1919 / 289 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Dec 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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ööu“ masch u Bekanntmachung. etzbl. S. 1456) s 8 ieh und 2v 8 Eeebungen gegen 1esa hne. bis zum Bekanntma nnesee de err, Kaßhen 885 2g. 8 4 82 88. V. ter dem 8. Dezember 1919 i auf ater 8. zember 91 . 2 dlershof. Alt Glieni e, Baumschulenweg, Bertin, Biesdorf, 31. Dezember . er! oben werden un lind un er Nummer Der Deutsche Textilarbeiterverband und der nüingake nes ie 1 lem Fzür di Vandwirtsch ft si —42 habe, Tarifregisters eingetragen worden: ern EE E Kee Bohnsdorf, Borsigwalde, Britz, Buckomw, Charlottenburg, I. B. R. 6025 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ Verbhand von Arbeitgebern der Sächsischen Textil⸗ 88 . Kelbga 24 +2 nür Diese Befb 2— Der zwischen dem Verein zum Schutze des Kleinhandels Der zwischen dem Bayerischen Tonindustrieverband E. V., Cöpenick. Dahlem, Friedenme ieeee. straße 33, zu richten. Industrie in Chemniz haben beantragt, den zwischen in Anspruch genommen werde.

zu Sorau N. L. und dem Ortsausschuß Sorau N. L. des Ge⸗ dem Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands und dem Zentral⸗ Frisdrichshagen, Groß Lichterfelde, Grünau, Grunewald, Hasel⸗ Berlm, den 8. Dezember 1919. v1“ und dem Verband von Arbeitgebern der Es folgt die zweite Beratung des Entwurfs eine⸗ werkschaftsbundes der kaufm. Angestelltenverbände am 16. Sep⸗ verband christlicher Keram⸗ und Steinarbeiter Deutschlands, Dorst, Heinersdorf, Hohenschönhausen, Phanesathat. Jungfern⸗ b Der Reichsarbeitsminister. 8 Sächsischen Texrtil⸗Industrie, Ortsgruppe Lengen⸗ Gesetzes, betreffend die Sozialisierung der Elek⸗ tember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Verwaltungebezirt Bayern, am 1. Augvst 1919 abgeschlossene eide, Kar shorst, Kaalsporf Lankwit, Lrhtehhera⸗ Lichtenrade, ZA5“ feeld⸗Rodewisch, am 21. Oktober 1919 abgeschlossenen trizitätswirtschaft.

Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen An⸗ Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ ahlsdorf, Mariendorf, Marienfelde, Neukölln, Niederschöne⸗ 8 Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedin⸗

1 3 Wr.. I . 1““ 8 8 5 8 4 3 Rei 8 8 gestellten im Kleinhandel wird gemäß § 2 der Verordnung bedingungen in den Ziegeleien, Dachziegel⸗ und Schamortewerken weide, Niederschönhausen, Nicolassee, Nordend, Oberschöne⸗ gungen für die gewerblichen Arbeiter in den Färbereien, Kunst⸗ Beim § 1, wonach unter Führung des Reiches Körper

4 8 (Reiche⸗Ges⸗ S. 145 b a b 23 —₰ b weide, Pankow, Plötze see, Reinickendorf, Rosenthal, Rudom, Eö1““ und Streichgarnspinnereien, Zwirnereien, Tuch⸗, Fils⸗ und schaften oder Gesellschaften zur Erzeugung und Fortleitung elek⸗ dheh , vengeSz0c eteen he 1eehnsa vn 8ec, 5 878eh sardan e nannd,2. F Fehems dern Rummelsburg, Saalwinkel, Schlachtensee, Schmargendorf, Unter dem 8. Dezember 1919 ist auf Blatt 292 des Tarif⸗ hesneesnc nema 82 der 8 vom 8— Hecmber trischer Kraft gebildet werden sollen, aber noch ein his zum Närt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. No⸗ rechts des Rheins für allgemein verbindlich erkätt. Die allge⸗ Schöneberg, Schönholg, Steglitz. Stralau⸗ Südende, Tegel, registers eingetragen 1“ 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der sächsischen 5 EEEE a; Eir w ge-nbg Fegeshag ber 1919. . meine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. November 1919. C ae S erccn Mannse, Me⸗ sases, Eaag. Der zwischen der Vereinigung der land⸗ und forstwirt⸗ Orte Lengenfeld, Rodewisch, Eich, Schönbrunn, Woifsschütz, Beiprech 1I. siatt. aft vorgesehen ist, findet eine 4 gemeine Der Reichsarbeitsministtt. Derr Neichsarbeitsminister. denchhie hesc chiie vnn erflc,m 1““ scaftlichen Arbeitgeberserbände für die Provinz Sachsen und Grün und Waldkirchen für Lager Berichterstatter Abg. Falk (Dem): Der Ausschuß war sich m J. V.: Geib. 11111*“ J. V.: Geib. beblnwendungen gegen diesen Antrag können bis zum Aahalt, dem Deutschen Landarbeiterverband und dem entral⸗ Leen ve⸗ nd 8 ü vn zum allen seinen Mi gitter mit der Regierung darüber einig, daß die

