1920 / 56 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

vb“ des Statistischen Waren erzeichnisses Aus dem 11. Abschnitt.

Beschriebenes und bedrucktes Papier als Altpapier 1üe4 Bücher in allen Sprachen, auch Gebetbücher, gedruckt 8 oder geschrieben, auch mit beigedruckten, heigehefteten oder beigelegten Bildern aller Art; Bücher mit Schriftzeichen für Blinde; alle diese auch gebunden. Zeitungen, Zeitschrrte)n .

Aus dem 15. Abschnitt.

Glasröhrchen für Beleuchtungszwecbe Glaspe len . . . . . 2* * 2 2* 0 25 5 . aus 759 Glasflüsse und Glassteienn .. aus 760 Glasbehänge und Glasknöpfoeoe)e . (758 und aus

763 a— c Geschliffene und ungeschliffene Glaslinsen für die Her⸗ stellung von Taschenlampen . aus 763a

Aus dem 18. Abschnitt. 161116ääe4

II. Der Reichstommissar für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung hat den Zollstellen folgende Ermächtigungen von allgen einer Bedeutung erteilt:

n. Die Einfuhr von in⸗ und ausländischem Papiergeld aller Art, von in⸗ und ausländischen Banknoten und anderen Wertpapieren, Dividenden⸗ und Erneuerungsscheinen, Wechseln, S ecks und Anweisungen ohne besondere Bewilligung zuzulassen. (Die Er⸗ mächtigung gilt nicht für auf Rubel lautende Geldzeichen);

b. die Einfuhr von Gegenständen, die nachweislich dazu bestinmt sind, als Muster zur Ausführung von Lieferungsaufträgen aus⸗ ländischer Besteller zu dienen und deren Uebersenrung ohne Berech⸗ nung erfolgt, ohne Bewilligung zur Einfuhr zuzulassen;

c. Zeichnungen und ähnliche Unterlagen, die nachweislich dazu bestimmt sind, als Muster zur Ausführung von Lieferungsnufträgen ausländischer Besteller zu dienen und deren Uebersendung ohne Be⸗ rechnung erfolgt, ohne besondere Bewilligung zur Einfuhr zuzulassen;

d. im Grenzverkehr für jede haa die Einfußr von Lebens⸗ mitteln aller Art dergestalt ohne besondere Einfuhrbewilligung zuzu⸗ lases. d2 jede einzelne Person von jeder Art Lebenemitteln je bis

kg sowie

Zigarren bis 300 Stück, Zigaretten bis 500 Stück, Rauch⸗ gabak bis 1 kg, Wein bis 1 Liter, Spirituosen bis 1 Liter, einführen darf. Die für jede Person freizugebende Gesamtmenge darf jedoch 10 kg und 2 Liter nicht übersteigen. Bei der Einfuhr über die badische Grenze aus der Schweiz wird die voestehende Er⸗ mächtigung bezüglich der Zigarren auf 1000 Stück süör jede einzelne Person erweitert; b

e. im Reiseverkehr Reisegut (Handgepäck und aufgegebenes Ge⸗ päck mit Lebensmitteln, ausgenommen Ananas, Ingwer, Vanilee, Kaviar, Kavigarersatzttoffe, Kaviarlake, Lan 1;. Hummera und Austern, im Gewicht von je 2 ½ kg jedes Lebensmittels ohne Be⸗ schränkung der Gesamtmenge sowie 2 ¾ kg Seife, Kerzen und Stärke) aus allen Ländern, sofern die Einfuhr nicht zu Handelszwecken er⸗ folgt, ohne Einfuhrbewilligung zur Einfuhr zuzulassen. Kaffre, Tee, Schokolade und Kakao dürfen im Reisegut bis zum Genicht von 6 1 kg für jede Person enthalten sein, Zigarren, Zigaretten, Fen tabak, Wein und Spirituosen in den unter d angegebenen

engen;

f. die von zurückkehrenden Auslandsdeutschen mietgeführten alten und neuen Gebrauchsgegenstände zum eigenen Gehrauch oder zum Gebrauch ihrer Angehörigen in der H imat gegen den Nachweis der Bestimmung ohne besondere hs,7e.Egen —, Ihnen; Dies gilt auch für die Einfuhr der von zurückkehrenden Auslandsdeutschen mit⸗ achg lte Lebens⸗ und Genußmittel sowie sonstigen Konsumtibilien Seife usw.), sofern diese Waren für den eigenen Gebrauch der Rück⸗ wanderer und denjenigen ihrer Angehörigen in der Peumat bestimmt sind, und sofern sie nicht über einen Jahresbedarf für die einzelne Person hinausgehen;

8 akete mit Lebensmitteln, ausgenommen Wutter, leisch und Fleischwaren, Speck. Mehl, Zucker, Ang as, Ingwer, anille, Kaviar, Kaviarersatzstoffe, Kaviarlake, Languten, Hummern

und Austern, zum vgenen Gebrauch der Einfuührenden im Ro gewichte bis b kg aus allen Zändern ohne Ei fuhrbewilligung zuzulassen. In

