Schwierigkeit und innerhalb angemessener Frist verwertet werden werden, d . 2 8 8 2 — „ 1 — n „ das auf das Jahr folgt, in dem er zuerst hätte g . 8 3 3 „ Se S ö“ folg zuerst hätte geltend ge 1“ nicht mehr als 2 Jahre, W E 1 t E 2 E I 1 l. ¶ E
11 8 115 8 § 127 Abs. 2, §§ 131, 133 gelten entsprechend. 1“ 4 Ist die Leistung von Sicherheiten der in den §§ 109 bis 114 § 136 8 8 5 8 6 8 . 52 6 7
“ * „
bezeichneten Art in der dort i geichneten Art i t geforderten Form für den Steuer⸗ . pflichligen mit Härten verbunden, so darf sich das Finanzamt mit „ Die Abtretung oder Verpféndung eines Erstattungs⸗ oder Ver⸗ s 9 „ 4 anderen Sicherungen begnügen, z. B. mit der Annahme von ge⸗ gütungeanlpruchs ist nur wirksam, wenn sie der Gläubiger der Finanz⸗ beste , i die Ahacht fAnk. irkli sperrten Sparkassenbüchern, Versicherungsscheinen oder Pypotheken⸗ ehörde anzeigt, die über den Anspruch entschieden oder zu enischeiden bes anden, Cöu616“ kanlagung auf Antrag nach der wirklichen briefen. “ hat. Bei Pfändung eines Erstattungs⸗ oder Vergütungsanspruchs Dauer der Nutzung oder Leutung zu berichtigen. Handelt es sich um 1 a diese Behörde als Drittschuldner im Sinne der 8 820, 845 der den Wegfall einer Last, so ist in gleicher Weise eine Nachveranlagung „Mitt der Hinterlegung erwirbt das Reich ein Pfandrecht am ivilprozeßordnung. vorzunedmen. “ hinterlegten Gelce oder den hinterlegten Wertpapieren oder, wenn . “ Vans de ang 1“ 8 8 4 ha 8n 9 8- Peeln, Hne we 8 Zweiter Abschnitt. Wertermittlung 8 mehrerer ab, so entsch sdet, je nachdem das Rcht mit dem Tode des 8 (S(Sttellt sich später heraus, daß die Vorschrift des ersten Absatzes Die Versicherung ist dem Vorsteher des Finanzamts abzugeden. Bestimmungen oder nach langesgesetzlicher Vorschrift in das Iren 8 Erster Titel. Allgemeine Vorschriften zuerst oder des zuletzt Sterbenden erlischt, das Lebensalter des veletzt ist, so dürfen das Guthaben, die Wertsachen oder der Inhalt Dieser zieht einen Schriftführer zu. Die Tatsachen deren 1““ tum des Fiskus oder der als Hintetlegungsstelle bestimmten Anstalt “ § 137 Aeltesten oder Jüngsten. 1 8 § 156 S 18E Fereeenn öu“ 18 8 d2s Ftcas bfiscene seascts “ Vessicer grat Übera in P 8 Rü 1 46 . 81 8 ee“ er seir i8 Herausgege en: hsonstige chiigen minde Woche abe der 1 vas übergehen, ein Pfandrecht an der Forderung auf Rückerstattung. Bei Bewertungen ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, Der einjährige Betrag der Lsang einer Geldsumme ist, wen Scooweit durch die Anlegung und Führung der Verzeichnisse höhere Ferfü 1“ Faesber 1“ C“ deS uchssgcth * Die Verficherung echen. daß der Rederpftschnig⸗ b § 117 . der gemeine Wert zugrunde zu legen. kein an We 18** 4 n Kosten entstehen, als sie für die Zwecke der Landesbesteuerung erforder⸗ Beer fahrlassig dieser Vorschritt zuwiderhandelt, haftet, sowei ertlärt: „Ich versiche Eides, S 1 item Wiss 18 8 1 8 Z “ doster 8 Ir. — oder fahrlässig dieser Vorschritt zuwiderhandelt, haftet, soweit dadurch erklärt: „Ich versichere an Eides Statt, daß ich nach bestem Wissen Wer nach den §§ 109, 113, 114 Si berheit geleistet hat, ist be⸗ Jede wirischaftliche Einheit ist für sich zu bewerten und ihr Bei Nutzungen oder Leistun en, die ihrem Betrage nach ungewiß ich sind, werden sie vom Reiche erstattet. 1 „ Steueransprüche oder Verfallerklarungen vereitelt oder beeinträchtigt die reine Wahrheit gesagt habe.“ Die Niederschrift ist vorzulesen; rechtit die Sicherheit oder einen Teil davon durch eine andere nach Wert im ganzen festzustellen. Was als wirrschaftliche Einbeit zu sind oder schwanken, ist als Jahreswert der zug b8 8 eöe werden Sre efsch gend n Ebes Staht nam 8 §§ 169, 113 geeignete Sicherheit zu ersetzen. Fflten 8. 6 nach den Anschaum en des Verkehrs zu entscheiden; legen, der voraussichtlich für die Zukunft b“ Löbe der Mehrtosten entscheidet der Reichsrat. 8 1b 8 166 1 1X“ 111“ 1“ deste örtliche ewohnheit, die tatsächliche Uebung sowie die Zweck⸗ werden wird. —1“ E11“ r1 Wer Rechte, die auf seinen Namen lauten, oder Wertsachen, die zwungen werden. Wird eine Sicherheit unzureichend, so ist si änzen od estimmung und wirtschaftliche Zusamme gehörigkeit oder Abhängigkeit; Die für die Führung der Verzeichnisse zuständigen Landesbehörden besitzt, als Treuhänder, Vertreter eines andern sder Pf äubi 1 „ wes pe g, “ besnenmung und wienchafche dmn 1 § 147 w e für die F g der Verzeichnisse zustandig 3 er besitzt, als Treuhänder, Vertreter eines andern eder Pfandgläubiger III. Pflichten anderer Personen zu Auskunft, Einsicht⸗ ist anderweitige Sicherheit zu leisten. — 1“ B Vermögen dessen Erwerb vom Eintritt einer aufschiebenden es samaff es sich 57 die “ Fen “ zu haben behauptet, hat auf Verlangen nachzuweisen,. wem die Rechte 8 gewährung Iö“ 6 b “ S Bedingun abhängt, wird erst berücksichtigt, wenn die Bedingung ein⸗ de Besugnisse, die den Fmanzämtern bei Ermittlung un estsetzung oder Wertsachen gehören, oder daß sie ihm nicht gehören; andernfalls c 9 8 Die näheren Bestimmungen über die Hinterlegung trifft der Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im ge⸗ getreten t8. der Steuern zustehen; die Pflichten, die 1““ sind sie ihm zuzurechnen. Das Recht des Finanzamts, den Sach⸗ Auch wer nicht als Steuergllchliger beteiligt ist, hat mit Aus⸗ Reiche minister der Fmanzen. 