reservesatz 24.
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— Mittwoch: Die lustigen Weiber
Das Auswärtige Amt hat die s weizerische Gesandtschaft gebeten, das Vorstehende durch Vermittlung der schweizerischen
Vertretungen in London, Paris und Warschau unter nachdrück⸗ lichster Erneuerung der in der Angelegenheit bereits erhobenen Einspruͤche und Forderungen und mit dem Ersuchen um Aeuße⸗ ung zur Kenntnis der britischen, der französischen und der polnischen Regierung bringen und die Antmort dieser Regie⸗ rungen tunlichst hald hierher mitteilen zu wollen.
— —
Durch die „Agence Radio“ wird in der alliierten und neutralen Presse von Bern aus eine Nachricht über die un⸗ vünstige Lage der russischen Kriegsgefangenen in Deutschland und Oesterreich verbreitet, die einer Richtig⸗ stellung bedarf. Es ist verständlich, daß sich in allen Ländern nicht nur für die deutschen Kriegsgefangenen, sondern auch für. die russischen Kriegsgefangenen in der großen Oeffentlichk⸗it lebhaftes Interesse regt. Die deutsche Reglerung bevrüßt jeden Schritt, der sie auch der erheblichen Sorgen und Kosten ür die russischen Kriegsgefangenen entheben kann. Zur Richtig⸗ stellung der gegen Deutschland erhobenen Vorwürfe ist aber folgendes zu sagen: 1
Außer den vor dem Brest⸗Litowsker Frieden gemachten Ge⸗ fangenen befinden sich nur etwa fünfhundert Gefangene aus den Kämpfen im Paltikum und eine nicht genau feststehende Anzahl von Flüchtlingen aus der Armee Skoropadski in Deutschland. Letztere wurden nur zum Teil auf ihren Wunsch im Lager interniert. Seit über Jahresfrist wird kein russischer Gefangener zur Arbeit g⸗zwungen. Jeder erhält bei freiwilliger Arbeit den gleichen Lohn wie deutsche Arbeiter. Nur ein Drittel befindet sich daher in den Lagern. Für alle wird gesorgt, wie es die wirtschaftliche Lage Deutschlands zuläßt. Sogar die deutsche Wohlfahrtsstelle in Berlin hat schon eine besondere Abteilung für diese eingerichtet, um mit privater Fürforge dort zu helfen, wo die Mittel der Regierung beschränkt sind. In den deutschen Lagern befinden sich überhaupt keine Frauen und Kinder. Wenn der Gewährsmann Flüchtlinge gesehen hat, die kein Unterkommen gefunden haben, so fände dafür das Internationake Rote Kreuz ein dankbares Feld der Tätigkeit. Im übrigen ist ouch allen Flüchtlingen Gelegenbeit gehoten, Arbeiten in der Landwirtschaft zu übernehmen, z. T. beziehen die Flüchtlinge Unterstützung. Trotz der eigenen Not lassen deutsche Behörden niemand verhungern. Daß es nicht möglich ist, für Bekleidung überall zu sorgen, wo es not läte, ist eine Folge ter Mockade und der damit verbundenen P kis teigerung auf allen Gebieten. Der in dem Bericht genannte Oberst Sialsky ge⸗ hört zu der in Berlin weilenden russischen Delegation des in Paris akkreditierten russischen Gesandten Ssasonow. Solange Deutschland keine diplomatischen Beziehungen su den einzelnen russischen Regierungen unterhält, ist es ihm auch nicht möglich, diese russische Delegation anders als „tolorse“ zu be⸗ handeln. Daß im übrigen die russischen Flüchtlinge aus den anderen Ländern nach Deutschland drängen, das ihnen gegenüber den russischen Zusftänden wie ein Paradies erscheint, spricht für sich bereits genug. Die deutsche Regierung würde es im übrigen dankbar begrüßen, wenn das Internationale Rote Kreuz baldmöglichst die Rückführung sämtlicher russischer Kriegsgefangenen, insbesondere auch auf dem Landwege, vermitteln könnte.
—.—
Unter dem 15. November 1919 sind Richtlinien erlassen worden, nach denen Vorschüsse, Beihilfen und Unter⸗ stüßungen für Schäden Deutscher im Auslande ge⸗ währt werden können. Zur Entgegennahme und Vorprüfung von Anträgen auf Gewährung folcher Vorentschädigungen sind ausschließlich die von dem zuständigen Reichsminister berufenen Interessenvertretungen der Geschädiaten zuständig; als solche Interessenvertretungen sind dem „Wolfsschen Telegraphenbüro“ zufolge bisher bestimmt der Verband der im Ausland ge⸗ schädigten Inlandsdeutschen, Berlin W. 35 (Potsdamer Straße 28) und der Bund der Auslandsdeutschen, Berlin W. 10 (Rauchstraße 23). Diese Interessenvertretungen werden in kurzer Zeit in der Presse näheres darüher veröffentlichen, an welchen Orten des Reichs Zweigstellen zur 1S.e. und Vorprüfung von Vorentschädigungsganträgen eingerichtet werden und in welcher Form die Anmeldung der Schadenersatzansprüche zu erfolgen hat. Die Inieressenten werden gebeten, diese Veröffentlichung abzuwarten. Entschädi⸗ gungsanträge an die Reichsentschädigungskommission zu richten, ist zwecklos, da sie nicht befugt ist, in eine Prüfung der An⸗
☛——
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Verlagshandlung.
