft es zu, daß die Herren von Sim on und von Lersner am 20. November zu münlichen und schriftlichen Verhadlungen über das Protokoll vom 1. November aufgefordert worden selen. Es ist ihnen lediglich gesagt worden, daß die Deutsche Regierung, die eine schriftliche Note erhalten hatte, lediglich auf die darin formulierten Bedingungen schriftlich antworten
müsse. “ 1G
Der Oberste Rat ist der Ansicht, daß der Artikel 221 des Friedensvertrags, der sich auf, die Rückkehr der Kriegsgefangenen be⸗ zieht, vollkommen tlar ist und keiner Ergänzung bedarf. Frankreich hat schon wiederholt erklärt, daß es die Kriegsgefangenen mit der iieecf hans des Friedensvertrags freigeben würde: Frankreich hat keinerlei Anlaß, dies noch einmal zu wiederholen. 3 Der Rat geht nur aof die Einwendungen ein, die gegen die Ersatzforderung für die Zerstörung der deutschen Flotte n Scapa Fiow und gegen die in der Note der Alliterten vom 1. November
vorgesehenen etwaigen militzfischen Zwangsmaßnahmen vorgebracht worden sind;
auf die deuffsche Note vom 24. November üher Seapa Flow wird in der Anlage eine besondere Antwort gegeben. Alliierten und Assoziierten Mächte haben diese Frage Sie teilen nicht die Befürchtungen der Deutschen Regierung hinsichtlich der olgen, die sich daraus für die deutschen Häfen ergeben würden. Sie halten das Protokoll in der bestehenden Fassung aufrecht. Nach Empfang des in dem Protokoll geforderten voll⸗ ständigen Verzeichnisses aller Schwimmdocks, Schwimmkräne, Schlepper und Bagger werden die alltierten und assoziterten Mächte die von ihnen g troffene Auswahl mitteilen, wobei sie der allgemeinen matti.
enn alsdann die deutsche Regierung nachweisen zu können glaubt, daß eine
der bezeichneten Forderungen geeignet wäre, die Fähigkeit Deutsch⸗ lands zur Befriedigung seiner berechtigten Bedürfnisse hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Fuus ifface oder anderer
,9 wirtschaftlicher Lebensinteressen der gleichen Art erheblich zu beeinträchtigen, kann sie ihre Anträge den alliierten und assoztierten Mächten vorlegen, die ihrerseits bereit sein werden, sie nach Anhörung des Wiedergut⸗ machungsausschusses im Geiste der Billtzkeit zu prüfen.
Was den Schlußsatz des Protokolls vom 1. November betrifft,
so ist der Oberste Rat der Ansicht, daß die Unterzeichnung dieses
Protokolls und die Hinferlegung der Ralifikationsurkunden das In⸗ krafttreten des Friedensvertrags und damit das Eintreten des Friedens⸗ zustandes zur Folge baben. Von diesem Zeitpunkt an wird die Aus⸗
führ ng der Bestimmungen des Protokolls, das die Voraussetzung für
das Inkrafttreten des Friedensvertrags bildet, durch vdie allgemeinen Bestimmungen dieses Vertrags sowie durch die vom Völkerrechb an⸗ erkannten gewöhnlichen. Verfahrensarten gewährleistet werden. Bis zum Inkrafttreten des Friedensvertrags erinnern wir Dautschland zum letzten Male daran, daß eine Kündigung des Waffenstillstandes genügt um den allijerten Armeen volle Fretheit hinsichtlich der von ihnen für notwendig erachteten militärischen Maßnahmen zu geben. In diesem Sinne erwarten wir unverzüglich die Unterzeichnung des
Protokolls und die Hinterlegung der Rarifikationsurkunden.
Gencechmigen Sie, Herr Präsident, die Versicherung meiner vor⸗ züglichen Hochachtung. CGClemenceau.
’
