1920 / 52 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

standsmitgliedern, soweit sie d e Veröffent⸗ lichung der Bilanz betreffen, im „Fenossen⸗ schafter“ in Regensburg, alle übrigen Bekanntmachungen in dem in Rosenheim erscheinenden „Wendelstein“. Die Willens⸗ erkläcung und Zeichnung für die Genossen⸗ schaft erfolgt durch z ei Vorstandsmit⸗ glieder in der Welse, daß die Zeichnenden zu der Firma der Genpssenschaft ihre Namensunterschrif! beifüugen. Haftsumme für jeden Geschäfteanteil: 3000 ℳ, Höchst⸗ jahl der Geschäftsanteile: 100. Vorstands⸗ mitgiteder: 1) Mayer, Jakyb, Bauer in Stetten, 2) Staber, Floridus, Bauer in Stegkarting, 3) Staubacher, Johann, Beauer in Tinning, Josef, Bauer in Stuhlrain, 5) Hirzinger, Johann, Bauer in Parnsberg. Die Einsicht der Liste der Genossen ist wädrend der Dienst⸗ stunden des Gerichts jedem gestattet. Traunstein, 23. Februar 1920. Amtsgericht (Registergericht).

Trier. [120296] „In das Genossenschaftsregister wurde heute bei der Genossenschaft „Dampf⸗ molkerei Mehring e G. m. u. H.“ in Mehreing Nr. 37 eingetragen: Der Mathias Welter⸗Kollmonn und Jakob Frick⸗Olinger sind aus dem Vor⸗ stande ausgeschieden und an ihre Stelle er Ackerer und Winzer Peter Phil’ppi⸗ Bach und der Ackerer und Winzer Nikolauz Schroeder in den Vorstand gewählt. Trier, den 29. Februar 1920. 3 Das Amtsgericht. Abt. 7.

Varel, Oldenb. [119953] In das Genossen schaftsregister hiesigen Amtsgerichts ist heute zur „Eierverkaufs⸗ geuossenschaft Borgstede, eingetragene Genofsenschaft mit beschräukter Paft⸗ pflicht“ eingetragen worden: Die Ge⸗ nossenschaft ist durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 7. und 21. Dezember 1919 aufgelöst. Zu Liquldatoren sind bestellt der Kaufmavn Heinrich Roßkamp in Bergstede und der Landwirt Gerhard Röben daselbst.

Varel i. Oldbg., den 20. Februar 1920.

Amtsgericht.

sotho. [120278] „In unser Genossenschaftsregister ist

eute unter Nr. 12 die Werk⸗ und Ein⸗ kaufsgenossenschaft des Haudwerks⸗ amts in Vlotho e. G. m. b. H. in Blotho eingetragen worden.

Das Statut ist vom 2. Februar 1920.

Gegenstand des Unternehmens: Gemein⸗ samer Einkauf der für das Handwerk und Gewerbe nötigen Rohmaterialien, Be⸗ trlebsstoffe, Werkzeuge, Maschinen und sonstigen Bedarfzartikel sowie Abgabe an die Mitglieder. Ferner Uebernahme und Augführung von Arbeiten und Lieferungen.

Die Bekanntmachungen der Genossen⸗ schaft erfolgen unter ihrer Firma, ge⸗ zeichnet von mindestens zwei Vorstands⸗ mitgliedern, und wenn sie vom Aussichts⸗ rat ausgehen, unter Nennung desselben, gezeichnet vom Vorsitzenden des Aufsichis. rats, in dem in Gerlin herausgegebeuen Deutschen Genossenschaftsblatt Zwei Vor⸗ standsmitglieder können rechtsverbinolich für die Genossenschaft zeichnen und Er⸗ klärungen abgeben. Die Zeichnung ge⸗ schieht in der Weise, deß die Zeichnenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift hinzufügen.

Vorstandsmitalieder sind Gerhard Wen⸗ semiut, Friehrich Iburg und Heiarich Korff, sämtlich in Vlotho.

Die Einsicht der Lists der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.

Blotho, den 4. Februar 1920.

Das Amtegericht. Wattenschefd. [119954]

Genossenschaftsvegister

des Amtsgerichts Wattenscheid.

Neu eingetragen wurde am 18. Februan 1920 die Firma: Einkaufz⸗ ad Pro⸗ duktiv⸗Penossenschaft der Metzger⸗ Zwaungsiunnug für Stadt und Umt Wattenscheid, eingetragene Geuofsen⸗ schaft mit beschränkter Hastpflicht in Wattenscheid. Statut vom 18. No⸗ vember 1919.

Gegenstand des Unternehmens ist: Er⸗ füllung von Aufgaben wirtschafllicher Ge⸗ meinschaftsarbeiten zwecks Hebung der Wirtschaft und Letstungsfähsgkeit der Innungemitglteder, insbesondere: 1) Ge⸗ meinsamer Einkauf von Waren, um für die Mitalieder günstige Einkaufspreise zu erzielen. 2) Die Unterstützung der Mit⸗ glieder beim Vieh⸗ und Materialienankauf und b. i Verbesserung ihrer technischen Betriekseinrichtung.é 3) Die gemeinsame Verwertung von Abfällen und Neben⸗ produkten des Fleischergewerbes. 4) Ueber⸗ nahme von Lieferungen, ibre Verteilung auf geeignete Betriehe der Mitalieder und die Sicherung der ordnungsmäßigen Aus⸗ führung der Lieferung. 5) Die Unterstützung der Mitalteder bei ihrem Geld⸗ und Kre⸗ ditverkehr sowie bei der Entschuldung ibres Besitzes. 6) Die Uebernahme von Bürgschaften, Hinterlegung von Kautionen bei Lösung der zu 1 bis 3 bezeichneten Aufgaben.