träge einzutreten oder Beträge anzuweisen. Aus den gleichen
Gründen kann auch den Anträgen, welche an die Zentral⸗
behörden des Reichs, insbesondere an die Reichsministerien
gerichtet werden, keine unmittelbare Folge gegeben werden. —,—
Mit der polnischen Regierung ist ein Beamten⸗ provisorium abgeschlossen worden, das den deutschen Beamten in den abzutretenden Gebieten den freien Abzug sowie die Befreiung von der Liquidation ihres Vermögens, also Schutz von Person und Habe, für sich, ihre Familie und den Haushalt sichert, und das außerdem für die zwei Monate seiner Gültigkeit die Gehaltsbezuge der Beamten regelt. Die Polen haben sich nunmehr bereit erklärt, das Abkommen zu ratifizieren und zwar wird, wie „Wolsss Telegraphenbüro“ erfährt, die Ratifizierung noch vor Neujahr erfolgen.
Die Reichsregierung hat laut Meldung des „Wolffschen Telegrophenbüros“ eine Aufbesserung der Gebührnisse der verheirateten Löhnungsempfänger der Reichswehr und des bisherigen stehenden Heeres in folgender Weise verfügt:
Die verheirateten Löhnungsempfänger erhalten, wenn sie ge⸗ trennten Haushalt führen mössen, einen täglichen Lövnungszuschuß pon 2,65 ℳ (bisher 1,65 ℳ). Ferner ist das Kindergeld (bisber 1 ℳ täglich) auf 50 ℳ monatlich erhöht. Die Zahlung erfolgt mit Wirkung vom 1. Oktober 1919.
Preußen.
Das Preußische Staatsministerium hat dem „Wolffschen Telegraphenbüäro“ zufolge beschlossen,“ den ZJuseizminister mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Be⸗ seitigung der Konfliktserhebung bei gerichtlicher Verfolgung preußischer Beamier wegen Am „ und Dienst⸗ handlungen und bei Klagen gegen den Staat wegen Amtspflichtverletungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt zu beauftragen. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich in Kücze der Landesversammlung zu⸗ ehen können. In der Praxis hat in den letzten Jahren der Beumten konflikt, keine große Bedeutung für die Beamten⸗ schaft besessen. Aus grundsätzlichen Erwägungen glaubte aber das Staatsministerium dieses seit seinem Erlaß stets stark an⸗ gegrffene Gesetz nicht aufrecht erhalten zu können, da der schon früher immer im innerpolitischen Kampf zum Ausdruck ge⸗ brachte, vom Herrenhaus aber 1861 abgelehnte Standpunkt, daß jede Beschränkung des Rechtsweges bei der Verfolgung von Beamtendelikten unbedingt zu verwerfen ist, auch durch die Aufhebung jeder Sondergerichtsbarkeit für Beamte anerkannt werden muß.
Die Nachricht, daß mit der Erledigung noch schwebender Anträge, die bei dem bisherigen Reichs⸗ und Staatskommissar Hörsing eingegangen sind, Dr. Gotthilf (Breslau) beauftragt worden sei, ist in dieser Form unrichtig. Die Wahrnehmung der Geschäfte dieser Abwicklungsstelle ist pvielmehr dem Ober⸗ präsidenten in Breslau übertragen worden.
Literatur.
Kurze Anzeigen
neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehal leibt. Einsendungen sind nur an die Schriftleitung, Wil⸗ helmstr. 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.
Für alle Welt. Illustrierte Zeitschrift mit der Abteilung Erfindungen und Entdeckungen auf allen Gebieten der Naturwissen⸗ schaften und Technik. XXV. Jahrgang, Heft 23—26. Jährlich 28 He fte à 0,40 ℳ. Berlin W. 57, Deutsches Verlagshaus Bong
u. Co.