8*
8 Herr Präsident!
Am 27. November haben Sie mir eine Denkschrift übermittelt, worin die Deutsche Regierung die Erfüllung der Forderungen ver⸗ weigert, welche die alliierten und assoziterten Mächte in ihrer Note vom 1. November aus Anlaß der am 22. Juni 1919 erfolgten Zer⸗ störung der deutschen Flotte in Scapa Flow gestellt haben, und worin sie vorschlägt, diese Angelegenheit einem Schiedsgericht zu unter⸗ breiten. Die Deutsche Regierung, die von dem Standpunkt der alliierten und assoziierten Mächte am 25. Juni 1919 Kenntnis erhalten und sich darauf zweimal, nämlich am 28. Juni und 3. September 1919, geäußert hat, behauptet heute, daß diese Zerstörung keinerlei Verletzung der Verpflichtungen Deutschlands bedeute, daß die zerstörten Krielsschiffe im Augenblick ihrer Zexstörung nicht zur Aus⸗ lieferung an die Alliterten bestimmt gewesen seien, daß vielmehr die Zer⸗ störung den alliierten und assotierten Regierungen selbst zur Last falle, die „im Widerspruch mit den Bestimmungen des Artikels 23 des Waffen⸗ stillstandsvertrags die Kriegsschiffe nicht in einem neutralen, sondern in einem feinvlichen Hafen „interniert“ hätten. Die alliterten und asso tierten Mächte können in der deutschen Denkschrift nur einen kaum begreiflichen Versuch sehen, das Inkrafttreten des Friedens⸗ vertrags und die endgültige Wiederherstellung des Friedenszust inds absichtlich zu verzögern. Nachdem die deutsche Regierung von den authentischen Erklärungen des Befehlshabers der zerstörten deutschen Flotte Kenntnis erhalten hatte, hatte sie in ihrer an die alliierten und assoziierten Regierungen gerichteten Note vom 3. September, weit entfernt davon, die ihr in dieser Hinsicht den Alliierten gegenüber obliegenden Verpflichtungen zu verkennen, im Gegen⸗ teil geltend gemacht, daß der Admiral keineswegs die Absicht gehabt habe, die von der deutschen Regierung übernommenen Ver⸗ pflichtungen zu verletzen. Die deutsche Regierung erkannte auch selbst an, daß der Admiral bei der Zerstörung der deutschen Flotte einem allgem inen Befehl gemäsz gehandelt habe; sie fuͤgte hinzu, der Aömital habe sehr wohl gewußt, daß die deutschen Vorschläge zu den Friedensbedingungen die Anrechnung der Flotte auf die Wieder⸗ gutmachungen selbst vorfähen. Hat nicht der Chef der deutschen Admiralität schon am 9. Mai 1919 an den Admiral von Reuter in Scapa Flow geheim geschrieben: „Wie sich auch das Schicksal dieser Schiffe unter dem Druck der politischen Lage gestalten möge, es wird nicht ohne unsere Mitwirkung bestimmt werden, es wird von uns selbst vollzogen werden, und eine Auslieferung an den Feind bleibt ausgeschlossen.“
Gerade die den Bofehlen der deutschen Regierung entsprechende Zerstörung von Gegenständen, die Deutschland an die alliterten und assozlierten Maͤchte abliefern mußte, bedeutet, wie es auch im übrigen mit der persönlichen Verantwortlichkeit des Admirals von Reuter und seiner Untergebenen stehen mag, die Verletzung des Waffenstillsta ds und zugleich eine Maßnahme zum Zwecke der Ver⸗ eitelung von Verpflichtungen, die schon zugestanden waren und gerade unterze chnet werden sollten. Es braucht endlich kaum darauf hingewiesen zu werden, daß die Wahy! der Reede von Scapa Flow in Ermangelung eines geeigneten neutralen Hafens in jeber Hinsicht dem Buchstaben wie dem Geiste des Artikels 23 des Waffenstillstandsvertrags entspricht. Unter diesen Umständen sind die alliüerten und assoziierten Mächte der Ansicht, daß die deutsche Regierung heute die ihr obliegende Verantwortlichkeit nicht ablehnen und nicht bei einem Schiedsgericht die Entscheidung über Krieags ereignisse suchen kann, deren Regelung diesen Mächten zusteht. In⸗ folgedessen sordern die alliierten und assoztierten Mächte, gemäß ihrer Note vom 1. November d. J. die deutsche Regierung auf, ohne weitere Verzögerung das Protokoll zu unterzeichnen, das es er⸗ möglicht, die Ratifikationsurkunden auszutauschen, den Friedensvertrag
Paris, den 8. Dezember 1919.
in Keaft zu setzen und auf diese Weise durch die Rückkehr zu normalen Lebensverhältnissen die Beendigung der Leiden der Völker sicher⸗
zustellen. Genehmigen Sie, Herr Präsident, die Versicherung meiner aus⸗ gezeichneten Hochachtung. lemenceau.
In der ersten Ententenote ist gleich zu Anfang die Nede von einer Mitteilung, die der Vorsitzende der deutschen Friedensdelegation in Versallles am 1. Dezember dem Obersten Rat namens der deulschen Regierung gemacht hat. Diese Mitteilung beruhte „Wolffs Telegraphenbüro“ zufolge auf folgenden Jastruktionen, die dem Freiherrn von Lersner
vom Auswärtigen Amte gegeben worden sind.