8 wöhnlichen Geschäftsverkehre nach der Beschaffenheit des Gegenstandes 3 “ anferlegt sind, gelten siungemätz für die Grundstückseigentümer. verhalt zu ermitteln, bleibt unberührt. 8 nahme der im § 174 als nahe Anzehörige bezeichneten Personen Scooweit bares Geld in das Eigentum des Fiskus oder der als unter Berücksichligung aller den Preis beeinflussenden Umstände bei „ Vermögen, das unter einer auflösenden Bedingung erworben ist, Wegen der Kosten etwaiger besonderer Ermittlungen gilt sinn⸗ Die Vorschrift gilt, enisprechend, wenn Rechte auf Namen dem Finanamt über Tatsachen Austunft zu erteilen, die für die Hinterlegungsstelle bestimmten Anstalt üoergeht, ist ee mie vie, vane einer Veräußerung zu erzielen wäre; ungewöhnliche oder lediglich wird wie unbedingt erworbenes behandelt; die Vorschriften über die gemäß § 205 Abs. 3. mehrerer Personen lauten und diese berechtigt sind, gemeinschaftlich An⸗ 50 der C Fh 1“ u Fuge. sdem de we 1 persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichti Berechnung des Kapetalwerts der Nutzungen von undestimmter D 8 § 158 oder alein über die Rechte zu verfügen Ausübung der teueraufsicht oder in einem Steuerermittlungsver⸗ RFandert voh, T F egung folgenden Werktag ö 6 2 z e ichtigen. (He 44 Acs. 20 3, § 145, 8 146 Abf 9 he ee 8 Tritt Die Grund⸗ und Gebäudebesitzer sind verpflichtet, Aenderungen bs v1I11111A1“ fahren für die Feststellung von Steueransprüchen von Bedeutung zu ve. en. “ ediglich persönliche Verhältni 1 ich Verfügungs⸗ †u .2, 3, § 145, § 14 . be rührt. Tri 2 1u1“ Ff en gemäß § 155 Abf 167 “ ““ Während der Dauer der Sicherheitsleistung kann die Auszahlun bes “ anzusehen, den 18 87,8 sind auch erfügungs die Bedingung ein, so ist die Veranlagung auf Antrag nach dem lat⸗ der Grundstücke, die nach den Bestimmungen gemäß § 155 Abs. 4 8 3 ““ § S 1““ “ Auskunft ift wahrheitsgemäß nach bestem ““ nd der Zinsen für hinte 8 8 Aie Auszahlung 3 „ denen der Steuerpflichtige aus Gründen, saͤchechen Werte des Erwe ichti . imne Bericht des Verzeichnisses erheischen, den zur Führung des Jeder Befitzer eines Grundstücks hat dem Finonzamt auf Ver: Gewisten zu ettellen. Wer nicht aus dem Gedächtnis Auskunft der Zinsen für hinterlegtes bares Geld nur zum Schlusse eines die in seiner Person oder der Perso ; R Sea. sächlichen Werte des Erwerbes zu berichtigen (§ 214). eme Berichtigung des Verzeich er een, zur Führung des 85 . ETZIS11““ A 8 Geschs 18b; EE111“ Kalenderhalbjahrs verlangt werden 3 . t en ist. Di erson seiner Rechtsvorgänger liegen, 8 ger cichnisses zuständigen Behörden anzuzeigen; die Grundbuchämter laugen sämtliche Bewohner des Grundstücks mit Namen, Berufs⸗ geben kann, hat Schriftstücke und Geschä tsbucher, die ihm zur Ver⸗ halbjahrs verlan unterworfen ist. Dies gilt insbesondere für Verfügungsbeschränkungen, 149 1— b 8 Zeburtstag anzugesen. Die Paushaltungs⸗ fngung stehen, einzusehen und, soweit nötig, Aufzeichnunten daraus
k 2,8 8 118 llung, Geburtsort und Geb de⸗ ztwilli kaben diesen Behörden Aenderungen im Eigentume, die Baupolizei⸗ stellung, Geburrzort und Ber 3 7 8* 4. Verjährung 8 die auf letztwiligen Anordnungen beruhen. B ö“ atritt sschte⸗ 3 vorstände haben den Hausbesitzern über die Personen, die zu ihrem zu entnehmen. Die Auskunft ist nach Form und Inhalt so zu er⸗ Vor Festnellung des gemeinen Wertes ist bei ausländischen Unter⸗ hängen, werden nicht berücksichtigt. Tritt die Be ingung ein, so ist § 159 — 8 15
8 Lasten, die vom Eintritt einer aufschtebende ingung 1 1 j 1 schtebenden Beding ab⸗ behörden wesentliche Aenderungen in der Bebauung mitzuteilen. Bernen 9. lnschlieFich der Untermieter und der Schlafstellen⸗ teilen, wie es das Finanzamt nach den Gesetzen ünd Auszührungs 149 28 ; . W 1 Iö] 1 3 . Haushatt gehören, ein eßl r Untermie nd der Schlafstellen⸗ teilen, wie es 2 56 8 8 § 120 1 1 JFnehmungen sowie bei gewerbeichen und landwirtschaftlichen Neuanlagen, die Veranlagung auf Antrag entsprechend zu berichtigen. . Die Einficht in das Vereichnis ist jedem gestattet, der die Ei ee Agkunft v Se Die Einsicht in das Verzeichnis ist je gestattet, der die Ein⸗ Je
Die Ansprüche des Rei & “ bei g. eichen un 1 t zu erteilen; diese find ihnen zu entsprechender Aus⸗ destimmungen vorschreibt.