8* 2 31. Dezember 1919 erhoben werden und sind unter verband der Land⸗, Forst⸗ und Weinbergsarbeiter Deutschlands 10. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer Elektrizitätswirtschaft vereinheitlicht und zusammengefaßt werden muß.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs, 3.. 1 1 R 6038 das mist Berli am 1. August 1919 abgeschlossene Rahmen⸗Tarifvertrag I. B. R. 6113 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Nur üder das Wie bestanden Schwierigkeiten. Da standen sich gegen⸗ Nr. I. B. R. an das misterium, erlin, zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den Luisenstraße 33, zu richten. über der alte 1“ der uns in der ersten Beratung vorlag

3 2 2 itsministeri B [¶W. 6, Luisenstraße 33,34, Zimmer 42. ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42, während arbeitsministerium, 3 eclin WS. sepfine 3 isenstraße 33 ichten nd der Entw nolische rgeleg er der regelmäßigen Dienststunden eingesehen 8.,*., 8 während der regelmäßz gen Dienststunden eingesehen werden. Luisenstraße 38, zu richten. jandwirtschaftlichen Betrieben wird gemäß § 2 der Ver⸗ Berlin, den 10. Dezember 1919. bdeeeeeehhhbd der Entwurf, der dem englischen Paviament vorgelegt word Der Reichsarbeitsminister 3 8 88 Der Gegensatz beider Entwünse besteht darin, daß bei uns

3 aS . 1n Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarispertrag infolge Verli 8 910 z 8 S 145* rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge Irklz es R itathtHienib bindlich ist, Berlin, den 8. Dezember 199. 1 ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) . 2 Fatin einzein der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können 8 bEEböbö1“ v Der Reichsarbeitsminister. 1““ für das Gebiet der Provinz Sachsen und des Freistaagtes J. A.: Dr. Busse. n Z8 fese, hsrassheleh Nlen eeeis gg. b“ Berlin, den 8. Dezember 1919 E“ dinolichkeit beginnt mit dem 1. November 1119L. NIST1“ Berlin, den 8. Dezember 1919. Der Registerführer. Pf HZTCE“ 8 v““ J Der Reichsarbeitsministtr. gesüshtans g 9n * nach volitischen Füsricen oder sentüchen ichtspunkten. In Der Registerführer. Pfeiffer 8 8 8 m C. 1 EEE“ 8 8. dissen Feen follen g5 eec. Ken⸗ 8 8 8 1 Der Verband der Baugeschäfte von Groß Berliiin, 1“ b 1 sgeeschlossen werden zu einheitlicher Versorgung samten Betriebes .“ vI Bekaunntmachung. [E. V., der Cband ze agga csh 1sac s 8* b Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ umtt elektrischer Kraft. Heute ist dieses Vieh aus rein wirtschaftlicher Bek 1 1“ 8v stelltenverbände, der Gewerkschaftsbund der Ange⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42,— 2 1 . E11.“ 1“ 5 2 . Unter dem 8. Dezember 1919 ist auf Blatt 305 des Tarif⸗ stellten und der Zentralverband der Angest Arl. während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. 8 (Fortsetzung aus dem Hauptblattvl’l.)) schwerwiegend ist, daß sie nur mit allergrößter Vorsicht gelost werder. Unter dem 8. Dezember 1919 ist auf Blatt 298 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: ben be attaan den wischen ih 29 On ber 19 8 Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag inkrllege bt Nationalversamminn 8* kann, haben endgultige Entschedung in eine nahr registers eingetragen worden: 3 Der zwischen dem land⸗ und forstwirtschaftlichen Arbeit⸗ h6 5 Fenttast den zeosschen waseht Oktober 1919 der Erklärung des Reichsarbeiteministeriums verbindlich ist, können Dentsche 8 Shns hn unngag 68 ukunft zu verschieben. Deshalb heißt es in § 1: „Das Nähere be⸗ Der zwischen dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ geberverband fur den Beziek der Amtshauptmannschaft Leipzig 6 gesch ossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen i Berlin. timmt ein dis zum 1. April. 1921 einzubringendes Gesetz zur Regelung gestelltenverbände, Ortsausschuß Bielefeld, der Vereinigung der E. V., dem Zentralverband der Forst⸗, Land⸗ und Weinbergs⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellien Erstattung der Kosten verlangen. 1““ 130. Sitzung vom 16. Dezember, Vormittags 10 Uhr. der Eektrizitätswirtschaft, soweit sie nicht bereils in diesem Gesetz Privatangestellten⸗Verbände Bielefelds und Umgebung sowie arbeiter Deutschlanos und dem Deutschen Landarbeiterverband der Baugeschäfte gemäß 2 der Verorduung vom 23. Dezember Berlin, den 8. Dezember 1919. 1 b 111““ 1 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für die Stadt⸗ und Gemeinde⸗ 88 Der Registerführer. Pfeiffer⸗ (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“).) Abg. Krüger⸗Potsdam (Soz.): Die Demokratie kann erst 8

eiffer.

