1920 / 44 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Feb 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Unier dem 14. Februar 1920 ist auf Blatt 598 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: 1,

Der zwischen dem Bezirk Groß Berlin, Sektion I, Glasbranche, in Berlin, und dem Groß Berliner Arbeitgeberverband des Großhandels, Gruppe Glas und Keramik, am

für die gewerblichen Arbeiter in den

vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das

Gebiet des in

bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit

dem 1. Januar 1920. 3 8

Der Reichsarbeitsminister. 8 J. V.: Geib.

8— 8

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits.

ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während

der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. 8r Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗

stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 14. Februar 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung. 8

Unter dem 14. Februar 1920 ist auf Blatt 603 des Tari⸗ registers eingetragen worden:

Der zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 5. Juni 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbebingungen

der gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe für Berlin und gewerbe gemäß

(Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für die Orte Augsburg, Göppingen,

Umgebung am 18. Oktober 1919 zwischen den Vertruaggparteien abgeschlossene Nachtrag wird für den gleichen Berufskreis und

dasselbe Tarifgebiet ebenfalls für allgemein verbindlich erklärt.

Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. November

1919 Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib. 6

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeher und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 14. Februar 1920.

Der Registerführer. Pfeisfer.

Bekanntmachung.

Unter dem 14. Februar 1920 ist auf Blatt 591 des Tarif⸗

registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände, Sitz Berlin, und dem Groß Berliner Arbeitgeber⸗Verband des Großhandels, Gruppe Baumaterialien, am 25. August 1919 vsescleffhae Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen füͤr die kaufmännischen Angestellten im Baumatertalien⸗Großhandel, dem der Zentralverband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, beigetreten ist, wird gemäß 82 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Z weckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Ja⸗

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib. 8

Das Tarifregister und die Registensfin⸗ können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums e. ist, können von den Vertragsparteien einen Ahdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. 6”

Berlin, den 14. Februar 1920. 8

u“ Der Registerführer. Pfeiffer.

Unter dem 14. Februar 1920 ist auf Blatt 595 des Tarif⸗ registers eingetagen worden:

Der zwischen dem Arbeitaeberverband Perliner Mützen⸗ fabrikanten E. V. in Berlin⸗Charlottenburg, der Vereinigung selbständiger Kürschner und Mützenmacher und dem Deutschen Kürschnerverband, Filiale Berlin, am 1. Oktober 1919 ab⸗ geschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerhlichen Arbeiter im Mützen⸗ macher⸗ und Kürschnergewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes G Berlin für allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. dn Der Reichsarbeitsminister.

J. V.: Geib. 12% 1 8

Das Tarifreglster und dle 68 können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin N W. 6, Lutsenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, 8 die der Tarisvertrag infolge

der Erklärung des Reichsgarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 14. Februar 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

2

Bekanntmachung.

Unter dem 14. Februar 1920 ist auf Blatt 597 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Berufsverband der kath. selbständigen

Schneiderinnen und Putzmachzrinnen Deuischlands, der Berufs⸗ orgauisation der kath. un elbsäͤndigen Schnelderinnen und Putz⸗ macherinnen Deutschlands, Fachgruppe für Schneiderei, am 29. Juli 1919 abgeschlossene Tarifoertraag mit den dinch Nachtragsvereinbarung vom 4. Dezember 1919 getroffenen Ab⸗ änderungen zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer in den handwerksmäßigen Betrieben der

Damenschn

waltungsstelle Augsburg, am 29. August 1919 abge

8

11““ 85 11““ 1“ dermeisterinnen und sonstigen weiblichen Arbeit⸗

geberinnen des Damenschneidergewerbes wird gemäß § 2 der rordnung vom 23. Dezem ber 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456)

Deutschen Transportarbeiterverband, für das Gebiet des Kreises Kattowitz Stadt und Land, Beuthen

Stadt und Land, Glewitz Stadt, Königshütte Stadt und Hindenburg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine

125. Oktober 1919 abgeschlossene Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 19

Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen Betrieben des Glas⸗ und keramischen Großhandels wird gemäß § 2 der Verordnung

Der Reichsarbeitsminister.

J. V.: Geib.

33/34, Zimmer 161,

während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

von den Vertraasparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

Erstattung der Kosten verlangen. 88 Berlin, den 14. Februar 1920. Der Registerführer.

Bekanntmachung.