14““ des Reichs aus Steuergesetzen unterliegen der auf Antrag des flichtigen die für ihn zuständige amtliche Vertetung § 150 b . BZ“ kunft verpflichtet. 1 . 3 ö 8 1 Die Nüskunft soll, soweit dies durchführbar ist und nicht aus 8 121 gutachtlich zu hören. Lasten, deren Fortdauer auflösend bedingt ist, werden, soweit villigung des Eigentümers beibriagt oder ein berechtigtes Interesse 1 8 11 besonderen Gründen Abweichungen geboten sind, schriftlich erheten “ 8 “ § 139 nicht ihr Kapitalwert nach § 144 Abs. 2, 3 145., 8 5* Uaubhaft macht; auf Verlangen ist schriftlich Auskunst auf Grund II. Pflichten der Steuerpflichtigen erteilt werden; das Finanzamt 8 jed das Erscheinen des Die Verjährungsfrist beträgt bei Zöllen und Verbrauchsst i d 5 1 88, 8. des Verzei 5. eilen. Die Gebn ie C 1 und erteilt werden; das Finanzamt kann jedoch das Erscheinen des
ein Jahr, bei den Amprüchen auf die üb See rauchssteuern Bei der Bewertung von Vermögen, das einem Unternehmen zu berechnen ist, wie undedingte abgezogen. Bei Eintritt der Be⸗ des Verzeichnisses zu ertellen. Die Gebuͤhren für die 2a5 cht und ₰ 169 .“ Auskunftspflichtigen anordnen. Sicherheiten nach dem Gesetze ge . r 18 S 2 und auf die gewidmet is⸗ wird in der Regel von der Voraussetzung ausgegangen, dingung ist die Veranlagung entsprechend zu berichtigen. de Auskunft werden gemän 8§ 155 Abs. 4 bestimmt; Schreibgebühren. Bei Steuererklärungen (Erklärungen, die nach Vorschrift der Wenn von Behörden, von Verbänden und Vertretungen von Herhe c gegen die Steuerflucht fünf Jahre: aß das Unternehmen bei der Veräußerung nicht aufgelöst, sondern imd nach dem Gerichiskostengesetze zu berechnen. 8 Gesetze oder Ausfuͤhrungsvestimmungen als Unterlage für die Fest⸗ Betriebs⸗ oder Berufszweigen, von geschäftlichen oder gewerblichen setzung einer Steuer dienen) hat der Steuerpflichtige zu versichern, Unternehmungen, Gesellschaften oder An alten Auskunft begehrt wird,
bei hinterzogenen Beträgen läuft sie zehn Jahre hie übrigen An⸗w ü 1 5 16 interzog ehn Jahre. Die üb An⸗ eitergeführt wird. Die 147 bis 150 ch 5. 160 f ’. 8 8 elten au 7 —: 2 . Imr Pe s 7 1 6 8 7 Iöamn - 31 7 7 8 88 82 3 „, wenn der Erwerb oder die Sind Verzeichnisse nach § 155 Abs. 4 als angelegt anzusehen, so daß er die Angaben nach bestem Wissen und (Gewissen gemacht hat. ist das Ersuchen, falls nicht bestimmte Personen als Auskunftsper onen
sprüche verjähren in einem Jahre Füͤ . h 1b
1 . Für die Bewertung der dauernd dem Betriebe gewidmeten Ge 2 reigni d
xe. 2 — ü Betr gewidm Gegen⸗ Last von einem Ereignis abhängt, bei dem nur der se für die Bef 3 si 8 8 S.
1 bkbhickaeeegehecen hah fecdeesessfsen. Fltahen a not gt, Zeitpunkt des fnd se für die Besteuerung zugrunde zu legen, wenn der im 5 152 Die Ertlärungen sind nach Form und Inhalt so abzugeben, —ic es in Frage kommen, an den Vorstand oder die Geschäfts⸗ und Be⸗ bezeichnete Wert jür die Steuer maßgebend ist; dies gilt nicht, wenn das Fianzamt nach den Gesetzen und Aus übrungsbestimmungen triebsleitung zu richten.
Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Abnutzung maßgebend unter Zulassung des 2 eine niedri s 78 1557 g. 1 2Ab Jahres, 2. 88 nter - g des Ansatzes eine niedrigeren 8 8 8 Anspruch (§ 120) entstanden ist (§ 81). Wertes, wenn er dem wirklichen Werte zur Zeit der Bilanzausstellung Zweiter Titel. Besondere Vorschriften für die Bewertung die wirtschaftliche Einheit, um deren Wert es sich bandelt, nicht die⸗ vorschreibt. Die Versicherung kann nach Anordnung des Fina zamts § 178 . von Grundstücken elbe ist, oder sich die Verhältnisse, die für die Bewertung maßgebend allgemein abgegeben werren. Bei Zoͤuen und Verbrauchsabgaben In den Fällen des § 177 kann der Befragte die Auskunst auf
„Ist die Zahlung hinausgeschoben oder gestundet oder Sicherheit entspricht. geleistet worden, so veginnt die Verjährung mit Ablauf des Jahres, § 140 in dem der Zahlungsaufschub oder die Stundung abgelaufen oder die .Steht ein Gegenstand mehreren zu, so ist in der Regel der Wert Sicherheit erloschen ift. Bei hinterzogenen Steuern verfährt der im ganzen zu ermitteln und jedem Beteiligten nach Verhältnis seines Anspruch nicht, bevor die Strafverfolgung und Strasvollstreckung ver⸗ Anteils zuzurechnen.
