ür Aer,SAneegdaeeneee
Tarifvertrag zur Regelung der
zu Hildesheim, die Zentralverbandes der Zimmerer Deutschlands, der Bauarbeiterverband, Bezirksverein Hildes⸗ eim, arbeiter Dautschlands, heim,
rnen
Arbeitsbsdingungen gewerbe gemäaß Feaeeeb. S. 1456) für das Gebiet der Orta⸗ und
vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Kleindüngen, Heinde, Listringen, Hoekeln, Itzum Lee stedt,
Gebiet der Eisenbahnneubaustrecke Isernhagen —- Wettmar für Wesseln, Marienburg und Barientobe für allgemein verbindlich
allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen
straße 33, zu richten. Berlin, den 18. Februar 1920. Der Neichsarbeitsminister J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Reichsverband des
gewerbes Berlin⸗Wilmers vorf hat
verband der Maschinisten, Heizer
29. Dermber 1919 abgeschlossenen Lohn⸗ und Axrbeits⸗ tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbrit bedin⸗ gungen der Lewerblichen Arbeiter im Tiefbougewerbe gemäß § 2 der Verordmmg vom 23. Dezerber 1918 (Reichs⸗Fezetzbl. 8. 1456) für das Gebiet der Eisenbahnneubaustrecke Uelzen —
annenderg für allgemein verbindlich zu erklären. Emnwendongen gegen diesen Annag 10. März 1920 erhoben werden und I. B. E. 1966 an das Reichsarbeitsmini straße 33, zu richten. Berlin, den 18. Februar 1920. Der Reichgarbeitewinister. J. A.: Dr. Busse.
,——.—
Bekanntmachung.
sind unter
Der Verband von Arbeitgebern im bergischen — die Arbeitsgemeinschaft freier An-⸗ gestellten⸗Verbände Ortstartell Elbersfeld⸗Barmen, zu Peine der Gewertschaftsbund der Angestellter⸗Verbände, Ortskartell Barmen⸗Elberfeld, der Gewerkschafts⸗ bund kaufmännischer 1“ Orts⸗ : d, und der Kaufmännische Verein von 1867 zu Barmen⸗Elyerfeld E. V. haben 8, im Anschluß an den für allgemein verbindlich er⸗ Rärten, auf Blatt 405 des Tarifregisters eingetragenen Tarif⸗ vertrag vom 28. Juli 1919, den zwischen ihnen am 15. De⸗ zember 1919 F.-s a Tarifvertrag zur Regelung der
ellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Anzastellten in der Industrie gemäß § 2 der Ver⸗ 1 (leichs⸗Gesetzbl. S. 1456) fuͤr die Stadikreise Elberfeld und Barmen sowie die Bürger⸗ meistereien Vohwinkel, Lan Nonsdorf, Lüttringhausen
d
Industriebezirk,
kartell PVarmen⸗Elberfe
beannagt
Gehalts⸗ vad Anst
orenung vom 28. Dezember 1918.
und Haan fuüͤr allgemein verbindlich zu erklären. Ginnwendungen gegen diesen Antra 10. März 1920 erhoben werden vund sind umter I. B. R. 1528 an das Neichgarbaitaministerinm, Lussenstraße 38, zu richten. Verlin, den 18. Februar 1920. “ DTDer Reichsarbeitsn inister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Die freie Innung der Perückenmacher (Damen⸗ und Theaterfriseure), die freie Vereinigung Düssel⸗ dorfer Friseure, die freie Barbier⸗, Friseur⸗ und Perückenmacherinnung und der Arbeitnehmer⸗ verband für das Friseur⸗ und Haargewerbe, Zweig⸗ verein Düsseldorf,
Arbeitsbebingungen im Friseurgewerbe gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom B. Dezember 1918 (Reicks⸗Gese zor⸗ S. 1456) für den Bezirk der Stadtgemeinde Püsseldorf für allgemein vorbindlich zu erklären. 1
Einmendungen gegen diesen Antrag könnon bitz zum
10. März 1920 erhoben werden und sind unter Nr. I. B. R. 1988
an das Reichtarveitemunsterium, Berlin, Luisenrraße 33, zu
den 18. Februar 1920. Der Reichsarbeita ministor. ö. .: Eeä vHusse
ekanntmachung. Der Meiereiverband für Westfalen, Lippe und
Waldeck E. V. zu Münster i. W. hat beantagt, den
zwischenihm und dem Verein der Moltereifachlente für die Provinzwestfalen am 22. v 1919 abgeschlossenen
Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der Angestellten im Molkereigewerbe gemäß 8 2 der Verordnung vom 2.
verbindlich zu erklären.
Einwanhungen gegen diesen Antrag körmmen bis zum 15. März 1920 erhoben werden und straße 33, zu richten. 1 Berlin, den 18. Februar 1920.