674 a auß 6745

2* 2 4

aus 736 b

8 2

diesen Postpaketen dörfen Margarine, Schmalz, Gebäck, Teigwaren,

Hucke ect und andere Waren der Zolltarifnummer 209, ferner Kaffee, ee, Erzeugnisse der Kakao⸗ und Schokoladenindustrie nur bis zum Gewicht von 1 kg sowie Seife, Kerzen und Stärke bis zum Gesamt⸗ gewicht von 2 ½ kg enthalten sein; 1

h. Sendungen aus den badischen an der Schweizer Grenze und in der Schweiz gelegenen Zollausschlüssen unter gewissen Voraus⸗ setzungen ohne Bewilligung zur Einfuhr zuzulassen;

i. im Zollagerverkehr von Aus⸗ und Einfuhrbewilligungen dann absehen, wenn vom Auslande kommende Waren zum Lager gehen

und Waren vom Lager nach dem Auslande S 2 oder auf ein anderes Transitlager unter amtlichem Mitverschlusse gebracht werden. Diese Vergünstigung findet auf den Verkehr von Zollagern des un⸗ besetzten Gebiets nach solchen des besetzten Gebiets Deutschlands keine Anwendung. (Zu vergl. Bekanntmachung vom 18. Februar 19²⁰ . r. 43 vom 20. Februar 1920.)

k. Liebesgaben aller Art, die aus dem Ausland nachweislich als Geschenke zum eigenen Bedarf der inländischen Empfänger eingehen, ohne Bewilligung zur Einfuhr zuzulassen.

III. Durch § 2 der Bekanntmachung zur Ausführung der Ver⸗ ordnung vom 16. rest 1917 über die Regelung der Einfuhr vom 16. Januar 1917 (Reichs Gesetzbl. S. 42) sind die Zollstellen ferner ermächtigt, ohne Bewilligung des Reichskommissars für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung zuzulassen.

1) Die Einfuhr der auf Grund des § 6 Ziffer 1 bis 190, 12

und 14 des Zolltarifgesetzes vom 25. Dezember 1902 (Reichs Gesetzbl.

S. 303) vom Zolle befreiten Gegenstände, es sich nicht um

Edelsteine oder echte Perlen sowie mit echten Edelsteinen oder echten veg. besetzte oder sonst verbundene Gegenstände im Werte von mehr als

zweihundert Mark handelt, auch wenn sie als angelegter Schu uck auf der Person getragen werden. Der Reichskommissar für Aus⸗ und Einuhrbewilligung kann weitere be. vor chreiben;

2) die Einfuhr von Gegenständen im kleinen Grenz verkehr für die Bewohner des Grenzbeztrks;

3) die Einfuhr von Gegenständen bei einem bestehenden Ver⸗ edelungsverkehr sowie im Ausbesserungs⸗ und Rückwarenverkehr, soweit es sich nicht um Epelsteine oder echte Perlen oder mit Edel⸗ steinen oder echten Perlen besetzte oder sonst verbundene Gegen stände handelt und soweit nicht sonst hestummte Gegenstände durch den Reichskommisiar für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung hiervon aus⸗ genommen werden;

4) die Einfuhr von Dienstgegenständen für die diplomatischen Vertreter fremder Regierungen und von Gesandtschaftggut im Sinne von Teil II Ziffer 9 und 22 der Anleitung für die Zollabfertigung;

5) die Einfuhr von Lebensmitteln und Kleidungsstücken für die im Deutschen Reich zugelassenen Berufskonsuln fremder Regierungen.

Beerlin, den 29. Februar 1920. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Hirsch.

VBerordnung, etreffend Aufhebung der Zollfreiheit ““ für Mineralöle. ““

Vom N. Februar 1920.

Gesebg die Zwecke der

Ausfuhrnummern

Zobhlerleichterungen vom 8. März 1915 Reschs⸗Gesetzbl.

Auf Grund des Gesetzes über eine vereinfachte Form der fur om werden die Nummern der eiwa

L1“

17. April 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 394) wird von der Reichs⸗

reglerung mit Zustimmung des Reichsrats und des von der vafcfsjwmiggebenben Deutschen Nationalversammlung gewählten Ausschusses folgendes verordnet: .

I.

Die Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend vorüber⸗

Einfuhrerleichterungen, vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl.

3 b 8) wird hinsichtlich der Waren der Nummer 239 des Zolltarifs aufgehoben. .

Die Landesfinanzämter können Waren der Nummer 239 des Zolltarifs, die sich zurzeit des Inkz fttretens dieser Verordnung in deutschen Zollausschlußgebieten oder Freibezirken befunden haben, aus Bih igkeitsgründen zollfrei lessen.

I. Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Verkündung folgenden Tage in Kraft. Berlin, den 27. Februar 1920. Die Reichsregierung. Bauer.

Bekanntmachung,

betreffend Aufhebung vorübergehender Zoll⸗ erleichterungen.

Vom 2. März 1920.