S. P. Wörterbücher(deutsch⸗französisch, deutsch⸗ englisch) je 3 30 ℳ. Berlin⸗Pankow. Sozialpädagogischer Verlag. der Reichskanzlei. Von Rittmeister
Ein Jahr in Graf von Hertling. 12 ℳ. Freiburg i. Breisgau, Herdersche
behalten
vas
Theater. Schauspielhaus. ETZell. Opernhaus. (unter den Linden.) Sonntag: 271. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Die Legende von der heiligen Elisabeth. Von Franz Liszt. Dichtung von Otto Roquette. Szenisch dargestellt in einem Vorspiel und vier Bildern. Mustkalische Leitung: Generalmusikdirektot Leo Blech. Spielleitung: Karl Holy. Anfang 6 ½ Uhr.
Schauspielhans. (Am Gendarmen⸗ markt.) Sonntag: Nachmittags: Karten⸗ Der Dauerbezug, die ständig vorbehaltenen sowie die Dienst⸗ und Freiplibe sind aufgehoben. 22. Volks⸗ vorstellung zu ermäßigten Preisen: Maria Magdalene. Anfang 2 Uhr. — Abends: 290. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind Z1. Wilhelm Tell. Schauspiel in fünf Aufzügen von Friedrich Schiller. Spielleitung: Leopold Jeßner. Anfang 6 ½ Uhr.
Montag: Opernhaus. 272. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Der Troubadour. Oper in vier Akten von Giuseppe Verdi. Text nach dem Italienischen des Salvatore Cameranv. Musikalische Leitung: General⸗ mustkdirektor Leo Blech. Spielleitung: Hermann Bachmann. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 291. Dauerbezugsvor⸗ stellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind auf⸗ . ehoben. Peer Gynt von Henrik Ibsen. In zehn Bildern.) In freier Ueber⸗ tragung für die deutsche Bühne :. von Dietrich Eckart. Musik von Edward Grieg. Mustikalische Leitung: Heinz Ett⸗
Wilhelm Tell.
Donnerstag und — Mittwo
tanzt. — lings Erwachen.
nerstag (2 ½ Uhr): Pandora.
Abt. D, 1.
Mittwo
Sterne, die
Donnerstag (3 Uhr): wieder leuchten.
bofen. Spielleitung: Dr. Reinhard Bruck. Anfang 6 ½ Uhr. Opernhaus.
Dienstag: Margarete.
7 ½ Uhr: „Sie“. — M
Windsor. — Donnerstag: Die Donnerstag,
Meistersinger von RNürnberg. Freitag: Der Evangelimann. — Sonn⸗ Pend: Die Hugenotten. — Sonntag:
Pfalz. — Donnersta
— Dienstag: Wilhelm
Mittwoch: Coriolan. Donnerstag: Wilhelm Tell. — Freitag: Maria Stuart. — Sonnabend: Die Braut von Messina. —
Deutsches Theater. Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Und Pippa tanzt. — Montag, onnabend: Traum. — Dienstag: Faust, erster Teil. und Freitag: Und Pippa onnerstag (2 ½ Uhr): Frü⸗
Kammerspiele. Sonntag (2 ½ Uhr): Frühlings Er⸗ wachen. — Abends 7 Uhr: Advent. — Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Sonnabend: Advent. — Mittwoch: Die deutschen Kleinstädter. — Don⸗ Die Büchse bder
Großes Schauspielhaus. AmZirkus —Karlstraße —Schiffbauerdamm. Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr (Nachm.⸗ Vorst.): Orestie. — Abends 7 ½ Uhr (außer Dauerbezug): Orestie. Montag (19. Abt. 1. Abend): Orestie. Dienstag (20. Abt. 1. Abend): Orestie. 8 (21. Abt. 1. Abend): Orestie. Donnerst. (außer Dauerbezug): Orestie. Freitag (22. Abt, 1. Abend): Orestie. Sonnabend (23. Abt. 1. Abend): Orestie.
Berliner Theater. Sonntag (3uhr): — Donnerslag (3 Uhr): Der Schwarz⸗ künstler.
wieder leuchten.
Allabendlich 7 ½ Uhr: Bummelstudenten.
Sterne,
Komödienhans. Sonntag (3 Uhr): Liselott unn der Pfalz. — Abends kontag, Mittwoch, n Freitag und Sonnabend: „Sie“. — Dienstag: Liselott von der (3 Uhr): Liselott
Theater in der Königgrüctze Straffe. Sonntag (3 Uhr): Musik. — b Abends 7 ½ Uhr: Schloß Wetterstein. Sonntag: Montaa, Donnerstag und Freitag: — Schloß Wetterstein. — Dienstag: Ein Traumspiel. — Mittwoch u. Sonnabend: Kameraden. —
Donnerstag (3 Uhr): Musik.
Veutsche (2 ½ Uhr): Abends 7 Uhr: Magdalena. Erzählungen.
—
— Freitag (2 5 schmied. — A. aakobs
Deutsches Künstlertheater. Sonn⸗ tag (3 Uhr): Dies irae. — Allabendlich 7½ Uhr: Cyprienne. — Donnerstag (3 Uhr): Dies irae.
