1920 / 55 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

verbindlich erklärte, auf Blatt 483

zur Regelung der Gehalts⸗ und Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt⸗ und Landkreise Dortmund und Hörde mit Ausnahme der Orte Schwerte, Westhofen, Wand⸗ hofen, Villigst, Holzen, Geisecke und Lichtendorf, gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären. 1

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis 20 März 1920 erhoben werden I. B R. 2171 an das

straße 33, zu richten. usüete den 25. Februar 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

zum b. 1— und sind unter Nummer Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

Bekanntmachung.

Unter dem 25. Fehruar 1920 ist auf Blatt 648 des Tartregisters eingetragen worden: Der zwischen der Arbeitgebervereinigung für Düsseldorf und Umgegend E. V., dem Deutschen Metallarbeiterve band, dem Christ ichen Metallarbeiterverband und dem Gewerkverein

h er! 1 des Tarifregisters einge⸗ tragene Tarifvereinbarung vom 14. August 1919 die zwischen ihnen am 23. Januar 1920 abgeschlossene Vereinbarung

1 1 Anstellungsbedingungen der Angestellten in der Eisen⸗ und Metalindustrie gemäß § 2 der

abgeschlossene T

betrieben wird

Die algaemeine nuar 1920.

Arbeitgeber u der Erklärung des von den Verkrag stattung der Kosten

Arbeitsbedingungen der Gehilfen in

1“

ministerium, Berlin

Berlin, den 25. Februar 1920. Der Registerführer.

Bekanntmachung.

Unter dem 25. Februar 1920 ist auf Blatt 651 des Tarif⸗ 8 registers eingenagen worden:

arifvertrag zur Re

gemäß § 2 der V

Verbindlichkeit beginnt mit dem

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

nd Arbeitnehmer, Reichsarbeitsmini

verlangen.

Pfeiffer.

—-——

arbeiter Deutschlands und dem Zentralverbond der Bäcker und Konditoren, Verwaltungsstelle Essen, am 29. November 1919 elung der Lohn⸗ und äcker⸗ und Konditorei⸗ Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) sür das Gebiet des

Stadt⸗ und Landkreises Essen für allgemein verbindlich erklärt.

1. Ja⸗

Das Tarifregister und die Registeralten können im Reichsarbeits⸗

NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. ür die der Tarifvertrag infolge ainistertums verbindlich ist, können eparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗

ür allgemein verbindltch er

des allgemeinen Tarifvertrags aus. Der Reichsarbeitsminister.

. V. Geib.

11“

D

während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

von den Vertragsparteien einen A Erstattung der Kosten verlangen. 8

Berlin, den 25. Februar 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Sekanntmachung über die Rohfettübernahmepreise.

Vom 4. März 1920.

des Kreises Warendorf für allgemein verbindlich erklärt. Die allemeine Verbindlichkeit beainnt mit dem 1. Dezember 1919. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifoerträge in Geltung sind. Falls künftig für einen endele. oder ein besonderer Fachtarifvertrag lärt wird, scheidet dieser mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich

““

Tarkfregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33,34, Zimmer 161,

1b 1 für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

druck des Tarisvertrags gegen

Ministerium des Innern.

Die Preußische Staatsregierung hat den Amts⸗ und Ge⸗ meindevorsteher Knutzen aus Ahrensburg zum Landrat er⸗

t. 71 2* ““ Landrate Knutzen ist das Landratsamt im Kreise

Stormarn (Sitz Wandabek) übertragen worden.

Ministerium für Volkswohlfahrt.

Mit Rücksicht auf die erhebliche weitere Steigerung der erstellungs⸗ ꝛc. Kosten für s herterp siiseren ist der Apothekenver kaufspreis hierfür vom 26. Februar d. J. ab

wee folgt festgesetzt woroen:

Nr. 0 200 Immunitätseinheiten auf Nr. 99 Nr. II 1000 Ne. III 1500 Nr. IV 2000 Nr. V 3000 1 cem 500 fach 977 77 7/ 2 77 77 71 2 77 77 77 F9 72 77 7⁷

2541 Witwenkrankenrenten, 56 428 Wassen⸗⸗

Witwerrenten, so daß am 1 Januar

usatztenten weggefallen, 1999”, n de ge Invaltbenrenten, 102 386 Krankententen, 242 015 Altersrenten, 84 397 Wit oen⸗ und Witwerrenten, 3634 Witwenk ankenrenten, 494 004 Waisenrenten, 258 u“ liefen. Danach hat sich im letzten Vierteljahre der Be tand an fgoalidenrenten um 9153, an Krankenrenten um 2060, an stersrenten um 3939, an Witwen⸗ und Witwerrenten um 4091, an Wilwenkrankenrenten um 283, an Waisenrenten um 9249, an Zusatzrenien um 23 erhöht.

s einschließlich 31. Dezember 1919 ist Witwengeld in 184 g⸗ Föl sbavon entfallen 4987 auf das letzte Viertel⸗ jahr) und Waisenaussteuer in 19 682 Fällen (davon entfallen 1773 auf das letzte Vierteljahr) bewilligt worden.