152 d, wesentlich geändert haben 8 on ihrer Aogab seben wer e Zeiahu 2 . d, d n. kann von ihrer Aögabe abgesezen werden. 1“ Fragen verweigern, deren Beiahung oder Verneinang ihm seldst oder AI von Grundstücken ist der gemeine Wert zu⸗ § 161 Bei der Ausfüllung von agh alle S zu beant⸗ einem nahen Angehörigen die Gefahr einer Strasverfolgung zuziehen SI 8 8 Sind die Verzeichnisse nach § 155 Abs. 4 als angelegt anzu⸗ s worten. Die Faagen und Antworten sind so z sien, daß würde. 36 oweit es sich um Steuern vom Vermögen (einschließlich der chen, so ist bei Gutachten über den Wert eines Grundstucks der Prüfung, wes tteuerpflichtig ist und was nicht, dem Finanzamt er⸗ Als naher Angehöriger gilt: 2 ¼
jährt sind. § 141 Erbschaftssteuer) handelt und die einzelnen Steuergesetze nichts Steuerwert des Grundstücks in der Schätzungsurkunde oder im Gut⸗ moͤglicht wirs. In den Vordrucken ist zu betonen, daß diese Prüfung 1. der Verlobte, — dem Finanzant, nicht dem Steuerpflichtigen zusteht. Den Steuer⸗ 2. der Ehegatte, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht
123 Wertpavpiere, die in Deutschland einen Kurswert haben, sind mit anderes vorschreiben, ist bei Grundstücken, die dauernd land⸗ oder 8 88 Se. ist gehemmt, solange die Ansprüche innerhalb dem Kurswert, Forderungen, die in das S uldbuch einer öffentlichen “ gärtnerischen Zwecken, sowie bei bebauten * Von 1n im Abs. 1 bezeichneten Zeitvunkt an gilt im Sinne erklärungen sind die Unterlagen betzufügen, die nach den Gesetzen und wer mit dem Befragten in gerader Linie verwandt oder e; san. Monate der Verjährungsfrist wegen höherer Gewalt Körperschaft eingetragen sind, mit dem Kurswert der entsprechenden b fiin stücken, die Wohnzwecken oder gewerblichen Zwecken zu dienen er Vorschriften über die Anlegung von Mündelgeld der Steuerwert Ausfuhrungsbestimmunzen geforvert werden. Wenn diese Unterlagen verschwägert oder in der Seitenlinie im zweiten oder dritten nicht verfolgt werden können. C1“ ee der öffentlichen Körperschaft anzusetzen. bestimmt sind und bei denen die Bebauung und Benutzung der orts⸗ § 152) als Wert des Grundstücks. Erstreckt sich die Beleihung auf in Bescheinigungen bestehen, die von anderer Seite zu erteilen sind, Grade verwandt oder im zweiten Grade verschwägert ist.
Die Verjälb § 124 Für Aktien ohne Kurswert, Kuxe oder Anieile an einer Berg⸗ .“ Bebauung und Benutzung entspricht, der Ertvooswect zzarunde ne Inventar oder die sonst im § 154 Abs. 2 bezeichneten Sachen sind die beieisigten Ste lien verpllichtet sie auszustellen. § 179 8h ie Verjährung wird unterbrochen durch Zahlungsaufschub, werksgesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschraͤnkter Haftung hat zu eg b und liegt der Fall des § 154 Abs. 2 vor, so ist der Wert dieser Auf Verlangen haden die Steuerpflichtigen auch bei anderen Er⸗ e Auskunft können ferner verweigern: dure Stundung „ durch jede Anertennung des Zahlungspfli htigen, das nach 8 52 zuständige Finanzamt den Verkaufswern zu ermitteln * lls Ertragswert gilt bei land⸗ oder forstwirtschaftlichen oder Sachen dem Steuerwerte des Grundstücks hinzuzurechnen. klärungen, Aumeldungen, Anzeigen und Auskünften zu versichern, daß . Verteidiger und Rechtsanwälte soweit sie in Strafsachen durch eine schriftliche Zahlungsaufforderung und durch jede Handlung, und ihn Steuerpflichtigen und Finanzämtern auf Anfrage mitzuteilen. gärtnerischen Grundstücken das Fünzundzwanzigfache des Reinertrags, Abweichende Vorschriften der Landesgesetze, die auf Grund des sie die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht haben. C““ sind, 8 1 die das zuständige Finanzamt zur Feststellung des Anspruchs oder des Fehlt es an genugenden Merkmalen, so ist der gemeine Wert den sie nach ihrer wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungsmäßiger §1807 Abs. 2 Bürgerlichen Gesetzbuchs über die B b leczig üher das, was; i Ausü ihres Berufs ve b nt 2 : Fehlt 1 . g Wert unter f IE1““ §1807 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Bewertung von § 169 . Aerzte über das, was ihnen bei Ausübung ihres Berufs an⸗ Verpflichleten vornimmt. Mit Ablauf des Jahres, in dem die Unter⸗ erücksichtinung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der und gemeinühlicher Bewirtschaftung unter gewöhnlichen Verbältnissen rundstücken erlassen sind, bleiben unberuhrt. X“ 170 bis st vertraut ist. brechung ihr Ende erreicht hat, beginnt eine neue Verjährung. Gewerkschaft oder Gesellschaft zu schätzen. mit 18. 1“ 8,2 Durchschnitt nachbaltig I “ “ 1e wen Rechtzanwälte über das, was ihnen bei Ausübung ihres
§ 125 § 142 gewähren können. Dies gilt nicht für Grundsrücke, deren Wert Dritter Abschnitt 1 gleich, wer verpflis t, eine Steuererklärung gb I11“ 11““ 8 .“ 1“ 8 1 bereits durch ihre Lage als Ba d n 8 hrg. ritter 8 nichts anderes bestimmt ist, ist zur Abgabe einer Steuerertlärung jeder Beruss anvertraut ist, 1 “ entp eng Verteh eng eüsch der 1nnc. mit seinen Neben⸗ Für bestimmte Tage können die Steuerkurse der zum Börsen⸗ zwecken bestimmt 18- oder 8— h 8 Fcneaeaeista bes n⸗ Ermittlung und Festsetzung der Steuer verpflichlet, bei dem nach Ermessen des Finanzamts die Meglichtet e“ 11 „kann jed . — bs. en erkschafts⸗ und Gese 6 hrer 2 nnehme 6 fsi Zelichten — 8 70 2 Beni 3 § 126 anteile festgesetzt werden. G 1“ hen as eche en . eeehaees It Vsie der Steuerpslichtigen und 1eaga. Personen Die Steuerpflichtigen “ die Steuererklärungen schriftlich Diese Bestimmung findet auf die zu 3 und 4 bezeichneten Per⸗