dem Verband Bielefelder Großhändler am 28. Mai 1919 ab⸗ am 10. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung b 2 1b . 2 3 1 . 6 ; 1 1 1 8 2 8 ezirke: 5 jenicke ¼ 1 ü ischaft 3 Rüaelsen Farisoeriras ue Jerah de Cänirraans der eeraeescggägthden ganund essnehsas. dee, Behcze, gealarabe, vecaüer Chrlece uf der Tacesordmung sehen zunacht Anfrazen.pend eet acsteae e pereneen he

1 en Betrieb d gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ E1I“ 7 ꝙꝗ 8 8 eee . samtheit ü führt wird. Eine völli E Fri⸗ firmen wird gemäß 2 der Verordnung vom 23. Dezember 852 19 18 vFEE S. 1456) für hg Gebiet der burg, Cöpenick, Dahlem, Friebenau, Friedrichsberg, Friedrichs⸗ Bekanntmachung. Auf eine Anfrage des Abg. Kempkes (D. V.) wegen Erlasses gesamthei rgeführt wird. Eine völlige glise rahenee Wirt

V Inp Münister, die über die De⸗ schaft ist heute noch nicht möglich. In erster Linie muüssen die labens⸗ 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt. Amtshauptmannschaft Leipzig für allgemein verbindlich erklärt. E““ gech. Neneler zeetendsenächee de

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selde, Friedrichshagen, Groß Lichterfelde, Grünau Grunewald, dem 8. De * . von Verordnungen durch einzeln⸗ - 1— lisen d

I HeSn . . Dezember 1919 ist auf Blatt 291 des pilmachu 8-1he vat ertrags⸗ weichtigen Betriebe aus den Händen einzelner privatkapitalistischer Ge⸗ und Landkreises Bielefeld für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichteit beginnt mit dem 15. Oktober Haselhorst, Heinersdorf, H heaschönhausen, Johannisthal, Tarif egisters eingetragen worden: 1 eN 1 shenaus seafähcher Vesbane 88 Fellchasten perommen und in die Pascie efentbet ”n vverden Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 20. Ok⸗ 1919. Jungfernheide, Karlshorst, Kaulsdorf, Lankwitz, Lichtenberg, Der zwischen dem Deutschen Arbeitgeberbunde für dat riffen und insbesondere schon das Mitbestimmungsrecht der Ar⸗ Um eine billige Versorgung mit elektrischer Kraft zu erreichen, müssen iober 1919. 1“ Der Reichsarbeitsminister. Lichtenrade, Mahlsdorf, Mariendorf, Marienfelde, Neukölln, Baugecerbe E. V. in Berlin und dem Deutschen Polierbund] beiter bei Künd gungen geregelt baben, ermidert mözlichst groze Gebiete zusammengescheossen werden Dee Erzeugunes 18 b iisminister. A.: Si ..eeeRAiiederschöneweide, Niederschönhausen, Nicolassee, Nordend, in Vraunschweig am 15. Juni 1919 zur Regelung der Unkerstaatssekreker Dr. Lewalde daß eine Verständigung über des elektrischen Stromes muß möglichst an den Ort gelegt werden EEE1“ 88 erschönewelde, Pankow, Plötzensee, Reinickendorf, Rosenthal, Arbeitsbedingungen für Pollere im Baugewerbe abgeschlossene diese Angelegenheiten zwischen den beteiligten Ministerien leider noch iro die deoglen genvunen nes beenlen dee e ransport nicht nötig I er KM tr. Das Tarifregister und die Revisterakten können im 1 Rudow, Rummelsburg, Saatwintel, Schlachtensee, Schmargen⸗ Tarifvertrag, dem sich der Reichsverband des Deutschen nicht habe herbeigeführt werden können; er werde dem Anfragenden 82 ECET1öö““ ͤͤZẽZö—1“ dorf. Schöneberg, Schönholz, Steglit, Stralau, Süpende, Tresbaugewerdes nachträglich ngeschlofsen hat, wird gemäß eine schrfinche Artwort narem nene dcse ef ti, bevorstehende ls Heu cesnte abhänge bartf nicht dczu alpen, daß der Betrch unteran veha ettes sge azc n Lühechen, aannn eneng. des vehedathzheer Bencnaec adüszen ie de de genga gfolw ütad edae.aras, Uüneeneanen Wlüieutn ne döhle Te bencgerorpnung vom Be. Deumber 1918 (Reichs⸗Gesegbl. ae.cg der düches i dn geneaen degvertenfmwerstanken. erzscaßt,eines Beämtengfpargles glteltaird, onhendan Kheen während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. 89 Erkläräng des Reichearbeitsministeriums verbindlich ists bonnen Westen al llgesmxnah. Wilmeisvorf, Wittenau und Zehlen⸗ CS. 1456) für das Gebiet des Deutschen Reiches mit Aus⸗ ZE“ ftellt e. wegen mangel. wendig ein weitgehendes Mitbestimmungsrecht der schaffenden Arbeiter Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarlsvertrags gegen dorf für allgemein verb nolich zu erklären. 3 8 nahme des Gebietes des Zweckverbandes Groß Berlin für bg. isf Ists t d de 8 z gerter Bezahlun und der Komsumenten. In erster Linie muß der Einfluß der Volksgesamt⸗