Auf Kriegsteilnehmer entfaullen bis Ende Dezember 1919 47 v„o 250 806 Kcankenrenten, 5248 Witwen⸗ renten, 2062 Mitwenkranken enten, 7 722 Waisenrenten, 17 Zusatzrenten, 104 915 Witwengelder und 5921 Waisenaus⸗ steuern, insgesamt 754 083 Fälle.

A erkung: In den Angaben für 1919 sind die Zahlen ffür die E1“ Elsaß⸗Lothringen und die Pensionskasse der Reichseisenbahnen nicht enthalten.

WM“ —,

e Belassung des Oberpräsidiums der Provinz andeh Sühere⸗ Kiel bas die Staatsregierung nicht Voraussetzung der Zurückverlegung nach Schleswig ist aber eine Entwicklung der politischen Verhältnisse, die nicht mehr die ständige Anwesenheit des Oberpräsidenten in Kiel erfordert.

Die ganze Besprechung nahm einen höchst harmonischen Verlauf. Es ist in ihr das Best eben ein⸗s wechselseitigen verständnisvollen Zusammenarbeitens im deutschen Sinne voll in die Erscheinung getreten.

rereaere olffs Telegraphenbüro“ aus Natibor meldet, che Aallal oren in den zum oberschlesischen Abstimmungsgebiet gehörenden Dörfern Sandau, Kranowitz und Goß Peterwitz für den Anschluß au Tsch chien.

Der deutsche Fommissar ist bereits angewiesen worden, gegen die Agitatien in schärsster Weise einzuschreiten.

8

Danrig.

Die Konstituierung eines Staatsgrats für das Gebiet der Freisadt Danzig war vorgestein der Gegenstand einer Besprechung bei dem Obe kommissar Sir Regianald Tovper. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet soll beab sichtigt sein daß durch eine Verordnung des Oberkom missars ein Staats rat wird, der den Oberkommissar in

gebildet deurscher Metallarbeiter H. D. am 20. September 1919 ab⸗

geschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die eisen⸗, stahl⸗ und metallindustriellen Werke mit Ausnahme der Kleinindustrie und der Handwerks⸗ bet iebe wird im vorgenannten Umfange gemäß 8 2der Ver⸗

en F Fer. 8 S. b über Rohfette 8 Preußen.

vom 16. März 1916 (Reichsgesetzblatt S. 165) werden uater 3 1 rger Tagung vom 1. März ge⸗ I“ die Rohfettübernahme⸗ b v messtei Thimm, 24. November 1919 (Deutscher Reiche anz iger Iversen und dem Abgeordneten Michelsen, wurnde gestern

Der zwischen dem Zentralverband der Angestellten, Bezirk Groß Berlin, und dem Arbeitgeberverband Berliner Tapisserie⸗ fabrikanten am 11. November 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Tapisserie⸗

der Führung der Regierungsgeschäfte unterstützen soll Dieser Staatsrat soll bestehen aus dem Oberregierunge⸗ rat von Kameke, dem Oberbürgermeister Sahm un als Vertreter für die ländlichen Kreise dem Re ierungera

ür Wissenschaft, Kunst

der Erklärung des Reichsarbeinsministeriums verbindlich ist, können

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Tarifregi ers eingetragen worden:

gestelltenverbände, Ortsausschuß Bremen, dem der Angestellten, Ortsgruppe Bremen, dem Gemerkschoftsbund der Angestellten Ortsausschuß Bremen, und dem Arbeitgeber⸗ verband des Textileinzelhandels und der Branchen in Bremen am 14. Oktober 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalis⸗ und Arsellungsbedin ungen ür die kaufmännischen An gestellten in Geschäften branche, in Hut⸗ und äusern wird gemäß § 2 der Verordrung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für

8

ministerium, Ber er regelmäßigen Diensthunden eingesehen werden.