Lessingtheater. Sonntag (3 Uhr): Der rote Hahn. — Abends 7 ¼ Uhr: Pygmalion. — Montag: Fräulein Julie. — Hierauf: Der grüne Kakadu. 8 1e. hö und Sonnabend: ygmalion. — Freitag: Se Veer Gynt. — Donnerstag (3 übr: mäßigten Der rote Hahn.
Volksbühne. (Theater am Bülow⸗ platz.) Sonntag (3 Uhr): Der Schwarz⸗ künstler. — Abends 6 ½ Uhr: Götz von Berlichingen. — Montag: Paul Lange Öund Tora Parsberg. — Dienstag und Freitag: Predigt in Litauen. — Mittwoch und Donnerstag: Götz von Verlichingen. — Sonnabend: Luther.
geliebte. Dienstag, Nachmittags 3 Messina.
Donnerstag,
ler
Schillertheater. Charlotteuburg. Sonntag (3 Uhr): Wie es euch gefällt. — Abends 7 ⅛ Uhr: Flachsmann als Erzieher. — Montag und Freitag: Die Verschwörung des Fiesco zu Genua. — Dienstag: Der Meineidbauer. —
88 iebe.
Montag und
Sonnenschein.
Der Waffenschmied. — Dienstag: Hoffmanns
Zigeunerbaron. — Donnerstag (2 ⅞Uhr): Martha. — Abends 6 ½ Uhr: Carmen. 8 Uhr): Der Waffen⸗
Gretel. — Hierauf: abend: Der Troubadonr.
Theater des Westens. (3 ¼ Uhr): Die lustige Witwe. —. All⸗ cbendlich 7 ⅞ Uhr: 88 — Mittwoch und Max und Moritz. (3 ¼ Ühr): Die lustige Witwe.
Theater am MNollendorfnlatz. Sonntag, Pachatttage 3 ⅞ Uhr: Zu er⸗
reisen: Abends 7 ¼ Ühr: Montag und folgende Tage: Der Vfel⸗
reitag und Mittwoch. Nachmittags 3 ⅞ Uhr: letzten Male: Schneewittcheu. Drei alte Schachteln. Thaliathenter. (Dresdenerstr. 72/73.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu er⸗
mäßigten Preisen: chein. — Abends 7 † Uhr: Die närrische
närrische Liebe. Donnerstag, Nachmitt.
Bauwesen. W. F.
Wie „W. T. B.“ aus München meldet, ist dort der Professor Emanuel von Seidl gestorben.
Acchitet
—=
Reichshochbaunormung. Die Einführung von Normen und Typen im Bauwesen hat sich als ein wesentliches Mittel zur Verbilligung des Wohnungsbaues erwiesen. Aber dadurch, daß sich zu viele Einzelkräfte, Vereine, Gesellschaften oder Behörden der. Puf⸗ gabe annehmen, wird die Lösung nicht gefördert, sondern zersplittert. Auf Anregung des Normenausschusses der Deutschen Industrie ist dahe eine einheitliche Organisation gebüdet worden, die unter dem Namen „Reichshochbaunormung“ alle Bestrebungen und Arbeiten zu Normierung von Bauteilen und zur Typisterung von Wohngebäude einheitlich zusammenfassen wird. In unmittelbarem Anschluß an die bereits bestehenden Normungsstellen der einzelnen Lärnder und Provinzen wird eine auf alle Bundesstaaten sich erstreckende Organi⸗ sation geschaffen werden. Die in den einzelnen Landesteile auf diesem Gebiet tätigen Stellen werden durch einen Er aß des Ministers für Volkswohlfahrt auf die neue O s
Fin 4, 8½½
Organisation
gewiesen und angeregt, die Bestrebungen der Reichshochbaunormun
zu fördern.
Theater und Musik.
Im Opernhanse wird morgen, Sonntag, „Die Legende von der heiligen Elisabeth“, mit den Damen Dux. Goetze und den⸗Herren Schlusnus, Kapplick als Gast, Stock und Habich besetzt, unter der Leitung des Generalmusikdireklors Leo Blech (Anfang 6 Uhr) aufgeführt. — Am Montag wird „Der Troubadour“ mit, Frau Kemp und ven Herren Hutt, Schwarz, Krasa, Bachmann und Lücke in den Haupt⸗ rollen gegeben. Mustkalischer Leiter ist der Generalmusiko rektor Leo Blech. Anfang 7 Uhr.