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können Erstattun der Kosten verlangen S 8 Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum allgemein verbindlich erklärt. hafter Prei 4 92 gv e. heit des Reichs stehen. Das vorliegende 868.5. ist nur der Anfang der

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Be - . 1919 “”“ 33.. Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer Die all emeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Sep⸗ Kun euten 1 Sozialisierung; die endguͤltige Durchführung der gesamten Sczialisie⸗

Erstattung der Kosten verlangen. -—- -1 1111A1“*“ I.. B. R. 6037 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ ember 1919. Sie erstreckt sich nicht auf Stadtverwaltungen ehner, , Sr Lewald: Es ist in Aussicht ge rung wird ecbhängig sein von der gesamten wirtschaftlichen und kech⸗

Berlin, den 8. Dezember 1919 Der Registerführer. Pfeiffer. 8 straße 33, zu richten. dir Pauarbeiten in eigener Regie ausführen. Die esbehndan 8 1 —1 88 88 nischen See 8 wvengst. rundsätzlich festgestellt werden,

1I1““ veerbe. 8 8 1 - 6 1 n bisherigen Zusch 1 8 -8n var. auf welchem We⸗ in welcher Richtung die Soziali gswirt⸗

DOer Registerführer. Pfeiffer. atuth Berlin, den 8. Dezember 1911. der allgemeinen Verbindlichteit auf diese Stadtverwaltungen Prozentsatz zu erhöhen. Die Verzögerung der Auszahlung ist darauf Füünc 1SDem EE“

b““ 38 Bekanntmachung. Der Reichsarbeitsminister. bleibt vorbehalten. 5 dinc Hesehuna ughnn, d-8 ’u ö T II ge sondern es

rr. EIII1 1 . 1] k setzes vom 2. März 19 Schwierngkei achen. D 89 oll auch ein weitgehendes Eigentums⸗Erwerbs Be⸗

5 —2 xgg. 81ehn 1919 ist auf Blatt 306 des 8oo“ ö e ““ auuszuräumen, ist 8* 22 8 ne 78 v 8. etz gibt sogar den Feee Eö“ nn .

1“ 8 1““ registers eingetragen worden: b 8 8 ie Preise für di t geutepferde und deren Auszahlung des Recht, solch inh „Die Entschädigungs

Unter dem 8. Dezember 1919 ist auf Blatt 308 des ariseg ewischen dem Gewerischaftsbund kaufmännischer An.“. Deac Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ 8 Eec 1er icestatmenigeniums. Verhandluncen zur Abbilfe sarn hie he o111““ Tarifregisters eingetragen worden: ü6 gestelltenverbände, Landesausschuß Sachsen, in Leipzig und dem r mitisterium, Berin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42, während dieser Beschwerde sind im Gange. . die Mittel zur Durchführung des Gesetzes in die Vorlage aufgenommen Der zwischen dem Arbeitgeberverhand für das Baugewerbe Arbeitgeberverband des Leipziger Großhandels, Abt. Lebens⸗ Per Versr ir lonigtwoee Lyck, aer regelmäßigen Dienststunden 11- werden. Abg. Delius (Dem) schildert eingehend die Nöte der aus worden wären. Ursprüngaich wat eine Milliarde dafür dem Schatz

du Bromberg und Umgegend, dem Reichsverband des Deutschen mittel⸗Großhandel, am 11. April 1919 abgeschlossene Tarif⸗ der Verein der Textilwarengeschäfte Lyck, der Ost⸗ Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge Elsaß⸗Lothringen vertriebenen 4000, Landes:, minister zur Verfügung gestellt. Die Bedenken gegen die Bewilligung

iefbaugewerbes, Ortsgruppe Bromberg, und dem Deutschen - Hegel Ardeitsbeding e „preußische Arbeitgeberverband für Handel, Industrie 3 ichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können Bezirks⸗ und Gemeindebeamten, Geistlichen, einer so hohen Pauschalsumme würden nicht so schrer wiegen, aber wir fbaug . gruppe g, vertrag zur Regelung der Arbeitsbebingungen der kauf 1 b 1 der Erklärung des Reichsarb s 1 ch ist, könn . - 7 3