Die Lekauntmackungen der Genossen⸗ schaft ersolgen unter der Firma, gezeichnet von mindestens zwet Vorstandsmitgliedern, ober, wenn die Bekanntmachungen vom Aufsichtsrat erlassen sind, gezeichnet von dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, in der „Algemeine Fleischerzeitung“, Berlin.

Das Geschäftsfabr beginnt am 1,. Jull und endigt am 30 Juni. Z

Vorstandsmitglieder sind: 1) Heinrich Breul, 2) Heinrich Fischer, 3) Karj Sa⸗ lomon, sämtlich Metzgermeister in Watten⸗

scheid.

Die Willenserklärungen des Vorstands serfolgen durch mindestens zwei Mitglieder, die Zeichnung geschieht, indem zwei Mit⸗ 5 der Firma ihre Namensunterschrift

elfügen.

Die Einsicht in die Liste der Genossen ist während der Dienstftunden des Ge⸗ richts jedem gestattet.

GMeidem.

In das eingetragen: „Darlehenskassenverein Langen⸗ bruck, eingetragene Genossenschaft

[120297] Genossenschaftsregister wurde

Laugenbruck. Michael Regler, Michael Sutiner, Johann Geier und Fohann Schlegl aus dem Vorstand ausgeschteden. Neubestellte Vorstandsmitglieder: Kummer, Johann, Landwirt, Hosmann, Jobann, Landwirt, Suttner, Johann, Metzger, sämtliche in Langenbruck.

Weiden i. Opf., den 24. Februar 1920.

Amtsgerscht Registergericht.

Wilhelmeahaven. [119955]

In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 13 eingetragen:

Buchdruckerei⸗Genoffenschaft Wil⸗ belmshaben⸗Rüstriugen eingetragene Benosteuschaft mit beschränkter Hasft⸗ pflicht in Wilhelmshavꝛn. Die Satzung ist am 25. November 1919 errichtet.

Die Genossenschaft bezweckt gewerbllche Herstellung und Vertrieb von Drucksachen und Zeitungen, Herausgabe einer Tages⸗ zeitung für Oldenburg, Ostfrietland, und Betrieb einer Buchhaudlung auf gemein⸗ same Rechnung.

Die Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma in der Jeitung „Die Tat“.

Die Willenserklaͤcangen des Vorstands ersolgen durch mindestens zwel Mitglieder; die Zeichnang geschieht, indem 2 Mit⸗ Fhexr der Fürma ihre Namenzunterschrift beifügen.

Die Haftsumme beträgt 20 ℳ. Die Höchstzabl des Geschäftsanteils 50.

Zu Vorstandsmituliebern sind gewählt: Franz Nevermann, Parteisekretär in Wil⸗ belmshaven, Gerhard von Wahden, Platz⸗ meister in Rüstringen, Oskar Wohlfelb, Schmied in Rüstringen, Oskar Reinbard, Schneider in Rüstringen, Hermann Joch⸗ maan, Maschinenbauer in Rüstringen.

Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.

Wilhelme haven, den 13. Februar 1920.

Das Amtsgericht.

Willenberg, Ostpr. [120279]

Gr. Schiemaner Parlehnskafsen⸗ vegrin e. GB. m. u. G. in Gr. Schie⸗ manen. An Stelle des aus dem Vor⸗ stand geschiedenen Mitglieds Besitzers August Kiy II. aus Gr. Schiemanen ist der Besitzer Wilhelm Tantins aus Gr. Schiemanen als Vorstandsmitglied gewählt worden.

Dieses ist in dem Genossenschafisregister elngetragen.

Wilgenberg, Ostpr., den 17. Fe⸗ Das Amtsgericht.

bruar 1920. riexen. 120280]

In unser Genossenschaftsreaister ist heute unter Nr. 29 die duich Satzung vom 26. November 1919 errichtete Genossen⸗ schaft in Firma: Harnekoper Epar⸗ und Paorichnskafsen⸗Verein, eingetragene Wenossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, mit dem Sitz in Harnekop eingetragen worden. 1

egenstand des Unternehmens ist die Beschaffung der zu Darlehen und Krediten an die Mitglieder erforderlichen Geldmittel und die Schaffung weiterer Einrichtungen zur Förderung der wirt⸗ schaftlichen Lage der Mitalieder, ins⸗ besondere 1) der gemeinschaftliche Bezug von Wirtschaftsdedürfnissen; 2) die Her⸗ stellung und der Abfatz der Erzeuguisse des landwirtschaftlichen Betriebs und des ländlichen Gewerbefleißes auf gemeinschaft⸗ liche Rechnung; 3) die Beschaffung von Maschinen und sonstfgen Gebrauchsgegen⸗ ständen auf gemeinschaftliche Rechnung Ueberlassung an die Mit⸗ glieder.

Den Vorstand bilden: Albert Voigt, Lanhwirt, Emil Balke, Landwirt, Gustav Schöunberg, Schafmeister, olle in Harnekop.

Die Bekanntmachungen ergeben im Landwirtschaftlichen Genossenschaftsblatt in Neuwied.