Auf Grund des 8 5 des Uebergangsgesetzes vom 4. März 1919 (Keichs Gesetzbl. S. 285) und der nachgenannten Be⸗ kanntmachungen bestimme ich: 48 8

Es treten außer Kraft die Bekanntmachung über Ser-vn

-. 135 biasichtlich der Waren der Num mern 249,51, 259/60, 788, 828, 845, 861, 865 und 870/71 des Zolltarifs und die Bekanntmachung, betreffend Zollfreiheit für Leim, vom 27. September 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 864). 1

Die Bekann tmachung trütt mit dem auf ihre Verkündung folgenden Tage in Kraft. Berlin, den 2. März 1920. 8 Der Reicheminister der Finanzen. J. V.: Moesle.

—. —,

betreffend den Internationalen Verband zum Schutze des gewerblichen Eigentums.

Vom 3. März 1920. 3 3

Die Regierung der Französischen Republik hat dem Schweiterischen Bundesrat unter dem 27. Februar beziehungs⸗ weise 12. Jun 1917 den Beiritt des französischen Schutzgebiets von Marokko zu der Pariser Verbandsübereinkunst vom 20. März 1883 zum Schutze des gewerblichen Eigentums, revidiert in Brüssel am 14 Dezember 1900 und in Washingion am 2. Juni 1911 (Reichs⸗Gesetzbl. 1913 S. 209), angezeigt.

1 Der Beitritt ist einen Monat nach der Absendung der Anzeige durch die Schweizerische Regierung an die anderen Verbands1änder in Kraft gelreten; die bezügliche Note der Schweizerischen Gesandtschaft ilt vom 30. Juni 1917 datiert.

Berlin, den 3. März 1920. g. Der Reichs minister des Auswärtigen. 72 J. A.: von Stockhammern.

——

Das Verzeichnis der öffentlichen Blätter, die sür Bekanntmachungen aus dem Handels⸗ und Ge⸗ nossenschaftsreaister bestimmt sind (besondere Beilage zu Nr. 3 vom 5. Januar 1920), ist dahin zu berichtigen, daß 1) das Amtsgericht Meseritz zu Veröffentfichun en in allen

drei Spalten die „Meser tzer Kreiszeitung“ an Stelle des „Meseritzer Kreisblatts“ bestimmt hat. Die für Bekanntmachungen aus dem Handelsreg ster und aus dem Genossenschaftsregister bei anderen Ge⸗ nossenschaften bestimmte „Posener Zeitung“ kommt 2) bei dem Amtsgericht Gera das „Geraische Tage⸗ blati“ für die Bekanntmachungen aus dem Handels⸗ register und aus dem Genossenschafts egister bei anderen Genossenschaften in Wegfall kommt.

Bekaunntmachung.

8 0

Die Bobencreditanstalt, seit 10. Februar 1906 Staatliche Kreditanstalt des Herzegtums Olden⸗ burg, eine dem unterzeschneten Ministeriam des Innern unterstellie Staatsarstalt, für deren Verbiadlichkeiten der Landesteil Olbdenburg des Freistaats O⸗denburg (früher Herzosum Oldonburg) haftet, ist s. Zt. zur Ausgabe fol⸗ gender auf den Inhaber lautender Schuldverschreibungen ermächtigt.

4 000 000 der Anleihe vom 1. April 1900, 1.5600 000 der Anleihe vom 1. Juli 1901.

Beide Anleihen werden mit 4 % verzinst und sind für den Inhaber unkündbar, für die Anstalt dagegen mit halb⸗ jähri er Frist kündbar.

Die Ausgabe der erfolgt.

Die Zahlung der Zinsen erfolgt halbjährlich, und zwar für die Stücke der Anleihe von 1900

.B Nr. 551 1450 zu 2000 ℳ, 8 0 Nr. 1451 2850 zu 1000 ℳ, E Nr. 601 2200 zu 500 am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres, für die Stücke der Anleihe von 1901 8 B Nr. 1451 1800 zu 2000 ℳ, D Nr. 2851 3425 zu 1000 ℳ, ˙˙I VNr. 2201 2650 zu 500 am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres.

Den Schuldverschreibungen sind Zinsscheine für 10 Jahre und ein Zinserneuerungsschein beigegeben. Eine Auslosung der Schuldverschreibungen ist nicht vorgesehen.

Alle die Schuldverschreibungen betreffenden Bekannt⸗ machungen, insbesondere auch die Nummern der mit 6 monatiger Frist gekürndigten Schuldverschreibungen, werden alsbald nach der Kündigung außer in den Oldenburgischen Anzeigen in mindestens 2 Berliner Zeitungen veröffentlicht werden. früher gekündigten

Schuldverschreibungen ist bereits

111“

nicht eingelösten Schuldverschreibungen einmal jährlich bekannt⸗ gegeben werden.

Die Zinsscheine der Schuldverschreibungen und die gekündigten Stücke werden kostenfrei u. a. in Oldenburg und Berlin ein⸗ gelöst, auch werden dort die neuen Zinsscheinbogen kostenfrei ausgegeben. ö11“

Zekanntmachung.

