11“ 8
Bekanntmachnng.
Unter dem 16. Februar 1920 ist auf Blatt 329 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden;
Die zwischen dem Arbeitgeberverband des Handels gewerbes für Württemberg E. VB. in Stuttgart und dem Deutschen Transportarbeiterverband, Ortsverwastung Stuttgart und Um⸗ gebung in Stuttgart, nbgeschlossene Zusatzbestimmung zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 9. August 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die Arbeiter und Arheiterinnen im Groß⸗ und Kleinhandel mit Ausnahme des Buchhandels und des Lebensmittelhandels wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23,. Dezember 1918 (Reichs Gesebbl. S. 1456) für das gleiche Tarifgebiet eben⸗ falle für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginm mit dem 15. November 1919. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtari, verträge in Geltung sind.
8 Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Feesiecnnig. können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisens 82 134, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Lanbspertagg infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verhindlsch ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tariswertrags gegen Er⸗ stattung der Koßten verlangen. Berlin, den 16. Februar 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer. 8b
Bekanntmachung.
nter dem 16. Februar 1920 ist auf Blatt 612 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Bund der Baugeschäfte von Bremen und Umgegend, dem Bund der Maurer⸗ und Zimmer⸗Poliere von Bremen und Umgegend und dem Arbestgeber⸗Bezirks⸗ Verband für das Unterweser⸗ und Emsgebiet am 21. August 1919 abgeschlossene Bezirks⸗Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Poliere im Baugewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 2—reShag. S. 1456) für das Gebiet der Orte Bremen,
slebshausen, Grambte, Grambkermoor, Burg Dunge, Lesum⸗ brock, Büren, Mittelsbüren, Niederbüren, Blockland, Wasser⸗ horst, Wummensiede, Niederblockland, Borgfeld, Waef, Buten⸗ diek, Timmersloh, Verenmoor Katrepel, Oberneuland, Rock⸗ winkel, Hodenberg, Blockdiek Osterholz, Tennever, Schevemoor, Ellen, Ellenerbrock, Hilgeskamp, Horn, Oberblockland, Lehe, Vahr, Achterdiek, Sebaldsbrück (rechtes Weserufer), Haben⸗ hausen, Arsten, Kattenturm, Neuejland, Huchting, Kirchhuchting, Brok⸗ und Mittelshuchting, Rablinghausen, Lankenau, Strom, Seehausen, Hasenbüren (linkes Feseprher Hemelingen, Arbergen und Stuhr fuüͤr allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit hbeginnt mit dem 1. Februar 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Seeee und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗
ministerium, Berlin NW. 6, e. 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeit geber und Arbeitnehmer, für die der Tarisver infolge
der drera.g a weöeeF. Ken. ist, können
von den agsparte e rue wertrags
Erstattung der Kosten verlangen. äags
1
Der Registerführer. Pfeiffer
Bekanntmachung.
Die Arbeitgeber⸗Vereinigung für Industrie und roßhandel Großenhain und Umgegend, der Verein 8 ür Handel und Gewerbe und vier Angestellten⸗ verbände haben beantragt, den zwischen der Arbeit⸗ eber⸗Vereinigung für Industrie und Großhandel Großenhain und Umgegend, dem Verein für Handel und Gewerbe für den Amtsgerichtsbezirk Großen⸗ hain, e. B., dem Deutschnationgalen Handlungs⸗ SAhlf sepg22 Snigrn⸗ e Großenhain, dem ewerk chaftsbund der Ortsverband Großenhain, und der Arbeitsgemeinschaft freier An 19
J
ltenverhände am 15. Dezember 1919 ab⸗ gc lossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Instellungsbedingungen für die kaufmännischen und technischen Angestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Geiie. Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Amts⸗ gerichtsbezirks Großenhain für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis 10. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1687 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 17. Febrnar 1920. Der Reichsarbelisminister. J. A.: Wulff.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverhand 4 das Baugewerbe des Amtsgerichtsbezirkes Riddagshausen E. P. beantragt, den zwischen ihm, dem Deutschen Bau⸗ grbeiterperband, Zweigverein Braunschweig, der Zahlstelle des Zentralverhandes der Zimmerer und verwandter Berufsgenossen Deutschlands zu Braun⸗ schweig und dem Zentralverband christlicher Bau⸗ arbeiter Deutschlands, Verwaltungsstelle Braun⸗ schweig, abgeschlossenen vom 1. Oktober 1919 ab in Kraft FFehns. Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und
beitshedingungen der gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe Pmaß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗⸗
eietzblatt S. 1456) für das Gebiet der folgenden Oris⸗ und Gemeindebezirke: Lehndorf, Gliesmarode, Ridda shausen, Oelper, Rüningen, Melverode, Veltenhof, Nautheim, Kl. Stöck⸗ heim, Mascherode, Rühme, Querum, Wenden, Waggum, Bien⸗ kode, Thune, Volkmarode, Schapen, Weddel, Kl. Schäͤppen⸗ stedt, Bevenrode, Hondelage, Dihbesdorf, Wendhausen, Lehre, Flechtarf Gr. und Kl. Brunsrode, Beyenrode, Hordorf, Esse⸗ of, Abbenrode, Gardessen, Destedt, Hemkenrode, Erkerode, Lucklum, Hötzum, Gr. und Kl. Veltheim, Schulenrode, Sickte Schandelah und Cremlingen gemäß, 8, 1 Ziffer 1 des Lohu⸗ und Arbeitstarifs für allgemesn vervbindlich zu erklären.