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

registers eingetragen worden:

e Senthele eboß

bedingungen für die gewerblichen Arkeiter in den Betrieben,

Auerbach

Lengenfeld i. V., Muͤhlgrün i. V., Rebesgrün i. VB, Rodewisch i. V., Schreiersgrüön i. V., Sorga i. Treuen und Weischlitz für alggemein verbindlich erk ärt allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920.

ministerium, Berlin NW. 6, Luisen snoße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäf igen Diersistunden eingesehen werden.

Bremen für alloemein verbindlich erklärt. bindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920.

ordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Düsseldorf und der Gemeinden Ratingen, Lintorf und Erkrath für allgemein verbindlich erklärt. Ugemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Februar 1920. Der Reichsarbeitsminister.

J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits. ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstroße 33,34, Zimmer 161, während der regelmäßigen eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarispertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeiteministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen

Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 25. Februar 1920. Der Registersührer Pfeiffer.

Bekanntmachun Unter dem 25. Februar 1920 ist auf Blatt 646 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der Säch⸗ sischen Textil⸗Industrie zu Chemnitz, dem Heutschen Textü⸗ arbeiterverband und dem Zentralve band der Maschinisten und Heizer unter Zuziehung des Tarifausschusses für die vogt⸗ ländische Ausrüstungsindustrie om 6. September 1919 ab⸗ geschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ uvnd Arbeits⸗

die auf die Ausröstung von Erzeugnissen der vogtländischen Texteindustrie (Stickereien, Spitzern, Gardinen, Külle) ein⸗ ger chiet sind, und zwar auch insowert, als diese Betriebe noch andere als die genannten vogtländischen Spezlatartikel aus⸗ rüsten, mird gen äß § 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Ortshaften:

i. V., Falkenstein i. V., Netzschkau, Oelsnitz i. V., Plauen i. V., Reichenbach i. V., Treuen i. V., Elsterberg,

V., Veiten höuser bei Die

Der Reichsarbein minister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Reglsterakten können im Reichsarbeits⸗

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge

Berlin, den 25. Februar 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bek nntmachung. Unter dem 25. Februar 1920 ist auf Blatt 649 des

Der zwischen dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ Zentralverband

ihm verwandten

der Textil⸗ Weißwaren⸗, und Kauf⸗

utz⸗ und Modewaren⸗, Wäsche⸗ und errenartike!⸗Geschäften, in Waren⸗

das Gebiet der Stadt Die allgemeine Ver⸗

Reichsarbeusminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Regifterakten können im Reichsorbeits⸗ sn NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während

Der

Arbeitgeber und 2F1beitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge

Berlin, den 25. Februar 1920. 8 8

12 Bekanntmachung. Unter dem 25. Februar 1920 ist auf Blatt 650 des Tarif⸗

Der zwischen der Freien Konditoren⸗Innung in Essen

Tar

wird gemäß

Arbeitgeber und der Erklärung des

B

bindlich erklärt. dem 15. verträge

Tarifvertrags aus.

ministerium,

der Erklärung des R

Der

Unter dem 25.

ember 1919 zur

Das Tarifregister

arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, wäͤhrend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 25. Februar 1920. Der Registerführer.

B e

Der

der Nahrungs⸗ und Genußmittel⸗Indu trie⸗

gewerbe wird gemäß § 2 der Veror 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. verbandes G Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die 1. Bei frischem Rinderfett bei einem allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Jann b Der Rei

1“ 98 .

Das Tarifregister und die Registerakten arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luif während der regelmaͤßt

von den FL“ Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 25.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Unter dem 25. Februar registers eingetragen Der zwischen dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ gestelltenverbände Ortsausschuß Gera⸗R., verband für Gera und Umgegend am 10. September 1919 cb⸗ geschlossene Tarifvertrag sowie die protokollarischen Er⸗ klärungen hierzu vom 11. September 1919 zur Regelung der Geholss⸗ und Anstellungsbedingungen gestelllen im Großhandel, in der gewerbe wird gemäöß 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456 Gera⸗R. und der eingemeindeten Vororte für allgemein ver⸗ Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit Sie erstreckt sich nicht auf Arbeits⸗ ür die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls könftig für einen Handels⸗ und Industrie⸗ oder Verkehrs⸗ ein besonderer Fachtarffvertrag für allgemein ver⸗ indlich erklärt wird, scheidet dieser mit dem Beginn

meinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich

anuar 1920

Der Reichsarbeitsministe

Das Tarifregister und die Registerakten können Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 25. Februar 1920.