Unter dem 14. Februar 1920 ist auf Blatt 459 lid. Nr. 2

des Tarifregisters eingetragen worden: Die zwischen dem Südbayerischen Bezirksverband ber Arbeitgeber des Baugewerbes, dem Reichsverband des Deutschen Tiefbaugewerbes, Gruppe Bayern E. V., dem Zentralverband der Heizer und Maschinisten, Zahlstelle Augsburg, dem Deutschen Bauarbeiterverband, Zweigverein Augsburg, und dem Zentralverband christlicher Bauarbeiter Deutschlande Ver⸗ ssene über Teuerungszulage wird Cr⸗

Vereinbarung allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom

gänzung des

7. August 1919 für die gewerblichen Arbeiter im Tiefbau⸗

§ 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918

Gersthofen, Haunstetten, Kriegshaber, Steppach, Westheim, Deuringen, Leiterhofen, Stadtbergen, Friedberg. Neusäß und Lohwald für allgemein verbindlich erklärt. Die Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 19190. Der Reichgarbeitsminister. J. V.: Geib.

1 Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienftstunden eingesehen werd en.

Arbettgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichzarheiteministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 14. Februar 1920.

Der Registerführer. Pfeifcer

Uõnnter dem 14. Februar 1920 ist auf Blatt 593 des Ta registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Leipziger Verband des Einzelhandens

E. V. und dem Zentralverband der Maschinisten und Heizer, sowie Frufeeggfics Deutschlands, Geschäftsstelle Leipzig, am 18. Oktober, 1919 abgeschsossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für Handwerker, Maschinist und Heizer im Einzelhandel wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Leipzig und die eingemeindeten Vororte für all⸗ gemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. DDer Reichsarbeitsminister. ““ J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeitz⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeite ministeriums verbiadlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvert Erstattung der Kosten verlangen. den 14. Februar 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

BGekanntmachung.

Unter dem 14. Februar 1920 ist auf Blatt 592 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Ve band von Arbeitgebern der Sächsischen Textilindustrie in Chemnitz und dem Deutschen Textilarbeiter⸗ verband, am 13. Oktober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die ge⸗

werblichen Arbeiter in Zwirnereien, Spulereien und Weifereien

wird gemöß § 2 der Verorbnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesehzbl. S. 1456) für das Gebiet der Keeishaupt⸗ mannschaften Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau für all⸗ gemein verbindlich erklärt. Die allgemeine beginnt mit dem 1. Januar 1920. Der Reichsarbeitsminister. Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während

der regelmäßigen Dienstftunden eingesehen werden. 8 Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

u“

der Erklärung des Reichsarbettsministeriums verbindlich ist, können von den einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗-

stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 14. Februar 1920. Der Registerführer.

Bekanntmachung. Unter dem 14. Februar 1920 ist auf Blatt 130 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband ländlicher Arbeitgeber für den Kreis Dessau und dem Deutschen Landarbeiterverband, Gau

Anhalt, am 22. Juli 1919 abgeschlossene Ergänzungsvertrag

nebst Nachtraag vom 10. November 1919 zu dem verbindlich erklärten Tarifverrrag pom 26. Februar 1919 nebst Nach⸗ trag vom 19. April 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arvbeits⸗ bedingungen für die in der Landwi tschaft beschäftigten Per⸗ sonen wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Kreis Dessau für allgemein verbindlich erklärt.

1

des Ergänzungsvertrages

1 Das Tarifregifter und die Registerakten können im Reichs⸗ Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein ver arbeitsministerium, Berlin NW. 6. vS weckverbandes Groß Berlin für allgemei

8

beainnt mit dem 10, Oktober 1919, die des Nachtraas vom 10. November 1919 mit Wirkung vom 1. November 1919. . Derr Reichsarbeitsminister. 8 J. V.: Geib.

as Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗

2 8 feeeihge NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗

stattung der Kosten verlangen. ö

Berlin, den 14. Februar 1920. 8

Der Registerführer. Pfeiffer. 3

8 8

allgemeine

8 Bekanntmachung.

Unter dem 14. Februar 1920 ist auf Blatt 326 lide. Nr.2 des Tartfregisters eingetragen worden: 2 Der zwischen dem Zentralverhand deutscher Arbeitgeber in den Transport⸗, e. und Verkehrs⸗Gewerben in Berlin und dem Deutschen Transportarbeiterverband, Gau 9, in Cöthen, am 29. Oktober 1919 an Stelle des Tarifoertrages vom 17. Juni 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Fuhrgewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Cöthen r allgemein verbinolich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗

keit beginnt mit dem 1. November 1919. 8 8

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenftraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arheitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 8

Berlin, den 14. Februar 1920.

Der Registerführer. Pfeifßer.

Bekanntmachung.