Die Staatliche Kreditanstalt des Herzogtums Oldenburg, eine dem unterzeichneten Ministerium des Innern unterstellte Staatsanstalt, für deren Verbi dlichkeiten der Landesteil Oldenburg des Freistaats Oldenburg (früher

erzogtum Oldenburg) haftet, ist ermächtigt, weitere auf den

nhaber lautende Schuldverschreibungen im Gesamt⸗ betrage von 20 000 000 auszugeben, die für den Inhaber unkündbar, für die Anstalt dagegen mit der Frist von 6 Mo⸗ 8 den 1. Januar oder 1. Juli jeden Jahres künd⸗ bar sind.

Auf dieses Kündigungsrecht ist bis zum 1. Ja⸗ nuar 1931 verzichtet.

Die Anleihe wird mit 4 % verzinst.

Die Zahlung der Zinsen erfolgt halbjährlich, und zwar für

A Nr. 7 141 7 840 zu 5000 86 . 17 651 - 19 050 zu 2000 . 37 286 40 160 zu 1000 ℳ, Nc. 27 321 28 820 zu 500 ℳ, F Nr. 19 051 19 800 zu 100 ℳ, am 2. Jauar und 1. Juli jeden Jahres und für die Stücke A Nr. 7 841— 8 540 zu 5000 ℳ, B Nr. 19 051 20 450 zu 2000 ℳ, D Nr. 40 161 43 035 zu 1000 ℳ, E Nr. 28 821 30 320 zu 500 ℳ, F Nr. 19 801— 20 550 zu 100 am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres. Den Schuldver⸗ schreibungen sind die Zinsscheine für 10 Jahre und ein Zins⸗ erneuerungsschein beigegeben. Eine Auslosung der Schuldver⸗ schreibungen ist nicht vorgesehen.

Alle die Schuldverschreibungen betreffenden Bekannt⸗ machungen insbesondere auch die Nummern der mit 6 monatlicher Frist gekündigten Schuldverschreibungen, werden alsbald nach der Kümdigung außer in den

HOldenburgischen Anzeigen in mindestens 2 Berliner Zeitungen

veröffentlicht werden. Auch werden die Nummern der etwa früher gekündigten, aber noch nicht eingelösten Schuldver⸗ schreibungen einmal jährlich bekanntgegeben werden.

Die Zinsscheine der Schuldverschreibungen und die ge⸗ kündigten Stücke werden kostenfrei u. a. in Oldenburg und Berlin eingelöst, auch werden dort die neuen Zinsscheinbogen kostenfrei ausgegeben.

Oldenburg, den 20. Februar 1920.

Ministerium des Inn FSantzen.

b Preußen. 8 Finanzministerium.

Zu besetzen sind: die atasterämter: Rheydt am 1. April 1920, Gelsenkirchen am 1. April 1920 und Witten am 1. Jun 1920.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden ist der Büro⸗ diätar Ensconatus zum Kassensekretär ernannt worden.

Ministerium der öͤffentlichen Arbeiten.

Der Baurat Oppermann bei der Wasserstraßendireltion in Hannover ist zum Regierungs⸗ und Baurat ernannt.

Vecsetzt sind: der Regierungs⸗ und Baurat Max Lang von der Regierung in Allenstein an die Mi isterialbautommission in Berlin, die Bauräte Schütte vom Hochbauamt in Rawusch an die Reg erung in Liegnitz, Fust vom Hochbauamt in Konitz on das Hochbauamt in Goͤttingen und die Regierungsbaumeister Reuter vom Hochbauamt in Gnesen an die Regierung in Liegnitz, Weinm ann vom Hochbauamt in Glatz nach Lingen ale Vorstand des Hochbouamts Knopp von der Regierung in Breslau an die Regierung in Aachen und Rahn vom Hoch⸗ bauamt in Stade an die Regierung in Allenstein. ““

a4“ Der gegen den Händler Jakob Denker, Cöln⸗ Lindenthal, Dürenerstraße 236, auf Grund der Bundesrats⸗ verordnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ergangene Beschluß vom 31. Mai 918 auf Untersagung des Handels mit Nahrungsomitteln aller Art, Hamhese aber di Herstellung und der Vertrieb von Speiseeis sowie die Führung der Verkaufestellen von Speiseels, wird aufgehoben. Die Kosten dieser Veröffentlichung hat Jakob Denter zu tragen. 1“ 8 Cöln, den 20. Februar 1920. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billstein.

——

Bekanntmachung. Derr gegen den Händler Peter Leon, Cöln⸗Müͤlheim⸗ Mülheimer⸗Freiheit 81, auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ergangene Beschluß vom 25. Juni 1918 auf Unter⸗ sagung des Handels mit Nahrungsmitteln aller Art, namentlich aber die und der Vertrieb von Speiseeis sowie die Führung der Verkaufsstellen von Speiseeis, wird aufgehoben. Die Kosten dieser Peröffentlichung hat Peter Leon zu tragen. Cöln, den 20. Februar 1920. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billstein.