Ist der Anspruch gegen den Steuerpflichtigen verjährt, so ist, Die Steuerkurse der zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere dienen werden. 8 schen Iͤm v ing IL Allgemeine Vorschriften einreichen oder mundich vor dem Finanzamt abgeben. fonen insoweit keine Anwendung, als es sich um Tatsachen handelt, wer neben ihm haftet, von der Haftung befreit, es sei denn, daß ihm werden von den Börsenvorständen, die Steuerwerte auderer Wert⸗ Die der Land⸗ und Forstwirtschaft oder der Gärtnerei dienenden .““ § 162 Wenn sie die Frist nicht wahren, kann ihnen das Finanzamt die bei Beratung oder Vertretung in Steuerangelegenheiten zu ihrer selbst eine Hinterziehung zur Last fällt. papiere und der Gewerkschafts⸗ und Gesellschaftsanteile werden von Gebäude und Betriebsmittel werden nicht besonders bewertet sondern Wer nach den Steuergesetzen Bücher zu führen oder Aufzeich⸗ zugunsten des Reichs einen Zuschlag bis zu zehn vom Hundert der Kenntnis gekommen sind, es sei denn, daß es sich um Fragen handelt, II. Erstattungs⸗ und Vergüt Sa verständigenausschüssen ermittelt, die der Reichsminister der bei der Ermittlung des Ertragswerto einbegriffen. 1 magen zu machen hat, soll die folgenden Vorschriften beachtn.. Rendgültig festgesetzten Steuer auferlegen. Das Finanzemt hat den 8ooo “ gs⸗ un ungsansprüche ¹ Auf Grund dieser Ermittlungen setzt der Re chs⸗ Bei bebauten Grundstücken, die Wohnzwecken oder gewerblichen Die Eintragungen in die Bücher sollen fortlaufend, vollständig Zuschlag zu untenassen oder zurückzunehmen, wenn die Versäumnis Strasverfolgung aussetzen würde.
Kann die Rückzahlung she Steuern verlangt werden, so und dersfentlich 8 Nach Veegseusse nn Meöctge “ 8 1““ deegenuenr 8 Sa 8 888 6 ne aicig behe ndrder gechr urscen anen oschen Henteeh “ § 171 Ein Geistlicher darf nicht de. sora. Tatsachen befragk werden genügt zur Geltendmachung des Anspruchs, daß der Antrag rechtzeitig Veröffentlichung der vorläufigen Festsetzung gerechnet, setzt der Reichs⸗ drei Jabren im Durchschnitt erzielt sbcrden ist oder 8 8 Geschäftsbücher sollen keine Konten enthalten, die auf einen Wenn sich die Steuererflärungen auf Wertangaben zu erstrecken über die er nach Annahme des Finanzamts oder nach seiner Ver⸗ schristeich oder mündlich ei einem Finanzamt gestellt wird. Dieses rat die Steuerkurse und Steuerwerte ensgültig fest. Die so fest. Falle der Vermietung oder Verpachtung hätte erzielt werden falschen oder erdichteten Namen lauten. haben, und sich der Wert nicht aus dem Nennbstrage, dem Kurswert sicherung nicht aussagen kann, ohne die Pflicht der Verschwiegenheit, hat ihn. der zuständigen Stelle zu übermitteln. ges ten Kurse und Werte treten an die Stelle der im § 141 können, nach Abzug von einem Fünftel für Nebenleistungen und Die Bücher sollen, soweit es geschäftsüblich ist, gebunden und oder aus Zahlungen ergibt, hat der Steuerpflichtige, soweit er nicht die ihm als Seelsorger obliegt, zu verletzen.
Wird ein Erstartungsanspruch abaelehnt, so ist ein Bescheid zu ezeichneten Werte. Instandhaltungskosten ohne Rücksicht darauf, ob die hierzu not⸗ Blatt für Blatt oder Seite für Seite mit fortlaufenden Zahlen ver⸗ den Wert zu schätzen hat, die T tsachen anzugeben, die er zur Er⸗ § 181
erteilen. Der Bescheid soll eine Belehrung enthalten, welches Recht. — In den Fällen des § 141 und des § 142 Abs. 1, 2 kann der wendigen Arbeiten von dem Steuerpflichtigen selbst oder durch ent⸗ sehen sein. 1 8 mittlung des Wertes beizubringen vermag. Die Verpflichtung öffentlicher Behörden und Beamten, einschließ⸗ mittel zulässig ist und binnen welcher Frist und bei welcher Behörde Steuerpflichtige bei Wertpapieren, die mit Gewinnanteilscheinen ge⸗ lohnte fremde Arbeitskräfte geleistet worden sind. An Stellen, die der Regel nach zu beschreiben sind, sollen keine 8 172 8 llich der Beamien der Reichsbank, der Staatsbanken und der Schurd⸗ es einzulegen ist. 12 1;22 dn deen. Betrag abziehen, der für die seit der Auszahlung In allen Fallen kann der Steuerpflichtige verlangen, daß statt (veren Zwischenräume gelassen werden. Der ursprüngliche Inhalt Im Falle des § 205 Abs G hat der Steuerpflichtige nach bochverwaltungen, zur Verschwiegenheit giüt nicht tür ihre Auskunfts⸗ r. 8 ; 8 8 srro 9 1 des 8 2 . 