1) Die ausgesprochenen Zweifel an der aufrichtigen Absicht Deutschlands, die Bestimmungen des Waffenstillstands und des Friedensvertraas zu erfüllen, sind unbegründet. Die deu sche Re⸗ gierung verwahrt sich gegen den Vorwurf für die Verzögerung des Inkrafttretens des Friedensvertrags verantwortlich zu sein. Berelts am 16. Juli haben wir ratifiziert, seitdem warteten wir darauf, daß die zur Errichtung des 1. Ratifikationsprotokolls erforderliche Zahl rat fizierender Hauptmächte zusammenkäme. Der deutsche Vertreter in Pmris war seit langem mit Vollmacht zur Unterzeichnung des Ratifikationeprotokolls versehen. Erst am 2. November wurde uns davon Kenntnis gegeben, daß England, Frankreich und Italien die Ratifikation vollzogen haben. Diese drei Mächte haben aber nicht ihre Bereitwilligkeit erklärt, den Frieden durch Errichtung des Ratifikationsprotokolls ohne weiteres in Kraft zu setzen, sondern haben hierfür neue schwere Bedingungen gestellt, die in keiner Beziehung zum Friedensvertrag stehen.
2) Die deutsche Regierung wünscht nach wie vor eine schleunige Herstellung des Friedenszustandes durch Inkraftsetzung des Verfailler Vertrages.
3) Ein großer Teil der Vertragsbestimmungen sieht die Be⸗ teiligung Amerikas vor. Sollten diese jetzt ohne Am rika in Kraft gesetzt werden, so ist, wie dies auch von der Gegenseite zugegeben wird, eine besondere Vereinbarung zwischen Deutschland und den ratifizierenden Mächten erforderlich, die sich natürlich nicht auf die Bestimmungen über die Gebietsfragen im Osten beschränken dürfte. Wir sind bereit, in dieser Hinsicht weites Entgegenkommen zu zeigen. Die Beteiligung Amerikas wird jedoch von der deuschen öffentlichen Meinung als eine bedeutsame Garantie be⸗ trachtet. Unsere Zustimmung zur ö der in Red stehenden Bestimmungen rrotz des einstweiligen Fernbleibens Amerikas bildet daher für uns ein Opfer, für das wir ein entsprechendes Gut⸗ J“ in erster Linie in der Auslieferungsfrage erwarten önnen.
4) Die Forderung, das mit der Note vom 1. November nit⸗ geteilte Pootokoll bedingungslos zu unterzeichngen, muß von uns ab⸗ gelehnt werden. Sie steht im Widerspruch mit den Erklärungen, die Herr Dutasta und Herr Berthelot gegenüber Herrn von Simson ab⸗ 5 haben. Beide haben gegen eine mündliche oder scheiftliche Diskussion keinen Widerspruch erhoben. Unsere Einwendungen gegen das Protokoll sind bekannt. Abgesehen von einzelnen minder wichtigen Pg ies deren Richtigstellung mündlicher Diskussion vorbehalten
leiben kann, die aber keine entscheidende Bedeutung haben, und in
der Voraussetzung, daß die baltische Frage inzwischen erledigt sein wird, kommen als wesentlich Scapa Flow und die Schlußbestimmung in Betracht. Wegen Scapa Flow sehen wir der Aeußerung der Entente auf unsere Darlegungen eatgegen. Die Schlußbestimmung ist unannehmbar.
5) Unsererseits müssen wir Aufnahme einer Bestimmung in das Protokoll verlangen, wonach die Heimschaffung derjenigen Kriegs gefangenen, die sich zu dieser Zeit noch in Frankresch befinden, an keine andere Bedingung als die in Artikel 221 bezeichnete geknüpf werden darf. Auch müßten eingevende Bestimmungen über Darch führung der Transporte aufgenommen werden.
6) Bitte, Herrn Dutasta zu fragen, ob Clemenceau, wie ge⸗ meldet wird, ausländischen Journalisten gesagt hat, daß die Heraus⸗ gabe der Kriegsgefangenen erfolgen solle, wenn deutsche Ziv larbetter im Wiederaufbaugebiet eingetroffen seien. H
„Keo
Im Anschluß an Ihre Mitteilungen wollen Sie bemerken, daß iernach Herin von Simsons Haltung von der r1“
Die deutsche Regierung veröffentlicht jetzt die ge⸗
samten deutschen Akten des Auswärtigen Amts über
den Kriegsausbruch. Nachdem Karl Kautsky in den Früh⸗
tagen der Revolution die Sichtung und Zusammenstellung der
Dokumente begonnen und mit mehreren Mitarbeitern un Laufe einiger Monate vollendet haite, wurde die Vorbereitung für den Druck in Zusaämmenarbeii mit ihm vom Grafen Max Mont⸗
as und Professor Walther Schücking zu Ende geführt. Die
ublzkation unterscheidet sich, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ itteilt, von den bisherigen Farbbüchern aller Nationen 1 ihren
Umfang sowie vor allem durch den Geist, aus dem sie entstanden ist.