Bauarbeiterverband abgeschlossene, am 1. April 1919 in Kraft männischen Angestellten in den Betrieben des Lebensmittel⸗ und Gewerbe, der deutschnationale Handlungs⸗ von den Verkragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ Lehrer und Lehrerinnen sowie Notare und Gerichts⸗ 8 mit der Streichung der Summe einverstanden unter der Voraus⸗

vhee; 358 8A ilfen ew An⸗ 8 vollzieher und fragt nach den Maßnahmen der Regierung zur etzung, daß sofort eine erste Rate zur Durchführung des Gesetzes zu⸗ getretene Tarifvertrag (Lohn⸗ und Arbeitstarif) zur Regelung großhandelzs wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. De⸗ gehilfenverband, der Gewerkschaftsbund der An⸗ stattung der Kosten verlangen Abbus. h f h rfügung gestellt wird. Wir bitten die eermh den Na trags-

der Lohn⸗ und Arbeitsbedinaungen der gewerblichen Arbeiter zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der gestellten und der Verband der weiblichen Handels⸗ Berlin, den 8. Dezember 1919. W 8 3 d: Die Reichsreai b etat dafür sofort einzubrin amit e; mit setz zusamn im Baugewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom E1“ Leied für e verbindlich erklärt. und Büroanßestellten haben beantragt, den zwischen ihnen Der Registerführer. Pfeiffer. sen Untesfwengft eane ber d⸗ e A benn es Sleren e⸗t esn Shch, ee Tehiiegdemn eöric E 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet Die allgemeine Verbindlichkeit begiunt mit dem 1. Juni 1919. am 1. Dezember 1919 abgeschlossenen, Varifvertrag zur 8 feersammlung Mitteilung von den Maßnahmen zu machen, die schoftlichen Gründen resen wir entschieden suür dieses Gesetz ein. 1 Schwedenhöhe, Schleusendorf, Schöndorf, Beelitz, Müllershof, 8 Sn dxse 8 g männischen Angestellten in Handel und Industrie gemäß 8 2 g. Irjebe nen Elsaß⸗Lothringer zu Hilfe zu kommen ist von keiner Seite Widerspruch erhoben worden. sondern nur da- Gr. und Kl. Bartelsee, Schönhagen, Karlsdorf, Hohenholm, —. A.; Sishet der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. Unter dem 8. Dezember 1919 ist auf Blatt 294 des eifall), Maßnahmen, wie sie gestern in einer Besprechung bei dem gegen, daß das Reich selbst als Unternehmer der Gleftrizitätsversor⸗ allgemein verbindlich erklärt. ie allgemeine Verbin ke inisterium, Berlin NW. 6, Luisenstraße? „Zimmer 42, währen nlic . 3 zwischen de Ler nung des „Hilfsbunde r aß⸗Lothringer“, bestehend aus den b ausdrück⸗ den Zweck einer Verso 8 ge. beginnt mit dem 8 November 1919. 885 erfoßt niegcee Iee Dienststunden ven gege werden. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, Gau 12 und 13, Herren Bühle, Rechtsamvalt Donnewert, Pgofessor Erhardt, Ge⸗ en Hes heh. Cee; e. Arbeitsverhältnis solcher Arbeiter, die innerhalb eines Be⸗ Ardeitgeber und Anbeitnehmer, für die der Tarifvertwag infolge 5. Jonuar 1920 erhoben werden. und sind unter Nummer und dem Zentralverband christiicher Fabrik⸗ und Transport⸗ werkschoftssekretär Rebholz, Oberpräsident Dr. „Schwander und B(Elettrizitätsanlagen zu Beycgkokorperschaften ensaenengzüsseßen triehes, der nicht Baubetrieb ist, danernd mit Bauarbeiten be⸗ der Erklärung. des Reichsarbestsministeriums verbindlich ist, können I. B. R 6183 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ arbeiter Deutschlands, Bezirk Südwestdeutschland, am 19. August Sanitätsrat Dr. Spindler: 1) Die Reichsregieung wird der werden. Dadurch ist Eö“ daß das Reich aus fet sifhen schäftigt sind. von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er. straße 38, zu richten. v 1919 cbgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ Feisdoloeogertnaseca vedgnechtsk e Grlehen Flererfättätorverke erwlebt, um hohe Einnahmen daraus I1I1“ 1“ stattung der Kosten verlangen. 8 Berlin, den 8. Dezember 1919. . V und Arbeitsbedingungen in der Ziegeleündustrie wird gemäß § 2 Gesetz ber e Fe urch die Abtrekung deutschen Ge⸗ ziehen. Die Regierung muß jetzt jeweilig die Mittel für die Durch Der Reichsarbeitsminister. lin, den 8. Dezember 1919. ““ BVerlin, be 8 bietes aus ihrer Heimat verdrängten Deutschen vorlegen. (Lebhafter führ * 1 Berlin, den 8. Dezember . 1. CP666ö6“ Reichsarbeltsminister 1 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. Beifall.) Vorher soll ein vorläufiges Entschädigungsverfahren wirk⸗ führung des Gesetzes in den Etat einstellen, und der Reichstag ha J. A.: Siefart. xäööö Der Registerführer. Pfeiffer. J. A.: Dr. Busse. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Baden für allgemein 8 werden 2) Der Transvort der Möbel, über deren Freigabe ein darüber die Kontrolle. Der Ausschuß hat aber das Reich als Unter

