1“ 5 4 * I1u“ 11“ 5 5 8 5 E1u“nM b“ .“ bur Regelung der Arbeitsbedingungen der Köche und des Hilfs⸗
personals in den Küchenbetrieben der Lgtegterxefeme⸗s wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 S. 1456) für das Gebiet des Deulschen Reichs r allgemein verbind'ich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. November 1919. — 8
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161,
während der ö.“ Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 17. Februar 1920.
Der Registerführer.
Bekanntmachung. Unter dem 16. Februar 1920 ist auf Blatt 608 des
Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Würzburger Arbeitgeber⸗Verband für Handel, Gewerbe und Industrie und der rspesengem gescha der Angestelltenverbände und Vereme in Würzbung am 16. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellter im Kleinhandel wird gemäß 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Würzburg und eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich erktärt. Die allgemeine Verbindlichkeit begmnt mit dem 1. Dezember 1919. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeits⸗ verträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handelezweig ein besonderer Fachtarif⸗ vertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet dieser mit dem Beginn der allgemtinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.
Der Reichsarbeitsminister. . N. Geib.
„Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin N. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der fefeltg e Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstatlung der Kosten verlangen.
Berlin, den 17. Februar 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 16. Februar 1920 ist auf Blatt 607 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband des Handels⸗ gewerhes für Württemberg E. V., Bezirksgruppe Ulm, dem Deutschnationalen Handlungsgehllfen⸗Verband, dem Gewerk⸗ schaftsbund der Angestellten, dem Reichsverband Deutscher Angestellten, Bezirksstelle 14, dem Verband der weiblichen Handels⸗ und Büroangestellten E. P. und dem Zentralverband der Angestellten am 22. Oktober 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Arbeitsverhältnisse der kaufmännischen Angestellten in Groß⸗ und Kleinhandels⸗ betrieben mit Ausnahme der Lebensmittelbranche, des Drogen⸗ handels und der optischen Branche wird für den an⸗ gegebenen Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebier der Stadt Ulm/ D. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Falls künftig für einen Handelszweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet dieser mit dem Beginn der allgemeinen Ver⸗ b aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarif⸗ vertrages aus.
8 Der Reichsarbeitsminister.
J. V.: Geib.
— “ Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗
arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161 während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. 1 Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 8 Berlin, den 17. Februar 1920. Der Registerführer. Pfeiffer. 8
Bekanntmachung.
Unter dem 14. Februar 1920 ist auf Blatt 601/02 des Tarifregisters eingetragen worden:
Die zwischen dem Werkmeister⸗Bezirksverein Frankenstein i. Schl. und Umgegend, dem Deutschnationalen Handlungs⸗ gehilfenverband, Ortsgruppe Frankenstein t. Schl., dem Kauf⸗ männischen Verein von 1858, Bezirk Frankenstein i. Schl., dem Kaufmännischen Verein „Merkur“ zu Leipzig, Kreisverein Frankenstein i. Schl., dem Katholischen Perband der weih⸗ lichen kaufmännischen Angestellten und Beamtinnen Deutschlands, dem Krelsverein Münsterberg (Schlesien), dem Verband deutscher Handlunge gehilfen zu Leipzig, Angestelltengewertschaft für Handel und Industrie, dem Hentschen Werkmeisterverband, Bezirksverein Muͤnsterberg i. Schl., dem Kaufmännischen Verein von 1858, Bezürk Münsterberg i. Schl., dem Kaufmännischen Verein Honsa in Nimptsch i. Schl., Kreisverein im Verbande Deutscher Handlungsgehilfen, dem Verband Deutscher Handlungs⸗ gehilfen zu Leipzig, Geschäftsstelle Breslau, dem Seg sgcbegen Handlungsgehilfenverband, Sitz Hamburg, Gau Schlesien, dem Kaufmännischen Verein von 1858, Landesgeschäftsstelle Breslau, dem Katholischen Verband weiblicher kaufmännischer Angestellten und Beamtinnen zu Bresglau E. V., dem Deutschen Werk⸗ melsterverband, Geschäftsstelle Breslau, und dem Bund tech⸗ nischer Angestellten und Beamten, Gau Breslau, sowie der Arbeitgebervereinigung in Handel und Industrie für die Kreise Münsterberg, Frankenstein und Nimptsch E. V. am 8. August 1919 abgeschlossenen Tarifvereinbarungen zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kauf⸗ mannischen und technischen Angestellten in Handel und Industrie witd gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Ges;tzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreise Münster⸗ berg, Frankenstein und Nimptsch für allgemein verbindlich erklärt. Die allgen Verbiadlichleit beginnt mit dem
1
““ 1“¹ 111““
— Januar 1920. Sie erstreckt sich nicht das Bankgewerbe, 1
die Zuckerindustrie, die Zellulosesabrikation und den Nickel⸗ hbergbau, ferner nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere
Fachtarifverträge in Geltung sind. Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister and die Registerakten können ien Reichsarbeits⸗
ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während
der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Ertlärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 17. Februar 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 17. Februar 1920 ist auf Blatt 497 Ifd. Nr. 2 des Tarifregisters, betreffend den Tarifoertrag für öö Angestellte in Elektrizitätswerken, eingetragen worden:
Die allgemeine Verbindlichkeit des für die Regierungs⸗ bezilke Dresden und Zwickau für allgemein verbindiich er⸗ klärten Tarifvertrags vom 28. Juni 1919 ist für den⸗ selben Berufskreis auf das ganze Gebiet des Freistaats Sachsen mit Wirkung vom 1. November 1919 ausgedehnt.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, eesft as. 33,34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und ÄArbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 17. Februar 1920.