Sie ist nicht eine die Rechtfertigung der eigenen
“ erstrebende Auswahl, wie die meisten Farbbücher,
dienen. Jedes Doknment darin worden ohne Auslassung, Zusatz oder Verändberung. ersten Male nicht nur die endgültigen Fassungen gegeben, sondern auch die
Entwürfe und alle Bemerkungen und Notizen darauf, selbst wenn sie nichts weiter sind als der Ausdruck von Augen⸗
blickseindrücken und ohne Einfluß auf den Gang der Ent⸗ wicklkung. Von einem Kommentar ist völlig abgesehen. Veröffentlichung ist der stärkste Ausdruck des guten und reinen Willens des verontwortlichen neuen Deutschland, das seinen An⸗
tei er Verantwortlichkeit am Kriege nicht verschleiern will, isse v“ “ “ gelegen, den alsbaldigen Anschlsuß an Deutschland als Bundes⸗ staat zu fordern, wobei Oesterreich selbst nicht als Bundes⸗ E sowie Die Entschließung fordert weiter vollkommene Einigung erzielt worden.
den Mitgliedern der estländischen Abordnung Meinungsver⸗
schiedenheiten aufgetreten, was zur Folge hatite, daß ein Teil dieser Abordnung nach Reval abreiste,
aber auch immer wieder seine Stimme erheben muß gegen die
Begründung des Versailler Friedens allein Schuldige. Monat vor dem Ausbruch des Krieges entstanden. Die Regie⸗ rung wird daher auch alle wichtigen, in ihrem Besitz befindlichen
Deutschland sei der
Beweisstücke aus der welteren Vorgeschichte des Krieges ver⸗ Aber trotz allem Bemühen ist durch deutsche Publikationen allein die volle Erkenntnis nicht erreichbar; sie
öffentlichen. kann erst gewonnen werden, wenn auch die Archive der anderen Länder sich geöffnet haben werden. Erst dann wird die völlige Erkenntnis möglich sein. Nur der tatkräftige Zusammenschluß der Gutgewillten und Aufrichtigen in allen Ländern kann die Weltordnung der Zukunst auf Wahrheit und Gerechtigkeit Die vom Reichsminister der Finanzen ständige Valutakommission trat vorgestern zu ihrer ersten Tagung im RNeichsfinanzministerium zusammen. Die er⸗ schienenen Mitglieder erklärten sich grundsätzlich zur Mitarbeit beceit. Erörtert wurden insbesondere Fragen der allgemeinen Va utapolitik. In einer demnächst stattfindenden zweiten Sitzung soll die Verfassung und Organisation des ständigen Ausschusses festgestelllt und in die Einzelberatung eingetreten weroen.
1 Der Ausschuß zur Prüfung der Arbeitszeit im Berabau beriet gestern unter dem Vorsitz des Professors Gothein über die Frage der Kohlenabfuhr und Wagen⸗ gestellung. Gothein schilderte, dem „Wolffschen Tele⸗
ggraphenbüro“ zufolge, die furchtbare Notlage des Landes in⸗
folge der Kohlennot, wobei er besonders auf die kaliblütigen Forderungen der Entente hinwies, und stellte dem Arbeit⸗
nehmern vor Augen, daß die Forderung der Sechsstundenschicht den Zusammenbruch Deutschlands bebeuten würde. Der Sechs⸗ stundentag müsse und könne nur international geregelt werden.
Die Pertreter der Arbeitnehmer hielten an ihrem r schicht am 1. Februar unbedingt fest.
demgegenüber
und Berghauptmann Schantz mit einem herzlichen Appell an das Gewissen der Arbeiter eingebracht wurde, trat eine Pause ein.
unter der Bergarbeiterschaft getroffen wissen. Hei der Ab⸗
stimmung erklärien sich die Arbeitnehmer geschlossen für Ein⸗
führung der Sechsstundenschicht am 1. Februar,
1 die Wissenschaftler geschlossen gegen diese Mög⸗ chkei
— 8
Bayern.