itregisters eingetragen worden:

Der zwischen der Vereiniaung der Metallindustriellen im oberen Erzgebirge, Sitz Annaberg, und dem Meetallarbelter⸗ berband, Bezuksseitung des 4. Bezirks, eS hessh.. Tarifvertrag nebst

ingungen für die gewerhlichen Arbeiter in der Metallindustrie 2 der Verordrung. (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) sür 8 mannschaft Arnaberg für allgemein verbindlich erklärt. allgemeine Verbindlschkeit beginnt mit dem 1 Sie erstreckt sich nicht auf die reinen Handwerksbetriebe. Der Reichsarbeitsminister. .

Unter dem 25. Februar 1920 ist auf Blatt 658 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

zwischen dem Reichsverband deutscher Ortsgruppe Warendorf, des Kreises Warendorf am 13. September 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten wird für Großhandel und die Industrie gemä vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S.

Larbeitsminister. J. V.: Geib.

en Dienststunden eingesehen werden.

rbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge Reichsarbeitsministenums verbindlich ist, können Abdruck des Tarifvertrags gegen

einen

Februar 1920.

ekanntmachung.

worden:

der allge⸗ bes allgememen

J. V.: Geib.

im Reichsarbeits⸗ Zimmer 161,

für die der Tarisvertrag infolge eich sarbeitsministeriums verbindlich ist, können

Registerführer.

kanntmachung. Februar 1920 ist auf Blatt 647 des

Pfeiffer.

ks, am 30. Juni 1919 Nachtrag vom 22. De⸗

Regelung der Lohn⸗ und Arbeisbe⸗

vom 23. Dezember 1918 8 Gebiet der Amts haupt⸗ Die Februar 1920.

J. V.: Geib. und die Registerakten können im Reichs

für die der Tarifvertrag infolge Abdruck des Tarifvertrags gegen

Pfeiffe

kanntmachung.

Angestellten, und dem Verein der Gewerbetreibenden

den

§ 2 der Verordnung

und dem Arbeitneber⸗

der kaufmänmschen An⸗ Industrie und im Verkehrs⸗ § 2 der Verordnung vom 23. Dezember ) für das Gebiet der Stadt

dnung vom 23. Dezember S. 1456) für das Gebiet des Zweck⸗

r 1920.

1 können im Reichs⸗ enstraße 33/34, Zimmer 161,

1920 ist auf Blatt 652 des Tarif⸗

V

born bei Saarbrücken,

Rohfet übernahmepreise vom 1. März 19 gesetzt:

Roh⸗ fettanfall von einem Schlachttier: Preisklasse I von mehr als 15 kg.. . II 8 IV 5 kg und darunter 2. Für die übrigen Rinder⸗ un 1. Frisches Schaffeit v 2. Nichifrisches Rinderfett. 3. Schaffett 86 56 0 86 1 8, 11X 4. Nbfalfet 3,— 5. Fettbrocken und frisches trockenes Darm⸗

abschneibetektk 7,50 den 4. März 1920.

Der Reichswirtschaftsminister. 3 V..

8 Bekanntmachung.

Der Herr Reichs wirtschaftsminister hat durch Erlaß vom 3 Februar 1920 die von der Ersten Allgemeinen Unfall⸗ und Schadens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft in Wien beantragte Genehmigung der Abänderung des § 3 der Satzung

erteilt. Femia kann die Gesellschaft die Rückversicherung in allen

gesetzlich gestatteten Versicherungszweigen betreiben.

Berlin, den 28. Februar 1920.

Das h für Privatversicherung. 3 aup.

6, 1 kg.

chaffette:

9,— für 1 kg, 1 kg, 1 kg, 1 kg,

ü8 / 29

2 * * 0

1 kg.

44 45, 46 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten: Nummer 43 unter

Nr. 7327 eine Bekanntmochung über die Verlängerung des Stahlwe ksverbandes, vom 26. Februar 1920,

Nr. 73828 eine B kanntmachung über Druckpapierpreise, vom 27 Februar 1920,

c. 7329 eine Verordnung über die Erhebung einer zu⸗ folge der Aufhebung der Höchstpeeise für Häute, Felle und Leder zu leistenden Abgabe, vom 26. Februar 1920,

Nr. 7330 eine Bekanntmachung zur Aenderung der Aus⸗ führungsbestimmungen über den Verkehr mit Zündwaren vom 30. September 1919 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1779), vom 19. He⸗ bruar 1920,