Die Willengerklärungen des Vorstandes erfolgen durch mindestens 2 Mitglieder. Die Zeichnung geschiebt, indem die Zrich⸗ nenden der Firma des Vereins ihre Namens⸗ unterschrift beifügen.

Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Dienststunden des Eerichts jedem gestattet.

Wriezen, den 21. Jauuar 1920.

Das Amtsgericht.

Wriezen. [120281] In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 30 die durch Satzung vom 25. November 1919 errichtete Genossen⸗ schaft in Firma: Biesdorf⸗Lüders⸗ dorfer⸗Spar⸗und Darlehnskassen⸗Ver⸗ ein, eingetragene Genoffenschaft mit undeschränkter Haftpflicht mit dem Sitze in Btesborf eingetragen worden. Gegenstand des Uaternehmens ist die Beschaffung der zu Darlehen und Krediten an die Mitglieder erforderlichen Geld⸗ mittel und die Schaffung weilerer Ein⸗ richtungen zur Förderung der wirtschaft⸗ lichen Lage der Mitglieder, ins besondere: 1) der gemeinschaftliche Bezug von Wirt⸗ schafts bedürfniffen, 2) die Herstehlung und

der Absatz der Erzeugnisse des landwirt⸗

schaftlichen Betriebs und des ländlichen Ge⸗ [11 Uhr,

mit unbeschränkter Haftpflicht“. Sitz:

werbefleißes auf gemeinschaftliche Rech⸗ nung, and sonstigen Gebrauchsgegenständen auf gemeinschaftliche Rechnung zur mietweisen Ueberlafsung an die Mitglieder.

Den Vorstand bilden: Wilhelm Schröder, Landwirt, Otto Tamme, Land⸗ wirt, Fritz Kreike, Landwirt, alle in Biesdorf.

Die Bekanntmachungen erfolgen im Landwtrtschaftlichen Genossenschaftsblatt in Neuwied, bei dessen Eingehen im Reichs⸗ anzeiger.

Die Willenserklärungen des Vorstands erfolgen durch mindestens 2 Mitgsieder. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenben der Fürma ihre Namenzunterschrift beifügen.

„Die Einsicht der Liste der Genossen ist in den Geschäftsstunden des Gerichts jedem gestattet.

Wriezen, den 22. Januar 1920.

Das Amtzgerscht.

Würzburg. [120282]

Darlehenskaffenverein Karlstadt⸗ Mühlbach, eingetragene Gengssen⸗ schaft mit unbeschränkter Pastpflicht, Sitz Karlstabt a. M.

Das Statut ist errichtet am 1. Fedruar 1920. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Spar⸗ und Parlehens⸗ geschäfts zu dem Zwecke, den Vereins⸗ mitoliedeen 1) die zu ihrem Geschäfts⸗ und Wirtschaftsbetriebe nötigen Geldmittel zu beschaffen, 2) die Anlage ihrer Gelder zu erleichtern, 3) den Verkauf ihrer land⸗ wirtschaftlichen Erzeugnisse und den Bezug von ihrer Natur nach ausschließlich 18 den landwintschaftlichen Betrieb bestimmten Waren zu bewirken und 4) Maschinen, Gerête und andere Gegenstäude des land⸗ wirtschaftlichen Betriebs zu beschaffen und zur Benützung zu überlassen.

Alle öffentlichen Bekanntmachungen, mit Ausnahme der Berusung der Generalver⸗ sammlung, erfolgen unzer der Firma der Genossinschaft, gezeichnet von drei Vor⸗ standsmitgliedern, im Bayerischen Ge⸗ nossenschaftsblatt (Verbandskundgabe) in Muͤnchen.

Rechtsverbindliche Willenserklärung und Zeichnung für die Genossenschaft erfolgt durch mindestens drei Vorstandzmitgliever, indem süe der Firma der Genossenschaft ihre Namentunterschrift beifügen.

Der Vorstand besteht aus folgenden Personen: Meyzr, Michael, Oberbahn⸗ verwalter in Karlstadt, Vorsteher, Kübert, Josef, Mühlenbesitzer in Muͤhlbach, Vor⸗ steherstellvertreter, Vasak, Oktav Rudolf, Baumschulenbesitzer in Korlstadt, Kohl⸗ mann, Georg, Bauer in Mühlbach, Fehmel, Josef, Bürgermeister in Karlstadt.

Die Ginsicht in die Liste der Genossen ist waährend der Geschäftsstunden des Gerichts jedem gestattet.

Würzburg. 6, Februar 1920. Amtsgericht Registergericht. Zoltza. [120283]

In das Genossenschaftsregister in het der unter Nr. 16 eingetragenen Genossenschaft Ländliche Cpar⸗ und Marlehaskasse Wenkwitz, eingetragene Gennssen⸗ schaft wtt beschränkter Paftpslicht zu Penfwitz, beute eingetragen worden: Der Landwirt Oskar Grahner ist aus dem Vorstande ausgeschteden und an seine Stelle der Kaufmann Max Kratzsch in Meuselwitz in den Vorstand gewählt worden. Ferner ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 12. Ortober 1919 unter Abänderung des § 37 des Statuts der Grschäftsanteil auf zwanzig Mark erhöht worden. 1

Zeitz, den 21. Februar 1920.

Das Amtzsgericht.