EEE1ö166'
4““ 11“
I. B. R. 1939 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, straße 33, zu richten. Berlin, den 17. Februar 1920. 2 Der Reicksarbeit’ minister. 1 J. A.: Wulff.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband für Nordhausen und Umgegend, die Interessengemeinschaft der Privat⸗ angestellten Nordhausens und der Verein der An⸗ estellten im Kautahgkgewerbe, Sitz Nordhausen, 814. beantragt, im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 3. Juli 1919 die am 20. Dezember 1919 abgeschlossene Vertragsänderung zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbebingungen der kaufmännischen Angestellten in Industrie, Handel und Gewerbe einschließlich des Einzel⸗ handels gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Nordhausen und den Ort Salza gleichfalls für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. März 1920 erhoben werden und sind unter Nommer I. B. R. 1300 an das Reichsarbestzministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 17. Februar 1920.
Der Reichsarheitsminister.
J. A.: Wulff.
Bekanntmachung.
Die Allgemeine Arbeitsgemeinschaft der An⸗ gestellten im Gaßwirts⸗Gewerbe Köln und der Fach⸗ ausschuß des Hotel⸗ und Gastwirts⸗Gewerbes für Köln und Umgebung haben beantragt, den zwischen ihnen in Fortsetzung des Tarifvertrags vom 31. Januar 1919, am 27. September 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die An⸗ gestellten in a. gastwirtschaftlichen Betrieben aller Art, b. Kasinos, Gesellschaften shaub anserg c. Konditoreien und Kaffees, in denen alkoholische Getränke oder auch kalte oder warme Speisen verabreicht werden, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Cöln für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären. b
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1418 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 8 H
Berlin, den 17. Februar 1920.
ESPSDoyr Reichsarbeitsminister.
2 9 Wulft.
döö1.1““ 8
Der Verein der Arbeitgeber für Harburg und Umgegend E. V., der Industrie⸗, Handels⸗ und Hand⸗ werklsrat zu Harburg, die SS Angestelltenverbände, Ortskartell Har
er Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelten⸗ Verbände, Ortsausschuß Harburg, und der Gewerk⸗ 1 der Angestellten risverhand Har⸗ urg/ E., haben beantragt, den wischen ihnen am 2. Januar 1920 abgeschlossenen Taxifvertrag zur Regelung der Ge⸗
burg,
—
verschreibungen auszugeben.
halts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen An⸗ gestellten der Industrie und des Großhandels gemäß § 2 der seero.auag 205 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S, 1456 für 8. et der Stadt Harburg für allgemein verbindl zu erklären. inwendungen gegen diesen Antrag können bis
9. Manj I. .- esee 1si siss 7 “ „B. R. an das Re zmmister llin, Luise straße 33, zu richten. lum, ln .
Berkin, den 17. Februar 1920.
Der Reichgarbeitsminister. Bekanntmachung, betreffend Ausgabe von Inhaberschuld⸗
verschreibungen.