Der frühere Kronprinz Rupprecht hat an den Präsi⸗ denten des bayerischen Landeshilfsvereins vom Roten Kreuz, Staatsministers a D. Ritter von Brettreich laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgendes Schreiben
gerichtet: Herr Präsident! Noch verzehren sich Hunderttausende deutscher Kriegsgefangener
in Frankreich in stummem Sehnen nach Befreiung und Heimkehr und
Millionen Angehöriger in bitterem Leid um sie. Frankreich lehnt
die Freigabe ab mit Gründen, die vor keinem Urteil bestehen
önnen, am wenigsten vor dem der Menschlichkeit, aus der allein die Hoffnung auf Völkerversöhnung und eine sittliche Völker⸗ ordnung dämmern könnte. Zur Begründung dieser Haltung werden, wie ich höre, von Frankreich auch die Versailler Bestimmungen über die Auslieferung der angeblich am Kriegsausbruch und an Kriegsverbrechen schuldigen Deutschen herangezogen. Ich betrachte diese Bestimmungen als schlimmste Vergewaltsgung, ie allem Völker⸗ und Staatenrechte zuwider, je einem wehr⸗ losen Polke zugefügt worden ist, und das Gericht, bei dem Kläger und Richter die gleiche Person ist, als ärgsten Hohn auf jegli es Rechtsempfinden. Nichltsdestoweniger halte ich es für meine Pflicht, was mich betrifft, alles zu beseitigen, was von gegnerischer Seite dazu benützt werden könnte, der Zurückhaltung der Kriegs⸗
gefangenen als Vorwand zu dienen, und erkläre Ihnen daher als
Pasidenten eines um die Kriegsgefangenen besonders bemühten Vereins, daß ich, wenn die alltierten Mächte meine Auslieferung fordern sollten, ihrem Verlangen Folge leisten werde, nicht in nerkennung eines ihnen zustehenden Rechtes, das ich in dem Briefe vom 26. Juli 1919 an den Herrn Präsidenten des Bayerischen Landtages verneint habe und immer ver⸗ neinen werde, sondern in Erfüllung
über, dem ich angehöre, zu erfüllen stets bemüht war. eine freudige Genugtuung, wenn meine Stellungnahme dem Wohle des Vaterlandes dienen könnte, wie denn überhaupt mein heißestes Bestreben allein darauf gerichtet st, dazu beizutragen, daß unser Polt angesichts der schwer bedrängten Lage, in der es sich befindet, ungestört der Arbeit am Wiederaufbau jeines Volkstums, seiner Wirtschaft und Wohlfahrt leben kann. ““ 8 8
Regierung um
ondern eine umfassende Herausgahe aller Aktenstücke, welche für die letzte Phase der Vorgeschichte des Krieges von Be⸗ deutung sind, mit dem einzigen Zweck, der Wahrheit zu ist vollständig abgedruckt Zum
sind in einer offiziellen Aktenveröffentlichung und Zerdik mit den Sektionschefs Enderes, Schuüͤller und
Die
Die Kriegsursachen sind nicht in dem letzten
einberufene
Verlangen nach Einführung der Sechsstunden⸗ Zur Beratung über
einen Vermittlungsvor der von Professor Francke — 1 eien Vermittlungsvorschlag, der von Professor Francke V wurde von einem liberalen Abgeordneten aufgeworfen, welcher
Er wünschte zu wissen, ob „Birchles “ --28 te Befürchtun Der Vermittlungsvorschlag will die Regelung der Sechs⸗ b“ stundenschicht internattonal auf diplomatischem Wege betreiben, die 7. Stunde beibehalten, aber höher bezahlen und einschnei⸗ dende sofortige Maßregeln zur Behebung der Wohnungsnot
. einer Pflicht, die ich in den schweren und bitteren 1 des Krieges dem Volke gegen⸗ Es wäre mir
— Vor dem Volksgericht München begann gestern die Verhandlung gegen den Metzger und Schenkkellner Alois Lindner, der am 21. Februar d. J. im Sitzungssaal des
Landtags den Minister Auer schwer verletzte und den Mafor Jahreis sowie den Abgeordneten Oesel tötete. Bei seiner Ver⸗ nehmung gab Lindner die Tat gegen Auer zu. Entgegen seinem früheren Geständnis bestreitet er heute die Tötungs⸗ absicht, er habe Auer nur vom politischen Schauplatz entfernen wollen. Den Masor Jahreis will er in der Notwehr getötet und auf den Abgeordneten Oesel nicht geschossen haben.
Hessen.
Die Volkskammer hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ den Entwurf der Verfassung des Volksstaats Hessen mit den Stimmen der Mehrheits⸗ parteien angenommen. Daraufhin finden die ersten Wahien zur Volkskammer im November 1921 statt.