8
Der Reichgarbeits minister. J. A.: Pr. Husse.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeber⸗Verband für das Bangewerbe Zahlelle Hildesheim des
und der Zentralverband christlicher Bau⸗ Verwaltungsstelle Hildes⸗ aben beeutregt, den zwischen ihnen am 1. Mai 1919 enen Tarifvoertrag zur , Lohn⸗ und
der gewerblichen Arbeiter im Bau⸗ § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918
1 diesen Antrag können bis 10 März 1920 erheben werden und sind unten .e I. B. R. 1968 an das Reichsarbeitsministerium, Verlin, Luisen⸗
Deutschen Tiefbau“ beantragt, den ö dem Nordwest⸗deutschen Arbeitgebe verband ür das Baugewerbe zu Hannover, dem Zentral⸗ und Berufs⸗ genossen Deutschlands, Lezirk Hannover, und dem Reichsverhar d des Deutschen Tiefbaugewerbes E. V. in Berlin, Bezirksgruppe V, Sitz Hannover, am
können bis zum Nummer rium, Berlin, Luisen
können bis zum Nummer Beorlin,
rei „ haben durch den Innungsausschuß Düsseldorf beartragt, den zwischen ihꝛen am 4. Februar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und
; v arbeiterverband am N. Lohntarif
28. Dezember 1918 (Reichs⸗Geseßzbl. S. 1456) für dag Gebiet der Provinz Westfalen für allgemein ul erklären 1 4 erflüren.
werk sind unter Nummer I. B. R. 480 an das Reichsarbeitsminister inmn, Berlin, Lulsen⸗
zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag 10. März 1920 erhoben werden und sind straße 33, zu richten.
Berlin, den 18. Februar 1920.
Der Reichsarbeitsminißter. J. A.: Dr. Busse.
8 —
Bekanntmachung.
22
tragt
ordnung vom 23. Dezem ver 1918 (Reiche⸗Geser
begrenzt durch eine Kreizlinte burch die
verbivblich zu erklären. G Einwernrdungen gegen diesen Antrag 10. März 1920 erhoben werden Z13“ Luisenstraße 33, zu richten. Verlin, den 18. Februar 1920. Der Neichsarbeite minister J. A.: Pr. Husse.
Bekanntmachung.
und Umgegend E. V.,
lands, Filiale Peine, verband, “
Peine, und Peine des
9
abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung
und Gemeindebezirke Groß Ilsede, Oelsburg,
erklären.
straße 33, zu richten. Berlin, den 18. Februar 1920. 8 Der Reichsarbeitgminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
verband der Nienburg a. d.
der Lohn⸗ und Arbeusbediegungen im Paungewerbe gemäß 1918 (Reichs⸗Gesetzol. Nienburg a. Weser für allgemein verbindlich zu erklären. Finwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. März 1920 erhoben werden und sind unier Nummer
1
9 1
1n“.““
straße 38, zu richten. Verlin, den 18. Februar 1920. Der Reichtzarbeitsmintster. v“”
— -—
Bekanntmachung.
fahrikanten und⸗Faktoren hat beantragt, den zwischen ihm, dem Oberfränkischen Handweberbund, Sitz in Ort bei Helmbrechts, und
zur Regelung der Lahn⸗ und Ardbeitsbedin⸗ S8 für die Handweber gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Tezember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) für das Webiet des Regierungsbezirks Oberfranken für allgemein verbinblich
Einwendumngen gegen diesen Antrag können bis zum
10. März 1920 erhoben werden und sind unter Nr. I. B. R. 2030 an das Reichsarbeitsminsterium, Berlm, Luisenstraße 33, zu
richten. Berlin, den 18. Februar 1920. b Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Pr. Sizler.
—.—
Bekanntmachung.
Der Hausfrauenverein Altenburg S.⸗A., der Bund erwerbslätißer Frauen und Mädchen, Gruppe der Hausangestellten, in Altenburg S.⸗A., er
licher Hausangestellten Deutschlands, Ortsgruppe A Itenburg, haben 88Ag. den zwischen ihn
zember 1919 abgeschlossenen PLarifvertrag zur Regelung der Lotzn⸗ und Arbeitsbedingungen der Hausangestellten gemäß 8 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl.
—
S. 1456) für den Bezirk der Stadt Altenburg S.⸗A. für all⸗
indebezirke Großdüngen, Egenstedt, Söhre, Diekholzen,
gemein verbindlich zu erklären.