Nr. 7331 eine Bekanntmachung zur Aenderung der Aus⸗ führungsben mmungen über den Verkehr mit Zündwaren vom 22. Dezember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 2151), vom 19. Fe⸗ bruar 1920,

Nec. 7332 eine Bekanntmachung über Druckpapier 28 Februar 1920;

Nummer 44 unter

Nr. 7333 eine Bekanntmachung über die Wiederherstellung

von Lebens⸗ und Krankenversicherungen, vom 27 Februar 1920, No, 7334 eine Verordnung, betreffend die Begründung der

Zuständigkeit des Reichswirtschaftsgerichts durch Vereinbarung,

vom 18. Februar 1920;

Nummer 45 unter

Nr. 7335 eine Bekanntmachung zur Ausführung des Ge⸗

setzes über Steuernachsicht vom 3. Januar 1920 (Reicha⸗

Gesetzbl. S. 45) vom 24. Februar 1920, Nr. 7336 eine Vekanntmachung über Abänderung der

Preise für Kleie und die bei der Lieferung von Kleie ver⸗

wendeten Säcke, vom 28. Februar 1920,

Nr. 7337 eine Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung

der Prioritätsfristen, vom 2. März 1920;

Nummer 46 unter

Nr. 7338 eine Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über die Pe⸗ kämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, vom 21 Februar 1920. Berlin, den 3. März 1920.

Postzeitungsamt. Krüer.

vom

Preußen.

Ministerium fur Handel und Gewerbe.

Der Bergwerksdirektor des Steinkohlenbergwerks Göttel⸗ Oberberarat Bellinger, ist an das

1456) im Gebiet

preußische und braunschweigische Gemeinschaftsbergwerk am

Rammelsberge bei Gos

ar versetzt worden.

vom 27. November 1919) die für die 20 ab wie folgt, fest⸗

(Frauenschulen) oder ar Sngren erworben worden

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 43,

Ministerium üe und Volksbildung.

Mit dem Sächsischen Ministerium des Kultus und

zffenilichen U terrichts in Dresden ist ein Uebereinkommen wegen gegenseitiger zeugnisse

Anerkennung der Befähigungs⸗ für Kindergärtner innen getzoffen. Dos Uebereinkommen erstreckt sich auf die Zeugnisse, die auf Grund der staatlichen Bestimmungen über die Prüfung der Kie der⸗ gärtnerinnen in Sachsen an den staatlich anerkannten Kinder⸗

gärtnerinnenseminaren und die in Preußen an Oberlyzeen

faatlich anerkannten Kindergärtnerinnen⸗ sind. Vorstehendes wird zur Beachtung mitgeteilt. Berlin den 26. Februar 1920. Der Minister für Wessenschaft Kunst und Volksbildung. J. A.: Klotzsch.

Bekanntmachung.

semäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1cg8 7he enen Seite 152) wird zur öffentlichen Kenntnis gebrocht, daß der im laufenden Steuersahre aus dem Betriebsjahre 1918 99 .ee Unternel mens der Ahaus⸗Enscheder Eisen⸗

bahn⸗Gesellschaft zu Ahaus von der im preußischen Staats⸗

ebiete belegenen Strecke Ahaus Landes grenze 45 248 Mark 98 W veträat. 8 1 Münster (Westf.), den 3. März 1920. Der Eisenbahn kommissar. J. V.: Gerstberger.

Bekanntmachung. d f Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung un⸗ 1b vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S 603) babe ich dem Geschäftsführer Paul Farchmin in Berlin, Alexanderstraße 12, Restaurant Reichskaffee durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen I wegen Unzuverlä sigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersa 2 . Berlin O. 27, den 2. März 1920. 8 Der Polizeipräfident. Abt. W. J. V.: Dr Wei Bekanntmachung. · n Erwin Paukstadt, Gartenstraße 60, die S I 1919 erteilte Großhandelser laubn 6 für Nahrungs⸗ und Genußmittel wegen Unzuverlässigkeit entzogen worden. Elberfeld, den 26 Februar 1920. 1 Der Vorsitzende der Handelszulassungsstelle. Dr. Beitzen.

1““ und Händler a u e

An 88 vi 6 Grund 8 Bundes atsveordnung vom 23. Scptember 1915 (-GBl. S. 603), betr. Fernhaltung hn lässiger Personen vom Handel, der Handel mit Leben b Futtermitteln, insbesondere mit H. ü lsenfr üchten, untersagt worden.