11“

Zerbst. [120225] Betrifft Wiukanfsverein der Koiontal⸗ warenbändler zu Roßlau a. G. ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ schräskter Haftpflicht mit dem Sitze in Roßlau a. G. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen nur in der Deutschen Handelsrundschau in Berlin. Zerbst, den 12. Februar 1920. Anhalt. Amtsgericht,

9) Musterregister.

(Die aus ländischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.) [120973] Schmiedeberg, Kiesengeb. In unser Musterregister ist unter Nr. 19 folgende Veränderung eingetragen: Firma Traugoutt Weiß, Metallwarensahrik Schmiedeberg i. R., Muster für plasti⸗ sche Erzeugnisse, Verschlußdeckel aus Alu⸗ minium für Spuckflaschen, offen, Schutz⸗ frist bis 27. Februar 1922 verlängernt. 10ebebets i. N., den 14. Februar 20. 88

Amtsgericht.

.

11) Konkurse.

Berlin. [120969]

In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmauns Ernst Alker⸗ hoff in Berlin, Stralauerstr. 39, Firma Erust Ludwig Alterhoff. Wohnung Berlin⸗Lieyhterfelde, Manteuff Istr. 27, ist zur Ahnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhehung von Ein⸗ wendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksich· tigenden Forderungen der Schlußtermin auf den 19. März 1920, Vormilta g8 vor dem Amtsgerichte hierselbst,

Neue Friedrichftraße 13/14, III. Stockwerk, 3) die Beschaffung von Maschinen 1 1

Zimmer 108, bestimmt. 83. N. 243 15 d. Berlin, den 18. Februar 1920.

Der Gerichtsschresber des Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 84 Berlin. [120970]

In dem Konkursverfahren über bas

Vermögen der offenen Handelsgefell⸗ [chaft Leo Wronker & Co. in Verlin, 8 Seydelstr. 32, ist zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters sowie zur An⸗

hörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläu⸗ bigerausschusses der Schlußtermin auf den 19. März 1920, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem Amtsgerichte hier⸗ selbit, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stock. werk, Zimmer 106, bestimmt. 84. N 55,16 b.

Werlin, den 19. Februar 1920.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts

Berlin⸗Mitte. Abt. 84.

Krempe.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmann Max Wietting in Porst wird, nachdem bver in dem Ver⸗ gleichstermin vom 4. Februar 1920 an⸗ genommene Zwangsvergleich durch rechts⸗

bestätigt ist, hierdurch anfgehoben. Krempe, den 19. Februar 1920. Amtsgericht.

Leipzig. [120975]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kautmanns Alegander Schulz⸗Tinger in Leipzig, Kickerlings⸗ berg 14, Inhaßers eines Rauchwaren⸗ und Bisamspezialgeschäfts unter der Firma Alezander Schulz⸗Singen in Leipzig, Grühl 47, ist Herr Rechtbanwalt Schrei⸗ terer ia Leipiig auf sein Ansuchen als Konkunzverwalter entlossen und an seiner Stelle Herr Rechtsanwalt Dr. Esche in Le phig, der unter dem 25. August 1914 als besonderer Konkursverwalter bestellt worden und als solcher seitdem tätig war, zum ordentlichen Konkursverwalter ernannt worden. Es wird Termin zur Beschluß⸗ fassung über die Beibehaltung des er⸗ nannten oder die Wahl eines anderen Verwalters auf den 9. März 1920, Vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Peterssteinweg, Zimmer 112, anberaumt.

Leipzig, den 20. Februar 1920.

Das Amtsgericht. Abt. II A¹.

Hedebach. [118595]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Minoreunen Werner Frommann, vertreten durch seinen Vater, den Kaufmann Julius Frommann aus Winterberg ist zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einweundungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis der bei der Vertellung zu berücksichtigenben Forderungen der Schluß⸗ termin auf den 13. März 1920, Vorm. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht hier, bestimmt. S

Medebach, den 16. 2. 1920.

Das Amttgericht.

Neunkirchen, Saar. [120972]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Uhrmachers Friedrich Maurer in Neuvkirchen, Saau, wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 12. Novemder 1919 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Be⸗ schluß vom gleichen Tage bestatigt ist, hierdurch aufgehoben.

Neunkivchen, den 20. Februer 1920.

Das Amtsgericht.

Fahrplanbekannt⸗

machungen der Eisen⸗ beahnen.

[120961] X“

Erhöhung der Güler, und Pier⸗

s1 zife.

Die durch unsere Bekanntmachung vom 23. Februar angekündigte Erböhung der Güter⸗ und Tertarife um 100 vH ist durch das Gesetz vom 23. Februar 1920 (Preußische Gesetzsammlupg von 1919 Seite 51) genehmigt worben.

Gerlin. den 27. Februar 19220.

Eisenkahndivektion. 3

[120963] G Betrifft: Norddeutsch⸗niederlündischer Güterverkehr.

Mit Gültigkeit vom 1. Marz 1920 wird das Gemweinsame Heft des norddeutsch⸗ niederländischen Gülertarifs Teil II vom 1. 10. 19 auf S. 8 unter C: Besondere Bestimmungen zum Nebengebührentarif, wie folgt, geändert:

Die Rebengebühren werden auf Grund der inneren Gutertarife der Elsenbahn⸗ verwaltungen erhoben, und zwar gelten: „für die deutschen Eisenbahnen, mit nach⸗ stehenden Ausnahmen sowie usw. (wie bieher),

für die Stattonen der niederländischen Bahnen auf niederländischem Gebiet sowie für die Stationen Venlo K M, Venlo (linksrh.) und Winterswist der Preußischen Staatsbahnen, Neuschanz der Oldenburgi⸗ schen Staat⸗bahnen und Coevorden der Bentheimer Kreithahn der Nebengebühren⸗ tarlf (Tarief der Biikomende Kosten) des üeches Eisenbahntarifs usw. (wie Lither).“

Cöln, den 25. Februar 1920.