Der Registerführer. —
Bekanntmachung.
Unter dem 16. Februar 1920 ist auf Blatt 609 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textil⸗Industrie zu Chemnitz, dem Deutschen Texiila beiter⸗ Verband und dem Deutschen Werkmeister⸗Verband am 8. No⸗ vember 1919 abgeschlossene Tarisvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen — für die Meister in den Betrieben der Vogtländiscen Auerüstungs⸗Jadustrie⸗ Betriebe, welche 5 die Ausrütung von Erzeugnissen der Vogtlär dischen Textilindustrie (Stickereien, Spitzen, Gardinen, Tülle) eingerichtet sind und zwar auch insoweit, als diese Be⸗ triebe noch ondere als die genonnten Vogtländischen Spezial⸗ artikel ausrüsten — wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orie Auerbach i. V., Elsterberg, Falkenstein i. V., Lengen⸗ feld i. V., Mühlgrün i. V., Netzschkau, Oelsnitz i. V, Plauen i. V., Rebesgrün i. V., Reichenbach i. V., Rodewisch 1. V., Schreiersgrün i. V., Sorga i. V., Treuen i. V., Veitenhäuser bei Treuen und Wesschlitz für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werd en.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 17. Februar 1920.
v Der Registerführer.
Bekanntmachun
IUIunnter dem 16. Februar 1920 ist auf Blatt 606 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverhand für Coburg und Umgegend, dem Gewerkschaffsbund kaufmännischer Angestellten⸗ verbände, Ortsausschuß Coburg, dem Kaufmännischen Verein
Pfeiffer.
Pfeiffer.
von 1858, Bezirk Coburg, dem Verband Deutscher Handlungs⸗
ehilfen zu Leipzig, Kreisverein Coburg, dem Deutschnationalen Hanblunsageh erberdand, Orisgruppe Coburg, und dem Ver⸗ band der weiblichen Handels⸗ und Bürvangestellten E. V., Ortsgruppe Coburg, am 25,/29. September 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kausmännischen Angestellten in Handel und Industrie wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Coburg und der Vororte Cortendorf. Oeslau, Neuses, Keischen⸗ dorf und Creidlitz für allgemein verbindlich erklärt. Die all⸗ gemeine Verbindlichkeit begimm mit dem 15. Jannar 1920. Fane künftig für einen Handels⸗ oder Industriezweig ein be⸗ onderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet dieser mit dem Beginn der ollgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus. Der Reichsarbeitasminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 17. Februar 1920.
Der Registerführer.
Bekanntmachung.
Unter dem 16. Februar 1920 ist auf Blatt 605 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Mühthäuser Arbeitgeberverband E. V., dem Fes tciöt kaufmännischer Angestelltenverbände, Landesausschuß Thüringen, dem Gewerkschaftsvund der Ange⸗ sbenten, Geschäftsstelle Erfurt, und der Arbeitsgemeinschaft reier Angestelltenverbände am 22. Oktober 1919 abgeschlossene
e
Tarifvertrag zur neganng. der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗
bedingungen der kaufmännischen Angestellten und der Werk⸗
meister in den Handels⸗ un nahme der Kleinhandels⸗ und Handwerksbetriebe) wird für den genannten Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzöl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Mühlhausen i. Thür, für allgemein verbiadlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Januar 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels⸗ und Industriezweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird scheidet dieser mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkett aus dem Geltungs⸗ vereich des allgemeinen Tarifvertrages aus.