Luüͤneburg, den 26 Februar 1920. Der Landrat. Albrecht.

———

Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

W11““

Deutsches Reich.

Der Ausschuß des Reichsrats für umere Verwaltung hielt heute eine Sitzung.

Nach einer im Reichsversicherungs amt gefertigten Zu⸗ sammense sind 66 den 31 Landezversicheꝛmnasanstalien und den 10 vorhandenen Sonderanstalten bis einschließlich 31. Dezember 1919 2873 249 Invalidenrenten, 464 622 K ankententen, 789 988 Altersrenten, 101 299 Wilwen⸗ und Witwerrenten, 6175 Witwenkraakenrenten 550 432 Waisen⸗ renten (Rente an Waisenstamm), 339 Zusatzrenten bewilligt worden. Davon sind in dem te Kalender⸗ vierteljahre 34 531 Invalidenrenten, 13 8 Krankenrenten, 10 494 Altersrenten, 5126 Witwen⸗ und Wttwerrenten, 439 Wütwenkrankenrenten, 13 377 Waisenrenten, 26 Zusatz⸗ renten festgesetzt worden. Infolge Todes oder aus anderen Gründen sind bereits 1 887 913 Javalidenrenten, 362 236

b

zu den Kommunalabgaben einschätzbare

8

schen Staatsbürgers, und daß unter Entwicklung

willens in einem Landesteil durchgeführt werden kann. der Selbstverwaltung fordert

vormittag vom preußischen Ministerpräsidenten Hirsch und dem Minister des Heine in Gegenwart des Vertreters des Auswärtigen Amts Geheimrats Trautmann empfangen. Nach einer von „Worffs Telegraphenbüro“ verbreiteten. amt⸗ lichen Mitteilung fand eine dreinündige gründliche Aussprache über den ganzen Fragenkamplex statt. Der Minister Heine gab eingangs folgende Erklärung ab: In Uebereinstimmung mit der Preußischen Regierung erkläre Deputation folgendes: 8 Dar Preußische Staatsregierung spricht die Zuversicht aus, daß die deutschen Brüder in dem schleswigschen Abstimmungsgebiet in der Zeit bis zur Abstimmung und bei dieser selbst ohne Unterschied der Parteistellung alles Streben und Wirken einzig auf die Erhaltung dieses alten deutschen Stammes beim deutschen Gesamtvaterland richten werden. Die Preußische Regierung und Volksvertretu sind davon durchdrungen, daß die politische, sittliche un kulturelle E deren unser Volk nach 5 furchtbaren Zusammenbruch bedarf daß die Bildung 588 neuen demokr tischen Siaatsgefühls an Stelle der alten ganz undeut chen J nur sassde 1 15 eie ingal ferwilligen Tätigkeit jed zel . ö dentsche Stamm auf seine Art 11“ 18 9 igswesen, in Kunst und Literatur daran selbständig mitwirken I1“ besonders muß dies gelten von den deutschen Stämmen, die berufen sind, die Grenzen deutschen Gebietes gegen Abreißung, das deutsche Volkstum gegen Zurückdrängung und Entdeutschung zu schutzen. Die Regierung des will, daß Schleswig⸗Holstein, wie auch die Landesteile, eine möglichst weitgebende Selbständig⸗ keit in provinzialen und Gemeindeangelegen, heiten in den Grenzen der Reschsverfassung und der allgemeinen Gesetzgeb ng erhält. Die Reichsverfassung hat be eits bestimmt, da die Ha fle der preußischen Vertreter im Reichsgrat von den

seiner besonderen

erfassung sieht eine Mitwirkung dieser Reichsratsn itglieder aus den an G“ wichtigen Akten der preußischen Ges tz ebung vor. Nach den im Min sterium des Innern aufgestellten Ent vürfen für die neue Selbswwverwaltung (Städteordnung, Landgemeindeordnung, Provinzialordnung) soll überall das Selbstbe stimmun 6⸗ recht der kommunalen Körperschaften befestsgt und erweitert werden. Den Städten soll die