sönnen bis zum 1 n u unter Nummer I. B. R. 1992 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
Der Arbeitgeberverband für das Baugewerbe
im Innungsbezirle Osterode a. Harz, der Deutsche Hauarbeiteroerband, Zweigverein Osterode a. Harz, und der Centralverband der Zimmerleute Deutsch⸗ lands, Zahlstelle Förste und Umgegend, haben hean⸗ den zwischen ihnen am 1. April 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung ber Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiker im Baugewerhe gemäß § 2 der Ver⸗ b1. S. 1456)
für das Gebiet der Stadt Osterode a. 8 und der Umgegend, Orte Herzberg, Altenau,
Claus thal, Grund, Gittelde, Sebexen, Calefr!d, Nertheim und Förste, Eis orf, Dorste und Schmiegershausen für allgemein
können bis zum 1 ben vund find unter Nummer 991 an des Reichtarbeitsministerium, Berli,
Der Arbeitgeberverband für das Baugewerbe Sitz Peine, der Centralverband der christlichen Bauhandmwerker und ZFauhilfsarbeiter Deutschlands, Verwaltungsstelle Peine, der Centralverband der Daochdecker Deutsch⸗ der Deutsche Bauarbeiter⸗ die Zahlstelle entralverbandes der Zimmerer Deutsch⸗ lands haben beantragt, den zwischen ihnen am 1. pril 1919 der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe emäß § 2 der Verorduumg vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ esenbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Peine, der Orts⸗ - 8 Stederdorf, Vöhrum, Dungelbeck, Schmebenstedt, Oberg, Gadenstedt, Aden⸗ stedt, Gr. und Kl. Bülten, Haudorf, Rosenthal, Schwiechelt, HBerkum, Kl. Ilsede und Woltorf für allgemein verbindlich zu
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1993 an das Reichsardeiteministsrium, Berlin, Luisen⸗
Der Arbeitgeberverband für das Baugewerbe Nienburga. Weser, der Deuische Bauarveiteryerband, Zveigverein Nienburg a. d. W., und der Zentral⸗ immerer Deutschlands, Zahlstelle , haben beontragt, den zwischen ihnen am 1. April 1919 abgeschlossenen ö“ zur Regelung
er gewerblichen Arbeiter 2 der Verordnur g vom 23. Dezember . 1456) für den Bezirk der Stadt
I. B. R. 1994 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
Der Verband der Oberfränkischen Webwaren⸗
d dem deutschen Textil⸗ August 1919 ahgeschlossenen
Ee der Hausangestellren Deutschlands, ritsgruppe Altenburg, und der Reichsverband weib⸗
en am 31. De⸗
Peutschlands, Gau I,
„Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1510 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
straße 33, zu richten.
1 Der in Nr. 287 des Deutschen Reichsanzeigers vom 15. Dezember 1919 veröffentlichte Antrag auf Verbind chkeits⸗ erklä ung des Tarifvertrags vom 25 Okiober 1919 sürn den gleichen Berufszweig und das gleiche Tarifgebiet ist hierdurch
gegenstandstos geworden. Berlin, den 18. Februar 1920. Derr Reichsarbeitsminister. J. A.: Dt. Busfr.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband der Heutschen Papier⸗, Zellnoff⸗ und Holzstoffindustrie, Gruppe
nz Sachsern⸗Thüringen⸗Anhalt, in Gera hat beantragt, den zwischen ihm und dem Verband der Fabrikarbeiter Deutschlanbs, Sitz Hannover, Gau Thüringen⸗Erfurt, dem Zentralverband christlicher Fabrit⸗ und Tansporlarbeiter, Sitz Aschaffenburg, dem Grewerkverein Deutscher Fabrik⸗ und Hand⸗ arbeiter (H. D.), itz Berlin, am 3 September 1919 ab⸗ geschlossenen Tarifvertrag sowie das am 19. Dezember 1919 zwischen dem Arbeitgeververband der Deutschen Papier⸗, Pappen⸗ Zelloff⸗ und Helzstoffindustrie, dem Verband der Fabrikarbester Teutschlar ds, Gau Thüringen, dem Deutschen Meitallarbeiterverband, Bezirksleitung des V. Bezirks Halle a. d. S., und dem Zentralverband der Maschinisten urd Heizer abgeschlossenen Zusatzabkommen zur
Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen in der Papier⸗, Pappen⸗, Zellstoff⸗- und Holzstoff⸗Industrie gemäß § 2 ver Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Provinz Sachsen, der Freis aaten Anbhalt und Thüringen (Sach sen⸗Weimar, Sachsen⸗Meinigen, Sachsen⸗ Altenburg, Sochen⸗Coburg, Schwarzburg⸗Sondersheusen,
Schwarzburg⸗Rudolstadt und Volksstaates Reuß) für allgemein verbindlich zu erklären. b
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1971 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin,
straße 33, zu richten.
Berlin, den 18. Februar 1920. Der Neichsarbeitsminister. J. N.: Pr Busse Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzrverlässiger Personen vom Handel, wird hiermir
den Händlern Karl Richard Kretzschmar und Konrad Albin Halkasch und der Händlerin Charlotte Lorenz, sämtlich in Chemnitz, der Handel mit Tabak⸗
Elise
waren wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf einen derartigen Gewerbe⸗ betrieb unter Auserlegung der Kosten des Verfahrens mit Wirkung für das Reichsgebꝛet unkersagt. “ Chemnitz, den 23. Februar 1920. Der Rat der Stadt Chemnitz. Gewerbeamt. Dr. Häppner, Bürgermeister.
——
Bekanntmachnuung.
Durch rechtskräftiges Erkenntnis des Handelszulassungsausschusses Baden⸗Baden wurde dem Dr. Ernst Roth aus Straßburg, zurzeit in Baden⸗Baden, die Erlaubnis zum Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln sowie mit Drogen aus volkswirtschaftlichen und persönlichen Gründen versagt und ihm wegen
Unzuverlässigkeit jegliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Handels
untersagt. Baden, den 12. Februar 1920. Bezirksamt Baden⸗Baden.
Prenßen. Ministerium des Innern.
Der frühere Reichs⸗ und Staatskommissar Hörsing, 8 der verfossunggebenden Nationatversammlung, in Breslau ist mit der kommissarischen Verwaltung der Geschaͤfte des Oberpräsidenten in Magdeburg beauftragt.
Die Preußische Staatsregierung hat auf Grund des 8 28
des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml.
S. 195) den Regierungsassessor Dr. Nordbeck in Aurich zum
zweiten Mitgliede des Bezirksausschusses in Aurich auf Lebens⸗ zeit ernannt.
Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungsrat
Freiherrn Schoultz von Ascheraden in Stallapönen und
den Amts⸗ und
Gemeindevorsteher Dr. Herrmann aus
Brockau zu Lanodräten ernangnt.
Dem Landrat Dr. Herrmann ist das Landratsamt im
Landkreise Breslau und dem Landrat Freiherrn Schoultz von Ascheraden das Landratsamt im Kreise Stallupönen über⸗ tragen worden.
Ministerium für Volkswohlfahrt. Bekanntmachung. Auf Grund von Nr. III Ziffer 5 der Bestimmungen des
Reichsarbeusministers vom 10. Jannar 1920 far Ausführung
des § 15 der Verordnung über Erwerbs
osenfürsorge
vom 15. Januar 1920 — NSBl. S. 54 — in der Fassung vom 26. Januar 1920 — RGBl. S. 98 ff. — üvertrage ich hermit die Anerkennung von Maßnahmen, für die ein Zu⸗ schuß bis zur Höhe von einhunderttausend Mark vorgesehen
ist, auf die Regierungspräsidenten, für den Bezirk des Zweck⸗ verbandes Groß Berlin —
ꝛdoch mit Ausnahme des Stadt⸗
kreises Spandau — auf den Oberpräsidenten.
Bei diesen Behörden sind durch die Hand der zuständigen
Gemeindebehörde sämtliche Antiäge auf Beihilfen aus § 15 a. a. O. ohne Rücksicht auf die Höhe des erbetenen Zuschusses einzureichen. v“
Berlin, den 20. Februar 1920. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. Stegerwald. ““
wirkung des Umzugs.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Felixr Levy, Neukölln, Hermann
straße 56, Inhaber der Firma Felix Levy, habe ich die
—
Wiederaufnahme des durch Verfügung vom 21. Juni 1917
— 2344 W. 11. 17 — (R.⸗A. Nr. 147,17, Amtsblatt Stück 26 1917) untersagten
Handels mit Gegenständen des täglichen
Bedarfs, insbesondere mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren, auf Grund
des § 2 Ab (RGBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet. Berlin, den 4. Februar 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Der Ausschuß des Reichsrats für Verfassung und Ge⸗ schäfte ordnung, die vereinigten Aveschüsse für Snuer⸗ und Zollwesen, für Volkswirtschaft und für Durchsütrung des Frie⸗
densvertrags sowie die vereinigten Ausschüßse für Steuer⸗ und Zollwesen und für Volkswirtschaft hielten heute Sitzungen.
Die Regierungskommission für das Saargebiet
wird ihre amtliche Taätigkeit am heuligen Tage im Seargebiet aufnehmen. In einer Bekanntmachung an die Bevölkerung des Saargebiets kündigt der Präsident der Kommission, wie „Worffs Telegraphenbüro“ meldet, die Uebervahme der
2 der Bundeeratsverordnung vom 23. September 1915
tegierungsgeschäfte an und weist darauf hin, daß die Re⸗
sei, die
gie ungskommission fest entschlossen r aufs genaueste
mungen des Versalller Friedensvertrags auezuführen. Sie betone bei dieser Gelegenheit, Friedensvertrag sie nicht wehrlos hingestellt habe, sondern daß er ihr Rechte verliehen habe, Aufgabe zu erfüllen.
daß der
die sie instond setzen, ihre In Ausübung des ihr überkagenen
Amtes zähie sie auf die Mitwirkung der Bevölkerung und sie
9 gewillt, ihr bereitwilligst entgegenzukommen und Rechten hinsichtlich Abhaltung von Versammlungen, Arsübnung ihrer religiösen Freiheiten, Beibehaltun und Sprache nicht entgegenzutreten.
Von beteiligter Seite wird dem „Wolffschen Telegraphen⸗ hüro“ über die Behandlung der bei bem C Ueberfall bei Argenau am 17. Janrar 1920 von den Polen gefangengenommenen Grenzschutztruppen, Angehöbrigen des Bad. Freiwill.⸗Botl. Doagaueschingen, mitgeteilt: b
Die polnischen Truppen fielen über die Ausrüstungsfrücke der überraschten Schützen des Grenzschutzes her und begnügten sich nicht mit dem Gepack der Gefangenen. Sie rissen ihnen Mäntel, Waͤsche und Schuhwerk vom Leibe und raubten ihre Privatsachen. Dieses Gebahren polnischer Fronttruxpen wurde unterstützt durch ihre Hffiziere. Bei der Einlieferung beim polnischen Regimentsstab des 2. Graudenzer Schützenregiments tat sich besonders der Gerichts⸗ offizier — nebenbei bemerkt ein früherer deutscher Feldwebel⸗ leutnant — hervor. Um den polnischen Einzug in Thorn besonders glänzend und stegreich erscheinen zu lassen, mußten unsere 21. Mann unter Schimpf⸗ und Hohngeschrei Pöbels in Reih und Glied mitmarschieren. Fünf Tage mußten die „Kriegsgesangenen“ auf blankem Fußboden, in einer Kasernenstube zusammengepfercht, ohne Decken und Mäntel ver⸗ bringen. Nach zwei Tagen bekamen sie die erste, sehr knappe Ver⸗ pflegung. Am Tage vor der Heimfahrt mußten sodann sänntliche 21 Mann, mit Androhung der Nichtauslieferung im Falle der Weige⸗ rung, ein Protokoll unterschreiben, das in polnischer Sprache ebegfaßt war. In dieser Lage bescheinigten, entgegen der Wahrheit, die Miß⸗ handelten, daß sie in vollem”¹ esitz ihrer Ausrüstung und ibres Eigen⸗ ums seien und keinerlei Ansprüche an den polnischen Staat hatten.