1, 2 J 1 5 2 3 8 88½ 8 8 g. 1 Wird ei Ste. 1 § 128 s eß 68 ve verstrichene Zeit dem zuletzt verteilten Gewinn des Ertragswerts der gemeine Wert der Bewertung zugrunde gelegt e. Elntragung soll „nicht mittels Darchstreichens auf andere schriftlicher Mitteilung der Punkte, über die er sic üußern soll, vor pflicht gegenüber den Finanzämtern. Sie dürfen jedoch über Um⸗ Aer e 1ö Burch deshchegg⸗ fen. 788 Fütsprich wenn auch der lausende Gewinnanspruch v Diefes Recht erlischt, wenn es nicht spätestens vis zum Weise gemacht, es soll 895 radiert, aach sonen⸗ dem Finanzamt zu naa inen, wenn er nicht durch triftige Gründe stände, auf die sich ihre Pflicht zur Verschwiegenheit beziedt, nicht Aenderung · assenen Bescheids berichtigt, so ist, in 1 Ablauf der mit der Zustellung des Wertfestsetzungs⸗ oder Steuer⸗ inderungen nicht vorgenommen werden, deren Beschaffenheit es un. derayerhindert ist. Er hat’ ilsgemäß n Wi befragt werd ihnen die Behörde, die ihnen vorgesetzt ist. od Unrecht gezahlt ist, zurückzuzahlen. Der Anspruch auf Erstattung 143 bescheids eröffneten Rechte 8 gewiß läß bei der üngli G un⸗ daran verbindert ist. Er hat ihm wahrheitsgemäß nach bestem Wissen befragt werden, wenn ihnen die Behörde, die ihnen vorge etzt ist. oder
b gezah -z; 1. 2 smittelfrist geltend gemacht wird. gewiß läßt, ob sie bei der ursprünglichen Eintragung oder erst später 8 18 8 *n en bei Beamten, die nicht mehr im Dienste sind, zuletzt vorgesetzt w erlischt wenn er nicht bis zum Schlusse des Jahres, das die Andere als die im § 141 2 eichneten Kapitalforderungen sowi — vorgenommen sind. und Gewissen Auskunft zu geben. Kann er nicht aus den Gedächtnis dir Frteilung Wigtustt im Firzen ber öe Berichtigung folgt, geltend gemacht hus 8 Fühede sh 6 W“ E Wie Grundstücke sind m bewerten, auf welche V den Bächer sol, wo dies geschäftsüblich ist, mit Tinte eingetragen 1“ snc 8 8 4““ senh vTE I ;88 “ “ sa blsersagt hach, 88
mstände einen oder ger Wert begründen. 1 5 1 2 verten. Trä Steuerpflichti äufigen Aufzei ge zur Verfügung stehen, zu ehen und, sowe otig, b“
8 st eine Steuer zu Unrec besgetriehen, weil der Steueranspruch Uabesteghene Ferdenancgnedüeften vuße Rasagder ö des bürgerlichen Rechies üer Grundstücke Anwendung sen sis soll 11.“ solle mit W. b verlt Eis G. eas Se ravbantehbrhen und deren Beamte erloschen oder gestundet war oder das Zwangsverfahren gegen den,; Der Wert unverzinslicher, befristeter Forderungen oder Schulden Steht das Eigentum am Grund und Boden und an den darauf sben und gleichfalls aufbewahrt werden. . ““ bleibt es bei der Unverletzichkeit des Poit⸗, Telegraphen⸗ und Fern⸗ gegen den es gerichtet war, nicht hätte erfolgen dürfen, oder ist eine ift gleich einem Betrage, der mit angemessenen Jahreszinsen bis zur errich eten Gebäuden verschiedenen Perf -; Kasseneinnohmen und „ausgaren sollen im geschäftlichen Verkehre § 173 sprechgeheimn sses 1 .
Steuer doppelt bezahlt, so ist der zu Unrecht gezahlte Betrag z Falligkei die Forderung oder Schuld ergibt. “ 1’ 1 11 1. sbr nindenens zäglich aufgezeichnet werdben. .“ Auf Verlangen (§ 205 Abs. 1, 2) hat der Steuerpflichtige die § 182
ö gleiche Flt, wenn eine Steuer fuüͤr Rechnung eines 8 C“ wgei. “ Kapital⸗ oder Renten⸗ sich zu ermitteln. 1 Bücher, Aufzeichnun gen und, soweit sie für die Besteuerung Richtigkeit seiner Steuerert ärung nachzuweisen. Wo seine Angaben Auch abgesehen von den Fällen des § 181 kann eine Auskunft
S euerpflichtigen ohne Mitwirkung des Steuerpflichtigen oder seines 18 gen we 68 soweit die Steuergesetze nichts anderes vor⸗ § 154 von Bedeutung sind, auch die Geschäftspapiere sollen zehn Jahre zu Zweisein Anlaß geben, hat er sie zu ergänzen, den Sachverbalt nicht gefordert werden, wenn eine overste Reichs⸗ oder Landesbehörde
Vert eters zu Unrecht 2 ist. bhe n, mit zwei Dritteln der eingezahlten Prämien oder Kapital⸗ Die Bewertung erstreckt sich auf die mit den Grundstücken als eufbewahrt werden; die Frist läuft vom Schlusse des Kalendersahrs aufzuklären und seine Behauptungen, soweit ihm dies nach den Um⸗ erklärt, daß die Auskunft dem Wohle des Reichs oder eines Landes 1 3 im, in dem die letzte Eintragung in die Bücher und Aufzeichnungen ständen, zugemutet werden kann zu beweisen zum Beispiel den Ver⸗ nachteilig sein würde.
Der Anspruch auf Erstattung erlischt, falls nichts anderes be⸗ beiträge angerechnet; weist der Steuerpflichtige nach, wosür die Ver⸗ b solchen ver Re en einschli V solchen verbundenen Rechte und Nutzungen einschließlich der im § 153 lemacht sind oder die Geschä ftspapiere entstanden sind. bleib von Vermögen, das er früher besessen har. § 183
stimmt ist, wenn er nicht bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahrs, sicherungsanstalt den Versicherungeschein nach ihrer Satzung ooer den Abs. 1 beze Berechti 1 Grundstü bag auf die atrichtunt solct, geltend geacht wire Versicherungsbedincrergen zurückkaufen würde, so ist rieser Betrag vde burd I Berechtigungen, wenn diese mit den Grundstücken Das Finanzam: kann prüfen, ob die Bücher und Aufzeichnungen Er hat Aufzeichnungen, Bücher und Geschäftspapiere sowie Ur⸗ Auskunftspersonen kann auf Verlangen eine angemessene Ent⸗ e maßgebend. 8 Wad bel Bewertung von Grundstücken als solchen der gemeine sortlaufend, vollständig und formell und sachlich richtig geführt werden. kunden, die für die Festsetzung der Steuer von Bedeutung sind, auf schädigung für Aufwand und Zeilverlust gewährt werden.