. b 8 1— 8 1.1““ indit li e 8 in nehmer nicht vollständig ausschalten wollen, sondern ihm auch di Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ h hei 1“ 883 8 allgemeine Verbindlichkeii beginnt mit besonderes Abkommen mit Frankreich getroffen ist, wird so sehr wie Befugnis zum Erwerb von ““ eingeräumt. Eim

ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42, während 1“ 9 h“ möglich beschleunigt werden. Die Kosten werden ganz oder zum größten Verbesserung des Ausschusses ist es dabei, daß den Gemeinden die der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. E1“ EI1“ v Der Reichsarbeiteministtr. Teil vom Reich übernommen werden. (Beifall.) ³ Durch Reichs⸗ gemischtwirtschaftlichen Betrieben Herheniben 51. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge Unter dem 8. Dezember 1919 ist auf Blatt 293 des Der Arbeitgeberverband des Handels im Wupper⸗ 111“ J. V.: Geib. 8 gesetz wird eine Werdftt n der öö Auch eine Reihe weiterer Verbesserungen hat der Ausschuß vorge.

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können registers eingetragen worden: tal E. V., der Zentralverband der Angestellten, Sitz b Tartera hes 1 is Keearheelen he en is Reichs. begründet werden, unmittelbare und mittelbare Staatsbeamte ein. nommen, insbesondere durch die Einführung des Sa e dgen.

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗ Der zwischen dem Dentschnationalen Handlungsgehilfen, Berlin, Bezir! Elberfels⸗Barmen, der Gewerkschafts⸗ arbeitwimiftceme erlin NW. g, Lutserstraße 33/84, Zimmer 42, öC“ E11“ Eeee13˙—.—

stattung der Kosten verlangen. Verband, dem Kaufmännischen Verein von 1858, dem Verband bund kaufmännischer Angestelltenverbände, Orts⸗ Sr Aümäßigen Dienstistunden eingesehen werden. Elf ieg 3 Be 1G Tari 1

Berlin, den 8. Dezember 1919. Deutscher Handlungsgehilfen zu Leipzig, dem Bund der tech⸗ kartell Barmen⸗Elberfeld, der Kaufmännis che Verein ag. für 89* Tarisvertrag infolge Fil E1111141“” 72 1 und 12. 80 eüüere

Der Registerführer. Pfeiffer. nischen Angestellten und Beamten, dem Deutschen Werkmeister⸗ von 1867 zu Barmen⸗Erberfeld E. V. und der Ge⸗ der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, oönnen Hcber“ ehronstalten den staatl chen Lehrern gleichgestellt werden. * ba. 1.1S. 8ee-. orlage mit den noch aus dem Hause bear

”“ 9. verband und der Arbeitgebervereinigung für Industrie, Handel werkschaftsbund der Angestellten, Ortsverbände von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen (Beifall) 4) Unter warmer Anerkenmung der hervorragenden Leistungen g 8 .“ 8

1 1“ 1 8. und Gewerbe zu Quedlinburg am 16. Juni 1919 abgesclossene Barmen⸗Elverfeld, haben beantzagt, den zwischen ihnen am Erstattung der Kosten verlangen. ees Hitfsbundes sollen ihm, die erforderlichen Mittel zum Ausbau Sezialifierung willen. Bie Clektzibltätswirtschoff ei ea 8

Bekanntmachuüng. 8 Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Arbeits⸗ 14. Noocember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Rege⸗ Berlin, den 8. Dezember 1919. seiner Organisation vom Reich zur Verfügung gestellt werden. (Bei⸗ dings in erster Linie zur Sozialisierung. Aber der Zeittunkt für

u bedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten lung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kauf⸗ SDOeer Registerführer. Pfeiffer. 1 fall.) 5) Mit Beschleunigung wird geprüͤft werden, wie dem Wunsche weitere Sozialisierungsabsichten ist wegen der politischen und wirt