Der Lanz⸗Wery⸗Nähmaschinenfabrik A. G. in Zweibrücken wurde die Genehmigung erteilt, 2 500 000 ℳ 4 ½ %ige, innerhalb längstens 30 Jahren zu 102 % rückzahl⸗ bare, jedoch bis zum dess 1930 unkündbare und unverlos⸗ hare Inhaberschuldverschreibungen auszugeben.
München, den 16. Februar 1920. taatsminssterium für Handel, Industrie und Gewerbe. J. A.: Lindner, Ministerialrat.
8 8
Ceemwaus.
Bekanntmachung,
betreffend Ausgabe von Inhaberschuld⸗ Der Mechanischen Seilerwarenfabrik Bam berg A. G. in Bamberg wurde die Genehmigung erteilt, 1 000 000 ℳ 4 ½ %ige, in Stuͤcke — 1000 ℳ eingeteilte, inner⸗ 40 Jahren zu 102 % im Wege der Verlosung oder
ündigung tilgbare Inhaberschuldversch⸗ eibungen aus⸗ zegeben. 8
München, den 18. Februar 1920. ““
Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe.
Dr. Lindner, Ministerialrat.
——
Bekanntmachung, betreffend Aus gabe von Inhaberschuld⸗ verschreibhungen. Der Mechanischen Baumwollspinnereiund Weberei, Bamberg, A. G. in Gaustadt, wurde die Genehmigung erteilt, 1 Million Mark 4 ½ prozentige, in Stücke zu. 1000 ℳ eingeteilte und im Wege der Verlosung oder Kündigung inner⸗ halb 40 Jahren zu 102 % rückzahlbare Inhaberschuld⸗
München, den 18. Februar 1920.
Einwendungen gegen viesen Antrag können bis
Staatsministerium Fr Handel, Industrie und Gewerbe.
unter Nummer
“ 2* Bekanntmachung.
Der Deutschen Hypothekenbank in Meiningen ist die Genehmigung erteilt worden, weitere Reihen auf den Inhaber lautender Hypothekenpfandbriefe, deren Rückzahlung saheteh am 1. Januar 1930 erfolgt, in den Verkehr zu ringen, und zwar: 1 A. 4 % ige, Emission 18, bis zum Betrage von ℳ 80 000 000 —: Lit. A Nr. 5 151 bis 8 350 zu ℳ 5000, B „ 19 581 „ 20 380 C „ 19 401 „ 29 000 D „ 55 291 „ 71 690 E „ 38 201 „ 47 800 F „ 22 571 „ 28 970 „ G „ Bernl „ 9889 „ „ B. 3 ½ %l ige, Emission 19, bis zum Betrage von ℳ 80 000 000,—: Lit. R Nr. 1 bis 6 000 zu ℳ 5000,— „SEN115HeSx 8 „ 1 „ 30 000 „ „ 1000,— Das Nähere über die Rückzahlung und Kündigung ist ang den Pfandbriefen zu ersehen. Meiningen, den 20. Februar 1920. Das Staatsministerium. Abteilung des Innern. Oberländer, kraft Auftrags.
Bekanntmachung.
Dem Metzger Albert Friedrich Sa.⸗Coburg, ist wegen Unzuverlässigkeit der Handel mil Fleisch und Fleischwaren untersagt worden.
Neustadt, Sa.⸗Coburg, den 20. Februar 1920.
Der Stadtrat. Mosbach.
Die von ab zur Ausgabe gelangende Nummer 38 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 7317 die Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung
über die Malzkontingente der Bierbrauereien und den Malz⸗
vom 17. Februar 1920, Nr. 7318 eine Bekanntmachung zum Gesetze, betreffend Aenderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol, vom 6. Dezember 1919, vom 19. Februar 1920.
Berlin, den 21. Februar 1920.
Arbeitsgemeinschaft
Postzeitungsamt. Krüer.
Preußen.
debeamte im Gebiete der künftigen Stadt Groß Berlin.