Der Reichsarbeitsminister.
J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dien stunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 1
Berlin, den 17. Februar 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
—.—
Bekanntmachung.
Außer den in der Bekanntmachung vom 15. März 1919 (Nr. 63 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staats⸗ anzeigers für 1919) namhaft gemachten Versuchsanstalten ist noch für das Rechnungsjahr 1919 zur Ausführung von Kalisalzanalysen gemäß den Vorschriften unter 2 B der Bekanntmachung vom 28. Juni 1911, betreffend Bestim⸗ mungen zur Ausführung des Gesetzes über den 548 von Kalisalzen (Reichs⸗Gesetzbl. S. 256), zugelassen worden:
Versuchsanstalt: Landwirtschaftliche Versuchsstation des Rheinischen Bauernvereins in Kempen (Rhein).
Die Befugnis dieser Versuchsstation zur Ausführung von Kalisalzanalysen im Sinne der einganas erwähnten Vorschriften erstreckt sich auf das ganze Reichsgebiet. 8
Berlin, den 25. Februar 1920.
Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Hermes.
Bekanntmachung.
Der Firma Thüringische Elektrizitäts⸗ und Gas⸗ Werke A.⸗G. in Apolda ist die Genehmigung zur Aus⸗ gabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von einer Million Mark erteilt worden.
Die Schuldverschreibungen, für die hypothekarische Sicherheit gewährt wird, sind mit 4 ½ vom Hundert jährlich zu verzinsen, his 1924 unkündbar und zu 102 % zurüͤckzahlbar.
Weimar, den 23. Februar 1920.
Ministerium des Irmern. J. V.: Kromayer.
Die von heute ab zur Nusgabe gelangenden Nummern 39/40 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten:
Nummer 39 unter
Nr. 7319 eine Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Bewirtschaftung von Cumaronharz und Feütsetzung von Höchstpreisen für Cumaäronharz vom 8. Dezember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1979), vom 18. Februar 1920,
Nr. 7320 eine Verordnung, betreffend die Ueberlassung von Anhängewagen an gemeinnützige Verkehrsunternehmungen, vom 19. Februar 1920,
Nr. 7321 eine Bekanntmachung, betreffend das Außer⸗ krafttreten der §8 1 und 2 des Ausführungsgesetzes zum FenhegoFertenge vom 31. August 1919 (Reichs⸗Gesetzbl.
. 1530) gegenüber Japan, Bolivien, Guatemala, Peru, Polen, der Tschecho⸗Slowatei, Uruguay, der Südafrikanischen Union und Aegypten, vom 20. Februar 1920;
Nummer 40 unter
Nr. 7322 eine Verordnung, betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln, vom 18. Februar 1920.
Berlin, den 24. Februar 1920.
Postzeitungsamt. Krüer.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Oberförsterstelle Rothebude (Gumbinnen) ist zum 1. Jani und die Oberförsterstelle Tzullkinnen (Gum binnen) zu einem noch zu bestimmenden Termin, jedoch vor⸗ aussichtlich nicht vor dem 1. Juli 1920 zu “ Be werbungen müssen bis zum 20. März eingehen,
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Der bisherige, ordentliche Professor Dr. Frickenhaus in Straßburg ist zum ordentlichen Professor in der philo⸗ sophischen Fakultät der Universität in Kiel ernamnt worden.
8 8
Bekanntmachung.
Den Kaufleuten Max Kirschberg, Berlin⸗Schöne⸗ berg, Badenschestraße 10 II, Adolf Kirschberg, Berlin Schöneberg, Badenschestraße 10 Ö1, und Abraham Klahs, Charlottenburg, Schluüferstraße 26, habe ich die Wteder⸗ aufnahme des durch Verfügung vom 11. Juli 1917 — 2491. W. 11/17 vv R.⸗A. Nr. 172/1917, Amtsblatt Stück 30, unterfagten nnlh mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit
Veb⸗, Wirk⸗ und Strickwaren, auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesratsverorbnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet.
Berlin, den 7. Februar 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten der Ausschuß für Volkswirtschaft, die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtchaft und für Haushalt und Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für imnere Ver⸗ waltung und für Haushalt und Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für innere Vermwaltung, für Haushalt und Rechaungs⸗ wesen und für Durchführung des Friedensvertrags, die ver⸗ einigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnungswesen und für innere Verwaltung sowie der Ausschuß für Rechtspflege Sitzungen.