—öLö

Bekanntmachung.

Auch

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel vom 93 September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich der Schankwirtin Margarete Kühr, geb. Flohr, in Schöneberg, Bambergerstr. 27, Restau⸗ rant „Colibri⸗Bar durch Verfügung vom heutigen Tage

Reichzbeamten, den Entwürsen des

eines Gesetzes, betreffend Aufhebung

bisher noch keinen Sichtvermerk.

den Hander mit Gegenständen des täglichen Be⸗

8 wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb

8

dar untersagt.

Berlin C. 27, den 2. März 1920. Der Polizeipräsident zu Berlin. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.

—.—

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekannimachung zur Fernhaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 23. tember 1915 (RGBl. S. 603) abe ich dem Schankwirt Paul Gloger, Charlotten⸗

burg, Kantstraße 6, und dem Kaufmann

TI Kaf ge den Handel mit „L. des täglichen Be⸗ 82 8 G Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Hanvelsbetriecb untersag

Berlin C. 27, den 4. März 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.

Bekanntmachung.

nialwarenhändler Bernhard Freis⸗ feld in Bochum, Untere Heidestraße Nr. 146, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel RGBl. S. 603 der Handel mit des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Lebensmitteln aller Art, sowie die Ver⸗ mittlertätigteit hierfür wegen Unzuverlaͤssigkeit untersagt

woorden.

Bo den 25. Februar 1920. 1e Die Stadtpolizeiverwaltung. Raun.

8 Bekanntmachung. 1“

Kaufm ifenstein in Bonn, Fürsten⸗ G 1 berichtet, geht aus den Darlegungen Bauers hervor, daß die

straße 2, habe ich auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) in der Faslung vom 27. No⸗ vember 1919 (Reichsanzeiger Nr. 275) die usübung des mit Kolonialwaren (außer Schokolade und uckerwaren) und Gemüsekonserven untersagt. Bonn, den 2. März 1920. Der Bürgermeister. J. V.: Dr. von Gartzen.

wanvgaseeee

Bekanntmachung. 8— 8

Der Betriebsleiterin Anna ulver und ibrem Ebemann Fritz Pulvex Verfügung vom heutigen Tage auf Grund des § 1 der Bundesrats⸗ verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. e 1915 (RGBl. S. 603) der Handel mit Lebensmdtteln und sonstigen Gegenständen des

täglichen Bedarfs, insbesondere die Abgabe von Speisen und Getränken im Gastwirtschaftsgewerbe, unter⸗

sagt worden. Königsberg, den 24. Februar 1920. Polizeipräsidium, Wucherstelle. Nitsch. Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 603) ist dem Eugen Weißenfeld in Rem⸗

Molkereierzeugnissen unter Anferlegung der Kosten der

Veröffentlichung untersagt worden. 8 Remscheid, den 25. Februar 1920. 1t

Nichtartfi⸗hes. Deutsches Reich.

In der am 4. März 1920 unter dem Vorsitz des Reichs⸗

ministers Dr. Danih F. Vollsitzung des Reichs⸗ rats wurde dem Entwurfe zu den Grundsätzen für die Ver⸗ teitung der Kleie und Getrelde

denten, füͤr das Reichsministerium, den Reiche kunzler und die Reichskanglei und des Rechnungshoss, dann den Entwürfen der Mititärgerichts⸗ barkeit, und eines Gesetzes, betreffend die Stellung der Heeres⸗

justiliare und der bei ihnen beschäftigten Sekretäre, zugestimmt.

Der Ausschuß des Reichsrats für Haushalt und Rech⸗ nungswesen hielt heute eine Sitzung.

Unter Vorsitz des Reichswirtschaftsministers Schmidt fand im Reichswirtsch stsministerium eine Besprechung mit den Vertretern der Länder statt, die sich mit Maßnahmen zu einer Der

Verbilligung der Zeitungspapierpreise befaßten. Minister Schmiot wies, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, auf die auße ordentliche politische Bedeutung des Vor⸗ gehens hin, das eine Katast ephe für die Presse abwenden solle. Es wurde beschlossen, daß die Länder in kürzester Frist der Reichs⸗

regierung eine Erklärung zugehen lassen über ihre Beteiligung

an einer Aktion zur Senkung der Preise durch Gewäh ung von Barzuwendungen und Bereitstellung von billigem Papierholz. Nach den Darlegurngen des Reichswertschafisministers und des U’’ terstoatssekretärs Hirsch steht zu hoffen, daß die Länder sich Teilnahme an den zu treffenden Maßnahmen bereit⸗

Preußen.j

Urber die Paßbestimmungen für das estpreußische Abstimmungsgebiet wird nachträglich noch bekanntgegeben:

Militärpersonen ist die Einreise nur in Zivil erlaubt. Der

Sichtvermerk wird für alle Einreisenden vorläußg nur vom Zentral- paßbüro in Allenstein oder von einem der den Landräten zugeteilten Kontrolloffiziere oder von einer britischen Auslandsvertretung erteilt.