Vom 21. Februar 1920.
beschlossen, das hiermit
88 Einziger Paragraph.
i Tage der Verkündung dieses Gesetzes au dürfen bis zum
“ des gegenwärtig der verfassunggebenden Preußischen ndesversammlung zur Beratung vorliegenden Gesetzes über de
Bildung einer Stadt Groß Berlin in den in der Anlage aufgefühtlen
Gemeinden und Gutsbezicken neue planmäßige Stellen für besolder
Mitglieder der Gemeindevorstaände, für Beamte oder Angestellr
errichtet, freie Stellen
werden.
folgendes
rungen in den Besoldungsregeln oder „sätzen sowie in der Zuweilung
——
von Beamtengruppen zu den Besoldungsklassen schließlich der besoldeten Mitglieder der Gemeindevorftände und Kin hießee llten) in den bezeichneten Gemeinden und Gutsbezirken behalten, falls dem⸗ nächst gemäß dem angeführten Gesetzentwurf eine diese Gemeinden und Gutsbezirke umfassende Stadtgemeinde Berlin ins Leben tritt, ihre Rechtswirksamkeit hinsichtlich dieser Aenderungen nur so lange und so weit, als sie nicht von den Körperschaften dieser neuen Ge⸗ meinde binnen sechs Monaten seit Intrafttreten des Gesetzes über die Bildung einer Stadt Groß Berlin abgeändert werden. Dasselbe gilt für Beförderungen von Beamten oder Angestellten, soweit diele nicht in freie planmäßige Stellen aufgerückt sind. — Berlin, den 21. Februar 1920.
Die Preußische Staatsregierung. Hirsch. Braun. Haenisch. Südekum. Oeler. Stegermald. “
Anlage.
1. Berlin 2. Charlott⸗
Stadtgemeinben⸗ 5. Neukölln 6. Berlin⸗Schöneberg 7. Spandau
3. Cöpenick 4. Berlin⸗Lichtenberg 8. Berlin⸗Wilmersdorf. Landgemeinden:
1. Adlershof 3.. Malchow
2. Alt Glienicke 32. Berlin⸗Mariendorf
3. Biesdorf 33. Berlin⸗Marienfelde
4. Blankenburg 34. Marzahn
5. Blankenfelde 35. Müggelheim 8 6. Bohnsdorf 36. Berlin⸗Niederschönewelde 7. Berlin⸗Britz 37. Berlin⸗Niederschönhausern 8. Pech 38. Mikolassee
9. Berlin⸗Buchholz 39. Berlin⸗Oberschönewelde 10. Buckow 8 40. Berlin⸗Pankow
11. Cladow 41. Pichelsdo 12. Falkenberg 42. 8 43. Berlin⸗Reinickendorf
13. ¾ erlin⸗Friedenau 14. Berlin⸗Friedrichsfelde 44. Berlin⸗Rosenthal 45. Rudow
46. Berlin⸗Schmargendorf 47. Schmöckwitz G 48. Staaken 49. Berlin⸗Steglitz 50. Berlin⸗Stralan 88. Berle Temehe her
erlin⸗Tempe
353. Tiefwerder
54. Berlin⸗Treptow 55. Wannsee
56. Wartenberg
57. Berlin⸗Weißensee
58. Berlin⸗Wittenau
15. Friedri 16. Gatow 17. Grünau 18. Berlin⸗Grunewald 19. Heiligensee 20. Berlin⸗Heinersdorf eerlin⸗Hohenschönha⸗
23. Berlin⸗Johannistal 24. Karow⸗
. Berlin⸗Lan 29. Lübars Merne 8
dner, Ministerialrat.
““
30. Mahlsdorf 89. Zehlendorf
in Neustadt,
handel vom 22. Dezember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 2141),
Die verfaffunggebende Preußische Landesversammlung hat 1 verkündet wird:
in den Gemeindevorständen nicht beseht. Von demfelben Tage ab gefaßte Gemeindebeschlüsse über Aende⸗“
bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
verlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlhn, S Gutsbezirke: * erlin⸗So 1 1“ 3. 9 Niede 8 16. Berlin⸗Niederschönhausen mit
Blankenburg 17. Schönhol 3
Blantenfeld 8 1 Blilankenfelde 18. Pichelswer Buch 8 helsr
„. 1 lötzensee 11“ Cöpenick⸗ Forst töͤd
eil bis zum Griebni Falkenberg Kohlhasenbrück Säehessd. Frohnau 21. Berlin Rosenthal
22. Spandau⸗Zitadelle
Grünau⸗Dahme⸗Forst . Grunewald⸗Forst 23. faltn-Tegel⸗Forst⸗ Jungfern⸗ eide *
1 . 24. Berlin⸗Tegel⸗Forst⸗Nord
Hellersdorf 14. Kein Glienicke⸗Forst 25. Berlin⸗Tegel⸗Schloß 26. Wartenberg
15. Malchow 8 1 27. Wuhlheide.
OFME⅞FEgoro
—
8
—
Finanzministerium. Das Katasteramt II in Essen ist zu besetzen.