Unter dem 14. Februar 1920 ist auf Blatt 246 lfd. Nr. 2 grifregisters eingetragen worden:

ges gegen

Verbindlichkeit

Die allgemeine Verbindlichkeit

des er zwischen der photographischen Vereinigung von Hamburg⸗ Altona E. V. und dem Verband der Lithographen, Steindrucker und verw. Berufe, Gau Hemburg abgeschlossene und für all⸗ emein verbindlich erklärte Tarifvertrag vom 9. August 1919 bh die im photographischen Gewerbe beschäftigten Gehelfen, ehilfinnen und im Stadtgebiet Hamburg und Altona wird mit Wirkang vom 9. Dszember 1919 auch für das Gebiet der Stadt Wandsbek für allgemein verbindlich er⸗ klärt. Mit dem gleichen Zeitpunkt werden an Stelle der im § 2 des Tarifvertrags festgesetzten Lohnsätze die durch den Nachtrag vom 9. Dezember 1919 vereinbarten Lohnsätze für das ganze Tarifgebiet für allgemein verbindlich erklärt. Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeit geber und Arbeitnehmer, fär die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verhindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 11“

Berlin, den 14. Februar 1920. 1

Der Registerführer. Pfeiffer.

Preußen.

Justizministerium.

Der Oberlandesgerichtsrat, Geheime Justizrat Verres in Hamm ist zum Senatspräsidenten daselbst, der Oberlandes⸗ gerichtsrat Dr. Dietrich in Hamm zum Landgerichtspräsidenten in Hechingen ernannt.

Dem Amtsgerichtsrat Hüttmann in Osten ist die nach⸗ gesuchte Dienßtentlassung mit Ruhegehalt erteilt. 1

Es sind versotzt: der Amtsgerichtsrat Dr. Herz in Har⸗ burg a. E., der Amtsgerichtorat Dr. Jacobsohn in Bochum und der Amtsrichter Straßmann in Jülich an das Amls⸗ gericht Berlin⸗Mitte, der Amtsgerichtsrat von Hirschfeld ia Schneidemühl nach Honnover und der Amtsgerichtsrat Meller in Aldenhoven nach Jülich. b 1

Die Versetzung des Landgerichtsrats Lessing in Cottbus nach Flengburg ist zurückgenommen. 8

Den Landrichten Krell in Lyck und Ostrowicz in Posen ist die nachgesuchte Dienstentlassung erteilt.

Der Amtsrichter Dr. Müller in Spandau ist infolge seiner Ernennung zum G hermen Regierungs at und vor⸗ tragenden Rat im Reichsve kehrsministerium (Reichsamt für Luft⸗ und Kraftfahrwesen) aus dem Justizdienste geschieden.

Zu Amtsrichtern sind ernannt: der el aß⸗lothringische Amtsrichter Bohn aus Saargemünd in Saarlouis und der Gerichtsassessor Dr. Paul Feuser in Sinzig.

Der Stoatsanwalischafterat Corwegh bei der Staats⸗ anwaltschaft des Landgerichts II. in Berlin ist infolge seiner Ernennung zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Reichsschatzministerium, die Staatsanwälte Dr. Bah⸗ mann in Elberfeldo und Schwartz aus Thoarn sind infolge ihrer Uebernahme in die all emeine Staätsverwaltung unter Ernennung zu Regierungsräten aus dem Justizdienste geschieden.

Zu Notaren sind ernannt: der elsaß⸗lothringische Notar⸗ Ludwig Großmann aus Mülhausen i. E. in Düsseldorf, die Rechtsanwälte: Walter von Stoephas ius in Onpeln, Walter Guizetti und Paul Senckel in Hameln, Dr. Georg Stahm in Hörde, Max Bönniger in Ratzeburg, Faheh Schmidt in Schiensingen, Dr. Max Drewitz, Dr. Ernst Jarmer uad Dr. Erust Tramm in Greifewald, Hans Krause in Köslin sowie der Gerichtsassessor Max Meyer in Baumholber.