Die interalliierten Kommissionen in Königsberg und Memel erteilen

Die Interalliierte Kommission in Schleswig⸗ S dae

; veröffentlicht jetzt die amtlichen Zahlen über die Abstimmung in der ersten Zone. Die Gesamtzahl der Wahlberechtigten war 111 191, die Gesamtzahl der abgegebene n Stimmen 101 642. Die Wahlbeteiligung beträgt somit

Wilhelm Tent⸗ loff, Berlin, S Restaurant „Moskowsky⸗-⸗

*, durch Verfügung, v 892„, g 2*½ 11 .eer. Irsh ee, 11111616“*

sen Samitter⸗Allee 120, ist durch

Rat aufgesetzt liegt augenblicklich der franzoö scheid, Aneestraße 122 b, der Handel mit Milch unb I

dem Entwurfe eines Haus⸗ haushaltsplans sür die Besolt ur een und Ruhegelder der Fens hele dee Reichspräsi⸗

ozent (74,2 Prozent), für Deutschlend 25 329 (24,9 Prozent). An⸗ zahl der ungültigen Stimmen 882 (0,9 Prozent).

Bayern. 88

Im Verfassungsausschuß des Landtags kam es gelegentlich des von dem Abgeordneten Dr. Strathmann (Minelpartei) gestellten Antrags, die Regierung solle mit der Reichsregierung alsbald Verhandlungen mit Ziele ein⸗ leiten, daß das Freifahrtsrecht der Abgeordneten auf die Fahrt von Bayern nach Berlin und der Pfalz ausgedehnt werde, zu

hüros“ erklärte der Ministerp äsident Hoffmann, daß er ver⸗ chen werde, durchzusetzen, was der Antrag wolle. Der Abgeordnete Freiherr von Haller (Sozialdemokrat) verlangte, daß der Wille des Landtags auch durchgesetzt werden müsse. Den gleichen Standpunkt vertrat der Abgeordnete Wohlmuth (Bayerische Volkspartei). Der Ministerprästdent erwiderte dar⸗ auf daß er immer noch den freien Willen habe als Minister⸗ Tee⸗ zu tun, was er wolle. Der bayrrische Landtag könne eschließen. Wenn der Ministerpräsident den Beschluß nicht üe. könne, könne er gehen. Nachdem der Abgeordnete Voh zu fügen habe, was der Landtag wolle, wurde der Antrag an⸗ genommen.

Der Finanzausschuß der Nationalversammlung hat das Finanzgesetz mit den vom Berichterstatter Bauer beaniragten Abände ungen angenommen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“

für das

laufende Verwaltungssahr auf Kronen steigen.

Staatsausgaben

13 279 Millionen stiegen auf 4438 Millionen, so daß mit einer Erhöhung des Fehlbetrages auf 8800 Mistiogen zu rechnen Der größte Teil des Zyuwochses an Ausgaben entfallt 2 die Er⸗ söcnmg der Personalaufwendungen, die für ein halbes Jahr 465 Millionen betragen. Der Berchterstatter erklärte, es sei ganz und kbar, daß der Staat für die reinen Personalaus⸗ gaben merr ausgebe, als die Bruttsein ahmen betragen. Ein energischer Abvau sei unbedingt notwendig. 8

Tschecho⸗Slowakei. 1“.“ Die Verfassungsgesetze sind gestern vormittag vom Präsiventen der Republik sanktioniert worden und werden im „Amtsblatt“ verösfent icht werden. Zu dieser offitiellen Mit⸗ teilung ist das „Tschecho⸗Slowakische Preßbüro“ ermächtigt hinz Lüftgen, daß alle anderen Mitteilungen über die Sanktion der Perfassugsgesetze, die insbesondere durch die Prager deutsche Presse verbreitet wurden, unrichtig sind.

Großbritannien und Irland.

Das über die Teuerung und den wirt⸗ schaftlichen Wiederaufbau Europas, das der Oberste en Regie⸗ rung zur Genehmigung vor. Nach der „Times tte der ttalienische Ministerprästdent Nitti vorgeschlagen, daß die Ahiterten vor allem Deutschland bei der wirtschaftlichen Wieder⸗ aufrichtung helfen und daß alle an Deutschland gestehten For⸗ derungen diesem Ziele untergeo dnet werden sollien. Die fran⸗ zösischen Vertreter bestanden jedoch darauf, daß der Wieder⸗ aufbau der verwüsteten französischen Gebiete mindestens das gleiche Interesse bei den Allite ien zu beanspruchen habe. Llond George schloß sich in diesem Fall der Ansicht Nittis nicht an. Der französische Abänderungsantrag wurde schließlich ange⸗ nommen.

Der Oberste Rat hat dem „Evening Standard“ zufolge besch ossen, Deutschland zu gestetlen, eine internationale Anlelde auszuschreiben, um sich die notwendigsten Rohstoffe und Lebensmittel zu beschaffen. Es sei noch kein Betrag für diese Anleihe festgesetzt, die vor der Summe die Deuischland zur Scherung der Entschädigung bezatlen müsse den Vorrang haben werde. Deutschland werde sowohl in den allnierten als guch in den neutralen Ländern und in RNoed⸗ und Südamerika seine Wertpapiere ausgeben dürfen. 1

Frankreich. Die Internationgle Finanzkonferenz, die sich auf Beranlassung des Bölke bundes zusammenfinden wird, soll dem

„Matin“ zusolge in Beüssel tagen.