Ministerium des Innern.
„ Die Preußische Stogtsregicrung hat den Parteisekretär Runge in Cöln zum Polize präsidenten in Cöln ernaunt. ’
Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungsrat Dr. Gehrke in Gumbinnen zum Oberregierungsrat ernannt; er ist als solcher dem Regierungspräsidenten in Gumbinnen zugeteilt worden.
Ministerium für Volkswohlfahrkl Die Preußische Staatsregierung hat den Bürodirektor des Ministeriums für Volkswohlfahrt, Geheimen Hofrat Tillich, zum Geheimen Regierungsrat mit dem Amtsrange der Näte III. Klasse ernannt. 8
Evangelischer Oberkirchenrat. Dem in die erste Pfarrstelle an der Friedenskirche in
2 à
Perer berufenen Superintendenten Dehmel, bhisher in Posen, ist das Ephoralamt der Diözese Jauer übertragen worden.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 38 Ab. 2 der Verordnung des Kohlen⸗ verbandes Groß Berlin über die Kohlenverteilung vom 6. März 1919 wird hiermit angeordnet:
L
Vom Mittwoch, den 259. Febhrnar 1920, ab werden zur nahme und Abgabe von Kohlen folgende weitere Abschnitt
freigegeben: Abschnitt 8. der neuen 12⸗Zentner⸗Kochkarte,
ö
Bevorzugt zu bekzesern sind die bereits früher freigegebenen Ab⸗
itte, schnige, die Abschnitte der alten Koch,⸗, Ofen⸗,
Koks⸗ und Sonderkarte dürfen vom 1. März 1920 ab Kohlen nicht mehr abgegeben und entnommen werden. 1u1
III. Verstöße gegen diese Anordnung werden
Lmaß § 93 der vor⸗ bezeichneten Verordnung hestraft. Zuwiderhandelnde Kohlenhändler haben außerdem die Schließung ihres Geschäfts zu gemwärtigen. Berlin, den 23. Fehrnar 1920. 1 Kohlenstelle Groß Berlin. X VX: Mänkel.
Bekanntmachung. ersügung vom 4. November 1918 ““ in Duisburg⸗ ausgesprochene Handelssgtersagung wird zuruͤckgenommen. Duisburg, den 31. Januar 1920. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Maiweg.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltu lässiger
s vom Handel vom 23. September 1915 ( Gr. S. 603) abe ich a. dem Frl. Charlotte Stocezka, Berlin⸗ Schöneberg, Traunsteinerstraße 9, b. dem Kausmann Arnold Rose, Berlin⸗Schöneberg, Traunsteinerstraße 9, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen⸗ ständen des täͤglichen Bedarfs wegen U. keit
Berlin O. 27, den 12. Februar 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weibh. Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltu rlässiger
ers 8 vom Handel vom 23. September 1915 RCA. S. 603)
8 ich nr, Sessns “ B e. traße 16, du ügung vom heutigen Tage andel m
IE des täglichen Bedarfs wegen Unzu⸗
Berlin, den 19. Februar 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. A.: Dr. Hülsberg 1X1X“; 6 D Ehelenten Kurt und Marie R schiller⸗ straße 177 ist 1* Grund der Verordnung vom 23. Sep einber 1915,
betr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel - des Milchhandels verboten worden.
Halle, den 18. Februar 1920. Die Polizewwerwaltung. J. A.: Koenemanv.
Bekanntmachung.
8
Kaufmann Fr it Nachmann hier, Krämerstraße 18, durch Verfügung vom hent
gen Tage den Hagandel mit Lebens⸗ und rlälsigkeit in bezug auf
Genußmitcheln aller Art wegen U diesen Handelsbetrieb untersagt. Hanau, den 12. Februar 1920.
Der komm. Polizeidir
Bekanntmachung.
Dem Aufkäufer des Darlehnskassenvereins, Karl Dreese in Bad Schönfließ, ist auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 — RGBl. S. 603 ff der Handel mit sämtlichen Lebens⸗ und Futte iche
*
or. V 2
4 —
r
mitteln wie überhaupt mit Gegenständen des tägl u
Bedarfs mit sofortigter Wirkung untersagt worden. 8
Königsberg, Nm., den 16. Februar 1920. 1 Der Landrat. v. Keudell.