In der Liste der Rechtsanwälte sind geiöscht: der Rechts⸗ anwalt Voß bei dem Amtsgericht in Berlm⸗Pankow und r Rechtsanwalt, Instisrat Alfermann bei der Kammer Handels sachen in Barmen.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Notar, Justizrat Jakob Ullmann in Berlin bei dem

I1“ 1“ E1e“ 11“

Landgericht I in Berlin Löwenwarter, bisher Landgericht in Cöln bei Rechtsanwalt Dr. gericht I in Berlin, bei dem Amtsgericht

und der bei dem Amtsgericht und dem bei dem Oberland’ egericht daselbst, der Fritz Wolff aus Posen bei dem Land⸗ en. Seee 4r 22 aus Adelnau und dem Landgericht in Brieg, der frühere Rechtsanwalt Dr. Walter Grosse bei dem der frühere Rechtsanwalt Justizrat Thomsen bei dem Amts⸗ gericht in Plön, die Gerichtsossessoren Philippson und Engelbert Seibertz bei dem Landgericht I in Berlin, die Gerichtsassessoren Dr. Hermichen und Kahmann bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Halle a. S., der Gerichts⸗ assessor Schenk bei dem Amtsgericht in Fürstenwalde (Spree), der Gerichtsassessor Dr. Dehnow bei dem Amtsgericht in Stolzenau, der Gerichtsassessor Friedrich Engel bei dem Amisgericht in Riesenburg und der frühere Gerichtsassessor Barnaß bei dem Landgericht I in Berlin. iu Gerichtsassessoren sind ernannt die Referendare: Grosse, Kurt Scholtz, Dr. Ellerholz, Landé im Bezirke des Kammergerichts, Ro Oberlandesgerichts zu Breslau, Dr.

Oskar Bruns, Dr. Lükkemann im landesgerichts zu Celle, Dr. Voh landesgerichts zu Düsseldorf, Eugen Witt im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Marienwerder, Boel und Kroö ning im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Stettin.

Aus dem Justizdienste sind geschieden die Gerichtsassessoren:

Dr. Hans Greulich und Dr. Schniewind in folge ihrer Er⸗ nennung zu Regierungsräten und Reichsschatzministerium, Dr. Walter Braun, Dielitz, Dr. ans Hartung und Grandke infolge ihrer Uebernahme in ie allgemeine Staatsverwaltung unter Ernennung zu Regie⸗ run gzaßseffores und Dr. Korb infolge seiner Uebernahme in

die landwirtschaftliche Verwaltung unter Ernennung zum

Regierungsassessor.

Den Gerichtsassessoren Dr. Dahlmann, Friedrich Exner, Paul Gravenstein, Walter Großmann, Hans Hermes, Her eanang Dr Mx Loren

r. elberger, Penz, ax Puhlschneider, Rudolph, Rychlicki, Süen⸗ ben I Erich Schmidt, Ernst Schneider, Dr. Alfred Wiener und Dr.

Dr. Feihehn Wilms ist die nachgesuchte Entlassung ans dem

Justizdienst erteilt.

Bekanntmachung.

In der Bibliothek der Geologischen Landes⸗ anstalt zu Berlin N. 4, Innalidenstraße 44, können die

Klassen 1a und b, 5a— d, 12e, 18a— c, 19 f, 21 h, 40a c, 42 c, 50 c, 78e und 84c der vom Reichspatentamt heraus⸗ gegebenen Patentschriften werktäglich von 9 Uhr Vor⸗

mittags bis 3 Uhr Nachmittags (Sonnabends 2 Uhr

Nachmittags) eingesehen werden. Berlin, den 17. Februar 1920. 8 Geologische Landesanstalt. Beyschlag.

bis

.

6

Deutsches Reich. 8

In am 19. Februar 1920 unter dem Vorsitz des Reichs⸗ ministers Dr. David abgehaltenen Vollsitzung des Reichs⸗ rats wurde dem Entwurf einer Verordnung zur Abänderun der Dienstvorschriften zu dem Gesetze, betreffend die Statisti des Warenverkehrs mit dem Ausland, vom 7. Februar 1906, dem Antrag Württembergs, Fn ffend Ergänzung der Ver⸗ ordnung über Zahlung von Ablieferungsprämien für Brot⸗ getreide, Gerste und Kartoffeln, vom 18. Tezember 1919, dem vom 6. Ausschuß der Nationalversammlung angenommenen Entwurf einer Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Regelung der Einfuhr vom 16. Januar 1917 und dem Entwurf einer Verordnung, betreffend die Außerkurssetzung der Silbermünzen, zugestimmt.

Die vereinigten Awelzafte des Reichsrats für Steuer⸗ und Zollwesen, für Volkswirtschaft und für Rechtspflege hielten heute eine Sitzung.