163 Verlangen (§ 207) zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. b § 184
§ 130 1 Wo außer den Fällen der §§ 128 und 129 Erstattungsansprüche D 8 144 Wert zugrunde gelegt, so ist das bewegli 1 G §§ 12 vr (hetantwert v V 1 „ Wert zug gelegt, so ist das ewegliche Inventar nicht zu be⸗ 1 samtwert von Nutzungen oder Leistungen, die auf be rücksichtigen und der Wert von Maschinen sowie sonstigen Vor⸗ Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und § 174 8 Mit Genehmigung des Landesfinanzamts, die für den einzelnen
aus Rechtegründen zugelassen sino, erlöschen sie, falls nichts anderes stim 8 8 8 5 Fiirn ; 8 mte Zeit beschränkt 5 3 58 b 5 — 3 18 w— als der 1 . 8 1 1 1 M. e di 22 “ hae . olg SI ahres geltend eh. e15 aller Art, die zu einer Betriebsanlage des Grundstücks orzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung Steuerpflichtige, die Handelsbücher im Sinne des Handelsgesetz⸗ Fall einzuholen und zu erteilen ist, kann das Finanzamt verlangen, 8 Anspru ch b⸗ ründ ca Ja r folgt, in dem die Ereignisse, die Gesamtwert darf den zum 98 lichen Zinssatz kapitalisierten Jahres⸗ . B sind, abzurechnen oder nicht zu berücksichtigen. Dies gilt 9 hat die Verpflichtungen. die ihm nach diesen 8 obliegen, buchs führen, baben auf Verlangen eine Abschrift ihrer unverkürzten d. ß eine Auskunftsperson dee Wahrheit ihrer Aussage durch Eid be⸗ h begruünden, eingeireten sind. wert nicht übersteigen⸗ Z die Dauer des Rechtes außerdem durch auch dann, wenn es sich um wesentliche Bestandteile handelt. auch im Interesse der Besteuerung zu erfüllen. § 162 gilt ent⸗ Bilanzen mit Erläuterungen einzureichen. Wenn sie nach ihrer Buch⸗ kräftige (§ 200). Die Vorschriften des § 393 Aps. 1 Nr. 1, 2 der Die Ausschlußfrist fü 81 1 1 as Leben einer oder mehrerer Personen bedingt, so darf der nach “ 8 8 8“ prechend. 8 1604 fuhrung eine Gewinn⸗ und Verlustrechnung aufstellen, ist auch diese Zioitprozeßordnung gelten ent prechend. Wer die Auskunft verweigeen encbeda däesc 8 18. 8 e “ eines Erstattungs. § 145 zu berechnende Kapitalwert nicht überschritten werden. stück In jedem Lande sollen Verzeichnisse über den Wert der Grund⸗ 8 icht fachtet dt Btwe wenn er ein beizufügen. * darf, Lann hhn den Eid verweigern. “ G fehs —enate h. icht, solange der erechtigte innerhalb der letzten Immerwährende Nutzungen oder Leistungen sind mit dem Fünf⸗ stücke angelegt und dauernd auf dem laufenden erhalten werden. 1 uch wer nich verpflichtet 1 b 1 r n. 9 wenn 11“ der Bilanz „oder. den Erläuterungen soll klar hervorgehen, 8 Für Ab ahme des Eides gelten sinngemäß die Vorschriften der sechs Monate durch höhere Gewalt oder deshalb verhindert ist, den undzwanzigfachen des Jahreswerts, Nutzungen oder Leistungen vo⸗ Die Verzeichnisse sollen so ausgestaltet sein, daß sie entyalten: Einkemmen von mehr als zehntausend Mart versteuert, seine Ein⸗ wie Gegenstüände des Gebrauchs und Lagerbestände bewertet und Zivilprozeßordnung. Der Eid wird vom Vorsteher des Finanzamts sibdach aertend zu machen, weil er geschäftsunfähig ist und keinen 1nee ese ens vorbehaltlich des § 145 mit de 1. die Merkmale, nach denen die in dem Lande geltenden nahmen fortlaufend aufzeichnen. welche Bcträge darauf und auf weifethafte und uneinbringliche unter Zuziehung eines Schriftführers oder auf Ersuchen des Finanz⸗ 8 ehsceene dern iefnbats zu einem Nachlaß, so erlischt er nicht vor fachen des Jahresweris zu veranschlagen. 6 “ t . Ni darf einer der erdichteten Namen für L““ 11““ sind, ist der 1114“ Zeuge im Sinne des Straf⸗ Ablauf von sechs Monaten, nachdem die Erbsch mn de „Ist der gemeine Wert des Gesamtbezugs der Nutzungen oder 3. d ür d Gene Ftaok ge Ve enen Steuerwerte (§ 152) und sich Niemand darf auf einen salschen 6 er erdi Atszen Namen für Wenn “ ür Anlage 95 g9 8 e Auskunfts g9 9 8 S g — v. ach Sh. * rbschaft von den Erben Leistungen nachweislich geringer oder höher, so ist der gemeine Wert ie für das Grundstü⸗ bei Veräußerungen erzielten Preise. iich oder einen anderen ein Konto errichten oder Buchungen vor⸗ Betrag in den Erläuterungen anzugeben. 6“ gesetzbuchs. 8 ngenommen oder Konturs über den Nachlaß eröffnet worden ist. zugrunde zu legen. g . Soweit in einem Lande Verzeichnisse über die Werte der gehmen lassen, Werisachen (Wertpapiere, Geld oder Kostbarteiten) Als Schuldposten dürsen Verpflichtungen aus Bürgschaften, Ge⸗ 1 § 185 b . f oder sich ein fälligkeitsakzeyten und dergleichen in der Bilanz nur aufgeführt Wer Auskunft zu erteilen hat (§§ 177 ff.), hat, wenn es das 1 Finanzamt mit Genehmigung des Lancerfinanzamts verlangt (§ 209),
§ 132 § 145 bestehen, können sie im Sinne des Abs. 2 aus⸗ Een. oder verschlossen hinterlegen oder perpfänden, sie Rückgriff rechte berücksichtigt sind Wenn die nach den §§ 128, 129 zu erstattenden 8 Der W 8 ; . gestaltet werden. Schließfach geben lassen. Das Verbot gilt auch für den eigenen werden, wenn die Rückgri srechte berücksichtigt sind.