[120971]]

kräftigen Beschluß vom 4. Februar 1920

[120762 8 Brtr.: Norddeutsch⸗niederlün Gäterverkehr. Mit Gültigkeit vom 1. März 1920

werden die auf die Frachtsätze des nord⸗

deutsch⸗ntederlänbischen Gütertarifs Teil II Gemeinsames Hest und Tarifhefte 1—9 nach der Zuschlagstafel II zur Berech⸗ nung der deutschen Reichsabgabe, der deutschen Kriegszuschläge usw. in den internationalen Güterverkehren mit Mark⸗ währung vom 1. 10. 19 zu erhebenden Frachtzuschläge verdoppelt.

Neben diesen verdoppelten Frachtzu⸗ schlägen werden die besonderen Zuschlags⸗

beträge von 20, 10 und 6 fuür 100 kg.

Hauf die einzelnen Tarifklassen wie bisher erhoben.

Cöln, den 25. Februar 1920.

Eisenbahndirektion. [120964] 8

Die im Nachtrag III zum Tarif die Beförderung von Personen, Gepäck, Milch und Stückgütern im elektrisch be⸗ triebernen Binnenverkehr, sowie für Milch und Frachtstückhut im Wechselverkehr zwischen Cöln Aachenertor eigenseits und den Staatsbahnstationen der Strecke Benzelrgt Oberbolheim anderseits Teil II vom 1. 7. 14 eingeführten Eil⸗ und Fracht⸗ stückgutsätze werden vom 1. März d. F. ab um 100 % erhöht.

Gleichzeuig werden die im gleichen Nachtrag berichtigten Mindestfrachtsätze wie folgt festgesetzt:

für Ellstückgut 2,40 ℳ,

für Eilstückgut im Gewicht bis elnschl.

5 kg 0,80 ℳ,

für Frachtstückant 1,60 ℳ,

für Bier (in Fässern), Hefe und Zei⸗

tungspakete erböht sich der Mindest⸗ frachtsatz auf 0,80 ℳ.

Cöln, den 25. Februar 1920. Direktion ber Cöln.⸗Ferchen⸗Benzel⸗

rather Eisenbahn.

[120965] Westbeutsch⸗Sächsischer Verkehr. Am 1. März 1920 werden die Stationen Saarhrücken Hgbf. und Saarbrücken Vschohf, in den Tarif aufgenommen. Näheres und einige weitere Tartifände⸗ rungen enthält der Tarif⸗ und Verkehrs⸗ anzeiger der preuß.⸗hess. Staatseisenbahnen und unser Verkebrsanzeiger. Dresden, am 26. Februar 1920. Gen.⸗Dir. d. Süchf. Etaatseifen bahnen namens der betetligten Verwaltungen.

[120968] Preußisch⸗Pessisch⸗Sächsischer Tier⸗ verkehr. Gemeinsames Hest. Mit Gülttakeit vom 1. März 1920 werden, der Regelung im Deutschen Eisenbahn⸗ Personen⸗ und Gepäcktarif, Teil I, und im Deutschen Eisenbahntiertarif, Teil I, ent⸗ sprechend, das Begleiterfahrgeld, die Mindestgebühr für Sonderzüge sowie die Bahnbewachungsgebühr verdoppelt. Ferner werden mit Gültigkeit vom gleichen Tage a. die Zuschläge zur Deckung der öster⸗ reichischen Fahrkartensiener verdoppelt, b. die Gehühren des Abschnitts C (Be⸗

taril) teilweise um 50 vH erhöht, C. bi in der Bestimmung für Leipzig Bayer. L (Vieh⸗ und U’berfuhrgedühren erhöht. Das sofortig Inkrafttreien der Erhöhungen gründet sich

der Eisenbahnverkehrsordnung (RGBr 1914 S. 455). Näheres ist aus dem Tarif⸗ und Werkehrsanzeiger der Preußlsch⸗ Hessischen Staatseisenbahnen und⸗ aus unserem Varkehrsanzeiger zu ersehen, auch geben die Stationen Auskunft.

Dresden, am 27. Februar 1920.

Gd. b. Sächsf. Staatseifenb. als geschäftsführende Verwaltung.

11800666646 .“

Mit Güztigkeit vom 1. März 1920 wird das Begleiterfahrgeld auf 9 für 1 km und die österreichische Fahrkartensteuer für

berg auf 18 erhöbt. Gleichzeitig werden die Gebühren des Abschnitts C (Besondere Bestimmungen zum Nebengebuübrentarif) teilwefe um 50 vH und faner die Ur ber⸗ fuhrgebühren für Leipzig Bayer. Bf. (Vieh⸗ und Schlachthof) erhöht. Inkrafttreten der Erhöhungen sich auf die vorübergebende Aenderung des §6 der Eifenbahnverkehrsordnung (R.⸗G⸗

bruar 1920. Gen.⸗Dir. b. Sächf. Etaatseienb. als geschäftsführende Verwaltung.