Wie „Wolsss Telegraphenbüro“ hört, hat die deutsche
Regierung die Note der französischen Re eean in or⸗
der Kohlenfrage dahin beaniwortet, daß die sachlichen aussetzungen, von denen die Note ausgeht, nicht zutreffen. Die materiellen Fragen, die in der Note erörtert worden sind, werden der Wiedergutmachungstommission vorgelegt werden.
— —
Das Reiche finanzministerium widmet dem veorstorbenen früheren vortragenden Rat im Reichsschaßamt, Wkiichen Geheimen Oberregierungsrat Rauschning folgenden Nochruf: Am 17. Febrvar 1920 ist der Wirtliche Geheime Ober⸗ regierungsrat Philipp Rauschning noch längerem Leiden im 74. Lebensjahre in Berlin entschlafen. Seit seiner im Jahre 1884 erfolgten Berufung in das Reichsschatzamt hat er auf dem Gebiet des Zoll⸗ vnd Steuerwesens ausgezeichnete Dienste geleistet, die im Jahre 1908 in der Verleihung des Charagkters als Wirklicher Getzeimer Oberregierungsrat mit dem Range eines Rats erster Klasse die mwohlverdiente ehrende Anerkennung fanden. 1905 zwang ihn sein ge chwächter Gesundheits zustand um seine Versetzung in den Ruhestend nachzuluchen, die ihm unter Anerkennung seiner vieljährigen freuen Amtsführung gewährt wurde. Im Reichsfinanzministerium bleibt ihm ein dauerndes ehrendes Gebächinis gesichert.
Die ehemaligen Kossenbeamten, Beamtenstellvertreter, Mitglieder der Kasenkommissionen, Rechnungsführer und alle so stigen Personen des früheren Heeres, die noch fiskalische und Truppengelder irgend welcher Art, 3. B. Kanttinen⸗ überschüsse. Selbsthewirtschaftungsgelder, Kinofonds, Buch⸗ handlungsüberschüsse, schwarze Fonde usw. hinter sich haben, werden laut Meldung des „Wolffschen Telegrophenbüros“ hiermit aufgefordert, diese Gelder ohne Rücksicht auf ihre Hertunft binnen 4 Wochen nach Erscheinen dieser Aufforderung zur Vermeidung strafrechtlicher Verfo gung in jedem unbegründeten Fale der Fristüberschrestung mit den eiwa vorhandenen abge⸗ schlossenen Büchern, Belogen Akten usw. an ihre ehemalige Truppe n⸗ kasse oder, wenn diese nicht mehr vorhanden oder ihre Am schrift nicht mehr bekannt ist, an die nächste Heeres kafse unter gleichzeitiger Anzeige an die für diese Kasse zuständige Inten dantur zur Vereinnahmung bei den Reichseinnahmen abzuliefern. Zweifelhafte Eigentumsverhältnisse an diesen Geldern werden alsdann besonders geklärt werden. Etwaige berechtigte Gegenansprüche der abliefernden oder sonst be⸗ teiligten Personen gegen den Fiskus werden durch die Ab⸗ lieferung nicht berührt; sie wer en stets einer nach Möglichkeit beschleunigten und sorgfältigen Erledigung zugeführt.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß es im Reichs⸗ interesse unbedingt geboten ist, die noch rücktändigen Ab⸗ rechnungen aus der Kriegszeit nunmehr mit aller Beschleu⸗ nigung zu Ende zu führen. Die vielfach noch säumigen Rechnungseger werden deshalh hiermit öffentlich aufgefordert, die Rechnungslegung unverzüglich und unbeschabet sorgfältiger Arbeit mit größter Beschleunigung zu vollenden. Als äußerste Frist für diese hlsehesae e8 wird der 20. März 1920 bezeichnet. Verlängerung dieser Frist kann nur in ganz besonderen Ausnahmefällen durch die zuständige Intendantur bewilligt werden.
Es wird hierbei besonders betont, daß die zur Rechnungs⸗ legung Verpflichteten durch ihre Entlassung aus dem Heeres⸗ dienst von der Verpflichtung zur Fertigstellung ihrer Ab⸗ rechnungen, Beantwortung und Erledigung der von mililärischen Dienststellen an sie ergehenden Ansfragen und Aufträgen, die mit dieser Abrechnung susammenhängen. nicht entbunden sind. Etwaige böswillige oder fahrlässige Verzögerung oder Ab⸗ lehnung der Rechnungslegung zieht unter Umständen Straf⸗
verfolgung wegen Schöbigung der Reichsinteressen nach sich; „. — In der vorgestrigen Aussprache der Kammer über
und hat zur Folge, daß diese Arbeiten durch andere Personen auf Kosten der Säumigen bewirkt werden.