Gestern fanden unter dem Vorsitz des Reichsverkehrs⸗ ministters Dr. Bell die abschließenden Besprechungen über den mehergang der deutschen Eisenbahnen 3 das Reich patt.

erzielt. Die Verhandlungen über letztere wurden gestern nach⸗ mittag unter dem Vorsitz des ö Erzberger fort⸗ gesetzt. Wenn auch die e Besprechungen zu einer Vernändigung führen soll der Staatsvertrag zwischen dem Reich und den Ländern unverzüglich dem Reichskabinett und den Kabinetten der beteiligten Länder vorgelegt werden und sodann mit größter Beschleunigung an die verfassunggebenden Körperschaften gehen, damit der Uebergang des Eigentums und der Ver⸗ weltung der Eisenbahnen 9* das Reich zum 1. April dieses

Jahres duͤrchgeführt werden kann.

bekanmt

Verschiedene Aeußeungen des Reichswehrministers in Versamm⸗ lungen in Bremen und mburg uber angebliche Auflösung der Ein⸗ wohnerwehren zum 1. April 1920 sind in entstellter Form in die Presse gelangt. Die Reichszentrale für Einwohnerwehren legt Wert da auf, hierdurch fenzustellen, daß nach Anfrage beim Reichswehr⸗ minister die Aeußerungen in dieser Form nicht gefallen sind. Der

Reichswehrminister hat lediglich im Hinblick auf die Ententenote vom

1. Dezember 1919, die die Aurlösung der über den Friedensvertrag hinaus bestehenden Verbände forderte, seiner Befürchtung Aus⸗ druck gegeben, daß bei den bevorstehenden Verhandlungen von seiten der Entente die Existenz der Einwohnerwehten ernst bedroht würde. Die mit der Leitung der Einwohner⸗ organisationen betrauten Stellen sind sich der Schwierig⸗ eiten dieser Verhanolungen wohl bewußt, sie hoffen aber bestimmt, die En wohnerwehren, deren Auflösung die eben etwat ge⸗ festigte aber durch die hevorstehende Lebensmettelkrise und die Stör⸗ kung der linssradikalen Bewegung bereits wieder sehr gefährdete innere Lage aufs schwerste bedrohen würde, zu retten. Auch in den Entente⸗ ände rn, in denen man schon ohnliche Orgoͤnisationen zu schaffen be⸗ ginnt, machten sich in den letzten Monaten des öfteren einsichtige

Rechtsanwalt Dr.

3 58 des 1 Fritz Bender, Plaut im Bezirnke des Oberlandesgerichts zu Caßfel, Dr. Wetiwer, Bezirke des Ober⸗ ssen im Bezirke des Ober⸗

ständigen Hilfsarbeitern im

à, Erich

Stimmen bemerkbar, die das vorläufige Weiterbestehen dieser für den Wiederaufbau Deutschlands und damit indirekt auch für die innere Ruhe Europas unentbehrlichen zivilen Notwehrorganisationen befür⸗ worten. Ueber den wahrscheinlichen Ausgang der in nächster Zeit beginnenden Verhandlungen mit der Entente über diese Fragen sich schon heute bindend zu äußern, erscheint verfüöhht. 1

und Abtransportierung an geblicher deutscher Kriegs⸗ verbrecher wird, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, von Fehs Stelle bemerkt, daß von diesem Vorgehen der Franzo en on amtlicher Stelle noch nichts bekannt ist. Es sind aber alle Schritte unternommen, um eine Klarstellung des Vorgangs herbeizuführen. Ausdrücklich sei noch bemerkt, daß die in der Meldung genannten Personen sich nicht auf der Auslieferungsliste befindeen.

Nach einer Mitteilung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ hat die Absicht bestanden, mit hervorrage nden Vertretern der verschiedenen wirtschaft⸗ lichen Interessengruppen Onpreußens, den Handels⸗ kammern, Handwerks⸗ und Landwirtschaftskammern

unter Teilnahme des Oberpräsidenten Winnig abzuhulten. An

ahl von Reichs⸗ wöchentlich koste, wovon auf die Flotte 4536 Pfund entfielen.

dieser Besprechung beabsichtigte eine größere ministern und preußischen Ministern persönlsch teilzunehmen. Es sollten alle wschtigeren, die Gemüter augenblicklich bewegen⸗

werden. Diese

präsident eine Vorbesprechung in Königsberg für erforderlich Verachtete. Der Oberpräsident ist seitens der Staatsregierung ee. dieser Vorbesprechung bereits ermächtigt, so daß espre

8

wartet wird. Die Regierung will in lebendiger Fühlungnahme mit den maßgebenden Freißen Ostpreußens, insb 8. den wirtschaftlichen Interessenvertretungen,

tischen Entwicklung ergeben, und mit i

lichst wutschaftlich praktische Mittel zur Begegnung dieser Not⸗ stunde suchen. v“

11“1““ 1“

Oesterreich.