8 , etrã ei⸗ Der Wert von Renten oder anderen die L e 5 zchni 5 ver 8 5. in 2 Faͤ jenigen 1 Schriftstüͤ⸗ chliezlt schlage hundert Mark übersteigen, sind sie von 1 V 8 8 22 Fneñ Ferson bescteäntten Nußzuggen mid 1“ e Bei der Anlegung und Fortführung der Verzeichnisse sind für Ceschäftsbetrieb. Das Finanzamt tann in einzelnen Fällen Aus⸗ § 175 diejenigen Urlunden und Shriftstücke einschlietzlich der einschlagenden vom Hundert zu verzinsen; Zinsbeträge unter zehn Mark werd Lebensalter dieser Person 2 ber Grundstücke, die bei der Veranlagung von Vermögenssteuern be⸗ nahmen gestatten. — ten d inanz a. d ihre Beauftragten kö Stellen seiner Geschäftsbücher zur Einsicht vorzalegen, die sich auf — z erden . 1“ “ * . 1II“ — 1 J6 n W. Die Beamten der Finanzämter und ihre Beauftragten können 1 vezei Rechtsvorgünge beziehen. Unter den gleich nicht ausbezahlt. Als Wert wid 86 3 wertet werden, die dabhei ermittelten Werie als Steuerwerte (Abs. 2 Wird die Errichtung eines Kontos, die Annahme von Wert⸗ Grundstücke und Räume der Steuerpflichtigen betreten, um im bestimmt zu bezeichnende Rechtsvorgänge beziehen. Unter den gleichen
§ 133 81 err mert ö] bei einem Alte: 1 Nr. 2) m das Verzeichnis einzutragen. Für sonst ge Grundstücke sachen zur Hinterlegung oder Verpfändung oder die Ueberlassung eines Steuerinteresse an Ort Unb Stelle noörige Absch ätzun en’ innerhalb Voraussetzungen hat er Wertsachen (§ 165 Abs. ¹) vorzulegen, die
Was zur Tlgung eines erlöschenen Erstattungsanspruchs geleitet 8 8 8 is zu 15 Jahren das 18 fache, werden die Steuerwerte besonders ermittelt und in denselben Zeit⸗ Schließfachs beantragt, so hat sich die Bank, die Sparkasse, der der üblichen Geschäfts⸗ oder Arbeitsstunden Cenhanehe Die Steuer⸗ en sür den Steuerpflichtigen d eee dtt. Urs Fe .
ist, kann nicht zurückgefordert werden. 8 von mehr als 22 25 W abschnitten, die ür die Veranlagung der Besitzsteuer maßgebend sind, nach⸗ Kaufmann oder wer sonst dem Antrag entsprechen will, über die pflichti 18 haben ühnen ee ad Raehtluns n des- d Behältnisse zu gewähren, die er dem Steuerpflichtigen üverlassen
§ 134 . 88 88 9 . 88 hegen diese Bewertungen sind nach den Grund⸗ Verson des Verfügungsvberechtigten zu vergewissern. Vor⸗ und Zu⸗ C“ ) jede Auskunst un hweisung zu erteilen, hat. Er kann die Vorlegung oder die Gen abrung 88 Elnsact
5 ;. 8 ätzen des Berufungsverfahrens (§§ 244 bis 276 üori name N mna des Verfünung hiigten si inzutr W“ weige it er die 2 ü di ange verweigern
für Sgegeasthi Grsheteeng. sehaßhrer Steuern gilt, gilt entsprechend 45 55 „ 12 . sesen die “ 8 . „E 11“ Went EE“ 165 Abs. 1) hat üer S teuerpflichtige auf Ver. 1gene “ ung anderer Geloleistungen, die nach den Steuergesetzen 55 65 „ 8 ½ mminer der Fmanzen die näheren Bestimmungen über die Anlegung, vergleichen gestellt werden, ist nur zu entsprechen, wenn bestimmte langen. 8 209) vorzulegen und Einsicht in die Sn ltnisse zu ge⸗ § 186
b währen oder zu verschaffen, in denen er sie verwahrt. Wer Waren zum Weiterverkaufe veräußert, deren Abgabe an den
entrichtet worden sind. § 135 75 80 „ 3 mittelverfahren. . emi insbes ichni erd Rei inister 1 1 S ind Fe2 8 ““ ren. Sie bemimmen insbesondere, wann die Verzeichnisse werden. Der Reichsminister der Finge a Schuldbuchverwal⸗ . 1n “ entrichtet E1“ saͤhrig 89 Jahien das 2 auch bezüglich des im Abs. 2 Nr. 2 bezeichneten Inhalts als 1 tun, en 85 8. aeeegr git 111““ 1 Mit Genehmigung des Landesfinanzamts, die für den einzelnen Genehmigung des Landesfinanzamts auf Verlangen seine Bücher und Vergütung, so kann dieser Anspruch, soweit nicht andere Füfuch 85 Hat jedoch eind nach Abf 8 - 1e 1 eTö“ “ Kndat. dezn nach EE“ E“ 85 x 8 Eö11 J“ 8 Einsiche “ b her P de eschrieben sind, nur bis zum Abjauf 8 8 8 8 egierung un Reichsminister der Finanzen entscheidet der Reichsrat. Schuldbuchgläubigers von der Prüfung seiner Persönlichkeit ab⸗ daß der Steuerpflichtige Tatsachen, die er behauptet, dur ersiche⸗ stellung erforderlich iist, wer solche Waren erhalten hat, und um ö11A“*“ kblauf des Jahres gemacht Falle der 8 8 Hides S. welche Mengen es sich handelt.
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65 75 1G 5 Fportführung und Einrichtung der Verzeichnisse sowie über das Rechts⸗ natürliche oder juristische Personen als verfügungsberechtigt bezeichnet - 1. 8 ve — § 176 “ Verbraucher eine Steuerpflicht begründet, hat dem Finanzamt mit
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(Fortsetzung in der Zweiten Beilage.) singig siirnd. Eides 9). ” b