Unter dem 8. Dezember 1919 ist auf Blatt 296 des und der Wertmeister wird gemäß § 2 der Verordnung vom maännischen Angestellten des Groß⸗ und Kleinhandels (mit 8 1 . 1“ der vertriebenen Elsaß⸗Lothringer auf gleichmäßige Beteiligung an schaftlichen Schwierigkeiten recht ungünstig. Wir wollen hier nur die Tarifeegisters eingetragen worden: 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Ausnahme des Zant⸗ und Versicherungsgewerbes) gemäß 8 2 .“ ““

Bekanntmachung. 8

der Förderung der Siedlungsunsernehmungen durch das Reich Rech; Wirtschaftsmöglichkeilen weiter ausbauen. Nach dem Muster der Der zwischen der Konditoren⸗Zwangsinnung Frankfurt Stadtbezirk Quedlinburg mit Ausnahme der Landwirtschaft, der Verordnuag vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. nnug getragen werden kann. (Beifall.) 6) In Würdigung des Um⸗ praktischen Engländer wollen wir nicht das Reich als Träger der

a. M., dem Verein der Kaffeehausvesitzer Frankfurt a. M. Samenbau und Gärtnerei treibenden Betriebe für allgemein S. 1456) für das Gebi I111 zm kauf Blatt 307 des Tarif⸗ standes, daß sich unter den Verdrängten zu Tausenden deutsche Ar. Elektrizitätswirtschaft allein haben, sondern in Bezirksgesellschaften 1 . S. 1456) für das Gebiet, der Stadtkreise Elberfeld und Barmen Unter dem 8. Dezember 1919 ist auf Bla 6 Ta 3 Ien. 58 8 G klektrizitätswirtscha haben, so zirksgesellschaften

ditore 2 es 3 . 8 ¹ 1 8 g beiter vefinden, denen es schwer wird, die geeignete Arbeit zu erlangen, die Elektrizitäts s⸗ und⸗ t 1 und dem Zentralverband der Bäcker, Kon⸗itoren und vervbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt, und der Landgem einden Vohwinkel und Langerfeld für allgemein registers eingetragen worden: foll 8 h Maß⸗lothringischen Abtellung des Reichs menissleriums des setss derttigitttgerxneng erge ünd verelg vnatanacden .

Berufsgenossen Deutschlands, Zahlstelle Frankfurt a. M., am mit dem 1. August 1919. verbindlich 8 taeb band des Einzelhandels eilung 1 t Ziel 82 8 1 zu erklären. Der zwischen dem Arbeitgeberverband des Einzelhandels, nern ein besonderes Referat für diese Frage errichtet und mit maßgebenden Ein . h e Fedes 8. 9*5 becscheafse . 8 8 diter⸗ Deer Reichsarbeitsminister. 8 Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum (Sitz Hamdurg, dem Zentralverband der Handlungsgehilfen, Fen in der, elsaß⸗lothringischen Gexerkschaftsbewegung erfahrenen, mab hülad s gr habat Regelung der Loha⸗ und Arbeitsbedingungen der Konditor⸗ J. V.: Geib. 11““ 25. Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände Referenten besetzt werden. Die Reichsregierung hofft, daß die aus rung hat uns zugesagt, daß sie von ihren Befugnissen nur schrittweise gehilfen in Konditoreien, Cafés, Gast⸗ und Schankwirtschaften, 2 6 wöII. B. R. 5826 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ und dem Angestelltenverband des Buchhandels, Buch⸗ und Elsaß⸗Lothringen vertriebenen deutschen Brüder an diesen Maß⸗ nach den E“ und Wirtschaftsnotwendigkeiten Ge⸗ Warenhäusern, Speiseanstalten und sonstigen gewerblichen Be⸗ Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ftraße 33, zu richten 1 Zeitungsgewerbes, Ortsgruppe Hamburg, am 25. August 1919 nahmen kennen werden, daß hier für sie ein warmes Herz schlägt, brauch machen wird; das Reich will Rücksicht nehmen auf die trieben wird gemäß 2 der Verordnung vom 23. Dezember ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42, 8 2 abgeschlossene Tarifp ertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und daß wir ihre Nöte verstehen und ihnen abzuhelfen bestrebt sind. Ceb⸗ Schwierigkeiten, in die die Gemeinden mit ihren gemischtwirtschaft 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadlbezirk Frankfurt während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden. Berlin, den 9. Dezember 1919. 114X““ Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im hafter H el. 1 Uchen Unternehmungen durch den harten Zwang dieses Gesetzer M. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge Der Reichsarbeitsminister. bö1 Papier⸗ 88 Schreitwarenhandel (einschließlich des graphischen Auf eine Anfrage des Abg, Arnstadt (D. Nat.) erwidert kommen werden. Die Entschäd gung für die Entziebung von Anlagen bindlichkeit beginnt mit dem 1. November 1919. der Ertlärung des Reichsarbeitsministeriums verhindlich ist, können W“ S. nNekk 8 1 Ge 82 der Verordnung vom 23. Dezember Landrichter Heinitz als Vertreter des Reichsrirtschaftsministeres, durch das Reich ist im usschuf in angemessener Weise gestaltet. 11““ 8 8 888 von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ 8 1A“ 1 ewerbes) wird gemäß § 2 der Verordnung 28. Dezember d, ine Nachwehlung des Untenchtedes wischen dem eeeen Ane it dürch Foßen auf dem Standpunit, der sich bewußt von dem der Derr Reichsarbeitsminisfter. stattung der Kosten verlangen. 1“ m 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt d*, Landwirts an dem Häute⸗Mehrerlös won einem Mehrheitssozialisten trennt, daß in die Entschädigung auch der ent⸗ J. V.: Geib⸗ v“ 1 in, dHen S. es chh. 1166“ Hamburg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Drittel und dem jetzt festgesetzten Anteil von ⁄0 aus technischen und gangene Gewinn hineingenommen werden muß. Die Zustimmung