Im Schauspielhause wird morgen, Nachmittags 21 als 22. Volksvorstellung zu ermäßigten Preisen „Maria Magdalen⸗ unter der Spielleitung von Dr. Reinhard Bruck, Ahends 6 ½ Uhr: „Wilhelm Tell“ in bekannter Besetzung unter der Spielleitung von Leopold Jeßner gegeben. — Am Montag wirt „Peer Gynt“ in bekannter Besetzung unter der Spie leitung von Dr. Reinhard Bruck wiederholt. Anfang 6 ½ Uhr. An neun Sonntagvormittagen (von November bis al) finden im Schauspielhaus, wie bereits mitgeteilt, die einzelnen Vorführungen des Zvklus „Bilder deutscher Zeitalter“ statt. Die näͤchste (dritte) Fortsetzung ist ür Sonntag, den 18 Januar, fest⸗ gesetzt und wird das Zeitalter des E Krieges aus seinen geistigen Quellen beleuchten. Neben diesem Zyklus, der die bis zu den jüngsten Tagen gehäuften Schätze deutscher Geistesgeschichte lebendig machen will, beginnt am Sonnta g, den 4. Januar, im Schuspielhaus eine zweite Reihe von künstlerischen Mittagsveranstaltungen unter dem Titel „Vom Geiste fremder Völker“. Hier soll in Ergänzung der chronologischen Vorführungen deutscher Literatur und Kunst Welt⸗ literaturim Sinne Goethes gepflegt werden. Große Geisler aller Völker, Propheten der Menschheit und zumal jüngere Verkünder der Menschlichkeit und Völkerversöhnung werden aus künstlerischen Werken ihre Stimmen erheben. Daneben werden bestimmte Gruppen, z. B. der östlichen Randvö ker oder der Balkanvölker, das Pablikum mit nationalen Volksdichtungen und Volkswesenheiten vertraut machen. In der ersten Veranstaltung dieser zweiten Reihe (Sonntag, den 4. Ja uar) werden Dichtungen von Rabindranath Tagore, Wall Whitman, Mutatuli, Dostojewoki und von dem Humoristen Mark Twain sowie Komvpositionen von Berlioz dusch hervorragende Künstler vorgetragen werden. Auch die Veranstaltungen dieses Zoklus werden den breitesten Kreisen der Bevölkerung durch niedrige Eintrittspreise zugänglich gemacht. 8 “
8
—
2
— ¹
Nr. 56 des „Zentralblatts für das Reich“, herausgegeben im Reichsministerium des 19. Dezember 1919, hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwalttunas⸗ sachen: Schutz von L116“ usw. für Betätigung in der Krankenpflege. — Medizinal⸗ und Veterinärwesen: Betanntmachung, betreffend Erleichterungen für Studierende der Tierheilkunde. — Statistik: Statistik der Seeschiffahrt. — Zoll⸗ und Steuerwesen: PesrPertanc der Branntweingutscheine. Militärwesen: Be⸗ richtigung.
Innern am
— ——
(Fortsetzung
Sen; 1—
Opernhaus. Sonntag
pvantomime Aschen bends: Zum Schluß: „Aphrodite“. Tragikomische Hantomime in drei Akten von Paula Busch⸗ Einstudiert von Ballettmeister Georges Blanvalet. Musik von Kapellmeister A. Laubert. Außerdem: Das aus⸗ gezeichnete und reichhaltige Zirtus⸗ “ setttägg hat 2 ends Uhr: Hänsel wachsene ein angehöriges Kind auf allen Tänze. W Si plätzen frei; jedes weitere Kind zahlt 8 n“ halbe Preise.)
Montag und folgende Tage: Das großartige Zirkus⸗Programm. Außer⸗
dem zum Schiuß: „Aphrobdite“.
——
Tieflaub. — Montag:
— Mittwoch:
Der
—
Sonntag
Die Frau im Hermelin. Sonnabend (4 Uhr): Donnerstag
—
ichten. 9 Frl. Erica von der, Heyde mit Hrn. Oberleutnant Curt Frhrn. von Brockdorff (Warlang, Kr. Neustettin—
Verlobt.
Berlin⸗Friedenau). Frl. Hanna Gans Edle Herrin zu Putlitz mit Hrn. Pfarrer Martin Perwitz (Berlin — Putlitz i. d. Prignitz). Frl. Fritzt Rother mier Hrn. Dr. med. Paul Walter (Steinau
O. S. — Breslau). Gestorben. Hr. Geh. Sanitätsra: Frau Anna
Dr. Kretschmer (Lieanitz). Petersheiden, geb. Martini
Die Puppe. Der Vielgeliebte.
ad Sonnabend, Die Braut von Zum Uhr:
Uhr: Neander von (Chursdorf). sowie die Inhaltsangabe Nr. 51 zu Nr. 5 des öffentlichen Anzeigers.
ee r A
Nachmittags
3 ½
1
Verantwortlicher Striktleiter —“ Direktor Dr. Tvrol in Charlottenburg. Verontwortlich für den Anzeigenteil:
Le Der Vorsteher der Geschäftsstelle . Rechnungsrat Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle Mengerina) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei 32 —
JFungfer Sonnen⸗
Die
3 Uhr: Jungfer
folgende Tage:
Mittwoch: Zum ersten Male: Die Tür ins Freie. — Donnerstag und Sonn⸗ abend: Die Tür ins Freie. — Donners⸗ tag (3 Uhr): Wie es euch gefällt.