Die Antwort auf die ungarische Note, be⸗ treffend Westungarn und den freien Handelsverkehr,

worden. In der Note heißt es laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ u. a.:

Das Volk Oesterreichs habe sich mit seltener Einmütigkeit zum reinen Nationalstgat bekannt und alle Ansprüche auf Beherrschung

Staat⸗ eder

Siedlungsgebieten zusammenwohnenden Völker auf eigene

lichkeit gelte ihm jedoch als unveräußerliches Grundrecht Nation. Die uralten deutschen Siedlungen im

Oesterreichs bildeten mit den gesamten deutschen Alpen⸗ ländern eine geschlossene v-egeened auch die ungarische sabe den deutschen Charakter dieses Gebietes anerkannt. Die bis⸗ erige Leithagrenze sei nur solange möglich gewesen, als beide Staaten unter einem Herrscher und in politischer und Zollgemein⸗ chaft standen, sei jetzt aber als militäriche und Zollgrenze zweier ouveräner Staaten undenkbar. Die. ublik Oesterreich habe auf den Vollzug des von den Großmächten gefällten Schieds⸗

Jahren, moöglich. Der Warenaustausch sei jetzt durch Ausfuhr⸗ und Einfuhr⸗

ie „Molffs Telegraphenbüro“ meldet, wurde in allen Punkten mit Ausnahme der Finangfrage eine Verständigung

Die Reichszentrale fürn Einwohnerwehren gibt Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgendes

spruches durch die Mächte gewartet, indem sie auf die Denkweise der Ungarn sorgfältig Rücksicht nahm. Die Regierung hoffe, daß sch das ungarische Volk von der Gerechtigkeit und Nozwendig⸗ eit dieser ltung überzeugen werde. Ueber ein Land,

handeln. Oesterreich habe die v das fragliche Gebiet als eigenes Land zu konstituieren. Das oll solle sich in voller Freiheit selbst eine 8 geben, im freien Burgenland werde auch der Bürger anderer Sprache volle Freiheit genießen. Die Note

spricht die Hoffnung aus, daß die ungarische Regierung sich freiwillig edrückung der deutschen Bevölkerung, die

entschließen möge, der hüben und drüben arge Mißstimmung auslöse, ohne Verzug ein Ende zu machen. Die österreichische Repubitk sei geneigt, auf dieser Grundlage mit der ungarischen Regierung über die Durch⸗ fübrung des St. Germainer Friedens in Verhandlung ein⸗

und das wirtschaftliche Verhältnis zwischen Oesterreich und

Ungarn auf der Grundlage eines völlig freien Handelsverkehrs ein⸗ zurichten, wie dies die ungarische Note voraussetze. Der F vertrag gestatte solche Vereinbarungen für den Zeitraum von fünf eine längere Bindung wäre gegenwärtig ohnedies nicht

verbote unterbunden. Zur Aufhebung dieser Verbote sei vie öster⸗ reichische Regierung gegenüber Ungarn wi sehr gerne bereit. 1

Ein in der Nationalversammlung eingebrachter Ge⸗ setzentwurf bestimmt, dem „Ungarischen Telegraphen⸗Korre⸗ spondenzbüro“ zufolge, daß die gesetzgebende Gewalt der Narionalversammlung übertragen wird, und daß bis zur Be⸗ setzung des Postens eines Reichsverwesers die Exekutiv⸗ gewalt von einem der Nationalversammlung verantwortlichen Ministerium auszuüben ist. Zur Verteidigung des Landes und Aufrechterhaltung der inneren Ordnung wird eine auf die ungarische Verfassung vereidigte nationale Armee errichtet. Die E1“ wählt in geheimer Abstimmung bis zur endgültigen Regelung der Ausübung der Gewalt des Stoatsoberhaupis aus der Mitte ungarischer Staatsbürger einen Verweser.

Südslawien.

Der Prinzregent Alexander hat gestern ein Dekret unterzeichnet, das die Ernennung des Kabinetts Protilsch enthält Päsident des Kabinetis ist Protitsch Vizepräsident Verkehrsminister Koroschetz (Führer der klerikal⸗ lanen schen Partet), Minister des Innern Trifkovitsch (alt⸗ radikal). 8 M

Großbritannien und Irland.

Der Oberste Rat hat beschlossen, seine Beratunge vollkemmen geheim weiterzuführen. Der Presse wir täglich nur ein amtlicher Bericht über die Beratun en zugehen. Das —— veröffentlichte Communiqué vom 19. Februar esagt:

Der Oberste Rat nahm heute nachmittag wiederum die Be⸗ sprechung der russischen Frage auf und beschloß schließlich Vertagung bis zur Rückkehr Mellerands am 23. Februar.