wrnereere,
Die Ausfuhr der deutschen Fahrnisse aus Elsaß⸗
der Vereine, Schulen
erngen
ihren
Reichskommissar richtet daher im Interesse der gesamten Be⸗ völkerung des Abstimmungsgebiets Allenstein an die deussche Geschäftswelt die dringende Bitte, im Verkehr mit ihren Ge⸗
schäftsneunden im Allensteiner Bezurk dieses zurzeit von der
interalltierten Kommission verwaltete Gebiet in jeder Be⸗ iehung als Inlond zu betrachten und weder die Absendung
ringend gebrarchter Waren noch die Gewährung des üblichen
Kredits zu umterlassen.
Bayern.
Gestern mittag sind die Minister Endres, von Frey⸗ berg, vor Frauendorfer und Hamm m die Rhei⸗ pfalz absereist. Der Minisierpräsident Hoffmann, der nach Berli reiste, nifft mit den Miistern in der Rheinpfals zusammen.
Oesterreich.
Die Nationalversammlung hat laut Meldung des
„Wo ffschen Telegraphenbüros“ den Gesetzentmwurf, begeffen d vie Errichtung von Kammern für Arbeiter und An⸗ gestellte, sowie das Hansgehilfengesetz angenommen. Dieses Gesetz normiert eine tägliche ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 9 Stunden, außerdem täglich 2 Stunden Ruhezeit, insbesondere zur Ennahme der Hauptmahtzeit, sowie einen jährlichen Urlaub und einen Urlaubs eld⸗ zuscheß. Der Stoatesekretär Ler Finanzen Tr. Reisch unter⸗ breitete eine Reihe neuer Steuervorlagen: die Erhöhung der Einkommensteuer sowie eine Reform anderer Personalsteuern, die Einführung einer dauernden Vermögenesteuer sowie einer Vermöcenszuwachssteuer, die pron sorische Regelurg der Er⸗
2 1 3 . — 1 werbssteuer, eine Erböhung der Grundsteuer von 25 auf 40
Prozent, ein Gesetz über cußerordentliche Staotszuschläge, die Einsührung der Umsotzsteuer som e eine Erhöhung der in⸗ direiten Steuern auf Branntwein, Bier, Wein, Zucker,
Mmeralwasser, Zünd hölzchen, E höhung der Salzver schleiß⸗
preise, schließlich ein Länder dotattonsgesetz und ein Ge⸗ meindeüberweisun sgesetz. Noch dem vorliegenden Steuer⸗ progamm ist das jährliche Mehrerträgnis der Steuern folge damaßen zu veranschlagen: die laufende Vermöpens⸗ stener auf 70 Millionen, Personalsteuernovehe auf 400 Mellionen, die Erhöhung der Erwerbs⸗ und Grundstevern auf 61 Mllionen, der Umsetzeuer auf 360 Millionen, die Vesrbrauchssteuer und
Erhöhung der Salzpreise auf 500 Millionen, dazu bei Zer⸗
legung der Vermögensabgabe in 30 jährige Annuitäten eine Amrutät der Vermögensabgabe 1850 Milllionen,
3221 Millionen jährlich.
des fanatisch erregten
Lothringen wird nach dem mit der französischen Regierung
etroffenen Abkommen von der Mövelausfuhrkommission in Kehl geleitet. An diese
sind sämtliche Gesuche zu richten, welche zum Gegenstand
aben: b 1) Die Aufbebung der über die Fahrnisse angeordneten Zwangs⸗ perwaltung. 2) Die Erlangung der Ausfuhrerlaubnis. langung der Einreiseerlaubnis nach Elsaß⸗Lothringen zwecks Be⸗ 4) Die Vornahme von Nachforschungen nach dem Verbleib der Fahrnisse. 5) Die Abwendung von Zwangsvoll⸗ treckungzmaßnahmen, welche von Gläubt ern in Elsaß⸗Lothringen Hetrieben werden. 6) Die Gewährung von ö zur Zahlung olscher Schulden in Elsaß⸗Lothringen, welche die Ausfuhr der Möbel “ 7) Die von Transportkosten 88 Umzüge aus
Elfaß⸗Lothringen, soweit diese nach dem 8. Dezember 1919 statt⸗ 8) Die Erteilung von Auskunft über die Art und 9) Die Beratung bei auf⸗
gefunden haben. Ert Weise der Ausführung des Transports. netenden Schwierigkeiten.
Eingaben, die in solchen Angelegenheiten an andere Stelle
deutsch⸗französischen
3) Die r⸗
erichtet werden, erleiden dadurch regelmäßig eine unnötige
erzögerung.