Im Falle der Unmöglichkeit der Rechnungslegung (etwa infolge Todesfalles oder schwerer Krankheit der zur Rech⸗ nungslegung Verpflichteten) ist das gesamte Abrechnungs⸗ material nebst Kassenbeständen usw. sogleich an die nächste militärische Kasse zu übergeben.
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Stundung von Gebühren nach des Friedensvertrags und des 2 bs Fgae9 gesetzes: Zur Beseitigung von Zweifein, die bei den Be⸗ teiligten über die Mög sichteit einer Stundung der Jahres⸗ gebͤhren für Patente und der Verlängerungsgebühr für Gebrauchsmuster hestegn wird folgendes mitgeteilt:
Nachdem am 10. Januar 1920 der Friedensvertrag und das Ausführungsgesetz dazu vom 31. August 1910 in Kraft getreten find, besteht füͤr alle vorher fäͤllig ie gia Patentjahresgebühren und Gebrauchsmusterverlängerungsge ühren, sofern es um Inländer oder solche Ausländer handelt, die sieh entweder auf den Friedens⸗ vertrag oder auf das Ausführungsgesetz dazu Fese⸗ fönnen, eine ge⸗ setzliche Zahlungsfrist bis 10. Januar 1921. Diese Regelung ist an die Stelle der Gebührenstundu g getreten, es bedarf also nach der gegenwaͤrtigen Rechtslage für diese Gebühren keiner Anträge auf Stundung oder Weiter Fueser
Anders liegt es dagegen bei den nach dem Inkrafttreten des Friedensvertrags fällig gewordenen Gebühren. Für 8 gilt die ge⸗ Feslic, Fristverlängerung von einem Jahre nicht. Für sie bedarf es also, wenn sie infolge des Krieges nicht gezahlt werden können, begründeter Stundungsanträge. Ha. die Bundesratsverordnungen vom 10. September 1914 und 31. März 1915 zurzeit noch nicht auf⸗ gehoben sind, kann die Stundung vorlaͤufig noch in der bisherigen Weise gewährt werden, wenn die Begründung des Gesuchs ausreicht.
Die Verhandlungen des Reichsschulausschusses wurden gestern unter dem Vorsitz des Unterstaatssekretärs Schulz fort⸗ gesetzt und zu Ende gesührt.
Laut Bericht des „Wolffs Ausschuß nach Vorträgen des ministerium des Innern, des Mi
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i Telegraphenbüros“ überwies der ewerbelehrers Baar vom Reichs⸗ nisterialdvirektors von Seefeld
8 8
und des Landesgewerberats Dr. Ziertmann vom Preußischen
Handelsministerium die von den beiden letztgenannten Rednern vor⸗ legten Leitsätze über die Frage der Umgrenzung und der Durch⸗ ührung der b dan 1p
konferenz als Material. Ueber die Tagun
Neuordnung der deutschen echtschreibung be⸗
richtete der Geh. Regierungsrat Dr. Karstädt vom Preußischen
Kultusministerium. Er emptahl dem Reichsschulausschuß, sich dem auf jener Tagung von der überwiegenden Mehrheit angenommenen Botum auf
weiteren sachlichen Behandlung der Frage einen engeren Ansschuß von Foachmännern zu beauftragen. Als Berichterstatter wandte sich Professor Dr. Saran aus Erlangen ehende Neuordnung der Rechtschreibung aus gesch schaftlichen, künstlerischen und nationalen Erwägungen; er empfahl, die Durchführungen einer in engeren Grenzen sich haltenden
grece eine weit⸗
staatssekretär Schulz stellte fest, daß durch die entgegen dem ausdrück ichen Wunsch des Ausschusses in die Presse gelangten, zum Teil unrichtigen Berichte die öffentliche Meinung in be⸗ dauerlicher Weise in Unruhe versetzt worden sei; es habe sich bei den Beratungen des Ausschusses nur um Vprarbeiten, besonders um eine vorläufige Klärung der grundsätzlichen Stellungnahme gehandelt. Der Reichsschulausschuß sei in seiner Entscheidung frei, besonders hinsichtlich des Ausmaßes der Neuordnung. nach längerer Aussprache beschlossen, im Hinblick auf die starken
Gegensätze, die in der Berichterstattung zutage getreten seien, die tellungnahme der
8 der Länder der nächsten Tagung des Reichsschul⸗ 1 klärung über die letzte Ministerkrise Vertrauensvotum, das von den Liberalen abgelehnt wurde. Bei der Abstimmung drang jedoch das Vertrauensvotum mit
Artikel 143 Abf. 2 der Reichsverfassung für 144 Stimmen gegen 17 Stimmen durch.