8 ODesterreich. Gestern abend und die Staatssekretäre Reisch, Löwenfeld⸗Ruß, Paul
Hofrat Grünberger nach Paris begeben.
— Der national⸗sozialistische Parteitag für Deutsch⸗Oesterreich hat eine Entschließung angenommen, die sich dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge gegen eine Donau⸗Föderotion sowie gegen die Habsburgische Restauration, als den nationalen Niedergang Oesterreichs bedeutend, wendet. Es sei vielmehr im Interesse der Lebensfähigkeit Oesterreichs
staat zu kanstituieren wäre. die Beseitigung der Absperrung der Länder und Bezirke sowie die rascheste Abschaffung der zentralen Wirisschaft. Schließlich wird u. a. der Wunsch nach Ausschreibung von Neuwahlen ausgesprochen.
Ungarn.
Das Ungarische „Telegraphen⸗Korrespondenzbüro“ meldet,
daß der rumänische regierende Rat von Hermannstadt sämtliche ungarischen Staatsschulen, sowohl Normal⸗ als auch Mittel⸗ und Hochschulen, geschlossen hat.
pflichtige Kinder und Studenten bleiben ohne Unterricht.
Die Rumänen sind nicht imstande, die entlassenen ungarischen Lehrer zu ersetzen, weil sie auch für ihre eigenen Normalschulen keine Lehekräfte haben.
Tschechv⸗Slowakei. der sozialiftischen Partei angehörenden Minister nicht zur sei. Wie das tschecho⸗slowakische Pressebüro mitteilt, wird die Regierung, um zu einem versöhnlichen Einvernehmen zwischen den beiden Arbeiterpartesen zu gelangen, eine Veroronung zum Schutze des freien Koalitionsrechts erlassen.
V Großbritannien und Irland.
In Beantwortung einer Anfrage erklärte der Minister Bonar Law im Unterhause, die gegenwärtige deutsche Verfassung bestimme, daß der deutsche Staat ein Republik sei; die Wiedereinsetzung der sei deshalb aus⸗ geschlossen. Falls aber nach der Ratisikation des Friedensver⸗ trags das beutsche Volk seine Verfassung ahändern wolle, so müßte die Haltung der britischen Regierung im Einverständnis mit den Verbündeten Großbritanniens erwogen werden.
Die Angelegenheit des Vertrags mit Frankreich
der Oppositiongpartei angehört. zu r egenwärtig zwischen der englischen und französischen Regierung Verhandlungen im Gange seien bezüglich der Verteidigung Frankreichs für den Fall, daß die Vereinigten Staaten es ab⸗ lehnen sollten, an einem solchen Vertrag mitzuwirken. Bonar Law antwortete namens der Regierung, daß Unterhandlungen dieser Art nicht stattgefunden hätten und daß die Regierung keine solche Verpflichtung eingehen werde, bevor ein diesbezüg⸗ liches Projekt der Kammer vorgelegt sei.
— In London ist gestern ein Sonderkongreß der Ge⸗ werkschaften eröffnet worden, der über den durch Nicht⸗
Zustand beraten soll. Eine einstimmig angenommene Ent⸗ schließung spricht sich dafür aus, eine Propaganda für die Nationalisierung der Bergwerke zu eröffnen und im Februar Heinen besonderen Kongreß einzuberufen, der darüber Beschluß fassen soll, in welcher Weise die Regierung gezwungen werden solh die Forderung auf Nationalisierung anzunehmen.
Dem „Algemeen Handelsblad“ zufolge hat der Premier⸗ minister Lloyd George vor dem parlamentarischen Ausschuß des Gewerkschaftskongresses eine Erklärung über die Politik der Regierung abgegeben, in der er sagte:
Standpunkt ein, wie die Gewerkschaften. Die hate 8 und Truppen seien zurückgerufen worden, und die Regierung verfolge die Politik, sich in die inneren Angelegenheiten nicht einzumischen.
Friede einmal unterzeichnet sei, kein einziger Mann gezwungen, im englischen Heere zu dienen. In der Erwerbslosenunter⸗ üns ung könne die Regierung nicht mehr so fortfahren wie bisher.