Eu“
Die Reichszertralstelle für Kriegs⸗ vnd Fwollhefangene teilt
mit, daß die Verhandlungen üöber die gegen eitige Heim⸗ schaffung der Gefangenen mit dem Vertreter der Sowjet⸗ republik begonnen haben und mit aller Beschleuni ung geführt werden, so daß in Kürze mit der Unterzeichnung des Ab⸗ kommens gerechnet werden könne. Indessen musse steis berück⸗ 81 ligt werden, daß die zu überwindenden technischen Schwierig⸗
heiten noch keine Bestimmung eines Zeitpimites zulassen, wann
mit dem Abnansport der deutschen Kriegsgefangenen mit Der deutsche Reiche⸗ und Staatskommissar für das ost⸗
reußische Abf gsgebiet Freih n Gayl stellt laut
preußische Abstimmungsgebiet Freiherr von Gay
Meibung
der Dauer seiner Verwaltung durch die interelliierte Komm ssien wirtschaftlich als Ausland zu betrachten und insbesondere hin⸗ sichtlich der Kreditgewährung an Gewerbetreibende so zu ba⸗ handeln, fest, daß eine wirlschaftliche Abtrennung des ost⸗ preußischen Abstimmungsgebiets nicht eingetreten ist. Weder der Bahn⸗ noch der Postverkehr ist irgendwie beeinträchtigt oder
unsicherer geworden als im übrigen Deulschen Reich. Der
Geldverkehr ist keinerlei Beschräntungen unter⸗ worfen. Deutlsche Gerichte bieten Gewätzr für die sichene Verfolaung aller Rechtsansprüche. Der Besuch von Ee⸗
äftsreisenden ist nicht behindert, zur Einreise ist ein Personal⸗ 5. der den Sichtvermerk der nstein ragen muß. Der
ausweie mit Lichtbild erforderlich interalllierten Kommission in A
fes „Wolssschen Telegraphenbüros“ gegenüber der irrigen Auffassung, das Allensteiner Gebiet sei “
— Im Heeresausschuß der Nalionalversamm⸗ lung unterbreitete der Verichterstatter Matasa zur Regierungs⸗ vorlage über Schaffung einer neuen Wehrmacht nomens der Christlich⸗Soziaten eine Reihe Abänderungsanträge näm ich Ernennung des Oberbefehlshabers, Werbung na⸗ Ländern, Gornisonjerung der Länderkontingente in den Werbe⸗ bereichen.
wesentliche Emschränkungen erfahren. Bezüglich der Grwährung
insgesamt
—- -—-——
Der Wirkungskreis der Vertravensmärner soll
der stmatsbürgerlichen Rechte an Mitglieder der Wehrmacht ver⸗
wies der Berichterstatter 8 das in der christlich⸗sohivler Pariei herrschende Mißtraueun, daß die neue Armee zu einer sozial⸗ demok atischen Truppe gemocht werden könnte. Der Bericht⸗ erstatter bezeichnet 2 Vorbehalte für nötig.
— Die englischen Kunstsachverständigen Campbell und Dodgson vom Pritish Museum und Eric Maclean vom Victoria and Achert Museum sind in Wien angelangt, um die Iaventarisierung der Kunstschätze auf Grund des Artikels 196 des Friedens vertrages zu beinden.
Großbritannien und Irland⸗ Der Oberste Rat hat die Erörterung über die Note Wilsons vertagt. Es wurden gewisse Punkte des Friedens⸗
vertrages mit der Türkei geprüft und Beschlüsse gesaßt. Der
Rat kom überein, die provisorischen Beschlüsse nicht zu ver⸗
öffentlichen, die hinsichtlich besor derer Teile des Friedens⸗
vertrages gefaßt werden, bis der Vertrag i sebmer Gesamtheit
bekanntgegeben wird. .“ Frankreich.
Der amerikanische Botschafter in Paris Wallace hat vorgestern die Note der amerikanischen Regierung in der Adria frage überreicht.
— Wie der „Temps“ meldet, werden die hauptsächlichsten politischen Fragen des ungorischen Friedensvertrags, die die Amwort der ungarischen Frisdensdelegatton apfwirft, in London geprüst werden. DTie übrigen Fragen sollen der Pariser Botschafterkonferenz übermittelt werben.
— In der Kammer sührte gestern de Castelnaun bei der Beratung ber Regierungsvorlage über die Einberufung der Jahresklasse 1920 laut Bericht des „Wo ffschen Telegraphenbüros“ u. a. auß:
Heutschland habe nichts von seinem Geiste für Organisation und Methode verloren, und seine Hoffnung sei, in einer mehr oder weniger entfernten Zukunft das Geschehene wieder gutzumachen. In den Gedanken Deutschlands müsse die Idee Eingang finden, daß es den Friedensvertrag erfüllen müsse. Aber zu dieser Erkenntnis
würden es nicht die bestgefaßten Noten führen, sondern es müsse
Furcht vor Frankreiche milttärischer Macht haben.
Die Kammer nahm die Regierungsvorlage mit 518 gegen 78 Stimmen an.
— Der nationale sozialistische Kongreß ist vor⸗ gestern in Straßburg eröffnet worden Nach der üblichen Be⸗ grüßnng trat der Partellag in die Besprechung des Berichts des Generalsekretärs ein und verhandelte über dos Partei⸗ organ „Humanité“.