Im Unterhause erklärte der Schatzkanzler in Beantwortung einer Anfrage, die Altiterten schuldeten Fngland für Borfchüsse zu Kriege wecken 1700 Millionen Pfund Sterling. In dieser Zahl seien die Vorschüsse für

und die armenische Frage zu erörtern. Der

V u der Meldung der Pfalzzentrale über die Verhaftung

den Fragen des Wirtschaftlebens und des Verkehrswesens erörtert 2 Besprechung wurde auf Wunsch des Ober⸗ präsidenten Winnig auf kurze Zeit vertagt, weil der Ober⸗

chung in Berlin füͤr die nächste Zukunft er⸗

eineg fremden Volkes abgekehnt. Das Recht der in deschlosenen parationskommission sei es, die die Höhe der Beträge

sten

ote

elbst 1b 8 8 das nach dem Lütnng. e Oesterreich gehöre, könne dieses nicht ver⸗ deutsche Kriegsgefangene niedergefchossen

riedens. kannt? Weicher Infanterist hat

abgeschnitten und umgedreht?

Wiederaufbauzwecke an alliierte und andere Staaten im Betrage von 21 500 000 Pfund Sterling nicht eingeschlossen. Das Mitglied des Hauses Maclean verlangte, daß möglichst bald Gelegenheit gegeben werde, die Frage von Konstantinopel remierminister Lloyd George ersuchte das Haus, wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ herichtet, diese Besprechung aufzuschieben, und versicherte, daß außer dem, was schon bekannt sei, keine bindende Ab⸗ machung getroffen werden würde, bevor das Haus Gelegen⸗ heit zur Erörterung des Gegenßandes gehabt habe. Es wurde beschlossen, daß die Erörterung am 1. März statifinden soll. Darauf erklärte Lloyd George, die eng⸗ lische Fee habe den Polen deutlich gemacht, daß sie nicht in der Lage sei eine polnische Offensive auf russische Gebiet mit Truppen, Geld oder Material zu unterstützen. Von seiten der Alliierten sei kein Druck auf Rumänien oder Polen ausgeübt worden, um militärische U terstützung von seiten dieser Länder gegen die russische Rote Regierung zu erhalten. Wester

sagte Lloyn George, auf der Liste der deutschen „Kriegs⸗ verbrecher“ kämen auch die Namen einiger Angeschuldigte

am 14. d. Mis. eine Besprechung vor, die sich gegenwärtig in den Händen der Alltierten be⸗

fänden. Ob diese vor einen alliierten Ger chtshof gestellt würden, werde von der Antwort abhängen, die die deutsch

Regierung auf die Note der Entente erteilen werde. Schließlich

teilte der

remierminister mit, daß die Besetzung gewisser Gegenden

es türkischen Reichs 754 536 Pfund Sterling

Wie der „Telegraaf“ aus London meldet, wurden vor⸗ Pfen früh in Dublin eif Führer der Sinnfeiner durch oloaten und Polizisten verhaftet. In West⸗Cerry machten bewaffnete Iren einen Angriff auf das Polizeigebäude, wobe Handgranaten, Gewehre und Revolver gebraucht wurden. Der

Angriff wurde abgeschlagen.

Das Amtzblatt meldet, daß der Senator Raimond

zsondere mit Poincars an Stelle von Jonnart zum Delegierten Frankreichs

1 1 die Schwierigkeiten und die Nöte erörtern, die sich für Ostpreußen aus der poli⸗ nen gemeinsam mög⸗ An 8 1 Millerand, um sich über die Ergebnisse der Verhandlungen

in der Wiedergutmachungskommission ernannt worden ist.

Vor dem Staatsausschuß für auswärtig Angelegenheiten erschien vorgestern der Ministerpräsiden

in London auszusprechen. Nach dem offiziellen Kommuniqus, das ausgegeben wurde, verbreitete sich der Ministerpräfident über die Auslieferungsfrage, über die Kohlenlieferungen und über die Arbeiten der Reparationskommission. Ferner erklärte Millerand, aus welchen Gründen Frankreich für die Belassung

des Sultans in Konstantinopel eingetreten sei, und erläutert

ist gestern dem ungarischen Gesandten Dr. Gratz übergeben in weiteren Frankreichs Polttt im Syrien und in Cilicien.