Frankreich.⸗
Der Ministerpräsident Clemenceau begibt sich heute abend auf zwei bis drei Tage nach London, nach einer Meldung des „Journal“ auf Einladung Lloyd Georges, um über die russische und türkische Frage, die Frage der Fort⸗ setzung der Friedenskonferenz in Paris und über die Lage zu verhandeln, die durch die Haltung des amerikanischen Senats geschaffen ist. 1
— Der Oberste Rat legte nach dem Bericht der „Agence Havas“ die Grundsätze fest, nach welchen die Schiffe unter die kleinen Mächte verteilt werden. Die Zerstörung der deutschen Schiffe ist Sache der Uebernahmestaaten. Die Frist, innerhalb welcher diese Zerstörung erfolgen soll, ist verlängert worden. Die alliierten Vertreter legten hierauf die Abände⸗ ungen fest, die im Vertrag mit Rumänien über das Schicksal der Minderheiten in Rumänien ongebracht werden lönnten, und beschlossen, daß die der Türkei gehörenden Goldreserven, die gegenwärtig noch in Berlin liegen, nach
1 Die Familien von über sechstausend Lehrkräften, also etwa fünfundzwanzig⸗ tausend Personen, sind dadurch brotlos geworden. 275000 schul⸗
Der Präsident der Republik hat die Demission der
präsidenten als Antwort auf die Einladung
am 17. Dezember, die
haben sich der Staatskanzler Dr. Renner
nannten Blaite
Die Regierung nehme in der russischen Frage denselben chen Kriegsschiffe
Was die Militärdienstpflicht anbelange, so werde, wenn der
—y————ö—
heißen Wünsche der Spender erfüllt.“
Paris gebracht werden müssen. Der Rat stimmte einer Ab⸗ änderung des Vertragsentwurfs mit Ungarn zu, da die Dele⸗ gation den Einwand erhoben hatte, daß die Grenze zwischen Ungarn und Kroatien unvorteilhaft festgelegt worden sei, indem, das Bett der Drau verlegt wurde. Ferner stimmte der Rat den von der Reparationskommission angenommenen Verfügungen, beireffend die Erhebung von Zollgebühren, zu. Diese Bestimmungen werden Deutschland im Augenblick der Inkraftsetzung des Friedens⸗ vertrags zur Kenntais gebracht. Der Oberste Rat nahm Kenntnis von zwei Telegrammen des ungarischen Minister⸗ zdur Entsendung von Bevollmächtigten. Vor Schluß der Sitzung sprach Elemenceau Polk das Bedauern über seine Abreise aus. An Stelle von Polk wird der Botschafter der Vereigigten Staaten Hughes G. Wallaze an den Beratungen des Rates teilnehmen.
— Die Kammerausschüsse werden am 16. Dezember wieder zusammentreten. Die nächste Kammersitzung ist nächste Senatssitzung am 18. Dezember.
Spanien.
Nach einer Havasmeldung hat D
neuen Kabinetts angenommen.
Lettland.
Die estländisch⸗lettländische Grenzregelungs⸗
kommission hat sich der „Berlingske Tidende“ zufolge auf⸗
gelöst, da sie keine Einigung darüber erzielen konnte, welchem
von beiden Ländern die Stadt Waltk zufallen soll.
Auf der Konferenz in Dorpat ist nach dem oben ge⸗ über die Anerkennung der Unabhängigkeit Estlands sowie über die Bedingungen einen Waffenstillstand
Dagegen sind unter
— um mit der Regierung zu verhandeln. Asfien. “
Einer Meldung der „Morning Post“ zufolge sollen sich in Damaskus anläßlich eines Kongresses der Syrier Unruhen haben. Der Kongreß soll sich den Titel einer kon⸗ tituierenden Versammlung beigelegt und Emir Fessal zum König des vereinigten unabhängigen Syrien ernannt haben.
— Der persische Mnister des Aeußern hat der „Agence Havas“ zufolge dem Generalsekretär des Völkerbundes mit⸗
geteilt, daß die persische Regierung ihren Beitritt zum
Völkerbund erklärt. — Nach einer drahtlosen Meldung aus Peking vom
7. Dezember hat der chinesische Minister des Aeußern
an die japanische Gesandischaft eine Note gerichtet, in der er sie ersucht, den japanischen Konsul in Futschan 88 Amtes zu entheben. Er verlangt ferner für die während der
Kenntais genommen, da ihre Demission politisch nicht begründet jüngsten Vorfälle getöteten oder vermundeten Chinesen Schaden⸗ nüIntns ge „ 2 8p mio el
vergütung und fordert schließlich, daß der japanische Konful
sich bei den chinesischen Behörden der Stadt entschuldige.
— Nach einer telegraphischen Mitteilung aus Peking an die chinesische Gesandtschaft im Haag ist in China unter dem Vorsitz von General King⸗Jun⸗Pion ein neues Kabinett
ebildet worden. Der bisherige Minister des Aeußern. der an er Spitze der chinesischen Abordnung auf der Friedenskonferenz stand, bleibt auf seinem Posten.
Wohlfahrtspflege.