In der gestrigen erklärte der Ministerpräsidente Millera d, daß die hauptssächlichsten Klauseln des kischen Friedensvertrages nach einer ihm zugegangene Nachricht Ende nächster Woche festgesellt sein wörden. Im Einverständnis mit dem Abgeordneten Barthou ersuche er deshalb die Kammer, den Anfang der Interpellation üͤber die auswärtige Politik der Regierung auf Donnerstag, den 18. März, festzusetzen.

RNußland. Die Sowjetregierung hat, nach einer Meldung der „Times“ beschlossen, zwocks Förderung des ru sischen Berg⸗ baues die Sozialisierung der Bergwerke aufzuheben.

Niederlande.

Die Antwortnote der niebderländischen Regie⸗ ierung auf die letzte Note der Alliierten bezüglich der Auslieferung des’ vormaligen deutschen Kaisers lautet, dem „Hoager Korrespondenzbüro“ zufolge, wie folgt:

Die Regierung Ihrer Majestät hat, den Beweggründen der Mächte Rechnung tragend, den von den Maͤchten bei der Erneuerung ihres Ersuchens angeführten Erwägungen von neuem ihre sehr ernste Aufmerksamkeit zugewendet und hat erneut genan untersucht was ihr im vorliegenden Falle ihre Pflicht vorschreibt. Sie wird jedoch zo keinem anderen Schluß als dem kommen können, den sie bereits in ihrer Note vom 21. Januar niedergelegt hat und der ihr nicht gestattet, dem Verlangen der Mächte Folge zu leisten. Die Regierung Ihrer Majestät hat keineswegs die der Menschlichkeit widerstreitenden Handlungen vergessen, die der Krieg hervorgebracht hat, und gegen die sie Einspruch erhoben hat, so oft niederländische Untertanen zu unschuldigen Opfern davon wurden. Sie ist jedoch der Ansicht, daß die Erinnerung an diese Untaten keinen Einfluß auf ihre Haltung im vorliegenden Falle aus⸗

muth erklärt hatte, daß der Ministerpräsident sich dem

Die Staatsemmnahmen

Für Dänemark stimmten 75 431 Wahler in as

raktfiziert.

Sie erinnert daran, daß die Niederlande am Vertrage

von Versailles nicht teilhaben und sich mit Bezug auf die Ereignisse

des Krieges in einer anderen Lage befinden als die Mächte. Da es

b den höchsten Pflichten der Regierung gehört, die auf allgemeinen

echtsgrundsätzen beruhenden verfassungsmäßigen Gesetze des Reiches

2 11“]

u, dasf sio utcht unterlassen, noch einmal deutlich darauf hin⸗ en, daß sie m diesen Umständen eine Tat begehen würde, den Rechten und der Gerechtigkeit widerspräche und mit nationalen Ehre unvereinbar wäre, wenn sie unter dem Drängen der Mächte r- würde, diese Gesetze zu verletzen, und dem auf holländischem Gebiet befindlichen Flüchtling die Rechte nehmen würde, die diese Gesetze ihm zuerkennen. Die Regierung Ihrer Majestät hat sich gt, ob wirklich, wie es in der Note vom 14. Februar d. J. t, diese Auffassung von ihren Pflichten die Niederlande aus der Gemeinschaft der Nationen ausschließen würde. Die Geschichte der Niederlande, an die die Mächte in diesem Zusammenhang erinnern unter Hinweis darauf, daß die Miederlande unter dem Unrecht gelitten haben, und ihrer Freiheitskämpfe widerlegt vollauf enügend die Berechtigung einer solchen dae—-rnn2 Wenn e. w, die Regierung Ihrer Majestät die einma -2—8 Antwort aufrecht erhalten muß, so ist sie sich demmnoch vollauf der Pflicht bewußt, die ihr die Anwesenheit des ehemaligen Kaisers auf dem Gebiete des Reichs auferlegt, sowohl im I des Landes selbst als in dem der internationclen Sicherheit. Sie bedauert, daß die Mächte unter dem Eindruck zu stehen scheinen, die Regierung Ihrer Majestät habe sich um diese Seite der Frage nicht gekümmert und ihr keine ernstliche Aufmerksamkeit zugewandt, weil die Antwort der Niederlande auf das Ersuchen, der Kaiser auszuliefern, keinen Hinweis darauf enthielt. Dies letztere ist keineswegs der Fall. Eingedenk ihrer Pflichten in dieser Hinsicht ist die Regierung Ihrer Majestät von Anfang an bestrebt gewesen dem nachzukommen, was ihr ihre Pfl cht vorschreibt, und wird es auch weiterhin tun. Sie weiß, daß sie in der Lage ist, ihre Souveränität auszuüben, um an Ort und Stelle genügende Vorsorgemaßnahmen zu treffen, die notwendig sind, um die Freiheit des ehemaligen Kaisert en erforderlichen Beschrärkungen zu unterwerfen. Die Regierung Vee Majestät legt Wert I diese Erklärung auf die formellste Weise abzugeben und dabei die Auffassung von ihren Pflichten in den Rahmen des Rechts zu stellen. Sie vertraut darauf, daß diese Er⸗ klärungen, die den Beweis liefern, daß die Niederlande die Gefahr in Rechnung ziehen, die die Maͤchte fürchten, nicht verfehlen werden ihre eeee zu beseit b 4 b2⸗ npfangen sen Ausdruck meiner ondere beve 8 van Karnebeek.