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Der Registerführer. Pfe 88 Der Gewerks eden kaufmännischer . Verbmndlichkeit beginnt mit dem 15. November stnanf enen Gründen nicht mehr durchführbar sei⸗ meiner Freunde zum Gesetz hat nichts so sehr ermöglicht als das

Das Tarffreaist d die Registeratten k⸗ R eits⸗ 1 1 5 . 8 itsminister. luf eine Anfrage des Abg. Dr. Quarck (Scz.) envidert. Anerkenntnis, daß das Gesetz lediglich wirtschaftlichen Zwecken zu ministerium, Virtgi NVIr6, Lussen 5 nerungen bes 2 Phen. ö1n“ andesausschuß Bayern in 8 es eichsarha⸗ Geheimrat Dr. Glaß, daß Zuzugsverbote von Län⸗ dienen habe und nicht als Erwerbsquelle für die Reichsfinanzen miß

der regelmäßigen Dienststunden eingese 5 Bekanntmachung. München, hat beantragt, den zwischen dem Arbeit⸗ 3 dern oder Städten, wie †. B. Frankfurt a. M. rechts⸗ braucht werden soll. In den Anträgen, die noch zur zweiten Lesung hbenceber und dsehanten nera infolge .a. 8 geberberbanb für Handel und Industrie in Straubing Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ unwirksam seien. Besonders sei Flüchtlingen un Beieanen gestellt sind, sind alle Ferselsn mis usnahme der Deutschen Volks der Ertlörung des Reichsarbeüsministeriums verbindlich ist, koönnen Der Verband der Baugeschäfte von Groß⸗Berlin und dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Auge⸗ Frbeidesinaseriene gerelm N-e, Lmisenstraße 33/34, Zimmer 42, regelmäzig Zuflucht zu gowähren. Nack dem Enbvurf der Wohnungs⸗ partei einig: danach hat lediglich der Gesichtspunkt der Wirtschafi⸗ von den Veriragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen E. V. und der Bund der technischen Angestellten und stelltenverbände, Ortsausschuß Straubing., am woährend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. mongel⸗Verordnung können die Landesregierungen einzelne wohnung⸗ lichkeit zu entscheiden. Wir bitten um eine Erklärung der Regie⸗ Erstattung der Kosten verlangen. Beamten haben beantragt, im Anschluß an den allgemein ver⸗ 16/17. Oktober 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Rege⸗ Arbeitgeber und Mbeitnehmer, für die der Feriserrean infolge suchende Personen anderen Gemeinden zur Unssenging .r. rung, daß bei der Uebernahme der Ueberlandzentralen die Interessen Berlin, den 8. Dezember 1919. 1“ bindlichen, bis 1. Oktober 1919 laufenden Tarifvertrag, lung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kauf⸗ 8 eer Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können wenn diese dazu in der Lage seien. Danach würden die 7 büͤchtlinge der Gemeinden befüͤcksichtigt veede eedl erenee

Der Registerführer. 11 den zwischen ihnen am 29. Okiober 1919 abgeschlossenen männischen Angestellten im Groß⸗ und Kleinhandel und in In⸗ von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen gleichmäßig verteilt werden können. beirat muß bei allen vefelegen b6 F 888 1 8 8 . na ft 2

88 G g Tarisvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ dustriebetrieben gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember Erstattung der Kosten verlangen. . zogen werden. Das 8 shen —8 8d gefseh ng. 8

bedingungen für die technischen Angestellten der Baugeschäfte 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadthezirt Straubing Berlin, den 8. Dezember 19190. *) Mit Ausnahme der Herren Minister, die im Wortlaute wieder⸗ r. Gesetz ein *2. Schritt zum See; Zu⸗ gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 hnasb emein verbindlich zu erklären. Der Registerführer. Pfeiffer. gegeben werden. “” . 8 g

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