endgüllige Entscheidung nach einer vorherigen
ausschusses zu überweisen. Der Geveime Regierungsrat Gürich begründete alsbann einen vom Reichsministerium des Innern vor⸗ gelegten Gesetzentwurf über die Lehrerbildung, der, ohne den sachlichen Beratungen der Reichsschulkonferenz vozzugreifen, entsprechend dem die an öffentlichen Lehranstalten hauptamtlich anzustellenden Lehrer und Lehreringen vor ihrer Ausbildung für das Lebramt den erfolgreichen Besuch einer wissenschaftlichen, künstlerischen oder tech⸗ nischen höheren Lehranstalt oder den Nachweis der Erwerbung der
Pruüfung na-; mit kleinen Aenderungen angenommen. Der Reichsschulausschuß beschloß sodann, die Vorarbeiten für die den Schulverwaltungen aus den Verfassungsbestimmvngen über die Schulen, uͤber den Arbeitsunterricht und ähnliche Fragen schultechnischen Aufgaben in die Wege zu leiten.
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Das Sesammtministerium hat, wie „Wolffs Telegraphen⸗ hüro“ melbet, im Benehmen mit dem Bay rischen Beamten⸗
bund eine Bekan tmachung erlassen, wonach die Dienstzeit bei allen Staatsbehörden auf 48 Stunden wöchent⸗
lich ausgedehnt wird. Der freie Sonnabenduachmitlag bleibt
erhalten.
Großbritannien und Irland.
Der Oberste Rat hat nach einer Meldung des „Telegraof“ Weniselos zur Teltnahme an der Besprechung uͤber die Zukunft von Smyrna und des augrenzenden Ge⸗ biets berufen und beschlossen, einen Gebanseneuziaus J über die zwischen dem öö Delegierten Trumbitsch und Nitti in London herbeizuführen.
— Im Unterhaus wurde obiger Quelle zufolge mit⸗ geteilt, daß die engluche Regierung Polen zwei Millionen Pfand Sterling für Lebensmiltel, Eisenbahnmaterial usw. von⸗ geschossen habe. Der Staatesekretär des Innern teilte mit, daß die Sommerzeit am 28. März beginnt und am 29. Sep⸗ tember endet. “ .“ 8 1u6“
Frankreich.
Die Botschafterkonferenz hat gestern, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, beschlossen, daß die Bewohner der
Stabt Memel diplomatisch von Frankreich vertreten werden
sollen. Mit der Berstörung des deutschen Marine⸗ materials soll begonnen werden, mit Ausnahme der Schiffe, die vorläufig oder endgültig einzelnen Staaten überwiesen werden sollen. Des ferneren ist bestimmt worden, an die deutsche Regierung das Ersuchen eine direkte
richten, Schnellzugverbindung Haris— Prag über Nürnberg zu
begünstigen.
Die rumänische, die tschecho⸗slowakische und die südslawische Friedensdelegation haben bei der Bot⸗ schafterkonferenz in einem Memorandum gegen mehrere Be⸗ merkungen der ungarischen Füsbes sdelegation Einspruch er⸗ hoben, namentlich gegen die Aeußerung, daß es sic bei den drei genannten Staaten um eine niedere Rasse handle.
die Verkehrsschwierigkeiten eklärte der Verkehrsminister
Le Trocquer noch, um das Eisenbahnpersonal an dem Be⸗ trieb der Eisenbahnen zu beteiligen, würde er einen Gesetz⸗ nun gestern, o
entwurf über eine neue Art der Ausbeutung vorlegen. Die
Kammer erteilte dem Eisenbahnminister schließlich ein Ver⸗ trauensvotum. In der gestrigen Sitzung de Ginberufung der Jahresklasse 1920 verhandelt. Nachdem der Berichterstatter den Antrag begründet hatte, erklärte
der Abgeordnete Ossola, wie „Molffs Telegraphenbüro“ berichtet,
Deutschland habe einen solchen Aderlaß erlitten, daß es nicht an einen Krieg denken könne. Der Sozialist Boncour verlangte die vollständige Entwaffnung Deutschlands. Solange das 8-
eer am Rhein stehe, sei keinerlei Gefahr vorhanden; die deutsche Armee aber müsse baldigst auf die im Friedensvertrag vorgesehene Stärke zurückgeführt werden. Frankreich habe verschiedene
von Kurt Eisner.