—
Bekanntmachnng
En vom Handel vom 23. September 1915 (7GBl. S. 603) ebe 5 dem 8
eo dor riemer aus Spiegel durch Verfügung vom
heutigen Tage den Handel mit Lebenm ftiern weshn Un⸗
Zuversässigkeir in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Landsberg a. W., den 17. Februar 1920. Der Landrat. Graf Clairon d'Haufsonville.
IMnRiMsperesEssxnree-Desv x eneeeüe avEwwarnxeeen maaeevka. gacera xeasteee bseheFmsehd
Nichkamtliches.
Deuntsches Reich.
Der Ausschuß des Reichgrats für Rechtspflege sowie die vereinigten Ausschüsse für Verkehrswesen und für Haus⸗ alt und Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.
Die Ständige Valutakommission sieht es laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ als bedenklich an, daß die Wirtschaftspolitik des Reichs in zahlreichen Fällen durch eigenmächtiges Vorgehen der Städte durchkreuzt wird. Die Städte sind dazu übergegangen, vielfach auch auf den durch das Reich bewirtschafteten Gebieten selbständig Käufe im Auslande vorzunehmen. Es ist dringend nötig, daß dies in Zukunft unterbleibt. Soweit die Städte das Recht haben, 8 im Auslande zu tätigen, müssen sie sich zur Beschaffung der Valuta an die amtliche Devisenbeschaffungsstelle wenden. Es geht nicht an, daß die Städte ihren auslän⸗ dischen Finanzbedarf, sei es durch Verk ihrer Anleihen oder von Marknoten bzw. durch selbständigen Kauf von Devisen, sei es durch das Eingehen von Kredit⸗
eschäften, decken und dadurch den Stand der Valuta schädigen.
rforderlich erscheint ferner, daß den Gemeinden und Gemeinde⸗ verbänden die Genehmigung zur Ausgabe von Stadtanleihen durch die “ nur unter der Bedingung erteilt wird, daß sie vor der Ausgabe der Anleihen öffentlich über ihre Finanzen in weitgehender und durchsichtiger Weise Rechnung legen. Die Valutakommission ersucht den Reichsminister der Finanzen, seinen Einfluß zur Abstellung der gerügten Miß⸗ stände und zur Verwirklichung der Vorschläge geltend zu machen.
Bei den Besprechungen über die Möglichkeiten einer Ab⸗ deckung der schwebenden Schuld äußerte sich die Valuta⸗ kommission, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zusolge, dahin, daß neben der Balancierung des Etats, d. h. also neben der Angleichung der Einnahmen an die Ausgaben, als weitere wirksame Hilfe eine beschleunigte Einziehung der Steuern anzusprechen ist. Um dies zu erreichen, werden die Veranlagungen zu den Kriegsabgaben, insbesondere zur Abgabe vom Vermögenszuwachs und zum Reichsnotopfer, durch die Reichsstenerverwaltung in der tunlichst kürzesten Zeit durchgeführt werden. Um den Stenerpflichtigen einen Anreiz zu geben, frühzeitig ihre Abgaben 7 leisten, ist einerseits gesetzlich bestimmt, daß bei der Abgabe vem Vermögens⸗ zuwachs und bei dem Reichsnotopfer die Vorleistung auf die Steuerschuld (d. 9 also die Steuerzahlung vor Ablauf des Leistungstermins) verzinst wird, und zwar werden bei der Abgabe vom Vermögenszuwachs 6 vH vergütet md beim Reichsnotopfer für die Vorauszahlungen bis zum 30. Juni 1920 8 vH und für die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1920 4 vH. Andererseits aber muß derssnige der seine Steuer verspätet zahlt, die nicht ge⸗ zahlten Beträge dem Reich mit 5 pH verzinsen, und war beim Reichsnotopfer ab 1. Januar 1920 und bei der Abgabe vom Vermögenszuwachs vom Tage der Fälligkeit der Steuer ab. Durch diese doppelten Einwirkungen auf den Steuer⸗ pflichtigen ist zu erwarten, daß der rasche Eingang der Steuern befkebse 8 damss 19 8 Schert zu ween väe.ee der schwebenden Schulden oder zur in ihres weiteren Anwachsens getan wird. “
Die Interalllierte Rheinlands kommission in Koblenz hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, nach Vor⸗ lage der nachstehenden Gesetze durch den Reichskommissar gegen deren Anwendung im besetzten Gebiet keine Einwendung erhoben:
b a. Baverisches Gesetz vom 10. November 1919, betreffend Aende⸗
rung des Berggesetzes, 8 2Büdung 85 Tätigkeit der Elterabeträte in der preußischen
a des Reichspräsidenten vom 17. November 1919, be⸗
gleich die Zuständigkeit der Reichsvermögensverwaltung beruht, d. Verordnung vom 12. Januar 1920, betreffend die
Sommerungssaatgut für Brotgetreide und 1 —
fůr
8
Bayern.