120967]

Sächsisch⸗Süntweßbdentscher Tier⸗ verkehr. Vom 1. März 1920 an be⸗ tragen die Ueberfuhrgebühren zwischen Leipzig Bayer Bf. und Leivzig Bayrr. Bf. (Vieh⸗ und Schlachthof) 3 45 für die Wagenlavung und 1 10 fur die Einzelsendung. Vom gleschen Tage ab wird das Fahrgeld für Tierbegleiter auf 9,0 für die Person und das Kilometer erböht. Das sofortige Inkrafttreten der Erhöhungen gründet sich ouf die vorüber⸗ gehende Aenderung des § 6 der Eisenbahn⸗ verkehrsordnung. Dresden, am 27. Februar 1920. Gd. d. Sächsf. Staatseisenb. als geschäftsführende Verwaltung. 8

1121241]

Am 1. März 1920 wird der zwischen den Bahnböfen Schönhagen und Speck rechts der Bahnstrecke Gollnow— Kolberg gelegene Haltepunkt Burow geschlossen. Mit demselben Tage ist der Haltepunkt Burow in den Perfonentari en zu streschen.

Eisenbahndirektion.

Stettin, im Februar 1920.

sondere Bestimmungen zum Nebengebühren⸗ Schlachtho¹) vorgesehenen

auf die vorühergehende Aenderung bes § 6

Bayerisch⸗Süchstscher Tierverkehr.

die Strecke Zittau Landesgrenze —Reichen⸗

Das soforlige gründet

8l. 1914, S. 455). Presden, am 27. Fe.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 12 ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin anßer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Belhstabholer

auch die Geschäaftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32.

Einzeine Nummern hosten 80 pf.

8

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗

zeile 1,50 ℳ, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 2,50 ℳ.

Außerdem wird auf dan Anzeige

zuschtag uvon 80 v. H. erhohen.

die Geschäüftsstelle des 8 Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

reis ein Truerungs- nzeigen nimmt an:

eichs⸗ und HKtantganzeigers,

Reichsbankgirokonto.

—x

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. 8

Verordnung, betreffend die Begründung der Zuständigkeit

Rreichswirlschaftsgerichts durch Vereinbarung. Bekanntmachung zur usführung des Gesetzes über Steuer⸗

nachsicht. Bekanntmachung, betreffend Ermächtigung der Zollstellen, die

Ein⸗ und Ausfuhr von Waren für die Breslauer Frühjahrs⸗

messe ohne Einfuhr⸗ und Ausfuhrbewilligung zuzulassen. Bekanntmachungen, betreffend Tarifverträge. Bekanntmachung über Höchstpreise für Zement. Aufhebung von Handelsverboten. Handelsverbote. Anzeige, betreffend Ausgabe der Nummer 42 des Reichs⸗

Gesetzblatts. Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Urkunde über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Schleswig⸗Helßteinischen Elektrizitätsverband in Sch'eswig. Erlaß, betreffend Gewährung der einmaligen Beschaffungs⸗ beihiife an Lohnangestellte höherer Ordnung und Lohn⸗

empfänger. 1 Aufhebungen von Handelsverboten. Handelsverbote. Anzeige, betreffend Ausgabe der Nummer 8 der Preußischen Gesetzsammlung.

peutscher Reich.

Verordnung, betreffend die Begründung der Reichswirtschaftsgerichts durch Vom 18. Februar 1920.

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über eine vereinfachte Form der Gesetzgebhemg für die Zwecke der Uebergangswirt⸗ schaft vom 17. April 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 394) wird von der Reiche regierung mit Zustimmung des Reichsrats und des von der verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung gewählien Ausschusses folgendes verordnet:

8 1. LT11“ 8* 8 für wirtschaftliche Streitigkeiten, die sich aus Anlaß einer die 1“ oder die Uebergangswirtschaft betreffenden Maßnahme einer Behörde snder einer anderen mit der Wahrnehmung öffent icher Interessen betrauten Stelle zwiechen der Behörde oder der Stelle und einem von der Maßnahme Betroffenen oder zwischen den davon Be⸗ troffenen der 8 8 das CE“ durch ereinbarung der Parteien für zuständig erklärt werden. 1 Die e Zuständigkeit ist eine ausschließliche. Die auf Grund der Vereinbarung ergehenden Entscheidungen sind endgültig. § 2.

Die Vereinbarung muß, wenn sie für künftige Rechtsstreitigkeiten getroffen wird, sich cnf ein bestimmtes Rechtsverhältnis und ne aus diesem entspringenden Rochtsstreitigkeiten beziehen.

Sie bedarf der schriftlichen Form. Zur Wahrung der Form genügt jedoch Briefwechsel oder die Einreichung getrennter, das Ein⸗ verständnis mit der Zuständigkeit ausdrückender auch telegraphischer Erklärungen der Parteien bei dem Reichswirtschaftsgericht.

§ 3.