Spanien.
Die Kammer hat bei der Beratumg über die Erhöhung der Eisenbahntartfe, wie „Wolfss Telegraphenbü o“ melbet, mit 144 gegen 11 EStimmen einen Antrag angenommen, her sich uͤr den Rückkauf der spanischen Eisenbahnlinien durch den Sraat auespricht.
Norwegen. Der zuständige Stortingaugschuß hat nach Blätter⸗ meldungen mit 10 gegen 2 Stimmen Norwegens Eintritt in den Viͤlkerbund befürwortertrt.
Schweiz. “
In seiner gestrigen Abendsitzung begann der National⸗ rat de Beratung über den Beitritt der Schweiz zum Völker⸗ bund. Die Mehrheit der Kommission halte sich dem „Woiff⸗ schen Telegraphenbüro“ zufolge für den Beitritt ausgesprochen,
8
der Geveral
1 auch wenn die Vereinigten Staaten von Amerika dem Völker⸗ bunde zunächst nicht beitreten würden. Der Vertreter der Kathorisch Konservativen Partei erklärte dagegen für seine Parteifreunde, der Völkerbund ohne Amerika sei ein totgeborenes Knd. Die bisherigen Altionen des Völkerbundrats seien nicht Solidaritätsgedanken entsprungen, sondern der eigenen Not der Steger. Der Vertreter der seziali ischen Partei bekämpfte gleich⸗ falls den Beitritt zum Versailler Völkerbunde, der nickts anderes bedeute, als den letzten Versuch, den im Todeskampf liegenden Kapitalismus zu retten. Die Beratung wurde sodann vertagt.
Amerika.
Das Reutersche Büro meldet, daß der Ausschuß des amerikanischen Repräsentantenhauses für militärische Angelegenheiten auf Ersuchen des repubhkanischen Führers dem Hause einen günsigen Bericht über den Gesetz ntwurf, betr. die Reorganisation des Heeres, ohne jede Befürwortung der allgemeinen militärischen Ausbildung übersandt hat.
— Zum Vertreter Brasiliens im Rat des Völkerbuͤndes isn der ehemalige Präsident der Republik Rilo Pecanha ernaunt worden.
Statistik und Polkswirtschaft.
Die Geltungsbereiche der Tarisverträge im Deurschen Reich am Ende des Jahres 1918.
Das ereignisreiche Jahr 1918 hat auch für das Tarifpertrags⸗ wesen eine ganz besondere Bedeutung. Am 15. November 1918 kam zwischen den Spitzenverbänden der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer ein Abkommen zustande, das die Grundlage für die seitdem in allen Gewerbegruppen ins Leben getretenen Arbeitsgemeinschaften bildet. Eg wurde darin u. a. veleinhart, daß die Arbertsbedingungen für alle Arbeiter und Arkeiterinnen den Ver ältnissen des hetreffenden Gewerbes entsprechend durch Kolleektivereinbarungen mit den Berufsvereinigungen der Arbeitnehmer festzusetzen, die Verhandlungen hieruüber ohne Verzug aufzunehmen und schleunigst zun gersch uß zu bringen sind. Der große Aufschwung, den seitdem das Tarrfvertragswesen in Deutschland genommen hat, setzte im wesentlichen erst im Jahre 1919 ein, nachdem noch kurz vor Jahresschluß die Verordnung des Raltes der Voltsbeauftragten vom 23. Dezember 1918 die gesetzliche Anerkennung der Tarifverträge ge⸗ bracht hatte. Es ist daher erklärlich, wenn in der Statistik des Be⸗ siandes der Tarisverträge am Ende des Jahres 1918, die das Statistische Reichgamt im Januarbeft des „Reichsarbeitsblatts“ ver⸗ zffentlicht hat und aus der in Nr. 40 des Reichs, und Staats⸗ anzeigers vom 17. d. M. (erste Beilage) einige Hauptergebnisse mitgeteilt worden sind, von dem Umschwung noch weneg zu spüren ist. Der Bestand der Tarifgemeinschaften am Ende des Jahres 19183 — 7819 Tarifgemeinschaften — zeigt nach die er Statistik gegenüber dem Vorjahre mit 8854 Tarifgemeinschaften sogar einen Rüchggang, obwohl im Jahre 1918 1853 neue Tarif⸗ verträge (gegenüber 1216 im Vorjohre) in Kratt getreten sind. Man gehr wohl nicht fehl, wenn man diesen Rückgang auf die überall in der Tarifvertragspolitik zutage tretende Tendenz, die Verträge zu zentralisieren, zurückführt. Dafür spricht auch, daß die Zahl der tariflich gebundenen Betriebe und Per onen gegen⸗ Über dem Vorjohre zugenommen hat (107 503 Betriebe im Berichtsjahre gegen 91 313 im Vorjahre, 1 127 690 Personen im Berichtsjohre gegen 905 670 im Vorjahre). Die Zahl der Tarifgemeinschaften, die am Ende des Jahres 1918 für das ganze Reich Geltung hatten, betrug 15 (sür 18 936 Betriebe mit 286 024 beschäftigten Personen). Sie macht zwar nur 0,2 vH aller Tarifgemeinschaften (mit 17,6 vH aller Betriebe und 25,4 vH aher Personen) aus; 8 ist aber zu berücksichtigen, daß die Tarif⸗ statistik nur diejenigen Reichstartfe als vähleinbeiten behandeln kann, die eine unmittelbare Feftlegung der Arbeilsbedingungen für das ser Reich enthalten und nicht durch örttiche, bezirkliche oder fach⸗ iche Tarisverträge ergänzt zu werden brauchen. Wesentlich größer ist die 29 der Reichstarife, die nur einige allgemeine Normen für das betreffen de Gewerbe, vielfach nur ein gemeinsames Vertragsmuster
eben, bei denen aber im übrigen besondere örtliche oder berufliche arifvereinbarungen die weiteren Einzelheiten regeln.