Die Erste Kammer hat 1* Quelle zufolge den Gesetzentwurf, betreffend den Vorbehali bezüglich des Bei⸗ tritts der Niederlande zum Völkerbund, mit 31 gegen 2 Stimmen angenommen. 8—

Poertugall.

Nach Meldungen des „Wo ffschen Telegrophenbüres“ be richten Reisende die im Automobil über die portugiesische Grenze nach Madrid gekommen sind, infolge des Strei der Eisenbahner, Post⸗ und Telegraphenangestellten sei jeder Verkehr zwischen Spanien und Portugal abgeschnitten Die bolschewistische Bewegung habe in L ssabon und Oporto gesiegt und dort sei die Räterepehlik ausgerusen worden Nach einer „Havasmeldung“ dementiert die portugiesische Gesandtschaft in Madrid formell die Nacheicht, daß eine sowjetistische Revolution in Portugal ausgebrochen sei.

Der Laudsthing hat sich, wie „Wolffs Telegrap büro“ meldet, für den Anschluß Dänemarks an Völkerbund ausgesprochen. der Vorschlag vom Fo thing bereits T. a, 1, des worden war, ist nunmehr der Beitr

Dänemarks zum Völkerbund endgültig beschlossen.

Schweden. Die Erste Kammer des Reichstags hat vorgestern nachmittag wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, mit 82 gegen 47 Stimmen den Beitritt Schwedens zum Völke bund beschlossen. Da die Vorlage von der Zweiten Kammer bereits anger ommen ist, ist der Beitritt wedens zuw

Völkerbund endgültig entschieden.

Norwegen mit 100 gegen 20 Stimmen für den Beltritt zum Völkerbund ausgesprochen. Dagegen simmien 16 Sozialdemokraten und 4 Bürgerliche. Ein Sozialdemokrat stimmte dem Vorschlage zu.

Die amtliche Urkunde, wodurch Norwegen seinen Bei⸗ tritt zum Völkerbund ausspricht, ist vom König unter⸗ zeichnet worden. Es wird nun an die norwegische Gesandtschaft in London übe sandt und vom norwegischen Gsandten in London dem Generulsekretär des Völkerbundes Dummond überreicht werden.

Griechenland.

Die Kammer hat in erster Lesung die Friedensver⸗

träge mit Deutschland, Oesterreich und Bulgarien

Amerika.

Der amerikanische Sengt hat dem „Wolffschen Tele⸗ graphenbüro“ zusolge mit 40 gegen 21 Stimmen den Vorbehalt bezüglich Schantungs angenommen. 8

Nach einer Havasmeldung ist der brasilianische Gesandte im Haag Guerra⸗Daval zum drasilianischen Gesondten in Berlin ernannt worden. Afrika. In Aegypten ist nach Meldung des Wolffschen Tele⸗

graphenhüros“ seit dem 1. März die Präventivzensur

wieder eingeführt worden.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Ausschuß der deutschen Nationalver⸗ sammlung für Volkswirtschaft beschäftigte sich in seinen letzten Sitzungen, wie das „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, mit der neuen Preisordnung für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der Ernte des Jahres 19 20. Der Preis für die Tonne Weizen (Mindest⸗ Preis) soll nach der Regierungsvorlage auf 1100 ℳ, der für Roggen auf 1000 und der für Kartoffeln auf 500 gebracht werden. Dam lagen von demokratischer Seite Anträge auf Erhöhung des Preisfes auf 1200 bezw. 1100 vor, von den De ut sch⸗ nationalen solche auf Erhöhung des Weizenpreises auf 2000 Vund des Roagenpreises auf 1600 für die Tonne. Vom Zentrum lag der Antrag vor, zunä hst die Sätze der Regierungs⸗ vorlage zu belassen, die endgültige Preisfeitsetzung bei Beginn der Ernte vorzunehmen und dabei die bis dahin entstehenden Produktions. kosten zu berücksichtigen. Der Vertreter der Sozialdemokraten erklärte, daß seine Frakti on die Anträge auf Preiserhöhung ablehne. Er bekämpfte ebenso die von deutschnationaler Seite verlangte Aufhebung der Zwangswirtschaft; ihre Aufhebung würde eine weitere starke Preissteigerung der Lebensmittel zur Folae haben

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