Das Reichswirtschaftsgericht entscheidet in einer Besetzung von einem Vorsitzenden und einer geraden Zahl von Beisitzern. Vor⸗ sizender ist der Präsident des Reichswirtschaftsgerichts oder der Vorsitzende der nach der Geschäftsverteilung zuständigen Spruch⸗

abteilung. Ueber di l und die Auswahl der Beisitzer können die berne Sah Die Vorschriften des § 2 Absat 2

Parteien 11“ en treffen. finden entsprechende Anwendung. Wird innerhalb einer von dem Vorsitzenden zu bestimmenden Frist eine Vereinbarung nicht nachgewiesen, so werden die Beisitzer vom Vorsitzenden aus der Zahl der ständigen Beisitzer des Reichs⸗ wirtschaftsgerichts oder aus der nach § 2 der Anordnung über das Verfahren vor dem Reichsschiedsgericht für Kriegsbedarf vom 22. Juli 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 469) vom Deutschen Industrie⸗ und Handelstag einzuholenden Vorschlagsliste berufen. Vor der Berufung sollen die Parteien über die Zahl der Beisitzer gehört werden. 8

Wird im Falle des Abs. 3 zu einer Sitneg des Reichswirtschafts⸗ gerichts die Zuziehung anderer als der zunächst berufenen Bessitzer erforderlich, so kann der Vorsitzende zur Vermeidung einer Vertagung oder einer erheblichen Verzögerung des Beaginns der Sitzung Hilfs⸗ beisitzer zuziehen. Als Hilfsbeisitzer soll nur berufen werden, wer von dem Deutschen Industrie⸗ und Handelstag oder in einem anderen Verfahren vor dem Rei zꝛwirtschaftsgericht von einer amtlichen Ver⸗ tretung des 8. als Beisitzer vorgeschlagen worden oder wer zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienst befähigt ist.

uständigkeit des ereinbarung.

4. Auf die Ablehnung eines toitebes des Reichswirtschaftsgerichts 8,82 die Vorschriften des § 1032 der Zivilprozeßordnung entsprechende

wendung. hee. Ablehnung eines Beisitzers entscheidet der Vorsitzende,

über die Ablehnung des Vorsitzenden der Präsident des Reichswirt⸗ schaftsgerichts endgültig.

Auf das Verfahren findet die Avordnung für das Verfahren vor dem Reichswirtschaftsgericht entsprechende Anwendung, soweit nach⸗ stehend nichts anderes bestimmt ist.

§ 6.

Das Reichswirtschaftsgericht, vor seinem Zusammentreten der Vorsitzende, kann die Anb⸗raumung eines Termins oder die Anord⸗ nung einer Beweisaufnabme von der Einzahlung Lines Vorschusses zur Deckung der Reichekasse wegen der durch die Verhandlung oder die Beweisaufnahme erwachsenden Auslagen abhängig machen.

Der Beschluß, durch den die Entscheidung erfolgt, enthält die Bezeichnung der Beteiligten, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Prozeßbevohmächtigten sowie die Namen der Mitglieder des Reichs⸗ wirtschaftsgerichts, wesche bei der Entscheidung mitgewirkt haben, und ist 8g dem Vorsitzenden zu unterschreiben. Er ist mit Gründen zu versehen. sens Pen Beteiligten ist eine Ausfertigung des Beschlusses zu über⸗ enden.

§ 8.

Aus dem Beschlusse des Reichswirtschaftsgerichts sowie einem vor dem Reichswerischaftsgericht oder dem Vorsitze den abgeschlossenen, in die Verbemtungsniederschrift aufgenommenen Vergleich erfol,, die Zwanezvohstrecung Auf die Zwangs⸗ vollstreckeong sirten die Voischriften der Zivilprozeßordnun Füene Anwendung. Für die Erteilung der vpollstreck⸗ aren Ausfertigung tritt an Stelle des Gerichtsschreibers die Geschäftsstelle des Reschswirtschaftsgerichts; die nach § 732 Züvil⸗ rozeßordnung erforderlichen Entscheidungen sind durch den Vor⸗ itzenden zu tteffen. Das Reichewirtschaftsgericht gilt im Sinne der § 731, 767 bis 770, 791, 887 bis 890, 893 als Fegeen. es entscheidet bei Vergleichen auf die in § 797 Abs. 5 ivilprozeßordnung bezeichneten Klagen.

5 9. 8 8 Für die Entscheidung des Reichswirtschaftsgeri ts wird eine in die 1ve fließende Gebühr erboben. Die Gebühr ist nach dem Werte des Streitgegenstandes und den dem Reiche erwachsenen Aus⸗

als 3000 betragen. 8

Die Feß'setzung der Höhe der Gebühr erfolgt, sofern sie nicht in dem Beschlusse des Reichswirtschaftsgerichts 7) getroffen worden ist, endgültig nach sreiem Ermessen durch den Vorsitzenden.

§ 10. 1

Das Reichswirtschaftsgericht entscheidet darüber, wer die Gebühr

und die den Beteiligten erwachsenen Kosten des Verfahrens 9 tragen

at. Die g5 91 bis 96, 98, 100 bis 102 Abf. 2, 103 Abs. 1 der

ivil wmheorhaung finden entsprechende Anwendung.

ie Festsetzung des einem Beietligten zu erstattenden Betrags

der Kosten erfolgt auf Antrag endgültig drch den Vorsitzenden. Auf

hen Fest etzungsbeschluß finden die Vorschriften des § 8 entsprechende

nwendung.

Die Beitreibung der Gebühr erfolgt auf Ersuchen des Reichs⸗

wirtschaftsgerichts nach den landesgesetzlichen Vorschriften über die Beitreibung öffentlicher Abgaben.