Vorstellüun Abends 7 ½ Uhr.
8 N.
144
Birkus Busch. Sonntag: 2 große „Nachmittags 3 ½ Uhr und
Verlaagsanstalt Berlig Wilbelmstr. Fünf Beilagen
und Erste, Zweite und Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.
mmEgree 1H ne
Nachmittags: Märchen⸗
des Baukgewerbes, der Porzellanindustrie, der Zuckerindustrie,
en Reichsanzeiger und Preußischen
Amtliches. Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
Unter dem 17. Dezember 1919 ist auf Blatt 352 des Tarif⸗ egisters eingetragen worden:
Der zwischen der Interessengemeinschaft der kaufmännischen nd technischen Angestellten des Stodt⸗ und Landkreises zchweibdnitz in Schweidnitz und der Arbeitgebergemeinschaft für ben Stadt⸗ und Landkreis Schweidnitz am 1. August 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und keochnischen Angestellten im Einzelhandel, Großhandel und in der Indust ie werd für den Großhandel und die Industrie mit Ausnahme
der Chamstieindustrie, der Textilindustrie in Schweidnitz, der Mählenindustrie, der Majolcka⸗ und Steingutindustrie, soweit technische Angestellte m Frage kommen, und der Spielwaren⸗ industrie, soweit fechnische Angestellte dem Holzfach angehören, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbi. S. 1456) sür den Stadt⸗ und Landkreis Schweidnitz mit Ausnahme der Ortschaften Saarau und Ingramsdorf für ollgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichfeit beginnt mit dem 1. Okiober 1919. Die Ausdehnung der all⸗ gemeinen Verbindlichkeit auf die ausgenommenen Industrie⸗ zweige und den Einzelhandel bleibt vorbehalten. Arbeitsveriräge in Handels⸗ und Jadustriezweigen, für die besondere Fachtarffverträge in Geltung sind, fallen nicht unter die allgemeine Verbindlichkeit. . Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Siefart.
2*
Das Tarifregister und die Renisterakten können im Reichsarbeits⸗ ministeriym, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/3 1, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingssehen werdenn.
Arbcitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsminitenms vei bindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 1“
Berlin, den 17. Dezember 1919.
Der Registerführer.
—.—
Bekanntmachung.
Unter dem 17,. Dezember 1919 ist auf Blatt 111 Ifd des Tarifregisters eingetragen worden: “ 1
Der zwischen dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ gest⸗Utenverbände, Ortsausschaß D esden, sewie dem Zentral⸗ ausschuß Deesduer Industrieller und kaufmännischer Vereine am 27. März 1919 ahgeschlossene, mit Wirkung vom 20. Sep⸗ tember 1919 für das Gebiet dee Stadt Dresden für allgemein verbindlich erkläcte, auf Blatt 111 des Tarifregisters ein⸗ getragene Tarifvertrag zur Regelung des Arheitsverhält⸗ nisses der kaufmännischen Augestellten wird gemäß § 2 der auch für die Bezuke der Amtshauptmannschaften Dresden⸗ Altüadt und Drerden⸗Neustedt für allzemein verbindlich er⸗ klärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem Der Reichgerbeitärminister.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarheits⸗ ministertum. Ber in N v. 6, Luisenst aße 33,34, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeder und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeiteminiteriums verb
Pfeiffer.
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Lr:
. rrbindlich ist, können von den D'ertrags parteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗
stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 17. Dezember 1919. Der Registerführer.
———
Bekanntmachung. Unter dem 17. Dezember 1919 ist auf Blatt 86 lfd. Nr. 2 und in Fortsetzung des Blatts 86 auf Blatt 350 des Tarif⸗ registers eingetragen worde:
Das zwischen dem Verband der Metallindustriellen im Bezi k Leipzig E. V., dem Bund der technischen Augestellten und B amten, Ortsverwaltung Leipzig, und dem Deutschen We kmeisterverband, Zentrose Leipzig, am 5. September 1919 abgeschlossene Sonderabkommen zu dem allgemein ver⸗ bindisch erklärten, auf Blatt 86, des Tarifregisters einge⸗ tragenen Tarifvertrage vom 25. Aprit 1919 zur Regelung der Gehalls⸗ und Anstellungsbeoingungen der kaufmännischen und ochuschen Angestellten in der Metallindustrie wird gemäß
2 der Lrerdnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl.