8 Der Finanzausschuß des Landtages hat dem Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge die Forderungen der Kegierungsvorlage r Weiterführung der Mainkanali⸗ Ueung von Asche enburg bis Würzburg und zum Ausbau ver Donauwasserstraße von Regensburg bis Passau ge⸗ nehmigt und dem Vorschlag des Stromverbandes über Linienführung des Großschiffahrtsweges Rhein —- Mam —Donau
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger persanen vom Handel vom 23. Septenber 1919 habe ich dem
zugestimmt.
1 .“
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzyverlässiger 1 . 8 aüs. Gefahr der bolschewistischen Propaganda werde nicht größer Handelsmann und Butteraufkäufer
treffend die Zuständigkeit des Reichsschatzministeriums, auf der u⸗
1
Die paritätische Lohnkommission beschäftigte sich gestern mit der Forderung der Staatsbeamten. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, nahm sie den von der Re⸗ gierung gemachten Vorschlag an, wonach noch vor dem 1. März eine einmalige Zuwendung an die Staatsbediensteten ein⸗ schließlich der Arbeiter ausgezahlt werden soll, und zwar tn Wien 500 Kronen und je 100 Kronen für die Frau und jedes Kind. Die Neuregelung der gleitenden Zulagen ab 1. März erfolgt unter Mitwirkung der parlamentarischen Körperschaften.
Großbritannien und Irland.
Dem Premierminister Lloyd George ist ein Gesuch zu⸗ gesandt worden, welches vom General Gough, dem ehemaligen Leiter der britischen Mission in Nordwestrußland, und anderen Persönlichkeiten unterzeichnet ist, oie während der letzten beiden Jahre in amtlichen Stellen in Rußland tätig waren. In diesem Schreiben wird dem „Nieuwen Rotterdamschen Courant“ zu⸗ folge gebeten, de Sowjetregierung anzuerkennen. Die
sein als die Gefahr, die aus einer Fortdauer des jetzigen Zu⸗ standes erwachsen würde. Wenn kein russisches Getreide ver⸗ slmgbar werde, so würden östlich vom Rhein v und Chaos die Heurschaft antreten und dies dürfte der beste Nähr⸗ boden zur Verbreitung des Bolschewismus sein.
— Bei Einbringung des Heeresvoranschlags im Unter⸗ hause erstattete der Kriegsminister Bericht über die militärische Lage. Laut Meldung der „Agence Havas“ führte er aus: 8
Die allgemeine Dienstpflicht werde in Großbritannien mit dem 31. März aufhören. Zu demselben Zeitpunkt werde das rund 220 000 Freiwillige zählende neue Heer geschaffen sein. In dieser Zahl seien die in Indien dienenden Truppen nicht inbegriffen. Weiter sagte der Minister, daß Großbritannien in der Friedenskonferenz mit wenig Erfolg für die Abschaffung der Aushebungsheere eingetreten ei. Der einzige große Staat, der 8 die Dienstpflicht verzichtet abe, sei der deutsche gewesen, aber er sei der Wahrheit schuldig zu sagen, daß Deutschland dazu enwungen worden sei. Der Kriegs⸗ minister legte dar, warum Großbritannien ein stärkeres Heer als vor dem Kriege benötige, und verwies insbesondere auf die Lage in Palästina, Aegypten, Syrien, die türkischen Truppenbewegungen in
leinasien und den Vormarsch der Bolschewisten un Norden.
Die Kommis sion, die sich mit der Rachprüfung der Auslieferungsliste beschäftigt, hat ihre Sitzungen unter⸗ brochen, da Lord Birkenhead nach London gereist ist.