verden. ie Erhaltung der dem Grundgedanken der Demokratie -z der 2 entsprechenden Schleswig⸗ Holst inischen Sonderrechte soll dabei ausdrückrich w werden. Niemand denkt daran, einer schematischen Gleichmacheret wegen, höhere Kultur⸗ formen und individuelle St mmesgewohnheiten zu vernichten. Schon durch die Reichsverfassung ist es gesichert, daß die Am t8,sv rach e in gemischtsprachigen Gebieten nach den Bedürznissen der ö bestimmt wild, was selbstverstäͤndlich nicht ohne Zustimmung her. 88— auch, daß gf die B. Fa bange⸗ 5 Aemter die Bevörkerurg der Provinz Einfluß haben bnn 8 deheeg Sinne werden auch die Kreis⸗ und die Provinzial⸗ ord ung und die allgemeine Landesverwaltung aufgebaut werden. Das neue Preußen kennt keine Unterdrückung irgendwelchen Volks⸗ tums. Auf Freiheit und Vertrauen wird der Staat aufgebaut sein. Dies gilt selbstverständlich auch 8 E11“ an n brache. te leswig⸗Holl e er, Feste e Faes c. n mit der Waffe verteidigt haben,

ei der Abstimmung Bekenntnis für das Heutschtum 1 ihr küͤnstiges Geschick als Deutsche im Verbande mit den übrigen Deutschen selber zu gest lten.

Namins der Deputation erwiderte Herr Iversen darauf u. a. folgendes:

Wir nehmen die Erklärung der Staatsregierung entgegen. Wir erkennen die schwierige Lage der Staatsregierung und der * regierung gegenüber den von uns vorgetragenen Wünschen an. 8 Situation, die besonders schwierig ist, weil alle Bestimmungen über die Verfassung des preußischen Staats und über die vaceheshs enne in der Schwebe sind, und bindende Erklärungen darum nicht abgegeben werden können. Wir entnehmen aber aus der Erklärung der Staats⸗ regierung, daß die Wünsche der Bevölkerung Schleswig Holsteins auf weitgehende Selbständi keit in der kommunalen und A5 vinztellen Selbstverwaltung befriedigt en können. Was unser Vorgehen im einzelnen betrifft, . lege ich Wert darauf zu betonen, daß diese SSeees 5 in der Rendesburger Versammlung ihbren 8 8 3 nichts mit irgendwelchen Sonderbestrebungen oder rödeleien zu tun hat. Sie ist geboren aus der Not der Stunde un Iehessen von rein vaterlaͤndischen Gefühlen. Die Liebe zum großen vr lande und die Liebe zur engeren Heimat hat uns bewogen, ie 5— starke gemeinschaftliche Gefühl in einem einheitlichen zusammenzufassen. Dem Druck von Norden mußte ein starker Volks⸗ wille entgegenspringen, so glühend heiß daß die Freude des Frefafsene vergeht. Wuchtig und elementar sollte der alten Stammes, den man vergewaltigen will, Fluren und Haine 82 brausen. Wir wollten dem engsten Zusammenschluß aller 8.S.8. Schleswig⸗Holsteiner im Geiste der Vaäter zum Schutze der Heima warmen und tatkräftigen Ausdruck verleihen.

Reihe von

m Ve laufe der Aussprache wurde noch eine 52 In bezug auf den wichtigsten Punkt, die Forderung der Deputation nach Rückverlegung es bereits vor der Revolution nach Kiel verlegten Oberpräsidiums nach Schles vig, gab der Minister Heine noch eine Erklärung ab,

Krankenrenten, 547 973 Altersrenten, 16 902 Wüwen⸗ und

die besagt: t

neuen Preußen

preußischen 2 ovinzen bestellt wird. Der Entwurf der preußischen

Wahl zwischen verschiedenen Formen der Gemeindeverfassung freigestellt

werden dasz ist die G Hoffnung der Staatzregjerugg ihr

Venski, komm ssa ischen Landrat des Kreises Dan iger Höhe P en Bölaeda sollen zu den Sitzungen des Staaterats in besoderen Fällen hinzugezogen werden. Der Staatsrat stellt nur ein Proolsorium dar. Sobald die Wahlen für eine verfassungebende Versammlung staitgefunden haben, ist in Aussicht genommen, durch einen Ausschuß dieser verfassung⸗

gebenden Versammlung eine Mitwirkung der gesamten Be⸗ ich älberna bei den Arbeiten des Staatsrats stattfinden zu lassen.

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Großbritannien und Irland.