Seit Mitte August hat sich das Hilfswerk unserer ernen Freunde und Stammesverwandten in Amerika in einer Weise erweitert, die um so demerkenswerter ist, als es sich in aller Stille und mit vielen anfänglichen Hemmnissen, sowohl drüben wie hier, entwickelt hat. Die erste größere Sendung auf Dampfer⸗
„Birchleaf“ war, wie viele andere Sendungen, an den Reichs⸗
regierungsseitiger Eingriffe bei Liebesgaben herrschte und der Reichs⸗
präsident sich in allen Wirren der letzten 12 Monate in Amerika
eines stets wachsenden Vertrauens erfreut hat. Die Schwierigkeiten in Deutschland bei Liebesgabensendungen waren aber durch zus auf die Erledigung privater Liebesgabensendungen beschränkt. Schon selt Mitte da hatte für die größeren, zur allgemeinen Verteilung be⸗ stimmten Sendungen das deutsche Rote Kreuz alle Vorkehrungen für eine den Wünschen der Geber entsprechende des eene getroffen. Als die Anzeichen wuchsen, daß das Hilfswerk weit über den erhofften Umfang hinausgehen würde, bildete sich dann der deutsche
1 ert er de Zentralausschuß für die Amerikahilfe, der zunächst aus dem deutschen erfüllung der polltischen Forderungen der Arbeiter entstandenen 1
Roten Kreuz und der deutschen Wohlfahrtsstelle bestand, aber in letzter Zeit durch Hinzutritt sämtlicher führenden Wohlfahrts⸗ organisationen des Deutschen Reichs, insbesondere auch der kon⸗ fessionellen, der sozialdemokratischen und der gewerkschaftlichen Wohl⸗ fahrtsstellen sowie der Städtevertretungen sich zu einem deutschen Zentralausschuß für die Auslandshilfe erweitert hat. Zwischen dem 15. August und dem 15. November haben zur Verteilung vorgelegen u. a. etwa 100 000 Pfund Mehl, 100 000 Pfund Speck. über eine Million Dosen Milch, Teigwaren, Reis, Seife, Schokolade usw., hann Kleidungsstücke aller Art in einem Gesamtwert von weit über 10 Millionen Mark, und zwar auf der Basis der Septembervaluta. Die folgenden Dampfer haben diese Waren bisher herübergebracht: „Algerie“, „Berlin“, „Birchleaf“, Hankow Maru“*, „Jason“, „Mar Rojo“, Keresan“, „Kerwood“, „Kerlew’,Natenna“, „Schodack“,, Faea. Inzwischen hat die Reichsregierung den Wunsch unserer Auslands⸗ freunde und Stammesverwandten, zu helfen, dadurch weitestgehend anerkannt, daß Liebesgabensendungen zur Verteilung an Bedürftige einfuhr⸗ und zollfrei sind. Die Liebesgaben sind Fisber nach sorg⸗ fältiger Feststellung des v in diejenigen Teile Deutschlands esandt worden, wo die Not am größten ist (Oberschlesien, Ruhrgebiet, üchsisches Erzgebirge, Thüringen, Großstädte und Großindustriezentren mit starker Säuglingssterblichkeit). Wenn die Liebesgaben, wie nach allen vorliegenden Nachrichten gehofft werden darf, in wachsendem Maße herkommen werden, so werden nach und nach überall im Deutschen Reiche Liebesgaben an Bedürftige zur Verteilung kommen koͤnnen. Besonderer Anträge hierfür bedarf es jedoch nicht. Die Feststellung des Bedörf⸗ geschieht durch den Zentralausschuß. Um den durch die Ver⸗ teilung gestellten Aufgaben möglichst gerecht zu werden, geschieht die Verteilung durch Kommunalverbände. Diejenigen Kommunalverbände, die Liebesgaben erhalten sollen, werden aufgefordert, einen Wohl⸗ sbeczucshen zu bilden, in dem die priyaten und behördlichen Wobl⸗ fahrtseinrichtungen vertreten sein müssen. Diese Wohlfahrtsausschüsse stellen den Verteilungsschlüssel innerhalb des Bezirks der Kommunal⸗ verbände auf. Im ührigen gelten für die Verteilung die Gedanken⸗ gänge, die in den letzten Worten der für die Vecteilung maßgebenden Richtlinien des deutschen Zentralausschusses für die Amerikahilfe zum Ausdruck gebracht sind: „Gelingt außer einer solchen Linderung der materiellen Schwierigkeiten auch noch eine iderlle Stärkung des Volksbewußtseins durch die Erweckung des berechtigten Glaubens an die Hilfsbereitschaft warmherziger ferner Freunde, erst dann sind die (W. T. B.) 1