— Der Kongreß der Saozialisten des Seine⸗ departements hat vorgestern die Vorberatungen für den Kongreß in Straßburg zu Ende geführt. Es lagen zur Frage der Internationale drei Tagesordnungen vor: eine, die für Bei⸗ behaltung der zweiten Internationale eintritt, eine vermittelnde und eine, die ohne Vorbehalte für die dritte Internationale ein⸗ tritt. Die erste Richtung wird auf dem Kongreß auf Grund der vorgenommenen Abimmung durch einen Delegierten, die zweite durch 9, die dritte durch 15 Delegierte vertreten sein.
Nach emer „Lloydsmeldung“ aus Vardoe hat ein russischer Dampfer aus Murmansk die Meldung mitgebracht, daß die Bolschewiki sich der Stadt, des und der Schiffe be⸗ mächtigt haben. Auch das Stockholmer radikalsozialistische Blatt „Solhets Dagblad“ hat aus Moskau ein Telegramm erhalten, nach dem die bolschewistischen Truppen mit Unter⸗ stützung der iterung das Murmangebiet erobert haben.
— Der Vorsitzende des Zentralvollzugsausschusses und der Sowjets der Volkskommissare in der Ukraine hat sich einer Meldung des „Pressebüros Prag“ an alle Volksregierungen mit einem 1 gewandt, in dem es heißt, daß durch die Befreiung von Odessa und der Gebiete der gS-g ⸗ sozialistischen Sowjetrepublik von den Truppen der eißen Garde und Petljuras das Revolutionskomitee seine Arbeiten beendet habe und der Zentralexekutivausschuß sowie der Sowjet der Volkskommissare in der Uilraine wieder die Regierungsgewalt in der ukrai⸗ nischen Sowjetrepublik übernehmen. Die Regierung be⸗ kunde ihren festen Willen, die Unabhängigkeit der Sowjet⸗ ukraine zu verteidigen and mit allen Nationen und Staaten in Frieden zu leben, die zur Anknüpfung wirtschaftlicher und diplomatischer Beziehmigen mit der Ukraine aufgefordert werden. Die ukrainische “ betrachte es als notwendig, namentlich die Dringlichkeit des Abschlusses eines Friedensvertrages mit
olen in Ueberstimmung mit der Erklärung der russischen vüsternem vom a gäörhe zu betonen. Die ukrainische
Sowjetregierung habe nicht die Absicht, irgend eine aggressive Politik gegenüber einem Nachbarn zu führen oder durch Ge⸗ waltmittel und Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten auf den Willen ihrer Volksmassen einzuwirken.
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Vorgestern sind in Reval zwei bolschewistische Missionen eingetroffen. Nach der „Berlingske Tidende“ hat die eine die Aufgabe, die Durchführung des densvertrages mit Estland zu überwachen, die Ankunft der zweiten Mission steht mit der Aufhebung der Blockade gegen Rußland in Zu⸗ ammenhang. Die Mission vertritt die kooperative Genossen⸗ schaft und soll versuchen, mit den ausländischen Seeeee sen
Verbindung zu treten. Beide Missionen stehen mit Moskau in direkter drahtloser Verbindung. nächster Zeit wird sich auch eine estnis bordnung nach Moskau begeben, um dort die Durchführung des Friedensvertrages zu überwachen.
— Von den für Radek ausgetauschten Geiseln sind, wie Wolffs Teleerghengoro⸗ mitteilt, Haus Cleinow, Adolf
ethmann, Ottomar einze sowie Leo unb Max Schanz in Reval eingetroffen und werden mit der nächsten Dampfergelegenheit nach Deutschland weiterreisen. Der Leutnant Bruno Bertram wird von der Sowjetregierung noch als Geisel für den in Deutschland besindlichen Axelrob
zurückgehalten. Finnland.
Der Landtag ist auf gelöst worden. Laut Meldung der Agence Havas“ sei die Regierung hierzu sh wungen gewesen dafolge der Schwierigkeiten, die die sgza I“ munistischen Gruppen bereiteten, deren Vertreterzahl im Land⸗ tage nicht mehr der Meinung des Landes entsprach. Ueberdies
¹ abligatorischen Sch
erforderten die Kriegsgefangenenfrage und die Einführung des gerichts neue Befragung der Wähler.