5. 1456) für dos Getiet der Stadt⸗- und Amtshanptmann⸗
schaft Leipzig für ahgenein verbindlich erklärt. Die allgemeine
Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. August 1919. J. A.: Sie fart.
Das Tarifregister und die Rezisterakten können un Reichs⸗ arbeilöministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33˙34, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden einggesehen werden.
Arbelteeber und Mbeitnehmer, für die der Tarlfvertrag infolge der Erklͤärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
Pfeiffer.
47
von den Vertragsparteten einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗
stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 17. Dezember 1919.
Der Registetjuührer Pfeiffer⸗ 8 .
— —
Bekanntmachung. AUnter dem 18. Ok ober 1919 ist auf Ziatt 353 des Tarif⸗
Privatangestellten⸗Verbände in Hameln am 10. abgeschlossene Tarifoertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Austellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen
Angestellten in der Jadustrie wird gemäß § 22 dnung (vom 23. Dezember 1918 (Reichs Gesetbl. S. 1456) für die
Stadt Hameln für allgemein verbindlich erklärt. dehnung der allgemeinen Verbiadlichkeit auf Aerzen, Boden⸗ werder, Salzhemmendorf, Osterwald, Münder und Hess. Olden⸗ dorf bleibt vorbehalten. mit dem 15. Oktober 1919.
Fachtarifoe träge in Geltung sind, allgemeine Verbindlichkeit.
arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33,34, Zimmer 42, während der regelmäßi en Dienststunden eingesehen werden.
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen
E
Tarifregisters eingetragen worden:
verein Altötting, dem Zentralverband der Zimmerer, dem Ver⸗
auarbeiter und der Vereinigung der Bzꝛu- Nehring zu 1 3 11““ Lübbenau, und der Verband der Rechts⸗
anwalis⸗ und Notariatsangestellten —Sitz Leipzig — Ortsgruppe Cottbus habem beantragt, den zwischen ihnen am 6. September 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der Rechts⸗ anwalts⸗ und Notariatsangestellten gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Amtsgerichtsstädte Calau, Dobrilugk, Finsterwalde, Kirchhain, Lieberose, Luckau, Lübben, Lübbenau, Peitz, Senften⸗ berg und Spremberg für allgemein verbindlich zu erklären.
band christlicher meister Altöttinags, 1 geschlo vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Baugewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Altölting, Neuötting, Töging, Winhöring, Wald bei Geratskirchen, Reischach, Perach, Alzgern, Emmerting Pirach, Kastl, Uaterneukirchen, Burgkärchen, Mörmoosen, Tüßling, Teising, Holzhausen und der innerhalb dieses Kreises liegenden Orte für allgemein verbindlich erklärt. bindlichkeit beginnt mit dem 15. August 1919.
Der michen dem b lavtennerein für
Un. gegend E. V. und der Arbritsgemeinschaft
F H mesn und
De
5 42 8 v
vereinigten
verhättnis solcher Arbeiter, die ianerhalb eines Zetriebes, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Bauarbeiten beschäftigt sind.
ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstra der regelmäß'gen Dienststunden eingesehen werden.
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ statlung der Kosten verlangen.
registers eingetragen worden:
Bangewerbe im Freistaat Sachsen, dem Reichsverband für das Tiefaugewerbe, Bszirksgruppe VIII und den Ortsgruppen 12, 13, 14, 30 und 31 des Deutschen Polierbundes am 25. August 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und gemäß § 2 der Verordnung b 21 Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Fre staaten Sachsen und Reuß (Greiz) für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. November 1910.
Erstattung der Kosten verlangen.
Erste Beilage
Berlin Sonnabend, den 27. Dezember
uli 1919
2 der Verordnung
Die Aus⸗
Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt
Arbeitsverträge in Industriezweigen, für die besondere fallen nicht unter die
Der Reichsarbeitsminister. „111
Das Tarifregister und die Reglsterakten können im Reichs⸗ Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge
rstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 18. Dezember 1919. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 18. Dezember 1919 ist auf Blatt 357 des
Der zwischen dem Deutschen Bauarbeiterverband, Zweig⸗
am 21. Mai 1919 abgeschlossene Tarif⸗
Die allgemeine Ver⸗
die allgemeine Verbindlichkeit erfaßt nicht das Arbeits⸗
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Siefart. Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ 33/34, Zimmer 42, während
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
Berlin, den 18. Dezember 1919. Der Register führer. 8 ——
ekanntmachung.
Dezember 1919 ist auf Blatt 356 des Tarif⸗
3
Pfeiffer.
B Unter dem 18.
zwischen dem Bezirksarbeitgeberverband für das
Der
—
Arbeitsbedingungen der Poliere im Baugewerbe wird vom 23. Dezemver 1918 (Reichs⸗
Der Reichsarbeitsminister, J. A.: Siefart.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42, während der regelmaͤßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen
Berlin, den 18. Dezember 1919. Der Registerführer. Pfeiffer.