Nach der umfan ““ lebersicht, die im „Reichsarbeitsblatt“ über den Bestand und die Bewegung der Tarifverträge in den ein⸗ zelnen Gewerbegruppen gegeben ist, hat das Baugewerbe die größte Zahl an Verträgen und tariflich erfaßten Betrieden auf⸗ zuweisen (1878 Verträge, 23 475 Betriebe), während auf die Metall⸗ industrie mit nur 804 Verträgen für 10 983 Betriebe die Höchst⸗ zahl tariflich gebundener Arbeiter, nämlich 282 430, enzfällt (gegenüber 141 451 Arbeitern im Baugewerbe). Diese Zahlen spiegeln deutlich die verschiedene gewerbliche Verfassung der beiden Jahr rizgruppen wider. Erheblich sind ferner die Zahlen der tariflich gebundenen Arbeiter im Holzgewerbe (120 114), in der Bekleidungsindustrie (141 229) und in der Textilindustrie (91 399. Die geringste Besetzung zeigte 1918 noch die Gewerbegruppe „Becgbau, Hütten⸗ und Salinenwesen, Torf⸗ gräberei“, die in 2 Tarifgemeinschaften fuͤr 2 Betriebe nur 481. Ar⸗ beiter zählte. Hier wird die Statistik des Jahres 1919 ein von Grund auf verändertes Mild bieten. Sind doch an dem am 25. Ok⸗ tober 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag für das rheinisch⸗westfälische Steikohlenrepvier allein rund 400 000 Arbeiter beteiligt. Nicht weniger wird die Entwicklung der Angestelltentarifverträge seit Anfang 1919, die im Jahre 1918 noch keine Rolle spielten, das Bild der
Tarifstatistik künftig beeinflussen.
Mannigfache Schlüsse lassen sich nun aus jener Uebersicht der amtlichen Veröffentlichung ziehen, welche die Tarifgemeinschaften am 31. Dezember 1918 nach ihrem Abschluß und ihrem Geltungs⸗ bereiche behandelt. Aus ihr ist zu ersehen, welche Tarifgemein⸗ schaften in den einzelnen Gewerbegruppen von Verbänden, von Innungen oder von Firmen ab geschlossen sind. Auch gibt sie Aufschluß barüber, inwieweit die in den einzelnen Gewerbegruppen abgeschlossenen Verträce Firmen⸗ Orts⸗, Bezirks⸗ oder Reichstarife sind. Hier zeigt sich beim Vergleich mit den Ergebnissen der Tarifstatistik der Vorjahre die wachsende Bedeutung der Reichstarife. Während im Jahre 1913
01 vH aber Tarifgemeinschaften Reichstarifgemeinschaften waren und
die von ihnen erfaßten Betrtebe 6,8 vH, die beschäftigten Personen 5,8 vH aller Betriebe bezw. Personen ausmachten, hob sich von 1917 bis 1918 die Verhältnibzahl der von Reichstarifgemeinschaften er⸗ faßten Betriebe von 78 auf 17, vH und die Verhältniszahl der beschäftigten Personen von 11,2 auf 25¼ vH. Andererseits nahm die Bedeutung der Firmentarise ständig ab. Waren im Jahre 1913 noch 77 pH aller Tarisverträge Firmentarife mit 21,8 vH aller Be⸗ triebe und 30½ vH aller beschöftigten Personen, so sank von 1917 auf 1918 die Prozentzahl dieser Tarifvertraͤge von 68,8 auf 65,2 vH, die Verhältniezahl der von ihnen erfaßten Betriebe von 22,8 5 14, vo und die der beschäftigten Personen von 318 auf 272 vH. Auch bei den Bezirkstarifen sank der Anteil der Betriebe und “ Personen, während bei den Ortstarifen, was die Zahl der Verträge und der angeht, eine Steigerung des Inteils festzustellen ist. Vergleicht man den Anteil, den die einzelnen Tarifarten Ende 1918 an der gesamten Tarifbewegung haben, so ergibt sich, daß naturgemäß die meisten Tarifverträge sich auf Firmen erstrecken (65,8 vH), während auf Orts⸗ und Bezirkstarife nur ungefähr je 17 vp, auf? eichstarife ar nur 92 vH. entsielen. Die meisten Betriebe woeisen dagegen bie Bezirkstarife auf (37,8 vH). Die von den Tarifverträgen erfaßten
rbeiter verteilen sich ziemlich gleichmäßig guf die 4 Tarifarten (Firmentarife 27,2 vH, Benhrrkstarife 26,8 vH, Reichstar fe 25,½ vH
Ortztarife 20,5 vH).