Der Oberste Rat wird dem „Evening Standard“ zufolge eine Denkschrift üͤber die Teuerung veröffent’ichen, deren beide ersten Abschnitte sich mit Deutschland befassen. Es heißt darin, Deuischland sei für den gesamten Welthaushalt unentbehrlich. Ohne deutsche Erzeugungskraft und deutsche Organisation gehe die Kauffraft Furopas zugrunde, und Europa werde von Amerika und Japan überflügelt. Die All ierten müßten Deutschland bei seinem Wiederaufbau behiflich sein. Wenn man Deutschland und F ankreich nicht ungefähr in den⸗ selben Zustand zu ückbringe wie vor dem Kriege, damit die In ustrie beider Läcder wieder fo tfahren könne zu arbeiten, könne das wirtschaftliche Gleichgewicht nicht wiederhergestellt werden.

Der italier ische Ministerpräsident Nitti hat auf der Londoner Konferenz dem „Echo de Paris“ zufolge den formellen Antrag gestellt, den ungarischen Friedensvertrag um⸗ zuändern. Die drei Millionen Magyaren auf südslawi chem, rumänischem und tschecho⸗slowakischem Gebiet müßten Ungarn zugesprochen werden.

Zu der Grenzregulierung zwischen England und

Belgien im vormaligen Deutsch⸗Ostafrika meldet die „Times“, daß Belgiens Anteil an dieser früheren deutschen Kolon ie erheblich sei. Belgien gewinne etwa 18 000 Quadrat⸗ meisen wertvoollen Landes Es besite jetzt in Afrika über eine Million Qundratmeilen Land.

Nach einer Reutermeldung wurde gestern mitgeteitt,

daß Griechenland die Kontrolle über Thrazien er⸗

halten werde.

Das Kriegsministerium teilt dem „Telegraaf“ zufolge mit, daß die Generale Karopatkin und Brussilow aktiv auf seiten der Sowjetregierung an den militärischen

Operatlonen in Kurdestau teilnehmen.

Der Unterstaatssekretär des Aeußern erklärte laut Meldung des „Telegraaf“ auf eine Anfrage im Unter⸗ hause, der offizielle Vertreter der britischen Regierung in Budapest habe die ungarische Regierung andaaernd auf die Notwendigkeit hingemwiesen, die des Mordes an Bela Somogyi und anderer Morde Schuldigen zu ermitteln und zu bestrafen. Die britische Regierung wolle jedoch nicht das Recht des unga⸗ rischen Volkes, sich nach eigenem Wunsche eine Re ierung zu wählen, verkennen, solange die Haboburger Dynastie nicht wieder hergestellt de und keine Feindseligkeiten gegen benach⸗ barte Staaten unternommen würden.

In Erwiderung einer Anfrage bezüglich der Armenier⸗ niedermetzelungen erklärte der Premierminister Lloyd diese Frage würde zwischen den alliierten Regierungen und den Vertretern in Konstantinopel verhandelt. Die Alluerten seien zu einem Beschluß gelangt, der den alliierten Marine⸗ und Militär⸗

vertretern in Konstantinopel übermittelt worden sei, deren Gutachten noch abgewartet werde. Die Alliierten seien sich des Ernstes der Lage wohl bewußt und müßten sehr energische Maßnahmen treffen, um die Minderheiten zu schützen. Dies hänge jedoch in sehr weitem Maße von dem Gutachten ab, das man aus Konstantinopel erhalte. Lloyd George fügte hinzu, es sei nicht ratsam, eine Erflärung ab⸗ zugeben, bevor die Aktion der ganzen Welt offenkundig sei.

Zur Frage des Schutzes der Bevölkerung von Cilicten erklärte Lloyd George, sie hänge mit Bezug darauf, ob es besser sei, daß die Streitkeäfte sich in Konstansnop ! oder weiter südlich an der Küste befinden, von dem Gutachtea der Marine⸗ und militärischen Ratgeber ab. 1“

Die Botschafterkonferenz hat gestern vormittag unter dem Vorsiz von Jules Cambon eine Anzahl Fragen besprochen, die die in Deutschland tätigen interalliterten Koatrollkommissionen aufgeworfen haben, darunter diejenige wegen der deutschen Funkenstationen im Sinne des Artikels 197 des Versailler Vertrags. Die englischen Delegierten verlangten kräftige Maßnahmen gegen Ausschreitungen der Ungarn in West⸗ ungarn. Die beiden letzteren Gegenstände konnten nicht zu 1 Ende behandelt werden, deshalb findet Sonnabend eine neue Sitzung statt. Eine bulgarische Note verlangt, daß Bulgarien das im Vertrag von Neuilly vorgesehene Söldnerheer durch eine eingeschränkte obligatorische Rekrutierung ersetzen dürfe.

Die nächste Konferenz der alliierten Minister präsidenten soll Anfang April in San Remo stattfinden.