Unter dem 18. Dezember 1919 ist auf Blatt 354 des Tariscegisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Bezirksverband der Landwirte in der Am!shauptmannschaft Löbau E. V, dem Deutschen Land⸗ arbeiterverband und dem Zentralverband der Forst⸗, Land⸗ und Weinbergsarbeiter Deusschlands am 8. August 1919 ab⸗ geschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der landwirischaftlichen Arbeiter in land⸗ wirtschaftlichen B trieben wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Amtshauptmannschaft Löbau für allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verbiadlichkeit begmnt mit
Der Reichsarbeitsminister.⸗
Das Tarifregister und die Registeraften fönnen im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisensttane 33/31, Zimmer 42,
vDZ“ Schhheband, 0a E. V., Sitz Plauen, am 11. Juli 1919 ahgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung d Arbeitsbedingungen für Oberschweizer, Freischweizer. Unter⸗ schweizer und Lehrschweizer in landwirtschaftlichen Betrieben wird gemäß § 2 8 “ 1456 mannschaft Löbau für allgemein ver 8 5 Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. November 1919.
10. Januar 1920 erhoben werden und si inter 1 I. B. R. 6535 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
straße 33, zu richten.
sch
und der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Ge⸗ schäftsstelle Leipzig, haben beantragt, den zwischen ihaen am 25. Noovember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Re elung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kauf⸗ männischen Angestellten im Gastwirtsgewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456)
19398.
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Bekanntmachung. Unter dem 18. Dezember 1919 ist auf Blatt 355 des
Tarifregisters eingetragen worden:
ischen dem Bezirksverband der Landwirte in der ee an Löbau E. V., dem Allgemeinen Sitz Leipzia, und dem Allgemeinen
der Lohn⸗ und
2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 für das Gebigt der Amtshaupt⸗ erklärt. Die all⸗
Der Reichsarbeitsminister. J. A.:: Siefart.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗
ministerium, Ber in NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können b” des Herftagsparteten einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗
stattung der Kosten verlangen.
erlin, den 18. Dezember 1919. 1 “ Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung. Die Rechtsanwälte der Amtsgerichte im Land⸗
gerichtsbezirk Cottbus, vertreten durch die Herren: Fenehsa II. zu Finsterwalde, Nechtsanwalt
Senftenberg und Rechtsanwalt Dr.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum sind unter Nummer
Berlin, den 18. Deember 1919. Der Reichsarbeitsminister. e Bekanntmachung. 8 Die Arbeitsgemeinschaft der Gastwirte, Leipzig tadt und Gewerkschaftsbund Kaufmänni⸗ Angestelltenverbände, Landesausschuß Sachsen,
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für das Gebiet der Stadt Leipiig und eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 6361 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ Berlin, den 18. Dezember 1919.
Der Reichsarbeitsminister.
J. A:: Sitzler.
Bekanntmachung
Der Allgemeine Schweizerbund für Deutsch⸗ land und angrenzende Staaten, jur. Person, Sitz Leipzig, Zweigstelle⸗Rostock, hat beantragt, den zwischen dem Landesverband Mecklenburgischer Landwirte
und dem Allgemeinen Sowweizerbund, Sitz Leipzig,
am 25. September 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur ö der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Ober⸗, Frei⸗ und Uaterschweizer gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Mecklenburg⸗Schwerin für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Janunr 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R 5730 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
straße 33, zu richten.
Berlin, den 18. Dezember 1919. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
8 Bekanntmachung.
. Unter dem 19 Dezember 1919 ist auf Blatt 358 des Tifregisters eingetraaen worden: “ Der zwischen der Firma J. Schwerin & Söhne in Breslau,
dem Deutschen Texalarbeiterverband, Bezick Breslau, dem
Deutschen Werkmeisterverband, Bezirk Breslau, und der
Schoellerschen und Eitorfer Kammgarnspinnerei Aktiengesell⸗
schaft Breslau und Stabslwitz am 23. September 1919 ab⸗
geschlossene Tarifvertracg ur Regelung der Logn⸗ und
Arbeitsbedinqungen für die We kmeister in der Te puliaduste ie
während der regelmaßigen Dienststunden eingesehen werden 1 Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verhindlich ist, können von den Vertragwunteten einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Berlin, den 12 Dezember 1919 Der Registerjuhrer.
Pfeiffer.
wid gemäß § 2 der Verordnung vam 23. Dezeinber 1918 (Reichs⸗GesetzhI. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Lanbferises Breslau für allgemein vervind ich erkiäct. Die augemeine Verbiadlichkeit beginnt mit dem 15. Noovember 1919. Reichsarbensminiter.
J. A.: Siefart.