— Wie bereits gemeldet, hat der Finanzminister Fen al dem Finanzausschuß der Kammer seine neuen Steuer⸗ projekte unterbreitet. Das „Wolsssche Beär eJ veec teilt daraus mit, daß Marsal einige von seinem Vorgäng
Klotz eingebrachte Gesetze abgeändert und eine Umsatzsteuer für alle Geschäfte t, indem er die Grundtaxe von 1 vH.
auf 1 ½ vH. erhöht, ohne einen Unterschied zu machen zwischen Einzel⸗ und Engrosverkäufen. Die Taxe beträgt 10 vH., und außerdem wird kategorie als Halbluxus bezeichnet wird. Die Einkoöͤmmensteuer erfährt kleine Abänderungen dadurch, daß ein gewisser Be⸗ trag des Einkommens, je na der der Steuerpfl chtige lebt, steuerfrei bleibt; was darüber sües verdient wird, soll mit 5 vH belastet sein. Die riegsgewinnsteuer wid im Jahre 1920 noch 89a⸗ 2„ Klotzsche Sondertaxe und die Vermögenszuwachssteuer,
während des Krieges nesn wurde, dagegen sind alle Ansländer, die in Frankreich wohnen
eine
Steuer von 2 bis 8 vH
licht der Reichesschul⸗ des Ausschusses für die
„Rieuwe Couraat“
durchgreifende Neugestaltung der Rechtschreibung anzuschließen und mit der etnigten
der Minderheit IFueressen im fernen Osten hingewitsen. chtlichen, wirt⸗ 186. Februar,
Reform auf einen günstigeren Zeitpunkt aufzuschiehen. Der Unter⸗ Kabinett unter Melntksff als Premiermimister gebildet hat.
Es wurde
olßfe — rach“ℳ „es durch eine solche Lehranstalt vermittelten Bildung durch eine besondere „W lssschen Telsgras ehn.os s, Heee erfest Nach eingehender Aussprache wurde der Entwurf
find aus Archangelsk an Bord eines russis
befinden, hier eingetroffen lungen, aus
Zusammenstößen vorzubeugen.
langten etwa 220 ℳ die Woche.
elegen⸗ heiten zur Enimaffnung Deutschlands verpaßt, namentlich die Stunde 8. Paris“ weil si
meldet
für Luxusartikel Waren⸗ eschaffen, die 5 vH. entrichten muß und die
der Größe der Kommune, in
wird fallen gelassen,
1 — 1““ “ “ “ “
und die ausländische mobile Werte besitzen, verpflichtet, eine zu entrichten. Diese Steuer wird nicht vom Nominalwert, sendern vem 1 tt des berechnet. Rustlanv.
Die Sowjetregierung hat nach einer Meldung des je eine Friedensnote an die Ver⸗ Staaten, Japan und Rumänien gerichtet. Amerika wird gefragt, waren und wo die Friedensverhanh⸗ ungen beginmen können. Japan wird auf seine wirtschaftlichen
— Der „Daily Telegraph“ meldet aus Rovorofsisk vom daß Denikin ein veues demokratisches
— Nach einer Reutermeldung sehen die Bedingungen des Waffenstillstandes zw schen den Tschechoslowaken und den Bolschewisten vor, doß zwischen der tschechischen Rachhut und der bolschewistischen Vorhut eine neutrale Zone eingerichtet wird, die Polschewisten den Tschechen Kohlen liefern und die Tschechen den Bolschewisten das Gold zur Berfügang stellen, das sie in Irkutsk hewachen, serner daß die Tschechen. den Antibolschewisten keinen Beistand leißen.
Spanien. In der Kammer gab der Ministerpräsident Auf⸗ Dato beantragte ein
Norwegen.
Justizministerium hat nach einer Meldung des folgende
und General Miller b Eisbrechers, auf dem sich uͤber tausend Fluchtlinge, namentlich Russen, Dänen und Belgier Es war ihnen im letzten Augenblick ge⸗ Archangelsk zu entkommen. Der Eisbrecher ist am Mittwoch nach Tromsö weitergefahren.
Amerika. 8
Der Präsident Wilson hat laut Meldung der „Agence Havas“ Bainbridge Colby zum Staatssekretär ernannt.
— Der amerikanische Senat hat dem „Nieuwe Courant“ zufolge beschlossen, den Friedensvertrag heute wieder zu behandeln und alle enderen Fragen zurückzustellen, bis der Friedensvertrag endgülng erledigt ist.