5 11. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verköndung in

Berlin, den 18. Februar 1920. Die Reichsregiecung. Beauer. Bekanntmachung 88 rung des Gesetzes über Sataench 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 45

Vom 24. Februar 1920.

1s Wer Vermögen oder Einkommen, das zu einer öffentlichen Abgabe hätte veranlagt werden müssen, bisher nicht angegeben at, und deswegen verwirkte Strafen wegen Steuerzuwider⸗ ndlung sowie Verfall des verschwiegenen Vermögens gemä dem Gesetze über Steuernachsicht abwenden will, wird auf⸗ efordert, das bisher nicht angegebene Vermögen im ommen .““ spätestens bis zum 15. April 1920 einem Finanzamte anzugeben; dabei sind Vor⸗ un . Stand, Beru⸗ oder Gewerbe nebst Wohnort und Wohnung oder Firma und Sitz genau zu bezeichnen. Die Angabe befreit den Steuerpflichtigen von jeder Strafe wegen Steuerzuwider⸗ handlungen, die sich auf das nachträglich angegebene Vermö en oder Einkommen beziehen. Nachforderungen von Abgaben für die Zeit vor dem 1. Föt 1915 sind ausgeschlossen. . Vermögen, das bei der Veranlagung zur Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs oder 77 Reichsnotopfer vorsäßlich verschwiegen ist, verfällt kraft Ehesetzes dem Reich. Unrichtige Angaben, die sich etwa noch in der Steuererklärung zur Kriegs⸗

Kra

zur Ausfü vom 3.

sicht

Ein⸗

lagen zu bemessen; sie soll nicht weniger als 10 und nicht mehr

Postscheckkonto: Berlin 41821.

Angabe noch bei der Veranlagung zu der Steuer berücksichtigt werden kann.

Berlin, den 24. Februar 1920. Der Reichsminister der Finanzen (EFrzberger. 2

1

Bekanntmachung, betreffend Ermächtigung der E die Ein⸗ und Ausfuhr von Waren für die Se messe ohne Einfuhr⸗ ö igung zu⸗ zulassen.

Durch Verfügung des Reichskommissars für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung R. K. Exp 1923/20 sind die Zoll⸗ stellen ermächtigt worden, die Emfuhr von Waren, we che zur Ausstellung auf der vom 26. April bis 1. Mai 1920 in Brer lau stattfindenden Frützjahrsmesse bestimmt und ais solche in den Begleitpapieren bezeichnet sind, ohne Eefatrhewicsung zuzulossen mit der Maßgabe, deß sie unter Zollkontrolle au das Hauptzollamt in Breslau⸗Süd abgefertigt werden, während ihres Verbleiber 38 in Deutschland im Vormerkverfahren unter Zollkontrolle bleiben und die Verpflichtung zu ihrer Wieder⸗ ausfuhr binnen 3 Monaten dem Haupizollamt in Breslau⸗Süd gegenüber sichergestellt wird. Zugleich sind die Zollstellen er⸗

mächtigt worden, die Wiederaussuhr der so behandelten Waren

ohne Ausfuhrvewilliaung zuzulassen. Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Berlin, den 29. Februar 1920. Der Arg s ir ge.

N.;: Flach— Bekanntmachung. Der Arbeitgeberverband der Papier ver⸗ arbeitenden Industriellen, shachgruppe Tapeten⸗ und Buntglaspapier⸗Fabrikation, und der Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands haben beantragt, den zwischen ihnen am 9. Oktober 1919 abgeschlossenem Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 4. Juni 1919 für die Tapeten⸗ und Buntalaspapie fabritation eben falls gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 I“ S. 1456) für das Gebiet des Dautschen Reichs für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. März 1920 erhoben werden und sind unter Nr. 1. B. R. 482 . Ang. an das Reichsarbeitsministorium, Beclin, Luisen⸗

straße 33,

8

zu richten. Berlin, den 21. Fehruar 1920. Der Reichsarbeitsminister.

Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Bäcker und Konditore und verwandten Berufsgenossen Deutschlands, Orts ruppe Nürnberg und Fürth, hat beantragt, den zwischen 5 der Bäcker⸗Innung Nürnberg und der Bäcker⸗ In nung Fürth i. B. am 29. Dezemder 1919 abgeschlossenen arifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedin⸗ 8 2 der Verordnung vom „Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für Nürnberg und Fürth, einschließlich der eingemeindeten Vororte, für all⸗ gemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1983 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berklin, den 2I. Februar 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

gungen im 88h gemäß

Bekanuntmachung

rband der Kleinhandels vereine zu

Chemnitz E. V., der Gewerkschaftsbund kauf⸗ männischer Angestellten⸗Verbände, Ortsausschuß Chemnitz, der Zentralverband der EE8 Bezirk Fhemaih. und der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Ortsverband Chemnit, haben beantragt, im Anschluß an den für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag vom 5. Juni 1919 den zwischen ihnen am 9. Dezember 1919 cbgesch ossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und An d-. e-d de9 der kaufmännischen Angestellten im Kleinhandel, mit Ausschluß der Drogisten, eemäß § 2 der Verorbnung vom 23. Dezemder 1918 (Reichs⸗ Fer S. 1456) für das Gebiet der Stadt Chemnitz und

der Vororte Siegmar, Schönau, Reichenbrand und Neustadt

abgabe vom Vermögenszuwachs finden, müssen daher un⸗ verzüglich und so zeitig berichtigt werden, daß die

für allgemein verbindlich zu erklären. 3