Schließlich wurde auch noch über die Adria⸗ und über die russische Frage gesprochen. Nach dem „Petit Parisien“ er⸗ klärte auf eine Anfrage der Ministerpräsident in bezug auf Artikel 234 des Friedensvertrags, die Re⸗

fest⸗ zuseven hätie und auch den Betrag, den Deutschland für die Okkupationskosten zurückerstatten müsse. —, Die ungarische Friedensdelegation in Paris überreichte laut Meldung des „Ungarischen Korrespondenzbüros“ eine Note, die die R chtsansprüche Ungarns auf die gegen⸗ wärtig in Wien befindlichen, jedoch ungarisches oder gemein⸗ sames e bildenden historischen und wissenschaftlichen Wertgegenstände darlegt.

Im „Populaire“ fordert Vaillant⸗Couturier alle

diejenigen Kameraden auf, die noch die Greueltüten im Gedächtnis haben, die auf französischer Seite auf Befehl begangen wurden, diese mitzuteilen, damit er sie veröffentlichen

könne. Er habe Offiziere gekanni, die sich . hätten, zu haben, um ihren Revolver zu prüfen. Vaillant sagt: b 8 „„Ihr babt alle die feindlichen, von unseren schwarzen Soldaten verftümmelten Leichen gesehen, Ihr habt auch feststellen koͤnnen, mit welcher Befriedigung die Weißen davon gesprochen haben, die sie zum Angriff führten. Ich tenne die Namen von französischen Komman⸗ danten, die in einer Schlucht deutsche Kriegsgefangene, die enwaffnet waren, erschießen ließen und die für diese Tat eine Beförderung erlangten. Ich kenne einen Reiter, der von seinem Pferde gesprungen ist, um mit einem Revolver⸗ schuß einen Bavern niederzustrecken, der unter guter Bewachung in einer Schlucht vor ihm herging. Ich habe auch gesehen, wie man Verwundete getötet hat, und habt Ihr nicht die Vitriolgranaten ge⸗ eet uns nicht die Patronen ab- 1 iese Taten müssen klassiftzꝛert werden. Wir müssen beweisen, daß keine Art zu löten uns fremd war. Wenn

wir das tun, dann waschen wir weder die Deutschen, noch die Türken,

noch die Bulgaren rein, sondern wir nehmen nur einen Anteil an der ruhmreichen Schweinerei und wir entehren uns ein bißchen weniger, indem wir dies zugestehen. Wir verlangen schon seit langem für alle Schuld gen aller Länder ein internationales Gericht, zusammengesetzt aus Arbeitern und ehemaligen Soldaten. 8

Dem „Reuterschen 0“ sufolge besagt eine radiotele⸗ graphische Mitteilung aus Moskau, daß Archangelsk von den Bolschewisten genommen sei; die weißen Truppen ätten die Stadt aufgegeben und seien auf die Seite der owjetregierung getreten. Das britische Kriegsamt gibt bekannt: G Bolschewisten griffen auf einer Front von 150 Meilen zwischen dem Manptschsee und dem Asowschen Meere an. Westlich der Bahnlinie Zaryzin-Jekaterinodar überschritten sie den Manytsch. Hingegen hatten sie am unte en Manytsch keine E folge und erlitten schwere Verluste. Am Don säuberten Freiwillige bis auf eine Stelle das Si ufer und machten 1000 Gefangene.

8 1“

Lettland. Die lettische Regierung hat dem graphenbüro“ zufolge beschlossen handlungen mit Räterußland

„Wolffschen Tele⸗ endgültig Friedens ver⸗ einzuleiten.

Schweden.

; f Im Reichstag fand am 18. Februar im Anschluß an die am Tage zuvor eingebrachte Regie ungsvorlage, welche den Anschluß Schmedens an den Völkerbund befürwortet, eine eingehende Erörterung statt. Die konservativen Redner, vor allem Fustehas Trygger und Admiral Lindman, betonten in ihren Ausführungen, dem „Woiffichen Telegraphenbüro“ zufolge, daß bei einem Beitritt Schwedens eine Gefährdung der bisherigen Neutralitätspolitik zu be⸗ ftrchtsn sei. Ganz able nend verhielten sich die Vertreter der jung. ozialistischn Partei, indem sie den Völkerbund für eine Macht⸗ koalition alten Stils in einem neuen Gewand erklärten. Die Wort⸗ führer der Regierung parteien vneen6n zum größten Teil den Re⸗ gierungsvorschlag. Im Namen der Mehrheitssozialisten sprach Bran. ting und empfahl Anschluß an den Völkerbund, doch wandte er sich