— Laut Meldung der „Times“ hat Hoosver in Balti⸗
Das
drahtlase Nachricht erhalten: Die nordrussische Regierun
more eine Rede gegen das Bestreben des Präösidenten ge⸗ halten, den Friedensvertrag einer Volksabstimmung zu üanas, vnt.
eamerikan
Da Europa nicht genesen könne, bevor die sche Mitwirkung bei der Miederherstellung des Kredits und der Erzeugung gesichert sei, solle das amerrkanische Volk im eigenen Interesse den Friedensvertrag raltfizieren. Die Rede Hoovers hängt nach dem genannten Blatt mit einer Be⸗ wegung unter den Demofraten zusammen, die Annahme des
Friedenzvertrags im Senat so zu erreichen, wie sie von den Nepublikanern gewünscht wird.
Das ’ Abgeordnetenhaus war nach einer Meldung des „Eastern Serviee“ während der Erörterung des
Gesetzes über bas allgemeine Wahlrecht der Schauplatz
wilder Zusammenstöße und eines Handgemenges. Die
Oppositionspartei siellte den Antrag, der Regierung ein Miß⸗
trauensvotum zu erteilen. Die Menge griff die Büros der Regierungsblätter wegen ihrer Opposition gegen das allgemeine Wahlrecht an. Die Polizei mußte
Statistik und Polkswirtschaft. Arbeitsstreitigkeiten. X
Um vir seit einigen Wochen schwehenden Lohnstreitigkelten im erbe Groß Berlins zu beseiligen, wurde der 1
n ch tungsausschuß angerufen hiesigen Blaͤttern zu⸗ beiter 170, die ungelernten 165 % Wochenlohn erhalten sollten. iesen Spruch erkannten aber die Arbeiter nicht an, sondern ver⸗ 1 Da die Müllereibetriebe sich noch vmter Zwangswirischaft befinden und infolgedessen auch be⸗ siglich der Löhne von der Reichsgetreidestelle abhängig sind, vonnten sie t s Verlangen nicht folgen. Die Arbeiter ßid ne die zweite Instanz, das Demobilmachungsamt,
anzurufen, in den Ausstand getreten. Es handelt sich um 6 große und 2 mittlere Betriebe, in denen etwa 900 Arbeiter
der feh am 17. d. M. seinen Spruch fäͤllte, wonach die gelernten r
beschäftigt sind und die rund 20 000 Zentner Mehl den Tag herstellten. der Kammer wurde über die
Der Ausstand der Buchdrucker, Setzer und ilfsarbeiter in 6 ist „W. TX. B.“ zufolge beendet. Die Ausständigen haben Arbeit wieder aufgenommen, nachdem ihre Forderungen bewilligt worden sind. Zum Eisenbahnerausstand bei der Paris — Lvyon — Mittelmeeebahn erklärte, wie „W. T. B.“ aus
bes erfährt, der leitenve Bet iebsingenieur der Presse, daß in den
ariser Werkstätten nicht gearbeitet worden sei. Maßnahmen gegen
die Aueständigen würden getroffen, und es werde bereits versucht,
einen Hilfsdienst zu schaffen. Während der Güterverkehr rube, seien⸗ die Expreßzüge wie gewöhnlich abgegangen. Nach dem „Echo de iud in Lyon bereits 60 000 Arbeiter ausstandig, dort andere Arbeiterklassen dem Eisenbahnerausstand ange⸗ schlossen haben. Nach dem genannten Blatt ist man an dem Sitz der nationalen Föderation der Etsenbahner einem allgemeinen Ausstand nicht geneigt; wan hält ihn in diesem Augenblick nicht für angebracht. Aus Rom wird dem „W. T. B.“ telegraphiert: „Messaggero“ daß die Metallarbeiter einstunmig den VFeegene des Generalausstands für den gestrigen Mittwochabend an⸗ etzt hatten. Nach einer Meldung des „Temps“ sind in Brescia nruhen ausgebrochen. — Wie Matländer Blätter melden, ist der Ausstand bei den lombardischen Kleinbahnen gestern beigelegt worden. nfolge der Teurung, namentlich des Brotes, ma ch, wie „W. T. 8* aus Brüssel erfährt, seit einiger Zeit im 8 0 b nage unter den Arbeitern eine Aus standsbewegung bemerkbar. Der Ausstand der Ber arbeiter dehnt sich aus. Gestern marschi rten Züge von Ausständigen durch mehrere Gemeinden und versuchten vor den Gruben, die noch zur Arbeit Erscheinenden von der Arbeit abzu⸗ Zügs wurden von der Polizei zerstreut.
einschreiten, um weiteren